13
Luft- und Seefracht 1x1 Sie suchen einen zuverlässigen Partner für den Luft- und Seefrachtbereich? Dann ist Gebrüder Weiss die richtige Wahl. Wir führen Ihre Aufträge kompetent, sorgfäl- tig und schnell aus – und das weltweit. Darüber hinaus informieren wir Sie über alle Rahmenbedingungen wie etwa Zollbestimmungen und Transportversicherungen und unterstützen Sie bei der Beschaffung wichtiger Unterlagen – zum Beispiel Im- und Export-Dokumente. Erfahren Sie mehr über unser Leistungsspektrum!

1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

Luft- und Seefracht

1x1

Sie suchen einen zuverlässigen Partner für den Luft- und Seefrachtbereich? Dann ist Gebrüder Weiss die richtige Wahl. Wir führen Ihre Aufträge kompetent, sorgfäl-tig und schnell aus – und das weltweit. Darüber hinaus informieren wir Sie über alle Rahmenbedingungen wie etwa Zollbestimmungen und Transportversicherungen und unterstützen Sie bei der Beschaffung wichtiger Unterlagen – zum Beispiel Im- und Export-Dokumente. Erfahren Sie mehr über unser Leistungsspektrum!

Page 2: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

Luftfracht

Welche Dokumente werden für den Export benötigt? 4

Welche Dokumente werden für den Import benötigt? 5

Welche Transport- und Ladebestimmungen gibt es? 6

Paletten und Container – die Standardgrößen im Überblick 7

Tarife für Luftfracht 8

Wohin ist ein Unfrei-Versand möglich? 8

Welche Zahlungswege sind sicher? 9

Gefahrgut im Luftverkehr 9

Das Luftfracht-Latein 10

Fluglinien – Abkürzungen und Codes 11

Seefracht Welche Dokumente werden benötigt? 12

Konnossement-Arten 13

Was ist ein Container? 14

Die gängigsten Containerarten 15

Varianten des Seetransports 16

Gefahrgut im Seeverkehr 16

Das Seefracht-Latein 17

Allgemeines Incoterms – Regeln für den internationalen Warenhandel 18

Versicherungspflicht, Gefahr- und Kostenübernahme nach den Incoterms 19

Haftungsgrundlagen 20

Rechtsfragen 20–21

Gebrüder Weiss-Transport-Masterpiece-Versicherung 22

Umrechnungstabelle für Luft- und Seefracht 23

Inhalt

3

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendwelcher Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftlicher Genehmigung der Gebrüder Weiss GmbH. reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Sys-teme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbrei-tet werden.

„ Je größer die Distanzen, umso wichtiger ist das Vertrauen.“

Jemandem vertrauen kann man nur, wenn man weiß, dass er Erfahrung hat und seine Sache wirklich beherrscht. Als eines der führenden Trans-port- und Logistikunternehmen in Mittel- und Osteuropa verfügt Gebrüder Weiss über dieses nötige Know-how und ist der zuverlässige Ansprech-partner im Luft- und Seefrachtbereich – und das weltweit. Deshalb ist Ihre Sendung auch auf langen Distanzen bei uns in den besten Händen: mithilfe modernster Systeme kümmern sich gut ausgebildete und verlässliche Mitarbeiter rund um die Uhr darum, dass Ihre Ware sicher, kosteneffizient

und pünktlich ihr Ziel erreicht. Engagement, Kompetenz und persönlicher Einsatz werden bei uns groß geschrieben.Heinz Senger-Weiss, Mitglied des Vorstands

Page 3: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

5

Importdokumente:Im Allgemeinen genügen eine Handelsrechnung (eventuellauch B/L- oder Awb-Kopie) und eine Packliste als Begleit-papiere einer Luftfrachtsendung. Oftmals kann aber eine rasche Zollabfertigung nur dann gewährleistet werden, wenn die dafür erforderlichen Zolldokumente bereits die Ware begleiten. Nicht nur die Abfertigung wird dadurch beschleunigt, vielfach ist es auch Ihr Geld, das Sie bei Vorlage der richtigen Dokumente sparen können. Daher sollte vor dem Import sorgfältig geprüft werden, welche Dokumente zolltechnisch notwendig sind, um die Ware überhaupt importieren zu dürfen, bzw. um gegebenenfallsvergünstigte Zollsätze in Anspruch nehmen zu können. Über die jeweils gültigen Bestimmungen kann Ihnen der Gebrüder Weiss-Zollspezialist anhand von Länderlisten und Zolltarifunterlagen jederzeit Auskunft erteilen.

Import von BekleidungWerden Textilien und Bekleidung eingeführt, ist darauf zu achten, dass ab einem bestimmten Zollwert ein Ur-sprungszeugnis für diese Waren vorgelegt werden muss. Manche Waren dürfen generell nicht eingeführt werden. Für die Einfuhr von Textilwaren aus bestimmten Ländern ist auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Meist kann die Einfuhrgenehmigung schon vor Eintreffen der Sendung beantragt werden, wenn Sie die richtigen Do-kumente von Ihrem Lieferanten rechtzeitig anfordern. Welche Dokumente hier notwendig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Ursprungs- und Handelsland.

4

Welche Dokumente werden für den Import benötigt?

Luftfracht

Luftfracht muss schnell sein – aber was nützt die schnellste Verbindung zwischen zwei Or-ten, wenn es beim Abgang oder bei der Ankunft durch falsche oder fehlende Papiere unnötige Verzögerungen gibt? Was benötigt man, um dem vorzubeugen?

Generell benötigte Papiere:

Speditionsauftrag/VersandverfügungAbsender, Empfänger (Telefonnummer und Ansprechpart-ner), Inhalt, Lieferkonditionen, Anzahl der Packstücke, Gewicht und eventuell Versandvorschrift.

RechnungHandels- oder Proforma-Rechnung mit Wert für alle an-geführten Güter, auch bei Waren, die kostenlos oder auf Garantie geliefert werden. Eine Proforma-Rechnung muss jedoch unbedingt den Wert aufweisen, welcher dem tat-sächlichen Handelswert entspricht.

Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU)

Für innergemeinschaftliche Lieferungen (innerhalb der EU) genügt eine Rechnung, Lieferschein oder Packliste mit folgenden Daten: Absender, Empfänger, Inhalt, Liefer-kondition, Anzahl der Packstücke, Gewicht.

