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Fortsetzung Seite 2 bis 29 Ref. Nr. DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05 Preisgr. VDE-Vertr.-Nr. Beuth-Vertr.-Nr. 2420 Klassifikation Mai 2002 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen VDE 0833-3 Diese Norm ist zugleich eine VDE-Bestimmung im Sinne von VDE 0022. Sie ist nach Durchführung des vom VDE-Vorstand beschlossenen Genehmigungsverfahrens unter nebenstehenden Nummern in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen und in der etz Elektrotechnische Zeitschrift bekannt gegeben worden. VDE 0833 Teil 3 ICS 13.310 Alarm systems for fire, instrusion and hold-up Part 3: Requirements for intrusion and hold-up alarm systems Beginn der Gültigkeit Diese Norm gilt ab 1. Mai 2002. Daneben darf DIN 57833-3 (VDE 0833 Teil 3):1982-08 noch bis 30. April 2003 angewendet werden. DEUTSCHE NORM Mit DIN EN 50131-1 (VDE 0830 Teil 2-1):1999-05 und DIN EN 50131-6 (VDE 0830 Teil 2-6):1999-05 Ersatz für DIN 57833-3 (VDE 0833 Teil 3):1982-08 Siehe Beginn der Gültigkeit DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. 20 K 0833009 ß ®

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  • Fortsetzung Seite 2 bis 29

    Ref. Nr. DIN VDE 0833-3(VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Preisgr.VDE-Vertr.-Nr.

    Beuth-Vertr.-Nr. 2420

    Klassifikation

    Mai 2002

    Gefahrenmeldeanlagen fr Brand,Einbruch und berfall

    Teil 3: Festlegungen fr Einbruch- und berfallmeldeanlagen VDE 0833-3Diese Norm ist zugleich eine VDE-Bestimmung im Sinne von VDE 0022. Sie ist nachDurchfhrung des vom VDE-Vorstand beschlossenen Genehmigungsverfahrens unternebenstehenden Nummern in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen und in der etzElektrotechnische Zeitschrift bekannt gegeben worden.

    VDE 0833Teil 3

    ICS 13.310

    Alarm systems for fire, instrusion and hold-upPart 3: Requirements for intrusion and hold-up alarm systems

    Beginn der GltigkeitDiese Norm gilt ab 1. Mai 2002.Daneben darf DIN 57833-3 (VDE 0833 Teil 3):1982-08 noch bis 30. April 2003 angewendet werden.

    DEUTSCHE NORM

    MitDIN EN 50131-1(VDE 0830 Teil 2-1):1999-05 undDIN EN 50131-6(VDE 0830 Teil 2-6):1999-05Ersatz frDIN 57833-3(VDE 0833 Teil 3):1982-08Siehe Beginn der Gltigkeit

    DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE

    DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. und VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

    20 K0833009

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 2

    nderungen

    Gegenber DIN 57833-3 (VDE 0833 Teil 3):1982-08 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Der bisherige Abschnitt 3 Anforderungen und Prfungen entfllt. b) Der Bereich der Alarmierung wurde umfassender dargestellt. c) Festlegungen zur Projektierung wurden aufgenommen. d) Die Aufgaben des Betreibers beim Betrieb einer EMA/MA wurden geregelt. Frhere Ausgaben

    DIN 57833 Teil 3 (VDE 0833 Teil 3):1982-08

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 3

    SeiteVorwort ............................................................................................................................................................ 41 Anwendungsbereich ................................................................................................................................ 42 Normative Verweisungen......................................................................................................................... 53 Begriffe..................................................................................................................................................... 54 Grundlegende Anforderungen an Bestandteile von Einbruchmeldeanlagen .......................................... 84.1 Allgemeines.............................................................................................................................................. 84.2 Melder ...................................................................................................................................................... 84.3 berwachte bertragungswege (Primrleitungen).................................................................................. 84.4 Einbruchmelderzentrale (EMZ) ................................................................................................................ 85 Grundlegende Anforderungen an Bestandteile von berfallmeldeanlagen (MA) und Teile

    von EMA, die berfallalarme bilden......................................................................................................... 95.1 Allgemeines.............................................................................................................................................. 95.2 Melder ...................................................................................................................................................... 95.3 berwachte bertragungswege (Primrleitungen).................................................................................. 95.4 berfallmelderzentrale (MZ)................................................................................................................ 106 Regeln fr das Planen und Errichten von Einbruchmeldeanlagen ........................................................ 106.1 berwachungsmanahmen................................................................................................................... 106.1.2 Zustzliche Anforderungen bei EMA Grad 4 fr Sonderobjekte............................................................ 176.2 Alarmierung............................................................................................................................................ 176.3 Ausfhrung............................................................................................................................................. 196.4 Ausfhrungsunterlagen.......................................................................................................................... 246.5 Einbau .................................................................................................................................................... 257 Regeln fr das Errichten von berfallmeldeanlagen ............................................................................. 267.1 Alarmierung............................................................................................................................................ 267.2 Ausfhrung............................................................................................................................................. 267.3 Ausfhrungsunterlagen.......................................................................................................................... 277.4 Einbau .................................................................................................................................................... 278 Abnahmeprfung.................................................................................................................................... 279 bergabe an den Betreiber.................................................................................................................... 2810 Betrieb von Einbruch- und berfallmeldeanlagen und Teilen von EMA, die berfallalarme

    bilden...................................................................................................................................................... 28Anhang A (informativ) Literaturhinweise ........................................................................................................ 29

    Tabelle 1 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 1 ................................................................... 11Tabelle 2 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 2 ................................................................... 12Tabelle 3 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 3 mit Auenhautberwachung..................... 13Tabelle 4 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 3 mit fallen-/schwerpunktmiger

    berwachung ......................................................................................................................................... 14Tabelle 5 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 4 mit Auenhautberwachung..................... 15Tabelle 6 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 4 mit fallen-/schwerpunktmiger

    berwachung ......................................................................................................................................... 16

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 4

    SeiteTabelle 7 Zustzliche Mindestberwachungsmanahmen bei Wertschutzschrnken .................................17Tabelle 8 Zustzliche Mindestberwachungsmanahmen bei Wertschutzrumen......................................17Tabelle 9 Melder zur berwachung von Flchen..........................................................................................20Tabelle 10 berprfungszeitrume von EMA / MA ....................................................................................28

    Vorwort

    Diese nationale Norm wurde vom Arbeitskreis 713.1.2 berfall- und Einbruchmeldeanlagen und vom Unter-komitee 713.1 Gefahrenmelde- und berwachungsanlagen der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE ausgearbeitet.

    Fr regionale (europische) Normen fr berfall- und Einbruchmeldeanlagen und deren Bestandteile ist das Technische Komitee CENELEC/TC 79 Alarm Systems des Europischen Komitees fr Elektrotechnische Normung (CENELEC) zustndig. Mit der Verffentlichung von DIN EN 50131-1 (VDE 0830 Teil 2-1), DIN EN 50131-6 (VDE 0830 Teil 2-6) und Normen der Reihe DIN EN 50136 sind Normen fr den Anwendungsbereich von DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):1982-08 in Kraft getreten, die ihre Bercksichtigung in der vorliegenden Norm gefunden haben.

    Aus den Arbeiten des Technischen Komitees (TC) 79 Alarmanlagen des Europischen Komitees fr Elektrotechnische Normung (CENELEC) knnen weitere Europische Normen fr Einbruchmeldeanlagen, berfallmeldeanlagen und bertragungsanlagen entstehen.

    Nach Inkrafttreten von weiteren Europischen Normen der Reihe EN 50131 fr den Anwendungsbereich der vorliegenden Norm oder Teilen daraus, muss der Inhalt der vorliegenden Norm berprft und ggf. gendert oder zurckgezogen werden, da regionale Normen Vorrang vor nationalen Normen haben.

    Fr die Weiterleitung von Alarmmeldungen an die beauftragte Stelle wird auf die Normen der Reihe DIN EN 50136 Alarmanlagen Alarmbertragungsanlagen und -einrichtungen verwiesen.

    Weitere Normen der Reihe DIN VDE 0833 (VDE 0833): Teil 1: Gefahrenmeldeanlagen fr Brand, Einbruch und berfall Allgemeine Festlegungen Teil 2: Gefahrenmeldeanlagen fr Brand, Einbruch und berfall Festlegungen fr Brandmeldeanlagen

    1 Anwendungsbereich

    Diese Norm gilt fr das Planen, Errichten, Erweitern, ndern und Betreiben von Einbruch- und berfall-meldeanlagen sowie fr die Teile von Gefahrenmeldeanlagen, die Einbruch- und berfallalarme bilden. Sie legt zusammen mit DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1):1989-01 Anforderungen fr diese Einbruch- und berfallmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebuden fest.

    Sie gilt nicht fr das Zusammenwirken von Einbruch- und berfallmeldeanlagen mit nicht sicherungs-technischen Funktionen; jedoch ist das bestimmungsgeme Zusammenwirken aller Teile einer Einbruch- und berfallmeldeanlage mit den anderen Anlagen soweit dies die uneingeschrnkte Funktion der Ein-bruch- und berfallmeldeanlage erfordert sicherzustellen. ANMERKUNG Aussagen hierzu siehe DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil-1):1989-01, Erluterung zu Abschnitt 1.2.

