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2019...Familienrecht Jörg Cirulies, Diplom- Psychologe, als Sozial- und Wirtschaftspsychologe Geschäftsführer für den ABF e. V. Bärbel Biere, selbst- ... und -Beratung Norbert

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ARBEITSRECHTDurchblick im Paragrafendschungel

Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

B E T R I E B S R A T S

2019B I L D U N G

WISSEN, WO ES LANGGEHT – DIE BWS-BILDUNGSLANDSCHAFT2

Arbeitsrecht, strategische Personalarbeit, Wirtschaft, Entgelt und Arbeitszeit, Kommunika-tion und, und, und: Alle zwölf Handlungsfelder für Betriebsrätinnen und Betriebsräte werden durch das Seminarangebot der BWS abgedeckt. Klar, du kannst natürlich nicht alles auf ein-mal belegen. Ebenso klar: Nicht jedes Seminar ist zu jedem Zeitpunkt das passende für dich.

Orientierung gibt dir die BWS-Bildungslandschaft. Sie zeichnet dir den perfekten Weg von den Starterseminaren für neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildenden-vertreter(innen) und Schwerbehindertenvertrauenspersonen über Spezialisierungen bis zur BR-Akademie und zu maßgeschneiderten Inhouse-Angeboten auf.

STARTERSEMINARE AUF LANDESEBENEDeine Kolleg(inn)en haben dich in den Betriebsrat gewählt. Das zeigt, wie viel Vertrauen sie dir entgegenbringen. Doch Ideen für Verbesserungen und Veränderungen allein machen keine gute Betriebsratsarbeit. Nach der Wahl ist also vor dem Seminar: In den Startersemi-naren BR 1–3 lernst du alles über deine Rechte, P�ichten und Aufgaben. Danach kennst du deine Handlungsmöglichkeiten und kannst die Interessen deiner Kolleg(inn)en erfolgreich vertreten. Für den Erwerb von Grundkenntnissen hast du einen Schulungsanspruch! Alle Informa-tionen �ndest du in den Broschüren der Landesbezirke oder auf www.igbce-bws.de.

BASISSEMINAREEtwas mehr in die Tiefe gehen unsere Basisseminare zu Arbeitsrecht, strategischer Personal-arbeit, Wirtschaft und Kommunikation. Sie sind die ideale Fortsetzung der Starterangebote, wenn du schon einige Erfahrungen in deinem neuen Amt gesammelt hast. Unsere Refe-rent(inn)en vermitteln dir hier Grundkenntnisse, die für deine Arbeit unabdingbar sind.

Bist du neu im Betriebsrat?

Dann solltest du jetzt durchstarten.Einen gelungenen Einstieg schaffst du mit unseren Starterseminaren BR 1–3.

Michael Ehrhold, BWS-Team Starterseminare

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GRUNDLAGENSEMINAREDie Grundlagenseminare der BWS helfen dir, dein fachliches Know-how in allen Handlungs-feldern zu erweitern. Arbeitszeit, Personalmanagement, Verhandlungsführung, Daten-schutz, Social Media, Gefahr von Stress und Burn-out – für jedes noch so komplexe Thema haben wir die richtigen Referent(inn)en. Und jede(r) von ihnen legt Wert darauf, dass du das theoretische Wissen in der Praxis auch wirklich anwenden kannst.

SPEZIALISIERUNGDu möchtest für einige Themen zum Spezialisten deines Gremiums werden? Oder die aktuelle Situation im Betrieb stellt dich vor neue Herausforderungen, die in vorherigen Seminaren nicht behandelt wurden? Dann wähle das entsprechende Angebot aus unserer Spezialisierungsreihe. Hier gehen unsere Referent(inn)en so richtig ins Detail und beleuch-ten einen bestimmten Bereich in allen Aspekten.

BR-AKADEMIEWeiterbildung und lebenslanges Lernen zeichnen auch die Arbeit des Betriebsrats aus. Erst recht, wenn du das Gremium leitest oder als Stellvertreter(in), Projektverantwortliche(r) oder Ausschusssprecher(in) noch mehr Verantwortung übernommen hast. Diesen Anfor-derungen werden wir mit der BR-Akademie gerecht. Alle Veranstaltungsformate und -the-men vertiefen und spezialisieren dein Wissen, fördern inhaltliche Verknüpfungen, geben Orientierungshilfen, verbessern die praktische Betriebsratsarbeit und gestalten die Zukunft deines Gremiums.

JAV-SEMINAREDu willst als JAVi deinen Kolleg(inn)en im Betrieb eine Stimme geben? Richtig so! Aber ganz ohne spezielles Wissen geht es nicht. Und das bekommst du in unseren JAV-Semina-ren: Du lernst, wie Mitbestimmung und JAV-Arbeit überhaupt funktionieren, wie du ziel-gerichtet im Team arbeitest und wie du dein Wissen immer aktuell hältst. Alles ist perfekt auf deinen Alltag zugeschnitten und wird so vermittelt, dass der Spaß am Lernen garantiert nicht zu kurz kommt.

SBV-SEMINAREDie Eingliederung und die Teilhabe schwerbehinderter Kolleg(inn)en fördern, ihre Inte-ressen vertreten – von der Neubesetzung von Stellen über die Arbeitsplatzgestaltung bis zu Fragen des Kündigungsschutzes – und ihnen beratend zur Seite stehen: Deine Arbeit als Vertrauensperson ist sehr verantwortungsvoll. Sie verlangt nicht nur jede Menge Ein-fühlungsvermögen, sondern Wissen, das deinen schwerbehinderten Kolleg(inn)en zugute-kommt. Unsere Seminare sind darauf abgestimmt: umfassend, praxisnah und passgenau.

INHOUSE-SEMINAREWir wissen natürlich, dass dein Amt viel von dir fordert. Und dass es oft nicht möglich ist, sich aus dem Betriebsratsalltag für einige Zeit auszuklinken. Deshalb unterstützen wir dich durch Inhouse-Seminare, die genau die Inhalte vermitteln, auf die es in deinem Betrieb an-kommt. Thema, Umfang, Dauer, kurz- oder langfristige Unterstützung: Du entscheidest.

EINFACH UND SCHNELL DAS RICHTIGE SEMINAR FINDEN4

EDV und Datenschutz Kommunikation und Social Media Organisation des BetriebsratsArbeits- und Gesundheitsschutz

SBV JAVSoziale Kompetenzen Zielgruppen

Strategische Personalarbeit Entgelt und ArbeitszeitArbeitsrecht Wirtschaft

Mehr als 1.000 Seminare hält die BWS für dich bereit. Damit du schnell die für dich richtigen �ndest und auswählen kannst, ist jeder einzelne Themenbereich in einer Broschüre zusam-mengefasst – klar erkennbar an der farblichen Zuordnung zum jeweiligen Handlungsfeld. Und auch das Inhaltsverzeichnis lässt keine Wünsche offen: Gegliedert nach Starter- und Basis-wissen sowie Grundlagen- und Spezialisierungsseminaren erleichtert es deine Entscheidung. Denn so �ndest du immer das Seminar, das dein Wissen perfekt aufbaut oder ergänzt.

Wenn du lieber online recherchierst, besuche einfach unsere Website www.igbce-bws.de. Hier �ndest du alle Seminare im Überblick oder kannst über die Seminarsuche deine Schwerpunkte eingrenzen und direkt buchen.

WICHTIGSTE FRAGEN AUSFÜHRLICH BEANTWORTETWie sind die einzelnen Handlungsfelder der BWS aufgebaut? Bildungslandschaft – was war das noch mal genau? Wo �nden die BWS-Seminare überhaupt statt? Oder kann ich auch eine In-house-Schulung organisieren? Wie funktioniert das mit dem Schulungsanspruch und der Freistel-lung? So vielfältig wie unser Angebot sind auch die Fragen dazu. Antworten darauf gibt dir unsere Broschüre „Zentrales Seminarprogramm 2019 – Alles Wissenswerte im Überblick“.

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ARBEITSRECHT

BETRIEBSRATSARBEIT ARBEITSRECHTS- KONFORM GESTALTENDu willst im Paragrafendschungel rund ums Arbeitsrecht den Überblick behalten? Die Semi-nare in dieser Broschüre helfen dir dabei. Sie unterstützen dich, die Rechte und Interessen deiner Kolleg(inn)en zu vertreten.

Drohen Abmahnungen oder gar Kündigungen in deinem Betrieb? Sind diese gerechtfertigt? Weißt du, auf welche Formulierungen es beim Arbeitsvertrag ankommt? Oder welche Möglich- keiten es bei der Altersteilzeit gibt?

Lerne die Grundlagen des Arbeitsrechts sowie aktuelle Gesetzesänderungen und Urteile kennen! Unsere Seminare helfen dir, deinen Kolleg(inn) en mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Mit deinem neu erworbenen Wissen kannst du ihre Interessen bestens vertreten und kennst Rechte und P�ichten.

Keven Knipping, BWS-Team Arbeitsrecht

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ARBEITSRECHTDurchblick im Paragrafendschungel

KEINE SORGE, DAS ARBEITS- MATERIAL WIRD GESTELLT!

Arbeitsrecht ist komplex – und doch schaffen es unsere Seminare, alle Faktoren und Aspekte drum herum abzubilden. Das gemeinsame Lernen erleichtern wir dir: Unsere Referent(inn)en sind nicht nur Spezialisten auf ihrem Gebiet, sondern wissen genau, was dir wichtig ist. Sie beantworten deine Fragen und geben dir Tipps zu weiterführenden Informationen und Seminaren. Du lernst in kleinen Gruppen und vertiefst dein Wissen mit verschiedenen Übungen und Rollenspielen. Denn ein richtig gutes Seminar lebt vom Miteinander – und nicht nur vom Zuhören.

GUT STRUKTURIERT UND UP TO DATEJede Information mitschreiben – und dabei den nächsten wichtigen Gedanken verpassen? Das ist nervig. Deshalb erhältst du von uns gut strukturierte Unterlagen, die das Wissen komprimiert dar-stellen und genügend Platz für deine Ergänzungen lassen.

Bei unseren Grundlagenseminaren Arbeitsrecht 1–5 erhältst du dieBWS-Seminarordner Arbeitsrecht 1–5. Alle Materialien werden inhalt- lich ständig auf dem aktuellen Stand gehalten. Keine Neuerung in der Gesetzeslage entgeht dir.

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Arbeitsmaterial, Fachliteratur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7, 8

Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Besuch Arbeitsgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Besuch DASA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

BR-Refresh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Europäisches Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Arbeitsrechtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Anmeldung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72Unterkunfts- und Verp�egungskosten . . . . . . . . . . . . . . 74Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

ARBEITSRECHT ZUM EINSTEIGEN UND AUFFRISCHEN

Man muss aber wissen, wo es steht. Und Fakt ist: Ohne arbeitsrechtliche Literatur geht es nicht. Aber welche ist in der Angebotsfülle die richtige und nützliche? Endlos lange Regale in Bibliotheken oder Buchhandlungen sind nur mühsam zu durchkämmen.

Viele unserer Seminare liefern die richtige Literatur inklusive. So kannst du in Ruhe nach-lesen und dein Wissen ausbauen. Und: Du �ndest bei Bedarf alle Informationen, um deine Kolleg(inn)en kompetent zu beraten.

MAN MUSS NICHT ALLES WISSEN8

Hartmut Klein-Schneider4747

edition der

Hans BöcklerStiftung

A n a l y s e u n d

H a n d l u n g s -

e m p f e h l u n g e n

B e t r i e b s - u n d

D i e n s t v e r e i n b a r u n g e n

Personalplanung

FACHLITERATUR IN UNSEREN SEMINAREN ZUM THEMA ARBEITSRECHT:

Die erste Anlaufstelle für Fachliteratur ist der Online-Shop des BWS Fachverlags. Hier �ndest du ein breites Spektrum an aktueller Fach- und Spezialliteratur für die Arbeit im Betriebsratsgremium. Die Schwerpunktthemen sind:

q Neu im Betriebsrat q Sozialrecht q Arbeitsrecht q Wirtschaftswissen q Betriebsverfassung q Kommunikation q Tarifrecht q Arbeitsorganisation q UN-Mitbestimmung

Darüber hinaus können auch alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Bücher per E-Mail oder telefonisch über den BWS Fachverlag bestellt werden:

BWS Fachverlag GmbH • Königsworther Platz 6 • 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-591 • E-Mail (Bestellungen): [email protected] E-Mail (sonstige Anfragen): [email protected]

UNSER NEUER ONLINE-SHOP – JETZT NOCH EINFACHER UND ÜBERSICHTLICHER:WWW.BWS-FACHVERLAG.DE

Ein Buch zu bestellen, ist mehr als einfach: Schreib eine Mail an [email protected].

Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, bin ich gern für dich da. Telefonisch erreichst du mich unter 0511 7631-416.Katharina Budych, BWS Fachverlag

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Prof. Dr. Holger Beiersdorf unterrichtet Betriebswirt- schaftslehre an der Hoch-schule Weihenstephan- Triersdorf, Berater

Irena Dreißiger, Fach-anwältin für Arbeitsrecht, Gründungsmitglied des BR-Anwälte-Netzwerks

Christiane Knack-Wichmann, Fach-anwältin für Arbeits- und Familienrecht

Jörg Cirulies, Diplom- Psychologe, als Sozial- und Wirtschaftspsychologe Geschäftsführer für den ABF e. V.

Bärbel Biere, selbst-ständige Fachanwältin für Arbeitsrecht

Javier Davila Cano, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fred Markowski, Energie-elektroniker, freiberuflicher Lehrer für Mathematik, Physik und Elektrotechnik

Andrea Kraatz, Volljuristin und Fachanwältin für Ar-beitsrecht, Fachreferentin für Arbeitsrecht

Dr. Kerstin Dälken, Fach-anwältin für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht, zertifizierte Beraterin für Steu-erstrafrecht (DAA), Dozentin für Betriebsratsschulungen

Ralf Heidemann, Diplom-Betriebswirt (VWA), Fachanwalt für Arbeits-recht, Mitbegründer des bundesweiten Netzwerks BR-Anwälte

Heiko Engeler, Rechtsanwalt

Dr. Kathrin Drews, Diplom-Politologin, Promotion (Dr. rer. soc.)

Timea Erdei, Rechtsanwäl-tin für Arbeitsrecht

Victor W. Hering, Diplom- Literaturwissenschaftler, selbstständiger Berater und systemischer Coach

Dieter Keller, stellvertre-tender EBR-Vorsitzender

Nadine Burgsmüller, Fachanwältin für Arbeits-recht

Petra Böhr, Diplom- Bauingenieurin, Trainerin, Mediatorin und Coach

UNSERE REFERENT(INN)EN SPEZIALISTEN IM ARBEITSRECHT

Dieter Dankowski, Rechts- anwalt bei der Anwaltskanzlei Hohmann & Dankowski, Dozent für Arbeitsrecht an der Hochschule für Fernse-hen und Film, München

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Ausführliche Informationen zu unseren Referent(inn)en findest du auf unserer Website www.igbce-bws.de.

Dieter Moeller, Richter am AG Augsburg, Aufbauhilfe bei der Arbeitsgerichtsbar-keit Sachsen, Direktor am AG Kempten, Vorsitzender Richter am LAG München, Präsident des LAG München a.D.

Dr. Sascha Weigel, Konfliktberater, Mediator, Organisationsentwickler

Herbert Schneck, frei-beruflicher Fachreferent für Arbeits- und Gesundheits-schutz, Gefahrstoffrecht und das Bergrecht, Teamer für die IG BCE

Irena Schauer, selbst-ständige Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht

Ralf Wichmann, Jurist

Ralf Neubauer, Rechts- anwalt mit Tätigkeits-schwerpunkt im Arbeits-recht

Sephora McElroy, Diplom- Betriebswirtin, selbststän-dige Trainerin für verschie-dene Betriebswirtschafts-, Personalwirtschafts-, Management- und Soziale- Kompetenz-Themen

Doris Meißner, Gewerk-schaftssekretärin, IG BCE, Abt. Mitbestimmung

Stefani Mehring, Beraterin, Diplom-Pädago-gin, systemischer Coach

Dr. Jörg Rumpf, Historiker, freiberuflicher Dozent und ehrenamtlicher IHK-Prüfer

Norbert Oschmann, ehemaliger Arbeitnehmer-vertreter, Experte für moderne Arbeitszeitmo-delle, Entgelt und Tarif, Demografie u.v.m.

Gerda Reichel, Rechtsanwältin

Markus Reinold, selbstständig in der Betriebsräte-Weiterbildung und -Beratung

Norbert Schuster, Rechtsanwalt, ehrenamt-licher Richter am Bundes-arbeitsgericht, Lehrauftrag an der Universität Bremen

Christoph Schneider, Experte für die Themen Langzeitkonten und alternsgerechte Arbeits-organisation

Siegfried Scholz, wissen-schaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Dreißiger

Sebastian Stoffregen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Michaela Vetter, selbst-ständige Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht

Christine Wilms, Dozentin, Gewerkschafts- sekretärin, Datenschutz-koordinatorin

Klingt wie eine Floskel, ist aber so. Denn praxisnahe Einblicke ins Arbeitsrecht bekommst du, wenn du nicht nur Seminare von Spezialisten besuchst, sondern auch mal einen Blick über den Tellerrand wirfst. Beispielsweise direkt im Arbeits-gericht oder bei der DASA-Ausstellung zur Arbeitswelt.

