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Der Minister Gesundheit und Soziales JII' Ministerium für Arbeit, 0 des Landes Nordrhein-Westfalen '- \!1 · Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Düsseldorf für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ausbau des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Frau Heike Gebhard MdL, hatte mich auf Grundlage eines Schreibens der Fraktion DIE GRÜNEN um einen Bericht zum „Ausbau des Wohn- angebots für Menschen mit Behinderungen" gebeten. Diesem Wunsch komme ich mit dem anliegenden Bericht (mit Beiträgen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) gerne nach und bitte Sie, die Weiterleitung der beigefügten Drucke an den o.g. Ausschuss zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen (Karl-Josef Laumann) 3 Anlagen üe 60-fach) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17 / 1900 A1· Datum:2:l. März 2019 Seite 1 von 1 Aktenzeichen VB4-6350 bei Antwort bitte angeben RR Krüger Telefon 0211 855-3267 Telefax 0211 855- sebastian.krueger @mags.nrw.de Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststel le@m ags.n rw .de www.mags .nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium

!1· - landtag.nrw.de · MAGS (VB 4) Anlage 1 Ausbau des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen Vorbemerkung Soweit die aufgeworfenen Fragen zu Wohnhilfen für Menschen mit

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Der Minister Gesundheit und Soziales JII' ~ Ministerium für Arbeit, 0 des Landes Nordrhein-Westfalen '-\!1·

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL

Düsseldorf

für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ausbau des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales,

Frau Heike Gebhard MdL, hatte mich auf Grundlage eines Schreibens

der Fraktion DIE GRÜNEN um einen Bericht zum „Ausbau des Wohn­

angebots für Menschen mit Behinderungen" gebeten.

Diesem Wunsch komme ich mit dem anliegenden Bericht (mit Beiträgen

des Ministeriums für Heimat, Kommunales , Bau und Gleichstellung)

gerne nach und bitte Sie, die Weiterleitung der beigefügten Drucke an

den o.g. Ausschuss zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

(Karl-Josef Laumann)

3 Anlagen üe 60-fach)

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE

VORLAGE 17 / 1900

A1·

Datum:2:l. März 2019

Seite 1 von 1

Aktenzeichen VB4-6350

bei Antwort bitte angeben

RR Krüger

Telefon 0211 855-3267

Telefax 0211 855-

sebastian .krueger

@mags.nrw.de

Dienstgebäude und Lieferan­

schrift:

Fürstenwall 25,

40219 Düsseldorf

Telefon 0211 855-5

Telefax 0211 855-3683

poststel le@m ags. n rw .de

www.mags.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linie 709

Haltestelle: Stadttor

Rheinbahn Linien 708, 732

Haltestelle: Polizeipräsidium

MAGS (VB 4) Anlage 1

Ausbau des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen

Vorbemerkung

Soweit die aufgeworfenen Fragen zu Wohnhilfen für Menschen mit Behinderungen

die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB

XII) betreffen, ist darauf hinzuweisen, dass diese in Nordrhein-Westfalen im Rahmen

der kommunalen Selbstverwaltung von der kommunalen Ebene in eigener Verant­

wortung erbracht werden. Konkret zuständig für Wohnhilfen für Menschen mit

Behinderungen sind in Nordrhein-Westfalen die beiden Landschaftsverbände

Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL).

Frage 1: Wie hat sich das Angebot an ambulant betreuten Wohnen und das selbstständige Wohnen mit Assistenz sowie das stationär betreute Wohnen quantitativ und qualitativ bis heute seit der „Hochzonung" der Zuständigkeiten der Kostenträgerschaft in NRW entwickelt?

Mit der Ausführungsverordnung zum SGB XII vom 16. Dezember 2004 wurde

die Gesamtzuständigkeit für die Wohnhilfen für Menschen mit Behinderungen auf

die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen übertragen und die bis dahin

gesplittete Zuständigkeit (stationäre Leistungen bei den Landschaftsverbänden und

ambulante Leistungen bei den örtlichen Trägern) beendet.

In der Folge konnten die Angebote der ambulanten Unterstützung für ein selbst­

ständiges Wohnen in der eigenen Häuslichkeit für Menschen mit Behinderungen

landesweit deutlich ausgebaut und ausgeweitet werden. Dies hat auch der „Bericht

der Fachkommission zur Förderung des selbstständigen Wohnens von Menschen

mit Behinderung" aus dem Jahr 2012 (Vorlage 16/440) eindeutig belegt.

