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BG Blockchain Center.eu UN I KASSEL VERS I TWT Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Dr. Walter Blocher – Universität Kassel, Blockchain-Center.eu – zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda zum Thema „Blockchain“ am 28. November 2018

181115 Blockchain Fragenkatalog alle Fraktionen ... · BO Blockchain Center.eu UNI KASSEL VERS 1TWT Distributed Ledger Technology I I I I I DLT Concepts Blockehain blockDAG TDAG I

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BG Blockchain Center.eu

UN I KASSEL VERS I TWT

Stellungnahme

vonHerrnProf.Dr.Dr.WalterBlocher

–UniversitätKassel,Blockchain-Center.eu–

zuröffentlichenAnhörung

desAusschussesDigitaleAgenda

zumThema„Blockchain“

am28.November2018

verklicheda
Ausschussstempel

BO Blockchain Center.eu

UNI KASSEL VERS 1TWT

Distributed Ledger Technology I

I I I I DLT Concepts Blockehain blockDAG TDAG

I I

I I I

I I DLT Designs Bitwirt Nano IOTA

D LT Properties

DLT Availability Confidentiality Throughput Characteristics

I I I i

Security Performance

I I l

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Thema „Blockchain“ am 28. 11. 2018 Prof. Dr. Dr. Walter Blocher

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FragenfürdasFachgesprächzumThemaBlockchainimAusschussDigitaleAgendaam28.November2018

1. InwelchemZusammenhangstehenDistributed-Ledger-Technologien(DLT),dasBlockchain-VerfahrenundBitcoin?WorinbestehtderUnterschiedzwischenöf-fentlichenundprivatenBlockchains?WelcheAuswirkungkanndieEntscheidungfüreinederbeidenArtenhaben?AlsOberbegriffumfasstDLTalleArten replizierter, geographischverteilter,de-zentralisierterVerzeichnisse, derenKonsistenz durch einenKonsens-Mechanis-musbewirktwird.DaraufberuhtdieUnveränderbarkeit,Zensurresistenz,Resili-enzunddieohnegegenseitigesVertrauenderbeteiligtenAkteureundvorallemauchohnediesesVertrauensubstituierendeIntermediäreauskommendeFunkti-onalitätsolcherVerzeichnisse.Damit lässtsichu.a.daszuvorderdigitalenWeltinhärenteProblemdes „doublespending“ (das istdieMehrfachverwendungeinundderselbendigitalenMünzedurchschlichtes,aufdigitalemWegmitgegenNullgehendenGrenzkostenmöglichesKopieren)lösen,ohnedafüraufBankenoderei-nensonstigen„Buchhalter“angewiesenzusein.Siestellenein„InternetderOrigi-nale“ neben das vertraute „Internet der Kopien“ und damit ein „Internet derWerte“nebenjenes„derInformation“.

Abbildung1auseinerPublikationdesamBlockchain-Center.euangesiedeltenForschungsprojekts“TrustedBlockchain“:N.Kannengießer/S.Lins/T.Dehling/A.Sunyaev,WhatDoesNotFitCanbeMadetoFit!–Trade-OffsinDistributedLedgerTechnologyDesigns,Proceedingsofthe52ndHawaiiInternationalConferenceon

SystemSciences(inDruck,erscheintimJanuar2019)

BlockchainssindwichtigeErscheinungsformenderDLT,beidenenTransaktioneninkryptographischverkettetenBlöckengespeichertwerden.BitcoinisteininmehrfacherBedeutungverwendeterBegriff,dersichaufdieCom-munity,dasNetzwerk,dasProtokoll,die„Währung“odereineEinheitderselbenbeziehenkann.AufeinemPeer-to-Peer-NetzwerkwerdenTransaktionenüberSa-toshi(das isteinHundertmillionstelderEinheitBitcoin) inFormeineraufdemProof-of-Work-Konsens-Mechanismus beruhenden Blockchain gespeichert. DassobewirkteglobalfunktionierendedigitaleBezahlsystem,daswederaufStaatennochaufZentralbankenodergaraufGeschäftsbankenangewiesenist,repräsen-tiertabernureinen–wennauchspektakulären–„ProofofConcept“derBlock-chain-Technologie,diefürvielfältigsteAnwendungeneinsetzbarist.IhreVorzügekommenvorallemdannzurGeltung,wennheterogeneAkteure,dieeinandernichtkennenodersichnicht „grün“sind,zusammenwirkenwollen,wobeikeinervonihnendieFührungübernehmenundetwaTransaktionenineinerproprietärenDa-tenbankverzeichnensolloderwill.

BO Blockchain Centeneu

U N I KASSEL

✓ ERSITÄT

Profitiert Ihr Projekt von einer Blockchain?

Is public verifiability required?

Don't use Blockchain

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Thema „Blockchain“ am 28. 11. 2018 Prof. Dr. Dr. Walter Blocher

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Öffentliche Blockchains ermöglichen es erstmals in derMenschheitsgeschichte,VerzeichnissezurVerfügungzustellen, indie jederEinblicknehmenund indieauch jederschreibendarf, indenenabernachträglichnichtsgeändert,gefälschtodergelöschtwerdenkann.Sog. „privateBlockchains“ gewährendagegennur bestimmtenBerechtigten dieBefugnis,darinzuschreibenund/oderzu lesen. IhreProponentensprechenoftundifferenziertvon„derBlockchain“,diesieverwendenwürden,ohnedarzulegen,unterwelchenBedingungensichdiemitöffentlichenBlockchainsuntrennbarver-bundenenEigenschaftenaufihre„privateBlockchain“vererben.JenachderAn-zahl ihrer Knoten und der Art des eingesetzten Konsens-Mechanismus ist eine„privateBlockchain“aufeinerSkalazwischendenEndpunkten„öffentlicheBlock-chain“und„privateIT“anzusiedeln.JewenigersieeineröffentlichenBlockchainähnelt, destowichtigerwerden soziales Vertrauen der beteiligten Akteure undklassischeIT-Sicherheit.DerExtremfalleiner„privatenBlockchain“mitbloßei-nem Knoten verwendet zwarmöglicherweise dieselbe (Open-Source-)SoftwarewieöffentlicheBlockchains,weistaberimVergleichzuherkömmlicherITkeinerleierhöhte Zuverlässigkeit der darin verzeichneten Daten auf, da diese jederzeitdurch den Betreiber des Knotens verändert werden können. Besteht eine sog.„konsortialeBlockchain“beispielsweiseausneunKnoten,genügtes,fünfdavonzu„hacken“oderaufsonstigeWeiseunterseineKontrollezubekommen,umdieDa-tennachBeliebenzuverfälschen.DieEntscheidungfüreinederbeidenArtenvonBlockchains(indiesemKontextsollen„private“und„konsortiale“BlockchainsalseineeinzigeArtbetrachtetwer-den)hängtdavonab,welcheHerausforderungendurchdenEinsatzderBlockchainzubewältigensind.Soll jedermannSchreibberechtigunghabenundzugleichaufeinen„vertrauenswürdigenDritten“(Intermediär,derrundumdieUhrzurVerfü-gungstehtundfüreineordnungsgemäßeVerbuchungderTransaktionensorgt)verzichtetwerden, lässtsichdiesnurmiteineröffentlichenBlockchainbewerk-stelligen.SindallePersonen,dieeineSchreibberechtigungerhaltensollen,zwarnamentlichbekannt,aberhinsichtlichihrerVertrauenswürdigkeitundZuverläs-sigkeitnichthinreichendzubeurteilen,lässtsichdiedarausresultierendeProble-matikmiteiner„privatenBlockchain“indenGriffbekommen.

Abbildung2:nachK.Wüst/A.Gervais,DoyouneedaBlockchain?,IACRCryptologyePrintArchive2017,375.

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U NIKASSEL ✓ ERSITÄT

Institutio-nalization

Level of Anonym ity

Development Flexibility

Performance

Usability

Security

Performance Characteristics of Blockchains

Principle Bitcoin Ethereum Stellar IPFS Blockstack Hashgraph

Consistency Block verifications.

30-60 minutes

Block verifications.

20-60 minutes

Single block verification. Less then 1

minute

P2P mirroring. Limited

primarily by network I/O.

Several seconds for

Tues less than 128KB.

Block verifications.

30-60 minutes

Consensus with

probability one; Byzantine

agreement, but attackers staust control

lest than one-third

System Availability

Block verifications.

30-60 minutes

Block verifications.

20-60 minutes

Single block verification. Less then 1

minute

Single storage request

response. Several

seconds for fites less than

128KR.

Block verifications.

30-60 minutes

Virtual voting; DOS resistant

without proof-of-work,

fast gossip

Failure Tolerante

Longest chain wins

Longest chain wins

Last balloted block always

has consensus.

Content address hash. Highly resi lient

against network

partitioning

Longest chain wins

Strong Byzantine fault

tolerante

Scagability Block size. 7 transactions per second

Block size. 7— 20

transactions per second

Thousands to tens of

thousands of transactions per second.

Thousands to tens of

thousands of transactions per seconds.

Scales linearly as nodes are

added.

Block size. 7 transactions per second

Thousands to tens of

thousands of transactions per seconds. Limited by bandwidth

only

Latency Block verifications.

30-60 minutes

Block verifications.

20-60 minutes

Single block verification. Less than 1

minute.

Single storage request

response. Several

seconds for fites less than

128KB.

Block verifications.

30-60 minutes

Virtual voting; limited only by exponentially

fast gossip protocol

AudiLabiliLy Full Full Full Dl rricuLt Full Configurable

Liveliness Full Full Full Falls if nodes storing data

fall

Full Full

Denial of Service Resistance

Spend Bitcoin Spend Ether Spend Stellar FiLes are only mirrored if requested

Spend Bitcoin Signed State/ Proof-of-stake/

<1/3 attackers

System Complexity

Medium High Medium Medium Medium High Low, but not

MR system

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DazwischendenEigenschaftenunterschiedlicherAusprägungenvonBlockchainsZielkonfliktebestehen,wirdmitderEntscheidungfüreinebestimmteBlockchain-ArtzugleicheinePrioritätensitzunghinsichtlichdieserEigenschaftenvorgenom-men.Soisteine„privateBlockchain“kostengünstiger,skalierbarer,performanterundvertraulicheralseineöffentlicheBlockchain,derenFälschungssicherheit,Ver-fügbarkeit,ResilienzundTransparenzdamitaberunerreichbarbleiben.

Abbildung3:SchematischeDarstellungderZielkonfliktezwischenBlockchain-EigenschaftenausN.Kannengießeretal.(oben,Abb.1).

2. WelchederDLT/Blockchain-TechnologiensindausIhrerSicht-mitBlickaufAs-pektewieSicherheit,Skalierbarkeit,Wirtschaftlichkeit,Interoperabilität,Transak-tions-/Durchsatzgeschwindigkeit, Transaktionsmenge und Energieverbrauch -schonheutezuverlässigeinsatzfähigundwelchehabendasgrößtePotential?DieseFrage lässtsichnurunterVerweisaufdenbereitserwähntenZielkonfliktbeantworten:FürdieBeurteilungderEinsatzfähigkeiteinerbestimmtenAusprä-gungderDLT/Blockchain-TechnologiekommtesaufdiefürdiekonkreteAnwen-dungvorgenommenePrioritätensetzunghinsichtlichderwiderstreitendenEigen-schaftenan.

Abbildung4ausA.Anjum/M.Sporny/A.Sill,BlockchainStandardsforComplianceandTrust,

IEEECloudComputing(Juli2017),DOI:10.1109/MCC.2017.3791019.

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Nach wie vor ist die Bitcoin-Blockchain die älteste, größte, bekannteste undstabilsteunterallenErscheinungsformenvonDLT/Blockchain.IhreStabilitätre-sultiertausdemvergleichsweiseeinfachenihrzugrundeliegendenProtokoll.AusheutigerSichtistihreüberragendeZuverlässigkeitundvorallem„trustlesstrust“nurmitdemProof-of-Work-Konsens-Mechanismusunddemdamiteinhergehen-denhohenRessourceneinsatzerzielbar.DafürstelltBitcoineineeinzigartige,be-eindruckende Infrastruktur zur Verfügung, die unabhängig von Staaten undRechtssystemendiesichereDurchführungvonTransaktionenallerArt(diesekön-nenauchGrundstücke,beweglicheSachenoderimmaterielleGüterwieSoftware-LizenzenoderauchbloßeBerechtigungen,etwadenZugangzueinerWohnung,repräsentieren) ermöglicht. Die derzeitmit 1MB begrenzte Blockgröße beein-trächtigt die Skalierbarkeit. Eine so spektakuläre Einrichtung wie die Bitcoin-BlockchainsollteaberauchgarnichtzurDokumentationeinzelnerGeschäfteamPointofSalesmissbrauchtwerden.SieistvielmehrwieeinGranitfelsenzusehen,indemoff-chainoderineinerSide-ChainabgewickelteTransaktionen,jeweilsingroßerZahlgebündeltodersaldiert,„verankert“unddamit–mittelbar–abgesi-chertwerdenkönnen.Wirddagegen„trustlesstrust“nichtbenötigt,weilnurbestimmteoderbestimm-bareAkteureuntereinanderTransaktionenschließenunddazuindasVerzeichnisschreibenkönnensollen,lässtsichaufderBasisandererKonsens-Mechanismen(etwaProof-of-Stake,DelegatedProof-of-StakeundProof-of-Authority)auchun-mittelbareinwesentlichhöhererDurchsatzbeiunvergleichlichgeringeremRes-sourceneinsatzundohnediemitProof-of-WorkeinhergehendenKonzentrations-tendenzenimBereichdesMinings(samtderdamitverbundenenGefahreinessog.„51-Prozent-Angriffs“)erzielen.DiedannnotwendigwerdendeInanspruchnahmesozialenVertrauensunddieAbhängigkeitvonderZuverlässigkeitklassischerIT-Sicherheit(wiebereitsausgeführt,genügtesindiesemFall,dieHälftederbeteilig-tenKnotenerfolgreichanzugreifen,umdiegesamteBlockchainzu„übernehmen“)sindals(hoher)PreisfürdenVerzichtauf„trustlesstrust“zusehen.

