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Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.6 1 25. Jg./Nr.6 – Velten, 14.10.2016 INHALTSVERZEICHNIS Amtlicher Teil Beschlüsse der 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2016 3 Öffentliche Bekanntmachung des Wasser und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ 7 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung 7 Nichtamtlicher Teil Impressum 7 Kinderfilmfest: Familienkino 8

25. Jg./Nr.6 Velten, 14.10.2016 INHALTSVERZEICHNIS · 2016-10-15 · wicklungskonzepte (INSEKs) als Grundlage für die Gewäh-rung von Zuwendungen der Städtebauförderung infor-miert

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     Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.6 1

   

25. Jg./Nr.6 – Velten, 14.10.2016 

 

INHALTSVERZEICHNIS 

 

Amtlicher Teil 

Beschlüsse der 16. Sitzung der Stadtverordneten‐ 

versammlung am 29.09.2016        3 

Öffentliche Bekanntmachung  

des Wasser ‐und Bodenverbandes „Schnelle Havel“                 7 

Öffentliche Bekanntmachung 

der Gemeindewahlleitung                         7 

   

 

Nichtamtlicher Teil 

Impressum                           7 

Kinderfilmfest: Familienkino          8 

 

2 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.6

     Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.6 3

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung Beschlüsse der 16. Sitzung der Stadtverordneten-

versammlung am 29.09.2016

Öffentlicher Teil

Beschluss-Nr: 2016/060 Beschluss über die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) der Stadt Velten Der Entwurf der Fortschreibung des Integrierten Stadtent-wicklungskonzeptes (INSEK) der Stadt Velten in der Fas-sung vom 23.09.2016 wird beschlossen.

Beschlussbegründung: Mit Rundschreiben Nr. 3/06/2014 vom 24. September 2014 hat das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) die Kom-munen über die Fortschreibung der Integrierten Stadtent-wicklungskonzepte (INSEKs) als Grundlage für die Gewäh-rung von Zuwendungen der Städtebauförderung infor-miert. Die Stadt Velten hat ein beschossenes INSEK aus dem Jahr 2007, welches fortzuschreiben ist. Das Integrierte Stadt-entwicklungskonzept hat sich als übergeordnetes Pla-nungsinstrument etabliert und dient der langfristigen strategischen Ausrichtung der Stadtentwicklung. Die Stadt Velten konnte viele Maßnahmen aus dem Konzept von 2007 umsetzen bzw. zur Umsetzung vorbereiten. Beispiel-haft dafür zu nennen sind (Auswahl):

- Das Bahnhofsumfeld mit der Neugestaltung und Auf-wertung des Areals einschließlich Neuordnung ÖPNV, P+R, Gleispark

- Sanierung des Bahnhofsgebäudes - Erneuerung der Bahnstraße - Sanierung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen

(bspw. Rathausstraße 17 - Bürgerservice) sowie weite-rer prägender Gebäude im Sanierungsgebiet

- Durchbindung und Gestaltung der Rats- sowie der Mu-seumsgasse

- Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur (bspw. Orts-durchfahrt Velten - L172 und Luisenstraße)

- Maßnahmen in der Bildungsinfrastruktur (bspw. Neu-gestaltung Schulhof Linden-Grundschule und Erweite-rungsbau Linden-Grundschule, Sportanlagen 1. Ober-schule, Nach/- bzw. Weiternutzung der 2. Oberschule)

Darüber hinaus gibt es jedoch Maßnahmen, die bisher noch nicht umgesetzt werden konnten oder deren Umset-zung sich in Planung befindet. Im Zusammenhang der Fortschreibung des vorliegenden Integrierten Stadtent-wicklungskonzeptes werden diese überprüft und hinter-fragt. Zudem haben sich durch die Neuauflage weiterer Programme der Städtebauförderung (Aktive Stadtzentren- ASZ oder die Fortführung des Stadtumbaugebietes „Sozi-ale Stadt - Velten Süd-West“) Rahmenbedingungen verän-dert. Diese Veränderung beschreibt im Wesentlichen die demographische Entwicklung der Gesellschaft, die aktu-

elle Wachstumsprognose in Verbindung mit den Wohn-raumpotentialen der Stadt oder die gestiegenen Anforde-rungen an Infrastruktur, Mobilität, Handel und Lebens-qualität. Diesen Veränderungen trägt die Fortschreibung des INSEK Rechnung.

