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Kodierung in der Inneren Medizin
Franz und Wenke – Beratung im Gesundheitswesen GbR
PD Dr. med. Dominik Franz Andreas Wenke [email protected] [email protected] Mendelstraße 11 48149 Münster Tel.: 0251-149 824 10 www.dasgesundheitswesen.de
1. Summercamp „Kodierung in der Inneren Medizin“
1 1
Kodierung in der Inneren Medizin
Ein paar Dinge aus der Pneumologie
2
Kodierung in der Inneren Medizin
J44.- Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit
Das heißt:
inklusive chronische asthmatische Bronchitis
(obstruktiv)
aber
exklusive Asthma bronchiale und asthmatische
Bronchitis o.n.A.
und auch:
inklusive chronische emphysematöse Bronchitis und
chronische Bronchitis mit Emphysem
aber
exklusive Emphysem
Insgesamt ein sehr verwirrendes Bild von In- und Exklusiva, die bei in aller Regel fehlender differenzierter Gruppierungsrelevanz nicht mit dem MDK diskutiert werden müssen…
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Kodierung in der Inneren Medizin
Für das Emphysem gilt:
postoperativ (subkutan)
traumatisch subkutan
Chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
interstitiell, beim Neugeborenen
mit chronischer (obstruktiver) Bronchitis Emphysembronchitis (obstruktiv)
kompensatorisch
interstitiell mediastinal
J98.2
J44.-
J98.3
T81.8
T79.7
J68.4
P25.0
J43.0 McLeod-Syndrom J43.1 Panlobuläres Emphysem J43.2 Zentrilobuläres Emphysem J43.8 Sonstiges Emphysem J43.9 Emphysem, nicht näher bezeichnet
Sonst
J43.-
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Kodierung in der Inneren Medizin
Weiterhin relevant: Kodierung COPD mit FEV 1
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Kodierung in der Inneren Medizin
Pneumonien
J12.- Viruspneumonie, anderenorts nicht klassifiziert J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae J14 Pneumonie durch Haemophilus influenzae J15.- Pneumonie durch Bakterien, aonk J16.- Pneumonie durch sonstige Infektionserreger, aonk J17.-* Pneumonie bei aok Krankheiten J18.- Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet
Auch hier Kreuz-Stern-Systematik
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Kodierung in der Inneren Medizin
Wann darf der Erreger kodiert werden?
D012i Mehrfachkodierung Hinweise zur Doppelklassifizierung Lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind. Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist.
ICD Text
B95.0! Streptokokken, Gruppe A, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
B95.1! Streptokokken, Gruppe B, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
B95.2! Streptokokken, Gruppe D, und Enterokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
B95.3! Streptococcus pneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
B95.41! Streptokokken, Gruppe C, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
B95.42! Streptokokken, Gruppe G, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
B95.48! Sonstige näher bezeichnete Streptokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
B95.5! Nicht näher bezeichnete Streptokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
Beispiel Streptokokken-Pneumonie
ICD Text
J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae
J15.3 Pneumonie durch Streptokokken der Gruppe B
J15.4 Pneumonie durch sonstige Streptokokken
• B95.1! Bereits in J15.3 enthalten • B95.3! Bereits in J13 enthalten • B95.0!, B95.2!, B95.41! und B95.42! können zu J15.4
hinzu kodiert werden • B95.48! und B95.5! Transportieren keine zusätzliche
Information, so dass der Gebrauch zweifelhaft ist. • Allenfalls sagen diese Kodes aus, dass keiner der
spezifischen Kodes zur Anwendung kommen kann.
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Kodierung in der Inneren Medizin
J18 ff. – wenn kein Erreger bekannt ist
Exklusiva beachten!
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Kodierung in der Inneren Medizin
Pneumonie und COPD – Kombination möglich? ICD ICD-Text
J44.00 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege: FEV1 <35 % des Sollwertes
J44.01 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege: FEV1 >=35 % und <50 % des Sollwertes
J44.02 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege: FEV1 >=50 % und <70 % des Sollwertes
J44.03 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege: FEV1 >=70 % des Sollwertes
J44.09 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege: FEV1 nicht näher bezeichnet
Untere Atemwege: • Kehlkopf (Larynx) • Luftröhre (Trachea) • Bronchien • Bronchiolen • Bronchioli terminales • Bronchioli respiratorii • Alveolen
Liegt zusätzlich zu einer COPD (mit oder ohne akute Infektion der unteren Atemwege) eine dokumentiert nachvollziehbare und im Sinne der DKR mit Ressourcenverbrauch einhergehende Pneumonie vor, so muss diese auch kodiert werden. Eine Pneumonie ist nicht unter K44.0 ff. subsummiert!
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Kodierung in der Inneren Medizin
Das alte Thema – respiratorische Insuffizienz ICD ICD-Text
J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ I [hypoxisch]
J96.01 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ II [hyperkapnisch]
J96.09 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ nnbez
J96.10 Chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ I [hypoxisch]
J96.11 Chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ II [hyperkapnisch]
J96.19 Chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ nnbez
J96.90 Respiratorische Insuffizienz, nicht näher bezeichnet: Typ I [hypoxisch]
J96.91 Respiratorische Insuffizienz, nicht näher bezeichnet: Typ II [hyperkapnisch]
J96.99 Respiratorische Insuffizienz, nicht näher bezeichnet: Typ nnbez
Brauche ich die BGA?
Wie soll ich zwischen hypoxisch und hyperkapnisch differenzieren, wenn ich keine BGA vorliegen habe?
SEG 4: Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA Veränderung ist keine respiratorische Insuffizienz. J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden.
FoKA: Das Vorhandensein einer respiratorische Insuffizienz definiert sich nicht ausschließlich an pathologischen BGA-Veränderung-en, sondern liegt immer dann vor, wenn ein Patient die klini-schen und/oder paraklinischen Zeichen einer Gasaustausch-störung erfüllt und ein entsprechender Ressourcenverbrauch nachweisbar dokumentiert ist. Evtl. BGA-Veränderungen unterstützen lediglich die Diagnose einer respiratorischen Insuffizienz.
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Kodierung in der Inneren Medizin
Unsere Gerichte haben entschieden (1. Instanz…)
Sachverständiger des Gerichtes: Der in der Krankenakte belegte Hämoglobinwert von 11,6 sei nicht geeignet, eine Erniedri-gung der Sauerstoffsättigung hervorzurufen. Somit hänge in der Tat die gemessene Sauer-stoffsättigung vom Sauerstoffpartialdruck im Blut ab. Bei einem unteren Grenzwert von 94 % sei die gemessene Sauerstoffsättigung von 89 % eindeutig erniedrigt, hervorgerufen durch die Lungenentzündung mit Pleuraerguss. Es gebe somit keinen vernünftigen Zweifel, dass die Sauerstoffsättigung infolge eines erniedrigten Sauerstoffpartialdrucks, und nicht im Rahmen einer Anämie, deutlich pathologisch erniedrigt gewesen sei und eine kontinuierliche Sauerstoffgabe bis zur Abheilung der Pneumonie erforderlich gewesen sei.
Sachverständiger der Krankenkasse: Der Nachweis der respiratorischen Insuffizienz werde durch eine arterielle (ersatzweise kapilläre) Blutgasanalyse erbracht. Eine respiratorische Insuffizienz liege vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar seien. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung sei keine respiratorische Insuffizienz. Bei einem arteriellen pO2 von < 60 mmHg unter Raumluftatmung liege eine respiratorische Insuffizienz vor. Ebenso gelte ein pCO2-Wert von> 50 mmHg in der arteriellen BGA als Nachweis der respiratorischen Insuffizienz. Die Ziffer 96 (respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert) könne bei Aufwand (zum Beispiel Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachgewiesen seien, Die Sauerstoffsättigung alleine sei nicht geeignet, eine respiratorische Insuffizienz zu belegen, da der Wert durch viele andere Faktoren beeinflusst werde, zum Beispiel von Sauerstoffpartialdruck und vom Hämoglobinwert.
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Urteil zu Gunsten der Klinik: • Die BGA ist wohl nicht zwingend erforderlich • Sauerstoffsättigung kann unter Umständen ausreichen • Die zweite Instanz bleibt spannend!
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Kodierung in der Inneren Medizin
Keimverschlüsselung und Sekundärdiagnosen
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Kodierung in der Inneren Medizin
Kondensierte ICD-Kodes für Antibiotikaresistenzen
Antibiotikaresistenzen neu geregelt
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Kodierung in der Inneren Medizin
Verschiebung gramnegative Erreger in die Gruppe U81
Vergleich der ICD-Kodes aus U80 ff. ICD 16 Text 2016 ICD 17 Text 2017
U80.00! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA]
U80.00! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA]
U80.01! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone und ohne Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin
U80.01! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone und ohne Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin
U80.10! Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Penicillin oder Oxacillin
U80.10! Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Penicillin oder Oxacillin
U80.11! Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Makrolid-Antibiotika, Oxazolidinone oder Streptogramine und ohne Resistenz gegen Penicillin oder Oxacillin
U80.11! Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Makrolid-Antibiotika, Oxazolidinone oder Streptogramine und ohne Resistenz gegen Penicillin oder Oxacillin
U80.20! Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika U80.20! Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.21! Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Oxazolidinone oder mit High-Level-Aminoglykosid-Resistenz und ohne Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.21! Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Oxazolidinone oder mit High-Level-Aminoglykosid-Resistenz und ohne Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.30! Enterococcus faecium mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika U80.30! Enterococcus faecium mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.31! Enterococcus faecium mit Resistenz gegen Oxazolidinone oder Streptogramine oder mit High-Level-Aminoglykosid-Resistenz und ohne Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.31! Enterococcus faecium mit Resistenz gegen Oxazolidinone oder Streptogramine oder mit High-Level-Aminoglykosid-Resistenz und ohne Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.4! Escherichia, Klebsiella und Proteus mit Resistenz gegen Chinolone, Carbapeneme, Amikacin, oder mit nachgewiesener Resistenz gegen alle Beta-Laktam-Antibiotika [ESBL-Resistenz]
U80.5! Enterobacter, Citrobacter und Serratia mit Resistenz gegen Carbapeneme, Chinolone oder Amikacin
U80.6! Pseudomonas aeruginosa und andere Nonfermenter mit Resistenz gegen Carbapeneme, Chinolone, Amikacin, Ceftazidim oder Piperacillin/Tazobactam
U80.7! Burkholderia und Stenotrophomonas mit Resistenz gegen Chinolone, Amikacin, Ceftazidim, Piperacillin/Tazobactam oder Cotrimoxazol
U80.8! Sonstige grampositive Bakterien mit Multiresistenz gegen Antibiotika
U81 ff.