3. InwelchenAnwendungsgebietensehenSiedasgrößtePotenzialderDLT/Block-chain-TechnologieundwelcheVoraussetzungenmüssengegebensein,umdieseszunutzen,z.B.indenBereicheneHealth,eGovernment,Energiewirtschaft?

DieinderFragebeispielhaftaufgezähltenBereichesindzweifelloszujenenzuzäh-len,indenenDLT/Blockchain-TechnologiengroßenNutzenstiftenkönnen.DabeigehtesstetsauchumdieFragederDatensouveränität.DiesenBegriffsehenDatenschutzexpertinnenund-expertenkritisch,weilerinzwischenvonTeilenderIndustrieusurpiertwurde.Richtigverstandengehtesaberdarum,imVerhältnisUnternehmer/VerbraucherderVerbraucherin,imVerhältnisGesundheitsdienst-leister/PatientderPatientinundimVerhältnisStaat/BürgerderBürgerindieHo-heitüberdenZugriffaufpersonenbezogeneDatenundderenVerwendungzurück-zugeben.DasvonDatenschutzgesetzen(insb.derDSGVO)geschaffeneSchutzni-veauistausderSichtderBürgerinunddesBürgerseineBlackbox.Siehoffen,dassdieBestimmungenvomStaatsowieseinenUntergliederungenundüberdiesauchvonUnternehmen eingehaltenwerden und stützen dieseHoffnung u.a. auf dasWirken der Datenschutzbehörden. Dessen, dass sich alle Mitarbeiterinnen vonVersandhäusern oder Gesundheitskassen bzw. jede Beamtin und jeder Verwal-tungsmitarbeitereinerBehördeimUmgangmitdenDatenrechtskonformverhal-

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ten,könnensiesichallerdingsnieganzsichersein.HierkönntedieDLT/Block-chain-Technologiedazubeitragen,dieVerhältnissevomKopfaufdieFüßezustel-len.

SelbstverständlichbenötigtderStaatfürdenErfüllungseinerAufgabendenZugriffaufmanchepersonenbezogenenDatenderBürgerinnenundBürger.DiesesolltendannaufderGrundlageentsprechendergesetzlicherVerpflichtungendazuange-haltenwerden,denZugriffaufdieseDatenzugewähren,aberniedasGefühlhaben,dieDatenwürden„überihreKöpfehinweg“erhoben.MitDLT/Blockchain-Tech-nologiekönntedieFreigabederDaten indieHandderBürgerin/Patientin/Ver-braucheringelegtwerden.UnterdiesenUmständenwäreauchjederZugriffaufdieDatentransparentund,wegenderBegründungspflichtdeszugriffnehmendenBe-amten,eindeutigzweckgebunden.BeieinerBlockchain-gestütztenVerkehrskon-trolle würden dem amtshandelnden Polizeivollzugsbeamten nur der Fahrzeug-schein und die Lenkerberechtigung elektronisch präsentiert, nicht dagegen dasGeburtsdatum,derGeburtsortoderanderefürdenZweckderAmtshandlungnichtrelevanteDaten.

SoließesichetwaaucheineWeltvorstellen,inwelchereskeinesDringlichkeits-vermerks desHausarztes und keiner (von denKassenärztlichenVereinigungengem.§75SGBVseitdem23.01.2016verbindlichzubetreibenden)verwaltungs-aufwändigenTerminservicestellebedarf,umnichtwochenlangaufeinenTerminbeiseinerInternistinwartenzumüssen.StattdessenwürdederPatientüberdieBlockchain„indieWelthinausrufen“,dasseramkommendenFreitagnachmittagimZeitfensterzwischen14und18UhreinenTerminbeieinembeliebigen(odermitdurchschnittlichmindestensvierSternenvonseinenPatientinnenbewerte-ten)InternisteninHamburgoderineinemUmkreisvon15kmDurchmesserbe-nötigt.Derdurchdas automatischeMatchinggefundenenFachärztinmit einempassendenTerminkönntederPatientnunz.B.ZugangaufdieausbildgebendenVerfahrengewonnenenBefundeder letzten zwölfMonategewährenunddamitdasProblemderPortabilitätvonGesundheitsdatenlösen.InähnlicherWeisewärees möglich, die für Finanzdienstleistungen erforderliche Legitimationsprüfungdadurchzuerleichtern,dasseinunddieselbenKYC-Datennichtwiederundwiedererfasstwerdenmüssten,sonderndurchdenKundendemneuenDienstleisterge-genüber freigegebenwerdenkönnten (vgl. hierzuW.Blocher, C2B stattB2C? –AuswirkungenvonBlockchain,SmartContracts&Co.aufdieRolledesVerbrau-chers. In: P. Kenning & J. Lamla (Hrsg.), Entgrenzungen des Konsums, 87-107,[2017]).InderEnergiewirtschaftgehtesvorrangigumeinFundamentfürdiedezentraleEnergieversorgung, die ohneBlockchain-gestützteAbrechnungsverfahrenkaumvorstellbarist.AuchderAnbieterwechsel„onthefly“,deretwadieElektromobili-tätganzerheblichvoranbringenkönnte,wäresozurealisieren.

Alsweitere vielversprechende Einsatzgebiete für DLT-Blockchain-TechnologiensindgenerellFinanzdienstleistungen(etwaClearingsowieSettlementimWertpa-pierhandelundHandelsfinanzierungaberauchP2P-KrediteohnezentralenKre-ditgeberundP2P-VersicherungenohnezentralenVersicherer),diestaatlichenRe-gister,dieBuchführungundPrüfungvonUnternehmen,dieEtablierungbetrugs-resistenterSteuererhebungsverfahren,diemanipulationssichereSpeicherungvonKilometerständenundeingehaltenenService-IntervallenbeiFahrzeugen,dasdigi-tale Identitätsmanagement, die Verrechnung zwischen Telekom-Providern, die

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AusstellungvonHerkunftszertifikatenallerArt(insb.imZusammenhangmitLe-bensmitteln),diedigitaleBescheinigungvonAusbildungsabschlüssen,Vollmach-tenundsonstigenBefugnissen,dieeffizientereGestaltungdesSupply-chain-Mana-gements,derAufbauunddieAdaptierungvonCompliance-Systemen,dieunter-nehmensübergreifendeVerwaltungvonMessdatenoderdieMensch-Maschine-In-teraktionsowiedieMaschine-zu-Maschine-Kommunikation inder Industrie4.0,dermultimodalePersonen-undGüterverkehr,PetitionenundAbstimmungen,dasManagementunddieDurchsetzungvonImmaterialgüterrechten,sowie–lastbutnotleast–dieEinführungdigitalenZentralbankgeldeszunennen.DasnochwenigerforschteGebietderToken-Ökonomiekönnteu.a.WegezurLö-sungdesProblemsweisen,dassimE-CommercederMarktvoneinigenwenigenPlattformendominiertwird,weilNetzwerkeffekte,SkaleneffekteundEffektederDatenökonomie den Marktzutritt von innovativen Ansätzen nahezu unmöglichmachen.DurchdieVerarbeitungundSpeicherung sowohlder StammdatenvonKundenalsauchdervonihnendurchgeführtenTransaktionenwurdendiesezent-ralenPlattformenüberdieszu„Datenkraken“,welcheihreKundennichtnurbes-serkennen,alsdiesenliebseinkann,sonderndurchdiegefährlicheAkkumulationvonBenutzerprofilenals„Honeypots“fungieren,vondenensichHackerangezo-genfühlen,wieBärenvonHonigseim.DerToken-ÖkonomiewirddasPotenzialzu-geschrieben,Märkteradikalzuverändernundneuezuschaffen.SowerdensichdieMachtverhältnissezwischendenbisherigenAkteurenverändernundüberdiesneueAkteure (Maschinen, Software-Agenten) aufdenPlan treten. Sowird eineVerbesserungderPositiondesVerbraucherserwartet,derkünftignichtnurausunternehmerseitigzusammengestelltenAngebotsbündelnausWaren,Dienstleis-tungenund/oderAllgemeinenGeschäftsbedingungenzumehroderwenigerfest-stehendenPreisenwählen(„B2C“),sondern–etwainFormvon„Mini-Ausschrei-bungen“,dieaufbeidenSeitenvonSoftware-Agentenabgewickeltwerden–aufdemMarktseinetatsächlichenBedürfnisseartikulierenkann(dieseVeränderungderMachtverhältnisse ist Gegenstand des Forschungsprojekts „C2B“ amBlock-chain-Center.eu).ZudemistmiteinerÖffnungvonMärktenzurechnen(u.a.–wiebereitserwähnt–aufdemEnergiesektoroderimTransportwesen),wodurchdieGrenzen zwischen Anbieterinnen und Verbraucherinnen zerfließen. Mittels aufDLT/Blockchain-Technologie beruhender „Tokens”, die VermögensgegenständeallerArtdigitalrepräsentierenkönnen, lassensichnichtnurMärkteunterAus-schaltungüberkommenerIntermediäreetablieren,sondernauchvölligneueKo-ordinationsformenentwickeln (dies istu.a.GegenstanddesForschungsprojekts„CryptoAssets“amBlockchain-Center.eu).

Viele der gennannten Anwendungsbereiche für DLT/Blockchain-Technologiekönntenvon–weitestgehendnochzuleistender–Standardisierungprofitieren.MancheEinsatzbereichesetzendieeineoderandereAnpassungdesbestehendenrechtlichenRahmens(z.B.dieBerücksichtigungvonBlockchainsundHashwertenin Formvorschriften) voraus, für andere wäre ein erst zu schaffender klarerRechtsrahmen einKriteriumder Investitionssicherheit und damit ein entschei-denderStandortfaktor.Wesentliche ImpulsekönntenauchvoneinerdeutlichenVerstärkungdereinschlägigenpersonellenRessourceninMinisterienundBehör-den(etwaBSI,BNetzA,BaFin)ausgehen.DerErfolgvonDLT/Blockchain-TechnologiehängtinhohemMaßevonderAkzep-tanzaufUnternehmerinnen-undVerbraucherseiteab.DaherwärenMaßnahmen

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zu deren Förderung (regionale Schaufenster, Vermittlung von Hands-on-Erfah-rung,BerücksichtigunginLehrplänen)hilfreich.NichtzuletztbedarfdieDLT/Blockchain-TechnologieenormermultidisziplinärerForschungsanstrengungen, um das von ihr erwartete Wachstumspotential zurEntfaltungbringenzukönnen.Daesdabeiu.a.darumgeht,den„First-moverad-vantage“zulukrierensowieimWettbewerbderNationenundWirtschaftsregio-nenmöglichstvieleArbeitsplätzeaufdiesemFeldderdigitalenTransformationzuattrahieren, isthiereineArt„Windhundrennen“zubeobachten.MöglichstraschzurVerfügunggestellteForschungsmitteldürftensichgesamtwirtschaftlichdeut-lichbesserzuBucheschlagen,alsmitderüblichenZeitverzögerungerfolgendeZu-wendungen.

4. Fürwelche aktuellen, real existierendenAnforderungenundUse Cases funktio-niert eine DLT/Blockchain besser als etablierte Technologien?Welche Anwen-dungsfällesindausIhrerSichtgefährlich?WassinddiezentralenSchwächenderTechnologie?InderAntwortaufFrage3wurdenbereitsAnwendungsbereichegenannt,fürdievonDLT/Blockchainklarbessere(weileffizientere,transparentere,datenschutz-konformereoderdenMarktzugangerleichternde)ErgebnissealsvonetabliertenTechnologienerwartetwerden.Festzustellenistallerdings,dassindernochfrü-henPhasedesTechnologielebenszyklus(Entstehungsphase,allenfallsinTeilberei-chenbereitsWachstumsphase)nochwenigevorzeigbareUseCasesexistieren.ZuvorderstisthierwohlnachwievorBitcoinals„Währung“zunennen,dieinner-halbwenigerMinutensichereundkostengünstigeTransaktionen„rundumdenGlobus“zulässt,wasdiediesbezüglichePerformanzherkömmlicherFinanzdienst-leisterdeutlichindenSchattenstellt.Als funktionierenderAnwendungsfall imBereichderHerkunftsnachweise kanndasvonDeBeersetablierteSystemtracr.compräsentiertwerden,dasdenWegeinesDiamantenvonderMinebiszumEndkundendokumentiertunddamitdazubeiträgt,denHandelmitsog.„Blutdiamanten“zubekämpfen.DerBlockchain-gestützteSekundärhandelmitSoftwareerfülltauchdiestrengenAnforderungenderdeutschenRechtsprechunghinsichtlichdesNachweiseseinerununterbrochenen Rechtekette (https://www.softandcloud.com/de/block-chain/).DieHälftederFührungskräftederdeutschenEnergiewirtschaftgibtan,dassinih-remUnternehmenmitBlockchain-Technologiezumindestbereitsexperimentiertwird (https://www.dena.de/newsroom/revolutioniert-blockchain-die-energie-wirtschaft/).