Weitere Verfahrensweise Der Entwurf des INSEK in der vorliegenden Fassung vom 25.04.2016 dient als Grundlage für die weiteren Verfah-rensschritte. Im Rahmen des INSEK-Prozesses soll die Öf-fentlichkeit die Möglichkeit bekommen, sich aktiv am Ver-fahren zu beteiligen. Vorangegangene Beteiligungsergeb-nisse zur Innenstadtentwicklung sind bereits im Konzept mit eingearbeitet worden. Zudem ist eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen. Aus den Beteiligungen eingegangene Hin-weise und Anregungen werden in einem Abwägungspro-zess in die Planung einbezogen. Als Ergänzung zur öffent-lichen Auslegung soll eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden.

Im Anschluss an die Beteiligungen wird den Stadtverord-neten die Abwägung zur Billigung vorgelegt. Auf dessen Grundlage soll die Fortschreibung des Integrierten Stadt-entwicklungskonzeptes der Stadt Velten im Herbst 2016 beschlossen werden. Anschließend ist das Konzept dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Lan-des Brandenburg (MIL) sowie dem LBV bis zum Jahresende vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 5, Enthaltungen: 3 Beschluss-Nr: 2016/076 Hennigsdorfer Straße, Gemarkung Velten, Flur 10, Flur-stücke 100, 101 und 102 – Flächenkauf Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine noch zu ver-messende Teilfläche aus dem Flurstück 102 der Flur 10, Ge-markung Velten, zu kaufen.

Beschlussbegründung: Das Flurstück 102 der Flur 10, Gemarkung Velten, befindet sich im Privateigentum. Mit eingeschlossen ist der auf dem Flur-stück vorhandene Weg, der auf der östlichen Seite des Grund-stücks parallel zu den Bahnanlagen verläuft. Dieser Weg ist die einzige Zuwegung zu den weiter südlich liegenden städti-schen Flurstücken 100 und 101, sowie weiteren Privatgrund-stücken und dem dahinter liegenden Wald. Die Stadt Velten übernimmt eine Teilfläche von ca. 7.400 m², aus dem privaten Flurstück 102, die derzeit als Zuwegung dient in einer Breite von ca. 25 m (Abstand zu den Bahnanla-gen). Im Gegenzug erhält der Eigentümer eine gleich große Teilfläche aus den städtischen Flurstücken 100 und 101, die als Ackerfläche genutzt wird.

4 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.6

Bei einer möglichen Erweiterung der Gewerbeflächen in die-sem Bereich würde mit dem Grundstückstausch das Eigentum für die geplante Erschließungsstraße gesichert sein. Die Stadt hatte eine Darstellung im letzten Flächennutzungsplan-Ände-rungsverfahren erstmalig angestrebt. Aufgrund der noch be-stehenden Nachverdichtungsmöglichkeiten im Bestand wurde von landesplanerischer Seite der Erweiterung noch nicht zugestimmt, was sich aber in absehbarer Zeit ändern könnte. Die Sicherung der Erschließung ist dann eine zwin-gende Voraussetzung für eine Entwicklung.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 7 Beschluss-Nr: 2016/083 Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Velten GmbH Die Bürgermeisterin, als alleinige Vertreterin der Gesell-schafterversammlung der Stadtwerke Velten GmbH, wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadt-werke Velten GmbH nachstehende Beschlüsse zu fassen:

1. Dem Prüfergebnis des Abschlussprüfers für das Ge-schäftsjahr 2015 wird zugestimmt.

2. Der Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Velten GmbH wird festgestellt und der Lagebericht für das Ge-schäftsjahr 2015 bestätigt.

