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Nachrichtenblatt VERBANDSGEMEINDE MAIKAMMER mit den amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden KIRRWEILER MAIKAMMER ST. MARTIN www.vg-maikammer.de Nr. 28/2020 49. Jahrgang • Freitag, den 10. Juli 2020 Namensgebung eines Auerochsenkälbchens Die Waldfüchse der kath. Kita Regenbogen Maikammer, durften das vier Monate alte Kälbchen am Stauweiher taufen. Den gemeinsam ausgesuchten Namen „Schneeflocke“, haben sie auf eine Baumrinde gebrannt, und mit Herrn Hiery zusam- men aufgestellt. Nun kann jeder Wanderer das Schild am Auerochsengehege entdecken. Text und Bild: Kath. Kita

142 Maikammer 28 20 · 2020. 7. 9. · Önungszeiten: montags, dienstags, donnerstags, 19 bis 7 Uhr, mittwochs, 14 bis 7 Uhr, freitags 16 Uhr bis montags, 7 Uhr i Kinderärztlicher

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NachrichtenblattV e r b a n d s g e m e i n d e maikammer mit den

amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

kirrweiler • maikammer • st. martin

www.vg-m

aikam

mer

.de

Nr. 28/202049. Jahrgang • Freitag, den 10. Juli 2020

Namensgebung eines Auerochsenkälbchens

Die Waldfüchse der kath. Kita Regenbogen Maikammer, durften das vier Monate alte Kälbchen am Stauweiher taufen.

Den gemeinsam ausgesuchten Namen „Schneeflocke“, haben sie auf eine Baumrinde gebrannt, und mit Herrn Hiery zusam-men aufgestellt.

Nun kann jeder Wanderer das Schild am Auerochsengehege entdecken.

Text und Bild: Kath. Kita

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Maikammer - 2 - Ausgabe 28/2020

Bereitschaftsdienste / Servicestellen

■ Verbandsgemeindever-waltung Maikammer

i Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer

DienstgebäudeImmengartenstraße 24, 67487 Maikam-merTel.: 06321 5899-0, Fax: 06321 5899-99Servicezeiten:Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 UhrDienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 UhrMittwoch 8.30 bis 12 UhrDonnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 UhrFreitag 8.30 bis 12.30 UhrTermine mit- Bürgermeisterin Gabriele Flach können Sie im Vorzimmer unter Tel.: 06321 5899-33 vereinbaren. i Jugendbüro der Verbandsge-

meinde MaikammerKarin Beetz in Maikammer, Telefon: 06321 5899-24 oder 015114009274Jugendtreff Maikammer, Hartmann-straße 88Kindergruppe ab 8 Jahren, montags von 15.30 - 18.00 UhrTeenie-Treff ab 13 Jahren, mittwochs von 16.00 - 19.00 UhrMädchengruppe ab 12 Jahren, mittwochs von 17.00 - 20.00 Uhr, nach AbspracheOffener Treff ab 16 Jahren, donnerstags ab 17.00 i Schiedsamt

Kontakt: Schiedsmann Peter Garrecht, Telefon: 06321 5899-0 i Notrufe

Polizei Tel.: 110Feuerwehr Tel.: 112Rettungsdienst, Notarztwagen Tel.: 112Gift-Notruf Rheinland-Pfalz Tel.: 06131 19240oder Wohngift-Tel.: 0800 7293600 (gebührenfrei) i Polizeiinspektion Edenkoben

Luitpoldstr. 65, 67480 Edenkoben, Tel.: 06323 955-0, Fax: 06323 955-222, Email: [email protected] i Wasserwerk und Kanalwerk

WasserwerkDer Bereitschaftsdienst des Verbandsge-meindewasserwerkes ist über die Tele-fonnummer: 0175/5262613 zu erreichen (nur in Notfällen).KanalwerkDer Bereitschaftsdienst der Kläranlage/Kanalwerk ist über die Telefonnummer

0151 11633940 zu erreichen (nur in Not-fällen). i Energie- und Stromversorgung

Energieversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Edenkoben, Tel.: 06323 941310Störungen im Stromnetz: Tel.: 0800 7977777Gasversorgung - StörungsdienstPfalzgas, Tel.: 0800 1003448

■ Bereitschaftsdienst i Ärztlicher Notfalldienst i Ärztliche Notfalldienstzentrale

Landau SÜWCornichonstr. 4, 76829 Landau, Tel.: 06341 19292Öffnungszeiten: montags 19 Uhr bis dienstags 7 Uhr, dienstags 19 Uhr bis mittwochs 7 Uhr, mittwochs 14 Uhr bis donnerstags 7 Uhr, donnerstags, 19 Uhr bis freitags 7 Uhr, freitags, 16 Uhr bis montags 7 Uhr;an Feiertagen: Tag vor Feiertag, 18 Uhr bis nächster Werktag, 7 Uhr i Ärztliche Notfalldienstzentrale

NeustadtKrankenhaus Hetzelstift, Stiftstraße 10, Tel.: 06321 19292Öffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags, 19 bis 7 Uhr, mittwochs, 14 bis 7 Uhr, freitags 16 Uhr bis montags, 7 Uhr i Kinderärztlicher Notfalldienst

Ärztliche Notfalldienstzentrale Landau SÜW, Cornichonstr. 4, 76829 Landau, Tel.: 06341 19292 - an Samstagen sowie anSonn- und Feiertagen 9 bis 11 Uhr und vom 15.09. bis 15.06. 17 bis 19 Uhr. i Zahnärztlicher Notfalldienst

11./12.07.2020Zä. Stephanie Fischer, Bismarckstraße 28,Haßloch, Tel.: 06324/2585Unter www.zahnarzt-notdienst.de kön-nen Patienten mit Zahnproblemen dort durch die Eingabe ihres Ortes oder der jeweiligen Telefonvorwahl herausfinden, welcher Zahnarzt oder welche Zahnklinik in ihrer Nähe gerade Notdienst hat. Der Service steht kostenfrei zur Verfügung. i Tierärztlicher Notfalldienst

Der tierärztliche Notfalldienst ist unter der Telefonnummer der niedergelasse-nen Tierärzte zu erfahren. i Bereitschaftsdienst Apotheken

Fr. 10.07.2020Adler-Apotheke ................ Tel.: 06321/2946Hauptstr. 81, 67433 NeustadtNord-Apotheke ..............Tel.: 06341/62100Thomas-Nast-Str. 40, 76829 LandauSa. 11.07.2020

Hirsch-Apotheke ................................................. Tel.: 06321/2600Schütt 7, 67433 NeustadtBahnhof-Apotheke ..............................................Tel.: 06341/87162Ostbahnstr. 18, 76829 LandauSo. 12.07.2020Rochus-Vital-Apotheke ............................................ Tel.: 06321/189960Adolf-Kolping-Str. 173, 67433 NeustadtApotheke im MED-ZEN Tel.: 06341/14660Max-Planck-Str. 1, 76829 LandauMo. 13.07.2020Winzinger-Apotheke ..............................................Tel.: 06321/32459Kirchstr. 45, 67433 NeustadtSchwanen-Apotheke ..............................................Tel.: 06341/87001Rathausplatz 12, 76829 LandauDi. 14.07.2020Kurpfalz-Apotheke ................................................. Tel.: 06321/5646Weinstr. Nord 6, 67487 MaikammerFranziskus-Apotheke ................................................ Tel.: 06323/3503Speyerer Str. 10, 67483 EdesheimAdler-Apotheke ...............................................Tel.: 06341/86654Rathausplatz 2, 76829 LandauMi. 15.07.2020apo-rot Bacchus-Apotheke ..............................................Tel.: 06321/30478Walter-Engelmann-Platz 1, 67434 NeustadtEngel-Apotheke ...............................................Tel.: 06341/86661Marktstr. 90, 76829 LandauDo. 16.07.2020Rathaus-Apotheke ................................................ Tel.: 06321/7861Rathausstr. 8, 67433 NeustadtBeethoven-Apotheke ................................................ Tel.: 06341/4474Marktstr. 108, 76829 LandauFr. 17.07.2020Kurpfalz-Apotheke ..... Tel.: 06321/968503Kurpfalzstr. 52, 67435 NeustadtMarkt-Apotheke .............Tel.: 06341/88508Marktstr. 35, 76829 LandauInternetseite: www.lak-rlp.deNach Wahl der Notdienstnummer und direkter Eingabe der Postleitzahl Ihres aktuellen Standortes über die Telefontas-tatur, werden drei dienstbereite Apothe-ken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnum-mer angesagt und zweimal wiederholt. Wer sich die Information über das Inter-net besorgen möchte, kann die Daten auf der Internetseite abrufen.

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Maikammer - 3 - Ausgabe 28/2020

Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (www.sgdsued.rlp.de)

unter der Rubrik „Service - Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen“

in der Zeit vom 13.07.2020 bis 12.08.2020 eingesehen werden.Als zusätzliches Informationsangebot nach § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt die Auslegung derUnterlagen in der Zeit vom

13.07.2020 bis 12.08.2020bei der

Verbandsgemeindeverwaltung MaikammerImmengartenstraße 24, Zimmer Nr. 104

67487 Maikammerwährend der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminabsprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer unter der Telefon-nummer 06321 589911 aufgrund der aktuellen Lage erforderlich ist.Einwendungen gegen die Festsetzung des vorbezeichneten Was-serschutzgebietes können bei der Struktur- und Genehmigungs-direktion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße und bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Wein-straße (unter Angabe des Aktenzeichens 312-311 DÜW-Haßloch/1) bis spätestens

25.08.2020schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Eine Erhebung zur Niederschrift in der jeweiligen Behörde kann nach vorheriger erminabsprache (SGD Süd: 06321 992942, Verbandsgemeindever-waltung Maikammer: 06321 589911) erfolgen.Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind stets zu begründen und die Einwendungsfrist wird nur durch die Erhebung von begründeten Einwendungen gewahrt. Bedenken und Anre-gungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Maikammer, 07.07.2020Gabriele Flach, Bürgermeisterin

◗ Austausch der Wasserzähler mit Eichjahr 2020

Die Verbandsgemeindewerke Maikammer bitten um Beachtung, dass die laut Eichgesetz abgelaufenen Wasserzähler im Zuge des Eichaustausches in den Ortsgemeinden Kirrweiler, Maikammer und St. Martin ab sofort gewechselt werden.Der Austausch der Wasseruhr ist für Sie kostenfrei. Lediglich Uminstallationen, die aufgrund der DIN 1988 (technische Regeln für die Trinkwasser-Installationen) erforderlich sind, werden gegen einen Kostenersatz abgerechnet. Der Wasserzähler muss zugäng-lich sein, damit unsere Mitarbeiter den Wasserzählerwechsel vor-nehmen können.Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass die Hausfilter an der Wasserversorgungsanlage zweimal im Jahr gereinigt werden sollten. Bei Nichtbeachtung kann es zur Minderung des Wasserdruckes kommen.Selbstverständlich beachten wir die Hygieneregeln der Corona- Pandemie und berücksichtigen damit den Gesundheitsschutz.Für Rückfragen steht Ihnen Frau Conti Acker (Tel. 06321-5899-64) und Frau Schönig (Tel. 06321- 5899 62) täglich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Verbandsgemeindewerke Maikammer

◗ Verbandsgemeinde verzichtet auf Elternbeiträge

Die Verbandsgemeinde Maikammer erhebt für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 weit überwiegend keine Beiträge für die Betreuung und Verpflegung in der Betreuenden Grundschule. Das hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 02.07.2020 einstimmig beschlossen.

