1997 Reinhard Weisshuhn - ai - Menschenrechte in der DDR

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1999 Reinhard Weißhuhn: Menschenrechte in der DDR, in: in: Gabriele von Arnim/ Volkmar Deile/ Franz-Josef Hutter, Sabine Kurtenbach und Carsten Tessmer (Hrsg.) in Verbindung mit amnesty international/ Ludwig-Boltzmann-Institut (Wien) und Institut für Entwicklung und Frieden (Duisburg): Jahrbuch der Menschenrechte 1999, Suhrkamp, S. 247-269.

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  • AI-JOURNAL DEZEM BER 1997

    M ENSCHENRECHTE IN DER DDRDEUTSCHLAND Menschenrechte in der DDR Als die DDR gegrndet wurde, war die Menschenrechtserklrung der Vereinten Nationen ein Jahr alt. Die Verfassung der DDR von 1949 orientierte sich deutlich an den Grundaussagen dieser Erklrung. Die brgerlichen Rechte waren weitgehend garantiert.

    Von diesen Garantien war die Wirklichkeit der fnfziger Jahre natrlich weit entfernt. Der Stalinismus herrschte, wenngleich in einer gemilderten Variante, auch in der DDR. Bis zum Bau der Mauer 1961 flohen deshalb nicht nur die Enteigneten, sondern auch jene Menschen, die keine Entfaltungsmglichkeiten sahen, massenhaft in den Westen.

    Im Jahr 1968 gab eine neue, erstmals ausdrcklich sozialistische Verfassung. Diese nahm weit weniger Rcksicht auf internationale Menschenrechtsstandards. Politische Rechte galten nur, wenn ihre Ausbung der Meinung der Partei entsprach - also gar nicht. Statt dessen wurden auer dem Sozialismus auch das "unwiderrufliche" Bndnis mit der Sowjetunion oder der Wehrdienst in der Verfassung festgeschrieben. Eigentum war nur als gesellschaftliches oder persnliches - also nicht in der Wirtschaft einsetzbares - Eigentum erwhnt und garantiert.

    Wie weit sich in der DDR nicht nur die Wirklichkeit, sondern auch Verfassung, Gesetze, Selbstverstndnis und Erwartungen von Demokratie und Menschenrechten entfernt hatten, zeigt die Bedeutung, die die Schluakte von Helsinki seit 1975 erlangte. Nichts in der KSZE-Erklrung war inhaltlich neu, mit man es an den historisch gewachsenen Standards, wie sie 1948 in der UNO-Erklrung und 1966 in den Internationalen Pakten festgeschrieben waren. Die DDR, die im Zuge ihrer internationalen Anerkennung 1973 auch UNO-Mitglied wurde, hatte beide Konventionen unterzeichnet. Dennoch wurde vor allem die Helsinki-Schluakte zum Bezugspunkt vieler Hoffnungen.

    Die Entspannungspolitik ermutigte all jene, die unter der Verweigerung der Menschenrechte litten, zu deutlicheren Forderungen unter Berufung auf die von der DDR offiziell vertretenen KSZE-Leitlinien. Ein briges taten in den siebziger Jahren der Eurokommunismus, in den achtzigern Perestroika und Glasnost. Sie weckten nicht nur Hoffnungen auf Liberalisierung, sondern boten auch Legitimationen fr abweichende Meinungen. Die SED geriet in Erklrungsnot, die bis zum Ende der DDR immer grer wurde.

    Sie reagierte mit den blichen Argumenten: Die Menschenrechte seien nicht nur politische, sondern ebenso auch soziale und wirtschaftliche Rechte. In der DDR gebe es weder Armut noch Arbeitslosigkeit, vielmehr stnden das Recht auf Arbeit und auf Wohnung sogar in der Verfassung. Die sozialistische DDR msse sich vor ihren Feinden schtzen, innere Sicherheit und Abwehr von Verfassungsfeinden seien das Recht jedes Staates. Wer die DDR kritisiere, mische sich in ihre inneren Angelegenheiten ein und greife ihre staatliche Souvernitt an - dies verletze internationales Recht. Das letzte Argument war speziell an die internationale ffentlichkeit gerichtet, alle anderen ebenso an die eigene Bevlkerung.

    In dieser wuchsen jedoch Zweifel und Verzweiflung. Der Widerstand nahm in dem Mae zu, in dem die SED ihr System der totalen Kontrolle perfektionierte und buchstblich jede abweichende oder auch nur authentische Lebensuerung als Angriff gegen sich und den Sozialismus verstand und behandelte. Diesem Bild steht nicht entgegen, da sich im Laufe der achtziger Jahre - teils aus Schwche, teils als eine spezifische Form repressiver Toleranz - ein Zug zum Laisser-faire bemerkbar machte. Nach der

    http://www.amnesty.de/umleitung/1997/deu05/080

    1Menschenrechte in der DDR | Amnesty International Deutschland

  • brutalen stalinistischen Form der Unterwerfung und langer Praxis hatte die Diktatur eine vergleichsweise subtile Form gefunden. Inzwischen erzeugte schon die Andeutung von Drohung in der zerstrten Gesellschaft hinreichende Abschreckungswirkung.

