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26.02.2015 / IRIS 2015
Prof. Dr. Arthur Winter, Dipl.-Inform.Wirt Silke Gspan
Innovative Konzepte der Kooperation im öffentlichen Sektor
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• Öffentliche Verwaltung steht für Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit
• Forderung nach Effektivität, Effizienz, Qualität und Kundenorientierung
• Finanzkrise und hohe Staatsverschuldung führt zu Sparbudgets
Rahmenbedingungen als Herausforderung
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• Organisations- und ebenenübergreifende Prozessketten
• Überwindung des eingeschränkten Zuständigkeitsdenkens als Voraussetzung für übergreifende Kooperationsmodelle
• Einheitlicher Ansprechpartner• EU-Dienstleistungsrichtlinie• Länderübergreifende Interoperabilität
Veränderungen
• Nutzung des Potentials der neuen Technologien zur Umgestaltung und Optimierung von Aufbau- und Ablauforganisation
• Radikaler Perspektivenwechsel durch Prozessorientierung ist notwendig
• Government Process Engineering als Folge der Möglichkeiten des E-Government
• Nicht mehr die Struktur bestimmt die Abläufe, sondern die Abläufe bestimmen die Struktur
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Erfolgsfaktor Organisation und Prozesse
• Verzeichnisse, die von der öffentlichen Verwaltung geführt werden
• mit Datensammlungen über natürliche und/oder juristische Personen
• auf Basis von Materiengesetzen• mit Rechtsfolgen verbunden
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Verwaltungsregister
• Sämtliche Register benötigen bestimmte gleiche Basisdaten
• Basisdaten sind zustandsorientierte Daten, die- der Identifizierung und- Klassifizierung dienen und- über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen
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Basisdaten von Registern
• Zentrales Melderegister • Zentrales Personenstandsregister• Datenverarbeitungsregister• Strafregister• Firmenbuch• Gewerberegister• Vereinsregister• Unternehmensregister• Register gem. Abfallwirtschaftsgesetz
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Beispiele von Registern
Probleme bei Registern
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• Vielzahl bestehender Register• Unterschiedliche Attribute• Unterschiedliche Aktualität• Unterschiedliche Begriffswelt• Vielzahl von Identifikationsmerkmalen bei Unternehmen• Parallele Führung von Datenbeständen• Fehlende Abfragemöglichkeit• Kosten trägt jener Rechtsträger, der die
Organisationshoheit hat• Erweiterungen mit Zusatznutzen kommen anderen zu
Gute
Betroffener
Behörde
Behörde
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Register
Register
Register
Register
Register zur Unterstützung
Problem
Behörden unterschiedlicher Gebietskörperschaften sollen auf einen gemeinsamen Datenbestand eines Registers zugreifen können.
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Zentrale Register…
• Basis Bundesgesetz• Bereich unmittelbare Bundesverwaltung
• Bereitstellung eines Verfahrens durch das zuständige Bundesministerium als Auftraggeber
• Einbindung in das Behördenverfahren der nachgeordneten Dienststellen
• Detailregelungen durch Erlass und Dienstanweisung• Beispiele: Firmenbuch, Grundbuch,
Abgabeninformationssystem
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…Zentrale Register
• Basis Bundesgesetz• Bereich mittelbare Bundesverwaltung
• Organisationshoheit der Länder• Entwicklung dezentraler Verfahren je Bundesland• Einbindung in landesspezifische Systemumgebung
z.B. ELAK, Buchhaltung• Schnittstelle für Kommunikation mit einem
zentralen Register (von zuständigen Bundesministerium beauftragt)
• Detailregelungen durch Dienstanweisungen jedes Landes
• Beispiele: Gewerbeverfahren je Bundesland und zentrales Gewerberegister
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Föderale Register…
• Basis Bundesgesetz• Bereich mittelbare Bundesverwaltung• Entkoppelung der Rollen: Auftraggeber, Betreiber,
Dienstleister
• Auftraggeber: die beteiligten Gebietskörperschaften wie Bundesministerium, Länder, Städte, Gemeinden
• Betreiber: gemeinsame Plattform (eigener Rechtsträger) für Entwicklung und Betrieb dieses Registers
• Dienstleister: kann der Betreiber selbst oder eine von ihm beauftragte Einrichtung sein
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…Föderale Register
• Gesetzliche Änderungen, Erweiterungen und technologische Änderungen werden vom Betreiber (und somit nur einmal) durchgeführt
• Einbindung wichtiger Stakeholder, wie z.B. Kammern in den gemeinsamen Entwicklungsprozess
• Umsetzung der E-Government-Standards wie Bürgerkarte, Stammzahl, duale Zustellung, etc.