Amtlicher Teil

VerbandsgemeindeMaikammer

◗ Öffnungszeiten der Grünabfallannahmestelle in Kirrweiler

Öffnungszeiten:Montag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr undMittwoch 16.00 Uhr bis 18.00 UhrSamstag 13.00 bis 17.00 UhrWir bitten, den Anweisungen des eingesetzten Personals Folge zu leisten und die Sicherheitsabstände aufgrund der Infektionsgefahr unbedingt einzuhalten.Für alle Anlieferer und für das Betriebspersonal besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.Schützen Sie sich und andere, indem Sie eine Maske tragen.Text: Verbandsgemeinde Maikammer

◗ Flüchtlingssozial- und Asylverfahrensbe-ratung im Landkreis Südliche Weinstraße

Beratungszeit in der Verbandsgemeinde Maikammer:• Es finden bis auf Weiteres keine Sprechstunden statt.Kontakt:Yvonne Feldmann0176 [email protected]: Verbandsgemeindeverwaltung

◗ Textübermittlung fürs AmtsblattDie Textübermittlung fürs Amtsblatt erfolgt ausschließlich über das Online-Redaktions-System (CMSweb) des Wittich Verlages www.cms.wittich.deDer Redaktionsschluss ist immer dienstags, 12:00 Uhr. Zu spät erfasste Artikel können erst in darauf folgenden Ausgabe veröf-fentlicht werden.Ist in der laufenden Woche ein Feiertag, so wird der Redaktions-schluss in der Regel um einen Tag vorverlegt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung MaikammerNachrichtenblatt-Redaktion

◗ BekanntmachungEs ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet von sechs Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen 6 und 8 bis 12 Benzenloch im Bereich Neustadt an der Weinstraße zugunsten der Gemeindewerke Haßloch GmbH ein Wasserschutzgebiet festzuset-zen.Das geplante Wasserschutzgebiet liegt im Bereich der Stadt Neu-stadt an der Weinstraße und der Verbandsgemeinde Maikammer. Von der Unterschutzstellung sind die Gemarkungen Duttweiler, Lachen-Speyerdorf, Kirrweiler, Altdorf und Edenkoben betroffen.Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.Nach § 1 Nr. 11 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicher-stellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfah-ren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) können der Entwurf der Rechtsverordnung und die dazu-gehörenden Planunterlagen auf der

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Maikammer - 4 - Ausgabe 28/2020

Die regulären Angebote habe es wegen der Corona Pandemie nicht gegeben bzw. wurden von den Eltern nicht in Anspruch genom-men, so Bürgermeisterin Gabriele Flach, zur Begründung. Für die drei Monate verzichtet die Verbandsgemeinde allein bei der Betreu-ung damit auf Einnahmen von 13.746 Euro.Von Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung in Anspruch genom-men haben, wird der Beitrag hingegen erhoben. Der Gesamtbetrag für die vorgenannten drei Monate beläuft sich hier auf 2.060 Euro. Auch diese Verfahrensweise hat der Verbandsgemeinderat einstim-mig beschlossen.Text: Verbandsgemeinde

◗ Meldung der Wein- und Traubenmostbestände, Meldung der oenologischen Verfahren

Letzter Abgabetermin: 7. August 2020I. Meldung der Wein- und TraubenmostbeständeZur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natür-lichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln.Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die

Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von min-destens 10.000 Liter verfügen.Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrund-wein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert (Sektkellereien), ist unter “Schaumwein“ vom Verfügungsberechtig-ten nachzuweisen.II. Meldung der oenologischen VerfahrenDie Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, ver-pflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden.Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für meh-rere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmost-bestände integriert.Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Mel-dung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen. Die Meldeformulare sind bei der zuständi-gen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich. Registrierte Nutzer können die Meldun-gen auch online über das WeinInformationsPortal erstatten (wip.lwk-rlp.de). Die Meldungen müssen spätestens bis zum 7. August 2020 eingegangen sein.Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen.Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszu-füllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.

◗ Personalausweise bzw. Reisepässe einge-troffenund im Bürgerbüro abholbereit

Die bis einschl. Freitag, den 12. Juni 2020 in der 24. Kalenderwo-che bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer bean-tragten Personalausweise bzw. Reisepässe sind eingetroffen.

Wichtiger Hinweis:Diese können im Rathaus, im Bürgerbüro (Zimmer 9), jedoch nur nach vorheriger entsprechender Terminvereinbarung abgeholt werden. Kontaktdaten für Terminvereinbarung:Christian Müller, Tel. 06321-5899-27, E-Mail: [email protected] Schädler, Tel. 06321-5899-28, E-Mail: [email protected] bitten um entsprechende Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer-Fachbereich Bürgerservice-

-Bürgerbüro-

Natur und Umwelt

◗ Springkrautaktion am Kropsbach

Die Kirrweiler Klima-schutzpaten laden ein ... ...zur Springkrautaktion am Kropsbach. Das indische Springkraut verbreitet sich entlang des Kropsbaches. Es wird bis zu 2,5 m hoch und die Samen werden bis zu 6 m weit

geschleudert, wenn die Samenkapsel aufspringt. Wenn man nichts dagegen unternimmt, verdrängt es die einheimischen Pflanzen. Unter der Anleitung von Klimaschutzpatin Astrid Selbach wollen wir dem indischen Springkraut entlang dem Kropsbachauweg zu Leibe rücken. Dazu suchen wir freiwillige Helfer.Wir werden im Uferbereich mit höherer Vegetation arbeiten, zum Schutz gegen Kratzer bitte lange Hose, feste Schuhe/Gummistiefel, langärmliges Oberteil und Gartenhandschuhe mitbringen.Wann: Samstag, 25.07.2020, 09.30 Uhr bis ca. 12.00 Uhr Wo: Treffpunkt Parkplatz im BrühlwegZwecks Koordinierung zu Corona Zeiten wird um Anmeldung an [email protected] unter Angabe des Namens und einer Kontaktmöglichkeit gebeten.Text: i-PunktFoto: Image by Manfred Richter from Pixabay

KirrweilerOrtsbürgermeister: rolf metzgerSprechstunde: 1. Di. im Monat, 18 Uhr im Rathaus Telefon: 06321 5079, E-Mail: [email protected]: www.kirrweiler.de

◗ Öffnungszeiten i-punktTourismus- und Gemeindebüro, Hauptstraße 7,67489 Kirrweiler, Telefon 06321 5079Öffnungszeiten:Mo. – Mi.: 10:00 – 12:00 UhrDo.: 15:30 – 17:30 UhrFr.: 10:00 – 12:00 UhrText: i-Punkt

◗ Weinbergsflurbereinigung in der Gemeinde Kirrweiler, Landkreis Südliche Weinstraße

Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklä-rungsversammlungEs ist beabsichtigt, in der Gemeinde Kirrweiler ein Flurbereinigungs-verfahren nach Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geän-

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Maikammer - 5 - Ausgabe 28/2020

Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehö-renden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß zu einerAufklärungsversammlungeingeladen, die am Montag, dem 27. Juli 2020 um 17.00 Uhr, Kulturscheune Kirrweiler, Kirchstraße 5, 67489 Kirrweiler statt-findet. In dieser Versammlung wird das DLR Rheinpfalz die Grund-stückseigentümer eingehend über das Bodenordnungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraus-sichtlich entstehenden Kosten unterrichten. Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften der Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz einzuhalten sind. Es ist ein Mindestab-stand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten und es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Kontaktdaten aller Anwesenden sind zu erfassen. Um rechtzeitiges Erschei-nen zum Termin wird deshalb gebeten.

Im Auftraggez. Claudia Merkel

◗ i-Punkt geschlosseni-Punkt geschlossenDer i-Punkt Kirrweiler Tourismus- und Gemeindebüro hat von Mon-tag, 13. Juli bis Freitag 24. Juli 2020 geschlossen. Am Donnerstag, 16. Juli ist der i-Punkt von 15:30 – 17:30 Uhr und am Freitag, 24. Juli 2020 von 10:00 – 12:00 Uhr notbesetzt. Ab Montag, 27. Juli 2020 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da! Ihr i-Punkt TeamWeinzehntDer neue Weinzehntwein ist ab sofort im i-Punkt erhältlich.Nächste Bürgersprechstunde am Dienstag, 14.07.2020Die Bürgersprechstunde am Dienstag, den 7. Juli 2020 musste lei-der ausfallen. Sie wird am Dienstag, den 14. Juli 2020 um 18 Uhr im Rathaus nachgeholt.Metzgerei StaubDie Metzgerei Staub macht vom 20. Juli bis 7. August 2020 Som-merpause. In dieser Zeit kommt der Metzgerwagen nicht nach Kirr-weiler. D.h. der letzte Termin vor der Sommerpause ist Donnerstag, 16. Juli 2020 und der erster Termin nach der Sommerpause Don-nerstag, 13. August 2020.Text: i-Punkt

◗ 6. Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses Kirrweiler

Die 6. Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses Kirrweiler findet am Mittwoch, dem 15. Juli 2020, 19:00 Uhr, im Saal im OG des Edelhofes, Kirrweiler, Kirchstraße 18, 67489 Kirrweiler statt.Tagesordnung:A) Öffentliche Sitzung1. Einwohnerfragestunde2. Bauantrag Raiffeisenstraße

Abbruch Bestandsgebäude, Neubau einer Reihenhaus-Wohn-anlage mit 12 Wohneinheiten und 12 Garagen

3. Bauvoranfrage Am SchlossgartenErrichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen

4. Bauvoranfrage Auf den hundert MorgenNeubau einer landwirtschaftlichen Halle

5. Bauantrag MaigasseErrichtung einer Garage

6. Verschiedenes/InformationenB) Nichtöffentliche Sitzung7. Grundstücksangelegenheiten8. Verschiedenes/InformationenC) Öffentliche Situng9. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung

gem. § 35 I 3 GemOgez. Rolf Metzger, Ortsbürgermeister

dert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) zu bearbeiten.Das vorgesehene Verfahrensgebiet umfasst die Gemarkung von Kirrweiler östlich der Linie Nickelsee - Friedhof - Markt-straße, mit Ausnahme der Ortslage.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flä-chen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.

Impressum

Verlag und Druck:LINUS WITTICH Medien KG54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder-240Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:Bürgermeisterin Gabriele Flach, Immengartenstraße 24, 67487 MaikammerVerlagsleitung:Dietmar Kaupp, LINUS WITTICH Medien KGVerantwortlich für den nichtamtlichen Teil:Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des VerlagesVerantwortlich für den Anzeigenteil:Melina Franklin, unter der Anschrift des VerlagesAnzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG, Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann, Spanierstr. 70, 76879 Essingen, Tele-fon: 06347/972080, Fax: 06347/9720810, Mobil 0170/1862290, E-Mail: [email protected]ür Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültigen Anzeigenpreisliste.Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gel-ten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.Erscheinungsweise: nach Bedarf• Zustellung durch LINUS WITTICH Medien KG, Europaallee 2, 54343 Föhren, Telefon: 06502 9147-0 Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infol-

ge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

• Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Erscheint kostenlos im Verbandsgemeindebereich für sämt-

liche Haushalte. Weitere Einzelexemplare sind zum Preis von 0,50 Euro beim Verlag erhältlich.

• Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502 9147-800, , E-Mail: [email protected]

Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschaf-ter der LW Medien GmbH letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich.

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Maikammer - 6 - Ausgabe 28/2020

• der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Absatz 2 durchgeführt werden,

• den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemes-sener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 durchgeführt werden.

Darüber hinaus wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nummer 2 ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.Durch die Planung sind folgende Flurstücke betroffen:- 8340/9 (teilweise)- 540/8 (teilweise)Bei der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Pla-nungsziele verfolgt:Der Fußweg zwischen den Baufeldern E und B wird zur Verkehrsflä-che besonderer Zweckbestimmung (ohne Trennung der Verkehrs-arten). Diese Änderung wird erforderlich, da für ein Bauvorhaben im Lindenweg die Zufahrt für die Stellfläche des Hubrettungs-fahrzeugs für den 2. Rettungsweg auf einer Fläche nachgewiesen wurde, die nicht befahren werden darf, da diese als Fußweg festge-setzt ist. Dies widerspricht der straßenrechtlichen Widmung (Abbil-dung 1).Ein Teil des Fußweges im Zypressenweg wird zur Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (ohne Trennung der Verkehrsar-ten). Diese Änderung wird erforderlich, da die beiden nachgewie-senen Stellplätze für ein Bauvorhaben im Zypressenweg über einen Fußweg erschlossen sind. Zur Sicherstellung der Erschließung des Grundstücks ist nunmehr die beschriebene Änderung erforderlich (Abbildung 2).Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der planungsrechtli-chen Vorbereitung zur Umsetzung der vorbenannten Vorhaben. Nachfolgend ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes darge-stellt:In der Sitzung des Ortsgemeinderates Maikammer am 30.06.2020 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) beschlossen.Im Rahmen der Offenlage werden die Planunterlagen und die Begründung im Entwurf

vom 17.07.2020 bis einschließlich 17.08.2020zu den üblichen Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemein-deverwaltung, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Fachbe-reich 3 - Bauen, Zimmer UG 02 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.Die für die Festsetzung relevanten, nicht öffentlich zugänglichen technischen Regelwerke, wie z.B. Normen, können im genannten Zimmer UG 02 eingesehen werden.Es wird darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme der Unterlagen aufgrund der aktuellen Vorkehrungen zum Schutz vor einer COVID-19-Infektion nur mit zuvor vereinbartem Termin möglich ist. Wir bitten darum, unter der Telefon-Nr. 06321/5899-42 einen Termin zu vereinbaren und zur Einsichtnahme einen Nasen-Mund-Schutz mitzubringen.Die Unterlagen sind auch auf der Website der Verbandsgemeinde Maikammer unter folgendem Pfad/Link einsehbar:VG-Maikammer „ Bürgerservice „ Bauen in der Verbandsgemeinde „ Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren „ Maikammer, Bebauungs-plan „Im Erb“ – 4. Änderunghttps://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbands-gemeinde/buergerservicebauen-in-der-verbandsgemeindebau-leitplaene-in-aufstellung/Den Veröffentlichungstext sowie den Hinweis auf den obigen Link finden sie auch auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwal-tung Maikammer unter:

MaikammerOrtsbürgermeister: karl schäferSprechstunde:nach VereinbarungTelefon: 06321 5899-33,E-Mail: [email protected]: www.maikammer.de

◗ Büro für Tourismus Maikammer

Öffnungszeiten67487 Maikammer, Weinstr. Süd 40, Tel.: 06321/952768Montag bis Freitag 09.30 bis 12.30 Uhr

und 14.00 bis 17.00 UhrSamstag 10.00 bis 12.00 UhrText: Büro für Tourismus

◗ Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbe-schlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Im Erb“ in Maikammer sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Maikammer hat in seiner Sit-zung am 30.06.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Erb“ gemäß § 2 des Baugesetzbuches in seiner neusten Fassung gefasst.Die Änderung des Bebauungsplanes „Im Erb“ erfolgt auf Basis des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB. Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 BauGB sind im vorliegen Fall erfüllt.Da durch die beschriebenen Änderungen

• die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und• die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchfüh-

rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Lan-desrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird,

• keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen und

• keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissi-onsschutzgesetzes zu beachten sind,

wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt.Im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird• von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3

Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden,

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Maikammer - 7 - Ausgabe 28/2020

◗ Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Martin für das Jahr 2020 vom 24.06.2020

Der Ortsgemeinderat St. Martin hat auf Grund des § 95 Gemein-deordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 18.05.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1Ergebnis- und FinanzhaushaltErgebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf 2.838.390,00 Euroder Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.835.654,00 EuroJahresüberschuss 2.736,00 EuroFinanzhaushaltdie ordentlichen Einzahlungen auf 2.708.690,00 Eurodie ordentlichen Auszahlungen auf 2.608.682,00 EuroSaldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 100.008,00 Eurodie Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 325.300,00 Eurodie Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 610.500,00 EuroSaldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit -285.200,00 Eurodie Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 297.878,00 Eurodie Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 112.686,00 EuroSaldo der Ein- und Auszahlungenaus Finanzierungstätigkeit 2) 185.192,00 Euroder Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.334.868,00 Euroder Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.334.868,00 EuroAbnahme des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 297.878,00 Euro

§ 2Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für- zinslose Kredite auf 0,00 Euro- verzinste Kredite auf 0,00 Eurozusammen auf 0,00 Euro

§ 3Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Einge-hen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszah-lungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,wird festgesetzt auf 0,00 EuroDie Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite auf-genommen werden müssen, beläuft sichauf 0,00 Euro

§ 4Höchstbetrag der Kredite zur LiquiditätssicherungKredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. 0,00 Euro

§ 5Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Son-dervermögenKredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalts-jahr am 18.12.2019 wie folgt festgesetzt:a) Grundsteuer- Grundsteuer A 320 v. H.- Grundsteuer B 370 v. H.b) Gewerbesteuer 385 v. H.Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde-gebietes gehalten werden

https://vg-maikammer.deDes Weiteren können die Unterlagen auch per E-Mail unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden:[email protected] Gründen der Pandemiebekämpfung wird die Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet empfohlen. Ihre Einsichtnahme- und Beteiligungsrechte vor Ort bleiben hiervon unberührt.Mit der Auslegung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswir-kungen der Planung öffentlich unterrichtet.Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen auch persönlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Maikam-mer abgegeben oder per Post bzw. per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden:[email protected] wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungs-frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB).Der jeweilige Geltungsbereich der beiden Änderungen ist auf der folgenden Abbildung mit einer schwarzen Linie umrandet.

Maikammer, den 10.07.2020gez. Karl Schäfer, Ortsbürgermeister

◗ Flurbereinigung KirrweilerÖffentliche Bekanntmachung der Einladung der Grundstücksei-gentümer zur Aufklärungsversammlung siehe amtliche Nachrich-ten der Ortsgemeinde Kirrweiler

Sankt MartinOrtsbürgermeister: timo glaserSprechstunde:1. + 3. Montag im Monat, 18 - 19 Uhrin der „Alten Kellerei“, Tel.: 06323 9492855 o. 0151 14137412, E-Mail: [email protected], Internet: www.sankt-martin.de

◗ Öffnungszeiten Tourist-Info St. MartinKellereistr. 1, 67487 St. Martin, Tel. 06323/9492855, E-Mail: [email protected] 9 - 12 Uhr und 14 - 17 UhrSa 10 - 12 UhrText: Tourist-Info

◗ 6. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses St. Martin

Die 6. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses St. Martin findet am Montag, dem 13. Juli 2020, 20:00 Uhr, in der Kulturscheune, Kellereistraße 1, 67487 St. Martin statt.Tagesordnung:A) Öffentliche Sitzung1. Einwohnerfragestunde2. Bauantrag Jahnstraße

Umnutzung und Umbau eines Zweifamilienhauses3. Bauantrag Totenkopfstraße

Umbau, Erweiterung und Instandsetzung eines landwirtschaft-lichen Anwesens

4. Verschiedenes/InformationenB) Nichtöffentliche Sitzung5. Bauvorhaben6. Verschiedenes/InformationenC) Öffentliche Sitzung7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung

gem. § 35 I 3 GemOgez. Timo Glaser, Ortsbürgermeister

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Maikammer - 8 - Ausgabe 28/2020

Aus aktuellem Anlass bitten wir für die Einsichtnahme um vor-herige Terminvereinbarung unter 06321/5899-50 oder [email protected]

Maikammer, den 06.07.2020Gabriele Flach, Bürgermeisterin

Mitteilungen anderer Behörden

◗ Neuer Amtsarzt Dr. med. Dominik Siegler verstärkt Gesundheitsamt

Seit wenigen Wochen verstärkt Amtsarzt Dr. med. Dominik Siegler das Gesundheitsamt Landau-Südliche Weinstraße als stellvertre-tender Leiter der Abteilung. Zum 31. März wurde die langjährige Amtsärztin Rita Schackmann in den Ruhestand verabschiedet, deren Nachfolge Siegler angetreten ist.Dominik Siegler begann seine berufliche Tätigkeit 2000 mit einem Lehramts-Studium an der Technischen Universität München in den Fächern Gesundheits- und Pflegewissenschaften sowie Sozial-kunde. Währenddessen absolvierte er eine Berufsausbildung zum Rettungsassistenten. Es folgte ein Medizinstudium im Rahmen eines Zweitstudiums im Jahr 2006 und die Promotion 2014. In sei-ner Laufbahn war Dr. Siegler sowohl als Assistenzarzt in der Inneren Medizin in einem Krankenhaus sowie als Assistenzarzt in der Kin-der- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie tätig.„Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit, die gerade in der aktuellen Zeit besonders intensiv ist. Mit Dr. Siegler haben wir einen sympathischen und kompetenten Amtsarzt gewonnen, der Erfah-rung mitbringt und sehr engagiert ist - er ist eine Bereicherung für unsere Behörde, nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.Die Abteilung Gesundheit umfasst die Referate Medizinischer Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst und Koordinierungsstelle Psy-chiatrie sowie das Referat Infektionsschutz. Derzeit bestehen die Hauptaufgaben der Abteilung in der Kontaktnachverfolgung, der Verfügung von Schutz- und Hygienemaßnahmen, individuellen Beratungen und Kontrolle der Quarantäneauflagen. Ein weite-rer Schwerpunkt der Arbeit ist der Bereich Wasser und „Vorsorge-maßnahmen (Protection) vulnerabler Gruppen“, insbesondere in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen und Tagesgruppen.Text und Bild: Kreisverwaltung SÜW

◗ Ferienpass 2020 - Eintritte in Schwimmbäder

In den vergangenen Jahren konnte Kindern und Jugendlichen, die einen Ferienpass des Landkreises Südliche Weinstraße erworben hatten, während der Sommerferien jeweils zehn freie Eintritte in alle Schwimmbäder im Landkreis gewährt werden.Der Verlauf der Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen Hygieneschutzanforderungen haben dazu geführt, dass die Mög-lichkeit zur Öffnung und die dabei erforderlichen Betriebsabläufe in den Schwimmbädern erst kurz vor Beginn der anstehenden Sommerferien erkennbar wurden. Die Abläufe sollen - je nach Ent-wicklung der Pandemie - noch Anpassungen erfahren und erfor-dern schon jetzt eine anspruchsvolle Zugangssteuerung sowie ein hohes Maß an personellem Einsatz in den Schwimmbädern.Der inhaltlichen Regelungen im Ferienpass wurden allerdings bereits Anfang des Jahres vereinbart und sodann der Pass gedruckt, wobei die folgende Entwicklung für den Bereich der Schwimmbä-der überhaupt noch nicht erkennbar war.Das Jugendamt bittet vor diesem Hintergrund alle Inhaber des Feri-enpasses um Verständnis, wenn aufgrund der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzauflagen ein zehnmaliger kostenloser Eintritt in diesem Jahr nicht in allen Schwimmbädern angeboten werden kann.Vor dem Start der Sommerferien wird daher auf die aktuell gelten-den Regelungen der Badbetreiber hingewiesen:

- für den ersten Hund 90,00 Euro- für den zweiten Hund 110,00 Euro- für jeden weiteren Hund 120,00 Euro- für den ersten gefährlichen Hund 800,00 Euro- für den zweiten gefährlichen Hund 800,00 Euro- für jeden weiteren gefährlichen Hund 800,00 Euro

§ 7Gebühren und BeiträgeDie Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeein-richtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:1. Beiträge für die Unterhaltung und Anlegung von Wirtschafts-wegen(§§ 2 Abs. 1, 7, 8, 9 und 11 KAG)Der Beitragssatz beträgtfür die Abrechnung 2019 Besondere Bekanntma-

chung.Der Beitragssatz beträgt alsVorausleis-tung für 2020

181,00 Euro pro ha.

2. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)Beitragssatz: 8,00 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung

eines Tourismusbeitrages vom 20. Dezember 2016 in der derzeit geltenden Fassung.

§ 9EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitalszum 31.12.2014 beträgt 10.751.797,15 EuroDer Stand des Eigenkapitalszum 31.12.2015 beträgt 11.059.829,35 EuroDer Stand des Eigenkapitalszum 31.12.2016 beträgt 11.760.786,36 EuroDer Stand des Eigenkapitalszum 31.12.2017 beträgt 12.657.690,74 EuroDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitalszum 31.12.2018 beträgt 12.322.738,08 EuroDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitalszum 31.12.2019 beträgt 12.330.567,08 EuroDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitalszum 31.12.2020 beträgt 12.333.303,08 Euro

§ 10Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und AuszahlungenErhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Aus-zahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 Euroüberschritten sind.

§ 11Wertgrenze für InvestitionenInvestitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Eurosind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 12InkrafttretenDiese Haushaltssatzung tritt - rückwirkend - am 1. Januar 2020 in Kraft.

St. Martin, den 06.07.2020Timo Glaser, Ortsbürgermeister

Hinweis:Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Fest-setzung in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 13.07.2020, bis einschließlich Dienstag, den 21.07.2020, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengar-tenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.

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Maikammer - 9 - Ausgabe 28/2020

Aufgaben des Beirates für Migration und Integration sind unter anderem die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen unter-schiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Unterstützung des kommunalen Integrationsprozesses und die Förderung der kommunalen Integrationspolitik. Der Beirat für Mig-ration und Integration kann über alle Angelegenheiten der Mig-ration und Integration beraten und gegenüber den Organen des Landkreises vertreten.Der Beirat vertritt gegenüber Kreistag, Parteien und Öffentlichkeit die besonderen Belange der zugewanderten Bevölkerung und arbeitet hierzu mit anderen Verbänden und Initiativen zusammen.Text: Kreisverwaltung SÜW

◗ Kreismusikschule: Leiter Adrian Rinck über neue Wege in der Musikschularbeit

Die Kreismusikschule Südliche Weinstraße bereitet sich auf das neue Schuljahr 2020/21 vor. Nachdem der Präsenzunterricht von Mitte März bis Anfang Mai aufgrund der Corona-Pandemie pau-sieren musste und noch keine Proben und Auftritte der großen Ensembles stattfinden konnten, arbeiten die rund 40 Lehrkräfte der Kreismusikschule an Ideen und Plänen für gemeinsames Musi-zieren im Rahmen der Hygiene-Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz. So werden Proben im Freien, Auftritte mit Sicherheitsabstand innerhalb des Ensembles und im Publikum, sowie eine Verstärkung der Kammermusik in kleineren Ensembles bedeutend für die Zeit nach den Sommerferien.„Wir haben in den letzten Wochen sehr viel dazu gelernt. Da wir unsere Schülerinnen und Schüler für kurze Zeit ausschließlich über digitale Medien erreichen konnten, waren alle Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler in ständigem Austausch über ergän-zende Lehrvideos, Versenden von Aufnahmen oder Links zu tollen Einspielungen, Tipps für neue Stücke und Songs und das Einbinden von Apps in den Unterricht. Zudem ist es uns gelungen in Koopera-tion mit dem Anbieter unserer Musikschulsoftware eine Plattform für Online-Unterricht einzurichten, die den Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung entspricht und alter-nativ zum Präsenzunterricht genutzt werden kann“, betont Adrian Rinck, Leiter der Kreismusikschule.Das deutsch-französisch-polnische Orchester, das dieses Jahr zum 8. Mai in Auschwitz spielen sollte, habe über digitale Schnittstel-len sogar ein gemeinsames Musikvideo produzieren können. Zu finden ist es unter Youth Europe Music bei Youtube. „Hier entste-hen Strukturen die auch langfristig, als Erweiterung des bisherigen Unterrichts, genutzt werden können, so Rinck. Auf dem zukünftig geplanten Youtube-Kanal des Landkreises, wird dann auch die Kreismusikschule Konzerte, ihre Ensembles und ihre Unterrichtsfor-mate vorstellen.Auch die Kooperationen mit den allgemein bildenden Schulen und Kitas werden teilweise neu gestaltet: „Aktuell stehen wir vor der Aufgabe unseren Unterricht inhaltlich und organisatorisch an die Möglichkeiten an den Schulen und Kitas im Landkreis SÜW und im Stadtgebiet von Landau anzupassen. Das Land Rheinland-Pfalz lässt uns innerhalb der Dienstleistungsverträge zum Glück freie Hand. Sodass schnell aus einer Bläserklasse an einer Grundschule auch ein Kurs zum Trommeln und Instrumentenbau werden kann, allerdings ist die Hoffnung natürlich, die jeweils optimalen Formate vor Ort schnell wieder umsetzen zu können“ erläutert der Kreismu-sikschulleiter.Im Bereich Rock/Pop/Jazz werde man die digitalen Chancen eben-falls nutzen. Ein Studio für Musikproduktion für Jugendliche soll in Landau eingerichtet werden. Auch ein Kinderfagott soll als Lei-hinstrument zum Erhalt der Vielfältigkeit des Unterrichtsangebots zusätzlich angeschafft werden. Neu sind auch die Fächer Kontra-bass, E-Bass und Pop-Gesang, sowie erste Kooperationsgespräche mit dem Kinderdorf Silz. „Die Musikschule hält ihren Erfolgskurs in musikalisch kultureller Bildung also weiterhin aufrecht“, verdeut-licht Rinck.Text: Kreisverwaltung SÜW

Für die Freibäder in Billigheim-Ingenheim, Maikammer, Edesheim und Offenbach kann der Ferienpass für den kostenlosen Zutritt in diesem Jahr aus organisatorischen Gründen nicht eingesetzt wer-den.In den Freibädern in Bad Bergzabern, Steinfeld und Herxheim wer-den Inhabern mit dem Ferienpass bis zu zehn kostenlose Eintritte gewährt. Dabei sind allerdings die jeweils geltenden Anmelde- und Zutrittsbedingungen der Badbetreiber zu beachten. So muss bei-spielsweise im Waldfreibad Herxheim über die Homepage www.vg-herxheim.de im Onlineticketsystem ein Ticket vorab (kostenfrei) gebucht werden. Diese Tickets sind ab dem 4. Juli buchbar.Aufgrund von baulichen Maßnahmen ist das Freibad Annweiler in dieser Saison geschlossen.Das Jugendamt bittet um Verständnis für diese einschränkenden Regelungen und wünscht allen Kindern und Jugendlichen den-noch viel Freude bei der Wahrnehmung der vielfältigen Angebote des Ferienpasses. Freie Platzangebote können auf der Internetseite des Landkreises Südliche Weinstraße unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/landkreis/jugend/frm/index.php eingesehen und gebucht werden.Text: Kreisverwaltung SÜW

◗ Konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration

Matthias Ackermann zum Vorsitzenden gewähltIn der konstituierenden Sitzung des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Südliche Weinstraße (MIT-Beirat) führte Landrat Dietmar Seefeldt am Dienstag die anwesenden Beiratsmit-glieder ins Amt ein, zudem wurde Matthias Ackermann einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Der MIT-Beirat wurde im Landkreis Süd-liche Weinstraße erstmals eingerichtet.Die stellvertretenden Vorsitzenden sind Dörte Bernhardt und Vadim Baskal. Des Weiteren gehören dem Beirat Helmut Dudenhöffer, Zeinhom Haggag und Franz Poth (Stellvertreter Nuray Uzun, Nico-lai Schenk, Dr. Manfred Treber, Maria Eichenlaub, Andrea Klein und Dr. Claus-Jürgen Schubert) an. Als Delegierte zur Arbeitsgemein-schaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz (AGARP) wurden Dörte Bernhardt und Zeinhom Haggag (Stellver-treter Helmut Dudenhöffer und Vadim Baskal) gewählt. Der Antrag auf Mitgliedschaft soll zeitnah gestellt werden.Landrat Dietmar Seefeldt bedankte sich bei den Mitgliedern für das Engagement: „Ich gratuliere ihnen allen zu Ihrer Wahl in den Beirat für Migration und Integration des Landkreises Südliche Weinstraße und bedanke mich, dass Sie bereit sind, für ein kulturelles und demokratisches Miteinander einzustehen und sich aktiv zu enga-gieren.“Mit Blick auf seine Wahl und die vor ihm liegenden Aufgaben betont Matthias Ackermann: „Ich freue mich über die Wahl und auf die Zusammenarbeit mit dem Beirat. Wir verfolgen das Ziel, die gesellschaftliche und rechtliche Situation der Migranten und Mig-rantinnen zu verbessern, deren Integration zu fördern und Diskri-minierungen und Rassismus entgegenzuwirken. Wir möchten die ehrenamtliche Arbeit und das gesellschaftspolitische Engagement von Zugewanderten und ihre Anerkennung durch die Gesellschaft sowie durch Institutionen fördern und dazu beizutragen, dass das Thema der Zuwanderung und Integration stärker in der Landes- und Kommunalpolitik Berücksichtigung findet.“HintergrundDer Beirat vertritt die Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Südliche Weinstraße und wird alle fünf Jahre direkt von den EinwohnerInnen mit Migrationsgeschichte (Ausländische EinwohnerInnen, SpätaussiedlerInnen, DoppelstaatlerInnen, Ein-gebürgerte sowie die Kinder der genannten Personen) gewählt. Landesweit war die Wahl der Mitglieder für den Beirat für Migration und Integration am 27. Oktober 2019 vorgesehen. Da im Landkreis Südliche Weinstraße nicht genügend Wahlvorschläge eingereicht wurden, fand die Wahl nicht statt. In solchen Fällen soll nach den Regelungen der Landkreisordnung ein Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund eingerichtet werden.

