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20.06.2011
Herzlich willkommen zum IDW Journalisten-Workshop
2
Themen
Bewertung von Anleihen hochverschuldeter EU-Mitgliedstaaten
Bankenabgabe Aktuelle Entwicklungen im Bereich des
Bankenaufsichtsrechts
Bewertung von Anleihen hochverschuldeter EU-Mitgliedstaaten
4
Agenda
Zur aktuellen Situation in Griechenland Hilfen für Griechenland und der
Euro-Rettungsschirm Diskutierte Umschuldungsszenarien Begleitung des Prozesses
durch das IDW/den Berufsstand Bilanzielle Betrachtung nach IAS 39
Abgang/Zugang bzw. Wertminderung von finanziellen
Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
5
GriechenlandVolkswirtschaftliche Sicht
Quelle: http://www.faz.net/artikel/S30638/spekulanten-in-athen-wir-verdienen-respekt-30389404.html (31.05.2011)
6
GriechenlandFälligkeiten der Staatsanleihen
Zeitpunkt der Fälligkeit griechischer Staatsanleihen
Quelle: http://www.faz.net/artikel/C30638/schuldenkrise-griechenland-bittet-eu-und-iwf-um-hilfe-30085981.html (23.04.2010)
7
GriechenlandInvestorensicht: Gläubiger (1)
Gläubiger griechischer Staatsschulden (327 Mrd. Euro)* griechische Gläubiger: 137 Mrd. Euro
davon: griechische Banken:
63 Mrd. Euro griechische Notenbank:
15 Mrd. Euro andere Anleger:
59 Mrd. Euro* Quelle: http://m.faz.net/Rub09A305833E12405A808EF01024D15375/Doc~E587C23B8880E4A5B926A569F9FAADCC4~ATpl~Epartner~Ssevenval~Scontent.xml (27.05.2011)
8
GriechenlandInvestorensicht: Gläubiger (2)
Ausland: 190 Mrd. Eurodavon:
Banken: 43 Mrd. Euro IWF und EU: 32 Mrd. Euro EZB: 50 Mrd. Euro andere Anleger 65 Mrd. Euro
* Quelle: http://m.faz.net/Rub09A305833E12405A808EF01024D15375/Doc~E587C23B8880E4A5B926A569F9FAADCC4~ATpl~Epartner~Ssevenval~Scontent.xml (27.05.2011)
9
GriechenlandInvestorensicht: Gläubiger (3)
Quelle: http://www.faz.net/artikel/C31640/europas-schuldenkrise-banken-bangen-um-griechische-forderungen-30335346.html (27.04.2011)
10
GriechenlandInvestorensicht: Gläubiger (4)
Deutsche Banken und Versicherungen
** Quelle: http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13420673/Deutsche-Versicherer-kehren-Griechen-den-Ruecken.html (vom 09.06.2011)
Deutsche Banken haben ihre Bestände an griechischen Staatsanleihen trotz Zusagen der Kreditwirtschaft zur Stützung des Rettungsschirms reduziert.*
* Quelle: FTD, 09.06.2011 (S. 17)
Deutsche Versicherungs-unternehmen haben ihre Bestände an griechischen Staatsanleihen gegenüber dem Vorjahr von 5,8 auf 2,8 Mrd. Euro reduziert (Bestand Allianz Beginn 2010: 3,5 Mrd. Euro Rückgang auf 1,3 Mrd. Euro).**
11
GriechenlandInvestorensicht: Anleihenkäufe EZB
Die EZB hat Staatsanleihen im Volumen von ca. 75 Mrd. Euro angekauft, von denen nach Presseberichten ca. 50 Mrd. Euro auf griechische Staatsanleihen entfallen.*
Quelle: www.eiueuroareadebtcrisis.files.wordpress.com
* Quelle: http://m.ftd.de/artikel/60063460.xml?v=2.0 (09.06.2011)
12
GriechenlandHilfen für Griechenland (1)
Griechenland wurden im Mai 2010 bilaterale Kredite i.H.v. 110 Mrd. Euro für die nächsten drei Jahre zugesagt (Laufzeit: maximal 5 Jahre, davon maximal 3 Jahre tilgungsfrei): Eurostaaten: 80 Mrd. und IWF 30 Mrd. Euro
Im Gegenzug hat sich Griechenland zu einem Sanierungspaket verpflichtet: insb. Reduktion Staatsdefizit bis 2014 auf 3 % BIP
(Ziel 2010: 9,6 % Ist 10,5%), Erhöhung der Steuern (insb. MwSt), Anhebung Rentenalter etc.
13
GriechenlandHilfen für Griechenland (2)
Die Auszahlung in vierteljährlichen Tranchen ist an die Einhaltung der im Sanierungspaket verabredeten Maßnahmen geknüpft.
Bislang sind ca. 55 Mrd. Euro ausbezahlt worden. Die „Troika“ (EU-Kommission, EZB und IWF)
kommt in ihrem Juni-Bericht zum Ergebnis, dass die vereinbarten haushaltspolitischen Ziele im ersten Quartal 2011 im Wesentlichen erreicht wurden (Ausnahme insb.: Steuererhebung).
Auszahlung der 5. Tranche von 12 Mrd. Euro soll im Juli 2011 erfolgen.
14
Euro-RettungsschirmÜbersicht
Einrichtung eines Stabilisierungsmechanismus im Mai 2010:
Quelle: Bundesverband deutscher Banken
15
Euro-Rettungsschirm - Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (1)
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) Zweckgesellschaft nach luxemburgischen Recht,
gegründet am 07.06.2010 Eine drohende Zahlungsunfähigkeit eines
betroffenen Mitgliedstaats soll durch die Ausreichung von Krediten von bis zu 440 Mrd. Euro abgewehrt werden.
