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38100 Braunschweig • Nielsen 1 Preisliste Nr. 46 • Gültig ab 1.10.2016 2016/17 Ihr schneller Draht zu Braunschweigs starken Seiten: 0531 / 39 00-760 • www.unser38.de Foto: Olaf Tinnemann, Media-Concepts GmbH

2016/17...38100 Braunschweig • Nielsen 1 2016/17 Preisliste Nr. 46 • Gültig ab 1.10.2016 Ihr schneller Draht zu Braunschweigs starken Seiten: 0531 / 39 00-760 • Anzeigenpreisliste

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38100 Braunschweig • Nielsen 1

Preisliste Nr. 46 • Gültig ab 1.10.20162016/17

Ihr schneller Draht zu Braunschweigs starken Seiten: 0531 / 39 00-760 • www.unser38.de

Foto: Olaf Tinnemann, Media-Concepts GmbH

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Anzeigenpreisliste Nr. 46 Gültig ab 1. Oktober 2016

Anzeigenpreise neue Braunschweiger (je mm)

nB am Mittwoch nB am SamstagAnzeigen s/w (Mindestgröße: 20 mm)

Grundpreis 3,86 € 4,13 € Ortspreis* 3,28 € 3,51 €

Anzeigen 4c Grundpreis 5,29 € 5,62 € Ortspreis* 4,50 € 4,78 €

Titelseiten-Anzeigen s/w Grundpreis 6,77 € 7,18 € Ortspreis* 5,75 € 6,10 €

Titelseiten-Anzeigen 4c Grundpreis 9,18 € 9,74 € Ortspreis* 7,80 € 8,28 € Fließsatz-Anzeigen (je Zeile)(nicht rabattierbar)

Grundpreis 6,84 € 6,84 € Ortspreis* 5,81 € 5,81 €

Rabatte Malstaffel Mengenstaffel AE-Provision: 15 % 6-mal = 3% 3 000 mm = 5% 12-mal = 5% 5 000 mm = 10% 24-mal = 10% 10 000 mm = 15% 48-mal = 15% 20 000 mm = 20%

Auflagen

nB am Mittwoch: 175.215 nB am Samstag: 175.184

(verbreitete Auflage lt. ADA 03/2016)

Technische Angaben

Satzspiegel: 435 mm hoch, 282 mm breitSeiteninhalt: 2610 mm Spaltenbreiten: 1-spaltig = 46 mm 4-spaltig = 188 mm(6-spaltig) 2-spaltig = 93 mm 5-spaltig = 235 mm 3-spaltig = 140 mm 6-spaltig = 282 mm

Preise zzgl. MiLoG-Aufschlag4,00 € für gestaltete Anzeigen2,00 € für Fließsatz-Anzeigen

*Der Ortspreis gilt für Kunden aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr, ohne Werbungsmittler. Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen zu bestimmten Themen oder Themen-Beilagen von dieser Preisliste abweichende Preise und Konditionen festzusetzen.

Beilagenpreis je 1000 Exemplare (in Euro)

bis 20 g 30 g 40 g 50 g 60 g

Grundpreis 64,- 70,- 76,- 83,- 89,- Ortspreis* 56,- 61,- 66,- 72,- 77,-

je weitere angefangene 10 g + 5,- € pro 1 000 Exemplare. Für Kleinstauflagen bis 20.000 Exemplare je Auftrag + 10,-€ pro 1000 Stück.

Rabatte: keine

Versandanschrift für Beilagen

Annahme Montag bis Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr (Samstag, Sonntag und an Feiertagen keine Annahme). Aus dem Lieferschein und der Kennzeich-nung der Palette (Palettenkarte) müssen hervorgehen:• Zu belegendes Objekt und Ausgaben • Erscheinungstermin• Beilagentitel oder Artikel-Nr. bzw. Motiv • Anzahl der Paletten• Gesamtmenge der gelieferten Beilagen • Stückzahl der Beilagen je PaletteDruckzentrum Braunschweig GmbHChristian-Pommer-Str. 45, 38112 Braunschweig, Tel.: 05 31/39 00-760, Fax: -753 Bitte beachten