Industrie4.0undIoTsindohneBlockchain-Fundamentkaumdenkbar,dahierbeistetsheterogeneAkteurehandeln,diesichnichtaufdieZuverlässigkeiteinesVer-zeichnissesverlassenwollen,dasvoneinemanderenderBeteiligtengeführtwird.

Es ist ein bekanntes Phänomen, dassKriminelle zu den „Early adopters“ neuerTechnologienzählen,dasiesichdavoneinenVorsprungvorStrafverfolgungsbe-hördenunddamiteineReduktionihrespersönlichenRisikoserhoffen.SolittdiebedeutendeEntwicklungBitcoinzunächstuntereinem„halbseidenen“Ruf,deraufihrefrüheVerwendungalsZahlungsmittelaufdemDarknet-Schwarzmarkt„Silk

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Road“ zurückzuführenwar. Bis heute ist Bitcoin ein imDarknet beliebtes Zah-lungsinstrument, demallerdingsnicht oder zumindestwesentlich schwerer zu-rückzuverfolgende Coins wieMonero den Rang abgelaufen haben. Bei alledemsolltenichtübersehenwerden,dasssichfürGeschäfteinderSchattenwirtschaft,fürBestechung, internationaleorganisierteKriminalitätundTerrorfinanzierungBargeldnachwievorgrößteBeliebtheiterfreut.DennochistesnichtderGrundfürkriminelleTaten,auchwenneswegenseinerrelativenAnonymitätundhohenAk-zeptanzfürdieVerschleierungillegalerTransaktionengenutztwird(H.Mai,Bar-geldundKriminalität, in: J. Lempp/T.Pitz/J. Sickmann (Hrsg.),DieZukunftdesBargelds[2018],134).EbensoverhältessichmitBitcoinundanderenKryptowäh-rungen.IndiesemZusammenhangmagessogareintröstlicherGedankesein,dassderenÜbertragung–andersalsjenevonBargeld–keinenpersönlichenKontakterfordert,sodasszumindestdarauskeineGefahr fürLeibundLebenderanderTransaktionBeteiligtenresultiert.PersegefährlicheDLT/Blockchain-AnwendungensinddemVerfasserdieserStel-lungnahmeunddenAngehörigendesBlockchain-Center.eukaumbekannt.Zuden-kenwäre allenfalls an für strafbare oder sonst verpönte Zweckeunter Zuhilfe-nahmeunaufhaltsamerSmartContractsausgesetzteBelohnungenoderdieaufdie-selbeArtundWeisebewirkteSteigerungder„Effizienz“vonRansomware-Angrif-fen.SolltesichdieFrageabermehraufallgemeineGrenzenundHerausforderungenderDLT/Blockchain-Technologiebeziehen,wären–jedenfallsvoneinem„zentra-listischen“Standpunktausbetrachtet–imHinblickaufdieBitcoin-BlockchainundandereöffentlicheBlockchains(wieEthereum)insbesonderefolgendePunktezunennen:

– dienochnichtausreichenderforschtenBedingungenfürdieStabilitätdesjeweiligenÖkosystems

– dermitöffentlichenBlockchainsverbundeneRessourcenverbrauch

– dieTendenzzurKonzentrationderHashingPower– diemangelndeSkalierbarkeit(„blocksizedebate“)– das Fehlen eines Konsens-Mechanismus für Änderungen des der Block-

chainzugrundeliegendenProtokolls

– dierelativeRegulierungsresistenz– diefehlendeZurechenbarkeit(kein„Betreiber“odersonstigerVerantwort-

licher)– diederzeitnochfehlendeResistenzgegenkünftigverfügbareQuantencom-

puter

ImZusammenhangmitSmartContractsgebenderzeitu.a.folgendeAspektAnlasszurSorge:

– diewegendergrundsätzlichangestrebtenUnveränderbarkeitzugleichge-gebenemangelndeKorrigierbarkeit vonFehlern (vgl. “TheDAO“,dessenkatastrophalerProgrammierfehlereinemAngreiferdas„Abziehen“von60Mio.USDermöglichte,wasschließlichdurcheine„HardFork“ungeschehen

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U NIKASSEL ✓ ERSITÄT

Arto in,uvtütu of the vaLi.dators

Permi.ssiovaess Publie

Proo-f of work

PermissiowLess PubLic

Proof of stalee

Feel;

MuLtigiewat.re

Trust to A VAndator

Pervtkissi-oned

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Permiss iovteol

Private

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gemachtwurde,diederEthereum-BlockchaininGestaltdesdamitverbun-denenReputationsverlustsabereinenhohenPreisabverlangte)

– diefehlendeMöglichkeiteinerangemessenenReaktionaufunvorhergese-heneEreignisse

– derfehlendeRaumfürdieInterpretationvonCodeimjuristischenSinne– bislangungeklärteHaftungsfragen

– diewegendesgrundsätzlichglobalenCharaktersvonSmartContractsandie Grenzen der Leistungsfähigkeit des Internationalen Privatrechts sto-ßendenFragennachdemdaraufanwendbarenRecht

– diebereitserwähnten„kriminellen“SmartContracts– bislang ungelöste Fragen des Verbraucherschutzes undweitere Regulie-

rungsfragen

5. Welche gesellschaftlichen, aber auch ökonomischen, ökologischen und sozialenMöglichkeitensindmitdenverschiedenenAnsätzen(privateBlockchain,öffent-lich-genehmigungsbasierte Blockchain und öffentlich-genehmigungsfreie Block-chain)undentsprechendenAnwendungsmöglichkeitenverbundenundwieschät-zenSiediesePotentialeinihrergrundlegendenBedeutungein?AndieserStelleseizunächstaufdieBeantwortungderFragen1und2verwiesen.„PrivateBlockchains“sinddanachmiteinemvergleichsweisegeringenRessour-cenverzehrverbundenundweiseneinenhohenDurchsatzauf,setzendafürabersozialesVertrauenzwischendenAkteurenvorausundsindüberdiesvonderZu-verlässigkeit klassischer IT-Sicherheit abhängig. ImExtremfallhat eine „privateBlockchain“annähernddieselbenEigenschaftenwieeineprivatbetriebenerelati-onaleDatenbank,istaberwegenderverwendetenkryptographischenKomponen-tenetwasnachvollziehbarersowietransaktionssicherer(vgl.S.Voshmgir,Block-chains,SmartContractsunddasDezentraleWeb[2016],16;Internet-Quelle)unddeshalbzugleichetwaswenigerflott.WelcheBlockchain-ArtfüreinebestimmteAnwendunginBetrachtkommt,hängtimWesentlichenvonderBekanntheitoderAnonymitätderbeteiligtenKnotenbetreiberundvonderenVertrauenswürdigkeitab:

Abbildung5ausP.Kravchenko,Ok,Ineedablockchain,butwhichone?(2016),

https://medium.com/@pavelkravchenko/ok-i-need-a-blockchain-but-which-one-ca75c1e2100

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Öffentlich-genehmigungsbasierteBlockchainserlaubennichtjedermann,sichmiteinemKnotenzubeteiligen,weisendaherwenigerKnotensowiegesteigerteVer-traulichkeitaufundsindwegendergeringerenoder fehlendenTransaktionsge-bührenauchwenigerressourcenintensivunddaherjeTransaktionkostengünsti-geralsöffentlich-genehmigungsfreieBlockchainswieBitcoinundEthereum.Aller-dingszeigennurLetztereinuneingeschränkterWeisedieBlockchainshäufigzupauschal zugeschriebenen Eigenschaften Unveränderbarkeit, „trustless trust“,Resilienzetc.DermitdergeringerenAnzahlvonKnoteneineröffentlich-genehmi-gungsbasierten Blockchain erzielbare höhere Durchsatz wird um einen hohenPreiserkauft:DierelativeÜbersichtlichkeitdesNetzwerkgraphensteigertdieVor-hersehbarkeitvonKommunikationspfaden,wasdiegezielteStörungderKommu-nikationermöglichtunddamitaucherfolgreicheAngriffeaufdieAusgewogenheitderBlockchain(„balanceattack“)mitdemZiel,Forkszuprovozieren,umdasVer-zeichnis in betrügerischer Absicht „umzuschreiben“, nämlich nur in dem nichtmehr weiterverfolgten Zweig der Blockchain eingebundene Transaktionen imNachhinein„ungeschehen“zumachenunddamit„doublespending“zubewirken(vgl.N.Kannengießeretal.[oben,Abb.1]).„Private Blockchains“werden häufig innerhalb eines Unternehmens eingesetzt,um nicht mehr zeitgemäße papiergebundene oder sonst veraltete oder redun-danteFormenderDatenhaltungzuersetzen.DerhierdurchargverwässerteMo-debegriff„Blockchain“wirdzuweilenauchdazuverwendet,längstfälligeModer-nisierungsschrittederunternehmenseigenenITgegenüberdenMitarbeiterinnenundMitarbeiternzurechtfertigen(„blockchainasanexcuse“).MancheBeobachtersagen den „privaten Blockchains“ dasselbe Schicksal wie den „Intranets“ der1990er-Jahrevoraus,die–spätestensmitdemAufkommendesWeb2.0–fastvoll-ständigvomInternetverdrängtwurden,zumalanderekryptographischeVerfah-ren,wiedigitaleSignaturenundinsbesonderedasZero-Knowledge-Protokollhier-fürdeutlichgeeignetererscheinenals „privateBlockchains“ (vgl.V.Buterin,OnPublicandPrivateBlockchains[2015];Internet-Quelle).Öffentlich-genehmigungsbasierte Blockchains betreibt ein Konsortium,weshalbmansieauchals„konsortialeBlockchains“bezeichnet.SiewerdenhäufigvonFi-nanzdienstleisternundimBereichderEnergiewirtschafteingesetzt.BeispielesindR3,TheEnergyWebundTheBlockchainInsuranceInitiative.GrundsätzlichkommenkonsortialeBlockchainsauchfürbestimmteAufgabenderöffentlichenVerwaltunginBetracht,beidenenausGründendesDatenschutzeso-derderGovernanceaufdieüberragendeZuverlässigkeitundTransparenzöffent-licherBlockchainsverzichtetwerdensoll.

Öffentlich-genehmigungsfreie Blockchains (Synonym: „die Blockchain“) habenihreWurzelninderCypherpunk-Szene,alsoimKreisejenermeistjungen,gutaus-gebildetenAktivisten,dieimverbreitetenEinsatzvonKryptographieunddaten-schützendenTechnologien einMittel zurHerbeiführung sozialerReformenundder Stärkungdes für eine offeneGesellschaft unverzichtbarenDiskurses sehen.Auchwennbisheutenichtaufgedecktwurde,wermitdemPseudonymSatoshiNakamotoalsMastermindhinterderEntwicklungvonBitcoinsteckte, lässtsichauchdieeinwenig„subversive“HerkunftdesohneFinanzinstitutionenfunktionie-rendenBezahlsystemsnichtverleugnen,dessenWhitepaperam31.Oktober2008unddamit ausgerechnet amWeltspartagunmittelbarnachdemHöhepunktderWeltfinanz-und-wirtschaftskriseveröffentlichtwurde.Eshatunzweifelhaftdas

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Potential,Machtverhältnisse„bottomup“zuverändern.GeradedeshalbwerdensowohlBitcoinals„dieMutterallerBlockchains“alsauchalleanderenöffentlich-genehmigungsfreienBlockchainsvorallemvontotalitärenRegimenbekämpfto-derzumindestmitArgwohnbetrachtet.AberauchjeneAkteureindemokratischenStaaten,dieihreMachtderExistenzvertauensstiftenderIntermediäre(wieZent-ralbanken,Geschäftsbanken,Versicherungen,umnureinigezunennen)verdan-ken,suchennachWegen,denSpießumzudrehenundnunihrerseitsdieExistenz-berechtigung solcherBlockchains in Frage zu stellen. Sowerden sie etwanichtmüde,Bitcointotzureden,aberdieBlockchain-TechnologiealssolchezupreisenunddabeimeistdochnurdiekonsortialeBlockchain,anderihreInstitutionbetei-ligtist,odergarderenprivatezumeinen.