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Maikammer - 10 - Ausgabe 28/2020

◗ EULLa Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eröffnet

Das Antragsverfahren für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaß-nahmen (EULLa) wurde eröffnet. Förderanträge können bis zum 17. Juli 2020 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gestellt werden.Neueinsteiger und bisherige Programmteilnehmer mit neuen Flä-chen können Anträge für einen Verpflichtungszeitraum von drei Jahren stellen.Bisherige Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen kön-nen Folgeanträge für diese Flächen auf Verlängerung für ein Jahr stellen.Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den Programmteilen kön-nen sich Interessenten auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de Rubrik Agrarumweltprogramm EULLA informieren und die Antragsvordrucke herunterladen. Die Antragsvordrucke sind auch bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Landwirt-schaft und Weinbau, erhältlich. Fordern Sie diese bitte telefonisch, per Mail, oder Fax an. Bisherige Programmteilnehmer, deren Ver-träge auslaufen, werden von der Kreisverwaltung angeschrieben und erhalten die Antragsunterlagen zugeschickt.Anträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

• Programmteil A: Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,

• Programmteil B: Vielfältige Kulturen im Ackerbau,• Programmteil C: Beibehaltung von Untersaaten und Zwischen-

früchten über Winter,• Programmteil D: Integration von Strukturelementen in der

Landschaft (Anlage von Gewässerrandstreifen),• Programmteil E: Umweltschonende Bewirtschaftung der Steil-

und Steilstlagenrebflächen im Weinbau,• Programmteil F: Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf

Ackerflächen,• Programmteil G: Umwandlung von Ackerflächen in Grünland,• Programmteil H: Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der

Südpfalz,• Programmteil I: Alternative Pflanzenschutzverfahren,• Programmteil J: Vertragsnaturschutz Grünland,• Programmteil K: Vertragsnaturschutz Kennarten,• Programmteil L: Vertragsnaturschutz Weinberg,• Programmteil M: Vertragsnaturschutz Acker,• Programmteil N: Vertragsnaturschutz Streuobst,• Programmteil O: Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im

Weinbau,• Programmteil P: Ökologische Wirtschaftsweise im Unterneh-

men.

Für die landwirtschaftlichen Programmteile steht ein Finanzplafond von 6,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnah-men ist 1 Million Euro und für den ökologischen Landbau 3 Millio-nen Euro vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten sollten, greift ein Ranking nach festgelegten Aus-wahlkriterien.Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren in den einzelnen Programmteilen erhalten Sie bei den Sachbearbeiterin-nen Sabine Kaiser, Tel.: 06341/940 373, [email protected] und Anja Theis, Tel.: 06341/940 374, [email protected] Kreisverwaltung weist darauf hin, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Kundenverkehr weiterhin eingeschränkt bleibt. Die Anträge können und müssen nicht persönlich abgege-ben werden. Sie sollten per Fax, Mail, oder auf dem Postweg über-mittelt werden.Text: Kreisverwaltung SÜW

◗ Urlaub zu Coronazeiten:

Landrat bittet BürgerInnen aufmerksam zu bleibenIn Rheinland-Pfalz starten die Sommerferien. Landrat Dietmar See-feldt appelliert deshalb an die Bürgerinnen und Bürger, sich wei-terhin an die bestehenden Regeln zu halten, denn mit dem Beginn der Schulferien steht für viele Menschen auch die Urlaubszeit an. Gleichzeitig bestehen nach wie vor die Gefahr der Ansteckung und Ausbreitung des Coronavirus: „Falls Sie verreisen möchten, infor-mieren Sie sich bitte gut über die jeweils geltenden Regelungen an ihrem Urlaubsort und schützen Sie sich und andere. Wenn wir die bisher erzielten Erfolge nicht gefährden wollen, müssen wir weiter-hin aufmerksam sein“, so der Landrat.Deshalb bittet Landrat Dietmar Seefeldt alle BürgerInnen des Landkreises, die eingeübten Hygiene- und Abstandsregeln auch in den Ferien weiter zu beachten: „Egal ob Sie Urlaub in unse-rer schönen Heimat, in anderen Regionen Deutschlands oder im Ausland machen: Bitte unterschätzen Sie die nach wie vor beste-hende Ansteckungsgefahr nicht! Auch wenn der Erreger in vielen Gegenden und auch beliebten Urlaubsregionen selten geworden ist, so besteht immer noch die Gefahr, sich selbst und andere anzu-stecken.“ Mit den Hinweisen des Gesundheitsamtes, die auf der Homepage des Landkreises unter www.suedliche-weinstrasse.de aufgeführt sind, wünscht der Landrat allen eine gute, erholsame und gesunde Ferienzeit.Text: Kreisverwaltung SÜW

◗ Mitmachen und Fördermitglied werden

Aus Liebe zum Menschen!Im Zuge der sich lockernden Maßnahmen in der Coronabeschrän-kung drängt es viele wieder auf Reisen. Dabei sind nicht nur inner-deutsche Ziele im Fokus, auch das Ausland lockt wieder durch sich öffnende Grenzen. Hinsichtlich Reisen in der aktuellen Zeit ist eine gesunde Skepsis mehr als angebracht! Daher stellen sich viele jetzt die Frage: Was ist, wenn im Urlaub etwas passiert und ich nicht mehr nach Hause reisen kann? Was, wenn ich erkranke und nicht weiß, wie diese Erkrankung am besten zu behandeln ist? Was, wenn ich die Sprache meines Reiselandes nicht spreche und mich deswe-gen im Krankheitsfall nicht richtig verständigen kann?„Bei all diesen Fragen steht das Deutsche Rote Kreuz als sicherer Partner an der Seite. Durch eine Fördermitgliedschaft im DRK Kreis-verband Südliche Weinstraße e.V., genießt man zum einen den DRK-Rückholschutz weltweit“, so Jürgen See Kreisgeschäftsführer des DRK Kreisverband Südliche Weinstraße, „zum anderen wird mit den Fördermitgliedsbeiträgen die humanitäre Arbeit des Roten Kreuzes nachhaltig gesichert und das Engagement vieler freiwilli-ger Helfer unterstützt.“„Unsere Ehrenamtlichen handeln „Aus Liebe zum Menschen“. Um sie auf Ihre Aufgaben vorbereiten und mit dem notwendigen Mate-rial ausrüsten zu können, werden Spendengelder benötigt. Mit Hilfe der Fördermitgliedsbeiträge ist es möglich, die ehrenamtliche Arbeit in unserem Kreisverband weiter voranzubringen“, ergänzt der Präsident des DRK Kreisverbandes Südliche Weinstraße e.V., Landrat Dietmar Seefeldt.Das DRK hilft, wo Menschen sich aus eigenen Kräften nicht helfen können. Dazu braucht es ein starkes und lebendiges Deutsches Rotes Kreuz. Ohne Fördermitglieder können die aktiven Mitglie-der nichts bewirken. Mit einem regelmäßigen Betrag ab 3,00 € im Monat (36,00 € pro Jahr) kann bereits geholfen werden.Eine Fördermitgliedschaft ist jederzeit kündbar: ohne Angabe von Gründen, ohne Einhaltung einer Frist, ohne formale Vorgaben. Die Mitgliedschaft schließt auch den/die im Haushalt lebende/n Part-ner/in bzw. noch kindergeldbezugsberechtigte Kinder mit ein.Nähere Informationen zum DRK-Rückholschutz bzw. zu einer För-dermitgliedschaft erhalten Sie beim DRK Kreisverband Südliche Weinstraße e.V.. Melden Sie sich gerne telefonisch unter 06341/140-0, per E-Mail [email protected] oder schauen Sie auf der Home-page vorbei www.kv-suew.drk.deText: Kreisverwaltung SÜW

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Maikammer - 11 - Ausgabe 28/2020

berichte/Gesamt.html (nationale Risikogebiete) und der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (interna-tionale Risikogebiete) entnommen werden.Informationen zu den aktuellen Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz und FAQs sind unter https://corona.rlp.de/de/the-men/quarantaeneregeln/ zu finden.Text: Kreisverwaltung SÜW

◗ BeamtenanwärterInnen starten bei der Kreisverwaltung ins Berufsleben

Fünf Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwär-ter haben zum 1. Juli ihre Ausbildung bei der Kreis-verwaltung Südliche Weinstraße begonnen. Eric Brüderle (21) aus Lug, Nina Burenkow (18) aus Altdorf, Luisa Kirstahler (19) aus Schweighofen, Franziska König (25) aus Ger-mersheim und Elias Leibfried (18) aus Venningen wurden nach der Vereidigung und der Übergabe der Urkunden durch Landrat Diet-mar Seefeldt zu Kreisinspektoranwärterinnen und zu Kreisinspek-toranwärtern ernannt. Nach einem Einführungsmonat im Kreishaus werden die Verwaltungsneulinge ab 1. August zum ersten theoreti-schen Ausbildungsabschnitt in Mayen sein.

Landrat Dietmar Seefeldt (re.) hat heute Nina Burenkow, Franzis-ka König, Luisa Kirstahler, Elias Leibfried und Eric Brüderle (v.l.) zu KreisinspektoranwärterInnen ernannt. Mit auf dem Bild: der Leiter des Referates Personal und Organisationsentwicklung, Zentrale Dienste, IT, Sebastian Renner, und Ausbildungsleiterin Lisa-Marie Kienel (hinten links).

„Ich freue mich über das Interesse junger Menschen bei der Kreisver-waltung als Dienstherr und an unserem Landkreis. Bei den Bewer-bungsrunden und Auswahlverfahren versuchen wir stets passende Persönlichkeiten zu finden und ihnen gerecht zu werden. Für Sie beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt ins Berufsleben. Dabei ste-hen Ihnen ein vielfältiges und hochwertiges Studium sowie interes-sante Ausbildungsabschnitte in der Kreisverwaltung bevor. Darauf können Sie sich freuen“, betonte Landrat Dietmar Seefeldt, der die Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter an ihrem ersten Tag persönlich kennengelernt und zum Gespräch eingeladen hat.Das dreijährige Studium zum „Bachelor of Arts“ im Studiengang Ver-waltung ist dual ausgerichtet und beinhaltet sowohl theoretische als auch berufspraktische Studienzeiten, wobei die Praxisphasen in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und die Theoriephase an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen zu absolvieren sind.Für den Ausbildungsbeginn 1. Juli 2021 werden Bewerbungen noch bis 30. September 2020 entgegengenommen. Informationen über die angebotenen Ausbildungen in der Kreisverwaltung, Inhalte und Ansprechpartner finden Interessierte unterhttps://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/ausbildung.php.Text und Bild: Kreisverwaltung SÜW

