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1 Vortrag am 8. und 15. Juli 2004 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Spezifische Aspekte des Gründungsmanagements“ Thema: Unternehmensnachfolge Unternehmensübergabe / - übernahme Lehrstuhl für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung; Prof. Dr. Lambert T. Koch Bergische Universität Wuppertal

1 Vortrag am 8. und 15. Juli 2004 im Rahmen der Veranstaltungsreihe Spezifische Aspekte des Gründungsmanagements Thema: Unternehmensnachfolge Unternehmensübergabe

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Vortrag am 8. und 15. Juli 2004 im Rahmen der Veranstaltungsreihe

„Spezifische Aspekte des Gründungsmanagements“

Thema:Unternehmensnachfolge Unternehmensübergabe / -übernahme

Lehrstuhl für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung; Prof. Dr. Lambert T. Koch

Bergische Universität Wuppertal

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Bastian Koecke

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

RINKE TREUHAND GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

Teil I:

Generelle Aspekte der Unternehmensnachfolge

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

I. Generelle Aspekte der Unternehmensnachfolge

Zahlreiche Unternehmen stehen in der sogenannten Erbengeneration zur Übertragung an.

Je nach Quelle existieren unterschiedliche Zahlenangaben; meist um die 300.000 Unternehmen je 5-Jahres-Zeitraum.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

I. Generelle Aspekte der Unternehmensnachfolge

Rd. 40 % sollen eine familieninterne Nachfolge; je 30 % eine externe Nachfolge erfahren bzw. zur Stilllegung oder zum Verkauf des Unternehmens führen.

Der Schwerpunkt zu übergebender Unternehmen liegt im Bereich der kleinen Unternehmen zwischen 50 und 250 T€ Umsatz. Hier ist der größte Anteil von Unternehmen, die stillgelegt oder verkauft werden.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

I. Generelle Aspekte der Unternehmensnachfolge

Bei der familieninternen Nachfolge sind zwei Drittel in der zweiten Generation gescheitert; nur 6 % der Unternehmen kommen in die vierte Generation.

Zahlreiche Probleme entstehen insbesondere bei Fragen der Unternehmens- bzw. der Familienlogik (z.B. Rationalität vs. Emotionen; Delegation vs. Kontrolle; Veränderung vs. Tradition).

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

I. Generelle Aspekte der Unternehmensnachfolge

Aber auch der Wertewandel von alt zu jung spielt eine bedeutende Rolle (z.B. Arbeitsorientierung vs. Freizeitorientierung; Sparbereitschaft vs. Verschuldungsbereitschaft; scheinbar unbegrenzte Ressourcen vs. Ressourcenknappheit).

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

I. Generelle Aspekte der Unternehmensnachfolge

Es bestehen emotionale Hürden bei Übergebern: Gerechtigkeitstick; Glauben an den geborenen Nachfolger; Denkmalsetzung; Glauben an die richtige Fortsetzung des Unternehmens

und Übernehmern: Erfüllung von Unternehmereigenschaften; Investitionsbereitschaft; „Welpenschutz“; Durchsetzungsvermögen beim Abschneiden alter Zöpfe.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

I. Generelle Aspekte der Unternehmensnachfolge

Notwendige Qualifikationen des Nachfolgers (ob familienintern oder –extern):

fachliches Potential: Wissen um Technologien, Verfahren, Methoden etc.

persönliches Potential: Kommunikationsfähigkeiten, Stabilität, Geduld, Ausstrahlung

unternehmerisches Potential: Bereitschaft und Fähigkeit zu Führungsverantwortung

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

I. Generelle Aspekte der Unternehmensnachfolge

Typische Fehler vor dem Unternehmensverkauf:

Altersblindheit: Ich bin 85 – 5 Jahre gehen noch

Steuerblindheit: Steuern sparen um jeden Preis

Betriebsblindheit: Keiner kann’s so gut wie ich

Verschlossenheit: Und in die Karten gucken lasse ich mir nicht!

Beratungsresistenz: Ich habe mein Geschäft ohne Hilfe aufgebaut, so mache ich auch weiter!

