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Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth BAB A 9 / Abschn.-Nr. 740 / Station 6,885 bis Abschn.-Nr. 740 / Station 8,785 BAB A 9 Berlin - München Abschnitt: AS Hilpoltstein - AS Greding Entwässerungssanierung im Bereich Untermässing Betr.-km 414,600 – 416,500 PROJIS-Nr.: FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 12.1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil – Aufgestellt: Autobahndirektion Nordbayern Dienststelle Fürth Bäumler, Baudirektor Fürth, den 06.09.2019

12 1 LBP Text...BAB A9 - Landschaftspflegerischer Begleitplan Entwässerungssanierung Untermässing Unterlage 12.1 - Textteil zum LBP 1 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Einleitung

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Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle FürthBAB A 9 / Abschn.-Nr. 740 / Station 6,885 bis Abschn.-Nr. 740 / Station 8,785

BAB A 9 Berlin - MünchenAbschnitt: AS Hilpoltstein - AS Greding

Entwässerungssanierung im Bereich UntermässingBetr.-km 414,600 – 416,500

PROJIS-Nr.:

FESTSTELLUNGSENTWURF

Unterlage 12.1

– Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil –

Aufgestellt:Autobahndirektion NordbayernDienststelle Fürth

Bäumler, Baudirektor

Dormeier, Baudirektor

Fürth, den

Fürth, den 06.09.2019

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Auf t raggeber: A u t o b a h n d i r e k t i o nN o r d b a y e r n

D i e n s t s t e l l e F ü r t h

N ü r n b e r g e r S t r a ß e 1 8

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Tel . 0911 - 5204 - 0

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Fr . Kar l : - 221

P lanve r f asse r :

Andreas Thammer

Dipl.-Ing. (FH)

LandschaftsarchitektStadtplaner

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9 2 5 3 9 S c h ö n s e e

Tel. 09674 - 9244 633Fax 09674 - 9244 634info @ thammer-landschaft.de

Spez ie l le a r tenschu tzrecht l iche Prü fung ( saP) /

Aussagen zum Ar tenschu tz : Be rnhard MoosD i p l o m - B i o l o g eMax-Wiesent-Straße 6

9 1 2 7 5 A u e r b a c h

T e l . 09643 -20588030966595169@ t-online.de

Datum: 1 3 . A u g u s t 2 0 1 9

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BAB A9 - Landschaf tspf leger ischer Beg le i tp lanEnt wässerungssan ie rung Untermäss ing Unte r lage 12.1 - Text t e i l zum LBP

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I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1 Einleitung 2

1.1 Übersicht über die Inhalte des LBP 21.2 Verweis auf den allgemeinen methodischen Rahmen 21.3 Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebiets 21.4 Überblick über die Schutzgebiete und Schutzobjekte im Untersuchungsgebiet 3

2 Bestandserfassung 4

2.1 Methodik der Bestandserfassung 42.2 Definition und Begründung sowie Beschreibung und Bewertung der planungsrelevanten

Funktionen bzw. Strukturen in den Bezugsräumen 5

3 Dokumentation zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen 8

3.1 Straßenbautechnische Vermeidungsmaßnahmen 93.2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme 93.3 Verringerung bestehender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 9

4 Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung 10

4.1 Projektbezogene Wirkfaktoren und Wirkintensitäten 104.2 Methodik der Konfliktanalyse 12

5 Maßnahmenplanung 16

5.1 Ableiten des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzeptes unter Berücksichtigung agrar-struktureller Belange 16

5.2 Landschaftspflegerisches Gestaltungskonzept 165.3 Maßnahmenübersicht 16

6 Gesamtbeurteilung des Eingriffs 17

6.1 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 176.2 Betroffenheit von Schutzgebieten und -objekten 176.2.1 Natura 2000-Gebiete 176.2.2 Weitere Schutzgebiete und –objekte 176.3 Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG 176.4 Abstimmungsergebnisse mit Behörden 18

7 Erhaltung des Waldes nach Waldrecht 18

Tabelle 1: Datengrundlagen .............................................................................................................................. 4

Tabelle 2: Wirkfaktoren und deren Dimension durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der geplantenVermeidungsmaßnahmen .............................................................................................................. 10

Tabelle 4 Kompensationsbedarf ...................................................................................................................... 14

Tabelle 5 Kompensationsumfang .................................................................................................................... 14

Tabelle 6 Auflistung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ..................................................................... 16

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2BAB A9 - Landschaf tspf leger ischer Beg le i tp lanEnt wässerungssan ie rung Untermäss ing Unte r lage 12.1 - Text t e i l zum LBP

1 Einleitung

1.1 Übersicht über die Inhalte des LBPDie hier vorliegende Planung zur Sanierung der bestehenden Entwässerungseinrich-tungen an der Autobahn A 9 Berlin-München erstreckt sich von Abschnitt 740, Station6,885 bis Station 8,785 im Streckenabschnitt Hilpoltstein - Greding.Es sind Maßnahmen zur Verzögerung des Abflusses und zur mechanischen Vorbe-handlung des in den Eichelbach eingeleiteten Wassers vorgesehen. Der von Umbau-maßnahmen der Entwässerungseinrichtungen betroffene Bereich liegt zum gerin-geren Teil westlich und zum größeren Teil östlich der Autobahn in der GemarkungUntermässing der Stadt Greding, Regierungsbezirk Mittelfranken.Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient der Bewältigung der Eingriffsre-gelung gemäß § 13 ff. BNatSchG. Der LBP stellt eine integrierte Planung aller land-schaftsplanerischen Maßnahmen dar, die sich aus der Eingriffsregelung sowie deseuropäischen Habitat- und Artenschutzes ergeben. Er besteht aus folgenden Unter-lagen:

Unterlage 12.1 Landschaftspflegerischer BegleitplanUnterlage 12.2. Bestands- und Konfliktplan, Blatt 1Unterlage 12.2. Bestands- und Konfliktplan, Blatt 2Unterlage 12.3. Maßnahmenplan, Blatt 1Unterlage 12.3. Maßnahmenplan, Blatt 2Unterlage 12.4 UVP-Vorprüfung

1.2 Verweis auf den allgemeinen methodischen RahmenDie landschaftspflegerische Begleitplanung beschreibt die Leistungs- und Funktions-fähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. Dabei wird ein an denFunktionen ausgerichteter Planungsansatz als methodische Vorgehensweise zugrun-de gelegt. Es werden die maßgeblichen Strukturen sowie die für den jeweiligenStandort prägenden Funktionen ermittelt. Dies stellt die Basis für die Beurteilung derLeistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes so-wie deren Veränderungen (Wirkungen des Projekts) dar.Die wesentlichen Arbeitsschritte im LBP sind Bestandserfassung, Konfliktanalyse ein-schließlich Vermeidung und Maßnahmenplanung. Parallel zu den Prüfschritten zurBearbeitung der Eingriffsregelung erfolgt eine Behandlung des Artenschutzes. DieUmsetzung der Prüfschritte der Eingriffsregelung und des Artenschutzes erfordert ei-ne integrierte Bearbeitung, damit die Maßnahmenplanung auf Erfordernisse des Art-schutzes abgestimmt ist.Das Untersuchungsgebiet (UG) beginnt bei Betr.-km 414+600 (südlich von Kammüh-le) und endet bei Betr.-km 416+650 auf Höhe der Ortschaft Weiler. Das Untersu-chungsgebiet umfasst einen ca. 2,1 km langen und ca. 30 bis 40 m breiten Korridorbeiderseits der Fahrbahn der BAB A 9, der im Bereich der geplanten Rückhalte-becken erweitert worden ist.

1.3 Kurzbeschreibung des UntersuchungsgebietsDas Vorhaben befindet sich im Naturraum `Südliche Frankenalb´ (082). Die Unterglie-derung ordnet das vorliegende Untersuchungsgebiet dem `Altmühltal (mit Seiten-tälern)` (082-D) zu.

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Der Planungsbereich wird durch das relativ weite Tal des Eichelbaches geprägt, dasbei Untermässing in den Talzug der Schwarzach einmündet. Im vorliegenden Land-schaftsausschnitt verlaufen nahezu parallel zum Fließgewässer in Nord-Südrichtungdie Staatsstraße St 2391, die BAB A 9 und die Bahntrasse (ICE-Strecke) mit beglei-tendem Wirtschaftsweg. Die bewaldeten Hangbereiche leiten vom Talbereich mitHöhen um 410 m ü NN über zu den Bergen Lämmerberg (525 m ü NN) und Auerberg(518 m ü NN) bzw. zu Hochflächen (Poppenholz).

