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BABA7
ERSATZNEUBAU DER TALBRÜCKELANGENSCHWARZ
Unterlage 19.1
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Gutachter:
Bioplan GbRAnschrift: Deutschhausstraße 36
35037 MarburgTelefon: (06421)6900090
(06421)89000938bioplan. marbura@t-online. de
Fax:E-Mail:
Auftraggeber:
Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement FuldaDezernat PL 4Schillerstraße 8
36043 FuldaHESSEN
Internet: buero-bioplan.de
Bearbeiter:
Dipl. -Biol. Dr. Wolfgang Klein
Dipl. -Biol. Ronald Polivka
Dipl. -lng. Jan-Marcus Lapp
Stand:
Version:
9. Dezember 2016
1
Unterlage Nr. 19.1zum
Planfeststellun sbeschlussvom 25.4. 2018 Gz. 061-k-04»2. 188Wiesbaden, den 09. 5. 2018
Hessisches Ministeriumfür Wirtschaft, Energie, Verkehr
und LandesentwicklungAbt. VI
ImAu g
Angestellte
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LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
Inhaltsverzeichnis.......................................................................................... Seite
1 Einleitung..................................................................................................3
1. 1 Anlass und Aufgabenstellung...................................................................3
1.2 Rechtliche und fachliche Grundlagen.......................................................31. 3 Methodische Vorgehensweise .................................................................3
1.4 Projektbeschreibung ................................................................................4
2 Planungsraumanalyse..............................................................................62. 1 Lage.........................................................................................................6
2.2 Naturräumliche Lage................................................................................62. 3 Geologie...................................................................................................7
2. 4 Schutzgebiete ..........................................................................................7
2.5 Vorgaben übergeordneter Planungen......................................................?
3 Bestandserfassung und -bewertung.........................................................83. 1 Definition und Begründung der planungsrelevanten Strukturen /
Funktionen ...............................................................................................8
3.2 Beschreibung und Bewertung der planungsrelevanten Strukturen /Funktionen ...............................................................................................9
3.2. 1 Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen und geschützte Biotope .......9
3.2. 1. 1 Untersuchungsmethodik....................................................93. 2. 1.2 Biotoptypen .......................................................................93. 2. 1.3 FFH-Lebensraumtypen ................................................... 173. 2. 1.4 Gesetzlich geschützte Biotope........................................ 173.2. 1.5 Flora................................................................................ 183. 2. 1.6 Bewertung ....................................................................... 19
3. 2. 2 Tierwelt.......................... :............................................................. 22
3. 2. 2. 1 Haselmaus...................................................................... 22
3.2. 2. 1. 1 Untersuchungsmethodik ........................................... 223. 2. 2. 1.2 Ergebnisse und Bewertung....................................... 22
3. 2. 2.2 Fledermäuse ................................................................... 233. 2. 2. 3 Vögel............................................................................... 24
3. 2. 3 Boden ........................................................................................ 243. 2. 4 Wasser ........................................................................................ 24
3. 3 Schutzgebiete........................................................................................ 25
4 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ....................... 264. 1 Straßenbautechnische Vermeidungsmaßnahmen .................................264.2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der
Baumaßnahme....................................................................................... 26
5 Konfliktanalyse, Eingriffsermittlung......................................................... 285. 1 ProjektbezogeneWirkfaktoren............................................................... 28
B'oplsn Marburg GbR Seite 1
LBP BABA7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
5. 2 Zusammenfassung der Beeinträchtigungen........................................... 30
Maßnahmenplanung............................................................................... 32
6. 1 Ableitung des Kompensationskonzeptes ............................................... 326.2 Maßnahmenübersicht ............................................................................ 33
Gegenüberstellung von Eingriffen und Kompensation............................ 42
Quellen- und Literaturverzeichnis ........................................................... 47
Anhang................................................................................................... 48
Anhänge
Anhang l:
Anhang II:
Anhang III:
Anhang IV:
Anhang V:
Anhang VI:
Fotos der Haselmausnachweise
Gehölzliste für die Anlage von Hecken, Gebüschen und Waldrändern
Aufstellung Bepflanzung Maßnahmen 10. IÄCEF und 10. 2AcEF(Maß-nahmen Haselmaus)
Ergebnisse der Vogelerhebungen (Hessen Mobil)Ergebnisse der Fledermauserhebungen (Hessen Mobil)
Eingriffs-Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle)
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Im Untersuchungsgebiet vorkommende Biotoptypen ..............................9
Tab. 2: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Lebensraumtypen gemäßAnhang l der FFH-Richtlinie (FFH-LRT) ................................................. 17
Tab. 3: Liste der geschützten und gefährdeten Pflanzenarten ........................... 18
Tab. 4: Bewertung der Biotoptypen .................................................................... 20
Tab. 5: Ergebnisse der Kontrollen der Haselmausnisthilfen ...............................22
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 übersichtskarte Talbrücke Langenschwarz
Kartenverzeichnis
NL Inhalt
19. 1 Bestands- und Konfliktplan, Blätter 1 - 2
9. 2 Maßnahmenplan, Blätter 1 - 2
Maßstab
1 : 1.000
1 : 1. 000
Bioplan Marburg GbR Seite 2
LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
1 Einleitung
1. 1 Anlass und Aufgabenstellung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil - Straßen- und Ver-
kehrsmanagement, plant den Ersatzneubau der bestehenden Talbrücke Langen-schwarz an der BAB A 7 zwischen den Anschlussstellen Niederaula und Hün-
feld/Schlitz. Die Planung umfasst den beidseitigen Abbruch und Neubau der rund326 m langen Talbrücke Langenschwarz.
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist Bestandteil der planungsrechtli-chen Voraussetzungen für die Realisierung der geplanten Straßenbaumaßnahme.Ziel des LBP ist es, die durch die geplante Baumaßnahme zu erwartenden Eingriffein Natur und Landschaft darzustellen und Maßnahmen abzuleiten, die geeignet sind
a) den erwarteten Eingriff soweit als möglich zu vermeiden oder zu minimieren(Vermeidungsgebot gem. § 15Abs. 1 BNatSchG),
b) unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder zu ersetzen (Kompen-sationspflicht gern. § 15 Abs. 2 BNatSchG)
1. 2 Rechtliche und fachliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Eingriffen stellt das Bundesnatur-schutzgesetz (BNatSchG Kapitel 3, §§13 ff)dar.
Neben den eingriffsrechtlichen Aspekten sind die Belange des Artenschutzes gemäßKapitel 5 Abschnitt 3 des BNatSchG und des Netzes "Natura 2000" nach Kapitel 4Abschnitt 2 des BNatSchG sowie das Umweltschadensrecht nach §19 BNatSchG zuberücksichtigen.
Grundlagen für die Erstellung und einheitliche Gestaltung des Landschaftspflegeri-sehen Begleitplans im Straßenbau sind. der Leitfaden LBP (HLSV 2009) sowie dieMusterkarten LBP (BMV 2011).
1. 3 Methodische Vorgehensweise
Aufgabe des Landschaftspflegerischen Begleitplans ist eine Bestandserhebung undBewertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes mit ihren wesentlichenStrukturen und funktionalen Beziehungen. Die Auswahl der untersuchten Parameterorientiert sich dabei an deren Planungsrelevanz im Hinblick auf die sachgerechteAbarbeitung Z. B. der eingriffsrechtlichen und artenschutzrechtlichen Aspekte.
Bioplan Marburg GbR Seite 3
LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
Aufbauend darauf ist eine Analyse der durch das geplante Vorhaben zu erwartendenKonflikte durchzuführen. In weiteren Schritten werden unter Beachtung des Grund-satzes der Verhältnismäßigkeit zunächst die Möglichkeiten zur Eingriffsvermeidunggeprüft und dann die Maßnahmen zur Kompensation der verbleibenden, unvermeid-baren Beeinträchtigungen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild abgeleitet,welche geeignet sind, die durch das Vorhaben hervorgerufenen Eingriffe (ggf. multi-funktional) zu kompensieren.
Die Ermittlung des Umfangs der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen stütztsich auf die Anlagen 2 und 3 der hessischen Kompensationsverordung (KV) in Ver-bindung mit der Anlage M7 des Leitfadens LBP (HLSV 2009). Dabei sind vomGrundwert je Biotoptyp und m2 je nach Ausprägung des Biotoptyps oder vorhande-
nen Vorbelastungen Auf- und Abschlage möglich.
Geolo ie Boden Wasser Klima/Luft: Für die Abarbeitung dieser Schutzgüter wurdeauf vorhandende Daten zurückgegriffen.
Landschaftsbild: Eine Beurteilung des Landschaftsbildes wurde vor Ort vorgenom-men.
Pflanzen: Im Rahmen der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans er-folgte eine Kartierung der Biotoptypen gemäß Anlage 7 des Leitfadens LBP (HLSV2009). Im Zuge der Kartierung wurden auch die FFH-Lebensraumtypen (LRT) gemäßAnhang l der FFH-Richtlinie, die gesetzlich geschützten Biotoptypen sowie die ge-schützten und gefährdeten Pflanzenarten erfasst.
Tiere: Im Frühjahr / Sommer 2014 wurde das Vorkommen der Haselmaus überprüftsowie eine avifaunistische Kartierung durchgeführt. Desweiteren erfolgte eine Uber-Prüfung des Brückenkörpers als Fledermausquartier.
1.4 Projektbeschreibung
Die vorliegende Planung umfasst den beidseitigen Abbruch und Neubau der ca.326m langen Talbrücke Langenschwarz (alt ASB-Nr. 5223/507, neuASB-Nr. 5223/649) inklusive der Pfeiler und Fundamente an der BAB A7 sowie die Stre-ckenanschlüsse der BAB A7 mit einer Länge von ca. 305 m in Fahrtrichtung Kasselbzw. ca. 185 m in Fahrtrichtung Würzburg.
Die Talbrücke Langenschwarz befindet sich westlich der Ortslage Burghaun.
Die betrachtete Baustrecke weist eine Gesamtlänge von 816 m auf.
Der Ersatz des Bauwerks aus dem Jahr 1967 ist eine unabdingbare Folgemaßnah-me, da die Talbrücke Langenschwarz 2019 das Ende ihrer technischen Nutzungs-dauer erreichen wird.
Bioplan Marburg GbR Seite 4
LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
Baulast- und Vorhabenträger der geplanten Maßnahme ist die BundesrepublikDeutschland - Bundesautobahnenverwaltung, endvertreten durch Hessen Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement.
Die Baumaßnahme befindet sich in Höhe der Gemeinde Burghaun, Ortsteil Langen-schwarz an der Kreisgrenze zwischen Fulda (Gemeinde Burghaun) und Hersfeld-Rotenburg (Gemeinde Haunetal). Die Talbrücke Langenschwarz befindet sich zwi-sehen den Anschlussstellen Niederaula (Netzknoten (NK) 5223/020) undHünfeld/Schlitz (NK 5324/038) mit der Stationierung in Brückenmitte bei 7, 130. Derbestehende Betriebskilometer in der Mitte des Bauwerkes liegt bei ca. km 541, 0. DieTalbrücke der BAB A7 überspannt das Tal und die Kreisstraße FD K142 / HEF-ROFK 46. Die Kreuzungsstation der K142 liegt zwischen den Netzknoten 5223/004 und5223/022 bei der Station 1 ,422. Das Brücke n bauwerk hat eine Länge von rund 326mbei Pfeilerhöhen zwischen 15 und 25m. Die Straßenabflusswässer werden Regen-rückhaltebecken mit vorgeschaltetem Absetzbecken zugeführt.
Das Absetzbecken wird im Dauerstau betrieben. Es wird als Erdbecken mit Abdich-
tung aus Geokunststoffen mit Ballastierung aus Pflaster oder ballastierter Betonaus-kleidung ("Membranwanne") ausgeführt, was einer Versiegelung gleich kommt. Diebeiden Regenrückhaltebecken werden nicht abgedichtet und als Trockenbecken mitSpritzrasenansaat ausgelegt. Die Umfahrungen der Becken werden in wasserge-bundener Bauweise hergestellt.
Bioplan Märburg GbR Seite 5
LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
2 Planungsraumanalyse
2. 1 Lage
Das Untersuchungsgebiet (DG) liegt an der A7 Kassel-Würzburg im Regierungsbe-zirk Kassel teils im Landkreis Fulda (Gemeinde Burghaun, Gemarkung Langen-schwarz), teils im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Gemeinde hlaunetal, GemarkungWehrda).
Die Ca. -Lage des Untersuchungsgebietes ist der Ubersichtskarte (Abb. 1) zu ent-nehmen.
<ftiiNtd.'ini
A7Langenschwarz
Abb. 1 Obersichtskarte Talbrücke Langenschwarz
2.2 Naturräumliche Lage
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum 35 "Osthessisches Bergland".
Haupteinheitengruppe 35 "Osthessisches Bergland"
Bioplan Marburg GbR Seite 6
Haupteinheit
Untereinheit
LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
355 "Fulda-Haune-Tafelland"
355. 3 "Haune-Hochflächen"
Aus dem fast ganz bis auf den mittleren Buntsandstein abgetragenen Fulda-Haune-Tafelland ragen vereinzelt Basaltkuppen und -massive wie der Rimberg heraus (vgl.KLAUSING 1988).
2.3 Geologie
Gemäß der geologischen Übersichtskarte von Hessen stehen im Bereich des UGgroßflächig Formationen des Mittleren Buntsandsteins an (Sandstein, Z.T. mit Geröl-len, Ton-Schluffstein, HLFB 1989).
Der Untergrund unter 1-2 m Lehm- und Buntsandsteinschutt besteht aus Schichtender Rhön-Wechselfolge des Mittelbuntsandstein (HLFB 1964). In den Tallagen ist dieLehm- und Schuttdecke max. 3m mächtig.
2.4 Schutzgebiete
Die Flächen südlich der Kreisstraße K142 liegen in einem Wasserschutzgebiet(Trinkwasserschutzzone III).
Weitere Schutzgebiete befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet.
2.5 Vorgaben übergeordneter Planungen
Die Waldflächen des UG sind im Regionalplan Nordhessen (RPN 2009) als "Vor-ranggebiet für Forstwirtschaft" dargestellt. Flächen westlich der Autobahn sind als"Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft" dargestellt. Eine kleine Fläche ist "Vorrangge-biet für Landwirtschaft" (westlich der Autobahn).
Die BAB A7 ist im Regionalplan als "Bundesfernstraße mindestens 4-streifig Be-stand" dargestellt.
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LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
3.1
Bestandserfassung und -bewertung
Definition und Begründung der planungsrelevanten Strukturen /Funktionen
Biotopfunktion für Pflanzen: Dieser Parameter wird im Rahmen des LBP betrachtet.Für das geplante Straßenbauvorhaben werden bewachsene Flächen zumindest vo-rübergehend in Anspruch genommen.
Habitatfunktion für Tiere: Dieser Parameter wird im Rahmen des LBP insbesondere
an Hand der durchgeführten faunistischen Kartierungen und der Biotopkartierungsowie ggf. vorhandener Daten betrachtet. Als planungsrelevant stellen sich insbe-sondere die Vorkommen der streng geschützten Arten wie Haselmaus und GroßesMausohrdar.
