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[[[[1111]]]]
Karla Kämmer BeratungsgesellschaftMail: [email protected]: www.kaemmer-beratung.de
Sicher bewegen Sicher bewegen Sicher bewegen Sicher bewegen in der (N)BI in der (N)BI in der (N)BI in der (N)BI SystematikSystematikSystematikSystematik
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[[[[2222]]]]
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[[[[3333]]]]
WIE GEHT NUN DIE BEGUTACHTUNG?WIE GEHT NUN DIE BEGUTACHTUNG?WIE GEHT NUN DIE BEGUTACHTUNG?WIE GEHT NUN DIE BEGUTACHTUNG?
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[[[[4444]]]]
Voraussetzung zur PflegebedürftigkeitVoraussetzung zur PflegebedürftigkeitVoraussetzung zur PflegebedürftigkeitVoraussetzung zur Pflegebedürftigkeit
Gesundheitliche Beeinträchtigung der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
körperliche, kognitive oder psychische
Beeinträchtigungen vorliegen
gesundheitlich bedingte
Belastungen vorliegen
Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigt werden
können
Hilfe durch andere,
weil
Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich 6 Monate vorliegen und Schwere Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich 6 Monate vorliegen und Schwere Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich 6 Monate vorliegen und Schwere Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich 6 Monate vorliegen und Schwere nach nach nach nach §§§§ 15 entsprechen 15 entsprechen 15 entsprechen 15 entsprechen
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[[[[5555]]]]
6 Monatsfrist6 Monatsfrist6 Monatsfrist6 Monatsfrist
Die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der
Fähigkeiten des Antragstellers müssen auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen
Es kann bereits vor Ablauf von 6 Monaten eine
Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit
getroffen werden, wenn vorhersehbar ist, dass der
Zustand der Hilfebedürftigkeit mindestens 6 Monate
andauern wird.
Pflegebedürftigkeit ist auch gegeben, wenn die
verbleibende Lebensspanne voraussichtlich weniger als
6 Monate beträgt.
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[[[[6666]]]]
Das neue Begutachtungsinstrument Das neue Begutachtungsinstrument Das neue Begutachtungsinstrument Das neue Begutachtungsinstrument als Teil des Verfahrensals Teil des Verfahrensals Teil des Verfahrensals Teil des Verfahrens
1
Angaben zur Person und BegutachtungssituationBefunderhebung zu Schädigungen und Beeinträchtigungen
2
VersorgungssituationAnamneseWohn- und Lebenssituation
3
NBIEmpfehlungsteil
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[[[[7777]]]]
Was ist neu an der Begutachtung?Was ist neu an der Begutachtung?Was ist neu an der Begutachtung?Was ist neu an der Begutachtung?
Begutachtung mit Bepunktung in 64 Teilbereichen,
bisher 21
Viel differenzierter
Gutachter fragt mehr: mehr Expertise auf unserer Seite
erforderlich!
Der Gutachter erwartet keine differenzierte Darstellung
in der Dokumentation
Cave: Pflegebegründende Diagnosen
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[[[[8888]]]]© vdek.com
§§§§18 18 18 18 Verfahren Verfahren Verfahren Verfahren zur zur zur zur EingradierungEingradierungEingradierungEingradierung
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[[[[9999]]]]
Profis füllen nie Vordrucke oder Formulare für Kassen oder den Profis füllen nie Vordrucke oder Formulare für Kassen oder den Profis füllen nie Vordrucke oder Formulare für Kassen oder den Profis füllen nie Vordrucke oder Formulare für Kassen oder den MDK aus!MDK aus!MDK aus!MDK aus!
Sichtung der Unterlagen zur Vorbereitung des Gutachtens
Festlegung des Besuchs
Besuch muss angemeldet oder vereinbart werden! Das Zeitfenster darf max. 2 Stunden betragen
Bei Verständigungsproblemen muss der MDK darauf hinweisen, dass der Versicherte sich jemanden mit Sprachkenntnis hinzuholen soll
Bei Zweifel der Identität darf der MDKeinen Identifikationsausweis verlangen
Begutachtung per Akte oder vor Ort legt der MDK fest
Gutachtenabschluss mit Empfehlung (Reha, Hilfsmittel, Heilmittel etc.)
Vorgehen Vorgehen Vorgehen Vorgehen ---- nach Antragstellungnach Antragstellungnach Antragstellungnach Antragstellung
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[[[[10101010]]]]
Die Begutachtung vor OrtDie Begutachtung vor OrtDie Begutachtung vor OrtDie Begutachtung vor Ort
Gutachter verlassen sich auf das, was sie sehen, also zeigen
Sie das Richtige!
Wichtig ist die Frage, ob der Versicherte jemanden in Rufnähe
oder zur Präsenz benötigt
Pflegedokumentation ist zu prüfen und auszuwerten, d.h.
nicht, dass die Doku alle 64 Kriterien enthalten muss
2 pflegebegründende Diagnosen sollten benannt sein
Führen Sie das Gespräch und lenken durch die Begutachtung,
denn Sie kennen den Pflegebedürftigen, der Gutachter hat
nur einen Eindruck
Legen Sie die BRi griffbereit und nutzen diese bei der
Begutachtung
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[[[[11111111]]]]
Schritt für Schritt zum PflegegradSchritt für Schritt zum PflegegradSchritt für Schritt zum PflegegradSchritt für Schritt zum Pflegegrad
1. Begutachtung oder Aktenlage zu den Erkrankungen,
Fähigkeiten und Einschränkungen, die sich aus der
Erkrankung ergibt
2. Einschränkung muss voraussichtlich 6 Monate bestehen
3. 64 Items werden erfasst und bepunktet
4. Die Punkte werden gewichtet
5. Die gewichteten Punkte addiert und der Grad ermittelt
Beachte: Bereits Beachte: Bereits Beachte: Bereits Beachte: Bereits ab Grad 1 gibt es Leistungen aus der PVab Grad 1 gibt es Leistungen aus der PVab Grad 1 gibt es Leistungen aus der PVab Grad 1 gibt es Leistungen aus der PV
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[[[[12121212]]]]
Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen des NBI auf die des NBI auf die des NBI auf die des NBI auf die PflegedokumentationPflegedokumentationPflegedokumentationPflegedokumentation
Grundsätzlich: Grundsätzlich: Grundsätzlich: Grundsätzlich:
Es gibt es keine Verpflichtung für Sie, Ihre
Pflegedokumentation der NBI-Systematik anzupassen.
Dies gilt sowohl für die Struktur der
Pflegedokumentation als auch für die inhaltliche
Ausgestaltung.
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[[[[13131313]]]]
GrundsätzlichesGrundsätzlichesGrundsätzlichesGrundsätzliches
Nicht die Erkrankung oder die Diagnose,
sondern der Grad der Selbstständigkeit
und die Schwere der daraus
resultierenden Beeinträchtigung,
bestimmen das Ausmaß der Abhängigkeit
und somit auch den Pflegegrad.
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[[[[14141414]]]]
§14 14 14 14 –––– Begriff Begriff Begriff Begriff der der der der PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die
gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der
Hilfe durch andere bedürfen.
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[[[[15151515]]]]
Fazit zum neuen Fazit zum neuen Fazit zum neuen Fazit zum neuen PflegebedürftigkeitsbegriffPflegebedürftigkeitsbegriffPflegebedürftigkeitsbegriffPflegebedürftigkeitsbegriff
Selbstständigkeit im Fokus, Ressourcen
werden stärker gewürdigt
Beeinträchtigungen werden umfassender
abgebildet
Einbezug bislang nicht berücksichtigter
Aspekte (Kommunikation, Verhalten)
Module erreichen höhere Akzeptanz bei den
Versicherten und Angehörigen
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[[[[16161616]]]]
Fazit zum neuen Fazit zum neuen Fazit zum neuen Fazit zum neuen PflegebedürftigkeitsbegriffPflegebedürftigkeitsbegriffPflegebedürftigkeitsbegriffPflegebedürftigkeitsbegriff
Für die Anleitung und Beaufsichtigung erhält
man weniger Punkte als für eine volle
Übernahme aufgrund Unselbständigkeit
Kommunikation und Verhalten zählen nicht
beide, wie suggeriert wird, sondern nur
entweder oder
Schwere Pflegesituationen (Versorgung zu zweit
oder mit Hebelifter) bleiben unberücksichtigt
Die Berechnung nach Scores für Laien kaum
nachvollziehbar
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[[[[17171717]]]]
§15 15 15 15 Ermittlung der PflegebedürftigkeitErmittlung der PflegebedürftigkeitErmittlung der PflegebedürftigkeitErmittlung der Pflegebedürftigkeit
Es zählt der Grad der Selbstständigkeit bei der
Gestaltung der definierten Lebensbereiche
Verhaltensauffälligkeiten werden gewertet
Kommunikation und soz. Kontakte zählen mit
Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen und
Belastungen (=Behandlungspflege zählt)
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[[[[18181818]]]]
8 Module,8 Module,8 Module,8 Module,aber nur 6 werden berechnetaber nur 6 werden berechnetaber nur 6 werden berechnetaber nur 6 werden berechnet
Modul 1: Modul 1: Modul 1: Modul 1: Mobilität (hier zählt nur die körperliche Fähigkeit, nicht die kognitive)
Modul Modul Modul Modul 2: 2: 2: 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (zählt nur, wenn mehr
gewichtete Punkte als in Modul 3)
Modul Modul Modul Modul 3: 3: 3: 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zählt nur, wenn mehr
gewichtete Punkte als in Modul 2)
Modul 4: Modul 4: Modul 4: Modul 4: Selbstversorgung (klassische Grundpflege, mehr Punkte bei
Essen/Trinken/Ausscheidung)
Modul 5: Modul 5: Modul 5: Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder
therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (1-7, 8 bis 11 und
12-15 unterschiedliche Bepunktung)
Modul 6: Modul 6: Modul 6: Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Modul 7: Modul 7: Modul 7: Modul 7: Außerhäusliche Kontakte (wird nicht berechnet)
Modul Modul Modul Modul 8: 8: 8: 8: Haushaltsführung (wird nicht berechnet)
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[[[[19191919]]]]
Pflegebegründende Pflegebegründende Pflegebegründende Pflegebegründende Diagnose(n) Diagnose(n) Diagnose(n) Diagnose(n)
Eine oder zwei Diagnosen, die im Wesentlichen die
Pflegebedürftigkeit begründen, sind anzugeben und
nach ICD-10 zu verschlüsseln
Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Diagnosen
angeben, die im Wesentlichen die Pflegebedürftigkeit
begründen.
Wenn Sie diese nicht vorgeben, sucht sich der
Gutachter Diagnosen aus.
Diese Auswahl kann sich dann ungünstig auf die
Eingradung auswirken.
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[[[[20202020]]]]
Pflegebegründende Diagnose(nPflegebegründende Diagnose(nPflegebegründende Diagnose(nPflegebegründende Diagnose(n))))
Die Faktoren, mit denen Sie den Pflege- und
Hilfebedarf begründen, sollten sich eindeutig unter
den einzelnen Punkten ihrer Pflegedokumentation
(AEDL) oder SIS widerspiegeln.
Achtung:
Pflegebegründetet Diagnosen sind keine anerkannte
„Pflegediagnosen“
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[[[[21212121]]]]
Pflegebegründende Diagnose(n) Pflegebegründende Diagnose(n) Pflegebegründende Diagnose(n) Pflegebegründende Diagnose(n)
Wenn z. B.
ein Klient unter einer Niereninsuffizienz oder einem
Hypertonus leidet, ist dies nicht pflegebegründend, da
es durch diese Erkrankungen nicht unbedingt zu einer
Beeinträchtigung der Selbständigkeit kommen muss.
Wichtiger ist es
Wichtiger ist es, den bei der Person vorhandenen
Schwindel, mit der daraus resultierenden Sturzgefahr
und dem damit verbundenen erhöhten
Beaufsichtigungsbedarf, zu vermerken.
