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2002 Die Schweiz tritt der UNO bei Anfang 2007 Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) möchte ein Bainstrorming-Treffen in

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•2002 Die Schweiz tritt der UNO bei

• Anfang 2007 Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) möchte ein Bainstrorming-Treffen in Bern organisieren zum Thema « Jugend und UNO »

Ziel: Kontaktaufnahme der verschiedenen Gruppen und erster Ideenaustausch

• 14. Mai 2007 Informatives Treffen der Vereine, einschliesslich eines Vertreters von JUNON in Bern

Geschichten von JUNES

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• 14. Mai 2007 Resultate des informatives Treffens der Vereine, einschliesslich eines Vertreters von JUNON in Bern

•Eine offene Struktur soll geschaffen werden•2 Arbeitsgruppen werden geschaffen (« Internet » und « Struktur »)•Zieldatum für die Gründung von JUNES ist der 18. Oktober

• 21. Juli 2007 Zweites Treffen in Lausanne, Präsentation der Resultate der Arbeitsgruppen, Konkretisierung

Die Arbeitsgruppen stellen verschiedene Lösungen zusammen

Geschichten von JUNES

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• 20. August 2007 Überarbeitete Projekte werden dem EDA vorgestellt

• 21. September 2007 Schlusssitzung vor der Gründungsversammlung

• 18. Oktober 2007 Gründung von JUNES in Luzern

Vorbereitung der Gründungsversammlung

Ziel: Unterstützung sicherstellen und Kritik einholen

Geschichten von JUNES

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2. Charta

Wieso eine Charta?• Organisation von JUNES• Flexibilität (≠ Statuten)

Die Charta von JUNES

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2. Charta

Gliederung der Charta

• Präambel• Ziele• Mitgliedschaft• Jahresversammlung• Partner• Massnahmen• Unterzeichnung

Die Charta von JUNES

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2. Charta

Das Jugend UNO-Netzwerk Schweiz (JUNES) ist ein Zusammenschluss verschiedener Gruppen junger Menschen, die sich mit der UNO befassen. Es soll die Zusammenarbeit und Koordination zwischen Schweizer Jugendorganisationen auf gemeinnütziger Basis fördern.

Präambel

Die Charta von JUNES

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2. Charta

1. Ziele

JUNES hat zum Ziel,

1.1 den Informations- und Wissensaustausch zwischen den Gruppen zu vereinfachen, um so Synergien möglichst effizient und sinnvoll zu nutzen,

1.2 den einzelnen Gruppen zu mehr Gewicht und Anerkennung gegenüber Dritten zu verhelfen, um den Zugang zu Sponsoren und Gastreferenten zu vereinfachen,

1.3 die junge Bevölkerung für UNO-Themen zu sensibilisieren,

1.4 eine Möglichkeit zu bieten, junge Leute zu UNO-relevanten Themen zu konsultieren, um ihre Meinung für Entscheide zu berücksichtigen.

Die Charta von JUNES

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2. Charta

2. Mitgliedschaft (1)

2.1 Mitglieder können Gruppen sein, wenn sie sich hauptsächlich mit der UNO befassen und die Jugend vertreten.

2.2 Mitglieder von JUNES sind die Mitglieder der unterzeichnenden Gruppen dieser Charta. Sie haben Anwesenheitsrecht an der Jahresversammlung. Sie sind zu allen JUNES Veranstaltungen eingeladen und haben Zugang zu Informationen, die JUNES betreffen.

Die Charta von JUNES

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2. Charta

2. Mitgliedschaft (2)

2.3 Jede Gruppe wählt einen JUNES-Delegierten. Dieser hat Stimm-, Wahl- und Mitspracherecht an den JUNES Versammlungen. Jede Gruppe hat in diesem Sinne ausschliesslich eine Stimme. Das maximale Alter eines Delegierten ist 30 Jahre.

2.4 Mitglied wird man durch einfache Anfrage. Die Mitgliedschaft wird an der Jahresversammlung bestätigt.

Die Charta von JUNES

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2. Charta

3. Jahresversammlung (1)3.1 Eine Versammlung der JUNES Mitglieder findet mindestens einmal pro Jahr statt.

Diese soll durch die Gruppen abwechselnd in alphabetischer Reihenfolge organisiert und präsidiert werden. Dieselbe ist auch für den Jahresreport und die Traktandenliste verantwortlich.

3.2 Die Hauptfunktion der Jahresversammlung ist• Präsentation und Zustimmung des Jahresberichts,• Verteilung der Delegiertenaufgaben bis zur nächsten

Jahresversammlung,• Entscheid über die Schaffung von Arbeitsgruppen für Projekte auf Antrag,

sowie das Weiterverfolgen oder Einstellen laufender Projekte,• allfällige Revision der Charta.

Die Charta von JUNES

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2. Charta

3. Jahresversammlung (2)

3.3 Das Sekretariat von JUNES wird grundsätzlich von der Gruppe geführt, welche die Jahreskonferenz organisiert.

3.4 Eine ausserordentliche Versammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der Delegiertenstimmen beschlossen werden. Diese muss nach einem Beschluss innerhalb von drei Monaten abgehalten werden.

Die Charta von JUNES

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2. Charta

4. Partner4.1 JUNES ist grundsätzlich offen gegenüber allfälligen Partnerschaften.

4.2 JUNES arbeitet eng mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zusammen. Das EDA unterstützt JUNES im Speziellen durch Beratung, Herstellung von Kontakten und nach Möglichkeit mit finanziellen Beiträgen für Projekte.

4.3 JUNES ist an einer Zusammenarbeit mit UNO Academia interessiert und ersucht in verschiedenen Bereichen letztere um Unterstützung (Internetportal, Kontakte usw.).

Die Charta von JUNES

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3. Jahresprogramm 2007/08

3.1 Jahreskonferenz, Oktober 2008• JUNES-Jahreskonferenz in Bern

3.2 Projekte und Ziele• Homepage als Kontaktplattform etablieren• Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen• Die JUNES- Vereine durch einen gemeinsam organisierten Workshop fördern

Jahresprogramm von JUNES

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4. Die Jugend und die UNO

Grösseres Interesse der Jugend an der UNO seit dem Beitritt der Schweiz vor fünf Jahren, verbunden mit der Vereinfachung der Kommunikation über „Grenzen“ hinweg.

JUNES als Anlaufstelle für die Jugend, aber auch für Dritte, die sich für Themen jugendrelevante Themen in Bezug auf die UNO informieren wollen.

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Jahresprogramm von JUNES

Die JUNES-Delegierten

Kontaktadresse: [email protected]