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Kodierung in der Inneren Medizin
Hinw.: Es ist nur noch eine Sensitivität gegen nicht mehr als zwei der Antibiotika- Substanzgruppen nachweisbar, gegen die die Erreger typischerweise empfindlich sind.
Neustrukturierung Multiresistenzen gramnegative Erreger
Keim 2MRGN NeoPäd
3MRGN 4MRGN
Escherichia coli U81.00! U81.20! U81.40!
Klebsiella pneumoniae U81.01! U81.21! U81.41!
Klebsiella oxytoca U81.02! U81.22! U81.42!
Sonstige Klebsiellen U81.03! U81.23! U81.43!
Enterobacter-cloacae-Komplex U81.04! U81.24! U81.44!
Citrobacter-freundii-Komplex U81.05! U81.25! U81.45!
Serratia marcescens U81.06! U81.26! U81.46!
Proteus mirabilis U81.07! U81.27! U81.47!
Sonstige Enterobakterien U81.08! U81.28! U81.48!
Pseudomonas aeruginosa U81.10! U81.30! U81.50!
Acinetobacter-baumannii-Gruppe U81.11! U81.31! U81.51!
Die Kodes U81.0-/U80.1- sind nur bei Patienten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres anwendbar.
Für diese Kodes besteht keine Altersbegrenzung für Kinder
Keim ICD
Burkholderia, Stenotrophomonas und andere Nonfermenter mit Resistenz gegen Chinolone, Amikacin, Ceftazidim, Piperacillin/Tazobactam oder Cotrimoxazol
U81.6!
Sonstige gramnegative Bakterien mit Multiresistenz gegen Antibiotika U81.8!
Exkl.: Acinetobacter-baumannii-Gruppe 2MRGN NeoPäd (U81.11!) Acinetobacter-baumannii-Gruppe 3MRGN (U81.31!) Acinetobacter-baumannii-Gruppe 4MRGN (U81.51!) Pseudomonas aeruginosa 2MRGN NeoPäd (U81.10!) Pseudomonas aeruginosa 3MRGN (U81.30!) Pseudomonas aeruginosa 4MRGN (U81.50!)
Anpassung der Nomenklatur der ICD an die KRINKO-Empfehlungen
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Kodierung in der Inneren Medizin
D012i Mehrfachkodierung
(…) Ausrufezeichenkodes Sowohl in der ICD-10-GM als auch in der Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V werden die Ausrufezeichenkodes (z.B. S31.83!) als „optionale“ Schlüsselnummern bezeichnet. Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete sekundäre Schlüsselnummern sind zum Teil optional, in anderen Fällen obligatorisch anzugeben. Einen Überblick über die mit Ausrufezeichen gekennzeichneten ICD-Kodes/Kategorien bieten Tabelle 1 und 2. Die in Tabelle 1 aufgeführten Ausrufezeichenkodes können angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist. Tabelle 1: Optional anzugebende mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes: U99.–! Nicht belegte Schlüsselnummer U99 V, W, X, Y Alle Schlüsselnummern aus Kapitel XX (Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität) Z33! Schwangerschaftsfeststellung als Nebenbefund Z50.–! Rehabilitationsmaßnahmen Z54.–! Rekonvaleszenz
Interessante Diskussion mit dem MDK über die Nebendiagnosenkriterien für die Kodierung von Sekundärdiagnosen seit Jahren.
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Kodierung in der Inneren Medizin
Dieses Urteil sollte man sich merken…
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Kodierung in der Inneren Medizin
Häufige Konstellation wurde aufgegriffen
Sachlage
MDK
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Kodierung in der Inneren Medizin
So sieht es das Gericht
Nebendiagnosenkriterium „Ressour-cenverbrauch“ gilt für das Ulcus per se. Der Keim (und in der Folge dann auch die Resistenzlage) ist als Sekundärkode nicht abhängig von einem spezifischen Ressourcenaufwand und wird immer mit kodiert. Interessante und krankenhausfreund-liche Sicht. Spannend wird es, wenn das mal vor dem BSG verhandelt wird…
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Kodierung in der Inneren Medizin
Beatmungsmedizin – Weaning
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Kodierung in der Inneren Medizin
1001l Maschinelle Beatmung – Definition der Beatmung
Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.
• Gase werden in die Lunge bewegt. • Dies geschieht mittels einer mechanischen
Vorrichtung. • Verstärken oder Ersetzen der eigenen
Atemleistung • Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten
Beatmung auch über Maskensysteme möglich • Diese tritt an Stelle der bisher üblichen Intubation
oder Tracheotomie
• Aktiver Gastransport in die Lunge wird gefordert • PEEP alleine reicht nicht aus, da hier lediglich
passiv das Ausströmen von Gasen aus der Lunge verhindert wird
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Kodierung in der Inneren Medizin
1001l Maschinelle Beatmung – Definition der Beatmung
Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.
• Gase werden in die Lunge bewegt. • Dies geschieht mittels einer mechanischen
Vorrichtung. • Verstärken oder Ersetzen der eigenen
Atemleistung • Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten
Beatmung auch über Maskensysteme möglich • Diese tritt an Stelle der bisher üblichen Intubation
oder Tracheotomie
• „Mechanische Vorrichtung“ scheint definitorisch unklar zu sein.
• LG Dortmund AZ 2 O 400/14 beschreibt Ausnahme davon aber nur für Neugeborene und Säuglinge.
• Insofern ist in der Erwachsenenmedizin von einem Beatmungsgerät als Grundvoraussestzung der Beatmung auszugehen.
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Kodierung in der Inneren Medizin
1001l Maschinelle Beatmung – Definition der Beatmung
Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.
• Gase werden in die Lunge bewegt. • Dies geschieht mittels einer mechanischen
Vorrichtung. • Verstärken oder Ersetzen der eigenen
Atemleistung • Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten
Beatmung auch über Maskensysteme möglich • Diese tritt an Stelle der bisher üblichen Intubation
oder Tracheotomie
• Medizinisch nachvollziehbar muss die Atemleistung des Patienten nicht vollständig übernommen werden.
• Anders lautende Definition hätte nur noch die vollständig kontrollierte Beatmung als zählbare Beatmungszeit zugelassen.
• Damit wäre auch kein Weaning mehr anrechenbar gewesen.
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Kodierung in der Inneren Medizin
1001l Maschinelle Beatmung – Definition der Beatmung
Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.
• Gase werden in die Lunge bewegt. • Dies geschieht mittels einer mechanischen
Vorrichtung. • Verstärken oder Ersetzen der eigenen
Atemleistung • Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten
Beatmung auch über Maskensysteme möglich • Diese tritt an Stelle der bisher üblichen Intubation
oder Tracheotomie
• Maskenbeatmung ist grundsätzlich als Beatmung zu werten und auch im Rahmen der Zählung von Beatmungszeiten zu berücksichtigen.
• Voraussetzung: „intensivmedizinisch versorgter Patient“
• Was ist das?
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Kodierung in der Inneren Medizin
Aussage der FoKA der DGfM (http://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0044)
Der FoKA empfiehlt zur Bewertung des Einzelfalls die Nutzung etablierter Scoring-Systeme als Bewertungsmaßstab. Die gebräuchlichsten Scoringsysteme sind der TISS28 und der Frühreha-Barthelindex. Beim TISS28 ist ab 10 Punkten von einer Intensivüberwachung, ab 16 Punkten von einer Intermediate-Care Versorgung und ab 23 Punkten von einer intensivmedizinischen Versorgung auszugehen: TISS28 < 10 Punkte - keine intensivmedizinische Versorgung TISS28 10 - 22 Punkte - zusätzliche Einbeziehung des FR-BI TISS28 > 22 - unstrittige intensivmedizinische Versorgung. Der Frühreha-Barthel-Index ist in Fällen mit 10-22 TISS28-Punkten einzubeziehen, da dieser bei weniger als 30 Punkte laut Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation eine intensivmedizinische Struktur für die Versorgung der Patienten erforderlich macht.
Nette Idee – einziger derzeitiger Lösungs-ansatz – aber leider
nicht justizfest!
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Kodierung in der Inneren Medizin
1001l Maschinelle Beatmung – Definition der Beatmung
Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.
• Gase werden in die Lunge bewegt. • Dies geschieht mittels einer mechanischen
Vorrichtung. • Verstärken oder Ersetzen der eigenen
Atemleistung • Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten
Beatmung auch über Maskensysteme möglich • Diese tritt an Stelle der bisher üblichen Intubation
oder Tracheotomie
• Das diskutieren wir derzeit offenbar noch nicht regelhaft mit den Kostenträgern
• Was ist mit Patienten, bei denen die Maskenatmung indikationsgerecht durchgeführt wird, bei denen aber auf eine invasive Beatmung aktuell noch verzichtet werden würde?
• Möglicherweise Problem für pneumologische Kliniken
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Kodierung in der Inneren Medizin
Kodierung des Beatmungszugangs
Kodierung Wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition erfüllt, ist 1) zunächst die Dauer der künstlichen Beatmung zu erfassen. (…) 2) Dann ist zusätzlich: 2a) einer der folgenden Kodes 8-701 Einfache endotracheale Intubation 8-704 Intubation mit Doppellumentubus 8-706 Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung und/oder 2b) der zutreffende Kode aus 5-311 Temporäre Tracheostomie oder 5-312 Permanente Tracheostomie anzugeben, wenn zur Durchführung der künstlichen Beatmung ein Tracheostoma angelegt wurde.
