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Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Langenlois vom 12. Dezember 2013 Ort: Rathaus Langenlois, großer Sitzungssaal Beginn: 18.00 Uhr Ende: 20.15 Uhr Anwesend: Bürgermeister Dir. Hubert Meisl Vizebürgermeister Ing. Leopold Groiß Stadtrat Werner Buder Stadtrat Harald Groll Stadträtin Monika Gruber Stadtrat Andreas Nastl Stadtrat Ing. Stefan Nastl Stadtrat Franz Parth Stadtrat Ing. Thomas Redl Gemeinderat Gerald Eder Gemeinderat Matthias Fürpaß Gemeinderat Manfred Haindl Gemeinderat Josef Hausmann Gemeinderat Rudolf Hoffmann Gemeinderätin Beate Holzer Gemeinderat Michael Jager Gemeinderat Christian Kittenberger Gemeinderat Mag. Harald LEOPOLD Gemeinderat Dr. Elmar Menigat Gemeinderat Martin Nastl Gemeinderat Dipl.Ing. Georg Samek Gemeinderat René Schimanek (anwesend bis Top 16.) Gemeinderat Manfred Stauder Gemeinderätin Ing. Anita Stemberger-Chabek Gemeinderat Thomas Taschler Gemeinderat Mag. Oliver Ulrich Gemeinderat Raimund Vesselsky Gemeinderätin Astrid Wimmer Entschuldigt: GR Gernot Ortner StA.Dir. Karl Brunner Protokollführerin: Bettina Führer

20131212 Protokoll Gemeinderat öffentlicher Teil · 2017-06-07 · Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 5 NÖ Seniorenring kein Betrag angegeben € 315,00 63 Mitglieder

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Page 1: 20131212 Protokoll Gemeinderat öffentlicher Teil · 2017-06-07 · Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 5 NÖ Seniorenring kein Betrag angegeben € 315,00 63 Mitglieder

Protokoll über die Sitzung

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Langenlois vom 12. Dezember 2013

Ort: Rathaus Langenlois, großer Sitzungssaal Beginn: 18.00 Uhr Ende: 20.15 Uhr

Anwesend: Bürgermeister Dir. Hubert Meisl Vizebürgermeister Ing. Leopold Groiß Stadtrat Werner Buder Stadtrat Harald Groll Stadträtin Monika Gruber Stadtrat Andreas Nastl Stadtrat Ing. Stefan Nastl Stadtrat Franz Parth Stadtrat Ing. Thomas Redl Gemeinderat Gerald Eder Gemeinderat Matthias Fürpaß Gemeinderat Manfred Haindl Gemeinderat Josef Hausmann Gemeinderat Rudolf Hoffmann Gemeinderätin Beate Holzer Gemeinderat Michael Jager Gemeinderat Christian Kittenberger Gemeinderat Mag. Harald LEOPOLD Gemeinderat Dr. Elmar Menigat Gemeinderat Martin Nastl Gemeinderat Dipl.Ing. Georg Samek Gemeinderat René Schimanek (anwesend bis Top 16.) Gemeinderat Manfred Stauder Gemeinderätin Ing. Anita Stemberger-Chabek Gemeinderat Thomas Taschler Gemeinderat Mag. Oliver Ulrich Gemeinderat Raimund Vesselsky Gemeinderätin Astrid Wimmer

Entschuldigt: GR Gernot Ortner

StA.Dir. Karl Brunner Protokollführerin: Bettina Führer

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 2

Bürgermeister Dir. Hubert Meisl begrüßt eingangs die anwesenden Mandatare, die Zuhörer sowie die VertreterInnen der Presse und verliest vor Eingang in die Tagesordnung gemäß § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung 1973 einen von StR. Ing. Stefan Nastl eingebrachten Dringlichkeitsantrag:

Hochwasserschutz Zöbing – Verpflichtungserklärung

Hinsichtlich Durchführung und Finanzierung des Hochwasserschutzes Zöbing beantragt StR. Ing. Stefan Nastl auf Ersuchen des Amtes der NÖ Landesregierung gemäß Schreiben vom 5. Dezember 2013, Zahl: WA3-WB1-583/022-2013, seitens der Stadtgemeinde Langenlois folgende

Verpflichtungserklärung

abzugeben:

1. Die Stadtgemeinde Langenlois stimmt dem Bauvorhaben „Kamp in Langenlois, KG Zöbing, Hochwasserschutz“ zu.

2. Die Stadtgemeinde Langenlois, die Bauherr der Maßnahme ist, ersucht die Abteilung Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung, sie bei der Durchführung dieser Maßnahme in Bezug auf die Bauleitung zu unterstützen und bei der Umsetzung dieser Maßnahme für alle notwendigen Verhandlungen und Regelungen Hilfestellung zu leisten und diese soweit erforderlich, auch einvernehmlich mit der Stadtgemeinde und in deren Namen durchzuführen.

3. Die Stadtgemeinde Langenlois anerkennt das veranschlagte Erfordernis der Maßnahmen mit € 5.600.000,00 und verpflichtet sich zur Leistung eines Interessentenbeitrages im Ausmaß von € 1.120.000,00.

Für allfällige Mehrkosten bis zum Ausmaß von 10 % der Gesamtbaukosten verpflichtet sich die Stadtgemeinde von vornherein zur Übernahme des anteiligen Interessentenbeitrages.

4. Die Stadtgemeinde Langenlois nimmt den gemeinsam mit der Abteilung Wasserbau erstellten Finanzierungsplan zur Kenntnis und ist in der Lage, die erforderlichen Interessentenmittel aufzubringen.

Die Stadtgemeinde Langenlois verpflichtet sich, die hergestellten Anlagen nach deren Fertigstellung in die laufende Erhaltung zu übernehmen.

Der Interessentenbeitrag ist entsprechend dem Baufortschritt zu leisten.

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters ist der Gemeinderat damit einverstanden, diesen Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen und unter TOP 12. a) zu behandeln. Alle nachfolgenden Punkte des Top 12. verschieben sich entsprechend um einen Punkt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls gemäß § 53 NÖ GO

Laut Bürgermeister Meisl gibt es gegen das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom 26. September 2013 keinen Einspruch – daher gilt es als genehmigt. 2. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses

Der Gemeinderat nimmt sowohl den Bericht des Prüfungsausschusses über die am 28. November 2013 durchgeführte Prüfung der Gebarung „Projekt Kindergarten Schiltern; Errichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe“, sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters und des Kassenverwalters zur Kenntnis.

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 3

3. Beschlussfassung von überplanmäßigen Ausgaben

Der Bürgermeister berichtet, dass bei nachstehenden Haushaltsstellen Kostenerhöhungen zum 1. Nachtragsvoranschlag 2013 zu genehmigen wären:

HH-Stelle Bezeichnung 1. NVA 2013 Bedarf 2013 Begründung des Mehraufwandes

1/1612000-611100

Gemeindestraßen - Instandhaltungsaufwand B (Güterwege)

15.000,00 30.000,00

Notwendige Instandsetzungs-arbeiten von Güterwegen nach Unwetterschäden (teilweise durch Mehreinnahmen bei Zuschüssen aus dem Kath.Fonds gedeckt

1/851000-728000

Abwasserbeseitigung - Firmenleistungen

30.000,00 42.000,00Notwendige Kanalspülungen im gesamten Gemeindegebiet

1/866000-728000

Forstgut – Entgelte für Holzwerbung

60.000,00 75.000,00Durch Mehreinnahmen beim Holzverkauf gedeckt

Summe

105.000,00 147.000,00

Die Bedeckung des Mehraufwandes von gesamt € 42.000,00 ist wie folgt möglich:

1/010000-510000 Verwaltung – Bezüge Angestellte Einsparung € 20.000,00 2/920000+850000 Abgaben – Aufschließungsabgabe Mehreinnahme € 24.000,00 2/866000+810000 Forstgut – Holzverkauf Mehreinnahme € 56.000,00

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat die vorgetragenen überplanmäßigen Ausgaben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig 4. Voranschlag 2014/Mittelfristiger Finanzplan 2014 bis 2017

Der Bürgermeister erläutert in den Grundzügen anhand einer Power-Point-Präsentation den vorliegenden Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2014. Dieser weist im ordentlichen Haushalt veranschlagte Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 15.082.700,00 aus. Im außerordentlichen Haushalt sind 15 Vorhaben mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 4.046.600,00 budgetiert.

Der Entwurf des Voranschlags 2014 beinhaltet eine Erhöhung der Gesamtschulden auf 12.552.900,00 wobei hier vor allem der Hochwasserschutzbau und die Sanierung der Sportanlage Langenlois zu finanzieren sein werden.

Die pro-Kopf-Verschuldung wird mit € 1.673,94 ausgewiesen. Es ist geplant, die Rücklagenbestände von € 2,4 Mio. auf € 2,7 Mio. zu erhöhen. Nach dem Rechnungsabschluss für das laufende Jahr wird ein Nachtragsvoranschlag 2014 notwendig sein.

Angemerkt wird, dass der Entwurf zum Voranschlag 2014 bereits einen Soll-Überschuss aus 2013 in Höhe von € 150.700,00 vorwegnimmt und dieser Betrag auch bereits mit dem vorliegenden Entwurf verplant ist.

Im Mittelfristigen Finanzplan bis 2017 sind im ordentlichen Haushalt die laufenden Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Der außerordentliche Haushalt zeigt im Wesentlichen die Fortführung der im Jahr 2014 bereits bekannten Vorhaben.