Außergemeinschaftliche Lieferungen

Ausfuhrerklärung (EX 1)Einheitspapier (EU) zur Zollabfertigung für Güter gemäß ge-setzlicher Bestimmungen (ausgenommen Fleisch, Wurst, etc.). Kann auch von Gebrüder Weiss erstellt werden.

Akkreditiv-Kopie (L/C)Falls Sie per „Letter of Credit“ verkaufen, um die Trans-portdokumente den Bedingungen entsprechend ausstel-len zu können.

AusfuhrgenehmigungFalls erforderlich (unser Zollservice gibt gerne Auskunft,ob notwendig).

Wooden Packing DeclarationFür den Import in viele Länder müssen Holzverpackungen(Paletten, Verschläge, Kisten) zwingend nachweislich dem ISPM-Nr.-15-Standard für Verpackungsholz entsprechen. Ihr lokales Air & Sea-Büro hält weitere Informationen für Sie bereit.

Non Wooden Packing DeclarationWenn Ihre Waren nicht auf Holzpaletten oder in Holzver-schlägen geliefert werden, genügt eine Erklärung auf der Handels- oder Proforma-Rechnung, dass die Verpackung kein Holz enthält. Gerne besorgen wir für Sie holzfreie Paletten.

Andere DokumenteWie tierärztliche Zeugnisse, Gefahrgut-Deklarationen, etc. – Rufen Sie uns an, wir informieren Sie darüber.

Welche Dokumente werden für den Export benötigt?

Page 4: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

Customs Airports (für Sendungen außerhalb der EU)Auch eine Luftfrachtsendung muss den Zollbestimmun-gen des Abgangs- und des Ankunftslandes entsprechen.Aus diesem Grund dürfen Luftfrachtsendungen nur von (bzw. nach) Flughäfen geschickt werden, die die not-wendige Zollabfertigung ermöglichen, den sogenannten „Customs Airports“. Gerne geben wir Ihnen im Zweifels-fall Auskunft, ob der nächst gelegene Flughafen Ihres Lie-feranten oder Absenders ein „Customs Airport“ ist.

LadbarkeitEs gibt je nach Flugzeugtyp und Destination Limits in Bezug auf Dimensionen und Bruttogewicht des einzel-nen Packstückes. Bei größeren Packstücken kommt es manchmal auf den Zentimeter an, ob die Ware in dem be-treffenden Flugzeug verladbar ist oder nicht. Dies hängt zwar hauptsächlich von der Höhe ab, doch auch die Brei-te und Länge können den Transport mit einem bestimm-ten Flugzeugtyp undurchführbar machen.

Als Hilfestellung die maximal ladbare Höhe (sofern Länge und Breite dies ermöglichen) bei einigen gängigen Flug-zeugtypen:

Maximal ladbare Höhen per FlugzeugtypeAirbus 310, 330, 340, 380 160 cmAirbus 320 114 cmBoeing 737 86 cmBoeing 747F (Frachtmaschine) 300 cmBoeing 777F (Frachtmaschine) 300 cmMD 80 70 cmMD 11F (Frachtmaschine) 250 cm

Generelle Empfehlunginnerhalb Europas max. 70 cmnach Übersee max. 160 cm

6

Welche Transport- und Ladebestimmungen gibt es?

Paletten und Container – die Standardgrößen im Überblick

Alle Fluglinien benützen bei Großraumjets genormte La-demittel wie Luftfrachtpaletten oder Container. Manche Fluglinien haben für Spezialtransporte eigene Container zur Verfügung (z.B. für hängende Bekleidung, Kühlgüter, lebende Tiere, etc.).

7

„ Weltweit in den besten Händen.“

LD 7-Containerca. Innenmaße (l x b x h)306 cm x 200 cm x 153 cm

AKH-Containerca. Innenmaße (l x b x h)146 cm x 144 cm x 111 cm

LD 3-Containerca. Innenmaße (l x b x h)146 cm x 144 cm x 160 cm

AMJ-Containerca. Innenmaße (l x b x h)300 cm x 228 cm x 240 cm

10 ft. Palette (PMC)ca. Basismaße (l x b)318 cm x 244 cm

ca. Innenmaße (l x b)304 cm x 230 cm

LD 9-Kühl-Containerca. Innenmaße (l x b x h)303 cm x 210 cm x 145 cm

Page 5: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

8 9

Tarife für Luftfracht

Wenn Sie Waren exportieren, ist es in vielen Fällen not-wendig, neben dem sicheren Transport auch eine sichere Zahlungsweise zu gewährleisten. Gebrüder Weiss Air & Sea berät Sie gerne ausführlich, damit Sie sicher zu Ihrem Geld kommen.

Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:• L/C (Letter of Credit, Akkreditiv)• CAD (Cash Against Documents, ähnlich dem Akkreditiv)• COD (Cash On Delivery, Nachnahmesendung)Dank dem weltweiten Partnernetz von Gebrüder Weiss Air & Sea ist der Nachnahmeversand in fast jedes Land der Welt möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von un-seren Air & Sea-Spezialisten.

Vermerken Sie besondere Zahlungsabwicklungen unbe-dingt auf dem Speditionsauftrag und geben Sie Begleit-papiere mit (L/C-Kopien, Bank- und Notify-Adressen, etc.). Nur so ist gewährleistet, dass die Transportdoku-mente entsprechend konform ausgestellt werden können.

Die I.A.T.A. (International Air Transport Association) hat fest-gelegt, in welche Länder Transporte auch UNFREI von den Fluglinien akzeptiert werden können. Aufgrund der laufen-den politischen und wirtschaftlichen Situationen in vielen Ländern können diese Angaben jederzeit abgeändert wer-den. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem loka-len Gebrüder Weiss-Büro.

So wie bei LKW- und Seefrachttransporten gibt es auch bei der Luftfracht verbindliche Bestimmungen, die einge-halten werden müssen. Was aber ist Gefahrgut?