Das ist leider nicht zu Ende gedacht…
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Kodierung in der Inneren Medizin
Glücklicherweise nicht Erlös relevant…
Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. (…) Wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition erfüllt, ist (…)zusätzlich (…) einer der folgenden Kodes 8 701 Einfache endo-tracheale Intubation (…) anzugeben.
Demnach gibt es keine definitionsgerechte Beatmung ohne die Kodierung des Beatmungszugangs.
• Aber was ist mit • Aufnahme beatmeter Patient durch den Notarzt? • Übernahme beatmeter Patient aus dem OP
(monokausale Kodierung )?
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Kodierung in der Inneren Medizin
Runden von Beatmungszeiten
DKR 1001l Maschinelle Beatmung Bei einer/mehreren Beatmungsperiode(n) während eines Krankenhausaufenthaltes ist zunächst die Gesamtbeat-mungszeit gemäß obigen Regeln zu ermitteln, die Summe ist zur nächsten ganzen Stunde aufzurunden.
Eine Beatmung, die nicht zum Zweck einer Operation begonnen wurde, z.B. in der Intensivbehandlung nach einer Kopfverletzung oder einer Verbrennung, zählt unabhängig von der Dauer immer zur Gesamtbeatmungszeit. Werden bereits beatmete Patienten operiert, so zählt die Operati-onszeit zur Gesamtbeatmungszeit
Beispiel: 51 Minuten Beatmungszeit werden zu 2 Stunden aufge-rundet.
• Es existiert keine Untergrenze zur Erfassung von BA-Zeiten
• OP-Beatmung innerhalb einer ohnehin stattfindenden BA zählt mit
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Kodierung in der Inneren Medizin
Beatmung und Operation
23 h
36 h
5 h
3 h
38 h
OP 24 h
Keine Beatmungsstunden
Keine Beatmungsstunden
36 Beatmungsstunden
3 Beatmungsstunden
38 Beatmungsstunden
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Kodierung in der Inneren Medizin
Beginn der Beatmung
Endotracheale Intubation • Beginn der Berechnung der Dauer mit dem Anschluss an die Beatmungsgeräte. • Zeitdauer der Entfernung und des unmittelbaren Ersatzes der endotrachealen
Kanüle sind Teil der Beatmungsdauer
Maskenbeatmung • Berechnung der Dauer der Beatmung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die
maschinelle Beatmung einsetzt
Tracheotomie • Berechnung der Dauer der Beatmung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die
maschinelle Beatmung einsetzt.
• Technisch bedingte Wechselzeiten sind mitzuzählen
• Medizinisch bedingte Pausen werden unter „Weaning“ diskutiert
• Wichtig ist damit immer die exak-te Dokumentation des Beginns der maschinellen Beatmung
• Diskrepanzen zwischen unter-schiedlichen Dokumentationen sind nicht hilfreich…
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Kodierung in der Inneren Medizin
Ende der Beatmung
Extubation
Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung
Entlassung, Tod oder Verlegung
• Logisch, da dann die Beatmung zu Ende • Nicht vollständig, da Weaning auch
nach Extubation fortgeführt werden kann!
• Weaning ist ein heikles Thema und folgt noch…
• Entlassung (beatmete Entlassung) • Verlegung (Sonderfall folgt noch)
• Tod
Warum wird der Tod explizit erwähnt?
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Kodierung in der Inneren Medizin
Postmortale Aufrechterhaltung der Homöostase
§ 4 Fallpauschalen bei bestimmten Transplantationen (FPV) Nicht mit den Fallpauschalen nach Anlage 1 bzw. Entgelten nach Anlage 3a vergütet und folglich gesondert abrechenbar sind insbesondere folgende Leistungen: 1. Leistungen des Krankenhauses für eine Organentnahme bei
möglichen postmortalen Organspendern oder Organspenderinnen 2. (…) Die Leistungen des Krankenhauses nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 sind gegenüber der Koordinierungsstelle nach § 11 TPG abzurechnen.
Deutsche Stiftung Organtransplantation
• Wechsel des Kosten-trägers mit Feststellung des Todes im Sinne des TPG.
• Prinzipiell wird dann ein neuer Fall generiert.
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Kodierung in der Inneren Medizin
Verlegte Beatmungspatienten gemäß DKR
Das verlegende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung und gibt die zutreffenden Kodes an: • für den Zugang bei maschineller Beatmung (8-70), • für die Tracheostomie (5-311; 5-312), • für maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen (8-711),
wenn diese Maßnahmen von der verlegenden Einrichtung durchgeführt worden sind.
Das aufnehmende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung, bei Neugeborenen wird zusätzlich ein Kode aus 8 711 zugewiesen. Ein Kode für die Einleitung der Beatmung wird nicht angegeben, da diese Maßnahmen vom verlegenden Krankenhaus durchgeführt wurden.
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Kodierung in der Inneren Medizin
Ahnen Sie, worauf es hinausläuft?
Zählung der Beatmungsstunden – verlegte Patienten
Aufnahme eines beatmeten Patienten • Für jene Patienten, die maschinell beatmet aufgenommen werden, beginnt die
Berechnung der Dauer mit dem Zeitpunkt der Aufnahme
Sie denken, dass sei kein Streitpunkt?
09:00 h 09:15 h 09:25 h 09:35 h
Übergabe Pat. Notarzt an Klinikarzt, Transport auf Klinikgelände zur Klinik, mit dem Aufzug in die Intensivstation im 10. Stock
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Kodierung in der Inneren Medizin
So ähnlich hat es sich mehrfach zugetragen:
• Die Gesamtbeatmungsdauer des Patienten beläuft sich auf 499 Stunden und 20 Minuten. • Die Klinik rundet korrekt auf 500 Stunden auf.
I21.1 Akuter Hinterwandinfarkt
1-275.2 LHK 8-837.m2 2 DES 8-854.60 CVVHD bis 24 h
N18.4 Chron. Nierenkrankheit, Stad. 4 I50.13 Herzinsuff., NYHA 3 N17.93 ANV, nnbez.: Stadium 3
A11I (BWR: 6,728) 23.231 € A09F (BWR: 13,418) 45.888 €
499 Std. Beatmung 500 Std. Beatmung
Wann durfte die Zählung der Beat-mungszeit beginnen?
36
Kodierung in der Inneren Medizin
Nun zum komplizierteren Thema - Weaning
DKR 1001 I: Die Methode der Entwöhnung (z.B. CPAP, SIMV, PSV) von der künstlichen Beatmung wird nicht kodiert. Die Dauer der Entwöhnung wird insgesamt (inklusive beatmungsfreier Intervalle während der jeweiligen Entwöhnung) bei der Berechnung der Beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt. Es kann mehrere Versuche geben, den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen.
• Ein Fanal für die Kostenträger – Beatmungsstunden zählen während beatmungsfreier Zeiten?
• Nein, denn in Zeiten des Weaning besteht weiter ein hoher Aufwand mit dem Patienten und in der Regel eine fortgesetzte Gerätebindung!
37
Kodierung in der Inneren Medizin
Berechnung der berechenbaren Pausenzeiten
Die Dauer der Entwöhnung wird insgesamt (inklusive beatmungsfreier Intervalle während der jeweiligen Entwöhnung) bei der Berechnung der Beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt. Es kann mehrere Versuche geben, den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen.
Das Ende der Entwöhnung kann nur retrospektiv nach Eintreten einer stabilen respiratorischen Situation festgestellt werden.
Retrospektiv •Es muss immer abgewartet werden, ob es innerhalb der z. T.
komplexen Fristen zu einer neuen Beatmungsepisode kommt! Stabile respiratorische Situation •Das bedurfte weiterer Klärung in den DKR
Eine stabile respiratorische Situation liegt vor, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet. Dieser Zeitraum wird wie folgt definiert: • Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmet wurden: 24 Stunden • Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) mehr als 7 Tage beatmet wurden: 36 Stunden Für die Berechnung der Beatmungsdauer gilt als Ende der Entwöhnung dann das Ende der letzten maschinellen Unterstützung der Atmung.
38
Kodierung in der Inneren Medizin
Kürzere Beatmungsdauer – 24 Stunden-Grenze
Eine stabile respiratorische Situation liegt vor, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet. Dieser Zeitraum wird wie folgt definiert: • Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmet wurden: 24 Stunden
BA = 32 h BA = 7
h
≤ 7 Tage
< 24 Stunden
22 h BA-Dauer: 61 h BA = 32 h
BA = 7 h
≤ 7 Tage
≥ 24 Stunden
25 h BA-Dauer: 39 h
Eine echte Herausforderung an die Dokumentation. Strategische Fehlanreize sind, wie häufig in der Beatmungs-medizin, auch hier enthalten.
39
Kodierung in der Inneren Medizin
Längere Beatmungsdauer – 36 Stunden-Grenze
Eine stabile respiratorische Situation liegt vor, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet. Dieser Zeitraum wird wie folgt definiert: • Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmet wurden: 24 Stunden
BA = 170 h BA = 7
h
> 7 Tage
< 36Stunden
35 h BA-Dauer: 212h BA = 170 h
BA = 7 h
> 7 Tage
≥ 36 Stunden
37 h BA-Dauer: 177h
Eine echte Herausforderung an die Dokumentation. Strategische Fehlanreize sind, wie häufig in der Beatmungs-medizin, auch hier enthalten.
40
Kodierung in der Inneren Medizin
Das richtig heiße Thema: NIV-Weaning und CPAP • Zur Entwöhnung vom Respirator zählt auch die maschinelle Unterstützung der Atmung durch
intermittierende Phasen assistierter nichtinvasiver Beatmung bzw. Atemunterstützung wie z.B. durch Masken-CPAP/ASB oder durch Masken-CPAP jeweils im Wechsel mit Spontanatmung ohne maschinelle Unterstützung.