◗ Ministerpräsidentin Malu Dreyer schreibt Brückenpreis 2020 aus

In der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig bürger-schaftliches Engagement für den Zusammenhalt und die Unter-stützung in unserer Gesellschaft ist. Dieses Engagement will Ministerpräsidentin Malu Dreyer auch in diesem Jahr wieder würdigen und hat dazu den Brückenpreis 2020 „Engagement leben, Brücken bauen, Integration stärken in Zivilgesellschaft und Kommunen in Rheinland-Pfalz“ ausgeschrieben.Der Brückenpreis wird dieses Jahr zum 13. Mal vergeben. „Unglaub-lich viele ehrenamtlich engagierte Menschen haben während der Corona-Krise in unserem Land mit beispiellosem Einsatz geholfen und unterstützt. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich einige die-ser Hilfeleistungen auch in den sieben Kategorien des diesjährigen Brückenpreises wiederfinden werden“, so die Ministerpräsidentin.Mit der Auszeichnung sollen Projekte, Organisationen sowie Bür-gerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz geehrt werden, die den Dialog von Jung und Alt, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, die Integration von Menschen unterschiedli-cher Herkunft, Sprache und Hautfarbe, den Kampf gegen soziale Benachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung sowie das Zusammenleben mit unseren europäischen Nachbarn fördern. Dar-über hinaus sollen Kommunen und kommunale Projekte zur Förde-rung von Engagement und Bürgerbeteiligung gewürdigt werden. Erstmals wird auch ein Preis in der Kategorie „Engagement gegen Hass und Hetze“ verliehen. „Damit möchte ich deutlich machen, dass sich das Engagement für Frieden und Miteinander in unserer Gesellschaft lohnt und für Hass und Hetze kein Platz ist. Die Nega-tivbeispiele in der jüngsten Zeit zeigen eindringlich, dass es wichtig ist, sich dieser bedenklichen und auch bedrohlichen Entwicklung entgegen zu stellen“, betonte Dreyer.Die Ministerpräsidentin wird den diesjährigen Brückenpreis im Rahmen einer Feierstunde am 5. Dezember 2020 in der Staatskanz-lei verleihen. Mit der Auszeichnung erhalten die Preisträger und Preisträgerinnen nicht nur eine öffentliche Anerkennung für ihr vorbildliches Engagement, sondern auch eine finanzielle Unterstüt-zung von 1000,00 Euro. Bewerbungen und Vorschläge für den Brü-ckenpreis 2020 können bis zum 30. August 2020 bei der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei eingereicht werden. Eine unabhängige Jury wählt die besonders herausragen-den Bewerbungen aus und schlägt sie der Ministerpräsidentin zur Preisverleihung vor.Weitere Informationen zum Preis und zur Bewerbung gibt es unter www.wir-tun-was.rlp.de/de/anerkennung/brueckenpreis/Text: Staatskanzlei RLP

◗ Gesundheitsamt informiert über aktuelle Quarantäneregeln bei Reiserückkehrern

Das Gesundheitsamt Landau-Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass bei Urlaubsreisen grundsätzlich das Risiko von anschlie-ßenden Quarantänemaßnahmen besteht. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Die Quarantänepflicht kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion und keine Symptome vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.Sollten binnen 14 Tagen nach Einreise Symptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, ist trotz negativen Testergebnisses unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren.Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, kann dem aktuellen Lagebericht der Bundesregierung unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situations-

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Maikammer - 12 - Ausgabe 28/2020

Veranstaltungskalender

Wegen der Corona-Pandemie sind alle Veranstaltungen abgesagt

Kulturveranstaltungen

◗ KammerkonzertDas Kammerkonzert am 11. Juli 2020 findet leider nicht statt.Text: i-Punkt

Maikammer

◗ Ortsführung durch MaikammerLassen Sie sich auf einem Rundgang durch den historisch gepräg-ten Ort von prächtigen Sandsteinfassaden und von der einmali-gen „Galerie der schönsten Wirtshausschilder“ faszinieren.Termin: Samstag, 11.07. und Samstag, 18.07.2020Uhrzeit: 10.30 UhrDauer: 1,5 StundenTreffpunkt: Rathaus, Immengartenstraße 24Preis: € 2,92 pro Person / Kinder und Jugendliche bis 16 Jah-

ren sind freiMit der Pfalzcard ist die Führung kostenfrei.Eine Anmeldung ist bis einen Tag vorher bis 15.00 Uhr erforder-lich.Text: SÜW Maikammer

◗ Botanische Führung durch den mediterranen Garten

Freuen Sie sich auf ein Kleinod mediterraner Gartenkunst. Auf einer Fläche von 1.200 qm wetteifern hier über 150 mediterrane Pflanzenarten mit südlichen Farben und Düften um die Aufmerk-samkeit aller Sinne.Termin: Sonntag, 12.07.2020Uhrzeit: 10.30 UhrDauer: 1,5 StundenTreffpunkt: Rathaus, Immengartenstraße 24Preis: kostenfrei

Der Gästeführer freut sich über eine kleine Spende.Eine Anmeldung ist erforderlich. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.07.2020 um 16 Uhr.Text: SÜW Maikammer

◗ Die Show zum Wein - mit Julian Schrei-eck vom Wein- und Sekthaus Schreieck aus Maikammer

Das „Weinduell“ - live am 16. und 23. Juli 2020 ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen / Interaktive Weinprobe mit prominent besetzter Jury und Zuschauer-VotingVier Winzer - vier Weine: Wer zeigt im Weinduell die beste Präsentation? Im direkten Wettstreit treten an zwei Abenden jeweils vier Weinmacherinnen und -macher an und wettei-fern um die Gunst des Fernsehpublikums. Eine prominent besetzte Jury entscheidet mit, das letzte Wort haben die Zuschauerinnen und Zuschauer.Überall in den Weinanbaugebieten zwischen Ahr und Südpfalz entdecken Winzerinnen, Winzer und Weinfreunde die Online-Weinprobe für sich. „Weinduell“ ist die Online-Weinprobe als

Fernsehshow. Macherinnen und Macher überzeugen das Fern-sehpublikum live von der Qualität ihres Weins und stellen sich mit der Kreativität ihres Auftritts der Internetabstimmung der Zuschauerinnen und Zuschauer.Duell der PersönlichkeitenWinzer und Winzerinnen erzeugen Wein unter unterschiedlichs-ten Bedingungen, jeder macht aus den gegebenen Möglichkei-ten von Landschaft und Natur seinen/ihren Wein. Über die Arbeit in Weinberg und Keller entwickeln sich so Persönlichkeiten: Weinpersönlichkeiten und Winzerpersönlichkeiten. Im „Weindu-ell“ treffen sie aufeinander. Jeder Winzer stellt seinen Wein und sich zur Abstimmung. Eine prominente Jury kommentiert die Auftritte der Winzer*innen; sie besteht aus Susanne Nett und Christian „Chako“ Habekost (an beiden Terminen) sowie Jan Hofer (am 16.7.) und Guido Cantz (am 23.7.). Online geben Zuschauer ihr Feedback - die Publikumsabstimmung entscheidet am Ende über den Sieg.Wer ist dabei?Folgende Winzerinnen und Winzer treten mit ihren Weinen gegeneinander an:Am 16. Juli: Gina Gehring aus Nierstein (Rheinhessen), Lena Endesfelder aus Mehring (Mosel), Dominik Glas aus Essingen (Pfalz), Johannes Müller aus Spay (Mittelrhein).Am 23. Juli: Matthias Baltes aus Mayschoss (Ahr), Martina Bern-hard aus Wolfsheim (Rheinhessen), Daniel Gemünden aus Bad Kreuznach (Nahe) und Julian Schreieck aus Maikammer (Pfalz).„Weinduell“ ist eine Produktion des SWR Fernsehens live aus der Vinothek des Weinguts Hofmann in Appenheim/Rheinhessen. Moderation Anna Lena Dörr.Weinduell16. und 23. Juli 2020, jeweils 20:15 Uhr live im SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz.SWR.de/WeinduellFotos auf ARD-foto.deWeitere Informationen unter: http://swr.li/weinduell-2020Es wäre schön, wenn Julian Schreieck eine gute Unterstützung erfahren würde.

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Maikammer - 13 - Ausgabe 28/2020

◗ WINESTREAM 2.0

„I scream, you scream, everybody wants WINESTREAM…”

Wer von Euch hat denn jetzt einen Ohrwurm? Bei wem werden Erinnerungen wach? Wer ist neugierig geworden?Am 01.08.2020 ist es wieder soweit, unsere erfolgreiche Onlineweinprobe geht in die zweite Runde.7 Winzer - 1 Probe - 1 LivestreamLiebe Freunde von St. Martin,liebe Weinliebhaber,am 01.08.2020 laden wir Euch wieder herzlich zu unserer einzigartigen Onlineweinprobe ein. Die Liveübertragung über Facebook beginnt zur Prime Time um 20:15 Uhr aus der Kulturscheune in St. Martin. Unser Moderator Christian Hormuth wird Euch bei einem kurzweiligen und abwechslungsreichen Programm wieder 7 St. Martiner Weine im Kurzinterview mit den jeweiligen Winzern präsen-tieren.Auch dieses Mal haben wir wieder starke Partner gewinnen können, sodass für jeden Gaumen etwas dabei sein wird.Weingut & Brennerei ChristmannWeißburgunder feinherbWeingut Winfried SeeberGrüner Sylvaner trockenHerrengut St. MartinGrauer Burgunder trockenWeingut Manfred PlatzSommertänzer, Weißwein Cuvée trockenWein & Sekthaus Alois Kiefer GmbHRiesling Stein & Erde trockenWeingut EgidiushofMorio Muskat hochgradigWein- und Sekthof Holger SchneiderGewürztraminer trockenZusätzlich im Paket:1 Schoppenglas (0,5 l) und eine Tragetasche des Wein- und Luftkurortes St. Martin sowie ein kleiner saisonaler Senf (Tom´s Senf & Saucen)Musikalisch wird der Winestream von Christian Hormuth und Ulrich Hartkorn u. a. mit Auszügen aus dem beliebten Repertoire der „Daachlöhner“ umrahmt.Bestellungen zum Preis von 55,00 Euro (bei Postversand oder Lieferung an die Haustür) bzw 50,00 Euro (bei Abholung an der Tourist-Info) nehmen wir ab sofort und bis einschließlich 24.07.2020 gerne in der Tourist-Info St. Martin oder direkt über Facebook entgegen.Telefonnummer: 06323 - 5300E-Mail: [email protected] dieses Mal liefern wir die Pakete in der näheren Umgebung (ca. 20 Kilometer um St. Martin) gerne aus. Ebenfalls ist eine Abho-lung in der Tourist-Info oder eben der Postversand möglich.Wir freuen uns auf viele bekannte und neue Gesichter aus nah und fern. Es wird wieder ein toller Abend werden!Text und Bild: Gemeinde St. Martin