Preise zzgl. MiLoG-Aufschlag4,00 € bis zu 60 g ‰6,00 € über 60 g ‰

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Verbreitungsgebiet

Anzeigenschluss

nB am Donnerstag: Für fertige Vorlagen jeweils Mittwoch, 10 Uhr, (nur nach Anmeldung mit verbindlicher Grös-sen- und Farbangabe bis Dienstag 15 Uhr) vordem Erscheinungstag. Satzanzeigen sowieAnzeigen für Kombinationen jeweils Dienstag,15 Uhr.

nB am Sonntag: Für fertige Vorlagen jeweils Freitag, 10 Uhr,(nur nach Anmeldung mit verbindlicher Grös-sen- und Farbangabe bis Donnerstag, 15 Uhr)vor dem Erscheinungstag. Satzanzeigen so-wie Anzeigen für Kombinationen jeweils Don-nerstag, 15 Uhr.

Verlag und Multimedia Werbe- und Verlags-GmbHAnzeigenverwaltung: Hamburger Straße 277 (Pressehaus)

38114 BraunschweigTel.: 05 31/39 00-750/-760Fax: 05 31/39 00-753E-Mail: [email protected]: http://www.nb-online.de

Bankkonto: Norddeutsche LandesbankKto.-Nr. 199 944 570BLZ 250 500 00

Rabatte: Malstaffel Mengenstaffel

6-mal = 3% 3 000 mm = 5%12-mal = 5% 5 000 mm = 10%24-mal =10% 10 000 mm = 15%48-mal =15% 20 000 mm = 20%

AE-Provision: 15%

Verbreitungsgebiet: Braunschweig und Ortsteile,EG Vechelde, EG Wendeburg,SG Papenteich, EG Cremlingen, EG Lehre

Braunschweig

Papenteich

Isenbüttel

Lehre

WolfenbüttelSalzgitter

Peine

Wendeburg

Vechelde

Cremlingen

Tarif 2007/08 18.09.2007 16:27 Uhr Seite 3

3 frei gestaltbar 3 hohe Aufmerksamkeit3 verschiedene Belegungsmöglichkeiten3 exklusive Platzierung links auf dem Kopf

Technische Angaben:

Format: 76 x 76 mmKlebeschicht: vollflächigGestaltung: Front vierfarbig Rückseite bis dreifarbig bedruckbarMindestauflage: 12.500 ExemplareDruckunterlagenschluss: 14 Arbeitstage (Mo-Fr) vor Erscheinungstermin. Belegung:

- Samstag-Ausgabe: Vollauflage muss auf 2 Erscheinungstage verteilt werden- Mittwoch-Ausgabe: Vollauflage pro Erscheinungstag möglich

Preise je 1.000 Exemplare (in Euro)

Grundpreis Ortspreis

ab 12.500 Ex. 81,– € 69,– €ab 50.000 Ex. 75,– € 64,– €ab 100.000 Ex. 69,– € 59,– €

Alle Preise inkl. Memo Sticker-Produktion und Applikation, ein- oder beidseitig be-druckt, farbig. Alle Preise nicht weiter rabattfähig, zzgl. MwSt. Grundpreis AE-fähig.

Memo Sticker

Samtgemeinde Papenteich, Gemeinde Cremlingen, Gemeinde Lehre, Thune, Wenden, Bienrode, Waggum, Bevenrode, Dibbesdorf, Hondelage, Rühme, Veltenhof, Kralenriede, Querum, Siegfriedviertel, Gliesmarode, Volk-marode, Schapen, Östliches Ringgebiet, Riddagshausen, Gemeinde Wende-burg, Gemeinde Vechelde, Watenbüttel, Ölper, Kanzlerfeld, Lamme, Lehn-dorf, Timmerlah, Broitzem, Weststadt, Geitelde, Stiddien, Gartenstadt, Rüningen, Melverode, Heidberg, Südstadt, Stöckheim, Rautheim, Mascherode, Lindenberg, Westliches Ringgebiet, Bahnhofsviertel, Braunschweig Innen-stadt.