2

Bereits zu dieser Berichterstellung 2011 lebte in Nordrhein-Westfalen mehr als die

Hälfte der Menschen mit Behinderungen, die wohnbezogene Hilfen benötigten,

außerhalb von stationären Einrichtungen selbstständig mit ambulanter Wohnunter­

stützung. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren weiter verstetigt. Während

2003 lediglich rund 10.000 Leistungsberechtigte in Nordrhein-Westfalen ambulante

Wohnunterstützung erhielten, sind es 2017 mehr als 66.000 (siehe anliegende Grafik

2.2 aus Datenbericht der Landschaftsverbände an das Ministerium für Arbeit,

Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen -Anlage 2).

Gleichzeitig stagniert seit einigen Jahren in Nordrhein-Westfalen die Zahl der

Menschen, die in stationären Wohneinrichtungen leben, weitgehend, und geht seit

2016 landesweit zurück. 2017 erhielten 43.163 Leistungsberechtigte stationäre

Wohnunterstützung - ein Rückgang um 270 Personen gegenüber dem Vorjahr (siehe

anliegende Grafik 3.2 aus Datenbericht der Landschaftsverbände an das Ministerium

für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen -Anlage 3).

Die Veränderung in der Dynamik zeigt sich bei einem Vergleich der Neufälle in

folgender Tabelle:

Tabelle 1: Zahl der Neuanträge für Wohnbezogene Hilfen, differenziert nach Wohnform

Neufälle Neufälle Neufälle

Wohnhilfen in Wohnhilfen in Wohnhilfen in

NRW2005 NRW 2011 NRW2017

Ambulant 5.379 (= 60 %) 6.252 (=77 %) 7.497 (= 83 %)

Stationär 3.605 (= 40 %) 1.890 (= 23 %) 1.585 (= 17 %)

Summe 8.984 (= 100%) 8.142 (= 100%) 9.082 (= 100 %)

Lediglich 17,5 Prozent der Menschen, die erstmals Wohnleistungen für Menschen

mit Behinderungen beantragt haben, entschieden sich in 2017 für eine stationäre

Wohnunterstützung, 82,5 Prozent hingegen für selbstständiges Wohnen mit

ambulanter Unterstützung. 2005, kurz nach der „Hochzonung", lag das Verhältnis

noch bei 40 zu 60.

3

Ein besonderes Ziel des Ausbaus der ambulanten Wohnunterstützung war es, das

selbstständige Wohnen auch für Menschen mit stärkeren Beeinträchtigungen und die

Zielgruppe der Menschen mit geistiger Behinderung möglich zu machen. Auch hier

zeigen sich Fortschritte.

Tabelle 2: Zahl der Menschen mit geistiger Behinderung mit stationären bzw. ambulanten Wohnhilfen

in Nordrhein-Westfalen1

2005 2011 2017

Menschen mit 3.696 (= 12 %) 10.599 (= 28 %) 15.356 (= 36 %)

geistiger

Behinderung und

ambulanter

Wohnunterstützung

Menschen mit 27.803 (= 88 %) 27.544 (= 72 %) 27.433 (= 64 %)

geistiger

Behinderung und

stationärer

Wohnunterstützung

Summe 31.499 (= 100 %) 38.143 (= 100%) 42.789 (= 100 %)

Während 2005 lediglich etwa jeder.zehnte Mensch mit geistiger Behinderung und

Wohnunterstützung der Eingliederungshilfe in einem ambulanten Setting leben

konnte, war es 2017 immerhin mehr als jeder dritte. Gleichzeitig hat sich die Zahl der

Menschen mit geistiger Behinderung in ambulanten Wohnformen im gleichen

Zeitraum in etwa vervierfacht.

1 Datenquelle 2005 und 2011: Bericht der Fachkommission zur Förderung des selbstständigen Wohnens von Menschen mit Behinderung, 2012, LT-Drucksache 16/440; 2017: Datenbericht der Landschaftsverbände an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und soziales Nordrhein-Westfalen

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Die Landschaftsverbände verfolgen das Ziel, die Plätze in großen Komplex­

einrichtungen zugunsten kleinerer stationärer Einrichtungen oder ambulanter

Settings zu reduzieren. Signifikante Auswirkungen der Reduzierung von Plätzen

in Großeinrichtungen sind aber erst über einen längeren Zeitraum zu erzielen.

