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25.10.2006 Info-VV Studiengebühren 1
Es war einmal, es war einmal,...
Hessisches Studienguthabengesetz (StuGuG)
Vom 18. Dezember 2003
§1
Gebührenfreiheit
An den Hochschulen des Landes wird das gebührenfreie Studium bis zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden
Studienabschlusses sowie im Rahmen von konsekutiven Studiengängen eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses durch Studienguthaben gewährleistet.
Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes
Hessen
25.10.2006 Info-VV Studiengebühren 3
Übersicht
Das Gesetz der CDU
Das Hessische Kreditmodell
Cortse FAQ
Eure Fragen
Unser Widerstand
25.10.2006 Info-VV Studiengebühren 4
Das Gesetz der CDU
Grundstudienbeitrag
Zweitstudienbeitrag
Ausnahmeregelungen
Langzeitgebühren vs. Grundgebühren
Teilzeitstudium
Studienkredit und BAföG
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Das Gesetz der CDU
HstubeiG § 3 Abs. 1:
„Für den Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden
Abschlusses im Rahmen von konsekutiven Studien-
gängen beträgt der Studienbeitrag während der
Regelstudienzeit zzgl. vier weiterer Semester
500 Euro für jedes Semester (Grundstudienbeitrag)“
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Das Gesetz der CDU
Grundstudienbeitrag
Zweitstudienbeitrag
Ausnahmeregelungen
Langzeitgebühren vs. Grundgebühren
Teilzeitstudium
Studienkredit und BAföG
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Zweitstudienbeitrag
„Für einen weiteren Studiengang nach
Erwerb eines ersten Abschlusses außerhalb
konsekutiver Masterstudiengänge wird ... ein
Zweitstudienbeitrag erhoben.“ Der Beitrag
Beträgt 500 Euro für jedes Semester. Die
Hochschulen können bis zu 1500 Euro
Festlegen.
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Das Gesetz der CDU
Grundstudienbeitrag
Zweitstudienbeitrag
Ausnahmeregelungen
Langzeitgebühren vs. Grundgebühren
Teilzeitstudium
Studienkredit und BAföG
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Ausnahmeregelungen
Eine Beitragspflicht besteht nicht...
• ...für Studiensemester, für die der Studierende beurlaubt ist,
• ...Annerkennungsjahr, praktisches Jahr, Auslandssemester,
• ...für Studierende nach § 63 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes.
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HHG § 63 Abs. 5 ???
„Die Hochschule kann besonders
begabten Schülerinnen und Schülern die
Teilnahme an Lehrveranstaltungen und
Prüfungen gestatten. Die Studienzeiten
und dabei erbrachte Prüfungsleistungen
werden auf Antrag anerkannt.“
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Ausnahmeregelungen
Eine Beitragspflicht besteht nicht...
• ...für Studiensemester, für die der Studierende beurlaubt ist,
• ...Annerkennungsjahr, praktisches Jahr, Auslandssemester,
• ...für Studierende nach § 63 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes.
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Beitragsbefreiung und -ermäßigung
Eltern
Ausländische Studierende
Überdurchschnittliche Leistungen
Studierende mit Behinderung/Krankheit
Pflege von Angehörigen
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Beitragsbefreiung für Eltern
• Eigenes Kind unter 14 Jahren
• Maximal 6 Semester Befreiung
• Sind beide Elternteile Studierende, können Freisemester frei verteilt werden
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Beitragsbefreiung für Ausländische Studierende
• Zwischenstaatliche Abkommen, die Beitragsfreiheit garantieren
• Andere Studierende, ohne Anspruch auf Darlehn können durch die Hochschule befreit werden, wenn entwicklungspolitisches Interesse an der Zusammenarbeit mit Herkunftsland besteht.
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Überdurchschnittliche Leistungen
• Die Hochschulen befreien 10% der Studierenden, wenn weit überdurchschnittliche schulische Leistungen oder Studienleistungen nachgewiesen werden.
