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2020
Media-Informationen
Deutsche Molkerei Zeitung
Lebensmittelindustrie undMilchwirtschaft
Werbewirkung
Werden Sie durch Anzeigen in der »dmz« auf Neuerungen aufmerksam gemacht?
ja 89
nein 7
keine Angaben 4
Auflagen-Analyse · Verbreitungs-Analyse
19. Juni 2019 13
Lebensmittelindustrieund
Milchwirtschaft
Deutsche Molkerei Zeitung
140. Jahrgang B 2255 D ISSN 1617-2795
01 Titel Waldner_dmz_u1 17.06.19 11:19 Seite 1
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Auflagen-Reichweite
Druckauflage: 4.220
Tatsächlich verbreitete Auflage: 3.904Über die normale Druckauflage hinaus werden einige spezielle
Ausgaben (siehe Themenplan) mit erhöhter Auflage gefahren
Reichweite pro Auflage: 34.974 Leser (pro Exemplar 9 Leser)
Leserschafts-Analyse
Zielgruppe
Geschäftsführer Inhaber, Prokuristen 40 %
Leitende Angestellte, Produkt-Manager 42 %
Sonstige Mitarbeiter 18 %
Welche Anzeigen beachten Sie besonders?
Unsere Kooperationspartner:
im Textteil
im Anzeigenteil
Ganzseitige Anzeigen
Anzeige auf dem Umschlag
Sonstige: Frankreich, England, Italien, Polen, Slowakei, Tschechien
Skandinavien16,8 %
Benelux18 %
Schweiz33,4 %
Österreich28,2 %
Die geografische Verbreitung der »dmz« in Deutschland und unseren Nachbarländern
Ihr Medienberater:
Deutschland 76 %
Ausland 24 %
Schweiz 33,4 % Österreich 28,2 % Benelux 18,0 % Skandinavien 16,8 % sowie: Frankreich, England, Italien, Polen, Slowakei, Tschechien
Florian Amann Tel. 08 31/5 71 [email protected]
Grundpreise für Anzeigen 2020 (S-Format = im Satzspiegel, R-Format = randabfallend*)
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S-Format:177 x 120 mmR-Format:210 x 144 mm*2.406,00 €
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S-Format:177 x 240 mmR-Format:210 x 297 mm*3.680,00 €
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1/1Seite
2/3 Seitehoch
2/3 Seitequer
Junior-page
• Zeitschriftenformat: DIN A 4, 210 mm breit x 297 mm hoch
• Satzspiegel: 177 mm breit x 240 mm hoch
• Anzeigenformate: 3 Spalten, je 55 mm breit
Alle Preise zuzügl. MwSt.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, abgedruckt in diesen Media-Information.
S-Format = Satzspiegel
R-Format = randabfallend* (* Es muss eine Beschnittzugabe von je 3 mm umlaufend zum jeweiligen Format hinzugerechnet werden!)
Information zu den Anzeigen
Titel + AltarfalzMaße und Preise auf Anfrage
Klappe an Seite 3einseitiger oderbeidseitiger DruckMaße und Preise auf Anfrage
Sonderformate auf Anfrage
S-Format:80 x 120 mmR-Format:95 x 144 mm*
1.155,00 €
S-Format:177 x 60 mmR-Format:210 x 84 mm*
1.155,00 €
S-Format:55 x 120 mmR-Format:70 x 144 mm*
782,00 €
1/4 Seitehoch 1/4
Seitequer
1/6Seitehoch
2. US + Klappe(insgesamt 3x1/1 Seite)Maße und Preise auf Anfrage
Beilagenpreise
Beilagen pro angefangene 1000 Exemplare Grundpreise
bis 25 g Einzelgewicht 220,– E
bis 35 g Einzelgewicht 230,– E
bis 45 g Einzelgewicht 247,– E
Zusätzlich Postgebühren nach Posttarif. Bei Belegung der Auslandsstücke kommen erhöhte Portokosten hinzu (nicht rabattfähig).