Boden: Um mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden ab-schätzen zu können, werden planungsrelevante Bodenfunktionen des Untersu-chungsraums auf der Basis vorhandener Daten betrachtet. Da kleinflächige Neuver-siegelungen sowie Abgrabungen (Absetz- und Rückhaltebecken) erfolgen, ist voneiner Planungsrelevanz des Schutzgutes auszugehen.
Wasser: Die Betrachtung des Naturguts Wasser erfolgt auf der Basis vorhandenerDaten sowie der Biotopkartierung. Auf Grud der zu ändernden Entwässerungsver-hältnisse ist von einer Planungsrelevanz auszugehen.
Klima/Luft: Der Ersatzneubau wird an gleicher Stelle wie die vorhandene Brücke er-richtet, so dass mit keiner neuen Beeinträchtigung des Naturgutes Klima/Luft zurechnen ist. Auf eine weitere Betrachtung dieses Naturguts wird daher verzichtet.
Landschaftsbild: Da mit Auswirkungen des geplanten Straßenbauvorhabens auf dasLandschaftsbild nicht zu rechnen ist, wird auf eine weitere Betrachtung verzichtet.
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3.2
LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
Beschreibung und Bewertung der planungsrelevanten Strukturen /Funktionen
3.2. 1 Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen und geschützte Biotope
3. 2. 1. 1 Untersuchungsmethodik
Die Kartierung erfolgte im Frühjahr und Frühsommer2014. Hierzu wurden die Biotop-typen des Untersuchungsgebietes (UG) kartiert und die charakteristischen und wert-bestimmenden Pflanzenarten aufgenommen. Im Zuge der Erhebungen erfolgte auchdie Erfassung der FFH-Lebensraumtypen sowie der geschützten Biotope. Weiterhinwurden die vorgefundenen Biotoptypen nach ihrer pflanzensoziologischen Zugehö-rigkeit eingestuft, soweit dies im Rahmen der Kartierung sinnvoll und durchführbarwar. Die Nomenklatur der Pflanzennamen richtet sich nach OBERDORFER (2001),die der Pflanzengesellschaften nach OBERDORFER (1977-1992) bzw. DIERSCHKE(1997, 2004) oder POTT (1994). Als Kartierschlüssel wurde die Biotoptypenliste derAnlage M7 des "Leitfadens für die Erstellung landschaftspflegerischer Begleitplänezu Straßenbauvorhaben in Hessen" (HLSV 2009) verwendet.
3. 2. 1. 2 Biotoptypen
Tab. 1: Im Untersuchungsgebiet vorkommende Biotoptypen
KV-Code Biotoptyp gemäß KV
Wald01. 111 Bodensaurer Buchenwald
01. 122 Eichenmischwälder (forstlich überformt)
01. 152 Schlagfluren, Naturverjüngungen, Sukzessionim und am Wald
01. 219 Sonstige Kiefernbestände
01.299 Sonstige Nadelwälder
01. 310 Mischwälder aus Laub- und Nadelbaumarten
Gebüsche, Hecken, Säume
02. 600 Hecken- / Gebüschpflanzung (straßenbeglei-tend)
04. 600 Feldgehölz, Baumhecke
Gewässer, Ufer, Sümpfe05.241 An Böschungen verkrautete Gräben
05.243 Naturfern ausgebaute Gräben
ergänzende Hinweise
LRT 9110
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LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
KV-Code Biotoptyp gemäß KV ergänzende Hinweise
05.460 Nassstaudenfluren
Grasland im Außenbereich
06. 010 Intensiv genutzte Feuchtwiesen
06. 220 Intensiv genutzte Weiden
06. 320 Intensiv genutzte Frischwiesen
Ruderalfluren und Brachen
09. 110 Ackerbrache, mehr als 1 Jahr nicht bewirt-schattet
09. 130 Wiesenbrachen und ruderale Wiesen
09. 150 Feldraine, Wiesenraine, linear
09. 160 Straßenränder (mit Entwässerungsmulde, Mit-telstreifen) intensiv gepflegt, artenarm
Vegetationsarme und kahle Flächen10. 510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen
10. 520 Nahezu versiegelte Flachen, Pflaster
10.530 Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege,-platze etc.
10. 610 Bewachsene Feldwege
10.620 Bewachsene Waldwege
Acker und Gärten
11. 191 Acker intensiv genutzt
WaldLaubwald
Bodensaurer Buchenwald (01. 111)
Der bodensaure Buchenwald entspricht dem Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fa-getum) und kommt kleinflächig im Südosten des UG vor.
Der arten-, kraut- und straucharme Wald wird von der Buche (Fagus sylvatica} domi-niert und enthält auch Eichen (Quercus petraea) und Kiefern (P/nus spec. ). Das Be-standsalter wird auf ca. 100-120 J. geschätzt.
In der Krautschicht kommen Säurezeiger wie Weiße Hainsimse (Luzula luzuloides)und Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) sowie Z. B. Rasen-Schmiele {Deschampsia
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LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
cespitosa) und Wald-Frauenfarn (Athyhum filix-femina), daneben auch Buchenjung-wuchs vor.
Der bodensaure Buchenwald entspricht dem FFH-Lebensraumtyp 9110 (Hainsim-sen-Buchenwald).
Eichenmischwälder (forstlich überformt) (01. 122)
Die von der Trauben-Eiche (Quercus petraea) bestimmten Eichenbestände sind re-lativ jungen Alters (ca. 20-40J.) und entsprechend arm an ökologisch bedeutsamenStrukturen. Vogelbeere (Sorbus aucupaha), Hainbuche (Carpinus betulus) und Fich-te (P/cea abies) sind beigemischt. In der Krautschicht, die stellenweise auch sehrdürftig entwickelt ist, kommen Z. B. Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Männ-licher Wurmfarn (Dryoptehs filix-mas), Gewöhnlicher Dornfarn (Dryopteris carthu-s/ana), Wald-Sauerklee (GXS//S acetosella), Hain-Rispengras (Poa nemoralis) undBrombeere (Rubus fruticosus agg.) vor.
Schlagfluren, Naturverjüngungen, Sukzession im und am Wald (01.152)
Teile der Waldrandbereiche sind schlagflur- oder pionierwaldartig entwickelt. Oft do-minieren Hänge-Birke (Betula pendula}, Zitter-Pappel (Populus tremula} und Sal-Weide (Sa/;x caprea). Die Kiefer (P/nus sylvestris) ist oft beigemischt. Die Strauch-Schicht kann mit Hasel (Corylus avellana), Faulbaum (Frangula alnus), Brombeere(Rubus fruticosus agg.) und Grau-Weide (Sa/fx cinerea) recht üppig entwickelt sein.Teilbereiche sind auch weitgehend baumfrei und als Schlagflur zu bezeichnen. In derKrautschicht kommen neben Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios), Taumel-Käl-berkropf (Chaerophyllum temulum), Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa),Klebkraut (Galium aparine), Stinkendem Storchschnabel (Geranium robertianum),Echter Nelkenwurz (Geum urbanum), Kleinblütigem Springkraut (Impatiens parvi-flora) und Großer Brennnessel (Urtica dioica) stellenweise auch Feuchtezeiger wieWald-Engelwurz (Angelica sylvestris), Wasserdost {Eupätorium cannabinum), Wald-Ziest (Stachys sylvatica) und Erlenjungwuchs vor. Im Waldrandbereich wurden stel-lenweise magere Säume mit Geflecktem Knabenkraut {Dactylorhiza maculata), Fär-ber-Ginster (Genista tinctoria), Großem Zweiblatt [Listera ovata}, Hauhechel (Onon/sspec. ), Blutwurz (Potentilla erecta) und Mittlerem Klee (Trifolium medium) festgestellt.Im Zuge von Pflegearbeiten wurden im Brückenbereich Gehölze in 2014 zurückge-schnitten. Die entsprechenden Bereiche sind im Bestandsplan dargestellt.
Als geschützte Arten wurden Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza mawlata), Gro-ßem Zweiblatt {Listera ovata) nachgewiesen. Das Gefleckte Knabenkraut (Dacfy/o-rhiza maculata) gilt in Hessen sowie bundesweit als "gefährdet". Färber-Ginster (Ge-nista tinctoria) ist eine Art der Vorwarnkiste nach der Roten Liste Hessen (HMULV
2008, vgl. Kap. 3. 2. 1. 5).
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LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
Sonstige Kiefernbestände (01. 219)
Den von der Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) dominierten Bestände sind jungen Altersund gehen randlich oft in die benachbarten Pionierwälder über. Junge Hänge-Birken(Betula pendula), Vogelbeeren (Sorbus auwparia). Buchen (Fagus sylvatica}, Zitter-Pappeln (Populus tremula) und Fichten (Picea abies) sind beigemischt. In der oftdürftigen Krautschicht kommen Z. B. Land-Reitgras {Calamagrostis epigeios} undBrombeere (Rubus fruticosus agg.) vor.
Sonstige Nadelwälder (01.299)
Der von Douglasie (Pseudotsuga menziesii} dominierte Nadelbaumbestand mittlerenAlters ist Struktur- und krautarm. Zur Brücke hin ist der Bestand lichter, stellenweisemit reichlich Brennnessel (Urtica dioica). Rotbuche (Fagus sy/raft'ca), GewöhnlicheEsche (Fraxinus excelsioi), Zitter-Pappel (Populus tremula) und Sal-Weide (Sa//xcsprea) sowie Fichte (P/'cea aü/es), Kiefer (P/nus sylvesths) und einzelne alte Eichen(Quercus spec. ) sind beigemischt. Im Randbereich geht der Fichtenbestand in Pio-nienvald(01. 152)über.
Mischwälder aus Laub- und Nadelbaumarten (01.310)
Im Nordwesten des UG liegt ein Mischwaldbestand aus Buche (Fagus sylvatica} undKiefer (P/nus spec. ). Aufgrund des Deckungsgrades der Kiefer wird der auch Eichen(Qt/ercus petraea) enthaltende Bestand (noch) als Mischwald eingestuft (der De-ckungsgrad der Kiefer wird auf rund 40% geschätzt).
In der meist nur dürftig entwickelten Krautschicht kommen Säurezeiger wie Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa), Zweiblättriges Schattenblümchen (Maianthemumbifolium} und Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) sowie Breitblättriger Dornfarn(Dryopten's dilatata), Gewöhnlicher Dornfarn (Dryopteris carthusiana) und Wald-Sauerklee (Oxa//s acetosella) vor. Zur Bundesautobahn hin geht der Bestand stel-lenweise in Pionierwald (01. 152) über.
Gebüsche, Hecken, SäumeHecken- / Gebüschpflanzung (sträßenbegleitend) (02. 600)
Die Autobahnböschungen sind mit Bäumen und Büschen dicht bestockt. Teile derBöschungen wurden in 2014 im Zuge von Pflegemaßnahmen zurückgeschnitten; siesind im Bestandsplan entsprechend dargestellt.
Die Bestände bestehen überwiegend aus Bäumen Jungen bis mittleren Alters wieRotbuche (Fagus sylvatica), Stiel- und Trauben-Eiche (Quercus robur, Qu. petraea},Schwarz- und Grau-Erle (Alnus glutinosa, A. incana), Feld-Ahorn (Acer campestre),Hainbuche (Carpinus betulus) und Vogel-Kirsche (Prunus avium). Teilweise sind dieBestände auch durch Pionierbaumarten wie Hänge-Birke (Betula pendula), Zitter-Pappel (Populus tremula), Sal- und Bruchweide (Salix caprea, S. fragilis) gekenn-
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LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
zeichnet. Nadelbäume wie Fichte (Pf'cea ab/es) und Wald-Kiefer (P/nus sylvestn's)sind selten.
In der oft gering entwickelten Strauchschicht sind heimische und gebietsfremde Artenvertreten. Vorkommende Arten sind Hasel (Co/y/us avellana), Hartriegel (Comusspec. ), Kanadische Felsenbirne (Amelanchier lamarckii'), Hirn- und Brombeere (Ru-bus idaeus, R. fruticosus agg.) sowie stellenweise Grau-Weide (SaAx cinerea). DieKrautschicht ist meist nur spärlich entwickelt beispielsweise mit Blutwurz (Potentillaerecta), Wald-Zwenke {Brachypodium sylvaticum}, Rot-Schwingel (Festuca rubra),Pfeifengras {Molinia caerulea) und Stinkender Storchschnabel (Geranium robertia-num).
Im Bereich der rückgeschnittenen Flächen ist die Vegetation schlagflurartig Z. B. mitreichlich Hirn- und Brombeere (Rubus idaeus. R. fruticosus agg.) sowie Beifuß (Ar-temf's/a vulgaris). Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Kratzdisteln (Cirsiumpalustre, C. vulgare}, Rasen-Schmiele {Deschampsia cespitosa), Wurmfarn(Dryopteris filix-mas} und Klebkraut {Galium aparine).
Feldgehölz, Baumhecke (04.600)
Eine für die CEF-Maßnahme Haselmaus vorgesehene Baumhecke setzt sich über-wiegend aus einheimischen Bäumen und auch Sträuchern wie Eingriffeligem Weiß-dorn (Crataegus monogyna}, Zitter-Pappel (Popu/us tremula), Schlehe {Prunus spi-noss), Trauben-Eiche (Quercus petraea), Brombeere [Rubus fruticosus agg. } undSal-Weide (Sa//x caprea) zusammen. In Teilbereichen sind Fichten (Pf'cea aü/es)truppweise beigemischt, so dass die Baumhecke als Mischbestand (01. 229/04. 600)eingestuft wird. Die Baumhecke wird im straßennahen Bereich von einer 20-KV-Freileitung geschnitten, so dass hier eher Gebüsche vorherrschen.
Im Unterwuchs kommt als Zeiger bodensaurer, magerer Standorte die Heidelbeere(Vaccinium myrtillus) vor. Vor allem in den Saumbereichen sind Giatthafer (Arrhena-therum elatius), Knäuelgras (Dactylis glomerata) und Große Brennnessel (Urticadioica) zu finden.
Gewässer, Ufer, Sümpfe
An Böschungen verkrautete Gräben (05. 241), Naturfern ausgebaute Gräben(05. 243)
Die das Gebiet querenden Gräben dienen der Ableitung des am Straßenrand der A7anfallenden Oberflächenwassers und sind überwiegend als Betonrinnen ausgebildet.
Der nach Westen abführende Hauptgraben ist unbefestigt und weist einen sporadi-sehen Bewuchs Z. B. mit Mädesüß (Filipendula ulmaha), Winkel-Segge (Carex re-mota), Flatter-Binse {Juncus effusus) und Brennnessel (Urtica dioica) auf.
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LBP BAB A7 Ereatzneubau Brücke Langenschwarz
Grasland im Außenbereich
Intensiv genutzte Feuchhwiesen (06.010)
Im Bereich der Ausgleichsflächen sind kleinflächig Feuchtwiesenbereiche zu finden,die intensiv als Wiese oder als Weide genutzt werden.