HINTER DEN KULISSEN: ARBEITSGERICHT

Welche Rolle spielt das gerichtliche Verfahren im Arbeitsrecht? Das erfährst du sowohl im Seminar „Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Arbeitsrecht 2“ als auch im Seminar „Flexibilisierung und Mobilität im Arbeitsleben – Arbeits-recht 4“. Hier steht jeweils ein Besuch beim Arbeitsgericht auf der Agenda.

DIE DASA WARTET IM SEMINAR „ARBEITSRECHT 4“ AUF DEINEN BESUCH

Einen umfassenden Einblick in die Arbeitswelten gestern, heute und morgen und die Bedeutung menschengerechter Gestaltung von Arbeit gibt die DASA in Dortmund. „Am Bild-schirm“, „Im Takt der Maschine“, „Unsichtbare Gefahren“, „Jede Menge Spannung“, „Heilen und p�egen“ – so heißen einige der Einheiten. Mehr zum Zusammenspiel von Mensch, Arbeit und Technik erfährst du bei einem Besuch der „DASA Arbeitswelt Ausstellung“.

AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS12

ABWECHSLUNGSREICH UND PRAXISNAH

BESUCH DES ARBEITSGERICHTS

BESUCH DER DASA ARBEITSWELT AUSSTELLUNG

SEMINARE ARBEITSRECHT 2 – 4SIEHE AUCH SEITE 28, 30 UND 44

BR-REFRESH: DAS RECHTS-UPDATE Du bist als Betriebsrätin oder Betriebsrat schon länger im Amt und wurdest bereits wiedergewählt. Im betrieblichen Alltag hast du unzählige Erfahrungen gesammelt und bist dabei immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert worden, bei denen du deine Kolleg(inn)en nach bestem Wissen beraten hast. Doch ist dieses Wissen überhaupt noch aktuell? Schließ-lich ist es auch im Arbeitsrecht wie überall: Was gestern der neueste Stand war, geht heute – überspitzt gesagt – gerade noch so durch, ist aber morgen überholt. Und vielleicht ist das eine oder andere sogar in Vergessenheit geraten ...

Frische dein arbeitsrechtliches Grundwissen in diesem Seminar auf! Es bringt dich auf den aktuellen Stand der Rechtspre-chung und vermittelt dir die wichtigsten Bestimmungen rund um das Arbeitsverhältnis. Plus: Du erhältst praktische Hand-lungsanregungen für deine Arbeit im Betriebsrat. Weitere Informationen �ndest du auf Seite 40.

BESONDERE SEMINARE UND VERANSTALTUNGEN

EUROPÄISCHES ARBEITSRECHTGleichbehandlung, Betriebsübergänge, Regelungen zu Teilzeit und Befristung, Kündigungsfristen: Die Rechtsprechung dazu wandelt sich ständig, müssen bestehende Gesetze sich doch an die sich schnell verändernde Arbeitswelt anpassen. Das bedeutet für dich: Du musst immer nah dranbleiben. Doch für deine Arbeit reicht es längst nicht mehr aus, nur natio- nales Recht im Auge zu behalten. Denn europäische Richtlinien üben darauf einen großen Ein�uss aus.

Welche das genau sind und wie sie sich auf deine Tätigkeit als Betriebsrätin oder Betriebsrat auswirken, darüber informie-ren dich zwei Seminare. Alle Inhalte im Detail stellen wir dir auf den Seiten 69 und 70 vor.

Europäisches Arbeitsrecht – Ein�uss des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit

Europäische Betriebsräte und Betriebsräte in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)– Rechte und Möglichkeiten des Europäischen Betriebsrats

Was unsere Arbeitsrechtstage so besonders macht? Die Mischung aus Vorträgen, Diskussionen und Foren. Damit bringst du dein Wissen zur aktuellen Rechtsprechung ganz geballt auf den neuesten Stand: Nur selten hast du wie hier Gelegenheit, direkt von Richter(inne)n und Anwält(inn)en erklärt zu bekommen, wie arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen werden und welche Fall-stricke zu beachten sind. Oder mit Expert(inn)en der IG BCE und aus der Politik darüber zu diskutieren, welche Auswirkungen und Chancen sich beispielsweise aus Industrie 4.0 und der zunehmenden Digitalisierung für die Aufgaben des Betriebsrats ergeben.

Welche Themen beschäftigen dich und deine Kolleg(inn)en gerade besonders? Dafür schaffen fünf Foren den idealen Rahmen. Hier hast du Gelegenheit, Beispiele aus der Praxis zu besprechen und konkrete Handlungshilfen zu erhalten – du pro�tierst also von Wissen aus erster Hand. Natürlich hast du zwischen den verschiedenen Programmpunkten genügend Zeit für einen weiteren Gedankenaustausch mit Kolleg(inn)en, Gleichgesinnten und Referent(inn)en.

ARBEITSRECHTSTAGE

ARBEITSRECHTSTAGE AUF SEITE 18

FRISCH DEIN WISSEN AUF!

OHNE GRENZEN: EBR

STARTER-PAKET BR 1 – 3

q BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Das Starter-Paket �ndest duq BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in deinem Landesprogrammq BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oder auf www.igbce-bws.de)

BASISSEMINARE

q Grundlagen des Arbeitsrecht – Basisseminar – Arbeitsrecht 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 q Grundlagen der strategischen Personalarbeit – Personalplanung und Personalentwicklung im Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26q Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse für Betriebsräte – Betriebswirtschaftliches Handeln im Betrieb und Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . siehe Broschüre Wirtschaft

q Kommunikation – Die wichtigsten Grundlagen für Reden, Verhandlungen und Beratungsgespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . siehe Broschüre Kommunikation und Social Media

TAGUNGEN

q 5. Forum Arbeitspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16q 12. Jahrestagung für Betriebsrätinnen und Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 q Arbeitsrechtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

AKTUELLES

q Workshop: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung – Neueste Gesetzesänderungen und bedeutende Urteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20q Workshop: Fremdpersonaleinsatz – Überblick über Regelungen zu Leiharbeit / Zeitarbeit und Werkverträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21q Arbeitszeitrecht aktuell – Rechtsgrundlagen, Trends und Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 q Wichtige Entwicklungen im Arbeitsrecht – Rechtsentwicklungen, die Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertretung kennen müssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23

GRUNDLAGEN

q Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Arbeitsrecht 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28 q Betriebliche Veränderungsprozesse sozial gestalten – Arbeitsrecht 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30 q Betriebsratsbeschlüsse richtig fassen – Relevante Grundlagen und Fehlerquellen der Beschlussfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31q Betriebsvereinbarungen richtig gestalten – Rechtsgrundlagen, Inhalte und Grenzen betrieblicher Vereinbarungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32q Betriebsvereinbarungen richtig gestalten – Kompaktseminar – Rechtsgrundlagen, Inhalte und Grenzen betrieblicher Vereinbarungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33q Abmahnung, Zeugnis, Beurteilungssysteme – Von der Rüge bis zum Lob . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34q Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen – Die rechtssichere Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35q Effektive Durchsetzung von Betriebsratsrechten – Wenn Gespräche nicht mehr helfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36q Sozialrecht für die betriebliche Praxis – Grundlegende Bedeutung und wichtige Neuerungen im Sozialrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37

14 | ARBEITSRECHT Inhalt

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .für die BR-Arbeit

top aktuell

Tagungen !

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Inhalt ARBEITSRECHT | 15

q Altersteilzeit, Flexirenten & Co. – Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer(innen).. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38q BR-Refresh: Das Rechts-Update – Für alle BR-Mitglieder, die zum 2. oder 3. Mal gewählt wurden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40q Betriebsöffentlichkeit und / oder Geheimhaltung bei der Betriebsratsarbeit? – Sicherer Umgang mit Informationen im Betriebsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41q Der Betriebsrat – aktiv für Aus- und Fortbildung – Mitbestimmungsmöglichkeiten bei betrieblicher Bildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42q Umgang mit Beschwerderechten der Arbeitnehmer – Ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43

SPEZIALISIERUNG

q Flexibilisierung und Mobilität im Arbeitsleben – Arbeitsrecht 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44q Prekäre Beschäftigung eingrenzen – Arbeitsrecht 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45q Workshop: Verhaltensbedingte Kündigung – Praktische Tipps und Handlungsmöglichkeiten bei Kündigungen und Abmahnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46q Workshop: Betriebsbedingte Kündigung – Wenn Unternehmen entscheiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47q Krankheitsbedingte Kündigung – Handlungsmöglichkeiten und präventive Maßnahmen für die Betriebsratsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48q Der Weg zurück in den Job – Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .49q Workshop: Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrats – Potenziale, Zuständigkeiten und Grenzen in der Einigungsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . .50q Haftungsrechte in der BR-Arbeit – Die Haftung des Betriebsrats und der Arbeitnehmer(innen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51q Mitarbeiterkontrollen und -überwachung – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52q Interessenausgleich und Sozialplan – Rechtliches Grundwissen rund um Betriebsänderungen und Personalabbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53q Mutterschutz, Elternzeit, P�egezeit – Aussteigen auf Zeit: Rechtsgrundlagen für mehr Zeit in der Familie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54q Arbeitsrechtliche Besonderheiten im Außendienst – Rechtlicher Rahmen und Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55q Verständnisvoll und rechtssicher: fundiertes Wissen für spezielle Beratungssituationen – Notwendiges Know-how für eine gute Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56q Beschäftigungssicherung in der Arbeitswelt 4.0 – Die Renaissance der Quali�zierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57q Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter – Industrie 4.0: Veränderung und Wirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58q Digitalisierung der Arbeit / Industrie 4.0 – Was sich verändert und was der BR im Sinne Guter Arbeit tun kann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59q Arbeitsrecht in Unternehmen mit Matrixstrukturen – Handlungsfelder des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von Matrixstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60q Arbeitsrecht für langjährige Betriebsräte – Auch ein alter Hase lernt neue Tricks! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61q Behinderung von Betriebsratsrechten – Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des Betriebsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62q Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter(innen) – Gründung, Zusammensetzung, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit . . . . . . . . . . . . . .63q Die Arbeit im Gesamt- / Konzernbetriebsrat – Strategische und organisatorische Hilfestellungen für die Arbeit auf betriebs- und konzernübergreifender Ebene . . . . . . . . . . . . . .64q Veränderungen im Betrieb managen – Arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Aspekte – Resilienz für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .65q Betriebliche Altersvorsorge – Eine wichtige betriebliche Sozialleistung verstehen und mitbestimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66q Betriebsrat, Gewerkschaft und Rechtsanwalt – Gemeinsam zur richtigen Eingruppierung der Beschäftigten im Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67q Der Betriebsrat im internationalen Unternehmen – Wenn die Entscheider im Ausland sitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .68q Europäisches Arbeitsrecht – Ein�uss des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .69q Europäische Betriebsräte und Betriebsräte in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) – Rechte und Möglichkeiten des Europäischen Betriebsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .70

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

16 | ARBEITSRECHT Ankündigung 5. Forum Arbeitspolitik

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

20.03. 21.03.19 10:00 Uhr 13:00 Uhr Bad Münder noch in Planung BWS-028-090601-19 N. N.

Dauer 2 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

5. Forum Arbeitspolitik20. – 21.03.2019

q Wichtige Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitsgestaltung

q Effekte der Digitalisierung am Arbeitsplatz

q Fachforen mit Fachreferent(inn)en zu aktuellen Praxis- themen

q Aktuelle Anforderungen für die Ausrichtung der Arbeits-politik der IG BCE

q Netzwerkbildung für neu gewählte Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Auch in diesem Jahr werden auf der Jahresfachkonferenz die aktuellen arbeits- und betriebspolitischen Themen für die Interes-senvertretung kompakt und kompetent thematisiert.

Die Tagung greift aktuelle Entwicklungen auf und vermittelt durch ausgewiesene Fachreferent(inn)en aus Forschung, Betriebsbe-ratung und betrieblicher Praxis, wie die Herausforderungen im Betrieb erfolgreich bewältigt werden.

Zudem bieten sich, wie in den vorherigen Foren auch, Möglichkeiten, sich als Interessenvertretung auszutauschen und Netzwerke zu knüpfen.

Eindrücke vom Forum 2017

save the date

Das ausgewiesene Programm mit allen Einzelheiten und Vorabanmeldungen sowie weiteren Informatio-nen folgt. Auf unserer Website halten wir dich auf dem Laufen-den: www.igbce-bws.de. Bei Fragen helfen wir dir gern telefonisch weiter: Hotline 0511 7631-336.

Ankündigung 12. Jahrestagung für Betriebsrätinnen und Betriebsräte ARBEITSRECHT | 17

12. Jahrestagung für Betriebsrätinnen und Betriebsräte – Herbst 2019

Mittlerweile ist diese zentrale Veranstaltung rund um aktuelle betriebs- und arbeitspolitische Themen und Entwicklungen für viele Betriebsrätinnen und Be-triebsräte ein fest eingeplanter Bestandteil ihres Kalenders.

Auch 2019 bietet die 12. BR-Jahrestagung wieder ein randvolles Programm mit hochinteressanten Vorträgen, spannenden Podiumsdiskussionen, themenspezi-fischen Workshops und einer prall gefüllten Ideenbörse. Diverse Dienstleister und Produktanbieter werden wieder auf der begleitenden Betriebsratsmesse über neue Trends und Angebote aus der Welt der Arbeit informieren.

Die genauen Termine, das Programm im Einzelnen und alle weiteren Informatio-nen folgen, siehe auch: www.igbce-bws.de. Gern hilft dir unsere Hotline weiter: 0511 7631-336.

AUSTAUSCH

FOREN

BLICK IN DIE ZUKUNFT – HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE BETRIEBSRATSARBEIT IN DEN KOMMENDEN JAHREN

VORTRÄGE

Eindrücke von der BR-Jahrestagung 2017

Eindrücke von der BR-Jahrestagung 2017

Eindrücke von der BR-Jahrestagung 2017

save the date

18 | ARBEITSRECHT Tagung

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

16.01. 18.01.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder noch in Planung BWS-001-090201-19 Andrea Kraatz

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Arbeitsrechtstage

Kaum ein anderes Rechtsgebiet verändert sich so schnell wie das Arbeitsrecht. Neben Gesetzesänderungen und der Weiter-entwicklung der Rechtsprechung tragen dazu auch technische Entwicklungen und gesellschaftliche Strömungen bei, die unsere Arbeitswelt verändern, wie zum Beispiel die Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeit. Auf den Arbeitsrechtstagen bringst du deine Kenntnisse auf den neuesten Stand – und das topaktuell und aus erster Hand. Denn die Referent(inn)en kommen aus Justiz, Politik, Wissenschaft, betrieblicher Praxis und Gewerkschaft. Neben erstklassigen Vorträgen werden in Foren und bei Dis-kussionen Praxisbeispiele besprochen und du erhältst Hilfestellung für deine konkrete Betriebsratsarbeit. Zudem wirst du viele Anregungen aus den Gesprächen mit Kolleg(inn)en und Referent(inn)en mitnehmen, für die es neben dem offiziellen Programm Gelegenheit gibt.

Tagung !save the date

Das ausgewiesene Programm mit allen Einzelheiten und Vorabanmeldungen sowie weiteren Informatio-nen folgt. Auf unserer Website halten wir dich auf dem Laufen-den: www.igbce-bws.de. Bei Fragen helfen wir dir gern telefonisch weiter: Hotline 0511 7631-336.

Tagung ARBEITSRECHT | 19

Tagung !