Es wird oft übersehen, dass in kompletten Geräten Ge-fahrgüter eingebaut sind (Batterien, Gaskartuschen, etc.), oder dass die Werbeabteilung ein kleines Paket mit Ge-fahrgut (z.B. Werbefeuerzeuge, Streichhölzer, Kleber, etc.) beilegt. Auch manche Kosmetika zählen zum Gefahrgut. Und das kann ernste Folgen haben:

Denn sollte es bedingt durch nicht oder falsch dekla-riertes Gefahrgut zu einem Unfall kommen, ist in der Luftfracht ausschließlich der Absender für den ent-standenen Schaden haftbar.

Sie müssen also über den genauen Inhalt Ihrer Sendung Bescheid wissen!

Alle Gefahrgüter müssen deklariert werden (Formular: Shippers Declaration for Dangerous Goods) und den Vor-schriften entsprechend verpackt sein.

Die „Shippers Declaration for Dangerous Goods“ ent-hält alle wichtigen Angaben des Produkts, die vorge-schriebene Verpackung, die UN–Nummer (Gefahrgut- Kennnummer des Produkts) und muss vom Absender unterschrieben sein.

Dazu benötigen Sie jedoch gewisse Details über die Ware, je nach Art der Gefahr, z.B.:bei brennbaren Produkten den Flammpunktbei giftigen Produkten den LD 50-Wertbei ätzenden Produkten die Nekrosezeit

Gebrüder Weiss Air & Sea hat mehrere Spezialisten, die Ihnen genaue Auskunft über die Gefahrgutvorschriften („Dangerous Goods Regulations“) geben können.

Es gibt laufend Änderungen der Vorschriften, beispiels-weise bzgl. der Unbedenklichkeitserklärung oder dem be-kannten Versender. Um sicher zu gehen, dass Ihre Doku-mente den aktuellsten Vorschriften entsprechen, fragen Sie Ihren Air & Sea-Experten.

Sicherheitsbestimmungen in der LuftfrachtFür Exportsendungen ist gemäß einer EU-Verordnung derzeit eine schriftliche Sicherheitserklärung zur Aner-kennung des Status als „Bekannter Versender“ erforder-lich. (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr loka-les Air & Sea-Büro.

Welche Zahlungswege sind sicher?

Wohin ist ein Unfrei-Versand möglich?

Gefahrgut im Luftverkehr

Preise (Luftfracht-Raten) werden immer per kg/6 dm3 an-geboten. Man kann es auch Volumsverhältnis 1:6 oder 1 m3 = 167 kg nennen. Das heißt, Sie bezahlen entweder das Gewicht oder den benötigten Platz für den TransportIhrer Sendung.

Die Berechnung, ob Sie das Gewicht oder den Platz be-zahlen, basiert auf folgendem Schema:

Länge (cm) x Breite (cm) x Höhe (cm)6000

ergibt das Volumsgewicht in kg

Beispiel 1Sie versenden 1 Kiste mit 80 kg mit den Maßen 50 x 50 x 50 cm. Sie multiplizieren: 50 x 50 x 50 cm = 125.000 cm3 Sie dividieren: 125.000 cm3: 6000 = 20,83 kg Volumsgewicht.

Da das tatsächliche Gewicht mit 80 kg höher ist als das Volumsgewicht (20,83 kg), werden die 80 kg als fracht-pflichtiges Gewicht verrechnet.

Beispiel 2Sie versenden 8 Kartons mit einem Gesamtgewicht von 45 kg. Alle Kartons sind gleich groß (60 x 40 x 20 cm je Karton). Sie multiplizieren: 8 Kartons x 60 x 40 x 20 cm = 384.000 cm3.Sie dividieren: 384.000 cm3: 6000 = 64 kg Volumsgewicht.

Da das Volumsgewicht über dem aktuellen Gewicht liegt, werden 64 kg als frachtpflichtiges Gewicht verrechnet.

Page 6: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

10

Das Luftfracht-Latein Fluglinien – Abkürzungen und Codes

11

Jede Fluglinie bekommt von der I.A.T.A. (Int. Air Transport Association) einen Code, bestehend aus einer 3-stelligenZahlen-Kombination (PREFIX) sowie einer 2-Buchstaben- Abkürzung, zugewiesen. Diese Codes finden Sie bei al-len Dokumenten, die im Luftverkehr Anwendung finden (z.B. Airwaybill- oder Ticketnummern beginnen mit die-sen Codes).

SU 555 Aeroflot Russian AirlinesAR 044 Aerolinas ArgentinasAC 014 Air CanadaAF 057 Air FranceAI 098 Air IndiaAZ 055 Alitalia S.p.AAA 001 American AirlinesBA 125 British AirwaysCV 172 CargoluxCX 160 Cathay PacificCI 297 China AirlinesDL 006 Delta AirLY 114 EL ALBR 695 Eva AirAY 105 FinnairGA 126 Garuda IndonesiaIB 075 IberiaIR 096 Iran AirJL 131 Japan AirlinesKE 180 Korean AirKL 074 K.L.M.LH 020 LufthansaMH 232 Malaysian AirlinesMP 129 MartinairKZ 933 Nippon Cargo Airlines NW 012 Northwest AirlinesOA 050 Olympic AirwaysPK 214 Pakistan AirlinesRJ 512 Royal JordanianSV 065 Saudi Arabian AirlinesSQ 618 Singapore AirlinesSA 083 South African AirwaysLX 724 Swiss Int. Air Lines Ltd.SK 117 S.A.S.TG 217 Thai AirwaysTP 047 TAP Air PortugalUA 016 United Airlines

3 Letter Code3-Buchstaben-Abkürzungdes Flughafens (z.B. JFK)

Airfreight forwarderLuftfracht-Spediteur

AirlineFluglinie

Airwaybill (AWB)Luftfrachtbrief

AMSAbk. für Automated Ma-nifest System = Automa-tisierte Informationen für die Zollbehörden

BellyFlugzeug-Laderaum unterhalb des Passagier-decks

Black listBestätigung der Fluglinie,meist von arabischen Kunden im Akkreditiv gefordert

Black list AirlinesListe der Luftfahrtunter-nehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersa-gung ergangen ist

Bonded WarehouseZolllager

CarrierFluglinie

Chartergemietetes Flugzeug oder gemieteter Frachtraum

Consolidated airfreightSammelluftfracht

Customs brokerZollagent

Customs AirportZollflughafen

Dangerous goodsGefahrgut

Check in Übergeben der Ware undder Transportdokumentean die Fluglinie

ECSExport Control System

EmbargoVorübergehendes Verbot,Sendungen zu einembestimmten Ort bzw. Landzu versenden

