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Qualitätstag 2016
www.curacasa.ch [email protected]
Herzlich Willkommen
Qualitätstag 2016
Organisatorisches
− Bitte Präsenzliste unterschreiben
− Visieren: ob auf white list oder nicht!���� unbedingt mit Initialen (Kreuz ist ungültig)
− Testathefte stempeln, in Pause / am Ende
− TN Bestätigungen liegen am Schluss auf
− Bitte keine Barzahlungen! Danke. EZ Schein auf der Homepage
Qualitätstag 2016
Inhalt und Ablauf des heutigen Q-Tages:
- SBK Quo vadis? Bericht aus der DV vom 16.06.2016- e - log- Elektronischer Datenausgleich (EDI)- Parlamentarische Initiative- Netzwerke- Profil Freiberufliche Pflege Schweiz- PAUSE- Einführung Schnittstellen- Normen 5, 10,12- Diskussion und Erfahrungsaustausch in Gruppen mit
Blitzlicht- Support- und Koordinationsleistung KLV7 und A3- Andere Finanzierungsmöglichkeiten- CURACASA wie weiter - Ausserordentliche HV 24.11.2016- Abschluss
SBK – ASIChoisystrasse 1Postfach 81243001 BernTel. 031 388 36 [email protected]
SBK- Quo vadis
25.06.2016 4
Die Geschichte hinter dieser Frage
• 2004: Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes. Alle Berufe werden in die Bildungssystematik des Bundes integriert → die Pflegeausbildung wird nicht mehr vom SRK reglementiert.
• Grundsatz in der Bildungsreform: Kein Abschluss ohne Anschluss → es entstehen neue Berufe.
• Im SBK begann die Diskussion, ob z.B. FaGe’s in den Berufsverband aufgenommen werden sollen → die Meinungen waren seit Beginn gespalten.
25.06.2016 5
Von allen geteilte Grundsätze
• Der SBK ist ein nationaler Verband
• Die diplomierte Pflegefachperson ist verantwortlich für den Pflegeprozess
• Der SBK setzt fachliche Standards
• Der Verband setzt sich ein für genügend qualifiziertes Pflegepersonal und sorgt dafür, dass der Anteil an diplomierten Pflegefachpersonen dem Bedarf entspricht
• Der Verband setzt Standards in der formalen und nicht formalen Bildung der Pflegeberufe
25.06.2016 6
Auftrag der DV 2015 an den ZV
1. Verschiedene Integrationsmodelle für die Berufsleute der Sekundarstufe II ausarbeiten.
2. Das Modell der Kollektivmitgliedschaft für die Fachverbände bis zur Entscheidungsreife ausarbeiten.
25.06.2016 7
Die 4 angenommenen Anträge der Delegiertenversammlung SBK 2016:
• Aufhebung Pflicht Doppelmitgliedschaft für Fachverbände.
• Einführung Kollektivmitgliedschaft mit Vertretungsrechten an der DV und der PK des SBK.
• Eigene Mitgliederkategorie HCA in den Gliedverbänden mit Vertretungsrechten an der DV.
• Ein Verband HCA erhält dieselben Rechte wie ein Gliedverband an der DV und PK.
25.06.2016 8
Qualitätstag 2016
e-log:
− Was ist e-log?