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

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    2 Normative Verweisungen

    Diese Norm enthlt durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert und die Publikationen sind nachstehend aufgefhrt. Bei datierten Verweisungen gehren sptere nderungen oder berarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch nderung oder berarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschlielich nderungen). DIN 18252:1999-09, Profilzylinder fr Trschlsser Begriffe, Mae, Anforderungen; Kennzeichnung

    DIN EN 50131-1 (VDE 0830 Teil 2-1):1999-05, Alarmanlagen; Einbruchmeldeanlagen; Allgemeine Anforde-rungen; Deutsche Fassung EN 50131-1:1997 + Corrigendum:1998

    DIN EN 50131-6 (VDE 0830 Teil 2-6):1999-09, Alarmanlagen; Einbruchmeldeanlagen; Energieversorgungen; Deutsche Fassung EN 50131-6:1997 + Corrigendum:1998

    DIN VDE 0815 (VDE 0815):1985-09, Installationskabel und -leitungen fr Fernmelde- und Informations-anlagen

    DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1):1989-01, Gefahrenmeldeanlagen fr Brand, Einbruch und berfall Allgemeine Festlegungen

    DIN VDE 0845-1 (VDE 0845 Teil 1):1987-10, Schutz von Fernmeldeanlagen gegen Blitzeinwirkungen, statische Aufladungen und berspannungen aus Starkstromanlagen; Manahmen gegen berspannungen

    3 Begriffe

    Fr die Anwendung dieser Norm gelten die Definitionen in DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1):1989-01 und DIN EN 50131-1 (VDE 0830 Teil 2-1):1999-05 sowie DIN EN 50131-6 (VDE 0830 Teil 2-6):1999-09 und die folgenden Definitionen

    3.1abfragende Verbindung physikalische oder logische Verbindung, die nach dem Einrichten oder Aufbau fr die bertragung von Meldungen oder zur berwachung der Verbindung regelmig zur Verfgung steht

    3.2Abschaltzustandbewusst herbeigefhrter Zustand einer Einbruchmelde- und berfallmeldeanlage, bei dem die Anlage oder ein Teil davon auer Betrieb gesetzt ist

    3.3Auenhautberwachung berwachung aller Zugnge, Fenster, sonstigen ffnungen sowie weiterer sicherheitsrelevanter Schwach-stellen an den Grenzen eines Sicherungsbereiches

    3.4bedarfsgesteuerte Verbindung physikalische oder logische Verbindung, die vor der bertragung von Meldungen oder zur berwachung der Verbindung erst aufgebaut werden muss und nach der bertragung bzw. berwachung wieder abgebaut wird

    3.5Betriebsbereitschaft Fhigkeit einer Einbruchmelde- oder berfallmeldeanlage, Signale und Informationen zu erfassen, auszu-werten und auszugeben

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 6

    3.6Durchstiegberwachung berwachen einer Flche auf Durchsteigen von einer Person, z. B. Durchstieg durch eine Wandffnung

    3.7Durchgriffberwachung berwachung einer Flche auf Durchgreifen. Es wird unterschieden zwischen: Durchgriff mit einer Hand, z. B. durch eine ffnung in einer Verglasung und Durchgriff mit Hilfswerkzeugen, z. B. durch eine kleine ffnung in einer Verglasung mit einem Draht-

    haken

    3.8Einbruchmeldeanlage (EMA), Grad 1 Einbruchmeldeanlage mit niedrigem Sicherheitsgrad nach DIN EN 50131-1:1999-05, Abschnitt 6 (Grad 1) 3.9Einbruchmeldeanlage (EMA), Grad 2 Einbruchmeldeanlage mit niedrigem bis mittlerem Sicherheitsgrad nach DIN EN 50131-1:1999-05, Abschnitt 6 (Grad 2) 3.10Einbruchmeldeanlage (EMA), Grad 3 Einbruchmeldeanlage mit mittlerem bis hohem Sicherheitsgrad nach DIN EN 50131-1:1999-05, Abschnitt 6 (Grad 3) 3.11Einbruchmeldeanlage (EMA), Grad 4 Einbruchmeldeanlage mit hohem Sicherheitsgrad nach DIN EN 50131-1:1999-05, Abschnitt 6 (Grad 4) 3.12elektrische Schalteinrichtung Schalteinrichtung, bei der die Bettigungsberechtigung elektrisch bzw. elektronisch geprft wird. Danach kann der Schaltvorgang durchgefhrt werden.

    3.13Externalarm Alarm vor Ort zur Gefahrenabwehr

    3.14Externsignalgeber akustischer und/oder optischer Signalgeber zur Abgabe des Externalarms

    3.15fallenmige berwachung berwachung eines Bereichs, der von einem Tter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten wird

    3.16FalschalarmAlarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt

    3.17FernalarmAlarm, der sich an eine nicht vor Ort befindliche, beauftragte hilfeleistende Stelle richtet, z. B. Polizei oder Sicherheitsunternehmen

    3.18Flchenberwachung berwachung von Flchen auf Durchdringen, z. B. Durchgriff, Durchstieg

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

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    3.19geistige Schalteinrichtung Schalteinrichtung, bei der die Bettigungsberechtigung mittels Zahlen- und/oder Buchstabenfolgen geprft wird, z. B. Eingabe eines Zahlencodes; danach kann der Schaltvorgang durchgefhrt werden

    3.20mechanische Schalteinrichtung Schalteinrichtung, bei der die Bettigungsberechtigung mechanisch geprft wird, z. B. Schlssel, danach kann der Schaltvorgang durchgefhrt werden

    3.21Normalzustand einer MA Zustand einer berfallmeldeanlage, wenn sie betriebsbereit ist und sich in keinem anderen definierten Zu-stand befindet

    3.22Prfzustand Zustand einer Einbruchmelde- oder berfallmeldeanlage, in dem die bestimmungsgemen Funktionen zu Prfzwecken gendert sind

    3.23punktfrmige berwachung berwachung eines Punktes auf Vernderung seiner Lage

    3.24rumliche berwachung berwachung von Rumen oder Teilen davon auf Erkennen einer Bewegung

    3.25Schalteinrichtung Bettigungseinrichtung, mit der Berechtigte EMA oder Teile davon scharfschalten bzw. die Scharfschaltung zurcknehmen

    3.26Scharfschalten Verfahren, mit dem EMA oder Teile davon einzeln und/oder in Abhngigkeit voneinander zur Ansteuerung einer bertragungsanlage bzw. externer Signalgeber freigegeben werden

    3.27stehende Verbindung physikalische oder logische Verbindung, die nach dem Einrichten oder Aufbau fr die bertragung von Mel-dungen oder zur berwachung der Verbindung stndig zur Verfgung steht

    3.28schwerpunktmige berwachung berwachung eines Bereichs, in dem sich diebstahlsrelevante Sachen befinden

    3.29bertragungseinrichtung (E) Teil der Alarmbertragungsanlage im berwachten Objekt einschlielich der Schnittstelle zur EMA/MA und zum bertragungsnetz

    3.30Verschlussberwachung berwachung des verschlossenen Zustandes von Tren, Fenstern usw. zur Erreichung der Zwangslufigkeit, z. B. mit Schlieblechkontakten

    3.31zeitgesteuerte Schalteinrichtung Schalteinrichtung, bei der die Bettigungsberechtigung nur fr vorbestimmte Zeitspannen freigegeben wird, innerhalb der weiteren Schaltvorgnge durchgefhrt werden knnen

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 8

    3.32zwangslufiges Scharfschalten Verfahren, mit dem EMA oder Teile davon erst dann scharfgeschaltet werden, wenn alle Zugnge zu dem jeweiligen Sicherungsbereich berwacht und verriegelt sind und die Sicherungsbereiche berwachende EMA oder Teile davon sich im Normalzustand befinden. Sicherungsbereiche knnen erst dann betreten werden, wenn die Scharfschaltung zurckgenommen worden ist.

    4 Grundlegende Anforderungen an Bestandteile von Einbruchmeldeanlagen

    4.1 Allgemeines

    Es gelten die Normen der Reihe DIN EN 50131 (DIN VDE 0830-2).

    Zustzlich zu den in DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1):1989-01 ausgenommen 3.9.5.2 enthaltenen Anforderungen gelten die Anforderungen nach 4.2 bis 4.4.

    4.2 Melder

    Melder mssen, soweit Normen vorhanden sind, diesen entsprechen. Sind fr Melder keine Normen vor-handen, so mssen diese den grundstzlichen Anforderungen nach DIN EN 50131-1 (VDE 0830 Teil 2-1) entsprechen. Automatische Melder mssen so angebracht sein, dass sich ihr Erfassungsbereich nicht selbstttig verndern kann.

    4.3 berwachte bertragungswege (Primrleitungen) Die bertragungswege zwischen Meldern und Zentrale, zwischen Zentrale und bestimmten Schaltein-richtungen und bestimmten Signalgebern sowie fr die bertragungswege zwischen Ansteuereinrichtungen und bertragungseinrichtungen und zwischen Zentralen mssen bestimmungsgem verfgbar sein und berwacht werden.

    Kann bei bertragungswegen fr EMA Grad 2, 3 und 4, die nicht ausschlielich fr Gefahrenmeldeanlagen verwendet werden, die bestimmungsgeme Funktion durch fremde Signale gestrt werden, darf eine zweite bertragungsmglichkeit vorgesehen werden.

    4.4 Einbruchmelderzentrale (EMZ) Einbruchmelderzentralen mssen DIN EN 50131-1 (VDE 0830 Teil 2-1) sowie DIN EN 50131-6 (VDE 0830 Teil 2-6) entsprechen.

    Es drfen nur anlageneigene Meldungen und Informationen verarbeitet werden.

    ANMERKUNG Unter anlageneigene Meldungen und Informationen sind alle Meldungen und Informationen zu ver-stehen, die im Zusammenhang mit einer Einbruchmeldung oder einer anderen zustzlichen Funktion der Einbruchmelde-anlage stehen. Meldungen und Informationen von anderen Anlagen, die ber die bertragungswege der Einbruchmelde-anlage bertragen werden, drfen die Funktion der Einbruchmeldeanlage nicht beeintrchtigen.

    Strung der Energieversorgung oder eines bertragungsweges muss grundstzlich zur Scharfschalt-verhinderung fhren.