DISKUSSIONEN

AUSTAUSCH

FOREN

FOREN

VORTRÄGE

Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

Eindrücke aus 2018

20 | ARBEITSRECHT Aktuelles

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

08.01. 11.01.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-200201-19 Gerda Reichel

08.04. 09.04.19 12:00 Uhr 12:00 Uhr Hotel Gloria, Stuttgart 690,00 € BWS-005-200202-19 Dieter Moeller

10.04. 12.04.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-200203-19 Norbert Schuster

27.10. 30.10.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-200204-19 Gerda Reichel

06.11. 08.11.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-200205-19 Ralf Wichmann

Dauer 2** / 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Workshop: Aktuelle Rechtsprechung und GesetzgebungNeueste Gesetzesänderungen und bedeutende Urteile

top aktuell

****

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Neue und geänderte Gesetze im Arbeitsrecht und ange-kündigte arbeitsrechtliche Entwicklungen einschließlich der Begründung des Gesetzgebers und der Positionen der IG BCE

q Analyse der (zukünftigen) Veränderungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die konkrete Betriebsratsarbeit

q Neueste Rechtsprechung der Gerichte zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie zu wesentlichen tarif-rechtlichen Fragen

q Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats auf Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichtsbarkeit in der betrieblichen Praxis

Für eine effektive Interessenvertretung müssen Betriebsrätinnen und Betriebsräte stets auf dem neuesten rechtlichen Stand sein. Das gilt vor allem für das Arbeitsrecht, denn gerade in diesem Bereich gibt es häufige und zahlreiche Gesetzesänderungen und damit verbunden eine immer neue Rechtsprechung. Dieser Workshop verschafft dir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Entscheidungen im Arbeitsrecht und zeigt auf, was sie ganz konkret für die Arbeit des Betriebsrats bedeuten.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

20.02. 22.02.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-200301-19 Timea Erdei

02.04. 03.04.19 10:30 Uhr 15:00 Uhr Holiday Inn München-Süd 690,00 € BWS-005-200302-19 Irena Schauer

21.08. 23.08.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-200303-19 Timea Erdei

Dauer 2** / 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Aktuelles ARBEITSRECHT | 21

Workshop: FremdpersonaleinsatzÜberblick über Regelungen zu Leiharbeit / Zeitarbeit und Werkverträgen

top aktuell

**

q Begriff der Leiharbeit und Abgrenzung

q Überblick über die Neuregelungen bei der Leiharbeit

q Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmer(inne)n gemäß § 99 BetrVG

q Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmer(inne)n gemäß § 87 BetrVG

q Austausch eigener Arbeitnehmer(innen) durch Leiharbeitnehmer(innen)

q Outsourcing durch Werkverträge

q Praxistipps rund um die Leiharbeit

Statt auf Festanstellungen setzen immer mehr Unternehmen auf den Einsatz von Leiharbeitnehmer(inne)n oder auf Werkverträge. Doch sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die soziale Situation dieser Mitarbeitergruppe sind oft sehr viel schlechter als die der Stammbelegschaft. Zudem können durch den Einsatz von Fremdpersonal die bestehenden Arbeitsplätze bedroht sein. Vor die-sem Hintergrund sollten Betriebsrätinnen und Betriebsräte wissen, welche Mitbestimmungsrechte sie bei Leiharbeit/Zeitarbeit und Werkverträgen haben und ob es Möglichkeiten gibt, diese Beschäftigungsformen einzuschränken oder zu unterbinden.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

Arbeitszeitrecht aktuellRechtsgrundlagen, Trends und Rechtsprechung

22 | ARBEITSRECHT Aktuelles

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

27.10. 30.10.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-201201-19 Sebastian Stoffregen

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

top aktuell

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Kann Rufbereitschaft Arbeitszeit sein?

Nach deutschem Verständ-nis ist die Rufbereitschaft selbst keine Arbeitszeit, nur der jeweilige Einsatz. Anders urteilte vor Kurzem der Euro-päische Gerichtshof bei einem Feuerwehrmann. Er bewertete Rufbereitschaft aber nicht als Arbeitszeit, sondern als Bereitschaftsdienst – jedoch nur, wenn der Feuerwehrmann bei einem Ruf innerhalb von höchstens acht Minuten auf der Wache erscheinen muss. Auch das Bundesarbeitsgericht urteilte übrigens schon in eine ähnliche Richtung.

q Grundlagen des Arbeitszeitrechts

q Flexibilisierungsmöglichkeiten und ihre Grenzen

q Sozialrechtliche Aspekte beim Thema Arbeitszeit • Arbeitszeiten außerhalb des Unternehmens

q Aktuelle Rechtsprechung • Problemfälle aus der Praxis

q Zukünftige mögliche Änderungen des Arbeitszeitrechts

In Zeiten fortschreitender Digitalisierung, mobiler Arbeit und der Forderung nach immer mehr Flexibilität sind Diskussionen um Arbeitszeiten an der Tagesordnung. Das Seminar verschafft dir einen Überblick über das geltende Arbeitszeitrecht und klärt, was aufgrund welcher Rechtsgrundlage zulässig ist und an welcher Stelle möglicherweise rechtliche Vorgaben missachtet werden. Zudem berücksichtigen wir sozialrechtliche Aspekte und besprechen Praxisfälle auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung. Mit diesen Kenntnissen kannst du adäquat auf heutige und zukünftige Veränderungen im Betrieb reagieren.

Aktuelles ARBEITSRECHT | 23

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

26.05. 29.05.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-200401-19 Gerda Reichel

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Wichtige Entwicklungen im Arbeitsrecht – Rechtsentwicklungen, die Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertretung kennen müssen

top aktuell

q Neue und geänderte Gesetze im Arbeitsrecht

q Die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit

q Erkennen von rechtlichen Entwicklungen, die für die Betriebsratsarbeit von Bedeutung sind

q Darstellen von Möglichkeiten, wie das Betriebsrats- gremium informiert werden kann

Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter(innen) tragen eine besondere Verantwortung. So müssen sie das Betriebsrats-gremium über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht informieren. Hierfür müssen sie natürlich über neue Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden sein. Nur so kann der Betriebsrat seine rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Das Seminar verschafft dir einen Überblick über Veränderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bereich des Arbeits-rechts, die für die Betriebsratsarbeit relevant sind.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

24 | ARBEITSRECHT Basisseminar

Grundlagen des Arbeitsrechts – Basisseminar Arbeitsrecht 1

Ich muss meinen Kolleginnen und Kollegen weiterhelfen können, wenn arbeitsrechtliche Lösungen erforderlich sind. Zum Beispiel ist das Wissen, auf welche Sätze und Formulierungen es beim Arbeits-vertrag ankommt, unverzichtbar. Nur dann weiß man genau, was gemacht werden muss und was man tunlichst lassen sollte. Es ist für einen Betriebsrat unerlässlich, dieses Seminar zu belegen. Es gibt sehr viele Feinheiten mit Verweisen in den einzelnen Paragrafen. Ich muss wissen, wie ich diese nutze, auf sie reagiere oder aktiv werde.

1. Buchholz | Rehwald | Schuster Ratgeber Arbeitsvertrag

2. BWS-Seminarordner Arbeitsrecht 1

Bildung mit Perspektive Qualifizierungsbaustein „BetriebsBerater(in) Arbeitsrecht“. Infos: www.igbce-bws.de oder in der Broschüre „Die BR-Akademie“.

q Arbeiten mit Rechtsquellen • Gesetzestexte, Bücher, Loseblattsammlungen,

Online-Angebote und Kommentare • Praktische Übungen zum Umgang mit arbeitsrechtlichen

Quellen

q Die unterschiedlichen Regelungsebenen im Arbeitsrecht • Betriebliche Übung • Arbeitsvertrag • Betriebsvereinbarung • Das Verhältnis von Gesetz, Verordnung und EU-Recht

q Der Tarifvertrag • Tarifbindung • Nachwirkung des Tarifvertrags • Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz • Das Günstigkeitsprinzip aus § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz

q Der Arbeitsvertrag • Grundlage der Beschäftigung von Arbeitnehmer(inne)n • Begründung des Arbeitsvertrags • Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag • Abmahnung • Arbeitnehmerhaftung

q Die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats bei Formulararbeitsverträgen

q Unterschiedliche Formen von Arbeitsverhältnissen • Befristete Arbeitsverhältnisse • Teilzeitarbeitsverhältnisse • Arbeitnehmerüberlassung und die Abgrenzung zum

Werkvertrag

q Überblick über die Rechte der Beschäftigten • Bundesurlaubsgesetz • Entgeltfortzahlungsgesetz • Arbeitszeitgesetz

Eine Aufgabe des Betriebsrats besteht darin, die Wahrung der Schutzrechte der Arbeitnehmer(innen) zu überwachen. Um dieser Aufgabe nachzukommen, müssen die Betriebsrätinnen und Betriebsräte die verschiedenen Rechts- und Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht kennen und ihr Zusammenwirken verstehen. Dieses Seminar gibt dir einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer(inne)n, die sich aus Verträgen, Betriebsvereinbarungen, Verordnungen, Gesetzen und Recht-sprechung ergeben.

Sascha Baumhardt, Kranfahrer, Tokai Erft Carbon, Betriebsrat seit 2010, Besuch des Basisseminars im April 2017

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

06.01. 11.01.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-030101-19 Fred Markowski

20.01. 25.01.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.590,00 € BWS-003-030102-19 Irena Dreißiger, Siegfried Scholz

10.02. 15.02.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-030103-19 Sebastian Stoffregen

17.03. 22.03.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-030104-19 Michaela Vetter

07.04. 12.04.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.590,00 € BWS-003-030105-19 Irena Dreißiger, Siegfried Scholz

06.05. 10.05.19 10:30 Uhr 12:45 Uhr Hotel Wittelsbacher Höh, Würzburg 1.590,00 € BWS-005-030106-19 Dieter Dankowsi

02.06. 07.06.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-030107-19 Norbert Oschmann

16.06. 21.06.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-030108-19 Sebastian Stoffregen

23.06. 28.06.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-030109-19 Fred Markowski

07.07. 12.07.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-030110-19 Norbert Oschmann

04.08. 09.08.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-030111-19 Sebastian Stoffregen

11.08. 16.08.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-030112-19 Fred Markowski

15.09. 20.09.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-030113-19 Sebastian Stoffregen

22.09. 27.09.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.590,00 € BWS-003-030114-19 Irena Dreißiger, Siegfried Scholz

20.10. 25.10.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-030115-19 Norbert Oschmann

10.11. 15.11.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-030116-19 Ralf Neubauer, Ralf Wichmann

08.12. 13.12.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-030117-19 Norbert Oschmann

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Basisseminar ARBEITSRECHT | 25

Das Seminar „Grundlagen des Arbeitsrechts“ behandelt Abmahnungen, Kündigun-gen, Arbeitsverträge und andere Dinge, über die ich als Betriebsrätin Bescheid wissen möchte. Schließlich muss ich meine Rechte und P�ichten bei der Betriebsratsarbeit kennen. Das Seminar ist sehr gut strukturiert. Man kann immer nachfragen und ein-haken, es wird einem alles erklärt. Viele Teilnehmer(innen) bringen auch ihre eigenen Fälle ein. Die werden dann beispielhaft besprochen und diskutiert. Davon pro�tieren wir alle. Gerade wenn es gilt, Sachverhalte richtig einordnen zu können.Brigitte Fürst, Büromanagerin, RAG Montan-Immobilien GmbH, Betriebsrätin seit 2014, Besuch des Basisseminars im April 2017

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

26 | ARBEITSRECHT Basisseminar

Grundlagen der strategischen PersonalarbeitPersonalplanung und Personalentwicklung im Unternehmen – Basisseminar

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Hartmut Klein-SchneiderPersonalplanung – Analyse und Handlungs-empfehlungen

q Die Personalplanung nach § 92 BetrVG • Personalentwicklungsplanung und Personalkosten-

planung • Personalbedarfsplanung und Personaleinsatzplanung • Personalbeschaffungsplanung und Personalabbau-

planung

q Grundlagen einer Personalbedarfsplanung • Wie viele Arbeitnehmer(innen) mit welcher Qualifikation

werden zu welchem Zeitpunkt wo gebraucht? • Welche Rolle spielt dabei Fremdbeschäftigung, Befristung

und Teilzeitarbeit?

q Die Grundlagen der Personalentwicklungsplanung

q Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 96, 97, 98 BetrVG • Durchführung von Bildungsmaßnahmen • Förderungs- und Ermittlungspflicht des Arbeitgebers • Fortbildung und Umschulung • Analyse des Berufsbildungsbedarfs

q Berufs- und Weiterbildung als Elemente des lebenslangen Lernens

q Der § 92a BetrVG zur Beschäftigungssicherung

q Die Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats

q Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG • Einstellung, Versetzung, Umsetzung, Eingruppierung

q Die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats bei Formulararbeitsverträgen

q Die Widerspruchsgründe aus § 102 Abs. 3 BetrVG im Rahmen der Personalplanung

Die Mitbestimmung bei der Personalplanung und -entwicklung im Unternehmen bietet ein großes Handlungsfeld für den Be-triebsrat. Sie umfasst nicht nur die Widerspruchsmöglichkeiten bei personellen Einzelmaßnahmen, sondern ist auch eine stra- tegische Aufgabe, um beispielsweise nachhaltig Arbeitsplätze zu sichern, die Aus- und Weiterbildung im Unternehmen zu fördern und eine alters- und alternsgerechte Beschäftigung zu unterstützen. Während Arbeitgeber den Personalbedarf oft nur nach be-triebswirtschaftlichen Kriterien betrachten, stellen wir uns in diesem Seminar die Frage, welche Aspekte dabei noch eine Rolle spielen. Du erfährst, welche Informationsansprüche der Betriebsrat hinsichtlich der Personalplanung hat und wie er sie in eine erfolgreiche Personalstrategie überführen kann.

Bildung mit Perspektive Qualifizierungsbaustein „BetriebsBerater(in) Sozialökonomie“. Infos: www.igbce-bws.de oder in der Broschüre „Die BR-Akademie“.

Als junges Gremium bringen wir neuen Schwung in unseren Betrieb. Da es noch einiges gibt, wo wir uns nicht hundertprozentig auskennen, mache ich diese Schulungen. Das bringt einen echt voran. Gerade, wenn man noch nicht so lange dabei ist.

Als mein Schichtleiter aus gesundheitlichen Gründen in Rente gegangen ist, habe ich dessen Arbeit als Vorarbeiter übernommen. Darunter hat meine BR-Arbeit gelitten. Das ändere ich nun seit Anfang 2013. Seitdem bin ich mit Herzblut dabei und besuche die BWS-Seminare.

Die BWS ist mit das Beste, was es gibt. Die Referent(inn)en helfen bei praktischen Problemen, geben Tipps und machen Vorschläge, wie man sich bei Differenzen effektiv verhalten kann. Hier wird nicht stur ein Pro-gramm durchgezogen, hier nimmt man sich der Anliegen der Teilneh-mer(innen) wirklich an. Arne Bünger, gelernter Schlosser, Vorarbeiter, esco Braunschweig-Lüneburg,Betriebsrat seit 2011

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

24.03. 29.03.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-030201-19 Sephora McElroy

12.05. 17.05.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-030202-19 Christoph Schneider

04.08. 09.08.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-030203-19 Sephora McElroy

10.11. 15.11.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.590,00 € BWS-003-030205-19 Victor W. Hering, Dr. Sascha Weigel

08.12. 13.12.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-030204-19 Christoph Schneider

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Basisseminar ARBEITSRECHT | 27

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

28 | ARBEITSRECHT Grundlagen

Die Beendigung des ArbeitsverhältnissesArbeitsrecht 2

Besuch eines Arbeitsgerichts Optional findet eine thematisch passende Exkursion zu einem Arbeitsgericht statt:• Verfolgen der Arbeitsgerichtstermine• Nachbereitung der Gerichtsverhandlun-

gen vom Vortag durch den Arbeitsrichter

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

1. Werner Hinrichs Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen

2. Zwanziger | Altmann | Scheppendahl Kündigungsschutzgesetz – Basiskommentar

3. BWS-Seminarordner Arbeitsrecht 2

Bildung mit Perspektive Qualifizierungsbaustein „BetriebsBerater(in) Arbeitsrecht“. Infos: www.igbce-bws.de oder in der Broschüre „Die BR-Akademie“.

q Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

q Kündigungen mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG

q Das Kündigungsschutzgesetz im systematischen Überblick

q Anwendungsbereich des KSchG Fristen, Form und Zugang von Kündigungen

q Kündigungsschutz ausgewählter Personengruppen

q Verhaltensbedingte Kündigung • Abmahnung

q Personenbedingte Kündigung • Krankheit • Sucht und Abhängigkeit • Persönliche Eignung

q Betriebsbedingte Kündigung • Auswahlrichtlinien • Namenslisten • Sozialauswahl

q Außerordentliche Kündigung

q Änderungskündigung • Reaktionsmöglichkeiten auf Änderungskündigungen

q Das Verfahren beim Arbeitsgericht

In den letzten Jahren hat sich das Kündigungsschutzrecht durch zahlreiche Urteile des Bundesarbeitsgerichts verändert. Umso wichtiger ist es für Betriebsrätinnen und Betriebsräte, sich über die aktuelle Rechtsprechung und über geplante gesetzliche Veränderungen auf dem Laufenden zu halten. Das Seminar gibt dir einen Überblick über das Thema Kündigungen sowie zu Aufhe-bungs- und Abwicklungsverträgen. Darüber hinaus hast du optional die Möglichkeit, bei einem Besuch des Arbeitsgerichts die gelebte Praxis der Rechtsprechung kennenzulernen.