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[[[[22222222]]]]
Pflegebegründende Diagnose(nPflegebegründende Diagnose(nPflegebegründende Diagnose(nPflegebegründende Diagnose(n))))
Beispiel:Beispiel:Beispiel:Beispiel:
Ärztliche Diagnose: Demenz Ärztliche Diagnose: Demenz Ärztliche Diagnose: Demenz Ärztliche Diagnose: Demenz – davon insbesondere
pflegebegründend/ selbständigkeitsbeeinträchtigend:
Desorientiert in allen Bereichen, Wanderungstendenz,
Fehleinschätzung von Risiken und Gefahren durch
Überschätzung der eigenen Fähigkeiten, motorische
Unruhe/Verhaltensauffälligkeiten (auch nachts),
verbale Aggression, Abwehrverhalten und fehlende
Kooperation/Einsicht bei Pflegemaßnahmen,
Kotschmieren
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[[[[23232323]]]]
Pflegebegründende Diagnose(nPflegebegründende Diagnose(nPflegebegründende Diagnose(nPflegebegründende Diagnose(n))))
BeispieleBeispieleBeispieleBeispiele::::
Ärztliche Diagnose: Diabetes mellitus Typ 2 Ärztliche Diagnose: Diabetes mellitus Typ 2 Ärztliche Diagnose: Diabetes mellitus Typ 2 Ärztliche Diagnose: Diabetes mellitus Typ 2 – davon
insbesondere pflegebegründend/ selbständigkeits-
beeinträchtigend:
Neigung zu Hautirritationen, Sensibilitätsstörung in
Beinen und Füßen, Verletzungsgefahr durch fehlende
Einsicht bzgl. Nagel-und Fußpflege/ Selbstverletzung,
hoher Bedarf an Hautinspektion/erhöhter Beaufsich-
tigungsbedarf, Neigung zu Blutzuckerentgleisungen mit
daraus resultierender Sturz- und Verletzungsgefahr
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[[[[24242424]]]]
Besonderheiten und Erschwernisse Besonderheiten und Erschwernisse Besonderheiten und Erschwernisse Besonderheiten und Erschwernisse 2016201620162016
Zu allen Verrichtungen wurde Zu allen Verrichtungen wurde Zu allen Verrichtungen wurde Zu allen Verrichtungen wurde berücksichtigt: berücksichtigt: berücksichtigt: berücksichtigt:
2017201720172017Heutige Bedeutung dieser Heutige Bedeutung dieser Heutige Bedeutung dieser Heutige Bedeutung dieser
Aufzählungen:Aufzählungen:Aufzählungen:Aufzählungen:
Besonderheiten bei Menschen mit psych. Erkrankungen (Antrieb, Motivation, Überzeugung etc.)
In Modul 3 bedingt abgebildet
Erschwernisse durch körperliche Besonderheiten wie Spastiken, Kontrakturen
Veränderte Berücksichtigung: Pflegegrad 5
Verrichtungen werden in Häufigkeit ermittelt (wie oft Wasser lassen etc.)
Die Selbständigkeit bzw. Einschränkung zählt, nicht die Häufigkeit
Aktivierende Pflege = Hilfe zur Selbsthilfe
Weniger Berücksichtigung als volle Übernahme durch Pflegeperson
Versorgung mit zwei Pflegekräften Keine Berücksichtigung
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[[[[25252525]]]]
Formen der Hilfe bei Pflegestufen alt Formen der Hilfe bei Pflegestufen alt Formen der Hilfe bei Pflegestufen alt Formen der Hilfe bei Pflegestufen alt + Darstellung der Selbständigkeit+ Darstellung der Selbständigkeit+ Darstellung der Selbständigkeit+ Darstellung der SelbständigkeitHilfearten ( BAUTÜV) Hilfearten ( BAUTÜV) Hilfearten ( BAUTÜV) Hilfearten ( BAUTÜV) Grad der SelbständigkeitGrad der SelbständigkeitGrad der SelbständigkeitGrad der Selbständigkeit
Keine Hilfe Selbständig
Unterstützung, geringfügigeBeaufsichtigung, kurze Anleitung, Impulsgabe, kleine personelle Hilfe
Überwiegend selbständig
Weitreichende teilweise Übernahme, dauernde Beaufsichtigung, permanente Anleitung, dabei bleiben müssen bei der Verrichtung
Überwiegend unselbständig
Volle Übernahme Unselbständig
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[[[[26262626]]]]
Besondere Bedarfskonstellation Besondere Bedarfskonstellation Besondere Bedarfskonstellation Besondere Bedarfskonstellation
Vorliegen des vollständigen Verlustes der Greif-, Steh-
und Gehfunktionen, z. B. bei Menschen im Wachkoma,
durch hochgradige Kontrakturen, Versteifungen,
hochgradigen Tremor und Rigor, Athetose.
Eine Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider
Beine liegt auch vor, wenn eine minimale
Restbeweglichkeit vorhanden ist, z. B. Joystick eines
Rollstuhls bedienen oder unkontrollierbare Greifreflexe
Diese Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfs-
konstellationen werden dem Pflegegrad 5 zugeordnet,
auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen
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[[[[27272727]]]]
SkalensystematikSkalensystematikSkalensystematikSkalensystematikDie Die Die Die EingradungEingradungEingradungEingradung erfolgt auf der Basis von Punkten erfolgt auf der Basis von Punkten erfolgt auf der Basis von Punkten erfolgt auf der Basis von Punkten
vor dem Hintergrund des Grades folgender vor dem Hintergrund des Grades folgender vor dem Hintergrund des Grades folgender vor dem Hintergrund des Grades folgender
VariantenVariantenVariantenVarianten::::
Variante Variante Variante Variante 1 1 1 1 ---- Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)
Variante Variante Variante Variante 2222 - Vorhandensein (Modul 2)
Variante Variante Variante Variante 3333 - Häufigkeit des Auftretens (Modul 3)
Variante Variante Variante Variante 4444 - Häufigkeit des Unterstützungsbedarfs (Modul 5)
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[[[[28282828]]]]
Ergebnis: Einstufung in Grade Ergebnis: Einstufung in Grade Ergebnis: Einstufung in Grade Ergebnis: Einstufung in Grade § 15 SGB XI15 SGB XI15 SGB XI15 SGB XI
Grad 1Grad 1Grad 1Grad 1: : : : 12,5 bis unter 27 Punkte, geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Grad 2:Grad 2:Grad 2:Grad 2: Ab 27 bis 47 Punkte, erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Grad 3:Grad 3:Grad 3:Grad 3: Ab 47,5 bis 69 Punkten, schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Grad 4:Grad 4:Grad 4:Grad 4: Ab 70 bis 89 Punkte, schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Grad 5:Grad 5:Grad 5:Grad 5: Ab 90 bis 100 Punkten, schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung.
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[[[[29292929]]]]
4 Varianten der 4 Varianten der 4 Varianten der 4 Varianten der BepunktungBepunktungBepunktungBepunktung ::::
SelbständigSelbständigSelbständigSelbständig----keitkeitkeitkeit
Vorhanden Vorhanden Vorhanden Vorhanden seinseinseinsein
Häufigkeit des Häufigkeit des Häufigkeit des Häufigkeit des AuftretensAuftretensAuftretensAuftretens
Häufigkeit des Häufigkeit des Häufigkeit des Häufigkeit des UnterstützungsUnterstützungsUnterstützungsUnterstützungs----
bedarfsbedarfsbedarfsbedarfs
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HEN FÜR MENSC
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[[[[30303030]]]]
Variante1:Variante1:Variante1:Variante1: Bewertung Bewertung Bewertung Bewertung nach nach nach nach Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)
Der Grad der Selbstständigkeit wird bei folgenden
Bereichen relevant: Modul 1: die Mobilität, in Modul 4:
die Selbstversorgung und Modul 6: Gestaltung des
Alltagslebens und soziale Kontakte
Je nach Grad der Selbstständigkeit einer Person gibt es
Punkte. Diese sind wie folgt verteilt:
0 Punkte = selbstständig
1 Punkt = überwiegend selbstständig
2 Punkte = überwiegend unselbstständig
3 Punkte = unselbstständig
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[[[[31313131]]]]
Variante Variante Variante Variante 2222: : : : Die Die Die Die zu erzielenden Punktezu erzielenden Punktezu erzielenden Punktezu erzielenden Punkte
Variante 2: Bewertung nach Vorhandensein (Modul 2)Variante 2: Bewertung nach Vorhandensein (Modul 2)Variante 2: Bewertung nach Vorhandensein (Modul 2)Variante 2: Bewertung nach Vorhandensein (Modul 2)
Andere Bereiche außerhalb von Mobilität und Selbstversorgung
werden zwar ebenfalls mit 0 bis 3 Punkten belegt, die Definition,
wann es die jeweiligen Punkte gibt, ist aber eine andere. So ist es
bei Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
Hier geht um die Eingruppierung der Fähigkeiten wie
0 Punkte = vorhanden / unbeeinträchtigt
1 Punkt = größtenteils vorhanden
2 Punkte = in geringem Maße vorhanden
3 Punkte = nicht vorhanden
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HEN FÜR MENSC
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[[[[32323232]]]]
Variante3: Bewertung der Häufigkeit des Auftretens (Modul 3) Variante3: Bewertung der Häufigkeit des Auftretens (Modul 3) Variante3: Bewertung der Häufigkeit des Auftretens (Modul 3) Variante3: Bewertung der Häufigkeit des Auftretens (Modul 3)
Abfragen psychischer Besonderheiten unter Modul 3:
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - es geht um die
Häufigkeit des Auftretens von Auffälligkeiten.
Und diese Auffälligkeit, z. B. nächtliche Unruhe, wird bepunktet:
0 Punkte = nie oder selten
1 Punkt = ein bis dreimal innerhalb von zwei Wochen
3 Punkte = zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich
5 Punkte = täglich
Ab 5 Punkten nicht weiter gerastert. Wenn der Pflegebedürftige mehrfach in
der Nacht unruhig ist, hat er auch nur 5 Punkte
Variante Variante Variante Variante 3333: : : : Die Die Die Die zu erzielenden Punktezu erzielenden Punktezu erzielenden Punktezu erzielenden Punkte
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HEN FÜR MENSC
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[[[[33333333]]]]
Variante 4: Variante 4: Variante 4: Variante 4: Bewertung der Häufigkeit des Bewertung der Häufigkeit des Bewertung der Häufigkeit des Bewertung der Häufigkeit des UnterstützungsUnterstützungsUnterstützungsUnterstützungs----bedarfs bedarfs bedarfs bedarfs (Modul 5)(Modul 5)(Modul 5)(Modul 5)
Bei Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen bewertet der Gutachter, wie selbstständig jemand mit Therapien und krankheitsbedingten Anforderungen umgehen kann bzw. in welchem Umfang er hier Unterstützung benötigt.