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

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    5 Grundlegende Anforderungen an Bestandteile von berfallmeldeanlagen (MA) und Teile von EMA, die berfallalarme bilden

    5.1 Allgemeines

    Zustzlich zu den in DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1):1989-01 ausgenommen 3.9.5.2 enthaltenen Anforderungen gilt:

    berfallmeldeanlagen oder Teile von EMA, die berfallalarme bilden und weiterleiten, mssen grundstzlich stndig scharfgeschaltet sein.

    Ausnahmen sind mglich, wenn keine Bedrohung von Personen zu erwarten ist.

    Das Ansprechen der berwachung der Gehuse darf abhngig von der Anwesenheit eingewiesener Perso-nen bzw. bei Teilen von EMA, die berfallalarme bilden, abhngig von der Scharfschaltung zu einer akusti-schen Anzeige oder zu Fern- oder Externalarm fhren.

    Nach Abgabe eines Alarms mssen berfallmeldeanlagen und Teile von EMA, die berfallalarme bilden, nach maximal 180 s weitere Alarme abgeben knnen. Eine Dauerbettigung eines Melders darf nicht zur selbstttigen Alarmwiederholung fhren. Ist eine wiederholte Auslsung von Meldern nicht mglich, darf da-durch die Auslsung anderer Melder nicht verhindert werden.

    Nach dem Auslsen eines berfallalarms muss erkennbar sein, welche Melder bettigt wurden. Diese Ken-nung und die optische Anzeige des Alarmzustandes darf nur durch Elektrofachkrfte zurckstellbar sein, ausgenommen EMA Grad 1 und Grad 2, die berfallalarme bilden.

    In Verbindung mit Einbruchmeldeanlagen drfen Funktionen, die berfallalarme bilden, dem Sicherheitsgrad der Einbruchmeldeanlage entsprechen.

    5.2 Melder

    Die Melder mssen so ausgefhrt sein, dass eine willentliche Handlung notwendig ist, um ihn auszulsen und eine unbeabsichtigte Bettigung weitgehend verhindert wird. Eine Verwechslung mit anderen elektrischen Schaltern sollte ausgeschlossen sein.

    5.3 berwachte bertragungswege (Primrleitungen) berwachte bertragungswege mssen bestimmungsgem verfgbar sein.

    Nachfolgende Anforderungen gelten fr die bertragungswege zwischen Melder und Zentrale, zur ber-wachung der Gehuse sowie fr bertragungswege zwischen vorhandenen Externsignalgebern und Zent-rale.

    Die Verfgbarkeit whrend der Dauer von 24 h muss mindestens 98 % betragen.

    bertragungswege mssen im Normalzustand einer MA auf Abweichungen vom Sollzustand berwacht werden. Eine Unterbrechung dieser bertragungswege von mehr als 10 s muss erkannt werden. Es darf zwischen einer Strung und dem Alarmzustand unterschieden werden.

    Die Funktion der bertragungswege muss mindestens einmal innerhalb von 30 s selbstttig berprft werden.

    ANMERKUNG 1 Die Anforderung nach der selbstttigen berprfung der bertragungswege wird erhoben, um die Meldefhigkeit aller Anlageteile (Systemintegritt) festzustellen und damit sicherzustellen, dass bei berfall unverzglich Manahmen zur Intervention eingeleitet werden.

    ANMERKUNG 2 Wird der bertragungsweg stndig, z. B. durch Gleichstrom, berwacht, so erfolgt damit gleichzeitig die berprfung der Funktion.

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 10

    Kann bei bertragungswegen, die nicht ausschlielich fr Gefahrenmeldeanlagen verwendet werden, die be-stimmungsgeme Funktion durch fremde Signale gestrt werden, so muss eine zweite bertragungs-mglichkeit vorgesehen werden.

    Bei bertragungswegen, die nicht ausschlielich von der MA verwendet werden, muss das Beeinflussen von Meldungen und Informationen erschwert sein.

    ANMERKUNG Mit dieser Anforderung soll verhindert werden, dass Signale von Fremdgerten, die das gleiche ber-tragungsverfahren verwenden, von der Anlage als Information erkannt werden und somit die MA beeinflussen. Durch die Anforderung erschwert soll ausgeschlossen werden, dass bertragungsverfahren eingesetzt werden, die lediglich ein ja/nein-Signal als Information verwenden.

    Die Strung eines bertragungsweges darf nicht zur selbstttigen Alarmwiederholung fhren.

    5.4 berfallmelderzentrale (MZ) berfallmelderzentralen mssen in ihrer Funktion grundstzlich dem Grad 3 von DIN EN 50131-1 (VDE 0830 Teil 2-1) sowie DIN EN 50131-6 (VDE 0830 Teil 2-6) entsprechen.

    Es drfen nur anlageneigene Meldungen und Informationen verarbeitet werden.

    ANMERKUNG Unter anlageneigene Meldungen und Informationen sind alle Meldungen und Informationen zu ver-stehen, die im Zusammenhang mit einer berfallmeldung oder einer anderen zustzlichen Funktion der Einbruch- und berfallmeldeanlage stehen. Meldungen und Informationen von anderen Anlagen, die ber bertragungswege der ber-fallmeldeanlage bertragen werden, drfen die Funktionen der berfallmeldeanlage nicht beeintrchtigen.

    Alarm- und Strungszustand mssen unterschiedlich optisch angezeigt werden, es sei denn, Strungen wirken sich wie ein Alarm aus.

    Die Alarmanzeigen drfen nur fr Berechtigte erkennbar sein und nur manuell zurckgestellt werden knnen.

    6 Regeln fr das Planen und Errichten von Einbruchmeldeanlagen

    6.1 berwachungsmanahmen

    6.1.1 Allgemeines

    Die EMA muss so geplant und errichtet werden, dass Einbrche und Einbruchversuche frhzeitig erkannt und gemeldet werden.

    Bei der Festlegung der berwachungsmanahmen mssen in erster Linie solche Bereiche berwacht werden, die von Einbrechern mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgesucht werden. Die folgenden Tabellen geben einen berblick darber, welche berwachungsmanahmen bei welchem Grad vorzusehen sind.

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 11

    Tabelle 1 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 1

    Zu berwachen berwachung auf berwachung

    Verschluss ffnen Durchstieg Durchgriff fallenmig schwerpunkt-

    mig

    Zugnge mit Schalteinrichtungen O

    Sonstige Zugnge O

    Fenster einschlielich OL und LK feststehend

    Fenster/Fenstertren einschlie-lich OL und LK beweglich

    Sonstige ffnungen, z. B. Licht-schchte

    Auenwnde, Decken und Bden in Leichtbauweise

    Auenwnde, Decken und Bden in fester Bauweise

    Auenwnde, Decken und Bden in besonders fester Bauweise

    Rume X O

    Einzelobjekte, z. B. Kunstgegen-stnde, Vitrinen O

    2) O 3)

    Wertbehltnisse

    Tren

    Korpus

    Bedrohung von Personen Wenn eine Personengefhrdung besteht, darf die EMA mit berfallmeldern ergnzt werden. X Erforderlich

    O Empfohlen

    OL Oberlichter

    LK Lichtkuppeln

    2) Soweit das zu berwachende Objekt zu ffnen ist 3) Je nach Objektart, z. B. durch Bildermelder

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 12

    Tabelle 2 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 2

    Zu berwachen berwachung auf berwachung

    Verschluss ffnen Durchstieg Durchgriff fallenmig schwerpunkt-

    mig

    Zugnge mit Schalteinrichtungen 1) X

    Sonstige Zugnge X O

    Fenster einschlielich OL und LK feststehend

    Fenster/Fenstertren einschlielich OL und LK beweg-lich

    Sonstige ffnungen, z. B. Licht-schchte

    Auenwnde, Decken und Bden in Leichtbauweise

    Auenwnde, Decken und Bden in fester Bauweise

    Auenwnde, Decken und Bden in besonders fester Bauweise

    Rume O X

    Einzelobjekte, z. B. Kunstgegen-stnde, Vitrinen O

    2) O 3)

    Wertbehltnisse

    Tren O

    O

    Korpus

    Bedrohung von Personen Wenn eine Personengefhrdung besteht, darf die EMA mit berfallmeldern ergnzt werden. X Erforderlich

    O Empfohlen

    OL Oberlichter

    LK Lichtkuppeln 1)

    Die Zwangslufigkeit der EMA wird ber die Zuhaltung der Schalteinrichtung realisiert 2)

    Soweit das zu berwachende Objekt zu ffnen ist 3) Je nach Objektart, z. B. durch Bildermelder

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

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    Tabelle 3 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 3 mit Auenhautberwachung

    Zu berwachen berwachung auf berwachung

    Verschluss ffnen Durchstieg Durchgriff fallenmig schwerpunkt-mig

    Zugnge mit Schalteinrichtungen X X X 7) 8)

    Sonstige Zugnge X X X 7) 8)

    Schaufenster und Schaufenster-seitenscheiben feststehend ein-schlielich OL

    X 8)

    Schaufenster und Schaufenster-seitenscheiben beweglich ein-schlielich OL

    X 5) 6) X X 8)

    Fenster einschlielich OL und LK feststehend X

    8)

    Fenster/Fenstertren einschlie-lich OL und LK beweglich X

    5) 6) X X 8)

    Sonstige ffnungen, z. B. Licht-schchte X

    2) 5) 6) X 2) X 8)

    Auenwnde, Decken und Bden in Leichtbauweise X

    8)

    Auenwnde, Decken und Bden in fester Bauweise

    Auenwnde, Decken und Bden in besonders fester Bauweise

    Rume X O

    Einzelobjekte, z. B. Kunstgegen-stnde, Vitrinen O

    2) O 3)

    Wertbehltnisse:

    Tren O O O 8)

    Korpus O 8)

    Bedrohung von Personen Wenn eine Personengefhrdung besteht, muss die EMA mit berfallmeldern ergnzt werden. X Erforderlich

    O Empfohlen

    OL Oberlichter LK Lichtkuppeln 2)