Frage 2: Wie hat sich das ambulante selbstständige Wohnen in NRW im Vergleich zu den anderen Bundesländern entwickelt? (Ambulantisierungs­quote - diese gibt an, wie hoch der Anteil der ambulanten Leistungen an der Gesamtsumme aus ambulanten und stationären Leistungen zum betreuten Wohnen ist.)

Bundesweit liegt die Ambulantisierungsquote - also der Anteil der (erwachsenen)

Menschen mit ambulanter Wohnunterstützung an der Gesamtfallzahl der

Wohnleistungen -2017 im Durchschnitt bei 49,4 Prozent.2-

Das bedeutet: Deutschlandweit lebt etwa jeder zweite Erwachsene, der Leistungen

zum Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe erhält, mit ambulanter Unter­

stützung im eigenen Wohnraum. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind

jedoch groß. Nordrhein-Westfalen liegt mit den beiden Landschaftsverbänden seit

Jahren als Flächenland an der Spitze, hinter den beiden Stadtstaaten Berlin (70,8

Prozent) und Hamburg (67,5 Prozent).

Nordrhein-Westfalen-weit liegt die durchschnittliche Ambulantisierung 2017 bei 59,9

Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt gestiegen.

2 Quelle: Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2017, SAGOS 2019.

BAGüS / con_sens

Ambulantisierungsquote 2017 Anteil ambuiantes Wohnen

< 30 % ~ 30 % < 40 %

• ::: 40 % ~ < 50 % • ::: 50 % - < 60 % ' lJ>..J~ .. ' -_.~ ........ ,-• ~ 60 %

s

Darstellung 1: Ambulantisierungsquote im Bundesgebiet 2017,

Quelle: BAGüS/con_sens 2019

Frage 3: Wie viele Menschen leben derzeit im

- Ambulant betreuten Wohnen (BeWo) - Selbstständigen Wohnen mit Assistenz - Wohnen in der Familie - Stationär betreuten Wohnen in NRW?

(bitte bei den einzelnen Regionalkonferenzen und bei den beiden Landschafts­verbänden die Zahlen für die einzelnen Kreis und kreisfreuen Städte abfragen).

Die Fallzahlen zum Stichtag 31 . Dezember 2017 aus der jährlichen Datenmeldung

der Landschaftsverbände an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Nordrhein-Westfalen sind bereits unter der Beantwortung der Frage 1 dargestellt.

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Weitere Differenzierungen zur privaten, konkreten Wohnsituation - etwa mit Partnern

oder Familienangehörigen - werden statistisch nicht erhoben. Erhoben wird jedoch

die Zahl der Menschen, die in einer Gastfamilie (Pflegefamilie für erwachsene

Menschen) leben und unterstützt werden. Mit dieser ambulanten Form der

Wohnunterstützung leben 2017 landesweit 789 Menschen mit Behinderung.

4. Wie hoch ist der Bestand an barrierefreien, behindertengerechten und R-Wohnungen in NRW?

5. Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, um das große Defizit an barrierefreien und insbesondere rollstuhlgerechten Wohnungen zu beseitigen?

Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert die Barrierefreiheit im Hochbau in

vielfältiger Art und Weise - dazu gehört auch die Einführung eines sogenannten

„Barrierefrei-Konzepts" zum 1. Januar 2020 für öffentliche Bauten, die zugleich

„große Sonderbauten" im Sinne der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

(BauO NRW 2018) darstellen: Ein deutliches Plus für alle, die - im ersten Schritt -

öffentlich zugängliche Gebäude bauen.

Mit der am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Landesbauordnung wird neben einem

für die Barrierefreiheit von Wohnraum positiven Paradigmenwechsel auch die

Barrierefreiheit von öffentlich-zugänglichen Gebäuden geregelt. Darüber hinaus hat

die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dafür Sorge getragen, dass in Nordrhein­

Westfalen als letztem Land in der Bundesrepublik Deutschland die DIN-Normen zur

Barrierefreiheit in Technische Baubestimmungen endlich umgesetzt wurden. Im

Vorfeld ihrer Einführung hat über die Ausgestaltung der Technischen Baubestim­

mungen ein Dialog mit verschiedenen Verbänden stattgefunden.

Ein wichtiger Baustein zur Zielerreichung im Rahmen der öffentlichen Wohnraum­

förderung sind attraktive Förderkonditionen, damit beispielsweise rollstuhlgerechte

Wohnungen dort entstehen, wo sie gebraucht werden.

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Bauherrschaften, die sich dafür entscheiden, rollstuhlgerechten Wohnraum zu

errichten, werden finanziell seit dem Förderjahr 2018 über ein neues Zusatzdarlehen

unterstützt: Das Zusatz-darlehen berücksichtigt mit einer Pauschale von 4.000 Euro

den baulichen Mehr-aufwand für den Standard DIN 18040-2 (R) gegenüber barriere­

freien Mietwohnungen. Es wird für folgende weitere in der DIN-Norm nicht zwingend

vorgegebene, aber für die Zielgruppe wünschenswerte Ausstattungsmerkmale

erhöht:

• für jede Tür mit Nullschwelle zum Freibereich (Hauseingang, Terrasse,

Balkon) pauschal um 1.000 Euro,

• für jede Tür in Wohnung und Gebäude mit elektrischer Bedienung pauschal

um 1.500 Euro,

• für eine rollstuhlgerechte, unterfahrbare Einbauküche pauschal um 5.000

Euro.

Auf das neue Zusatzdarlehen wird ein Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent

gewährt. Bereits wie bisher wird der erhöhte Flächenbedarf für zusätzliche

Bewegungsflächen in der Wohnung durch die Anerkennung erhöhter

Wohnflächenobergrenzen gefördert.

Neuerdings wird der erhöhte Flächenbedarf für einen Rollstuhlabstellplatz in der

Wohnung durch Anerkennung einer planerisch begründeten Überschreitung der

Wohnflächenobergrenze und damit durch eine entsprechende Erhöhung des

Förderdarlehens gefördert. Damit liegt der zusätzliche Förderanreiz für den Bau

von Wohnungen für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer einschließlich der optionalen

Ausstattungsmerkmale und des erhöhten Flächenbedarfs für zusätzliche

Bewegungsflächen bei Darlehensbeträgen in einer Größenordnung von bis zu

35.000 Euro und Tilgungsnachlässen von bis zu über 10.000 Euro - gerechnet für

einen Beispielfall in der Mietenstufe 3.

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Im laufe des Jahres 2018 konnten mit den Städten Dortmund, Düsseldorf, Köln und

Münster Zielvereinbarungen zur Gewährung eines Globalbudgets für die Wohnraum­

förderung abgeschlossen werden. Mit den Zielvereinbarungen verpflichten sich die

Kommunen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um insgesamt mehr geförderte und

somit bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Erstmals verpflichten sich die Kommunen

gegenüber dem Land zur Schaffung von mehr rollstuhlgerechtem Wohnraum in den

jeweiligen Städten beizutragen. So wird z.B. die Stadt Düsseldorf bei der Förderbe­

ratung verstärkt auf die Nutzung der verbesserten Förderkonditionen des Landes

hinweisen, damit mehr rollstuhlgerechter Wohnraum in integrierten Lagen im

Stadtgebiet entsteht und sie wird die Belange der Menschen mit Behinderung bei

städtischen Grundstücksvergaben berücksichtigen.

Mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft wollen wir erstmals Anbieter von

rollstuhlgerechtem Wohnraum und Nachfrager zusammenbringen. Das schafft

Transparenz im Wohnungsmarkt und wird dazu beitragen können, dass künftig

Nachfrage auf Angebot trifft. Statistische Daten zu den erfragten Wohneinheiten

liegen nicht vor.

Frage 6: Welche Maßnahmen will die Landesregierung gemeinsam mit den beiden Landschaftsverbänden vorantreiben, um das selbstständige Wohnen für Menschen mit Behinderung kontinuierlich auch unter Einbeziehung ziel­gruppenspezifischer Bedarfe auszubauen?

Im Rahmen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die

zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, sowie des Wohnraumförderungsprogramms

des Landes Nordrhein-Westfalen sind Grundlagen für das Sauen für Menschen mit

Behinderung und Unterstützungsbedarfen gelegt. Die Förderbestimmungen werden

kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Darüber hinaus verweisen wir auf

folgende Initiativen:

a) Inklusive Bauprojektförderung des LVR

Die Landschaftsversammlung des LVR hat im Dezember 2018 ein Förderprogramm

für Inklusive Bauprojekte beschlossen.

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Mit bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr unterstützt der LVR künftig Bauprojekte mit

inklusivem Charakter, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem

Dach wohnen. Das Programm zielt auf den Bau von Mehrparteien-Gebäuden ab.

Bedingung für eine Förderung ist, dass mindestens 30 Prozent der Bewohnerinnen

und Bewohner mit Behinderung in solchen Wohngebäuden leben. Maximal bezu­

schusst der LVR Projekte mit bis zu 200.000 Euro. Weitere Informationen sowie das

Antragsformular finden sich unter: www.lvr.de/inklusive-baufoerderung .

b) Bauen für Menschen GmbH des LVR

Das Förderangebot des LVR wird ergänzt durch die Arbeit der „Bauen für Menschen

GmbH" in Köln . Sie ist ein Tochterunternehmen des LVR für inklusiven Wohnungs­

bau und hat das Ziel, geeignete Wohnungen für Menschen mit Behinderung zu

schaffen, zu bewirtschaften und zu verwalten. Gleichzeitig ist die Gesellschaft das

Kompetenzzentrum für inklusive Wohnformen im Rheinland und berät Kommunen

sowie Dritte bei der Umsetzung von Sozialraumorientierung und Quartiers­

management.

c) Programm „Selbstständiges Wohnen (SeWo) - LWL-Programm für

selbstständiges und technikunterstütztes Wohnen im Quartier" des LWL

Nachdem in den Jahren 2008 bis 2016 ein erstes LWL-Bauprogramm (Bericht siehe

LWL-Vorlage 14/0673 von Februar 2016) mit einem Volumen von 10 Millionen Euro

Eigenmitteln des LWL 23 Wohn-Projekte an verschiedenen Orten in Westfalen-Lippe

für fast 300 Menschen mit Behinderungen realisieren konnte, legte der LWL im

September 2016 sein zweites Bauprogramm vor (LWL-Vorlage 14/0791 von Septem­

ber 2016).

Unter dem programmatischen Titel „Selbstständiges Wohnen (SeWo) - LWL­

Programm für selbstständiges und technikunterstütztes Wohnen im Quartier" wurde

eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für diese Aufgabe begründet. Bei

diesem zweiten Anlauf ist der Fokus deutlich auf die beiden Schwerpunkte Technik­

unterstützung und Leben im Quartier gerichtet.

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Mit den ersten beiden Bauprojekten kann jetzt begonnen werden. Insgesamt sind 15

Bauprojekte in ganz Westfalen-Lippe vorgesehen (aktueller Sachstandsbericht siehe

LWL-Vorlage 14/1857 von Februar 2019). Mit dem Bauprogramm wird auch

erkundet, inwieweit sich die Wohnungsbauförderungsbestimmungen weiterent­

wickeln müssen, wie die zum großen Teil schon vorhandene unterstützende Technik

sinnvoll und kostengünstig eingesetzt werden und wie eine Einbindung ins Quartier

gelingen kann.

Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung

fördern und ihre Selbstbestimmung stärken - das ist ebenfalls das Ziel des 2017 in

Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und seit Jahren Leitlinie des

Handelns für Menschen mit Behinderungen der Landesregierung Nordrhein­

Westfalen. Im Ausführungsgesetz zur Umsetzung des BTHG in Nordrhein-Westfalen

vom 21. Juli 2018 finden diese Aspekte vor allem im Hinblick auf inklusive Lebens­

verhältnisse und die Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume eine besondere

Berücksichtigung.

Wichtiger Bestandteil ist dabei die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft auf Landes­

ebene nach § 6 Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das

Land Nordrhein-Westfalen, die auch dazu beitragen soll, gute und einheitliche

Strukturen in der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln.

Die Arbeitsgemeinschaft wird sich als zukünftige Nachfolgerin der Fachkommission

auch mit der Weiterentwicklung der Wohnformen beschäftigen.

Eine der wesentlichen Entscheidungen ist die Wahl der Wohnung und der Wohnform.