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Das Gesetz der CDU
Grundstudienbeitrag
Zweitstudienbeitrag
Ausnahmeregelungen
Langzeitgebühren vs. Grundgebühren
Teilzeitstudium
Studienkredit und BAföG
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Langzeitgebühren vs. Grundgebühren
• Langzeitgebühren statt Grundgebühren
• Regelstudienzeit + 4 Semester = 500 €
• Danach: Langzeitstudiengebühren (gehen an Land Hessen, nicht an Uni)
• Regelstudienzeit + 5 Semester = 500 €
• Regelstudienzeit + 6 Semester = 700 €
• Regelstudienzeit + 7 Semester = 900 €
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Das Gesetz der CDU
Grundstudienbeitrag
Zweitstudienbeitrag
Ausnahmeregelungen
Langzeitgebühren vs. Grundgebühren
Teilzeitstudium
Studienkredit und BAföG
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Teilzeitstudium
„Bei Teilzeitstudiengängen kann die
Studienordnung eine Ermäßigung des
Studienbeitrags ... im Verhältnis zum
Pflichtlehrangebot in einem
Entsprechenden Vollzeitstudiengang
vorsehen.“
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Das Gesetz der CDU
Grundstudienbeitrag
Zweitstudienbeitrag
Ausnahmeregelungen
Langzeitgebühren vs. Grundgebühren
Teilzeitstudium
Studienkredit und BAföG
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Studiendarlehn und BAföG
„Überschreiten das Studiendarlehen einschl.
der Zinsen und eine Darlehnsschuld nach
BAföG zusammen die Höchstgrenze von
15000 Euro, ist der Darlehnsnehmer auf
Antrag von der Rückzahlungspflicht des die
Höchstgrenze überschreitenden Anteils des
Studiendarlehns zu befreien“
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Übersicht
Das Gesetz der CDU
Das Hessische Kreditmodell
Cortse FAQ
Unser Widerstand
Eure Fragen
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Das Hessische Kreditmodell
„Studierende haben [evtl.] einen Anspruch
gegen die Landestreuhandstelle auf
Gewährung eines privatrechtlichen Studien-
darlehns zur Finanzierung des Studien-
beitrags..., soweit nicht Zweitstudien-
beiträge oder Langzeitstudienbeiträge zu
entrichten sind.“
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Wer hat Anspruch auf einen Kredit?
• Deutsche im Sinne von Art. 116 des GG, die jünger als 45 Jahre sind
• Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU
• Ausländer und Staatenlose, die ihren Hochschulzugang in der BRD erworben haben
• + Übergangregelung
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Übergangregelung
Alle ausländischen Studierenden, die
nicht aus einem Mitgliedstaat der EU
kommen haben für vier Semester einen
Anspruch auf ein Darlehn, wenn sie
mindestens seit dem Sommersemester
2006 Immatrikuliert sind.
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Das Hessische Kreditmodell
• Wer bekommt einen Kredit?
• Zinssatz? Ca. 5,2%; max. 7,5%
• Rückzahlung ab einem Einkommen von 1260,- EUR monatlich
• Rückzahlung in monatlichen Raten von 50, 100 oder 150 Euro
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Übersicht
Das Gesetz der CDU
Das Hessische Kreditmodell
Cortse FAQ
Eure Fragen
Unser Widerstand
25.10.2006 Info-VV Studiengebühren 28
Cortse FAQ
• Zahlen ausländische Studierende die nicht aus der EU kommen immer noch 1500,- EUR pro Semester?
Nein! Den berechtigten Vorwurf des Bildungsrassismus wollte sich die CDU dann doch nicht gefallen lassen und hat unter dem Druck der Proteste 500,- EUR für alle beschlossen.
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Cortse FAQ
• Wie bekomme ich ein Studiendarlehen von der Landestreuhandstelle?
• bei Einschreibung/Rückmeldung der Uni angeben, ob ein Darlehenswunsch besteht.
• Hochschule prüft Darlehensberechtigung.• Weiterleitung an Landestreuhandanstalt• Die Hochschulen fordern direkt von der
Landestreuhandanstalt semesterweise die Beiträge ab
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Eure Fragen
Unser Widerstand
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Eure Fragen
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Unser Widerstand
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