BeiLichtebetrachtet,sindjedochöffentlich-genehmigungsfreieBlockchainsdieei-gentlichen „Game Changer“. Sie können etwa bislang allenfalls durch das Ver-traueninGütesiegelfürVerbraucherinneneinigermaßennachvollziehbareAussa-genüberfairgehandelteProdukteaufjedemPunktderWertschöpfungskettebishin zum Farmer oder der einzelnen Landarbeiterin nachprüfbarmachen.Men-schenausLändernderviertenWelt,diewirneudeutschals„underbanked“oder„unbanked“bezeichnen, lassensienachdemMotto„beyourownbank“endlichauchandenSegnungenundnichtnurandenHerausforderungenderglobalisier-tenWirtschaftteilhaben.MitBlockchain-gestütztenMethodenließesichdortdieKorruptionbekämpfen,durchgrundbuchartigeLandregisterdasErgebnisoftle-benslangerharterArbeiteindeutigdenBerechtigtenzuordnenunddurchdigitaleWahlsysteme eine Grundvoraussetzung für demokratische Strukturen schaffen.Freilichistzuerwarten,dassdiederzeitigenMachthaberdemnichttatenloszuse-henwerden.DLT/Blockchain-Technologiekönnteesihnenaberbedeutendschwe-rermachen,diederzeitigenZuständeaufrechtzuhalten.SchonunterdiesemAs-pekt sollten demokratischeRechtsstaaten öffentlich-genehmigungsfreienBlock-chainstendenziellmitWohlwollenbegegnen,stattihreAnwendungundFortent-wicklungaufderGrundlagezukurzgreifenderArgumentezuerschweren.VorderAnwendungöffentlich-erlaubnisfreierBlockchainszur„Auslagerung“bis-herigerStaatsaufgabenoderauchnurzurtransparenterenErfüllungsolcherAuf-gabendurchdenStaatistfreilichsorgfältigzuanalysieren,welchenKriteriender-artigeBlockchainsgenügenmüssen,umkeinunkalkulierbaresRisikoeinzugehen(diesistu.a.GegenstanddesForschungsprojekts„TrustedBlockchain“amBlock-chain-Center.eu). So ist die Tendenz solcher Blockchains, die für den Proof-of-Work-Konsens-MechanismuserforderlicheHashRateaufrelativwenigepotenteMinerszukonzentrieren,besondersdannproblematisch,wenndieseinLändernihrenSitzhaben,diekeinenArt.14GG(Eigentumsgarantie)kennen,sodassent-wederdiedasMiningbetreibendenUnternehmenoderderenEnergielieferantendem(fremden)staatlichenZugriffausgesetztsind.DiespieltheoretischeAbsiche-rungsolcherBlockchainsgreiftnämlichnurdann,wennrationaleAkteueremone-täreZieleverfolgen.WilleinmächtigerAkteuer(Staat)ausanderen,insbesonderepolitischenGründeneineöffentlich-erlaubnisfreieBlockchaindesavouierenunddamitdiedavonabhängigenVerwaltungenund/oderWirtschaftszweige (insbe-sondereandererLänder)inBedrängnisbringen,magihmdiesgelingen.AufderGrundlagesolcherÜberlegungenscheintesbesonderslohnendzusein,dieMög-lichkeitderEtablierungbundesländer-undstaatenübergreifenderodergareuro-päischerBlockchainszuprüfen.Wegenderdannnotwendigerweisebegrenzten

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ZutrittsmöglichkeitfürweitereKnotenwärensolcheBlockchainsi.S.d.derzeitüb-lichenTerminologienichtals„öffentlich-erlaubnisfrei“zuklassifizieren.VorallembeieinererheblichenAnzahlvonKnoten,dieüberdiesvonInstitutionenmiter-heblicherReputation betriebenwerden, hätten sie aber ähnliche EigenschaftenohnezugleichdiegeschildertenNachteilemitsichzubringen.

6. WelcheVoraussetzungenmüssendafürerfülltsein,damitDLTs/BlockchainInter-mediäreersetzen?WelcheNachteilekanndieshaben?Hier als „öffentlich-genehmigungsfrei“ bezeichnete Blockchains werden immerundohneweitereVoraussetzungen Intermediäreersetzen.Dieswirdallerdingsweniger–wievonmanchenerwartet–in„disruptiver“Weise,sondern–jenachdemGradderAkzeptanzdurchVerbraucherundUnternehmerinnen–allmählicherfolgen.ZugleichsorgenAnpassungsprozessedafür,dassdieAngebotederbishe-rigenIntermediärer–jedenfallsderentsprechendflexiblen–innovativerundda-mitattraktiverwerden.SohatschondiebloßeMöglichkeit,mitBitcoininkürzes-terZeitglobaleFinanztransaktionenabwickelnzukönnen,zurrascherenEntwick-lung von Echtzeit-Bezahldiensten imBanken- undKreditkartensektor beigetra-gen.Umgekehrt werden auch Blockchain-basierte Koordinationsmechanismen, dieetwa Funktionen der großen E-Commerce- und Social-Media-Plattformen wieAmazon,Facebook,YouTube,Instagram,LinkedIn,Twitter,Xing,UberoderAirbnbübernehmenkönnten,aufdieEntwicklungundständigeVerbesserungbenutzer-freundlicherAppssowieaufentsprechendesMarketingangewiesensein.DaheristauchlängerfristignichtvondervollständigenErsetzungvonIntermediärenaus-zugehen,sonderndavon,dassesdurchDLT/Blockchain-TechnologiemehrWett-bewerbgebenwird.Nebendenverbleibenden(adaptiven)Platzhirschen,diez.B.mit ihrer Erfahrung und Reputation punkten können, werden jedenfalls – unddeutlichleichter,alsvordemHintergrundderderzeitigenSituationinderPlatt-form-Ökonomie–auchneueAnbietereineChanceaufdenMarkteintritterhalten.Letztlichwird–wieimLaufederWirtschaftsgeschichtebereitswiederholtzube-obachtenwar–aufdiePhasenderIntermediatisierungundderDisintermediati-sierungeinesolchederReintermediatisierungfolgen.Nachteilekanndiesvoral-lem für zu wenig anpassungsfähige bisherige Intermediäre haben, die es nichtrechtzeitigschaffen,ihrGeschäftsmodellentsprechendanzupassen.Hierwerdenzweifellos auch Arbeitsplätze verloren gehen. Gesamtwirtschaftlich betrachtetsollteaberderausderSteigerungdesWettbewerbsresultierendeNutzendeutlichüberwiegen.

7. GibtesStrategien,uminnerhalbeinesdezentralenSystemseinengemeinsamenKonsensderUserhinsichtlichStandards,PatchesundUpdateszufinden?HiermitwirddasProblemder „BlockchainGovernance“angesprochen.DasvonSatoshiNakamoto(wer immerdasseinmag)entworfeneDesignvonBitcoin istbemerkenswert:EskombinierthinlänglichbekannteFunktionenundEntwicklun-gen auf dem Feld der Kryptographie (öffentliche und private Schlüssel, Hash-Werte, Merkle-Bäume) in genialerWeise mit spieltheoretischen ErkenntnissenundKonstrukten(Proof-of-Work).Wasihmallerdingsfehlt,isteinexpliziterMe-chanismusfürdieAnpassungankünftigeErfordernisse.EinsolcheristabernichtnurinderEvolutionlebendigerOrganismenwegenderSelektioni.S.v.„survivalof

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thefittest“fürlängerfristigenErfolgentscheidend.Soscheintesauchfüreineglo-bale,dezentraleBlockchainunangemessenzusein,dassEntscheidungenüberdieFortentwicklungdessog.„Protokolls“,alsoderdie„Spielregeln“enthaltendenSoft-ware,„off-chain“,etwaüberMailing-ListenodergarbeiBesprechungenvonCore-EntwicklerninHotelzimmern,getroffenwerden.FreilichhängtdieUmsetzungdie-serEntscheidungnochdavonab,obdieseauchvondenMinersundletztlichauchvondenBetreibernderKnotenmehrheitlichmitgetragenwird.DieseFormder„implizitenGovernance“bietetvorallemneuhinzukommendenEntwicklernnurgeringeAnreize,innovativeVorschlägezuunterbreiten.StattdessenkonzentriertsichdieEntscheidungsmachtzunehmendbeieinervergleichsweisekleinenundtendenziellanderErhaltungdesStatusquointeressiertenGruppevonCore-Ent-wicklernausderfrühenPhasevonBitcoin.AusderKombinationdiesesUmstandsmitderKonzentrationeinesgroßenAnteilsanderHashRatebeirelativwenigenMinersresultiertdieGefahrderschleichendenZentralisierungderMachtverhält-nisseimBitcoin-Netzwerk,dassichjaeigentlichderDezentralisierungverschrie-benhat.

Freilich besteht fürAkteure, diemit der Entwicklung einer öffentlich-genehmi-gungsfreienBlockchainunzufriedensind,stetsdieMöglichkeit,ihreTokenabzu-stoßenoder–wennsiedavonüberzeugtsind,es„selbst“resp.zusammenmitihrenGefolgsleutenbessermachenzukönnen–eineHardForkzubewirken,dieallebis-herigenEigenschaftenderUrsprungs-BlockchainundderenTransaktionshistoriebiszumTagdesForkingübernimmt,aberhinsichtlichihrerFortentwicklungei-nemanderenMachtgefügeunterliegt.VergleichbaresgiltfürdashinsichtlichderindiesemZusammenhangentscheiden-denPunkteähnlichaufgebauteEtherum-Netzwerk.DiegeplanteUmstellungvonProof-of-WorkaufProof-of-StakealsKonsens-Mechanismuskönnteallerdingsdengeschilderten Konzentrationstendenzen entgegenwirken, da es das Gefälle zwi-schenMinersundNutzerndeutlichverringernodergänzlichaufhebenwird.JüngereEntwicklungenimBereichderBlockchain-TechnologieexperimentierenmitKonzeptender„On-Chain-Governance“.DabeiwirdetwaabhängigvomErgeb-nis einer Abstimmung unter allen Nutzern eine neu vorgeschlagener Code-Se-quenzzunächstgetestetundimFalleineserfolgreichenTestsdemaufdieseWeiseevolvierendenProtokoll hinzugefügt,wasdemjenigen,derdieÄnderungvorge-schlagenhat,zugleicheineBelohnunginderFormvonProtokoll-Tokens(alsovonEinheitenderdieserBlockchainzugrundeliegenden„Währung“)verschafft.SoüberzeugendderartigeEntwicklungen auf den erstenBlick scheinenmögen,bergensiedocherheblicheGefahreninsich:Gewissermaßenaufder„Mikroebene“werdenKoordinationsprozesseerleichtert,wastendenziellzumehrGerechtigkeitführensollte.Andererseitswirdesaufder„Makroebene“immerschwieriger,dieMeta-StrukturderGovernance–alsogewissermaßenderen„Verfassung“–zuän-dern,wasdasSystemletztlichangreifbarmacht.Letztlich ist davon auszugehen, dass es für jede Ausformung der Blockchain-GovernancepassendeAnwendungsbereichegibt.Wennes–wiebeiBitcoin–umdiezuverlässigeAufzeichnungvonTransaktionenüberWertegeht,istmöglicher-weisedereherkonservativeAnsatzvorzuziehen,währendeineraschereMutatio-nen ermöglichende Governance mehr zu einem dynamischeren Umfeld passen

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mag.(Vgl.zuallenhierangesprochenenundnocheinigenweiterführendenPunk-ten den überaus lesenswerten Beitrag F. Ehrsam, Blockchain Governance: Pro-grammingOurFuture[2017];Internet-Quelle.)

ZumStichwort„Standards“ istanzumerken,dasssichdiesehäufigals„De-facto-Standards“ durch Marktmechanismen oder auf Grund ihrer Definition seitensmächtiger Stakeholders ergeben. Dagegen werden technische Standards durchNormengremien verabschiedet und De-jure-Standards durch den Gesetzgebervorgegeben.StandardskönnenausInkompatibilitätenresultierendeEffizienzver-lustevermeidenhelfen,waseinernochjungenTechnologiezumDurchbruchver-helfenmag.Dagegenwirkensielängerfristigtendenziellinnovationshemmend,daÜbergängezwischenStandardsmeistschwierigsind,weilsichdieÜberlegenheiteinesbishernichtrealisiertenStandardsschwerzeigenlässt.DerStandardssetzendeGesetzgeberläuftstetsGefahr,sichdemVorwurfderWis-sensanmaßungauszusetzen.AndererseitskanneinausreichendeFlexibilität er-laubenderStandardeinenPunktinderNähedesvermutetenOptimumsdefinie-ren,vondemausesdemMarktraschergelingt,sichzumtatsächlichenOptimum„einzuschwingen“.VordiesemHintergrundsindgrundsätzlichauchBemühungenzurDefinition von Standards für Blockchains zu sehen. Bei öffentlich-genehmi-gungsfreienBlockchains tritt allerdingsnochdieProblematikdesUnterfangenshinzu, einedezentraleEinrichtungmittels zentralerNormsetzung regulierenzuwollen.AufdiesemFeldbestehtnochvielökonomischerundjuristischer,vielleichtauchpolitikwissenschaftlicher,soziologischerundinformationswissenschaftlicherFor-schungsbedarf.

8. WiegehtmanmitirrtümlichenFalschbuchungenoderunveränderbargespeicher-tenFalschmeldungenum?Wiegehtmanmitillegalen,aufderBlockchaingespei-chertenDatenum,mankannsieschließlichnichtlöschen?

IrrtümlichodersonstohneRechtsgrundaufeinerBlockchainverzeichneteTrans-aktionen sindmitderversehentlichenÜbereignunggesetzlicherZahlungsmittelvergleichbar:Auchdieselässtsichnichtrückgängigmachen,abermankanneinegegenläufigeTransaktion(Rückübereignung,Rücküberweisung)durchführenunderforderlichenfalls mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung erzwingen lassen.DiesefehlerbehafteteTransaktionkannsowohlaufderBlockchainalsauchaußer-halb derselben (etwa durch Übergabe oder Überweisung ihres in Euro ausge-drücktenWerts)neutralisiertwerden.Auf„derBlockchain“werdenausschließlichTransaktionenüberSatoshi(s.dieBe-antwortungvonFrage1)verzeichnet.AllerdingsgibteseinigeMöglichkeiten,mit-telbarauchandereInformationenunveränderbaraufderBlockchainzu„verewi-gen“.Dieskannz.B.durchÜbertragungdesgeringstmöglichenBetrags(1Satoshi)aufeinefreigewählte„Bitcoin-Adresse“geschehen,zuderzwarniemanddenpas-sendenprivatenSchlüsselhat,deren26bis35alphanumerischeStellenaberals„Nachricht“interpretierbarsind.AufdieseWeiselassensichproTransaktionbiszu32BytesanNutzdatentransportieren,sodasses–mühseligundmitnichtzuunterschätzendemAufwand–mit einerVielzahl solcher „Fake-Überweisungen“sogarmöglichist,FotosoderkleineMP3-Tondateienpermanentzuspeichern.Ver-gleichsweise„praktischer“istdaschondieMethode,dasStandardskript„OP_RE-TURN“,daseingeführtwurde,umMetadatenfürTransaktionenandererWerteals

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Bitcoin„huckepack“aufderBitcoin-Blockchainspeichernzukönnen,zuverwen-den.DamitlassensichproTransaktion(wohlgemerktaufexistierendeAdressen,sodassdieprimärdamitübertragenenBitcoin-Einheitennichtverlorensind)alssog.„Payload“biszu80Bytes„mitübertragen“undfürimmeraufderBlockchainspeichern.(WeiterführendA.Sward/I.Vecna/F.Stonedahl,DataInsertioninBit-coin’sBlockchain,ledgerjournal.org,DOI10.5915/LEDGER.2018.101.)