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Anzeigenpreisliste Nr. 46 Gültig ab 1. Oktober 2016

Technische Angaben

Allgemein

Grundschrift: Anzeigenteil 7 p (2,5 mm), Textteil 8 1/2 / 9 1/2 p Druckverfahren: Zeitungs-Offset-RotationsdruckDruckplattenherstellung: Computer to Plate (direkte Plattenbelichtung)Belichtungsauflösung: 1270 dpiRasterweite: 150 lpi (60 Linien/cm), elliptischTonwertumfang: 3% im Licht, 90% zeichnende TiefeTonwertzunahme: 26% im Mittelton (gesamt, Platte+Druck), entsprechend Druckstandard ISO 12647-3

Digitale Druckunterlagen

Dateiformate: Favorisiertes Format ist ein farbkombiniertes PDF, bevor-zugt in den Spezifikationen PDF/X-1a, PDF/X-3 oder PDF/X-4. Farbkombinierte Postscript- und EPS-Daten sind mit eingebundenen Schriften ebenfalls möglich. Farbse-parierte Daten und generische Dokumente aus Gestal-tungsprogrammen können nur nach Absprache mit Ih-rem Mediaberater akzeptiert werden.

Qualität

Bildauflösungen: Bezogen auf das Ausgabeformat sollte die Bildauflösungbei mindestens 200 dpi für Halbtondaten (Fotos) und mindestens 600 (optimal 1270) dpi für Strichbilder liegen.

Strichbreiten: Positiv mindestens 1 Punkt, negativ mindestens 2 Punkt, bei mehrfarbigem Aufbau mindestens 4 Punkt.

Farbaufbau: Der Gesamtfarbauftrag soll 240 Prozent nicht überschrei-ten. Ein hochwertiges Druckergebnis setzt insbesondere beim Farbaufbau voraus, dass die Vorgaben des Industrie-standards für den Zeitungs-Offset-Rotationsdruck (ISO 12647-3) eingehalten werden. Für die Bildbearbeitung empfiehlt sich der Einsatz des ICC-Profils „ISOnewspa-per26v4”. Details zur ISO-Spezifikation und eine Down-loadmöglichkeit für das Farbprofil unter www.ifra.de.

Druck

Farben: Schmuckfarben werden im Zusammendruck aus CMYK erzeugt. Abweichungen zu Farben nach dem HKS-Z- Fächer oder anderen Farbtonskalen sind dabei nicht zu vermeiden.

Volltondichte: Schwarz (K) = 1,10 Cyan (C) = 0,90, Magenta (M) = 0,90 Yellow (Y) = 0,90

Datenübertragung

Datenträger: CD-ROM. Bitte legen Sie dem Datenträger einen Probe-druck der Anzeige bei.

E-Mail: [email protected]: Bei Fragen zur Datenübertragung erreichen Sie unser

Auftragsmanagement telefonisch unter 05 31/39 00-760 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 14.45 Uhr.

Zusatzinformationen

Auftragsdaten: Senden Sie den zur Anzeige gehörenden Auftrag zusam-men mit einem einfachen Schwarzweißdruck bitte per Fax an die (05 31) 39 00-753 oder fügen Sie den digitalen Druckunterlagen eine Textdatei mit den Auftragsdaten bei.

Wir benötigen folgende Informationen:• Auftraggeber• Ausgabe• Erscheinungstag• Anzeigengröße• Angaben über die Farbigkeit• Telefonnummer für Rückfragen mit• Zeitangaben zur Erreichbarkeit.

Andruck/Proofdruck: Ein farbverbindlicher Andruck/Proofdruck soll den Zei-tungs-Offset-Rotationsdruck repräsentieren, bei Bele-gung der Gesamtausgabe benötigen wir 2 Exemplare.

Farbabweichungen: Ohne beigelegten Proofdruck (mit Ugra/Fogra-Medien-keil nach ISO 12647-3) sind im Druck abweichende Farben nicht zu vermeiden und rechtfertigen keinen Preisnach-lass.

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Technische Angaben für Beilagen

Formate: Kleinstes Format DIN A 6, größtes Format (gefalzt) 310 x 230 mm.Gewichte: Mindestgewicht für mehrseitige Beilagen: 9 g. Beilagen über 50 g auf Anfrage. Papiergewichte für Einzelblätter: Format DIN A 6 mindestens 170 g/m2

Format DIN A 5 mindestens 150 g/m2

Format DIN A 4 mindestens 120 g/m2

Rückenheftung: Bei Rückendrahtheftung darf die Drahtstärke der Heft klammern nicht stärker als die Beilage sein. Beilagen mit weniger als 16 Seiten Umfang sollten durch Falzleimung gebunden sein.