EFSF refinanziert sich am Kapitalmarkt, erhält dafür Garantien von den Eurostaaten.
Sie wird anteilig (nicht gesamtschuldnerisch) durch die Eurostaaten garantiert.
16
Euro-Rettungsschirm - Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (2)
Der Bestand der EFSF ist grds. nicht befristet. Sie darf aber nach dem 30.06.2013 keine neuen
Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften) übernehmen und keine neuen Darlehens-programme auflegen.
Am 25.01.2011 begab die EFSF ihre erste Anleihe für Irland (Volumen 5 Mrd. Euro, Laufzeit 5 Jahre und Anfangsrendite von 2,89 %).
17
Euro-Rettungsschirm - Dauerhafter Stabilisierungsmechanismus
Der Europäische Rat beschloss am 25.03.2011 die Einrichtung und grundsätzliche Ausgestaltung eines dauerhaften Stabilitätsmechanismus (ESM).
Dieser soll 2013 in Kraft treten und die EFSF ablösen.
Der ESM-Fonds wird über eine maximale Darlehenssumme von 500 Mrd. Euro verfügen.
Eurostaaten geben hierfür Garantien über 620 Mrd. und zahlen 80 Mrd. Euro in bar ein.
18
Diskutierte Umschuldungsszenarien Forderungsteilverzicht (hair cut)
Griechenland erklärt sich für zahlungsunfähig und handelt mit den Gläubigern einen Forderungsteil-verzicht aus
vgl. 80er Jahre: Uruguay, Argentinien (sog. brady bonds)
Chancen und Risiken: deutliche Reduzierung der Schuldenlast Verlust der Reputation am Kapitalmarkt
(kein Zugang zu frischem Geld) Gefahr einer erneuten Finanzkrise (steigende
Risikozuschläge) bzw. Unruhen in Mittelmeerländern
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Diskutierte Umschuldungsszenarien brady bonds
Gläubiger tauschen Staatsanleihen zum Markt-preis gegen andere Papiere, die mit einer Garantie versehen sind
da Staatsanleihen mit Abschlägen (ca. 35-50%) gehandelt werden, verzichten Gläubiger auf einen Teil der Forderungen
Chancen und Risiken: Griechenland entledigt sich eines Teils der
Schulden und erbringt Schuldendienst künftig aus eigener Kraft
gesicherte Papiere bieten Planungssicherheit Gefahr einer Vertrauenskrise ggü. dem Euro
20
Diskutierte Umschuldungsszenarien
Laufzeitverlängerung - öffentliche Gläubiger IWF und Eurostaaten akzeptieren für ausgereichte
Kredite (rd. 110 Mrd. Euro) einen späteren Rückzahlungstermin und/oder niedrigere Zinssätze
Chancen und Risiken: Griechenland hat Schuldendiensterleichterungen Umschuldungslasten allein durch öffentliche
Gläubiger getragen negative Reaktion der Ratingagenturen (Gefahr
einer self-fulfilling prophecy)
21
Diskutierte Umschuldungsszenarien
Laufzeitverlängerung - öffentliche und private Gläubiger Gläubiger gewähren freiwillig einen späteren
Rückzahlungstermin und/oder niedrigere Zinssätze ggf. Rückzahlungsgarantien als Anreiz w/
Barwertverlust Chancen und Risiken:
Griechenland hat Schuldendiensterleichterungen Umschuldungslasten durch öffentliche und
teilnehmende private Gläubiger getragen
22
Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand (1)
Seit Frühjahr 2010 (Beginn Griechenland-Krise) erhöhte Aufmerksamkeit für Thematik und regelmäßige Verfolgung, seitdem: enger Austausch mit der BaFin Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit des
temporären Rettungsschirms eingeholt (Herbst 2010)
das Bundesverfassungsgericht wird am 05.07.2011 über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln
23
Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand (2)
regelmäßiger Austausch im BFA und VFA zu aktuellen Abschlussstichtagen (Jahres- und Quartalsabschlüsse)
enge Begleitung der Behandlung der Thematik i.R.d. durch das Risikomanagement der Banken und Versicherungsunternehmen
Unterstützung des vorgeschlagenen Wechsels von einem incurred loss model zu einem expected loss model in IAS 39
Hinweis des IDW zur Angabe der Größenordnung des Exposure von Anleihen betroffener Staaten im Lagebericht (vgl. IDW Aktuell, 17.12.2010)
24
Berichterstattung KI/VU (1)
Geschäftsbericht FMS Wertmanagement AöR 2010 (Bad Bank HRE) Lagebericht/ Risikobericht S. 59:
25
Berichterstattung KI/VU (2)
Geschäftsbericht Commerzbank 2010 Lagebericht S. 134: „Zum Berichtsstichtag betrug das
Sovereign Exposure in den Staaten Portugal, Spanien, Italien, Irland und Griechenland insgesamt noch 17 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Reduktion von 3 Mrd. Euro gegenüber dem Jahresultimo 2009.“
Risikobericht S. 175:
26
Berichterstattung KI/VU (3)
Geschäftsbericht Deutsche Bank 2010 Lagebericht/Risikobericht S. 40:
27
Berichterstattung KI/VU (4)
Geschäftsbericht LBBW 2010 Lagebericht S. 68:
28
Berichterstattung KI/VU (5)
Geschäftsbericht Allianz 2010 (1) Lagebericht S. 108:
„Im Verlauf der letzten Quartale weiteten sich in einigen europäischen Ländern wie Portugal, Irland, Griechenland und Spanien die Credit Spreads aus, weil die Unsicherheit hinsichtlich der Solvabilität dieser Staaten anstieg. Die gemeinsamen Unterstützungsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und des Internationalen Währungsfonds trugen zur finanziellen Stabilisierung der betroffenen Länder bei. Zum 31. Dezember 2010 betrug unser Engagement (brutto) in Staatsanleihen aus Portugal, Irland, Griechenland und Spanien 8,1 Milliarden Euro. Die derzeit nichtrealisierten Verluste auf Staatsanleihen dieser Staaten beliefen sich zum 31. Dezember 2010 auf 1,1 Milliarden Euro.“
29
Berichterstattung KI/VU (6)
Geschäftsbericht Allianz 2010 (2) Anhang S. 225:
30
Berichterstattung KI/VU (7)
Geschäftsbericht Munich RE 2010: Lagebericht/Risikobericht S. 134:
„Um auf das gestiegene Risiko bei bestimmten staatlichen Papieren zu reagieren, haben wir unsere internen Steuerungssysteme für Länderrisiken verändert: So wurden zum Beispiel im Kontrahentenlimitsystem Limite für einzelne Staaten nach unten gesetzt und vermehrt Marktindikatoren im Risikomanagement-Prozess verankert. In unserem internen Risikomodell berechnen und allokieren wir auch für sehr gut geratete Staatsanleihen Risikokapital. Von unserem Bestand an Staatsanleihen oder Instrumenten mit Haftung öffentlicher Institutionen entfallen rund 7 (6) % auf italienische, 3 (3) % auf spanische, 2 (3) % auf irische, 1 (3) % auf griechische sowie 1 (1) % auf portugiesische Emittenten.“
31
Kategorisierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte nach IAS 39
Kategorie At fair value through profit or loss(1) Held-for-trading(2) Fair Value Option
Available-for-sale
Held to maturity investments
Loans and receivables
Erst-bewertung
fair value fair value (mit Nebenkosten)
fair value (mit Nebenkosten)
fair value (mit Nebenkosten)
Folge-bewertung
fair value fair value fortgeführte Anschaffungs-kosten
fortgeführte Anschaffungs-kosten
Wert-änderungen
erfolgswirksam grds. in OCI erfolgswirksam erfolgswirksam
ImpairmentTest
nein ja ja ja
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Bilanzierungsalternativen einer weichen Umschuldung
Fortführung der Bilanzierung des bestehenden Kapitalüberlassungsverhältnisses ( ggf. Wertminderung)
Beendigung des bestehenden und Begründung eines neuen Kapitalüberlassungsverhältnisses ( erfolgswirksamer Aktivtausch)
33
Abgang/Zugang nach IAS 39
Bei einem Tausch von Vermögenswerten bzw. bei Neuverhandlung /Änderung der Vertragsbedingun-gen ist ggf. der bisherige Vermögenswert auszubu-chen und ein neuer Vermögenswert einzubuchen Abgang, falls Rechte an den Zah-
lungsströmen aus dem Vermögens-wert erlöschen oder auslaufen
Zugang
zum Buchwert
zum Fair Value (mit Neben-
kosten)
Aufwand
(Ertrag)
Kriterium: Zahlungsströme substanziell unterschiedlich
34
Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (1)
Untersuchung zum Abschlussstichtag, ob und inwieweit eine Wertminderung eingetreten ist
Zweistufiger Prozess Vorliegen objektiver Hinweise auf eine
Wertminderung Bestimmung der Höhe der Wertminderung
35
Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (2)
Voraussetzung für Wertberichtigung Objektive Hinweise (objective evidence), dass
Wertminderung infolge eines nach erstmaliger Erfassung des Vermögenswerts eingetretenen Ereignisses bereits entstanden ist (loss event, trigger event)
Auswirkungen dieses Ereignisses auf die künftigen Zahlungsströme
IAS 39: incurred loss model
36
Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (3)
Verlustereignisse (loss events) – Beispiele (1) Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des
Schuldners Vertragsbruch, z.B. Ausfall/Verzug von Zins- oder
Tilgungszahlungen Zugeständnisse, die der Kreditgeber dem
Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen i.Z.m. den finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners macht, ansonsten aber nicht gewähren würde
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Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (4)
Verlustereignisse (loss events) – Beispiele (2) Erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz-/
Sanierungsverfahrens Durch finanzielle Schwierigkeiten bedingtes
Verschwinden eines aktiven Markts für den Vermögenswert
Verringerung der erwarteten Zahlungen aus einer Gruppe von Vermögenswerten, auch wenn noch nicht auf einzelne Vermögenswerte allokierbar
38
Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (5)
Herabstufung des credit rating allein kein Verlustereignis, aber ggf. i.V.m.