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Informationsverbundsystem…(§ 4, Z 13 DSG)
„….die gemeinsame Verarbeitung von Daten in einer Datenanwendung durch mehrere Auftraggeber und die gemeinsame Benützung der Daten in der Art, dass jeder Auftraggeber auch auf jene Daten im System Zugriff hat, die von den anderen Auftraggebern dem System zur Verfügung gestellt wurden…“
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…Informationsverbundsysteme…
Betreiber
Auftraggeber Auftraggeber Auftraggeber
Dienstleister
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Informationsverbundsystem (IVS) Auswirkungen
• Durch das IVS-Konzept wird keine neue Behörde geschaffen
• Die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bleibt unberührt
• Organisationsrecht obliegt der jeweiligen Behörde (Abbildung in den jeweiligen Geschäftseinteilungen)
• Bundesweit einheitliches Verfahren
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Beispiele für Kooperation
Informationsverbundsysteme• Zentrales Melderegister• Zentrales Personenstandsregister• Elektronisches Datenmanagement in der Umwelt-
und Abfallwirtschaft (EDM)
Zentrales Register auf Basis eines Bundesgesetzes• Unternehmensregister
Register für Betroffene
Natürliche Personen• Zentrales Melderegister (ZMR) Natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich• Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) Für Auslandsösterreicher und Fremde ohne Wohnsitz in
Österreich
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ZMR Ziele
• Zentrales Register der gemeldeten Personen• Zentrale Meldeauskünfte• Bereitstellung von Basisdaten einer
Informationsgesellschaft zur eindeutigen Identifikation von natürlichen Personen
• Sicherstellung, dass Identitätsdaten, Meldedaten und Standarddokumente richtig und korrekt sind
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ZMR-Verfahrensverbesserungen
• Keine Übermittlung an andere Behörden oder Gerichte in Papierform
• Alle Behörden und Gerichte können direkt ZMR-Abfragen durchführen
• Bundesweit gleicher aktueller Stand• Keine Notwendigkeit für den Bürger Meldezettel
vorzulegen
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Zentrales Personenstandsregister
Start: 1. November 2014Personenstand ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens.
Personenstandsfälle sind: • Geburt • Eheschließung Gemeinden• Tod • Begründung einer
eingetragenen BezirksverwaltungsbehördePartnerschaft 22
Ziele
• Entfall des Urkundennachweises• Ortsunabhängiger Zugang zu Dokumenten• Freie Wahl der Behörden• Personenstandsbücher werden nicht fortgeführt• Elektronische Fassung ist rechtlich verbindlich• Automatischer Änderungsdienst durch Übernahme in
anderen Registern
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Personenkern im Personenstandsregister
Daten zum Personenkern• Name• Zeitpunkt und Ort der Geburt• Geschlecht• Familienstand• akad. Grad oder Standesbezeichnung• Zeitpunkt und Ort des Todes• Bereichsspezifische Personenkennzeichen• Staatsangehörigkeit
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Berichtigung
Berichtigung kann auf Antrag oder von Amtswegen wahrgenommen werden (§ 42).
Jedwede Berichtigung ist dem Betroffenen mitzuteilen.
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Rechtskonstruktion
Personenstandsbehörden sind ermächtigt, die Personenstandsdaten in einem Informationsverbundsystem (§ 4 Z 13 DSG 2000) zu verarbeiten (§ 44).
Das Zentrale Personenstandsregister ist ein öffentliches Register.
Auftraggeber i. S. des DSG sind die Personenstandsbehörden.
Betreiber ist der BM für Inneres, der gleichzeitig auch Dienstleister für diese Datenanwendung ist.
Personenstandsbehörden sind ermächtigt ein lokales Personenstandsregister zu führen – allerdings im Rahmen des ZPR (§ 45).
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Abfrage
Der Personenkern steht jeder Behörde zur Verfügung.
Für die Vollziehung von Bundesgesetzen haben die Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, sowie die Sozialversicherungsträger und die gesetzlichen Interessensvertretungen die Daten des Personenkerns zu verwenden (§ 47).
Gerichten und Behörden kann eine Abfrage im ZPR eröffnet werden.
