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24.05.20 12 Vortrag BLSV Kreis Altötting 1 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA – Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft

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Vortrag BLSV Kreis Altötting 1

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung:

Die GEMA – Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft

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Gliederung

1. Aufgaben der GEMA2. Internationale Verbindungen3. GEMA-Mitgliedschaft4. Lizenzierung und Inkasso5. Gesamtvertrag

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1. Aufgaben der GEMA

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Satzung§ 2 Ziff. 1.: Zweck des Vereins

- Schutz des Urhebers- Wahrnehmung seiner Rechte

Begriff: GEMAGesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Kontrolleunterliegt der Staatsaufsicht durch

- Deutsche Patent- und Markenamt - Kartellaufsicht durch das Deutsche Kartellamt

Rechtliche FormWirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung

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Rechte des Urhebers nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG):

das ausschließliche Recht, “sein Werk in körperlicher Form zu verwerten” (§

15 I UrhG) bzw. „in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben“

(§15 II UrhG)

das Recht auf “eine angemessene Vergütung” (§11 UrhG)

für jede Nutzung seiner Werke.

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Formen der Rechtewahrnehmung

Individuelle Wahrnehmun

g der Rechte=

durch den Rechteinhaber selbst

Kollektive Wahrnehmung

der Rechte

=

durch die GEMA

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über 64.000 Mitglieder

über 1 Millionen Berechtigte aus dem Ausland

insgesamt ca. 5 Millionen geschützte Werke

1.074 Mitarbeiter

ca. 825 Mio. EUR Gesamtertrag

14,9 % Kostensatz

Zahlen und Fakten (2011)

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2. Internationale Verbindungen

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Gegenseitigkeitsverträge

Die GEMA ist mit ausländischen musikalischen Urheberrechtsgesellschaften durch ein Netz sogenannter Gegenseitigkeitsverträge verbunden, die eine gegenseitige Rechteeinräumung und -wahrnehmung sicherstellen.

Weltrepertoire der Musik

Aufgrund dieser Verträge ist die GEMA in der Lage, in Deutschland die Rechte am Weltrepertoire der Musik anzubieten.

GEMA-Vermutung (Beweislastumkehr)

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3. GEMA-Mitgliedschaft

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RechtsnachfolgerUrheberrecht gilt

bis 70 Jahrenach Tod des Urhebers.

Andere Inhaber von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten (z.B. Inter-preten, Musikwissenschaftler, Herausgeber) müssen Mitglieder anderer, jeweils zuständiger Urheberrechtsgesellschaften werden (z.B. GVL, VG Wort).

Mitglieder der GEMA sind:

Komponisten Textdichter Musikverleger

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4. Lizenzierung und Inkasso

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Lizenzbereiche der GEMA-Bezirksdirektionen

Aufführung (Live-Musik)

Wiedergabe von Ton- und Bildtonträgern

Wiedergabe von Funksendungen

Filmvorführungen Weiterübertragung von Musik

Vermieten und Verleihen von bespielten Tonträgern und Bildtonträgern

Musik auf Internetseiten 

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Anmeldung von Veranstaltungen

Anmeldung muss vor Stattfinden erfolgen:keine feste Form vorgeschrieben (per Post, E-Mail, Fax oder telefonisch)

Wichtig sind folgende Angaben:- Datum- Uhrzeit- Veranstaltungsort - Raumgröße - Eintrittsentgelt (der höchste, für die Veranstaltung geltende Eintrittspreis)- Musikart

Musiknutzung ohne Anmeldung: GEMA hat Anspruch auf Schadenersatz (§97 UrhG): +100% Kontrollkosten

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Aufführungsrecht: Vergütungssätze U-VK 2012Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern

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Wiedergaberecht: Vergütungssätze M-U 2012 Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe

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Härtefallnachlassregelung

normalerweise: Berechnung der Aufführungsgebühren anhand festgelegter Tarife (Raumgröße & Eintrittsgeld)

aber: bei Ausbleiben der erwarteten Besucher, d.h. zwischen tatsächlichen Einnahmen und GEMA-Forderung ist ein deutliches Missverhältnis -> auf Antrag des Veranstalters kann Ermäßigung der GEMA-Tarifgebühren erfolgen (anstelle des Tarifsatzes werden nur noch 10% der tatsächlichen Einnahmen erhoben)

immer jedoch Mindestsatz

Antrag muss unmittelbar nach Stattfinden der Veranstaltung gestellt werden

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Tarifreform ab 2013 – neue Tarif U-V und M-V

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Ziele der Tarifreform

Mit der Schaffung einer klaren und fairen Tarifstruktur soll die Tariflandschaft der GEMA zukünftig

ausgewogener einfacher transparenter und nachvollziehbarer

werden. Dies entspricht insbesondere auch den Anforderungen, welche von Kunden und Politik an uns herangetragen wurden.

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Auswirkung

künftig deutliche Reduzierung der Tarifanzahl (von 11 Tarifen auf künftig 2 Tarife)

Vereinfachung der Tarife

deutliche Entlastung der kleinen und mittleren sowie nicht primär kommerziell ausgerichteten Veranstaltungsformate

angemessene Vergütung für hochpreisige Veranstaltungen

dadurch bessere Marktakzeptanz

keine Tariferhöhungen mehr in der Zukunft (außerhalb des Mindestsatzbereichs)

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Beispiel 1: Tanzveranstaltung

Tanzveranstaltung mit Live-Musik im Saal eines Gastronomiebetriebes

Raumgröße    300 m² Eintrittsgeld   EUR 3,00

Umsatz aus Eintrittsgeld bei 300 Gästen: EUR 900,00

Vergütung bis 31.12.2012:   EUR 192,80 netto

Vergütung ab 01.01.2013:   EUR    90,00 netto

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Beispiel 2: Schützenfest

"Schützenfest" mit Live-Musik

Veranstaltungsfläche    1.000 m² Eintrittsgeld                     EUR 12,00

Umsatz aus Eintrittsgeld bei 1.000 Gästen: EUR 12.000,00

Vergütung bis 31.12.2012:  EUR 770,40 netto

Vergütung ab 01.01.2013:EUR 1.200,00 netto

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5. Gesamtvertrag

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Gesamtvertrag

Gesamtvertragsnachlass bei Mitgliedschaft in einem Gesamtvertragsverband von 20 % auf GEMA Vergütungssätze bei rechtzeitiger Meldung

Je nach Verband sind bestimmte Musiknutzungen durch den Gesamtvertrag geregelt und somit kein zusätzliches Entgelt nötig

bei Live Musik Veranstaltungen ist eine Einreichung von Musikfolgen (Playlist) notwendig, damit eine entsprechende Ausschüttung von Mitgliedertantiemen erfolgen kann

für die Zukunft wird angestrebt: Bei nicht erfolgter Einreichung von Musikfolgen wird nur ein

Teil des Gesamtvertragsnachlass gewährt, bzw. nachberechnet.

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Abgegoltene Musiknutzungen lt. Gesamtvertrag mit dem Deutschen Olympischen Sportbund e.V.

Jahres- und Monatsversammlungen

Vortragsabende

Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz

Festakte bei offiziellen Gelegenheiten

Totenfeiern

Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart anl. Präsentation der Angebote zur Mitgliederwerbung

Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sog. „Pausenmusik“), ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern

uvm.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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GEMA Bezirksdirektion Nürnberg

Ihre Ansprechpartner vor Ort:

Stefanie Fuchs, Kundenbetreuerin OberbayernTel. 0911/93359-205E-Mail [email protected]

Matthias Zettner, Kundenbetreuer OberbayernTel. 0911/93359-204E-Mail [email protected]

Emine Yergin, Kundenbetreuerin OberbayernTel. 0911/93359-268E-Mail [email protected]