In die Berechnung des Gesamtergebnisses gehen die einzelnen Maßnahmen je nach Komplexität und Aufwand unterschiedlich gewichtet ein
Bepunktet wird diese Häufigkeit der Hilfen
0 Punkte = entfällt oder selbständig
1 Punkt = überwiegend selbständig (Erinnerung oder Anleitung ist mindestens einmal täglich notwendig)
2 Punkte = überwiegend unselbständig (benötigt meistens Anleitung / Beaufsichtigung, mehrmals täglich)
3 Punkte = unselbständig (benötigt immer Anleitung / Beaufsichtigung
Variante 4Variante 4Variante 4Variante 4: : : : Die Die Die Die zu erzielenden Punktezu erzielenden Punktezu erzielenden Punktezu erzielenden Punkte
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
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[[[[34343434]]]]
Variante1:Variante1:Variante1:Variante1:Die Die Die Die Selbständigkeit Selbständigkeit Selbständigkeit Selbständigkeit beurteilenbeurteilenbeurteilenbeurteilen
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
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[[[[35353535]]]]
Variante1:Variante1:Variante1:Variante1: Bewertung Bewertung Bewertung Bewertung nach nach nach nach Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)
Der Grad der Selbstständigkeit wird bei folgenden
Bereichen relevant: Modul 1: Mobilität, Modul 4:
Selbstversorgung und Modul 6: Gestaltung des
Alltagslebens und soziale Kontakte
Je nach Grad der Selbstständigkeit einer Person gibt es
Punkte. Diese sind wie folgt verteilt:
0 Punkte = selbstständig
1 Punkt = überwiegend selbstständig
2 Punkte = überwiegend unselbstständig
3 Punkte = unselbstständig
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HEN FÜR MENSC
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[[[[36363636]]]]
Bewertung der SelbständigkeitBewertung der SelbständigkeitBewertung der SelbständigkeitBewertung der Selbständigkeit
Die Person kann:
SelbständigSelbständigSelbständigSelbständig::::
die gesamte Aktivität ausführen
Überwiegend Überwiegend Überwiegend Überwiegend selbständig:selbständig:selbständig:selbständig:
den größten Teil der Aktivität ausführen
Überwiegend Überwiegend Überwiegend Überwiegend unselbständig :unselbständig :unselbständig :unselbständig :
nur einen geringen Anteil ausführen
Unselbständig:Unselbständig:Unselbständig:Unselbständig:
keinen nennenswerten Anteil durchführen
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[37373737]]]]
Die Skala im Die Skala im Die Skala im Die Skala im DetailDetailDetailDetail
0 0 0 0 = = = = SelbständigSelbständigSelbständigSelbständig
Merkmal: Merkmal: Merkmal: Merkmal: Die Person kann die Handlung / Aktivität in der
Regel selbständig durchführen.
Auch wenn die Durchführung erschwert oder
verlangsamt ist oder nur unter Nutzung von Hilfs-
/Pflegehilfsmitteln möglich ist – die Person benötigt
keine personelle Hilfe. Vorübergehende oder nur
vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen sind nicht
zu berücksichtigen.
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[38383838]]]]
Die Skala im Die Skala im Die Skala im Die Skala im DetailDetailDetailDetail
1 1 1 1 = = = = Überwiegend selbständigÜberwiegend selbständigÜberwiegend selbständigÜberwiegend selbständig
MerkmaleMerkmaleMerkmaleMerkmale: : : :
Die Person leistet den größten Teil der Aktivität
selbständig.
Die Pflegekraft ist nicht örtlich und zeitlich
gebunden.
Es entsteht nur ein geringer, „mäßiger“ Aufwand für die
Pflegeperson, der Schwerpunkt liegt auf einfachen
und punktuellen Aufforderungen, Anleitungen und
Beaufsichtigungen.
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[39393939]]]]
Die Skala im Die Skala im Die Skala im Die Skala im DetailDetailDetailDetail
2 2 2 2 = = = = Überwiegend unselbständigÜberwiegend unselbständigÜberwiegend unselbständigÜberwiegend unselbständig
MerkmaleMerkmaleMerkmaleMerkmale: : : :
Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil
selbständig durchführen.
Die Pflegekraft ist durch die Hilfeleistung umfassend
zeitlich und örtlich gebunden
Es sind Ressourcen vorhanden, so dass die Person sich
beteiligen kann. Um das zu gewährleisten, benötigt sie
ständige Anleitung oder aufwändige Motivation auch
während der Aktivität, oder es ist erforderlich, dass
Hilfspersonen Teilschritte der Handlung übernehmen.
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HEN FÜR MENSC
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[[[[40404040]]]]
Die Skala im Die Skala im Die Skala im Die Skala im DetailDetailDetailDetail
3333 = = = = UnselbständigUnselbständigUnselbständigUnselbständig
MerkmaleMerkmaleMerkmaleMerkmale: : : :
Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht
selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in
Teilen.
Die Pflegeperson ist örtlich und zeitlich gebunden. Es sind
kaum oder keine Ressourcen vorhanden.
Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle
Teilhandlungen anstelle der betroffenen Person
durchführen. Eine minimale Beteiligung ist nicht zu
berücksichtigen
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
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[[[[41414141]]]]
Bitte vervollständigen Sie die rechte Bitte vervollständigen Sie die rechte Bitte vervollständigen Sie die rechte Bitte vervollständigen Sie die rechte SpalteSpalteSpalteSpalte
BeschreibungBeschreibungBeschreibungBeschreibung GradGradGradGrad der Selbständigkeitder Selbständigkeitder Selbständigkeitder Selbständigkeit
Rollator bereitstellen
Treppe nach oben begleiten
Auffordern ins Bett zu gehen
Beim Essen dabeibleiben
Urinflasche anlegen und später ausleeren
Weiß nichts mit sich anzufangen, weiß nicht was sie tun soll
Beim Umlagern nachhelfen
Schwierige Stellen nachrasieren
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[[[[42424242]]]]
WIR MACHEN MENSC
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[[[[43434343]]]]
Modul 1: Mobilität Modul 1: Mobilität Modul 1: Mobilität Modul 1: Mobilität
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[[[[44444444]]]]
Variante1:Variante1:Variante1:Variante1: Bewertung Bewertung Bewertung Bewertung nach nach nach nach Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)Selbständigkeit (Modul 1, 4, 6)
Der Grad der Selbstständigkeit wird wie folgt bepunktet:
Diese sind wie folgt verteilt:
0 Punkte = selbstständig
1 Punkt = überwiegend selbstständig
2 Punkte = überwiegend unselbstständig
3 Punkte = unselbstständig
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[[[[45454545]]]]
4.1 Mobilität4.1 Mobilität4.1 Mobilität4.1 Mobilität
Modul 1: Mobilität Modul 1: Mobilität Modul 1: Mobilität Modul 1: Mobilität SelbstSelbstSelbstSelbst----ständigständigständigständig
ÜÜÜÜberwiegend berwiegend berwiegend berwiegend selbstständigselbstständigselbstständigselbstständig
ÜÜÜÜberwiegend berwiegend berwiegend berwiegend unselbstunselbstunselbstunselbst----ständigständigständigständig
UnselbstUnselbstUnselbstUnselbst----ständigständigständigständig
4.1.1Positionswechsel im Bett
0000 1111 2222 3333
4.1.2Halten einer stabilen Sitzposition
0000 1111 2222 3333
4.1.3 Umsetzen 0000 1111 2222 3333
4.1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
0000 1111 2222 3333
4.1.5 Treppen steigen 0000 1111 2222 3333
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[[[[46464646]]]]
Halten einer stabilen Sitzposition Halten einer stabilen Sitzposition Halten einer stabilen Sitzposition Halten einer stabilen Sitzposition ((((F 4.1.2F 4.1.2F 4.1.2F 4.1.2))))
Beurteilt wird:
Sich auf einem Bett, Stuhl oder Sessel aufrecht halten.
(Bitte lesen Sie parallel die Definitionen BRi Seite 39!)
Vorschlag zur Beschreibung in einer konkreten
Praxissituation
Anregungen Anregungen Anregungen Anregungen zur praktischen Beschreibung bei zur praktischen Beschreibung bei zur praktischen Beschreibung bei zur praktischen Beschreibung bei einem Klienten einem Klienten einem Klienten einem Klienten
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[[[[47474747]]]]
Halten einer stabilen Sitzposition (F 4.1.2Halten einer stabilen Sitzposition (F 4.1.2Halten einer stabilen Sitzposition (F 4.1.2Halten einer stabilen Sitzposition (F 4.1.2))))Beurteilt wird:
Sich auf einem Bett, Stuhl oder Sessel aufrecht halten.
Selbstständig Selbstständig Selbstständig Selbstständig
0 Punkte0 Punkte0 Punkte0 Punkte
Kann eine aufrechte Sitzposition einnehmen und stabil halten, korrigiert gelegentlich ihre Sitzposition.
Überwiegend Überwiegend Überwiegend Überwiegend
selbstständig selbstständig selbstständig selbstständig
1 Punkt1 Punkt1 Punkt1 Punkt
Kann sich aufgrund von Schwindel nur kurz, z. B. für die Dauer einer Mahlzeit, selbständig und ohne Festhalten am Bettrand stabil in einer aufrechten Sitzposition halten, kippt leicht zur Seite, es besteht punktueller Hilfebedarf, die stabile Sitzposition einzunehmen.
Überwiegend Überwiegend Überwiegend Überwiegend
unselbstständigunselbstständigunselbstständigunselbstständig
2 Punkte2 Punkte2 Punkte2 Punkte
Leidet unter eingeschränkter Rumpfkontrolle durch Gleichgewichtsstörungen bei Hemiparese, kann selbstständig keine aufrechte, stabile Sitzposition einnehmen, personelle Leistungen zur Stabilisierung im Pflegerollstuhl / zur Positionskorrektur sind erforderlich .
UnselbstständigUnselbstständigUnselbstständigUnselbstständig
3 Punkte3 Punkte3 Punkte3 Punkte
Verfügt aufgrund des Zustandes im Wachkoma über keine Kopf- und Rumpfkontrolle, kann auch mit Lagerungshilfsmitteln keine Sitzposition halten; Lagerungen im Bett und im Pflegerollstuhl müssen komplett durch die Pflegeperson übernommen werden.
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[[[[48484848]]]]
Modul Modul Modul Modul 2: 2: 2: 2:
Kognitive Kognitive Kognitive Kognitive und kommunikative und kommunikative und kommunikative und kommunikative FähigkeitenFähigkeitenFähigkeitenFähigkeiten
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[[[[49494949]]]]
Modul 2 Kognitive und kommunikative Modul 2 Kognitive und kommunikative Modul 2 Kognitive und kommunikative Modul 2 Kognitive und kommunikative FähigkeitenFähigkeitenFähigkeitenFähigkeiten0 = Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt 0 = Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt 0 = Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt 0 = Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt
Die Fähigkeit ist (nahezu) vollständig vorhanden
1 = Fähigkeit größtenteils vorhanden 1 = Fähigkeit größtenteils vorhanden 1 = Fähigkeit größtenteils vorhanden 1 = Fähigkeit größtenteils vorhanden
Die Fähigkeit ist überwiegend (die meiste Zeit über, in den meisten Situationen), aber nicht durchgängig vorhanden. Die Person hat Schwierigkeiten, höhere oder komplexere Anforderungen zu bewältigen.
2 = Fähigkeit in geringem Maße vorhanden 2 = Fähigkeit in geringem Maße vorhanden 2 = Fähigkeit in geringem Maße vorhanden 2 = Fähigkeit in geringem Maße vorhanden
Die Fähigkeit ist stark beeinträchtigt, aber erkennbar vorhanden. Die Person hat häufig oder in vielen Situationen Schwierigkeiten. Sie kann nur geringe Anforderungen bewältigen. Es sind Ressourcen vorhanden.