3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.243.042,54 € wird als Gewinnvortrag fortgeschrieben.

4. Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

5. Zur Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjah-res 2016 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KWP Revision GmbH, Rankestraße 5/6 in 10789 Berlin, be-stellt.

Beschlussbegründung: Der Jahresabschluss der Stadtwerke Velten GmbH gehört zu den Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KWP Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk versehen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Velten GmbH hat sich dem Jahresabschluss 2015 in seiner Sitzung am 8. Juni 2016 an-genommen und der Stadt Velten als Gesellschafterin empfohlen, etwaige Beschlüsse zu fassen. Die gebundene ausführliche Berichtsfassung des Jahres-abschlusses liegt den Aufsichtsratsmitgliedern der jewei-ligen Fraktionen und der Bürgermeisterin vor; in diese kann bei Bedarf durch die Stadtverordneten Einsicht ge-nommen werden.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 5 Beschluss-Nr: 2016/095 Breite Straße 6/7, Gemarkung Velten, Flur 3, Flurstück 26 - Verkauf des Flurstücks

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt das Flurstück 26 der Flur 3, Gemarkung Velten, in einer Größe von 345 m², zum angebotenen Preis in Höhe von 20.000,00 €, an die Erwer-ber des Grundstücks Breite Straße 6/7, Gemarkung Velten, Flur 3, Flurstücke 27, 28, 29, 30, 31, 33 und 34, zu verkaufen.

Beschlussbegründung: Der Antragsteller hat das Grundstück Breite Straße 6/7 er-worben. Der Antragsteller beabsichtigt auf diesem Areal den Neubau einer Seniorenresidenz mit 150 Plätzen zu er-richten. Das städtische Flurstück 26 ist diesem Grundstück vorgelagert und wird als Arrondierungsfläche erworben. Der Erwerb des städtischen Flurstücks ist für die Erschlie-ßung des gesamten Grundstückes erforderlich.

Der Verkauf des städtischen Flurstücks an den Antragstel-ler erfolgt in Abhängigkeit vom Erwerb (Umschreibung im Grundbuch) der hinter liegenden Flurstücke vom derzeiti-gen Eigentümer.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss-Nr: 2016/097 Abberufung der Gleichstellungs- und Behindertenbe-auftragten der Stadt Velten Frau Christa Rettschlag wird mit Ablauf des 31.12.2016 als Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenbeauftragte der Stadt Velten abberufen.

Beschlussbegründung: Mit Beschluss 44/91 der Stadtverordnetenversammlung wurde Frau Christa Rettschlag als Gleichstellungsbeauf-tragte der Stadt Velten berufen. Mit Beschluss 16/95 der Stadtverordnetenversammlung wurde Frau Christa Rett-schlag zusätzlich als Behindertenbeauftragte der Stadt Velten berufen. Am 31.12.2016 scheidet Frau Christa Rettschlag auf eige-nen Wunsch aus dem Dienstverhältnis aus und beendet ihre langjährige erfolgreiche Tätigkeit für die Stadt Vel-ten.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr: 2016/098 Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Velten Frau Kerstin Husarzewsky wird mit Wirkung des 01.01.2017 zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Velten berufen.

Beschlussbegründung: Gemäß § 18 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgK-Verf) ist eine Gleichstellungsbeauftragte durch die Stadtver-ordnetenversammlung zu benennen. Die Hauptsatzung der Stadt Velten regelt näher, dass dies auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamten geschieht. Des Weiteren werden im § 5 der Hauptsatzung die Rechte und Pflichten sowie die Berichtsform der berufenen Gleichstellungsbeauftragten festgelegt.

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Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss-Nr: 2016/103 Beschluss über das "Corporate Design Manual" Dem von der Stadtverwaltung vorgelegten Corporate De-sign Manual der Stadt Velten wird zugestimmt.

Beschlussbegründung: Mit Beschluss-Nr. 2015/003 hatte die Stadtverordneten-versammlung Velten die Festlegung des Stadtlogos mit der Wortmarke „Ofenstadt Velten“ für das zukünftige Cor-porate Design der Stadt Velten beschlossen. Zugleich wurde festgelegt, dass alle Gestaltungsvorgaben des Cor-porate Design in einem Gestaltungshandbuch (CD-Ma-nual) zusammenzufassen sind. Dieses ist der SVV zur Be-schlussfassung vorzulegen. Das CD Manual wurde nunmehr praxisbezogen erstellt. Es gibt sowohl der Stadtverwaltung als auch von ihr beauf-tragten externen Unternehmen Gestaltungsrichtlinien vor, um Medien jederzeit mit einem einheitlichen Erschei-nungsbild reproduzieren bzw. gestalten zu können. Damit trägt es der Aufgabe Rechnung, die Stadt Velten künftig durch das Corporate Design nach innen und außen zu prä-sentieren und einen dauerhaften Wiedererkennungswert der Ofenstadt zu schaffen. Das CD Manual wird sukzessive weiterentwickelt, um pra-xisnah auch zukünftigen Anforderungen, Schwerpunkten und Bedürfnissen Genüge zu leisten. Die Dokumentation des CD Manuals dient gleichermaßen als Informations-, Arbeits- und Orientierungsinstrument.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr: 2016/100 Mühlenstraße 31, Gemarkung Velten, Flur 4, Flurstücke 328, 329 und 332 - Übertragung an die Regionalentwick-lungsgesellschaft Velten mbH

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, das Grundstück Mühlenstraße 31, Gemarkung Velten, Flur 4, Flurstücke 328, 329 und 323, in einer Größe von 7.867 m², zu einem gut-achterlich zu ermittelnden Wert an die Regionalentwick-lungsgesellschaft mbH zu übertragen.

Beschlussbegründung: Ziel der Übertragung an die städtische Gesellschaft ist die Entwicklung der städtebaulichen Brache zur Schaffung von Wohnraum. Auf dem Grundstück befand sich eine Ofenfabrik, von der noch ein Wohngebäude an der Müh-lenstraße sowie ein Wirtschaftsgebäude entlang der Lui-senstraße erhalten sind. Die Gebäude sind in einem schlechten baulichen Zustand. Die historische Bausub-stanz hat eine Stadthistorische Bedeutung und soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. Um eine Sanierung der Alt-bausubstanz wirtschaftlich darstellen zu können, soll das

Grundstück ganzheitlich durch die städtische Gesellschaft entwickelt werden.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 8 Beschluss-Nr: 2016/101 Jahresabschluss 2015 der Regionalentwicklungsgesell-schaft Velten mbH Die Bürgermeisterin und der Geschäftsführer der Stadt-werke Velten GmbH werden als Gesellschafter der REG-Vel-ten mbH ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der REG-Velten mbH nachstehende Beschlüsse zu fassen: 1. Dem Prüfergebnis des Abschlussprüfers für das Ge-

schäftsjahr 2015 wird zugestimmt. 2. Der Jahresabschluss 2015 der REG-Velten mbH wird fest-

gestellt und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 bestätigt.

3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.311.640,30 € wird als Gewinnvortrag fortgeschrieben.

4. Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

5. Zur Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2016 wird die ACCO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, Stephensonstraße 24/26 in 14482 Potsdam, be-stellt.