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

I. Generelle Aspekte der Unternehmensnachfolge

Typische Fehler beim Unternehmensverkauf:

Der angesprochene Interessentenkreis ist zu klein.

Ein Unternehmenswert wurde nicht ermittelt: der Käufer führt die Verhandlungen

Der Verkäufer legt sich zu früh auf einen Käufer fest und verspielt damit Alternativen.

Die Mitarbeiter werden beim Betriebsübergang nicht rechtzeitig informiert.

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Bastian Koecke

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

RINKE TREUHAND GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

Teil II:

Strategische Vorbereitung und Planung der

Übernahme und Übergabe mit Praxisbeispielen;

Die steuerlichen Aspekte unter Berücksichtigung

von Unternehmensbewertung und Finanzierung

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

II. Strategische Vorbereitung und Planung der Übernahme und Übergabe mit Praxisbeispielen

Die drei Unternehmens-Nachfolge-Optionen:

1. Familiennachfolge (Schwerpunktthema „Erbschaft- / Schenkungsteuer“)

2. Verkauf des Unternehmens (Schwerpunktthema „Einkommensteuer“)

3. Trennung von Eigentum und Unternehmensführung („Keine Steuer“)

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

II. Strategische Vorbereitung und Planung der Übernahme und Übergabe mit Praxisbeispielen

Zu beachtende Maßnahmen bei den verschiedenen Optionen im Vorfeld der Unternehmensnachfolge:

 1. Familiennachfolge

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Beachtung von erbschaftsteuerlichen Freibeträgen, die auch für die Schenkung gelten (Behaltensvorschriften)

Steuerklasse ist immer Klasse I, soweit der steuerpflichtige Erwerb auf das Betriebsvermögen entfällt (mit Einschränkung durch die Steuerreform 2004)

Beachtung der Zehnjahresfrist für Folgeübertragungen und Vorschenkungen

Pflichtteilsansprüche

Aufbringung der Schenkungsteuer aus eigenen Mitteln

Welcher Verwandte (Geschwister, Kinder, Enkelkinder) soll das Unternehmen erhalten? Gibt es außerverwandtschaftliche Empfängerkandidaten?

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Erfolgt ein Ausgleich für die nicht begünstigten Verwandten und wie wird er konzipiert?

Teilungsanordnung ?

Vermächtnisse ?

Beachtung der Zehnjahresfrist bei Enterbungswünschen ?

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Was geschieht bei einem plötzlichen Versterben des Unternehmers?

Testament vorhanden ?

Pflichtteilsansprüche zu befriedigen ?

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Soll bei einer Übertragung im Erlebensfall der Unternehmer (oder überlebende Ehepartner) durch den Übernehmer Versorgungsleistungen erhalten (häufigster Fall)?

vorweggenommene Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen (Typus 1 oder 2) bei Schenkungsabsicht mit Versorgungscharakter

Verkauf des Unternehmens an den Familiennachfolger als gerechte Form der Übertragung bei mehreren Erben?

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Soll die Übertragung des Unternehmens „auf einen Schlag erfolgen“ oder soll ein kontinuierlicher Übertragungsprozess durchgeführt werden?

Erneut: Beachtung der Zehnjahresfrist

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

II. Strategische Vorbereitung und Planung der Übernahme und Übergabe mit Praxisbeispielen

Zu beachtende Maßnahmen bei den verschiedenen Optionen im Vorfeld der Unternehmensnachfolge:

 2. Verkauf des Unternehmens

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Unternehmensbewertung (Exkurs)

Due Diligence

Finanzierung (Exkurs)

Steuerzahlungsfolgen nach Veräußerung des Unter-nehmens je nach Veräußerungsform (Absicherung)

Verkauf des Unternehmens „auf einen Schlag“ oder kontinuierlich

Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter vor Veräußerung des Unternehmens (Exkurs: Betriebsaufspaltung)

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung:

klassische, aber in der Theorie veraltete Methoden der Unternehmensbewertung:

Substanzwertverfahren: Summe der im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände zum Marktwert (Aufdeckung stiller Reserven) unter Abzug der darauf lastenden Verbindlichkeiten bzw. bewerteten Rückstellungen

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Im Kombinationsmodell mit einer Firmenwertermittlung unter Berücksichtigung von gewichteten Vergangenheitserträgen unter Abzug von kalkulatorischen Unternehmerlöhnen und Eigenkapitalzinsen

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Umsatzverfahren

Insbesondere beliebt bei der Bewertung freiberuflicher Praxen oder Kanzleien.