3 = Fähigkeit nicht vorhanden 3 = Fähigkeit nicht vorhanden 3 = Fähigkeit nicht vorhanden 3 = Fähigkeit nicht vorhanden
Die Fähigkeit ist nicht oder nur in sehr geringem Maße (sehr selten) vorhanden
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[[[[50505050]]]]
Modul 2: Modul 2: Modul 2: Modul 2: Kognitive und kommunikative Kognitive und kommunikative Kognitive und kommunikative Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Fähigkeiten Fähigkeiten Fähigkeiten
vorhanden / vorhanden / vorhanden / vorhanden / unbeeinunbeeinunbeeinunbeein----trächtigtträchtigtträchtigtträchtigt
größtenteils größtenteils größtenteils größtenteils vorhandenvorhandenvorhandenvorhanden
in geringem in geringem in geringem in geringem Maße Maße Maße Maße
vorhandenvorhandenvorhandenvorhanden
nicht nicht nicht nicht vorhandenvorhandenvorhandenvorhanden
4.2.1Erkennen von Personen aus dem Erkennen von Personen aus dem Erkennen von Personen aus dem Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeldnäheren Umfeldnäheren Umfeldnäheren Umfeld
0 1 2 3
4.2.2 Örtliche Örtliche Örtliche Örtliche OrientierungOrientierungOrientierungOrientierung 0 1 2 3
4.2.3 ZZZZeitliche eitliche eitliche eitliche OrientierungOrientierungOrientierungOrientierung 0 1 2 3
4.2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse Erinnern an wesentliche Ereignisse Erinnern an wesentliche Ereignisse Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungenoder Beobachtungenoder Beobachtungenoder Beobachtungen
0 1 2 3
4.2.5Steuern von Steuern von Steuern von Steuern von mehrschrittigenmehrschrittigenmehrschrittigenmehrschrittigenAlltagshandlungenAlltagshandlungenAlltagshandlungenAlltagshandlungen
0 1 2 3
4.2.6Treffen von Entscheidungen im Treffen von Entscheidungen im Treffen von Entscheidungen im Treffen von Entscheidungen im AlltagslebenAlltagslebenAlltagslebenAlltagsleben
0 1 2 3
4.2.7Verstehen von Sachverhalten und Verstehen von Sachverhalten und Verstehen von Sachverhalten und Verstehen von Sachverhalten und InformationenInformationenInformationenInformationen
0 1 2 3
4.2.8Erkennen von Risiken und Erkennen von Risiken und Erkennen von Risiken und Erkennen von Risiken und GefahrenGefahrenGefahrenGefahren
0 1 2 3
4.2.9Mitteilen von elementaren Mitteilen von elementaren Mitteilen von elementaren Mitteilen von elementaren BedürfnissenBedürfnissenBedürfnissenBedürfnissen
0 1 2 3
4.2.10 Verstehen von AufforderungenVerstehen von AufforderungenVerstehen von AufforderungenVerstehen von Aufforderungen 0 1 2 3
4.2.11 Beteiligen an einem Gespräch Beteiligen an einem Gespräch Beteiligen an einem Gespräch Beteiligen an einem Gespräch 0 1 2 3
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[[[[51515151]]]]
Örtliche Orientierung (F 4.2.2)Örtliche Orientierung (F 4.2.2)Örtliche Orientierung (F 4.2.2)Örtliche Orientierung (F 4.2.2)
Beurteilt wird:
Fähigkeit, sich in der räumlichen Umgebung
zurechtzufinden, andere Orte gezielt anzusteuern und
zu wissen, wo man sich befindet
Bitte lesen Sie parallel die Definitionen in der BRi
Vorschlag zur Beschreibung in einer konkreten
Praxissituation:
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[[[[52525252]]]]
Vorhanden / Vorhanden / Vorhanden / Vorhanden /
unbeeinträchtigt unbeeinträchtigt unbeeinträchtigt unbeeinträchtigt
0 Punkte0 Punkte0 Punkte0 Punkte
Fähigkeiten der Person unbeeinträchtigt, weiß in welcher räumlichen Umgebung (Stadt/Einrichtung/Stockwerk) sie sich befindet, findet sich im und um das Haus herum zurecht.
Größtenteils Größtenteils Größtenteils Größtenteils
vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden
1 Punkt1 Punkt1 Punkt1 Punkt
Orientierung in den eigenen Wohnräumen unbeeinträchtigt; hat jedoch Probleme sich zurechtzufinden beim Verlassen des Hauses, findet den Weg nicht immer sicher zurück, dann umfassende Anleitung im Sinne von Aufforderung zum gezielten Ansteuern des Hauses/Wohnbereichs, punktuelle Beaufsichtigung und Erfolgskontrolle.
Im geringen Maße Im geringen Maße Im geringen Maße Im geringen Maße
vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden
2 Punkte2 Punkte2 Punkte2 Punkte
Findet sich nur bei guter Tagesform in der gewohnten Umgebung zurecht, hat sonst erhebliche Probleme, verirrt sich häufig, umfassende personelle Unterstützung erforderlich/durchgehender Beaufsichtigungsbedarf mit Erledigungskontrollen.
Nicht vorhanden Nicht vorhanden Nicht vorhanden Nicht vorhanden
3 Punkte3 Punkte3 Punkte3 Punkte
Person ist aufgrund fortgeschrittener Demenz örtlich vollständig desorientiert.
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[[[[53535353]]]]
Modul Modul Modul Modul 3: 3: 3: 3:
Verhaltensweisen Verhaltensweisen Verhaltensweisen Verhaltensweisen und und und und psychische psychische psychische psychische ProblemlagenProblemlagenProblemlagenProblemlagen
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[[[[54545454]]]]
Variante3Variante3Variante3Variante3: Bewertung der Häufigkeit : Bewertung der Häufigkeit : Bewertung der Häufigkeit : Bewertung der Häufigkeit des Auftretens (Modul 3) des Auftretens (Modul 3) des Auftretens (Modul 3) des Auftretens (Modul 3)
0 Punkte = nie oder selten
1 Punkt = ein bis dreimal innerhalb von zwei Wochen
3 Punkte = zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht
täglich
5 Punkte = täglich
Wie Sie der Auflistung entnehmen, wird ab 5 Punkten nicht
weiter gerastert.
Bleiben wir beim Beispiel nächtliche Unruhe und diese bestünde
täglich, gibt es 5 Punkte.
Wenn aber der Pflegebedürftige mehrfach in der Nacht unruhig
ist, hat er auch nur 5 Punkte
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[[[[55555555]]]]
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Modul 3: Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenProblemlagenProblemlagenProblemlagen nie/ seltennie/ seltennie/ seltennie/ selten
1111----3x innerhalb 3x innerhalb 3x innerhalb 3x innerhalb von 2 von 2 von 2 von 2
WochenWochenWochenWochen
2 bis 2 bis 2 bis 2 bis mehrmals mehrmals mehrmals mehrmals wöchentlichwöchentlichwöchentlichwöchentlich
täglichtäglichtäglichtäglich
4.3.14.3.14.3.14.3.1 Motorisch geprägte VerhaltensauffälligkeitenMotorisch geprägte VerhaltensauffälligkeitenMotorisch geprägte VerhaltensauffälligkeitenMotorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten 0 1 3 5
4.3.24.3.24.3.24.3.2 NNNNächtliche ächtliche ächtliche ächtliche UnruheUnruheUnruheUnruhe 0 1 3 5
4.3.34.3.34.3.34.3.3SSSSelbstschädigendes elbstschädigendes elbstschädigendes elbstschädigendes und autoaggressives und autoaggressives und autoaggressives und autoaggressives VerhaltenVerhaltenVerhaltenVerhalten
0 1 3 5
4.3.44.3.44.3.44.3.4 Beschädigung von GegenständenBeschädigung von GegenständenBeschädigung von GegenständenBeschädigung von Gegenständen 0 1 3 5
4.3.54.3.54.3.54.3.5PPPPhysisch hysisch hysisch hysisch aggressives Verhalten gegenüber aggressives Verhalten gegenüber aggressives Verhalten gegenüber aggressives Verhalten gegenüber anderen Personenanderen Personenanderen Personenanderen Personen
0 1 3 5
4.3.64.3.64.3.64.3.6 VVVVerbale erbale erbale erbale AggressionAggressionAggressionAggression 0 1 3 5
4.3.74.3.74.3.74.3.7 AAAAndere ndere ndere ndere pflegerelevante vokale Auffälligkeitenpflegerelevante vokale Auffälligkeitenpflegerelevante vokale Auffälligkeitenpflegerelevante vokale Auffälligkeiten 0 1 3 5
4.3.84.3.84.3.84.3.8Abwehr pflegerischer oder anderer Abwehr pflegerischer oder anderer Abwehr pflegerischer oder anderer Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmenunterstützender Maßnahmenunterstützender Maßnahmenunterstützender Maßnahmen
0 1 3 5
4.3.94.3.94.3.94.3.9 WahnvorstellungenWahnvorstellungenWahnvorstellungenWahnvorstellungen 0 1 3 5
4.3.104.3.104.3.104.3.10 ÄngsteÄngsteÄngsteÄngste 0 1 3 5
4.3.114.3.114.3.114.3.11 Antriebslosigkeit bei depressiver StimmungslageAntriebslosigkeit bei depressiver StimmungslageAntriebslosigkeit bei depressiver StimmungslageAntriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage 0 1 3 5
4.3.124.3.124.3.124.3.12 SSSSozial ozial ozial ozial inadäquate Verhaltensweiseninadäquate Verhaltensweiseninadäquate Verhaltensweiseninadäquate Verhaltensweisen 0 1 3 5
4.3.134.3.134.3.134.3.13SSSSonstige onstige onstige onstige pflegerelevante inadäquate pflegerelevante inadäquate pflegerelevante inadäquate pflegerelevante inadäquate HandlungenHandlungenHandlungenHandlungen
0 1 3 5
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[[[[56565656]]]]
F4.3.3 Selbstschädigendes und F4.3.3 Selbstschädigendes und F4.3.3 Selbstschädigendes und F4.3.3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhaltenautoaggressives Verhaltenautoaggressives Verhaltenautoaggressives Verhalten
Beurteilt wird :
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
kann z.B. darin bestehen, sich selbst durch
Gegenstände zu verletzen, ungenießbare Substanzen
zu essen oder zu trinken, sich selbst zu schlagen und
sich selbst mit den Fingernägeln oder Zähnen zu
verletzen
Wichtig in diesem Modul, ist die Verhaltensauffälligkeit
möglichst präzise zu beschreiben und die Häufigkeit
darzustellen
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[[[[57575757]]]]
F4.3.3 Selbstschädigendes und F4.3.3 Selbstschädigendes und F4.3.3 Selbstschädigendes und F4.3.3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhaltenautoaggressives Verhaltenautoaggressives Verhaltenautoaggressives Verhalten
Beispiel:
Person schlägt selten/häufig/täglich oftmals ohne
vorab erkennbaren Anlass mit dem Kopf gegen die
Wand.
Erhebliche Verletzungsgefahr, daher umfassende
Beaufsichtigung. Trägt einen Sturzhelm zur
Verletzungsprävention.