    Soweit das zu berwachende Objekt zu ffnen ist 3)

    Je nach Objektart, z. B. durch Bildermelder 5)

    Anstelle der Verschlussberwachung ist auch der Einsatz geeigneter mechanischer Mittel zur Erreichung der Zwangslufigkeit zulssig (z. B. Aufdruckbolzen)

    6) In Einzelfllen sind begrndete Abweichungen von der Verschlussberwachung mglich, z. B. wenn der Einbau nur sehr

    schwierig mglich ist 7)

    Sofern die Zugnge ber Glaseinstze oder mechanisch schwache Ausfachungen verfgen 8)

    Inwieweit in Einzelfllen (z. B. Objektlage in schwer erreichbarem Stockwerk, Schaufensterauslage nicht wertvoll) die direkte Durchstieg-/Durchgriffberwachung (Auenhautberwachung) durch eine schwerpunktmige berwachung (z. B. Bewegungsmelder, Lichtschranken) ersetzt werden kann, muss anhand der Gefhrdung ermittelt werden

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    Tabelle 4 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 3 mit fallen-/schwerpunktmiger berwachung

    Zu berwachen berwachung auf berwachung

    Verschluss ffnen Durchstieg Durchgriff fallenmig schwerpunkt-

    mig

    Zugnge mit Schalteinrichtungen X X O 4) 7)

    Sonstige Zugnge X X O 4) 7)

    Schaufenster und Schaufensterseitenscheiben fest-stehend einschlielich OL

    O 4) 8)

    Schaufenster und Schaufenster-seitenscheiben beweglich ein-schlielich OL

    X 5) 6) 9) O 4) O 4) 8)

    Fenster einschlielich OL und LK feststehend

    Fenster/Fenstertren einschlie-lich OL und LK beweglich X

    5) 6) 9) O

    Sonstige ffnungen, z. B. Lichtschchte X

    2) 5) 6) 9) O

    Auenwnde, Decken und Bden in Leichtbauweise

    X

    Auenwnde, Decken und Bden in fester Bauweise

    Auenwnde, Decken und Bden in besonders fester Bauweise

    Rume X X

    Einzelobjekte, z. B. Kunstgegenstnde, Vitrinen O

    2) O 3)

    Wertbehltnisse:

    - Tren O O O 8)

    - Korpus O 8)

    Bedrohung von Personen Wenn eine Personengefhrdung besteht, muss die EMA mit berfallmeldern ergnzt werden. X Erforderlich

    O Empfohlen

    OL Oberlichter

    LK Lichtkuppeln 2)

    Soweit das zu berwachende Objekt zu ffnen ist 3)

    Je nach Objektart, z. B. durch Bildermelder 4)

    Je nach Gefhrdungsgrad 5)

    Anstelle der Verschlussberwachung ist auch der Einsatz geeigneter mechanischer Mittel zur Erreichung der Zwangslufigkeit zulssig (z. B. Aufdruckbolzen)

    6) In Einzelfllen sind begrndete Abweichungen von der Verschlussberwachung mglich, z. B. wenn der Einbau nur sehr

    schwierig mglich ist 7)

    Sofern die Zugnge ber Glaseinstze oder mechanisch schwache Ausfachungen verfgen 8)

    Inwieweit in Einzelfllen (z. B. Objektlage in schwer erreichbarem Stockwerk, Schaufensterauslage nicht wertvoll) die direkte Durchstieg-/Durchgriffberwachung (Auenhautberwachung) durch eine schwerpunktmige berwachung (z. B. Bewe-gungsmelder, Lichtschranken) ersetzt werden kann, muss anhand der Gefhrdung ermittelt werden

    9) Kann entfallen, wenn durch den Wegfall keine Falschalarme ausgelst werden, z. B. wenn das Element selbst nicht mit einem

    Einbruchmelder und auch der zugehrige Raum nicht mit einem Bewegungsmelder berwacht werden

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    Tabelle 5 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 4 mit Auenhautberwachung

    Zu berwachen berwachung auf berwachung

    Verschluss ffnen Durchstieg Durchgriff fallenmig schwerpunkt-

    mig

    Zugnge mit Schalteinrichtungen X X X O 4)

    Sonstige Zugnge X X X O 4)

    Schaufenster und Schaufenster-seitenscheiben feststehend ein-schlielich OL

    X

    Schaufenster und Schaufenster-seitenscheiben beweglich ein-schlielich OL

    X 5) X X

    Fenster einschlielich OL und LK feststehend X O

    4)

    Fenster/Fenstertren einschlie-lich OL und LK beweglich X

    5) X X O 4)

    Sonstige ffnungen, z. B. Licht-schchte X

    2) 5) X 2) X O 4)

    Auenwnde, Decken und Bden in Leichtbauweise X

    8)

    Auenwnde, Decken und Bden in fester Bauweise O

    4) 8)

    Auenwnde, Decken und Bden in besonders fester Bauweise O

    4) 8)

    Rume X O 4)

    Einzelobjekte, z. B. Kunstgegen-stnde, Vitrinen O

    2) 4) O 2) 4) O 3) 4)

    Wertbehltnisse:

    Tren X 10) X 10) X 8) O

    Korpus X 8)

    Bedrohung von Personen Wenn eine Personengefhrdung besteht, muss die EMA mit berfallmeldern ergnzt werden. X Erforderlich

    O Empfohlen

    OL Oberlichter

    LK Lichtkuppeln 2)

    Soweit das zu berwachende Objekt zu ffnen ist 3)

    Je nach Objektart, z. B. durch Bildermelder 4)

    Je nach Gefhrdungsgrad 5)

    Anstelle der Verschlussberwachung ist auch der Einsatz geeigneter mechanischer Mittel zur Erreichung der Zwangslufig-keit zulssig (z. B. Aufdruckbolzen)

    8) Inwieweit in Einzelfllen (z. B. Objektlage in schwer erreichbarem Stockwerk, Schaufensterauslage nicht wertvoll) die direkte

    Durchstieg-/Durchgriffberwachung (Auenhautberwachung) durch eine schwerpunktmige berwachung (z. B. Bewe-gungsmelder, Lichtschranken) ersetzt werden kann, muss anhand der Gefhrdung ermittelt werden

    10) Entfllt bei berwachung durch Feldnderungsmelder

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    Tabelle 6 Mindestberwachungsmanahmen bei EMA Grad 4 mit fallen-/schwerpunktmiger berwachung

    Zu berwachen berwachung auf berwachung

    Verschluss ffnen Durchstieg Durchgriff fallenmig schwerpunkt-

    mig

    Zugnge mit Schalteinrichtungen X X O X

    Sonstige Zugnge X X O X

    Schaufenster und Schaufenster-seitenscheiben feststehend ein-schlielich OL

    X 8)

    Schaufenster und Schaufenster-seitenscheiben beweglich ein-schlielich OL

    X 5) 9) X 8) X 8)

    Fenster einschlielich OL und LK feststehend O

    4)

    Fenster/Fenstertren einschlie-lich OL und LK beweglich X

    5) 9) O 4) O 4)

    Sonstige ffnungen, z. B. Licht-schchte X

    2) 5) 9) O 2) 4) O 4)

    Auenwnde, Decken und Bden in Leichtbauweise X

    Auenwnde, Decken und Bden in fester Bauweise O

    4)

    Auenwnde, Decken und Bden in besonders fester Bauweise O

    4)

    Rume X X

    Einzelobjekte, z. B. Kunst-gegenstnde, Vitrinen O

    2) 4) O 2) 4) O 3) 4)

    Wertbehltnisse:

    Tren X 10) X 10) X 8) O

    Korpus X 8)

    Bedrohung von Personen Wenn eine Personengefhrdung besteht, muss die EMA mit berfallmeldern ergnzt werden. X Erforderlich

    O Empfohlen

    OL Oberlichter

    LK Lichtkuppeln 2)

    Soweit das zu berwachende Objekt zu ffnen ist 3)

    Je nach Objektart, z. B. durch Bildermelder 4)

    Je nach Gefhrdungsgrad 5)

    Anstelle der Verschlussberwachung ist auch der Einsatz geeigneter mechanischer Mittel zur Erreichung der Zwangslufigkeit zulssig (z. B. Aufdruckbolzen)

    8) Inwieweit in Einzelfllen (z. B. Objektlage in schwer erreichbarem Stockwerk, Schaufensterauslage nicht wertvoll) die direkte

    Durchstieg-/Durchgriffberwachung (Auenhautberwachung) durch eine schwerpunktmige berwachung (z. B. Bewe-gungsmelder, Lichtschranken) ersetzt werden kann, muss anhand der Gefhrdung ermittelt werden

    9) Kann entfallen, wenn durch den Wegfall keine Falschalarme ausgelst werden, z. B. wenn das Element selbst nicht mit einem

    Einbruchmelder und auch der zugehrige Raum nicht mit einem Bewegungsmelder berwacht werden 10)

    Entfllt bei berwachung durch Feldnderungsmelder

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    6.1.2 Zustzliche Anforderungen bei EMA Grad 4 fr Sonderobjekte Nachfolgende Tabellen beschreiben die zustzlichen Mindestberwachungsmanahmen bei Sonderobjekten und EMA Grad 4.

    Tabelle 7 Zustzliche Mindestberwachungsmanahmen bei Wertschutzschrnken

    Zu berwachen berwachung auf berwachung

    Verschluss ffnen Durchgriff Wegnahme fallenmig schwerpunkt-

    mig

    Wertschutzschrnke:

    Korpus X X 11)

    Tr X 10) X 10) X

    Rume, in denen Wertschutz-schrnke aufgestellt sind

    X 12)

    X Erforderlich 10)

    Entfllt bei der berwachung durch Feldnderungsmelder 11)

    Nur bei Wertschutzschrnken, die fr eine Verankerung vorgerstet sind (z. B. mit Abreimeldern) 12)

    Wenn eine Gefahr durch Einschleichtter besteht

    Tabelle 8 Zustzliche Mindestberwachungsmanahmen bei Wertschutzrumen

    Zu berwachen berwachung auf berwachung

    Verschluss ffnen Durchstieg Durchgriff fallenmig schwerpunkt-

    mig

    Wnde, Decken, Sohle X

    Tren X X X

    Raum X 12)

    X Erforderlich 12)

    Wenn eine Gefahr durch Einschleichtter besteht

    6.2 Alarmierung

    6.2.1 Allgemeines

    Es gelten die Anforderungen an die Alarmausgabe nach 8.6 der DIN EN 50131-1:1999-05.