Beschlussbegründung: Die Feststellung des Jahresabschlusses inklusive der Er-gebnisverwendung, die Entlastung der Aufsichtsratsmit-glieder sowie der Geschäftsführung und die Wahl des Ab-schlussprüfers liegt gem. § 11 des Gesellschaftervertrages der REG-Velten mbH im Zuständigkeitsbereich der Gesell-schafterversammlung. Die Stadtwerke Velten GmbH besitzen 90 % und die Stadt Velten 10 % der Geschäftsanteile an der REG-Velten mbH. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde von der KWP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk versehen. Der Aufsichtsrat der REG-Velten mbH hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2016 den Gesellschaftern empfohlen, die ent-sprechenden Beschlüsse zum Jahresabschluss 2015 zu fas-sen. Die gebundene ausführliche Berichtsfassung des Jahres-abschlusses liegt den Aufsichtsratsmitgliedern der jewei-ligen Fraktionen und der Bürgermeisterin vor; in diese kann bei Bedarf durch die Stadtverordneten Einsicht ge-nommen werden.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss-Nr: 2016/093 Änderung der Besetzung im Finanzausschuss - Abberu-fung Herr Marcel Ruffert wird als sachkundiger Einwohner aus dem Finanzausschuss mit sofortiger Wirkung abberufen.

6 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.6

Beschlussbegründung: Herr Ruffert hat aus persönlichen Gründen mit Schreiben vom 04.07.2016 um die sofortige Entbindung seiner Tätig-keit im Finanzausschuss gebeten.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 19 Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr: 2016/094 Änderung der Besetzung im Finanzausschuss - Beru-fung Frau Magdalena Gewies, wohnhaft in Velten, Petersilien-gasse 8, wird als sachkundige Einwohnerin ab dem 1. Ok-tober 2016 in den Finanzausschuss berufen.

Beschlussbegründung: Herr Marcel Ruffert hat die Mitarbeit im Finanzausschuss aufgegeben. Aus diesem Grund wird Frau Magdalena Ge-wies als Nachfolgerin von der Fraktion CDU-Velten be-nannt.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 19 Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr: 2016/104 Änderung der Besetzung im Sozialausschuss - Abberu-fung - SPD Frau Katja Noack, wohnhaft in Velten, Krumme Str. 1a, wird als sachkundige Einwohnerin aus dem Sozialausschuss mit sofortiger Wirkung abberufen.

Beschlussbegründung: Frau Noack ist Herrn Barthels als Stadtverordnete nachge-rückt und hat den Vorsitz im Sozialausschuss übernommen, weshalb sie nicht länger als sachkundige Einwohnerin tätig sein kann.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 19 Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr: 2016/105 Änderung der Besetzung im Sozialausschuss - Berufung - SPD Herr Hartmut Goral, wohnhaft in Velten, Zeppelinstr. 3, wird als sachkundiger Einwohner mit sofortiger Wirkung in den Sozialausschuss berufen.

Beschlussbegründung: Frau Noack ist Herrn Barthels als Stadtverordnete nachge-rückt und hat den Vorsitz im Sozialausschuss übernom-men, weshalb sie nicht länger als sachkundige Einwohne-rin tätig sein kann. Aus diesem Grund wird Herr Hartmut Goral als Nachfolger von der SPD/FWO-Fraktion benannt.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr: 2016/106 Änderung der Besetzung im Finanzausschuss - Abberu-fung - SPD Frau Annemarie Wolff, wohnhaft in Velten, Bahnstraße 28, wird als sachkundige Einwohnerin aus dem Finanzaus-schuss mit sofortiger Wirkung abberufen.

Beschlussbegründung: Frau Wolff hat aus persönlichen Gründen um die sofortige Entbindung ihrer Tätigkeit im Finanzausschuss gebeten.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr: 2016/111 Änderung der Besetzung im Finanzausschuss - Beru-fung - SPD Herr Rüdiger Klocke, wohnhaft in Velten, Schubertweg 22c, wird als sachkundiger Einwohner mit sofortiger Wirkung in den Finanzausschuss berufen.