Einheftkosten: Preis auf Anfrage Höchstformat: DIN A4
BQ · Verkäufe · Stellen
Preise für Gelegenheitsanzeigen
je mm einspaltig, Spaltenbreite 42 mm
Stellenangebot 1,45 E
Stellengesuch 1,25 E
Sonstige Gelegenheitsanzeigen 1,60 Ez. B. Verkäufe, Kaufgesuche
Chiffre-Gebühr 8,80 E
dmz 14/2013 | 47
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• Die Dateien können druckoptimiert in den Programmen Quark XPress 8.1, Adobe
InDesign CS6, Illustrator CS6, Photoshop CS6 (TIFF, EPS, JPEG) oder als PDF/X-3
(für das Betriebssystem Apple Macintosh Mac OS X) geliefert werden.
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Auflösung von mind. 300 dpi (bzw. 1200 dpi) abspeichern.
• Die Datenübertragung kann via E-Mail, CD / DVD oder per USB-Stick erfolgen.
• Nur mit einem farbverbindlichen Proof (in 100%) können wir eine Garantie für
Druckqualität und Richtigkeit der Anzeige übernehmen. Markieren Sie auf dem
Proof eindeutig das Format inkl. Anschnitt. Reklamationsansprüche sind bei fehlen-
dem Proof ausgeschlossen.
• Druckverfahren: Offset, Euroskala DIN 16539
1899 bezeichnete sich die monatlich zweimal erscheinende Zeit schrift »Der Bayerische Senn«, gerade mal 20 Jahre alt, als das »Älteste Fach-blatt« für die technischen und Handelsbeziehungen der Milchwirtschaft. Heute, über 100 Jahre später, darf sie das, längst unter dem Namen »dmz«, immer noch behaupten.
Neben dem wissenschaftlichen Kern und den Standardrubriken »Aus Industrie und Handel«, »Märkte und Termine« informiert die »dmz« über weitere Ressorts: aktuelle Statements aus Politk und Wirschaft, exklusive Unternehmensnachrichten, die für den alltäglichen Ab-lauf nützlichen Ratgeber-Seiten und schließlich die Spezial-Themen »Milch-Erzeuger-Beratung«, den Infodienst für die Milcherzeuger- berater und Fachleute aus dem Rohstoffeinkauf und den »Schulungs- service« für die Aus- und Weiterbildung von Molkereiexperten.
Kurzcharakteristik Die »Deutsche Molkerei Zeitung« ist eine unabhängige Fachzeitschrift für die Milchwirtschaft und Lebensmittelindustrie.
Verlag AVA-Agrar Verlag Allgäu GmbH Postfach 31 53 • 87440 Kempten/Allgäu Porschestraße 2 • 87437 Kempten/Allgäu Telefon (0831) 57142-0 • Telefax (0831) 57142-21 E-Mail: [email protected] Internet: www.deutsche-molkerei-zeitung.de
Erscheinungsweise 14-tägig, jeweils Donnerstag
Anzeigenschluss Montag der Vorwoche
Bankverbindungen Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu EG IBAN: DE 46 7336 9920 0000 2156 00 BIC: GENODEF1SFO
Postschekkonto München IBAN: DE 28 7001 0080 0075 5428 03 BIC: PBNKDEFF
Sparkasse Allgäu Kempten IBAN: DE 97 733 500 00 0000 029 090 BIC: BYLADEM1ALG
acrevis Bank AG IBAN: CH 27 0690 0016 0083 26903 BIC: ACRGCH22
Sparkasse Reutte IBAN: AT 452 0509 0080 0000 499 BIC: SPREAT21XXX Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu)
Eine Fachzeitschrift mit Tradition Impressum
Spezial-Themen in der dmz Wandkalender
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3. Advent
Hl. Abend
4. Advent
Silvester
1. Weihnachts-feiertag
2. Weihnachts-feiertag
Neujahr
Heilige 3 Könige
52. Woche
1. Woche
2. Woche
3. Woche
4. Woche
5. Woche
Valentinstag
6. Woche
7. Woche
Rosenmontag
Fastnacht
Aschermittwoch
8. Woche
10. Woche
11. Woche
12. Woche
13. Woche
14. Woche
15. Woche
16. Woche
Maifeiertag
17. Woche
18. Woche
19. Woche
Muttertag
27. Woche
28. Woche
29. Woche
30. Woche
31. Woche
32. Woche
36. Woche
Herbstanfang
Erntedank
37. Woche
38. Woche
39. Woche
40. Woche
