38
Qualitätstag 2016 www.curacasa.ch [email protected] Herzlich Willkommen Qualitätstag 2016 Organisatorisches - Bitte Präsenzliste unterschreiben - Visieren: ob auf white list oder nicht! unbedingt mit Initialen (Kreuz ist ungültig) - Testathefte stempeln, in Pause / am Ende - TN Bestätigungen liegen am Schluss auf - Bitte keine Barzahlungen! Danke. EZ Schein auf der Homepage

2016 06 24 PP DEFINITIV Q-TageKLV Art. 7 Abs2 lita. 2) c. Koordination der Massnahmen sowie Vorkehrungen im Hinblick auf Komplikationen in komplexen und instabilen Pflegesituationen

Embed Size (px)

Citation preview

Qualitätstag 2016

www.curacasa.ch [email protected]

Herzlich Willkommen

Qualitätstag 2016

Organisatorisches

− Bitte Präsenzliste unterschreiben

− Visieren: ob auf white list oder nicht!���� unbedingt mit Initialen (Kreuz ist ungültig)

− Testathefte stempeln, in Pause / am Ende

− TN Bestätigungen liegen am Schluss auf

− Bitte keine Barzahlungen! Danke. EZ Schein auf der Homepage

Qualitätstag 2016

Inhalt und Ablauf des heutigen Q-Tages:

- SBK Quo vadis? Bericht aus der DV vom 16.06.2016- e - log- Elektronischer Datenausgleich (EDI)- Parlamentarische Initiative- Netzwerke- Profil Freiberufliche Pflege Schweiz- PAUSE- Einführung Schnittstellen- Normen 5, 10,12- Diskussion und Erfahrungsaustausch in Gruppen mit

Blitzlicht- Support- und Koordinationsleistung KLV7 und A3- Andere Finanzierungsmöglichkeiten- CURACASA wie weiter - Ausserordentliche HV 24.11.2016- Abschluss

SBK – ASIChoisystrasse 1Postfach 81243001 BernTel. 031 388 36 [email protected]

SBK- Quo vadis

25.06.2016 4

Die Geschichte hinter dieser Frage

• 2004: Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes. Alle Berufe werden in die Bildungssystematik des Bundes integriert → die Pflegeausbildung wird nicht mehr vom SRK reglementiert.

• Grundsatz in der Bildungsreform: Kein Abschluss ohne Anschluss → es entstehen neue Berufe.

• Im SBK begann die Diskussion, ob z.B. FaGe’s in den Berufsverband aufgenommen werden sollen → die Meinungen waren seit Beginn gespalten.

25.06.2016 5

Von allen geteilte Grundsätze

• Der SBK ist ein nationaler Verband

• Die diplomierte Pflegefachperson ist verantwortlich für den Pflegeprozess

• Der SBK setzt fachliche Standards

• Der Verband setzt sich ein für genügend qualifiziertes Pflegepersonal und sorgt dafür, dass der Anteil an diplomierten Pflegefachpersonen dem Bedarf entspricht

• Der Verband setzt Standards in der formalen und nicht formalen Bildung der Pflegeberufe

25.06.2016 6

Auftrag der DV 2015 an den ZV

1. Verschiedene Integrationsmodelle für die Berufsleute der Sekundarstufe II ausarbeiten.

2. Das Modell der Kollektivmitgliedschaft für die Fachverbände bis zur Entscheidungsreife ausarbeiten.

25.06.2016 7

Die 4 angenommenen Anträge der Delegiertenversammlung SBK 2016:

• Aufhebung Pflicht Doppelmitgliedschaft für Fachverbände.

• Einführung Kollektivmitgliedschaft mit Vertretungsrechten an der DV und der PK des SBK.

• Eigene Mitgliederkategorie HCA in den Gliedverbänden mit Vertretungsrechten an der DV.

• Ein Verband HCA erhält dieselben Rechte wie ein Gliedverband an der DV und PK.

25.06.2016 8

Qualitätstag 2016

e-log:

− Was ist e-log?