Grundlagen ARBEITSRECHT | 29

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

20.01. 25.01.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310101-19 Ralf Neubauer, Ralf Wichmann

10.02. 15.02.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-310102-19 Javier Davila Cano

24.03. 29.03.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.590,00 € BWS-003-310103-19 Irena Dreißiger, Siegfried Scholz

07.04. 12.04.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310104-19 Ralf Neubauer

07.04. 12.04.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-310105-19 Javier Davila Cano

02.06. 07.06.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310106-19 Ralf Neubauer, Ralf Wichmann

08.07. 12.07.19 10:30 Uhr 12:45 Uhr Hotel Wittelsbacher Höh, Würzburg 1.590,00 € BWS-005-310107-19 Irena Schauer

11.08. 16.08.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310108-19 Ralf Neubauer

25.08. 30.08.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-310109-19 Nadine Burgsmüller

15.09. 20.09.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-310110-19 Gerda Reichel

22.09. 27.09.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310111-19 Ralf Wichmann

20.10. 25.10.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-310112-19 Nadine Burgsmüller

10.11. 15.11.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.590,00 € BWS-003-310113-19 Irena Dreißiger, Siegfried Scholz

08.12. 13.12.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310114-19 Ralf Neubauer

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Pro Jahr belege ich etwa zwei Seminare bei der BWS. Man kennt die Häu-ser, sie sind wie ein zweites Zuhause. Uns verbinden die gleiche Branche und ähnliche Probleme, wir inspirieren uns gegenseitig, pro�tieren von den Erfahrungen anderer und nehmen frische Ideen mit ins eigene Unternehmen.Petra Formolo, Chemielaborantin (Teamleiterin Labor), Salzenbrodt GmbH & Co. KG (Marke Collonil), Betriebsratsvorsitzende, Besuch eines Arbeitsrechtsseminars im April 2017

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

30 | ARBEITSRECHT Grundlagen

Betriebliche Veränderungsprozesse sozial gestaltenArbeitsrecht 3

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

19.05. 24.05.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310201-19 Nadine Burgsmüller

19.05. 24.05.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-310202-19 Ralf Heidemann

30.06. 05.07.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-310203-19 Ralf Heidemann

01.09. 06.09.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310204-19 Nadine Burgsmüller

20.10. 25.10.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.590,00 € BWS-003-310205-19 Irena Dreißiger, Siegfried Scholz

04.11. 08.11.19 10:30 Uhr 12:45 Uhr Hotel Wittelsbacher Höh, Würzburg 1.590,00 € BWS-005-310206-19 Dieter Dankowski

24.11. 29.11.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-310207-19 Nadine Burgsmüller

01.12. 06.12.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310208-19 Ralf Wichmann

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

1. Bachner | Gerhardt Betriebsübergang / Interessenaus-

gleich / Sozialplan

2. BWS-Seminarordner Arbeitsrecht 3

Arbeitsgericht / ArbeitsrichterAbhängig von den zeitlichen und örtlichen Möglichkeiten besuchen wir entweder ein Arbeitsgericht und nehmen an Verhand-lungen teil oder wir führen im Seminar intensive praxisnahe Gespräche mit einem Arbeitsrichter.

q Formen der Betriebsänderung (§ 111 BetrVG)

q Vorschläge zur Beschäftigungssicherung (§§ 92, 92a BetrVG)

q Interessenausgleich und Sozialplan • Interessenausgleich und Sozialplan als

Gestaltungsinstrument des Betriebsrats • Zustandekommen des Interessenausgleichs und

Sozialplans • Auswirkungen des Interessenausgleichs auf die

Beschäftigten

q Die Mitwirkung des Betriebsrats bei Veränderungen der Betriebsorganisation

q Der Betriebsübergang • Gestaltung der Mitbestimmung • Informationspflicht des Arbeitgebers • Folgen für die Arbeitnehmer(innen) • Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer(innen) • Betriebsübergang und Kündigungsverbot

q Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) • Verschmelzung und Spaltung von juristischen Personen • Anwendbarkeit der Regelungen zum Betriebsübergang • Outsourcing • Aktuelle Rechtsprechung zu betrieblichen

Umstrukturierungen

q Auswirkungen des Betriebsübergangs auf die Arbeitnehmervertretungsstruktur

Betriebliche Veränderungsprozesse wie Betriebsübergänge oder die Umwandlung von Unternehmen sind oft mit zahlreichen Kon-sequenzen für die Arbeitnehmer(innen) verbunden. Umso wichtiger ist es, dass der Betriebsrat weiß, welche Einflussmöglichkei-ten er bei der sozialen Gestaltung von Betriebsänderungen hat. Das Seminar zeigt auf, welche Rechte der Betriebsrat besitzt und wie er diese Rechte bei der Gestaltung eines Interessenausgleichs sowie eines Sozial- oder Transfersozialplans durchsetzen kann. Abhängig von den zeitlichen und örtlichen Möglichkeiten besuchen wir entweder ein Arbeitsgericht und nehmen an Verhandlungen teil oder wir führen im Seminar intensive praxisnahe Gespräche mit einem Arbeitsrichter.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Grundlagen ARBEITSRECHT | 31

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

08.09. 11.09.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-310301-19 Norbert Schuster

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Betriebsratsbeschlüsse richtig fassenRelevante Grundlagen und Fehlerquellen der Beschlussfassung

q Betriebsratsbeschlüsse als Fundament der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten

q Formalien • Was ist zu beachten bei der Einladung? • Was ist zu beachten bei der Tagesordnung? • Wie kann die Tagesordnung geändert werden?

q Teilnehmer(innen) und Ersatzmitglieder • Wer darf an der Betriebsratssitzung teilnehmen? • Wann ist ein Ersatzmitglied einzuladen? • Wann beginnt der absolute, wann der nachwirkende

Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder?

q Was ist zu beachten beim Beauftragen von Anwält(inn)en?

q Wann können fehlerhafte Betriebsratsbeschlüsse geheilt werden?

q Besonderheiten der Beschlussfassung

q Beteiligung bei der Anhörung zur Kündigung/Versetzung

q Beispiele anhand von Urteilen aus der aktuellen Rechtsprechung

Kleine Fehler – große Folgen: Hält der Betriebsrat sich rund um Betriebsratssitzungen und Betriebsratsbeschlüsse nicht an ge-wisse Formalitäten, kann dies ernste Konsequenzen nach sich ziehen und im Extremfall sogar die Arbeitsplätze der Kolleg(inn)en bedrohen, wenn sich die Arbeitgeberanwälte Formfehler zunutze machen können. Dieses Seminar gibt dir Sicherheit hinsichtlich der formalen Aspekte einer Betriebsratssitzung – von der Einladung über die Tagesordnung bis zur Beschlussfassung.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

27.01. 01.02.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310401-19 Bärbel Biere, Dr. Kerstin Dälken

20.10. 25.10.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310402-19 Bärbel Biere

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

32 | ARBEITSRECHT Grundlagen

Betriebsvereinbarungen richtig gestaltenRechtsgrundlagen, Inhalte und Grenzen betrieblicher Vereinbarungen

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Rechtsgrundlagen für Betriebsvereinbarungen

q Gestaltungsinstrument Betriebsvereinbarung • Freiwillige Betriebsvereinbarung • Erzwingbare Betriebsvereinbarung • Typische Regelungsgegenstände (§ 87 BetrVG)

q Rechtliche Wirkung • Verhältnis von Betriebsvereinbarungen zum

Arbeitsvertrag • Tarifvorrang • Günstigkeitsprinzip • Abgrenzung Betriebsvereinbarung/Regelungsabrede

q Durchführung der Betriebsvereinbarung • Verantwortung • Handlungsmöglichkeiten bei Verstößen

q Zustandekommen der Betriebsvereinbarung • Freie Verhandlungen • Einigungsstelle

q Beendigung von Betriebsvereinbarungen • Kündigung • Befristung • Nachwirkung • Schicksal der Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang

und Insolvenz

q Umsetzung in die Praxis • Formulierungsübungen • Rollenspiel: Die Verhandlung einer Betriebsvereinbarung • Exemplarisches Lernen: Analyse mitgebrachter Beispiele

unter Beachtung der Seminarinhalte

Die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Betriebsrats. Dabei kommt es nicht nur darauf an, die rechtlichen Grundlagen rund um Betriebsvereinbarungen zu kennen, sondern auch auf das Geschick bei Verhandlun-gen mit dem Arbeitgeber. Neben den formalen und rechtlichen Hintergründen von Betriebsvereinbarungen bereitet dich dieses Seminar ganz konkret anhand von Textübungen, Rollenspielen und Beispielen aus der Praxis auf erfolgreiche Verhandlungen vor. Dazu kannst du auch gerne eigene Beispiele aus deinem Betrieb mitbringen, die dann gemeinsam erörtert werden.

Steiner | Mittländer | Fischer Betriebsvereinbarung

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

01.04. 03.04.19 10:30 Uhr 12:45 Uhr GHOTEL hotel & living Würzburg 1.066,00 € BWS-005-310501-19 N. N.

26.05. 29.05.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-310502-19 Nadine Burgsmüller

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Grundlagen ARBEITSRECHT | 33

Betriebsvereinbarungen richtig gestalten – KompaktseminarRechtsgrundlagen, Inhalte und Grenzen betrieblicher Vereinbarungen

q Rechtsgrundlagen für Betriebsvereinbarungen

q Gestaltungsinstrument Betriebsvereinbarung • Freiwillige Betriebsvereinbarung • Erzwingbare Betriebsvereinbarung • Typische Regelungsgegenstände (§ 87 BetrVG)

q Rechtliche Wirkung • Verhältnis von Betriebsvereinbarungen zum

Arbeitsvertrag • Tarifvorrang • Günstigkeitsprinzip • Abgrenzung Betriebsvereinbarung/Regelungsabrede

q Zustandekommen der Betriebsvereinbarung • Freie Verhandlungen • Einigungsstelle • Formulierungsübungen

q Durchführung der Betriebsvereinbarung • Verantwortung • Handlungsmöglichkeiten bei Verstößen • Beendigung • Nachwirkung

q Was geschieht mit Betriebsvereinbarungen bei Betriebsübergang oder Insolvenz?

Die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen ist eine der wesentlichen Aufgaben des Betriebsrats. Um sie erfolgreich wahrnehmen zu können, muss er mit den rechtlichen Grundlagen rund um Betriebsvereinbarungen vertraut sein. Neben den formalen und rechtlichen Aspekten von Betriebsvereinbarungen lernst du in diesem Seminar auch taktische Varianten der Verhandlungsführung sowie verschiedene Formulierungen und ihre Auswirkungen kennen. Das alles ganz praxisnah und gerne auch anhand eigener Bei-spiele, die du aus deinem Betrieb zur gemeinsamen Erörterung mitbringen kannst.

Steiner | Mittländer | Fischer Betriebsvereinbarung

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

20.01. 23.01.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-311101-19 Javier Davila Cano

03.02. 06.02.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-311102-19 Javier Davila Cano

16.06. 19.06.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-311103-19 Dr. Jörg Rumpf

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

34 | ARBEITSRECHT Grundlagen

Abmahnung, Zeugnis, BeurteilungssystemeVon der Rüge bis zum Lob

Claudia Kilian Das Arbeitszeugnis – Schreiben, prüfen, Geheimcodes knacken

Bildung mit Perspektive Qualifizierungsbaustein „BetriebsBerater(in) Arbeitsrecht“. Infos: www.igbce-bws.de oder in der Broschüre „Die BR-Akademie“.

q Abmahnungen • Die Bedeutung von Abmahnungen für das

Arbeitsverhältnis • Was kann Gegenstand einer Abmahnung sein? • Inhalt, Form und Fristen bei Abmahnungen • Wer kann wie Abmahnungen aussprechen? • Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer(innen),

auf eine Abmahnung zu reagieren?

q Mitarbeitergespräche und Beurteilungssysteme • Die Bedeutung von Mitarbeiterbefragungen für die

Arbeitnehmer(innen) • Formen und Möglichkeiten einer Mitarbeiter-/

Vorgesetztenbeurteilung • Mitarbeiterbefragungen und Beurteilungen als

Instrument der Personalplanung • Chancen und Risiken aus Mitarbeitergesprächen und

Beurteilungen für die Arbeitnehmer(innen)

q Zeugnisse • Die Bedeutung von Zeugnissen/Zwischenzeugnissen für

die Arbeitnehmer(innen) • Die verschiedenen Zeugnisarten • Zeugnissprache: Was bedeutet welche Formulierung?

Eine Abmahnung ist eine ernste Angelegenheit und kann die Vorstufe zu einer drohenden Kündigung sein. Deshalb ist es für den Betriebsrat wichtig, zu wissen, wie sich ein(e) Arbeitnehmer(in) dagegen wehren kann und welche Beschwerdemöglichkeiten es gibt. Auch Zeugnisse haben für den persönlichen Lebensweg eines Menschen eine große Bedeutung. In diesem Seminar lernst du, zwischen den Zeilen von Zeugnissen zu lesen und deine Kolleg(inn)en entsprechend zu beraten. Zudem beschäftigt sich das Semi-nar mit den Themen Beurteilungssysteme und Mitarbeitergespräche und zeigt dir die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in diesem Bereich auf.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Inge Böttcher Rechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen

q Überblick über die Personalplanung nach §§ 92, 92a BetrVG als Instrument des Betriebsrats zur vorausschau-enden Planung und Steuerung von personellen Einzelmaß-nahmen nach § 99 BetrVG

q Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einstel-lungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Verset-zungen

q Rechtliche Anforderungen an die ordnungsgemäße Unter-richtung durch den Arbeitgeber bei personellen Einzel-maßnahmen

q Die Zustimmungsverweigerung bei Einstellungen, Ein-gruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen

q Praxistraining anhand von Beispielfällen

q Das Zustimmungsersetzungsverfahren durch den Arbeitge-ber bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat

q Vorläu�ge personelle Maßnahmen des Arbeitgebers und Informationsp�icht gegenüber dem Betriebsrat

q Gerichtliche Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen

Eine der vorrangigen Aufgaben des Betriebsrats ist seine Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. Ob Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen oder Versetzungen – bei all diesen Maßnahmen unterliegt der Arbeitgeber Informations-pflichten gegenüber dem Betriebsrat. In diesem Seminar erfährst du – auch anhand von Beispielen aus der Praxis –, welche Infor-mationen dem Betriebsrat zustehen, warum, wann und wie er seine Zustimmung zu den Maßnahmen verweigern kann und wie er seine Mitbestimmungsrechte gegebenenfalls vor Gericht durchsetzt.

Grundlagen ARBEITSRECHT | 35

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

16.06. 19.06.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-310601-19 Ralf Heidemann

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Mitbestimmung bei personellen EinzelmaßnahmenDie rechtssichere Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

10.03. 15.03.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310701-19 Bärbel Biere, Dr. Kerstin Dälken

24.11. 29.11.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-310702-19 Bärbel Biere, Dr. Kerstin Dälken

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

36 | ARBEITSRECHT Grundlagen

Effektive Durchsetzung von Betriebsratsrechten Wenn Gespräche nicht mehr helfen

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Wolfgang Trittin Sicherung und Durchsetzung von Betriebs-ratsrechten

q Durchsetzungsebenen im Überblick

q Grundlagen der Arbeitsgerichtsbarkeit • Urteilsverfahren • Beschlussverfahren q Beschlussverfahren • Besondere Beschlussverfahren • Verhandlung im Beschlussverfahren • Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren • Praxisbeispiel: Vorbereitung einer einstweiligen

Verfügung q Arbeitsgerichtsbesuch und Nachbereitung

Die Einigungsstelle als Durchsetzungsinstrument • Zuständigkeit der Einigungsstelle • Aufgaben der Einigungsstelle • Formen der Einigungsstelle • Erzwingbares Einigungsstellenverfahren • Freiwilliges Einigungsstellenverfahren • Rechtliche Voraussetzungen für die Anrufung • Rechtliche und strategische Überlegungen des

Betriebsrats im Vorfeld der Einigungsstelle

q Unterlassungsanspruch • Allgemeiner Unterlassungsanspruch • Besonderer Unterlassungsanspruch

q Ordnungswidrigkeitenverfahren

q Strafantrag gegen den Arbeitgeber

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Das gilt umso mehr, wenn ein Arbeitgeber versucht, die Rechte des Betriebsrats zu unterwandern. In diesem Seminar lernt ihr die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats kennen. Darüber hinaus werden euch Methoden aufgezeigt, Konflikte mit dem Arbeitgeber zu lösen, aber auch eure verschiedenen Mög-lichkeiten, wenn eine Einigung mit dem Arbeitgeber ausgeschlossen ist oder dieser die Betriebsratsrechte verletzt. Zudem profi-tiert ihr von dem Know-how von Profis: Das Seminar wird von zwei arrivierten Fachanwältinnen für Arbeitsrecht geleitet und wir besuchen eine Verhandlung am Arbeitsgericht, deren Richter euch weitere Einblicke in die Arbeitsgerichtsbarkeit bieten.

Grundlagen ARBEITSRECHT | 37

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

17.02. 20.02.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-310901-19 Michaela Vetter

01.04. 03.04.19 10:30 Uhr 15:00 Uhr IntercityHotel München 1.066,00 € BWS-005-310902-19 Markus Reinold

24.11. 27.11.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-310903-19 Michaela Vetter

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Sozialrecht für die betriebliche PraxisGrundlegende Bedeutung und wichtige Neuerungen im Sozialrecht

Beck-Texte im dtv Sozialgesetzbuch

Bildung mit Perspektive Qualifizierungsbaustein „BetriebsBerater(in) Arbeitsrecht“. Infos: www.igbce-bws.de oder in der Broschüre „Die BR-Akademie“.

q Das System der Sozialversicherung im Überblick • Welches sind die Versicherungsträger? • Welches Risiko ist versichert? • Wer zahlt die Beiträge?

q Die Durchsetzung von Ansprüchen

q Leistungen der Krankenversicherung • Wer zahlt im Krankheitsfall? • Was passiert bei Aussteuerung? • Welche Unterstützung kann der Betriebsrat bieten?

q Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick • Was ist ein Arbeitsunfall? • Wann bin ich auf dem Weg zur und von der Arbeit

versichert? • Welche Leistungen sind zu erwarten?

q Chancen und Risiken beim Abschluss von Aufhebungsverträgen

q Sozialrechtliche Folgen des Arbeitsplatzverlustes • Dauer und Höhe von Arbeitslosengeld I • Vermeidung von Sperrzeiten und Ruhenszeiten • Kranken- und Rentenversicherung während der

Arbeitslosigkeit

q Leistungen der Rentenversicherung (Grundzüge) • Welche Leistungen gibt es überhaupt? • Rehabilitation und Rente • Beginn der Altersrente und Übergangsregelungen

q Berechnung der Rentenhöhe (Grundzüge) • Welche rentenrechtlichen Zeiten gibt es? • Wie wird die Rente berechnet? • Mit welchen Abschlägen muss bei vorzeitigem

Rentenbeginn gerechnet werden?