• Sauerstoffinsufflation bzw. –inhalation über Maskensysteme oder O2-Sonden gehören jedoch nicht dazu.
z.B. durch Masken-CPAP/ASB
Masken-CPAP
Die DKR differenzieren nur zwischen zwei NIV-Weaning-Verfahren:
1
2
z.B. durch Masken-CPAP/ASB: alle Druck unterstützten CPAP-Verfahren (?)
Im Gegensatz zur vielfach gehörten Aussage aus dem Bereich der Kostenträger können die DKR sehr wohl zwischen reinem CPAP und Druckunterstützung unterscheiden!
42
Kodierung in der Inneren Medizin
Hier ist sauber zu differenzieren
z.B. Masken-CPAP/ASB Masken-CPAP
• Hier sind keine von der invasiven Beatmung abweichenden Regelungen vermerkt.
• Die CPAP-Regelung der 6 Stunden-Grenze /s. rechts) gilt hier damit nicht.
• Einzig muss in Abweichung zur invasiven Beatmung die „intensivmedizinische Therapie“ vorliegen und dokumentiert sein.
• Das sollte beim Weaning in der Regel gelingen…
• Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde.
43
Kodierung in der Inneren Medizin
Das ist allerdings zu beachten • Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der
Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde.
• Die Berechnung der Beatmungsdauer endet in diesem Fall nach der letzten Masken-CPAP- Phase an dem Kalendertag, an dem der Patient zuletzt insgesamt mindestens 6 Stunden durch Masken-CPAP unterstützt wurde.
Montag Dienstag
CPAP 6 Std.
Sonntag Montag
CPAP 6 Std.
Zählt mit für BA Zählt nicht für BA
Ende der Beatmung
44
Kodierung in der Inneren Medizin
Sechs Stunden-Grenze nur für reines CPAP!
BA = 32 h BA = 5h
≤ 7 Tage
< 24 Stunden
22 h BA-Dauer: 32h
CPAP
BA = 32 h BA = 5h
≤ 7 Tage
< 24 Stunden
22 h BA-Dauer: 61h
CPAP/ASB
Da
sch
eid
en s
ich
oft
die
G
eist
er…
45
Kodierung in der Inneren Medizin
Erneute Beatmung immer Weaning?
• Beatmung mit regulärem Ende (mit oder ohne Weaning) • Erneute Beatmung innerhalb von 23 Stunden aufgrund respiratorischer Insuffizienz • Nach einigen Stunden erneute OP erforderlich
Beatmung 80 h Beatmung 84 h 23 h
OP
Gesamtbeatmungszeit 187 h
• Weaning im Sinne der DKR ist das, was die DKR definieren.
• Streng nach dem Wortlaut der DKR ist alles Weaning, was die Regeln der DKR 1001I beschreiben.
• Dabei sind keine inhaltlichen Indikationen der Re-Beatmung dargestellt.
46
Kodierung in der Inneren Medizin
Hilfe kommt aus Hessen!
Wie lang muss die initiale Beatmung sein?
Ein häufiger Streitpunkt mit den Kostenträgern: • Initiale Beatmung sehr kurz • Immer wieder intermittierende Phasen nicht invasiver
Beatmung • Reine CPAP-Phasen wechseln mit Druckunterstützung
ab • Der MDK akzeptiert hier die Weaning-Regeln nicht • In den einzelnen Bundesländern kein einheitliches
Vorgehen: • Teilweise werden die Einzel-Beatmungsphasen aufaddiert
(ohne Pausen) • Teilweise wird es akzeptiert, wenn „NIV“ dokumentiert ist
47
Kodierung in der Inneren Medizin 48
Kodierung in der Inneren Medizin
Primärtumor = Hauptdiagnose
• Jede Aufnahme zur Diagnostik, Therapie, Folgebehandlung (Folge-OP, Radiatio, Chemotherapie, Staging, Restaging) bis Behandlung endgültig abgeschlossen ist
• Aufnahme zur systemischen Chemotherapie bzw. „systemischen“ Strahlentherapie auch wenn Primärtumor bereits operativ entfernt wurde – Chemotherapie nach R0-Resektion eines soliden Tumors
– Konsolidierungschemotherapie bei ALL in kompletter Remission
• Rezidiv wird wie ein Primärtumor kodiert
0201j
49
Kodierung in der Inneren Medizin
Metastase = Hauptdiagnose
• Aufnahme (ausschließlich) zur lokalen Behandlung von Metastasen – Aufnahme zur lokalen Chemotherapie
– Radiatio einer Wirbelkörpermetastase
– Operative Resektion einer Lebermetastase
Primärtumor ist (selbst Jahre nach der Resektion) als Nebendiagnose anzugeben
0201j
50
Kodierung in der Inneren Medizin
Auswahl & Reihenfolge der Kodes (III)
• Bei Aufnahme sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen (Ausnahme: systemische Chemotherapie!), erfüllen zwei Diagnosen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose
• Der behandelnde Arzt wählt die Diagnose als Hauptdiagnose, die die meisten Ressourcen verbraucht hat
0201j
51
Kodierung in der Inneren Medizin
Auswahl & Reihenfolge der Kodes (VI) - Kodierung von Symptomen
• Symptom = Hauptdiagnose, wenn ausschließlich das Symptom behandelt wird – Krampfanfall bei Gehirntumor
– Luftnot bei Bronchial-Ca
– Malignom wird dann als Nebendiagnose kodiert
• Ist die Grundkrankheit bekannt bzw. wird diagnostiziert und behandelt, so kann das Symptom zusätzlich kodiert werden, wenn die Voraussetzungen für Nebendiagnosen erfüllt sind!
D003i 0201j
52
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren?
Aufnahme eines 81-Jährigen wegen unklarer Gewichtsabnahme und rezidivierendem Erbrechens. Diagnose: Bronchial-CA mit mediastinalen LK-Metastasen und Metastase der Nebennieren. Infauste Prognose. Keine Therapie. Entlassung nach Hause. Was ist die Hauptdiagnose? Was sind Nebendiagnosen?
Das sagt der MDK (SEG 4, Nr. 409)
53
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren? Bekanntes Bronchialkarzinom. Z.n. Radiochemotherapie. Aktuell Aufnahme wegen heftiger Schmerzen im rechten Oberbauch. Ursächlich wird ein Tumorprogress mit ausgedehnter Lebermetastasierung angesehen. Schmerztherapie mit Opioiden. Durchführung einer palliativen systemischen Chemotherapie. Was ist die Hauptdiagnose? Gibt es Nebendiagnosen?
Das
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MD
K (
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4, N
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42
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54
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren?
Vorstellung in der Notaufnahme. Schmerzen im Bereich des Oberbauches seit 4 Wochen. Gelbfärbung der Haut, Urin bräunlich verfärbt, Stuhl entfärbt. Bekannter neuroendokriner Tumor im Pankreas. Bekannte Lebermetastasen, retroperitoneale Lymphknotenmetastasen. Sandostatin-Therapie wird weitergeführt. DHC-Protheseneinlage. Akute Cholecystitis – antibiotische Therapie. Was ist die Hauptdiagnose? Was sind die Nebendiagnosen?
55
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren?
Aufnahme wegen Schwellung und Rötung am Unterschenkel zum Ausschluss TVT bei Z. n. TVT vor 6 Monaten. Eine erneute TVT wird duplexsonographisch ausgeschlossen, es erfolgt die antibiotische Behandlung eines Erysipels. Im Verlauf fallen Blutbildveränderungen auf mit Nachweis einer AML primär refraktär auf eine Standard Induktionstherapie, so dass eine Fremdspendersuche eingeleitet wird. Was ist die Hauptdiagnose?
56
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren?
Aufnahme zur Chemotherapie bei AML. Unmittelbar nach Chemotherapie Entlassung und 5 Tage später elektive Wiederaufnahme zur Überwachung der Chemotherapiefolgen. Anämie, Thrombopenie, Aplasie, Mukositis, Fieber unklarer Ursache. Was ist die HD im 2. Aufenthalt?
Aufnahme zur Chemotherapie bei AML. Unmittelbar nach Chemotherapie Entlassung und 5 Tage. Wiederaufnahme als Notfall aufgrund der Chemotherapiefolgen: Anämie, Thrombopenie, Aplasie, Mukositis, Fieber unklarer Ursache. Was ist die HD im 2. Aufenthalt? Muss im 1. Fall eine Fallzusammenführung erfolgen?
Muss im 2. Fall eine Fallzusammenführung erfolgen?
57
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren?
Notfall-Aufnahme: neurologische Ausfällen bei bekanntem malignem Melanom mit Metastasen hepatisch, subcutan und lymphogen.
V. a. Hirnmetastase(n) – Bestätigung durch CT. Beginn Epilepsieprophylaxe. Weiteres Staging ergibt Progress des MM und der Metastasen.
Planung (!) der Bestrahlung und Entlassung.
Was ist als Hauptdiagnose kodierbar?
Was sind Nebendiagnosen?
58
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren? Aufnahme zur stationären Behandlung einer schweren Harnwegsinfektion. Z. n. operativ entferntem Sigma-Ca vor 5 Jahren. Bekannte Lebermetastasen. Nach erfolgreicher Therapie des HWI, Durchführung der turnusmäßigen Chemotherapie der Lebermetastasen. Keine Maßnahmen bzgl. des Primärtumors. Kein Lokalrezidiv. Was ist die Hauptdiagnose?
Das sagt der MDK (SEG 4, Nr. 418)
59
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren?