    Die nachfolgend aufgefhrten Alternativen fr die Alarmierung drfen um weitere, zustzliche Alarmierungs-mittel (Externsignalgeber, Alarmbertragungsanlagen) ergnzt werden, wenn hierdurch der bestimmungs-geme Betrieb der EMA sichergestellt ist. Soweit Externsignalgeber innerhalb des Sicherungsbereiches

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    vorzusehen sind, drfen auch zustzliche Signalgeber nur innerhalb des Sicherungsbereiches installiert werden.

    Bei Alarmbertragungsanlagen (Fernalarm) darf die Ansteuerung der Externsignalgeber verzgert werden. Die Ansteuerung darf unterdrckt werden, wenn die Empfangszentrale der bertragungseinrichtung den Empfang der Alarmmeldung quittiert hat. Wird die Quittung nicht innerhalb 240 Sekunden empfangen, sind die Externsignalgeber anzusteuern. Wird bei der Alarmbertragung eine Strung im Alarmbertragungsweg und soweit vorhanden auch in den alternativen bertragungswegen erkannt, muss die Verzgerung auto-matisch aufgehoben werden.

    6.2.2 Einbruchmeldeanlagen Grad 1

    Die Alarmierung muss ber eine der nachstehenden Alternativen erfolgen als: ausschlielicher Fernalarm zu einer beauftragten Stelle; ausschlielicher Externalarm ber akustische Externsignalgeber innerhalb des Sicherungsbereiches

    (entweder zwei Externsignalgeber ohne eigene EV oder ein Externsignalgeber mit eigener EV). Bei Externalarm darf zustzlich ein optischer Externsignalgeber vorgesehen werden.

    6.2.3 Einbruchmeldeanlagen Grad 2

    Die Alarmierung muss grundstzlich ber eine der nachstehenden Alternativen erfolgen als: Fernalarm zu einer beauftragten Stelle ber einen bertragungsweg, z. B. stehende oder abfragende

    Verbindung mit oder ohne Externalarm ber akustische Externsignalgeber innerhalb des Sicherungs-bereiches (entweder zwei akustische Externsignalgeber ohne eigene EV oder ein akustischer Extern-signalgeber mit eigener EV);

    Fernalarm zu einer beauftragten Stelle ber einen bertragungsweg, z. B. bedarfsgesteuerte Verbindung und bei Ausbleiben der Quittung bzw. bei Strung in diesem bertragungsweg nach sptestens 240 Sekunden entweder Fernalarm ber einen zweiten bertragungsweg oder Externalarm ber akustische Externsignalgeber innerhalb oder auerhalb des Sicherungsbereiches (entweder zwei akustische Externsignalgeber ohne eigene EV oder ein akustischer Externsignalgeber mit eigener EV).

    Bei Externalarm darf zustzlich ein optischer Externsignalgeber vorgesehen werden.

    Ein berfallalarm sollte nur als Fernalarm weitergemeldet werden.

    6.2.4 Einbruchmeldeanlagen Grad 3

    Die Alarmierung muss ber eine der nachstehenden Alternativen erfolgen als: Fernalarm zu einer beauftragten Stelle ber einen bertragungsweg, z. B. stehende oder abfragende

    Verbindung mit oder ohne Externalarm ber akustische Externsignalgeber innerhalb des Sicherungs-bereiches (entweder zwei akustische Externsignalgeber ohne eigene EV oder ein akustischer Extern-signalgeber mit eigener EV);

    Fernalarm zu einer beauftragten Stelle ber einen bertragungsweg, z. B. bedarfsgesteuerte Verbindung und bei Ausbleiben der Quittung bzw. bei Strung in diesem bertragungsweg nach sptestens 240 Sekunden entweder Fernalarm ber einen getrennten zweiten bertragungsweg oder Externalarm ber akustische Externsignalgeber innerhalb oder auerhalb des Sicherungsbereiches (entweder zwei akustische Externsignalgeber ohne eigene EV oder ein akustischer Externsignalgeber mit eigener EV).

    Bei Externalarm darf zustzlich ein optischer Externsignalgeber vorgesehen werden.

    Bei Verwendung eines zweiten bertragungsweges darf zustzlich auch Externalarm ber einen akustischen Externsignalgeber innerhalb des Sicherungsbereiches erfolgen.

    Ein berfallalarm muss grundstzlich als Fernalarm weitergemeldet werden.

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    6.2.5 Einbruchmeldeanlagen Grad 4

    Die Alarmierung muss ber eine der nachstehenden Alternativen erfolgen als: Fernalarm zu einer beauftragten Stelle ber einen bertragungsweg, z. B. stehende oder abfragende

    Verbindung und bei Ausbleiben der Quittung bzw. bei Strung in diesem bertragungsweg nach sptestens 240 Sekunden Externalarm ber akustische Externsignalgeber innerhalb des Sicherungs-bereiches (entweder zwei akustische Externsignalgeber ohne eigene EV oder ein akustischer Extern-signalgeber mit eigener EV);

    Fernalarm zu einer beauftragten Stelle ber einen bertragungsweg, z. B. bedarfsgesteuerte Verbin-dung und bei Ausbleiben der Quittung bzw. bei Strung in diesem bertragungsweg nach sptestens 240 s Fernalarm ber einen zweiten physikalisch getrennten bertragungsweg. Bei Ausbleiben der Quittung bzw. bei Strung in beiden bertragungswegen soll nach sptestens 240 Sekunden Extern-alarm ber akustische Externsignalgeber innerhalb des Sicherungsbereiches (entweder zwei akustische Externsignalgeber ohne eigene EV oder ein akustischer Externsignalgeber mit eigener EV) erfolgen.

    Bei Externalarm darf zustzlich ein optischer Externsignalgeber vorgesehen werden.

    Ein berfallalarm muss als Fernalarm weitergemeldet werden. ANMERKUNG Wenn alle bertragungswege gestrt sind, darf ein akustischer Externalarm erfolgen.

    6.3 Ausfhrung

    6.3.1 Allgemeines

    Der Sicherungsbereich ist in Meldebereiche zu unterteilen. Jedem Meldebereich ist mindestens eine Melder-gruppe zuzuordnen, der nur Melder dieses Meldebereiches angehren drfen. Die Festlegung der Melde-bereiche hat so zu erfolgen, dass eine rasche und eindeutige Identifizierung des Meldeortes mglich ist.

    6.3.2 Sabotageberwachung

    Es gelten die Anforderungen an die Sabotagesicherheit nach 8.7 der DIN EN 50131-1:1999-05

    Die berwachungselemente der Sabotageerkennung mssen so in die berwachungsmanahmen der EMA einbezogen werden, dass ein Ansprechen im scharfen Zustand der EMA zu einem Fernalarm und/oder Externalarm fhrt. Ein Ansprechen der berwachungselemente im unscharfen Zustand der EMA muss zu einer optischen und akustischen Anzeige sowie zu einer Scharfschaltverhinderung fhren.

    6.3.3 Melder

    Die Melder sind so auszuwhlen und anzuordnen, dass sie ihre berwachungsaufgaben erfllen knnen und eine mglichst groe Ansprechwahrscheinlichkeit erreicht wird. Dabei sind die Herstellerangaben bezglich der Umweltbedingungen, Umgebungseinflsse sowie zur Vermeidung von Falschalarmen zu beachten.

    Melder fr Einbrucherkennung drfen nicht auerhalb des Sicherungsbereiches eingesetzt werden.

    In EMA Grad 3 sind Manahmen vorzusehen, die das Umgehen der Melder von auerhalb des Sicherungs-bereiches erschweren.

    ANMERKUNG Umgehen ist das Ausnutzen physikalisch-technischer Eigenschaften von Meldern ohne Eingriffe in diese oder von Planungsschwchen, dass ein Einbrecher nicht erfasst werden kann.

    In EMA Grad 4 sind zustzlich zu den Manahmen des Grades 3 Manahmen vorzusehen, die die Mani-pulation und die berlistung von innerhalb des Sicherungsbereiches erschweren. ANMERKUNG Manipulation ist eine unerkannte Vernderung am Melder oder ein unerkannter Austausch; berlistung ist die Ausnutzung aller Mittel ohne Eingriff in die Melder, jeweils mit dem Ziel, dass ein Einbrecher nicht erfasst werden kann.

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    6.3.3.1 Melder fr punktfrmige berwachung

    Sie werden vorzugsweise fr die berwachung auf ffnen und das Abheben eines Gegenstandes ver-wendet, z. B. Magnetkontakte, elektromechanische Kontakte. Sie sind so anzuordnen, dass die zu erwar-tende Lagevernderung eines Punktes durch einen Einbrecher im Bereich der grten Ansprechwahrschein-lichkeit liegt.

    6.3.3.2 Melder fr die berwachung von Strecken

    Sie werden fr eine fallenmige berwachung von Durchgngen, Korridoren und Fensterfronten eingesetzt, z. B. Lichtschranken. Sie sind so anzuordnen, dass die zu erwartende Bewegung eines Einbrechers im Be-reich der grten Ansprechwahrscheinlichkeit liegt.

    6.3.3.3 Melder fr die berwachung von Flchen

    Sie werden fr die berwachung von Wnden oder Flchen eingesetzt; Beispiele hierzu siehe Tabelle 9.