− Obligatorisch für alle Freiberuflichen Pflegefachpersonen (Pilotgruppe)
− Ziel alle Pflegefachpersonen wenden e-log an
− Ab Januar 2017 eingerichtet
− Überprüfung durch Administratoren
− Von wo kommt die Info wie einloggen (per Mail im April 2016)
− Gesetzliche Grundlage (Vorbereitung zum aktiven Berufsregister)
Qualitätstag 2016
Elektronischer Datenausgleich - zB. die Rechnungstellung
(EDI Electronic Data Interchange)
Ist mit diversen Anbietern möglich:
− Ärztekasse
− Billcare
− ASEBO (AseLa)
− Rai Homecare
Qualitätstag 2016
Ärztekasse:
− Produktiver Einsatz mit XML-Dateien aus VeruA oder direkte Erfassung
der Leistungen
Genossenschaft (Einkauf ca. CHF 1‘000.00, wird wieder zurückerstattet)
Kosten ca. 1.2% / Rechnung
Mahnwesen / Inkasso etc. wird von Ärztekasse übernommen (im Preis
inbegriffen)
www.aerztekasse.ch
Qualitätstag 2016
Billcare:
Produktiver Einsatz mit XML-Dateien aus VeruA
Aufschaltgebühr: einmalig Fr. 125.-
Kosten pro übermittelte Rechnung Fr. 0.85
Verschiedene Angebote möglich, können separat eingekauft
werden (z.B. auch Mahnwesen, treuhänderische Tätigkeiten),
Online-Tool
www.billcare.ch
Qualitätstag 2016
ASEBO (AseLa)
Versand XML Rechnung, zB. VeruA: mit Email oder Web-Upload
produktiver Einsatz: seit 2014
Dienstleistung: AseLa eRechnung
Aufschaltgebühr: einmalig Fr. 50.-
Kosten: 0.15% vom Umsatz
Verrechnung min. Fr 5.- / max. Fr. 10.- pro Monat)
Infos auf Homepage:
www.freiberufliche-pflege.ch/asela
Qualitätstag 2016
Rai Homecare
− emed® steht für «Electronic Medical Record»
− Tools: Evaluation / Einsatzplanung und Quittierung / Rapport /
Leistungsnachweis und Abrechnung
− emed® orientiert sich an den praktischen pflegerischen und
ärztlichen Prozessen
− Wahl zwischen einem Transaktionsmodell und einer
monatlichen Gebühr pro Klient.
Kontaktperson: Ralph Rechsteiner
Infos auf Homepage: www.emedswiss.ch
Qualitätstag 2016
Fazit??
Im Administrativvertrag vom 31. Mai 2011 steht unter Artikel 20
Übergangsbestimmungen, Punkt 3:
Die elektronische Fakturierung wird innert fünf Jahren angestrebt.
Der SBK und Curacasa empfehlen allen freiberuflich tätigen
Pflegefachpersonen, die elektronische Fakturierung einzuführen.
Es kann mit ALLEN Krankenkassen elektronisch abgerechnet
werden. Die Übermittlungsplattform passt die Zustellung an das
System der KK an
Qualitätstag 2016
Parlamentarische Initiative:
− 16.3.2011 eingereicht
− div. Unternehmungen vom SBK zur Unterstützung
− 2014: Nationalräte gehen mit auf Pflege - Einsätze
− Erstes Quartal 2015: Initiative genehmigt
− 4. Quartal 2015: Wahlen
− 22.1.2016: Ablehnung des Bundesrates
Qualitätstag 2016
− Januar 2016: SGK schlägt flankierende Massnahmen vor.(Aufhebung Kontrahierungszwang und während nur 6 Jahren in Kraft)
− Februar 2016: SBK schreibt SGK und Nationalräte an
− Februar 2016: SBK Stakeholder-Konferenz mit Info wie weiter − Als Stakeholder (engl. „Teilhaber“) wird eine Person oder Gruppe
bezeichnet, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes hat.
− 12.4.2016: Medienkonferenz
− 27.4.2016: Ablehnung der Parlamentarischen Initiative durch den Nationalrat
Qualitätstag 2016
Aktuell:
Status Quo – alles beim Alten
Nächstes Ziel:
VOLKSINITIATIVE
Qualitätstag 2016
Wir brauchen jede Stimme und jede Freiberufliche
(Werdet aktiv und beginnt damit aktives Lobbying zu machen)
Qualitätstag 2016
SBK hat ein «Knochenjob» gemacht
Wir danken dem SBK und allen Beteiligten für ihre Arbeit
Eine DANKES - Karte zirkuliert, wer mag,
bitte unterschreiben !!!bitte unterschreiben !!!bitte unterschreiben !!!bitte unterschreiben !!!
Qualitätstag 2016
Netzwerke:
− Findet heraus, welche Netzwerke in eurer Umgebung vorhanden sind und/oder beginnt euch zu vernetzen
− Austausch zB. in der Pause
Netzwerk...
Qualitätstag 2016
Profil Freiberufliche Pflege Schweiz
− ist wie eine Stellenbeschreibung der FB zu verstehenWAS macht……. WER…….. WOMIT…… und WIE…..?
