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Herrn Andrew Srulevitch [email protected] Österreichische Präsidentschaftskanzlei Mag. Barbara Reininger Justiz- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten A-1014 Wien, Hofburg, Ballhausplatz Tel. +43-1-53422-330, Fax 43-1-53422-9330 [email protected] GZ S711000/84-STR/2015 Wien, am 14. Juli 2015 Sehr geehrter Herr Direktor! Besten Dank für Ihr Schreiben vom 8. Juli 2015, in dem Sie wegen des gegen Stephan Templ geführten Gerichtsverfahrens an den Herrn Bundespräsidenten herantreten. Der Herr Bundespräsident hat Ihr Schreiben erhalten und mit Aufmerksamkeit gelesen. Ihrem Anliegen ist mit Blick auf die in der österreichischen Bundesverfassung verankerte Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit und die verfassungsrechtliche Trennung der Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen zu erwidern, dass der Herr Bundespräsident nicht mit den Kompetenzen ausgestattet ist, Strafverfahren zu beeinflussen oder Gerichtsentscheidungen zu überprüfen. Ich bin sicher, dass Sie Verständnis dafür haben, dass der Herr Bundespräsident diese verfassungsrechtlichen Vorgaben auf das strengste beachtet. Indem ich Ihnen die besten Wünsche des Herrn Bundespräsidenten übermitteln darf verbleibe ich mit freundlichen Grüßen. Mag. Barbara Reininger eh. elektronisch gefertigt

2015 07 14 Letter Fischer to ADL

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2015 07 14 Letter Fischer to ADL

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Page 1: 2015 07 14 Letter Fischer to ADL

Herrn Andrew Srulevitch [email protected]

Österreichische Präsidentschaftskanzlei

Mag. Barbara Reininger Justiz- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten

A-1014 Wien, Hofburg, Ballhausplatz Tel. +43-1-53422-330, Fax 43-1-53422-9330 [email protected]

GZ S711000/84-STR/2015

Wien, am 14. Juli 2015

Sehr geehrter Herr Direktor!

Besten Dank für Ihr Schreiben vom 8. Juli 2015, in dem Sie wegen des gegen Stephan Templ geführten Gerichtsverfahrens an den Herrn Bundespräsidenten herantreten. Der Herr Bundespräsident hat Ihr Schreiben erhalten und mit Aufmerksamkeit gelesen. Ihrem Anliegen ist mit Blick auf die in der österreichischen Bundesverfassung verankerte Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit und die verfassungsrechtliche Trennung der Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen zu erwidern, dass der Herr Bundespräsident nicht mit den Kompetenzen ausgestattet ist, Strafverfahren zu beeinflussen oder Gerichtsentscheidungen zu überprüfen. Ich bin sicher, dass Sie Verständnis dafür haben, dass der Herr Bundespräsident diese verfassungsrechtlichen Vorgaben auf das strengste beachtet. Indem ich Ihnen die besten Wünsche des Herrn Bundespräsidenten übermitteln darf verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen. Mag. Barbara Reininger eh.

elektronisch gefertigt

Page 2: 2015 07 14 Letter Fischer to ADL

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Unterzeichner

[email protected],serialNumber=540486294221,CN=Praesidentschaftskanzlei,OU=Praesidentschaftskanzlei,O=Praesidentschaftskanzlei,C=AT

Datum/Zeit-UTC 2015-07-15T09:48:04Z

Aussteller-ZertifikatCN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light- 02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT

Serien-Nr. 656041

Methode urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0

Parameter etsi-bka-moa-1.0

PrüfinformationInformationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments finden Sie unter http://www.signaturpruefung.gv.at.

Informationen zur Prüfung des Ausdruckes finden Sie unter http://www.bundespraesident.at/amtssignatur