    Sie sind so anzuordnen, dass der zu erwartende Durchbruch fr einen Durchstieg oder Durchgriff des Ein-brechers im Bereich der grten Ansprechwahrscheinlichkeit liegt.

    Tabelle 9 Melder zur berwachung von Flchen Melder Durchstieg Durchgriff

    Folien aus Metallstreifen 1) X

    Drahtbespannung / Drahteinlagen 1) X X

    Fadenzugkontakt X

    Alarmglas 2) X X

    Passive Glasbruchmelder 3) X

    Aktive Glasbruchmelder 2) X X 4)

    Krperschallmelder X X

    Bewegungsmelder oder Lichtschranken mit Flchencharakteristik X

    Kapazitiver Feldnderungsmelder X X 1) 2-adrige Leitungsfhrung bei EMA Grad 3 und 4 2) Manahmen gegen Herausnehmen der Glasflchen von auen 3) Grundstzlich keine Verwendung in EMA Grad 4 4) Herstellerangaben beachten

    6.3.3.4 Rumlich wirkende Melder

    Sie werden vorzugsweise fr die berwachung von Rumen eingesetzt. Beispiele hierzu sind: passiver Infra-rotmelder, Ultraschallmelder nach dem Dopplerprinzip, kapazitiver Feldnderungsmelder und Videobe-wegungsmelder.

    Sie sind so anzuordnen, dass die zu erwartende Bewegung des Einbrechers im Bereich der grten An-sprechwahrscheinlichkeit liegt und dass der Erfassungsbereich innerhalb des berwachungsbereiches nicht behindert ist.

    In Rumen mit ungnstigen Umgebungsbedingungen knnen Melder mit unterschiedlichen Funktions-prinzipien und logischer Verknpfung verwendet werden, z. B. passiver Infrarotmelder und Ultraschallmelder nach dem Dopplerprinzip.

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    6.3.3.5 Melder fr die berwachung von Gehusen auf ffnen oder Durchdringen

    Sie werden vorzugsweise fr die berwachung von Gehusen auf ffnen und/oder Durchdringen verwendet, z. B. Umschrnke fr Zentralen oder abgesetzte Energieversorgungen.

    Die berwachungsmanahmen mssen wirksam werden, bevor der Zugriff in das Innere des Gehuses bzw. der Zugang zu den Einstell- oder Anschlusselementen mglich ist.

    6.3.4 Elektrische Leitungen

    Fr elektrische Leitungen sind vorzugsweise Installationskabel und Leitungen nach DIN VDE 0815 (VDE 0815) zu verwenden. Der Querschnitt ist unter Bercksichtigung der Stromaufnahme und des Betriebs-spannungsbereiches der angeschalteten Anlageteile sowie der Leitungslnge festzulegen. Der Leiterdurch-messer muss mindestens 0,6 mm je Ader betragen.

    Die Anzahl der Leitungsverbindungen sollte so gering wie ntig sein. Jede Verbindung muss durch ein zuver-lssiges Verfahren, z. B. gesicherte Schraub-, Lt- oder Klemmverbindung, hergestellt werden.

    6.3.5 Energieversorgung

    Energieversorgungen mssen DIN EN 50131-1 und DIN EN 50131-6 entsprechen.

    6.3.5.1 Allgemeine Anforderungen an Energieversorgungen der Ausfhrungsarten A und B

    EMA Grad 1 bis Grad 4 mit Netzanschluss mssen an Netzstromkreise so angeschlossen werden, dass ein unabsichtliches Lsen des Anschlusses nicht mglich ist.

    EMA Grad 1 mit Netzanschluss drfen an interne Netzstromkreise ohne Auenanschlsse oder an interne Lichtstromkreise angeschlossen werden.

    EMA Grad 2 und Grad 3 mit Netzanschluss drfen an interne Lichtstromkreise ohne Auenanschlsse ange-schlossen werden. Der Anschluss an den Stromkreis muss sich innerhalb des Sicherungsbereiches befinden.

    EMA Grad 4 mit Netzanschluss mssen an getrennt abgesicherte Netzzufhrungen angeschlossen werden. Diese Netzzufhrung darf von auen nicht beeinflusst werden knnen. Der Anschluss und die allgemeine, zugngliche Absicherung muss sich innerhalb des Sicherungsbereiches befinden.

    6.3.5.2 Energieversorgung fr EMA Grad 1 und Grad 2

    Die Energieversorgung muss in der Lage sein, den bestimmungsgemen Betrieb der EMA sicherzustellen.

    Bei Verwendung einer Energieversorgung der Ausfhrungsart A muss der wiederaufladbare Energiespeicher eine Betriebsdauer von mindestens 12 h sicherstellen.

    Der wiederaufladbare Energiespeicher muss automatisch, abweichend von 3.9.5.1 von DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1):1989-01, innerhalb von 72 h auf mindestens 80 % der Nennkapazitt aufgeladen werden. Dabei sind die vorhandenen Umgebungsbedingungen zu bercksichtigen. Bei Wiederkehr einer ausfallge-fhrdeten Energiequelle und automatischem Laden der wiederaufladbaren Energiequelle darf die Strungs-anzeige selbstttig zurckgenommen werden.

    Bei Verwendung einer Energieversorgung der Ausfhrungsart B muss der Energiespeicher den uneinge-schrnkten Betrieb der Anlage fr mindestens 24 h aufrecht erhalten knnen.

    Bei Verwendung einer Energieversorgung der Ausfhrungsart C muss der Energiespeicher die bestimmungs-geme Betriebsdauer von mindestens 12 Monaten ermglichen und fr eine Restbetriebsdauer von mindestens 720 h ausgelegt sein.

    Ist die vorgegebene Restbetriebsdauer nicht mehr sichergestellt, so muss dies als Strung erkannt werden.

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    Bei der fr die Restbetriebsdauer erforderlichen Kapazitt des Energiespeichers mssen 10 Alarmierungen bercksichtigt werden.

    6.3.5.3 Energieversorgung fr EMA Grad 3 und Grad 4

    Die Energieversorgung muss in der Lage sein, den bestimmungsgemen Betrieb der EMA sicherzustellen. Der Ausfall jeder einzelnen Energiequelle eines Anlagenteils muss als Strung erkannt werden.

    Bei Verwendung einer Energieversorgung der Ausfhrungsart A muss der wiederaufladbare Energiespeicher eine Betriebsdauer von mindestens 60 h sicherstellen; bei Strungsweiterleitung an eine stndig besetzte Stelle: 30 h.

    Der wiederaufladbare Energiespeicher muss automatisch innerhalb von 24 h auf mindestens 80 % der Nenn-kapazitt aufgeladen werden. Dabei sind die vorhandenen Umgebungsbedingungen zu bercksichtigen. Bei Wiederkehr einer ausfallgefhrdeten Energiequelle und automatischen Laden der wiederaufladbaren Ener-giequelle darf die Strungsanzeige selbstttig zurckgenommen werden.

    Bei Verwendung einer Energieversorgung der Ausfhrungsart B muss der Energiespeicher den uneinge-schrnkten Betrieb der Anlage fr mindestens 120 h aufrecht erhalten knnen; bei Strungsweiterleitung an eine stndig besetzte Stelle: 60 h.

    Bei Verwendung einer Energieversorgung der Ausfhrungsart C muss der Energiespeicher die bestimmungs-geme Betriebsdauer von mindestens 12 Monate ermglichen und fr eine Restbetriebsdauer von mindestens 720 h ausgelegt sein; bei Strungsweiterleitung an eine stndig besetzte Stelle: 360 h.

    Ist die vorgegebene Restbetriebsdauer nicht mehr sichergestellt, so muss dies als Strung erkannt werden.

    Bei der fr die Restbetriebsdauer erforderlichen Kapazitt des Energiespeichers mssen 10 Alarmierungen bercksichtigt werden.

    6.3.6 Schalteinrichtung

    Die EMA muss ber eine Schalteinrichtung zum Scharf-/Unscharfschalten verfgen, die nur durch berechtigte Personen bettigt werden kann. Das Bettigen der Schalteinrichtung darf nicht zu einem Falschalarm fhren.

    Die Anzeige des erfolgten Scharfschaltens muss fr den Betreiber wahrnehmbar sein.

    Das Scharfschalten von EMA Grad 2 bis Grad 4 darf nur von auerhalb des Sicherungsbereiches mglich sein.

    Die EMA darf nur in den scharfgeschalteten Zustand gelangen knnen, wenn sie sich zuvor im Normalzu-stand befunden hat.

    Bei auerhalb des Sicherungsbereiches angebrachten Schalteinrichtungen mssen diese den gegebenen Umweltbedingungen widerstehen knnen.

    In EMA Grad 2 sollten die Auswerteeinrichtungen von Schalteinrichtungen innerhalb des Sicherungs-bereiches installiert werden.

    Bei auerhalb des Sicherungsbereiches installierten Schalteinrichtungen mssen die Auswerteeinheiten ber entsprechende Mittel fr Sabotageschutz und Sabotageerkennung verfgen.

    In EMA Grad 3 und Grad 4 mssen die Auswerteeinrichtungen von Schalteinrichtungen innerhalb des Siche-rungsbereiches installiert werden.

    6.3.6.1 Scharf-/Unscharfschaltung Grad 1

    Das Scharfschalten bzw. dessen Rcknahme darf innerhalb oder auerhalb des Sicherungsbereiches erfol-gen. Kann der Sicherungsbereich ohne Rcknahme der Scharfschaltung betreten werden, muss vor einem dadurch auftretenden Alarm ein zeitlich begrenztes Aufmerksamkeitssignal ausgegeben werden.

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

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    Bei Verwendung von mechanischen Schalteinrichtungen sind Schlsser mit Profilzylindern nach DIN 18252, Klasse P2 mit mindestens 300 Variationsmglichkeiten vorzusehen.