ENSElektronische Summari-sche Voranmeldung

Fuel surcharge (FSC)Variabler Treibstoffzu-schlag der Fluglinien

House-airwaybill (HAWB)Luftfrachtbrief des Spe-diteurs (wird bei Sammel-Sendungen verwendet)

I.A.T.AInternational Air TransportAssociation – Intern. Dachorganisationfür die gesamteLuftfahrt

ICSImport Control System

Lower deckFrachtraum unter demPassagierdeck

Main DeckHauptdeck in Frachtflug-zeugen oder in Mixed Version-Flugzeugen

Master-Airwaybill (MAWB)Sammelluftfrachtbrief vonSpediteur zu Spediteur(Consolidation) oder wenn der Letter of Credit dies verlangt

Mixed versionFlugzeug mit geteiltem„Main Deck“ für Passagie-re und Fracht

Pallet stationPalettenstation zum Abfertigen von Flugpalet-ten

PrefixDie ersten 3 Ziffern =Abk. für die jeweilige Fluglinie auf den Fracht-/Passage-Dokumenten (z.B. AWB 020-...= Lufthansa)

Regulated AgentReglementierter Beauf-tragter

RoutingTransportweg der Fracht(z.B. über diverse Umlade-Flughäfen)

Routing OrderGenereller Auftrag an einen bestimmten Ge-schäftspartner, seine Sen-dungen zu den mit Gebrü-der Weiss vereinbartenTarifen und Services zu versenden

Unit load devices (ULD)Verschiedene Lademittelim Luftfracht-Transport

UN-NummerDiese vierstellige Nummer,auch Stoffnummer ge-nannt, ist eine Kennnum-mer, die für alle gefähr-lichen Stoffe und Güter (Gefahrgut) festgelegtwurde

Volume weightVolumsgewicht,bei sperriger Ware

Warsaw conventionMontreal convention InternationaleAbkommen überden Luftfrachttransport(regelt auch die Haftun-gen)

War risc surcharge (WSC) oder SecuritySurcharge (SSC)Kriegs- bzw. Sicherheits-zuschlag der Fluglinien, der seit dem 11. Septem-ber 2001 erhöhte Versi-cherungskosten abdeckt

Road Feeder Service(RFS) Fluglinien-Ersatzver-kehr mittels LKW

Page 7: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

13

Seefracht ist sicher der langsamste Transportweg, aberdafür der billigste. Wie bei allen anderen Transportartensind auch bei der Seefracht entsprechende Dokumentefür die Transportabwicklung notwendig:

a) Exportdokumente

Generell benötigte Dokumente

Speditionsauftrag/VersandverfügungMit Angabe von Empfänger, Lieferkondition, Sendungs-daten (Inhalt, Anzahl der Packstücke, Gewicht, Abmes-sungen, warenspezifische Angaben), letzter Verschif-fungstermin, sonstige wichtige Informationen bezüglich Transportvorschriften.

RechnungHandels- oder Proforma-Rechnung mit Wert für alle an-geführten Güter, auch bei Waren, die kostenlos oder auf Garantie geliefert werden.

Ausfuhrerklärung/Einheitspapier (EU)Dokument in dem die relevanten Daten einer Sendung, welche aus dem Zollgebiet ausgeführt wird, zusammen-gefasst werden. Bei Austritt aus dem Zollgebiet muss dieses Dokument der Austrittszollstelle vorgelegt werden.

Bedingt nötige Dokumente

Akkreditiv-KopieFalls Sie per „Letter of Credit“ verkaufen, um die Trans-portdokumente den Bedingungen entsprechend ausstel-len zu können. Akkreditiv-Kopie so früh als möglich, am besten bereits in der Anfragephase, jedenfalls bei Auf-tragserteilung an den Spediteur übermitteln.

AusfuhrbewilligungOb diese Bewilligung erforderlich ist, hängt von der Art der Ware und dem Bestimmungsland ab (für Rückfragen steht unser Zollservice gerne zur Verfügung).

Wooden Packing DeclarationFür den Import in viele Länder müssen Holzverpackun-gen (Paletten, Verschläge, Kisten) zwingend nachweislich dem ISPM-Nr.-15-Standard für Verpackungsholz entspre-chen.

Non Wooden Packing DeclarationIn vielen Ländern ist es Vorschrift, dass Holzverpackun-gen (Paletten, Verschläge, Kisten) vor der Einfuhr nach-weislich gemäß den ISPM-Nr.-15-Standards für Verpa-ckungsholz behandelt wurden.

Andere DokumenteWie tierärztliche Zeugnisse, Gefahrgut-Deklarationen, etc.

b) Importdokumente

Generell schlagen wir vor, dass eine Handelsrechnung und/oder eine Packliste der Sendung beigefügt wird. Da-durch können eventuelle Unklarheiten bereits während des Transportes (z.B. bei Umschlag im Hafen) frühzeitig und ohne Zeitverzögerung beseitigt werden.

B/L (Konnossement)Bill of Lading (Transportdokument, ausweisend den See-transport vom Abgangsort bis Bestimmungsort) = Tradi-tionspapier

Dokumente zur Verzollung Handelsrechnung zweifach, eventuell Vidierung, Packlis-te, Ursprungszeugnis – bei Waren aus präferenzberech-tigten Ländern sollte unbedingt ein Präferenz-Ursprungs-zeugnis vorliegen, da sich dadurch der Zollsatz verringern kann!

Import von einfuhrbewilligungspflichtigen WarenDer Import von bestimmten Waren (z.B. Bekleidung) un-terliegt teilweise strengen Bestimmungen. Dabei ist in vielen Fällen eine Einfuhrbewilligung erforderlich. WelcheDokumente zur Erlangung einer Einfuhrbewilligung erfor-derlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Ursprungs-oder Handelsland. Meist kann die Einfuhrbewilligung schon vor Eintreffen der Sendung beantragt werden, wenn Sie die notwendigen Dokumente von Ihrem Liefe-ranten rechtzeitig anfordern.

12

Welche Dokumente werden benötigt?