Angeklebte Produkte, Postkarten usw. sind grundsätzlich innen anzukleben.Muss die Beilage für das Einstecken in die Zeitung gesondert aufbereitet werden, ist der Verlag berechtigt, die Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.Anlieferung: Spätestens 3 Werktage, aber auch nicht früher als 10 Werktage vor dem vereinbar-ten Erscheinungstermin frei Haus (Mo-Fr 7.00 bis 14.00 Uhr). Die Beilagen müs sen abgezählt in Lagen auf stabilen Euro-Flachpaletten transportsicher gepackt sein. Die Lagenbil dung soll 8-10 cm betragen. Werden die Beilagen in Paketen angeliefert, muss an der Stirnseite deutlich die Anzahl der Exemplare vermerkt sein. Angaben an jeder Palette: Zu belegendes Objekt, Erscheinungstermin, Beilagentitel oder signi-fikantes Stichwort, Gesamtmenge der gelieferten Beilagen, Anzahl der Paletten, Menge der Bei-lagen auf der jeweiligen Palette

Sonstige Angaben

Mindestauflage: 6 000 Exemplare in einem in sich geschlosse- nen Verbreitungsgebiet

Letzter Rücktrittstermin: 5 Werktage vor ErscheinenSpätester Anlieferungs termin für drei Muster: 5 Werktage vor ErscheinenBeilagen können an allen Erscheinungstagen nach Termin absprache beigefügt werden. Beila-gen werden maschinell verarbeitet. Bei einer normal geeigneten Beilage muss mit einer Fehlbe-legungsquote von bis zu 2 % gerechnet werden. Das Einstecken in genau begrenzte Teilauflagen erfolgt bestmöglich. Aus technischen Gründen können geringfügige Gebietsabweichungen je-doch nicht ausgeschlossen werden. Bei dünnen Beilagen sind Mehrfachbelegungen nicht aus-zuschließen. Konkurrenzausschluss oder Alleinbelegung können nicht eingeräumt werden. Bei hoher Beilagenbelegung behält sich der Verlag vor, Prospekte auch ineinandergesteckt der Zei-tung beizulegen. Kosten, die durch nicht termingerechte Anlieferung der Beilagen oder durch nicht termingerechten Rücktritt entstehen, trägt der Auftraggeber. Die Veröffentlichung eines kostenlosen Beilagen-Hinweises in der Zeitung liegt im Ermessen des Verlages. Beilagen dürfen keine Fremd anzeigen enthalten und nicht durch Auf machung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung er wecken. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage von drei Mustern und deren Billigung bindend.

Anzeigenschluss

nB am Mittwoch: Montag, 17 Uhr, mit verbindlicher Größen- und Farbangabe vor dem Erscheinungstag. Druckunterlagenschluss Dienstag, 10 Uhr.

nB am Samstag: Donnerstag, 17 Uhr, mit verbindlicher Größen- und Farbangabe vor dem Erscheinungstag. Druckunterlagenschluss Freitag, 10 Uhr.

Verlag und Multimedia Werbe- und Verlags-GmbHAnzeigenverwaltung: Hintern Brüdern 23 38100 Braunschweig

Tel.: 05 31/39 00-760 Fax: 05 31/39 00-753 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.unser38.de

Bankkonto: Braunschweigische Landessparkasse IBAN: DE04 2505 0000 0199 9445 70 BIC: NOLADE2HXXX

Zahlungsbedingungen: Zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt netto Kasse. Skonto in Höhe von 1 % des Rechnungsbe-trages inkl. MwSt. wird bei Vorauszahlung des Gesamt-rechnungsbetrages vor Beginn der Leistungserbringung oder bei SEPA Lastschrift gewährt. Der Verlag behält sich vor, aus begründetem Anlass, wie z.B. Neuaufnahme der Geschäftsbeziehung, Vorauszahlung vor der Veröffentli-chung zu verlangen. Soweit Sie uns ein SEPA Mandat er-teilt haben, beträgt die Vorankündigungsfrist für den Ein-zug mindestens 4 Werktage.