Wortmeldungen: GRin Stemberger-Chabek merkt an, dass beim Ansatz „Verkehrsanalyse“ € 20.000,00 vorgesehen sind, jedoch noch keine konkreten Maßnahmen feststehen und regt Untersuchungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer „Begegnungszone“ an. Weiters weist sie auf die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden hin und kritisiert, dass hierzu keine Mittel vorgesehen sind. StR. Andreas Nastl bedankt sich, dass seine Anregung bzgl. der Veröffentlichung des Zahlenmaterials auf der Gemeindehomepage umgesetzt wird. Er merkt weiters an, dass im VA 2014 keine finanziellen Mittel für die Veranstaltung „Szene Bunte Wähne“

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 4

vorgesehen sind und wird bei der Erstellung des NAVA 2014 dieses Projekt für Kinder und Jugendliche nochmals verhandeln. StR. Andreas Nastl weist darauf hin, dass die geplanten finanziellen Mittel in der Höhe von € 10.000,00 für das Projekt „Jugendheim Gobelsburg“ nicht ausreichen werden. Bei diesem Projekt sollten 2014 konkrete Konzepte erstellt werden. GR Schimanek kritisiert in seinem Statement die Darstellung von Mehrdienstleistungen, die Mehrkosten für Beheizung von Gebäuden im Zuge der Umstellung auf Nahwärme und die zu sehr steigende Verschuldung. Seiner Meinung nach sollten die geplanten Vorhaben wie z.B. „Sportanlage“ erst nach der Verwirklichung des Hochwasserschutzes in Angriff genommen werden. StR. Buder vertritt die Ansicht, dass die Kosten für die Sanierung der Sportanlage Langenlois höher als geplant ausfallen werden. GRin Stemberger-Chabek fügt hinzu, dass ihre Fraktion dem Budget unter Verweis auf den NAVA 2014 zustimmen wird. Der Bürgermeister nimmt Stellungnahme zu den erwähnten Themen und erläutert, dass das Jugendheim Gobelsburg eine Bestandsfreimachung für das verkaufte Objekt in der Weinstraße ist und die Jugend im Jahr 2014 umsiedeln wird.

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat den Voranschlag 2014 mit gleichzeitigem Beschluss der Abgaben, der Abgabenhebesätze, die Entgelte für die Benützung der Gemeindeeinrichtungen, die Höhe der erforderlichen Kassenkredite, den Gesamtbetrag der Darlehen, den Rettungsdienstbeitrag, den Dienstpostenplan und den Mittelfristigen Finanzplan bis 2017. Eine Ausfertigung ist dem Protokoll angeschlossen.

Abstimmungsergebnis: 27 Zustimmungen (19 ÖVP, 4 SPÖ, 3 Grüne, 1 FPÖ-OPAL GR Dr. Menigat) 1 Gegenstimme (GR Rene Schimanek, FPÖ-OPAL) 5. Vergabe von Subventionen

a) Vereine und Institutionen 2013

Der Bürgermeister berichtet über nachstehende Subventionsbeträge für das Jahr 2013:

Vergabe von Subventionen an Vereine und Institutionen

Verein angesuchter

Betrag Vorschlag 2013 Anmerkung

Zöbinger Sportklub 05 € 800,00 € 300,00

Union Tennisklub Langenlois € 1.000,00 € 750,00

UTTC R. Langenlois € 5.000,00 € 4.500,00 Davon € 1.000,00 für Versicherung Vereinsbus

URC Sparkasse Glas-Metallbau Renner Langenlois € 1.000,00 € 1.000,00

Union Turnverein Langenlois € 3.500,00 € 3.000,00

Union Laufclub Langenlois € 1.000,00 € 700,00

Union Wandern Langenlois € 700,00 € 700,00 davon einmalig € 400,00 für Bekleidung

USV Raiffeisen Lgl. - Fußball € 5.000,00 € 3.500,00

Union Karateklub Langenlois € 1.500,00 € 600,00

GAK Gobelsburg € 500,00 € 500,00 Tauchklub Krems-Langenlois € 100,00 € 100,00

Union Moto Cross Team € 2.000,00 € 2.000,00 davon einmalig € 1.000,00 für Verlustabdeckung

USV Langenlois Eislauf kein Betrag angegeben € 600,00

davon einmalig € 300,00 für diverse Anschaffungen

USV Langenlois Handball € 6.000,00 € 6.000,00

Pensionistenverband Österreich kein Betrag angegeben

€ 355,00 71 Mitglieder á € 5,00

NÖ Seniorenbund

kein Betrag angegeben € 2.900,00 580 Mitglieder á € 5,00

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 5

NÖ Seniorenring kein Betrag

angegeben € 315,00 63 Mitglieder á € 5,00

Behinderten- und Kriegsopferverband Ortsgruppe Langenlois

€ 220,00 € 220,00

ÖKB Ortsverband Reith € 220,00 € 220,00

ÖKB Ortsverband Schiltern € 220,00

ÖKB Gobelsburg-Zeiselberg € 220,00 € 220,00

ÖKB Zöbing € 5.000,00 € 1.720,00

davon einmalig € 1.500,00 für Sanierung Friedenskreuz und Kriegerdenkmal

ÖKB Langenlois € 220,00

Verschönerungsverein Schiltern € 1.000,00 € 750,00

Verschönerungsverein Langenlois – Obere Stadt € 1.000,00 € 750,00

Verschönerungsverein Zöbing € 500,00 € 750,00

Verschönerungsverein Gobelsburg-Zeiselberg € 500,00 € 750,00

Verschönerungsverein Langenlois-Haindorf kein Betrag angegeben € 750,00

Österreichischer Touristenklub € 800,00 € 600,00

Jubilate Deo € 500,00 € 300,00

DUM - Das Ultimative Magazin € 800,00 € 300,00

LALO - Faschingsgilde € 100,00 € 100,00

Singgemeinschaft Gobelsburg-Zeiselberg € 400,00 € 400,00

Briefmarkensammlerverein Lgl. € 300,00 € 200,00

Kirchenchor Schiltern € 100,00 € 100,00

Stadtkapelle Langenlois € 4.400,00 € 4.400,00

Liedertafel Langenlois 1860 € 2.500,00 € 2.000,00

Pfadfinder Langenlois € 1.000,00 € 1.000,00

Schützen Gesellschaft Langenlois € 500,00 € 500,00

Sportfischereiverein Kamptal € 500,00 € 300,00

Dorferneuerungsverein Zöbing € 550,00 € 300,00

Dorferneuerungsverein Reith € 300,00

Langenlois Kultur € 3.000,00 € 3.000,00

Katholisches Bildungswerk € 200,00 € 100,00

USV Langenlois Team Xtreme – DART € 500,00 € 500,00 davon € 300,00 einmalig für Bekleidung und WC-Benützung am Sportplatz

Volkshochschule Langenlois € 2.200,00 € 1.900,00

Wortmeldungen: GR Eder bedankt sich für die finanziellen Unterstützungen an die angeführten Vereine und hebt hier als Gesamtsportvereinsobmann vor allem die Wichtigkeit der Sportvereine hervor.

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat die vorgesehenen Subventionsbeträge an die angeführten Vereine und Institutionen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 6

b) Subventionsansuchen die das Budgetjahr 2014 betreffen

Verein angesuchter

Betrag Vorschlag 2014 Anmerkung

Ursin Haus Vinothek & Tourismusservice GmbH.

€ 192.000,00 € 180.000,00 analog der Vorjahr indexierter Wert + Nächtigungstaxe + Interessentenbeitrag

Kultur Langenlois GmbH

€ 155.500,00 € 155.500,00

a) Schlossfestspiele: BAR Subvention € 70.000,00 Unbare Leistungen € 6.000,00 b) Kulturmanagement: BAR Subvention € 69.500,00 c) Kindermusical: BAR Subvention € 10.000,00

Wortmeldungen: StR. Andreas Nastl bedankt sich für die guten Vorgespräche und für die vorgesehenen Budgetmittel für die neu aufgestellten Kulturaktivitäten in Langenlois.

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat die angeführten Subventionsvergaben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

c) Subvention in Höhe der Gebrauchsabgabe für diverse Ankündigungen

Laut Bürgermeister Dir. Meisl haben nachstehende Vereine und Organisationen im Jahr 2013 eine Subvention in Höhe der vorgeschriebenen Ankündigungsabgabe beantragt:

ÖVP Langenlois (2012) ÖVP Halbzeitbilanz € 497,55ÖVP Gobelsburg (2012) Glühweinstand € 112,55Stadtkapelle Langenlois (2012) Konzert € 347,55 FF Zöbing (2012) Feuerwehrball € 197,55 Alternativer Musikverein Zöbing (2012) Konzert € 197,55 Die Grünen Filmvorführung € 276,50 GAK Gobelsburg Faschingsgschnas € 672,75 ÖVP Langenlois Veranstaltung Wehrpflicht € 572,75 Rotes Kreuz Veranstaltung Wehrpflicht € 97,75 Die Grünen Filmvorführung € 276,50 FF Gobelsburg Frühlingsball € 522,75 Jugendgruppe Reith Jugendparty € 167,75 Die Grünen Filmvorführung € 302,75 UMCT Langenlois Moto-Cross Veranstaltung € 472,75 Kamptal-Klassik K&K Weinpräsentation € 52,75 Die Grünen Filmvorführung € 259,00 Stadtkapelle Langenlois Frühschoppen € 447,75 USV Langenlois Fußball Pfingstturnier € 135,25 FF Reith Feuerwehrfest € 472,75 Bauernbund Gobelsburg Wandertag € 72,75 FF Zöbing Feuerwehrfest € 247,75 USV Langenlois Handball Handballerheuriger € 416,50 GAK Gobelsburg Sonnwendfeier € 360,25 Verein Schlossfestspiele Langenlois Operette € 772,75 Verein Schlossfestspiele Langenlois Operette € 210,25 ÖVP Langenlois Schmankerlfest € 522,75 ÖVP Gobelsburg Knödlfest € 77,75 FF Gobelsburg Feuerwehrfest € 697,75 ULC Sparkasse Langenlois Stadtlauf € 142,75