In der täglichen Praxis wird der Betriebsrat häufig mit sozialrechtlichen Themen konfrontiert – seien es Fragen zu den Leistungen der Krankenversicherung und zum Krankengeld, zur Altersversorgung und zu den Rentenansprüchen oder zum Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis und zum Arbeitslosengeld. In diesem Seminar erhältst du einen Einblick in das Sozialrecht und/oder kannst deine Kenntnisse aktualisieren, da auch die neuesten Entwicklungen im Sozialrecht vorgestellt werden.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

38 | ARBEITSRECHT Grundlagen

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

15.05. 17.05.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-311001-19 Michaela Vetter

27.11. 29.11.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-311002-19 Michaela Vetter

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Altersteilzeit, Flexirenten & Co.Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer(innen)

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

1. Feldes | Gün | Neumann | Tiedemann Alters- und alternsgerechtes Arbeiten

2. Riegel | Röhricht Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand

Bildung mit Perspektive Qualifizierungsbaustein „BetriebsBerater(in) Arbeitsrecht“. Infos: www.igbce-bws.de oder in der Broschüre „Die BR-Akademie“.

q Rentenrechtliche Zeiten

q Neuerungen durch die Rentenreform 2014

q Welche Rentenarten gibt es? • Grundlagen der Rentenberechnung q Vorgezogene Altersrenten – ab wann und mit welchen

Risiken? (Rentenreform 2014)

q Der Aufhebungsvertrag – wie kann er zum Rentenausgleich genutzt werden?

q Problematik Langzeiterkrankung – ist die Erwerbsminderungsrente eine Alternative? • Wann liegt Erwerbsminderung vor? • Wie wird die Rente berechnet? • Wie lange wird sie bezahlt? • Neuregelungen bei den Erwerbsminderungsrenten

(Rentenreform 2014)

q Altersteilzeit – unter welchen Voraussetzungen kann sie noch in Anspruch genommen werden? • Eine Alternative: Flexirenten und Hinzuverdienst

Eine der Aufgaben des Betriebsrats besteht darin, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer(innen) zu fördern und die Kol- leg(inn)en beim Übergang in den Ruhestand zu unterstützen – und dabei für den individuellen Fall die bestmögliche Lösung zu finden. Dieses Aufbauseminar vermittelt dir die rechtlichen Grundlagen der verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmer(innen) auf dem Weg in den Ruhestand. Aber auch vorgezogene Altersrenten und die Problematik von Langzeit-erkrankungen werden thematisiert.

Grundlagen ARBEITSRECHT | 39

Altersteilzeit – und dann?

Viele ältere Kolleg(inn)en mei-nen, dass sie sofort nach der Beendigung ihrer Altersteil-zeit eine Altersrente beantra-gen müssen. Doch das stimmt nicht. Selbst wenn das in der Vereinbarung steht, die ein Arbeitgeber mit einem älteren Kollegen abgeschlossen hat, gibt es keine Verp�ichtung zum Rentenantrag nach der Altersteilzeit.

Tanja P�ster, BWS-Team

40 | ARBEITSRECHT Grundlagen

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

03.06. 07.06.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.490,00 € BWS-003-311301-19 Irena Dreißiger, Siegfried Scholz

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

BR-Refresh: Das Rechts-UpdateFür alle BR-Mitglieder, die zum 2. oder 3. Mal gewählt wurden

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Amtspflichten und -lasten

q Rechtsstellung von Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreter(inne)n im Gremium

q Rechts- und Pflichtstellung der Betriebsratsmitglieder

q Die Ersatzmitgliedschaft: Wissenswertes für Vertreter(innen)

q Betriebsratssitzungen: Vorbereitung, Sitzungsablauf und Protokoll

q Anforderungen und Umsetzung von Beschlussfassungen

q Kommunikation der gefassten Beschlüsse

q Ausstattung des Betriebsrats: Nutzung von Internet, E-Mail etc.

q Vorbereitung einer rechtlichen Intervention

q Fit für die Amtszeit? Visionen, Ziele und Gremiumsentwicklung

Die Arbeitswelt verändert sich ständig: Neue Formen der Unternehmenssteuerung machen neue Betriebsratsstrategien erforder-lich und technische Entwicklungen verändern nicht nur den Arbeitsalltag der Arbeitnehmer(innen), sondern auch die Arbeitsweise des Betriebsrats. Zeit also für ein Update, mit dem wiedergewählte Betriebsrätinnen und Betriebsräte ihre Kenntnisse auffrischen können. Aufgrund der Berichte aus der Praxis der Teilnehmer(innen) werden die Themen dieses Seminars gewichtet und ent-sprechend intensiver bearbeitet. Ziel ist es nicht nur, dich auf den neuesten Kenntnisstand zu bringen, sondern dich auch mit den aktuellsten Anforderungen und Möglichkeiten moderner Betriebsratsarbeit vertraut zu machen.

Grundlagen ARBEITSRECHT | 41

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

11.08. 14.08.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-311401-19 Gerda Reichel

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Betriebsöffentlichkeit und / oder Geheimhaltung bei der Betriebsratsarbeit?Sicherer Umgang mit Informationen im Betriebsrat

NEU !

q Informationsp�ichten • Informations- und Beteiligungspflichten des Arbeitgebers • Informationspflichten des Betriebsrats

q Verschwiegenheitsverpflichtungen • Geheimhaltung • Schweigepflicht bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen • Datenschutzrecht • Verschwiegenheitsverpflichtung bei personenbezogenen

Daten der Arbeitnehmer(innen)

q Einhaltung von Compliance-Vorschriften

q Kommunikation des Betriebsrats mit der Belegschaft

„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ – die Arbeit des Betriebsrats findet im Spannungsfeld zwischen Verschwiegenheits- und Informationsverpflichtungen statt. Arbeitgeber müssen den Betriebsrat in vielen betrieblichen und personellen Angelegenheiten informieren und beteiligen, wobei durch die Schweigepflicht des Betriebsrats Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt blei-ben sollen. Gleichzeitig ist der Betriebsrat aber zur Rechenschaft gegenüber der Belegschaft verpflichtet. Dieses Dilemma thema-tisieren wir in diesem Seminar, mit dem Ziel, dir Sicherheit im Umgang mit den verschiedenen Informationen zu geben.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

42 | ARBEITSRECHT Grundlagen

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

08.01. 11.01.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-360601-19 Christoph Schneider

20.10. 23.10.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-360602-19 Christoph Schneider

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Der Betriebsrat – aktiv für Aus- und FortbildungMitbestimmungsmöglichkeiten bei betrieblicher Bildung

NEU !

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Die Förderung der Berufsbildung nach § 96 BetrVG • Betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen der

Berufsbildung • Die Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs und die

Beratung mit dem Arbeitgeber über die Maßnahmen zur Förderung der Arbeitnehmer(innen)

• Die Förderung der Berufsausbildung • Fortbildung und Umschulung von Arbeitnehmer(inne)n

q Einrichtung und Beratung der Berufsbildung

q Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Falle von ver-

änderten Tätigkeiten der Arbeitnehmer(innen) • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats • Das Einigungsstellenverfahren

q Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen nach § 98 BetrVG • Ausbilder und andere Beauftragte der Berufsausbildung

nach den Berufsbildungsgesetz • Die Teilnahme von Arbeitnehmer(inne)n an Berufsbil-

dungsmaßnahmen

Die Förderung der Berufsbildung und betriebliche (Weiter-)Bildungsmaßnahmen haben für die Arbeitnehmer(innen) eine große Bedeutung. Denn die Qualifikation entscheidet über den beruflichen Aufstieg, sichert die Beschäftigungsfähigkeit und bestimmt die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Hinzu kommt die Entwicklung zur Industrie 4.0 mit dem Wegfall von ganzen Arbeitsschritten und einer Dequalifizierung der Beschäftigten im Zusammenhang mit den Digitalisierungsstrategien der Unternehmen. Fort- und Weiterbildung ist eine der entscheidenden Antworten darauf – und ein Bereich mit zahlreichen Mitbestimmungsmöglichkeiten für den Betriebsrat. In diesem Seminar bekommst du einen Überblick über den rechtlichen Hintergrund deiner Handlungsmöglich-keiten bei Berufsbildung und betrieblichen Bildungsmaßnahmen und erfährst, welchen Einfluss du auf die betriebliche Praxis nehmen kannst.

Grundlagen ARBEITSRECHT | 43

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

25.08. 28.08.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-311601-19 Ralf Heidemann

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Umgang mit Beschwerderechten der ArbeitnehmerEin Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Betrieb

NEU !

q Beschwerderechte der Arbeitnehmer(innen)

q Rolle des Betriebsrats bei Beschwerden • Unterstützung und Vermittlung (§ 84 BetrVG) • Entgegennahme von Beschwerden • Prüfung von Beschwerden auf ihre Berechtigung • Hinwirken auf Abhilfe beim Arbeitgeber

q Form- und Fristenvorschriften bei Beschwerden

q Wie kommt eine Beschwerde in die Betriebsratssitzung?

q Das Einigungsstellenverfahren

q Wie kann verhindert werden, dass für Arbeit- nehmer(innen) Nachteile aus einer Beschwerde entstehen?

q Umgang mit Beschwerden als Chance für mehr Gerechtigkeit im Betrieb

Seien es unternehmerische Maßnahmen, das Verhalten von Kolleg(inn)en oder andere Gründe – wer als Arbeitnehmer(in) das Gefühl hat, ungerecht behandelt zu werden oder in seiner Arbeit beeinträchtigt zu sein, dem steht das Recht zu, sich bei den zu-ständigen betrieblichen Stellen zu beschweren. Dabei kann dem Betriebsrat eine unterstützende oder vermittelnde Funktion zu-kommen. Anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung, aber auch aus eurem betrieblichen Alltag vermittelt dieses Seminar den richtigen Umgang mit Beschwerden. Ganz wichtig ist dabei auch zu wissen, wie du als Betriebsrätin bzw. Betriebsrat verhindern kannst, dass für die Kolleg(inn)en Nachteile aus einer Beschwerde erwachsen.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

44 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

24.03. 29.03.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-320101-19 Ralf Heidemann

12.05. 17.05.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.590,00 € BWS-003-320102-19 Irena Dreißiger, Siegfried Scholz

30.06. 05.07.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-320103-19 Javier Davila Cano

08.09. 13.09.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-320104-19 Ralf Wichmann

17.11. 22.11.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-320105-19 Ralf Heidemann

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Flexibilisierung und Mobilität im ArbeitslebenArbeitsrecht 4

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

1. Marcus Schwarzbach Work around the clock?

2. Koll | Koll Lexikon für den Betriebsrat

3. BWS-Seminarordner Arbeitsrecht 4q Flexibilisierung – Intensivierung – Entgrenzung:

Arbeitnehmer(innen) als Mittelpunkt von Veränderungsprozessen

q Methodisches Vorgehen und Fallbearbeitung

q Die AGB-Kontrolle in Formulararbeitsverträgen

q Weisungsrecht des Arbeitgebers • Die Grundnorm für Flexibilität und Mobilität: § 106 GewO • Überschreitung des Weisungsrechts • Sonderfall: das erweiterte Direktionsrecht

q Inhalt der Arbeitsleistung und tätigkeitsbezogene Versetzung • Individualvertragliche Vereinbarungen • Weisungsrecht gemäß § 106 GewO • Betriebsverfassungsrechtliche Versetzung und

Mitbestimmung des Betriebsrats

q Ort der Arbeitsleistung und örtliche Versetzung • Sonderformen: Telearbeit und Arbeitnehmerüberlassung • Arbeitnehmerentsendung • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

q Zeit der Arbeitsleistung • Definition von Arbeitszeit • Umfang und Lage der Arbeitszeit • Flexibilisierungsmöglichkeiten und Arbeitszeitmodelle

q Vergütung und Flexibilisierungsmöglichkeiten

Flexibilität kann Freiheit bedeuten – aber auch zusätzlichen Druck. Zum Beispiel dann, wenn sich die Arbeitnehmer(innen) ständig an andere Arbeitszeiten, Arbeitsabläufe oder Arbeitsinhalte anpassen müssen oder wenn die Flexibilisierungsstrategien des Arbeitsgebers zu einer immer größeren Arbeitsverdichtung führen. Auch die mit Zielvereinbarungen verbundene persönliche Verantwortung kann als problematisch empfunden werden. Das Seminar zeigt dir die unterschiedlichen Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auf, die in diesem Bereich besonders umfangreich sind. Eine Exkursion zu einem Arbeitsgericht oder zur DASA gibt dir zudem einen Eindruck von der arbeitsrechtlichen Praxis.

Seminarorte Bad Münder und Kagel-Möllenhorst:Exkursion zu einem ArbeitsgerichtSeminarort Haltern am See:Exkursion zur DASA (siehe auch Seite 12)

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 45

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

24.02. 01.03.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-320201-19 Javier Davila Cano

19.05. 24.05.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-320202-19 Javier Davila Cano

18.08. 23.08.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-320203-19 Javier Davila Cano

08.09. 13.09.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.590,00 € BWS-003-320204-19 Irena Dreißiger, Siegfried Scholz

22.09. 27.09.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.590,00 € BWS-002-320205-19 Javier Davila Cano

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Prekäre Beschäftigung eingrenzenArbeitsrecht 5

1. Steiner | Mittländer Leiharbeit, Werkverträge und andere prekäre Beschäftigungsverhältnisse

2. BWS-Seminarordner Arbeitsrecht 5

q Das „normale/sichere“ Arbeitsverhältnis • Arbeitnehmerschutzvorschriften • Tarifverträge • Soziale Absicherung • Das SGB IV

q Scheinselbstständigkeit • Abgrenzung freie(r) Mitarbeiter(in) vs. Arbeitnehmer(in)

q Praktikum • Abgrenzung Arbeitsverhältnis vs. Praktikum

q Befristetes Arbeitsverhältnis • Rechtsfolgen unzulässiger Befristung

q Teilzeitarbeitsverhältnisse • Verringerung/Verlängerung der Arbeitszeit

q Mini- und Midijobs • Besonderheiten in der Sozialversicherung • Minijobs und Mindestlohn

q Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) • Equal-Pay-Grundsatz • Rechtsfolgen illegaler Leiharbeit • Überblick über die Änderungen im Arbeitnehmer-

überlassungsgesetz 2017

q Werkverträge • Abgrenzung Werkvertrag vs. Leiharbeit • Checkliste zur Aufdeckung von Scheinwerkverträgen

q Auskunfts- und Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats

q Personalplanung (§ 92 BetrVG)

In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer(innen) nahezu verfünffacht und der Anteil befristeter Arbeits-verhältnisse fast verdoppelt. Zudem weichen viele Unternehmen aufgrund neuer Regulierungen auf (Schein-)Werkverträge aus. Es besteht also Handlungsbedarf für die Betriebsräte. In diesem Seminar lernst du die rechtlichen Rahmenbedingungen der ver-schiedenen Beschäftigungsformen kennen und dir werden die Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat aufgezeigt, um pre-käre Beschäftigung einzugrenzen.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

46 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

27.10. 30.10.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-320301-19 Javier Davila Cano

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Workshop: Verhaltensbedingte Kündigung – Praktische Tipps und Handlungs-möglichkeiten bei Kündigungen und Abmahnungen

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Übersicht zum § 1 Kündigungsschutzgesetz

q Die Abgrenzung zur personenbedingten Kündigung

q Wer kann wann und warum eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen?

q Die Abmahnung im Zusammenhang mit der verhaltensbedingten Kündigung

q Übersicht zur Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu verhaltensbedingten Kündigungen

q Die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB

q Die Verdachtskündigung

q Reaktionsmöglichkeiten • Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitnehmer(innen) auf

eine verhaltensbedingte Kündigung • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats auf eine

verhaltensbedingte Kündigung

Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Betriebsrat beurteilen können, ob diese gerechtfertigt ist oder ob es nicht mildere Mittel geben würde, auf den möglichen Pflichtverstoß einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers zu reagieren. Der Workshop untersucht, unter welchen Bedingungen eine außerordentliche Kündigung oder eine Verdachtskündigung aus-gesprochen werden darf, und gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu verhaltensbedingten Kündigungen. Dabei werden dir auch die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt.

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 47

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

13.01. 16.01.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-321701-19 Javier Davila Cano

30.06. 03.07.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-321702-19 Christiane Knack-Wichmann

Workshop: Betriebsbedingte KündigungWenn Unternehmen entscheiden

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

q Einführung: Betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

q Die Unternehmerentscheidung

q Beispiele für den Wegfall von Arbeitsplätzen • Outsourcing • Übertragung von Aufgaben • Änderung der Anforderungen • Wegfall des Beschäftigungsbedarfs • Verlagerung ins Ausland

q Die Missbrauchskontrolle

q Die Darlegungs- und Beweislast

q Die Sozialauswahl • Vergleichbare Arbeitnehmer(innen) • Sozialauswahl • Leistungsträger • Verhältnismäßigkeitsprüfung

q Der Aufhebungsvertrag – Alternative zur Beendigungskündigung?