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Übermittlungen
• Jungendwohlfahrtsträger• Hauptverband der Sozialversicherungsträger • Örtlich zuständige Landespolizeidirektion• Führerscheinbehörde• Wählerevidenz• Militärkommanden • Fremdenpolizeibehörde• Gerichte
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Elektronisches Datenmanagement in der Umwelt- und Abfallwirtschaft (EDM)
(Rollenverteilung nach dem AWG 2002)
• § 22 Abs. 4: BMLFUW ist Betreiber der Register, dieser kann sich eines Dienstleisters bedienen
• Für Register nach § 22 Abs. 2 1 Z 2 ist die Umweltbundesamt GesmbH Dienstleister
• Auftraggeber: Landeshauptleute, Bezirksverwaltungsbehörden, BMLFUW und BMWFJ
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Auswirkungen
• Durch das EDM-Konzept wird keine neue Behörde geschaffen
• Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt unberührt
• Organisationsrecht obliegt der jeweiligen Behörde (Abbildung in den jeweiligen Geschäftseinteilungen)
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Bürokratieabbau durch direkte Meldung an Register
• deutliche Einsparung beim Kommunikationsaufwand mit Behörden
• Reduktion der Vielzahl von Meldeverfahren und Schnittstellen
• eindeutige elektronische Identität des Unternehmens und der handlungsberechtigten Personen
• direkte elektronische Meldung erhöht Datenqualität• deutliche Reduktion der manuellen Nachbearbeitung• Effizienzsteigerung bei den Registern
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...Bürokratieabbau durch direkte Meldung an Register
Register
regelmäßige Meldungen
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Behörde Unternehmen
Unternehmensregister (UR)
Rechtsgrundlage Bundesstatistikgesetz § 25 (1):
Die Bundesanstalt hat ein Unternehmensregister (UR) mit gesetzlich festgelegten Merkmalen als regelmäßig ergänzte zeitlich geschichtete Datensammlung für Zwecke der Verwaltung sowie des E-Governments des Bundes zu führen und den Einrichtungen der Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger und den gesetzlichen Interessenvertretungen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben bereit zu stellen.
Ist über das Unternehmensserviceportal (USP) erreichbarwww.usp.gv.at
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Register für Betroffene
Nicht natürliche Personen („Unternehmen“)• Firmenbuchzahl (SekundärID)• Vereinsregisternummer (SekundärID)• ON des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene
(BGLN)
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Unternehmensregister (UR)
Unternehmens-register
Firmenbuch Zentrales Vereinsregister
Ergänzungsregisters sonstiger Betroffener
(neu)
Nicht natürliche Personen
Behörde Betreiber
Eintragungen
FB FB-Gerichte, BMJ BRZG 220.000
ZVR BM.I BM.I 120.000
ERsB Datenschutzkommission als Stammzahlenregisterbehörde
Statistik Österreich
1.280.00035
Elektronische Identifikation von Rechtssubjekten
Juristische Person (JP)
Privaten Rechts
Öffentlichen Rechts
ON des ErSB (neu)
Sonstige
Vereinsregister
Firmenbuch Andere
FB-Nr.Vereinsreg.
Nr.
GLN (SekID) GLN1) (ON des ERsB)
GLN1) GLN = Global Location Number (weltweit eindeutige
Identifikationsnummer);gemäß Gewerbeordnung in der geltenden Fassung
Register:
Stammzahl gemäß e-Gov.Gesetz:
Unternehmensregister-nummer (ab 2013):
Unternehmensregister (ab 2015):
ErSB = Ergänzungsregister sonstiger Betroffener (neu)
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Ausprägungen von Stammzahlen
GLN - Global Location Number
Stammzahl
Firmenbuch Vereinsregister
GLN (SekID)
GLN
Register: Andere
Kernregister
Zentrales Personenstandsregister (ZPR)
Adressregister (ADR)Gebäude- und Wohnregister (GWR)
Unternehmensregister (UR)
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Visionen
• Ein elektronischer Zugang zu einer vernetzten Verwaltung
• Bürger kann sich an die nächste Behörde wenden (einheitlicher Ansprechpartner für den Bürger)
• Neugestaltung der örtlichen Zuständigkeit• Bürger kann alle Schritte aus einer bestimmten
Lebenssituation über den einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
• Neugestaltung der sachlichen Zuständigkeit• Virtuell eine Verwaltung
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
[email protected]@bmf.gv.at