Nichtamtlicher Teil

schulnachrichten

◗ Gymnasium Edenkoben

Landessieger beim „Bundeswettbewerb Fremdspra-chen“Nachsitzen in Geschichte: Was für sechs Schülerinnen als wahr-scheinlich langweiligste Stunde des gesamten Schuljahres beginnt, entwickelt sich dank eines magischen Amuletts zum Abenteuer ihres Lebens. Das Schmuckstück schickt die Mädchen nämlich per Zeitreise in genau jene Epochen, über die sie ihre Strafarbeiten anfertigen sollen ...Mit dem Kurzfilm „Detention“ ist es einer Gruppe des Gymnasiums Edenkoben gelungen, beim prestigeträchtigen „Bundeswettbe-werb Fremdsprachen“ den 1. Landespreis für Rheinland-Pfalz zu gewinnen. Leonie Greiffenhagen, Ivy Jenczelewski, Fiona Mayer, Klaudia Osmólska, Klara Sättele und Lisa Walter (alle 8a) standen dabei nicht nur selbst vor der Kamera von Leon Ledulé (9a), sondern

bewiesen bei der Entwicklung des englischsprachigen Stücks auch Kreativität und Sprachbegabung. Gemeinsam mit ihrem Betreuer Timo Sanns grübelte und diskutierte die AG wochenlang über die Inszenierung, bis schließlich ein filmreifes Konzept stand, in dem Englisch- und Geschichtsunterricht miteinander verflochten waren. So durchstreifen die Figuren nämlich Jahrhunderte englischer und amerikanischer Geschichte, treffen Shakespeare, gelangen in den Besitz der Unabhängigkeitserklärung und erfahren am eigenen Leib die Tücken der Industrialisierung.Dass die rheinland-pfälzische Jury dieses Stück nun prämierte, war angesichts der schwierigen Situation mit der coronabedingten Schulschließung umso schöner für die Mädchen. Auch der Ausfall der landesweiten Siegerehrung war in diesem Zusammenhang kein Wermutstropfen, sondern für die gesamte Gruppe eher Ansporn, im nächsten Schuljahr erneut am Wettbewerb teilzunehmen und genauso viel Spaß zu haben.Ein besonderer Dank gilt zu guter Letzt den Eltern der Schülerinnen und außerdem der Pfarrei St. Georg in Venningen für die Unterstüt-zung während der Dreharbeiten.Text: Gymnasium Edenkoben

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Maikammer - 14 - Ausgabe 28/2020

Die Nachbarschaftshilfe Kirrweiler hilft Ihnen gerne! Auch bei der Nachhilfe für Ihr Kind, Begleitung zu Kirche und Friedhof, Unterstüt-zung bei Schreibarbeiten und Behördengängen u.v.m.Unser komplettes Angebot an Hilfeleistungen und alle wichtigen Informationen, wie die Nachbarschaftshilfe überhaupt funktio-niert, erhalten Sie unter www.nachbarschaftshilfe -kirrweiler.de, im i-Punkt oder direkt bei uns: Unter 0151 14 36 57 58 sind wir immer montags und donnerstags von 16:00 - 18:00 Uhr für Sie erreichbar und freuen uns auf Ihren Anruf.Text: i-Punkt

AKTUELLES aus der Ortsgemeinde Maikammer

◗ Kath. Kita Regebenbogen

Die 25 Waldfüchse und Erzieher/innen

Bild: kath. Kita

◗ Öffnungszeiten der Totenkopfhütte während der Sommerferien

Trotz der Coronavirus-Pandemie wollen wir die Totenkopfhütte vorläufig in der Ferienzeit Mitt-woch, Donnerstag, Samstag und Sonntag ab 11:00 Uhr wieder öffnen.

Aus Verantwortung für unsere Gäste und unsere Helfer erfolgt dies unter Einhaltung der Vorschriften der amtlichen Corona-Verord-nungen.Unter diesen Umständen mussten wir auch unser Speiseangebot etwas reduzieren.Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch.Text: Robert Straßner

◗ Paul-Gillet-Realschule plus Edenkoben

Zeugnisausgabe der AbschlussklassenAm 26.06.2020 fanden die Zeugnisausgaben und Ehrungen für besondere Leistungen in einem ungewöhnlichen Rahmen in der Aula der Paul-Gillet-Realschule plus mit Fachoberschule statt. Auf-grund der Corona-Pandemie musste sehr zum Bedauern unserer Absolventinnen und Absolventen eine Abschlussfeier mit abendli-cher Festveranstaltung ausfallen. Wichtig war uns als Schulgemein-schaft deshalb, dass die Zeugnisausgabe in einem angemessenen Rahmen stattfindet. Unsere Musikpädagogen Antje Bremecke und Sven Herberger sorgten für die musikalische Begleitung.„Am Ende wird alles gut werden und wenn noch nicht alles gut ist, dann ist es noch nicht am Ende.“ Mit diesem Zitat des irischen Schriftstellers Oscar Wilde wendete sich Schulleiter Michael Eich zu Beginn an die rund 130 Absolventinnen und Absolventen der Berufsreife und Sekundarstufe I und sieht die diesjährigen Abgän-gerinnen und Abgänger gut aufgestellt: „Ihr steht noch ganz am Anfang. Es liegt noch mehr vor als hinter euch. Die Erfahrungen mit der Corona-Krise haben euch geprägt. Daraus kann Stärke erwach-sen“. Während der Corona-Krise hätten sie noch intensiver lernen müssen, sich selbst zu organisieren, digital zu arbeiten und Verant-wortung für sich und andere zu übernehmen. Davon werden sie, zeigte sich der Schulleiter überzeugt, zukünftig profitieren.Die Klassenleitungen Anette Wallner, Michael Beier, Thomas Boh-rer, Joachim Kirsch und Pascal Kühlmeyer verabschiedeten sich mit persönlichen Worten von Ihren Klassen. Viele andere Lehrkräfte hatten vorab Grußbotschaften erstellt, die auf Leinwand projiziert die Zeugnisausgabe begleitete. In drei Durchgängen wurden unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln die Zeugnisse ausge-geben und Auszeichnungen vorgenommen.Von Bildungsministerin Stefanie Hubig wurden Hilal Genc (Klasse 9a), Lias Schreieck (Klasse 10c) sowie Demet Ceylan (Klasse 10e) für vorbildliche Haltung und beispielhaften Einsatz in der Schule aus-gezeichnet. Als Jahrgangsbeste wurden Arda Kockaya (Klasse 9a) und Ella Benninger (Klasse 10c) von der Fördervereinsvorsitzenden Sabine Döringer geehrt. Ella Benninger erhielt auch eine Auszeich-nung für ihre Leistungen im Fach Deutsch. Marc Hierold (Klasse 10d) wurde für seine Leistungen in den naturwissenschaftlichen Fächern und im Fach Mathematik geehrt, während Louisa Werle (Klasse 10 d) für ihre Leistungen in den Fremdsprachen ausgezeichnet wurde.Im Anschluss wurden Klassen- und Einzelfotos von unserem Kolle-gen Tobias Herzenstiel aufgenommen - natürlich unter Einhaltung der Abstandsregeln. Wir wünschen unseren diesjährigen Absol-ventinnen und Absolventen, von denen uns viele als Schülerinnen und Schüler unserer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung erhalten bleiben, für ihren weiteren Lebensweg viel Erfolg und alles Gute!Text: Claudia Gutting

AKTUELLES aus der Ortsgemeinde Kirrweiler

◗ Kath. Öffentliche Bücherei Kirrweiler, Kirchstraße 20

Wir haben für Sie auch während der Ferien geöffnet, und zwar jeweils freitags von 17.00 bis 18.00 Uhr und immer am 1. Mitt-woch von 18.00 - 19.00 Uhr und. Wir möchten Sie bitten, auf jeden Fall Mundschutz zu tragen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!M. Schwartz und das ganze TeamText: Maria Schwartz

◗ Nachbarschaftshilfe Kirrweiler

Wir helfen gerneSie brauchen ab und zu Hilfe im Haushalt oder Garten? Oder möchten zum Arzt oder Einkaufen gefahren werden?

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Maikammer - 15 - Ausgabe 28/2020

So. 19.7., 10.30 Uhr Eucharistiefeier in MaikammerBitte melden Sie sich unbedingt in der Woche vor dem Gottesdienst im Pfarrbüro oder per E-Mail: [email protected] an, da aufgrund der beschränkten Platzzahl ansonsten die Mög-lichkeit zur Teilnahme am Gottesdienst nicht gewährleistet werden kann. Bei Werktagsgottesdiensten ist eine vorherige Anmeldung im Pfarrbüro nicht notwendig, es reicht das Eintragen auf einer Liste am Eingang der Kirche. Für den Ordnungsdienst ist es eine große Hilfe, wenn Sie 10 Minu-ten vor Beginn des Gottesdienstes anwesend sind. Danke.Der neue Link beim Livestream:https://www.youtube.com/channel/UCqDniNH810b9heinMne7z_g. Kann auch der Homepage der Pfarrei (www.pfarrei-maikammer.de) oder des Bistums (www.bistum-speyer.de) entnommen werden.TaufenTauftermine mit dazu gehörigen Taufgesprächen werden direkt mit Pfr. Nirmaier oder Pfr. Macziol vereinbart.EheschließungenKirchliche Eheschließungen sind ebenfalls erlaubt unter den in den letzten Wochen genannten Bedingungen. Interessenten mögen sich bitte mit Pfr. Nirmaier in Verbindung setzen.Änderung von RegelungenDie Regelungen können sich ändern. Es ist uns nur möglich, diese kurzfristig über Homepage, Nachrichtenblatt, Aushängen oder Ver-meldungen am Ende des Gottesdienstes bekannt zu geben. Wir bitten um Verständnis.Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Pfarrbüro,Tel. Nr. 0 63 21 / 95 27 81; Mo - Fr 9-12, Di u. Do 15 - 18 Uhr oder die SeelsorgerIn. Ihre Adressdaten finden Sie auf der Homepage oder auf der Rückseite des Pfarrbriefes.Bleiben Sie behütet Im Namen aller Verantwortlichen Peter Nir-maier, Pfr.Text: Claudia Bauer

◗ Kath. Pfarrgemeinde Kirrweiler

Gottesdienste im Freien in Kirrweiler

An den vergangenen beiden Wochenenden konnten wir in Kirr-weiler bei schönem Wetter und in besonderer Atmosphäre Gottes-dienst auf dem Kirchenvorplatz feiern.Sollte es das Wetter zulassen, wollen wir auch in den kommenden Sommerwochen draußen Gottesdienst halten.

◗ SV. Maikammer 1845/91 e.V.

InfoschreibenDer Corona Virus hat uns kräftig durchgerüttelt und unsere Ent-scheidungen in unserem Jubiläumsjahr auf den Kopf gestellt.Der Singstundenbetrieb wurde eingestellt und kann nun wieder so langsam in Absprache mit dem Chorleiter und Chorleiterin unter Auflagen wieder beginnen, allerdings nur im Freien, also Hofbe-reich.

Die FOM haben somit ab dieser Woche und der Männerchor ab 13. August wieder Probe ab 20.00 Uhr.Die Veranstaltungen Chortreffen Ende September 2020 und Fest-abend am Samstag, den 31. Oktober 2020 muss abgesagt werden.Die Einweihung des Sängerheims sollte genauso wie das Advents-konzert in diesem Jahr falls die Vorschriften es zulassen noch statt-finden.Das gleiche gilt für die ausgefallenen Generalversammlung. Die genaueren Termine werden rechtzeitig mitgeteilt.Die SV. Maikammer besteht seit 175-Jahre und hat schon einiges erlebt.Wir werden auch diese Krise überstehen und schauen mit vorsichti-gem Optimismus in die Zukunft. In diesem Sinne wünschen wir alle Mitglieder und Freunde des VereinsGesundheit, Geduld und Vorsicht in dieser außergewöhnliche Situ-ation.1.Vors. F.-J. Damm

◗ Seniorentreff in der Steinmühle

Liebe Seniorinnen und Senioren!Bis auf weiteres bleibt unser Seniorentreff in der alten Steinmühle geschlossen.Wir könnten, unter gewissen Auflagen, Masken, Abstand und maximal 10 Personen, lt. Frau Hermann von der Stif-tung Liebenau öffnen. Unter diesen Umständen werden wir erst öffnen, wenn wieder alle an unseren Treffen teilnehmen können. Ich werde rechtzeitig über die Presse bzw. Telefon über die Öffnung informieren. Bis dahin verbleiben wir mit den besten wünschen und Grüßen euer Hans Gerst und Dieter Tenten. Bleibt gesund!