Beschlussbegründung: Frau Wolff hat Ihre Mitarbeit als sachkundige Einwohnerin, im Finanzausschuss, mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Aus diesem Grund wird Herr Rüdiger Klocke als Nachfolger von der SPD/FWO-Fraktion benannt.

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3

Nicht-Öffentlicher Teil

Beschluss-Nr: 2016/096 Karlstraße 6, Gemarkung Velten, Flur 9, Flurstück 181 - Erteilung einer Belastungsvollmacht

Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1

Hinweis Wir weisen darauf hin, dass die in den Beschluss- oder Mitteilungsvorlagen und die in den Beschlüssen aufge-führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröf-fentlicht sind, von jedermann während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden können oder im Internet auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik Ver-waltung/Politik – Ratsinfosystem – Recherche abgerufen werden können.

Velten, 29.09.2016 Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten

     Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.6 7

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser ‐und Bodenverbandes „Schnelle Havel“

(Körperschaft des öffentlichen Rechts)

In der Zeit von August 2016 bis Februar 2017 führt der Was-ser- und Bodenverband „Schnelle Havel" die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen, zur Sicherung des Wasserabflusses, kann die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen. Im Sinne der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsge-setzes (WHG) kündigen wir die Durchführung der Unterhal-tungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an. Gemäß § 41 WHG und § 84 des Brandenburgischen Was-sergesetzes (BbgWG), haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Be-auftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorüberge-hend benutzen, Räumgut ablegen und auf den Grundstü-cken einebnen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflä-cheneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewäs-serrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die Gewäs-serunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird! Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzan-spruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus. Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt bei Gewäs-sern II. Ordnung 5,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts. In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewäh-ren, indem z.B. Durchfahrten geöffnet und ortsveränderli-che Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Unterhaltungs-streifen heraus gesetzt werden.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölz-pflanzungen) in und an Gewässern oder dem vorgenann-ten Uferbereich ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. Unab-hängig davon müssen Anlagen, die durch die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beschädigt werden könnten (Grenzsteine, Rohrleitungs- oder Dräneinläufe u. ä.) mit ei-nem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden. Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zu-sammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel", 16559 Liebenwalde, Mittelstraße 12.

Liebenwalde, den 17.08.2016 gez. Frodl, Geschäftsführer

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung

Die Wahlleiterin der Stadt Velten hat folgende Feststel-lung getroffen:

Frau Katja Noack

wird gemäß § 60 (3) BbgKWahlG als Ersatzperson in die Stadtverordnetenversammlung berufen; der Sitz von Herrn Steffen Barthels (Mandatsniederlegung) geht auf sie als Ersatzperson des Wahlvorschlagträgers SPD mit Datum 08.08.2016 über.

Stadt Velten, 10.08.2016 Ulrike Brauer, Wahlleiterin

Ende des amtlichen Teils

Nichtamtlicher Teil

Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Velten Die Bürgermeisterin, Ines Hübner, Rathausstr. 10, 16727 Velten, Tel.: 03304---37 92 22, Fax: 03304---37 92 21, E-Mail: [email protected], www.velten.de

Ansprechpartnerin: Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing/Tourismus, Ivonne Pelz, Telefon: 03304 --- 37 91 48, E-Mail: [email protected]

Auflage: 6.400 / Druck: Osthavelland-Druck Velten GmbH

Bezug: Das Amtsblatt für die Stadt Velten wird als Beilage mit dem „Velten Journal‘‘ kostenfrei an alle Haushalte im Stadtgebiet Velten verteilt und liegt zusätzlich im Bürgerservice der Stadt Velten, Rathausstraße 17, aus. Es ist für den auswärtigen Bezug gegen Gebühr in Höhe von 1,80 € unter Telefon: 03304 --- 37 91 48 zu bestellen. Redaktionsschluss Ausgabe 07/2016: 04. November 2016

8 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.6