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–1 Global Equity Organisation 1st Chapter München, 26.03.2002 Welche Wirkungen Gesetzesänderung und neue Urteile auf Mitarbeitvergütungsmodelle in Deutschland haben Rosemarie Portner, LL.M., Rechtsanwältin/Steuerberaterin Partnerin bei Linklaters Oppenhoff & Rädler, Büro Köln, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln Tel. (0)221 2091(0)/-587/-939 Fax: (0)221 2091- 435 e-mail: [email protected]

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Global Equity Organisation 1st Chapter

München, 26.03.2002

Welche Wirkungen Gesetzesänderung und neue Urteile auf Mitarbeitvergütungsmodelle in Deutschland haben

Rosemarie Portner, LL.M., Rechtsanwältin/SteuerberaterinPartnerin bei Linklaters Oppenhoff & Rädler, Büro Köln, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln

Tel. (0)221 2091(0)/-587/-939Fax: (0)221 2091- 435e-mail: [email protected]

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Gesetzesänderungen

• im Kapitalmarkt- und Aktienrecht

– Corporate Governance Kodex vom 26.02.2002:

individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge und Bezüge des Aufsichtsrats

– Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmens-Übernahmen - Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) vom 01.01.2002):

Squeeze-out-Regelung

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Gesetzesänderungen• im Kapitalmarkt- und Aktienrecht

– Beschluss des Bundestags zum Gesetz zur Fortentwicklung des Finanzplatzes - „4. Finanzmarktförderungsgesetz“ (FFG) vom 22.03.2002:

Directors‘ Dealings

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Gesetzesänderungen

• im Steuerrecht

– Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften - Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) vom 01.01.2002:

Besteuerung von Belegschaftsaktien

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Grundlegende Gerichtsurteile

• im Steuerrecht Bundesfinanzhof (BFH)

– Urteile vom 24.01.2001 I R 100/98, BStBl. II, 509 ff. I R 119/98, BStBl. II, 512 ff.– Urteil vom 20.06.2001 VI R 105/99, BStBl. II 2001, 589 f. zum Zeitpunkt der Besteuerung

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Grundlegende Gerichtsurteile

• im Arbeitsrecht Hessisches Landesarbeitsgericht

- Urteil vom 05.07.2000 (10 Sa 982/99) zur Anwendung deutschen Arbeitsrechts

- Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg vom 22.01.2002

Mitbestimmung des Betriebsrats

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Corporate Governance Kodex

• 26.02.2002: Regierungskommission übergibt Corporate Governance Kodex

• Was bedeutet Corporate Governance?– wörtlich: Unternehmensleitung– hier: rechtl. und tatsächliche Verteilung der Aufgaben

zwischen Aufsichtsrat Vorstand und Eigentümern

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Corporate Governance Kodex

• BeinhaltetEmpfehlungen („soll“) und Anregungen („sollte“, „kann“) für börsennotierte Unternehmen zuVerhaltensstandards undOffenlegungspflichten

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Corporate Governance Kodex

• Zweck:

Beurteilungskatalog für in- und ausländische Investoren für gute Unternehmensführung

Steigerung der Attraktivität des deutschen Finanzplatzes

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Corporate Governance Kodex

• Rechtsnatur– Selbstverpflichtung der Wirtschaft - „soft law“

– Für Soll-Vorschriften: gesetzliche Regelung im Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität - Transparenz- und Publizitätsgesetz (Beschluss der BReg.vom 06.02.2002)

§ 161: „comply-or-explain-Regelung“

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Corporate Governance Kodex

• § 161:„ Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und –überwachung entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.“

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Corporate Governance• Auswirkungen auf Mitarbeitervergütungsmodelle

– Empfehlung zur Zusammensetzung der Vorstandsvergütung (Tz. 4.2) Fixum und variable Bestandteile

Komponenten:einmaligjährlich wiederkehrend, an den Geschäftserfolg gebundenmit langfristiger Anreizwirkung, z.B. Stock Options oder Phantom Stocks

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Corporate Governance

• Auswirkungen auf Mitarbeitervergütungsmodelle– Empfehlung zur Vorstandsvergütung (Tz. 4.2)

Konditionen von Aktienoptionen:

Bezug auf festgelegte Vergleichsparameter, z.B. Aktienindex oder bestimmtes Kursziel ohne Möglichkeit nachträglicher Änderung der Erfolgsziele

Angemessenheit

Bekanntmachung des (Options) Plans

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Corporate Governance

• Auswirkungen auf Mitarbeitervergütungsmodelle– Empfehlung zur Vorstandsvergütung (Tz. 4.2)

Offenlegung im Anhang des Konzernabschlusses nach Komponenten:Fixumerfolgsbezogenmit langfristiger Anreizwirkungindividualisiert

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Corporate Governance

• Auswirkungen auf Mitarbeitervergütungsmodelle– Anregung zur Zusammensetzung der

Aufsichtsrats-vergütung (Tz. 5.4) Fixum und Komponente mit langfristiger Anreizwirkung Offenlegung im Anhang zum Konzernabschluss

nach Komponentenindividualisiert

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WpÜG - Squeeze-out

• Am 01. Januar 2002 WpÜG in Kraft getreten • Änderungen des Aktienrechts in Art 7 - § 327a-f

AktG neu eingefügt– Ausschlussmöglichkeit für Mehrheitsaktionär (

95 % der Aktien) - Squeeze-out– nicht ausgeübte Wandelschuldverschreibungen

und Optionen bleiben bei 95 % Berechnung unberücksichtigt

– Bei Ausübung - Barausgleich

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4. FFG - Directors‘ Dealings

• Beschluss des Bundestags zum 4. FFG v. 22.03.2002

• Veröffentlichungspflicht sog. Directors`Dealings

- Ergänzung bestehender Veröffentlichungspflichten durch § 15a WpHG (neu)

- Für wen?

Primärinsider iSd § 15a WpHG (neu)

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4. FFG - Directors‘ Dealings

• Veröffentlichungspflicht für Directors‘ Dealings– Wozu? Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige von

Geschäften (Erwerb und Veräußerung) mit Wertpapieren oder Derivaten, z.B. Optionen, des Emittenten

bei Handel an deutscher Börse

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4. FFG – Directors‘s Dealings• Meldepflicht– Gegenüber wem?– Bundesanstalt (Aufnahme der Tätigkeit am 01.05.2002) und

Emittent– Worüber?

Bezeichnung des Wertpapiers oder Derivats Daten des Geschäftsabschlusses Preis, Stückzahl, Nennbetrag beteiligte in- und ausländische Kreditinstitute Börsen

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4. FFG – Directors`Dealings• Veröffentlichungspflicht des Emittenten

– Wo? grundsätzlich auf Homepage des Emittenten

• Verpflichtung zum Schadensersatz des Emittenten (§ 37b und 37c), wenn– nicht unverzüglich veröffentlicht wird oder– unwahre Angaben veröffentlicht werden– Voraussetzung:

Vorsatz oder grobe FahrlässigkeitAngabe ist geeignet, den Kurs zu beeinflussen

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Steueränderungsgesetz

• Steueränderungsgesetz am 01.01.2002 in Kraft getreten

• Änderungen des § 19a EStG - Regelung zur Besteuerung bestimmter Vermögensbeteiligungen, z. B. Belegschaftsaktien - Steuerfreiheit der Hälfte des Werts, maximal € 154– Wegfall der 6-jährigen Sperrfrist

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Steueränderungsgesetz• Änderung des § 19a EStG

– Regelung zum Zeitpunkt der Bewertung von Aktien niedrigster Wert am Tag der Beschlussfassung, wenn Aktien innerhalb von 9 Monaten übertragen

werdenAktien an einer deutschen Börse oder im

amtlichen Handel oder geregelten Markt gehandelt werden

Aktien an einer Börse im Europäischen Wirtschaftsraum oder im amtlichen Handel oder geregelten Markt gehandelt werden

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Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH)

• Urteile vom 24.01.2001 (I R 100/98, BStBl. II, 509 ff. und

I R 119/98, BStBl. II, 512 ff)

– Gegenstand Zeitpunkt der Besteuerung des Vorteils aus Gewährung

nicht handelbarer Stock Options:

Zeitpunkt des Wegfalls der Verfügungsbeschränkungen?

im entschiedenen Fall: Zeitpunkt der Ausübung

Behandlung handelbarer Stock Options ?

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Urteile des BFH

• Urteile vom 24.01.2001– Gegenstand

Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug setzt voraus

Üblichkeit einer Lohnzahlung durch Dritten und

hinreichende Kenntnis des Arbeitgebers

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Urteile des BFH

• Urteile vom 24.01.2001– Gegenstand

o zeitraumbezogene Aufteilung des Besteuerungsrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

o Stock Options als Belohnung für Tätigkeit in der Vergangenheit?

oderAnreiz für Tätigkeit in der Zukunft?

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Urteile des BFH

• Urteile vom 24.01.2001– Gegenstand

Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist zu gewähren

Anders: Hessisches FG U.v. 21.12.2000 (K 2270/00,

DStRE 2000, 699), Revision eingelegt und FG München U.v. 18.09.2001(12 K 2969/041,

EFG 2002,134), Revision eingelegt:

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Urteile des BFH

• Urteil vom 20.06.2001 (VI R 105/99, BStBl. II 2001, 589 f.)– Gegenstand

Zeitpunkt der Besteuerung des Vorteils aus Gewährung nicht handelbarer Stock Options nicht Einräumung nicht Zeitpunkt des Wegfalls der

Verfügungsbeschränkungen, sondern Zeitpunkt der Ausübung

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Gerichtsurteil - Arbeitsrecht• Anwendbarkeit deutschen (Arbeits) Rechts auch

bei Optionsgewährung durch die ausländische Muttergesellschaft - Urteil des Hessischen LAG (10 Sa 982/99) vom 05.07.2000

• Ähnlich Beschluss des LAG Nürnberg vom 22.01.2002 (6 Ta BV 19/01) bezgl. Mitbestimmung Betriebsrat

• anders: LAG Düsseldorf vom 03.03.1998 - Ansprüche nicht Bestandteil des Arbeitsverhältnisses

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Zusammenfassung• nur in einigen Bereichen spezielle Vorschriften für

Mitarbeiterverfügungsmodelle / Stock Options• Zahlreiche Fragen bislang unbeantwortet,

insbesondereArbeitsrecht, beispielsweise BetriebsübergangSteuerrecht, beispielsweise bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Risken und Chancen Sorgfältige Planung