• Risiken bei der Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag

q Die Rolle des Betriebsrats • Beteiligung und Prüfung durch den Betriebsrat • Mögliche Vorgehensweisen des Betriebsrats

Entscheidet sich ein Unternehmen zum Abbau von Stellen, führt dies normalerweise zu betriebsbedingten Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Um den Wegfall von Arbeitsplätzen zu verhindern oder ihn zumindest so sozialverträglich wie möglich zu gestalten, muss der Betriebsrat die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kündigungen und die Grundsätze der Sozialauswahl kennen. In diesem Workshop wird dein Wissen zu betriebsbedingten Kündigungen vertieft und aktualisiert und anhand von Fall-beispielen werden deine Handlungsoptionen aufgezeigt.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

48 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

17.03. 22.03.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.490,00 € BWS-002-321801-19 Javier Davila Cano

31.03. 05.04.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.490,00 € BWS-001-321802-19 Javier Davila Cano

03.11. 08.11.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.490,00 € BWS-002-321803-19 Javier Davila Cano

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Krankheitsbedingte Kündigung – Handlungsmöglichkeiten und präventive Maßnahmen für die Betriebsratsarbeit

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Besuch eines Arbeitsgerichts Optional findet eine thematisch passende Exkursion zu einem Arbeitsgericht statt:• Verfolgen der Arbeitsgerichtstermine• Nachbereitung der Gerichtsverhandlun-

gen vom Vortag durch den Arbeitsrichter

q Das Kündigungsschutzgesetz im systematischen Überblick • Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes • Fristen, Form und Zugang von Kündigungen • Kündigungsschutz ausgewählter Personengruppen

q Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen • Voraussetzungen • Erhebliche Fehlzeiten, negative Gesundheitsprognose

und erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitgeber- interessen

• Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz und Interessenabwägung

q Kündigung wegen lang andauernder Krankheit • Voraussetzungen • Negative Gesundheitsprognose und erhebliche

Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen • Überbrückungsmaßnahmen des Arbeitgebers und

Interessenabwägung

q Kündigung wegen krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit oder bei Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

q Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängigkeit

q Betriebsunfall, Berufsunfähigkeit, Kuraufenthalt

q Besuch des Arbeitsgerichts

q Krankheitsbedingte Kündigungen beim Arbeitsgericht • Wer muss was beweisen? • Ärztliche Atteste und Gutachten im Arbeitsgerichts-

verfahren

q Präventions- und Wiedereingliederungsmaßnahmen • Vermeidung von Krankheit und Betriebliches

Gesundheitsmanagement • Krankenrückkehrgespräche • Betriebliches Eingliederungsmanagement

q Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats

Es gibt verschiedene Arten krankheitsbedingter Kündigungen. Um angemessen darauf reagieren zu können, muss der Betriebsrat diese kennen und wissen, unter welchen Voraussetzungen überhaupt eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden darf. In diesem Seminar geht es aber auch darum, welche präventiven Maßnahmen ergriffen werden können, um krankheitsbe-dingte Kündigungen zu verhindern.

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 49

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

08.01. 11.01.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-320401-19 Javier Davila Cano

13.10. 16.10.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-320402-19 Herbert Schneck, Christoph Schneider

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Der Weg zurück in den JobDas Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Broschüre IG BCE – Gute Arbeit Betriebliches Gesundheitsmanagement

q Rechtliche Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements • Beteiligungsrechte von Betriebsrat und

Schwerbehindertenvertretung • Klärung, Unterrichtung, Überwachung: Rechte aus

§ 167 (bisher § 84) Abs. 2 SGB IX • Erzwingbare Mitbestimmung: Rechte aus

§ 87 Abs. 1 BetrVG

q Definition und Ziele • Wer kommt für das BEM in Betracht? • Nutzen des BEM für Arbeitgeber und Arbeit-

nehmer(innen) • Fehlendes BEM: Auswirkungen auf den

Kündigungsschutz? • Unterschied: Krankenrückkehrgespräch und

BEM-Gespräch

q Der BEM-Prozess – eingliedern statt ausgliedern • Zusammensetzung und Aufgaben des BEM-Teams • Externe und interne Kooperationspartner • Erstkontakt und Erstgespräch • Unterstützende Leistungen, berufs- und arbeitsbezogene

Rehabilitation • Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

q Datenschutz während des BEM-Prozesses • Datenschutzerklärung • Dokumentation des BEM-Prozesses • BEM-Akte versus Personalakte

q Aktuelle Rechtsprechung zum Thema BEM

q Die Betriebsvereinbarung zum BEM • Rechtliche Grundlagen einer Betriebsvereinbarung

(§ 77 BetrVG) • Mögliche Inhalte • Beispiele aus der Praxis • Erarbeitung von Eckpunkten einer Betriebsvereinbarung

Wie kann der Betriebsrat Kolleg(inn)en helfen, die nach längerer oder häufiger Krankheit wiedereingegliedert werden sollen? Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist seit 2004 im Sozialgesetzbuch verankert. Bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften muss der Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten Menschen auch die Schwerbehindertenvertretung ein-bezogen werden. In diesem Seminar lernst du die rechtlichen Hintergründe des BEM kennen und erfährst, wie der BEM-Prozess in der Praxis zu gestalten ist und welche Mitwirkungsmöglichkeiten der Betriebsrat dabei hat.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

50 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

16.06. 19.06.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-320601-19 Javier Davila Cano

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Workshop: Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrats – Potenziale, Zuständigkeiten und Grenzen in der Einigungsstelle

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Für welche Fälle ist eine Einigungsstelle vorgesehen?

q Gesetzliche Grundlagen aus dem BetrVG und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

q Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

q Die Einigungsstelle • Die Einigungsstelle nach § 76 BetrVG • Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz der

Einigungsstelle • Bildung und Zusammensetzung der Einigungsstelle • Einrichtung der Einigungsstelle im Beschlussverfahren

q Der Ablauf des Einigungsstellenverfahrens • Die Anträge zur Beratung • Die Rolle von Sachverständigen und Bevollmächtigten • Das Zustandekommen von Beschlüssen • Eilfälle und vorläufige Regelungen • Die Rechtswirksamkeit einer Entscheidung der

Einigungsstelle und die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung

q Pflichtverletzungen • Grobe Pflichtverletzungen des Arbeitgebers und die

Sanktionen • Das Verfahren nach § 23 BetrVG • Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren • Die einstweilige Verfügung und der

Unterlassungsanspruch des Betriebsrats • Straf- und Bußgeldvorschriften • Abmahnung des Arbeitgebers

q Die Rolle des Betriebsrats beim Einigungsstellenverfahren

q Wege zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Auch wenn Betriebsrat und Arbeitgeber durch das Betriebsverfassungsgesetz zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ange-halten sind, kann es zu Konflikten kommen, die ohne die Einschaltung Dritter nicht gelöst werden können. Der Workshop zeigt die rechtlichen Wege auf, die bei solchen Auseinandersetzungen beschritten werden können, und hilft dir als Betriebsrätin oder Betriebsrat, zu entscheiden, welche Vorgehensweise im Einzelfall die richtige ist.

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 51

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

17.03. 20.03.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-320701-19 Nadine Burgsmüller

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Haftungsrechte in der BR-ArbeitDie Haftung des Betriebsrats und der Arbeitnehmer(innen)

Althoff | Hadyk Haftung des Betriebsrats

q Haftung des Betriebsrats • Fehlerhafte Beratung von Arbeitskolleg(inn)en • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse • Kostenverursachung wegen Handelns ohne wirksamen

Betriebsratsbeschluss • Weitergabe persönlicher Daten von Arbeitnehmer(inne)n • Unterlassene Aufgabenwahrnehmung • Die Amtspflichten des Betriebsrats • Beispiele aus der Rechtsprechung

q Folgen für den Betriebsrat bzw. seine Mitglieder • Fristlose Kündigung • Ausschluss aus dem Betriebsrat • Auflösung des Betriebsrats • Schadensersatzansprüche • Unterlassungsansprüche des Arbeitgebers • Vermeidung von Pflichtverletzungen • Fehlerquellen und Risikosituationen

q Beschreiten des Rechtswegs • Rechtsweg und Art des Verfahrens • Grundsätze der Kostentragung

q Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung • Haftung der Arbeitnehmer(innen) gegenüber dem

Arbeitgeber • Haftungsbeschränkungen • Versicherungspflicht der Arbeitnehmer(innen) • Haftung der Arbeitnehmer(innen) gegenüber

Kolleg(inn)en • Haftung der Arbeitnehmer(innen) gegenüber

Betriebsfremden • Schadensersatzansprüche nach Art und Höhe • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Welche Folgen kann es haben, wenn eine Betriebsrätin oder ein Betriebsrat die Kolleg(inn)en falsch berät, Informationen an die falschen Personen weiterleitet oder ungerechtfertigt Kosten für den Arbeitgeber verursacht? Dieses Seminar gibt dir ganz praxis- nah einen Überblick über alle Haftungsrisiken für den Betriebsrat und hilft dir dabei, sie zu vermeiden. Aber auch das Thema Arbeitnehmerhaftung wird behandelt, damit du deine Kolleg(inn)en in Haftungsfragen adäquat beraten kannst.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

52 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

17.11. 20.11.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-320801-19 Sebastian Stoffregen

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Mitarbeiterkontrollen und -überwachung Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Private E-Mails überwachen? Nur eingeschränkt!

Der Arbeitgeber darf private E-Mails seiner Beschäftigten am Arbeitsplatz nur eingeschränkt überwachen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch dann, wenn private E-Mails am Arbeitsplatz verboten sind. Der Staat muss das Recht auf Privatsphäre auch gegenüber dem Arbeitgeber schützen – so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Hammann | Schmitz | Apitzsch Überwachung und Arbeitnehmerdaten-schutz

q Datenschutz am Arbeitsplatz und Grundlagen des Datenschutzes • Persönlichkeitsrecht • Informationelle Selbstbestimmung • Die neuen Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes

q Rechtliche Grenzen der Überwachung bei • Videoüberwachung • Internet, Intranet und E-Mail • Aufschalten bei Telefongesprächen • Zeiterfassung • Alkohol- und Drogentests • Einsatz von Privatdetektiven

q Mitbestimmung des Betriebsrats • § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG • § 99 BetrVG • Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

q Mögliche Inhalte einer Betriebsvereinbarung

q Aktuelle Rechtsprechung

Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut – und das gilt auch im Arbeitsleben. Doch wie die Überwachungsskandale der letzten Jahre gezeigt haben, wird manchmal die Grenze zwischen berechtigten Kontrollinteressen des Arbeitgebers und einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter(innen) überschritten. Die Installation von Kameras, das Mitlesen von E-Mails, das Abhö-ren von Telefongesprächen oder der Einsatz von Privatdetektiven, um zu kontrollieren, ob ein(e) Mitarbeiter(in) tatsächlich krank ist – was darf der Arbeitgeber und was nicht? In diesem Seminar erfährst du, welche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen rechtens sind, welche Mitbestimmungsrechte und Unterlassungsansprüche der Betriebsrat hat und wie eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema aussehen könnte.

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 53

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

25.08. 30.08.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.490,00 € BWS-001-320901-19 Christiane Knack-Wichmann

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Interessenausgleich und SozialplanRechtliches Grundwissen rund um Betriebsänderungen und Personalabbau

Laßmann | Mengay | Riegel | Rupp Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan

q Rechtlicher Hintergrund • Rechtzeitige und umfassende Information des

Betriebsrats nach §§ 80, 89, 92, 100, 102, 108 BetrVG • Unbestimmte Rechtsbegriffe, Unterrichtungs- und

Beratungsrechte • Beschäftigungssicherung/Beschäftigungsförderung im

Sinne des § 92a BetrVG • Mögliche Regelungsinhalte einer Betriebsvereinbarung

zur Beschäftigungssicherung

q Betriebsänderung und Betriebsübergang • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach

§ 111 BetrVG • Unterscheidungsmerkmale, Kriterien einer

Betriebsänderung • Modell für eine Überleitungsvereinbarung

q Interessenausgleich und Sozialplan • Interessenausgleich und Sozialplan als Folge der

Betriebsänderung im Zusammenhang mit §§ 111, 112, 112a BetrVG

• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats • Beispiele für Interessenausgleich und Sozialplan

q Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl • Unterscheidungsmerkmale • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten,

Sozialauswahlkriterien, Vergleichbarkeit, betriebliche Belange

q Unternehmensumstrukturierungen • Arten von Umstrukturierungen nach BGB und

Umwandlungsgesetz • Folgen für die Arbeitnehmer(innen) • Rechtliche Wirkung und Ansatzpunkte betrieblicher

Interessenvertretung

q Strukturmaßnahmen und Personalabbau • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen bei Personalabbau • Transfersozialplan • Tarifvertragliche Handlungsspielräume • Vermeidung beschäftigungsloser Zeiten • Praxisbeispiele

Einen geplanten Personalabbau rechtzeitig zu erkennen und ihn möglichst zu verhindern oder zumindest so sozial wie möglich zu gestalten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats. In diesem Seminar beschäftigen wir uns anhand vieler Beispiele aus der Praxis mit Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplänen, aber auch mit den Themen Beschäftigungssiche-rung, Verhandlungsstrategien und Zusammenarbeit mit Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

54 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

06.10. 09.10.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-321101-19 Michaela Vetter

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Mutterschutz, Elternzeit, P�egezeitAussteigen auf Zeit: Rechtsgrundlagen für mehr Zeit in der Familie

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Mutterschutz • Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

• Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld

• Schutzfristen und Kündigungsschutz

• Urlaubsanspruch

q • Elternzeit • Wann kann sie in Anspruch genommen werden?

• Welche Leistungen gibt es (insbesondere Elterngeld,

Elterngeld plus)? • Krankengeld bei Betreuung eines kranken Kindes

• Was passiert bei vorzeitiger Beendigung?

• In welchem Umfang darf gearbeitet werden?

• Sabbatical

q Pflegezeit und Familienpflegezeit • Gesetzliche Vorschriften • Welche Freistellungsmöglichkeiten gibt es?

• Wie lange im Voraus muss die Pflegezeit angemeldet

werden? • Unter welchen Voraussetzungen kann sie in Anspruch

genommen werden? • Ab wann besteht Kündigungsschutz?

• Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der

Familienpflegezeit

q Mögliche Inhalte einer Betriebsvereinbarung

q Aktuelle Rechtsprechung

Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine Aufgabe, die nicht nur von den Unternehmen wahrgenommen werden sollte, auch der Betriebsrat ist hier gefordert. In diesem Seminar werden dir die nötigen rechtlichen Grundlagen zu Mut-terschutz sowie zu Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit vermittelt, um deine Beteiligungsrechte effektiv ausüben und deine Kolleg(inn)en bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche tatkräftig unterstützen zu können.

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 55

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

17.11. 22.11.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-322501-19 Gerda Reichel

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Arbeitsrechtliche Besonderheiten im AußendienstRechtlicher Rahmen und Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR

Udo R. Mayer Arbeitsplatz Außendienst

Der Außendienst bringt einige Besonderheiten bei der Arbeitsplatzgestaltung und -organisation, bei der Vertragsgestaltung sowie bei den Entgeltregelungen mit sich und stellt den Betriebsrat damit oft vor besondere Herausforderungen. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu regelmäßig wiederkehrenden Fragen nach Dienstwagen, Einsatzort und Ar-beitszeit und vermittelt das nötige Wissen für eine erfolgreiche Vertretung der Interessen der Mitarbeiter(innen) im Außendienst.

q Wiederholung arbeitsrechtlicher Grundlagen

q Typische Inhalte von Arbeitsverträgen von Außendienstmitarbeiter(inne)n • Vertriebsgebiet • Neuzuschnitt/Neuvergabe/Versetzung

q Mitbestimmung des Betriebsrats

q AGB-Kontrolle

q Arbeitszeiten und Vergütungen im Außendienst • Arbeitszeit – ordnungs-, vergütungs- und

mitbestimmungsrechtlich • Vertrauensarbeitszeit – Arbeitszeiterfassung,

Abgeltung von Überstunden • Einordnung der Reisezeiten • Prämiensysteme

q Wettbewerbsverbot

q Alles rund um den Dienstwagen

q Bestechung und Bestechlichkeit im Außendienst • Das neue Strafrecht • Antikorruption im Gesundheitswesen

Ist Stauzeit Arbeitszeit?

Eine gesetzliche Regelung �n-det sich diesbezüglich nicht. Die Rechtsprechung hat die Frage nach Arbeits- und Reisezeiten stets mit Blick auf das entspre-chende Berufsbild beurteilt und danach entschieden, ob das Aufsuchen von Kunden zur vertraglichen Hauptleistungs-p�icht gehört. Entsprechend sind zwei Berufsgruppen denk-bar, bei denen das eigentliche Fahren die Hauptleistung dar-stellt: Berufskraftfahrer(innen) im Transportbereich und eben auch Außendienstmitarbei-ter(innen).