41. Woche
42. Woche
43. Woche
Buß- und Bettag
Volkstrauertag
45. Woche
Totensonntag
Nikolaus, 2. Advent
Mariä Empfängnis
Mariä Empfängnis
49. Woche
Winteranfang
50. Woche
51. Woche
MariäHimmelfahrt
Tag der Dt. Einheit
Reformationstag
Allerheiligen
Allerseelen
4. Advent
Hl. Abend
1. Weihnachtsfeiertag
2. Weihnachtsfeiertag
Silvester
Neujahr
Hl. 3Könige
20. Woche
21. Woche
Sommeranfang
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34. Woche
35. Woche
46. Woche
47. Woche
48. Woche
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Pfingstsonntag
Frühlingsanfang
Palmsonntag
Dez.2020 JANUAR Jan.
2022FEBRUAR MÄRZ APRIL MAI JUNI JULI AUGUST SEPTEMBER OKTOBER NOVEMBER DEZEMBER
25. Woche
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Karfreitag
Gründonnerstag
Karsamstag
Ostersonntag
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* Erscheinungsdatum Deutsche Molkereizeitung
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dmz 2016 Wandkalender_Layout 1 26.08.16 08:57 Seite 1MilkScience
Dairy processing and technology
Milk Science International 1
AbstractKefir health promoting effects have created increasing demands and research efforts to develop new kefir products. So, this study aimed at developing novel functional white-soft-cheeses (WSC) using kefir cultures. Kefir WSCs were produced from cow’s milk with and without thyme. Microbiological, physicochemical and sensory criteria were examined during storage at 4 °C for 15 days. Total aerobes, yeasts, and lactococci variably decreased in counts, whereas lactobacilli count significantly increased in both cheeses. Kefir addition significantly affected acidity, pH and proteolytic cri-teria. Kefir cheese without thyme scored highest sensory accepta-bility. Nevertheless, final counts of kefir cultures (>5x107CFU/ml) were far above the minimum therapeutic requirements (106 CFU/ml), and kefir cheeses sensory scored good acceptability, indica-ting the suitability of WSC as a potential vehicle of kefir. The cur-rent results indicate a new and interesting perspective in the de-velopment of new functional foods through using of kefir starters in various dairy and non-dairy products with acceptable sensorial
criteria, and hence expand the range of kefir containing products for the consumers around the world.
Key words: Kefir, Starter cultures, White soft cheese, Lactobacilli,Probiotics, Proteolytic activity.
IntroductionKefir is an ancient fermented milk beverage that has been origi-nated and consumed for thousands of years in Central Asia and Eastern Europe (14). Kefir is considered as a natural probiotic pro-duct, made by inoculating milk with kefir grains. These grains are small clusters of microorganisms held together in a polysacchari-de matrix named kefiran, resulting in acidic and slightly alcoholic beverage (5, 14). Kefir grains contain a consortium of lactic acid bacteria (LAB), acetic acid bacteria, and lactose- and non-lacto-se-fermenting yeasts (8, 9, 13). Kefir’s popularity is due to the long history of being beneficial to
Development of a novel white softcheese using kefir starter cultures:Microbiological, physicochemicaland sensory propertiesS.S. Awaisheh1*, T.M. Rababah2*, R.J. Rahahleh1, M.A. Haddad1, R. Al-Groom3, S.A. Ibrahim4
1 Food Microbiology and Safety Laboratory, Department of Nutrition and Food Processing, Faculty of Agricultural Technology- Balqa Applied University, P.O. Box 19117, Salt, Jordan.