    Bei Verwendung von anderen mechanischen oder elektrischen Schalteinrichtungen sind die Anforderungen analog anzuwenden.

    Geistige Schalteinrichtungen mssen ber mindestens 1 000 Einstellmglichkeiten verfgen.

    6.3.6.2 Scharf-/Unscharfschaltung Grad 2

    Zwangslufiges Scharfschalten ist vorzusehen und zustzlich ist der bertragungsbereite Zustand der E, sofern vorhanden, mit einzubeziehen. Das Scharfschalten bzw. dessen Rcknahme muss durch eine Schalt-einrichtung vorgenommen werden.

    Bei Verwendung von mechanischen Schalteinrichtungen sind Schlsser mit Profilzylindern nach DIN 18252,Klasse P2, mit mechanischem Bohrschutz und mit mindestens 3 000 Variationsmglichkeiten vorzusehen.

    Bei Verwendung von anderen mechanischen oder elektrischen Schalteinrichtungen sind die Anforderungen analog anzuwenden.

    Geistige Schalteinrichtungen mssen ber mindestens 10 000 Einstellmglichkeiten verfgen.

    6.3.6.3 Scharf-/Unscharfschaltung Grad 3

    Zwangslufiges Scharfschalten ist vorzusehen und zustzlich ist der bertragungsbereite Zustand der E, sofern vorhanden, mit einzubeziehen. Das Scharfschalten bzw. dessen Rcknahme muss durch eine Schalt-einrichtung vorgenommen werden.

    Die alleinige Verwendung geistiger Schalteinrichtungen fr das Unscharfschalten ist nicht zulssig.

    Bei Verwendung von mechanischen Schalteinrichtungen sind Schlsser mit Profilzylindern nach DIN 18252,Klasse P3, mit mechanischem Bohr- und Ziehschutz und mit mindestens 15 000 Variationsmglichkeiten vorzusehen.

    Bei Verwendung von anderen mechanischen oder elektrischen Schalteinrichtungen sind die Anforderungen analog anzuwenden.

    Geistige Schalteinrichtungen mssen ber mindestens 100 000 Einstellmglichkeiten verfgen.

    6.3.6.4 Scharf-/Unscharfschaltung Grad 4

    Zwangslufiges Scharfschalten ist vorzusehen und zustzlich ist der bertragungsbereite Zustand der E, sofern vorhanden, mit einzubeziehen. Das Scharfschalten bzw. dessen Rcknahme muss durch eine Schalt-einrichtung vorgenommen werden.

    Vor der Rcknahme der Scharfschaltung muss die Berechtigung durch einen geistigen und einen physikali-schen Schlssel nachgewiesen werden.

    Bei Verwendung von mechanischen Schalteinrichtungen sind Schlsser mit Profilzylindern nach DIN 18252, Klasse P3, mit mechanischem Bohr- und Ziehschutz und mit mindestens 100 000 Variationsmglichkeiten vorzusehen.

    Bei Verwendung von anderen mechanischen oder elektrischen Schalteinrichtungen sind die Anforderungen analog anzuwenden.

    Geistige Schalteinrichtungen mssen ber mindestens 1 000 000 Einstellmglichkeiten verfgen.

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 24

    6.3.7 Zentrale

    Die Zentrale ist innerhalb des Sicherungsbereiches, in einem nicht allgemein zugnglichen Bereich so zu in-stallieren, dass sie fr Nichtberechtigte nicht unmittelbar erkennbar ist.

    In EMA Grad 3 und Grad 4 muss sich die Zentrale innerhalb des berwachungsbereiches von rumlich wirkenden Meldern befinden oder ist mit Manahmen gleicher Wirkung, z. B. berwachter Zentralen-umschrank, zu berwachen.

    6.3.8 bertragungseinrichtung

    Die E muss im Sicherungsbereich angebracht werden. Sie darf Bestandteil der Zentrale sein.

    In EMA Grad 2 bis Grad 4 muss die Betriebsbereitschaft der E in das zwangslufige Scharfschalten einbe-zogen werden.

    In EMA Grad 3 und Grad 4 muss die E entweder Bestandteil der Zentrale sein oder muss sich innerhalb des berwachungsbereiches von rumlich wirkenden Meldern befinden oder mit Manahmen gleicher Wir-kung, z. B. berwachter Zentralenumschrank, berwacht werden.

    6.3.9 Externsignalgeber

    Akustische Externsignalgeber auerhalb des Sicherungsbereiches sind so anzuordnen, dass sie mglichst schwer zu erreichen und gut wahrnehmbar sind.

    6.4 Ausfhrungsunterlagen

    6.4.1 Allgemeines

    Das Planungsergebnis fr EMA Grad 2 bis Grad 4 ist durch folgende Unterlagen festzulegen und fr den Einbau der EMA zur Verfgung zu stellen. Die genannten Unterlagen sind Teil der Anlagedokumentation. Sie sind fr eingewiesene Personen und Elektrofachkrfte des Instandhalters verfgbar und fr Berechtigte zu-gnglich aufzubewahren.

    6.4.2 Installationsplan

    In den Installationsplan sind einzutragen: Grenzen des Sicherungsbereiches, berwachungsbereich der rumlich wirkenden Melder, Nutzungsart

    der Meldebereiche sowie die Bezeichnung der zugeordneten Meldergruppen. Alle Anlageteile der EMA an dem fr die Errichtung vorgesehenen Ort, wobei der Typ des Anlageteils in

    geeigneter Weise darzustellen ist. Verteiler mit den Verbindungen aller Anlageteile.

    6.4.3 Meldergruppenverzeichnis

    Ein Verzeichnis der Meldergruppen ist anzulegen mit Angaben ber zugehrige Melder, den Meldernummern und -orten.

    6.4.4 Liste der Anlageteile

    Eine Auflistung aller Anlageteile der EMA ist gegliedert nach Typ und Anzahl anzulegen.

    6.4.5 Blockdiagramm

    Ein Blockdiagramm der EMA, das eine Zuordnung fr Benennungen und Nummerierung der Meldebereiche, Meldergruppen und Melder enthlt, ist anzulegen.

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

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    Falls vorhanden, ist die Scharfschaltung einzelner Teile der EMA und deren Abhngigkeit voneinander fest-zuhalten.

    6.4.6 Anlagebeschreibung

    Sie enthlt: das Meldergruppenverzeichnis nach 6.4.3; die Liste der Anlageteile nach 6.4.4; Hinweise fr besondere Melder, z. B. Infrarotmelder; Darstellung der Abhngigkeit der Bereiche bei Anlagen mit mehreren Sicherungsbereichen.

    6.4.7 Anlagenidentifizierung

    Anlagen mssen eindeutig identifizierbar sein.

    6.4.8 Prfplan fr wiederkehrende Prfungen

    Der Prfplan muss Angaben ber die Durchfhrung der in DIN VDE 0833-1, 5.3 genannten Prfungen enthalten.

    6.5 Einbau

    6.5.1 Allgemeines

    Der Einbau der Anlageteile der EMA ist in bereinstimmung mit dem Installationsplan vorzunehmen. Wo Manahmen gegen Blitzeinwirkungen zum Schutz der EMA, statische Aufladungen und berspannungen aus Starkstromanlagen notwendig sind, ist DIN VDE 0845-1 (VDE 0845 Teil 1) zu bercksichtigen. Beim Ein-bau in Gebuden mit Blitzschutzanlagen nach DIN V ENV 61024-1 (VDE 0185 Teil 100) sind die Bestim-mungen von DIN VDE 0185-103: Schutz gegen elektromagnetischen Blitzimpuls (LEMP) zu beachten.

    6.5.2 Melder

    Beim Einbau der Melder sind die Installationshinweise des Herstellers zu beachten.

    Melder drfen nur auf einem baulich einwandfreien, festen Untergrund befestigt werden.

    6.5.2.1 Folien aus Metallstreifen

    Die Anschlussklemmen fr die Folien sind auf der zu berwachenden Flche diagonal oder an gegenber-liegenden Ecken anzubringen. Die Folien sind vor Beschdigung zu schtzen.

    6.5.2.2 Drahtbespannungen oder Drahteinlagen

    Drahtbespannungen, z. B. Alarmdrahttapeten, Kunststofffolien mit Alarmdrahteinlage, mssen so angebracht werden, dass das zerstrungsfreie Entfernen ohne Auslsen eines Alarmzustandes nicht mglich ist. Sie sind vor mechanischer Beschdigung zu schtzen.

    Alarmdrahttapeten und Kunststofffolien drfen nur auf trockenen Flchen verwendet werden.

    6.5.3 Leitungsverlegung

    Leitungen sind grundstzlich innerhalb von Sicherungsbereichen zu verlegen. Falls dies nicht mglich ist, sind sie nicht sichtbar oder mechanisch ausreichend geschtzt zu verlegen. Dazu gehrt auch die Verbin-dung zwischen EMA und E sowie EMA und Schalteinrichtungen.

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

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    Anschlussdosen und Steckverbindungen des bertragungsnetzes mssen bei EMA Grad 3 und Grad 4 mit mechanisch stabilen Gehusen abgedeckt werden oder drfen in die E eingebaut werden. ANMERKUNG Die den Sicherheitsanforderungen entsprechende Verlegung hat vorrangig den Schutz der Leitungen vor Beschdigungen durch mechanische Angriffe zum Ziel. Bei nicht drahtgebundenen bertragungswegen ist sinnge-m zu verfahren.

    6.5.4 Zentrale

    Bei EMA Grad 3 und Grad 4 ist die Befestigung der Zentrale an einer Innenwand des Sicherungsbereiches vorzusehen. Wenn dies nicht mglich ist, sind bei der Befestigung an einer Auenwand Manahmen, z. B. berwachung auf Durchdringen, zu ergreifen, die den Zugriff auf die Zentrale von auen erschweren.