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

14.07. 19.07.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.590,00 € BWS-003-321301-19 Petra Böhr

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

56 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

Verständnisvoll und rechtssicher: fundiertes Wissen für spezielle Beratungssituationen – Notwendiges Know-how für eine gute Sozialberatung

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Sozialversicherung und Anspruchsgrundlagen in speziellen Lebenssituationen • Elterngeld • Pflege • Rehabilitation • Behinderung

q Formale Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche

q Konkrete Auswirkungen der Umsetzung sozialer Ansprüche auf die Personalplanung im Unternehmen und Handlungs-möglichkeiten des Betriebsrats

q Verhalten in emotional belastenden Gesprächssituationen

Auch bei der Arbeit des Betriebsrats sollte der Mensch im Mittelpunkt stehen. Das wird vor allem dann deutlich, wenn es um eine drastische Veränderung der persönlichen Lebenssituation einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters geht. Sei es eine chronische Erkrankung, ein Pflege- oder Trauerfall in der Familie oder eine Schwangerschaft: In diesen Fällen müssen Betriebsrätinnen und Betriebsräte in der Lage sein, ihre Kolleg(inn)en ebenso verständnisvoll wie kompetent zu beraten. Dieses Seminar vermittelt dir das nötige Fachwissen für eine fundierte Sozialberatung – auch in emotional belastenden Gesprächssituationen.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

01.09. 06.09.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.490,00 € BWS-001-321001-19 Jörg Cirulies

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 57

Beschäftigungssicherung in der Arbeitswelt 4.0Die Renaissance der Quali�zierung

q Betriebliche Weiterbildung und Möglichkeiten der Mitbestimmung

q Personalentwicklungskonzepte auf dem Prüfstand

q Die Sprache der Personalentwickler: Was steckt hinter bestimmten Fachbegriffen?

q Durchführung einer Qualifizierungsbedarfsanalyse • Barrieren der Weiterbildung • Motivatoren zur Weiterbildung

q Was ist das Wertvolle an Wissen und Können?

q Von der Eingruppierung bis zur Beschäftigungssicherung • Gute Arbeit • Die Arbeitssituationsanalyse • Die Arbeitsplatzbeschreibung • Der lernförderliche Betrieb – was bedeutet das? • Psychologie des Lernens: Wie lernt der Mensch?

• Wissensmanagement im Betrieb: Wie halte ich das Know-how und die Kompetenz am Standort?

• Lernorte und Lernmethoden an Person und Arbeitsanforderungen sinnvoll anpassen

• Entwicklung von passgenauen und betriebsspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen

• Strategieplanung zur Einführung einer nachhaltigen Personalentwicklung am Standort

• Eckpunkte und Inhalte einer Betriebsvereinbarung

q Argumente für eine konstruktive und nachhaltige Qualifizierungsplanung

Fachkräftemangel, neue Produktionsformen, steigender Druck, demografischer Wandel und die Herausforderungen der Industrie 4.0 fordern valide Konzepte zur Qualifizierung der Mitarbeiter(innen) und Führungskräfte. Zudem ist eine kontinuierliche Weiter-bildung eine wichtige Grundlage für die Beschäftigungssicherheit der Arbeitnehmer(innen) und für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Das Seminar stattet Betriebsrätinnen und Betriebsräte mit dem nötigen Know-how aus, um mit Personalabteilung und Geschäftsführung auf Augenhöhe zu diskutieren und sie erfolgreich von notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen zu über-zeugen.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

06.11. 08.11.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-321901-19 Heiko Engeler

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

58 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

Arbeitsrecht im digitalen ZeitalterIndustrie 4.0: Veränderung und Wirkung

In der Woche vom 03. bis 08.11.2019 können die Seminare dieser Doppelseite einzeln oder zusammen gebucht werden.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Broschüre Industrie 4.0 – Arbeit 4.0 – Betriebsrat 4.0

q Was bedeutet Arbeit 4.0?

q Die Rolle der Beschäftigten

q Datenschutz

q Gesundheitsschutz

q Arbeitszeit und Arbeitsort

q Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

q Erarbeitung von firmenspezifischen Vorgehensweisen

q Praxistipps

In der Industrie 4.0 sind immer mehr Geräte und Personen miteinander vernetzt – mit großen Auswirkungen auf Gesundheit, Beschäftigung und Qualifikation, die wir in diesem Seminar mit dem Fokus auf das Arbeitsrecht thematisieren. Reichen die arbeitsrechtlichen Regelungen aus, wenn die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verschwimmen? Oder brauchen wir Gesetzesänderungen zum Beispiel beim Arbeitszeit- und Datenschutzgesetz? Welche neuen Anforderungen kommen auf die Arbeitnehmer(innen) und den Betriebsrat zu? Und welche Auswirkungen hat die Industrie 4.0 auf das Mitbestimmungsrecht?

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

19.05. 22.05.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-721201-19 Dr. Kathrin Drews

03.11. 06.11.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-721202-19 Stefani Mehring

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 59

Digitalisierung der Arbeit / Industrie 4.0Was sich verändert und was der BR im Sinne Guter Arbeit tun kann

In der Woche vom 03. bis 08.11.2019 können die Seminare dieser Doppelseite einzeln oder zusammen gebucht werden.

Broschüre Industrie 4.0 – Arbeit 4.0 – Betriebsrat 4.0

q Von der industriellen Revolution zu Industrie 4.0 • Industrielle Entwicklungsschritte • Deutschlands Zukunft als industrieller Standort • Technische Grundlagen • Zielsetzungen von Industrie 4.0

q Betriebliche Bestandsaufnahme • Wie weit ist der Betrieb hinsichtlich Industrie 4.0? • Welche Veränderungen sind zu beobachten? • Was wurde mit dem Arbeitgeber bisher vereinbart?

q IT-Systeme als Schrittmacher • Virtualisierungssysteme • MES-Systeme

q Arbeiten im Zeitalter von Industrie 4.0 • Flexibilität • Arbeitszeit und Arbeitsbelastung • Arbeitsorganisation

q Herausforderungen für die Betriebsratsarbeit • Gestaltungsfelder • Arbeitnehmerdatenschutz • Beteiligungsstrategien

Nur ein Modewort oder eine unaufhaltsame Entwicklung? Der Begriff „Industrie 4.0“ steht für die Digitalisierung und unterneh-mensübergreifende Steuerung der Produktionsprozesse sowie für die Vernetzung von Maschinen und Anlagen. Doch welche Aus-wirkungen sind damit für die Arbeitnehmer(innen) verbunden und welche Veränderungen der Arbeitswelt sind schon Realität oder nahe Zukunft? In diesem Seminar wollen wir diesen Fragen nachgehen und untersuchen, welche realen Entwicklungen sich hinter dem Schlagwort „Industrie 4.0“ verbergen, welchen Einfluss sie auf die Arbeitswelt haben und welche Möglichkeiten der Betriebs-rat hat, trotz zunehmender Digitalisierung Gute Arbeit zu gewährleisten.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

05.05. 08.05.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-322001-19 Norbert Schuster

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

60 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

Arbeitsrecht in Unternehmen mit Matrixstrukturen – Handlungsfelder des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von Matrixstrukturen

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Die Matrixorganisation • Begriff der Matrixorganisation • Beispiele für Matrixstrukturen • Was ist ein Matrixmanager und wie ist er organisatorisch

einzuordnen?

q Praxisprobleme von Matrixstrukturen • Versetzungsklauseln • Kündigungsrecht • Konzernübergreifende Sozialauswahl • Datenschutz

q Rechte des Betriebsrats bei Matrixstrukturen • Informationsrechte und ihre Durchsetzung • Rechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen • Sozialauswahl bei Betriebsänderungen • Rechte bei Einstellung und Versetzung

q Aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

q Praxisbeispiele

In Unternehmen mit Matrixstrukturen unterstehen die Arbeitnehmer(innen) oft zwei gleichrangigen Weisungsbeziehungen. Dadurch ergeben sich neue Fragen rund um das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht – zum Beispiel zu Weisungsbefugnis, Kün-digungsrecht und Datenschutz. Im Seminar erörtern wir praxisnah den Betriff der Matrixstruktur sowie die daraus resultierenden Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer(innen) und die Besonderheiten für die Arbeit des Betriebsrats, beispielsweise beim Um-gang mit Zuständigkeitsüberschneidungen. Dabei wird auch die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte einbezogen.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

11.08. 14.08.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-322101-19 Heiko Engeler

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 61

Arbeitsrecht für langjährige BetriebsräteAuch ein alter Hase lernt neue Tricks!

q Erfahrungsaustausch

q Neue Modelle der Unternehmenssteuerung

q Funktionale Steuerung und Konflikte mit dem Arbeitsrecht

q Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht und aktuelle Gesetzesentwürfe

q Strategiebildung

q Fehler in der Betriebsratsarbeit

q Praxistipps und -tricks

Wer als Betriebsrätin oder Betriebsrat schon lange im Amt ist, hat schon so ziemlich alles gesehen und erlebt und bringt einen un-ersetzlichen Erfahrungsschatz in die Betriebsratsarbeit ein. Doch wer rastet, der rostet. Auch langjährige Betriebsratsmitglieder sollten hinsichtlich neuer Formen der Unternehmenssteuerung und aktueller Entwicklungen im Arbeitsrecht auf der Höhe der Zeit sein. Dieses Seminar gibt dir nicht nur einen Überblick über diese Themen, sondern vermittelt dir auch sicher einige neue Aspekte zu Strategie und Organisation der Betriebsratsarbeit.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

12.06. 14.06.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-322201-19 Ralf Wichmann

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

62 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

Behinderung von BetriebsratsrechtenReaktionsmöglichkeiten und Strategien des Betriebsrats

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Der gesetzliche Schutz des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Amtsführung und der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

q Aktive Informations- und Zusammenarbeitspflichten des Arbeitgebers in Richtung Betriebsrat oder Holschulden?

q Wann liegt eine Behinderung des Betriebsrats vor und wann handelt es sich eher um eine Selbstbeschränkung?

q Die Selbstorganisationsrechte und -pflichten des Betriebsrats

q Die Reichweite der Betätigungsfreiheit des Betriebsrats

q Was tun, wenn einzelne Betriebsratsmitglieder in ihrer Tätigkeit aktiv oder passiv behindert werden oder der Betriebsrat durch die Untätigkeit von Betriebsrats- mitgliedern in der Amtsführung behindert wird?

q Aktive Amtsführung und Informationspolitik unter Berücksichtigung betrieblicher Interessen

Die Arbeit des Betriebsrats steht unter dem besonderen Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes. Gleichwohl erleben Betriebs- rätinnen und Betriebsräte immer wieder, dass sie vom Arbeitgeber, von Kolleg(inn)en oder sogar von anderen Betriebsratsmit- gliedern bei der Ausübung ihrer Rechte gestört, unzureichend informiert oder bei ihrer Arbeit offen oder subtil behindert werden. In dem Seminar lernst du, wann eine Behinderung von Betriebsratsrechten vorliegt und wie du reagieren kannst. Und wir beschäf-tigen uns mit Strategien, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Betrieb fördern.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

12.05. 15.05.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-322301-19 Heiko Engeler

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 63

Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter(innen) Gründung, Zusammensetzung, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit

q Der Konzern im Sinne der Betriebsverfassungsrechts

q Der Gesamt-/Konzernbetriebsrat • Gründung und Zusammensetzung eines Gesamt- oder

Konzernbetriebsrats • Geschäftsführung und Organisation der Arbeit im

Gesamt- oder Konzernbetriebsrat • Zuständigkeiten des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats

q Praxistipps • Zuständigkeiten des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats

kompetent wahrnehmen • Mit fundierten Kenntnissen die organisatorische Arbeit

erleichtern • Aufgaben innerhalb des Gesamt- oder Konzern-

betriebsrats sach- und fachgerecht ausüben

Strategie führt zum Erfolg – das gilt auch und besonders für Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzende. Mit klaren Regeln und einer guten Organisation können sie ein starkes Team bilden, das effizient und mit Durchsetzungskraft arbeitet. Dieses Seminar vermittelt dir, wie wichtig klare Strukturen innerhalb des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats sind und wie du sie erreichen kannst. Dabei geht es zum Beispiel auch darum, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden und Informationen schnell zu filtern und zu verteilen. Mit vielen Praxistipps wirst du darin geschult, deiner besonderen Verantwortung als Vorsitzende(r) des Gremiums ge-recht zu werden.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

31.03. 03.04.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Haltern am See 1.066,00 € BWS-002-322401-19 Christine Wilms

07.07. 10.07.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-322402-19 Heiko Engeler

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

64 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

Die Arbeit im Gesamt- / Konzernbetriebsrat – Strategische und organisatorische Hilfestellungen für die Arbeit auf betriebs- und konzernübergreifender Ebene

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Der Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat (GBR/KBR) aus der Sicht eines Betriebsratsmitglieds

q Bildung und Zusammensetzung des GBR/KBR • Voraussetzungen • Errichtung • Mitgliederanzahl • Stimmengewichtung

q Abweichende Regelungen durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen

q Die Berichterstattung aus dem GBR/KBR an den Einzelbetriebsrat

q Geschäftsführung des GBR/KBR

q Zuständigkeit des GBR/KBR • Voraussetzungen für die Zuständigkeit: originäre

Zuständigkeit und Zuständigkeit durch Auftrag

q Das Verhältnis der Zuständigkeiten von Gesamt- betriebsrat, Konzernbetriebsrat und Betriebsrat • Grundsatz der Zuständigkeitsverteilung • Angelegenheiten der nicht zwingenden Mitbestimmung • Einzelheiten der Zuständigkeitsverteilung: soziale

Angelegenheiten, Gestaltung der Arbeitsplätze, personelle Angelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten

q Die Ausschüsse des GBR/KBR

q Die Gesamt-/Konzernbetriebsvereinbarung

Während sich der Betriebsrat oft mit ganz alltäglichen und praktischen Fragen beschäftigt, geht es bei der Arbeit des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats um konzern- bzw. unternehmensweite Themen und Entscheidungen, mit denen nicht zuletzt auch die Arbeitsplätze vieler Menschen nachhaltig gesichert werden sollen. Damit werden besondere Ansprüche an die Mitglieder des Ge-samt- oder Konzernbetriebsrats gestellt und eine erfolgreiche Mitbestimmung erfordert hier entsprechende Fachkenntnisse. Das Seminar vermittelt dir das nötige Wissen zur Organisation des GBR/KBR, zum Beispiel was die Zuständigkeiten betrifft, und hilft dir, strategische Entscheidungen auf konzern- bzw. unternehmensübergreifender Ebene beurteilen zu können.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

05.05. 10.05.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.590,00 € BWS-001-320501-19 Prof. Dr. Holger Beiersdorf, Dr. Kerstin Dälken

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 65

Veränderungen im Betrieb managenArbeitsrechtliche und wirtschaftliche Aspekte – Resilienz für Betriebsräte

NEU !

q Ursachen für betriebliche Veränderungen und Krisenmanagement

q Beispiele für betriebliche Veränderungen und Unternehmenskrisen

q Einführung in das Planspiel • Aufteilung der Teilnehmer(innen) auf Gruppen, in denen

verschiedene Krisenszenarien von den Betriebsrät(inn)en bewältigt werden sollen

q Planspiel: Die Unternehmen geraten in eine Krise • Anzeichen für eine Krise • Informationspolitik des Arbeitsgebers bei einer

drohenden Krise • Informationsbeschaffung und -verarbeitung durch den

Betriebsrat

q Planspiel: Die Unternehmen befinden sich in einer akuten Krise • Selbstorganisation des Betriebsrats • Information der Belegschaft • Erste Gespräche und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber • Umgang mit Stress • Einbezug von Gewerkschaft, Rechtsanwält(inn)en,

Wirtschaftsberater(inne)n etc.

q Planspiel: Durchspielen von verschiedenen Szenarien in den Einzelgruppen • Verkauf, Schließung, Insolvenz, Auffanggesellschaft etc.

q Planspiel: Interessenausgleich, Sozialplan, Einigungsstelle

q Auswertung und Abschlussgespräch

Sei es der Unternehmensverkauf, die feindliche Übernahme, die Ausgliederung von wesentlichen Betriebsteilen oder gar die Schließung – viele Betriebe sehen sich in der globalisierten Welt mit starken Veränderungen konfrontiert, die auch beim Be-triebsrat Handlungsbedarf schaffen, der deutlich über das Tagesgeschäft hinausgeht. Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebs-versammlungen, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sowie Presse- und Medienarbeit verlangen dem Gremium einiges ab und bringen nicht selten die Mitglieder an ihre Grenzen. In diesem auf einem Planspiel basierenden Seminar lernt ihr, den Prozess von betrieblichen Veränderungen zu beherrschen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte gemäß Betriebsverfassungsgesetz. Darüber hinaus werden Hilfen zur Bewältigung der mentalen Anstrengungen in einer schwierigen Phase der Betriebsratsarbeit gegeben – um die einzelne Person und das Gremium resilient zu machen.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

66 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

03.04. 05.04.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.099,00 € BWS-001-322601-19 Timea Erdei

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Betriebliche AltersversorgungEine wichtige betriebliche Sozialleistung verstehen und mitbestimmen

NEU !