Menschen mit Behinderungen sollen, wie alle anderen, frei entscheiden können, wo

und mit wem sie leben und wohnen möchten - im Heim, in einer Wohngemeinschaft

oder einer eigenen Wohnung. Das BTHG sieht ab 2020 eine Veränderung der

Finanzierungsstruktur für stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinde­

rungen vor. Die Finanzierung der Betreuung im Heim soll künftig angeglichen werden

an die heutige Finanzierungsform bei ambulanter Unterstützung.

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In einem Modellprojekt erproben seit 2018 die beiden Landschaftsverbände in

Nordrhein-Westfalen gemeinsam, wie dies im Rahmen der durch das BTHG

gesetzlich vorgesehenen neuen Finanzierungsstrukturen am besten gelingen kann.

Frage 7: In wie weit wird das selbstständige, technikunterstützte und sichere Wohnen im Quartier (SeWo) - siehe auch LWL-Modellprogramm - seitens der Landesregierung weiter ausgebaut und gefördert?

Die Landesregierung sieht die vier genannten Schwerpunkte (selbstständiges und

selbstbestimmtes Wohnen, Technikunterstützung, sicheres Wohnen, Quartiersaus­

richtung) als wesentliche Bausteine moderner und auf die Menschen mit Behin­

derungen ausgerichteter Bauvorhaben. Sie wird daher die Wohnungsbaurichtlinien

sukzessive für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen von Menschen

mit Behinderungen weiterentwickeln.

2.2 Anzahl der bewilligten Anträge auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens nac h „ I' h T .. d B h" d S . h 31 12 2017 Ort IC en raQern un e m erunQsarten am t1c taQ

Örtlicher Träger geistig körperlich seelisch Sucht- noch nicht Gesamt-c„h; ..,,1„,t„ hohinrlort Q„h; ..,,1„,t„ l,r.,.nl,a 1-,, _ __._ .... ____ ..__;.,.

Düsseldorf 394 70 1.360 207 2.031 Duist:iurg 413 30 1.053 251 1.747 -Essen 619 67 1.396 207 2.289 Krefela 178 52 932 36 1.198 - -Leverkusen 122 16 385 49 572 Mönctienglaabach 321 39 1.278 66 1.704 --,_ ,-Mülheim/Ruhr 130 12 333 57 532 Oberhausen 207 12 667 23 909 Remscheid 119 10 460 44 633 Solingen 110 5 320 28 463 Wu~pertal 222 26 1.004 78 1.330 Kreis Mettmann 409 42 944 134 1.529 ~-Rhein-Kreis Neuss 305 20 595 126 1.046 Kreis Viersen 286 38 828 53 1.205 Kreis Kleve 483 35 857 105 1.480 Kreis Wesel 440 17 994 32 1.483 -Bonn 202 15 704 108 1.029 Köln 644 162 3.888 732 5.426 ,_ Rhein-Erft-Kreis 346 48 855 106 1.355 Kreis Euskirchen 191 21 362 30 604 - - ,~ -- _,_

-Oberbergischer Kreis 222 25 442 136 825 Rheiniscti-Bergisctier Kreis 256 53 480 121 910 - ,_ -Rhein-Sieg-Kreis 400 22 555 31 1.008 Stäater~ion Aactien 376 39 1.781 194 2.390

~

Kreis Düren 153 15 692 75 935 Kreis Heinst:ierg 401 17 1.036 47 _1 .501 - - -außerrheinischer Träaer 7 0 15 2 24 Summe LVR 7.956 908 24.216 3.078 0 36.158

Bielefeld 469 30 1.606 474 2.579 Bochum 333 27 808 293 1.461 Borken 397 23 557 154 1.131 Bottro 87 7 259 77 430

196 6 325 58 585 Dortmund 448 31 1.320 426 2.225 Ennepe-Ruhr-Kreis 298 22 842 228 1.390 Gelsenkirchen 226 21 415 152 814 Gütersloh 253 17 663 245 1.178 Hagen 157 13 384 148 702 Hamm 157 9 283 140 589 Herford 186 8 392 100 686 Herne 133 10 272 66 481 Hochsauerlandkreis 169 28 477 126 800 Höxter 135 16 154 44 349 Lippe 251 18 401 203 873 Märkischer Kreis 466 15 1.241 346 2.068 Minden-Lübbecke 384 39 468 101 992 Münster 198 8 1.007 247 1.460 Olpe 121 19 220 55 415 Paderborn 192 15 484 165 856 Reckl inghausen 581 23 1.252 286 2.142 Si egen-W ittg enstei n 166 9 520 104 799 Soest 299 22 511 142 974 Steinfurt 536 47 984 205 1.772 Unna 306 22 700 224 1.252 Warendorf 214 24 484 165 887 außerhalb 42 10 86 28 166 Summe LWL 7.400 539 17.115 5.002 30.056

