17. Wahlperiode Drucksache 17/4163 · PDF file17/4163 1 Unterrichtung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, ... ZLVFKHQ([SR UWHQXQG,PSRUWHQ GHU $X HQEHLWUDJ EHWUXJVRPLW 3UR]HQWSXQNWH

Embed Size (px)

Citation preview

  • Niederschsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4163

    1

    Unterrichtung

    Niederschsisches Finanzministerium Hannover, den 03.09.2015

    Herrn

    Prsidenten des Niederschsischen Landtages

    Hannover

    Mittelfristige Planung Niedersachsen 2015 - 2019

    Sehr geehrter Herr Prsident,

    gem Artikel 64 der Niederschsischen Verfassung in Verbindung mit 31 LHO und 50 Abs. 3

    des Haushaltsgrundstzegesetzes lege ich dem Niederschsischen Landtag hiermit die Mittelfristi-

    ge Planung Niedersachsen 2015 - 2019 vor.*)

    Diese kann ferner im Internet unter www.mf.niedersachsen.de eingesehen werden.

    Mit vorzglicher Hochachtung

    Peter-Jrgen Schneider

    ____________________ *)

    Wird gesondert verteilt.

    (Ausgegeben am 08.09.2015)

  • Mittelfristige Planung Niedersachsen

    2015 2019

    Niederschsische Niederschsisches Staatskanzlei Finanzministerium

  • Die Mittelfristige Finanzplanung 2015 2019 wurde am 20./21. Juli 2015 von der Landesregierung beschlossen.

    Foto (S.3): Alexander Spiering

    2

  • Stephan Weil Peter-Jrgen Schneider Politischer Handlungsspielraum durch solide Finanzpolitik Die zentrale haushaltspolitische Aufgabe der kommenden Jahre bleibt weiterhin der Abbau des bestehenden strukturellen Defizits, welches neben der Nettokreditaufnahme auch Einmaleffekte wie Rcklagenentnahmen oder Vermgensveruerungen bercksichtigt. Betrug das strukturelle Defizit bei Regierungswechsel 2013 noch rund 1,3 Milliarden EUR, liegt es fr das Jahr 2016 nur noch bei rund 566 Mio. EUR und ist damit rund 730 Mio. EUR niedriger als 2013. Diesen bereits erreichten nachhaltigen und strukturellen Erfolgen werden im Planungszeitraum bis 2019 weitere Konsolidierungsschritte folgen. Sptestens im Jahr 2020 wird Niedersachsen einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Nettokreditaufnahme aufstellen und somit die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse einhalten. Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 hat die rot-grne Landesregierung finanzpolitisch die Weichen gestellt, dass das Ziel der Haushaltskonsolidierung durch einen strikten Sanierungskurs erreicht wird, zugleich aber der politische Handlungsspielraum durch inhaltliche Priorisierung erhalten bleibt. Der eingeschlagene Weg der soliden Finanzpolitik gewhrleistet auch, dass auf unvorhergesehene Haushaltsrisiken angemessen reagiert werden kann. Die vorliegende Mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung 2015 - 2019 ist die konsequente Fortsetzung der bisherigen Haushaltspolitik. Die Nettoneuverschuldung wird weiterhin kontinuierlich um jhrlich 120 Mio. EUR zurckgefhrt. Sind im Jahr 2015 noch 600 Mio. EUR neue Kredite eingeplant, verringert sich diese Summe in 2016 auf 480 Mio. EUR. Dies ist die niedrigste Nettokreditaufnahme in einem niederschsischen Haushalt seit mehr als 40 Jahren! Auch sinkt der kreditfinanzierte Anteil des Landeshaushalts, die Kreditfinanzierungsquote. Lediglich 1,7 Prozent des Haushaltes 2016 werden durch die Aufnahme von Krediten finanziert. Einen solch niedrigen Wert gab es seit Grndung des Landes Niedersachsen nicht. Dieser Kurs setzt sich im weiteren Planungszeitraum fort. Die Landesregierung ist berzeugt, dass gerade fr die nachfolgenden Generationen der Verzicht auf eine weitere Verschuldung richtig und notwendig ist. Gleichwohl darf die Gestaltung durch Politik fr die Menschen nicht aufhren. Die Politik muss trotz aller notwendigen Sparzwnge aktuelle Herausforderungen bewltigen und in wichtige Zukunftsfelder investieren. Und hier zeigt Niedersachsen, dass dies mit einer vorausschauenden und soliden Finanzpolitik gelingt.