2 Faculty of Agriculture, Jordan University of Science and Technology, P.O. Box 3030, Irbid 22110, Jordan.3 Department of Food Science, Al-Balqa Applied University, 19237, Zarqa, Jordan.4 North Carolina Agricultural and Technical State University, Greensboro, North Carolina, USA.
Date submitted: 22/02/2016 Date accepted: 14/04/2016 Released: 01/09/2016
milch wissen schaftmilk science international
Wissenschaftliche Redaktion / Scientific Editor: Prof. Dr. Volker Krömker
Der nachstehende Beitrag ist in der Ausgabe 18/16 der Deutschen Molkerei Zeitung veröffentlicht. Bereits erschienene Beitäge können per E-Mail: [email protected] bestellt werden.
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Dairy processing and technology
10 deutsche-molkerei-zeitung.de
Der Leiter der Repräsentanz des russischenUnternehmens „Sojusnab“ in China, Bra-nislav Popovich, teilte Anfang August2019 TASS mit, dass Ende dieses Jahres inder ostchinesischen Provinz Shandong mitder Herstellung von Sauerrahm und Hüt-tenkäse begonnen werde. Quelle: The Dairy News hs
Russische Milchpro-dukte in Shandong
Innovative Mikrofiltrationstechnologie:„Rosmol“ hat Verkauf von Milch gestartet
GC „Rosmol“ startete den Verkauf derMilch, die mit der innovativen Mikrofil-trationstechnologie hergestellt wird. DieErprobung der Technologie fand am Fir-menstandort in Marburg statt. In Russ-land wird die Milch im Format „FrischeMilch“ hergestellt, meldete The DairyNews.ru. Verkaufte Marken sind „Pervyvkus (First taste)“, und Traditionsmolke-rei Marburg. Die Oberhessische Presseberichtete am 6. Juni des vergangenenJahres: „Die Marburger Molkereigenos-senschaft hat ihre Traditionsmolkerei andie Russische Unternehmensgruppe„Rossijskoje Moloko“ verkauft. NeueProdukte und Investitionen sollen dieMolkerei zurück in die Erfolgsspur brin-gen“. Die Molkerei firmiert seitdem unter demNamen „RL Regionale-LebensmittelVertriebs GmbH“ und hat die Marke„Marburger Traditionsmolkerei“ über-nommen. Bei der Unternehmensgruppe
Rossijskoje Moloko – übersetzt „Russi-sche Milch“ – mit Sitz in Tscheljabinskhandelt es sich um ein Molkereiunter-nehmen mit laut eigenen Angaben2.700 Beschäftigten an fünf Produkti-ons- und Vertriebsstandorten, so dieOberhessische Presse. Der Vorstandsvorsitzende der MarburgerMilcherzeugergemeinschaft eG, DieterHewecker, erklärte 2018 anlässlich derÜbernahme: „Es freut uns alle, dass wirunsere Molkerei nach der von den Ver-änderungen des Milchmarktes getriebe-nen Veräußerung in derart guten Hän-den wissen. Die vereinbarte Zusammen-arbeit läuft für die Landwirte bis jetzt er-freulich und wir blicken positiv in die Zu-kunft.“ Rund 40 Mitglieder der Genos-senschaft würden ihre Milch nach Mar-burg liefern, „wir kommen auf etwa17 Mio. l im Jahr“, sagte Hewecker. Manbleibe somit weiterhin Hauptlieferant derMolkerei“. hs
Die kanadische Regierung fördert For-schungsarbeiten zur Verbesserung der Ge-sundheit von Milchviehherden: Wie „TheDairy Site“ Anfang September 2019 mit-teilte, gab das Parlament für Malpequeund das Parlament von Charlottetown imNamen der kanadischen Ministerin fürLandwirtschaft und Ernährung, Marie-Claude Bibeau, eine Investition von über
1,3 Mio. USD an das Atlantic VeterinaryCollege der Universität von Prince EdwardIsland bekannt. Die Finanzierung ist fürzwei Projekte gedacht: Über 1,2 Mio. USDsind zur Messung des Einsatzes von Anti-biotika und der Antibiotikaresistenz im Zu-sammenhang mit der Tiergesundheit zurUnterstützung eines kanadischen Molker-einetzwerks für Antibiotikaresistenz und-verantwortung vorgesehen. Es soll denLandwirten dabei helfen, bewährte Ver-fahren anzuwenden. Über 148.000 USDsind bestimmt für Forschungsarbeiten zurVerlängerung der Lebensdauer von Kühenin Milchviehbetrieben durch Verbesserungder Kälbermanagementpraktiken im ers-ten Lebensjahr. Diese Projekte sind Teil des 11,4 Mio USDteuren Dairy Research Clusters, das am 16.Juli 2019 im Rahmen des AgriScience-Programms der Canadian AgriculturalPartnership angekündigt wurde. Mit demBeitrag der Industrie beläuft sich die Ge-samtinvestition in diesem Cluster auf 16,5Mio USD. Unter der Leitung von Dairy Far-mers of Canada will der Cluster „das Ver-trauen der Öffentlichkeit stärken, Innova-tionen vorantreiben und das Wirtschafts-wachstum des kanadischen Milchsektorsankurbeln“. Pierre Lampron, Präsident vonDairy Farmers of Canada: „AntimikrobielleResistenz ist ein globales Problem, das eineernsthafte Bedrohung für die menschlicheGesundheit darstellt“. hs
Kanada investiert in Forschung