!SUMME NRW 15.356 1.447 41.331 8,080 0 66.214

3.2 Anzahl der bewilligten Anträge auf Leistungen des stationären Wohnens nach örtlichen Trägern und Behinderungsarten am Stichtag 31.12.2017

Örtlicher Träger geistig körperlich seelisch Sucht- noch nicht Gesamt-

Behinderte Behinderte Behinderte kranke zugeordnet ergebnis

Düsseldorf 849 74 412 83 1.418 Duisburg 825 41 199 87 1.152 ,-Essen 997 39 386 72 1.494 Krefeld 355 37 187 14 593 Leverkusen 246 13 58 24 341 Mönchengladbach 446 31 152 35 664 ,- - ·-Mülheim/Ruhr 272 9 75 18 374 Oberhausen 318 13 117 28 476 ,-

- Remscheid 199 13 129 36 377 Solin en 259 12 88 11 370 ,-Wu12pertal 622 38 327 47 1.034 Kreis Mettmann 730 42 229 54 1.055 Rhein-Kreis Neuss 571 30 266 54 921 Kreis Viersen 444 30 161 28 663 Kreis Kleve 637 22 203 47 909 Kreis Wesel 792 33 189 19 1.033 Bonn 398 39 215 23 675 Köln 1.227 89 619 115 2.050 ,-Rhein-Erft-Kreis 578 51 173 38 840 Kreis Euskirchen 242 14 178 32 466 Oberbergischer Kreis 392 17 217 56 682 Rheinisch-Bergischer Kreis 413 25 123 31 592 Rhein-Sieg-Kreis 713 56 266 28 1.063 StädtereQion Aachen 672 54 253 32 1.011 Kreis Düren 351 35 128 16 530 Kreis Heinsbera 357 12 95 14 478 außerrheinischer Trä_oer 3 0 9 0 12 Summe LVR 13.908 869 5.454 1.042 21.273

,ßielefeld "''-546 4L.. 332 142 1.063

Bochum 611 38 153 68 870 Borken - 746 ·-- 53 _,_ 231 84 1.114 -Bottrop 188 8 68 24 288

452 34 - 158 - •-~ 23 ,_ 667 -Dortmund 895 94 298 104 1.391 ,_ Enne_Qe-Ruhr-Kreis 493 27 211 63 794 ,_ _,_ -- •~ Gelsenkirchen 452 55 198 104 809 __ ,_ Gütersloh 477 51 - ·- 160 , __ 80 768 -,--- ,_ -Hagen 317 35 119 71 ,_ 542 ,_ ,_ -Hamm 282 ,~ 23 101 42 448 -·- ,_ -Herford 381 25 118 42 566 Herne 274 32 -·- 82 36 - '- 424 , __

- -

Hochsauerlandkreis 441 83 192 72 788 1-~- ,_ ·- - 1-

Jj öxter 276 ,_ 37 81 _,_ 33 427 - ·-Lippe 601 39 208 94 942 ,_ Märkischer Kreis , .. 591 44 217 •-~ 72

~ - 924 . ,-- ,_ -Minden-Lübbecke 596 43 240 75 954 _,_ -

.,Münster 448 35 283 ,~ 78 , __ 844 ,_ - -

Olpe 181 18 89 26 314 1-

Paderborn 396 33 177 74 - 680 ·-,_ - ,_

Recklinghausen 1.151 78 376 144 1.749 -•- •~ -Siegen-Wittgenstein 391 45 214 65 ..._ ,_ 715 ,_ __ ,_ ,~ -Soest 467 68 227 74 836 ,_ -Steinfurt 742 42 297 76 1.157 ,_ ,_ -- ,_ - -Unna 622 64 169 55 910 ,~ ,~ - 1, -Warendorf 472 58 237 60 ,__ß17 ,_ ,_ - ,_ außerhalb 36 9 31 3 79 Summe LWL 13.525 1.214 5.267 1.884 0 21.890