Kennzeichnende Arten der relativ artenarmen Bestände sind Zweizeilige Segge (Ca-rex disticha), Sumpf-Schachtelhalm (Equisetum palustre). Echtes Mädesüß (Filipen-dula ulmaria), Flatter-Binse (Juncus effusus), Sumpf-Vergissmeinnicht {Myosotisscorpioides). Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Großer Wiesenknopf(Sanguisorba officinalis) und Wald-Simse (Scirpus sylvaticus).
Intensiv genutzte Weiden (06.220)
Die als Ausgleichsfläche vorgesehene, intensiv genutzte Weide lässt sich als Wei-delgrasweide ansprechen und ist durch das Vorkommen von Weidelgras (Lolium pe-renne), Weißklee (Trifolium repens), Wiesen-Klee (Trifolium pratense}, Wiesen-Lö-wenzahn (Taraxacum officinale) und Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis)gekennzeichnet. Daneben kommen hier Knäuelgras {Dactylis glomerata), Wiesen-Schwinge! (Festuca pratensis}, Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Wiesen-Bä-renklau (Herac/eum sphondylium}, Spitz-Wegerich {Plantago lanceolata). Scharferund Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus acris, R. repens), Stumpfblättriger Ampfer(Rumex obtusifolius), Wiesen-Klee (Trifolium pratensis) und Wiesen-Löwenzahn (Ta-raxacum Sect. Ruderalia}, seltener auch Herbstzeitlose (Colchicum autumnale), Ge-flecktes Johanniskraut (Hypericum maculatum) und Großer Wiesenknopf {Sangui-sonba officinalis) vor.
Intensiv genutzte Frischwiesen (06. 320)
Die als Ausgleichsfläche vorgesehene Wiese setzt sich aus allgemein verbreitetenGräsern und Krautern zusammen. Vorkommende Gräser sind Z. B. Wiesen-Fuchs-schwänz (Alopecurus pratensis), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Schwingel(Festuca pratensis). Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Gewöhnliches Lieschgras(Phleum pratense). Als typische Kräuter wurden beispielsweise Wiesen-Bärenklau(Heracleum sphondylium), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Scharfer Hahnen-fuß {Ranunculus acris), Wiesen-Klee {Thfolium pratensis), Wiesen-Löwenzahn (Ta-raxacum Sect. Ruderalia) und Zaun-Wicke (Vicia sepium) gefunden. Krauser Ampfer(Rumex crispus) ist stellenweise beigemischt. Als Kennart der Glatthafenviesenkommt Wiesen-Pippau (Crepis biennis) vor.
Die Randbereiche der Wiese und angrenzenden Wegeböschungen sind teils troc-ken-mager mit Gewöhnlicher Schafgarbe {Achillea millefolium). Kleinem Ha-bichtskraut (Hieracium pilosella), Gewöhnlichem Ferkelkraut (Hypochaeris radicata),Wiesen-Knautie (Knautia arvensis), Gewöhnliphem Hornklee (Lotus corniculatus)und Knolligem Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus).
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Ruderalfluren und Brachen
Ackerbrache, mehr als 1 Jahr nicht bewirtschaftet (09. 110)
Eine als Kompensationsfläche vorgesehene Fläche ist als Ackerbrache anzuspre-chen. Die zur Zeit der Begehung gemulchte Fläche weist u. a. Vorkommen von acker-typischen Arten wie Kriechender Quecke (Agropyron repens} und Vogel-Miere (Ste//-aha media} auf. Daneben kommen beispielsweise Gewöhnliche Kratzdistel {Cirsiumvulgare}, Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Löwenzahn {Taraxacum of-ficinale), Weißklee (Trifolium repens) und Wiesen-Klee (Trifolium pratense) vor.
Wiesenbrachen und ruderale Wiesen (09. 130/05.460)
Die Fläche unter der Autobahnbrücke unterliegt offenbar keiner Nutzung und ist alsWiesenbrache bzw. ruderale Wiese mit Übergang zu den Nassstaudenfluren anzu-sprechen (Teilbereiche sind durch das Vorkommen von Nässezeigern gekennzeich-net).
Vielfach kommen Arten frischer Standorte wie Kriech-Quecke (Elymus repens), Wie-sen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Glatthafer (An-henatherum elatius), Wei-delgras {Lolium perenne), Gewöhnlichem Beifuß (Artemisia vulgaris}. Lauchkraut(Alliaha petiolata). Wilde Mohre (Daucus carota). Große Brennnessel (Urtfca d/o/'ca)oder auch Färber-Ginster (Genista tinctoria} vor. Daneben sind aber vielfach Artenpräsent, die feuchte bis nasse Standortbedingungen anzeigen: So ist stellenweiseder Rohr-Schwingel (Festuca arundinacea) häufig. Weitere vorkommende Artenfeuchter bis nasser Standorte sind Hain- und Winkel-Segge (Carex otrubae, C. re-mota), Sumpf-Kratzdistel (Cirsium pa/usfre), Geflecktes Knabenkraut {Dactylorhizamaculata), Binsen-Arten {Juncus compressus, J. conglomeratus. J. effusus), Sumpf-Hornklee (Lotus uliginosus) und Gelbe Wiesenraute (Thalictrum flavum). Kleinflächigkommt Schilf (Phragmites australis} vor.
Als geschützte Arten wurden Echtes Tausendgüldenkraut (Centaurium erythraea),Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza maculata). Großem Zweiblatt (Listera ovata)nachgewiesen. Das Gefleckte Knabenkraut (Dactylorhiza maculata) gilt darüber hi-naus in Hessen sowie bundesweit als "gefährdet". Färber-Ginster (Genista tinctoria)und Hain-Segge (Carex otrubae} sind Arten der Vorwarnkiste nach der Roten ListeHessen; die Gelbe Wiesenraute (Thalictrum flavum} gilt in der Region Nordost als"extrem selten" (HMULV2008, vgl. Kap. 3.2. 1. 5).
Vereinzelt wurde das Schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens) gefunden.Die Art hat sich entlang von Verkehrswegen stark ausgebreitet und gilt als etablierterNeophyt.
Durch die Lage unter der Autobahnbrücke ist der Biotoptyp den von der Bundesau-tobahn ausgehenden Emissionen ausgesetzt. Als zusätzliche Belastung ist die Zu-führung von dem auf der Brücke anfallendem Niederschlagswasser anzusehen, wel-ches über Entwässerungsrohre im freien Fall auf die Flächen unter der Brücke ge-
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leitet wird. Hier befinden sich auch kleinflächig mit Steinen befestigte Vernässungs-bereiche.
Feldraine, Wiesenraine, linear (09. 150)
Zwischen Wald und Acker sind kleinflächig Saumstreifen entwickelt, die als Feldrainkartiert wurden. Sie zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Gräsern wie RotesStraußgras (Agmstis tenuis), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Fuchs-schwänz (Alopecurus pratensis}, Kriech-Quecke (Elymus repens), Wiesen-Liesch-gras (Phleum pratense) und Knäuelgras (Dactylis glomerata) aus Weitere Arten sindZ. B. Acker-Kratzdistel (C/re/um arvense), Wiesen-Storchschnabel {Geranium pra-tense) und Große Brennnessel (Urtica dioica}.
Straßenränder (mit Entwässerungsmulde, Mittelstreifen) intensiv gepflegt, ar-tenarm (09. 160)
Die Straßenränder sind durch Arten allgemeiner Verbreitung wie Großes Straußgras{Agrostis gigantea), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Fuchsschwanz (Alo-pecurus pratensis), Kriech-Quecke (E/ymus repens), Wiesen-Schafgarbe (Achillea'millefolium) und Gewöhnlichem Beifuß (Artemisia vulgaris) gekennzeichnet. Verein-zeit wurde das Schmalblättrige Greiskraut (Senec/o inaequidens) gefunden.
Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege, -platze etc. (10.530),Bewachsene Feldwege (10. 610), Bewachsene Waldwege (10. 620)
Im Bereich der Wege (bewachsene Mittelstreifen) kommen beispielsweise Wiesen-Schafgarbe {Achillea millefolium), Weidelgras (Lolium perenne). Echtes Johannis-kraut (Hypericum perforatum), Purgier-Lein {Linum catharticum), Färber-Ginster (Ge-nista 'tinctoria). Hopfenklee (Medicago lupulina}, Braunelle (Prunella vulgahs) undWiesen-Klee (Trifolium pratensis) vor.
Äcker und Gärten
Acker intensiv genutzt (11. 191)
Vorkommende Ackerwildkräuter sind Z. B. Acker-Fuchsschwanz (Alopecurus myosu-ro/cfes), Kriechende Quecke (E/ymus repens), Acker-Kratzdistel (C/rs/um a'vense),Kornblume (Csntaurea cyanus), Klebkraut {Galium spanne), Echte Kamille {Matrica-ria chamomilla), Geruchlose Kamille (Mathcaria inodora}, Vogel-Knöterich (Polygo-num aviculare). Die vorgefundene Ackerwildkrautgemeinschaft lässt auf eine ver-armte Kamillengesellschaft schließen, die zu den häufigsten standortheimischenAckerunkrautgesellschaften zählt.
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3. 2. 1.3 FFH-Lebensraumtypen
Tab. 2: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Lebensraumtypen gemäß Anhang I derFFH-Richtlinie (FFH-LRT)
Code Name des FFH-Lebensraumtyps
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
entsprichtBiotoptyp
01. 111
3. 2. 1.4 Gesetzlich geschützte Biotope
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG oder §13 HAGBNatSchG wur-den im Zuge der Erhebungen nicht festgestellt.
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3. 2. 1. 5 Flora
In der nachfolgenden Tabelle sind die im Untersuchungsgebiet vorkommenden ge-schützten und gefährdeten Pflanzenarten aufgeführt. Die Fundpunkte der besondersgeschützten Arten sowie der gefährdeten Arten (RL-Status 1-3) sind in den Be-standsplänen dargestellt und werden auch im Text zu den einzelnen Biotoptypen er-wähnt (Kap. 3. 2. 1, s. o. ). Vorkommen von Arten der Vorwarnlisten sind nicht darge-stellt.
Tab. 3: Liste der geschützten und gefährdeten Pflanzenarten
Wissenschaftlicher Name
Carex otrubae
Centaurium erythraea
Dactyloitiza maculata
Genista tinctoria
L/stera ovata
Thalictrum flavum
Deutscher Name
Hain-Segge
Echtes Tausendgüldenkraut
Geflecktes Knabenkraut
Färber-Ginster
Großes Zweiblatt
Gelbe Wiesenraute
Schutz RLH
v
§B
§E 3
reg V
§E
reg R
RLD
Erklärung der verwendeten Abkürzungen:RL D Rote Liste der Fam- und Blütenpflanzen Deutschlands (KORNECK et ai. 1996)
RLHreg
Schutz:
Rote Liste Fam- und Samenpflanzen Hessens (HMULV2008)Rote Liste Farn- und Samenpflanzen Hessens (HMULV 2008), regionale Bewertung(Region Nordest)
1 vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet3 gefährdetR extrem selten
v
G
regional stärker gefährdetregional schwächer gefährdetzurückgehend, VoiwamlisteGefährdung anzunehmen
§ besonders geschütztB Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)E EG-Artenschutzverordnung
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3.2. 1.6 Bewertung
Der Bewertung der Biotoptypen liegt der "Leitfaden zur Erstellung Landschaftspflege-rischer Begleitpläne zu Straßenbauvorhaben in Hessen", hier insbesondere die Ma-terialien M6 und M7, zugrunde (HLSV 2009). Für die Bewertungsparameter "Gefähr-düng" und "Regenerierbarkeit" wurde auf die "Rote Liste der gefährdeten BiotoptypenDeutschlands" zurückgegriffen (RIECKEN et ai. 2006). Der Schutzstatus bezieht sichauf die gesetzlichen Vorgaben nach §30 BNatSchG in Verbindung mit §13 HAGB-NatSchG. Die Einstufung der FFH-Lebensraumtypen folgt Anhang l der FFH-Richtlinie.
Wegen des Vorkommens einiger gefährdeter und geschützter Pflanzenarten sind dieunter der Autobahnbrücke liegenden Wiesenbrachen (09. 130/05. 460) hervorzuhe-ben.
Die straßenbegleitenden Gehölze sowie die östlich an die Autobahn angrenzendenLaub-, Misch- und Nadelwälder sind überwiegend mittleren bis jüngeren Alters undweisen keine besonderen Strukturen auf. Der Waldrandbereich ist jedoch stellen-weise durch das Vorkommen von geschützten bzw. gefährdeten Pflanzenarten (z. B.Orchideen) gekennzeichnet.
Von großer naturschutzfachlicher Bedeutung sind die kleinflächig ins UG hineinra-genden naturnahen Buchenwaldbestände (Hainsimsen-Buchenwald, 01. 111). DerBuchenwald stellt in seiner jeweiligen standörtlichen Ausprägung die potenziell na-türliche Waldform dar. Buchenwälder zeichnen sich durch ihre hohe Empfindlichkeitaus und sind FFH-Lebensraumtypen nach Anhang l der FFH-Richtlinie (LRT 9110"Hainsimsen-Buchenwald"). In ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung vergleichbarsind auch die westlich an die Autobahn angrenzenden Mischwälder mit älteren Ei-chen- und Buchen (01. 310).
Die Bewertung der Biotoptypen des UG ist in der nachfolgenden Tabelle zusammen-gefasst.
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Tab. 4: Bewertung der Biotoptypen
KV-Code Biotoptyp gemäß KV
01. 111 Bodensaurer Buchenwald
01.122 Eichenmischwälder (forstlich überformt)
01.152 Schlagfluren, Naturverjüngungen, Suk-zession im und am Wald
01. 219 sonstige Kiefernbestände
01. 299 Sonstige Nadehwalder
01.310 Mischwälder aus Laub- und Nadelbaum-arten
02.600 Hecken- / Gebüschpflanzung (straßenbe-gleitend)
04. 600 Feldgehölz, Baumhecke
05. 241 An Böschungen verkrautete Gräben
05.243 Naturfern ausgebaute Gräben
06. 010 Intensiv genutzte Feuchtwiesen
06. 220 Intensiv genutzte Weiden
06. 320 Intensiv genutzte Frischwiesen
09. 130 / Wiesenbrachen und ruderate Wiesen /05.460 Nassstaudenfluren
09. 110 Ackerbrache, mehr als ein Jahr nicht be-wirtschaftet
09. 150 Feldraine, Wiesenraine, linear (eutroph)
Gefährdung
bundesweit regional2-3 3
Schutz Re.9enerier- FFH- WP Empfindlichkeit
2-3 2-3
barkeit
kaum
x
bedingt
x
x
x
schwer
x
x
kaum
x
x
x
x
x
LRT
9110
Je m-
56
41
32
24
24
41
20
56
367
27
21
27
42
23
45
s
x
x
x
x
x
x
W
x
x
x
x
x
x
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KV-Code
09. 160
10.510
10.530
10.610
10. 620
11. 191
Biotoptyp gemäß KV
Straßenränder (mit Entwässerungsmulde,Mittelstreifen) intensiv gepflegt, artenarm
sehr stark oder völlig versiegelte Flächen
Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege,-platze etc.
bewachsene Feldwege
bewachsene Waldwege
Acker intensiv genutzt
Gefährdung
bundesweit regionalSchutz Regenerier- FFH
Empfindlichkeit
barkeit
x
x
x
bedingt
bedingt
x
LRT
Erklärun der in der Tabelle verwendeten Abkürzun en:
Gefährdun
Schutz:
Re enerierbarkeit:
1 von vollständiger Vernichtung bedroht3 gefährdet
Ja geschützt nach § 30 BNatSchG /§13HAGBNatSchG
WPje m2
13
3
6
21
2116
stark gefährdetderzeit vermutlich keine Gefährdung
nicht geschützt
nicht: Regeneration in historischen Zeiträumen nicht möglichkaum: Regeneration nur in historischen Zeiträumen möglich (über 150 Jahre)schwer: Regeneration nur in langen Zeiträumen wahrscheinlich (15-150 Jahre)bedingt: Regeneration in kurzen bis mittleren Zeiträumen wahrscheinlich (etwa bis 15 Jahre)X: keine Einstufung sinnvoll
keine Einstufung
Die Einstufung der Gefährdung und Regenerierbarkeit von Biotoptypen erfolgte in Anlehnung an RIECKEN ET AL. (2006).