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Arbeitsrechtliche Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung • Definition • Grundvoraussetzungen • Vor- und Nachteile der einzelnen Durchführungswege • Anspar- und Auszahlungsphase

q Vorteile für Arbeitnehmer(innen) und Arbeitgeber

q Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

q Mitbestimmung des Betriebsrats

q Störfälle • Arbeitgeberwechsel • Elternzeit oder Arbeitslosigkeit • Insolvenz des Arbeitgebers • Vorzeitige Inanspruchnahme

Der demografische Wandel bringt es mit sich: In Zukunft müssen immer weniger Erwerbstätige immer mehr Renten finanzieren. Um den Lebensstandard im Alter annähernd halten zu können, reicht die gesetzliche Rente allein oft nicht aus. Damit wird das Thema betriebliche Altersversorgung immer wichtiger – auch für Betriebsräte. In diesem Seminar erhaltet ihr alle aktuellen Informationen und einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die ihr zur Einführung oder Optimierung der betrieblichen Altersversorgung in eurem Betrieb benötigt. Dabei werden auch die unterschiedlichen Durchführungswege der betrieblichen Al-tersversorgung und die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats erörtert.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

08.12. 13.12.19 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.490,00 € BWS-003-322701-19 Irena Dreißiger, Dieter Keller

Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 67

Betriebsrat, Gewerkschaft und Rechtsanwalt Gemeinsam zur richtigen Eingruppierung der Beschäftigten im Betrieb

NEU !

q Erzielen einer Betriebsvereinbarung über das Verfahren bei betrieblicher Eingruppierung in das Tarifsystem • Auslegung von Tarifverträgen zur

Eingruppierungssystematik • Gewerkschaftliche Unterstützung • Umgang mit AT-Eingruppierungen • Umgang mit Gehaltsbändern in Tarifverträgen und

bei AT-Gehältern

q Rollenspiel zur Eingruppierung • Die Eingruppierung unter Anwendung einer

Eingruppierungs-Betriebsvereinbarung • Betriebsvereinbarung richtig formulieren und

erfolgreich verhandeln • Verhandlungssituationen mit dem Arbeitgeber trainieren • Einsatz einer Einigungsstelle?

q Die Eingruppierung und Umgruppierung im betrieblichen Alltag

q Das Verfahren nach § 99 BetrVG • Beschluss zur Verweigerung der Zustimmung zu einer

personellen Maßnahme • Formale Anforderungen an die Zustimmungsverweigerung • Strategische Aspekte

q Das Verfahren nach § 101 BetrVG • Mitbestimmungssicherungsverfahren • Vorbereitung des Verfahrens und Vermeidung von

Verfahrensfehlern

q Zusammenarbeit mit Rechtsanwält(inn)en und den zuständigen Ansprechpartner(inne)n der IG BCE

Die Themen Eingruppierung und Umgruppierung sowie die Besonderheiten bei AT-Beschäftigten bedeuten für die Betriebsräte eine große juristische Herausforderung. Dabei geht es oft um Detailfragen und die richtige Vorbereitung ist für eine erfolgreiche Interessenvertretung und für die gerichtlichen Verfahren ebenso wichtig wie genaue Absprachen zwischen Betroffenen, Be-triebsräten, der Gewerkschaft und den Verfahrensvertretern. Dieses Seminar versorgt dich mit dem notwendigen Wissen zu den Spezialthemen Eingruppierung, Umgruppierung und AT-Beschäftigte. Neben juristischem Wissen erfährst du hier auch, wie die Zusammenarbeit mit Rechtsanwält(inn)en und der IG BCE optimal funktioniert.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

14.10. 16.10.19 10:30 Uhr 15:00 Uhr Holiday Inn München-Süd 1.066,00 € BWS-005-420601-19 Ralf Wichmann

23.10. 25.10.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-420602-19 Ralf Wichmann

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Der Betriebsrat im internationalen UnternehmenWenn die Entscheider im Ausland sitzen

68 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Bildung mit Perspektive Qualifizierungsbaustein „BetriebsBerater(in) Ökonomie“. Infos: www.igbce-bws.de oder in der Broschüre „Die BR-Akademie“.

q Grundlagen Gesellschaftsrecht • Personengesellschaften und juristische Personen • Innerstaatliche und internationale Gesellschaften • Gründungstheorie • Haftung und Durchgriffshaftung in Konzernen

q Grundlagen Internationales Privatrecht • EGBGB – Internationale Verträge • Rechtsprechung des EuGH

q Anwendbarkeit des Arbeitsrechts

q Rechte des Betriebsrats

q Arbeitnehmerentsendung vom und ins Ausland

q Datenschutz im Ausland

q Umgang mit internationalen Kunden

q Betriebspolitische Vorgehensweisen

Die Globalisierung macht auch vor den Betriebsräten nicht halt: Immer mehr internationale Unternehmen bestimmen die Wirtschaftslandschaft und bei vielen dieser Unternehmen sitzen die Entscheider im Ausland – mit Auswirkungen auf die Be-triebsratsarbeit. In diesem Seminar geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Unternehmensstrukturen mit ihren unter-schiedlichen Haftungs- und Mitbestimmungsregelungen und zeigen auf, welche rechtlichen Grundlagen für Unternehmen mit Entscheidungsgewalt im Ausland gelten, zum Beispiel hinsichtlich des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes oder in Bezug auf grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse und die Betriebsratsarbeit.

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 69

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

26.05. 29.05.19 18:00 Uhr 12:15 Uhr Bad Münder 1.066,00 € BWS-001-321501-19 Heiko Engeler

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

Europäisches ArbeitsrechtEin�uss des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit

q Aufbau der Europäischen Union

q Rechtsquellen des Unionrechts und dessen Wirkungen

q Normenhierarchie im deutschen Arbeitsrecht – Einflussnahme des EU-Rechts?

q Gesetzgebungskompetenzen, -verfahren und -beteiligte in der EU

q Aktuelle Rechtsetzungsbeispiele • Antidiskriminierungsrichtlinie • Mutterschutzrichtlinie • Teilzeit- und Befristungsrichtlinie • Massenentlassungsrichtlinie • Arbeitszeitrichtlinie

q Unverbindliche Empfehlungen der EU / Methode der offenen Koordinierung • Grünbuch „Flexicurity“ • Grünbuch „Herausforderungen an ein modernes

Arbeitsrecht“

q Die Rolle von EuGH und EGMR • Rechtskontrolle innerhalb der EU • Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für

Menschenrechte • Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg

q Wichtige Verfahrensarten und Rechtswegeröffnung

q Verhältnis von EuGH, EGMR und nationalen Gerichten

q Rechtsprechungsbeispiele

q Rechtsschutz bei Verstößen gegen das EU-Recht

Ebenso wie in anderen Rechtsgebieten nimmt das Europarecht immer mehr Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht und die Recht-sprechung des Europäischen Gerichtshofs hat schon zu diversen Korrekturen von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts geführt – mit Auswirkungen bis hinein in die betriebliche Praxis. Betriebsrätinnen und Betriebsräte müssen die Grundlagen des Europarechts kennen, um es sicher auf die konkreten Fälle im eigenen Betrieb anwenden zu können. Das Seminar verschafft dir den dazu nötigen Überblick über den Aufbau und das Recht der Europäischen Union sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beim Arbeitsrecht und behandelt auch das Thema des Rechtsschutzes bei Verstößen gegen das EU-Recht.

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Detaillierte Informationen zu den Seminarorten und zu den Referent(inn)en �ndest du unter www.igbce-bws.de.

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer Referent(in)

14.08. 16.08.19 14:00 Uhr 12:45 Uhr Bad Münder 990,00 € BWS-001-321601-19 Heiko Engeler, Doris Meißner

Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer

70 | ARBEITSRECHT Spezialisierung

Europäische Betriebsräte und Betriebsräte in der Europäischen Aktiengesell-schaft (SE) – Rechte und Möglichkeiten des Europäischen Betriebsrats

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten siehe Seite 74Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Der Weg zum Europäischen Betriebsrat

q Rechte und Möglichkeiten des Europäischen Betriebsrats

q Arbeit und Organisation des Europäischen Betriebsrats

q Aushandeln einer EBR-Vereinbarung

q Betriebsverfassung in anderen Ländern: Was ist zu beachten?

q EBR-Praxis

Die Arbeit im Europäischen Betriebsrat oder in der Arbeitnehmervertretung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) setzt Kenntnisse zu den unterschiedlichen Mitbestimmungs- und Betriebsratsstrukturen in den verschiedenen europäischen Ländern ebenso voraus wie das Wissen um die eigenen Rechte und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten. In diesem Seminar erfährst du, wie der EBR rechtssicher aufgebaut wird, welche Rechte er besitzt und wie die Arbeit im EBR funktioniert. Zudem lernst du die Be-triebsverfassungen in anderen Ländern und ihre Besonderheiten kennen, was die Zusammenarbeit erleichtert und fördert.

Spezialisierung ARBEITSRECHT | 71

Titel Termin Seminarnummer

Meine dienstliche Anschrift:

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Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar / folgenden Seminaren an:

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Ich willige ein, dass die IG BCE und die IG BCE BWS GmbH als verantwortliche Stelle die in der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer zusätzlich zum Zwecke der Information zu Tätigkeiten der Betriebsräte, für Informationen zu Weiterbildungsveranstaltungen und für eine schnellere erneute Anmeldung zu Angeboten der IG BCE oder IG BCE BWS GMBH verarbeiten dürfen. Diese Einwilligung ist freiwillig. Durch eine nicht erteilte Einwilligung entstehen mir keine Nachteile. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

ANMELDUNG UND WEITERE INFORMATIONENDu benötigst persönliche Beratung bei der Wahl deiner Seminare, Unterstützung bei der Anmeldung, weitere Informationen oder Tipps für einen reibungslosen Ablauf? Wir helfen dir!

HOTLINE: 0511 7631-336E-MAIL: [email protected]

Anmelden kannst du dich telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax oder direkt auf unserer Website www.igbce-bws.de.

ERREICHBARKEITMontag – Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr

Bärbel Gieseler Kerstin Panoussis

Claudia BinnewiesMichael Bärwinkel

ANMELDUNG UND WEITERE INFORMATIONEN | 73

74 | UNTERKUNFTS- UND VERPFLEGUNGSKOSTEN

Detaillierte Informationen zu den Hotels �ndest du auf www.igbce-bws.de.

IG BCE-BILDUNGSZENTREN

HOTELS DER BILDUNSGOFFENSIVE SÜD

SONSTIGE HOTELS

Tage Beginn / Ende Bad Münder Haltern am See Kagel-Möllenhorst

1 morgens / abends – 24,00 € –

2 vormittags / nachmittags – – 177,00 €

2 mittags / nachmittags 166,00 € 158,00 € –

3 vormittags / mittags – 292,00 € –

3 mittags / mittags 301,00 € 288,00 € –

3 abends / mittags (inkl. Vorübernachtung) 418,00 € 402,00 € 423,00 €

4 vormittags / mittags 445,00 € – –

5 mittags / mittags – – 585,00 €

5 abends / mittags (inkl. Vorübernachtung) 697,00 € 669,00 € 704,00 €

Tage art’otel, Berlin-Mitte

Wyndham Garden, Kassel

Lindner Hotel & Residence Main Plaza, Frankfurt

2 253,00 € 213,00 € 342,00 €

3 453,00 € 372,00 € –

5 814,00 € – –

Tage IntercityHotel München

Hotel Ambiance Rivoli, München

Stadthotel Freiburg Kolping Hotel & Resorts

Hotel Gloria, Stuttgart

relexa Waldhotel Schatten, Stuttgart

AKZENT Hotel Franziskaner, Dettelbach

Dorint An der Kongresshalle Augsburg

Hotel Kloster Hirsau, Calw

Hotel St. Michael, Tauberbischofsheim

AkademieHotel Karlsruhe

2 – – – 190,00 € 244,00 € – – – – –

3 444,00 € 415,00 € /420,00 € 1 389,00 € 359,00 € 428,00 € 349,00 € – 342,00 € – –

5 – – – 665,00 € 1.058,00 € 644,00 € 889,00 € – 542,00 € 734,00 €

Tage Leonardo Royal Hotel Mannheim

Villa Waldeck, Eppingen

Fleming’s Hotel München-City

ARIBO Hotel Erbendorf Novotel Würzburg

Leonardo Hotel Mannheim City Center

Adina Apartment Hotel Nuremberg, Nürnberg

Hotel DAS LUDWIG, Bad Griesbach

Sentido ZugspitzeBerghotel Ham-mersbach, Grainau

2 268,00 € – – – – – – – –

3 – – 464,00 € – 532,00 € mit VÜ 451,00 € ohne VÜ 484,00 € – 321,00 € 406,00 €

4 – 569,00 € – – – – – – –

5 – – – 620,00 € – 824,00 € 959,00 € 609,00 € –

TageHotel Wittelsbacher Höh, Würzburg

GHOTEL hotel & living Würzburg

Best Western Plus Atrium Hotel, Ulm

Hotel Goldenes Rad Ulm

Ringhotel Loew’s Merkur, Nürnberg

Margarethenhof am Tegernsee, Waakirchen

Holiday Inn München-Süd

Romantik Hotel Gasthaus Rottner, Nürnberg

Hotel-Gasthof am Selteltor, Wiesensteig

Mönchs Waldhotel Kapfenhardter Mühle, Unterreichen-bach-Kapfenhardt

2 – – – – – – 229,00 € – – –

3 – 347,00 € – – 369,00 € 446,00 € 393,00 €/426,00 € 2 413,00 € 338,00 € 340,00 €

5 688,00 € 667,00 € 778,00 € 639,00 € 698,00 € – 738,00 €/776,00 € 3 – – –

Erhöhte Kosten für folgende Seminare:1 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat – Grundlagenseminar – Sicherheit im Umgang mit der Sitzungsniederschrift des Betriebsrats – BWS-005-540402-19

2 Betriebsversammlung mit Pep – Die Arbeit des Betriebsrats professionell darstellen – Belegschaften zur Teilnahme an Versammlungen motivieren – BWS-005-751402-19

3 Burn-out – raus aus dem Dauerdruck – Wirksame Handlungshilfen für Betriebsräte – BWS-005-621303-19

IMPRESSUM | 75

HerausgeberGesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbHKönigsworther Platz 6 · 30167 Hannover

und

BWS Fachverlag GmbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover

VerantwortlichPeter Wind Petra Reinbold-Knape

Konzeption & GestaltungSyskom Werbeagentur GmbH

TextSusanne CreutzDoreen Köstler – www.federworx.deLothar Wirtz – wirtzonline.de

DruckBWH GmbH

Fotonachweis

Umschlag iStock.com / Geber86Seite 2 Bildungslandschaft: Syskom Werbeagentur GmbHSeiten 3, 6, 9, 13 (Foto unten rechts), 17, 19, 24, 25, 27, 29, 39, 73 Dirk Egelkamp Fotogra�e,

www.dirk-egelkamp.deSeite 4 von oben links nach unten rechts: iStock.com / Geber86 / Tom Merton / alvarez /Leo

Patrizi / andresr / gece33 / wundervisuals / PeopleImages / swissmediavision / borchee / rdonar / franckreporter

Seite 5 iStock.com / jeffbergen (Foto links), iStock.com / Geber86 (Foto rechts)Seite 7 Fotodesign Wintz, www.jowintz.de (Foto links), iStock.com / suprunSeite 10 von oben links nach unten rechts: Prof. Dr. Holger Beiersdorf | Bärbel Biere | Urbschat |

CNH Anwälte / Lichtenscheidt | Mehmet Dedeoglu | Dr. Kerstin Dälken | Blende 11 Fotografen | CNH Anwälte / Lichtenscheidt | Moritz David Friedrich | Dr. Kathrin Drews | Renata Breda | Maria Erdei | CNH Anwälte / Lichtenscheidt | Astrid Möller, Bildwerkstatt Nienstedten | Dieter Keller | Ralf Wichmann | Claudia Pfeil | Toptas Fotostudio R. Levc

Seite 11 von oben links nach unten rechts: Thomas Spors | Joe Kramer Photodesign | IG BCE Hannover | Dieter Möller | Ralf Neubauer | Thorsten Martin www.tme-foto.de | CNH Anwälte / Lichtenscheidt | Markus Reinold | Dr. Jörg Rumpf | Bischof und Broel, Nürnberg | Herbert Schneck | Jürgen Müller | Hannelore Scholz | Norbert Schuster | Sebastian Stoffregen | Michael Wied | Dr. Sascha Weigel | Stephan Düsterdiek | IG BCE-Bezirk Mittelrhein

Seite 12 iStock.com / Chris Ryan (Foto oben), BEG FOTOGRAFIE_Behler | Enker | Gasenzer (Foto unten)

Seite 13 iStock.com / Marc Dufresne (Foto oben rechts), iStock.com / mediaphotos (Foto Mitte links)

Seite 16 Ralf HansenSeite 71 iStock.com / mediaphotosBuchabbildungen www.igbce-bws.de, www.bundverlag.de

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IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775E-Mail: [email protected] www.igbce-bws.de

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Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur ein wichtiges Tätigkeitsfeld von Betriebsräten. Auch wir möchten als BWS mit einer familienbewussten Personalpolitik die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfachen. Durch das „audit berufundfamilie“ möchten wir dies dokumentieren.

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