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 7

Die Grünen Filmvorführung € 172,75 GAK Gobelsburg Wuzlerturnier € 97,75 VV Langenlois Obere Stadt Herbstfest € 92,75 USV Langenlois Wandern Wandertag € 210,25 UMCT Langenlois MX-Stage € 272,75 JVP Gobelsburg Glühweinstand € 240,25 Alternativer Musikverein Zöbing Konzert € 490,25 Pfadfinder Advent € 360,25 Verein Schlossfestspiele Langenlois Konzert € 136,50 Summe € 11.677,25

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat die vorgesehenen Subventionen in Höhe der Gebrauchsabgaben für diverse Ankündigungen an die angeführten Vereine und Institutionen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig StR.in Gruber hat vor Behandlung des Top 6. den Saal verlassen und war auch bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend. 6. Anpassung der Inseratpreise - “Blick.Punkt.Langenlois”

Der Bürgermeister berichtet, dass die Preise seit dem Jahr 1997 uverändert sind. Nunmehr soll eine Erhöhung ab 1.1.2014 von 5 % erfolgen:

Größe Breite in mm Höhe in mm Preis s/w Preis färbig 1/1 Seite 180 255 € 480,00 € 610,001/2 Seite quer 180 125 € 244,00 € 343,001/2 Seite hoch 85 255 € 244,00 € 343,001/4 Seite quer 180 60 € 145,00 € 183,001/4 Seite extrem hoch 41 255 € 145,00 € 183,001/4 Seite hoch 90 125 € 145,00 € 183,00Leiste unten 180 35 € 145,00 € 183,001/8 Seite quer 90 60 € 84,00 € 107,001/8 Seite hoch 41 120 € 84,00 € 107,00Leiste unten = 1/8 Seite extrem quer

180 29 € 84,00 € 107,00

Die Preise verstehen sich ohne Reprokosten zuzüglich 5 % Werbeabgabe und Mehrwertsteuer. Die Reprokosten fallen dann an, wenn ein Inserat neu gesetzt werden muss und belaufen sich je nach Größe und Qualität der Vorlage auf ca. € 10,00.

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat die Erhöhung der Inseratpreise von 5 % ab 1.1.2014.

Abstimmungsergebnis: einstimmig 7. Touristisches Leitbild

a) Maßnahmen und Budgetplan 2014

StR. Ing. Redl berichtet, dass eine Aufstellung der Ursin Haus Vinothek & Tourismusservice GmbH. vorliegt, mit der um Zustimmung zum Jahres- und Budgetplans 2014 gebeten wird.

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 8

Diese lautet wie folgt:

Wortmeldungen: StR. Andreas Nastl regt in seiner Wortmeldung die Installierung eines „Heurigentaxis“ an. Menschen, die kein Auto besitzen oder nicht mehr in der Lage sind zu fahren, würden dieses Angebot, seiner Meinung nach ebenso nutzen, wie Touristen und Gäste. Der Vizebürgermeister antwortet, dass sich die Tourismusverantwortlichen schon längere Zeit mit dieser Problematik auseinandersetzen.

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Redl genehmigt der Gemeinderat den Jahres- und Budgetplan 2014 nach Maßgabe der finanziellen Mittel.

Abstimmungsergebnis: einstimmig b) Auftragsvergabe Orientierung

StR. Ing. Redl berichtet über folgende Auftragsvergaben:

Metallbau

Zur Angebotslegung wurden insgesamt zehn Firmen eingeladen, davon haben fünf Firmen ein Angebot gelegt. Am 2. Oktober 2013 wurden mit den beiden günstigsten Anbietern Vergabegespräche geführt. Dabei konnte die Firma Renner ein schlüssiges Umsetzungskonzept mit einem nachvollziehbaren Lösungsweg präsentieren. Aus unserer Sicht verfügt die Firma Renner über die nötigen Kompetenzen und Ressourcen die hinsichtlich ihrer Wartbarkeit und Witterungsbeständigkeit (v.a. innenseitiges Kondenswasser) anspruchsvoll zu konstruierenden Infostelen zu fertigen. Die Firma Renner ist zudem ein ortsansässiges Unternehmen, mit dem Langenlois in der Vergangenheit – zuletzt beim Projekt Weinweg Langenlois und Gartenweg Schiltern – gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit gemacht hat.

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 9

Vergabe an die Firma:

Heinrich Renner GmbH., Langenlois (abzgl. 3 % Skonto = € 45.726,75)

€ 47.140,98

Fundamente, Grabungsarbeiten

Es wurden fünf Firmen zur Angebotslegung eingeladen, davon haben zwei Firmen ein Angebot gelegt. Das Angebot der Firma S-Bau ist das günstigste Angebot und empfehlen wir zur Vergabe. Anmerkung: Die genauen Standorte der Stelen wurden noch nicht fixiert. Es wurden 40 lfm Grabungsarbeiten Straße und 40 lfm Grabungsarbeiten Gelände angenommen. Die Abrechnung der Firma erfolgt auf Basis der tatsächlichen Laufmeter zum im Angebot angegebenen Stückpreis Grabungsarbeiten Straße/lfm bzw. Stückpreis Grabungsarbeiten Gelände/lfm. Vergabe an die Firma:

S-Bau GmbH., Stratzdorf (abzgl. 3 % Skonto = € 31.794,85)

€ 32.778,20

Umsetzungskoordination

Für die Umsetzungskoordination wurden drei Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Alle drei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot hat die Fa. motasdesign/Lunger & Scheiber OG gelegt. Es wird empfohlen die Fa. motadesign/Lunger & Scheiber OG zum Angebotspreis von € 18.740,00 exkl. MwSt. zu beauftragen.

Grafische Arbeiten

Für grafische Arbeiten wurden drei Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot hat die Fa. motasdesign/Lunger & Scheiber OG gelegt. Es wird empfohlen die Fa. motasdesign/Lunger & Scheiber OG zum Angebotspreis von € 15.800,00 exkl. MwSt. zu beauftragen.

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Redl genehmigt der Gemeinderat die vorliegenden Auftragsvergaben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Rettungsdienstbeitrag für das Jahr 2014

StR.in Gruber berichtet, dass der Rettungsdienstbeitrag in der Sitzung des Bezirksstellenausschusses am 3. Oktober 2012 mit € 6,80 bis auf Widerruf festgelegt wurde. Es wird jeweils die Einwohnerzahl vom 31. Dezember des Vorvorjahres für die Berechnung des Rettungsdienstbeitrages herangezogen. Das heißt, für 2014 wird die Einwohnerzahl vom 31. Dezember 2012 herangezogen. Die Einwohnerzahl steht mit 7.534 Einwohner Hauptwohnsitz fest, somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von € 51.231,20 für das Jahr 2014.

Beschluss: Über Antrag von StR.in Gruber genehmigt der Gemeinderat für das Jahr 2014 einen Rettungsdienstbeitrag in Höhe von € 6,80 pro Einwohner (= 7.534 Einwohner x € 6,80 = € 51.231,20).

Abstimmungsergebnis: einstimmig 9. Verwaltung der gemeindeeigegen Wohn- und Geschäftsgebäude/Aufkündigung einer Vereinbarung

StR. Buder berichtet, dass die am 13.12.2001 zwischen Herrn Dieter Pirker, Gebäudeverwalter, Ringstraße 35, 3500 Krems und der Stadtgemeinde Langenlois abgeschlossene Vereinbarung über die Hausverwaltungstätigkeiten bei den Gemeindemietobjekten aufgekündigt werden soll, sodass die Hausverwaltertätigkeit für die Gemeindemietobjekte per 31.12.2014 für die Hausverwaltung Pirker beendet wird. Im Jahr 2014 soll ein neuer Vertragspartner für die Erledigung der Hausverwaltung der Gemeindemietobjekte gefunden werden, welcher ab 1.1.2015 seine Tätigkeit aufnehmen soll.

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 10

Beschluss: Über Antrag von StR. Buder genehmigt der Gemeinderat diese Vorgangsweise und stimmt der Aufkündigung der Vereinbarung mit der Hausverwaltung Pirker zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

10. Friedhofsgebührenordnung – Änderung

StR. Buder berichtet, dass die Friedhofsgebühren der Stadtgemeinde Langenlois seit dem 1. Jänner 2011 nicht erhöht wurden. Für notwendige Renovierungsarbeiten in den Friedhöfen werden seit 2008 jährlich zumindest € 15.000,00 seitens der Gemeinde zusätzlich bereitgestellt (im Jahr 2013 wurde die Sanierung des Friedhofs Mittelberg durchgeführt).