Vorschläge zur Beschreibung in einer konkreten
Praxissituation:
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[[[[58585858]]]]
Modul Modul Modul Modul 4: 4: 4: 4:
SelbstversorgungSelbstversorgungSelbstversorgungSelbstversorgung
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[[[[59595959]]]]
Bewertung der Selbständigkeit Bewertung der Selbständigkeit Bewertung der Selbständigkeit Bewertung der Selbständigkeit
Die Person kann:
SelbständigSelbständigSelbständigSelbständig::::
die gesamte Aktivität ausführen
Überwiegend Überwiegend Überwiegend Überwiegend selbständig:selbständig:selbständig:selbständig:
den größten Teil der Aktivität ausführen
Überwiegend Überwiegend Überwiegend Überwiegend unselbständig :unselbständig :unselbständig :unselbständig :
nur einen geringen Anteil ausführen
Unselbständig:Unselbständig:Unselbständig:Unselbständig:
keinen nennenswerten Anteil durchführen
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[[[[60606060]]]]
Modul 4: Selbstversorgung Modul 4: Selbstversorgung Modul 4: Selbstversorgung Modul 4: Selbstversorgung selbständigselbständigselbständigselbständigüberwiegend überwiegend überwiegend überwiegend selbständigselbständigselbständigselbständig
überwiegend überwiegend überwiegend überwiegend unselbständigunselbständigunselbständigunselbständig
unselbständigunselbständigunselbständigunselbständig
4.4.14.4.14.4.14.4.1 Waschen des vorderen OberkörpersWaschen des vorderen OberkörpersWaschen des vorderen OberkörpersWaschen des vorderen Oberkörpers 0 1 2 3
4.4.24.4.24.4.24.4.2 Körperpflege im Bereich des KopfesKörperpflege im Bereich des KopfesKörperpflege im Bereich des KopfesKörperpflege im Bereich des Kopfes 0 1 2 3
4.4.34.4.34.4.34.4.3 Waschen des IntimbereichsWaschen des IntimbereichsWaschen des IntimbereichsWaschen des Intimbereichs 0 1 2 3
4.4.44.4.44.4.44.4.4Duschen oder Baden inkl. Duschen oder Baden inkl. Duschen oder Baden inkl. Duschen oder Baden inkl. Haare Haare Haare Haare waschen waschen waschen waschen
0 1 2 3
4.4.54.4.54.4.54.4.5 AnAnAnAn---- und Auskleiden des Oberkörpersund Auskleiden des Oberkörpersund Auskleiden des Oberkörpersund Auskleiden des Oberkörpers 0 1 2 3
4.4.64.4.64.4.64.4.6 AnAnAnAn---- und Auskleiden des Unterkörpersund Auskleiden des Unterkörpersund Auskleiden des Unterkörpersund Auskleiden des Unterkörpers 0 1 2 3
4.4.74.4.74.4.74.4.7Mundgerechtes Mundgerechtes Mundgerechtes Mundgerechtes Zubereiten der Zubereiten der Zubereiten der Zubereiten der Nahrung und Eingießen von GetränkenNahrung und Eingießen von GetränkenNahrung und Eingießen von GetränkenNahrung und Eingießen von Getränken
0 1 2 3
4.4.84.4.84.4.84.4.8 EssenEssenEssenEssen 0 3 6 9
4.4.94.4.94.4.94.4.9 TrinkenTrinkenTrinkenTrinken 0 2 4 6
4.4.104.4.104.4.104.4.10Benutzen einer Toilette oder eines Benutzen einer Toilette oder eines Benutzen einer Toilette oder eines Benutzen einer Toilette oder eines ToilettenstuhlsToilettenstuhlsToilettenstuhlsToilettenstuhls
0 2 4 6
4.4.114.4.114.4.114.4.11Bewältigen der Folgen einer Bewältigen der Folgen einer Bewältigen der Folgen einer Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz Harninkontinenz Harninkontinenz Harninkontinenz undUmgangundUmgangundUmgangundUmgang mit mit mit mit Dauerkatheter und Dauerkatheter und Dauerkatheter und Dauerkatheter und UrostomaUrostomaUrostomaUrostoma
0 1 2 3
4.4.124.4.124.4.124.4.12Bewältigen der Folgen einer Bewältigen der Folgen einer Bewältigen der Folgen einer Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stuhlinkontinenz und Umgang mit StomaStomaStomaStoma
0 1 2 3
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[[[[61616161]]]]
F 4.1 Waschen des F 4.1 Waschen des F 4.1 Waschen des F 4.1 Waschen des vorderen vorderen vorderen vorderen OberkörpersOberkörpersOberkörpersOberkörpers
Beurteilt wird:
Sich die Hände, das Gesicht, den Hals, die Arme, die
Achselhöhlen und den vorderen Brustbereich waschen
und abtrocknen
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[[[[62626262]]]]
F 4.1 Waschen des vorderen F 4.1 Waschen des vorderen F 4.1 Waschen des vorderen F 4.1 Waschen des vorderen OberkörpersOberkörpersOberkörpersOberkörpersBeispiel:
Selbständig Selbständig Selbständig Selbständig 0 0 0 0 Punkte: Punkte: Punkte: Punkte:
Die Person wäscht ihren gesamten Körper selbständig.
Überwiegend selbständig 1 Überwiegend selbständig 1 Überwiegend selbständig 1 Überwiegend selbständig 1 Punkt: Punkt: Punkt: Punkt:
Kann sich nach Vorbereitung der Materialien neben dem Waschbecken, Anreichen des Waschlappens in die linke Hand, Öffnen des Wasserhahns (Startimpuls) und Anreichen des Trockentuchs den vorderen Oberkörper waschen und trocken.
Überwiegend unselbständig 2 Überwiegend unselbständig 2 Überwiegend unselbständig 2 Überwiegend unselbständig 2 PunktePunktePunktePunkte:
Die Person leidet unter eingeschränkter Rumpfkontrolle durch Gleichgewichts-störungen bei Hemiparese, kann selbständig nicht zuverlässig eine aufrechte, stabile Sitzposition am Waschbecken einhalten, die Präsenz und durchgehende Beaufsichtigung der Pflegekraft ist erforderlich; kann Gesicht und Hände nach Vorbereitung der Waschutensilien reinigen und abtrocknen, restlicher Oberkörper wird wegen situativer Überforderung durch die Pflegekraft übernommen.
Unselbständig 3 Unselbständig 3 Unselbständig 3 Unselbständig 3 Punkte: Punkte: Punkte: Punkte:
Die Person kann sich aufgrund des Zustandes im Wachkoma nicht an der Waschung beteiligen.
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[[[[63636363]]]]
Modul 4 Modul 4 Modul 4 Modul 4 –––– SelbstversorgungSelbstversorgungSelbstversorgungSelbstversorgungBei Ernährung parenteral oder über Sonde (Kriterium F
4.4.13) werden in Abhängigkeit vom Anteil der
künstlichen Ernährung an der Nahrungsaufnahme die
Einzelpunkte wie folgt vergeben:
Kann die künstliche Ernährung ohne Hilfe durch andere
selbständig durchgeführt werden, werden keine Punkte
berücksichtigt.
Modul 4: Selbstversorgung Modul 4: Selbstversorgung Modul 4: Selbstversorgung Modul 4: Selbstversorgung
Keine, nicht Keine, nicht Keine, nicht Keine, nicht täglich oder täglich oder täglich oder täglich oder nicht auf nicht auf nicht auf nicht auf DauerDauerDauerDauer
Täglich, Täglich, Täglich, Täglich, zusätzlich zuzusätzlich zuzusätzlich zuzusätzlich zu
oraler oraler oraler oraler NahrungNahrungNahrungNahrung
ausschließlich ausschließlich ausschließlich ausschließlich oder nahezu oder nahezu oder nahezu oder nahezu ausschließlichausschließlichausschließlichausschließlich
4.4.134.4.134.4.134.4.13Ernährung parenteral oder über Ernährung parenteral oder über Ernährung parenteral oder über Ernährung parenteral oder über Sonde Sonde Sonde Sonde
0 6 3
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[[[[64646464]]]]
Ernährung Ernährung Ernährung Ernährung parenteral oder über parenteral oder über parenteral oder über parenteral oder über Sonde (F4.4.13)Sonde (F4.4.13)Sonde (F4.4.13)Sonde (F4.4.13)
Beurteilt wird:Beurteilt wird:Beurteilt wird:Beurteilt wird:
Ernährung über einen parenteralen Zugang (z. B.
einen Port) oder über einen Zugang in den Magen
oder Dünndarm (PEG/PEJ)
Bewertungssystematik hier:Bewertungssystematik hier:Bewertungssystematik hier:Bewertungssystematik hier:
SelbständigSelbständigSelbständigSelbständig: : : : Die Person führt die Versorgung ohne
Fremdhilfe durch.
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[[[[65656565]]]]
Ernährung parenteral oder über Ernährung parenteral oder über Ernährung parenteral oder über Ernährung parenteral oder über Sonde (F4.4.13)Sonde (F4.4.13)Sonde (F4.4.13)Sonde (F4.4.13)Wenn die Versorgung mit Hilfe erfolgt, werden folgende Wenn die Versorgung mit Hilfe erfolgt, werden folgende Wenn die Versorgung mit Hilfe erfolgt, werden folgende Wenn die Versorgung mit Hilfe erfolgt, werden folgende Ausprägungen unterschiedenAusprägungen unterschiedenAusprägungen unterschiedenAusprägungen unterschieden::::
nicht nicht nicht nicht täglichtäglichtäglichtäglich, nicht , nicht , nicht , nicht auf auf auf auf Dauer 0 PunkteDauer 0 PunkteDauer 0 PunkteDauer 0 Punkte:
Die Person erhält zusätzlich zur oralen Nahrungsaufnahme Nahrung oder Flüssigkeit parenteral oder über Sonde, aber nur gelegentlich oder vorübergehend.
täglichtäglichtäglichtäglich, zusätzlich zu oraler , zusätzlich zu oraler , zusätzlich zu oraler , zusätzlich zu oraler Ernährung 6 PunkteErnährung 6 PunkteErnährung 6 PunkteErnährung 6 Punkte:
Die Person erhält in der Regel täglich Nahrung oder Flüssigkeit parenteral oder über Sonde und täglich oral Nahrung. Sie wird zum Teil, aber nicht ausreichend über die orale Nahrungsaufnahme ernährt und benötigt zur Nahrungsergänzung bzw. zur Vermeidung von Mangel-ernährung täglich Sondenkost.
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[[[[66666666]]]]
Ernährung parenteral oder über Ernährung parenteral oder über Ernährung parenteral oder über Ernährung parenteral oder über Sonde (F4.4.13)Sonde (F4.4.13)Sonde (F4.4.13)Sonde (F4.4.13)
Wenn die Versorgung mit Hilfe erfolgt, werden folgende Wenn die Versorgung mit Hilfe erfolgt, werden folgende Wenn die Versorgung mit Hilfe erfolgt, werden folgende Wenn die Versorgung mit Hilfe erfolgt, werden folgende
Ausprägungen unterschieden:Ausprägungen unterschieden:Ausprägungen unterschieden:Ausprägungen unterschieden:
ausschließlich ausschließlich ausschließlich ausschließlich oder nahezu oder nahezu oder nahezu oder nahezu ausschließlich 3 Punkteausschließlich 3 Punkteausschließlich 3 Punkteausschließlich 3 Punkte:
Die Person erhält ausschließlich oder nahezu
ausschließlich Nahrung und Flüssigkeit parenteral oder
über Sonde.
Eine orale Nahrungsaufnahme erfolgt nicht oder nur in
geringem Maße zur Förderung der
Sinneswahrnehmung.
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[[[[67676767]]]]
Modul Modul Modul Modul 5: 5: 5: 5:
Umgang Umgang Umgang Umgang mit krankheitsmit krankheitsmit krankheitsmit krankheits----////therapietherapietherapietherapie----bedingten bedingten bedingten bedingten Anforderungen und Anforderungen und Anforderungen und Anforderungen und BelastungenBelastungenBelastungenBelastungen
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[[[[68686868]]]]
Variante 4Variante 4Variante 4Variante 4: : : : Bewertung der Häufigkeit des Bewertung der Häufigkeit des Bewertung der Häufigkeit des Bewertung der Häufigkeit des UnterstützungsbedarfsUnterstützungsbedarfsUnterstützungsbedarfsUnterstützungsbedarfsBei Bei Bei Bei Modul Modul Modul Modul 5555
Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
und Belastungen bewertet der Gutachter, wie selbstständig
jemand mit Therapien und krankheitsbedingten
Anforderungen umgehen kann bzw. in welchem Umfang er
hier Unterstützung benötigt. Es werden zunächst
Bedarfsaspekte erfasst. „Hier sind alle ärztlich angeordneten
Maßnahmen nach Art und Häufigkeit aufzunehmen“
In die Berechnung des Gesamtergebnisses gehen die
einzelnen Maßnahmen je nach Komplexität und Aufwand
unterschiedlich gewichtet ein
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[[[[69696969]]]]
EntfälltEntfälltEntfälltEntfällt/ / / / selbstselbstselbstselbst
Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit pro Tagpro Tagpro Tagpro Tag
Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit pro Wochepro Wochepro Wochepro Woche
Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit pro Monatpro Monatpro Monatpro Monat
4.5.14.5.14.5.14.5.1 Medikation 0
4.5.24.5.24.5.24.5.2 Injektionen 0
4.5.34.5.34.5.34.5.3 Versorgung intravenöser Zugänge
0
4.5.44.5.44.5.44.5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe 0
4.5.54.5.54.5.54.5.5 Einreibungen, Kälte- und Wärmeanwendungen
0
4.5.64.5.64.5.64.5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen
0
4.5.74.5.74.5.74.5.7 Körpernahe Hilfsmittel 0
Summe Häufigkeitgewertete Punkte
1 bis max. 3 = 1 Punkt
3 bis max. 8= 2 Punkte
mehr als 8= 3 Punkte
4.5 krankheitsbezogene 4.5 krankheitsbezogene 4.5 krankheitsbezogene 4.5 krankheitsbezogene Anforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/Belastungen
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[[[[70707070]]]]
Zunächst werden die unter den Kriterien F 5.1 bis F 5.7
angegebenen Häufigkeiten summiert und in einen Durchschnittswert
pro Tag umgerechnet.