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unser38.de ist das Mitmachportal für unsere Region mit lokalen und sublokalen Inhalten. JEDER kann als Leserreporter seine Beiträge – Lus-tiges, Denkwürdiges, Ärgerliches, Diskussionswürdiges in unser38.de einstellen.unser38.de bietet den Menschen, Vereinen und Institutionen in der Re-gion eine Plattform, um miteinander zu kommunizieren und sich zu präsentieren. Die Beiträge sind interessant, relevant, seriös und Emotio-nen wie „Heimatgefühl“ und „nah dran an den Menschen“ spielen eine große Rolle. Bei aller Seriosität ist unser38.de nicht distanziert. Es ist ein Internet-Portal, bei dem der User Generated Content und die Commu-nity im Vordergrund stehen. Ergänzt wird es durch redaktionelle Texte aus der Printausgabe der neuen Braunschweiger.Werben Sie auf unserer Internetplattform, um ganz gezielt Ihre Kunden aus der Region 38 online anzusprechen.

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* Zeitraum frei wählbar, abhängig von aktuellen Verfügbarkeiten; Verlinkung wählbar (entweder auf Marktplatz oder auf eigene Homepage)

MarktplatzBei einer Buchung ab drei Wochen erhalten Sie 30 % Rabatt. Buchen Sie sechs Wochen Festplatzierungen auf unser38.de, erhalten Sie die siebte Woche gratis dazu. Basis ist der bereits um 30 % rabattierte Wochenpreis.

Anzeigenpreisliste Nr. 46 Gültig ab 1. Oktober 2016

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Anzeigenpreisliste Nr. 46 Gültig ab 1. Oktober 2016

AlIgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenzeitungen

1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder meh-rerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstiger Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Vertragspartner ist auf Verlagsseiten die Multimedia Werbe- und Verlags-GmbH, Hintern Brü-dern 23, 38100 Braunschweig, Telefon: (05 31) 39 00 – 760, Telefax: (05 31) 39 00 - 753, E-Mail: [email protected]. Die Bestellung kann – vorbehaltlich anderslautender Absprachen im Einzelfall – ausschließ-lich auf Deutsch erfolgen. Der elektronische Anzeigenauftrag wird sei-tens des Verlages unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgeru-fen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der ver-einbarten bzw. der in Ziffer 2. genannten Frist – auch über die im Auf-trag genannte Anzeigenmenge hinaus – weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzei-len dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen aus-schließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzei-gen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „An-zeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des In-halts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Ver-tretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage von drei Mustern der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zei-tung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwort-lich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich-tigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstrei-chen, oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma-chung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forde-rungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausge-schlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Ent-gelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haf-tung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigen-schaften bleibt unberührt.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übri-gen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässig-keit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müs-sen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und/oder Beleg geltend gemacht werden. In jedem Falle kommen die vorstehenden Haftungsaus-schlüsse nicht zur Anwendung bei Schadensersatzansprüchen infolge der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückge-sandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetz-ten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berech-nung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rech-nung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Sofern die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann der Verlag Rechnungen auf elektronischem Weg per E-Mail versenden, wenn der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Emp-fang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im ein-zelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einzie-hungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die wei-tere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstel-len und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vor-liegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragge-bers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzei-genabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbe-leg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigen-ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentli-chung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Ände-rungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auf-lage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagen-minderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender

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Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H über 500 000 Exemplaren 5 v. H beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf-traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gege-ben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktre-ten konnte.

18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterla-gen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsen-dungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiter-leitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/ Kosten übernimmt.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentli-chen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend ge-macht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ver-legt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Der Text des Vertrages wird nach dessen Abschluss von uns gespei-chert. Aus technischen Gründen ist er danach nicht mehr für den Kun-den frei zugänglich. Der Vertragstext kann von Ihnen vor Vertrags-schluss abgespeichert werden.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen, sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Ge-schäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätz-lichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen vor.