Die Geologische Karte stellt im Blatt 6833 Hilpoltstein (1958) Lias-Zeta und Dogger-Alpha (Opalinuston) sowie Talboden im UG dar. Im Kartenblatt 6933 Thalmässing(1987) werden für das UG Untere Aalen-Schichten (Dogger Alpha = Opalinuston)graue Mergeltone mit Toneisensteingeoden, Künstliche Aufschüttung (Mitte von UG)sowie im Anschluss an das UG in der Hochfläche (Bereich im Westen) Oxford-Schich-ten (Malm Alpha + Beta) dargestellt. Punktuell räumlich begrenzt werden Kalktuff undWiesenmergel der Hochfläche vorgelagert dargestellt.

Auf Opalinuston und Liaston sind ähnliche Böden entstanden: Pelosol-Braunerdenund Pelosole, die bei höherem Wasserangebot als Pseudogleye entwickelt sein kön-nen. Bei steileren Hängen ist auf Hangschutt oder Fließerde meist Braunerde vorherr-schend.

An den Grünlandstandorten sind Lehme und bei den Ackerflächen meist stark lehmi-ge Sande als Böden im UG in der Bodenschätzungskarte verzeichnet. Diese habeneine gute bis mittlere Zustandsstufe und wurden durch die Infrastruktureinrichtungenoder in geringem Umfang in der Ortslage überbaut.

Auf den Straßennebenflächen und -böschungen haben sich Verkehrs-Begleitgehölze(V51) entwickelt. Entlang der Gräben in der landwirtschaftlichen Flur sind schmaleGehölzstreifen vorhanden. Im Zwischenbereich zwischen der Autobahn und derBahnstrecke haben sich Säume, magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen inkleinflächigem Wechsel entwickelt.

1.4 Überblick über die Schutzgebiete und Schutzobjekte im Untersuchungs-gebietWestlich vom Untersuchungsgebiet befindet sich ein Gebiet zum Aufbau und zumSchutz des kohärenten, europäischen, ökologischen Netzes „Natura 2000“. Das FFH-Gebiet DE6833-371 `Trauf der südlichen Frankenalb` liegt mit der Teilfläche 9 ca.90m westlich der Autobahn.Das UG liegt innerhalb der Schutzzone im Naturpark Altmühltal und ist damit alsLandschaftsschutzgebiet mit der Nr. LSG 00565.01 geschützt. Lediglich die Ortslagevon Weiler ist davon ausgenommen.Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile liegen nicht im Untersuchungs-gebiet des Vorhabens.Im UG liegen folgende Biotope der Bayerischen Biotopkartierung (1988/ 2010):

- 6633-23.12 / - 14: Hecken westl. Untermässing- 6933-24.09: Gewässerbegl. Gehölzsäume um Untermässing- 6833-1174-007: Gehölze u. Hochstaudenflur um Lohen

Im Untersuchungsgebiet wurden folgende gesetzlich geschützte Biotoptypen (§ 30NatSchG) erfasst:

- Großseggenriede außerh. d. Verlandungszone (GG)- wärmeliebende Säume (GW)

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Im gesamten Untersuchungsgebiet ist weder ein im Wasserschutzgebiet noch einÜberschwemmungsgebiet amtlich festgesetzt.

Außerhalb des Untersuchungsgebiets, südwestlich von Kammühle ist ein Bodendenk-mal (D-5-6833-0022 - Siedlung der Urnenfelderzeit) in den Listen des Bayen Landes-amts für Denkmalpflege geführt.

2 Bestandserfassung

2.1 Methodik der BestandserfassungDas Untersuchungsgebiet umfasst westlich und östlich der BAB A 9 die Flächen im di-rekten Eingriffsbereich sowie Flächen im Umfeld in einem Korridor von bis zu 50m.Die Beurteilung der Lebensraumfunktion einschließlich der Belange nach § 44BNatSchG bezieht sich auf die Situation im diesem Untersuchungsgebiet.

Die Erhebung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgte gemäß BayKompV in der Diffe-renzierung der Spalte 8 der Biotopwertliste.

Neben der Auswertung bestehender, verfügbarer Daten wurden eigene vereinfachteErhebungen zur aktuellen Biotopausstattung zur Bedeutung des Untersuchungsge-bietes als Lebensraum für planungsrelevante Tierarten (Vogelwelt, Fledermäuse,Zauneidechse) durchgeführt. Die Ergebnisse der faunistischen Erhebungen sind imLandschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2.1/ 12.2.2) sowiein den Ausführungen zum speziellen Artenschutz (Kapitel 6.1) dargestellt.

Folgende Daten wurden ausgewertet:

Tabelle 1: DatengrundlagenAbk.: ABDN: Autobahndirektion Nordbayern, LRA: Landratsamt, LfU: Landesamt für Umwelt, BLfD: Bayeri-

sches Landesamt für Denkmalpflege, ABSP: Arten- und Biotopschutzprogramm, ASK:Artenschutzkartierung, FNP: Flächennutzungsplan, WWA: Wasserwirtschaftsamt

Information Quelle Stand Anmerkung

AllgemeinesKataster Bayerische Vermessungsverwaltung 12/2016 Erhalten von ABDNLandkreisgrenzen, Ge-meindegrenzen

Fachinformationssystem Naturschutz:http://fisnat.bayern.de/finweb 12/2016 Erhalten von ABDN

Orthofotos Bayerische Vermessungsverwaltung 06/2014 Erhalten von ABDNLandesentwicklungsprogramm (LEP)

http://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ 03/2018

Regionalplanung Planungsverband Region Nürnberg (7)http://www.nuernberg.de/internet/pim/ 04/2017

Ökoflächenkataster Fachinformationssystem Naturschutz:http://fisnat.bayern.de/finweb 1/2018 Keine Eintragungen im

UG

Schutzgebiete(Natura 2000-Gebiete,NSG, LSG, etc.)

Fachinformationssystem Naturschutz:http://fisnat.bayern.de/finweb 06/2016

FFH-Gebiet DE6833-371.09 Trauf der südl.FrankenalbLSG Schutzzone im NPAltmühltal

Denkmäler/ gesch. Ob-jekte

Bay. Landesamt für Denkmalpflege/ Bay. Denkmalatlashttp://geoportal.bayern.de/bayernatlas-klassik 12/2017 Keine im UG

Pflanzen, Tiere, Natürliche VielfaltGeschützte und sonstigeBiotope

Amtl. Biotopkartierung d. LfUErfassung Biotop/Nutzungstypen gem. BayKompV (Tham-mer Landschaftsarchitektur)

1988 / 201008/2016 -08/2017

Faunistische Daten ASK-Daten des LfU 12/2017

BodenGeologie und Boden-kunde

GeofachdatenAtlas (LfU) (www.bis.bayern.de) 12/2017

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Information Quelle Stand AnmerkungGeotope Geotope Daten und Karten(LfU)

http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_angewandte_geologie_ftz

12/2017Keine erfassten Geotopeim UG

Bodendenkmale Bay. Landesamt für Denkmalpflege/ Bay. Denkmalatlashttp://geoportal.bayern.de/bayernatlas-klassik

12/2017 Keine erfassten Boden-denkmäler im UG

WasserSchutzgebiete, Über-schwemmungsgebiete,Wassersensible Berei-che

Überschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutzgebietehttp://geoportal.bayern.de/bayernatlas

12/2017 Keine Schutz- und Über-schwemmungsgebiete imUG

Retentionsvermögen Abgeleitet aus Daten zuGeologie und Boden

Klima / Luft

Landschaftsbild / ErholungLandschaftprägendeStrukturelemente

Geländeerhebung (Thammer Landschaftsarchitektur) 10/2017

Erholungsnutzungen Geländeerhebung (Thammer Landschaftsarchitektur) 10/2017Vorbelastungen desLandschaftsbildes undder Erholungsfunktion

Geländeerhebung (Thammer Landschaftsarchitektur) 10/2017

2.2 Definition und Begründung sowie Beschreibung und Bewertung derplanungsrelevanten Funktionen bzw. Strukturen in den BezugsräumenDie straßenbegleitenden Grünbestände sind in Nähe zur Autobahn als Gehölze oderals Saum- und Staudenfluren entlang von Verkehrsflächen erfasst (V51). Sie sind inihrer Zusammensetzung und Ausbildung für Bestände im Böschungsbereich einerStraße im Naturraum „Südliche Frankenalb“ durchaus typisch. Die linearen Gehölz-pflanzungen bzw. angeflogenen Gehölze, die ein weitgehend durchgehendes Bandvon wenigen bis einigen Metern Breite entlang der West- bzw. Ostseite der Autobahnbilden, werden überwiegend aus wenigen heimischen Laubholzarten gebildet. Die Be-stände im westlichen Bereich zwischen Bahnlinie und Autobahn unterschieden sichdabei deutlich von jenen, die auf der Ostseite wachsen.

An eher trockenen Stellen vor allem auf den westlichen Böschungen werden die stra-ßenbegleitenden Gehölze (V51) weitgehend von Feldahorn, Eingriffligem Weißdorn,Liguster oder Schlehe gebildet. Hier gibt es gleitende Übergänge zu mesophilen Ge-hölzen, die auf den benachbarten Brachflächen spontan entstanden sind und An-klänge zu wärmeliebenden Gebüschen zeigen. Diese mesophilen Gebüsche jenseitsder Autobahn-Böschungen breiten sich allmählich auf natürliche Weise aus.

An den feuchten Stellen gesellen sich verschiedene Weidenarten, Sandbirke, Hek-kenkirsche Zitterpappel oder Esche dazu. Um Nahbereich der befestigten Wasser-gräben und der Sickerwasseraustritte sind dann punktuell und kleinflächig junge, ge-wässerbegleitende Eschen- und Weidengehölze entstanden (L541).

Im Bereich der Böschungen entlang der Autobahn findet ein wesentlicher Teil derGrabenertüchtigungen statt, so dass temporär Rückschnitte bzw. geringfügige Ge-hölzentfernungen durchgeführt werden. Aufgrund des durchgehend niedrigen Altersder Gehölze entlang der Autobahn mit sehr geringen Stammdicken (meistens nur we-nige cm) und der Belastung durch Verkehrsemissionen weisen diese Gehölze nureine geringe Biotopfunktion auf. Sie bieten lediglich in abgeschirmten Zonen allge-meine Lebensraumfunktion für Vogelarten, die frei in Gehölzen brüten und eineschwache Empfindlichkeit gegenüber Verkehrslärm aufweisen. Baumhöhlen oder

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Rindenverstecke sind in diesen Gehölzen wegen des häufigen Rückschnittes bzw.des jungen Alters der Gehölze nicht vorhanden.

Da keine höhere Habitatfunktion betroffen ist, wird durch die baubedingten, vorüber-gehenden Eingriffe in Gehölze mit geringer Lebensraumfunktion kein gesonderterAusgleich erforderlich.

Zwischen der Autobahn und der Bahnlinie befindet sich eine Brachfläche, die als mä-ßig artenreiche Säume und Staudenfluren trocken warmer Standorte erfasst wurde(K121). Diese Säume stellen eine sehr enges Vegetationsmosaik aus mäßig arten-reichen Grünlandbrachen (GB00BK) und wärmeliebenden Säumen (GW00BK) mitpunktuellen Anklängen zu Kalkmagerrasen dar. Das Mosaik ergibt sich daraus, dassdas Areal zwischen Autobahn und Bahnlinie im Zuge des Bahnbaus weitgehend über-formt wurde. Auffüllungen, Abtragungen, verschiedene Oberbodenbeschaffenheiten,geschotterte Wege mit wenig Befahrungen sowie die teilweise befestigten Rückhalte-becken und Gräben bieten günstige Bedingungen für naturraumtypische Mager- undTrockenvegetation mit vielen Misch- und Übergangsformen. Die gegenwärtige Aus-prägung der mageren Säume fällt noch nicht unter den Schutz des § 30 BNatSchG.Eine fehlende Nutzung mit nur sporadischen Pflegeeingriffen führt zudem zu einer all-mählichen Verbuschung mit noch jungen Schlehen und Weißdornsträuchern.

In dieser sehr vielgestaltigen Brachfläche befinden sich viele Reviere der Zauneid-echse. Da in diesem Naturraum mit dem milden Klima und schnell abtrocknendenKalkböden Zauneidechsen in vielen Säumen und Brachflächen vorkommen, ist in die-sen Brachflächen mit einem beständigen Teilbestand der örtlichen Population zurechnen. Bei den Begehungen am 02.08. und 08.09.2016 wurden insgesamt dreiadulte Männchen sowie sechs juvenile Zauneidechsen beobachtet. Eingriffe in denBrachen bzw. eine bauzeitliche Nutzung sind nicht geplant.

Die Rückhaltebecken sind an den Böschungen mit Steinen befestigt. Auch die Aus-und Einlaufbauwerke sind technisch ausgebildet und weitgehend befestigt. Auf denBöden der Rückhaltebecken hat sich eine Mischung aus Seggenriedern (R31) und ar-tenarmen, feuchten Hochstauden (K123) entwickelt. Die Seggenriede sind nach § 30BNatSchG geschützt. Hier finden keine Eingriffe statt.

Die Gehölze auf den östlichen Autobahnböschungen (V51) sind weniger vielgestaltigals die westlichen und umfassen häufiger Arten wie Weiden, Spitzahorn, Zitterpappelund Esche. Die ostexponierten Böschungen sind feuchter. Die gehölzfreien Abschnit-te werden von Süßgräsern dominiert, die immer wieder Gruppen aus Brennnesseln,artenarmen Hochstauden und vereinzelt Seggen aufweisen. Diese Altgrasbeständeerreichen Wuchshöhen von bis zu einem Meter bis darüber und sind stark verfilzt.

Vorkommen der Zauneidechse sind hier nicht zu erwarten, da die Habitateigenschaf-ten durchweg negativ sind. Beobachtungen von Zauneidechsen liegen von dort nichtvor.

Unmittelbar am Böschungsfuß folgen intensiv genutzte Äcker (A11) und Wiesen(G11). Abgemarkte Grünwege entlang der Autobahn unterliegen teilweise der glei-chen Nutzung wie die landwirtschaftlichen Flächen, teilweise stellen sie Brachen mithöherem Bewuchs dar.

Die Wasserläufe, die die Autobahn in östlicher Richtung unterqueren, verlaufen in ge-rader Linie von Ost nach West. Im südlichen Abschnitt handelt es sich um Quellläufe,die nur wenig Wasser führen und als stark veränderte Fließgewässer eingestuft wur-den (F12). Sie werden von schmalen Streifen aus mäßig artenreichen Säume und

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Staudenfluren feuchter bis nasser Standorte (K123) begleitet. Es ist kaum Baumbe-wuchs vorhanden, denn die landwirtschaftliche Nutzung reicht praktisch bis zum Gra-benrand.

Im nördlichen Bereich handelt es sich um Gräben mit mehr oder weniger dauerhafterWasserführung, die teils naturfern (F211), teils mit naturnaher Entwicklung (F212) ein-gestuft wurden. Hier finden sich etwas breitere, artenarme Feucht-Säume (K123) so-wie Gehölzstreifen, die als sonstige Gewässer begleitende Wälder junger bis mittlererAusprägung (L541 bzw. L542) erfasst wurden. Hier dominieren Esche und Bruch- undSilberweide. Die kleinen Fließgewässer können sich hier zumindest in den engenGrenzen etwas naturnah entwickeln. In diese Fließgewässer sind keine Eingriffe ge-plant. Durch das gezielte Sammeln und Aufbereiten der Straßenwässer werden dieseFließgewässer von Beeinträchtigungen der Wasserqualität entlastet.

Zoologische Betrachtungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG:Säugetiere:Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind nicht betroffen, da in denjungen und niedrigen Gehölzen in den Eingriffsbereichen keine potenziellen oder be-setzten Baumquartiere vorhanden sein können.

Weitere Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie werden für den Planungs-bereich ausgeschlossen, da das Verbreitungsgebiet den Planungsraum (gegenwärtig)nicht mehr erreicht (Baumschläfer, Birkenmaus, Luchs und Feldhamster, Wolf) oderkeine geeigneten Habitate für Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorhanden sind (Wild-katze, Biber, Haselmaus und Fischotter).

Streng geschützte Säugetierarten sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Reptilien:Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Zauneidechsen und eventuell Schlingnattern sindnur in den Brachen westlich der Autobahn und der Bahnlinie vorhanden. Die Biotop-und Nutzungstypen östlich der Autobahn sind für beide Arten nicht geeignet.

Die Grabenabschnitte westlich der Autobahn, die bearbeitet werden müssen, sind ge-genwärtig von Gebüschen überwachsen, so dass sie keine Fortpflanzungs- undRuhestätten für Reptilien darstellen. Durch die Maßnahme 1 V (Jahreszeitliche Be-schränkung von Baum- und Gehölzfällungen) wird sichergestellt, dass bei diesenkleinflächigen Erdarbeiten keine Tötungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 eintreten.Mit Beendigung der Bauarbeiten sind die Anlagenflächen grundsätzlich solange alsLebensraum für Reptilien nutzbar, bis die Gehölze wieder aufgewachsen sind. EinLebensraum bzw. Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Reptilien gehen vorhabensbe-dingt nicht verloren. Baubedingte Störungen sind räumlich und zeitlich eng begrenzt,so dass keine populationsgefährdenden Effekte eintreten können. Die Brachflächezwischen Autobahn und Bahngleisen ist etliche Kilometer lang und beherbergt gemäßeigener Anschauung aus dem Jahr 2016 eine stattliche Population beider Arten.

Vögel:Die Gehölze entlang der Autobahnböschungen, innerhalb derer der überwiegendeTeil der Grabenertüchtigungen bzw. Neuanlagen erfolgt, haben wegen der Vorbelas-tung durch die Autobahn nur eine geringe Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhe-stätte für Vögel. Es betrifft zudem nur kleine Singvogelarten, die jährlich neue Nesterbauen. Dauerhaft besetzte Horste oder Baumhöhlen sind in den betroffenen Gehöl-zen nicht vorhanden.

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Die Gehölzentfernung betrifft weit überwiegend nur die Beseitigung eines Streifensentlang der linearen Gehölze, so dass die Flächenausdehnung zwar abnimmt, dieStrukturen aber erhalten bleiben. Aufgrund der insgesamt vorhandenen Fläche derGehölzstrukturen und der sehr geringen Brutpaardichten können die einzelnen Brut-paare während der etwa einjährigen Bauzeit auf andere Stellen zum Nestbau auswei-chen. In die Baumbestände und Gehölze außerhalb der Autobahnböschungen erfol-gen keine Eingriffe. Nach Beendigung der Baumaßnahmen entwickeln sich wiederGehölzbestände, so dass in etwa gleichartige Bedingungen wie vor dem Eingriff vor-handen sein werden.

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen haben wegen ihrer geringen Ausdehnung undTiefe nur eine sehr geringfügige Bedeutung als Fortpflanzungs- und Ruhestätten fürbodenbrütende Feldvögel. Letztendlich geht durch den Bau der Rückhaltebecken, diean Gehölzen liegen und keine störende räumliche Wirkung entfalten, kein Brutraumfür bodenbrütende Feldvögel verloren.

Die ökologische Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel imräumlichen wie zeitlichen Zusammenhang wird durch das Vorhaben nicht beeinträch-tigt. Die zeitlich und räumlich eng begrenzten baubedingten Emissionen haben auf diemobile Artengruppe der Vögel keine populationsgefährdenden Auswirkungen. Einebetriebsbedingte Steigerung des Tötungsrisikos ist aufgrund der Art des Vorhabensnicht gegeben. Bauzeitliche Tötungen werden durch die Maßnahme 1 V vermieden.

Sonstige Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Sonstige Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Amphibien, Tagfalter, Nacht-falter, Libellen, Käfer und Weichtiere) kommen im Planungsgebiet nicht vor, da geeig-nete Habitate fehlen oder das Planungsgebiet außerhalb des Verbreitungsraumsdieser Arten liegt (LfU saP online-Arbeitshilfe).

3 Dokumentation zur Vermeidung und Verminderung von Beein-trächtigungen

Mit der vorliegenden Planung sollen die Entwässerungseinrichtungen im AbschnittBetr.km 414,600 bis 416,500 saniert werden, um den Abfluss zu verzögern und dieWassermengen vor der Einleitung in die Vorflut Eichelbach und Schwarzach mecha-nisch vorzubehandeln.

Es ist ein Regenklär- und rückhaltebecken (Betr.km 415,250) sowie ein Regenklär-becken (Betr.km 416,475) geplant. Ferner werden bestehende Gräben und Durch-lässe entsprechend den hydraulischen Erfordernissen gebaut bzw. so umgebaut,dass eine Trennung der Autobahnwässern von den natürlich abfließenden Nieder-schlagswässern weitgehend erfolgen kann.

Entlang der Autobahn erfolgt auf Teilstrecken der Neubau einer Muldenrigole. Zur Ab-leitung sind auf der Ostseite der Bau von Rohrleitung zum Regenklär- und rückhalte-becken in einer landwirtschaftlichen Fläche erforderlich.

Ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie mit einer gesonderten Unterlage zumChlorideintrag wird bei einer relevanten Neuversiegelung erforderlich. Dies ist bei dervorliegenden Maßnahme nicht der Fall. Baubedingte und anlagebedingte Vorhaben-wirkungen auf das Grundwasser sind erkennbar nicht gegeben bzw. irrelevant gering.

Durch die geplanten Regenbeckenanlagen wird das Oberflächenwasser der BABnach den Vorgaben des DWA - M 153 gereinigt und in die Vorflut abgeleitet. Negative

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BAB A9 - Landschaf tspf leger ischer Beg le i tp lanEnt wässerungssan ie rung Untermäss ing Unte r lage 12.1 - Text t e i l zum LBP

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Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Durch die Trennung der Außengebietsabflüssevon den Abflüssen der Autobahn werden die bestehenden Abflussverhältnisse künftiginsgesamt verbessert.

Die Ausführung der Baumaßnahmen in Fahrbahnnähe erfolgt von den Seitenstreifender Autobahn aus, so dass baubedingt vorhandene Gehölzbereiche auf den Böschun-gen in diesen Bereichen auf den Stock gesetzt werden. Eine Beanspruchung der na-turschutzfachlich bedeutenderen Flächen zwischen Autobahn und Bahntrasse erfolgtnicht. Sonstige bauzeitliche Inanspruchnahmen wie z.B. für Zufahrtswege oder Bau-straßen finden ausschließlich auf wiederherstellbaren, landwirtschaftlich genutztenFlächen oder Straßennebenflächen mit geringer naturschutzfachlicher Wertigkeit statt.Diese Flächen können sich nach dem Rückbau etwaiger Einrichtungen wie z.B. derBaustraßen innerhalb kurzer Zeit selbstständig wieder regenerieren. Gemäß Vollzugs-hinweise (vgl. Zu § 5 Abs. 3 (4.)) gilt eine entsprechende, temporäre Beanspruchungvon Flächen mit BNT unterhalb der Schwelle von 4 Wertpunkten (WP) als unerheb-lich.

3.1 Straßenbautechnische VermeidungsmaßnahmenStraßenbautechnische Vermeidungsmaßnahmen zur Linienführung, zum Straßen-querschnitt oder im Bereich der bestehenden Straßenböschungen waren wegen derunveränderten Lage der Straße und wegen des begrenzten Raums nicht möglich.

Maßnahmen zur Führung der Entwässerungseinrichtungen (Gräben, Rigolen, Rohrlei-tungen) und zur Standortwahl wurden - soweit dies bautechnisch möglich ist - aufStraßennebenflächen bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen gelegt, um Eingriffe inhöherwertige Bestände zu vermeiden.

Die Ausführung der parallel zur Autobahn verlaufenden und in Straßennähe befindli-chen Maßnahmen erfolgt vom Seitenstreifen aus, wodurch Eingriffe durch Baustraßenoder Bauflächen in die Brachen westlich der Autobahn vermieden wurden.

3.2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der BaumaßnahmeFolgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen derTier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern, die nach den einschlägigenRegelungen geschützt sind. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

¡ Vorgaben zur Baufeldfreimachung

1 V Jahreszeitliche Beschränkung von Baum- und GehölzfällungenBaum- und Gehölzfällungen finden zum Schutz von in Gehölzen brütenden Vögelnzwischen dem 01. Oktober und 28./29. Februar, und damit außerhalb der Brutzeit vonVögeln statt.Die Erdarbeiten werden im Frühling nach der Gehölzentfernung so frühzeitig wie mög-lich aufgenommen, damit die kleinflächigen Bereiche mit Gehölzfreistellung westlichder Autobahn nicht von Zauneidechsen besiedelt werden können.Die Erstellung der Muldenrigolen bzw. Gräben erfolgt von der Fahrbahn der Autobahnaus.

2 V: Schutzeinrichtungen zur Sicherung von Flächen mit wertvollen Vegeta-tionsbeständen

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Zum Schutz von zu erhaltenden Vegetationsbeständen vor Befahren, mechanischenBeschädigungen und Ablagerungen während der Bauphase sind Abgrenzungen mitBauzäunen, Bändern oder Pfosten und ähnlichem sowie eine besondere Einweisungder Baufirmen vorgesehen. Es handelt sich um die Vegetation in den Rückhaltebek-ken auf Höhe der Straßenkilometer 414+890 sowie 415+500 (siehe auch Unterlage12.3.1 /12.3.2).

3.3 Verringerung bestehender Beeinträchtigungen von Natur und LandschaftDie bestehenden Belastungen des Schutzguts Wasser werden durch den Bau derAbsetz- und Regenrückhaltebeckens reduziert.

Zukünftig erfolgt vor der Einleitung des anfallenden Straßenwassers von der Auto-bahn eine Reinigung im entsprechenden Abschnitt. Vom Fahrbahnwasser mitgeführteSchmutz- und Schadstoffe sowie ggf. Leichtflüssigkeiten können weitgehend zurück-gehalten werden. Insbesondere kann das Gefahrenrisiko bei Unfällen mit Gefahr-stoffen minimiert werden. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Gräben undBäche sind damit im Regelfall nicht zu erwarten.

Die Rückhalteeinrichtungen ermöglichen eine gedrosselte Ableitung des Wassers ausdem Rückhaltebecken in den natürlichen Vorfluter, womit insbesondere bei starkenNiederschlagsereignissen der Vorfluter nicht überlastet wird.Die Reinigung von Straßenwasser in Absetzbecken minimiert den Eintrag von Schad-stoffen auch hinsichtlich des Schutzgutes Boden. Dadurch wird gleichzeitig der un-kontrollierte Eintrag von Schadstoffen in die Böden im Nahbereich der Autobahn redu-ziert.

4 Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung

4.1 Projektbezogene Wirkfaktoren und WirkintensitätenDurch die Sanierung der Entwässerungseinrichtungen werden für die Regenabsetz-und -rückhaltebecken sowie für die Umfahrungen Flächen überbaut und versiegelt.Die Umbaumaßnahmen entlang der Autobahntrassen werden auf bestehenden Stra-ßennebenflächen oder Böschungen erfolgen. Die vorhandenen Gehölzbestände aufder Fahrbahn zugewandten Böschungen entlang der Autobahn werden in der für dasBaufeld erforderlichen Tiefe baubedingt gefällt bzw. zurückgeschnitten, um die Her-stellung zu ermöglichen. Sie werden nach Durchführung der Maßnahmen wiedernachwachsen können, so dass dies als lediglich baubedingter, vorrübergehender Ein-griff zu betrachten ist.Die Flächen im Umfeld der BAB weisen eine Vorbelastung (Immissionen, Lärm, opti-sche Effekte) auf.Vom Vorhaben gehen bau-, anlage- und betriebsbedingte Projektwirkungen aus. Un-ter Berücksichtigung der in Kap. 3 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen ergebensich folgende Wirkfaktoren und Wirkintensitäten:Tabelle 2: Wirkfaktoren und deren Dimension durch das Vorhaben

unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungsmaßnahmen

Wirkfaktor Wirkzone, -intensität, -dimension)

Baubedingte ProjektwirkungenBauzeitliche (vorübergehende) Bauzeitliche, vorübergehende Holzung von Verkehrsbe-

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Flächeninanspruchnahme gleitgehölzBauzeitliche, vorübergehende Inanspruchnahme (Fäl-lung/Rückschnitt) von 0,44 ha Gehölzflächen(L542: 0,0048; V51: 0,4393 ha)Bauzeitliche Inanspruchnahme von Ackerfläche: 1,023 ha;G11 0,314 ha; K122 bzw. K121 0,036 ha, F211 0,007 ha

Tötung und Verletzung vonTieren bei der Baufeldräumung

Keine erhebliche Beeinträchtigungen und keine Verbots-tatbestände für Vögel, Zauneidechse, Fledermäuse, diedem Schutz des § 44 BNatSchG unterliegen, bei Einhal-tung der Vermeidungsmaßnahmen 1 V bis 2 V (vgl.Kap. 3.2).

Wasserhaltung, Einleitung vonBauwasser

Keine gesonderte Einleitung von Bauwasser in Vorfluter.

Nächtliche Bauaktivität Keine Wochenstuben von Fledermäusen im Umfeld zuerwarten, demnach keine Auswirkungen

Verbringung von Überschuss-massen / Entnahmestellen

Auftragsmengen um Regenbecken werden durch Ab-tragsmengen am Standort bzw. durch die Grabenein-tiefung abgedeckt;

Temporäre Gewässerverleg-ungen, Verrohrungen

Keine vorgesehen

Fahrzeugkollisionen Keine signifikante Erhöhung der Kollisionsgefahr für Fle-dermäuse und Vögel während Bauphase.

Anlagebedingte ProjektwirkungenNetto-Neuversiegelung 0,192 ha NeuversiegelungÜberbauung(Überschüttungen ohneVersiegelung)

0,226 ha(Böschungen, Mulden, RRB ohne gedichtete Bereiche,Ausrundungen, sonstige Nebenflächen)0,199 ha landwirtschaftliche Fläche;0,007 ha L542/ F212 / K123; 0,019 ha V51

Verstärkung von Barriereeffek-ten

Für bodengebundene Tiere stellt die BAB bereits einevollständige Barriere dar;

Visuell besonders wirksameBauwerke

Durch Anlage der Regenrückhaltebecken findet eine Um-gestaltung des Landschaftsbildes statt (Geländeabtrag,Nutzungsänderung);Keine erhebliche Veränderung;Regenklär- bzw. Rückhaltebecken führt dabei zu keinererheblichen Veränderungen nach Durchführung der Ge-staltungsmaßnahme 4 G;

Grundwasseranschnitt/ -stau Keine Anschnitte vorgesehenGewässerquerung /-verlegung Keine Gewässerbeeinträchtigung. Die Wassermengen

sind entsprechend den bestehenden Durchlassquer-schnitten berechnet, Straßenwasser wird über das ge-plante Regenrückhaltebecken geführt.

Betriebsbedingte ProjektwirkungenVerkehrsaufkommen Kein vorhabensbedingter EinflussLärm Keine vorhabensbedingte VeränderungEntwässerung Fassung des bislang unmittelbar eingeleiteten Straßen-

wassers der A9 in Absetzbecken mit Leichtflüssigkeitsab-scheider vor Einleitung in Vorfluter.Rückhalt von Schadstoffen

Schadstoffimmissionen Keine signifikante Veränderung im Umfeld zu erwarten.Stickstoffimmissionen NOx(Leitsubstanz für weit reichen-

Keine vorhabensbedingte Veränderung

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de Wirkstoffe)Störungen(Lärm, visuelle Effekte)

Keine vorhabensbedingte erhebliche Veränderung

Fahrzeugkollisionen Keine signifikante Veränderung des Kollisionsrisikos.Stoffliche Belastung des Re-genwasserabflusses und derVorfluter

Verbesserung gegenüber Status quo durch Sammeln desStraßenwassers und Behandlung in Klärbecken(vgl. Punkt Entwässerung)

4.2 Methodik der Konfliktanalyse

Die Prognose der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbil-des erfolgt für das Untersuchungsgebiet aufbauend auf Geländeaufnahmen. Die Ein-griffe wurden anhand des technischen Lageplans der Maßnahme und der Bestands-erhebung ermittelt.

Nachfolgend werden die erheblichen Beeinträchtigungen für die planungsrelevantenFunktionen erläutert und das Vorgehen zur Ermittlung des Kompensationsumfangesdargelegt. Die Ermittlung basiert auf der Überlagerung der in Kap. 4.1 aufgeführtenWirkfaktoren und der in Kap. 2.2 beschriebenen planungsrelevanten Funktionen.

B i o t o p f u n k t i o nAnlagebedingt gehen Biotopfunktionen dauerhaft verloren. In der Konfliktanalyse wirdder Verlust von Lebensräumen nach Biotop- und Nutzungstypen (BNT) der Biotop-wertliste zur BayKompV ermittelt.Baubedingte Eingriffe in BNT sind oberhalb der Erheblichkeitsschwelle von 4 Wert-punkten (WP) gemäß Vollzugshinweise (vgl. zu § 5 Abs.3 (4.)) über die anlagebeding-ten Eingriffe hinaus in sehr geringem Umfang (L542: 48m², F211: 68m²; K121/K122:359m²) gegeben.

H a b i t a t f u n k t i o nBrutstandorte für Vögel und Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse sind trotz derBaumaßnahme durch vorhandene, weniger durch die BAB A9 vorbelastete Strukturenaußerhalb des Eingriffsbereiches im ausreichenden Umfang gegeben. Jagdflüge vonFledermäusen entlang der Gehölze werden auch nach der Baumaßnahme möglichsein. Dem vorübergehenden Verlust von Gehölzen steht die Neuanlage von Gehölz-strukturen und das erneute Austreiben von Stöcken an den Böschungen entgegen.Ein Funktionsverlust mit Einschränkung der Habitatbedeutung ist insgesamt nicht ge-geben. Das Kollisionsrisiko für Vögel oder Fledermäuse erhöht sich nicht.Baubedingte Eingriffe mit Gefährdung von einzelnen Vögeln und/oder Fledermäusensind bei Einhaltung der Vorgaben zur Baufeldfreimachung über die anlage- und be-triebsbedingten Eingriffe hinaus nicht gegeben.Eine zoologische Begutachtung des Eingriffsbereichs mit dem nahen Umfeld erfolgteam 02.08. und 08.09.2016. Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Betrachtung fin-det sich unter 6.1.