Erfolgt zum Beispiel täglich dreimal eine Medikamentengabe –
Kriterium F 5.1 – und einmal Blutzuckermessen – Kriterium F 5.6 –,
entspricht dies vier Maßnahmen pro Tag.
Für die Umrechnung der Maßnahmen, die monatlich vorkommen in
einen Durchschnittswert pro Tag wird die Summe der Maßnahmen
pro Monat durch 30 geteilt.
Für die Umrechnung der Maßnahmen, die wöchentlich erfolgen, in
einen Durchschnittswert pro Tag, wird die Summe der Maßnahmen
pro Woche durch 7 geteilt.
Umgang Umgang Umgang Umgang mit mit mit mit krankheitskrankheitskrankheitskrankheits----////therapietherapietherapietherapie----bedingten bedingten bedingten bedingten Anforderungen undAnforderungen undAnforderungen undAnforderungen und Belastungen Belastungen Belastungen Belastungen F 5.1 bisF 5.1 bisF 5.1 bisF 5.1 bis 5.75.75.75.7
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[[[[71717171]]]]
Pro Tag - der Wert wird komplett übernommen
Pro Woche - geteilt durch 7
Pro Monat - geteilt durch 30
Summe der gesamten Werte wird zusammen
gerechnet
Berechnung des PflegegradesBerechnung des PflegegradesBerechnung des PflegegradesBerechnung des Pflegegrades
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[[[[72727272]]]]
Wenn eine Maßnahme pro Tag und die gleiche Maßnahme pro
Woche erbracht wird
Z. B. 3x tägl. Medikamentenabgabe und 2x wöchentlich BTM-
Pflaster verabreicht
Berechnung: Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat
berechnet
Umrechnung der Maßnahme zum Beispiel Umrechnung der Maßnahme zum Beispiel Umrechnung der Maßnahme zum Beispiel Umrechnung der Maßnahme zum Beispiel wöchentlichwöchentlichwöchentlichwöchentlich
3 Maßnahmen pro Tag x 7=21+2 Maßnahmen pro Woche =
23 in der Woche 23 in der Woche 23 in der Woche 23 in der Woche
Umrechnung Umrechnung Umrechnung Umrechnung täglichtäglichtäglichtäglich
Summe geteilt durch 7 also 23 / 7 = 3,285 Maßnahme pro Tag3,285 Maßnahme pro Tag3,285 Maßnahme pro Tag3,285 Maßnahme pro Tag
Kriterien 4.5.1 Kriterien 4.5.1 Kriterien 4.5.1 Kriterien 4.5.1 ---- 4.5.74.5.74.5.74.5.7
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[73737373]]]]
Kriterien 4.5.1 Kriterien 4.5.1 Kriterien 4.5.1 Kriterien 4.5.1 ---- 4.5.74.5.74.5.74.5.7
Kriterien 1 bis 7 werden addiert.
Die Häufigkeit pro Tag entscheidet über die
Punktvergabe:
Wert kleiner als 1 = 0 Punkte
1- max. 3 Maßnahmen pro Tag = 1 Punkt
Mehr als 3 bis 8 Maßnahmen/Tag = 2 Punkte
Mehr als 8 Maßnahmen/Tag = 3 Punkte
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[74747474]]]]
Kein oder Kein oder Kein oder Kein oder seltener seltener seltener seltener als 1x als 1x als 1x als 1x WocheWocheWocheWoche
1111 bis bis bis bis mehrmals mehrmals mehrmals mehrmals
pro pro pro pro WocheWocheWocheWoche
1 bis 2x 1 bis 2x 1 bis 2x 1 bis 2x pro Tagpro Tagpro Tagpro Tag
Mind. 3x Mind. 3x Mind. 3x Mind. 3x täglichtäglichtäglichtäglich
4.5.84.5.84.5.84.5.8 Verbandswechsel und Wundversorgung
0
4.5.94.5.94.5.94.5.9 Versorgung bei Stoma 0
4.5.104.5.104.5.104.5.10 Regelmäßige Einmalkatheterisierung/Nutzen von Abführmethoden
0
4.5.114.5.114.5.114.5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
0
gewertetegewertetegewertetegewertete PunktePunktePunktePunkte 0000 1111 2222 3333
4.5 krankheitsbezogene 4.5 krankheitsbezogene 4.5 krankheitsbezogene 4.5 krankheitsbezogene Anforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/Belastungen
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[75757575]]]]
Die unter den Kriterien Kriterien Kriterien Kriterien F F F F 5.8 bis F 5.8 bis F 5.8 bis F 5.8 bis F 5.11 5.11 5.11 5.11 angegebenen
Häufigkeiten werden zusammengefasst zusammengefasst zusammengefasst zusammengefasst und in einen und in einen und in einen und in einen
Durchschnittswert pro Tag umgerechnet.Durchschnittswert pro Tag umgerechnet.Durchschnittswert pro Tag umgerechnet.Durchschnittswert pro Tag umgerechnet.
Für die Umrechnung der Maßnahmen, die monatlich
vorkommen, in einen Durchschnittswert pro Tag wird die
Summe der Maßnahmen pro Monat, durch 30 geteilt
Für die Umrechnung der Maßnahmen, die wöchentlich
erfolgt, wird die Summe der Maßnahmen pro Woche
durch 7 geteilt.
Umgang Umgang Umgang Umgang mit mit mit mit krankheitskrankheitskrankheitskrankheits----/therapiebedingten /therapiebedingten /therapiebedingten /therapiebedingten Anforderungen undAnforderungen undAnforderungen undAnforderungen und Belastungen Belastungen Belastungen Belastungen F F F F 5.8 bis F5.8 bis F5.8 bis F5.8 bis F 5.115.115.115.11
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[76767676]]]]
Pro Woche geteilt durch 7
Pro Monat geteilt durch 30
Summe der gesamten Werte wird zusammen gerechnet
D.H. der Wert muss über 0,149 liegen damit es 1 Punkt
gibt. Errechnet auf dem Beispiel 1x wöchentliche
Maßnahme geteilt durch 7= 0,149
Wenn eine Maßnahme z.B. 4 x im Monat durchgeführt
wird, bedeutet das 4 Maßnahmen : 30 Tage = 0,13 pro
Tag = 0 Punkte, da bis zu 1 x wöchentlich auf der Skala 0
Punkte vorgesehen sind (ohne Gewähr)
Kriterien Kriterien Kriterien Kriterien 4.5.8 4.5.8 4.5.8 4.5.8 ---- 4.5.114.5.114.5.114.5.11
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[77777777]]]]
Bewertung Modul 5: krankheitsBewertung Modul 5: krankheitsBewertung Modul 5: krankheitsBewertung Modul 5: krankheits---- und und und und therapiebedingten Anforderungen und therapiebedingten Anforderungen und therapiebedingten Anforderungen und therapiebedingten Anforderungen und BelastungenBelastungenBelastungenBelastungen
Kriterien 8 - 11 werden addiert.
Die Häufigkeit pro Tag und Woche entscheidet über die
Punktvergabe:
Mind. 1 x wöchentlich = 1 Punkt
Mind. 1 - 2 x täglich = 2 Punkte
Mind. 3 x täglich = 3 Punkte
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[78787878]]]]
KeineKeineKeineKeine TäglicheTäglicheTäglicheTägliche
Häufigkeit/ Häufigkeit/ Häufigkeit/ Häufigkeit/ Woche Woche Woche Woche
multipliziertmultipliziertmultipliziertmultipliziertmitmitmitmit
Häufigkeit/ Häufigkeit/ Häufigkeit/ Häufigkeit/ Monat Monat Monat Monat
multipliziert multipliziert multipliziert multipliziert mit mit mit mit
4.5.124.5.124.5.124.5.12ZZZZeiteiteiteit---- und technikintensive und technikintensive und technikintensive und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Maßnahmen in häuslicher Maßnahmen in häuslicher Maßnahmen in häuslicher UmgebungUmgebungUmgebungUmgebung
0 60 8,6 2
Häufigkeit/ Häufigkeit/ Häufigkeit/ Häufigkeit/ Woche Woche Woche Woche
multipliziertmultipliziertmultipliziertmultipliziertmitmitmitmit
Häufigkeit/ Häufigkeit/ Häufigkeit/ Häufigkeit/ Monat Monat Monat Monat
multipliziert multipliziert multipliziert multipliziert mit mit mit mit
4.5.134.5.134.5.134.5.13 ArztbesucheArztbesucheArztbesucheArztbesuche 0 4,3 1
4.5.144.5.144.5.144.5.14
Besuch anderer medizinischer Besuch anderer medizinischer Besuch anderer medizinischer Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer oder therapeutischer oder therapeutischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Einrichtungen (bis zu drei Einrichtungen (bis zu drei Einrichtungen (bis zu drei Stunden)Stunden)Stunden)Stunden)
0 4,3 1
4.5.154.5.154.5.154.5.15
ZZZZeitlich eitlich eitlich eitlich ausgedehnter Besuch ausgedehnter Besuch ausgedehnter Besuch ausgedehnter Besuch medizinischer oder medizinischer oder medizinischer oder medizinischer oder therapeutischer therapeutischer therapeutischer therapeutischer Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen (länger(länger(länger(länger als 3 Stunden)als 3 Stunden)als 3 Stunden)als 3 Stunden)
0 8,6 2
4.5 Krankheitsbezogene 4.5 Krankheitsbezogene 4.5 Krankheitsbezogene 4.5 Krankheitsbezogene Anforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/Belastungen
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HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[79797979]]]]
Durch eine Maßnahme pro Tag wird die höchste Punktzahl
schon erreicht mit 60 Punkten
Für jede Maßnahme pro Woche multipliziert mit 8,6 Punkten
Für jede Maßnahme pro Monat multipliziert mit 2 Punkten
Kriterien 4.5.13+4.5.14Kriterien 4.5.13+4.5.14Kriterien 4.5.13+4.5.14Kriterien 4.5.13+4.5.14Maßnahme pro Tag kommen nicht regelhaft 7 Tage
Für jede Maßnahme pro Woche multipliziert mit 4,3 Punkten
Für jede Maßnahme pro Monat multipliziert mit 1 Punkten
Kriterien 4.5.12 + 4.5.15Kriterien 4.5.12 + 4.5.15Kriterien 4.5.12 + 4.5.15Kriterien 4.5.12 + 4.5.15
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[[[[80808080]]]]
0 bis unter 4,3 = 0 Punkte
4,3 bis unter 8,6 = 1 Punkt
8,6 bis unter 12,9 = 2 Punkte
12,9 bis unter 60 = 3 Punkte
60 und mehr Punkte = 6 Punkte
Einzelpunkte Einzelpunkte Einzelpunkte Einzelpunkte Kriterien Kriterien Kriterien Kriterien 4.5.12 + 4.5.15 4.5.12 + 4.5.15 4.5.12 + 4.5.15 4.5.12 + 4.5.15
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[[[[81818181]]]]
Modul 5: Modul 5: Modul 5: Modul 5: Selbstversorgung Selbstversorgung Selbstversorgung Selbstversorgung
SelbstSelbstSelbstSelbst----ständigständigständigständig
ÜberÜberÜberÜber----wiegend wiegend wiegend wiegend selbstselbstselbstselbst----ständigständigständigständig
ÜberÜberÜberÜber----wiegend wiegend wiegend wiegend unselbstunselbstunselbstunselbst----ständigständigständigständig
UnselbstUnselbstUnselbstUnselbst----ständigständigständigständig
4.5.164.5.164.5.164.5.16
Einhalten einer Diät Einhalten einer Diät Einhalten einer Diät Einhalten einer Diät oder anderer oder anderer oder anderer oder anderer krankheitskrankheitskrankheitskrankheits---- oder oder oder oder therapiebedingter therapiebedingter therapiebedingter therapiebedingter VerhaltensVerhaltensVerhaltensVerhaltens----vorschriftenvorschriftenvorschriftenvorschriften
0 1 2 3
4.5 Krankheitsbezogene 4.5 Krankheitsbezogene 4.5 Krankheitsbezogene 4.5 Krankheitsbezogene Anforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/Belastungen
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HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[82828282]]]]
4.5.16 4.5.16 4.5.16 4.5.16 Krankheitsbezogene Krankheitsbezogene Krankheitsbezogene Krankheitsbezogene Anforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/Belastungen
Das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder
therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Diese Vorschriften sind im Einzelnen zu benennen
Im Weiteren sind der Grad der Selbständigkeit zu
beschreiben und der daraus resultierende Bedarf an
personeller Unterstützung zu benennen
Beurteilt wird: Die Compliance und Möglichkeit der
Mitwirkung der betroffenen Person, nicht die Zubereitung
einer Diät
Nicht gemeint ist die selbstbestimmte Ablehnung von
ärztlichen Vorschriften bei erhaltenen mentalen Funktionen
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[83838383]]]]
4.5.16 Krankheitsbezogene 4.5.16 Krankheitsbezogene 4.5.16 Krankheitsbezogene 4.5.16 Krankheitsbezogene Anforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenBeispiel:
Selbständig 0 Selbständig 0 Selbständig 0 Selbständig 0 Punkte: Punkte: Punkte: Punkte:
Aufgrund Aufgrund Aufgrund Aufgrund Adipositas Diät Adipositas Diät Adipositas Diät Adipositas Diät notwendig. Frau A. hält die
diätetischen Vorschriften zuverlässig und ohne personelle
Hilfe ein.