    Im Groen und Ganzen lassen sich - zumindest fr die letzten zwanzig Jahre der DDR - drei Gruppen von Menschen unterscheiden, die sich mit der Verweigerung der Menschenrechte konfrontiert sahen. Da waren einmal jene, die den Sozialismus verbessern wollten. Sie litten darunter, da die Erstarrung in der Partei jede Reform blockierte. Fr sie waren weniger die Menschenrechte der Bezugspunkt als die Gorbatschowschen Reformen. ffentlichkeit, so glaubten sie, schadete ihren Reformbestrebungen eher. Parteiintern bewirkten sie bekanntlich nichts.

    Dann gab es - als mit Abstand grte Gruppe - jene, denen DDR und Sozialismus egal waren, weil sie jede Hoffnung auf Vernderung aufgegeben hatten. Sie wollten neu anfangen, und das ging nach Lage der Dinge nur im Westen. Sie formulierten per Antrag, auf Demonstrationen und bisweilen in verzweifelten Aktionen die Forderung nach Reisefreiheit. Diese Forderung war Metapher fr weit mehr: das Recht auf Entwicklung, auf Entfaltung der Persnlichkeit, auf Bewegungs- und Meinungsfreiheit. Sicherlich spielten auch die Konsum-Verlockungen der Bundesrepublik eine Rolle. Aber nicht Hunger oder Arbeitslosigkeit machten die DDR zum grten Auswanderungsland Europas nach dem Zweiten Weltkrieg, sondern die Unterdrckung der Menschenrechte.

    Schlielich gab es die Gruppe jener, die sich selbst mit wachsendem Bewutsein als Opposition verstanden. Im Unterschied zu den "Antragstellern" wollten sie nicht das Land verlassen, sondern die DDR verndern. Ihr Konsens untereinander, unabhngig von jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten - kologie, Frauenrechte, Abrstung, Wehrdienstverweigerung, Dritte Welt oder auch der wahre Sozialismus - und mit denen, die das Land verlassen wollten, war die Forderung nach der Grundvoraussetzung jedes gesellschaftlichen Diskurses: die Verwirklichung der Menschenrechte.

    Jede der vielen kirchlichen oder unabhngigen Gruppen scheiterte mit ihrem Thema sofort daran, da es auerhalb der Kirche keine legale ffentliche Artikulationsmglichkeit gab, keine ffentliche Diskussion, keine legale Zugangsmglichkeit zu Informationen, keine Mglichkeit, sich legal zu organisieren. Dieser Konsens brauchte nicht formuliert zu werden, er war selbstverstndlich. Augenscheinlich wurde die Solidaritt bei Anlssen wie dem berfall der Stasi auf die Umweltbibliothek in Berlin 1987 oder bei den Verhaftungen Anfang 1988.

    Natrlich gab es im Laufe der DDR-Geschichte immer Menschen, die sich ausdrcklich auf die Menschenrechte beriefen und daraus Forderungen ableiteten. Aber erst der Helsinki-Proze rckte den Begriff ins Zentrum politischer Auseinandersetzung, verstrkt durch das Beispiel der Charta 77 in der Tschechoslowakei und die Schwerpunktsetzung des amerikanischen Prsidenten Jimmy Carter zur gleichen Zeit. Die Friedensbewegung in der DDR konnte nicht mehr zerschlagen werden. Aus ihr gingen Mitte der achtziger Jahre unter anderem auch Anfnge einer Menschenrechtsbewegung hervor, zum Beispiel die 1987 gegrndete Leipziger "Arbeitsgruppe Menschenrechte", die Berliner Gruppe "Initiative Absage an Praxis und Prinzip der Abgrenzung" sowie die "Initiative Frieden und Menschenrechte" von 1986. Die Menschenrechtsgruppen trugen trotz ihrer geringen Zahl - die Stasi zhlte 1988 DDR-weit zehn - erheblich zur Politisierung der Opposition und zur Bildung der Brgerbewegungen 1989 bis hin zur spteren Grndung des Bndnis 90 bei.

    Exemplarisch fr diese Orientierung ist die "Initiative Frieden und Menschenrechte" (IFM). Entstanden in Reaktion auf die Anpassung der Amtskirche an die staatliche Politik, formulierte sie ihre Prmissen: Frieden und Menschenrechte sind untrennbar verbunden. Zum Frieden gehrt auch der innerstaatliche, der ohne Garantie der Menschenrechte nicht mglich ist. Deshalb mssen demokratische Rechte gefordert werden. Solange diese Rechte nicht legal sind, gilt das Prinzip der Legitimitt - sie wahrzunehmen heit, legitim zu handeln. Danach agierten die IFM-Mitglieder: In der Folge wurden einige von ihnen Anfang 1988 verhaftet und in den Westen zwangsexiliert.

    Zu den Lehren aus der Geschichte der DDR und ihrem Ende gehrt sicher die Erkenntnis, da ohne die Respektierung der Menschenrechte in ihrer Gesamtheit nicht nur der Staat auf Dauer - politisch wie konomisch - nicht berleben kann, sondern die Gesellschaft als Ganzes keine Entfaltungsmglichkeit hat. Deshalb sind die Menschenrechte kein Luxus fr reiche Lnder, sondern unerllich fr jeden Staat.

    Reinhard Weihuhn

    Der Autor, heute wissenschaftlicher Mitarbeiter fr Bndnis 90/Die Grnen im Bundestag, war seit Mitte der 70er Jahre oppositionell in der DDR aktiv und Mitglied der "Initiative Frieden und Menschenrechte".

    http://www.amnesty.de/umleitung/1997/deu05/080

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