anderen Aspekten Fortgeführte Anschaffungskosten > Fair Value
nicht notwendigerweise ein Verlustereignis
39
Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (6)
Höhe der erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderung (impairment loss):Differenz zwischen Buchwert des Vermögenswerts und Barwert der erwarteten Zahlungsströme
unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes
40
Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (7)
Erwartete Zahlungsströme unter Berücksichtigung von Kreditsicherheiten Länderrisiken
Ursprünglicher Effektivzinssatz auch maßgeblich bei Neuverhandlung/Änderung der Vertragsbedingungen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Schuldners
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Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (8)
Wertminderung bei Vertragsänderung aufgrundfinanzieller Schwierigkeiten des Schuldners? (1)* Schuldner zahlt ausstehenden Kreditbetrag
zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht die ursprünglich vereinbarten Zinsen ja
Schuldner zahlt ausstehenden Kreditbetrag zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, aber nicht ursprünglich vereinbarte Zinsen ja
Schuldner zahlt ausstehenden Kreditbetrag zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Ursprünglich vereinbarte Zinsen werden gesenkt ja
* Annahme: Gläubiger geht von Erfüllung der geänderten Verpflichtungen des Schuldners aus
42
Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (9)
Wertminderung bei Vertragsänderung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Schuldners? (2)* Schuldner zahlt ausstehenden Kreditbetrag zu
einem späteren Zeitpunkt. Ursprünglich vereinbarte Zinsen werden für ursprüngliche Laufzeit gezahlt, jedoch keine Zinsen für zusätzliche Laufzeit
ja Schuldner zahlt ausstehenden Kreditbetrag zu
einem späteren Zeitpunkt. Zinsen werden für ursprüngliche und zusätzliche Laufzeit gezahlt
nein
* Annahme: Gläubiger geht von Erfüllung der geänderten Verpflichtungen des Schuldners aus
43
Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (10)
Einzelbetrachtung PortfoliobetrachtungÜberblick: Wertminderungen bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Forderungen
Untersuchung auf objektive Hinweise für Wertminderung anhand bestimmter Kriterien (Verluster-eignis, loss event, trigger event)
Signifikante Einzelforderungen(individually significant *)
Einzelprüfung
Forderungen von untergeordneter Bedeutung
(not individually significant *)
Bestimmung der Höhe der Wert-minderung
Einzelbetrachtung
Hinweis auf Wertminderung
liegt vor
Hinweis auf Wertminderung liegt nicht vor
* Umfasst auch bereits wertberichtigte Forderungen
Portfoliobetrachtung
Prüfung auf Portfoliobasis: Gleichartige Kreditrisikomerkmale
(similar credit risk characteristics)
wahlweise
44
Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (11)
Portfoliobetrachtung Zusammenfassung zu homogenen Portfolien
(similar credit risk characteristics) auf Basis von Risikomerkmalen
Berücksichtigung von Länderrisiken über Einbeziehung des geographischen Standorts bei der Portfoliobildung
45
Bilanzielle Konsequenzen
Beispiel: (tatsächlicher!) Rückzahlungs-
betrag
Verzinsung Restlauf-zeit
bilanzielle Konsequenz
Anleihe 100 5% 1 Jahr
Umschuldungs-szenarienForderungsteilverzicht (haircut)
80 5% 1 Jahr Impairment
Laufzeitverlängerung (ursprünglich verein-barte Zinshöhe gilt auch für Prolon-gationszeitraum)
100 5% 3 Jahre kein Impairment
46
Besonderheiten bei der Wertminde-rung von available-for-sale assets
Wertminderung Umbuchung bislang im OCI erfasster kumulierter Verluste ins Periodenergebnis
Höhe der Wertminderung: Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungskosten und Fair Value !
(abzgl. früherer Wertminderungen) Forderungen
Berücksichtigung erwarteter Kreditverluste ( tatsächlich eingetretene Kreditverluste)
Diskontierung mit aktuellem Marktzinssatz ( ursprünglicher Effektivzinssatz)
47
Möglichkeiten zur bilanziellen Erfassung von Kreditrisiken bzw. Kreditverlusten
Incurred loss model (tatsächlich eingetretene Kreditverluste)
Expected loss model(erwartete Kreditverluste)
Fair value model(Marktpreis für übernommene Kreditrisiken)
IAS 39
IFRS 9 ?
48
Expected loss modelgemäß IASB Supplement to ED 2009/12
A
B
C
D
E
Receive regular
payments
‚Good book‘
‚Bad book‘Recovery
Higher of:
(a) Time-proportional amount of losses for the remaining life; and
(b) Expected losses in foreseeable future (no less than 12 months)
All expected credit losses
Loan loss allowance
(a) IASB component
(b) FASB component
Cre
dit r
isk
man
agem
ent o
bjec
tive
49
IFRS 9: Expected loss model:Aktueller Diskussionsstand (1)
IASB Update, May 2011:The IASB and FASB [...] considered four alternatives:
1. finalise the approach developed by the IASB on the basis of deliberations before the convergence discussions (ie a time-proportional approach for a 'good book' and full lifetime expected losses for a 'bad book');
2. finalise the approach developed by the FASB based on deliberations before the convergence discussions (ie recognise losses expected to occur in the 'foreseeable future' period);...
50
...
3. finalise the model in the Supplementary Document taking into consideration feedback received; or
4. develop a variation of the previous proposals, taking into account the feedback from the boards‘ original EDs and the Supplementary Document.
The boards tentatively decided to pursue the fourth alternative. A small working group of board members and senior staff from both the IASB and FASB has been created to develop some specific suggestions [...]. This group will develop suggestions to be presented to the boards within a reasonably short time.
Ausgang des Projekts weiterhin offen; finale Regelung noch nicht erkennbar.
