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13. November 2015
Berücksichtigung von Lernergebnissen im Anerkennungsgesetz
TT Net DE - HerbsttagungCarolin Böse
13. November 2015
Anerkennungsgesetz Bund
2
Ziele
Arbeitsmarkt-integration
Signal an ausländische Fachkräfte
Wertschätzung von
ausländischen Qualifikationen
13. November 2015
Struktur des Anerkennungsgesetzes
3
Anerkennungsgesetz: seit 1. April 2012 in Kraft Zielgruppe: Personen mit ausländischen
Berufsqualifikationen
Artikel 1:Berufsqualifikations-feststellungsgesetz (BQFG)
Artikel 2 - 61:Anpassung in:• Handwerksordnung• Bundesärzteordnung• Krankenpflegegesetz• Altenpflegegesetz• ...
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Anerkennung ist ein MUSS
Zugang zu reglementierten Berufen (z.B. Arzt, Krankenpfleger)
Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk
in bestimmten Mangelberufen Kriterium für die Zuwanderung aus Drittstaaten
Anerkennung ist einKANN
Ausübung nicht-reglementierter Berufe (z.B. Ausbildungsberufe)
Verbesserung der Bewerbungs- und Arbeitsplatzchancen
Feste Stelle/höheres Gehalt Wertschätzunggleiche
Rechtsfolgen wie deutscher
Abschluss
Warum Anerkennung?
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Anerkennungsgesetzin Deutschland
Was ist neu?
Rechtsanspruch auf Verfahren
Einheitliche Kriterien und Verfahren
Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit
Anträge von In- und Ausland möglich
13. November 2015
Anerkennungsverfahren
6
Bescheid / Berufszulassung Anpassungs
-lehrgangEignungs-
prüfungAnpassungs-qualifizierung
Bewerbung auf dem
Arbeitsmarkt
reglementierte Berufe:Berufszulassung unter Auflage
von Ausgleichsmaßnahmen
nicht reglementierte Berufe:Bescheid über teilweise
Gleichwertigkeit
Kenntnis-prüfung
Gleichwertigkeitsprüfung
Festlegung Referenzberuf
wesentlicher UnterschiedeGleichwertigkeit
13. November 2015 7
2012 2013 20140
2,000
4,000
6,000
8,000
10,000
12,000
14,000
16,000
18,000
8,775
12,05713,485
2,214
3,420
4,146nicht reglementierte Berufe
reglementierte Berufe
Entwicklung der Antragszahlen 2012 bis 2014 bei reglementierten und nicht reglementierten Berufe (absolut)
Quelle: Auswertungen des Statistischen Bundesamtes; Darstellung des Bundesinstituts für Berufsbildung
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Quelle: Auswertungen des Statistischen Bundesamtes; Darstellung des Bundesinstituts für Berufsbildung
Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation)
Bürokaufmann/-kauffrau
Physiotherapeut/in
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation)
0 2,000 4,000 6,000
354
360
639
4,986
5,763
Anzahl der Neuanträge 2014 bei den fünf häufigsten Referenzberufen
13. November 2015 9
Quelle: Auswertungen des Statistischen Bundesamtes; Darstellung des Bundesinstituts für Berufsbildung
Russische Föderation
Spanien
Bosnien und Herzegowina
Rumänien
Polen
0 2,000 4,000 6,000
780
921
1,020
1,614
1,662
Anzahl der Neuanträge 2014 bei den fünf häufigsten Ausbildungsstaaten
13. November 2015 10Quelle: Auswertungen des Statistischen Bundesamtes; Darstellung des Bundesinstituts für Berufsbildung
alle Berufe reglementierte Berufe nicht reglementierte Berufe
0%
20%
40%
60%
80%
100%
77.8%82.0%
64.1%
11.4%
14.9%7.1%
30.7%
3.6% 3.1% 5.2%
keine Gleichwertigkeit (inkl. Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes bei nicht reglementierten Berufen)
teilweise Gleichwertigkeit (nur nicht regle-mentierte Berufe)
Auflage eine Ausgleichsmaßnahme (nur re-glementierte Berufe)
volle Gleichwertigkeit (inkl. beschr. Berufszu-gang nach HwO bei reglementierten Berufen)
Ergebnisse der Bescheide im Jahr 2014
13. November 2015Quelle: Statistisches Bundesamt, Darstellung des BIBB.
Berücksichtigung der Berufserfahrung bei abgeschlossenen Verfahren 2014
19.4%
80.6%
Berufserfahrung wurde nicht berücksichtigtBerufserfahrung wurde berücksichtigt
reglementierte Berufe(N = 7.674)
13. November 2015 12
Art der Lernergebnisse Methode
Formale Prüfung Ergebnisse formalen Lernens (im Ausland erworbener Abschluss)
Dokumentenprüfung
Prüfung individueller Nachweise
Ergebnisse informellen und non-formalen Lernens(Berufserfahrung und Weiterbildung)
Dokumentenprüfung
„sonstige Verfahren“/Qualifikations-analyse
Berücksichtigung der Ergebnisse aller Lernformen (Handlungsfähigkeit)
Kompetenzfeststellungsverfahren
Berücksichtigung unterschiedlicher Lernergebnisse in Bezug auf den deutschen Referenzberuf
13. November 2015
§ 14 Sonstige Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei fehlenden Nachweisen(1) Kann die Antragstellerin oder der Antragsteller die für die Feststellung oder Bewertung der Gleichwertigkeit erforderlichen Nachweise nach § 5 Absatz 1, 4 und 5 oder § 12 Absatz 1, 4 und 5 aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise vorlegen oder ist die Vorlage der entsprechenden Unterlagen mit einem unangemessenen zeitlichen und sachlichen Aufwand verbunden, stellt die zuständige Stelle die für einen Vergleich mit der entsprechenden inländischen Berufsbildung maßgeblichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellerin oder des Antragstellers durch sonstige geeignete Verfahren fest. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Gründe glaubhaft zu machen, die einer Vorlage der entsprechenden Unterlagen entgegenstehen. Die zuständige Stelle ist befugt, eine Versicherung an Eides statt zu verlangen und abzunehmen.(2) Sonstige geeignete Verfahren zur Ermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen sowie Gutachten von Sachverständigen.(3) Die Feststellung oder Bewertung der Gleichwertigkeit nach den § 4 oder 9 erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse der in Absätzen 1 und 2 vorgesehenen sonstigen Verfahren.