    3

  • Aktuell sehen sich das Land und die Kommunen einer nach wie vor steigenden Flchtlingszahl gegenber. Fr das laufende Planungsjahr werden fr Niedersachsen rund 37.500 Asylantrge prognostiziert. Es ist derzeit nicht absehbar, wann sich diese Entwicklung ndert. Die Landesregierung bernimmt im Planungszeitraum Verantwortung fr Flchtlinge und Kommunen. Neben der Kostenerstattungspauschale von 6.195 EUR pro Flchtling erhalten Kommunen weitere finanzielle Entlastungen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flchtlingen. Fr das Jahr 2015 hat die Landesregierung zustzlich mit einem Nachtragshaushalt den Kommunen fr die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern rund 120 Mio. EUR als Soforthilfe aus eigenen und Mitteln des Bundes zur Verfgung gestellt. Fr 2016 hat die Landesregierung Vorsorge in Hhe von weiteren 40 Mio. EUR getroffen. Darber hinaus sind 5 Mio. EUR fr Sprachfrderung eingeplant. Die Kapazitten in den Landesaufnahmeeinrichtungen wurden und werden massiv erhht. Zustzliche Stellen bei den niederschsischen Verwaltungsgerichten tragen zur Bewltigung der steigenden Asylverfahren bei. Die Bewltigung der Herausforderung der steigenden Flchtlingszahlen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Lndern und Kommunen und kann nur gemeinsam gelingen. Die Landesregierung wird sich weiterhin dafr einsetzen, dass der Bund sich strker, dauerhaft und strukturell beteiligt. Wenn hier Klarheit herrscht, kann die Beteiligung des Landes und der Kommunen fr den gesamten Planungszeitraum neu justiert werden. Daneben wird der Bildungsbereich als Kernstck niederschsischer Landespolitik in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 finanziell abgesichert und nachhaltig gestrkt. Allein im Jahr 2016 umfassen die Bildungshaushalte rund 8,6 Milliarden EUR - gegenber 2013 eine Steigerung von nahezu 900 Mio. EUR. Im Bereich der frhkindlichen Frderung und Bildung investiert das Land mehr als 630 Mio. EUR in 2016. Dieser Betrag wird bis 2019 stetig ansteigen. Ebenso werden die Ganztagsschulen erneut deutlich gestrkt und erhalten in 2016 rund 21 Mio. EUR zustzlich. Die Ausgaben fr den Ganztagsbetrieb im Rahmen der Zukunftsoffensive Bildung steigen in 2016 damit auf rund 88 Mio. EUR. Darber hinaus werden in der dritten Programmphase des Hochschulpaktes 2020 die Voraussetzungen fr die zustzliche Einrichtung von ber 46.400 Studienanfngerpltzen geschaffen. Allein im aktuellen Planungszeitraum bis 2019 stellt das Land rund 500 Mio. EUR fr diese zustzlichen Pltze und zur Erhhung der Erfolgsquoten zur Verfgung. Mit der vorliegenden Mittelfristigen Finanz- und Aufgabenplanung 2015 - 2019 wird eine Finanzplanung auf einer soliden Grundlage abgebildet. Sie ermglicht es im Interesse der Menschen in Niedersachen, sptestens 2020 einen ausgeglichenen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung und strukturelles Defizit aufzustellen und gleichzeitig aktuellen Ereignissen wie den steigenden Flchtlingszahlen oder konjunkturellen Eintrbungen zu begegnen sowie wichtigen Zukunftsinvestitionen nachzukommen.