IFRS 9: Expected loss model:Aktueller Diskussionsstand (2)
51
Möglichkeiten der Risikovorsorge
HGB Pauschalwertberichtigung (latente Ausfallrisiken; w/
generelles Zahlungsausfall-/Zinsrisiko) Einzelwertberichtigung (erkennbare Ausfallrisiken;
Forderung mit gr. Sicherheit nicht zu realisieren) Bsp.: Länderwertberichtigung (pauschale EWB)
außerplanmäßige Abschreibung / Drohverlustrückstellung
Vorsorgereserve § 340f Abs. 3 HGB („stille Risikovorsorge“)
Fonds für allgemeine Bankrisiken/§ 340g HGB („offene Risikovorsorge“)
Dirk Müller-Tronnier
BankenabgabeRestrukturierungsfonds
53
Agenda
Überblick der Sicherungsmaßnahmen Hintergrund Bemessungsgrundlage und Ermittlung Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und
Belastungsobergrenze Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS Ausgewählte Praxisbeispiele
54
Überblick der Sicherungsmaßnahmen
Einlagensicherung Eigenkapitalanforderungen Liquiditätsanforderungen, Liquiditätspuffer Vergütungsregelungen „Bankentestament“ für systemrelevante Banken Inverse Stressszenarien Dotierung stiller Reserven nach § 340 f HGB Dotierung offener Rücklagen nach § 340 h HGB Pflichtdotierung offener Rücklagen mit
mindestens10% des Handelsergebnisses Bankenabgabe
55
Hintergrund
Errichtung eines Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes und Verwaltung durch Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken aus dem Fonds
70 Milliarden Euro als Zielgröße Ansammlung der Mittel des Fonds durch
Jahresbeiträge (und ggf. Sonderbeiträge) der beitragspflichtigen Kreditinstitute
56
Hintergrund
Regelung wesentlicher Eckdaten für Erhebung der Beiträge durch RStrukFVerordnung
erstmals ab dem Jahr 2011 für alle erlaubnispflichtigen Kreditinstitute i.S.d.
§ 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) Ausnahme Förderbanken und Brückeninstitute
57
Hintergrund
Gesetzliche Grundlagen (1) Verkündung des Restrukturierungsgesetz
(RStruktG) am 14. Dezember 2010 (BGBl. I, S. 1900) Berücksichtigung der vom Finanzausschuss
vorgeschlagenen Änderungen Regelung des Restrukturierungsfondsgesetz
(RStruktFG) in Artikel 3 des RStruktG RStruktFG am 31. Dezember 2010 in Kraft
getreten
58
Hintergrund
Gesetzliche Grundlagen (2) Regelung konkreter Details für die Bankenabgabe
innerhalb des RStruktFG durch Restrukturierungsfondsverordnung (RStruktFV) letzte Fassung der RStruktFV vom 2. März 2011
(BT-Drs. 17/4977) sowie Empfehlungen von Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 3. Juni 2011 (BR-Drs. 229/1/11)
verfassungsrechtliche Bedenken
59
Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (1) Zeitpunkt der Leistung
Leistung des Jahresbeitrags an den Restrukturierungsfonds jeweils zum 30. September eines Kalenderjahres
Bemessung der Beitragshöhe (§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung des Jahresbeitrags aus der Summe
der Beitragskomponenten „Passiva“ und „Derivate“
60
Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (2) Ermittlung Beitragskomponente „Passiva“ (1)
Identifizierung beitragserheblicher Passiva als Summe der Passiva des zuletzt festgestellten Jahresabschlusses i.S.d. § 340a HGB abzüglich
– Verbindlichkeiten ggü. Kunden (mit weiteren Ausnahmen)
– Genussrechtskapital (mit weiteren Ausnahmen)
– Fonds für allgemeine Bankrisiken– Eigenkapital
61
Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (3) Bemessung der Beitragshöhe
(§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung Beitragskomponente „Passiva“ (2)
Stufenweises Anwachsen der Beitragsquote (1)– Multiplikation der beitragserheblichen Passiva,
die über den Betrag von 1 Mrd. EUR hinausgehen (die den Betrag von 500 Mio. EUR überschreiten), jedoch den Betrag von 10 Mrd. EUR nicht überschreiten, mit 0,0002
– Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 10 Mrd. EUR überschreitet, aber den Betrag von 100 Mrd. EUR nicht überschreitet, mit 0,0003
62
Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (4)– Multiplikation der beitragserheblichen Passiva,
die den Betrag von 100 Mrd. EUR überschreitet, aber den Betrag von 200 Mrd. EUR nicht überschreiten, mit 0,0004
– Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 200 Mrd. EUR überschreitet, aber den Betrag von 300 Mrd. EUR nicht überschreiten, mit 0,0005
– Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 300 Mrd. EUR überschreitet, mit 0,0006
Addition der sich aus der Multiplikation ergebenden Beträge
63
Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (5) Bemessung der Beitragshöhe
(§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung Beitragskomponente „Passiva“ (3)
Stufenweises Anwachsen der Beitragsquote (2)– Multiplikation folgender Passivposten mit 0,0001
Passivposten 1 „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, soweit es sich um Fördergeschäft handelt
Passivposten 2 „Treuhandverbindlichkeiten“, soweit es sich um Fördergeschäft handelt
soweit beitragserhebliche Passiva den Betrag von 500 Mio. EUR überschreiten
damit Abweichung von vorherigem Berechnungsschema damit Minderung der beitragserheblichen Passiva
64
Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (6) Bemessung der Beitragshöhe
(§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung Beitragskomponente „Derivate“
Errechnung aus dem Nominalvolumen der nach § 36 RechKredV in den Anhang zum zuletzt festgestellten Jahresabschluss aufzunehmenden Termingeschäfte, multipliziert mit 0,000003