Aufnahme einer Patientin wegen dekompensierter Herzinsuffizienz. Z. n. operativer Entfernung eines Mamma-Ca (brusterhaltend) vor 6 Jahren. Kein LK-Befall damals. Im Rahmen der Bildgebung wird eine Lungenmetastase festgestellt. Keine weiterführende Diagnostik. Keine Behandlung des Mamma-Ca. Aber Vorstellung in einer Tumorkonferenz. Darf die Lungenmetastase kodiert werden?
Das sagt der MDK (SEG 4, Nr. 357)
60
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren?
Aufnahme einer Patientin wegen TVT (bereits ambulant diagnostiziert). Heparinisierung. Diagnostik: Paraproteinämie. Im Verlauf Verdacht auf Plasmozytom. Dies bestätigt sich. Durchführung einer Chemotherapie. Was ist die Hauptdiagnose? Was sind die Nebendiagnosen?
61
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren? D
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r. 29
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62
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren?
Aufnahme einer Patientin wegen TVT (bereits ambulant diagnostiziert). Heparinisierung. Diagnostik: Paraproteinämie. Dies bestätigt sich. Durchführung einer Chemotherapie bei bekanntem Plasmozytom. Ändert sich die HD, wenn das Plasmozytom bereits bekannt war? Was ist die Hauptdiagnose? Was sind die Nebendiagnosen?
63
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren?
Aufnahme zur Netzplombenanlage bei geplanter Strahlentherapie eines Prostata-Ca. Bestrahlung erfolgt nach der Entlassung. Was ist die Hauptdiagnose?
Das sagt der MDK (SEG 4, Nr. 369)
64
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren? Aufnahme zur Korrektur des Port-Katheters bei Thrombose. Bekanntes metastasiertes Rektum-Ca. Was ist die Hauptdiagnose? Was ist die Nebendiagnose?
Das sagt der MDK (SEG 4, Nr. 237)
65
Kodierung in der Inneren Medizin
Wie würden Sie kodieren? Aufnahme mit malignem Pleuraerguss bei Pleurametastasen bei Ovarial-CA. Pleurodese und therapeutische Drainage. Schmerztherapie. Was ist die Hauptdiagnose? Was ist die Nebendiagnose?
Das sagt der MDK (SEG 4, Nr. 234)
66
Kodierung in der Inneren Medizin
Malignomnachweis nur in der Biopsie
• Malignomdiagnose aufgrund einer Biopsie, jedoch kein Malignomnachweis im OP-Material
• Hauptdiagnose ist die ursprünglich aufgrund der Biopsie gestellte Diagnose = Malignom
0201j
67
Kodierung in der Inneren Medizin
Malignom in der Eigenanamnese, Restaging
• Besonderheiten der Kodegruppe Z85.- BNB in der Eigenanamnese – Verwendung nur nach Abschluss der Tumorbehandlung im Sinne einer
Heilung (klinische Beurteilung)
– Verwendung ausschließlich als Nebendiagnose
– Wird (auch nach jahrelanger Therapiefreiheit) ein Tumor/Metastase diagnostiziert, so wird der Primärtumor/die Metastase als HD kodiert und kein Kode der Gruppe Z85.- verwendet
• Beispiel: Leukämie-Restaging nach Abschluss der Therapie. Patient ist nach klinischer Beurteilung tumorfrei (geheilt) – HD Z08.2 Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen BNB
– ND Z85.6 Leukämie in der Eigenanamnese
0209d
68
Kodierung in der Inneren Medizin
• Ab 2012 PCCL-relevant und für die Basis-DRG R61 (R61B und R61D) gruppierungsrelevant!
• Voraussetzungen – Definition von Kriterien zur Kodierung der Tumorlyse
– Klarstellung zur Kodierung der einzelnen Ausprägungen einer Tumorlyse
• Empfehlungen zur Kodierung im KDL Onkologie
69
Kodierung in der Inneren Medizin
• Labortumorlyse (3 Tage vor bis 7 Tage nach Chemotherapie) – Harnsäure: > 475 μmol/l (8 mg/dl) oder 25%-Anstieg vom Ausgangswert – oder Kalium: > 6,0 mmol/l oder 25%-Anstieg vom Ausgangswert – oder Anorganisches Phosphat: >1,45 mmol/l oder 25%-Anstieg vom Ausgangswert – oder Kalzium: < 1,75 mmol/l oder 25%-Abfall vom Ausgangswert
• Kodierung Labortumorlyse nur bei klinischer Bedeutung
– Therapeutische Konsequenz (z. B. Rasburicase, Austauscherharz, Intensivierung forcierte Diurese u. a.)
– weiterführende Diagnostik
Qu
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: K
DL
Häm
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e, O
nko
logi
e, S
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ll-Tx
, Ve
rsio
n 2
01
7
70
Kodierung in der Inneren Medizin
• Standardmaßnahmen zur Prophylaxe der Tumorlyse (Vorphasetherapie, Hydratation, forcierte Diurese, Alkalisierung, Gabe von Urikostatika wie Allopurinol) reichen zur Kodierung von E88.3 nicht aus
• Klinisch-manifestes Tumorlyse-Syndrom = Labortumorlyse + signifikante klinische Toxizität
- impliziert die klinische Intervention
- organspezifischer Kodes zusätzlich kodieren (wenn relevant), z. B. – Nierenversagen
– Herzrhythmusstörungen
– Krämpfe
– Hyperurikämie, Hyperkaliämie, Hyperphosphatämie, Hypokalzämie
Qu
elle
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DL
Häm
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e, O
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logi
e, S
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ll-Tx
, Ve
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n 2
01
7
71
Kodierung in der Inneren Medizin
Prophylaxe einer Tumorlyse
Labortumorlyse Klinisch manifeste Tumorlyse
E88.3 E88.3 E88.3 + klinische
Ausprägungen
Qu
elle
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DL
Häm
ato
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e, O
nko
logi
e, S
tam
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ll-Tx
, Ve
rsio
n 2
01
7
72
Kodierung in der Inneren Medizin
Aufwendige Behandlung in der G-DRG G60A
Migrationsmechanismus DRG16 DRG17 CW16 CW17 DiffCW DiffCW% DiffErlös
Etablierung von drei neuen gemeinsamen Tabellen "Hochaufwendige Behandlung", "Aufwendige Behandlung" und "Mäßig aufwendige Behandlung". Erweiterung von Splitbedingungen innerhalb der Basis-DRGs B81, E65, E77, E79, F62, F67, F71, G60, K62 und L63 in verschiedenen Kombinationen. Fallverschiebung innerhalb der betroffenen Basis-DRGs überwiegend im Sinne einer Aufwertung.
G60B G60A 0,476 1,495 1,019 214,1% 3.440 €
DRG DRG-Text
G60A Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, mehr als ein Belegungstag mit äußerst schweren CC oder bestimmte hochaufwendige Behandlung
73
Kodierung in der Inneren Medizin
Alle Kriterien wirken alleine bereits aufwertend
Kodes Text
C16.0 Bösartige Neubildung: Kardia
9-200.7 Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 159 bis 187 Aufwandspunkte
zzgl. ZE 130.02 (2.342,24 €)
DRG 2016 BWR DRG 2017 BWR
G60B 0,476 G60A 1,495
1.607 € 5.047 €
1. Tag Abschlag 1 1. Tag Abschlag 3
Abschlag/Tag 0,24 (810 €) Abschlag/Tag 0,362 (1222 €)
3440 € (214,1%)
G60B Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC
G60A Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, mehr als ein Belegungstag mit äußerst schweren CC oder bestimmte hochaufwendige Behandlung
• Jedes Kriterium für die hochaufwendige Behandlung zählt alleine für die Aufwertung.
• Kombinationen sind nicht vorgesehen.
74
Kodierung in der Inneren Medizin 75
Kodierung in der Inneren Medizin
Lymphangiosis carcinomatosa
• Lymphangiosis carcinomatosa wird wie eine Metastasierung kodiert: – C78.2 Sekundäre BNB der Pleura
– C78.6 Sekundäre BNB Retroperitoneum und Peritoneum
– C79.3 Sekundäre BNB des Gehirns und der Hirnhäute
– C79.83 Sekundäre BNB des Perikards
• C78.2, C78.6 und C79.83 gilt nicht für Lymphome/Leukämien
0214d
76
Kodierung in der Inneren Medizin
Lymphom
• „Extranodale“ Lymphommanifestationen (z. B. MALT-Lymphom des Magens) werden mit ICD-Kodes aus C81-C88 kodiert
• Unabhängig von der Anzahl der betroffenen Manifestationen, werden Lymphome nicht als metastatsich betrachtet
• Ausnahmen:
– C79.3 Sekundäre BNB Gehirn & Hirnhäute (Meningeosis bei Lymphomen / Leukämien)
– C79.5 Sekundäre BNB Knochen & Knochenmark (C81-C88)
0215h
77
Kodierung in der Inneren Medizin
Remissionsstatus: Vorgaben der Kodierrichtlinien
• .-0 ist zuzuweisen: – Erstdiagnose der Erkrankung
– wenn keine Remission vorliegt
– wenn der Remissionsstatus unbekannt ist
– wenn trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung weiterhin existiert (partielle Remisssion)
• .-1 ist zuzuweisen: – Wenn eine komplette Remission vorliegt, d. h. keine Anzeichen der Symptome
eines Malignoms nachweisbar sind
• Für Leukämien, die auf Standard-Induktionstherapie refraktär
sind, ist zusätzlich C95.8! Zu kodieren 0208c
78
Kodierung in der Inneren Medizin
Was bedeutet das konkret für die CLL?
• Empfehlung des Kodierleitfadens / der Fachgesellschaft: Anwendung von Kriterien der int. Literatur
• bei kompletter Remission kann die Krankheit mit sehr spezifischen Methoden weiterhin nachzuweisen sein und weitere Therapie stattfinden
• .1 komplette Remission ist zuzuweisen: (Cheson, NCI Guidelines, Am J Hemat 1988)
– kein Lymphknotenbefall, keine Organmanifestation
– Neutrophile Granulozyten > 1,5/nl
– Lymphozyten < 4/nl
– Hb > 11g/dl (ohne Transfusionen)
– < 30% Lymphozyten im Knochenmark
Quelle: Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie, Stammzell-Tx, Version 2017
79
Kodierung in der Inneren Medizin
Was bedeutet das konkret beim Plasmozytom?