Daraus lässtsicherkennen,dassallenfallsganzsimple,bloßeineeinzige„Fake-Adresse“ oder eine einzigePayloadnutzendeKommunikationsakte unmittelbarmitüblichenWerkzeugenzurUntersuchungderBitcoin-Datenbank(etwaBlockExplorer)wahrgenommenwerdenkönnen.WaseinengrößerenUmfangaufweist,lässtsichdagegennurdurchdieVerknüpfungmehrererTransaktionennachbe-stimmtenRegelnunddamitgewissermaßenaufeinerAnwendungsschichtober-halbderBitcoin-Blockchain„sichtbar“oder„hörbar“machen.Diejenigen,diederartigeWerkzeugeherstellen,anbietenoderkonfigurierensinddaherzugleichjene,welchederinterpretierbarenNachrichtihreWahrnehmbar-keitwiedernehmenkönnen,obwohldie ihrzugrundeliegendenDatennachwievorinderBlockchaingespeichertsind.AndieserStelleistauchandasGrundbuchzuerinnern,daseineArt„papiergebun-dene,staatlichbetriebeneBlockchain“darstellt,ausderebenfallsnichtsgelöscht,sondern allenfalls „gerötelt“wird, damit dieKette vonTransaktionen nachvoll-ziehbarerhaltenbleibt.InähnlicherWeiseistauchalssolchenunveränderlichenEinträgenaufeinerBlockchaindurchspäterVerbuchtesihre„Gültigkeit“zuneh-men.Sokönnten insbesondereobsolete, falscheoder illegale Informationenge-kennzeichnetwerden.Wersiedennochverwendet,müssteevtl.mitRechtsfolgenvonSchadensersatzbisStraferechnen.InähnlicherWeiseließesichmitindieBlockchaingesetztenLinksaufaußerhalbderselbenbefindlicheDatenverfahren.AuchdieseLinkskönntendurchspätereTransaktionen als „ungültig“ oder „illegal“markiert, nicht jedoch als solche ge-löschtwerden.PrimärwäreindiesenFällenohnehinbeimAnbieterderverwiese-nenDatenanzusetzen.Das inderdigitalenWelt immerbestehendeRisiko,dassmandessennichthabhaftwerdenkann,wäreggf.imRahmeneinerumfassendenInteressenabwägungmitdemZieleinerrechtlichenRegulierungderProblematikentsprechendzuberücksichtigen.Einschränkung:InprivatenodersehrkleinenBlockchainsmitanderenKonsens-MechanismenalsProof-of-WorkoderanderenMechanismenzurAbsicherungderZuverlässigkeitderverwendetenZeitstempelistdienachträglicheÄnderung/Kor-rekturvonEinträgenmöglich.InderDefinity-BlockchainistdiedurchdieMehr-heitbeschließbareÄnderungsogarexpliziterBestandteildesProtokolls.Dasgehtfreilich zulasten der Verlässlichkeit derDatenspeicherung. Unklar ist noch,wiesichdiesaufdieNützlichkeitsolcherAusprägungenderBlockchain-Technologieauswirkt.WäredieBlockchaindannnurnocheinMittel,umdasVertrauen,dasinmehrere voneinander unabhängige, sich idealerweise (?) gegenseitig misstrau-ende Institutionen gesetztwird, zusammenzuführen? In derartigen Protokollenkönnteauchvorgesehensein,dasskleinerÄnderungennurdereinfachenMehr-heitbedürfen,währendgewichtigeÄnderungeinequalifizierteMehrheitodereinegerichtlicheAnordnungvoraussetzen.

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9. InwieweitistdasoffeneundverteilteDesignderBlockchainmitdemDatenschutz(insbesonderedem„RechtaufVergessenwerden“nachderDSGVO)vereinbar?DiemitderDSGVOangestrebteTechnologieneutralität(vgl.Erwägungsgrund15)wurdenurinbegrenztemMaßeerreicht.DasFehlenjeglicherBezugnahmeaufde-zentraleDatenspeicherungistimHinblickaufdierasantzunehmendeBedeutungder DLT-Blockchain-Technologie eine gravierende Regelungslücke. So wird be-reitsdieMeinungvertreten,öffentlich-genehmigungsfreieBlockchainsseienvorallemwegendernichtrealisierbarenLöschungspflichtaberauchwegenderoffen-sichtlichen Schwierigkeit, die dezentrale Datenverarbeitung einem greifbaren„Verantwortlichen“zuzurechnen,nichtDSGVO-konform.InderTatkollidiertdasauchals„RechtaufVergessenwerden“bezeichneteRechtaufLöschungmitdenhervorstechendenEigenschaftendieserKlassevonBlock-chains,dieinsbesondereinderenUnveränderbarkeit,Zensurresistenz,Transpa-renzundResilienzzusehensind.AufderübergeordnetenverfassungsrechtlichenEbeneprallenaberauchgrund-rechtlichgeschütztePositionenaufeinander,dieaufderGrundlageumfassenderAbwägungsvorgängeinpraktischeKonkordanzzubringensind.SokanndieVerwendungvonDLT/Blockchain-Technologiedurchausimüberwie-genden Interesse der/des von der Speicherung personenbezogener Daten Be-troffenenliegenundüberdies–ganzimSinnevonPrivacybyDesign–zurVerfol-gungdatenschutzrechtlicherAnliegenbeitragen. SokönntensolcheBlockchainsnichtaufIntermediäreangewieseneunddamitidealePlattformenfürdieVergabevonZugriffsrechtenauf(inderRegelnichtaufeineröffentlichenBlockchainge-speicherte)Datenbilden.Damitsollteesschließlichmöglichsein,diebereits inBeantwortungvonFrage3alserstrebenswertdargestellteRückübertragungderDatensouveränitätandie„betroffenePerson“zuerreichen.AberselbstfürdenFall,dassdieSpeicherungganzundgarnichtimInteressederbetroffenenPersonliegt,mussmansichfüreineumfassendeInteressenabwägungvonderVorstellunglösen,Art.8GRChverpflichtedeneinfachenNormsetzeraufeuropäischerEbeneundaufderEbenedesjeweiligenMitgliedstaateszurSchaf-fungeinesIndividualgrundrechts,dasnurdieInteressenderbetroffenenPersonindenBlickzunehmenhat.NachwohlzutreffendemVerständnisebnetAbs.2denWegfürletztlichdieWohlfahrtoptimierendeInnovationen(vgl.dazuganzumfas-sendunderhellendinsb.dierezenteHabilitationsschriftN.Marsch,Daseuropäi-scheDatenschutzgrundrecht.Grundlagen–Dimensionen–Verflechtungen[2018];speziellzuBlockchainsbereitsR.Böhme/P.Pesch,TechnischeGrundlagenundda-tenschutzrechtlicheFragenderBlockchain-Technologie,DuD[2017],473ff.).

DarauslassensichAnforderungenandieeinfachgesetzlicheAusgestaltungdesDa-tenschutzrechtsableiten,fürdieselbstdiesonstindieserHinsichtleiderschwei-gendeDSGVOinGestaltdesinArt.23Abs.1normiertenKatalogsvonBeschrän-kungen,insb.mitlit.e),eineGrundlagebereithält.DiePseudonymisierungundunterUmständensogardieAnonymisierung lassensich durch TLD/Blockchain-Technologie stärken. Dies gilt es durch legislativeMaßnahmenzufördernodernutzen.InAnbetrachtdesUmstands,dassDaten,dienicht(mehr)gespeichertwerdensollenoderdürfen,auföffentlich-genehmigungs-freienBlockchainsdennochunveränderbargespeichertbleiben,mussdasRecht

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dieRealitätenakzeptieren:EskannnuranderSpeicherungansetzenundhierAn-reizeschaffen,ggf.peinlichstdaraufzuachten,keineunangemessenenDatenun-veränderbarzuspeichern.AußerdemkönntensichLösungenentlangderzurBe-antwortungvonFrage8dargestelltenLinienergeben.

10. WiekönnenbeiSmartContractsdie imBGBverankertenPrinzipienbeiderBe-handlungvonIrrtümern,wiebeispielsweisedasAnfechtungsrecht,gesichertwer-den?EntgegenihreretwasirreführendenBezeichnungsindSmartContractspersewe-der„smart“nochohneweiteresalsVerträgeimrechtlichenSinneaufzufassen.(Siekönnenwiefolgtdefiniertwerden:„Programmcode,deraufeinerBlockchainläuftunddortdigitaleAssetsoderRepräsentationenkörperlicherGegenständeaufderGrundlagevonanderen–oftexternen–Daten,diezumZeitpunktderProgram-mierungdesCodesnochnichtfeststanden,zwischenzweiodermehrerenParteieninFormvonTransaktionenneuzuordnet.“)VomStandpunktdesdeutschenZivilrechtsausbetrachtet,wirdeinSmartContractinderRegelGegenstandeineraußerhalbdesselbengetroffenenvertraglichenVer-einbarung(i.S.v. „Verpflichtungsgeschäft“) seinundallenfallsdasVerfügungsge-schäftoderzumindestTeilaspektedesselbenbeinhalten.WieTransaktionsdatenaufderBitcoin-BlockchainsindZustandsdaten(sozusagendieSchaltzuständedesdadurch repräsentierten „Welt-Computers“) auf einer Smart Contracts ermög-lichendenBlockchain,wieinsb.Ethereum,unveränderbarunddieeinmalgestar-tetenSmartContractsunaufhaltsam.Sokannauchein„irrtümlich“inGanggesetzterSmartContractnurdanngestopptoder korrigiert werden, wenn dies durch den vorsorglichen Einbau von Siche-rungsmechanismen(z.B.dieVerwendungdesvonderProgrammiersprache„Soli-dity“ angebotenenKonzepts „Delegatecall“,welches das dynamischeNachladenvonausführbaremCodezurLaufzeitermöglicht,durchThird-key-Lösungen,beideneneinvertrauenswürdigerDritter„dieReißleineziehen“kann,oderdurchzurVerfügungstellungentsprechendinterpretierbarerDatendurcheinsog.„Oracle“)explizitsovorgesehenwurde.AndernfallswirdderSmartContractunweigerlichsoausgeführt,wieerprogrammiertwurde.Diesschließtselbstverständlichnichtaus, dass eine gegen den Willen des Erklärenden vorgenommene Verfügung(durcheinegegenläufigeTransaktionaufderBlockchainoderaußerhalbdersel-ben)rückabgewickeltwird.FallseineErsatzvornahmenichtmöglichist,magfürdieDurchsetzungeinesderartigenAnspruchsdieFestsetzungvonZwangsmittelngem.§888ZPOerforderlichsein.EinProblemkannallenfallsdadurchentstehen,dasssichdievomSmartContractBeteiligtenauf „trustless trust“verlassenunddaherüberkeineladungsfähigeAnschriftihresGegenübersverfügen.

11. Wiekannsichergestelltwerden,dassbeimEinsatzvonBlockchain-TechnologienzivilrechtlicheLöschansprüchenichtgänzlichunterlaufenwerden,etwaweilDa-ten-unabhängigdavonobzufällig,fahrlässigoderabsichtlich- ineinersolchenBlockchaingespeichertwurden?(DieNutzendenderBlockchainkönntensichjaggf.aufeineUnzumutbarkeitderLöschungberufenvgl.§275II,IIIBGB).

Vgl.hierzudieBeantwortungvonFrage8.

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12. Wiekann sichergestelltwerden, dassdas strikteAbstraktions- undTrennungs-prinzipdesdeutschenRechtsnichtumgangenwird–wasinderFolgeauchz.B.dasBereicherungsrechtzurMakulaturmachenwürde?

Diese Frage beruht möglicherweise auf dem Missverständnis, Smart ContractsseienalssolcheVerträgeoderumfasstendengesamtenInhalteinervertraglichenVereinbarung. Wie unter Nr. 10 ausgeführt, sind sie dagegen nach deutschemRechtinderRegelallenfallsals(Teile)desVerfügungsgeschäftszusehen,erfüllenalsoeinevertraglicheVerpflichtung,anstattdiesezubegründen.DasBereicherungsrechtbietetu.a.dieLösungdesausdemAbstraktionsprinzipre-sultierenden Problems, dass Verfügungen unabhängig vom kausalen Verpflich-tungsgeschäftzubeurteilensind.EsschafftaufderGrundlageeinesgesetzlichenSchuldverhältnissesschuldrechtlicheAnsprücheaufrückabwickelndeVerfügun-gen,ebenweilvorgenommeneVerfügungenalssolchenichtmehrausderWeltge-schafftwerdenkönnen.DasBereicherungsrechtundseineWirksamkeitwerdendaherdurchSmartContractsnichtbedroht.ImGegenteil:EsstellteinInstrumentzurRückgängigmachungrechtsgrundloserVermögensverschiebungenbereitundentschärftdamiteinProblem,mitdemsichmöglicherweiseandereRechtsordnun-genimUmgangmitSmartContractskonfrontiertsehen.