Jahresumsatz mal Prozentsatz x (meist über 100 %)

Auch heute ist dieses Verfahren bei Kanzleiübergaben unter Wirtschaftsprüfern / Steuerberatern noch üblich unter Vernachlässigung sämtlicher Kostenpositionen. 

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Definition Standard 1 des IDW; Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen:

„Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Demnach wird der Wert des Unternehmens allein aus seiner Eigenschaft abgeleitet, finanzielle Überschüsse für den Unternehmenseigner zu erwirtschaften.“

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Dies erfolgt unter Fortführungsgesichtspunkten.

Dem Substanzwert kommt danach keine eigenständige Bedeutung zu.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Nach dem IDW einzig zulässige Methoden:

Ertragswertverfahren

Discounted-Cash-Flow-Verfahren

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten:

Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit

Stichtagsprinzip

Zahlungsstromorientierung

Berücksichtigung von Ertragsteuern

Vollausschüttungsannahme

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten (Fortsetzung):

Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips

Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Die Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse stellt das größte praktische Problem der Unternehmensbewertung dar.

Der Bezug auf Vergangenheitswerte soll nur für Plausibilitätsüberlegungen eine Rolle spielen dürfen. Es sind immer zukunftsbezogene Planrechnungen des Bewertungen zugrundezulegen.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Dabei wird unterschieden in eine überschaubare erste Phase von ca. drei bis fünf Jahren, für die regelmäßig Planrechnungen vorliegen und eine zweite Phase „danach“, die sich deutlich schwerer prognostizieren lässt.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Nach den Regeln der Finanzmathematik werden die prognostizierten finanziellen Überschüsse diskontiert auf den Bewertungsstichtag.

Hierbei sind hinsichtlich des Diskontierungsfaktors Risikoabschläge nach der Zinszuschlagsmethode (z.B. Capital Asset Pricing Model; CAPM-Verfahren), die Kürzung des Kapitalisierungszinssatzes um persönliche Ertragsteuern und Inflationstendenzen zu berücksichtigen.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Das Ertragswertverfahren ermittelt den Unternehmenswert durch Diskontierung finanzieller Überschüsse, die aus handelsrechtlichen Erfolgen abgeleitet werden.

Der Kapitalisierungszinssatz bestimmt sich je nach Bedarf für einen objektivierten oder subjektivierten Unternehmenswert nach dem Basiszinssatz zuzüglich Risikozuschlag oder nach individuellen Verhältnissen

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Beim DCF-Verfahren werden unter Verwendung unterschiedlicher Methoden (Weighted-Average-Cost-of-Capital, wacc; Adjusted-Present-Value, APV) Cash Flows diskontiert. Hierbei spielt bei der Ermittlung der Eigenkapitalkosten der Beta-Faktor die bekannt entscheidende Rolle.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Steuerlich zulässig ist im Gegensatz zu den betriebswirtschaftlich anerkannten Verfahren einzig das sog. Stuttgarter Verfahren.

Hierbei handelt es sich um ein Kombinationsmodell aus Substanz- und Ertragswertverfahren, bei dem letztlich ein Kapitalisierungszinssatz von 9 % und eine auf 5 Jahre begrenzte Laufzeit des Unternehmens angesetzt wird.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Unternehmensbewertung (Fortsetzung):

Je nach Bilanzstruktur kann die Bedeutung der Substanz - und damit letztlich die Höhe des Eigenkapitals - erheblich sein.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Finanzierung:

In der Regel sind zwei verschiedene Finanzierungsfragen zu trennen

1. Die Finanzierung des Unternehmenserwerbs

2. Die Unternehmensfinanzierung

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Finanzierung (Fortsetzung):

Die Finanzierung des Unternehmenserwerbs belastet den Unternehmenserwerber zunächst privat. Er muss die Mittel zur Bedienung der Zins- und Tilgungsraten aus den Gewinnen seiner Unternehmensbeteiligung erwirtschaften.