13. November 2015
Qualifikationsanalysen (§14 BQFG und §50 b Abs. 4 HwO)
Wenn zur Durchführung eines normalen Anerkennungsverfahrens Unterlagen fehlen oder unvollständig sind …
… können berufliche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse der Antragstellenden durch „sonstige geeignete Verfahren“ ermittelt werden.
13. November 2015
Vorgänger-Projekt „Prototyping I“ • August 2011 bis Januar 2014 • Koordiniert vom Westdeutschen
Handwerkskammertag (WHKT)• Wissenschaftlich begleitet vom Forschungsinstitut
für Berufsbildung im Handwerk an der Uni Köln (FBH)
• Entwicklung von Verfahrensstandards, Materialien und Hilfestellungen (u.a. Handreichungen und Empfehlungen für Experten und zust. Stellen)
13. November 2015
Instrumente
• Arbeitsproben• Fachgespräche• Rollenspiele, Gesprächssimulation• Präsentation von Arbeitsergebnissen• Probearbeiten in einem Betrieb
Fotos: Fotolia
13. November 2015
Jahr Anzahl der Verfahren, deren Entscheidung
durch sonstige geeignete Verfahren getroffen wurde
Entscheidung vor Rechtsbehelf
volle
Gleichwertig-
keit
teilweise
Gleichwertig-
keit
negativ Unaufklärbarkeit
des
Sachverhaltes
2012 48 27 18 3 0
2013 60 27 24 9 0
2014 81 48 27 6 3
13. November 2015
„Prototyping Transfer “
Ziel:• Mehr qualitätsgesicherte Qualifikationsanalysen in
Deutschland
Umsetzung (wesentliche Bereiche):• Durchführung von Qualifikationsanalysen• Unterstützung von anderen zuständigen Stellen• Öffentlichkeitsarbeit
13. November 2015
BMBF (Fördergeber und Gesamtsteuerung)
BIBB (Koordination)
HWK HamburgHWK MannheimIHK FOSA
ProjektpartnerIHK KölnIHK MünchenWHKT
Beirat
Akteure im Projekt
13. November 2015
Sonderfond• durch den WHKT verwaltet• finanzielle Unterstützung für Antragstellen, die keine Förderung durch die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder andere Institutionen für die Durchführung der Qualifikationsanalysen erhalten•2015 insgesamt neunmal genutzt• Nutzung für alle Kammern in Deutschland oder zuständige Beratungsstellen, die Qualifikationsanalysen durchführen
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Information/Beratung zur Qualifikationsanalyse
Entscheidung, ob Qualifikationsanalyse und für welche wesentlichen Berufstätigkeiten
Fehlende Grundlagen für Beurteilung bei Antrag
Experte entwickelt AufgabenstellungZuständige Stelle klärt Infrastruktur und lädt
einDurchführung der Qualifikationsanalyse
Dokumentation der ErgebnisseFortsetzung Antragsbearbeitung
Ablauf (Muster)
13. November 2015
Praxisbeispiel Qualifikationsanalyse• HWK Mannheim, Januar 2015• Zahntechniker aus Syrien / Ausbildung in Jordanien• Instrument: Probearbeit im Betrieb• Dauer: Fünf Arbeitstage• Experte: Zahntechnikermeister• Finanzierung: Sonderfonds des Projekts
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13. November 2015
Auftenhaltsstatus
Flüchtling (Flüchtlinge §§ 22-26 AufenthG)anderer Aufenthaltsstatus/ kein Flüchtlingkeine Angabe
N= 25
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0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
4
3
18Welche Dokumente konnten nicht erbracht werden?
N =25
13. November 2015
Fachgespräch Rollenspiel/ Gesprächssimulation
Präsentation Arbeitsprobe Probearbeit im Betrieb0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
2020
21
15
2
Instrument QA
13. November 2015
Wör
terb
uch
erlä
uter
nde
Ski
zzen
Plä
ne
Gra
fiken
Übe
rset
zer
sons
tiges
kein
e
0
5
10
15
20
25
Verwendete Hilfsmittel QA
N = 25
13. November 2015
12
12
1
Ergebnis Qualifikationsanalyse
teilweise Gleichwertigkeitvolle Gleichwertigkeitkeine Gleichwertigkeit
N = 25
13. November 2015
Lesestoff
Leitfaden für die Einstiegs-beratung für zuständige Stellen
Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem Projekt "Prototyping I"
13. November 2015 30
Zweiter „Bericht zum Anerkennungsgesetz“
Beschluss Bundeskabinett 10. Juni 2015
Bilanz und Ausblick
Grundlage: Statistik und Monitoring (BIBB)
Bericht zum Anerkennungsgesetz
13. November 2015