− beschreibt die Kompetenzen einer FB Pflegefachperson− braucht es, um ein Bild der Freiberuflichen zu skizzieren
− Ist in Anlehnung an die Qualitätsnormen CURACASA − formuliert
Profil Freiberufliche Pflege Schweiz
«Profil Freiberufliche Pflege Schweiz» Aufschaltung Homepage CURACASAzur Vernehmlassung
Oktober 2016 bis Januar 2017
Ziel Fertigstellung Profil: Frühjahr 2017
Qualitätstag 2016
Qualitätstag 2016
PAUSE…. 20 MINUTEN….
Schnitt-stel-
len-ma-
na-ge-
ment
Qualitätstag 2016
Qualitätstag 2016
Input Schnittstellen:
Bild: B.Gähler
Qualitätstag 2016
…mit dem Ziel: « die Menschen in unserem Land sollen mit ihrer Gesundheit kompetent und verantwortungsbewusst umgehen können und unser bewährtes Gesundheitssystem soll qualitativ hochstehend, finanzierbar und für alle zugänglich bleiben. (BAG, 2013)
Krankheiten durch Früherkennung, Prävention und Langzeitversorgung vermeiden,die Selbstkompetenz der Bevölkerung stärken, unnötige Behandlungen und Komplikationen vermeiden. (BAG 2014)
Bild: BAG 2014
Strategie «2020»:
Qualitätstag 2016
Trust:
Wertschätzung, offene Kommunikation und
gegenseitige Akzeptanz = Vertrauen
Empowerment:
Freiräume, selbstverantwortliches Entscheiden und
Handeln = Ermächtigung
Alignment:
gegenseitige Unterstützung und gemeinsame
Zielausrichtung = Ausrichtung
Movement:
umsetzen und Handeln, „Tun“ = Bewegung
Die vier Erfolgsfaktoren von nach Bachofner (2006) von Teamarbeit sind:
Qualitätstag 2016
Die wesentlichen Elemente von Teamarbeit sind:
Kommunikationskultur, Kommunikationswege, Informationspflichten, Besprechungskulturen sowie geklärte Verantwortlichkeiten und Kompetenzen (Koller/ Frauenelder 2008).
Norm 10: Der Beginn und der Abschluss des Pflegeeinsatzes sind standardisiert
Norm 12: Die Zusammenarbeit mit weiteren Anbietern/ Leistungserbringern ist Klienten- und auftragsbezogen.
Norm 5: Das Fachwissen und -können ist gesichert
Schnittstellen-management
Qualitätstag 2016
Norm 5: Das Fachwissen und -können ist gesichert.
Kriterium a)Die freiberufliche Pflegefachperson sichert das eigene Fachwissen indem- der Zugang zu aktuellem und spezifischem Fachwissen sowie zu Ressourcenpersonen so geregelt ist und in Anspruch genommen wird, dass eine evidenzbasierte Fachexpertise begünstigt wird.- sie regelmässig Pflegesituationen selber und/oder mit Ressourcenpersonen und/oder intraprofessionell systematisch reflektiert. Das gewonnene Erfahrungswissen und der Lernwert sind ausgewiesen.- sie die Qualität ihres Fachwissen und -könnens kontinuierlich überprüft und entsprechend anpasst.
Qualitätstag 2016
Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation zum
Kriterium a) zum Tragen kommen:
Geregeltes Vorgehen:
- Organisiere ich die für mich relevante Fachliteratur oder andere
relevante Medien, um mein Fachwissen- und können zu sichern?
- Habe ich verbindliche Vereinbarungen mit Ressourcenpersonen
(Kontaktperson aus Fachverbänden, Interessengruppen (IG),
Fachpersonen oder Fachstellen (z.B. Diabetesberatung, psychiatrische
Dienste usw.), die ich bei Bedarf, z.B. bei Fachfragen kontaktieren kann?
- Tausche ich mich regelmässig mit BerufskollegInnen aus, bzw. bin ich in
regelmässigem Kontakt mit anderen freiberuflichen Pflegefachpersonen
(z.B. Mitgliedschaft und Teilnahme in einem Netzwerk, einer
Interessengruppe, einem Journal Club, Intervisionsgruppen)?
Qualitätstag 2016
Umsetzung:
- Verfüge ich über die relevanten Medien (z.B. Fachliteratur,
Leitlinien) mit denen ich mein Fachwissens sichern und
weiterentwickeln kann?
- Überprüfe ich mein Fachwissen und –können? Wenn ja, wie?