B o d e n f u n k t i o n / W a s s e r f u n k t i o nAnlagebedingt gehen Bodenfunktionen sowie die bodenabhängige Wasserversik-kerungsfunktion durch Versiegelung bisher unversiegelter Flächen nachhaltig ver-loren. Der Verlust der Funktionen wird über die Ermittlung der Neuversiegelung quan-tifiziert. Flächen mit wassergebundener Decke wurden auf Grund ihrer Funktions-verluste hinsichtlich Boden und Grundwasser zu den versiegelten Flächen gezählt.

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K l i m a f u n k t i o nNicht planungsrelevant (vgl. Kap. 2.2).

L a n d s c h a f t s b i l d f u n k t i o nLandwirtschaftlich genutzte Flächen und Gehölzstrukturen prägen das Landschafts-bild. Durch den Neubau der Regenrückhalte- und klärbecken werden diese teilweiseversiegelt und überbaut. Die landschaftsplanerische Gestaltung und Einbindung derAnlagen in die Landschaft, sowie die Anlage von Gehölzstrukturen auf der vorge-sehenen Ausgleichsfläche führen zu einer gleichwertigen Neugestaltung des Land-schaftsbildes, so dass es zu keinen Funktionsverlusten nach der Fertigstellungkommt.

E r m i t t l u n g d e s K o m p e n s a t i o n s b e d a r f sDie Ermittlung des Kompensationsumfanges erfolgt gemäß RLBP (2011) hierarchischunter vorrangiger Berücksichtigung der maßgeblich betroffenen Funktionen. Dabeibesitzen aus Gründen der jeweiligen Rechtsfolgen die Erhaltungsziele betroffener Na-tura 2000-Gebiete Vorrang vor dem Artenschutz und dieser wiederum vor denNaturgütern, die im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG zu beachtensind. Zuletzt sind weitere Rechtsgrundlagen wie das Waldrecht zu berücksichtigen.

Demzufolge werden zunächst die notwendigen Flächen und Maßnahmen ermittelt, diezur Vermeidung bzw. Minderung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchGnotwendig sind. Darauf folgen die weiteren betroffenen Güter des Naturhaushalts, dieim Wesentlichen durch die Betroffenheit der Biotopfunktionen repräsentiert sind. An-schließend wird geprüft, in wieweit damit auch die Bodenfunktionen sowie die wei-teren Funktionen des Naturhaushalts abgedeckt sind.

Die Ermittlung des Kompensationsumfanges erfolgt gemäß Vollzugshinweise zur Bay-erischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 07.08.2013 für den staatlichenStraßenbau - Vollzugshinweise Straßenbau - in der Fassung vom 02/2014, i. V. mitder Biotopwertliste zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom28.02.2014 mit den redaktionellen Änderungen vom 31.03.2014 unter vorrangiger Be-rücksichtigung der maßgeblich betroffenen Funktionen.

Die wesentlichen Auswirkungen auf den Natur- und Landschaftshaushalt gehen vonder Versiegelung offener, landwirtschaftlich genutzter Bodenflächen und von derÜberbauung und vorübergehenden Inanspruchnahme von Gehölzflächen aus. Baube-dingt sind Gehölze (Verkehrsbegleitgrün) zu fällen/ roden.

Die vorgesehenen Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen liegen im unmittel-baren Umfeld der Baumaßnahme.

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Tabelle 3 Kompensationsbedarf für die flächenbezogen bewertbaren Merkmale und Ausprägungen des Schutzguts Artenund Lebensräume (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BayKompV)

Betroffene Biotop-/NutzungstypenBewertung inWertpunkten1)

Vorhabens-bezogeneWirkung2)

BetroffeneFläche (m2)

Beeinträchtigungs-faktor (Intensität dervorhabensbezogenen

Wirkungen)

Kompensati-onsbedarf inWertpunktenCode Bezeichnung1)

L542 Sonstige gewässerbegleitende Wäl-der, mittlere Ausprägung

10V 32 1,0 320U 52 0,7 364Z 20 0,4 80

9 - Z 28 0,4 101

F212 Gräben mit naturnaher Entwicklung 10V 5 1,0 50U 7 0,7 49

K122Mäßig artenreiche Säume / Stauden-fluren, frischer - mäßig trockenerStandorte

6 V 15 1,0 90

5 - Z 200 0,4 400

K123 Mäßig artenreiche Säume / Stauden-fluren, feuchter - nasser Standorte 7 U 8 0,7 39

K121 Mäßig artenreiche Säume / Stauden-fluren, trocken/warm 8+/- Z 159 0,4 509

G11 Intensivgrünland 3V 483 1,0 1.449U 180 0,0 0Z 3.185 0,0 0

A11 Intensiv bew. Äcker o. Segetalveg. 2V 931 1,0 1.862U 1.817 0 0Z 1.0229 0 0

V51 Grünflächen und Gehölzbeständeentlang von Verkehrsflächen 3

V 456 1,0 1.368U 192 0 0Z 4.934 0 0

Summe Kompensationsbedarf für die flächenbezogen bewertbaren Merkmale und Ausprägungen des SchutzgutesArten und Lebensräume in Wertpunkten

6.681

1) Gleiche Biotop-/Nutzungstypen mit unterschiedlicher Bewertung in Wertpunkten (WP) werden gesondert aufgeführt.Ggü. dem Grundwert um einen Wertpunkt aufgewertete Biotop- und Nutzungstypen werden mit „+“ gekennzeichnet.Biotop- und Nutzungstypen im Beeinträchtigungsbereich werden ab einem Grundwert von 6 Wertpunkten um einen Wertpunkt vermindert,und mit „-“gekennzeichnet

2) Code der vorhabensbezogenen Wirkungen:V Versiegelung (dauerhafte Überbauung mit nicht wiederbegrünten Flächen wie z. B versiegelte Flächen, befestigte Wege, Bankette).U Ueberbauung (dauerhafte Überbauung mit wiederbegrünten Böschungs- und sonstigen Straßennebenflächen).B Betriebsbedingte Wirkungen.Z Zeitlich vorübergehende Überbauung/Inanspruchnahme (Zufahrtswege, Lagerflächen, Baustelleneinrichtungen, Ersatzstraßen u. ä. während der Bauzeit).K Verkleinerung/Isolation von Biotopen, sodass die verbleibende Restfläche ihren Biotopwert weitgehend verliert.

Aufwertung entspr. § 7 Abs. 5 BayKompV i. V. m. Vollzugshinweisen Straßenbau (negative Werte).L EntLastung bisher von betriebsbedingten Wirkungen belastete FlächeS EntSiegelung mit Folgenutzung „keine Kompensationsmaßnahme“ (in Spalte „Betroffene Biotop-/Nutzungstypen“ ist der Zieltyp nach Entsiegelung angegeben.

3) Beeinträchtigungsfaktor (BF) ist abhängig von der Intensität der vorhabensbezogenen Wirkung: (0) - nicht erheblich, (0,4) – gering; (0,7) – mittel; (1,0) hoch

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Tabelle 4 Kompensationsumfang der Maßnahmen für das Schutzgut Arten und Lebensräume in Wertpunkten (WP)

Kompen-

sationsmaßnah-meNr.

Ausgangszustand nach der Biotop-u. Nutzungstypenliste

Prognosezustand nach der Biotop-u. Nutzungstypenliste

Kompensationsmaß-nahme

Code Bezeichnung 1)

Be-wert-ung inWP1)

Code Bezeichnung 1)Bewer-tung inWP1)

Be-rück-

sichtig-ung

Prog-nosew

ert

Fläche(m2)

Auf-wert-ung 2)

Kompensa-tionsumfang

in WP

3 A A11 Intensiv bew. Äcker 2

O21 Lesesteinriegel 10 0 30 8 240

K132Artenreiche Säume / Stau-denfluren, frisch-mäßig tr.Standorte

8 0 590 6 3.540

B213Feldgehölz m. überw. einh.standortg. Arten, alte Aus-prägung

12 -3 360 7 2.520

5 A A11 Intensiv bew. Äcker 2

O21 Lesesteinriegel 10 0 30 8 240

K132Artenreiche Säume / Stau-denfluren, frisch-mäßig tr.Standorte

8 0 515 6 3.090

B213Feldgehölz m. überw. einh.standortg. Arten, alte Aus-prägung

12 -3 435 7 3.045

G213 Artenarmes Extensivgrün-land 8 0 1.890 6 11.340

Summe Kompensationsumfang der Maßnahmen für das Schutzgut Arten und Lebensräume in WP 24.015

Kompensationsbedarf (vgl. Tab. 3): 6.681

Überhang (Kompensationsumfang für andere, künftige Maßnahmen) 17.334

1) Gleiche Biotop-/Nutzungstypen mit unterschiedlicher Bewertung in Wertpunkten werden gesondert aufgeführt.Gegenüber dem Grundwert um einen Wertpunkt aufgewertete Biotop- und Nutzungstypen sind mit „+“ gekennzeichnet.