− Obligatorisch für alle Freiberuflichen Pflegefachpersonen (Pilotgruppe)

− Ziel alle Pflegefachpersonen wenden e-log an

− Ab Januar 2017 eingerichtet

− Überprüfung durch Administratoren

− Von wo kommt die Info wie einloggen (per Mail im April 2016)

− Gesetzliche Grundlage (Vorbereitung zum aktiven Berufsregister)

Qualitätstag 2016

Elektronischer Datenausgleich - zB. die Rechnungstellung

(EDI Electronic Data Interchange)

Ist mit diversen Anbietern möglich:

− Ärztekasse

− Billcare

− ASEBO (AseLa)

− Rai Homecare

Qualitätstag 2016

Ärztekasse:

− Produktiver Einsatz mit XML-Dateien aus VeruA oder direkte Erfassung

der Leistungen

Genossenschaft (Einkauf ca. CHF 1‘000.00, wird wieder zurückerstattet)

Kosten ca. 1.2% / Rechnung

Mahnwesen / Inkasso etc. wird von Ärztekasse übernommen (im Preis

inbegriffen)

www.aerztekasse.ch

Qualitätstag 2016

Billcare:

Produktiver Einsatz mit XML-Dateien aus VeruA

Aufschaltgebühr: einmalig Fr. 125.-

Kosten pro übermittelte Rechnung Fr. 0.85

Verschiedene Angebote möglich, können separat eingekauft

werden (z.B. auch Mahnwesen, treuhänderische Tätigkeiten),

Online-Tool

www.billcare.ch

Qualitätstag 2016

ASEBO (AseLa)

Versand XML Rechnung, zB. VeruA: mit Email oder Web-Upload

produktiver Einsatz: seit 2014

Dienstleistung: AseLa eRechnung

Aufschaltgebühr: einmalig Fr. 50.-

Kosten: 0.15% vom Umsatz

Verrechnung min. Fr 5.- / max. Fr. 10.- pro Monat)

Infos auf Homepage:

www.freiberufliche-pflege.ch/asela

Qualitätstag 2016

Rai Homecare

− emed® steht für «Electronic Medical Record»

− Tools: Evaluation / Einsatzplanung und Quittierung / Rapport /

Leistungsnachweis und Abrechnung

− emed® orientiert sich an den praktischen pflegerischen und

ärztlichen Prozessen

− Wahl zwischen einem Transaktionsmodell und einer

monatlichen Gebühr pro Klient.

Kontaktperson: Ralph Rechsteiner

[email protected]

Infos auf Homepage: www.emedswiss.ch

Qualitätstag 2016

Fazit??

Im Administrativvertrag vom 31. Mai 2011 steht unter Artikel 20

Übergangsbestimmungen, Punkt 3:

Die elektronische Fakturierung wird innert fünf Jahren angestrebt.

Der SBK und Curacasa empfehlen allen freiberuflich tätigen

Pflegefachpersonen, die elektronische Fakturierung einzuführen.

Es kann mit ALLEN Krankenkassen elektronisch abgerechnet

werden. Die Übermittlungsplattform passt die Zustellung an das

System der KK an

Qualitätstag 2016

Parlamentarische Initiative:

− 16.3.2011 eingereicht

− div. Unternehmungen vom SBK zur Unterstützung

− 2014: Nationalräte gehen mit auf Pflege - Einsätze

− Erstes Quartal 2015: Initiative genehmigt

− 4. Quartal 2015: Wahlen

− 22.1.2016: Ablehnung des Bundesrates

Qualitätstag 2016

− Januar 2016: SGK schlägt flankierende Massnahmen vor.(Aufhebung Kontrahierungszwang und während nur 6 Jahren in Kraft)

− Februar 2016: SBK schreibt SGK und Nationalräte an

− Februar 2016: SBK Stakeholder-Konferenz mit Info wie weiter − Als Stakeholder (engl. „Teilhaber“) wird eine Person oder Gruppe

bezeichnet, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes hat.

− 12.4.2016: Medienkonferenz

− 27.4.2016: Ablehnung der Parlamentarischen Initiative durch den Nationalrat

Qualitätstag 2016

Aktuell:

Status Quo – alles beim Alten

Nächstes Ziel:

VOLKSINITIATIVE

Qualitätstag 2016

Wir brauchen jede Stimme und jede Freiberufliche

(Werdet aktiv und beginnt damit aktives Lobbying zu machen)

Qualitätstag 2016

SBK hat ein «Knochenjob» gemacht

Wir danken dem SBK und allen Beteiligten für ihre Arbeit

Eine DANKES - Karte zirkuliert, wer mag,

bitte unterschreiben !!!bitte unterschreiben !!!bitte unterschreiben !!!bitte unterschreiben !!!

Qualitätstag 2016

Netzwerke:

− Findet heraus, welche Netzwerke in eurer Umgebung vorhanden sind und/oder beginnt euch zu vernetzen

− Austausch zB. in der Pause

Netzwerk...