Maßgeblich für Berechnung des Jahresbeitrags ist der festgestellte Jahresabschluss für das letzte vor dem 1. März des jeweiligen Beitragsjahres endende Geschäftsjahr
65
Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (7) Leistung des Jahresbeitrags von allen beitrags-
pflichtigen Kreditinstituten, für die am 1. Januar des Beitragsjahres eine Erlaubnis nach KWG bestand
Ende der Beitragspflicht mit Ablauf des Kalender-jahres, in dem die Erlaubnis des Kreditinstituts aufgehoben oder zurückgegeben worden ist
Verminderung des Jahresbeitrags für Kreditinstitute, deren Erlaubnis in der Zeit vom
1. Januar bis 31. März aufgehoben oder zurückgegeben worden ist, um 75%
für Kreditinstitute, deren Erlaubnis zwischen dem 1. April und dem 30. Juni vor Beitragsfälligkeit aufgehoben oder zurückgegeben worden ist, um 50%
66
Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
Zumutbarkeitsgrenze Jahresbeitrag beträgt im Grundsatz maximal
höchstens 18% des aus der GuV ersichtlichen Jahresergebnisses zuzüglich des Aufwands der auf Grund einer
Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführten Gewinne
Relevanz einer Plan-GuV in bestimmten Fällen
67
Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
Mindestbeitrag Jahresbeitrag mindestens in Höhe von 5% des
nach § 1 Abs. 2 RStruktFV errechneten Beitrags auch wenn diese Beitragshöhe über der
Zumutbarkeitsgrenze liegt
68
Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
Nacherhebungsbeiträge Errechneter Jahresbeitrag übersteigt die
Zumutbarkeitsgrenze oder lediglich Festsetzung des Mindestbeitrags Nacherhebung der rechnerischen Differenz
zwischen dem festgesetzten und errechneten Jahresbeitrag in den folgenden Beitragsjahren
Summe des im aktuellen Beitragsjahr zu leistenden Jahresbeitrags und der nachzuerhebenden Beiträge aus Vorjahren darf die Zumutbarkeits-grenze nicht überschreiten
69
Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
Belastungsobergrenze Für in einem Berichtsjahr insgesamt erhobene
Beiträge bestehend aus Jahresbeitrag, Nacherhebungs-
beiträgen und Sonderbeiträgen Grundsätzlich 50% des Durchschnitts der letzten
fünf ermittelten Jahresergebnisse Ansatz negativer Jahresergebnisse mit Null
70
Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Ermittlung des Jahresbeitrags Maßgeblichkeit von handelsrechtlichen
Jahresabschlussgrößen Passiva des zuletzt festgestellten
Jahresabschlusses i.S.d. § 340a HGB Derivate auf Basis des Nominalvolumens i.S.d.
§ 36 RechKredV Jahresergebnis des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses bei der Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze
71
Bemessungsgrundlage und Ermittlung Steuerungsmöglichkeiten im Einzelabschluss nach
HGB Bildung von stillen Vorsorgereserven nach §
340f HGB Bildung freiwilliger offener Vorsorgereserven
nach § 340g HGB >10 % des Handelsergebnisses in weitere
Rücklage nach 340 g HGB Länderrisikovorsorge In 2010: Anpassungen BilMOG (u.a. Pensionen) …
keine Maßgeblichkeit von Jahresabschlussgrößen nach IFRS
72
Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Bilanzierung der regulären Jahresbeiträge (1) Grundsatz der Periodenabgrenzung nach HGB und
IFRS Erfassung von Erträgen und Aufwendungen
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungsströme (1) Kriterium der rechtlichen Entstehung
– Entstehung des Jahresbeitrags zum 1. Januar des Beitragsjahres, sofern zu diesem Zeitpunkt eine Geschäftserlaubnis nach dem KWG vorliegt
Kriterium der wirtschaftlichen Verursachung– Verursachung des Jahresbeitrags mit der
Erzielung von Gewinnen im Rahmen der Tätigkeit als Kreditinstitut
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Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Erfassung von Erträgen und Aufwendungen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungsströme (2)
Abbildung in der Bilanz– keine Passivierung des Jahresbeitrags im
Vorjahresabschluss, sondern Passivierung in voller Höhe zum 1. Januar des Beitragsjahres
– Ausweis als Verbindlichkeitsrückstellung aufgrund möglicher Beitragsminderungen im Fall der Rückgabe oder Aufhebung der Geschäftserlaubnis
– Passivierung des Jahresbeitrags in voller Höhe zum 31.03. des Beitragsjahres
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Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Bilanzierung der regulären Jahresbeiträge (2) Stand der Erörterung beim IDW
Entstehung der Bankenabgabe für das jeweilige Beitragsjahr, sofern am 1. Januar des Beitragsjahres Erlaubnis nach dem KWG vorliegt
Tatbestand der rechtlichen Verursachung der Verpflichtung erfüllt – damit aus Vorsichtgründen volle Zuführung des Jahresbeitrags am 01. Januar sachgerecht
Tatbestand der wirtschaftlichen Verursachung an die Tätigkeit als Kreditinstitut geknüpft – damit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten keine Beanstandung einer periodengerechten Verteilung des Jahresbeitrags
75
Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Bilanzierung von Nacherhebungsbeiträgen (1) Grundsatz der Periodenabgrenzung nach HGB und
IFRS Erfassung von Erträgen und Aufwendungen
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungsströme (1) Kriterium der rechtlichen Entstehung
– Entstehung des Nacherhebungsbeitrags bei Erzielung entsprechender Gewinne in den Folgejahren
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Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Erfassung von Erträgen und Aufwendungen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungsströme (2)