2) Die Berücksichtigung der Vorbelastung straßennaher Kompensationsflächen entspr. der Vollzugshinweise Straßenbau, zu § 8 Abs. 1, ist mit „-“gekennzeichnet

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5 Maßnahmenplanung

5.1 Ableiten des naturschutzfachlichen MaßnahmenkonzeptesDen Zielsetzungen übergeordneter Fachplanungen (Landesentwicklungsprogramm,Regionalplanung, Waldfunktionsplanung, Arten- und Biotopschutzprogramme) ent-sprechend wurde als naturschutzfachliches Leitbild formuliert:- Erhöhung der Lebensraumvielfalt

Entwicklung von naturnahen Feldgehölzen / standortgerechten Laubwaldstruk-turen und Säumen in der strukturarmen Flur zur Verbesserung des Lebensraum-angebotes für Arten des Offenlandes bzw. der Grenzbereiche von Offenland zuWald; dabei Schaffung von Kleinstrukturen wie Steinhaufen und -wälle, besonnteGehölzhaufen, etc. zur Erhöhung der Lebensraumqualität für Reptilien, Insektenund andere wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten.

- Verbesserung der BiotopverbundsituationHerstellung von naturnahen Flächen mit Biotopfunktion als Vernetzungselemente.Erhöhung der Dichte von Trittsteinbiotopen durch die Bereitstellung extensiv ge-nutzter, naturnaher Lebensräume.

- Verbesserung der Grundwasser- und BodenfunktionErmöglichen der Grundwasserneubildung durch Nutzungsextensivierung und Er-möglichung einer naturnahen Bodenentwicklung.

Das Leitbild dient zur Ableitung von Maßnahmen, die geeignet sind, die ermitteltenKonflikte / Eingriffe zu kompensieren. Vom Bauvorhaben sind vorrangig betroffen:

- Offenland mit landwirtschaftlicher Nutzung (Acker / Grünland) (ca. 1,678 ha)- Säume / Staudenfluren (0,038 ha) / Fließgewässer/Gräben (0,001 ha)- Straßenbegleitgehölze auf Autobahnböschungen (0,486 ha)- Gewässerbegleitende Gehölzstrukturen (0,013 ha).

Dem Grundsatz der multifaktoralen Kompensation folgend wurden Maßnahmen zurKompensation der Habitatverluste bzw. -verkleinerung für betroffene Arten entwickelt,die sowohl als artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme und zur Kompensationvon beeinträchtigten Biotopen, Lebensraumfunktionen, Funktionen von Boden undweiteren Schutzgütern dienen können. Dadurch wurden auch die übrigen, nicht alsplanungsrelevant bestimmten und beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts mitabgedeckt.

Agrarstrukturelle Belange sind nicht zu berücksichtigen, da keine zusätzlichen Ein-griffe über die durch die bautechnischen Erfordernisse beanspruchten Flächen hinausin landwirtschafltiche Nutzflächen erfolgen. Die Maßnahmen werden auf agrarischunwirtschaftlichen Restflächen durchgeführt. Somit erfolgt eine geringfügige Inan-spruchnahme von landwirtschaftlicher Fläche für die Ausgleichsmaßnahme 3 A imUmfang von 980m² und für die Maßnahme 5 A in der Größenordnung von 2.875 m².

5.2 Landschaftspflegerisches GestaltungskonzeptZiel des Gestaltungskonzepts ist die harmonische Einbindung der Becken in die Land-schaft und eine Verminderung des technischen Eindrucks. Die Bepflanzung mit Ge-hölzen am Rand der Anlage bewirkt eine Abschirmung und dient gleichzeitig als Sicht-schutz.

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Das betroffene Baufeld der Baumaßnahmen wird nach Abschluss der Gesamtbau-maßnahmen in den vorliegenden Abschnitten wieder hergestellt. Die auf den Stockgesetzten Gehölze können wieder nachwachsen. Die Böschungsflächen werden wie-der mit gebietsheimischen Saatgut angesät.Für das Landschaftsbild ergeben sich (v.a. durch die Gestaltungsmaßnahme) auf denMaßnahmenflächen neue Strukturelemente, die zur landschaftlichen Vielfalt im Gebietbeitragen.

5.3 AusgleichsmaßnahmenEs werden neben den Vermeidungsmaßnahmen Maßnahmen zum Ausgleich derEingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt durchgeführt.Die Maßnahmen 3 A und 5 A kompensieren die beeinträchtigten Biotopfunktionen derOffenlandlebensräume gemäß § 15 BNatSchG und steigern die Lebensraumfunktionfür Reptilien und Insekten. Die Maßnahmen dienen nicht allein dem Ausgleich von be-einträchtigten Biotopfunktionen. Die Umwandlung intensiv landwirtschaftlich genutzterFlächen in eher magere, extensiv genutzte Grasflächen und artenreiche Säume undStaudenfluren stellt auch für den Boden eine Extensivierung dar. Langfristig wird dieEntwicklung eines naturnahen Bodengefüges begünstigt und damit auch die Leis-tungsfähigkeit des Bodens als Regler, Filter und Puffer verbessert.

3 A: Ausgleichsfläche (RRB)

Umfang:0,0980 ha

Zeitliche Zuordnung:Maßnahme nach Abschluss der Bauarbeiten;

Beschreibung:Entwicklung von artenreichen Säumen / Staudenfluren, frischer - mäßig trockener Standor-te auf Intensivackerfläche mit Herstellung von Reptilienhabitaten durch Anlage vonLebensraumstrukturen (Lesesteinriegel, Holzhaufen);Anlage Reptilien-Habitatelementen:- Lesesteinriegel mit Sandhaufen und Holzstapeln:

Teile der Lesesteinriegel werden bis zu einem Meter tief eingegraben (Winterquartier), wobei der magereErdaushub teilweise nördlich an den Steinen angeböscht wird; je ca. 10 m³ einschließlich angeböschter Aus-hub, Kalksteine, Körnung 80 % Anteil 200 bis 400 mm, 20 % größer bzw. kleiner, Sandhaufen (jeweils ca. 3m³), Holzstapel (jeweils ca. 1,5 m³)

Anlage von standortgerechtem Feldgehölz mit standortgerechten, heimischen Arten- Gehölzpflanzungen:

unter Verwendung von gebietseigenem Pflanzmaterial (verpflanzte Sträucher,Pflanzverband 1,2 m x 1,2 m)

Pflege/Hinweise:Saumstruktur:Pflege durch partielle Streifenmahd von jährlich ca. 1 Drittel der Fläche (= dreijährigerMähzyklus) mit Abfuhr des Mähgutes, einmalige Mahd ab Mitte OktoberGehölzpflanzung:Fertigstellungs- und Entwicklungspflege während der ersten drei Jahre. Gehölzschnittmaß-nahmen in Abhängigkeit vom Wuchs und von den Ansprüchen an die Verkehrssicherheit.Reptilienhabitat::Langfristige Sicherung der Lebensraumeignung für die Zauneidechse durch abschnitts-weise Mahd der Bereiche um die Struktur alle 2-3 Jahre mit Entfernen des Mähgutes ab15. Oktober. Schaffung von Rohbodenstellen (jeweils ca. 5 bis 20 m²) durch Fräsen imWinter, je nach Wüchsigkeit der Vegetation alle 3-5 Jahre.

5 A: Ausgleichsfläche (westlich RRB)

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Umfang:0,2870 ha

Zeitliche Zuordnung:Maßnahme nach Abschluss der Bauarbeiten;

Beschreibung:Entwicklung von artenreichen Säumen / Staudenfluren, frischer - mäßig trockener Standor-te auf Intensivackerfläche mit Herstellung von Reptilienhabitaten durch Anlage vonLebensraumstrukturen (Lesesteinriegel);Anlage Reptilien-Habitatelementen:- Lesesteinriegel mit Sandhaufen und Holzstapeln:

Teile der Lesesteinriegel werden bis zu einem Meter tief eingegraben (Winterquartier), wobei der magereErdaushub teilweise nördlich an den Steinen angeböscht wird; je ca. 10 m³ einschließlich angeböschter Aus-hub, Kalksteine, Körnung 80 % Anteil 200 bis 400 mm, 20 % größer bzw. kleiner, Sandhaufen (jeweils ca. 3m³), Holzstapel (jeweils ca. 1,5 m³)

Anlage von Extensivgrünland auf frischem Standort / Ansaat Grünland für extensive Nut-zung

Herstellung der Saatfläche (nach Nutzungsaufgabe Acker) Ansaat Regio-Saatgutmischungmit geringer Saatgutmenge zur Ermöglichung der Selbstansiedlung weiterer gebietstypischer ArtenAnsaat entsprechend der Nutzungs- und Pflegeintensität der Flächen mit geeigneten Saatgutmengen und Saatgutmischungen.