FFH-LRT: Lebensraumtyp nach Anhang l der FFH-Richtlinie (92/43/EWG)
WP 'e m2 : Punktwert des jeweiligen Biotoptyps pro m2 nach Anlage 3 der Kompensationsverordnung.
Em findlichkeit: potenzielle Empfindlichkeit gegenüber S = Schadstoffeintrag -W = Veränderungen im Wasserhaushalt (Entwässerung oder Vernässung)K = Änderungen des Waldinnenklimas / Kleinklimas
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3.2.2 Tierwelt
3. 2. 2. 1 Haselmaus
3. 2. 2. 1. 1 Untersuchungsmethodik
Zur Erfassung der Haselmaus wurden am 02. 06. 2014 insgesamt 16 Nisthilfen aus-gebracht (sogenannte Haselmaus-Tubes). Die Tubes wurden mit Kabelbinder an
waagrechten Zweigen von Bäumen oder in dichtem Gebüsch befestigt. Diese wur-den über den Sommer bis Ende September insgesamt fünfmal kontrolliert. Die Lageder Nisthilfen sind in Karte 1 dargestellt. Kontrollbegehungen: 13. 06., 27. 06., 21. 07.,30.07'., 29.09. Wurden Nester in den Tubes festgestellt, wurden sie nach sorgfältigerUntersuchung aus den Röhren entfernt.
Während der Kontrollen wurde zudem auf weitere Spuren geachtet (angefresseneNüsse etc. ).
Zur leichteren Beschreibung der Fundorte wurde das UG in 4 Teilräume unterteilt:
TR1:südl. K 142, östl. A 7;
TR 2: südl. K 142. westl. A7;
TR3:nördl. K 142, östl. A 7;
TR 4: nördl. K 142, westl. A 7;
3. 2. 2. 1.2 Ergebnisse und Bewertung
Tab. 5: Ergebnisse der Kontrollen der Haselmausnisthilfen
TR 1
13. 06. 14 KeineFunde
27.06. 14 KeineFunde
21. 07. 14 KeineFunde
TR 2
Keine Funde
Keine Funde
Keine Funde
30. 07. 14 Kotspuren Keine Funde
29. 09. 14 Keine 1 Haselmausnest; 1
Funde Nest, nicht eindeutigzuzuordnen
TR 3
Keine Funde
Keine Funde
1 Haselmausnest
Keine Funde
1 Nest, nichteindeutigzuzuordnen
TR 4
Keine Funde
Keine Funde
1 Haselmausnest; 1Nest, nicht eindeutigzuzuordnen
Keine Funde
1 Haselmausnest mitlebender Haselmaus
In den Teilräumen 1-3 wurden Haselmäuse indirekt über Nester oder Kotspurennachgewiesen, in Teilraum 4 auch über einen Lebendfund. Nester mit kompakter,feingewebter Struktur im Inneren und erkennbarem kreisrundem Eingang konnteneindeutig als Haselmausnester bestimmt werden (Fotos s. Anhang). Bestand das
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Nest nur aus locker zusammengetragenen Laubblättern, wie insgesamt 3 Mal derFall, wurden diese Nester nicht eindeutig der Haselmaus zugeordnet, da auch Gelb-halsmäuse solche Nester anlegen können. Bei der letzten Kontrolle am 29. 09. waren5 Nisthilfen in den Teilräumen 3 und 4 nicht mehr auffindbar, weil die Büsche, an de-
nen sie befestigt waren, mittlerweile zurückgeschnitten wurden.
In der Regel hat die Haselmaus nur sehr kleine Aktionsräume mit bis zu 2. 000qmgroßen Revieren (Büchner 2006, Kiel 2007). Die Lage der Fundorte deutet daraufhin, dass es sich um mindestens 4 Reviere dieser streng geschützten Art handelt.
Das erfasste Vorkommen befindet sich in Osthessen und liegt somit in einem hessi-sehen Verbreitungsschwerpunkt dieser Art (Büchner 2006, Büchner & Lang 2010).Aktuell scheinen die Bestände der Haselmaus stabil zu sein, doch aufgrund langfris-tiger Bestandsrückgänge kommt dem erfassten Vorkommen lokale Bedeutung zu.
3.2. 2. 2 Fledermäuse
Die Hohlräume der Brücke Langenschwarz dienen dem Großen Mausohr als Som-mer- bzw. Ubergangsquartier.
Eine besondere Funktion hat das Brückenbauwerk während der Paarungszeit nachAuflösung der Wochenstuben ab Mitte Sommer. Da die Bedeutung als Paarungs-quartier lokalen Fledermauschützern schon seit vielen Jahren bekannt war, wurdenbereits vor Jahren mehrere OSB-Holzplatten an die Decken der beiden Brückenhohl-kästen angebracht. Während in den Hohlkästen anderer Brückenbauwerke die Fle-dermäuse an winzigen rauen Stellen am Verputz oder an den Deckenlampen freihängen, werden in der Brücke bei Langenschwarz vorwiegend die OSB-Platten alsHangplatz genutzt (siehe Abb. nächste Seite).
AllelO OSB-Kästen weisen kräftige Körperfettspuren der Mausohrmännchen auf.Sofern es die Witterung zulässt, lassen sich vereinzelte Individuen des GroßenMausohrs auch hoch bis in den Dezember hinein nachweisen. Mit Frosteinbruch ist
aber das Quartier für eine Uberwinterung nicht mehr geeignet.
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(die Erfassung erfolgte durch Hessen Mobil, und das Ergebnis wurde nachrichtlichübernommen).
3. 2. 2. 3 Vögel
Die Erfassung der Vögel erfolgte 2014 durch Hessen Mobil und ist im Anhang IVdargestellt.
Eine ergänzende Erfassung der Eulen und Spechte erfolgte Anfang 2016.
3.2.3 Boden
Gemäß dem Bodenflächenkataster von Hessen sind im Untersuchungsgebiet vor-wiegend Braunerden mit Podsol-Braunerden anzutreffen. Diese gehören der Gruppeder Böden aus lößlehmarmen Solifluktionsdecken mit sauren Gesteinsanteilen an.
Kleinflächig können im Westen im Bereich des abfließenden Grabens Böden ausüberwiegend fluviatilen Talbodensedimenten anzutreffen sein (Bodenkomplex: Gleyemit Gley-Kolluvisolen und Hanggleyen, www.hessenviewer.hessen.de).
Vorbelastungen: Es besteht eine erhebliche Vorbelastung der unter der Brücke lie-genden Böden durch Emissionen und die Einleitung von mit Schadstoffen belastetemOberflächenwasser aus dem Straßenraum sowie durch Uberformung des Bodens
und Bodenverdichtungen, die aus der Zeit der Errichtung der Brücke her rührt.
3. 2.4 Wasser
Hydrogeologie / Grundwasser: Der Untersuchungsraum ist der hydrogeologischenEinheit des Mittleren Buntsandsteins zuzuordnen. Die eher grobkörnigen Gesteinedes Mittleren Buntsandsteins zeichnen sich durch eine gute Durchlässigkeit aus,während die feinsandigeren, Z.T. tonigen Gesteine des Unteren Buntsaridsteins einemittlere Durchlässigkeit besitzen.
Das Untersuchungsgebiet liegt teilweise im Trinkwasserschutzgebiet, Zone III(http://gruschu. hessen. de, vgl. Kap. 2. 4).
Das Grundwasser wurde im Zuge der teils bis über 4 Meter tiefen Schürten, die 1964angelegt wurden, nicht erreicht (HLFB 1964).
Oberflächengewässer: Die aus dem Bereich der Straßenränder der BAB A7 ent-stammenden Gräben werden in einem Hauptgraben gesammelt und nach Westenhin abgeführt. Der das Wasser aufnehmende namenlose und naturferne Grabenver-lauf ist Teil des Oberflächenwasserkörpers des ca. 1 km unterhalb befindlichenSchwarzbach.
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Der Schwarzbach ist der Gewässergüteklasse 11-111 (mäßig) zugeordnet.
3. 3 Schutzgebiete
Die Schutzgebiete sind in Kap. 2.4 dargestellt.
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4 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
4. 1 Straßenbautechnische Vermeidungsmaßnahmen
Die Absetz- und Regenrückhaltebecken wurden so konzipiert, dass eine möglichstgeringe Fläche eingezäunt werden muss.
Das Abbruchkonzept sieht einen getrennten Abriss der beiden Fahrbahnen vor, sodass in Verbindung mit Maßnahme 11 .VAS ein durchgängiger Bestand an Fleder-maushabitaten (Quartiere im Brückenkörper) gewährleistet ist.
An dem mit steilen Böschungen versehene Absetzbecken ist eine Ausstiegshilfe vor-gesehen, die den ins Wasser gefallenen Tieren das Verlassen des Becken ermög-licht.
Hinsichtlich der Chlorideinträge (Tausalz) werden die sich aus der Erfüllung derWasserrahmenrichtlinie ergebenden Konzentrationen in den Vorflutern nicht über-schritten. Die Chlorid Gesamtbelastung des Schwarzbachs (Gewässer nach WRRLmit Kennzahl 4252) liegt auch nach Verwirklichung des Projekts mit 49, 9 mg/1 weitunterhalb der maßgeblichen Schwelle von 200 mg/1. Die Gesamtbelastung desSchwarzbachs liegt unterhalb der Hintergrundbelastung der Fulda und hat dahernach wie vor verdünnenden Charakter im Mündungsbereich. Diesbezüglich ergibtsich keine Verschlechterung der Gewässerqualität des dort ausgewiesenen FFH-Gebietes "Obere und Mittlere Fuldaaue (5523-303)". Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
4. 2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme
1 .VAS Bauzeitenbeschränkung für die Rodung von Gehölzen(artenschutzrechtlicheVermeidungsmaßnahme)
Zum Schutz von Brutvögeln dürfen Gehölze nur in der Zeit zwischen 30. 9. und 1. 3.gefällt werden.
10.4VAS Vermeidung der Tötung von Individuen der Haselmaus: Vorgaben füreine schonende Baufeldfreiräumung
(artenschutzrechtlicheVermeidungsmaßnahme)Eine schonende Fällung der Gehölze erfolgt wie üblich zwischen dem 30. 9. und dem1. 3. Die Gehölze sind entweder motormanuell dicht über dem Boden abzuschneiden
oder müssen von außen Z. B. mit einem Harvester entnommen werden. Die Entfer-
nung der Gehölze von der Fläche kann manuell, von außen mit einem Harvester
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oder mit einer Seilwinde erfolgen. Die Rodungsfläche darf nicht mit schweren Ma-schinen befahren werden.
Ist eine maschinelle Gehölzentfernung erforderlich, darf diese erst ab Ende April,wenn die Haselmäuse die Winterquartiere verlassen haben, erfolgen. Da dann schonVogelarten auf der noch nicht beraumten Fläche brüten könnten, ist vorher eine Kon-trolle durch einen Ornithologen durchzuführen. Die Beräumung ist dann nur zulässig,wenn keine Vögel auf der Fläche brüten.
11. WAS Vermeidung der Tötung von Individuen des Großen Mausohrs in denBrückenhohlkörpern
(artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme)Bereits im Sommer 2015 wurde in jede der 7 Hohlkammern in Fahrtrichtung Kasselein Hohlblockstein, der mit einem abschraubbaren Winkeleisen an der Decke veran-
kert ist, eingebracht. Bei der Kontrolle im September 2015 war bereits ein Hohlblock-stein mit einem Exemplar des Großen Mausohrs besetzt.
Es ist vorgesehen, dass im Jahr vor dem Abriss der Brücke rechtzeitig vor Einsetzender Paarungszeit das Hohlkammersystem in Fahrtrichtung Süden (Fulda) verschlos-sen wird, so dass keine Tiere mehr einfliegen können, so dass beim Abbruch derBrücke sich keine Tiere mehr in den Kammern aufhalten. Unmittelbar vor Abbruch
der Jeweiligen Brückenseiten sind die Widerlager auf Besatz zu überprüfen und ggf.Tiere in die andere Brückenseite umzusetzen. Aufgrund der bereits zusätzlich aus-gebrachten Hohlblocksteine (s. u. ) besteht in der Kammer der verbleibenden Fahr-bahn ein erhöhtes Angebot an geeigneten und zugluftgeschützten Hangplätzen.
Nach Fertigstellung der Ersatzbrücke in Fahrtrichtung Süden werden sämtlicheHohlblocksteine der Fahrtrichtung Nord abmontiert und in die neue Brückegehängt.Die Kammer der alten Brücke wird analog zu der Vorgehensweise beim Abriss deranderen Seite verschlossen. Zusätzlich werden 8 weitere Hohlblocksteine mit in die
neue Brückenseite gehängt. Diese werden nach Neubau der zweiten Brückenseite inderen neue Kammer umgesetzt. Die von den männlichen Tieren stammenden Fett-anhaftungen an den Hohlblocksteinen bieten gute Voraussetzungen, damit die Tieredie Quartiere rasch wiederbesiedeln.
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Konfliktanalyse, Eingriffsermittlung
5. 1 Projektbezogene Wirkfaktoren
Anla ebedin te Wirkfaktoren
Anlagebedingte Auswirkungen sind Beeinträchtigungen, die durch den BaukörperderStraßentrasse und alle damit verbundenen baulichen Einrichtungen verursacht wer-den und daher als dauerhaft und nachhaltig einzustufen sind.
Betriebsbedin te Wirkfaktoren
Betriebsbedingte Auswirkungen sind Beeinträchtigungen, die durch den Straßenver-kehr in Abhängigkeit von der Verkehrsmenge hervorgerufen werden und daher alsdauerhaft und nachhaltig einzustufen sind.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren für das geplante Vorhaben sind nicht zu erwarten, daes sich um eine Neubaumaßnahme einer bestehenden Brücke ohne Zunahme der
Verkehrsmenge handelt.