Je nach Unternehmensform sind die Zinsen in vollem Umfang oder „nur“ zur Hälfte steuerlich berücksichtigungsfähig.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Finanzierung (Fortsetzung):

Je nach Unternehmensform führen die bezahlten Firmenwerte zu Abschreibungsvolumen oder zu erst beim Verkauf zu berücksichtigenden Anschaffungskosten.

GmbH-Beteiligungen sind daher tendenziell langfristiger zu finanzieren.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Finanzierung (Fortsetzung):

Bei der Finanzierung des Unternehmens selbst sind folgende Regeln zu beachten:

Erstellung einer Kapitalbedarfsplanung für mindestens 3 Jahre

„Goldene Bilanzregel“: Anlagevermögen lang- und Umlaufvermögen kurzfristig finanzieren

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Finanzierung (Fortsetzung):

Für Ratingzwecke muss die Eigenkapitalquote „stimmen“; Faustregel: mindestens 20 % Eigenkapitalanteil (siehe auch spätere Übersicht Finanzierungsalternativen)

Sind Sicherheiten für Fremdkapitalgeber darstellbar?

An Reserven denken.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Finanzierung (Fortsetzung):

Finanzierungsformen

Außenfinanzierung Innenfinanzierung

Kredit-finanzierung

Selbstfinanzierung (Gewinn-

thesaurierung)

Finanzierung durch Vermögens-

umschichtung

Finanzierung aus Abschreibungs-

gegenwerten

Finanzierung aus Rückstellungs-gegenwerten

Beteiligungs-finanzierung

Fremd-finanzierung

Eigen-finanzierung

Eigen-kapital

Mezzanine Kapital

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des UnternehmensExkurs Finanzierung (Fortsetzung):

Weitere Finanzierungsalternativen (Kreditsonderformen): Leasing (Mietvertrag, gehört zur Kreditfinanzierung) Factoring (Forderungsverkauf)

Klassifizierung Eigenkapital Fremdkapital

Finanzierungs-form/Kriterien

Mezzanine Kapital

DirekteBeteiligung

Atypische stille Beteiligung

Typische stille Beteiligung

Anleihe Nachrang-darlehen

LangfristigeDarlehen

Renditeerwartung ca. 25-30% ca. 12-18% ca. 10-16% ca. 20-30% ca. 10-16% ca. 5-9%

Informations-/Zustimmungsrechte

der Kapitalgeber

Gesellschafter-stellung

Gläubiger-stellung

Gläubiger-stellung

Gläubiger-stellung,bei WSV

Ges.stellung

Mituntern.stellung,

Vertr. Zust.+Contr.

Vertr. Zust.+Contr.

WirtschaftlichesEigenkapitalbeim Rating

Ja Ja Ja Ja NeinNein,

bei WS ja

ZeitlicheBefristung

JaNein(Exit)

ca. 5-10 Jahre ca. 5-10 Jahre ca. 5-10 Jahre ca. 5-10 Jahre

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

II. Strategische Vorbereitung und Planung der Übernahme und Übergabe mit Praxisbeispielen

Zu beachtende Maßnahmen bei den verschiedenen Optionen im Vorfeld der Unternehmensnachfolge:

 3. Trennung von Eigentum und Unternehmensführung

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

3. Trennung von Eigentum und Unternehmensführung

Die Trennung hat grundsätzlich keine steuerlichen Folgen außer der Beendigung steuerpflichtiger Einnahmen aus der Arbeitstätigkeit für das Unternehmen.

Bei Betriebsverpachtung Einstufung des Betriebs als „ruhenden Gewerbebetrieb“ wenn die Wiederaufnahme des Betriebs möglich ist.

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Bastian Koecke

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

RINKE TREUHAND GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

Teil III:

Die konkrete Umsetzung der Übernahme / Übergabe

Die steuerlichen Aspekte

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

III. Die konkrete Umsetzung der Übernahme/Übergabe

Die drei Unternehmens-Nachfolge-Optionen:

1. Familiennachfolge (Schwerpunktthema „Erbschaft- / Schenkungsteuer“)

2. Verkauf des Unternehmens (Schwerpunktthema „Einkommensteuer“)

3. Trennung von Eigentum und Unternehmensführung („Keine Steuer“)

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

III. Die konkrete Umsetzung der Übernahme/Übergabe

Zu beachtende Maßnahmen bei den verschiedenen Optionen im Vorfeld der Unternehmensnachfolge:

 1. Familiennachfolge

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Grundsätze:

Letztlich besteht zwischen dem Erwerb von Todes wegen und dem Erwerb durch Schenkung unter Lebenden nur hinsichtlich der besonderen Versorgungsbezüge ein Unterschied, die nur beim Erwerb von Todes wegen gewährt werden.

Maßgeblich für die Bewertung der Erbschaft / Schenkung ist das Bewertungsgesetz. Soweit keine besonderen Vorschriften gelten, gilt der gemeine Wert.

Besondere Vorschriften gelten für Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben und für Anteile an Kapitalgesellschaften.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Bewertungsgrundsätze:

Gemeine Werte für „normales“ Privatvermögen

Steuerbilanzwerte für „normales“ Betriebsvermögen

Bedarfswerte im Regelfall für (betriebliches) Grundvermögen

Stuttgarter Verfahren (Einheit I) für Anteile an Kapitalgesellschaften

Steuerbefreiungen für Hausrat, Kunstgegenstände, übliche Gelegenheitsgeschenke

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Persönliche Freibeträge:

Ehegatte: 307.000,00 Euro Kinder, Stiefkinder, Enkel (bei verstorbenen Eltern):

205.000,00 Euro Enkel, Eltern bei Erwerb von Todes wegen: 51.200,00

Euro (alle Steuerklasse I) Eltern bei Erwerb durch Schenkung, Geschwister,

Neffen, Nichten, Schwiegerkinder und -eltern: 10.300,00 Euro (Steuerklasse II)

Alle anderen: 5.200,00 Euro (Steuerklasse III)

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Besondere Versorgungsfreibeträge

Für den überlebenden Ehegatten: 256.000,00 Euro

Für Kinder altersabgestuft zwischen 52.000,00 und 10.300,00 Euro

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Freibeträge und Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Kapitalgesellschaftsanteile:

Freibetrag von 225.000,00 Euro (bei Erwerb durch Schenkung unter der Bedingung, dass der Schenker den Freibetrag für diese Schenkung in Anspruch nehmen will und dies ausdrücklich erklärt)

Der verbleibende Wert, der für das Betriebsvermögen oder die Anteile an Kapitalgesellschaften ermittelt wurde, kommt nur zu 65 % zum Ansatz.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Freibeträge und Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Kapitalgesellschaftsanteile (Fortsetzung):

Erwerbe durch Angehörige der Steuerklassen II oder III werden grundsätzlich nach Steuerklasse I besteuert (jedoch mit Einschränkung eines Entlastungsbetrages nur noch in Höhe von 88 %).

Einschränkungen durch Behaltensregelungen für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Erwerb (kein Verkauf der Beteiligung und keine Überentnahmen über 52.000,00 Euro).

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Steuersätze:

Steuerklasse I: Zwischen 7 % bei Erwerben bis 52 T-Euro und 30 % bei Erwerben über 25.565 T-Euro in 7 Abstufungen à 4 %-Schritten

Steuerklasse II: Zwischen 12 % und 40 % in 5-%-Schritten

Steuerklasse III: Zwischen 17 % und 50 % in 6-%-Schritten

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Beispiel 1:

steuerpflichtiger Erwerb in Steuerklasse I: 1 Million Euro; Steuer: 190.000,00 Euro

steuerpflichtiger Erwerb in Steuerklasse II: 703.700 Euro; Steuer: 189.999,00 Euro

steuerpflichtiger Erwerb in Steuerklasse III: 542.800 Euro; Steuer: 189.980,00 Euro

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Beispiel 2: Bewerteter Erwerb von Todes wegen: 2 Millionen Euro Privatvermögen

steuerpflichtiger Erwerb der Witwe: 1.437.000 Euro; Steuer: 273.030,00 Euro

steuerpflichtiger Erwerb 30-jähriger Sohn: 1.795.000 Euro; Steuer: 341.050,00 Euro (1,25-fach)

steuerpflichtiger Erwerb Schwiegersohn: 1.989.700 Euro; Steuer: 537.219,00 Euro (1,97-fach)

steuerpflichtiger Erwerb Patenkind: 1.994.800 Euro; Steuer: 698.180,00 Euro (2,56-fach)

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Besonderheiten:

Gleitregeln bei Sprüngen über Tarifstufen

Vorschenkungen innerhalb von zehn Jahren sind mit in die Bemessungsgrundlage einzuberechnen.

Stundung der auf eine eventuelle Nießbrauchsbelastung entfallenden Steuer

Ermäßigung der Steuer bei mehrfachem Erwerb innerhalb von zehn Jahren in Steuerklasse I

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Ertragsteuerliche Konsequenzen:

Erblasser / Schenker: keine

Erwerber: Fortführung der ertragsteuerlichen Werte des Erblassers / Schenkers

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen:

Sie ist in der Regel als unentgeltliche Zuwendung mit Versorgungscharakter ausgestaltet, da sich die Leistung an den Übergeber häufig nach dessen Bedürfnissen richtet und nicht nach der Leistungsfähigkeit des übertragenen Unternehmens.

Hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen wird der Barwert der Versorgungsleistungen von dem Wert des übertragenen Vermögens in Abzug gebracht.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen (Fortsetzung):

Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Konsequenzen werden wie im Normalfall die ertragsteuerlichen Werte des Übergebers fortgeführt.

Die wiederkehrenden Leistungen sind je nach dem, ob die übertragene Wirtschaftseinheit die Versorgungsleistungen abdeckt, zum Teil abdeckt oder nicht abdeckt entweder in vollem Umfang, mit dem Rentenanteil oder gar nicht beim Leistenden als Sonderausgaben abzugsfähig.

Der Übergeber hat die Einkünfte korrespondierend zu versteuern.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen (Fortsetzung):

Besonderheiten sind zu beachten, wenn die Wirtschaftseinheit nach der Übertragung durch den Übernehmer veräußert wird.

Die Abzugsfähigkeit der wiederkehrenden Leistungen ist nicht mehr gewährleistet.

Veräußerungsgewinne sind nachträglich zu berechnen und zu versteuern in Abhängigkeit vom Barwert der zugesagten Leistungen.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen (Fortsetzung):

Empfängerkreis: In der Regel Verwandte, ausnahmsweise auch familienfremde Personen

Die wiederkehrenden Leistungen sind auf die Lebenszeit des Empfängers auszurichten und müssen an den Übergeber bzw. dessen Erben geleistet werden.

Voraussetzung ist darüber hinaus ein formal anspruchsvoller Versorgungsvertrag.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Auswirkungen testamentarischer Anordnungen:

(Voraus-)Vermächtnis: Wird vorab den Empfängern zugerechnet. Es kommt nicht zu einer Beteiligung der übrigen Erben an dem im Vermächtniswege zugewiesenen Vermögenswert.

Teilungsanordnung: Zunächst wird die Erbschaft nach der vom Erblasser festgelegten Quote den Erben zugerechnet. Es entsteht eine Erbengemeinschaft.

Setzt sich diese auseinander, entstehen umfangreiche ertragsteuerliche Konsequenzen durch dann in der Regel zu leistende Abfindungszahlungen .

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

1. Familiennachfolge

Übertragung in einem kontinuierlichen Prozess:

Bei einer Dauer der Übertragung über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren können Freibeträge mehrfach genutzt werden.

Auch hier führt der Übernehmer die ertragsteuerlichen Werte des Übergebers fort.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

III. Die konkrete Umsetzung der Übernahme/Übergabe

Zu beachtende Maßnahmen bei den verschiedenen Optionen im Vorfeld der Unternehmensnachfolge:

 2. Verkauf des Unternehmens

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Grundsätzliches:

Beim Verkauf des Unternehmens als Option der Unternehmensnachfolge erfolgt immer ein entgeltliches Geschäft, das zu ertragsteuerlichen Konsequenzen führt.