Qualitätstag 2016

Profil Freiberufliche Pflege Schweiz

− ist wie eine Stellenbeschreibung der FB zu verstehenWAS macht……. WER…….. WOMIT…… und WIE…..?

− beschreibt die Kompetenzen einer FB Pflegefachperson− braucht es, um ein Bild der Freiberuflichen zu skizzieren

− Ist in Anlehnung an die Qualitätsnormen CURACASA − formuliert

Profil Freiberufliche Pflege Schweiz

«Profil Freiberufliche Pflege Schweiz» Aufschaltung Homepage CURACASAzur Vernehmlassung

Oktober 2016 bis Januar 2017

Ziel Fertigstellung Profil: Frühjahr 2017

Qualitätstag 2016

Qualitätstag 2016

PAUSE…. 20 MINUTEN….

Schnitt-stel-

len-ma-

na-ge-

ment

Qualitätstag 2016

Qualitätstag 2016

Input Schnittstellen:

Bild: B.Gähler

Qualitätstag 2016

…mit dem Ziel: « die Menschen in unserem Land sollen mit ihrer Gesundheit kompetent und verantwortungsbewusst umgehen können und unser bewährtes Gesundheitssystem soll qualitativ hochstehend, finanzierbar und für alle zugänglich bleiben. (BAG, 2013)

Krankheiten durch Früherkennung, Prävention und Langzeitversorgung vermeiden,die Selbstkompetenz der Bevölkerung stärken, unnötige Behandlungen und Komplikationen vermeiden. (BAG 2014)

Bild: BAG 2014

Strategie «2020»:

Qualitätstag 2016

Trust:

Wertschätzung, offene Kommunikation und

gegenseitige Akzeptanz = Vertrauen

Empowerment:

Freiräume, selbstverantwortliches Entscheiden und

Handeln = Ermächtigung

Alignment:

gegenseitige Unterstützung und gemeinsame

Zielausrichtung = Ausrichtung

Movement:

umsetzen und Handeln, „Tun“ = Bewegung

Die vier Erfolgsfaktoren von nach Bachofner (2006) von Teamarbeit sind:

Qualitätstag 2016

Die wesentlichen Elemente von Teamarbeit sind:

Kommunikationskultur, Kommunikationswege, Informationspflichten, Besprechungskulturen sowie geklärte Verantwortlichkeiten und Kompetenzen (Koller/ Frauenelder 2008).

Norm 10: Der Beginn und der Abschluss des Pflegeeinsatzes sind standardisiert

Norm 12: Die Zusammenarbeit mit weiteren Anbietern/ Leistungserbringern ist Klienten- und auftragsbezogen.

Norm 5: Das Fachwissen und -können ist gesichert

Schnittstellen-management

Qualitätstag 2016

Norm 5: Das Fachwissen und -können ist gesichert.

Kriterium a)Die freiberufliche Pflegefachperson sichert das eigene Fachwissen indem- der Zugang zu aktuellem und spezifischem Fachwissen sowie zu Ressourcenpersonen so geregelt ist und in Anspruch genommen wird, dass eine evidenzbasierte Fachexpertise begünstigt wird.- sie regelmässig Pflegesituationen selber und/oder mit Ressourcenpersonen und/oder intraprofessionell systematisch reflektiert. Das gewonnene Erfahrungswissen und der Lernwert sind ausgewiesen.- sie die Qualität ihres Fachwissen und -könnens kontinuierlich überprüft und entsprechend anpasst.

Qualitätstag 2016

Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation zum

Kriterium a) zum Tragen kommen:

Geregeltes Vorgehen:

- Organisiere ich die für mich relevante Fachliteratur oder andere

relevante Medien, um mein Fachwissen- und können zu sichern?

- Habe ich verbindliche Vereinbarungen mit Ressourcenpersonen

(Kontaktperson aus Fachverbänden, Interessengruppen (IG),

Fachpersonen oder Fachstellen (z.B. Diabetesberatung, psychiatrische

Dienste usw.), die ich bei Bedarf, z.B. bei Fachfragen kontaktieren kann?

- Tausche ich mich regelmässig mit BerufskollegInnen aus, bzw. bin ich in

regelmässigem Kontakt mit anderen freiberuflichen Pflegefachpersonen

(z.B. Mitgliedschaft und Teilnahme in einem Netzwerk, einer

Interessengruppe, einem Journal Club, Intervisionsgruppen)?