Konnossement-Arten

Das Transportdokument (Konnossement oder B/L Bill of Lading) dient als

• Bestätigung, dass die Sendung durch den Verfrachter übernommen wurde• Bestätigung über den Frachtvertrag• Begebbares Wertpapier (Traditionspapier)

Konnossement-BedingungenAuf einer Seite dieses Dokuments sind die Bedingungen des Carriers vermerkt, der das Bill of Lading ausstellt. Die Angaben über Shipper, Consignee, Warenbeschrei-bung etc. werden auf der anderen Seite eingetragen. Üb-licherweise wird von Banken im Akkreditiv ein „shipped on board“ Bill of Lading verlangt.

Folgende Daten muss ein Konnossement enthalten

Name des VerfrachtersName des Versenders (kann auch Spediteur sein)Name des SchiffesName des Empfängers (oder an Order)BeladehafenBestimmungshafenLadungsangabenPrepaid oder CollectOrt und Tag der AusstellungDelivery AgentAnzahl der ausgestellten OriginaleOn-Board-Vermerk

Port-Port Bill of Ladingvon Verladehafen (port of loading) zu Bestimmungshafen (port of discharge)

Multimodal Combined Transport Bill of Ladingvon benanntem Beladeort (place of receipt) zu benanntem Bestimmungsort (place of delivery)

FIATA-B/LIst ein Multimodal Combined Transport Bill of Lading, das in der Regel von Spediteuren ausgestellt wird.

IndossantIst jener, der ein durch Indossament übertragbares Papier indossiert und damit die Rechte aus dem Wertpapier auf einen anderen überträgt.

IndossamentWie im Wechselverkehr ist auch eine Indossierung der Konnossemente erforderlich, um die Rechte aus dem B/L auf Dritte zu übertragen, bzw. um den Auslieferungsan-spruch gegenüber dem Carrier geltend zu machen. Ein weiteres Indossament hat der Empfänger zu leisten, um die Ladung vom Carrier zur Auslieferung freistellen zu lassen.

Seefracht

Page 8: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

Im Grunde wird hier das Prinzip der Fließbandproduktionauf das Transportwesen angewandt. Das Entscheidendedabei ist die Standardisierung. Die genormten Containersind daher auf verschiedenen Transportmitteln einsetz-bar. Die Größe eines Containers ist an den Erfordernissendes Straßen-, Eisenbahn- oder Seetransportes orientiert.

Der Container gilt als Ladehilfsmittel.

20’ bzw. 40’ Box-ContainerTürhöhe beachten (durchschnittlich 2,25 m, fallweise nur 2,10 m)Geeignet für normale Ladungca. Innenmaße (l x b x h)20’ = 5,90 m x 2,35 m x 2,35 m = 32,58 m3

40’ = 12,00 m x 2,35 m x 2,35 m = 66,27 m3

20‘ bzw. 40‘ Kühl-ContainerSpeziell für temperaturempfindlicheWarenca. Innenmaße (l x b x h)20’ = 5,45 m x 2,26 m x 2,25 m = 27,7 m3

40’ = 11,55 m x 2,27 m x 2,20 m = 57,8 m3

ca. Türhöhe (b x h)20’ = 2,26 m x 2,20 m40’ = 2,27 m x 2,17 m

20’ bzw. 40’ FlatrackSpeziell für voluminösebzw. überbreite Ladungenca. Maße (l x b x h)20’ = 5,90 m x 2,40 m x 2,25 m40’ = 12,00 m x 2,40 m x 2,25 m

40‘ High Cube-ContainerSpeziell für leichte undvoluminöse Warenca. Innenmaße (l x b x h)40’ = 12,00 m x 2,35 m x 2,69 m = 75,86 m3

ca. Türhöhe (b x h)40’ = 2,34 m x 2,58 m

14

Was ist ein Container?

Die gängigsten Containerarten

15

Transport a

nd Logistics

Transport und Logistik

Transport und Logistik

Transport a

nd Logistics

Transport und Logistik

Transport a

nd LogisticsTransport und Logistik

20’ bzw. 40’Open Top-Containermit abnehmbarer PlaneSpeziell für hohe LadungenBeladung von oben möglichca. Innenmaße (l x b x h)20’ = 5,90 m x 2,35 m x 2,35 m = 32,58 m3

40’ = 12,00 m x 2,35 m x 2,35 m = 66,27 m3

in gauge = Open Top, ohne Überhöheout of gauge = Open Top, mit Überhöhe

Weitere Container-Typen

Bulk-ContainerSpeziell für Schüttgut,wie z.B. Getreide etc.Tank-ContainerSpeziell für Flüssigkeiten.Ausgewählte Container werdenausschließlich für den Transportvon Lebensmitteln eingesetzt.Ventilierter ContainerSpeziell für Ladung,die belüftet werden muss.

Page 9: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

LCL (Less than container load)Bei LCL-Sendungen (auch Stückgut genannt) ist das Vo-lumen und/oder das Gewicht der einzelnen Sendungen zu gering, um einen kompletten Container zu füllen. In der Praxis werden daher mehrere LCL-Sendungen (auch unterschiedlicher Versender, jedoch mit gleichem Bestim-mungshafen) im Verschiffungshafen in einen Container zusammengeladen (=Sammelcontainer).

FCL (Full container load)Komplette Container werden geladen, wenn z.B.• das Volumen und das Gewicht der Sendung entsprechend groß sind, sodass der Transport in einem exklusiven Container wirtschaftlich ist• die Beschaffenheit der Ware bzw. die erforderliche Ladungssicherung die Verwendung eines exklusiven Containers erfordern• ein Zusammenladen mit anderen Waren verboten ist.

Für Beladung und Ladungssicherung eines Containers ist der Versender verantwortlich.

Viele Reedereien haben europaweit sogenannte Inland- Container-Depots, die außerhalb der Häfen meist in der Nähe wichtiger Wirtschaftszentren liegen. Dort werden die jeweiligen Leer-Container zwischengelagert, um bei Bedarf kostengünstiger und schneller für die Beladung zur Verfügung gestellt zu werden. Standard- oder Box- Container sind in der Regel in diesen Depots verfügbar bzw. können dort leer deponiert werden. Spezialequip-ment, wie z.B. Open Top-Container oder Kühl-Container, müssen meistens vom Hafen leer vorgeholt werden. Dafür ist eine entsprechende Vordispositionszeit einzurechnen. Zu beachten ist, dass es bestimmte Reedereien gibt, die die Bereitstellung/Rückführung nicht in jedem Inlandsdepot akzeptieren. Fragen Sie Ihren Gebrüder Weiss-Seefracht-Spezialisten.