Kirchliche Nachrichten

◗ Kath. Pfarrei Maikammer Maria, Mutter der Kirche

Gottesdienste für die beiden kommenden WochenDie Kirche bzw. Plätze werden jeweils eine halbe Stunde vor Gottes-dienstbeginn geöffnet. Die Bedingungen für eine Teilnahme sind die gleichen wie in den letzten Wochen, außer: die Schutzmaske darf bei Erreichen des Sitzplatzes abgenommen werden. Gemein-degesang ist grundsätzlich wieder möglich, allerdings nur bei einem Abstand von mind. 3 m. Inwieweit das umsetzbar ist, sehen wir vor Ort. Bitte eigenes Gesangbuch mitbringen.Entnehmen Sie aktuelle Infos auch immer wieder der Homepage oder den Aushängen an den Kirchen oder der Tagespresse.Do. 09.7., 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Böbingen vor der Kirche (entfällt bei Regen)Sa. 11.07., 18.30 Uhr Vorabendmesse in Kirrweiler auf dem Kir-chenvorplatzSo. 12.7., 09.00 Uhr Eucharistiefeier in VenningenSo. 12.7., 10.30 Uhr Eucharistiefeier in MaikammerDi. 14.7., 18.00 Uhr Eucharistiefeier in GroßfischlingenSa. 18.7., 18.00 Uhr Vorabendmesse in GroßfischlingenSa. 18.7., 18.00 Uhr Wortgottesdienst in VenningenSo.19.7., 09.00 Uhr Eucharistiefeier in Kirrweiler auf dem Kirchen-vorplatz; bitte Sitzgelegenheit mitbringen; bei schlechtem Wetter in der Kirche.So. 19.7., 10.30 Uhr Ökumenischer Kerwegottesdienst in Böbingen auf der Wiese hinter dem DGH

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Maikammer - 16 - Ausgabe 28/2020

„Über 2000 Euro sind auf diesem Weg bereits für die Sanierung der Orgel zusammengekommen, und noch sind einige Flaschen da“, sagt Pfarrer Jochen Keinath. Der Weißburgunder Kabinett Trocken zum Preis von zehn Euro sei eine Spende des Maikammerer Wein-guts August Ziegler, die Etiketten wie auch das Logo und den Flyer der Fördergemeinschaft Orgel habe die „Gareis Marketing.Media“ ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung gestellt.„Wir sind eng mit unserer Kirche verbunden“, begründet Harald Ziegler das Engagement seiner Familie, die 233 Flaschen des Weiß-burgunders Jahrgang 2017 gespendet hat. Sie hätten die Orgel zwar immer geschätzt, aber bis zum Start dieser Aktion vor fast zwei Jahren noch nicht gewusst, wie wertvoll sie ist. Auch die Kir-che könne nicht alles stemmen, sie brauche das Engagement ihrer Mitglieder. Das Weingut, dem Urgroßvater August in der fünften Generation den heutigen Namen gab, wurde 1717 gegründet, und wird heute von den Brüdern Uwe und Harald Ziegler geleitet.Die Steinmeyer-Orgel der Johanniskirche Maikammer gilt in der pfälzischen Landeskirche als Kleinod, das eingebunden in den Kir-chenneubau der eben selbstständig gewordenen Gemeinde 1914 eingeweiht wurde. Nach einem ersten Gutachten im Jahr 2011 kam es wegen zunehmender Probleme 2018 zur Gründung der „Förder-gemeinschaft Orgel der Protestantischen Johanniskirche Maikam-mer“ und zu einem ersten Benefizkonzert mit Bezirkskantor Simon Reichert im Advent.Inzwischen hat die Fördergemeinschaft mehr als 50.000 Euro zur Sanierung der Orgel gesammelt, zuletzt durch Spenden der VR-Bank (1000 Euro), der Sparkasse (5000 Euro) und der Ortsgemeinde Maikammer (10.000 Euro). Das Presbyterium hat sich auf das Ange-bot einer umfassenden Sanierung verständigt und rechnet mit Kos-ten von rund 160.000 Euro. Die Arbeiten sollen 2022 beginnen.- Bis dahin wirbt die Fördergemeinschaft Orgel weitere Spenden ein: Sparkasse Südliche Weinstraße, IBAN DE91 5485 0010 0000 0053 14, Kennwort: Orgel Maikammer. JOHText: Hartmut MetzgerWeißburgunder Kabinett für die Orgel: Uwe (links) und Harald Zieg-ler. Foto: Linzmeier-Mehn

◗ Prot. Kirchengemeinde MaikammerGottesdienstSonntag, 12.07.202010.00 Uhr GottesdienstText: Jochen Keinath

Im Juli sind dies folgende Termine:Samstag, 11.7. um 18:30 Uhrund amSonntag, 19.7. um 9:00 UhrEs gelten die aktuellen Gottesdienstbestimmungen.Wir bitten um eine Anmeldung im Pfarrbüro und darum einen Mundschutz und eine Sitzgelegenheit mitzubringen.Text und Bild: Tanja Simon

◗ Kath. Pfarrgemeinde St. Martin

Schon gesehen?Seit ein paar Wochen schon stehen an der Lourdesgrotte in St. Mar-tin zwei neue Bänke. Sie laden – sowie die anderen hergerichteten Sitzgelegenheiten – ein zum Verweilen, zum Inne

halten und zum Betrachten der Grotte und der Natur. Schon Platz genommen?Vielen Dank dem Spender der Bänke und vielen Dank den vielen freiwilligen Helfern, die die Bänke hochgeschafft und aufgestellt haben.Text: Annette Seeber-WadlingerBild: Martina Müller

◗ Kath. Gottesdienste in St. Martin und Edenkoben

10. Juli: Hl. Messe: 18.30 Uhr - St. Martin12. Juli: Hl. Messe: 10.30 Uhr - Edenkoben u. St. Martin15. Juli: Hl. Messe: 18.30 Uhr - Edenkoben16. Juli: Hl. Messe: 18.30 Uhr - EdenkobenText: Martina Christmann

◗ 200 Flaschen Orgelwein für das Maikammerer Kleinod verkauft

Fördergemeinschaft bringt Sanierung der Steinmeyer-Orgel auf den WegRund 200 Flaschen Orgelwein hat die Fördergemeinschaft der Protestantischen Johanniskirche Maikammer inzwischen verkauft.

ProsPEkTE | FlyEr | BroscHürEnZuverlässige Beilagenverteilung gibt‘s hier:[email protected]

Ran an die Beilagen!

Page 17: 142 Maikammer 28 20 · 2020. 7. 9. · Önungszeiten: montags, dienstags, donnerstags, 19 bis 7 Uhr, mittwochs, 14 bis 7 Uhr, freitags 16 Uhr bis montags, 7 Uhr i Kinderärztlicher

Maikammer - 17 - Ausgabe 28/2020

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TERMINE & PREISE in € / Person im DZ

Saison *letzte AbreiseAnreise täglichNächte 2 4 7

01.11. - 30.11.20, 02.01. - 28.02.21, 01.11. - 30.11.21 89 178 329

01.10. - 31.10.20, 01.12. - 20.12.20, 01.03. - 30.06.21, 01.10. - 31.10.21, 01.12. - 22.12.21*

99 198 369

13.07. - 30.09.20, 01.07. - 30.09.21 109 218 399

Zuschläge: EZ: 20 €/Nacht, DZ Komfort: 10 € p. Pers./N.Wochenende (FR + SA): 10 € pro Person/NachtBei 7 Nächten ist der Wochenendzuschlag bereits inkludiert.Ermäßigungen: 1 Kind 0 – 6,9 J. FREI, 7 – 12,9 J. 50 %Im Doppelzimmer mit Zustellbett bei zwei Vollzahlern.Single mit 1 Kind: Im Einzelzimmer bei einem Vollzahler.Hunde: ca. 10 €/Tag (mit Voranm.; nicht im Restaurant)

TERMINE & PREISE in € / Person im DZ

Saison *letzte AbreiseAnreise täglichNächte 3 5 7

01.11. - 17.12.20, 01.03. - 31.03.21, 01.11. - 20.12.21* 99 159 219

01.10. - 31.10.20 109 169 239

01.10. - 31.10.21 109 179 239

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TERMINE & PREISE in € / Person im DZ

Saison *letzte AbreiseAnreise täglichNächte 3 5 7

26.11. - 20.12.20* 99 169 219

08.11. - 25.11.20 109 179 229

06.09. - 07.11.20 139 219 279

13.07. - 05.09.20 149 229 299

Zuschläge: EZ und FZ: 10 € pro Person/NachtDoppelzimmer „Zum Hohen Bogen“: 10 € p. P./NachtErmäßigungen: 1 – 2 Kinder und Single mit Kind auf Anfrage buchbar.Kur- und Hotelabgabe: ca. 2 € pro Person/Nacht

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Für Sie inklusive:

3 / 5 / 7 Übernachtungen inkl. Frühstücksbuffet2 / 4 / 6 x Mittagssnack (12 – 13 Uhr)2 / 4 / 6 x Kaffee, Tee und Gebäck (15 – 16 Uhr)3 / 5 / 7 x Abendessen als Buffet Täglich ausgewählte lokale Getränke wie Bier,

Wein und alkoholfreie Getränke (10 – 21 Uhr) Nutzung des WellnessbereichsKinderClub DONINO Bus- und Bahnfahren im Landkreis Cham sowie

viele Ermäßigungen im Rahmen der Gästekarte WLAN im öffentlichen Bereich Hotelparkplatz (nach Verfügbarkeit)

Die Verpflegung beginnt am Anreisetag mit dem Abendessen.

Beratung & Buchung 0261-29 35 19 645 Mo. – Fr. 8 – 19 Uhr sowie Sa., So. und Feiertage 10 – 19 Uhr

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ca. 10 €/Tag (mit Voranm.; nicht im Restaurant)

0261-29 35 19 645 Mo. – Fr. 8 – 19 Uhr sowie Sa., So. und Feiertage 10 – 19 Uhr

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Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Corona-Situation zu Einschränkungen der Inklusivleistungen kommen kann. Details vor der Buchung auf www.reisenaktuell.com. Die angegebene Hotel-/Schiffskategorie entspricht einer Einschätzung der Reisen Aktuell GmbH. Nutzung der Hotel-/Zimmer-/Schiffseinrichtungen ggf. gegen Gebühr (ausgenommen Inklusiv-leistungen). Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind diese Reisen im Allgemeinen nicht geeignet. Änderungen von Leistungen durch Dritte, Verfügbarkeit, Irrtümer und Satzfehler vorbehalten. Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise zu tätigen.

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Maikammer - 18 - Ausgabe 28/2020

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Maikammer - 19 - Ausgabe 28/2020

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Maikammer - 20 - Ausgabe 28/2020

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