• Empfehlung des Kodierleitfadens / der Fachgesellschaft: Anwendung von
Kriterien der int. Literatur
• bei kompletter Remission kann die Krankheit mit sehr spezifischen Methoden
weiterhin nachzuweisen sein und weitere Therapie stattfinden
• .1 komplette Remission ist zuzuweisen:
– Kein Nachweis einer monoklonalen Gammopathie in der Immunfixation
(weder Serum noch Urin)
– < 5% Plasmazellen im Knochenmark
– Bei extramedullärem Befall: Verschwinden von Weichteilplasmozytomen
– Keine Zunahme in Größe und Zahl von Osteolysen
Quelle: Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie, Stammzell-Tx, Version 2017
80
Kodierung in der Inneren Medizin 81
Kodierung in der Inneren Medizin
G-DRGs mit Relevanz für PCCL > 4
GDRG Bezeichnung
R60B Akute myeloische Leukämie mit intensiver Chemotherapie mit komplizierender Diagnose oder Dialyse oder Portimplantation oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 392 / 368 / - Aufwandspunkte oder schwersten CC
R60C Akute myeloische Leukämie mit int. Chemoth., äuß. schw. CC od. kompl. Diagnostik b. Leuk. od. mit mäß. kompl. Chemoth. mit best. kompliz. Faktoren od. mit äuß. schw. CC mit kompl. Diagnostik od. KomplBeh. MRE mit Dial. od. äuß. schw. CC od. schwerste CC
R61A Lymphom und nicht akute Leukämie, mit Sepsis oder komplizierender Konstellation oder mit Agranulozytose, intrakranieller Metastase oder Portimplantation, mit äuß. schw. CC, Alter > 15 Jahre, mit hochkompl. Chemotherapie oder schwersten CC
R61B Lymphom und nicht akute Leukämie mit Agranulozytose, intrakranieller Metastase oder Portimpl., mit äuß. schw. CC, Alter > 15 Jahre, od. mit äuß. schw. CC od. Tumorlyse-Syndrom od. Blastenkrise, mit kompl. Diagnostik bei Leukämie od. mit schwersten CC
R63B Andere akute Leukämie mit Chemotherapie, mit Dialyse oder Sepsis oder mit Agranulozytose oder Portimplantation, Alter < 16 Jahre oder schwerste CC
R63E Andere akute Leukämie ohne Dialyse, ohne Sepsis, ohne Agranulozytose, ohne Portimplantation, mit intensiver oder mäßig komplexer Chemotherapie, mit äußerst schweren CC oder mit lokaler Chemotherapie, mit schwersten CC
82
Kodierung in der Inneren Medizin 83
Kodierung in der Inneren Medizin
Sonderfälle Schmerz, Aszites, Pleuraerguss
Maligner Pleuraerguss
Sek. bösartige Neubildung Pleura C78.2 †
Pleuraerguss bei a. k. K. J91*
Aszites
Sek. bösartige Neubildung Retroperitoneum C78.6 †
Aszites R18
84
Kodierung in der Inneren Medizin
Sonderfall Pleuraerguss
Kann ausnahmslos mit allen Primärkodes des
ICD-Kataloges als Sekundärkode angegeben
werden.
85
Kodierung in der Inneren Medizin
Schmerzkodierung
• Schmerz ist in der Regel ein Symptom einer bekannten Grunderkrankung und wird nicht kodiert (gilt auch für den Tumorschmerz) – außer: – Aufnahme speziell zur Schmerzbehandlung, so ist der Kode für
die Lokalisation des Schmerzes die Hauptdiagnose
– Die unspezifischen Schmerz-Kodes sind nur zu verwenden, wenn die Schmerzursache unbekannt ist. • R52.0 Akuter Schmerz
• R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
• R52.2 Sonstiger chronischer Schmerz 1806g
86
Kodierung in der Inneren Medizin
Onkologie – Tumorschmerz
Eine Patientin mit Z.n. operativ entfernten Mammakarzinom und Knochenmetastasen der Wirbelsäule wird speziell zur Schmerztherapie aufgenommen. Es werden ausschließlich die Schmerzen behandelt!
DRG I42Z Multimodale Schmerztherapie bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
DKR 1806g
HD M54.5 Kreuzschmerz
PR 8-918.1 Multimodale Schmerztherapie: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
ND C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
C50.4 Bösartige Neubildung: Oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse
87
Kodierung in der Inneren Medizin
Chemotherapie
• Kode-Gruppe 8-54 Zytostatische Chemotherapie, gilt auch für Immunmodulatoren und modifizierte monoklonale Antikörper – 8-541.- Instillation von zytotox. Materialien und
Immunmodulatoren – 8-542.- Nicht komplexe Chemotherapie (ein- oder mehrtägig)
Subkutane oder i. v. Chemotherapie mit 1 oder zwei Medikamenten
– 8-543.- Mittelgradig komplexe & intensive Blockchemotherapie (2-4 tägige Blockchemotherapie)
Min. 2 Zytostatika innerhalb eines Chemotherapieblocks i. v.
– 8-544.- Hochgradig komplexe & intensive Blockchemotherapie
– 8-546.0 Hypertherme intraperitoneale Chemotherapie (HIPEC) – 8-546.1 Hypertherme intrathorakale Chemotherapie (HITOC)
• Bei zusatzentgeltfähigen Wirkstoffen zusätzlich Kode aus Kapitel 6 Applikation von Medikamenten und Nahrung
88
Kodierung in der Inneren Medizin
Chemotherapie (II)
• 8-541.- Instillation von zytotox. Materialien und Immunmodulatoren – .0 intrathekal – .1 intrazerebral – .2 ↔ in die Pleurahöhle – .3 intraperitoneal – .4 Harnblase – .5 ↔ Nierenbecken – .6 arteriell – .x ↔ sonstige Organe
• ↔: Zusatzkennzeichen Seitenlokalisation
Qu
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89
Kodierung in der Inneren Medizin
Zytostatische Chemotherapie
Qu
elle
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DI,
ww
w.d
imd
i.de
90
Kodierung in der Inneren Medizin
8-542 Nicht komplexe Chemotherapie
Qu
elle
: DIM
DI,
ww
w.d
imd
i.de
91
Kodierung in der Inneren Medizin
8-542 Nicht komplexe Chemotherapie
• Anzahl Tage – Nur Tage mit Chemotherapie-Gabe werden berücksichtigt. – Bei Gabe über Nacht zählt nur der Tag, an dem die Gabe begonnen wurde – Pausen von max. 1 Tag werden bei der Berechnung der Tage mitgezählt, wenn Sie regelhaft
zum Chemotherapie-Schema gehören – Pausen von > 1 Tag führen zu einer neuen 8-542er-Kodierung
• Anzahl Medikamente – Es zählen alle zytostatischen Medikamente unabhängig davon, ob sie an allen Tagen oder nur
an einzelnen Tagen verabreicht wurden – Klarstellung: KEINE Antikörper, Steroide, orale Zytostatika, keine Supportiva und KEINE
gleichzeitige lokale Chemotherapie – Gezählt werden die verwendeten Zytostatika (qualitativ), keine Berücksichtigung von
Einzelapplikationen – also z. B. Bolusgaben
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Kodierung in der Inneren Medizin
Beispiel: FEC (Mamma-CA)
Wirkstoff Dosis Applikation Tag
5-Fluoruracil 500mg/m2 i.v. 1
Epirubicin 100mg/m2 i.v. 1
Cyclophosphamid 600mg/m2 i.v. 1
Dauer: 1 Tag
Anzahl Medikamente: - i.v. - Zytostatika: 5-Fluorouracil, Epirubicin, Cyclophosphamid
8-542.13 1 Tage, 3 Medikamente
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Kodierung in der Inneren Medizin
Beispiel: COPP
Wirkstoff Dosis Applikation Tag
Cyclophosphamid 650mg/m2 i.v. 1+8
Vincristin 1,4mg/m2 i.v. 1+8
Procarbazin 100mg/m2 p.o. 1-14
Prednisolon 40mg/m2 p.o. 1-14
Dauer: Tag 1 und Tag 8 separat, da >1 Tag Pause
Anzahl Medikamente: - i.v. - Zytostatika: Cyclophosphamid, Vincristin - Procarbazin bleibt als orales Zytostatikum unberücksichtigt - Prednisolon bleibt unberücksichtigt
8-542.12 1 Tage, 2 Medikamente (für Tag 1) 8-542.12 1 Tage, 2 Medikamente (für Tag 8)
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Kodierung in der Inneren Medizin
Beispiel: BEACOPP
Wirkstoff Dosis Applikation Tag
Cyclophosphamid 650mg/m2 i.v. 1
Etoposid 100mg/m2 i.v. 1-3
Adriamycin 25mg/m2 i.v. 1
Procarbazin 100mg/m2 p.o. 1-7
Vincristin 1,4mg/m2 i.v. 8
Bleomycin 10mg/m2 i.v. 8
Prednisolon 40mg/m2 p.o. 1-14
Tag 1 C, E, A
Tag 2 E
Tag 3 E
Pause > 1 Tg.