13. DerGrundgedankevonBlockchainsist,dassEinträgenurhinzugefügtundniemalsverändertwerdenkönnen.WiewollenSiedasProblemendloswachsenderDaten-bankenlösen,dieja,umKonsistenzsicherzustellen,niemalsbereinigtwerdenkön-nen?FallsdieLösungeineTrusted3rdPartyist,diedieDatenbankentleert,warumdannüberhaupteineBlockchain?Esistdavonauszugehen,dassdieSpeicherkapazitätreichenwird.JedenfallsaufderBitcoin-BlockchainwächstdiezuspeicherndeDatenmengeannäherndlinear(derzeitetwasmehrals190GBbeieinemZuwachsvonca.1MBungefähralle10Minuten),währenddieverfügbarenSpeicherkapazitäten(gem.dem„MooreschenGesetz“)exponentiellzunehmen.Überdies istzuberücksichtigen,dassmoderneBitcoin-Core-KnotenzwardiegesamteDatenmengederBlockchain imZugederSynchronisationherunterladenmüssen,waseineentsprechendeBandbreiteer-fordert,dasssieaberunterAnwendungvon„Pruning“,alsodemLöschenbestimm-ter,fürdieAufrechterhaltungderFunktionalitätdesKnotensnichtmehrerforder-licherBlöcke,Speicherplatzeinsparenkönnen.

14. BeiderAnwendungvonBC/DLTkannniemandeineTransaktionverhindernoderrückabwickeln,auchsindKontosperrungenunmöglich.WiekönnteeinregulativerRahmenaussehen,ohnedassdabeidiegrundlegendenEigenschaftenvonBC/DLTaufgegebenwerdenmüssen?Wiekönnendannnachweisbare,rechtsgültigeundeinklagbare,gerichtsfestenVerträge,Haftungsregelungenundverbindlichbeweis-bareZahlungengestaltetwerden?ZunächstseiaufdieBeantwortungvonFrage8verwiesenundüberdiesdarauf,dassTransaktioneninnerhalbeinerBlockchainkeineRechteverändern,sonderntatsächliche Zustände. So ist diejenige, die über den zu einer Bitcoin-Adresse(HashwerteinesöffentlichenSchlüssels)gehörendenprivatenSchlüsselverfügt,auskryptographischenunddamitaustechnischen,nichtdagegenausrechtlichenGründendieEinzigeaufdieserWelt,dieweiteregültigeTransaktionenüberdiedorthintransferiertenWertevornehmenkann.DamitisteineTransaktionaufder

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BlockchainehermitderÜbertragungdesBesitzes(tatsächlicheHerrschaft)alsmiteinersolchendesEigentums(Rechtsposition)zuvergleichen,wobeifreilichbeideVergleichewegen der fehlenden Sachqualität vonKryptowährungen nicht ganzpassen.AnsprücheaufBesitzeinräumungkönnen,wenndieSache(odereinzude-ren inBesitznahmeerforderlicherSchlüssel)etwavombisherigenBesitzerver-stecktgehaltenwird,nurdurchZwangsmittelgem.§888ZPOdurchgesetztwer-den.GleichesgiltfüreineTransaktionaufderBlockchain.

Ausnahmen:– AufgrundderNutzungeines(auchaufderBitcoin-Blockchainverfügbaren)

Multisig-Schemaswirdvorgesehen,dassz.B.2ausinsgesamt3SchlüsselnfürdieBewirkungeinerTransaktionerforderlichsind.Dannkannz.B.derInhaberdesAnspruchsgemeinsammiteineralsSchiedsfraufungierendenDritten signieren, sodassman fürdieVeränderungdes tatsächlichenZu-standsnichtaufdenVerpflichtetenangewiesenist.

– DerdieTransaktionaufderBlockchainsteuerndeSmartContractwurdesoaufgesetzt, dass er die Eingriffsmöglichkeit eines Dritten odermehrererDrittervorsieht(vgl.hierzudieBeantwortungvonFrage10).Dadurchlie-ßensichBlockchainsmiteinersolchenKorrekturmöglichkeitetablieren.Esistnochnichtklar,inwelchemUmfangdamitdieVorteilederBlockchain-Technologiebeseitigtwürden.DieseUnklarheitrührtauchdaher,dassmitder Bitcoin-Blockchain als erster und bislang bedeutendster aller Block-chainsdieUnabhängigkeitvonstaatlichenMaßnahmenalsdezidiertesZielverfolgtwurde.Davonabzugehen ist jedochdienormativeEntscheidungderEntwicklereinerneuenBlockchainodereinerBlockchain-basiertenAn-wendung.SosiehtdasbeiderBeantwortungvonFrage4erwähnteBlock-chain-gestützteSystemfürdenSekundärhandelmitSoftwarevor,dassge-richtlicheEntscheidungenüberdierechtlicheZuordnungdurchKorrektur-buchungennachvollzogenwerdenkönnen(vgl.W.Blocher/A.Hoppen/P.Hoppen,SoftwarelizenzenaufderBlockchain,CR2017,337ff.).Derartigeslässt sich leicht mit Smart Contracts oder auf Blockchains ohne Smart-Contract-Funktionalität, wie der Bitcoin-Blockchain, dadurch realisieren,dass eine oberhalb der eigentlichen Blockchain liegende Anwendungs-schichtgenutztwird,umRechteanSachenoderimmaterialgüterrechtlicheBefugnissedurchPayload-EinträgeinTransaktionenüberProtokoll-Token(etwaSatoshiimFallederBitcoin-Blockchain)zurepräsentieren.

15. WelchevorrangigenRegulierungsfragenstellensichausIhrerPerspektiveinZu-sammenhangmitdemEinsatzvonBlockchain-undDistributed-Ledger-Technolo-giensowiedurchdieAusgabevonKryptowährungenundFinanzierungvonUnter-nehmendurchICOs?WiekannnebenRegulierungsfrageneineinternationaleStan-dardsetzungerfolgen,diedieTechnologienunddamitdieInnovationspotentialesicherstellt?WieschonbeiderBeantwortungvonFrage3ausgeführt,wäredernochzuschaf-fenderklareRechtsrahmeneinKriteriumderInvestitionssicherheitunddamiteinentscheidenderStandortfaktorfürStartupsunddieEntwicklungeinerdeutschenBlockchain-Industrie.Amungünstigstenerscheintes,ineinemBereichdertenden-

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ziellrundumdenGlobusoperierenkann,mitderRegulierungzuzuwartenundda-mitStaaten,diefrühzeitigfürverlässlicheRegelnundandereAnreizesorgen,dasFeldzuüberlassen.

AndererseitsbestehtdieGefahr,durchdieSetzungfalscherAnreizeoderpotenti-elleÜberregulierungdieEntfaltungderMarktkräftezuhemmen.DaherbietetsichnichtnuraufdemGebietvonDLT/Blockchain-Technologien,sonderngenerellfürvielebesondersdynamischeBereicheaufdemWegderdigitalenTransformationalszielführendesInstrument legislativerVorhaben jenesdes„adaptivenRechts-rahmens“an.Sokönnteninsog.„Real-Laboren“oderin„regulatorischenSandkäs-ten“ExperimentierräumefürneueGeschäftsmodellegeschaffenwerden,indenensichdieseerprobenundbeobachtetlassen,ohnesiegleichallenVorschriftenzuunterstellen, deren Anwendungsbereich grundsätzlich eröffnet wäre. Zugleichkönnen daraus Erfahrungen für anstehende Regulierungen gewonnen werden.ÜberdiessolltenbereitsinKraftbefindlicheRegulierungenineinemdynamischenProzesslaufendaufihreGeeignetheitundZweckmäßigkeithinüberprüftwerden,umbeiBedarfraschneueRegelungsansätzeableitenunddamitdieSteuerungs-wirkungoptimierenzukönnen.DieVerwendungvonKryptowährungenalsZahlungs-oderTauschmittelbedarfm.E.keinerbesonderenRegulierung.KritischistdagegenderenUmwechslungvongesetzlichenZahlungsmittelnoder in diese.AndiesenPunkten sind aber schonjetzteinschlägigeundzumTeilimRahmendereuropäischenUnionharmonisierteRegelnfürKYCundAMLzubeachten.AuchindieserHinsichthatdievonEZBundBaFingeteilteParole„Samebusiness,samerisks,samerule“(dasZitatwirdSabineLautenschläger,MitglieddesDirek-toriumsderEZB,zugeschrieben)gewissihreBerechtigung.DieBaFinirrtjedoch,wennsiedabeivonfalschenPrämissenausgeht.Soistetwadasmiteinem„her-kömmlichen“BankautomatenunddessenmöglicherManipulationeinhergehendeRisikoungleichgrößeralsjenes,dasetwavoneinemBitcoin-ATMausgeht.Wäh-rendmitErsteremggf.dasgesamteBankkontoeinesNutzerseinschließlichÜber-ziehungsrahmen leergeräumtwerden kann, ist der „schlimmste anzunehmendeUnfall“beimEinsatzdesLetzterendarinzusehen,dassdieNutzerinfürdievonihrdemAutomatenzugeführtenGeldscheinnichtserhält.DaskannauchbeiWaren-automaten,mitdenenParfümsoderanderevergleichsweisehochpreisigeGegen-ständeverkauftwerden,passieren,ohnedassfürdieseArtderGeschäftsabwick-lung eineBanklizenz erforderlichwäre. Freilich sind auch für denVerkauf vonKryptowährungenüberATMsoderfürdendurchKioskeerfolgendenVertriebvonBons, die online gegen Kryptowährungen eingelöst werden können, geeigneteKYC/AML-Prozessevorzusehen.DagegenscheintesimHinblickaufdasZieleinererfahrungs-undwissensbasiertenAkzeptanzvonDLT/Blockchain-TechnologiendurchdiedeutscheBevölkerungnichtsinnvollzusein,dieserbloßbeiReiseninsbenachbarteAusland(Frankreich,Italien,Österreich)entsprechendeErfahrungenzugönnen. IndiesemZusammenhangwäreauchdieKlarstellung sinnvoll, dassKryptowährungenkeine„Rechnungseinheiten“i.S.d.§1Abs.11S.1KWGundda-mitauchnichtalsFinanzinstrumentezuqualifizierensind.Unter den unmittelbar anstehenden Regulierungsthemen kommt der Finanzie-rungdurchICOsbestimmteinehohePrioritätzu.Zumeinenbestehenhierähnli-cheAnlegerschutzproblemewieimWertpapiergeschäft,sodassdieLösungenfürsog.„SecurityTokens“,dieeineBeteiligunganeinemUnternehmenoderandessen

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Erträgenvermitteln, ebenfalls vergleichbar sein sollten.Zumanderen ist inzwi-schenauchuntervergleichsweiseunbedarftenAnlegernweithinbekannt,dasseinbesondershohesRisikoeingeht,werüberdenErwerbvonTokeninUnternehmeninvestiert.Evtl.kannmandieseOffensichtlichkeitdeserhöhtenRisikosnutzen,umdenAnlegerschutzfürdiejenigenzulockern,diewenigerstarkgeschütztseinmüs-sen,weilsienachvollziehbarundwirklichoffensichtlicheinhöheresRisikoeinge-henwollen.DamitließesichdasgrundsätzlichinteressanteInstrumentalternati-verUnternehmensfinanzierungzurFörderungdesunterentwickeltendeutschenVenture-Capital-Marktesnutzen.Wichtigist,unddasseinandieserStellebewusstwiederholt,jedenfallseineraschelegislativeKlarstellung,dienotfallsvorläufigdurchausaufnationalerEbeneerfol-gensollte,wenneineeuropäischeLösungzulangeaufsichwartenließe.KurzfristigsolltenochdiebereitsimKoalitionsvertragangekündigtegroßzügigeÜberprüfungvonFormvorschriftenauchimHinblickaufihremöglicheErfüllungoderAblösungdurchBlockchain-gestützteVerfahrenangegangenwerden.InmittlererZukunftdürftedieAnpassungdesAktienrechtsanTokenszurReprä-sentation von Entscheidungsrechten anstehen (wodurch evtl. auch komplexeStimmrechtsübertragungenetc.ermöglichtwerdenkönnten),undinetwasferne-rerZukunftjenedesSachenrechtsanTokensalsPublizitätsmerkmal.

BeiallemhierangedeutetenRegulierungsbedarfsollteeinmöglicherweiseüber-geordnetes Ziel derDLT/Blockchain-Regulierung nicht aus denAugen verlorenwerden:DieAnwendungderTechnologiewirdArbeitsplätzevernichtenundneueschaffen.Einevernünftige,„Blockchain-freundliche“Regulierung,dieeinigeFrei-heiteneinschränkt,umamEndedas–nichtzuletztauchverbraucherschützende–Potentialzuentfalten,kannundsolltedazufuhren,dassunterdemStricheinean-sehnlicheschwarzeZahlstehenwird.ZurFragenacheinerinternationalenStandardsetzungseivorallemaufdiedies-bezüglichenAusführungenzurBeantwortungvonFrage8verwiesen.Fürumfas-sendeStandardisierungenscheintderMarktfürBlockchainsnochdeutlichzujungzusein.ZuvormusssichnochvielTechnologieimWettbewerbentwickeln.Davonabgesehen stellt sich im Hinblick auf öffentlich-genehmigungsfreie BlockchainsdasobenunterNr. 7behandelteProblemderGovernance. Zumindest vorläufigdürftehierdieDevise„AdapterstattStandards!“lauten.