Der Preis und damit auch die Höhe der Steuerzahlungen hängt besonders von der Rechtsform des übertragenen Unternehmens ab.

Insbesondere durch die Änderung des Körperschaftsteuersystems auf das Halbeinkünfteverfahren können vor Verkauf der Beteiligung Umwandlungen, Betriebsaufspaltungen und / oder Einbringungen des Unternehmens in andere Unternehmen sinnvoll sein.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Mögliche Verkaufsformen:

Verkauf gegen Einmalzahlung

Verkauf gegen Ratenzahlungen

Verkauf gegen Rentenzahlungen

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Verkauf eines Einzelunternehmens oder eines Anteils an einer Personengesellschaft gegen Einmalzahlung:

Bei Verkauf des gesamten Betriebes, des gesamten Mitunternehmeranteils oder eines Anteils von 100 % an einer Kapitalgesellschaft kann ein begünstigter Veräußerungsgewinn entstehen.

Der Veräußerungsgewinn berechnet sich aus dem Vergleich des Veräußerungspreises mit den Veräußerungskosten und dem Kapitalkonto des Veräußerers.

Als Veräußerung gilt auch die Aufgabe des Betriebes mit anschließender Überführung der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen.

Die Veräußerung eines Teilanteils gilt als laufender Gewinn (Thema Minianteil).

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn:

Fünftelregelung

Bei Überschreitung des 55. Lebensjahres oder dauernder Berufsunfähigkeit kann alternativ einmal im Leben der halbe durchschnittliche Steuersatz (Ansatz: 56 %) zur Anwendung gelangen für Veräußerungsgewinne bis 5 Millionen Euro.

Für diesen Fall erhält der Steuerpflichtige ebenfalls einmalig einen Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro, der sich jedoch reduziert, soweit der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Minianteile:

Bei Aufnahme eines Mitgesellschafters in ein bestehendes Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft wird – soweit gewünscht ist, dass der Einzelunternehmer oder ein Mitgesellschafter noch übergangsweise mitarbeitet und danach ausscheidet – häufig zunächst nur ein Minianteil an den Übernehmer verkauft und zu einem späteren Zeitpunkt der gesamte Rest der Beteiligung.

Der erste Veräußerungsvorgang ist laufender Gewinn, der zweite führt zu einem steuerbegünstigtem Veräußerungsgewinn.

Drohende Unterschiede in der Gewinnverteilung können durch angemessene Tätigkeitsvergütungen aufgefangen werden.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Verkauf eines Einzelunternehmens oder eines Anteils an einer Personengesellschaft gegen Ratenzahlungen:

Die Ratenzahlungsweise ist nichts anderes als eine Stundung des Kaufpreises.

Daher wird diese Zahlungsweise nicht anders behandelt als die Einmalzahlung es sein denn, die Raten erstrecken sich über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren und der Vertrag lässt erkennen, dass sich der Veräußerer eine Versorgung verschaffen will.

Für diesen Fall gelten die Regeln des Verkaufs gegen Rentenzahlung.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Verkauf eines Einzelunternehmens oder eines Anteils an einer Personengesellschaft gegen Rentenzahlungen:

Wahlrecht für den Veräußerer, ob er sofort oder aufgeschoben versteuern will.

Bei der Sofortversteuerung entsteht ein begünstigter Veräußerungsgewinn, der sich wie oben beschrieben berechnet. Als Veräußerungspreis gilt der Barwert der zukünftigen Rentenzahlungen. Die Ertragsanteile der Rentenzahlungen sind als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Bei der aufgeschobenen Besteuerung fällt solange keine Steuer an, wie der Buchwert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Veräußerung durch die laufenden Zahlungen nicht überschritten wird. Erst danach sind die Einkünfte als sonstige laufende Einkünfte zu versteuern.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften:

Bei einer Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft kann ebenfalls ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen (mit geringfügiger Steuerbegünstigung).