Überwiegend selbständig 1 Überwiegend selbständig 1 Überwiegend selbständig 1 Überwiegend selbständig 1 Punkt: Punkt: Punkt: Punkt:
Aufgrund Adipositas Diät notwendig. Frau A. muss je nach
Tagesbefindlichkeit/Stimmungslage infolge bestehender
Motivationsprobleme bei Depressionen immer wieder daran
erinnert werden, welche Speisen sie zu den Mahlzeiten
auswählen sollte.
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[84848484]]]]
4.5.16 Krankheitsbezogene 4.5.16 Krankheitsbezogene 4.5.16 Krankheitsbezogene 4.5.16 Krankheitsbezogene Anforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenÜberwiegend unselbständig 2 PunkteÜberwiegend unselbständig 2 PunkteÜberwiegend unselbständig 2 PunkteÜberwiegend unselbständig 2 Punkte:
Aufgrund Adipositas Diät notwendig. Frau A. ist aufgrund
ihrer schweren Motivationsprobleme/starker
Tagesschwankungen der Stimmungslage überwiegend
nicht in der Lage sich zur Auswahl angemessener Mahlzei-
tenkomponenten zu motivieren und neigt zur Einnahme
hochkalorischer, süßer Snacks. Sie muss deshalb mehrmals
täglich an das Einhalten ihrer Diät erinnert werden. Es
besteht umfassender Anleitungs- und Erinnerungsbedarf
und mehrmals täglich Beaufsichtigungsnotwendigkeit mit
Erfolgskontrollen der Einhaltung-Motivation.
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[85858585]]]]
4.5.16 Krankheitsbezogene 4.5.16 Krankheitsbezogene 4.5.16 Krankheitsbezogene 4.5.16 Krankheitsbezogene Anforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenAnforderungen/BelastungenUnselbständig Unselbständig Unselbständig Unselbständig 3 3 3 3 Punkte:Punkte:Punkte:Punkte:
Frau Y. kann ihre Diät (schwerste Adipositas) bedingt durch
starken Motivationsmangel und durchgängige, erhebliche
Antriebslosigkeit nicht einhalten. Sie ist dabei grundsätzlich
motiviert, abzunehmen um ihre stark eingeschränkte
Bewegungsunfähigkeit zu verbessern. Um Erfolge zu
erzielen, benötigt sie durchgängig Anleitung und
Beaufsichtigung, die Mahlzeiten werden auf den Teller
vorportioniert. Sie benötigt kleinschrittige Unterstützung im
Gespräch (gemäß fachlicher Vereinbarung aus
Fallbesprechung) sowie durchgängig Durchführungs- und
Erfolgskontrollen.
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[86868686]]]]
Abschließend wird der Summenwert Summenwert Summenwert Summenwert für das für das für das für das Modul 5Modul 5Modul 5Modul 5
ermittelt.
Addition der Zwischenergebnisse zu den Kriterien
F 5.1 bis F 5.7
F 5.8 bis F 5.11
F 5.12 bis F 5.15
und dem Punktwert für das Kriterium F 5.16
Ergibt die Ergibt die Ergibt die Ergibt die Gesamtpunktzahl Gesamtpunktzahl Gesamtpunktzahl Gesamtpunktzahl zur Gewichtungzur Gewichtungzur Gewichtungzur Gewichtung
Umgang Umgang Umgang Umgang mitmitmitmit krankheitskrankheitskrankheitskrankheits----/ therapie/ therapie/ therapie/ therapie----bedingten bedingten bedingten bedingten Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen undundundund BBBBelastungenelastungenelastungenelastungen
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[87878787]]]]
Modul Modul Modul Modul 6666::::
Gestaltung Gestaltung Gestaltung Gestaltung des Alltagslebens des Alltagslebens des Alltagslebens des Alltagslebens und soziale und soziale und soziale und soziale KontakteKontakteKontakteKontakte
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[88888888]]]]
Modul 6: Gestaltung des Modul 6: Gestaltung des Modul 6: Gestaltung des Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Alltagslebens und sozialer Alltagslebens und sozialer Alltagslebens und sozialer KontakteKontakteKontakteKontakte
selbständigselbständigselbständigselbständigüberwiegend überwiegend überwiegend überwiegend selbständigselbständigselbständigselbständig
überwiegend überwiegend überwiegend überwiegend unselbständigunselbständigunselbständigunselbständig
unununun----selbständigselbständigselbständigselbständig
4.6.14.6.14.6.14.6.1Gestaltung des Tagesablaufs Gestaltung des Tagesablaufs Gestaltung des Tagesablaufs Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an und Anpassung an und Anpassung an und Anpassung an VeränderungenVeränderungenVeränderungenVeränderungen
0 1 2 3
4.6.24.6.24.6.24.6.2 Ruhen und SchlafenRuhen und SchlafenRuhen und SchlafenRuhen und Schlafen 0 1 2 3
4.6.34.6.34.6.34.6.3 SSSSich ich ich ich beschäftigenbeschäftigenbeschäftigenbeschäftigen 0 1 2 3
4.6.44.6.44.6.44.6.4Vornehmen von in die Zukunft Vornehmen von in die Zukunft Vornehmen von in die Zukunft Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungengerichteten Planungengerichteten Planungengerichteten Planungen
0 1 2 3
4.6.54.6.54.6.54.6.5Interaktion mit Personen im Interaktion mit Personen im Interaktion mit Personen im Interaktion mit Personen im direkten Kontaktdirekten Kontaktdirekten Kontaktdirekten Kontakt
0 1 2 3
4.6.64.6.64.6.64.6.6
Kontaktpflege zu Personen Kontaktpflege zu Personen Kontaktpflege zu Personen Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten außerhalb des direkten außerhalb des direkten außerhalb des direkten Umfeldes Umfeldes Umfeldes Umfeldes
0 1 2 3
4.6 Gestaltung Alltag und soziale 4.6 Gestaltung Alltag und soziale 4.6 Gestaltung Alltag und soziale 4.6 Gestaltung Alltag und soziale KontakteKontakteKontakteKontakte
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[89898989]]]]
Variante1:Variante1:Variante1:Variante1: Bewertung Bewertung Bewertung Bewertung nach nach nach nach Selbständigkeit (Selbständigkeit (Selbständigkeit (Selbständigkeit (Modul 6Modul 6Modul 6Modul 6))))Der Grad der Selbstständigkeit wird bei folgenden
Bereichen relevant: Modul 6: Gestaltung des
Alltagslebens und soziale Kontakte
Je nach Grad der Selbstständigkeit einer Person gibt es
Punkte. Diese sind wie folgt verteilt:
0 Punkte = selbstständig
1 Punkt = überwiegend selbstständig
2 Punkte = überwiegend unselbstständig
3 Punkte = unselbstständig
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HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[90909090]]]]
10.5.6.2 10.5.6.2 10.5.6.2 10.5.6.2 Ruhen Ruhen Ruhen Ruhen und und und und Schlafen Schlafen Schlafen Schlafen
Beurteilt wird:
Nach individuellen Gewohnheiten einen Tag-Nacht-
Rhythmus ein- halten und für ausreichende Ruhe- und
Schlafphasen sorgen. Dazu gehört die Fähigkeit, die
Notwendigkeit von Ruhephasen erkennen, sich
ausruhen und mit Phasen der Schlaflosigkeit umgehen
aber auch somatischen Funktionen, um ins Bett zu
kommen und die Ruhephasen insbesondere nachts
einhalten zu können
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[91919191]]]]
10.5.6.2 Ruhen und Schlafen 10.5.6.2 Ruhen und Schlafen 10.5.6.2 Ruhen und Schlafen 10.5.6.2 Ruhen und Schlafen Beispiel:
Selbständig 0 Selbständig 0 Selbständig 0 Selbständig 0 Punkte: Punkte: Punkte: Punkte:
Kann ihren gewohnten Tag-Nacht-Rhythmus selbständig einhalten und sich bei notwendigen Ruhebedürfnis ausruhen.
Überwiegend selbständig 1 Überwiegend selbständig 1 Überwiegend selbständig 1 Überwiegend selbständig 1 Punkt: Punkt: Punkt: Punkt:
Kann ihren Tag-Nacht-Rhythmus wie gewohnt einhalten; die Nachtruhe ist ungestört; schätzt jedoch zeitweise ihre Kräfte falsch ein, nimmt sich zu wenig Zeit zum Ausruhen, braucht punktuell Anregung zum Einhalten des Nachtschlafes, mündliche Erinnerungen an den Zeitplan (sonst Schlafdefizite, Reizbarkeit und Schwierigkeiten, den Anforderungen in der Werkstatt gewachsen zu sein).
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[92929292]]]]
10.5.6.2 Ruhen und Schlafen 10.5.6.2 Ruhen und Schlafen 10.5.6.2 Ruhen und Schlafen 10.5.6.2 Ruhen und Schlafen Beispiel:
Überwiegend unselbständig 2 Punkte: Überwiegend unselbständig 2 Punkte: Überwiegend unselbständig 2 Punkte: Überwiegend unselbständig 2 Punkte:
Leidet unter gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus; ständige und
unmittelbare Eingreifbereitschaft zur Beruhigung,
Orientierung und Anleitung sowie vermehrte nächtliche
Kontrollgänge sind erforderlich.