    6.5.5 Externsignalgeber

    Akustische Externsignalgeber sind in der Weise zu installieren, dass sie schwierig zu erreichen sind; bei nur einem akustischen Externsignalgeber ist dieser vorzugsweise verdeckt zu installieren.

    Optische Externsignalgeber mssen fr die hilfeleistenden Krfte gut sichtbar sein und das berwachte Ob-jekt eindeutig kennzeichnen.

    7 Regeln fr das Errichten von berfallmeldeanlagen 7.1 Alarmierung

    Die Alarmierung zur beauftragten Stelle muss nach 6.2 ber eine bertragungsanlage erfolgen; eine Alar-mierung mittels akustischer Externsignalgeber ist grundstzlich nicht zulssig. Bei ausschlielicher Extern-alarmierung sind mindestens zwei Externsignalgeber vorzusehen.

    7.2 Ausfhrung

    7.2.1 Melder

    Es drfen nur nichtautomatische Melder verwendet werden. Sie sind in ausreichender Anzahl in gefhrdeten Bereichen oder an Orten mit Einsicht in gefhrdete Bereiche anzubringen.

    7.2.2 Elektrische Leitungen

    Fr elektrische Leitungen sind vorzugsweise Installationskabel nach DIN VDE 0815 (VDE 0815) zu verwen-den. Der Querschnitt ist unter Bercksichtigung der Stromaufnahme und des Betriebsspannungsbereiches der angeschalteten Anlageteile, sowie der Leitungslnge festzulegen. Der Leiterdurchmesser muss mindes-tens 0,6 mm je Ader betragen.

    Die Anzahl der Leitungsverbindungen sollte so gering wie ntig sein. Jede Verbindung muss durch ein zu-verlssiges Verfahren, z. B. gesicherte Schraub-, Lt- oder Klemmverbindung, hergestellt werden.

    7.2.3 Energieversorgung

    Fr berfallmeldeanlagen ist eine Energieversorgung entsprechend Grad 3 einer Einbruchmeldeanlage ein-zusetzen. Wenn eine Strungsweiterleitung an eine stndig besetzte Stelle vorhanden ist, kann eine Ener-gieversorgung entsprechend Grad 2 verwendet werden.

    7.2.4 Zentrale

    Die Zentrale ist in einem nicht allgemein zugnglichen Bereich so zu installieren, dass sie fr Nichtberechtigte nicht unmittelbar erkennbar ist.

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

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    7.2.5 bertragungseinrichtung

    Die E muss in unmittelbarer Nhe der Zentrale angebracht werden oder darf Bestandteil der Zentrale sein.

    7.2.6 Externsignalgeber

    Ein Externsignalgeber ist aus der Energieversorgung der berfallmeldeanlage zu versorgen.

    7.3 Ausfhrungsunterlagen

    Ausfhrungsunterlagen, wie in 6.4 festgelegt, sind dem Betreiber zur Verfgung zu stellen.

    7.4 Einbau

    7.4.1 Allgemeines

    Der Einbau der Anlageteile der MA ist in bereinstimmung mit dem Installationsplan vorzunehmen. Wo Manahmen gegen Blitzeinwirkungen zum Schutz der MA, statische Aufladungen und berspannungen aus Starkstromanlagen notwendig sind, ist DIN VDE 0845-1 (VDE 0845 Teil 1) zu bercksichtigen. Beim Ein-bau in Gebuden mit Blitzschutzanlagen nach DIN V ENV 61024-1 (VDE 0185 Teil 100) sind die Bestim-mungen von DIN VDE 0185-103: Schutz gegen elektromagnetischen Blitzimpuls (LEMP) zu beachten.

    7.4.2 Melder

    Die Melder drfen fr Nichtberechtigte nicht unmittelbar erkennbar sein. Fr Melder, die an ortsvernderli-chen Einrichtungsgegenstnden angebracht sind, mssen Manahmen ergriffen werden, die das Abreien der Leitungen verhindern. Die Verwechslung mit anderen elektrischen Schaltern sowie eine unabsichtliche Auslsung muss weitgehend ausgeschlossen werden.

    7.4.3 Leitungsverlegung

    Leitungen sind nicht sichtbar, mglichst unter Putz, oder geschtzt zu verlegen; das gilt auch fr die Verbin-dung zwischen MA und E.

    Anschlussdosen und Steckverbindungen mssen mit mechanisch stabilen Gehusen abgedeckt werden oder drfen in die E eingebaut werden. ANMERKUNG Die den Sicherheitsanforderungen entsprechende Verlegung hat vorrangig den Schutz der Leitungen vor Beschdigungen durch mechanische Angriffe zum Ziel. Bei nicht drahtgebundenen bertragungswegen ist sinnge-m zu verfahren.

    7.4.4 Externsignalgeber

    Wenn akustische Externsignalgeber eingesetzt werden, so sind diese vorzugsweise verdeckt oder in der Weise zu installieren, dass sie schwierig zu erreichen sind. Sie mssen gut wahrnehmbar sein und mglichst weit voneinander entfernt installiert werden.

    Optische Externsignalgeber mssen fr die hilfeleistenden Krfte gut sichtbar sein und das berwachte Objekt eindeutig kennzeichnen.

    8 Abnahmeprfung

    Nach dem Errichten ist durch Abnahmeprfung durch den Errichter festzustellen, ob die Einbruch- oder berfallmeldeanlage den Ausfhrungsunterlagen entspricht und die Festlegungen dieser Norm eingehalten sind; Umfang und Prfarten siehe Abschnitt 3.3 und Abschnitt 4 von DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1):1989-01.

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 28

    9 bergabe an den Betreiber Bei der bergabe von Einbruch- oder berfallmeldeanlagen an den Betreiber ist ein Abnahmeprotokoll nach 4.1 von DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1):1989-01 auszuhndigen. Der Betreiber oder die von ihm beauf-tragten Personen mssen vom Errichter in die Funktion und Bedienung der Gefahrenmeldeanlage eingewiesen werden.

    Abweichungen von der Norm sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und zu begrnden.

    10 Betrieb von Einbruch- und berfallmeldeanlagen und Teilen von EMA, die berfallalarme bilden

    Es gelten die Festlegungen nach Abschnitt 5 von DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1):1989-01, ausge-nommen 5.3.1.

    Bei EMA, MA und Teilen von EMA, die berfallalarme bilden, sind Inspektionen in etwa gleichen Zeitab-stnden entsprechend Tabelle 10 durchzufhren. Auf bestimmungsgeme Funktion sind dabei zu ber-prfen: die bertragungswege, durch Auslsen mindestens eines Melders; bei automatischen Meldern sind nur

    solche auszulsen, die zerstrungsfrei prfbar sind, die Energieversorgungen, die Anzeige- und Bettigungseinrichtungen innerhalb oder auerhalb der Zentrale, ggf. vorhandene Schalteinrichtungen, die Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit den bertragungseinrichtungen und anderen Alarmie-

    rungseinrichtungen, ggf. vorhandene Signalgeber.

    Auerdem ist die EMA/MA auf strende Beeinflussungen, z. B. durch nderungen der Raumnutzung, Raumgestaltung oder der Planungsgrundlage, zu berprfen, die nicht betriebsmig ausgewertet werden.

    Die durchgefhrten Prfungen sind im Betriebsbuch einzutragen.

    Nach dem Erkennen einer Strung muss in Abhngigkeit von den in Tabelle 10 vorgegebenen Zeitbe-dingungen mit der Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft begonnen werden.

    Tabelle 10 berprfungszeitrume von EMA / MA Grad der Anlage Inspektion / Jahr Wartung / Jahr Instandsetzungsbeginn

    Grad 1 1 x 1 x keine Anforderung

    Grad 2 1 x 1 x innerhalb 48 h

    Grad 3 / MA 2 x 1 x innerhalb 24 h Grad 4 4 x 1 x innerhalb 12 h

  • DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3):2002-05

    Seite 29

    Anhang A (informativ)

    Literaturhinweise

    DIN VDE 0800-1 (VDE 0800 Teil 1):1989-05, Fernmeldetechnik; Allgemeine Begriffe, Anforderungen und Prfungen fr die Sicherheit der Anlagen und Gerte.

    DIN EN 50081-1 (VDE 0839 Teil 81-1):1993-03, Elektromagnetische Vertrglichkeit (EMV); Fachgrundnorm Straussendung; Teil 1: Wohnbereich, Geschfts- und Gewerbebereich sowie Kleinbetriebe; Deutsche Fassung EN 50081-1:1992.

    DIN EN 50130-4 (VDE 0830 Teil 1-4):1996-11, Alarmanlagen; Teil 4: Elektromagnetische Vertrglichkeit Produktfamiliennorm: Anforderungen an die Strfestigkeit von Anlageteilen fr Brand- und Einbruchmelde-anlagen sowie Personen-Hilferufanlagen; Deutsche Fassung EN 50130-4:1995.

    DIN EN 60950 (VDE 0805):1997-11, Sicherheit von Einrichtungen der Informationstechnik, einschlielich elektrischer Bromaschinen (IEC 60950:1991 + A1:1992 + A2:1993 + A3:1995 + A4:1996, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60950:1992 + A1:1993 + A2:1993 + A3:1995 + A4:1997/bergangsfrist fr DIN EN 60950 (1993-11) und DIN EN 60950/A2 (1994-09) bis 01.08.1998 beachten. Daneben gilt DIN EN 60950 (1993-11) und DIN EN 60950/A2 (1994-09) noch bis 01.01.2002 bzw. bis 01.08.2003. DIN VDE 0833 Beiblatt 1 (Beiblatt 1 zu VDE 0833), Gefahrenmeldeanlagen fr Brand, Einbruch und berfall Verzeichnis der einschlgigen Normen fr die elektrische Sicherheit.

    DIN EN 50136 (VDE 0830 Teil 5), Alarmanlagen, Alarmbertragungsanlagen und -einrichtungen.