Break BulkUnter dem Begriff Break Bulk lassen sich Transporte fes-ter Stoffe zusammenfassen, die aufgrund ihrer Abmes-sung, ihres Gewichts oder anderer Beschaffenheitskrite-rien nicht in Containern verladbar sind oder der Transport in Containern unwirtschaftlich wäre. Besonderes Augen-merk ist hierbei auf die Wahl des entsprechenden Schif-fes sowie auf die Möglichkeiten der Manipulation im Ver-schiffungs- und Bestimmungshafen zu legen.

RO/RO-Verkehr (Roll on/Roll off) Viele Fahrtgebiete werden auch mit RO/RO-Schiffen an-gefahren. Hier wird die Möglichkeit angeboten, auf eige-ner Achse rollende Ware (z.B. LKW, Busse, Autos, Bau-maschinen, etc.) direkt in die Schiffe zu fahren. Diese werden im Schiff, ähnlich wie in einer Fähre, verstaut und gesichert.

Bulk-LadungenSchüttgutladungen (z.B. Getreide) werden in erster Linie im Waggon im Hafen angeliefert bzw. vom Hafen abtrans-portiert, da diese Ladungen meist aus größeren Mengen bestehen. Die Umladung im Hafen erfolgt direkt vom Waggon in das Schiff bzw. umgekehrt.

16

Varianten des Seetransports

Gefahrgut im Seeverkehr

Bei Seefrachttransporten gibt es genau einzuhaltende Vor-schriften über den Transport von Gefahrgütern. Wussten Sie eigentlich, dass auch übliche Werbegeschenke Gefahr-güter sein können? Beispiele hierfür sind gefüllte Gasfeu-erzeuge, Streichhölzer, Kleber, etc. Aber auch in komplet-ten Geräten verstecken sich oft gefährliche Einrichtungen – z.B. Geräte mit Batterien, Gaskartuschen, etc.

Falls Sie nicht selbst Produzent sind, sollten Sie sich ganz genau über Ihre Waren informieren. Denn wenn es (be-dingt durch nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut) zu einem Unfall kommt, ist ausschließlich der Absender bzw. der Auftraggeber für den entstandenen Schaden haftbar.

Achtung: Alle Gefahrgüter müssen als solche deklariert werden und entsprechend der IMDG- und ADR-Regula-tions verpackt werden. Die IMO-Declaration for Dange-rous Goods muss vom Versender im Original ausgestellt und unterfertigt werden. Eine Kopie der IMO-Declaration sollte vor Transportbeginn an den Transportunternehmer gesendet werden. Wichtig: Den exakten technischen Na-men der Ware, Gefahrgutklasse und UN-Nummer in jeder Korrespondenz beschreiben.

Das Seefracht-Latein

17

B.A.F.Bunker adjustment factor(Ausgleich zu wechseln-den Treibstoffkosten)

B/L (Konnossement)Bill of Lading (Transport-dokument, ausweisendden Seetransport vom Abgangsort bis Bestimmungsort) = Traditionspapier

C.A.F.Currency adjustmentfactor (Ausgleich zu Kurs-schwankungen bei ver-schiedenen Währungen)

C.F.S.Container freight station(Lager, an dem Sammel-container be- oder entla-den werden)

C.Y.Container Yard (Ort,wohin beladene Containerzur Verschiffung oder Wei-terl. angeliefert werden)

C.H.Carrier´s Haulage: In-landstransport zum bzw. vom Hafen wird durch die Reederei durchgeführt

C/SCongestion surcharge(Zuschlag für Wartezeitenin Häfen)

CU.FT.Cubicfeet (Kubikfuß)

Demurrage Im Containerverkehr: Mehrkosten, die verrechnet werden, wenn ein Contai-ner länger als die verein-barte Demurrage-freie Zeit am Containerdepot im Hafen oder im Inland steht

DetentionIm Containerverkehr: Mehrkosten, die verrechnet werden, wenn ein Contai-ner länger als die verein-barte Detention-freie Zeit nicht in den Gewahrsam der Reederei zurückgelie-fert wird

NN B/LNon-negotiable Seaway Bill (nicht begebbarer See-frachtbrief)

E.T.A.Estimated time of arrival(geplante Schiffsankunft)

E.T.D.Estimated time ofdeparture (geplanteSchiffsabfahrt)

FCLFull container load(Vollcontainer-Service)

FCL/FCLContainer von einem Ver-sender zu einem Empfänger

FEU Fourty foot equivalentunit (40’ Container-Einheit)

FCL/LCLSendungen von einemAbsender für mehrereEmpfänger in einemContainer

FCRForwarding AgentCertificate of Receipt =internationaler Spediteur-Übernahmeschein

LCLLess than container load(Stückgutsendungen)

LCL/LCLTeillieferungen, die in derContainerfrachtstationzu einem Container zu-sammengefasstund an der Bestimmung wieder geteilt werden

LCL/FCLSendungen mehrererAbsender für einenEmpfänger in einemContainer

M.H.Merchant´s Haulage: Inlandstransport zum bzw. vom Hafen wird durch den Spediteur durchgeführt

M.V.Motor Vessel(Hochseeschiff)

M.S.Motor Ship(Hochseeschiff)

NotifyZusätzlich zu benachrich-tigende Adresse

P.O.L.Port of loading(Ladehafen)

P.O.D.Port of discharge(Entladehafen)

StrippingContainer-Entladung

StuffingContainer-Beladung

T-B/LThrough Bill of Lading

TEUTwenty foot equivalentunit (20’ Container-Einheit)

T.H.C.Terminal handling charge(Umschlagskosten fürContainer)

T/TTransit time (Laufzeit)

WRSWar risk surcharge(Kriegszuschlag)

W/MWeight or Measurement(Verrechnung der See-fracht aufgrund der Ton-nen oder Kubikmeter, jenachdem, was höher ist)