    Stephan Weil Peter-Jrgen Schneider Niederschsischer Ministerprsident Niederschsischer Finanzminister

    4

  • Inhaltsbersicht Seite

    Teil I: Mittelfristige Finanzplanung 09

    1. Gesetzliche Grundlagen und Aufgabe der Mittelfristigen Planung 11

    2. Gesamtwirtschaftliche Situation und wirtschaftliche Entwicklung in Niedersachsen 11

    3. Finanzpolitische Ausgangslage und Konzeption 13

    - 3.1 Steuereinnahmeentwicklung besttigt 13

    - 3.2 Ausgewogener Ausgleich zwischen Haushaltskonsolidierung und inhaltlicher Schwerpunktsetzung 14

    Sprbare Rckfhrung des strukturellen Defizits verdeutlicht finanzpolitischen Erfolg 14 Niedrigste Nettokreditaufnahme seit mehr als 40 Jahren 15 Kreditfinanzierungsquote weiter im Sinkflug 15 Darber hinaus weitere Rckfhrung des strukturellen Defizits 16

    Nachtragshaushalt 2015: Finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme von Flchtlingen 17

    Sondervermgen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen schafft Transparenz 18

    Konzept zur Begrenzung des Personalvolumens umgesetzt 19 Umstellung auf Eckwerteverfahren rundet Konsolidierungswillen verfahrensmig ab 19 Planungsjahre ohne offene Deckungslcken 20

    - 3.3 Sicherung der langfristigen Tragfhigkeit durch Begrenzung der Ausgabeentwicklung - Langfristperspektive, Schuldenbremse und Stabilittsrat als Instrumente einer

    nachhaltigen Finanzpolitik 21 2020 fest im Blick 21

    Die Nettokreditaufnahme steht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Regelgrenze des Artikel 71 NV 22

    und erfllt gleichsam die Anforderungen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse 23

    Verbesserte Kennziffern belegen erneut finanzpolitische Stabilitt 24 Abbau der Schuldenquote auf Vorkrisenniveau 26 Versorgung 29

    4. Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen 31 5. Struktur der Einnahmen 35

    - 5.1 Steuern, Lnderfinanzausgleich, Bundesergnzungszuweisungen, Kfz-Steuer-Kompensation und Frderabgabe 35

    - 5.2 Einnahmen vom Bund 36 - 5.3 Sonstige Einnahmen 37 - 5.4 Haushaltsdeckungskredite 37 - 5.5 Sondervermgen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen 37

    6. Struktur der Ausgaben 38 - 6.1 Personalausgaben 38 Entwicklung des Stellenbestandes und des Beschfitgungsvolumens 39 Umsetzung von Einsparungen im Personalbereich als Beitrag zur Konsolidierung des

    Landeshaushalts 40 - 6.2 Sachausgaben 40 - 6.3 Zinsausgaben 40 - 6.4 bertragungsausgaben 41 - 6.5 Zahlungen an den kommunalen Bereich 42 - 6.5.1 Zuweisungen innerhalb des Steuerverbundes 42 - 6.5.2 Zahlungen auerhalb des Steuerverbundes 43 - 6.6 Investitionsausgaben 44

    5

  • Seite

    - 6.7 Gemeinschaftsaufgaben (GA) 46 - 6.8 Globale Minderausgaben 47

    Teil II: Mittelfristige Aufgabenplanung 49 1. Finanzpolitische Rahmenbedingungen der Aufgabenplanung, Projekt Aufgabenanalyse 51

    2. Schule, Bildung und Kultur 52 - 2.1 Mehr Qualitt fr die gute Bildung der Kinder und Jugendlichen 52

    - 2.2 Wettbewerb