- Nehme ich Intervisionen, Fallbesprechungen, Coachings,
Fremdevaluationen oder Audits in Anspruch?
- Kann ich die Teilnahme/ Inanspruchnahme an/von
Intervisionen, Fallbesprechungen, Coachings,
Fremdevaluationen oder Audits mit Nachweisen belegen?
Qualitätstag 2016
Norm 10: Der Beginn und der Abschluss des Pflegeeinsatzes
sind standardisiert.
Kriterium a)
Die freiberufliche Pflegefachperson wendet bei Beginn und Abschluss
des Pflegeeinsatzes ein definiertes Vorgehen an.
Qualitätstag 2016
Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation zum
Kriterium a) zum Tragen kommen:
Normative Grundlagen/ Geregeltes Vorgehen:
- Habe ich das Vorgehen beim Beginn und beim Abschluss eines
Pflegeeinsatzes in einer normativen Grundlage definiert?
- Nutze ich ein anerkanntes Instrument für eine systematische
Pflegebedarfsabklärung?
Qualitätstag 2016
Umsetzung:
- Erfolgt die Übernahme von Klienten systematisch nach dem
definierten Vorgehen?
- Führe ich die systematische Pflegebedarfsabklärung/-Erfassung
mit einem anerkannten Instrument durch?
- Erfolgt der Abschluss eines Pflegeeinsatzes systematisch nach
dem definierten Vorgehen?
Qualitätstag 2016
Norm 12: Die Zusammenarbeit mit weiteren Anbietern/
Leistungserbringern ist Klienten- und auftragsbezogen.
Kriterium a)
Die freiberufliche Pflegefachperson stellt die zielorientierte
Zusammenarbeit und Kommunikation mit allen weiteren am
Behandlungs-/Versorgungsprozess beteiligten Anbietern/
Leistungserbringern sicher; der Informationsfluss ist geregelt.
Qualitätstag 2016
Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation
zum Kriterium a) zum Tragen kommen:
Geregeltes Vorgehen:
- Habe ich die Zusammenarbeit/ Kommunikation mit vor- und/oder
nachgelagerten Stellen z.B. mit Spitälern, Heimen, Spitex-
Organisationen, Rehakliniken, Hausärzten etc. geregelt?
Qualitätstag 2016
Umsetzung:
- Sichert die Art und Weise der Zusammenarbeit und des
Informationsflusses einen zusammenhängenden Gesamtprozess
für meine Klienten?
Qualitätstag 2016
Schnittstellen-management
Diskussion und Erfahrungsaustausch
− In drei Gruppen – zu Norm 5, 10, 12 wählbar
− Ev. eine Gruppe fachspezifisch - mit Fachperson
Qualitätstag 2016
Plenum
Blitzlicht….
…Jede Gruppe versucht ein Satz zur gemachten Diskussion und dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch zu formulieren
Qualitätstag 2016
1.KLV 7 a3 :
Koordinationsleistung zu Lasten der KK
2.Kanton Bern:
Support und Koordinationsleistung
KLV 7 a1
Qualitätstag 2016
Koordinations- und Supportleistungen zu Lasten Kanton Bern
Auf diese Leistung soll selten und ausdrücklich NUR dann, wenn das KVG die Leistung nicht zahlt, zurückgegriffen werden!!!