Der Veräußerungsgewinn berechnet sich aus der Differenz des Veräußerungspreises, den Veräußerungskosten und den Anschaffungskosten der Beteiligung.

Unter bestimmten Umständen sind auch Veräußerungsverluste zu berücksichtigen.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Betriebsaufspaltung:

Häufig wird seitens der abgebenden Unternehmer erwogen, um den Verkauf des Unternehmens „billiger“ zu machen und sich eine weitere finanzielle Absicherung zu verschaffen, vorhandene Betriebsgrundstücke durch eine Betriebsaufspaltung dem laufenden Geschäftsbetrieb zu entnehmen.

Wird keine weitere Gestaltung vorgenommen, verkauft der Unternehmer unter Zurückhaltung seines Betriebsgrundstücks den Rest des Unternehmens und erzielt so einen laufenden Gewinn und einen Entnahmegewinn für die Entnahme des Grundstücks in das Privatvermögen.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

2. Verkauf des Unternehmens

Exkurs Betriebsaufspaltung (Fortsetzung):

Bringt der Unternehmer statt dessen das Grundstück zeitlich vor dem Verkauf seines Unternehmens in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ein, an der er als einziger Kommanditist beteiligt ist, und verkauft dann später den kompletten Rest seines Einzelunternehmens, erzielt er insoweit einen steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn und spart sich die Versteuerung der stillen Reserven im Grundstück; Grunderwerbsteuer fällt nicht an.

Nachteilig ist an dieser Gestaltung, dass das Grundstück weiterhin steuerlich „verhaftet“ bleibt.

Jedoch Vorsicht: Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Gesamtplan beachten.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

III. Die konkrete Umsetzung der Übernahme/Übergabe

Zu beachtende Maßnahmen bei den verschiedenen Optionen im Vorfeld der Unternehmensnachfolge:

 3. Trennung von Eigentum und Unternehmensführung

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

3. Trennung von Eigentum und Unternehmensführung

Zwei Erscheinungsformen:

Einsatz eines Fremdgeschäftsführers

Betriebsverpachtung im Ganzen

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

3. Trennung von Eigentum und Unternehmensführung

Einsatz eines Fremdgeschäftsführers:

Der Unternehmer geht aus der aktiven Geschäftsführung des Unternehmens heraus und überlässt einem Fremden die Leitung des Unternehmens.

Steuerlich ändert sich nichts, außer dass der Unternehmer keine Einkünfte mehr aus der aktiven Tätigkeit erhält. Sein Geschäftsführer erhält eine Vergütung und erhält damit Gewinnanteile, die zuvor dem Unternehmer zustanden.

Der Unternehmer erhält den Gewinn zugerechnet, der nach der Vergütung des Fremdgeschäftsführers verbleibt.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

3. Trennung von Eigentum und Unternehmensführung

Betriebsverpachtung im Ganzen:

Bei der Betriebsverpachtung im Ganzen hat der Verpächter das sogenannte Verpächterwahlrecht.

Danach kann der Verpächter entweder die Betriebsaufgabe erklären, die stillen Reserven versteuern und sodann Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erklären oder

die Verpachtung eines ruhenden Gewerbebetriebes erklären, um zu einem späteren Zeitpunkt nach Auslaufen des Pachtvertrages die eigene gewerbliche Tätigkeit wiederaufzunehmen.

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Unternehmensnachfolge: Unternehmensübergabe / -übernahme

3. Trennung von Eigentum und Unternehmensführung

Fazit:

Beide Formen der Trennung von Eigentum und Unternehmensführung ermöglichen es dem Unternehmer, sich ohne gänzliche Aufgabe des Gewerbebetriebes für eine Übergangszeit aus der Geschäftsführung zu verabschieden.

In beiden Formen ist die Unternehmensnachfolge nicht abschließend geklärt.

Beide Formen ermöglichen es dem Unternehmer, z.B. ein geeigneteres Alter des eigenen Nachwuchses abzuwarten, um später die familieneigene Nachfolge durchzuführen.

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Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit!

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Bastian Koecke

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