Anlage von standortgerechtem Feldgehölz mit standortgerechten, heimischen Arten- Gehölzpflanzungen:

unter Verwendung von gebietseigenem Pflanzmaterial (verpflanzte Sträucher,Pflanzverband 1,2 m x 1,2 m)

Pflege/Hinweise:Saumstruktur:Pflege durch partielle Streifenmahd von jährlich ca. 1 Drittel der Fläche(= dreijähriger Mähzyklus) mit Abfuhr des Mähgutes, einmalige Mahd ab Mitte OktoberExtensivgrünland:Mahd übergangsweise (erste drei Jahre) zur Ausmagerung des Standorts zwei- bis drei-malig (Anfang Juni bis Oktober) mit Mähgutabtransport; Verzicht auf Düngung;Sobald eine Ausmagerung eingetreten ist (voraussichtlich nach ca. drei Jahren), ist dieFläche ein- bis zweimal pro Jahr zwischen Mitte Juni und Oktober zu mähen. Das Mähgutist abzutransportieren.Bedingungen für Pflege:- Mahdnutzung: ein- bis zweimal pro Jahr zw. Mitte Juni und Oktober, Mähgutabfuhr- Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, keine Düngung- kein Umbruch zur Neueinsaat; keine Nach- und Übersaaten;Gehölzpflanzung:Fertigstellungs- und Entwicklungspflege während der ersten drei Jahre. Gehölzschnittmaß-nahmen in Abhängigkeit vom Wuchs und von den Ansprüchen an die Verkehrssicherheit.Reptilienhabitat::Langfristige Sicherung der Lebensraumeignung für die Zauneidechse durch abschnitts-weise Mahd der Bereiche um die Struktur alle 2-3 Jahre mit Entfernen des Mähgutes ab15. Oktober. Schaffung von Rohbodenstellen (jeweils ca. 5 bis 20 m²) durch Fräsen imWinter, je nach Wüchsigkeit der Vegetation alle 3-5 Jahre.

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4 G: Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung von RRBNeben den beschriebenen Maßnahmen sind Gestaltungsmaßnahmen zur Wieder-herstellung nach bauzeitlicher Inanspruchnahme zur Einbindung des neuenRegenrückhaltebeckens in die umgebende Landschaft vorgesehen. Sie dienen derlandschaftsgerechten Gestaltung des Landschaftsbildes nach § 15 Abs. 2 BNatSchG.

Umfang:0,024 ha

Zeitliche Zuordnung:Maßnahme nach Abschluss der Bauarbeiten;

Beschreibung:Ansaat Landschaftsrasen- Ansaat Landschaftsrasen, extensiv

mit geringer Saatgutmenge zur Ermöglichung der Selbstansiedlung weiterer gebietstypischer ArtenAnsaat entsprechend der Nutzungs- und Pflegeintensität der Flächen mit geeigneten Saatgutmengen undSaatgutmischungen.

Anlage von mesophilen Gehölz-/Heckenabschnitt mit standortgerechten, heimischen Arten- Gehölzpflanzungen:

unter Verwendung von gebietseigenem Pflanzmaterial (verpflanzte Sträucher, 1,2 m x 1,2 m)

Pflege/Hinweise:Fertigstellungs- und Entwicklungspflege während der ersten drei Jahre.Gehölzschnittmaßnahmen in Abhängigkeit vom Wuchs und von den Ansprüchen an dieVerkehrssicherheit.

5.3 MaßnahmenübersichtDie einzelnen Maßnahmen sind in der Unterlage 12.3.2 in ihrer Lage und Gestaltungdargestellt. Insgesamt wurden folgende Vermeidungs- (V), Ausgleichs- (A), Ersatz-(E) und Gestaltungsmaßnahmen (G) sowie Maßnahmen zum Waldersatz (W) vorge-sehen:

Tabelle 5: Auflistung der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Maßnah-men-nummer

Kurzbeschreibung der Maßnahme Dimension Kompensa-tionsumfang

in WP

1 V Vorgaben zur Baufeldfreimachung1 V Jahreszeitliche Beschränkung von Baum- und Gehölzfällungen 0,49 ha

2 V Schutzeinrichtungen zur Sicherung von Flächenmit wertvollen Vegetationsbeständen

ca. 125 m

3 AAnlage Feldgehölz mit standortgerechten, heimischen Arten; Ent-wicklung von artenreichen Säumen mit Lebensraumstruktur fürReptilien am RRB

0,098 ha 6.300

4 GLandschaftsgerechte Gestaltung u. Einbindung des Regenrück-haltebeckens durch Gehölzpflanzung mit standortgerechten Artenund Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut

0,018 ha

5 A Anlage Feldgehölz mit standortgerechten, heimischen Arten; Ent-wicklung von artenreichen Säumen / Staudenfluren westlich RRB

0,287 ha 17.715

Summe 24.015

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6 Gesamtbeurteilung des Eingriffs

6.1 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europä-ischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) werden im landschaftspfle-gerischen Begleitplan ermittelt und dargestellt.

Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Säugetieren,Reptilien und bei europäischen Vogelarten gem. Art 1 der Vogelschutzrichtlinie keineTatbestände nach § 44 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden.

Säugetierarten sind vom Vorhaben nicht betroffen. Für Reptilien- und Vogelarten, dieim Planungsgebiet und dem nahen Umfeld vorkommen oder potenziell vorkommenkönnen, sind die projektbedingten Wirkfaktoren und Wirkprozesse unter Berücksichti-gung der Maßnahmen zur Vermeidung so gering, dass die ökologische Funktion derbetroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrtwird und eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationennicht entsteht.

Eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist damit nicht er-forderlich.

Es wurde keine gesonderte Unterlage zum speziellen Artenschutz erarbeitet und diePrüfergebnisse in diesen Textteil integriert.

6.2 Betroffenheit von Schutzgebieten und -objekten

6.2.1 Natura 2000-GebieteIm Umfeld des Untersuchungsgebietes liegt das „Natura 2000“-Gebiet DE6833-371`Trauf der südlichen Frankenalb` liegt mit der Teilfläche 9 ca. 90 m westlich der Auto-bahn. Das Gebiet wird durch reich strukturierte Biotopkomplexe am Stufenradn dersüdlichen Frankenalb mit landesweit bedeutenden Fledermaus-Winterquartieren undmit dem Vorkommen des Eremiten charakterisiert. Ziel-Lebensraumtypen oder Ziel-arten dieses FFH-Gebietes sind vom Vorhaben nicht betroffen. Es sind aufgrund derArt der Baumaßnahme und der Lage außerhalb des Schutzgebietes keine Aus-wirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.

6.2.2 Weitere Schutzgebiete und –objekteDas UG liegt innerhalb der Schutzzone im Naturpark Altmühltal (Landschaftsschutz-gebiet Nr. LSG-BAY-15) geschützt. Das Bauvorhaben lässt keine Beeinträchtigungdes Charaktes des Gebietes noch des Landschaftsbildes erwarten.

Von den im Untersuchungsgebiet aufgenommene, den Kriterien der Bayerischen Bio-topkartierung entsprechende Biotoptypen werden nicht von der Maßnahme bean-sprucht. Dem gesetzlichen Schutz des § 30 BNatSchG unterliegende Biotope sindnicht vom Eingriff betroffen.

6.3 Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchGDurch die getroffenen Maßnahmen (vgl. Kap. 5.3) werden die Beeinträchtigungen desNaturhaushaltes gleichartig ausgeglichen (Ausgleichsmaßnahmen auf ca. 0,098 ha).

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Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt bzw. neu gestaltet. Ein Ausgleichsdefizitim Sinne von § 15 BNatSchG verbleibt damit nicht.

6.4 Abstimmungsergebnisse mit BehördenZur Abstimmung der Unterlagen mit der Höheren Naturschutzbehörde der Regierungvon Mittelfranken (hNatSchB) wurde der Erfassungsumfang für den Landschaftspfle-gerischen Begleitplan sowie für die saP vorab abgeklärt.

7 Erhaltung des Waldes nach Waldrecht

Es sind keine Waldbestände vom Eingriff betroffen.