Baubedin te Wirkfaktoren
Baubedingte Auswirkungen sind Beeinträchtigungen, die während der Bauphase (vo-rübergehend) auftreten und in der Regel nur von kurz- bis mittelfristiger Dauer sind.
Die projektbezogenen Wirkfaktoren sind in der nachfolgenden Tabelle zusammen-gefasst.
Tabelle 1 Wirkfaktoren des Projekts und ihre jeweiligen Dimensionen
Anla ebedin te Wirkfaktoren DimensionenFlächenversiegelungfVoll- und Ca. 3.270 m2
Teilversie elundavon zusätzliche Versiegelung Ca. 160 m2
durch StraßenverbreiterundavonVersiegelung durch Ca. 3. 110 mzAbsetzbecken, Schotterwege undBankette
Beeinflussung von Biotopen durchgeringere Vernässung'
Verschmutzungsempfindlichkeitdes GrundwassersBetriebsbedin te Wirkfaktoren
Nicht relevant, da durch das geplanteVerkehrsaufkommens zu rechnen ist.
Baubedin te WirkfaktorenFlächeninanspruchnahme durchBaustelleneinrichtungen
Die Verrohrung der Straßenentwasserung im Bereich derBrücke führt dazu, dass die verbliebenen Flächen wesentlichweniger vom Niederschlagswasser beeinflusst sind undinsgesamt trockener werden. Dies hat Auswirkungen auf dieVe Station und Tierwelt.Im Bereich der Rückhaltebecken nimmt diese durch dieVerminderun der Deckschichten zu.DimensionenBrückenbauvorhaben mit keiner Erhöhung des
Dimensionen
Die baubedingte Flächeninanspruchnahme (ca. 3,8 ha)umfasst Flächen unterhalb der Brücke sowie im Randbereichder A7. Dadurch sind umfangreiche Baumfallarbeiten derstraßenbegleitenden Gehölze, kleinflächig auch deran renzenden Waldbereiche erforderlich.
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Lärm, Erschütterungen, Licht,Silhouettenwirkung durchBaubetriebBaufeldvorbereitung
Die Auswirkungen auf Brutvögel sind nicht erheblich. DieAuswirkungen auf die anderen untersuchten Tiergruppensind erin .
Die Baufeldfreimachung erfolgt außerhalb der Vogelbrutzeit.Damit wird gewährleistet, dass es nicht zu Verletzungen oderTötungen von Vögeln oder Fledermäusen kommt.Zum Schutz der im Boden überwinternden Haselmausdürfen die Baumfällarbeiten nur manuell, d. h. ohne Befahrenmit Maschinen, ausgeführt werden.Das Befahren der Flächen und Roden der Baumstümpfe isterst ab Ende A ril erlaubt.
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5.2 Zusammenfassung der Beeinträchtigungen
Die Beschreibung der Beeinträchtigungen erfolgt analog zu der im Bestands- undKonfliktplan dargestellten Konfliktbox jeweils bezogen auf die maßgeblichen Funktio-nen.
Funktionskennzeichnun en bei bestehenden Konflikten ist das Kürzel der betroffe-nen Funktion Rot dar estellt :
B Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion / Habitatfunktion für wertgebendeTierarten
Bo Natürliche Bodenfunktionen (biotische Standortfunktion, Regler- undSpeicherfunktion, Filter- und Pufferfunktion des Bodens)
Gw Grundwasserschutzfunktion
Ow Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt
B Bioto funktion / Bioto verbundfunktion / Habitatfunktion
Abriss und Neubau der Brücke; Bau von 1 Absetzbecken und 2 Rückhal-tebecken, Baustelleneinrichtung unter der Brücke, dadurch
. Verlust der Wiesenbrache / Nassstaudenflur mit Vorkommen ge-
schützter und gefährdeter Pflanzenarten, Lebensraumverlust für
grünlandbewohnende Tierarten wie Z. B. Insekten;
. Verlust oder starke Beeinträchtigung eines Orchideenstandortes
durch die Bauarbeiten;
. Verlust von straßenbegleitenden Gehölzen sowie Pioniergehölzen,
dadurch Verlust von Lebensräumen der streng geschützten Hasel-
maus, vorübergehende Beeinträchtigung der angenommenen
Wechselbeziehungen;
. Gefahr der Verletzung oder Tötung von Haselmäusen während der
Bauphase;
. Gefahr der Zerstörung oder Schädigung der Fortpflanzungs- und
Ruhestätten des Großen Mausohrs;
. Kleinflächiger Verlust von Nadelwald sowie Eichenwald (die Flächen
werden nach Bauende wieder aufgeforstet);
. Temporäre Beanspruchung von Acker während der Bauphase;
. Die aus vielen Einzelabläufen bestehenden Niederschlagswasser-
ableitung, die über die gesamten Brückenlänge verteilt sind, unter-
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halb der Brücke diffus in den Taleinschnitt entwässern und die damit
zurVernässung des unter der Brücke liegenden Bereichs führen,
wird im Zuge des Neubaus der Brücke verrohrt und den Absetz- und
Rückhaltebecken zugeführt, wodurch Lebensraum für Pflanzen und
Tiere feuchter Standorte verloren geht.
Bo Natürliche Bodenfunktionen
geplante Rückhaltebecken und Absetzbecken: Die natürlichen Bodenfunk-tionen gehen umfänglich verloren.
Beiden vorübergehend für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genom-menen Flächen können sich die natürlichen Bodenfunktionen nach Endeder Bauarbeiten wieder regenerieren. Hier erfolgt der Auftrag von Oberbo-den (anschließende Einsaat und Mahd), so dass die Böden hier eine Spei-eher- und Reglerfunktion teilweise wieder erfüllen können.
Gw Grundwasserschutzfunktion:
Die Grundwasserschutzfunktion des Bodens wird im Bereich der als Erd-
becken geplanten Rückhaltebecken stark gemindert, da die Deckschichtenstark reduziert werden, wodurch sich die Verschmutzungsempfindlichkeiterhöht. Gegen das Absetzbecken ist das Grundwasser hingegen hinrei-chend durch eine "Membranwanne" geschützt.
Ow Re ulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt
Nicht betroffen
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6 Maßnahmenplanung
6. 1 Ableitung des Kompensationskonzeptes
Bei der Ableitung des Kompensationskonzeptes war zu berücksichtigen, dass es sichbei der Baumaßnahme um keinen Neubau, sondern um die Errichtung eines Ersatz-neubaus an gleicher Stelle handelt. Das Kompensationskonzept hatte sich daher aufeine Wiederherstellung überwiegend baubingt beeinträchtigter Funktionen zu kon-zentrieren. Darüberhinaus sind Veränderungen unter der Brücke bau und anlagebe-dingt funktional zu kompensieren. Damit ist das Kompensationsziel umfassend imSinne einer streng funktionalen Ableitung abgesteckt.
Hinsichtlich der konkreten Flächenbelegungen waren die vorliegenden Eigentums-Verhältnisse zu berücksichtigen, da eine Enteignung bei Vorliegen anderer Lö-sungsmöglichkeiten nicht angestrebt werden kann. Dies wäre auch dann nicht derFall, wenn die Maßnahmen konzeptionell aus übergeordneten Planungszielen eben-falls ableitbar gewesen wären. Insofern erfüllt das vorgesehen Konzept die natur-schutzgesetzlichen Erfordernisse bei Beachtung der praktischen Durchführbarkeit.
Die Grundsätze und Ziele der Hessischen Kompensationsverordnung wurden be-rücksichtigt. Ackerbaulich genutzte Flächen bzw. landwirtschaftlich besonders wert-volle Flächen wurden nicht herangezogen. Entsprechend waren auch Aufwertungenim Wald (Maßnahmenkomplex 10) und im Bereich der Straßenparzellen (Maßnah-menkomplex 5) sowie des Brückenkörpers (Maßnahmenkomplex 11) funktional indas Konzept mit einzubinden.
Durch die geplante Brückenbaumaßnahme werden Lebensräume der streng ge-schützten Haselmaus sowie Überwinterungshabitäte des Großen Mausohrs in bean-sprucht, und gleichzeitig besteht die Gefahr der Tötung von Individuen.
Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sieht das KompensationskonzeptMaßnahmen für Haselmaus und Großes Mausohr vor, die auf eine Vermeidung derunmittelbaren Tötung dieser Arten sowie auf die Erhaltung der durchgehenden Funk-tionalität der Lebensräume der Arten abzielen (Maßnahmenkomplexe 5, 10 und 11).Zum einen werden nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzmaßnahmen wieder
neue Habitate für die Haselmaus geschaffen (Maßnahmenkomplex 5). Zum anderenwird dafür Sorge getragen, dass auch während der Durchführung der Baumaßnahmegeeignete Lebensräume zur Verfügung stehen (M. -Komplex 10). Diese Lebensräu-me sind mindestens so lange zu erhalten, bis die Funktionalität der Maßnahmen ausMaßnahmenkomplex 5 gewährleistet ist.
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Dem Verlust der Wiesenbrachen kann durch eine Neueinsaat der Flächen unter dem
neuen Brückenbauwerk teilweise entgegen gewirkt werden (Maßnahme 3A).
Der Verlust der unter dem Brückenbauwerk liegenden Feuchtbereiche ist an Ort undStelle nicht möglich. Es sind daher Maßnahmen zur Extensivierung von Feuchtgrün-land sowie Schaffung von Kleingewässern im Bereich der Schwarzbach-Aue nord-westlich von Langenschwarz geplant, die die Eingriffe in diese Lebensräume kom-pensieren sollen (M. -Komplex 8). Im Zuge dieses Maßnahmenkomplexes erfolgtauch die Umsiedlung von Orchideen.
6.2 Maßnahmenübersicht
Tabelle 2 . Übersicht der Maßnahmen
Nr. Maßnahme
WAS Baumfällarbeiten außerhalb der Brutzeit von Vögeln, also zwischen 30. 9. und1.3. eines 'eden Jahres.
3A Einsaat der unter der Brücke liegenden Flächen mit einer Regiosaatgut-Mi-schun trockene Standorte ; Zielbioto : 06. 930 naturnahe Grünlandeinsaat
5 Wiederherstellun von Lebensräumen der Haselmaus
5. 1A Bepflanzung der Autobahnböschung mit (vorwiegend beerentragenden) Sträu-ehern Zielbioto : 02.600, straßenbe leitende Gehölze
5. 2A Anlage von Hecken unterhalb der Brücke mit (vorwiegend beerentragenden)Sträuchern Zielbioto : 02. 600, straßenbe leitendeGehölze
5. 3A Aufbau eines naturnahen Waldrandes mit Beeren tragenden Sträuchern (Zielbio-to : 01. 117 Aufbau naturnaher Waldränder
6A Aufforstung der vorübergehend in Anspruch genommenen Waldflächen mit Ei-chen Zielbioto : 01. 127 Eichenaufforstun vor Kronenschluss
7G Wiederherstellung von vorübergehend genutzten AckerflächenZielbioto : 11. 191 Acker intensiv enutzt
8 Grünlandextensivierun und Gewässeranla e am Schwarzbach
8. 1A Umwandlung von intensiv genutzter Frischwiese in extensiv genutztes Mähgrün-land Zielbioto : 06. 310 extensiv enutzte Frischwiese
8. 2A Umwandlung von intensiv genutzter Feuchtwiese in extensiv genutzte Frischwie-se Zielbioto : 06. 120 nährstoffreiche Feuchtwiese
8. 3A Umsiedlung von Orchideen (Geflecktes Knabenkraut)=> Umsetzung der Maßnahme erfolgt rechtzeitig vor Beginn der Baumaß-
nähme
8.4A Umwandlung von intensiv genutzter Weide in extensiv genutztes MähgrünlandZielbioto : 06. 310 extensiv enutzte Frischwiese
8. 5A Umwandlung von intensiv genutzter Feuchtwiese in extensiv genutzte Feucht-wiese Zielbioto :06. 120nährstoffreicheFeuchtwiese
8. 6E Neuanlage von Kleingewässern (Zielbiotop: 05. 339 Neuanlage naturnaher Still-ewässer in natumaher Um ebun
9E Umwandlung von mehrjähriger Ackerbrache in extensiv genutztes MähgrünlandZielbioto : 06. 310 extensiv enutzte Frischwiese
10 Artenschutz-Maßnahmen Haselmaus CEF-Maßn. = befristete Maßnahmen
10. 1AcE« Entfernung des Nadelwaldes in Teilbereichen, Pflanzung von Sträuchern; Laub-bäume, insbesondere die älteren Eichen, bleiben stehen (CEF-Maßnahme Ha-selmaus
10. 2A;EF Entfernung der Nadelbäume im Bereich der Baumhecke + Pflanzung von Sträu-ehern
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10. 3AcEF Aufhän en von Haselmausnesttubes sowie Futterstationen
10.4VAS Vermeidung der Tötung von Individuen der Haselmaus: Vorgaben für eine scho-nende Baufeldfreiräumung.
11 Artenschutz-Maßnahmen Großes Mausohr
11. WAS Vermeidung der Tötung von Individuen des Großen Mausohrs in den Brücken-hohlkör ern
11. 2AcEF Montage zusätzlicher Hohlblocksteine in den Hohlkörpern der jeweils verblei-benden Brückenhälfte
Maßnahmen IVAS, 10. 4VAS, 1lVAs: siehe Kap. 4.2.
Maßnahme 3A: Einsaat der unter der Brücke liegenden Flächen mit einer Re-giosaatgut-Mischung (trockene Standorte, mit Kräutern)
Es erfolgt eine Einsaat der Flächen, Gräsermischung mit Kräutern, für trockeneStandorte:
Infolge der neuen Straßenentwässerung, die eine geregelte Ableitung des auf derAutobahnbrücke anfallenden Niederschlagswassers vorsieht, wird derdiffuse Eintragin die unter der Brücke liegenden Flächen zukünftig unterbunden. Als Folge dessenist mit einer geringeren Wasserangebot für die unter der Brücke liegenden Flächenzu rechnen, was sich auch auf die Vegetation auswirken wird.
Um eine Begrünung der Flächen zu gewährleisten, ist für die Einsaaten eine Saatmi-schung für trockene Standorte zu verwenden.
Nach Beendigung der Bauarbeiten erfolgt eine dreijährige Fertigstellungs- und Ent-wicklungspflege der Flächen.
Die Flächen sind zum dauerhaften Erhalt jährlich zu mähen. Das Mähgut wird ab-transportiert.
Maßnahmenkomplex 5Wiederherstellung von Lebensräumen der Haselmaus
Maßnahme 5. 1A: Bepflanzung der Autobahnböschüng mit (vorwiegend Beerentragenden) Sträuchern
Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt eine Bepflanzung der Autobahnböschun-gen mit einheimischen, vorwiegend Beeren tragenden Sträuchern. Die Maßnahmedient der Wiederherstellung von verloren gegangenen Lebensräumen und Funkti-onsbeziehungen der Haselmaus (Zielbiotop: 02. 600, straßenbegleitende Gehölze).
Es sind Gehölze gemäß Anhang II (Liste der für die Pflanzmaßnahmen geeignetenGehölze) zu verwenden. Es erfolgt eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwick-lungspflege der Flächen.