Qualitätstag 2016

Umsetzung:

- Verfüge ich über die relevanten Medien (z.B. Fachliteratur,

Leitlinien) mit denen ich mein Fachwissens sichern und

weiterentwickeln kann?

- Überprüfe ich mein Fachwissen und –können? Wenn ja, wie?

- Nehme ich Intervisionen, Fallbesprechungen, Coachings,

Fremdevaluationen oder Audits in Anspruch?

- Kann ich die Teilnahme/ Inanspruchnahme an/von

Intervisionen, Fallbesprechungen, Coachings,

Fremdevaluationen oder Audits mit Nachweisen belegen?

Qualitätstag 2016

Norm 10: Der Beginn und der Abschluss des Pflegeeinsatzes

sind standardisiert.

Kriterium a)

Die freiberufliche Pflegefachperson wendet bei Beginn und Abschluss

des Pflegeeinsatzes ein definiertes Vorgehen an.

Qualitätstag 2016

Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation zum

Kriterium a) zum Tragen kommen:

Normative Grundlagen/ Geregeltes Vorgehen:

- Habe ich das Vorgehen beim Beginn und beim Abschluss eines

Pflegeeinsatzes in einer normativen Grundlage definiert?

- Nutze ich ein anerkanntes Instrument für eine systematische

Pflegebedarfsabklärung?

Qualitätstag 2016

Umsetzung:

- Erfolgt die Übernahme von Klienten systematisch nach dem

definierten Vorgehen?

- Führe ich die systematische Pflegebedarfsabklärung/-Erfassung

mit einem anerkannten Instrument durch?

- Erfolgt der Abschluss eines Pflegeeinsatzes systematisch nach

dem definierten Vorgehen?

Qualitätstag 2016

Norm 12: Die Zusammenarbeit mit weiteren Anbietern/

Leistungserbringern ist Klienten- und auftragsbezogen.

Kriterium a)

Die freiberufliche Pflegefachperson stellt die zielorientierte

Zusammenarbeit und Kommunikation mit allen weiteren am

Behandlungs-/Versorgungsprozess beteiligten Anbietern/

Leistungserbringern sicher; der Informationsfluss ist geregelt.

Qualitätstag 2016

Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation

zum Kriterium a) zum Tragen kommen:

Geregeltes Vorgehen:

- Habe ich die Zusammenarbeit/ Kommunikation mit vor- und/oder

nachgelagerten Stellen z.B. mit Spitälern, Heimen, Spitex-

Organisationen, Rehakliniken, Hausärzten etc. geregelt?

Qualitätstag 2016

Umsetzung:

- Sichert die Art und Weise der Zusammenarbeit und des

Informationsflusses einen zusammenhängenden Gesamtprozess

für meine Klienten?

Qualitätstag 2016

Schnittstellen-management

Diskussion und Erfahrungsaustausch

− In drei Gruppen – zu Norm 5, 10, 12 wählbar

− Ev. eine Gruppe fachspezifisch - mit Fachperson

Qualitätstag 2016

Plenum

Blitzlicht….

…Jede Gruppe versucht ein Satz zur gemachten Diskussion und dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch zu formulieren

Qualitätstag 2016

1.KLV 7 a3 :

Koordinationsleistung zu Lasten der KK

2.Kanton Bern:

Support und Koordinationsleistung

KLV 7 a1

KLV 7 a2

KLV 7 a3

Qualitätstag 2016

Koordinations- und Supportleistungen zu Lasten Kanton Bern

Auf diese Leistung soll selten und ausdrücklich NUR dann, wenn das KVG die Leistung nicht zahlt, zurückgegriffen werden!!!

Rapportliste Koordinationsleistungen unterhttp://www.sbk-be.ch/dienstleistungen/sozialpartnerschaft/freiberufliche.html

Qualitätstag 2016

Qualitätstag 2016

1. Was gehört im Kanton Bern zu den Koordinations- und Supportleistungen:

a. Leistungen von Personen und Institutionen, welche beruflich an Beratung, Koordination, Support und Planung beteiligt sind (bsp. Mitarbeitende von Lungenliga, Sozialdienst, Pro Senectute, Alters- und Pflegeheim, Physiotherapie, Ergotherapie etc., d.h. Arzt oder nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkende (Angehörige) sind ausgeschlossen (siehe KLV 7)

b. Abklärungen im Spital, die mehr als 24 Stunden vor Austritt des Patienten/der Patientin vorgenommen werden müssen