Kriterium der wirtschaftlichen Verursachung– Verursachung des Nacherhebungsbeitrags
mit der Erzielung von Gewinnen im Rahmen der Tätigkeit als Kreditinstitut
Abbildung in der Bilanz– keine Passivierung im Verlustjahr, sondern
Passivierung des Nacherhebungsbeitrags in den Folgejahren ratierliche Passivierung in Abhängigkeit der Gewinnentwicklung (und nicht zeitanteilig)
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Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Bilanzierung von Nacherhebungsbeiträgen (2) Beispiel
Jahr 1 Verlust Beitragsfestsetzung nach Maßgabe des Jahresabschlusses im Jahr 0
Jahr 2 Gewinn Festsetzung eines Mindestbeitrags aufgrund von Verlusten im Jahr 1
Jahr 3 Gewinn Festsetzung eines Nacherhebungsbeitrags für das Jahr 2 (vorbehaltlich der Zumutbarkeitsgrenze unter Berücksichtigung des regulären Jahresbeitrags für das Jahr 3)
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Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung Abbildung nach HGB
Ausweis unter dem Posten „andere Verwaltungs-aufwendungen“ (Formblatt 2, Nr. 4b bzw. Formblatt 3, Nr. 10b)
Abbildung nach IFRS Pflicht zum separaten Ausweis von Ergebnis-
komponenten, sofern eine solche Darstellung für das Verständnis der Erfolgslage relevant ist (IAS 1.85)
Ausweismöglichkeiten unter den Verwaltungsaufwendungen unter einem eigenen Posten mit Erläuterungen im
Anhang
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Ausgewählte Praxisbeispiele
Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für 2011- Basis Verordnungsentwurf - (1)
in Mio. Euro Beitrags-komponente „Passiva“**
Beitrags-komponente „Derivate“**
regulärer Jahres-beitrag*
Zumutbar-keitsgrenze
Mindest-beitrag
zu leistender Jahres-beitrag 2011
Deutsche Bank
1.342.460 56.390.819 611 73 31 73
Commerz-bank
392.633 11.661.207 164 0 8 8
HVB 241.959 4.290.956 92 191 5 92
HSH Nordbank
98.806 516.964 29 0 1 1
* Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per 31.12.2010*** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen
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Ausgewählte Praxisbeispiele
Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für 2011 - Basis Verordnungsentwurf - (2)in Mio. Euro Beitrags-
komponente „Passiva“**
Beitrags-komponente „Derivate“**
regulärer Jahres-beitrag*
Zumutbar-keitsgrenze
Mindest-beitrag
zu leistender Jahres-beitrag 2011
Nord LB 103.084 305.251 31 15 2 15
West LB 138.964 2.254.944 48 0 2 2
DZ Bank 193.347 979.721 68 23 3 23
Bayerische Landes-bank
210.904 1.699.890 76 82 4 76
* Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per 31.12.2010*** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen
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Ausgewählte Praxisbeispiele
Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für 2011- Basis Empfehlung - (1)in Mio. Euro Beitrags-
komponente „Passiva“**
Beitrags-komponente „Derivate“**
regulärer Jahres-beitrag*
Zumutbar-keitsgrenze
Mindest-beitrag
zu leistender Jahres-beitrag 2011
Deutsche Bank
1.342.460 56.390.819 1.076 73 54 73
Commerz-bank
392.633 11.661.207 372 0 19 19
HVB 241.959 4.290.956 103 191 5 103
HSH Nordbank
98.806 516.964 30 0 2 2
* Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per 31.12.2010*** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen
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Ausgewählte Praxisbeispiele
Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für 2011 - Basis Empfehlung - (2)in Mio. Euro Beitrags-
komponente „Passiva“**
Beitrags-komponente „Derivate“**
regulärer Jahres-beitrag*
Zumutbar-keitsgrenze
Mindest-beitrag
zu leistender Jahres-beitrag 2011
Nord LB 103.084 305.251 31 15 2 15
West LB 138.964 2.254.944 51 0 3 3
DZ Bank 193.347 979.721 69 23 3 23
Bayerische Landes-bank
210.904 1.699.890 80 82 4 80
* Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per 31.12.2010*** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen
Burkhard Eckes
Aktuelle Entwicklungen im Bereich des
Bankenaufsichtsrechts (Juni 2011)
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Agenda
I. Basel III / CRD II – IVII. SiFisIII. Dodd Frank ActIV. ComplianceV. Auswirkungen auf die Financial Services
Industrie
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I. Basel III / CRD II – IV
Basel Berlin
„Resilience-Papiere“(veröffentlicht 12/10)
•Überarbeitung der EK-Bestandteile
•Liquiditätskennzahlen
•Leverage Ratio
•Antizyklische Puffer
•Berücksichtigung weiterer Risiken (Kontrahentenrisiko)
BrüsselCRD II (RL 05/09, Umsetzung seit 31.12.10)
•Großkredite
•Verbriefungen
•Eigenmittel (Hybridkapital)
CRD III (RL verabschiedet 12/10)•Vergütung
•Handelsbuch
•Wiederverbriefungen
•Offenlegung
CRD IV (Entwurf Ende 1. HJ 2011 erwartet)
•EK-Definition•Liquiditätskennzahlen •Leverage Ratio
•Risikovorsorge (antizyklisch)
•Kontrahentenrisiko
•Reduzierung nationaler Wahlrechte
„Enhancement-Papiere“ (07/09)
•(Wieder-)Verbriefungen•Verschärfung Regeln Handelsbuch (Incremental Risk, Stress VaR)
KWG•Großkredite (KNE)
•Verbriefungen
•Eigenmittel (Hybridkapital)
KWG / InstitutsVergV•Vergütungssysteme
SolvV / Änderungsentwurf ausstehend•Handelsbuch•Wiederverbriefung•Offenlegung
GroMiKV•Kreditnehmereinheit•Durchschaumethode•Kreditrisikominderung•Wegfall von Anzeigeerleichterungen
Analog Basel III vorauss.