Zeitdauer bis zur Funktionserfüllung: voraussichtlich 3 Jahre nach Pflanzung.
Maßnahme 5.2A: Anlage von Hecken unterhalb der Brücke mit (vorwiegend be-erentragenden) Sträuchern
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Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt die Pflanzung von Hecken unter bzw.randlich der Autobahnbrücke liegenden Randbereiche mit einheimischen, vorwie-gend Beeren tragenden Sträuchern. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung vonverloren gegangenen Lebensräumen und Funktionsbeziehungen der HaselmausZielbiotop: 02. 400, Hecken- / Gebüschpflanzung, heimisch, standortgerecht).
Es sind Gehölze gemäß der Anhang II (Liste der für die Pflanzmaßnahmen geeig-neten Gehölze) zu verwenden. Es erfolgt eine dreijährige Fertigstellungs- und Ent-wicklungspflege der Flächen.
Zeitdauer bis zur Funktionserfüllung: voraussichtlich 3 Jahre nach Pflanzung.
Maßnahme 5.3A: Aufbau eines naturnahen Waldrandes mit Beeren tragendenSträuchern
Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt der Aufbau naturnaher Waldränder durchdie Pflanzung von einheimischen, vorwiegend Beeren tragenden Sträuchern. DieMaßnahme dient der Wiederherstellung von verloren gegangenen Lebensräumenund Funktionsbeziehungen der Haselmaus Zielbiotop: 01. 117, Aufbau naturnaherWaldränder).
Es sind Gehölze gemäß der Anhang II (Liste der für die Pflanzmaßnahmen geeig-neten Gehölze) zu verwenden. Es erfolgt eine dreijährige Fertigstellungs- und Ent-wicklungspflege der Flächen.
Zeitdauer bis zur Funktionserfüllung: voraussichtlich 3 Jahre nach Pflanzung.
Maßnahme 6A: Aufforstung der vorübergehend in Anspruch genommenenWaldflächen mit Eichen
Die vorübergehend durch die Baustelleneinrichtung beanspruchten Waldflächenwerden nach Abschluss der Bauarbeiten mit einheimischen Eichenarten (Quercuspetraea, Qu. robur) wieder aufgeforstet (Zielbiotop: 01. 127 Eichenaufforstung vorKronenschluss). Wegen der Waldrandlage sind den Eichen 20% Gehölze für dieWaldrandgestaltung gemäß Anhang II beigemischt. Die Bestimmungen nach Forst-vermehrungsgutgesetz (FoVG) sind zu beachten.
Die Flächen werden nach Abschluss der Rekultivierungsmaßname wieder der einemforstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Eine weitere Pflege durch die Straßenbau-Verwaltung erfolgt nicht.
Maßnahme 7G: Wiederherstellung von vorübergehend genutzten AckerflächenWährend der Baumaßnahme temporär beanspruchten Ackerflächen werden nachBeendigung der Bauarbeiten in eine landwirtschaftliche Nutzung zurückgeführt.
Die Flächen sind von Müll und Bauschutt zu reinigen. Kontaminierte Bodenbereichesind abzutragen und vorschriftgemäß zu entsorgen. Es erfolgt eine Tiefenlockerung,und der vor der Baumaßnahme abgetragene Oberboden ist wieder aufzubringen.
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Die Flächen werden nach Abschluss der Rekultivierungsmaßnamen einem landwirt-schaftlichen Nutzer übereignet (Zielbiotop: 11. 191 Acker intensiv genutzt). Eine wei-tere Pflege durch die Straßenbauverwaltung erfolgt nicht.
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Maßnahmenkomplex 8Grünlandextensivierung und Gewässeranlage am Schwarzbach
Maßnahme 8.1 A: Umwandlung von intensiv genutzter Frischwiese in extensivgenutztes MähgrünlandZielbiotop: 06. 310 extensiv genutzte Frischwiese. Ein Artengrundstock von Mager-keitszeigern kommt im Randbereich der Wiese (Böschungen der Wegsäume, vgl.Kap. 3.2. 1.2, Biotoptyp 06.320) bereits vor. Diese Arten können im Laufe der Zeit indie Fläche einwandern.
Ziel der Maßnahme ist die Rückführung intensiv landwirtschaftlich genutzter Wiesen-flächen in eine naturverträgliche extensive Nutzung, die den Schutz und die Förde-rung standorttypischer Arten (Tier- und Pflanzenarten der extensiven Frischwiesen)gewährleistet. Zeitdauer bis zur Funktionserfüllung: mindestens 10 Jahre.
Es erfolgt eine maximal 2-schürge Mahd der Flächen pro Jahr. Dabei wird bis an denGewässerrand der neu angelegten Kleingewässer gemäht, um eine schnelle Verbu-schung und Verlandung zu vermeiden. Das Mähgut ist abzutransportieren. Auf denEinsatz von mineralischem Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmitteln und Düngungist zu verzichten.
Maßnahme 8.2A: Umwandlung von intensiv genutzter Feuchtwiese in extensivgenutzte FeuchtwieseZielbiotop: 06. 120 nährstoffreiche Feuchtwiese. Ziel der Maßnahme ist die Rück-führung intensiv landwirtschaftlich genutzter Wiesenflächen in eine naturverträglicheextensive Nutzung, die den Schutz und die Förderung standorttypischer Arten (Tier-und Pflanzenarten der extensiven Feuchtwiesen) gewährleistet. Zeitdauer bis zurFunktionserfüllung: mindestens 10 Jahre.
Es erfolgt eine maximal 2-schürge Mahd der Flächen pro Jahr. Das Mähgut ist abzu-transportieren. Auf den Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger und Pflanzen-schutzmitteln und Düngung ist zu verzichten.
Maßnahme 8.3A: Umsiedlung von Orchideen (Geflecktes Knabenkraut)Die im Randbereich der Autobahnbrücke wachsenden Orchideen (Geflecktes Kna-benkraut, Dactylorhiza maculata} werden auf die Flächen der Maßnahme 8. 1A um-gesiedelt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt rechtzeitig vor Beginn der Baumaß-nähme. Die Orchideen werden mit einem Kleinbagger mit 60 cm breiter Schaufel mittiefgründigen Bodenmaterial vorsichtig entnommen, auf einem Transporterzwischengelagert und im Randbereich der Wiesenfläche in zuvor ausgehobenePflanzgruben eingesetzt. Diese Vorgehensweise wurde bereits mit dieserOrchideenart und in dieser Methode bei Hofbieber erfolgreich praktiziert. Es ist sinn-voll, diese Maßnahme von einer fachkundigen Person (Fachgärtner) begleiten zulassen.
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LBP BAB A7 Ereatzneubau Brücke Langenschwarz
Maßnahme 8.4A: Umwandlung von intensiv genutzter Weide in extensiv ge-nutztes MähgrünlancfZielbiotop: 06. 310 extensiv genutzte Frischwiese. Ziel der Maßnahme ist die Rück-
führung intensiv genutzter Weideflächen in eine naturverträgliche extensive Nutzung,die den Schutz und die Förderung standorttypischer Arten (Tier- und Pflanzenartender extensiven Frischwiesen) gewährleistet. Zeitdauer bis zur Funktionserfüllung:mindestens 10 Jahre.
Es erfolgt eine maximal 2-schürge Mahd der Flächen pro Jahr. Dabei wird bis an denGewässerrand der neu angelegten Kleingewässer gemäht, um eine schnelle Verbu-schung und Verlandung zu vermeiden. Das Mähgut ist abzutransportieren. Auf denEinsatz von mineralischem Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmitteln ist zu verzich-ten. Ab dem 11. Jahr nach Durchführung der Maßnahme ist eine Düngung maximalalle 2 Jahre mit max. 100 dt/ha Festmist (Herbstausbringung) zulässig. Die maßvolleDüngergabe hat das Ziel, eine landwirtschaftliche extensive Nutzung wirtschaftlich zugewährleisten. Die Vorgabe für die Düngung entspricht der Düngungsempfehlung fürFFH-Mähwiesen in Baden-Wiirttemberg.
Maßnahme 8.5A: Umwandlung von intensiv genutzter Feuchtwiese extensivgenutzte Feuchtwiese
Zielbiotop: 06. 120 nährstoffreiche Feuchtwiese. Ziel der Maßnahme ist die Rück-
führung intensiv landwirtschaftlich genutzter Grünlandflächen in eine naturverträgli-ehe extensive Nutzung, die den Schutz und die Förderung standorttypischer Arten(Tier- und Rflanzenarten der extensiven Feuchtwiesen) gewährleistet. Zeitdauer biszur Funktionserfüllung: mindestens 10 Jahre.
Es erfolgt eine maximal 2-schürige Mahd der Flächen pro Jahr. Dabei wird bis anden Gewässerrand der neu angelegten Kleingewässer gemäht, um eine schnelleVerbuschung und Verlandung zu vermeiden. Das Mähgut ist abzutransportieren. Aufden Einsatz von Düngung zu verzichten.
Maßnahme 8.6E: Neuanlage von KleingewässernAnlage von drei Kleingewässern im Bereich der Maßnahmenflächen 8. 1A und 8.4A
(Zielbiotop: 05. 339 Neuanlage naturnaher Stillgewässer in naturnaher Umgebung).
Ziel ist die Schaffung von Laichgewässern für Amphibien wie Grasfrosch, Erdkröteund versch. Molcharten sowie von Lebensräumen für Gewässer bewohnende Tier-
und Pflanzenarten. Aufgrund von Nachweisen der Geburtshelferkröte und demSchwarzstorch in dem benachbarten Waldgebiet sollen von den neu angelegten Ge-wässern langfristig auch diese Arten sowie auch weitere Arten der Feuchtgrünland-bereiche profitieren.
Die neu anzulegenden Gewässer haben Flächengrößen zwischen 200 und 350 m2
und sind an der tiefsten Stelle 1m tief. Die Uferbereiche werden flach gestaltet. Deranfallende Aushub wird abgefahren.
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Die angrenzende Wiese wird bis unmittelbar ans Ufer gemäht. Die auf der Weideentstehenden Kleingewässer werden mit beweidet. Dadurch soll eine zu schnelleVerlandung / Verbuschung der Gewässer verhindert werden.
Die Flächen des Maßnahmenkomplexes 8 werden nach Abschluss der Rekultivie-rungsmaßnamen einem landwirtschaftlichen Nutzer übereignet (Zielbiotope: s. o. ).Eine weitere Pflege durch die Straßenbauverwaltung erfolgt nicht.
Zeitdauer bis zur Funktionserfüllung: sofort nach Anlage.
Maßnahme 9E: Umwandlung von mehrjähriger Ackerbrache in extensiv genutz-tes Mähgrünland
Die am Waldrand liegende Fläche wird in eine extensiv genutzte Frischwiese umge-wandelt. Hierzu erfolgt eine Einsaat mit einer Regiosaatgut-Mischung (Zielbiotop:06. 310 extensiv genutzte Frischwiese).
Auf einem Teil der Fläche werden 2 Kleingewässer angelegt, die als temporäreHimmelsteiche konzipiert sind und die Funktion als Lebensraum Gewässer bewoh-nende Organismen wie Amphibien erfüllen sollen. Die Gewässer haben Flächengrö-ßen von jeweils 150 m2 und sind an der tiefsten Stelle 1m tief. Um ein zu schnelles
Versickern des Wassers zu verhindern, erfolgt jeweils der Einbau einer Tonabdich-tung. Die Uferbereiche werden flach gestaltet. Der anfallende Aushub wird abgefah-ren.
Hinweis: Der restliche Teil der Fläche (Flurst. 76) ist im Rahmen eines anderen Straßenbauvor-
habens zum Aufbau eines naturnahen Waldrandes vorgesehen (nicht Bestandteil dieser Pla-
nung), so dass insgesamt ein Waldrand mit vorgelagertem Extensivwiesenstreifen entsteht.
Es erfolgt eine maximal 2-schürge Mahd der Flächen pro Jahr. Das Mähgut ist abzu-transportieren. Die angrenzende Wiese wird bis unmittelbar ans Ufer gemäht, wo-durch eine zu schnelle Verlandung / Verbuschung der Gewässer verhindert werdensoll. Auf den Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmittelnist zu verzichten. Ab dem 11. Jahr nach Durchführung der Maßnahme ist eine Dün-
gung maximal alle 2 Jahre mit max. 100 dt/ha Festmist (Herbstausbringung) zuläs-sig. Die maßvolle Düngergabe hat das Ziel, eine landwirtschaftliche extensive Nut-zung wirtschaftlich zu gewährleisten. Die Vorgabe für die Düngung entspricht derDüngungsempfehlung für FFH-Mähwiesen in Baden-Württemberg.
Zeitdauer bis ziy Funktionserfüllung: mindestens 10 Jahre. Die Flächen werden nachAbschluss der Rekultivierungsmaßnamen einem landwirtschaftlichen Nutzer über-eignet. Eine weitere Pflege durch die Straßenbauverwaltung erfolgt nicht.
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Maßnahmenkomplex 10: CEF-Maßnahmen Haselmaus
Die Flächengröße leitet sich aus der bereits entnommenen Strauchfläche sowie dernoch im Zuge der Baumaßnahme temporär wegfallenden Gehölzfläche ab. Dortwurden im Zuge der in 2014 durchgeführten Haselmauserfassung 4 Reviere derHaselmaus (einer gemäß der FFH-Richlinie-Anhang IV geschützten Art)nachgewiesen. Um gemäß dem Artenschutzrecht eine Beeinträchtigung der lokalenPopulation zu vermeiden, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahnen) erforderlich. Diese CEF-Maßnahmen sind zeitlich befristet und gehen indie Eingriffs-Ausgleichsbilanz nicht mit ein.
Maßnahme lO. IAcEp: Entfernung des Nadelwaldes in Teilbereichen, Pflanzungvon Sträuchern
Der Nadelbaumbestand nahe der Autobahnbrücke wird in Teilbereichen entfernt. Die
Laubbäume, insbesondere die älteren Eichen, sind dabei zu erhalten.
Es erfolgt die Anpflanzung von Beeren und Nussfrüchte tragenden Sträuchern undstandortgerechter Laubbäume mit der Zielbestockung Laubwald.
Die Maßnahme ist auf 10 Jahre befristet. Auswahl und Menge des Pflanzmaterialsrichten sich nach Anhang III. Die Maßnahme wurde bereits im Dezember 2015 durchHessenForst umgesetzt.
Zeitdauer bis zur Funktionserfüllung: voraussichtlich 3 Jahre nach Pflanzung.
Maßnahme 10.2AceF: Entfernung der Nadelbäume im Bereich der Baumhecke +Pflanzung von SträuchernDie Fichtenbestände im Alter von < 40 Jahren werden entnommen und dafür Beeren-
und Nussfrüchte tragenden Feldgehölzen angepflanzt (Größe der Maßnahmenfläche= ca. 0,5 ha).
Die Maßnahme wurde bereits im Dezember 2015 durch HessenForst umgesetzt.
Auswahl und Menge des Pflanzmaterials richten sich nach Anhang III.
Zeitdauer bis zur Funktionserfüllung: voraussichtlich 3 Jahre nach Pflanzung.