Page 10: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

1918

Versicherungspflicht, Gefahr- und Kostenübernahme nach den Incoterms® 2010  

Verk

äufe

r

Carr

ier

Landesgre

nze

Hafe

n

Schiff

Hafe

n

Benannte

r B

estim

mungsort

Käufe

r

Transport und Logistik

Gebrüder Weiss GmbH

Transport und Logistik

www.weisslogistics.com

Transport und Logistik Transport a

nd Logistics

Transport und Logistik Transport a

nd Logistics

Zoll

Douane

Zoll

Transport and Logistics

Transport and Logistics

Transport u

nd Logistik

Transport u

nd Logistik

Transport u

nd Logistik

Transport u

nd Logistik

Transport u

nd Logistik

Transport and Logistics

Transport and Logistics

Transport and Logistics

Transport and Logistics

Transport u

nd Logistik

Transport u

nd Logistik

Transport u

nd Logistik

Transport and Logistics

Transport and Logistics

Transport u

nd Logistik

Transport and Logistics

Transport u

nd Logistik

Transport and Logistics

Transport u

nd Logistik

EXW (EX WORKS = Ab Werk)

FCA (FREE CARRIER = frei Frachtführer)

CPT (CARRIAGE PAID TO = Frachtfrei)

CIP (CARRIAGE AND INSURANCE PAID TO = Frachtfrei versichert)

DAT (DELIVERED AT TERMINAL = Geliefert Terminal)Verkäufer trägt Kosten und Gefahren bis zum benannten Terminal/Ort, inklusive der Entladung vom ankommenden Beförderungsmittel.

DAP (DELIVERED AT PLACE = Geliefert benannter Ort)Verkäufer trägt Kosten und Gefahren bis zum benannten Bestimmungsort, entladebereit auf dem ankommenden Beförderungsmittel.

DDP (DELIVERED DUTY PAID = Geliefert verzollt)

FAS (FREE ALONGSIDE SHIP = Frei Längsseite Schiff)

FOB (FREE ON BOARD = Frei an Bord)

CFR (COST AND FREIGHT = Kosten und Fracht)

CIF (COST, INSURANCE AND FREIGHT = Kosten, Versicherung und Fracht)

Risiko trägt der Verkäufer Risiko trägt der KäuferKosten trägt der Verkäufer Kosten trägt der KäuferTransportversicherung ist Pflicht des Verkäufers Klauseln für See- und Binnenschiffstransport

mit Importfreimachung

zu empfehlen

Pflicht

zu empfehlen

Die Incoterms wurden von der Internationalen Handels-kammer ICC ausgearbeitet und festgelegt. Sie dienen Verkäufer und Käufer zur Festlegung von Gefahrenüber-gang und Kostenübergang sowie bestimmter Pflichten in deren Kaufvertrag. Die Incoterms werden regelmä-ßig überarbeitet, um den sich ändernden Handels- und Transportanforderungen zu entsprechen.

Die aktuellste Version der Incoterms sind die Incoterms® 2010. Verkäufer und Käufer sollten in ihrem Kaufvertrag klar definieren, auf welche Version der Incoterms sich ihre Vereinbarung bezieht (z.B. Incoterms® 2010). Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass zu jedem Incoterm auch der benannte Ort festgelegt und möglichst genau definiert wird.

Incoterms - Regeln für den internationalen Warenhandel

„ Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer ICC ausgearbeitet und festgelegt.“

Allgemeines

Quelle: Incoterms® 2010 by International Chamber of Commerce

Page 11: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

20 21

Haftungsgrundlagen

Trifft eine dieser Voraussetzungen zu, dann haftet der Spedi-teur wie ein Frachtführer und die AÖSp finden in jenem Be-reich keine Anwendung, der durch zwingendes Frachtrecht geregelt ist. Zwingend, also unabdingbar, gelten beispiels-weise im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr die CMR, bei Eisenbahntransporten die CIM, bei Lufttranspor-ten das Montrealer Übereinkommen oder das WarschauerAbkommen, bei Seetransporten die Hamburger Regeln oder die Hague-Visby-Rules.

Wichtige Haftungsgrenzen für Verlustund Beschädigung

AÖSp (Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen) max. EUR 1,09 je kg, höchstens jedoch EUR 1.090,09 je Scha-densfall

CMR (grenzüberschreitender Straßengütertransport) max. SZR* 8,33 je kg

Montrealer Übereinkommen (Luftfracht)max. SZR* 19 je kg

Hague-Visby-Rules (Seefracht)(sind die am häufigsten angewendeten Grundlagen in der Seefracht) max. SZR* 666,67 je Einheit oder SZR 2 je kg. Das höhere kommt zur Anwendung.

CIM (grenzüberschreitender Eisenbahntransport)max. SZR* 17 je kg

Allgemeine Österreichische Spediteurbedingun-gen (AÖSp)Die AÖSp sind allgemeine, als Handelsbrauch festgestellte Geschäftsbedingungen, die im Verkehr mit Kaufleuten und Unternehmen zur Anwendung kommen, ohne dass es hier-zu einer besonderen Vereinbarung bedarf.

Die AÖSp gelten für alle Verrichtungen des Spediteurs, gleichgültig ob es sich um Speditions-, Fracht-, Lager-, Kommissions- oder sonstige mit dem Speditionsgewerbe zusammenhängende Geschäfte handelt.

FrachtführerhaftungGemäß UGB (früher HGB) ist der Spediteur befugt, die Be-förderung des Gutes selbst auszuführen (Selbsteintritt). Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so hat er zugleich die Rechte und Pflichten eines Frachtführers.

Der Spediteur hat weiters die Rechte und Pflichten eines Frachtführers, wenn er sich mit dem Versender über einen bestimmten Satz der Beförderungskosten geeinigt (Fixkos-tenspedition) oder die Versendung des Gutes zusammen mit den Gütern anderer Versender mittels Sammelladung bewirkt hat.

Speditionsversicherungsschein (SVS)Der Spediteur ist gem. AÖSp verpflichtet, Schäden, die dem Auftraggeber durch den Spediteur bei der Ausführung des Auftrages erwachsen können, durch Abschluss der so genannten Speditionsversicherung (SVS) abzudecken. Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden. Versichert ist der Wareninteressent als Auftraggeber.