b) Der Verlag gewährt Werbeagenturen und Werbungsmittlern die handelsübliche Provision, sofern diese Mittler die gesamte Auftragsab-wicklung übernehmen, die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen, Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern und die Abrechnung mit dem Werbungtreibenden unmittelbar vornehmen. Die Mittler sind verpflichtet sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Verla-ges zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

c) Abschlüsse sind Rahmenverträge, die den Auftraggeber zur Ab-nahme von Anzeigenraum oder einer Anzeigenanzahl im vereinbarten Umfang und den Verlag zur Gewährung des sich aus dem Tarif ergeben-den Rabattsatzes verpflichten. Rahmenverträge (Abschlüsse) gelten nur für Anzeigen und sind für je-den Werbungtreibenden gesondert zu vereinbaren. Nur beim Vorliegen eines Rahmenvertrages ist der Verlag verpflichtet, den sich aus dem Tarif ergebenden Rabatt zu gewähren. Der Rahmenvertrag wird für den Zeitraum eines Jahres geschlossen, beginnend mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Daueraufträge sind mit den Rahmenverträgen nicht identisch. Daueraufträge enden erst mit dem Widerruf durch den Auftraggeber. Abschlüsse sind für jede Belegungseinheit gesondert zu vereinbaren. – Eine Zusammenfassung mehrerer Belegungseinheiten ist ausgeschlos-sen. Fließsatzanzeigen tragen nicht zur Erfüllung von Rahmenverträ-gen bei. Bei gerichtlichen Vergleichsverfahren werden Anzeigen-Rah-menverträge hinfällig, sofern sie nicht erfüllt sind; gewährte Rabatte können dann vom Verlag zurückgefordert werden. Wenn über das Ver-mögen, des Auftraggebers das Konkursverfahren eröffnet wird, enden Rahmenverträge mit dem Tage der Konkurseröffnung; im übrigen gilt dann Ziffer 4.

d) Der Verlag behält sich bei Erstaufträgen vor, die Auftragsdurchfüh-rung von vorheriger Bezahlung abhängig zu machen.

e) Platzierungswünsche und -vorgaben von Anzeigen durch den Auf-traggeber sind kein Vertragsbestandteil. Die Aufnahme von Anzeigen und Beilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift kann nur dann erfolgen, wenn der Verlag bei rechtzeitigem Auftragseingang eine Platzierung schriftlich bestätigt hat.

f) Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildmateri-als verantwortlich. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von An-sprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auf-trages, auch wenn er zurückgezogen werden sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anzeigen und Beilagen da-raufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

g) Sendet der Auftraggeber ihm rechtzeitig übermittelte Probeabzüge nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Sind Mängel der gelieferten Druckunterlage nicht sofort, sondern erst beim Druckvorgang erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenü-gendem Abdruck keine Ansprüche.

h) Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeige unver-züglich zu überprüfen. Der Verlag erkennt Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Ersatz oder Rückgängigmachung des Vertrages nicht

an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der ersten Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist.

i) Bei Fließsatzanzeigen werden keine Anzeigenausschnitte oder sons-tige Belege geliefert.

j) Beilagenauftrag ist der Vertrag über die kostenpflichtige Beifügung einer bestimmten Anzahl von Fremddrucksachen eines Werbungtrei-benden in eine Druckschrift.

k) Werden Beilagen in einer anderen als der gewünschten Auflage ver-teilt, leistet der Verlag Schadenersatz bis zur Höhe der üblichen Herstel-lungskosten, falls die Verteilung für den Auftraggeber ohne Interesse war. Im übrigen findet Ziffer 10. Anwendung.

l) Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenände-rungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung.

m) Im Fall höherer Gewalt, bei Streik oder Aussperrung erlischt jede Ver-pflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz, sofern den Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Vorstehender Haftungsausschluss kommt nicht zur Anwendung bei Schadensersatzansprüchen infolge der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaf-tungsgesetz.

n) Die Haftungsregelung von Ziffer 10. gilt auch, soweit abbestellte An-zeigen erscheinen.

o) Neue Anzeigen- und Beilagenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenver-träge und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Änderung der Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Bei-lage innerhalb von vier Monaten seit Auftragserteilung erscheinen sollte.

p) Anzeigen und Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr werden zu Ortspreisen be-rechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die An-nahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.

q) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorla-gen (z. B. Fotopapier) stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen.

r) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt-gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertrags-zwecken verwendet werden (§§ 28 und 33 Bundesdatenschutzgesetz).

s) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stam-menden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen, z.B. Immobilienmarktauswertungen, verarbeitet wer-den.

t) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in die Online-Dienste des Verlages einzustellen.