2013 -2019
Seit 31.12.2010
Seit 31.12.2010
Seit 01.01.2011 (Vergütung)
bzw. 31.12.2011
„Basel III“
„Basel IIa“
Überblick über das Gesamtregelwerk
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I. Basel III / CRD II – IV
Was bedeutet das für die Financial Services Industrie?(1) Neben den Bereichen Kapital, Liquidity und
Leverage Ratio enthalten die Regelungen eine Vielzahl von kleineren Änderungen, die insgesamt zu hohen Umsetzungsaufwendungen bei den Banken führen (Beispiel: Neuerungen Kreditnehmereinheiten, § 19 Abs. 2 KWG).
Einschränkungen bei der Fristentransformation durch die neuen Liquiditätskennzahlen kann bei den Banken zu einer Refinanzierungsproblematik führen, wenn langfristig herausgegebene Kredite nicht fristengleich refinanziert werden können.
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I. Basel III / CRD II – IV
Was bedeutet das für die Financial Services Industrie? (2) Die einzelnen Neuregelungen besitzen
Interdependenzen und haben hohe Auswirkungen auf einzelne Produkte. Es stellt sich daher die Anforderung, die Geschäftsmodelle der jeweiligen Banken zu hinterfragen.
Die Regelungen können z.B. durch eine höhere Kapitalunterlegung bei einigen Produkten zu einer Verteuerung führen. Da dies vorrausichtlich nicht unmittelbar an den Markt weitergegeben werden kann, wirkt sich die Neuregulierung auf die Margen aus.
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II. SiFiS
Bedeutet für die betroffenen Banken:
höhere Kosten durch erhöhte Kapitalunterlegung
Druck auf Margen mögliche Wettbewerbs-
verzerrung im Vergleich zu den anderen, kleineren Banken
Ziel:Zusätzlicher Sicherheitspuffer gegen Finanzmarktkrisen
Systemically Important Financial Institutions
Diskutiert wird eine Erhöhung der EK-Unterlegung über die Baseler Mindestvorgaben hinaus.
Welche Institute und wie viel mehr es werden wird, ist zu Zeit noch offen.
Schweiz diskutiert zzgl. 3% für UBS und CS.
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III. Dodd-Frank ActÜbersicht über das Gesamtwerk, dass im Detail nochausgestaltet werden muss.
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III. Dodd-Frank Act
Was bedeutet das für die Financial Services Industrie? (1) Es muss untersucht werden, von welchen Dodd-
Frank-Regelungen deutsche Unternehmen direkt betroffen sind.
Niederlassungen und Tochterunternehmen in den USA sind neben dem Basel III Regelwerk auch vom Dodd-Frank Act betroffen.
Damit besteht insgesamt das Erfordernis, dass sich deutsche Unternehmen grundsätzlich mit beiden, sehr komplexen und umfangreichen Regelwerken auseinandersetzen müssen.
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III. Dodd-Frank Act
Was bedeutet das für die Financial Services Industrie? (2) Aus der Gesamtbetrachtung sollte sichergestellt
werden, dass beide Regelwerke zu einheitlichen Belastungen führen, da ansonsten die Wettbewerbsgleichheit auf dem globalen Finanzmarkt leidet.
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IV. Compliance
• AnsFuG Anlegeschutz und Funktionsverbes-serungsgesetz => PIBs, Registrierungspflicht für Analgeberater, Abkehr von der täglichen Anteilscheinrücknahme für offene Immobilienfonds, höhere Anforderungen an Geeignetheitstest
•Beratungsprotokoll
•Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagegesetz=> Verkaufsprospekt
•MaComp => Stellung CO, Überwachungshandlungen, …Neuer BT 6, Beratungsprotokoll, Anfang Juni publiziert
•Die Bedeutung von Compliance steigt… … und MiFID Review kommt erst noch (erster Entwurf im Sommer erwartet) …
Es steigt auch hier der Umsetzungs- und laufende Aufwand
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V. Auswirkungen auf die Financial Services Industrie (1)
Die Detailliertheit, Quantität und die Anzahl der betroffenen Unternehmen der bisher vorge-schlagenen Änderungen ist hoch und komplex.
Bezogen auf das traditionelle Universalbanken-system in Deutschland ist die Gesamtauswirkung aller neuen Regeln noch nicht untersucht, weil die laufenden Quantitative Impact Studies nur die Neuregulierungen aus Basel/CRD untersuchen.
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V. Auswirkungen auf die Financial Services Industrie (2)
Neuregulierung aus Basel / CRD ist sehr regelungsorientiert ausgestaltet. Es sollte noch diskutiert werden, ob weitere prinzipienbasierte Regulierungen, vergleichbar der deutschen MaRisk auch international ergänzend weiter vorangetrieben werden.
Vergleichbarkeit von Dodd-Frank Act und Basel III? Geht US hier wieder einen eigenen Weg?
Wie wirkt sich die gesamte Neuregulierung auf die Rentabilität und Profitabilität der deutschen Financial Services Industrie aus?