Tag 8 V, B
8-542.33 3 Tage, 3 Medikamente
8-542.12 1 Tag, 2 Medikamente
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Kodierung in der Inneren Medizin
8-543 - Mittelgradig komplexe Chemotherapie
• Anzahl Tage – Nur Tage mit Chemotherapie-Gabe werden berücksichtigt. – Bei Gabe über Nacht zählt nur der Tag, an dem die Gabe begonnen wurde – Pausen von max. 1 Tag werden bei der Berechnung der Tage mitgezählt, wenn Sie regelhaft
zum Chemotherapie-Schema gehören – Pausen von > 1 Tag führen zu einer neuen 8-542er-Kodierung
• Anzahl Medikamente – Es zählen alle zytostatischen Medikamente unabhängig davon, ob sie an allen Tagen oder nur
an einzelnen Tagen verabreicht wurden – Klarstellung: KEINE Antikörper, Steroide, orale Zytostatika, keine Supportiva und KEINE
gleichzeitige lokale Chemotherapie – Gezählt werden die verwendeten Zytostatika (qualitativ), keine Berücksichtigung von
Einzelapplikationen – also z. B. Bolusgaben – Bei Hochdosis-MTX zählen die Tage mit Spiegelmessung zur Chemotherapie
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Kodierung in der Inneren Medizin
8-543 Mittelgradig komplexe Chemotherapie
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Kodierung in der Inneren Medizin
Beispiel: FOLFOX4
Wirkstoff Dosis Applikation Dauer Tag
Oxaliplatin 85mg/m2 i.v. 2h 1
Folinsäure 200mg/m2 i.v. 2h 1+2
Fluorouracil 400mg/m2 i. v. Bolus 2 min. 1+2
Fluorouracil 600mg/m2 i.v. 22h 1+2
Dauer: 2 Tage, keine Pausen, bei der 22h-Infusion von Fluororuacil zählt der Tag, an dem die Infusion begonnen wurde.
Anzahl Medikamente: - Zytostatika: Oxaliplatin, Fluorouracil - Folinsäure bleibt unberücksichtigt - Bolusgabe wird nicht gesondert berücksichtigt
8-543.22 2 Tage, 2 Medikamente Qu
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Kodierung in der Inneren Medizin
Chronische GVH – komplett neu geregelt
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Kodierung in der Inneren Medizin
Kodierung im Kreuz-Stern-System: Primärkodes
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100
Kodierung in der Inneren Medizin
Chronische Graft-versus-Host-Krankheit, mild
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Kodierung in der Inneren Medizin
Chronische Graft-versus-Host-Krankheit, moderat
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102
Kodierung in der Inneren Medizin
Chronische Graft-versus-Host-Krankheit, schwer
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Kodierung in der Inneren Medizin
Palliativmedizin
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Kodierung in der Inneren Medizin
Verweis auf spezialisierten Palliativdienst
105
Kodierung in der Inneren Medizin
Neuer OPS-Kode im ersten Jahr gleich relevant für ein Zusatzentgelt
Neue unbewertete Zusatzentgelte für die
Palliativbehandlung
Aus den Vorjahren bekannte bewertete
Zusatzentgelte für die Palliativbehandlung
Erweiterung der Palliativabbildung in 2017
ZE60 Palliativmedizinische Komplexbehandlung
ZE OPS OPS-Text Erlös 16 Erlös 17 ∆ Erlös ∆ Erlös % ZE60.01 8-982.1 Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage 1.134,36 € 1.261,97 € 127,61 € 11,2% ZE60.02 8-982.2 Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage 1.358,10 € 1.452,69 € 94,59 € 7,0% ZE60.03 8-982.3 Mindestens 21 Behandlungstage 2.330,04 € 2.318,21 € -11,83 € -0,5%
ZE145 Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung ZE145.01 8-98e.1 Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage 1.507,38 € 1.658,87 € 151,49 € 10,0% ZE145.02 8-98e.2 Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage 1.797,60 € 1.811,77 € 14,17 € 0,8% ZE145.03 8-98e.3 Mindestens 21 Behandlungstage 3.145,67 € 3.098,40 € -47,27 € -1,5%
ZE2017-133 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen internen Palliativdienst ZE2017-133 8-98h.0* Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst
ZE2017-134 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen externen Palliativdienst ZE2017-134 8-98h.1* Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst
106
Kodierung in der Inneren Medizin 107
Kodierung in der Inneren Medizin
Bakteriämie-Kodes
108
• Bakterielle Infektion nnb Lokalisation: A49.- – A49.0 Staphylokokken
– A49.1 Streptokokken
– A49.2 Haemophilus influenzae
– A49.3 Mykoplasmen
– A49.8 Sonst. bakt. Infektion nnb Lokalisation
– A49.9 Bakterielle Infektion, nnb
• Chlamydieninfektion nnb: A74.9
Kodierung in der Inneren Medizin
Sepsis und SIRS (I)
• Weder Erregernachweis noch Infektionsherd notwendig
• Eine Sepsis wird kodiert, wenn zusätzlich zum SIRS der Nachweis oder der Verdacht auf eine Infektion besteht
• Zunächst Kodierung eines Sepsis-Kodes bzw. die ein SIRS nichtinfektiöser Genese auslösende Grunderkrankung
• Dann Kode aus R65.-!
• Zusätzliche Kodes zur Angabe von Organkomplikationen, Erregern und ggf. Resistenzen
109
0103f
Kodierung in der Inneren Medizin
Sepsis und SIRS (II)
Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom
SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation R65.0!
SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation R65.1!
SIRS nichtinfektiöser Genese ohne Organkomplikation R65.2!
SIRS nichtinfektiöser Genese mit Organkomplikation R65.3!
SIRS nnb R65.9!
110
0103f
Kodierung in der Inneren Medizin
SIRS infektiöser Genese ohne Organkompl.
• Für das Vorliegen eines SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation(en) müssen folgende Faktoren erfüllt sein:
• Abnahme von mindestens 2 Blutkulturen (jeweils aerobes und anaerobes Pärchen)
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
111
Kodierung in der Inneren Medizin
SIRS infektiöser Genese ohne Organkompl.
• 1. Negative Blutkultur, jedoch Erfüllung aller vier der folgenden Kriterien: – Fieber (≥38,0°C) oder Hypothermie (≤36,0°C) bestätigt durch eine rektale,
intravasale oder intravesikale Messung – Tachykardie mit Herzfrequenz ≥90/min – Tachypnoe (Frequenz größer oder gleich 20/min) oder Hyperventilation
(bestätigt durch Abnahme einer arteriellen Blutgasanalyse mit PaCO2 ≤4,3kPa bzw. 33mmHg)
– Leukozytose (≥12.000/mm³) oder Leukopenie (≤4.000/mm³) oder 10% oder mehr unreife Neutrophile im Differentialblutbild
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
112
Kodierung in der Inneren Medizin
SIRS infektiöser Genese ohne Organkompl.
• 2. Positive Blutkultur, und Erfüllung von mindestens zwei der folgenden Kriterien: – Fieber (≥38,0°C) oder Hypothermie (≤36,0°C) bestätigt durch eine rektale,
intravasale oder intravesikale Messung – Tachykardie mit Herzfrequenz ≥90/min – Tachypnoe (Frequenz größer oder gleich 20/min) oder Hyperventilation
(bestätigt durch Abnahme einer arteriellen Blutgasanalyse mit PaCO2 ≤4,3kPa bzw. 33mmHg)
– Leukozytose (≥12.000/mm³) oder Leukopenie (≤4.000/mm³) oder 10% oder mehr unreife Neutrophile im Differentialblutbild
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
113
Kodierung in der Inneren Medizin
SIRS
Für das Vorliegen eines SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation(en) sowie eines SIRS nicht-infektiöser Genese ohne oder mit Organkomplikation(en) müssen mindestens zwei der bekannten vier Kriterien erfüllt sein
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
114
Kodierung in der Inneren Medizin
SIRS mit Organkomplikationen (I)
• Akute Enzephalopathie: Eingeschränkte Vigilanz, Desorientiertheit, Unruhe, Delirium
• Arterielle Hypotension; Schock: - Systolischer Blutdruck ≤90mmHg oder mittlerer arterieller Blutdruck ≤70mmHg oder weniger für min. 1 Stunde trotz adäquater Volumenzufuhr; andere Schockursachen ausgeschlossen. ODER: - Für wenigstens 2 Stunden systolischer arterieller Blutdruck ≤90mmHg bzw. mittlerer arterieller Blutdruck ≤70mmHg oder notwendiger Einsatz von Vasopressoren², um den systolischen arteriellen Blutdruck min. 90mmHg oder den arteriellen Mitteldruck min.70mmHg zu halten. Die Hypotonie besteht trotz adäquater Volumengabe und ist nicht durch eine andere Schockform zu erklären.
• Relative oder absolute Thrombozytopenie: Abfall der Thrombozyten um mehr als 30% innerhalb von 24 Stunden oder Thrombozytenzahl ≤100000/mm³. Eine Thrombozytopenie durch akute Blutung muss ausgeschlossen sein.
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
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Kodierung in der Inneren Medizin
SIRS mit Organkomplikationen (II)
• Arterielle Hypoxämie: PaO2 ≤10kPa (≤75mmHg) unter Raumluft oder ein PaO2/FiO2-Verhältnis von ≤33kPa (≤250mmHg) unter Sauerstoffapplikation. Eine manifeste Herz- oder Lungenerkrankung muss als Ursache der Hypoxämie ausgeschlossen sein.
• Renale Dysfunktion: Eine Diurese von ≤0.5 ml/kg/h für min. 2 Stunden trotz ausreichender Volumensubstitution und/oder ein Anstieg des Serumkreatinins auf mehr als 2x oberhalb des lokal üblichen Referenzbereiches.
• Metabolische Azidose: Base Excess ≤-5 mmol/l oder eine Laktatkonzentration über 1,5x oberhalb des lokal üblichen Referenzbereiches..
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
116
Kodierung in der Inneren Medizin
Septischer Schock
• Ein septischer Schock liegt vor, wenn sämtliche folgenden drei Kriterien erfüllt sind:
• I. Nachweis eines infektiösen Ursprungs der Inflammation (siehe oben)
• II. Nachweis einer systemischen inflammatorischen Wirtsreaktion (SIRS)
• III. Nachweis einer arteriellen Hypotonie trotz adäquater Volumentherapie: – Systolischer Blutdruck <90mmHg oder mittlerer arterieller Blutdruck <70mmHg für
mind. 2 Stunden bzw. Einsatz von Vasopressoren (Dopamin >5μg/kgmin bzw. Noradrenalin, Adrenalin, Phenylephrin oder Vasopressin in jeder Dosierung) erforderlich, um den systolischen Blutdruck >90mmHg oder den arteriellen Mitteldruck >70mmHg zu halten
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
117
Kodierung in der Inneren Medizin
„SOFA“ – derzeit keine Bedeutung für die Kodierung
Quelle: JAMA. 2016;315(8):801-810. doi:10.1001/jama.2016.0287
118
Kodierung in der Inneren Medizin
SEG4-Empfehlung Nr. 250
Problem:
Darf eine Sepsis ohne einen Kode aus R65.-! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] verschlüsselt werden, wenn die Kriterien der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Deutschen Sepsis Gesellschaft (DSG) für SIRS ohne Organkomplikation, z.B. bei fehlenden oder negativen Blutkulturen, nicht erfüllt werden?
Quelle: www.mdk.de
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Kodierung in der Inneren Medizin
SEG4-Empfehlung Nr. 250
Kodierempfehlung:
Die Kodierung einer Sepsis ist nur mit der zusätzlichen Kodierung eines SIRS infektiöser Genese möglich, z.B. R65.0! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese ohne Organkomplikationen. Wenn die Kriterien eines SIRS infektiöser Genese nicht erfüllt sind, ist auch nicht von einer Sepsis auszugehen (die SIRSKriterien sind nur bei Patienten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr anwendbar). Gemäß DKR D012 gehört R65.-! zu den obligat anzugebenden Kodes.
Quelle: www.mdk.de
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Kodierung in der Inneren Medizin
Aspergillus-Infektion
• Verfügbare Kodes: – B44.0 Invasive Aspergillose der Lunge – B44.1 Sonstige Aspergillose der Lunge – B44.2 Aspergillose der Tonsillen – B44.7 Disseminierte Aspergillose – B44.8 Sonst. Formen d. Aspergillose (Jede Infektion außer d. Lunge)
– J17.1* Pneumonie bei Mykosen
121
Kodierung in der Inneren Medizin
Invasive Aspergillose
• Wahrscheinlich invasiven Aspergillose – Rö-Thorax: knotige Formationen oder Kavernen – HR-CT passend zum Bild einer invasiven Aspergillose – zusätzlich mikrobiologisches Kriterium: zytologischer, mikroskopischer oder
kultureller Nachweis eines Schimmelpilzes oder – erhöhtes Galaktomannan oder β-D-Glucan
• Nachweis einer invasiven Aspergillose – Histologischer Nachweis der Gewebeinvasion durch Pilzhyphen – Kultureller Aspergillennachweis in durch invasive Diagnostik gewonnenem
Material • Kodierung
– B44.0† Invasive Aspergillose der Lunge – J17.2* Pneumonie bei Mykosen
Quelle: Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie, Stammzell-Tx, Version 2017
122
Kodierung in der Inneren Medizin
Disseminierte Aspergillose
• Nachweis einer disseminierten Aspergillose – Klinischer Befall mehrerer Organe und Antigen-Nachweis bzw. positive
Histologie • Kodierung
– B44.7 Disseminierte Aspergillose • B44.7 sollte auch bei einem septischen Verlauf einer Aspergillus-Infektion
verwendet werden • Jede Infektion in einem anderen Organ außer der Lunge wird mit B44.8 Sonstige
Formen der Aspergillose kodiert
Quelle: Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie, Stammzell-Tx, Version 2017
123
Kodierung in der Inneren Medizin
Candida-Infektion
• Verfügbare Kodes: – B37.0 Candida-Stomatitis
– B37.1 Kandidose der Lunge
– B37.5† Candida-Meningitis
G02.1* Meningitis bei a. k. Mykosen
– B37.6† Candida-Endokarditis
I39.8* Endokarditis bei a. k. Krankheiten, Herzklappe nnb
– B37.7 Candida-Sepsis
– B37.81 Candida-Ösophagitis
– B37.88 Kandidose an sonstigen Lokalisationen (klinischer Verdacht oder serologischer Nachweis einer Candida- Infektion, aber ohne Zeichen einer Sepsis oder Organ-Befall und Einleitung einer Therapie)
– U83! Candida mit Resistenz gegenFluconazol oder Variconazol
124
Kodierung in der Inneren Medizin
CMV-Infektion (I)
• Verfügbare Kodes:
– B25.0† Pneumonie durch CMV
J17.1* Pneumonie bei a. k.Viruskrankheiten
– J20.8 Akute Bronchitis durch sonstigen nb Erreger
– B25.1† Hepatitis durch CMV
K77.0* Leberkrankheiten bei a. k. infektiösen und parasitären Krankh.
– B25.2† Pankreatitis durch CMV
K87.1* Krankh. d. Pankreas bei a. k. Krankh.
– B25.80 † Infektion des Verdauungstraktes durch CMV
K93.8*, K23.8*
125
Kodierung in der Inneren Medizin
CMV-Infektion
– B25.88 Sonstige Zytomegalie • therapiebedürftige symptomlose Reaktivierung nach allogener Tx
• Retinitis – B25.8† Sonstige Zytomegalie
– H32.0* Chorioretinitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
• Enzephalitis, Myelitis & Enzephalomyelitis – B25.8† Sonstige Zytomegalie
– G05.1* Enzephalitis, Myelitis & Enzephalomyelitis bei a. k. Viruskrankheiten
126
Kodierung in der Inneren Medizin
Verschiebung gramnegative Erreger in die Gruppe U81
Vergleich der ICD-Kodes aus U80 ff.
ICD 16 Text 2016 ICD 17 Text 2017
U80.00! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA] U80.00! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA]
U80.01! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone und ohne Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin
U80.01! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone und ohne Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin
U80.10! Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Penicillin oder Oxacillin U80.10! Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Penicillin oder Oxacillin
U80.11! Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Makrolid-Antibiotika, Oxazolidinone oder Streptogramine und ohne Resistenz gegen Penicillin oder Oxacillin
U80.11! Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Makrolid-Antibiotika, Oxazolidinone oder Streptogramine und ohne Resistenz gegen Penicillin oder Oxacillin
U80.20! Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika U80.20! Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.21! Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Oxazolidinone oder mit High-Level-Aminoglykosid-Resistenz und ohne Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.21! Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Oxazolidinone oder mit High-Level-Aminoglykosid-Resistenz und ohne Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.30! Enterococcus faecium mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika U80.30! Enterococcus faecium mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.31! Enterococcus faecium mit Resistenz gegen Oxazolidinone oder Streptogramine oder mit High-Level-Aminoglykosid-Resistenz und ohne Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.31! Enterococcus faecium mit Resistenz gegen Oxazolidinone oder Streptogramine oder mit High-Level-Aminoglykosid-Resistenz und ohne Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
U80.4! Escherichia, Klebsiella und Proteus mit Resistenz gegen Chinolone, Carbapeneme, Amikacin, oder mit nachgewiesener Resistenz gegen alle Beta-Laktam-Antibiotika [ESBL-Resistenz]
U80.5! Enterobacter, Citrobacter und Serratia mit Resistenz gegen Carbapeneme, Chinolone oder Amikacin
U80.6! Pseudomonas aeruginosa und andere Nonfermenter mit Resistenz gegen Carbapeneme, Chinolone, Amikacin, Ceftazidim oder Piperacillin/Tazobactam
U80.7! Burkholderia und Stenotrophomonas mit Resistenz gegen Chinolone, Amikacin, Ceftazidim, Piperacillin/Tazobactam oder Cotrimoxazol
U80.8! Sonstige grampositive Bakterien mit Multiresistenz gegen Antibiotika
U81 ff.
127
Kodierung in der Inneren Medizin
Neustrukturierung Multiresistenzen gramnegative Erreger
128
Kodierung in der Inneren Medizin
ZE2017-120 Pemetrexed, parenteral
ZE2017-121 Etanercept, parenteral
ZE2017-122 Imatinib, oral
ZE2017-124 Voriconazol, oral
ZE2017-125 Voriconazol, parenteral
In 2017 nicht mehr bewertete Zusatzentgelte
ZE53 Pemetrexed, parenteral
ZE76 Etanercept, parenteral
ZE92 Imatinib, oral
ZE111 Voriconazol, oral
ZE112 Voriconazol, parenteral
ZE2017-123Caspofungin, parenteral ZE109 Caspofungin, parenteral
Patentablauf für alle genannten Originalpräparate
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Kodierung in der Inneren Medizin
MRSA / MRSE: Keimträger
• Unterscheidung Keimträger vs. Infektion: – Keimträger:
Z22.3 Gesunder Keimträger anderer nb bakterieller Krankheiten
U80.-! Staph. aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine und Oxazolidinone
Z29.0 Isolierung als prophyl. Maßnahme
Quelle: Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie, Stammzell-Tx, Version 2017
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Kodierung in der Inneren Medizin
MDK-Empfehlung
SEG
-4, N
r.: 3
05
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Kodierung in der Inneren Medizin
Der guten Ordnung halber...
Die hier vorgestellten Inhalte und Beurteilungen orientieren sich an den offiziellen Veröffentlichungen von DIMDI und InEK. Beurteilungen von Fallkonstellationen und insbesondere von Grauzonen der Kodierung spiegeln die Einschätzung der Referenten vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Erfahrung und einer sorgfältigen Recherche wider. Eine Umsetzbarkeit dieser Einschätzungen im Zusammenhang mit der Kostenträgerdiskussion von Behandlungsfällen kann nicht garantiert werden, hier ist im Einzelfall immer die individuelle Dokumentation und medizinische Situation zu berücksichtigen. Die Beurteilungen von Sachverhalten im Zusammenhang mit der möglichen und sachgerechten Kodierung und Abrechnung von Behandlungsfällen erfolgt immer aus der Sicht der Medizin und stellt in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.
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