Der Verbraucherpreisindex hat sich vom Oktober 2010 bis September 2013 um 7,88 % erhöht. Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren um 7,88 % mit 1. Jänner 2014 wäre daher angemessen. Die neue Verordnung für die Friedhofsgebühren würde wie folgt aussehen:

K U N D M A C H U N G

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Langenlois hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 folgende

Verordnung beschlossen:

Der Gemeinderat beschließt auf Grund des NÖ. Bestattungsgesetztes 2007, LGBl. 9480, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Friedhofsgebührenordnung für alle Kommunal-Friedhöfe der Stadtgemeinde Langenlois:

§ 1 Arten der Friedhofsgebühren

1) Grabstellengebühren 2) Verlängerungsgebühren 3) Beerdigungsgebühren 4) Enterdigungsgebühren

§ 2 Höhe der Grabstellengebühren

1) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen und Urnengrabstellen bzw. auf 30 Jahre bei gemauerten Grabstellen (Grüfte) beträgt für:

a) Familiengräber, und zwar 1. zur Beerdigung bis zu 4 Leichen Euro 157,00 2. zur Beerdigung von mehr als 4 Leichen Euro 232,00 b) Grüfte, und zwar 1. zur Beisetzung bis zu 3 Leichen Euro 789,00

2. zur Beisetzung bis zu 6 Leichen Euro 1.395,00 3. zur Beisetzung von mehr als 6 Leichen Euro 2.564,00 c) Urnenerdgräber, und zwar 1. zur Beisetzung bis zu 4 Urnen Euro 135,00

2. zur Beisetzung bis zu 8 Urnen Euro 202,00

d) Urnennischen, und zwar 1. zur Beisetzung bis zu 2 Urnen Euro 218,00 2. zur Beisetzung bis zu 4 Urnen Euro 271,00 3. zur Beisetzung bis zu 8 Urnen Euro 496,00

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2) für Randgräber, Eckgräber und Grabstellen an der Friedhofsmauer erhöhen sich die im Abs. 1) vorgesehenen Gebühren um 25 v.H. des jeweiligen Gebührensatzes.

§ 3 Höhe der Verlängerungsgebühr

1) Für Erdgrabstellen bzw. Urnengrabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

2) Für gemauerte Grabstellen (Grüfte) wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

§ 4 Höhe der Beerdigungsgebühr

Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei 1. Erdgrabstellen Euro 268,00 2. Urnengrabstellen (Urnenerdgrab, Urnennischen) Euro 192,00 3. Grüften Euro 637,00 4. „Blinden Grüften“ Euro 637,00

§ 5 Enterdigungsgebühren

Die Enterdigungsgebühr (Exhumierung, Zusammenlegung, Tieferlegung) beträgt das 2-fache der im § 4 lit. 1. bis 4. festgesetzten Beerdigungsgebühren.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 1. Juli 2011 außer Kraft.

Der Bürgermeister – im Auftrag:

StR. Werner Buder

angeschlagen: … abgenommen: …

Beschluss: Über Antrag von StR. Buder genehmigt der Gemeinderat diese Änderung der Friedhofs-gebührenordnung und die damit verbundenen Erhöhung der Gebühren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig 11. Stadtbücherei – Änderung der Tarifordnung

StR. Andreas Nastl erinnert, dass seit Juni 2013 in der Stadtbücherei ein E-Bookverleih angeboten wird. Dieser Verleih war vorerst als Kennenlernangebot kostenlos. Nunmehr soll ab Jänner 2014 für dieses Angebot Gebühren festgesetzt werden. In diesem Zuge sollen auch die Tarife der Stadtbücherei angepasst werden.

Es soll ab 1.1.2014 zwei verschiedene Tarifmodelle zur Auswahl geben. Entweder eine (leicht erhöhte) Bandgebühr wie bisher oder eine Jahreskarte. Das Entlehnen von sog. „E-Books“ ist nur mit einer Jahreskarte möglich. Eine Jahreskarte berechtigt aber auch zum Entlehnen der „normalen“ Medien (Bücher, Zeitschriften, Filme) aus der Bibliothek.

BANDGEBÜHREN: Einzelentlehnung Buch: € 0,70 (bisher: € 0,50) Einzelentlehnung Computerspiel oder Film auf DVD: € 2,00 (unverändert, da relativ hoch angesetzt) Einzelentlehnung Tonkassette oder Hörbuch: € 1,00 (unverändert)

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Verlängerung zum Preis der Erstentlehnung möglich Kinder zahlen nur DVDs, Tonkassetten oder Hörbücher (Tarif siehe oben); Bücher sind für Kinder frei Versäumnisgebühren: Kinder: € 0,20 pro Buch pro Woche (bisher: € 0,15) Erwachsene: € 0,40 pro Buch pro Woche (bisher: € 0,25) Fernleihe aus anderen Bibliotheken: € 4,00 (unverändert) Einmalige Einschreibgebühr: € 2,00 (bisher: € 0,50 viel zu niedrig!)

JAHRESKARTE (neu): Erwachsene: E-Books, physische Bücher und Zeitschriften: € 25,00/Jahr/ab Ausstellungsdatum Angebot w. oben, zuzügl. Filme, Hörbücher usw.: € 40,00/Jahr/ab Ausstellungsdatum Kinder, Jugendliche, Studenten (bis 26) und Lehrlinge: E-Books, phys. Bücher: € 12,00/Jahr/ab Ausstellungsdatum E-Books, phys. Bücher, Hörbücher, Filme, usw.: € 20.00/Jahr/ab Ausstellungsdatum

Mit einer Kinder/Jugend-Jahreskarte dürfen in der Bibliothek nur Kinder/Jugendbücher entliehen werden. Jahreskartenbesitzer haben – genau wie bei den Bandgebühren – eine Entlehnfrist von 3 Wochen; Verlängerung ist möglich (für Jahreskartenbesitzer gratis); bei Überschreiten der Entlehnfrist werden aber Versäumnisgebühren fällig (Tarife siehe Bandgebühren).

Beschluss: Über Antrag von StR. Andreas Nastl genehmigt der Gemeinderat die Änderung der Tarifordnung der Stadtbücherei Langenlois mit Gültigkeit ab 1.1.2014.

Abstimmungsergebnis: einstimmig 12. Hochwasserschutz Zöbing

StR. Ing. Stefan Nastl berichtet, dass mit November 2013 nunmehr die Genehmigungen für die Finanzierungen des Hochwasserschutzes von Land und Bund eingelangt sind. Die Kostentragung für die förderfähigen Errichtungskosten in Höhe von € 5,6 Mio. beträgt dabei 40 % Bund, 40 % Land und 20 % Gemeinde. Die Gemeinde hat zusätzlich eine Summe von € 200.000,00 für die Ortsentwässerung (Kanal) selbst aufzubringen, erhält allerdings für den 20 %-igen Gemeindeanteil von € 5,6 Mio. eine Sonderförderung von 37 %. Die Kostenanteile stellen sich daher wie folgt dar:

Gesamtinvestitionskosten € 5,800.000,00 davon Bund € 2,240.000,00 davon Land € 2,240.000,00 davon Gemeinde abzüglich Sonderförderung € 705.600,00 davon Land Sonderförderung € 414.400,00 davon Gemeinde Ortsentwässerung (Kanal) € 200.000,00

Dringlichkeitsantrag:

a) Hochwasserschutz Zöbing – Verpflichtungserklärung gegenüber dem Land NÖ

Hinsichtlich Durchführung und Finanzierung des Hochwasserschutzes Zöbing beantragt StR. Ing. Stefan Nastl auf Ersuchen des Amtes der NÖ Landesregierung gemäß Schreiben vom 5. Dezember 2013, Zahl: WA3-WB1-583/022-2013, seitens der Stadtgemeinde Langenlois folgende

Verpflichtungserklärung

abzugeben:

1. Die Stadtgemeinde Langenlois stimmt dem Bauvorhaben „Kamp in Langenlois, KG Zöbing, Hochwasserschutz“ zu.

2. Die Stadtgemeinde Langenlois, die Bauherr der Maßnahme ist, ersucht die Abteilung Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung, sie bei der Durchführung dieser Maßnahme in Bezug auf die Bauleitung zu unterstützen und bei der Umsetzung dieser Maßnahme für alle notwendigen

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Verhandlungen und Regelungen Hilfestellung zu leisten und diese soweit erforderlich, auch einvernehmlich mit der Stadtgemeinde und in deren Namen durchzuführen.

3. Die Stadtgemeinde Langenlois anerkennt das veranschlagte Erfordernis der Maßnahmen mit € 5.600.000,00 und verpflichtet sich zur Leistung eines Interessentenbeitrages im Ausmaß von € 1.120.000,00.

Für allfällige Mehrkosten bis zum Ausmaß von 10 % der Gesamtbaukosten verpflichtet sich die Stadtgemeinde von vornherein zur Übernahme des anteiligen Interessentenbeitrages.

4. Die Stadtgemeinde Langenlois nimmt den gemeinsam mit der Abteilung Wasserbau erstellten Finanzierungsplan zur Kenntnis und ist in der Lage, die erforderlichen Interessentenmittel aufzubringen.

Die Stadtgemeinde Langenlois verpflichtet sich, die hergestellten Anlagen nach deren Fertigstellung in die laufende Erhaltung zu übernehmen.

Der Interessentenbeitrag ist entsprechend dem Baufortschritt zu leisten.

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl genehmigt der Gemeinderat diese Erklärung und wird dem Land NÖ dies in einer Verpflichtungserklärung kundtun.

Abstimmungsergebnis: einstimmig b) Vergabe der Ziviltechnikerleistungen für die Bauphase inklusive Kollaudierung

StR. Ing. Stefan Nastl berichtet, dass über Empfehlung des Landes NÖ für die vergaberechtliche Begleitung der notwendigen Leistungen für Bauaufsicht und Kollaudierung sowie Baustellenkoordination durch die Rechtsanwälte GmbH. Estermann Pock, 1010 Wien, eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt wurde.

Bis zur Angebotseröffnung am 6. Nov. 2013 haben zwei Firmen Angebote vorgelegt (Firma Retter & Partner Ziviltechniker Ges.m.b.H., Krems und Firma Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH., Krems-Stein).

Nach Prüfung der Angebote durch die Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH., Wien, resultiert als Bestbieter die Firma Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH. (€ 162.818,00 exkl. Ust.) vor der Firma Retter & Partner Ziviltechniker Ges.m.b.H (€ 169.700,00 exkl. Ust.). Es wird daher vorgeschlagen, die Firma Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH., Steiner Landstraße 27A, 3504 Krems-Stein, wie folgt zu beauftragen.

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl genehmigt der Gemeinderat die Beauftragung der Firma Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH., Steiner Landstraße 27A, 3504 Krems-Stein, mit der örtlichen Bauaufsicht, Projektabschluss und Dokumentation, Projektleitung, Planungskoordination und Baustellenkoordination für den Kamphochwasserschutz Zöbing gemäß Angebot vom 5.11.2013 zum Angebotspreis von Euro 162.818,00 + 20 % Ust. Euro 32.563,60 insgesamt somit Euro 195.381,60.

Abstimmungsergebnis: einstimmig c) Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten inkl. Materiallieferungen

StR. Ing. Stefan Nastl informiert über die Leistungen für die Erd- und Baumeisterarbeiten inkl. Materiallieferungen zur Herstellung des Kamphochwasserschutzes in der KG Zöbing welche durch das Büro HYDRO Ingenieure Umwelttechnik GmbH. im offenen Verfahren ausgeschrieben wurden. Bis zum Angebotstermin am 2.9.2013 haben fünf Firmen Angebote vorgelegt. Die Angebotssummen belaufen sich zwischen Euro 4.283.910,04 inkl. Ust. beim billigsten Angebot und Euro 5.608.565,46 inkl. Ust. beim teuersten Angebot. Die Details dazu sind dem Prüfbericht zu entnehmen. Nach Prüfung der Angebote durch die Firma Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH. und entsprechend den Bestimmungen des § 130 des Bundesvergabegesetzes 2006 wird der Stadtgemeinde Langenlois folgender

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Vergabevorschlag unterbreitet: Firma Teerag-Asdag AG, Hafenstraße 64, 3500 Krems, mit Kosten in der Höhe von € 4,283.910,04 inkl. MwSt.

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl genehmigt der Gemeinderat die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten inkl. Materiallieferungen zur Errichtung des Kamphochwasserschutzes in der KG Zöbing an den Billigstbieter, die Firma Teerag-Asdag AG, Hafenstraße 64, 3500 Krems, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 2.9.2013 mit einer Angebotssumme von Euro 3,569.925,03 zuzüglich 20 % Ust. Euro 713.985,01 insgesamt somit Euro 4,283.910,04.

Abstimmungsergebnis: einstimmig d) Vergabe der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und maschinelle Ausrüstung inkl.

Materiallieferungen

StR. Ing. Stefan Nastl berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt, dass die Leistungen durch das Ziviltechnikerbüro Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH. im offenen Verfahren ausgeschrieben wurden. Bis zum Angebotstermin am 11. Nov. 2013 haben neun Firmen Angebote vorgelegt. Die Angebotssummen liegen zwischen Euro 806.321,30 inkl. Ust. beim Billigstbieter und Euro 1.120.899,10 inkl. Ust. beim teuersten Angebot. Vorbehaltlich der endgültigen Prüfung der Angebote resultiert die Firma WILO Pumpen Österreich GmbH. als Billigstbieter und wird vorgeschlagen, die Firma WILO Pumpen Österreich GmbH., Wilo Straße 1, 2351 Wr. Neudorf, mit den Leistungen und Lieferungen zu beauftragen.

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl genehmigt der Gemeinderat die Vergabe der Leistungen für die Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und maschinelle Ausrüstung inkl. Materiallieferung des Kamphochwasserschutzes in Zöbing an die Firma Firma WILO Pumpen Österreich GmbH., Wilo Straße 1, 2351 Wr. Neudorf, zum Angebotspreis von Euro 671.934,42 zuzüglich 20 % Ust. Euro 134.386,88 insgesamt somit Euro 806.321,30.

Abstimmungsergebnis: einstimmig 13. Abwasserbeseitigung – ABA Langenlois, BA 31, Leitungskataster – Kanalprüfmaßnahmen (Reinigung und TV-Befahrung) – Auftragsvergabe

StR. Groll berichtet, dass die oben angeführten Leistungen durch die Ingenieurgemeinschaft Umweltprojekte ZT-GmbH., Wien, in Form eines Direktverfahrens ausgeschrieben wurden. Es wurden insgesamt fünf Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Nach Prüfung der Angebote resultiert die Firma Strabag AG aus Loosdorf mit einer Summe von € 96.961,16 exkl. Ust. als Billigstbieter. Zweitbieter ist die Firma Hydro Ingenieure aus Stratzdorf (€ 98.216,80 exkl. Ust.) vor der Firma Kanal-Kontrol aus Wilhelmsburg (€ 99.465,00).

Es wird daher vorgeschlagen, die Leistungen zur Durchführung der Kanalreinigung und der TV-Befahrungen für die ABA Langenlois, BA 31, im Rahmen einer Direktvergabe an die Firma Strabag AG Kanaltechnik, Wiener Straße 24, 3382 Loosdorf, auf Grund Ihres Angebotes vom 14.11.2013 mit einem Gesamtpreis von Euro 96.961,16 zuzüglich 20 % Ust. Euro 19.392,23 insgesamt somit Euro 116.353,39 zu vergeben.

Beschluss: Über Antrag von StR. Groll genehmigt der Gemeinderat die Vergabe der Leistungen zur Durchführung der Kanalreinigung und der TV-Befahrungen für die ABA Langenlois, BA 31, an die Firma Strabag AG, Kanaltechnik, Wiener Straße 24, 3382 Loosdorf, zum Angebotspreis von € 116.353,39 inkl. Ust.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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14. Verwaltung des öffentlichen Gutes

a) Wasserburger Gregor – Übernahme einer Teilfläche in das öffentliche Gut und Abtretung von Teilflächen vom öffentlichen Gut Gemeindestraße „Dr. Münch-Gasse“ – Grdst. Nr. 7352/10, KG Langenlois

StR. Parth berichtet, dass im Zuge einer Begehung die Grundgrenzen zum öffentlichen Gut im Bereich der Liegenschaft Dr. Münch-Gasse 4 neu festgelegt und vermessen wurden. Entsprechend dem vorliegenden Teilungsplan des IKV Dipl.-Ing. Herbert Egger aus 3550 Langenlois, mit der GZ. 2716/13, datiert mit 10. September 2013, sollen vom öffentlichen Gut Gemeindestraße „Dr. Münch-Gasse“, Grdst. Nr. 7352/10, KG Langenlois, das Trennstück „3“ (im Ausmaß von 8 m²) dem Grdst. Nr. 35/3, KG Langenlois und das Trennstück „4“ (im Ausmaß von 1 m²) dem Grdst. Nr. .814, KG Langenlois (= beide Liegenschaft Dr. Münch-Gasse 4), zugeschlagen und das Trennstück „1“ (im Ausmaß von 15 m²), vom Grdst. Nr. 35/5, KG Langenlois (= Liegenschaft Dr. Münch-Gasse 4), dem Grdst. Nr. 7352/10, KG Langenlois – öffentliches Gut „Dr. Münch-Gasse“, zugeschlagen werden.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat das vorstehend angeführte Rechts-geschäft aufgrund der vorliegenden Beurkundung und erlässt nachstehende

KUNDMACHUNG

1. Das in beiliegender Vermessungsurkunde des IKV Dipl.-Ing. Herbert Egger, GZ. 2716/13, KG Langenlois, angeführte Trennstück „1“ wird in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Langenlois übernommen.

2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf.

Gegen eine Verbücherung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetzt besteht kein Einwand.

KUNDMACHUNG

1. Das in beiliegender Vermessungsurkunde des IKV Dipl.-Ing. Herbert Egger, GZ. 2716/13, KG Langenlois, angeführten Trennstücke „3“ und „4“ werden dem öffentlichen Verkehr entwidmet und an den in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer übertragen (siehe Gemeinderatsprotokoll). Der Restteil des im öffentlichen Gut der Stadtgemeinde Langenlois befindlichen Grundstückes 7352/10, KG Langenlois, verbleibt im öffentlichen Gut bei gleich bleibender Widmung.

2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf.

Gegen eine Verbücherung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.

Abstimmungsergebnis: einstimmig b) Spenglerei – Lackiererei Schwaiger & Panagl GmbH. – Abtretung einer Teilfläche vom öffentlichen

Gut – Gemeindestraße „Im Grädl“ – Grdst. Nr. 1102, KG Haindorf

StR. Parth berichtet, dass die Firma Schwaiger & Panagl Im Grädl einen ca. 10 m Streifen vom nördlichen Nachbarn Vogt, Grdst. Nr. .496, KG Haindorf erwirbt. Da der Straßengrund vor dieser Teilfläche einen 95 cm Sprung Richtung Anrainer macht, wurde im Zuge der Teilungsvermessung ersucht, diesen Sprung zu begradigen und das ca. 95 cm tiefe Straßenstück auf Länge des Zukaufes, das wären insgesamt ca. 10 m² (= Trennstück „2“,) an die Firma Schwaiger & Panagl zu verkaufen. Die Gemeindestraße Im Grädl hat im Großteil ihres Verlaufes eine Breite von weniger als 6 m und wurde im Bereich der Firma Schwaiger & Panagl bei der vormaligen Bauführung mit 6 m Breite festgelegt. Auch durch den Verkauf des 95 cm Streifens bleiben 6 m Straßenbreite gewährleistet. Der für das gegenständliche Rechtsgeschäft erforderliche Teilungsplan, GZ. 2764/13, wurde vom IKV Dipl.-Ing. Herbert Egger aus 3550 Langenlois erstellt und liegt vor.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat das vorstehend angeführte Rechtsgeschäft und schlägt vor das gegenständliche Teilstück an die Firma Schwaiger-Panagl

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 16

GmbH. zu einem m²-Preis von € 70,00 zu verkaufen sowie nachstehend angeführte Kundmachung zu erlassen:

KUNDMACHUNG

1. Das in beiliegender Vermessungsurkunde des IKV Dipl.-Ing. Herbert Egger, GZ. 2764/13, KG Haindorf, angeführte Trennstück „2“ wird dem öffentlichen Verkehr entwidmet und an die in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer übertragen (siehe Gemeinderatsprotokoll). Der Restteil des im öffentlichen Gut der Stadtgemeinde Langenlois befindlichen Grundstückes 1102, KG Haindorf, verbleibt im öffentlichen Gut bei gleich bleibender Widmung.

2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf.

Gegen eine Verbücherung besteht kein Einwand.

Abstimmungsergebnis: einstimmig 15. Grundbesitz

a) Ankauf der Grundstücke Nr. 2151 und 2149, KG Gobelsburg von Frau Martha Gumpinger, Zeiselberg 37, 3550 Gobelsburg

StR. Parth berichtet, dass die Grundstücke Nr. 2151 und 2149, KG Gobelsburg, vor Ort zum Kauf angeschlagen wurden. Da sie innerhalb des Schutzgebietes für die WVA Langenlois (Schlossbrunnen) liegen, wurden Gespräche zum Ankauf durch die Stadtgemeinde Langenlois – Wasserversorgung geführt und ein Kaufpreis in Höhe von € 5.000,00 für die beiden Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von 2.611 m2 vereinbart.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat die Grundstücke Nr. 2151 und 2149, KG Gobelsburg, mit einer Fläche von insgesamt 2.611 m2 um den Grundstückspreis von € 5.000,00 von Frau Martha Gumpinger, Zeiselberg 37, 3550 Gobelsburg, zu erwerben. Die Kosten dieses Rechtsgeschäftes übernimmt die Stadtgemeinde Langenlois – Wasserversorgung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig b) Grundstück Nr. 1836/1, KG Schiltern – Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates der

Stadtgemeinde Langenlois vom 27. Juni 2013

StR. Parth berichtet, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2013 der Verkauf des Grundstückes Nr. 1836/1, KG Schiltern, im Ausmaß von 1.379 m2 an Frau Mag. (FH) Kathrin Buchmaier aus Schiltern und Herrn Mag. Peter Buchmaier aus Wien um den vereinbarten Kaufpreis von € 44.128,00 genehmigt wurde. Noch vor Unterfertigung des Kaufvertrages hat Frau Mag. (FH) Kathrin Buchmaier mit Mail vom 23. September 2013 mitgeteilt, dass Sie und ihr Mann vom Kauf zurücktreten und nicht mehr beabsichtigen, dieses Grundstück zu kaufen.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat den Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2013 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig c) GEDESAG – Antrag auf Löschung des Wiederkaufsrechtes hinsichtlich des Grdst. Nr. .314/1,

EZ. 1156, KG Haindorf (Liegenschaft in 3550 Langenlois, Bahnstraße 44)

StR. Parth berichtet, dass auf dem gegenständlichen Grundstück im Kaufvertrag zur Wahrung der Bebauungsverpflichtung ein Wiederkaufsrecht zu Gunsten der Stadtgemeinde Langenlois einverleibt wurde. Von der GEDESAG wurde auf dem Grdst. Nr. .314/1, KG Haindorf, eine Wohnhausanlage errichtet und kann somit die Bebauungsverpflichtung als erfüllt angesehen werden.

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 17

Von Herrn Rechtsanwalt Mag. Franz Müller aus 3470 Kirchberg am Wagram wurde eine entsprechende Erklärung zur Löschung des Wiederkaufsrechtes vorgelegt.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat die Löschung des Wiederkaufsrechtes und die vorliegende Löschungserklärung zu unterfertigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig d) Müller Kurt – Antrag auf Löschung des Wiederkaufsrechtes hinsichtlich des Grdst. Nr. 5893/2,

EZ. 7365, KG Langenlois (Liegenschaft in 3550 Langenlois, Höhenstraße 8a)

StR. Parth berichtet, dass auf dem gegenständlichen Grundstück im Kaufvertrag zur Wahrung der Bebauungsverpflichtung ein Wiederkaufsrecht zu Gunsten der Stadtgemeinde Langenlois einverleibt wurde. Von Herrn Kurt Müller wurde auf dem Grdst. Nr. 5893/2, KG Langenlois, ein Lagergebäude errichtet und kann somit die Bebauungsverpflichtung als erfüllt angesehen werden. Vom Notariat Mag. Gerhard Fiegl aus 3550 Langenlois wurde eine entsprechende Erklärung zur Löschung des Wiederkaufsrechtes vorgelegt.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat die Löschung des Wiederkaufsrechtes und die vorliegende Löschungserklärung zu unterfertigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig e) Vorkaufsrecht für das Grdst. Nr. 1965/6, KG Mittelberg, im neuen Siedlungsgebiet in 3550

Mittelberg, Verzicht gegenüber der bisherigen Eigentümerin Frau Monika Hofbauer und Neueinräumung zu Lasten der Käufer – Herr Roland Horvath und Frau Petra Malina

StR. Parth berichtet, dass von Frau Monika Hofbauer das Grundstück Nr. 1965/6, KG Mittelberg, im Ausmaß von 1.115 m2, an Herrn Roland Horvath und Frau Petra Malina mit Kaufvertrag vom Notariat Dr. Gerhard Muckenhuber MBL aus 3500 Krems an der Donau verkauft werden soll. Da zur Wahrung der Bebauungsverpflichtung auf dem Grundstück ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Stadtgemeinde Langenlois einverleibt ist, muss zur Durchführung des Rechtsgeschäftes seitens der Stadtgemeinde Langenlois gegenüber dem Verkäufer auf das Vorkaufsrecht verzichtet und dieses von den Käufern übernommen werden. Gleichzeitig soll die Frist für die Bebauungsverpflichtung auf 31.12.2015 verlängert werden, um eine vernünftige Bauabwicklung zu gewährleisten.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat einen Verzicht auf das Vorkaufsrecht gegenüber Frau Monika Hofbauer für das Grdst. Nr. 1965/6, KG Mittelberg und Neueinräumung eines gleichlautenden Vorkaufsrechtes zu Lasten der Käufer – Herrn Roland Horvath und Frau Petra Malina – gemäß Kaufvertrag vom Notariat Dr. Gerhard Muckenhuber MBL unter Verlängerung der Bebauungsfrist auf 31.12.2015.

Abstimmungsergebnis: einstimmig f) Vorkaufsrecht für das Grdst. Nr. 719/8, KG Haindorf, Liegenschaft in 3561 Zöbing, Im Grübl 6,

Verzicht gegenüber dem bisherigen Eigentümer Markus Ratzinger und Neueinräumung zu Lasten der Käufer Dr. Martin Gabler, Ureka Gabler, Elisabeth Kimmel und Gerhard Kimmel

StR. Parth berichtet, dass von Herrn Markus Ratzinger das Grundstück Nr. 719/8, KG Haindorf, im Ausmaß von 1.161 m², an die Ehegatten Dr. Martin und Ureka Gabler und Gerhard und Elisabeth Kimmel verkauft wird. Da zur Wahrung der Bebauungsverpflichtung auf dem Grundstück ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Stadtgemeinde Langenlois einverleibt ist, muss zur Durchführung des Rechtsgeschäftes seitens der Stadtgemeinde Langenlois gegenüber dem Verkäufer auf das Vorkaufsrecht verzichtet und dieses von den Käufern übernommen werden. Hierüber wurde vom Notariat Dr. Günther Fuchs und Dr. Andreas Reim aus 3002 Purkersdorf eine entsprechende Vereinbarung erstellt und diese zur Genehmigung vorgelegt. Gleichzeitig soll die Frist für die Bebauungsverpflichtung auf 31.12.2015 verlängert werden, um eine vernünftige Bauabwicklung zu gewährleisten.

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 18

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat einen Verzicht auf das Vorkaufsrecht gegenüber Herrn Markus Ratzinger für das Grdst. Nr. 719/8, KG Haindorf und Neueinräumung eines gleichlautenden Vorkaufsrechtes zu Lasten der Käufer – Ehegatte Dr. Martin und Ureka Gabler und Gerhard und Elisabeth Kimmel - gemäß Vereinbarung vom Notariat Dr. Günther Fuchs und Dr. Andreas Reim unter Verlängerung der Bebauungsfrist auf 31.12.2015.

Abstimmungsergebnis: einstimmig g) Kleingartenanlage in Haindorf – Neuverpachtung der Teilstückes „G 3“ – Grdst. Nr. 356/1,

KG Haindorf, an Frau Helga Krenn und Auflösung des Pachtverhältnisses mit Herrn Othmar Neugschwandtner

StR. Parth berichtet, dass der Vorpächter, Herr Othmar Neugschwandtner, mit Schreiben vom 11. Oktober 2013 ersucht hat, dass das Pachtverhältnis für das gegenständliche Kleingartengrundstück mit Wirkung vom 1. September 2013 aufgelöst wird. Als neue Pächterin hat sich Frau Helga Krenn beworben (ein schriftlicher Antrag, datiert mit 11. Oktober 2013, eingelangt im Stadtamt Langenlois am 17. Oktober 2013, liegt vor). Im hierüber erstellten Pachtvertrag wird unter anderem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der gegenständliche Garten im Hochwasserabflussbereich liegt und die Errichtung von Gartenhütten oder baulichen Anlagen bis auf weiteres nicht gestattet ist.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat das Pachtverhältnis mit Herrn Othmar Neugschwandtner mit 1. September 2013 aufzulösen und den Kleingarten an nachstehend angeführten Pächterin auf die Dauer von 10 Jahren zu nachstehend angeführten Bedingungen zu vergeben sowie den vorliegenden Pachtvertrag: Neue Pächterin – Frau Helga Krenn – Teilstücke G 3, vom Grdst . Nr. 356/1, KG Haindorf, im Ausmaß von 282 m², um einen jährlichen Pachtbetrag von € 101,52, beginnend am 1. September 2013 bis 31. August 2023.

Abstimmungsergebnis: einstimmig Auf Grund von Befangenheit verlässt StR. Parth bei Behandlung des Top 15. h) den Sitzungssaal: h) Parth Franz und Schmid Karl und Adelheid – Antrag auf Verkauf von Teilfläche vom

gemeindeeigenen Grdst. Nr. 920/11, KG Gobelsburg, in der Riede „Auf der Haid“

StR. Groll berichtet, dass der Antrag von Herrn Franz Parth bereits vom zuständigen Ausschuss in seiner Sitzung am 10. Juni 2013 und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 19. Juni 2013 positiv behandelt wurde. Der Antrag von den Ehegatten Karl und Adelheid Schmid wurde bereits vom zuständigen Ausschuss in seiner Sitzung am 9. September 2013 positiv behandelt. Der für die grundbücherliche Durchführung erforderliche Teilungsplan wurde vom IKV Dipl.-Ing. Josef Gaisbauer aus 3500 Krems an der Donau, GZ: 4188/13, erstellt und liegt vor. Die gemeinsame Grundgrenze zwischen dem Grundstück der Familie Schmid (Grdst. Nr. 874, KG Gobelsburg) und dem öffentlichen Gut – Güterweg – Grdst. Nr. 2451/1, KG Gobelsburg, wurde im Zuge der Vermessung begangen und einvernehmlich festgelegt. Wie im Teilungsplan dargestellt, soll das Trennstück „1“ im Ausmaß von 209 m² dem Grdst. Nr.876, KG Gobelsburg – Eigentümer Franz Parth und die Trennstücke „2“ und „3“ im Ausmaß von 140 m² und 68 m², den Grdst. Nr. 875/2 und 874, KG Gobelsburg – Eigentümer Karl und Adelheid Schmid, zugeschlagen werden. Als Kaufpreis gilt ein Betrag von € 2,00 pro/m² = für das Trennstück „1“ – 209 m² ein Kaufpreis von € 418,00 und für „2“ - 140 m² und „3“ - 68 m² = zusammen 208 m² - einen Kaufpreis von € 416,00 als vereinbart. Gleichfalls wurde von den Antragstellern erklärt, dass im Falle einer positiven Behandlung sämtliche bei diesem Rechtsgeschäft auflaufenden Kosten (Kaufvertrag, Teilungsplan, grundbücherliche Durchführung, Steuern und Abgaben, etc.) von Ihnen getragen werden.

Beschluss: Über Antrag von StR. Groll genehmigt der Gemeinderat die gegenständlichen Grundstücksflächen an Herrn Franz Parth zu einem Kaufpreis von € 418,00 und an die Ehegatten Karl und Adelheit Schmid zu einem Kaufpreis von € 416,00 zu verkaufen. Sämtliche bei diesem Rechtsgeschäft auflaufenden Kosten gehen zu Lasten der Käufer.

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Die grundbücherliche Durchführung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes soll gemäß § 13 LiegTeilG oder über die Agrarbezirksbehörde erfolgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Nach Abhandlung des Punktes h) werden die nachstehenden Punkte wieder von StR. Parth übernommen. i) Funde Gobelsburg – Siedlung Feldgasse – Gemeindeanteil – Schenkung an das Land Nieder-

österreich, Abteilung Kunst und Kultur

StR. Parth berichtet, dass wie bereits in den Gremien im November 2011 bzw. Juni 2012 behandelt und seitens der Stadtgemeinde Langenlois genehmigt, die archäologischen Fundstücke an das Landesmuseum übergeben werden sollen. Da seitens der Miteigentümer, Pfarrkirche und Pfarrpfründe Gobelsburg, durch die Diözese St. Pölten bis vor kurzem noch Verhandlungen mit dem Landesmuseum über die Schenkung liefen, konnte der Vertrag bisher nicht abgeschlossen werden. Nunmehr liegt jedoch seitens der Diözese St. Pölten ein Vertragsentwurf vor, welcher beinhaltet, dass alle Miteigentümer (Pfarrkirche und Pfarrpfründe Gobelsburg, Stadtgemeinde Langenlois und Langenloiser Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft mbH) eine gemeinsame Schenkung vornehmen und sich das Recht auf Leihgaben für eigene Präsentationen der Funde sichern.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat den vorliegenden Schenkungsvertrag.

Abstimmungsergebnis: einstimmig j) Ankauf eines Teilstückes der Parz. 5894/1, KG Langenlois, im Eigentum von Frau Gerlinde

Müller im Bereich Parkplatz Kamptalstraße

StR. Parth berichtet, dass der Parkplatz in der Kamptalstraße auf Parzelle 5893/1 derzeit wegen zu geringer Breite lediglich einseitig für Senkrechtparker verwendbar ist. In Gesprächen mit der Familie Müller konnte nunmehr erreicht werden, einen ca. 5 m breiten Streifen mit einer Gesamtfläche von 140 m2 entlang der östlichen Grundgrenze des Parkplatzes zu erwerben. Als Vergütung wurde ein Preis von € 100,00 pro m2, das sind insgesamt € 14.000,00 gefordert. Damit wäre nach geringfügiger Anpassung der Höhenverhältnisse im nordöstlichen, unbefestigten Bereich des Parkplatzes, eine Vergrößerung des Stellplatzangebotes möglich. Vereinbart wurde außerdem, dass im Zuge des Umbaues der Kamptalstraße im kommenden Jahr der Parkplatz Müller auf Parz. 5894/1 eine direkte Zufahrt von der Kamptalstraße erhält, womit die provisorische Zufahrt über unseren Parkplatz entfällt, was dann insgesamt eine nahezu Verdoppelung der Stellflächen bringt.

Wortmeldungen: GR Fürpaß merkt einerseits an, dass zwei Zufahrten nicht erforderlich sind und andererseits die Grünen den Verkehr vermeiden wollen und es von seiner Fraktion daher auch keine Zustimmung zu diesem Ankauf geben wird. GR Schimanek erkundigt sich, wie viel ein Baugrund in unmittelbarer Nähe zum Vergleich kostet. Der Bürgermeister antwortet, dass Baugrundpreise von € 100,00 je m² in Langenlois bereits zu zahlen sind.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat den Ankauf des Trennstückes „1“ der Parzelle 5894/1, KG Langenlois, im Ausmaß von 140 m2 zum Preis von € 14.000,00 von Frau Gerlinde Müller, Winzerweg 2, 3550 Langenlois.

Abstimmungsergebnis: 25 Zustimmungen (19 ÖVP, 4 SPÖ, 2 FPÖ-OPAL) 3 Gegenstimmen (Grüne) k) Ankauf des Grundstückes Parz. Nr. 2044/2, KG Zöbing, Mühlweg, im Eigentum von Heinrich und

Christine Höpfner

StR. Parth berichtet, dass für die Hochwasserschutzwand entlang des Mühlweges die Situierung entlang der Grundstückseinfriedungen vorgesehen war. Familie Krammer hat nunmehr angeregt bzw. gefordert, dass die eigene Einfriedung nicht angetastet werden soll. Dafür würde man ein Servitut auf dem Grundstücksstreifen auf der anderen Straßenseite (kampseitig Parz. Nr. 2040/2, KG Zöbing) einräumen.

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Voraussetzung für eine sinnvolle Verwirklichung dieser Variante ist, dass zumindest auch am nächsten Grundstück flussaufwärts die Hochwasserschutztrasse kampseitig geführt werden kann und wurde dem von Herrn Höpfner unter der Voraussetzung, dass von der Gemeinde das gesamte Grundstück im Ausmaß von 393 m2 zum Preis von € 15,00 pro m2, das sind Euro 5.895,00 angekauft wird, zugestimmt. Um die kampseitige Hochwasserschutztrasse am Mühlweg auch flussabwärts fortsetzen zu können, sind bis zur Kampbrücke noch zwei Grundeigentümer betroffen. Hier gibt es noch keine endgültigen Aussagen. Unabhängig davon ist jedoch die Verlegung des Hochwasserschutzes in den genannten Bereichen der Grundstücke Höpfner und Krammer, Parz. Nr. 2044/2 und 2040/2, KG Zöbing, sinnvoll und zumindest kostenneutral möglich. Es wird daher empfohlen, den Ankauf vorzunehmen.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat den Ankauf der Parzelle Nr. 2044/2, KG Zöbing, im Ausmaß von 393 m2 zum Kaufpreis von € 5.895,00 von Heinrich und Christine Höpfner, Mühlweg 8, 3561 Zöbing.