Unselbständig 3 Unselbständig 3 Unselbständig 3 Unselbständig 3 Punkte: Punkte: Punkte: Punkte:
Aufgrund der schweren Demenz ist kein Tag-Nacht-
Rhythmus vorhanden, ein Bedürfnis nach Ruhepausen ist
nicht erkennbar; es besteht Beaufsichtigungsbedarf in Form
von Durchführungs- und Erledigungskontrollen, um
physiologische Aktivität und Ruhephasen zu unterstützen.
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[93939393]]]]
Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit ––––Zuordnung Zuordnung Zuordnung Zuordnung zu den Modulenzu den Modulenzu den Modulenzu den Modulen
Modul Modul Modul Modul 7: 7: 7: 7: Außerhäusliche Außerhäusliche Außerhäusliche Außerhäusliche AktivitätenAktivitätenAktivitätenAktivitäten
In diesem Feld wird erhoben, ob sich die Person
selbständig im öffentlichen Raum bewegen, an
Veranstaltungen teilnehmen und welche Transportmittel
sie selbständig nutzen kann.
Modul Modul Modul Modul 8: Haushaltsführung8: Haushaltsführung8: Haushaltsführung8: Haushaltsführung
In diesem Modul wird die Selbständigkeit bei
Tätigkeiten wie Einkaufen, Behördengängen oder der
Regelung finanzieller Angelegenheiten ermittelt.
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[94949494]]]]
Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit ––––Zuordnung Zuordnung Zuordnung Zuordnung zu den Modulenzu den Modulenzu den Modulenzu den Modulen
Die Module 7 und 8 Module 7 und 8 Module 7 und 8 Module 7 und 8 beschreiben die Hilfebedürftigkeit.
Sie werden nicht für die Eingraduierung der Pflege-
bedürftigkeit herangezogen.
Sie enthalten Informationen für eine individuelle
Pflegeplanung und ermöglichen Pflegeberatern die
Pflegebedürftigen bzgl. weiterer Angebote oder
Sozialleistungen zu beraten/ bzw. individuelle
Versorgungspläne zu erstellen.
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[95959595]]]]
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[96969696]]]]
Gewichtung der Gewichtung der Gewichtung der Gewichtung der NBI NBI NBI NBI ModuleModuleModuleModule
Modul1:Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikativeFähigkeiten
oderModul3:
Verhaltensweisenund psych.
Problemlagen
Modul4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und
selbständiger Umgang mit
krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen /Belastungen
Modul 6: Gestaltungdes Alltagslebens
und sozialer Kontakte
40%
15%
20%
10%
15%
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[97979797]]]]
Punkte und gewichtete PunktePunkte und gewichtete PunktePunkte und gewichtete PunktePunkte und gewichtete Punkte
Um die anteilsgerechte Aufteilung der Ergebnisse für den
Pflegegrad zu erhalten, werden die ermittelten Punkte pro
Modul nach definierten Formeln gewichtet und summiert.
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[98989898]]]]
ModuleModuleModuleModule GewichGewichGewichGewich----tungtungtungtung
0 = 0 = 0 = 0 = keinekeinekeinekeine
1= 1= 1= 1= geringegeringegeringegeringe
2 =2 =2 =2 =erheblicheerheblicheerheblicheerhebliche
3=3=3=3=schwereschwereschwereschwere
4= schwerste4= schwerste4= schwerste4= schwerste
1.1.1.1. MobilitätMobilitätMobilitätMobilität
10101010%%%%0000----1111 2222----3333 4444----5555 6666----9999 10101010----15151515
Erreichte Punkte im Modul 1
0000 2,52,52,52,5 5555 7,57,57,57,5 10101010Gewichtete Punkte im
Modul 1
2. Kognitive 2. Kognitive 2. Kognitive 2. Kognitive und und und und kommunikative kommunikative kommunikative kommunikative FähigkeitenFähigkeitenFähigkeitenFähigkeiten
15151515%%%%
0000----11112222----5555
6666----10101010 11111111----16161616 17171717----33333333Erreichte Punkte im
Modul 2
3. Verhaltensweisen 3. Verhaltensweisen 3. Verhaltensweisen 3. Verhaltensweisen und und und und psychisch psychisch psychisch psychisch ProblemlagenProblemlagenProblemlagenProblemlagen 0000 1111----2222 2222----4444 5555----6666 7777----65656565
Erreichte Punkte im Modul 3
0000 3,753,753,753,75 7,57,57,57,5 11,2511,2511,2511,25 15151515Gewichtete Punkte im
Modul 2/3Höchster Wert aus Modul 2 oder Höchster Wert aus Modul 2 oder Höchster Wert aus Modul 2 oder Höchster Wert aus Modul 2 oder aus 2 und 3 zusammenaus 2 und 3 zusammenaus 2 und 3 zusammenaus 2 und 3 zusammen
4. 4. 4. 4. SelbstversorgungSelbstversorgungSelbstversorgungSelbstversorgung
40 40 40 40 %%%%
0000----2222 3333----7777 8888----18181818 19191919----36363636 37373737----54545454Erreichte Punkte im
Modul 4
0000 10101010 20202020 30303030 40404040Gewichtete Punkte im
Modul 4
5. Bewältigung von und 5. Bewältigung von und 5. Bewältigung von und 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit selbständiger Umgang mit selbständiger Umgang mit selbständiger Umgang mit krankheitskrankheitskrankheitskrankheits---- und und und und therapiebedingten therapiebedingten therapiebedingten therapiebedingten AnforderungenAnforderungenAnforderungenAnforderungen
20%20%20%20%
0000 1111 2222----3333 4444----5555 6666----15151515Erreichte Punkte im
Modul 5
0000 5555 10101010 15151515 20202020Gewichtete Punkte im
Modul 5
6. Gestaltung des Alltagslebens 6. Gestaltung des Alltagslebens 6. Gestaltung des Alltagslebens 6. Gestaltung des Alltagslebens und und und und soziale Kontaktesoziale Kontaktesoziale Kontaktesoziale Kontakte
15%15%15%15%
0000 1111----3333 4444----6666 7777----11111111 12121212----18181818Erreichte Punkte im
Modul 6
0000 3,753,753,753,75 7,57,57,57,5 11,2511,2511,2511,25 15151515Gewichtete Punkte im
Modul 6
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[99999999]]]]
BeispielBeispielBeispielBeispiel: Mobilität Gewichtung 10%: Mobilität Gewichtung 10%: Mobilität Gewichtung 10%: Mobilität Gewichtung 10%
Grad der Beeinträchtigung Grad der Beeinträchtigung Grad der Beeinträchtigung Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeitder Selbstständigkeitder Selbstständigkeitder Selbstständigkeit
PunktPunktPunktPunkt----wert wert wert wert ModulModulModulModul
SkalaSkalaSkalaSkalaModulModulModulModul
PunktPunktPunktPunkt----wertwertwertwert
für für für für dendendendenPflegePflegePflegePflege----gradgradgradgrad
keine 0 0 0
geringe 1 - 3 1 2,5
erheblich 4 - 6 2 5
schwer 7 - 9 3 7,5
Selbstständigkeitsverlust 10 - 15 4 10
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[100100100100]]]]
BewertungBewertungBewertungBewertung
Hinweis:
Bei Modul 5 müssen Sie genau hinschauen.
Die Berechnung ist etwas komplexer.
Hier müssen z. B. bei den Items 5.1 bis 5.11 erst
Häufigkeiten ermittelt werden und dann auf
Durchschnittswerte umgerechnet werden.
Ähnlich gehen Sie bei den Items 5.12 bis 5.15 vor.
Aber wie bei allen anderen Modulen auch, fließt am
Ende ein gewichteter Wert in die Berechnung des
Pflegegrades ein.
WIR MACHEN MENSC
HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[101101101101]]]]
Zuordnung der Gesamtpunktwerte zu Zuordnung der Gesamtpunktwerte zu Zuordnung der Gesamtpunktwerte zu Zuordnung der Gesamtpunktwerte zu den Pflegegraden den Pflegegraden den Pflegegraden den Pflegegraden Pflegegrad 1: Pflegegrad 1: Pflegegrad 1: Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Pflegegrad 2: Pflegegrad 2: Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Pflegegrad 3: Pflegegrad 3: Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Pflegegrad 4: Pflegegrad 4: Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Pflegegrad 5: Pflegegrad 5: Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung
(90 bis 100 Punkte)
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HEN FÜR MENSC
HEN STARK.
[[[[102102102102]]]]
§ 40 40 40 40 PflegehilfsmittelPflegehilfsmittelPflegehilfsmittelPflegehilfsmittel
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit
Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur
Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen
oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen,
soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von
der Krankenversicherung oder anderen zuständigen
Leistungsträgern zu leisten sind
Nur Pflegebedürftige im häuslichen Bereich haben Anspruch auf
Pflegehilfsmittel, denn der § 40 gehört ausschließlich zu den
häuslichen Leistungen.
Pflegeheimbewohner haben diesen Anspruch nicht
Einzig Menschen in Wohngruppen können davon ebenso
profitieren wie die Pflegebedürftigen zuhause.
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[[[[103103103103]]]]
Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel –––– DefinitionDefinitionDefinitionDefinition
Pflegehilfsmittel sollen nach § 40 SGB XI
die Pflege erleichtern,
Beschwerden lindern oder
ein selbstständigeres Leben ermöglichen.
Es gibt bei den Pflegehilfsmitteln sogenannte zum
Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und
technische Pflegehilfsmittel
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[[[[104104104104]]]]
Hilfsmittel oder Hilfsmittel oder Hilfsmittel oder Hilfsmittel oder PflegehilfsmittelPflegehilfsmittelPflegehilfsmittelPflegehilfsmittel
Hilfsmittel können Heimbewohner, wie alle anderen
Pflegebedürftigen, von ihrer Krankenkasse erhalten.
Die Hilfsmittel werden nach Hilfsmittel werden nach Hilfsmittel werden nach Hilfsmittel werden nach §33 33 33 33 SGB V SGB V SGB V SGB V geregelt.
Das Hilfsmittel muss danach
notwendig sein,
ärztlich verordnet sein,
individuell sein,
der Behandlung einer Krankheit oder
dem Ausgleich einer Behinderung oder
der Verhütung einer Krankheit nach § 23 SGB V und § 33 SGB V
dienen.
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[[[[105105105105]]]]
Hilfsmittel oder Hilfsmittel oder Hilfsmittel oder Hilfsmittel oder PflegehilfsmittelPflegehilfsmittelPflegehilfsmittelPflegehilfsmittel
Hilfsmittel, die zur Behandlungspflege dienen, sind grundsätzlich
nicht vom Pflegeheim vorzuhalten, sondern liegen im
Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehören zu den
Hilfsmitteln:
Sehhilfen (siehe Abschnitt B)
Hörhilfen (siehe Abschnitt C)
Körperersatzstücke
Orthopädische und andere Hilfsmittel
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[[[[106106106106]]]]
Auszug aus SGBV UND SGBXIAuszug aus SGBV UND SGBXIAuszug aus SGBV UND SGBXIAuszug aus SGBV UND SGBXI
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Hilfsmittel Hilfsmittel Hilfsmittel Hilfsmittel bei bei bei bei Empfehlung Empfehlung Empfehlung Empfehlung ohneohneohneohne Rezept Rezept Rezept Rezept
„Es reicht, wenn ein MDK Gutachter diese Hilfsmittel
empfiehlt.
Ist die pflegebedürftige Person einverstanden, so gilt
dies als Antrag bei der Pflegekasse.
Eine ärztliche Verordnung ist in diesen Fällen nicht
erforderlich.
Die Empfehlungen werden im Gutachten festgehalten
und automatisch an die Pflegekasse weitergeleitet.
Die Pflegekasse organisiert dann die Versorgung mit
dem Hilfs oder Pflegehilfsmittel.“ (Broschüre: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit vom MDS/GKV)
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[[[[108108108108]]]]
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Karla Kämmer
Karla Kämmer Beratungsgesellschaft, EssenMail: [email protected]: www.kaemmer-beratung.de