Qualitätstag 2016

2. Was gehört im Kanton Bern NICHT zu den Koordinations-und Supportleistungen, kann aber via ärztliche Verordnung der Krankenkasse verrechnet werden: (KLV Art. 7 Abs 2 lit. a, 1,2,3)

a. Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes…………… (KLV Art. 7 Abs 2 lit. a 1) b. Beratung des Patienten/ der Patientin sowie…………….…. (KLV Art. 7 Abs 2 lit a. 2) c. Koordination der Massnahmen sowie Vorkehrungen im Hinblick auf Komplikationen in komplexen und instabilen Pflegesituationen durch spezialisierte Pflegefachpersonen (KLV Art. 7 Abs 2 lit. a 3)

Qualitätstag 2016

Andere Finanzierungsmöglichkeitenals

über die Versicherer (KK, IV,UVG,MV)

Qualitätstag 2016

Andere Finanzierungsmöglichkeiten

• Hilflosenentschädigung /Ergänzungsleistungen

• Assistenzbeitrag der IV

• Prämienverbilligungen/Gebührenerlass (KK, BillAG)

• Beiträge aus Zusatzversicherungen (HH-Hilfen)

• Sozialamt / Pro Senectute / Pro Infirmis

• Die FB Pflegefachperson als Unternehmer/In selbst zB. als „Werbung“, „Akquisitionskosten“, „Investition“, „Allgemeiner Pflegeaufwand“

www.ahv-iv.ch

Qualitätstag 2016

Hilflosenentschädigung (HL)

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist,

dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Qualitätstag 2016

Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV?

− AHV – BezügerIn ist

− Wer in leichtem, mittelschwerem oderschwerem Grad hilflos ist

− Seit mindestens einem Jahr undununterbrochen hilflos ist keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung aus einer Unfall-oder Militärversicherung erhält

Qualitätstag 2016

Wie hoch ist die Hilflosenentschädigung ?

Die mtl. HL-Entschädigung beträgt bei einer Hilflosigkeit:

− leichten Grades - 235 Franken

− mittleren Grades - 588 Franken

− schweren Grades - 940 Franken

Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und steuerfrei.

Qualitätstag 2016

Qualitätstag 2016

Ergänzungsleistungen

EL erhalten Personen, welche

− eine Altersrente beziehen

− in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben

− Verwandtenunterstützung unmöglich ist

Assistenzbeitrag der IV

Qualitätstag 2016

Assistenzbeitrag der IV

BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung (HL), die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind - aber dennoch zu Hause leben möchten

Der Assistenzbeitrag geht an den/die PatientInund ermöglicht ihm/ihr eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt.

Qualitätstag 2016

HL/EL/IV Assistenzbeitrag beantragen:

WER?

− Sozialamt/Sozialdienste von Organisationen− Betroffene und Angehörige − Freiberufliche Pflegefachpersonen

WO?

Bei den Ausgleichskassen - www.ahv-iv.ch

Prämienverbilligungen

BEFREIUNG VON DEN RADIO- UND FERNSEHGEBÜHRENVoraussetzungen: • Sie beziehen Ergänzungsleistungen• Sie sind im Pflegeheim

Nur auf ein schriftliches Gesuch hin

Beiträge von…. / Amt/ Beratungsstellen

- Beiträge aus Zusatzversicherungen (zB. für HH-Hilfen)

- Sozialamt /Sozialdienst zB. Beistandschaft

- Pro Senectute

- Pro Infirmis

Versicherer

Sozialamt

Beratungs-stellen

PATIENT

Die FB Pflegefachperson als Unternehmer/In

Zeit investieren, zB. als

- „Werbung“- „Investition“

- „Aquisitionskosten“

Teil der Vertriebskosten, die aufgewendet werden, um beim Kunden Aufträge zu erzielen, dh. Kunden anzusprechen, zu informieren und zum Kauf zu bewegen (Bewirtungskosten, Präsentationskosten, Reisekosten, in manchen Ländern auch Bestechungsgelder)

NEUKUNDE

Aquisition

Investition

Qualitätstag 2016

FRAGEN ?ERGÄNZUNGEN?

CURACASA wie weiter?

AusserordentlicheHAUPTVERSAMMLUNG

Donnerstag, 24.November 2016

In Luzern

Qualitätstag 2016

Abschluss

− Karte für den SBK unterschreiben

− Vielen Dank für Eure Teilnahme

− Teilnahmebestätigungen und Stempel

− Bitte die Auswertung Q-Tag ausfüllen

Qualitätstag 2016

www.curacasa.ch [email protected]

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Bild: B.Gähler