Die Kosten dieser Versicherung trägt der Auftraggeber. Der Versicherte kann seine Ansprüche direkt gegen den Versi-cherer geltend machen.

TransportversicherungIm Gegensatz zur Speditionsversicherung ist die Transport-versicherung eine Sachversicherung, die unabhängig von Haftungstatbeständen Warenschäden, jedoch keine Vermö-gensschäden abdeckt. Die Transportversicherung ersetzt daher auch nicht die Speditionsversicherung.

Rechtsfragen

Für alle Verrichtungen des Spediteurs im Verkehr mit Kaufleuten gelten die jeweils allgemein gültigen Spedi-teurbedingungen und internationalen Abkommen:

Haftungsgrundlagen in den Ländern

Spediteur-

bedingungen

Internationale

Abkommen

Luft-verkehr

Montrealer

Überein-

kommen

Warschauer

Abkommen

See-verkehr

Hague-

Visby-Rules

Hamburger

Regeln

A

Allgemeine

Österreichische

Spediteurbe-

dingungen

(AÖSp)

D

Allgemeine

Deutsche

Spediteurbe-

dingungen

(ADSp)

CH

Allgemeine

Bedingungen

(2005) der

SPEDLOG-

SWISS

Verband

schweizerischer

Speditions- und

Logistikunter-

nehmen (AB

SPEDLOG-

SWISS)

LKW-Verkehr

CMR

Bahn-Verkehr

CIM

Haftungsgrundlagen in diversen Verkehren

* SZR = Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Kurs unterliegt Schwankungen. Stand Jänner 2011 = 1 SZR entspricht EUR 1,14099. Der aktuelle Tageskurs kann bei der Nationalbank erfragt werden.

Page 12: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

Gut versichert mit der Gebrüder Weiss Transport Masterpiece-Versicherung

Kennen Sie das Gefühl, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, und Ihre Reaktion darauf ist der beruhigende Gedanke „Schön, dass jemand daran gedacht hat“?

Eine Situation, die uns aufzeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit dem Thema Schutz und Sicherheit auseinan-derzusetzen und entsprechend vorzusorgen.

Aus diesem Grund hat Gebrüder Weiss die Transport- Masterpiece-Versicherung entwickeln lassen.

Volle Deckung (gemäß AÖTB 2001) SabotageBeschlagnahmeKrieg (int. Luft- und Überseetransporte)** Streik, politische Gefahren, Terror**(ausgenommen Dirty Bombs***) Beigeladene radioaktive IsotopeVorhandens. v. Kriegswerkzeug (Landtrans.)Sachfolge- und reine VermögensschädenReine Vermögensschäden infolge ISPS-CodeBewegungs- und SchutzkostenReparatur von Verpackungsschäden zurSchadensminderungVerkratzen, Verschrammen etc. (mit Selbstbehalt)Auf-, Um- und AbladerisikoVerlust, Abhandenkommen, Diebstahl etc.§ 6 (2) a, d, e der AÖTB 2001, soweit überwiegend durch eine versicherte GefahrmitverursachtVernässung, Rost, Oxidation (Voraus-setzung: ausreichende Verpackung durch versicherten Auftraggeber)Deckladung – nicht im Container befindliche Güter (Container sind immer All Risk versichert)Verladung einer Raumladung auf Deck ohneWissen des VN schadet nichtBruch, Verbiegen und VerbeulenÖffnung durch ZollbehördenMessen und Ausstellungen (All Risk optional) Kühlklausel (Verderb)Both-to-Blame-Collision-ClauseNew-Jason-ClauseBergungs- und EntsorgungskostenGefahr der Zahlungsunfähigkeit des Reeders(unter bestimmten Voraussetzungen)Mehrkosten durch ÜberstundenMehrkosten für Eil- u. Expresslieferungen

* Bei Abschluss einer Tansportversicherung durch Gebrüder Weiss sind Ihre Gü-ter gemäß dem Masterpiece-Haftungsumfang versichert. Die Masterpiece-Ver-sicherung beinhaltet eine erweiterte Haftung und ist Gebrüder Weiss-Standard.

** Krieg, Streik: Einige Länder sind von dieser Deckung ausgeschlossen, können jedoch nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer versichert werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren lokalen Air & Sea-Ansprechpartner.

*** Dirty Bombs: Herkömmlicher Sprengsatz, der mit strahlendem, biologischem, chemischem, biochemischem oder elektromagnetischem Abfallmaterial be-packt wird und der bei einer Detonation dieses Material freisetzt, um in wei-terer Folge eine flächendeckende Verseuchung herbeizuführen.

optionalStandard

23

Umrechnungstabelle für Luft- und Seefracht

Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen treffen Sie oft auf Maßangaben, die in Mitteleuropa nicht üblich sind. Die nachstehenden Tabellen sollen Ihnen hel-fen, diese „exotischen“ Werte in die bei uns gebräuchlichen Einheiten umzurechnen.

Längenmaße1 Inch = 2,5400 cm1 Fuß = 0,3048 m1 Yard = 0,9144 m1 Meile = 1,6093 km1 cm = 0,3937 Inch1 m = 3,2808 Fuß1 m = 1,0936 Yard1 km = 0,6214 Meilen

Raummaße1 Inch3 = 16,387 cm3

1 Fuß3 = 0,0283 m3

1 cm3 = 0,0610 Inch3

1 m3 = 35,3156 Fuß3

1 yard3 = 0,7646 m3

1 m3 = 1,3079 Yard3

Flächenmaße1 Inch2 = 6,452 cm2

1 Fuß2 = 0,0929 m2

1 cm2 = 0,1550 Inch2

1 m2 = 10,7639 Fuß2

1 Yard2 = 0,8361 m2

1 m2 = 1,1960 Yard2

Gewichte1 Pound (LBS) = 0,4536 kg1 Unze (OZ) = 28,3495 g1 kg = 2,2046 Pound1 g = 0,0353 Unzen

ma

rktü

blic

he

De

ck

un

g

Haftungsumfang Ma

ste

rpie

ce

*(G

ebrü

der

Wei

ss)

22

Page 13: 1x1 Luft- und Seefracht - Gebrüder Weiss Roadpricing · (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen

www.gw-world.com

11/2

011

664

0 D

O_0

3_00

3_Z

EN