Abstimmungsergebnis: einstimmig l) Verkauf der Liegenschaft Walterstraße 31, Parz. Nr. .48/1, KG Langenlois, an Herrn Erich Haas

StR. Parth berichtet, dass Herr Erich Haas Eigentümer des Hauses Walterstraße 33, Parz. Nr. .49, KG Langenlois ist und hier gerade umfangreiche Sanierungen vornimmt. Das Haus Walterstraße 31, Parz. Nr. .48/1 ist im Eigentum der Stadtgemeinde Langenlois und ebenfalls sanierungsbedürftig. Von Herrn Haas wurde Interesse bekundet, das Objekt anzukaufen. Er ersucht jedoch dabei auch den zur Sporthalle gehörenden 3 m breiten Streifen entlang der Südgrenze der angeführten Parzellen in die Hof- und Gartengestaltung bzw. PKW-Abstellfläche mit einbeziehen zu können. Der Verkehrswert des Gemeindehauses beträgt laut Schätzgutachten von Ing. Gerhard Albert rund € 22.700,00. Der vorliegende Kaufvertragsentwurf sieht den Verkauf des gemeindeeigenen Hauses samt Grundstück zum Pauschalpreis von € 50.000,00 bei Übergabe bis spätestens am 30.6.2014 in „besenreiner“ Form nach Räumung der Wohneinheiten inklusive aller Keller- und Nebenräume vor. Gleichzeitig wird Herrn Erich Haas ein Nutzungsrecht des 3 m breiten Streifens nördlich der Sporthalle für eine gärtnerische Gestaltung bzw. als PKW-Abstellfläche eingeräumt. Das Nutzungsrecht kann mit 6-monatiger Vorankündigung aus wichtigen Gründen gekündigt werden.

Wortmeldungen: StR. Buder ergänzt, dass derzeit drei Familien in diesem Gebäude wohnen und zusätzlich noch mit Kosten für die Aussiedelung, Reinigung, etc. zu rechnen ist. Er regt an, diese Kosten aus dem Verkaufserlös zu tragen.

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat den Verkauf des Grundstückes Parz. Nr. .48/1, KG Langenlois, gemäß vorliegendem Kaufvertragsentwurf an Herrn Erich Haas, Herrengasse 3, 3491 Straß, zum Pauschalpreis von € 50.000,00.

Abstimmungsergebnis: einstimmig GR Schimanek verlässt die Gemeinderatssitzung. 16. Berichte, Anfragen, Allfälliges

Der Vizebürgermeister berichtet über das Biomasseheizwerk und den Preissteigerungen bei Wärme und Gas. Er erläutert die Verbrauchswerte bei den angeschlossenen Gebäuden (Sporthalle, NNÖMS, Josef-Rucker Volksschule und Rathaus) und erklärt die entsprechenden Budgetzahlen. Weiters berichtet er über ein Waldprojekt im Bereich Mittelberg/Kronsegg und stellt erfreut fest, dass nunmehr alle betroffenen Waldeigentümer ihre Zustimmung gegeben haben, bei der Bringungsgemeinschaft dabei zu sein.

Bei den Schulen gibt es zwei nennenswerte Projekte, die Infrastruktur der Nachmittagsbetreuung der ASO konnte verbessert werden und die Nachmittagsbetreuung in der Josef-Rucker Volksschule wird durch eine Freiluftklasse erweitert. Bei beiden Projekten wurde eine Förderung vom Bund genehmigt. Er bedankt sich bei allen GemeindemitarbeiterInnen und Gemeinderäten für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 21

StR. Ing. Redl berichtet kurz über die eröffneten Themenwege. Er bedankt sich in diesem Zusammenhang beim Ursin Haus Langenlois für die gute Zusammenarbeit. Weiters informiert er über die Kindergartenprojekte in Zöbing und Schiltern und über den aktuellen Stand bei der Sportanlage Langenlois. StR.in Gruber berichtet über ihr Ressort Gesundheit. Es wurden heuer wieder zahlreiche Vorträge angeboten und das Frauenzimmer Lilith stellte sich in Langenlois vor. Weiters wurde über die Sport- anlage Zöbing, die Bepflanzung der Bäume bei der Freizeitanlage Kamp in Haindorf, den Kinder- sommer und die Kinderferienaktion in den Weihnachts- und Semesterferien berichtet. StR.in Gruber bedankt sich außerdem bei den zuständigen Personen für die Renovierung des Friedhofes Mittelberg. StR. Ing. Stefan Nastl gibt bekannt, dass die Beschwerden betreffend die Verkehrsanbindung Seestraße/Kamptalstraße zurückgewiesen wurden und der Bau im Zeitplan liegt. Er berichtet kurz über die Brückensanierung in der Franz-Josef-Straße, die Gestaltung der Nebenflächen in der Langen Sonne bzw. über die Bepflanzung und Beleuchtung in der Bahnstraße. Weiters informiert er über Änderungen bei der Raumordnung und die Erstellung eines Baumkatasters. OV GR Hoffmann berichtet über die Ortsdurchfahrt Zöbing, den neuen Bewegungsraum im Kindergarten Zöbing, der sanierten Wohnung im Kindergartengebäude und die Sportanlage Zöbing. Anschließend bedankt er sich über die Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz. OV GR Haindl informiert über die teilweise Erneuerung der Straße nach Reith und die Installierung eines elektronischen Geläuts in der Kapelle Reith. Er bedankt sich bei allen MitarbeiterInnen des Bauhofes und des Rathauses für die geleistete Arbeit. GRin Stemberger-Chabek bedankt sich bei allen GemeindemitarbeiterInnen und Gemeinderatskollegen für die gute Zusammenarbeit. StR. Andreas Nastl berichtet über die kulturellen Aktivitäten im abgelaufenen Jahr, ein EU-Projekt in der NNÖMS, die Entwicklung der Veranstaltungen im Arkadensaal und gibt einen Ausblick in das Jahr 2014, in dem geplant ist, ein Weinbau-Kulturgeschichtebuch aufzulegen. StR. Buder berichtet über die Renovierung der Friedhofsmauer in Mittelberg, die Tätigkeiten der städtischen Bestattung und die durchgeführte Sanierung der Wohnung im Objekt des Kindergarten Zöbing. Als zukünftiges Projekt schlägt er die Sanierung der Wohnung in der Austraße vor. GR Hausmann informiert über die Problematik der Ablagerungen von Müll und legt einen Umweltbericht vor, der Bestandteil dieses Protokolls ist. StR. Groll berichtet über div. Arbeiten bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Sanierung des Loisbaches, den Leitungskataster, die Attraktivierung der Kellergasse Schiltern, ein Steinmauerprojekt und den Gartenweg in Schiltern. Er bedankt sich bei allen MitarbeiterInnen des Wasserwerks und des Bauhofes für die gute Zusammenarbeit. Jugendgemeinderat Kittenberger informiert über diverse Veranstaltungen der Jugendgruppen der Stadtgemeinde, über den Nachtbus in geänderter Linienführung und über ein Kellergassen- Revitalisierungs-Projekt in Mittelberg. StR. Parth berichtet über die Neuheiten in seinem Ressort für Landwirtschaft, Bau- und Wirtschaftshof, Forstgut, Feuerwehrwesen, Zivilschutz, Grundstücksverkehr und den Brückenwagen und bedankt sich bei den MitarbeiterInnen der Gemeinde für die gute Zusammenarbeit. Der Bürgermeister berichtet über die Situation der praktischen Ärzte in Langenlois. Er bedankt sich

bei allen Gemeinderatskollegen und Kolleginnen für die gute Zusammenarbeit. Weiters bedankt er sich bei den verantwortlichen Personen für die Durchführung der vielen Projekte in Langenlois und den Ortsteilen. Aus seiner Sicht sind die Diskussionen wie z.B. Verkehrsanbindung Seestraße/Kamptalstraße bzw. Gestaltung Bahnstraße gelebte Demokratie. Er verweist auch auf die gute Zusammenarbeit mit gemeindenahe Organisationen wie dem Ursin Haus und dem neuen Kulturbüro. Ein besonderer Dank gilt den MitarbeiterInnen des Rathauses, die im heurigen Jahr mit besonderem Arbeitsaufwand, wie z.B. die Abarbeitung von Einsprüchen in Bauangelegenheiten, beschäftigt waren.

Er stellt erfreut fest, dass viele Beschlüsse in Ausschüssen, Stadtratssitzungen und Gemeinderatssitzungen einstimmig beschlossen wurden und lädt zum Abschluss zu einem Umtrunk samt Imbiss ein. Der Bürgermeister, der Vizebürgermeister, die Stadträte, die Fraktionsvorsitzenden und Ortsvorsteher wünschen allen Anwesenden frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2014.

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Protokoll des Gemeinderates vom 12. Dezember 2013 22

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.15 Uhr

im nichtöffentlichen Teil wurden behandelt:

17. Mietangelegenheiten a) Wohnungsvergaben b) Mahn- und Räumungsklage

Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2013 wird durch die Unterschriften der Fraktionsvertreter genehmigt.

............................................................ ....................................................... Der Bürgermeister e.h. Schriftführerin Bettina Führer e.h. ............................................................ ....................................................... für die ÖVP für die SPÖ ............................................................ ....................................................... für die FPÖ-OPAL für die GRÜNEN Beilage(n): VA 2014 Umweltbericht