16. WiebewertenSiediedieeuropäischeBlockchain-Partnerschaft?Beim„InternetderInformation“hatEuropadasFeldvölligdenUS-amerikanischenundasiatischenAkteurenüberlassen.DasdurchDLT/Blockchain-Technologieer-möglichte„InternetderWerte“weißeuropäischeStandortvorteilewieErfahrungalsFinanzplatz,politischeStabilität,grundrechtlichgewährleisteteEigentumsga-rantieundBerufsfreiheit,IT-SicherheitundvielleichtsogardenDatenschutzeuro-päischer Provenienz zu schätzen.Wenn einemdas Schicksal schon eine zweiteChancegibt,solltemansienützen!Überdieskönnte(wieamEndederBeantwor-tungvonFrageNr.5bereits angedeutet) einegemeinsameBlockchainderMit-gliedstaatenderEuropäischenUnionnichtnurfürdieals„Digitalnatives“aufge-wachseneGenerationdeneuropäischenGedankenversinnbildlichen,weildabeiallebeidergemeinsamenVerfolgungvonZielenzusammenwirken,ohnedassei-nervonihnenoderselbsteinige„Große“dieanderen„overrulen“könnten.Damit

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wärevorallemaucheinerascheVerdichtungundVerfestigungdeseuropäischenVerwaltungsraumsmitseinemeuropäischenVerwaltungsverbundszurealisieren.SogesehenistdieInitiativeeiner„europäischeBlockchain-Partnerschaft“unddiedamitverbundenenIdeen(z.B.jenefürdieauchhiervertreteneeuropäischeVer-waltungsinfrastruktur auf Blockchain-Basis, vgl. hierzu Rehfeld, GovernmentBlockchainInfrastructure–AChanceforEurope[2018],Internet-Quelle)sehrzubegrüßen.Zubedauern istallerdings,dasssieseit ihrerGründungam10.April2018nichtvielvonsichhörenließ.

17. FürdenFallanonymitätsbewahrenderBC/DLT-ImplementierungenimZahlungs-verkehrkönnenKriminalitäts-Problematikenentstehen,wieetwaSteuervermei-dung, Geldwäsche, etc. Können diese Problematiken durch Einführung derBC/DLTnochzunehmenbzw.nochschwererzubekämpfensein?DieseFragewurdebereitsunterNr.4bejaht.DieLösungderdamiteinhergehen-denProblematikkannnichtdarinbestehen,dieAnwendungderDLT/Blockchain-Technologieverhindernzuwollen,weildasineinemdemokratischenRechtsstaateinerseitskaummöglichistundihmandererseitssolcheAnwandlungenauchnichtgutzuGesichtstünden.SelbstwennmandieTechnologieinvielenStaatenunter-bände,könntenineinigenwenigenStaatenweiterhindiedafürnötigeInfrastruk-tur(dieimÜbrigenrelativmobilist)betriebenwerden,aufwelcheüberdasInter-netinkl.demDarknetproblemlosvonallenStaatenmitfreiemInternetzugangauszugegriffenwerdenkönnte.AufdieseWeise ließensichsomitnurdiepositivenSeiten der DLT/Blockchain-Technologie erfolgreich unterbinden, nicht dagegendienegativen.Wie die meisten Technologien ist auch DLT/Blockchain grundsätzlich neutral,kannaberfürlegaleebensowiefürillegaleZweckeeingesetztwerden.DaheristnachWegensuchen,diesichfaktischergebendenProblemeindenGriffzubekom-men.Z.B.konntedieunterNr.4bereitserwähnte„SilkRoad“stillgelegtwerden,weilesinternationalkooperierendenStrafverfolgungsbehördengelang,dasdemOnline-SchwarzmarktzugrundeliegendeTor-Netzwerkzuinfiltrieren.

18. WersollteausIhrerSichteineBlockchainverwalten/betreiben?DerStaat,zivilge-sellschaftlicheOrganisationen,privateUnternehmenodereinePartnerschaftausdenBereichen?

Beiöffentlich-genehmigungsfreienBlockchainsstelltsichdieseFragenicht,weilsieebenvollständigdezentralorganisiertsindunddaherkeinen„Betreiber“ken-nen.Esistaberzuerwarten,dasseslängerfristignurwenige(deutlichwenigerals10)stabileBlockchainsgebenwird,dieaufdemProof-of-Work-Konsens-Mecha-nismusbasieren,weilsonstdieinsgesamtverfügbareHashRatevielgrößerwürde,alsdieindeneinzelnenBlockchainseingesetzte„Power“,sodassdieGefahreiner51%-Attackezugroßwürde.Unterbestimmten,nochnäherzuuntersuchendenUmständenkönntenbesondersstabileöffentlich-genehmigungsfreieBlockchainsauch fürdenGesetzgeber relevantwerden,deretwadaraufgespeicherteHash-Werte in Verbindung mit dem zugrundeliegenden Dokument mit besonderenRechtswirkungen(vgl.etwadie§§371aund416aZPO)versehenkönnte,ohneda-fürdieEinhaltungschwerfälligererFormenvorschriftenvorauszusetzen.BeianderenFormenvonBlockchains(alsokonsortialenundprivaten)kommtaufdieZielsetzungund schließlichdarauf an,wiedasBetreiberkonsortiumzusam-menzusetzen ist, damit ihm insgesamt viel Vertrauen entgegengebracht wird.

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SinnvollerweisewerdeUnternehmenMitgliedersein,wennesumdieAbsicherungvonSupply-Chainsgeht,wiebereitsobenzuNr.6beschrieben,könnendagegenstaatlicheInstitutionendiepassenden„Betreiber“sein,wennLegalitätimVorder-grundstehtoderwennBlockchain-Protokolledafüreingesetztwerdensollen,dieErreichung politischer Ziele, etwa die Nutzung CO2-sparender Verkehrsmittel,durchAnreizefürdasunternehmerischeGewinnstrebenabzusichern.

19. InwelchemBereichderöffentlichenVerwaltungsehenSiedasgrößtePotentialfüreinenEinsatzvonDistributed-Ledger-Technologie?Wiekanndiedeutscheöffent-licheVerwaltungdavonprofitieren?WelcheFähigkeitenbrauchtdieöffentlicheVerwaltung,umeinInstrumentwiedieDistributed-Ledger-Technologieeffizienteinzusetzen?

AuchdieBeantwortungdieserFragehängtvonderZielsetzungab.Öffentlich-ge-nehmigungsfreieund–ineingeschränkterWeise–auchkonsortialeBlockchainssindidealeInstrumentzurSchaffungvonTransparenzundVertrauen.BeideskannsowohlimVerhältnisBürgerin/StaatalsauchzwischeneinzelnenstaatlichenIn-stitutionenfehlen.

WasdiemöglicheRückübertragungderDatenhoheitanpersonenbezogenenDatenandieBürgerinnenundBürgeranbelangt,seiaufdieBeantwortungderFrage3verwiesen.

BesondersvielversprechenderscheintdieEinführungvonBlockchain-gestütztenRegistern(etwaanbestimmtenMobilienoderImmaterialgütern)derenFührungbislangnichteffizientgewesenwäre.Ähnlich wie auf der europäischen Ebene eine gemeinsame Verwaltungs-Block-chain derMitgliedstaaten einwirksames Instrument für Reformen sein könnte(vgl. hierzu die Beantwortung von Frage Nr. 16), ließen sich auch innerhalbDeutschlands länderübergreifende Verwaltungsprojekte leichter realisieren,wennkeinesderBundesländermitseiner„effizienteren“LösungdenLeadüber-nehmenmüsste,sonderndererforderlicheDatenaustauschübereinendurcheineBlockchainzuschaffendenäquidistanten„Layer“durchführbarwäre.

20. InwelchenBereichenistesausIhrerSichtwahrscheinlich,dasseinZusammen-spielausKünstlicherIntelligenz(VorhersagenundAnalyse)undSmartContracts(Abwicklung)zukünftigdieAbläufederöffentlichenVerwaltungbestimmenwird?

HiermitwirdeinsehrgroßesFassaufgemacht,dassichindiesemRahmenschonwegendervielfältigenethischenImplikationennichtadäquatbeantwortenlässt.Hierzunursoviel:KI-Systemesollenunddürfengrundsätzlichallenfallszurauto-matisiertenUmstürzungderEntscheidungherangezogenwerden(Art.22DSGVO).Selbstdiessetztvoraus,dasssichdieEntscheidungsträgerinerläuternlassenkann,aufwelcherGrundlagedasSystemzuseinerEmpfehlungkam.Wenndiesnichtmöglichist,müssenderartigeSystemealsfürdenBereichjuristischer(undsons-tiger)Hermeneutikungeeignetbetrachtetwerden.DabeigehtesnämlichnieumeineWahrheitsfindungimnaturwissenschaftlichenSinne,sondernumdiezutiefstmenschlicheAngelegenheit,imdiskursivenProzessgeäußerteArgumentegegen-einanderabzuwägen.Wolltenwirunsdaraufverlassen,wennunseinesTageseinKI-Systemmitteilte:„Daskannstdu,Mensch,mitdeinembegrenztleistungsfähi-

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genGehirnnichtverstehen,aberglaubemir,soistesrichtig.“,fielenwirdamithin-terdieErrungenschaftenderAufklärungzurückundsetztenandieStellevonVer-nunftundStrebennachErkenntnisdenGlaubenandigitaleGötzen.

21. Abwannwerden heute angewendete Verschlüsselungsalgorithmen und Instru-menteausdemBereichderIT-Sicherheitvoraussichtlichunsicher?Wiekannan-gesichtsderWeiterentwicklungvonQuantenkryptografiebzw.-analyseauchzu-künftig die Sicherheit von Blockchains sichergestellt werden?Welche Angriffs-mustersindbeieinerBlockchainvorstellbarundwiekannmansichdagegenabsi-chern?HierzuseiinsbesondereaufdieErgebnissederöffentlichenAnhörungzumThema„Quantencomputer“verwiesen.

AlsgrobeEinschätzungmagreichen:HeutefürwenigeHundertEuroerhältlicheASIC-MinerserledigenihreAufgabeummindestensdenFaktor1:1000schneller,als der derzeit verfügbare stärkste Quantencomputer.Wenn die ersten ausrei-chendleistungsfähigenQuantencomputernicht–wasäußerstunwahrscheinlicherscheint–heimlichvorbereitetunddannauchnochvorallem fürAngriffeaufBlockchainseingesetztwerden,gibtesindieserHinsichtkeineProbleme,weildieVerschlüsselungsmethoderechtzeitigdurcheine„Quantencomputer-sichere“er-setztwerdenkann.Selbst–indieserHinsicht-„pessimistische“Annahmengehendavonaus,dasswirbiszudiesemZeitpunktnochmindestenseinJahrzehntZeithabenwerden.DerProof-of-Work-ProzesslässtsichohnehinauchmitkünftigenQuantencomputernimVergleichzurVerwendung„herkömmlicher“Prozessorennichtsignifikantbeschleunigen(vgl.D.Aggawald/G.Brennen/T.Lee/M.Santha/M.Tomamichel,QuantumattacksonBitcoin,andhowtoprotectagainstthem,Quan-tumPhysics,28Oct2017,arXiv:1710.10377).MöglicherweisemüssteneinesTagessehrbetagteDateienneuegehashtwerden,umihreIntegritätauchweiterhinbeweisenzukönnen.DasdamitverwandteProb-lemdes„Nachsignierens“istausderForschungzurLangzeitarchivierungbekannt.AußerhalbvonProof-of-WorkstellensichbeiBlockchainsaufgrundderEntwick-lungvonQuantencomputernkeineanderenSicherheitsprobleme,alsbeianderenTechnologien.Dabeigehtesz.B.umdieErleichterungdesHerausfindensvonPass-wörtern.