Maßnahme lO. SAcep: Aufhängen von Haselmausnesttubes und Futterstationen
Es werden insgesamt 2x8 Nesttubes und 2x2 Futterstationen im Bereich der beidenMaßnahmenflächen mit Kabelbindern aufgehängt. Diese Nesttubes werden einmalim Monat während der Vegetationszeit kontrolliert.
Die Futterstellen werden zunächst im zweiwöchigen Abstand kontrolliert undaufgefüllt. Sobald der Futtermengenbedarf bekannt ist erfolgt die Zufütterungmonatlich mit der Kontrolle der Nesttubes. Die Zufütterung ist solange erforderlich,bis die im Herbst 2015 in benachbarte Flächen von Hessenforst gepflanztenStrauchgehölze Früchte tragen (dies wird voraussichtlich im dritten Jahr sein). DieNesttubes bleiben solange hängen, bis nach Fertigstellung des Ersatzbrückenbaus
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die Böschungen wieder bepflanzt sind (da der Baubeginn für 2017 eingeplant ist,werden die Haselmaustubes mind. 5 Jahre im Bestand verbleiben müssen).
Mit dieser Maßnahme ist bereits im Jahr 2015 begonnen worden.
Maßnahmenkomplex 11: Artenschutz-Maßnahmen Großes Mausohr
Maßnahme 11.2AcE F: Montage zusätzlicher Hohlblocksteine in den Hohlkörpernder jeweils verbleibenden Brückenhälfte
Aufgrund der bereits zusätzlich ausgebrachten Hohlblocksteine im Sommer 2015 inden Hohlkörpern der Fahrtrichtung Nord besteht in den Kammern der verbleibendenFahrbahn ein erhöhtes Angebot an geeigneten und zugluftgeschützten Hangplätzen.
Nach Fertigstellung der Ersatzbrücke in Fahrtrichtung Süden werden sämtlicheHohlblocksteine der Fahrtrichtung Nord abmontiert und in die neue Brücke gehängt.Die Kammer der alten Brücke wird analog zu der Vorgehensweise beim Abrissderanderen Seite verschlossen. Zusätzlich werden 8 weitere Hohlblocksteine mit in die
neue Brückenseite gehängt. Diese werden nach Neubau der zweiten Brückenseite inderen neue Kammer umgesetzt. Die von den männlichen Tieren stammenden Fett-anhaftungen an den Hohlblocksteinen bieten gute Voraussetzungen, damit die Tieredie Quartiere rasch wiederbesiedeln.
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Gegenüberstellung von Eingriffen und Kompensation
Projektbezeichnung
Baumaßnahme: Ersatzneubau BABA7 S "ctefca siwehwa
maßgebliche Konflikte
Betroffene maßgebliche Funktion
Biotopfunktion: Verlust der Wiesenbrache / Nassstaudenflurmit Vorkommen geschützter und gefährdeter Pflanzenarten,Lebensraumverlust für grünlandbewohnende Tierarten wieZ. B. Insekten
Vergleichende GegenüberstellungVorhabenträger
Bundesland: HessenBezugsraum
Name und Nummer
Betroffene maßgebliche Funktion
Biotopfunktion: Teilveriust oder starke Beeinträchtigung ei-nes Orchideenstandortes (Geflecktes Knabenkraut)
Betroffene maßgebliche Funktion
Biotopfunktion: Verlust von straßenbegleitenden Gehölzensowie Pioniergehölzen, dadurch Vertust von Lebensräumender streng geschützten Haselmaus, vorübergehende Beein-
Dimension,Umfan
planende Stelle: Hessen Mobil
zugeordnete MaBnahmenkomplexe / Einzelmaßnahmen
ca. 1, 14 ha
ca. 300 ms
ca. 1, 25ha
Maßnahme 3A / Einsaat der unter der Brücke liegendenFlächen
MaBnahmenziel: Wiederherstellung von Lebensraum fürPflanzen und Tiere frischer und feuchter Grünlandstandorte
vorgesehene Maßnahmen: Einsaat der Flächen mit einerRegiosaatgut-Mischung (trockene Standorte, mit Kräutem)Maßnahmenkomplex 8 / Grünlandextensivierung undGewässeranlage am Schwaizbach
Maßnahmenziel: Verbesserung von Lebensräumen vonPflanzen und Tiere frischer und feuchter Grünlandstandorte
vorgesehene Maßnahmen: Extensivierung, Verzicht aufDüngung und Pestizide
Maßnahme 8.3A / Umsiedlung von Orchideen (Gefleck-tes Knabenkraut)
MaSnahmenziel: Erhalt der gesetzlich geschützten Orchi-deen durch Umsiedlung (Rund 2/3 der Vorkommen).MaBnahmenkomplex 5 / Wiederherstellung von Lebens-räumen der Haselmaus
MaBnahmenziel: Wiederherstellung verloren gegangenerGehölze
vo esehene Maßnahmen: Pflanzun von Gebüschen,
Dimension,Umfan
M. 3A:ca. 0,96 ha
ca. 1,04ha
ca. 300 m2
ca. 1,03 ha
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LBP BAD A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
maßgebliche Konflikte
trächtigung der angenommenen Wechselbeziehungen
Dimension,Umfan
Betroffene maßgebliche Funktion
Vermiedene Beeinträchtigungen:
Biotopfunktion: Gefahr der Verletzung oder Tötungvon Vögeln oder Haselmäusen während der Bau-phase
Verbleibende Konflikte:
zugeordnete Maßnahmenkomplexe / Einzelmaßnahmen
Hecken und Aufbau von naturnahen Waldrändern durchPflanzung von Strauchern
Maßnahmenkomplex 10 / CEF-Maßnahmen Haselmaus
Maßnahmenziel: Erhalt der durchgehenden ökologischenFunktionalität von Lebensräumen der Haselmaus
vorgesehene Maßnahmen: Entfernen von Nadelbaumenund Pflanzung von Beeren und Nüsse tragenden Sträuchern,Aufhängen von Nest-tubes und Futterstationen
Maßnahme 9E / Umwandlung einer Ackcrbrache in ex-tensiv genutztes Mähgrünland
Maßnahmenziel: Schaffung von Extensivgrünland in Wald-randlage, Schaffung von Laichhabitaten fürAmphibien
vorgesehene Maßnahmen: Einsaat mit einer Regiosaatgut-Mischung (Zielbiotop: 06. 310 extensiv genutzte Frischwiese),Neuanlage von 2 Kleingewassern.
Maßnahmen 1Vas und 10. 4VAS / Bauzeitenbeschränkungfür die Fällung + Rodung von Gehölzen sowie Baufeld-freimachung
Maßnahmenziel: Vermeidung der Tötung von im Bodenüberwinternden Haselmäusen, Vermeidung der Tötung vonVögeln während der Brutzeit
vorgesehene Maßnahmen: Zum Schutz von Brutvögelndürfen Gehölze nur in der Zeit zwischen 30. 9. und 1. 3. gefälltund gerodet werden.
Die Gehölze werden zum Schutz der im Boden überwintern-den Haselmäuse manuell, d. h. ohne den Einsatz von Ma-schinen, auf den Stock gesetzt. Das Schnittgut ist von denFlächen zu entfernen und wird für die Anlage vonReisighaufen im Waldrandbereich verwendet.Ein Befahren sowie das Roden der Baumstümpfe ist auf denfrisch abgeholzten Flächen zum Schutz der überwintemden
Dimension,Umfa
ca. 0, 6 ha16tubes
4 Futterstatio-nen
ca. 0, 4 ha
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maßgebliche Konflikte
- keine -
Betroffene maßgebliche Funktion
Vermiedene Beeinträchtigungen:
Biotopfunktion: Gefahr der Zerstörung oder Schädi-gung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Gro-ßen Mausohrs
Dimension,Umfan
Verbleibende Konflikte:
- keine -
Betroffene maßgebliche Funktion
Biotopfunktion: Kleinflächiger Verlust von Nadel- und Ei-chenwald
ca. 850 m2
Betroffene maßgebliche Funktion
Bioto funktion: Die unterhalb der Brücke diffus in den Tal-
zugeordnete Maßnahmenkomplexe / Elnzelmaßnahmen
Haselmäuse erst ab Ende April möglich.
Maßnahme 11.1 VAS/Vermeidung der Tötung von Indivi-duen des Großen Mausohrs
Maßnahmenziel: Vermeidung der Tötung von Individuendes Großen Mausohre
vorgesehene Maßnahmen: Verschließen des Hohlkammer-Systems vor dem Abriss der Brücke rechtzeitig vor Einsetzender Paarungszeit
Maßnahme 11.2AcEF / Montage zusätzlicher Hohlblock-steine in den Hohlkörpern der jeweils verbleibendenBrückenhälfte
MaBnahmenziel: Gewährleistung der durchgehenden oko-logischen Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestättenwährend und nach der Bauphase.
vorgesehene Maßnahmen: Einbau von Hohlblocksteinen indie Brückenhohlkörper.
Maßnahme 6A / Aufforstung der vorübergehend in An-Spruch genommenen Waldflächen
Maßnahmenziel: Rekultivierung vorübergehend genutzterWaldflächen
vorgesehene Maßnahmen: Aufforstung mit einheimischenEichenarten (Quercus petraaa, Qu. robur) (Zielbiotop: 01. 127Eichenaufforstung vor Kronenschluss). Wegen der Wald-randlage sind den Eichen 20% Gehölze für die Waldrandge-staltung gemäß Anhang II beigemischt.
Maßnahme 5.3A / Aufbau eines naturnahen Waldrandes
Maßnahme 3A / Einsaat der unter der Brücke liegendenFlächen
Dimension,Umfan
Umhängen deralten und Ein-bau von 8neuen Hohl-block steinen
ca. 629 m2
ca. 2.965 m2
M. 3A:
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maßgebliche Konflikte
einschnitt entwässernde Niederschlagswasserableitung, diederzeit zur Vernässung des unter der Brücke liegenden Be-reichs führt, wird im Zuge des Neubaus der Brücke verrohrt,wodurch Lebensraum für Pflanzenund Tiere feuchter Stan-dorte verloren geht. Gleichzeitig wird durch den dann relativtrockenen Untergrund die Unterquerung für wenig mobilebodenbewohnende Tierarten erschwert.
Dimension,Umfanca. 1. 14 ha
Betroffene maßgebliche Funktion
Bodenfunktion:
geplante Rückhaltebecken und Absetzbecken: Die natürli-chen Bodenfunktionen gehen umfänglich verloren.
ca. 0, 3 ha
Betroffene maßgebliche Funktion
Bodenfunktion:
Vorübergehender Verlust der natürlichen Bodenfunktionenbei den für die Baustelleneinrichtun in Ans ruch enom-
ca. 0, 34 ha
zugeordnete MaBnahmenkomplexe / Einzelmaßnahmen
Maßnahmenziel: Wiederherstellung von Lebensraum fürPflanzen und Tiere frischer Grtlnlandstandorte
vorgesehene Maßnahmen: Einsaat der Flächen mit einerRegiosaatgut-Mischung (trockene bzw. feuchte Standorte,mit Kräutern).
Maßnahme 9E / Umwandlung einer Ackerbrache in ex-tensiv genutztes Mähgrünland
Maßnahmenziel: Schaffung von Extensivgrünland in Wald-randlage, Schaffung von Laichhabitaten für Amphibien
vorgesehene Maßnahmen: Einsaat mit einer Regiosaatgut-Mischung (Zielbiotop: 06. 310 extensiv genutzte Frischwiese),Neuanlage von 2 Kleingewassern.
Maßnahme 8.6E / Neuanlage von Kleingewässern
MaBnahmenziel; Schaffung von Laichgewassern fürAmphi-bien wie Grasfrosch, Erdkröte und versah. Molcharten sowievon Lebensräumen für Gewässer bewohnende Tier- undPflanzenarten.
vorgesehene Maßnahmen: Die neu anzulegenden Gewäs-ser haben Flächengrößen zwischen 200 und 350 m2 und
sind an der tiefsten Stelle 1 m tief. Die Uferbereiche werdenflach gestaltet. Der anfallende Aushub wird abgefahren.
Maßnahme 9E / Umwandlung einer Ackerbrache in ex-tensiv genutztes Mähgrünland
MaBnahmenziel: Schaffung von Extensivgrünland in Wald-randlage, Schaffung von Laichhabitaten fürAmphibienvorgesehene Maßnahmen: Einsaat mit einer Regiosaatgut-Mischung (Zielbiotop: 06. 310 extensiv genutzte Frischwiese),Neuanlage von 2 Kleingewässern.
Maßnahme 6A / Aufforstung der vorübergehend in An-Spruch genommenen Waldflächen
Maßnahmenziel: Rekultivierung vorübergehend genutzterWaldflächen
Dimension,Umfan
ca. 0, 96 ha
M. 9E:
ca. 0, 4 ha
ca. 870 m2
ca. 0,4 ha
ca. 629 m2
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maßgebliche Konflikte
menen Acker- und Waldflächen.
Dimension,Umfan
Betroffene maßgebliche Funktion
Grundwasserschutzfunktion:
Die Grundwasserechutzfunktion des Bodens wird im Bereichder als Erdbecken geplanten Rückhaltebecken stark gemin-dert, da die Deckschichten stark reduziert werden, wodurchsich die Verschmutzungsempfindlichkeit erhöht. Gegen dasAbsetzbecken ist das Grundwasser hingegen hinreichenddurch eine "Membranwanne" geschützt.
ca. 0, 12 ha
zugeordnete Maßnahmenkomplexe / Einzelmaßnahmen Dimension.Umfan
vorgesehene Maßnahmen: Aufforstung mit einheimischenLaubbaumen
Maßnahme 7G / Wiederherstellung von AckerflächenMaßnahmenziel: Wiederherstellung der Ackerflächen ca- 0'2B havorgesehene Maßnahmen: Flächen sind von Müll und Bau-schutt zu reinigen. Kontaminierte Bodenbereiche sind abzu-tragen und vorschriftgemäß zu entsorgen. Es erfolgt eineTiefenlockerung, und der vor der Baumaßnahme abgetrage-ne Oberboden ist wieder aufzubringen.
Maßnahme 8.6E / Neuanlage von KleingewässernMaßnahmenziel: Schaffung von Laichgewässern für Amphi-bien wie Grasfrosch, Erdkröte und versah. Molcharten sowie ca- 87° m2
von LebensrSumen für Gewässer bewohnende Tier- undPflanzenarten.
vorgesehene Maßnahmen: Die neu anzulegenden Gewäs-ser haben Flächengrößen zwischen 200 und 350 m2 und
sind an der tiefsten Stelle 1m tief. Die Uferbereiche werdenflach gestaltet. Der anfallende Aushub wird abgefahren.Maßnahme 9E / Umwandlung einer Ackerbrache in ex-tensiv genutztes Mähgrünland
Maßnahmenziel: Schaffung von Extensivgrünland in Wald-randlage, Schaffung von Laichhabitaten für Amphibienvorgesehene Maßnahmen: Einsaat mit einer Regiosaatgut-Mischung (Zielbiotop: 06. 31 Oextensiv genutzte Frischwiese),Neuanlage von 2 Kleingewässern.
ca. 0, 4 ha
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8 Quellen- und Literaturverzeichnis
HLFB (1964): Baugrunderkundung und Gründungsberatung für die Talbrücke Lan-genschwarz, Bw 425, im Zuge der BAB Bad Hersfeld-Heilbronn. Wiesbaden.Gutachten im Auftrag des Straßenneubauamts Hessen-Nord.
HLSV (2009): Leitfaden für die Erstellung landschaftspflegerischer Begleitpläne zuStraßenbauvorhaben in Hessen, Stand: November 2009.
HMULV (2008): Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens. 4. Fassung. -Hrsg. : Hess. Min. D. Inneren u. f. Landw., Forsten und Naturschutz, Wiesbaden.
KORNECK, D., M. SCHNITTLER & l. VOLLMER (1996): Rote Liste der Farn- undBlütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. Schr.-R. Vegeta-tionskunde 28. BfN, Bonn-Bad Godesberg.
NATURSCHUTZ FACHINFORMATIONSSYSTEME NRW (2011): Daten zum Gro-ßen Abendsegler, Großes Mausohr, Zwergfledermaus, Habicht, Rotmilan,Schwarzmilan, Schwarzstorch, Graureiher und Wespenbussard.www. naturschutzfachinformationssysteme-nrw. de (Stand: 16. 12. 2011).
OBERDORFER, E. (1977-1992): Süddeutsche Pflanzengesellschaften Teil 1-111. - 2.Auflage, Stuttgart, New York.
OBERDORFER, E. (2001): Pflanzensoziologische Exkursionsflora. - 8. Auflage, Ul-mer-Verlag, Stuttgart.
POTT, R. (1995): Die Pflanzengesellschaften Deutschlands. 2. Auflage. Ulmer-Ver-lag, Stuttgart.
RIECKEN, U., P. FINK, U. RATHS, E. SCHRÖDER & A. SSYMANCK (2006): RoteListe der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. -Naturschutz und BiologischeVielfalt, Heft 34. Bonn.
Auf estellt: Dezember 2016
Büro BIOPLAN, Marburg
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9 Anhang
Anhang l: Fotos der Haselmausnachweise (vgl. Kap. 3.2.2. 1.2)
Abb. 1 Aus Grashalmen dicht gewebtes, kompaktes Haselmausnest, aus der Nisthil-fe heraus präpariert.
Abb. 2 Lockeres Blätternest. Diese Nester wurden nicht eindeutig der Haselmauszugeordnet.
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Abb. 3 Haselmausnisthilfe mit Kabelbinder an einem Buchenzweig befestigt. In die-ser Röhre im TR 4 befand sich am 29. 09. 14 ein besetztes Nest.
Abb. 4 Haselmaus nach dem Verlassen der Nisthilfe.
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Abb. 5 Schlafnest der oben abgebildeten Haselmaus aus Gräsern und Blättern.
Abb. 6 Von Gebüsch "bereinigter" Waldrand im Norden des TR 3; hier fielen 3 Nisthil-fen der "Waldrandpflege" zum Opfer. Am 21. 07. wurde hier ein Haselmaus-nest in dichter Brombeervegetation gefunden.
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Abb. 7 Anhang II: Gehölzliste für die Anlage von Hecken, Gebüschen undWaldränder
Name deutsch
Haselnuss
Gemeine Himbeere
Wilde Brombeere
Schwarzer Holunder
Roter Holunder
Gemeiner Faulbaum
Ein riffeli erWeißdorn
Roter Hartrie el
Gewöhnliche Eberesche
Hainbuche
Schiebe
Gewöhnlicher Schneeball
Wolli er Schneeball
Wildes Geißblatt
Kornelkirsche
Vo el-Kirsche
Wilde Rote Johannisbeere
Wilde Schwarze Johannisbeere
Gemeiner U uster
Trauben-Kirsche
Hunds- Rose
Wissenschaftlich Größe
Co lusavellana 100-150
Rubusidaeus 60-100
Rubus fruticosus 60-100
Sambucusni ra 100-150
Sambucus racemosa 100-150
Rhamnusfran u/s 100-150
Cratae usmono na 100-150
Cornus san uinea 100-150
Sorbus aucu aria 150-200
Car inus betulus 80-100
Prunuss inosa 100-150
Vibumum o ulus 100-150
Vibumum lantana 100-150
Lonicerax losteum 100-150
Comusmas 60-100
Prunusavium 150-200
Ribesrubrum 60-100
Ribesni rum 60-100
Li ustrum vul are 60-100
Prunus adus 100-150
Rosa canina 100-150
Pflanz ualität
o. B / v. Str
o. B/2'. Ausl.
o. B/2'. Ausl.
o. B/v. Str
o. B/v. Str
o. B/ v. Str
o. B/ v. Str
o. B/ v. Str
o. B/v. Hei
o. B/v. Hei
o. B/ v. Str
o. B / v. Str
o. B / v. Str
o. B / v. Str
o. B / v. Str
o. B/v. Hei
o. B / v. Str
o. B / v. Str
o. B/ v. Str/STr.
o. B/ v. Str/4Tr.
o. B / v. Str
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Anhan III: Aufstellun Be flanzun Maßnahmen
HaselnussGemeine HimbeereWilde BrombeereSchwarzer HolunderRoter HolunderGemeiner FaulbaumEin riffeli erWeißdornRoter Hartrie elGewöhnliche EberescheHainbucheSchiebe
Gewöhnlicher SchneeballWolli erSchneeballWildes GeißblattKornelkirscheVo el-KirscheGemeiner SanddornGemeine FelsenbirneWilde Rote JohannisbeereWilde Schwarze JohannisbeereGemeiner Li usterTrauben-KirscheHunds- Rose
Abb. 8
Co lusavellanaRubus idaeusRubus frutioosusSambucusni raSambucus racemosaRhamnusfran ulaCratae usmono naComus san uineaSorbus aucu ariaCa mus betulusPrunuss inosaVibumum o ulusVibumum lantanaLonicera x losteumComus masPrunus aviumHi o hae rhamnoidesAmelanchier ovalisR/öes rubrumRibes ni nimLi ustrum vul arePrunus adusRosa canina
10. 1AcEF und
Stück3001503001001001001001005050100100100150100501001001005010050100
10.2AcEF MaßnahmenGröße
100-15060-10060-100100-150100-150100-150100-150100-150150-20080-100100-150100-150100-150100-15060-100150-200100-15060-10060-10060-10060-100100-150100-150
Haselmaus
Pflanz ualitäto. B/ v. Str
o. B / 2'. Ausl.o. B / 2. Ausl.
o. B / v. Stro. B / v. Stro. B/ v. Stro. B / v. Stro. B/ v. Str
o. B/v. Heio. B/v. Heio. B / v. Stro. B / v. Stro. B / v.Stro. B / v. Stro. B / v. Str
o. B/v. Heio. B / v.Stro. B / v. Stro. B / v. Stro. B / v. Str
o. B/ v. Str/STr.o. B/ v. Str/4Tr
o. B / v.Str
Bioplan Marburg GbR Seite 52
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Abb. 9 Anhang IV: Ergebnisse der Vogelerhebungen (Bearbeitung: Hessen Mobil)
FeldtercheGoldammer
3Sp Grä.;3TiC;";la hilicn:
u-a KolkrsbeM Misteldrosselm Rotmilan
Ssp SchwarzspechtTs TrauerschnäpperWls Waldtaubsänger
Arten mK Arten mit ungünstigemURgansiBgam BMZ f-HZ uml KonBite
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Kartierungszeiten: 03. 04.2014, 08. 05. 2014, 21. 05.2014
Brutvö el mitArt
ünsti em Erhaltun szustand innerhalb der 500 m Zone, aber außerhalb des Baufeldes.
AmselBlaumeiseBuchfinkBunts echtEichelhäherKleiberKohlmeiseKolkrabe KraMäusebussardMisteldrossel MdRin eltaubeMönchs rasmückeRotkehlchenSin drosselSomme oldhähnchenTannenmeiseWaldbaumläuferWinter oldhähnchenZaunköniZil zal
Anzahl östlich derBAB7
2
5
8
1
3
4
9
1
2
3
161
4
3
1
1
2
1
davonin der 100mZone1
3
3
1 in Brücke
Anzahl westlichder BAB 7
4
3
6
3
1
7
3
1
3
1
8
5
3
3
1
1
5
davonin der 100m Zone
1
Häufigkeitsklasse imUntersuchungsgebietnach ADEBAROK: III (4.7 Reviere)GK: IV (8-20 Reviere)GK: IV (8.20 Reviere)GK: l (1 Revier)OK: III (4-7 Reviere)OK: IV (8.20 Reviere)GK: IV (8-20 Reviere)GK:11 (2.3 Reviere)GK: l (1 Revier)GK:11 (2.3 Reviere)GK:11 (2.3 Reviere)GK: III (4.7 Reviere)GK: V (21.50 Reviere)GK; l (1 Revier)QK: IV (8-20 Reviere)OK: IN (4.7 Reviere)GK: III (4.7 Reviere)GK:11 (2-3 Reviere)GK:11 (2-3 Reviere)GK: IV (8.20 Reviere)
Fichtenkreuzschnabel Nahrun s äst
Bioplan Marburg GbR Seite 54
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LBP BAB A7 Ersatzneubau Brücke Langenschwarz
Abb. 8 Während in den Hohlkästen anderer Brücke n bauwerke die Fledermäuse an winzigen
rauen Stellen am Verputz oder an den Deckenlampen frei hängen, werden in der Brücke
bei Langenschwarz vorwiegend die OSB-Platten als Hangplatz genutzt.
Bioplan Marburg GbR Seite 56
Unterlage 19.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anhang VI: Eingriffs-Ausgleichsbilanz nach der HessischenKompensationsverordnung
Blau Nr. 1/4.rmittlung der Abeabc nscll S 6ti Oes [[rssischmNaluTarliulzgE
A'/ Talbi-ücke Langenschwar?
B lid KiimpcnsatiuilsvenKdnmigfKV)
Nutzungslyp nach Anlage 3 KV
BeuidmuDg2
EigmeBlultcrlUr:
XusatEliewertungt
getrennte Eralonajtnfllunen
ertrag
s Blalt:
01. S! S odensaurer Blichenwald
01. 122 Eichenmischwälder
01. 332 Schlagfluren, {ialurverjüngungen, Stikwion im undam Wald
01. l '52 R Schlazfluren. Nuluiverjüngufisen, Sukx. esion im und am Waldfcum Zeitpunkt der Kartieiung bereits gelodet)
01. 219 Sunstige Kiefernbeslätide
01.299 onslige Nadetwälder
01. 310 ischwälderauslsub-undNadelbtiumefi
02. 600 ecken-/Uelfüschpßanzutisfslarßi-tibegteilend)
02, 600 R ecken-/GebüschpßttTRUtig (slarßenhegteURtd) (wm Zeispunkser Kanserung bereits gerodet)
05. 241 n Böschungen verkrauwe Gräben
05. 243 atutfarn ausgehaure Gräben
05. 460/09. l W assssaudenfltirf. n / Wiesenbracken mit mderale Wiesen
09. SW eidraine, Wiesenraine, iwear
09, 160 fraßenränder (mit Enlwässe.ningsmulde, MitteSssreifeit), imenshepßegt, urtenarm
10. 5JO ehr stark oder völlig versiegelte Flächen
S0. 330 Schoner-, Kies- und Sandfiächen. -wege, -plütw
10. ^0/10. 610 Scholler-, Kies-und Sandfiächen, -wege, plätz. e i' Bewuchseiie
Feldwege
11. 19S cke. t. intensiv genuUt
Fläche je Nutzungstyp in m?vorher nachher
469
3637
4267
1S61
4SS?
17 W
3545
7307
2704
276
891
l! 358
614
4879
77027
87.7
1026
89S3
vorher
Sp. 3!tSp.4
27202
149117
136544
59552
109320
46710
145345
146140
540BO
9936
6237
477036
27630
63427
51081
4962
14364
143248
0
Biolopwerl
27ZO'?
149117
13G544
59552
109320
4671 D
145345
14G140
540SU
9936
6237
477B36
27630
63427
51081
49G2
14364
143248
ummaf bBrtrag nach Blatt NrW4
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )Anrechenbaie Ersatzmaßnahmc (Siehe Blatt Nr_)
Summe
E RirflElgkul du-Allfrdbnt
kn von der urachiAicbeho . * '. .*;''''-
Auf dem letzten lllatt:
Umiectiiiung in EUROSuminii BÜRO
x Kostcni ndex 0,35
EU RO Abgabe
Blatt Nr. 2/4
rmitUung der Abgabe nadl g 6b des Hessischen NflturBcbulzEcsetzesdeTKciiiiiitnsaliODsvsnrAiung (KV)
A7 Talbrücke Langenschwarz
Flache Biotopwert
, Datan md [hn Unltraikrin Kr d(e Rkhli^til&TAnpbniUmrechnung in EUROSumme BÜRO
Blatt Nr. 3/4
mültlunR der Abgabe nsi^h § 6b deii Hftssischen Nalurschutzgesetzss der Kompensatiun. svcruidrLung (KV)
A7 Talbriicke Langen schwärz
ET"
01. 111 \Bodewawer BuchSnwald
01. H 7 [Aufbau naMniaher Wälder
01. 122 \Eic:henmischwälder
01. I27\Eichenaufforstung vor Kmnenschlaß
01. 152 \Schl<igfltireii, Naturverjüngungen, Sukzession im und um Wald
01.219 \Sonslige Kiefembesläwie
01.299\Sonstige Nadelwälder
01. 310\Misckwätder aus Laub- und Nadelbäumen
02, 600^Hecketi-/Gebiischpßanziing (straßenbegteilend)
05. 241 \AII Böschungen verkrautele Gräben
05.243 \Naturfern ausgebaute Gräben
05.345 \Perwdisc:he / temporäre Becken
06.930 \Niitiimahe Grüniandeinsaat, Ansaaten des Landschaft sbaus
09. 150\Feldraine, Wiesenraine, linear
09. 160 \Straßenräivler (mit Eiilwässemiigsmittde, Mistelstreifen), intensiv
10. 510 \Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen
10. 530 \Schotter-, Kies- und Sandflachen, -wge, -platze
11. 191 [Acker, intensiv genutzt
Es-mi i^ass^ai
Ij Datnai imd Ihrü L'iricKArin tUr dk Rkhtl6hdt dEr Aiigd
Umrechnung in EUROSumme BÜRO
Blatt Nr. 4/4
Itlung der Abgabe nach S 6b des Hessischen Naliuschutzgesetzes der KontpuiisationsveiBidnung [KV)
A7 Talbiücke Langenschwarz
3 KV WP Fläche je Nutzungstyp in m1 Differenz
. Planung
Eigen- -ätter für:
Zmatzbewertunt,
getrennte ErsatnnaBnahmen
Anrechenbare Ersatzmaßnahme (Siehe Blatt Nr
B>uinn<IlinUiiUHei)tinnnlieRkhlltktll<«r AcpbnUmrechnung in EUROSumme EURO
:URO Abgabe