Rapportliste Koordinationsleistungen unterhttp://www.sbk-be.ch/dienstleistungen/sozialpartnerschaft/freiberufliche.html
Qualitätstag 2016
Qualitätstag 2016
1. Was gehört im Kanton Bern zu den Koordinations- und Supportleistungen:
a. Leistungen von Personen und Institutionen, welche beruflich an Beratung, Koordination, Support und Planung beteiligt sind (bsp. Mitarbeitende von Lungenliga, Sozialdienst, Pro Senectute, Alters- und Pflegeheim, Physiotherapie, Ergotherapie etc., d.h. Arzt oder nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkende (Angehörige) sind ausgeschlossen (siehe KLV 7)
b. Abklärungen im Spital, die mehr als 24 Stunden vor Austritt des Patienten/der Patientin vorgenommen werden müssen
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2. Was gehört im Kanton Bern NICHT zu den Koordinations-und Supportleistungen, kann aber via ärztliche Verordnung der Krankenkasse verrechnet werden: (KLV Art. 7 Abs 2 lit. a, 1,2,3)
a. Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes…………… (KLV Art. 7 Abs 2 lit. a 1) b. Beratung des Patienten/ der Patientin sowie…………….…. (KLV Art. 7 Abs 2 lit a. 2) c. Koordination der Massnahmen sowie Vorkehrungen im Hinblick auf Komplikationen in komplexen und instabilen Pflegesituationen durch spezialisierte Pflegefachpersonen (KLV Art. 7 Abs 2 lit. a 3)
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Andere Finanzierungsmöglichkeitenals
über die Versicherer (KK, IV,UVG,MV)
Qualitätstag 2016
Andere Finanzierungsmöglichkeiten
• Hilflosenentschädigung /Ergänzungsleistungen
• Assistenzbeitrag der IV
• Prämienverbilligungen/Gebührenerlass (KK, BillAG)
• Beiträge aus Zusatzversicherungen (HH-Hilfen)
• Sozialamt / Pro Senectute / Pro Infirmis
• Die FB Pflegefachperson als Unternehmer/In selbst zB. als „Werbung“, „Akquisitionskosten“, „Investition“, „Allgemeiner Pflegeaufwand“
www.ahv-iv.ch
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Hilflosenentschädigung (HL)
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist,
dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Qualitätstag 2016
Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV?
− AHV – BezügerIn ist
− Wer in leichtem, mittelschwerem oderschwerem Grad hilflos ist
− Seit mindestens einem Jahr undununterbrochen hilflos ist keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung aus einer Unfall-oder Militärversicherung erhält
Qualitätstag 2016
Wie hoch ist die Hilflosenentschädigung ?
Die mtl. HL-Entschädigung beträgt bei einer Hilflosigkeit:
− leichten Grades - 235 Franken
− mittleren Grades - 588 Franken
− schweren Grades - 940 Franken
Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und steuerfrei.
Qualitätstag 2016
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Ergänzungsleistungen
EL erhalten Personen, welche
− eine Altersrente beziehen
− in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben
− Verwandtenunterstützung unmöglich ist
Assistenzbeitrag der IV
Qualitätstag 2016
Assistenzbeitrag der IV
BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung (HL), die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind - aber dennoch zu Hause leben möchten
Der Assistenzbeitrag geht an den/die PatientInund ermöglicht ihm/ihr eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt.
Qualitätstag 2016
HL/EL/IV Assistenzbeitrag beantragen:
WER?
− Sozialamt/Sozialdienste von Organisationen− Betroffene und Angehörige − Freiberufliche Pflegefachpersonen
WO?
Bei den Ausgleichskassen - www.ahv-iv.ch
Prämienverbilligungen
BEFREIUNG VON DEN RADIO- UND FERNSEHGEBÜHRENVoraussetzungen: • Sie beziehen Ergänzungsleistungen• Sie sind im Pflegeheim
Nur auf ein schriftliches Gesuch hin
Beiträge von…. / Amt/ Beratungsstellen
- Beiträge aus Zusatzversicherungen (zB. für HH-Hilfen)
- Sozialamt /Sozialdienst zB. Beistandschaft
- Pro Senectute
- Pro Infirmis
Versicherer
Sozialamt
Beratungs-stellen
PATIENT
Die FB Pflegefachperson als Unternehmer/In
Zeit investieren, zB. als
- „Werbung“- „Investition“
- „Aquisitionskosten“
Teil der Vertriebskosten, die aufgewendet werden, um beim Kunden Aufträge zu erzielen, dh. Kunden anzusprechen, zu informieren und zum Kauf zu bewegen (Bewirtungskosten, Präsentationskosten, Reisekosten, in manchen Ländern auch Bestechungsgelder)
NEUKUNDE
Aquisition
Investition
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FRAGEN ?ERGÄNZUNGEN?
CURACASA wie weiter?
AusserordentlicheHAUPTVERSAMMLUNG
Donnerstag, 24.November 2016
In Luzern
Qualitätstag 2016
Abschluss
− Karte für den SBK unterschreiben
− Vielen Dank für Eure Teilnahme
− Teilnahmebestätigungen und Stempel
− Bitte die Auswertung Q-Tag ausfüllen
Qualitätstag 2016
www.curacasa.ch [email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Bild: B.Gähler