22. Wie bewerten Sie im Vergleichmit anderen Staaten die bisherigen politischenMaßnahmen zur Förderung und Regulierung von Blockchain- und Distributed-Ledger-TechnologienundinwiefernbestehthiereinNachholbedarf?WieschätzenSiedieaktuellenBedingungeninDeutschlandfürdieAnsiedlungvonBlockchain-Startupsein?Welchefinanziellen,strukturellenundregulatorischenRahmenbe-dingungen im Bereich von Forschung und Entwicklung und Innovation sind inDeutschlandnotwendig,damitsichDzueinemLeitmarktBC/DLTentwickelt?AuchdieseFragekannimgegebenenRahmennichtumfassendbeantwortetwer-den. Deutschland ist zwar kein Spitzenreiter im Bereich der Anwendung derDLT/Blockchain-Technologie,aberimmerhingibtesinBerlinundauchanderswoeinesehrrührigeeinschlägigeStartup-Szene,dieGrundzuentsprechendenHoff-nungengibt.DiePolitikistvorallemhinsichtlichderzügigenSchaffungeinerklarenRegulie-rungengefordert,zumalhierandereStaaten,etwadieSchweiz,Liechtensteinund

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Malta,deutlichschnellerwaren.InsbesonderewirdvonKreisenderIndustrieeineeindeutigeLösungfürdasDSGVO-Problemerhofft.SchließlichwäredanochdiefreilichauchausanderenGründenallenthalbenzuvernehmendeForderungnachbessererNetzabdeckungundhöhererBandbreitezu nennen. Gute, schnelle Datenleitungen sind für das Gelingen der digitalenTransformationelementar!DasbeziehtsichnichtaufschnellesInternetfüralle,auchinThüringen,inNiederbayernundimHochschwarzwald,sondernaufsehrschnelleLeitungenandenHotspotsderDLT/Blockchain-Wirtschaft.UndlastbutnotleastgehörenhervorragendeBedingungensowohlfürdieErfor-schungderGrundlagenvonDLT/Blockchain-Technologienalsauchfürdieanwen-dungsorientierteForschunginKooperationmiteinschlägigtätigenUnternehmenzu den jedenfalls noch verbesserungsbedürftigen Erfolgsfaktoren für die Errei-chung einer Spitzenstellung im europäischenwie im internationalen Vergleich.WenndasindenmeistenKennzahlenumdenFaktor1:10kleinereÖsterreichineinereinzigenFörderlinie20Mio.EurofürdieBlockchain-ForschungzurVerfü-gungstellenkann,sollteesDeutschlandgelingen,mindestens200Mio.Euro„indieHandzunehmen“,umvorallemabseitsderklassischenForschungsförderung,dievielzulangebenötigt,umwirklichinnovativenundmultidisziplinärenInitiati-venunterdieArmezugreifen,einwahresFeuerwerkderDLT/Blockchain-F&Ezuentfachen.

23. WelcheGesetzemüsseninDeutschlandangepasstwerden,uminternationaldenAnschluss an neue Geschäftsmodelle, die Blockchain-Technologie ermöglicht,nichtzuverlieren?WirddieGeschwindigkeitdernotwendigenGesetzesanpassun-geninsb.beiderInnovationsgeschwindigkeit,diedieBlockchainCommunityvor-legt,undallgemeinimdigitalenZeitalterdenAnforderungenderInnovationenge-rechtundwiesolltederGesetzgeberdiesemschnellenWandelbegegnen?HinsichtlichsämtlicherTeilaspektedieserFragewirdaufdieBeantwortungderFrage15verwiesen.

24. InwieweitkanndurchdieRegulierungvonToken-EmissionenzurUnternehmens-finanzierungeinpositiverStandorteffektentstehen?WelcheVorteilehateinsoge-nannterICOgegenübereinemIPO?KommteinICOnurfürgroßeUnternehmeninBetracht?WelcheUnternehmenkönntenausIhrerSichtvontokenbasiertenFinan-zierungsmöglichkeitenprofitieren?WelcheRisikensehenSiebeiICOs,insbeson-derefürdieVerbraucherinnenundVerbraucher,aberauchfürUnternehmen?ZunächstistwiederumaufdieBeantwortungderFrage15zuverweisen.Security-Token-Emissionen=Crowdfunding=Risikokapital=positiverStandorteffekt(Be-seitigungeinesbisherbestehendenNachteils).Wieder:klareRegelnschaffen!

ICOsundIPOssindeinanderähnlich,wennaufsiediegleicheRegulierungange-wandtwird.IPOssindabersehraufwändigunddaheri.d.R.nurgrößerenUnter-nehmenzugänglich.VonICOskönntendahervorallemkleineundjungeUnterneh-menprofitieren,wenndieRegulierungmitdiesemZielhinterdenAnforderungenaneinenIPOzurückbleibt.MitICOswirdRisikokapitalgesammelt,daheristdamitstetsunternehmerischesRisikoverbunden.DurchentsprechendeRegulierungunterbundenwerdensolltendagegenbetrügerischeKonstruktionenundVersprechungen,dievorallemimJahr

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2017zueinemmassivemReputationsverlustdiesesdemGrundenachinteressan-tenFinanzierungsinstrumentsgeführthaben.Ein im Vergleich zu IPOs geringerer Bedarf an gesetzlich normiertemAnleger-schutzkönnteevtl.darausresultieren,dassresp.wennmanzunächstEurosineineKryptowährungwechselnmuss,umdamitimZugedesICOsausgegebeneTokenszuerwerben.DadurchwirddemAnlegerdeutlich,dasseretwasAußergewöhnli-chesundentsprechendRiskantestut.Wenndasnicht(mehr)derFallist,gibtesindieserHinsichtkeinensignifikantenUnterschiedzusonstigenCrowdfunding-Methoden.FürUnternehmenalsAnlegerbestehenimHinblickaufICOskeineBesonderhei-ten,esseidennesgehtumUnternehmenmitähnlichenRisiko-PräferenzenwieVerbraucher. Fürmit dasmit einem ICO kapitalbeschaffendeUnternehmen be-stehtdashinlänglichbekannte,ausderVolatilitätvonKryptowährungenresultie-rendeKursrisiko,gegendasfreilichgehedgetwerdenkann.EinzusätzlichesRisikokönntemiteinerungeschicktenKonstruktionvonEntscheidungsbefugnissen imUnternehmeneinhergehen,bisdatoverhältessichallerdingsmeistandersherum:DieUnternehmerreservierensichimZugevonICOssehrvielMacht.

25. WieundinwelchemRahmensollteeineverbindlicheNormierungderToken-Ty-pen(etwainCurrency,Equity,Utility,AssetundReward)erfolgenundwasbrauchtessonstnochseitensPolitikanRegulierungundFörderungoderAnreizsystemen,umschnellerundbreiteraustechnologischenAnsätzen(Potentialen)konkreteAn-wendungsideenundtatsächlicheAnwendungsfällezugenerieren?

HierzudarfabermalsaufdieBeantwortungderFrage15verwiesenwerden.

26. DieBeschäftigungmitunddieAnwendungderBlockchain-Technologieistinkei-nemBereichsoweitfortgeschrittenwieimFinanzbereich.Dementsprechendwer-denauchRegulierungsfrageninBezugaufBlockchain-AnwendungenimFinanzbe-reichaufnationalerundinternationalerEbeneintensiverdiskutiertalsinanderenBereichen.KönnendieErfahrungenimVerhältnisvonInnovationenundRegulie-rungauchaufandereAnwendungsbereichederBlockchain-Technologieübertra-genwerden?Allenfalls insofern:Regulierungsunsicherheit hemmt Innovationen.Aberdas istkeineneueErkenntnis.

27. Wie kann die Finanzmarktaufsicht zu einem Enabler von Innovation im Block-chain-Bereichwerden?IndemsieklareabernichtzusehreinengendeRegulierungendurchzusetzenhatundhierbeiraschundauskunftsbereitarbeitet.

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28. Bekanntermaßen geht die Anwendung einiger Blockchain-Technologienmit ei-nemgroßenEnergieverbraucheinher.GibtesMöglichkeitenundAnsätze,diesenzubegrenzen?WelchekünftigenEntwicklungensehensiehinsichtlichkünftigemSpeicherplatzbedarfundTransaktionsraten?WiekönnteeineMassentauglichkeitderTechnologierealisiertwerden?DerVerweisaufdenhohenEnergieverbrauchwirdnichtzuletztvonMenschen,darunterauchvonPolitikern,alsKillerargumentmissbraucht,umdamiteinein-novativeTechnologieabzutun,mitdersiesichnichtausreichendbeschäftigtha-ben,umsiehinsichtlichandererZusammenhängezuverstehen.DerhoheEnergieverbrauchvonProof-of-Workist„konstruktionsbedingt“erfor-derlich,weilaufdieseWeiseAbstimmungsmachtimKonsensmechanismusteuerunddadurchbeschränkt istunddamitzugleichdieZeitstempelverlässlichsind.Theoretischkönntedie„schwierigeAufgabe“desFindenseinespassenden„Non-ces“durcheineandereersetztwerden,wenndieseebenfallsdenNachweisdesEinsatzesvonRessourcenerforderten,dernotwendigerweiseZeitbrauchtundun-mittelbar mit der jeweiligen Blockchain verbunden ist. Vielleicht wäre hier an„Proof-of-Storage“ zu denken, bei dem es darum geht, dadurch die VorhaltungenormerSpeicherkapazitätenzubeweisen,dasseseineminkürzesterZeitgelingt,denInhalteinervomSystemzufälligvorgegebenenSpeicherzellezunennen.DaauchdieHerstellungundderBetriebvonSpeichernEnergiekosten,wäredamitabernichtsehrvielzugewinnen.LetztlichistderEnergieverbrauchvonProof-of-Workauchdamiterklärbar,dassderKonsens-Mechanismus ineinembestimmten,engenTeilbereichdasRechts-systemmitdemdahinterstehendenStaatundseinenRechtsdurchsetzungsorgan-genersetzt.AuchdiesesSystemermöglichtTransaktionen,obwohleseinengewis-sen(niedrigen,auf5bis10geschätzten)ProzentsatzvonnichtkooperierendenMenschengibt.Überspitztkönnteman formulieren,dasswirunsdiesen teurenApparatdafürleisten,umtrotzdemineffizienterWeiseverbindlicheVereinbarun-genmitunsnichtvölligvertrautenMenscheneingehenzukönnen.DieBitcoin-Blockchainermöglicht„trustlesstrust“!Annährungsweise lässt sich der Energieverbrauch der Bitcoin-Blockchain übri-genswiefolgtabschätzen:

ØHashRatederBitcoin-Blockchainzw.01.01.2018und27.11.2018:36EH/sLeistungdesaktuellenASIC-MinersBitmainAntminerS9i:14,5TH/sStromberbraucheinesBitmainAntminerS9i:1,365KW36*10^18:14,5*10^12=2.482.758AntminerS9imiteinerStromaufnahmevon2.482.758*1,365 = 3.388.965 KW, was einen Stromverbrauch pro Jahr von3.388.965*24*365=29.687.333.400KW/h=30TW/hbedeutet.UnterBerücksichtigungeinesAufwandsvon¼derAnschlussleistungfürdieKüh-lungundeinesAufschlagswegenderweiterhineingesetztenälterenunddaherwenigereffizientenMining-Hardwarevoneinemweiteren¼kommenwirzueinerSchätzungvon1,5*30=45TW/hproJahr,wasungefähr0,19%desfür2018ge-schätztenweltweitenStromverbrauchsvon24.000TW/hunddamitungefährje-nemvonHongKongoderSingapurentspricht.

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UNIKASSEL VERSITÄT Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung

zum Thema „Blockchain“ am 28. 11. 2018 Prof. Dr. Dr. Walter Blocher

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DerEnergieverbrauchkönnteevtl.bessergenutztwerden.DabeiistabernichtandenEinsatzfürökonomischeZweckeausderPerspektivedesMinerszudenken(entgeltlichesEinspeisenineinFernwärmenetz,BeheizungeineseigenenGlashau-sesetc.),dadieeingesetzteEnergiesonstunterdemStrichbloßbilligerwürde,waseinennochgrößerenEnergieverbrauchnachsichziehenwürde.Evtl.könntemanabereineBlockchainsoaufsetzenoderregulieren,dassvon ihröffentlicheGütergeschaffenwerden(dabeiwäreschonandiekostenloseBeheizungvonGe-meinschaftseinrichtungenzudenken),diesonstnichtgeschaffenwerdenkönnten.DasreduziertnichtdenEnergieverbrauch,machtihnjedoch(noch)sinnvoller.Vondiesem„Problem“sindallerdingsnurdiegroßenöffentlich-genehmigungs-freienBlockchainsbetroffen,die aufdemProof-of-Work-Konsens-Mechanismusbasieren.Daswerdenweltweitnichtmehralsein,zweiHandvollsein.WahrscheinlichbrauchtmandiesegroßenBlockchainsalsdenfestenGrundfürdasSetzenvonVertrauensankerndurchandereBlockchains,weilsiediesendieMöglichkeitgeben,dasVorhandenseinvonDatenzueinembestimmtenZeitpunktzubeweisen(perfekterZeitstempel,derkeineeinzelnevertrauenswürdigeInsti-tutionvoraussetzt).

SpeicherbedarfistkeinProblem(s.dazudieBeantwortungderFrage13).Transaktionsratensindin(einzelnen)Alternativenresp.ErgänzungenzuBitcoin(z.B. bei Anwendung des Lightning Networks als Second-Layer-Bezahlsystem)kein Problem, wobei die Sicherheit der Alternativen durch die Einbettung vonHash-WertenindiePayloadeinerTransaktionaufderBitcoin-Blockchaingewähr-leistetwerdenkann.

29. HatdieBlockchain-TechnologiedasPotential,zurDemokratisierungvonWahlen,Verwaltung,Identifizierungbeizutragen?Blockchain-gestützteWahlenkönntenzuverlässigerseinunddamitzurStärkungdemokratischerStrukturenbeitragen.DamitverbundenistaberdasProblem,dasseshierbeiumdasfürdieDemokratieentscheidendeInstrumentgeht,weshalbpo-litischeWahlennichtbloßausverfassungsrechtlichenGründenkeinegutenKan-didatenfürdenBlockchain-Einsatzsind.EinfacheAbstimmungenkönntendage-gen von dermit Blockchain-Technologie einfach realisierbaren problemspezifi-schenDelegationvonEntscheidungsmachtprofitieren.

AuchVerwaltungsreformenkönntenBlockchain-gestützteinfacherundbesserge-lingen(s.diedazudieBeantwortungderFrage16).Obdagegeneine„Demokrati-sierung“derVerwaltunganzustrebenist,scheintschonunterdemAspektderGe-waltenteilungfraglich.