1008 DE DELF DALF Prüfungsreglement · PDF file1.2. Anmeldung von Behinderung Für Kandidaten mit Behinderung gelten angepasste Prü- ... DELF DALF Schweiz garantiert die Einhaltung

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  • Les diplmes qui gagnent. [email protected] www.delfdalf.ch 1008

    DELF DALF Prfungsreglement 1. Anmeldebestimmungen

    1.1. Prfungsanmeldung Die Anmeldung muss bis Anmeldeschluss im Prfungs-zentrum eingetroffen sein. Die Anmeldung ist nur gltig, wenn die Prfungsgebhr bis Anmeldeschluss berwiesen ist. Anmeldungen nach Anmeldeschluss sind in gewissen Zentren gegen eine zustzliche Gebhr von CHF 50 mg-lich. Kandidaten, die ein Diplom bestanden haben, drfen sich kein zweites Mal fr das gleiche Diplom einschreiben, wenn das Annullierungsgesuch nicht bewilligt wurde. Es ist nicht mglich, nur einen Teil der Prfung abzulegen oder zu wiederholen. Die Anmeldung muss sehr sorgfltig ausgefllt werden mit dem Nachnamen in Grossbuchstaben. Kandidaten, die Doppelbrger sind, geben bitte bei jeder Session die glei-che Nationalitt an. Aus technischen Grnden ist es nicht mglich, im System zwei Nationalitten zu erfassen. Die Anmeldung muss vom Kandidaten persnlich berprft und besttigt werden. Unvollstndige Anmeldungen sind ungltig. 1.2. Anmeldung von Behinderung Fr Kandidaten mit Behinderung gelten angepasste Pr-fungsbedingungen, wenn diese im Bemerkungsfeld der Anmeldung beschrieben wurden und die Anmeldung vor dem nationalen Anmeldeschluss fr die Schweiz im Pr-fungszentrum eintrifft. Neben der Anmeldung muss sepa-rat ein rztliches Zeugnis, das eine Beschreibung und den Grad der Behinderung beinhaltet, ebenfalls vor Anmelde-schluss dem Prfungszentrum eingereicht werden. 1.3. Namens- und Adressnderungen Eventuelle Namens- oder Adressnderungen zwischen der Anmeldung und dem Versand der Diplome sind dem Prfungszentrum mitzuteilen. 2. Prfungsdaten Kandidaten erhalten die Prfungseinladung etwa 2 Wo-chen vor dem 1. Prfungstag. Kandidaten werden in der Regel an 2 Tagen fr die Pr-fung eingeladen: 1 Tag fr die schriftlichen und 1 Tag fr die mndliche Prfung. Die nderung eines Termins ist nur fr die mndliche Prfung mglich und wird aus-schliesslich in begrndeten Ausnahmefllen hherer Ge-walt gewhrt. 3. Verhinderungen

    3.1. Prfungsabmeldungen Abmeldungen einer abgeschlossenen Einschreibung werden nur schriftlich entgegen genommen. Die Pr-fungsgebhr wird zurckerstattet, wenn die Abmeldung vor Anmeldeschluss erfolgt. Abmeldungen nach Anmelde-schluss haben den Verlust der Prfungsgebhr zur Folge. 3.2. Versptungen und Nichterscheinen Versptete Kandidaten knnen nicht ins Prfungszimmer zugelassen werden. Die Prfung gilt als nicht bestanden und die Prfungsgebhr verfllt, wenn Kandidaten gar nicht, oder nur fr einen Teil der Prfung erscheinen. Fr Ausnahmesituationen (Krankheit, Unfall) muss innert 5

    Tagen nach dem ersten verpassten Prfungstermin (mndliche oder schriftliche Prfung) ein Arztzeugnis beim Prfungszentrum vorliegen. Nach berprfung des Dos-siers wird entschieden, ob die Prfungsgebhr zurcker-stattet werden kann. Fr DELF wird eine Bearbeitungsge-bhr von CHF 50, fr DALF CHF 100 vom Rckerstat-tungsbetrag abgezogen. 4. Prfungsablauf

    4.1. Identittskontrolle Kandidaten mssen sich fr die schriftlichen wie auch mndlichen Prfungen ausweisen knnen (Identittskarte oder Pass). Das Erscheinen ohne Ausweis hat die Ungl-tigkeit der Prfung sowie den Verlust der Prfungsgebhr zur Folge. 4.2. Schriftliche Prfungen Prfungen, die mit Bleistift geschrieben sind, werden nicht korrigiert und sind somit ungltig. Verwendete Hilfsbltter fr Entwrfe werden weder korrigiert noch bewertet. Der Gebrauch von selbst mitgebrachten Hilfsmitteln (Noti-zen ausserhalb der Prfung, Nachschlagewerke, etc.) ist untersagt. Die Verwendung eines monolingualen Wrter-buches ist fr die mndliche Prfung DALF C1 gestattet, ebenso fr alle Prfungskomponenten des DALF C2. Jeder Kontakt zwischen den Kandidaten whrend der Prfungen hat automatisch die Ungltigkeit der ganzen Prfung zur Folge. 5. Resultate

    5.1. Bekanntgabe der Resultate Die Resultate werden den Kandidaten ca. 4 Wochen nach der Prfung schriftlich mitgeteilt. Es werden keine telefoni-schen Ausknfte erteilt. Kandidaten erhalten die Diplome zwischen 6 und 8 Monaten nach der Prfung. 5.2. Einsicht in die Prfung Die Prfungen sind Eigentum des Prfungszentrums und werden an niemanden weitergegeben. Die Einsicht in die eigene Prfung ist nur gestattet, wenn ein Kandidat nicht bestanden hat. Der Kandidat muss einen Termin mit dem Prfungszentrum vereinbaren, und darf nur allein sowie unter der Aufsicht eines Angestellten des Prfungszen-trums seine Prfung einsehen. Minderjhrige Kandidaten drfen von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden. In keinem Fall werden Fotokopien der Prfung oder von Teilen der Prfung herausgegeben. 6. Rekurse Ein Rekurs kann nur eingereicht werden, wenn die Pr-fung nicht bestanden wurde. Der schriftliche Rekurs ist innert 14 Tagen nach Bekanntgabe des Prfungsergeb-nisses (Poststempel) per eingeschriebene Post mit be-grndetem Sachverhalt an das entsprechende Prfungs-zentrum zu richten. Das Rekursreglement kann bei den Prfungszentren be-stellt werden oder unter www.delfdalf.ch, Rubrik Kontakt heruntergeladen werden. 7. Datenschutz DELF DALF Schweiz garantiert die Einhaltung der gesetz-lichen Bestimmungen zum Datenschutz. Kandidaten- und Prfungsdaten werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern ausschliesslich von Prfungszentren in der Schweiz, DELF DALF Schweiz und dem CIEP in Frank-reich im Rahmen der Prfungsadministration verwendet.