Im Vergleich zum Vorjahr hat Russlandden Import von Butter im Januar-Juli 2019um fast 40 % erhöht, meldet milknews.ru.Sieben Monate lang waren es 39,9 % lautFCS 67.400 t (351,9 Mio. USD). Die Lie-ferungen von Käse und Hüttenkäse stie-gen um 10,5 % auf 151.600 t (616 Mio.USD), Kondensmilch und Rahm um22,7 % auf 104.300 t (243 Mio. USD). Quelle: Interfax.ru hs
Russland erhöhtButterexport
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04-17 Milch als Beruf_Layout 1 18.09.17 10:17 Seite 7
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46 Zulieferer (Milkron) _Layout 1 06.11.18 08:07 Seite 46
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1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder meh-rerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag inner-halb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der verein-barten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag ge-nannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstat-ten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter-zeilen (68 mm breit) dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen aus-schließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an be-stimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor An-zeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Ru-brik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich gemacht.8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerecht-fertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent-lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Per Datenfernübertragung übermittelte Anzeigenvorlagen übernimmt der Verlag wie angeliefert. Verantwortlich für die Erstellung der Daten sowie für die Durchführung aller Korrekturen ist allein der Ersteller bzw. Lieferant der Daten. Der Verlag nimmt keine Eingriffe am gelieferten Datenbestand vor. Für Fehler in diesen Unterlagen und deren Folgen haftet der Auf-traggeber. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich-tigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zah-lungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschul-den bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei tele-fonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadens ersatz ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betref-fenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – in-nerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückge-sandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu-grunde gelegt.13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rech-nung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt.Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Emp-
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriftenfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im ein-zelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste ge-währt.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einzie-hungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auf-traggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge ab-hängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigen-ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts-verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeich-nungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über meh-rere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalender jahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn siebei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausge-schlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und recht-zeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf-manns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zu-
schriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wert-volle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Ge-wicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftrag-geber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Zur Weiter-leitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.19. Filme werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeit-punkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Bedingungen des Verlagesa) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.b) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Berechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mitt-lerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter-gegeben werden.c) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Ver-öffentlichung nicht sofort reklamiert hat.d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbung-treibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.e) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.f) Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen.