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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
PREM ■ PAULA ■ RAUMUMWELT■ Z&P GEOCONSULT ■ SNIZEK+PARTNER■ LUA SEITE 196 RADLEGGER ■ SCHUMACHER+SCHINDL
3 Überprüfung der Zweckmäßigkeit, der Nachhaltigkeit und der wesentlichen Raum- und Umweltauswirkungen der Alternativen
Entsprechend dem § 6, Abs. 2, Z. 2,3,7,8,9 sind
o eine Darstellung der zu erwartenden Nutzen einer Netzveränderung
o eine Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt
o eine Beschreibung der maßgeblichen Umweltziele
o eine Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen, einschließlich der
Auswirkungen auf Aspekte wie die biologische Vielfalt, die Bevölkerung, die Gesundheit des
Menschen, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft, klimatische Faktoren, Sachwerte, das kulturelle Erbe
einschließlich der architektonisch wertvollen Bauten und der archäologischen Schätze, die
Landschaft und die Wechselbeziehung zwischen den genannten Faktoren, einschließlich sekundärer,
kumulativer, synergetischer, kurz, mittel- und langfristiger, ständiger und vorübergehender, positiver
und negativer Auswirkungen in einer der strategischen Ebene adäquaten Betrachtungstiefe
o eine Darstellung der geplanten Maßnahmen, mit denen erhebliche negative, mit der Durchführung
der vorgeschlagenen Netzveränderung verbundene Umweltauswirkungen verhindert, verringert oder,
so weit wie möglich, ausgeglichen werden sollen sowie eine Beschreibung der entsprechenden
geplanten Überwachungsmaßnahmen.
Die Beurteilung der Lösungsalternativen erfolgt anhand von Kriterien, welche die Wirkungen, die von den
Lösungsalternativen ausgehen, mittels Indikatoren beschreiben. Indikatoren sollen die zugehörigen
Wirkungsbereiche so beschreiben, dass der betrachtete Bereich in seinen wesentlichen Zügen abgedeckt
ist. Sie können sowohl quantitativer als auch qualitativer Art sein. Für die Beurteilung wird eine fünfteilige
Skala herangezogen, die sowohl positive als auch negative Wirkungen beinhaltet.
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3.1 Überprüfung der Zweckmäßigkeit (Gesamtwirtschaftliche Überprüfung)
3.1.1 Allgemeines
Die gesamtwirtschaftliche Überprüfung der Zweckmäßigkeit des Projektes erfolgt mit Hilfe einer Kosten-
Nutzen-Analyse (KNA). Ziel dieser Analyse ist die Maximierung des gesamtwirtschaftlich
monetarisierbaren Nutzens des Projektes. Es sind alle gesamtwirtschaftlich messbaren und
monetarisierbaren Auswirkungen zu integrieren. Als Bewertungsverfahren ist die Kosten-Nutzen-Analyse
anzuwenden. Das Ergebnis ist ein Messwert für die gesamtwirtschaftliche Zweckmäßigkeit und stellt eine
monetäre Bewertung dar. Als Entscheidungskriterium werden das Kosten-Summen-Kriterium sowie das
Nutzen-Kosten-Verhältnis verwendet. Eine Alternative ist dann realisierungswürdig, wenn das Nutzen-
Kosten-Verhältnis einen Wert größer 1 aufweist und das Kosten-Summen-Kriterium einen positiven Wert
aufweist.
Kosten-Nutzen-Untersuchungen sind Verfahren, die durch eine systematische Gegenüberstellung von
positiven und negativen Wirkungen von Planungsvorhaben eine rational begründete Beurteilung
ermöglichen. Sie dienen im Zuge des Planungsprozesses als Instrument einer transparenten
Entscheidungsfindung, der stufenweise Rechtfertigung sowie Absicherung des Lösungsweges und sollen
zur Optimierung des finanziellen Mitteleinsatzes führen.
Im Zuge einer Kosten-Nutzen-Analyse werden die Auswirkungen der Planungen monetarisiert, wobei die
Kosten den Nutzen gegenübergestellt werden.
Als Kostenkomponenten werden berücksichtigt: Investitionskosten für alle Maßnahmen sowie die
Veränderung der Betriebs- und Erhaltungskosten der Verkehrsinfrastruktur und der sonstigen
Einrichtigungen.
Zu den Nutzenkomponenten zählt man die Veränderungen der Fahrzeugbetriebskosten, die
Veränderungen der Reisezeitkosten, die Wohlfahrtsgewinne und –verluste durch induzierten bzw.
deduzierten Verkehr, die Veränderungen der Unfallkosten, der Abgas- und Klimakosten sowie die
Veränderungen der Lärmimmissionskosten.
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3.1.2 Planfälle
Die genaue Beschreibung der untersuchten Planfälle ist dem Kapitel 2 zu entnehmen.
3.1.3 Mengengerüst
3.1.3.1 Investitionskosten
Für die Ermittlung der Investitionskosten der einzelnen Maßnahmenplanfälle werden zwei
Investitionspakete betrachtet, wobei deren Verknüpfungen die Gesamtkosten in den einzelnen
Maßnahmenplanfällen ergeben:
• ÖV-Ausbau - ÖV + (PF 2 und PF 4)
• Vollausbau – Schnellstraße (PF 3 und PF 4)
Die Gesamtkosten für den ÖV-Ausbau St. Pölten – Lilienfeld betragen laut Planfall S2(3) aus
„Attraktivierung des SPNV in St. Pölten – Krems – Lilienfeld“ in Summe 81,03 Mio. Euro.
Die Kosten für den Schnellstraßenbau sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Kosten [Mio. €] UV (5%) Invest. Kosten [Mio. €]
Freiland 28,60 1,43 30,0
Kunstbauten/Objekte 255,00 12,75 267,8
Entwässerung 12,98 0,65 13,6
Lärmschutz 10,20 0,51 10,7
Grundeinlöse 17,40 0,87 18,3
Anschlussstellen 20 1,00 21,0
20 1,00 21,0
Gesamtinvestitionen 382,4UV Unvorhergesehenes
Knoten
Niv
eauf
rei,
4-st
reifi
g
Tabelle 49: Investitionskosten MIV Maßnahmen [Mio. €]
Die gesamten Investitionskosten für die einzelnen Planfälle setzen sich wie folgt zusammen:
Mio. € MIV ÖV gesamt PF 1 0 0 0 PF 2 0 81,03 81,03 PF 3 382,40 0 382,40 PF 4 382,40 81,03 463,43
Tabelle 50: Investitionskosten gesamt [Mio. €]
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3.1.3.2 Erhaltungs- und Betriebskosten
Zur Ermittlung der Höhe der Erhaltungskosten im MIV wurden folgende Kostensätze verwendet:
2-streifig, niveaugleich Mio. €/km 0,02
2-streifig, niveaufrei Mio. €/km 0,05
4-streifig, niveaufrei Mio. €/km 0,125
Anschlussstelle Mio. €/Stk. 0,05
Knoten Mio. €/Stk. 0,3 Tabelle 51: Erhaltungskosten [Mio. €/Jahr]
Die Erhaltungskosten der Bahn betragen im Bestand (ÖV 0) 1,050.000 €/Jahr. Die laufenden Kosten im
Planfall ÖV+ betragen laut „Attraktivierung des SPNV St. Pölten – Krems – Lilienfeld
Verkehrswirtschaftliche Bewertung“ 2,230.000 €/Jahr:
Die Betriebskosten im Bestand umfassen 15,6 km niveaufreien, 2-streifigen Ausbau. Die Betriebskosten
für den PF 2 umfassen die Erhaltungskosten für den Bahnausbau sowie die MIV Betriebskosten aus PF
1. In PF 3 kommen 17,3 km 4-streifiger Ausbau, 5,5 km niveaugleicher 2-steifiger Ausbau, fünf
Anschlussstellen und ein Knoten zur Bewertung. Die Betriebskosten des PF 4 umfassen sämtliche
Kosten der Planfälle 2 und 3. Somit ergeben sich für die einzelnen Varianten folgende jährlichen
Erhaltungskosten:
Mio. €/Jahr MIV ÖV Gesamt PF 1 0,78 1,05 1,83 PF 2 0,78 2,23 3,01 PF 3 2,82 1,05 3,87 PF 4 2,82 2,23 5,05
Tabelle 52: Erhaltungskosten Ausbauvarianten [Mio. €/Jahr]
Die Erhaltungskosten für die MIV und ÖV Infrastruktur betragen zwischen 1,83 (PF 1) und 5,05 Mio. €
(PF 4) jährlich.
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3.1.3.3 Verkehrsleistung
3.1.3.3.1 Motorisierter Individualverkehr
Auf Grundlage der angeführten Verkehrsuntersuchung errechnet sich die Verkehrsleistung im
Untersuchungsgebiet wie folgt. Die Verkehrsleistung wird als werktägliche Verkehrsbelastung (DTVW)
dargestellt.
PF 1 PF 2 PF 3 PF 4
Pkw-km/24 h 1,501.757 1,479.350 1,575.611 1,557.802
Lkw-km/24 h 449.277 449.277 453.275 449.277
Kfz-km/24 h 1,951.034 1,928.627 2,028.886 2,007.079 Tabelle 53: Verkehrsleistung MIV 2020 im Untersuchungsgebiet
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Unterschiede hinsichtlich der Verkehrsleistung im MIV zwischen
Nullplanfall und den drei Maßnahmenplanfällen.
PF 2 PF 3 PF 4
Pkw-km/24 h -22.407 73.854 56.045
Lkw-km/24 h 0 3.998 0
Kfz-km/24 h -22.407 77.852 56.045 Tabelle 54: Unterschiede Verkehrsleistung Nullplanfall – Maßnahmenplanfälle
Bei den Planfällen Alternative „übergeordnete Straße“ und „Kombinations-Alternative“ steigen die
Verkehrsleistungen gegenüber der Nullalternative um ca. 78.000 bzw. 56.000 Kfz-km/24 h an. Bei der
Alternative „Schieneninfrastrukturmaßnahmen“ sinkt hingegen die Verkehrsleistung um 22.407 Kfz-km/24
h gegenüber der Nullalternative.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Verkehrsleistungen der einzelnen Planfälle im höchst- (Autobahn
und Schnellstraße) bzw. hochrangigen Verkehrsnetz (Landesstraßen B und L).
PF 1 PF 2 PF 3 PF 4
Pkw-km/24 h 776.410 773.497 1,071.263 1,064.684
Lkw-km/24 h 232.276 234.910 308.183 307.059
Kfz-km/24 h 1,008.686 1,008.407 1,379.446 1,371.743 Tabelle 55: Verkehrsleistung 2020 im höchstrangigen Verkehrsnetz (A, S)
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PF 1 PF 2 PF 3 PF 4
Pkw-km/24 h 725.347 705.853 504.348 493.119
Lkw-km/24 h 217.001 214.367 145.092 142.218
Kfz-km/24 h 942.348 920.220 649.440 635.336 Tabelle 56: Verkehrsleistung 2020 im hochrangigen Verkehrsnetz (B, L)
Bei den beiden Planfällen mit Maßnahmen im MIV nehmen die Verkehrsleistungen im höchstrangigen
Netz gegenüber dem Nullplanfall zu, im Sekundärnetz sinken dagegen die Verkehrsleistungen. Beim
Planfall 2 sinken die Verkehrsleistungen gegenüber PF 1 sowohl im übergeordneten Netz als auch im
Sekundärnetz.
3.1.3.3.2 Öffentlicher Verkehr
Als Grundlage zur Ermittlung der Verkehrsleistungen im ÖV wurde die Studie „Attraktivierung des SPNV
Krems – St. Pölten – Lilienfeld“ herangezogen. Betrachtet und beurteilt wurde jedoch lediglich der Südast
zwischen St. Pölten und Lilienfeld. Hierbei wurde der Bestand 2005 mit den Anforderungen des Planfalls
S2(3) verglichen.
Beim Öffentlichen Verkehr wurden nur die Auswirkungen für den Personenverkehr beurteilt. Der
Güterverkehr wird durch die Maßnahmen des ÖV-Ausbaus vernachlässigbar gering beeinflusst und
weshalb er auch nicht in dieser Untersuchung berücksichtigt wurde.
PF 1 PF 2 PF 3 PF 4
Zug-km/24 h 970 1.882 970 1.882
Pers-km/24 h 40.841 66.645 40.841 66.645 Tabelle 57: Verkehrsleistung ÖV 2020 im Untersuchungsgebiet
3.1.3.4 Verkehrsaufwand
3.1.3.4.1 Motorisierter Individualverkehr
Die Summen der unterschiedlichen Verkehrsaufwände im Motorisierten Individualverkehr im
Untersuchungsgebiet für die jeweiligen Planfälle sind in der nachstehenden Tabelle ersichtlich gemacht.
PF 1 PF 2 PF 3 PF 4
Pkw-h/24 h 41.320 40.431 30.934 30.750
Lkw-h/24 h 6.139 6.139 5.485 5.453
Kfz-h/24 h 47.459 46.570 36.419 36.203 Tabelle 58: Verkehrsaufwand MIV 2020 im Untersuchungsgebiet
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Bei den Planfällen mit den MIV-Maßnahmen können deutliche Einsparungen bei den Reisezeiten
gegenüber dem Nullplanfall erreicht werden. Bei PF 2 fallen hingegen die Reisezeiteinsparungen
gegenüber PF 1 deutlich geringer aus.
3.1.3.4.2 Öffentlicher Verkehr
Beim Öffentlichen Verkehr muss zur Berechnung der Verkehrsaufwände neben der effektiven
Reisezeitsumme auch die Summe der durchschnittlichen Wartezeit pro Reisenden hinzugerechnet
werden. Durch eine Angebotsverdichtung im Öffentlichen Verkehr reduziert sich die durchschnittliche
Wartezeit.
Beim Planfall ÖV 0 (Bestand, ohne ÖV-Maßnahmen) wird ein 60-Minutentakt, beim Planfall ÖV + (mit
ÖV-Maßnahmen) ein 30-Minutentakt angeboten. Die durchschnittliche Wartezeit je Reisenden wird im
Nullplanfall mit 30 Minuten, beim Maßnahmenplanfall mit 15 Minuten festgelegt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Reisezeiten im Öffentlichen Verkehr für die einzelnen Planfälle.
PF 1 PF 2 PF 3 PF 4
Pers-h/24 h 3.253 3.089 3.253 3.089 Tabelle 59: Verkehrsaufwand ÖV 2020 im Untersuchungsgebiet
3.1.3.5 Induzierter Verkehr
Die zu beurteilenden Neu- und Ausbauvorhaben bedingen in den meisten Fällen Reisezeitverkürzungen,
deren Auswirkungen auf die Entstehung von induziertem Verkehr abzuschätzen sind.
Als induzierter Verkehr ist der durch die Attraktivierung des Verkehrsangebots von den
Verkehrsteilnehmern zusätzlich verursachte Verkehr definiert, der ohne das Vorhaben nicht zustand
gekommen wäre.
Nicht in die Kategorie des induzierten Verkehrs fallen Fahrten, die sich auf Grund einer Attraktivierung
des Verkehrsangebots auf eine andere Route, ein anderes Verkehrsmittel verlagern oder auf Grund einer
Veränderung der Siedlungsstruktur entstehen. Diese Wirkungen werden im Rahmen der
Verkehrsuntersuchung entsprechend ermittelt bzw. bilden wesentliche methodische Elemente des
Verkehrsmodells.
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Die Ermittlung des induzierten Verkehrs erfolgt an Hand von Indikatoren der Verkehrsleistung (Handbuch
Entscheidungshilfen Nutzen-Kosten-Untersuchungen in der Bundesstraßenplanung, Koch H., Prem J.,
Snizek S.; Wien 2001):
Nn = N10 * [(T11 / T10)ε – 1]
Nn Gesamtfahrleistung im induzierten Verkehr (Kfz-km/h)
N10 Gesamtfahrleistung ohne Vorhaben(Kfz-km/h) im Systemzustand P10
T11 Reisezeitsumme mit Vorhaben (Kfz-h/h) im Systemzustand P11
T10 Reisezeitsumme ohne Vorhaben (Kfz-h/h) im Systemzustand P10
ε Nachfrageelastizität
Die Nachfrageelastizität ε liegt je nach Wahrnehmung und Annahme der Reisezeitreduktion durch die
Verkehrsteilnehmer zwischen 0 und -1. Für den vorliegenden Fall wurde die Nachfrageelastizität mit -0,75
festgelegt.
Beim Öffentlichen Verkehr wird zur Berechnung des induzierten Verkehrs, wie bereits bei der
Berechnung der Verkehrsaufwände praktiziert, neben der effektiven Reisezeitsumme auch die Summe
der durchschnittlichen Wartezeit pro Reisenden hinzugerechnet werden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt den induzierten Verkehr in den einzelnen Maßnahmenplanfällen (PF 2,
PF 3, PF 4), getrennt nach Motorisierten Individualverkehr und Öffentlichen Verkehr. Die Prozentangabe
drückt die Anteile des induzierten Verkehrs am Gesamtverkehr der jeweiligen Maßnahmenplanfälle aus.
MIV Anteil MIV ÖV Anteil ÖV
[Kfz-km/24 h] [%] [Pers.-km/24 h] [%]
PF 2 27.867 1,44 589.421 3,95
PF 3 428.587 21,12 - -
PF 4 439.227 21,88 589.421 3,95
Tabelle 60: Induzierter Verkehr Maßnahmenplanfälle
3.1.3.6 Unfälle im Untersuchungsnetz
Für die Abgrenzung der Verunglücktenzahlen gelten im Allgemeinen folgende Definitionen:
Personen die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Verkehrsunfalls sterben, gelten als Getötete.
Zu den Schwerverletzten zählen Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (mindest. 24
Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden, alle übrigen Verletzten gelten als Leichtverletzte.
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Zur Ermittlung der Unfälle werden durchschnittliche Unfallraten nach Straßentyp verwendet. Die
Unfallrate (UR) drückt die die Unfälle mit Personenschäden je 1. Mio. Kfz-km aus. Die durchschnittlichen
Unfallraten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Auf Grund der sehr geringen Unfallkosten des Öffentlichen Verkehrs, werden diese Kosten in der
strategischen Prüfung vernachlässigt.
Straßentyp Unfallrate
Autobahn 0,12
Schnellstraße 0,14
Haupt- und Sammelstraße Freiland 0,47
Haupt- und Sammelstraße Ortsgebiet 1,12
Tabelle 61: Durchschnittliche Unfallrate nach Straßentyp
Geht man auf Basis der bisherigen Beobachtungen davon aus, dass die Unfallrate, d.h. Unfälle mit
Personenschäden pro 1 Mio. Fahrzeugkilometer, bis zum Jahr 2020 etwa gleich hoch bleibt, so ergeben
sich folgende Unfallhäufigkeiten im werktäglichen Verkehr.
PF 1 PF 2 PF 3 PF 4
UPS 210 177 206 174
Tabelle 62: Unfälle mit Personenschäden (UPS) im Untersuchungsgebiet 2020
Auf Grund der geringen Verkehrsleistung der Maßnahmenplanfälle im Vergleich zum Nullplanfall im
Sekundärnetz, verringert sich auch die Anzahl der Unfälle.
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3.1.3.7 Schadstoffemissionen im Untersuchungsnetz
Beim Betrieb von Kfz löst sich der Treibstoff mit den darin enthaltenen Verunreinigungen unter der
Reaktion mit den Gasen der Luft. Je nach Motorart, Geschwindigkeit, Fahrweise, Gesamtgewicht des
Fahrzeugs, Längsneigung der Fahrbahn, etc. emittieren die Kfz unterschiedliche Mengen an
Schadstoffen.
Im Folgenden werden die Auswirkungen der wichtigsten, vom Verkehr verursachten Schadstoffe,
zusammenfassend dargestellt.
• Kohlenmonoxid (CO):
Dieser gasförmige Schadstoff ist farb-, geruchs- und geschmacklos. Kohlenmonoxid entsteht bei
unvollständiger Verbrennung fossiler Brennstoffe. Es lagert sich an Stelle des Sauerstoffs am
Hämoglobin dauerhaft an und verhindert dadurch die weitere Sauerstoffaufnahme. Bei starker
Konzentration ist Kohlenmonoxid stark giftig, wobei die Wirkungen von Kopfweh, über Schwindel und
Müdigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit und Tod durch Erstickung reichen.
• Stickoxide (NOX):
Stickoxid ist ein Gemisch verschiedener Verbindungen. Es entsteht vor allem unter hohen
Temperaturen bei der Verbrennung von Luftstickstoff (N2). Es reizt Augen und Lungen, Asthma kann
entstehen. Stickoxid ist entscheidend an der Bildung von bodennahem Ozon beteiligt.
• Kohlenwasserstoffe (CXHN):
Es handelt sich dabei meistens um Reste unvollständiger Kraftstoffverbrennungen aus Motorabgasen
bzw. um Verschütt- und Verdampfungsverluste. Kohlenwasserstoffe können auch durch
Temperaturunterschiede beim Tanken auftreten. Kopfweh, Asthmaanfälle und sonstige
Atembeschwerden können durch zu hohe Kohlenwasserstoffkonzentrationen entstehen.
• Schwefeldioxid (SO2):
Schwefeldioxid ist ein farbloses Gas mit stechendem Geruch. Bei Feuchtigkeit entstehen schwefelige
Säuren (saurer Regen), bei Trockenheit fallen Sulfat-Partikel aus, die zusammen die Aerosol-
Bestandteile von Smog bilden. Weiters sind diese Sulfat-Partikel mitverantwortlich für den Abbau von
stratosphärischem Ozon und somit der Filter der Sonnenstrahlen. Schwefeldioxid reagiert heftig mit
Feuchtigkeit in Schleimhäuten, in den Atemwegen, der Lunge und den Augen. Pflanzen sind dabei
empfindlicher als Menschen.
• Partikulare Schadstoffe:
Partikel können unterschiedliche Größen und Verbindungen aufweisen, sie können aus einer oder
mehreren Substanzen bestehen, fest oder flüssig sein. Aerosole, d.h. sehr feine Partikel, können sehr
gefährlich werden, da sie in die Lungenbläschen und ins Blut gelangen und so Atembeschwerden
und Lungenschäden herbeiführen.
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Als Grundlage zur Beurteilung der Emissionsfaktoren dienen die Verkehrsbelastungen auf den einzelnen
Abschnitten bzw. die Summe der Fahrzeugkilometer im Motorisierten Individualverkehr und Bahnverkehr.
Zur Berechung der Schadstoffemissionen im Untersuchungsgebiet wurden Emissionsfaktoren für das
Jahr 2020 herangezogen, die einerseits auf dem Handbuch der Emissionsfaktoren andererseits auf
gesetzlichen Anforderungen basieren.
Unter Heranziehung der ermittelten Fahrzeugkilometer (IV und ÖV) im Untersuchungsgebiet errechnen
sich nachstehende Schadstoffemissionen.
kg/24 h CO NMHC NOx SO2 Partikel
PF 1 768 100 943 2,49 89,9
PF 2 767 103 956 2,53 89,9
PF 3 904 109 1.033 2,70 100,6
PF 4 899 110 1.044 2,74 100,2 Tabelle 63: Schadstoffemissionen 2020 im Untersuchungsgebiet [kg/24 h]
Der Unterschied innerhalb den Planfälle ist relativ gering. Durch die höhere Verkehrsleistung in den
beiden MIV-Planfällen (PF 3 und PF 4) werden auch mehr Schadstoffe emittiert.
3.1.3.8 CO2-Emissionen im Untersuchungsnetz
Zur Berechnung der CO2-Emissionen wurde wiederum der Emissionsfaktor lt. Handbuch der
Emissionsfaktoren herangezogen.
Unter Heranziehung der maßgebenden Verkehrsleistung im Kfz- als auch im Bahnverkehr errechnet sich
nachfolgender CO2-Ausstoß im Untersuchungsgebiet. Die Veränderungen zwischen den
Maßnahmenplanfällen gegenüber dem Nullplanfall sind als Delta (∆) in der Tabelle dargestellt.
t/24 h CO2 ∆ PF 1 388 - PF 2 390 1 PF 3 422 34 PF 4 422 33
Tabelle 64: CO2 Ausstoß 2020 im Untersuchungsgebiet [t/24 h]
Auf Grund der höheren Gesamtverkehrsleistung in den Maßnahmenplanfällen im Vergleich zum
Nullplanfall erhöht sich der verkehrsbedingte CO2-Ausstoß um 1 bis 34 Tonnen pro Tag.
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3.1.3.9 Lärmbelastungen im Untersuchungsnetz
Für die Erstellung der Lärmbilanz sind die Belastungen durch Lärm für jene Bereiche zu ermitteln, die von
den wesentlichen Verkehrsveränderungen betroffen sind.
Die Verkehrsbelastungen wurden entsprechend der Verkehrsuntersuchung für das übergeordnete
Straßennetz erfasst.
Die Beeinträchtigung der von Straßenverkehrslärm betroffenen Bevölkerung ergibt sich laut RVS 2.22
aus:
LB = S x B
LB ……. Lärmbelästigung in Bevölkerungsgleichwerten
S ……… Störungsmaß
B ……… Betroffene Bevölkerung (z.B.: Einwohner)
Zur Ermittlung der Bevölkerungsgleichwerte wurden die durch das Hauptverkehrsnetz beeinträchtigten
Einwohner erhoben.
Die Höhe des Störungsmaßes errechnet sich gemäß RVS 2.22 wie folgt:
S = 20,1(Li – Lz)
Li ……… maßgebende Lärmemission im maßgebenden Bereich in dB(A)
Lz …….. Zielpegel, Tag 45dB(A)
Die Lärmbelastungen sind jeweils für die Planfälle 1 und 2 (ohne Schnellstraßenausbau) bzw. 3 und 4
(Ausbau Schnellstraße) gleich. Veränderungen durch ein unterschiedliches ÖV-Angebot (ÖV 0 / ÖV +)
sind nicht darstellbar.
In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl jener Einwohner, die bei Planfall 1 bzw. 2 und Planfall 3 bzw.
4 im Prognosejahr 2020 unterschiedlich beeinträchtigt werden, dargestellt.
unter 35 dB(A) 35 - 40 dB(A) 40 - 45 dB(A) 45 - 50 dB(A) 50 -55 dB(A) 55 - 60 dB(A) 60 - 65 dB(A) über 65 dB(A)1 und 2 2.710 3.610 3.230 3.200 2.140 700 590 2003 und 4 2.410 3.980 3.990 3.380 1.450 860 250 60
Störungsmaß 0,84 1,19 1,68 2,38 3,36 4,76 6,73 9,51
EinwohnerPlanfall
Tabelle 65: Anzahl Einwohner je Belastungsstärke
Die Bevölkerungsgleichwerte, welche entscheidend für die Bewertung der Lärmbelastung sind, werden
durch Multiplikation von Einwohner mit Störungsmaß ermittelt Die Summe der Bevölkerungsgleichwerte
je Planfall sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
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unter 35 dB(A) 35 - 40 dB(A) 40 - 45 dB(A) 45 - 50 dB(A) 50 -55 dB(A) 55 - 60 dB(A) 60 - 65 dB(A) über 65 dB(A) Summen1 und 2 2.279 4.293 5.432 7.611 7.198 3.330 3.969 1.903 36.0153 und 4 2.027 4.733 6.710 8.039 4.877 4.091 1.682 571 32.730
Planfall EW x Gewicht
Tabelle 66: Lärmbelastungen [BGL]
Die Unterschiede zwischen den Planfällen 1 bzw. 2 und 3 bzw. 4 betragen 3.285 BGL.
3.1.4 Monetarisierung
3.1.4.1 Kostenkomponenten
3.1.4.1.1 Investitionskosten
Die gesamte Investition wird in einzelne Leistungen mit entsprechenden Abschreibungszeiträumen
aufgegliedert. Die einzelnen Leistungen werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben und verzinst,
d.h. in Form von Annuitäten in jährlich gleiche Aufwendungen aufgeteilt bzw. periodisiert.
Mit den oben beschriebenen Annahmen wurde für jede Kostenstelle der Kapitalwert errechnet. Der
Kapitalwert ist die Differenz der Barwerte der Ein- und Auszahlungen. Der Barwert bildet den
Gegenwartswert eines Investitionsvorhabens im Betrachtungszeitraum. Eine Investition, die in ferner
Zukunft liegt, hat einen niedrigeren Barwert als die gleiche Investition, welche sehr bald durchgeführt
wird.
Bei der Strategischen Prüfung Verkehr kann im Standardfall auf vereinfachte Sätze zurückgegriffen
werden. Die standardisierten Abschreibungszeiträume bei Autobahnen oder Schnellstraßen mit einem
Tunnelanteil unter 50 % liegt bei 50 Jahren. Derselbe Abschreibungszeitraum gilt auch bei Bahn-
Neubaustrecken unter 50 % Tunnelanteil. Der Kalkulationszinsfuß beträgt 3,0 %/Jahr.
Somit ergeben sich je nach Planfall folgende annuisierten Investitionskosten:
PF 1 PF 2 PF 3 PF 4
Mio. €/Jahr 0 3,15 14,86 18,01
Tabelle 67: Investitionskosten [€/Jahr]
3.1.4.1.2 Erhaltungskosten
Diese Kostenkomponente entspricht dem ermittelten Indikator Erhaltungskosten zum Bezugszeitpunkt.
Die in der Kosten-Nutzen-Analyse zu verwendende Kostenkomponente ergibt sich aus der Differenz der
über das betrachtete Netz summierten Erhaltungskosten zwischen dem zu beurteilenden
Maßnahmenplanfall und dem Nullplanfall.
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Die nachfolgende Tabelle zeigt die Erhaltungskosten in den einzelnen Planfällen.
Mio. €/Jahr MIV ÖV Gesamt PF 1 0,78 1,05 1,83 PF 2 0,78 2,23 3,01 PF 3 2,82 1,05 3,87 PF 4 2,82 2,23 5,05
Tabelle 68. Erhaltungskosten gesamt [Mio.€/Jahr]
3.1.4.2 Nutzenkomponenten
Die in der Kosten-Nutzen-Analyse verwendeten Nutzenkomponenten ergeben sich aus der Differenz
zwischen Nullplanfall und Maßnahmenplanfall. Die im Mengengerüst ermittelten durchschnittlichen
Wirkungswerte müssen für die Monetarisierung in Jahreswerte umgerechnet werden. Im MIV erfolgt dies
über die Jahresganglinie des täglichen Verkehrs, im ÖV durch die Erstellung von Jahresfahrplänen.
3.1.4.2.1 Veränderung der Fahrzeugbetriebskosten
Bei der Veränderung der MIV-Fahrzeugbetriebskosten wurden die Betriebskostengrundwerte und die
Kraftstoffkostensätze unterschieden. Die Betriebskostengrundwerte erfassen die von der Geschwindigkeit
unabhängigen Beiträge aus fahrleistungsabhängigen Abschreibungen der Fahrzeuge, Instandhaltung,
Wartung, Reifenverschleiß und Ölverbrauch. Bei den Kraftstoffkosten wurden benzinbetriebene und
dieselbetriebene Kraftfahrzeuge differenziert.
€/100 Kfz-km
Pkw 10,20
Lieferwagen 13,10
Lkw 18,40
Lkw-Zug 27,10
Bus 51,00 Tabelle 69: Fahrzeugbetriebskosten lt. RVS 2.22 fortgeschrieben 2005
Die Kraftstoffkostensätze betragen laut RVS 2.22 fortgeschrieben 2005:
€/l (ohne Steuern)
Benzin 0,418
Diesel 0,464 Tabelle 70: Kraftstoffkostensätze
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Zur Bewertung der Fahrzeugbetriebkosten im Güterverkehr wird folgende Verteilung angenommen:
Anteil Fahrleistung [%] Fahrzeuggruppe
Bundesstraße A, S Bundesstraße B
Lieferwagen 32 44
Lkw 25 35
Lkw-Zug 43 21
100 100 Tabelle 71: Fahrleistung nach Lkw-Fahrzeuggruppen
Der spezifische Energieverbrauch wird laut Ozonsanierungsplan 1991 mit 10 l/100 km im
Personenverkehr und 30 l/100km im Güterverkehr festgesetzt. Weiters wird festgesetzt, dass im
Güterverkehr zu 99 % der Energieträger Diesel und 1 % Benzin verwendet wird, im Personenverkehr die
Kfz zu 44 % mit Diesel und zu 56 % mit Benzin betrieben werden.
Die Fahrzeugsbetriebskosten im Bahnverkehr wurden mit einem pauschalierten Wert von sieben Euro
pro Zugsmeter gerechnet. Dieser Betrag enthält die Kosten für Energie, Wartung (fix und variabel),
Personal sowie die Annuitäten der Anschaffungskosten der Fahrzeuge.
Die nachstehende Tabelle zeigt die jährlichen Fahrzeugbetriebskosten für die einzelnen Planfälle,
getrennt nach den Kosten für den Individual- und den Öffentlichen Verkehr. Die letzte Spalte zeigt den
Nutzen der jeweiligen Maßnahmenplanfälle gegenüber dem Nullplanfall.
€/Jahr MIV ÖV Gesamt Nutzen PF 1 128,497.569 2,478.350 130,975.919 - PF 2 127,340.138 4,808.510 132,148.648 -1,172.729 PF 3 133,847.764 2,478.350 136,326.114 -5,350.195 PF 4 132,480.301 4,808.510 137,288.811 -6,312.892
Tabelle 72: Fahrzeugbetriebskosten [€/Jahr]
Die Gesamtverkehrsleistung erhöht sich in den Maßnahmenplanfällen gegenüber dem Nullplanfall,
wodurch sich auch die Fahrzeugbetriebskosten um ca. 1,2 bis 6,3 Mio. Euro pro Jahr erhöhen.
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3.1.4.2.2 Veränderung der Zeitkosten
Die Kostensätze zur Ermittlung aus Fahrzeitenveränderungen beinhalten die Vorhalte- und Lohnkosten
bei gewerblich genutzten Pkw, Lastkraftwagen, Lastzügen und Bussen sowie die Zeitkosten der Insassen
privat genutzter Pkw. Zur Berechnung der Veränderung der Zeitkosten im ÖV werden dieselben
Kostensätze wie im MIV verwendet.
Gemäß RVS 2.22 werden folgende Zeitkostensätze verwendet:
Fahrzweck Zeitkostensatz [€/Pers.-h]]
Personenverkehr privat 1,50
Personenverkehr geschäftlich 8,50
Güterverkehr Lkw 21,10
Güterverkehr Lkw-Zug 31,20 Tabelle 73: Zeitkostensätze nach Fahrzwecken [€/h] lt. RVS 2.22
Zur Ermittlung der Zeitkosten werden folgende Annahmen getroffen:
• 15 % des Personenverkehrs (MV + ÖV) sind geschäftliche Erledigungen.
• Der Kfz-Personenverkehr-Besetzungsgrad beträgt 1,2, der Güterverkehr-Besetzungsgrad 1,0.
• Der Güterverkehr setzt sich aus 50 % Lkw und 50 % Lkw-Zug zusammen.
Die Zeitkosten für die einzelnen Planfälle, getrennt nach IV und ÖV, betragen:
€/Jahr MIV ÖV Gesamt Nutzen PF 1 104,745.528 2,968.670 107,714.198 - PF 2 103,752.604 2,819.078 106,571.682 1,142.516 PF 3 86,903.138 2,968.670 89,871.808 17,842.390 PF 4 86,392.197 2,819.078 89,211.275 18,502.923
Tabelle 74: Zeitkosten [€/Jahr]
Die Nutzen durch Reisezeitgewinne variieren je nach Planfall zwischen ca. 1,1 Mio. Euro und 18,5 Mio.
Euro.
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3.1.4.2.3 Wohlfahrtsgewinn- bzw. –verlust durch induzierten und deduzierten Verkehr
Durch eine Senkung der Verkehrsnutzerkosten bzw. Reisezeitkosten wird mehr Verkehr durch die
Verkehrsnutzer erzeugt, das heißt ein Teil der eingesparten Verkehrsnutzer- bzw. Reisezeitkosten wird
für zusätzlichen Verkehr, hier gemessen in Verkehrsleistung, aufgewendet. Aus der Sicht der
Verkehrsnutzer entsteht durch diesen induzierten Neuverkehr ein Nutzeneffekt bzw. Wohlfahrtsgewinn,
anderen Falls würden sie nicht die Entscheidung für diesen Verkehrskonsum treffen.
Die monetäre Bewertung erfolgt folgender Maßen: Bewertet wird die Hälfte des induzierten bzw.
deduzierten Verkehrs. Als Parameter dienen beim MIV jeweils die Nutzen aus den
Fahrzeugbetriebskosten, wobei hier der Mehrwertsteuersatz von 20 % hinzugerechnet wird, den
Reisezeitgewinnen sowie den Mauteinnahmen, die durch zusätzlichen Lkw-Verkehr im höchstrangigen
Straßennetz entstehen. Im ÖV werden die Nutzen aus Fahrzeugbetrieb, aus Reisezeitgewinnen sowie
aus der Differenz der Tarifeinnahmen zwischen Maßnahmenplanfall und Nullplanfall bewertet.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Mauteinnahmen durch zusätzlichen Lkw-Verkehr im höchstrangigen
Straßennetz sowie die Differenz der Tarifeinnahmen im ÖV zwischen den Maßnahmeplanfällen und dem
Nullplanfall.
€/Jahr Mauteinnahmen Tarifeinnahmen Summe PF 2 211.430 48.383 259.813 PF 3 6,095.252 0 6,095.252 PF 4 6,004.995 48.383 6,053.378
Tabelle 75: Zusätzliche Mauteinnahmen (MIV) und Tarifeinnahmen (ÖV) [€/Jahr]
Der nachfolgenden Tabelle sind die Wohlfahrtsgewinne der drei Maßnahmenplanfälle, unterschieden
nach MIV, ÖV sowie der Gesamtsumme, zu entnehmen.
€/Jahr MIV ÖV Summe PF 2 18.735 49.981 68.717 PF 3 3,206.436 0 3,206.436 PF 4 3,188.222 49.981 3,238.203
Tabelle 76: Wohlfahrtsgewinne durch induzierten Verkehr [€/Jahr]
Die Wohlfahrtsgewinne betragen je nach Planfall zwischen 68.717 und über 3,2 Mio. €/Jahr.
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3.1.4.2.4 Veränderung der Unfallkosten
Die Bewertung der Unfallfolgen umfasst die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle, die
Wohlfahrtsverluste durch Invalidität, die Freizeitausfälle, medizinische Behandlungskosten für stationäre
und ambulante Behandlung, die Reparaturkosten der Kraftfahrzeuge sowie die anteiligen
Verwaltungskosten der Versicherungen, die Rechtsfolgekosten und die Polizeikosten.
außerorts
Autobahn übrige
innerorts
UPS 100.000 90.000 50.000
UPS... Unfall mit Personenschaden
Tabelle 77: Unfallkosten [€/UPS] lt. RVS 2.22 fortgeschrieben 2005
Untersucht und bewertet wurden die Unfälle mit Personenschaden auf dem Autobahn- und
Schnellstraßennetz sowie die Unfälle im hochrangigen Straßennetz des Untersuchungsgebiets.
Die Unfallkosten für das Bezugsjahr sowie die Nutzen der jeweiligen Maßnahmenplanfälle im Vergleich
zum Nullplanfall sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
€/Jahr Kosten Nutzen PF 1 19,335.597 - PF 2 18,992.628 342.969 PF 3 16,572.500 2,763.097 PF 4 16,318.191 3,017.406
Tabelle 78: Unfallkosten 2020 [€/Jahr]
Auf Grund der Reduktion der Unfälle im Sekundärnetz können Nutzen in allen Maßnahmenplanfälle
gezogen werden. Diese liegen zwischen 343.000 (PF 2) und ca. 3 Mio. € pro Jahr (PF 4).
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3.1.4.2.5 Veränderung der Abgaskosten
Die Schadstoffkosten werden für die emittierten Verbindungen CO, NOx, NMHC, SO2 und Partikel sowie
dem Klimagas CO2 berechnet und mittels eines Kostensatzes monetär ausgedrückt.
Die Bewertung der Veränderungen der Schadstoffemissionen sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
CO NOx NMHC Partikel SO2 CO2
€/t 24 2.400 12.000 2.500 5.200 100 Tabelle 79: Schadstoffkostensätze [€/t]
Multipliziert man diese Indikatorwerte mit den Schadstoffkostensätzen, erhält man die
Nutzenkomponenten. Die Schadstoffkosten für das Bezugsjahr sind in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt. Der Nutzen zeigt die Veränderungen der Maßnahmenplanfälle gegenüber dem Nullplanfall.
€/Jahr PF 1 PF 2 PF 3 PF 4
CO 6.731 6.720 7.917 7.878
NOx 826.110 837.749 905.254 914.379
NMHC 439.811 449.269 475.473 483.665
Partikel 82.072 82.004 91.816 91.471
SO2 4.721 4.806 5.120 5.192
CO2 14,180.082 14,226.797 15,408.220 15,399.788
Summe 15,539.526 15,607.345 16,893.799 16,902.373
Nutzen - -67.819 -1,354.273 -1,362.847 Tabelle 80: Schadstoffkosten 2020 [€/Jahr]
Auf Grund der erhöhten Verkehrsleistung in den Maßnahmenplanfällen erhöhen sich auch die jährlichen
Schadstoffkosten um bis zu 1,36 Mio. Euro.
3.1.4.2.6 Veränderung der Lärmkosten
Der Kostensatz zur Bewertung der Veränderung von Lärmbelastung bezieht sich auf die ermittelten
Belastungsgrade in Bevölkerungsgleichwerten (BGL). Der Kostensatz beträgt laut RVS 2.22:
€ 43,60.--/(BGL . a)
Dieser Kostensatz ergibt sich sowohl aus der Betrachtung von Vermeidungskosten für die Lärmbelastung
bei Nacht als auch aus Untersuchungen zur Zahlungsbereitschaft für die Lärmbelastung bei Tag.
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Die Lärmkosten je Planfall ergeben sich aus dem Produkt der Belastungsgrade mit dem oben
angegebenen Kostensatz. Die Nutzenkomponente ergibt sich aus Differenz der Lärmkosten zwischen
Nullplanfall und Maßnahmenplanfall.
Die Lärmkosten für das Bezugsjahr betragen:
PF 1, 2 1,570.254
PF 3, 4 1,427.028
Nutzen 143.226 Tabelle 81: Lärmkosten 2020 [€/Jahr]
Auf Grund der Maßnahmen in PF 3 und PF 4 verbessert sich die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet,
womit sich jährliche Nutzen von 143.226 Euro ergibt.
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3.1.5 Wertsynthese
Als Entscheidungskriterien für die gesamtwirtschaftliche Beurteilung finden das Kosten-Summen-
Kriterium (KS) und das Quotientenkriterium (Nutzen-Kosten-Verhältnis – NKV) Anwendung:
KS = Summe der Nutzenkomponenten – Summe der Kostenkomponenten
NKV = Summe der Nutzenkomponenten / Summe der Kostenkomponenten
Bei der gesamtwirtschaftlichen Bewertung erhält man die Nutzenkomponenten aus den Veränderungen
der Kosten zwischen Nullplanfall und Maßnahmenplanfall. Zu den Nutzenkomponenten zählen die
Veränderungen der Fahrzeugbetriebskosten, der Fahrzeit, der Wohlfahrtsgewinne, des
Unfallgeschehens, der Belastung durch Luftschadstoffe, der Klimabelastung und der Lärmbelastungen.
Kosten werden durch den Bau der Infrastruktur sowie durch die laufenden Betriebs- und
Erhaltungskosten verursacht.
Als Bezugsjahr gilt 2020. Die Investitionskosten werden in Form von Annuitäten in der Bewertung
dargestellt.
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Nachfolgende Tabelle zeigt sämtliche Nutzen- und Kostenkomponenten für die einzelnen
Maßnahmenplanfälle.
PF 2 PF 3 PF 4 Komponente
MIV 0 / ÖV
Ausbau 2020
Schnellstraße /
ÖV 0 2020
Schnellstraße /
ÖV+ 2020
Erhaltungskosten 1,180.000 2,040.000 3,220.000
Investitionskosten 3,150.000 14,860.000 18,010.000
Kos
ten
Summe Kosten 4,330.000 16,900.000 21,230.000
Fahrzeugbetriebskosten -1,172.729 -5,350.195 -6,312.892
Zeitkosten 1,142.516 17,842.390 18,502.923
Wohlfahrtsgewinne/-verluste 68.717 3,206.436 3,238.203
Unfallkosten 342.969 2,763.097 3,017.406
Abgaskosten -67.819 -1,354.273 -1,362.847
Lärmkosten 0 143.226 143.226
Nut
zen
Summe Nutzen 313.654 17,250.681 17,226.020
Kosten-Summen-Kriterium -4,016.346 350.681 -4,003.980
Nutzen-Kosten-Verhältnis 0,07 1,02 0,81 Tabelle 82: Gesamtwirtschaftliche Bewertung 2020 [€/Jahr]
Die gesamtwirtschaftliche Bewertung der einzelnen Maßnahmenplanfälle zeigt lediglich beim Planfall 3
(Schnellstraße ohne ÖV-Ausbau) ein positives Ergebnis mit einem Kosten-Summen-Kriterium von
350.681 Euro/Jahr sowie einem Nutzen- Kosten-Verhältnis von 1,02. Bei den Planfällen 2 und 4 ist das
KS negativ und das NKV liegt bei 0,07 (PF 2) bzw. 0,81 (PF 4).
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3.1.6 Resümee
Die gesamtwirtschaftliche Überprüfung der Zweckmäßigkeit des Projektes erfolgt mit Hilfe einer Kosten-
Nutzen-Analyse (KNA). Ziel dieser Analyse ist die Maximierung des gesamtwirtschaftlichen,
monetarisierbaren Nutzens des Projektes. Es sind alle gesamtwirtschaftlich messbaren und
monetarisierbaren Auswirkungen zu integrieren. Das Ergebnis ist ein Messwert für die
gesamtwirtschaftliche Zweckmäßigkeit und stellt eine monetäre Bewertung dar. Eine Alternative ist dann
realisierungswürdig, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis einen Wert größer 1 aufweist und das Kosten-
Summen-Kriterium einen positiven Wert aufweist.
In der KNA werden als Kostenkomponenten die Investitionskosten sowie Erhaltungs- und
Betriebskostenkosten einbezogen. Nutzenkomponenten sind die Benützerkosten (Fahrzeugbetrieb und
Zeitaufwand), die Wohlfahrtsgewinne, die Unfallkosten, die Abgas- und Klimakosten und die Lärmkosten.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse für die einzelnen Maßnahmenplanfälle der
gesamtwirtschaftlichen Bewertung der Kosten-Nutzen-Analyse dargestellt.
Kosten Nutzen KS NKV
[Mio.€/Jahr] [Mio.€/Jahr] [Mio.€/Jahr] -
PF 2 MIV 0 / ÖV Ausbau 2020 4,330 0,314 -4,016 0,07
PF 3 Schnellstraße / ÖV 0
2020
16,900 17,251 0,351 1,02
PF 4 Schnellstraße / ÖV+ 2020 21,230 17,226 -4,04 0,81
Tabelle 83: Gesamtwirtschaftliche Bewertung
Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht übersteigen die Nutzen im PF 3 (Schnellstraße ohne ÖV-Ausbau) die
mit der Errichtung und Erhaltung verbundenen Kosten. Es wird ein Kosten-Summen-Kriterium von
350.681 Euro/Jahr und ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,02 im Jahr 2020 erzielt. Bei den beiden
anderen Maßnahmenplanfällen (mit ÖV Ausbau) wird das Kosten-Summen-Kriterium negativ und das
Nutzen-Kosten-Verhältnis fällt unter 1,0. Es zeigt sich, dass allein der Schnellstraßenausbau (PF 3) die
Schwelle der gesamtwirtschaftlichen Effizienz übersteigt und eine positive Bilanz aus Nutzen und Kosten
erbringt.
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3.2 Bewertung des Beitrags der Alternativen zu einer nachhaltigen Entwicklung
Eine „Nachhaltige Entwicklung“ ist laut Brundtland-Report (1978) in der Art definiert, dass sie die
Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt und gleichzeitig die Entwicklungsmöglichkeiten und
Bedürfnisse der zukünftigen Generation aufrechterhält. Diese Definition wurde 1992 auf der Konferenz
der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung insofern erweitert, dass eine nachhaltige Entwicklung
auf einem ausbalancierten Gleichgewicht von Ökologie, Ökonomie und sozialer Gesellschaft basieren
soll. Das heißt, es sollen gleichermaßen ökologische, ökonomische und soziale Interessen ausgeglichen
sein.
Das Ziel dieses Verfahrens ist es, die Auswirkungen der Alternativen auf diese Zielsetzung hin zu
beschreiben. Es wird innerhalb der einzelnen Kriterien dargestellt, welchen Beitrag die Alternativen zu
einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Als Beurteilungsverfahren ist eine Wirkungsanalyse vorgesehen.
3.2.1 Soziale Nachhaltigkeit
3.2.1.1 Erreichbarkeiten
Die Verbesserung der Sicherstellung von Erreichbarkeiten – vor allem von benachteiligten Gebieten –
trägt durch Abbau regionaler Disparitäten zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.
Für die Bewertung wurde davon ausgegangen, dass ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ist dann
gegeben ist, wenn für eine Alternative die Anzahl der Bewohner im Untersuchungsraum, die das nächste
regionale Zentrum mittels MIV und ÖV innerhalb von 30 Minuten erreichen, gegenüber der Nullalternative
deutlich zunimmt. Die nachhaltige Entwicklung ist auch dann gegeben, wenn die überregionale
Erreichbarkeit in den Maßnahmenplanfällen gegenüber dem Nullplanfall deutlich steigt. Dies ist dann der
Fall, wenn das nächste überregionale Zentrum mittels MIV und ÖV von mehr Einwohnern des
Untersuchungsraums innerhalb von 60 Minuten erreicht werden kann.
Als regionale Zentren des Untersuchungsraums wurden Lilienfeld, Traisen und Wilhelmsburg festgelegt.
Als überregionale Zentren des Untersuchungsgebiets dienen St. Pölten und Wien.
Erreichbarkeiten mittels MIV:
Die Erreichbarkeiten im MIV wurden mittels Isochronen festgestellt. Hierbei wurde mit Hilfe des
Verkehrsmodells die Erreichbarkeiten im Untersuchungsgebiet von den regionalen Zentren Lilienfeld,
Traisen und Wilhelmsburg innerhalb von 15, 30 und 60 Minuten, unterschieden zwischen den einzelnen
Planfällen, festgestellt. Durch das Miteinbeziehen der 15-Minuten-Isochronen konnte eine höhere
Detaillierungstiefe erreicht werden und kleinregionale Unterschiede festgestellt werden.
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Zur Ermittlung der Erreichbarkeit des überregionalen Zentrums Wiens im MIV ging man davon aus, dass
sich die Reisezeit ab der A 1 West Autobahn innerhalb der einzelnen Planfälle nicht unterscheidet und
der Bau der untersuchten Schnellstraße keinen Einfluss auf diese Relation hat. Die Reisezeit zwischen
der Anschlussstelle St. Pölten Ost und Wien beträgt 40 Minuten.
Die Ergebnisse der regionalen Erreichbarkeitsanalyse sind in den nachfolgenden Abbildungen grafisch
dargestellt.
Abbildung 64: Isochronen Lilienfeld Planfall 1
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Abbildung 65: Isochronen Lilienfeld Planfall 2
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Abbildung 66: Isochronen Lilienfeld Planfall 3
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Abbildung 67: Isochronen Lilienfeld Planfall 4
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Abbildung 68: Isochronen Traisen Planfall 1
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Abbildung 69: Isochronen Traisen Planfall 2
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Abbildung 70: Isochronen Traisen Planfall 3
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Abbildung 71: Isochronen Traisen Planfall 4
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Abbildung 72: Isochronen Wilhelmsburg Planfall 1
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Abbildung 73: Isochronen Wilhelmsburg Planfall 2
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Abbildung 74: Isochronen Wilhelmsburg Planfall 3
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Abbildung 75: Isochronen Wilhelmsburg Planfall 4
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Lilienfeld:
In Planfall 1 (MIV 0 / ÖV 0) sind die Gemeinden Traisen und Wilhelmsburg innerhalb von 15 Minuten im
Motorisierten Individualverkehr erreichbar. Die A 1 Westautobahn ist innerhalb von 30 Minuten
erreichbar. Die Fahrzeit in das überregionale Zentrum St. Pölten beträgt zwischen 30 und 60 Minuten.
Das überregionale Zentrum Wien ist nicht innerhalb von 60 Minuten erreichbar.
Durch die Maßnahmen in Planfall 2 (MIV 0 / ÖV+) können nur marginale Unterschiede in der MIV-
Erreichbarkeit im Vergleich zu Planfall 1 erzielt werden. Die MIV-Reisezeiten bleiben zu allen
untersuchten Relationen gleich.
In Planfall 3 (Schnellstraße / ÖV 0) kommt es zu deutlichen Verbesserungen gegenüber PF 1. So kann
das überregionale Zentrum St. Pölten innerhalb von 30 Minuten erreicht werden, Wien liegt jedoch immer
noch außerhalb der 60 Minuten Erreichbarkeit.
Durch die Maßnahmen in Planfall 4 (Schnellstraße / ÖV +) können wiederum deutliche Vorteile in der
regionalen wie auch überregionalen Erreichbarkeit erzielt werden. Trotz des ÖV-Ausbaus lassen sich
jedoch keine Unterschiede zu Planfall 3 erkennen.
Traisen:
Im Planfall 1 (MIV 0 / ÖV 0) sind von Traisen aus die Gemeinden Lilienfeld und Wilhelmsburg innerhalb
von 15 Minuten erreichbar. Die Anschlussstelle St. Pölten Ost auf der A 1 Westautobahn sowie St. Pölten
können im MIV innerhalb von 30 Minuten erreicht werden. Von der Gemeinde Traisen kann Wien jedoch
nicht innerhalb einer Stunde angefahren werden.
Die Maßnahmen in Planfall 2 (MIV 0 / ÖV+) bewirken nur geringfügige Unterschiede in der MIV-
Erreichbarkeit im Vergleich zu Planfall 1.
Im Planfall 3 (Schnellstraße / ÖV 0) können Verbesserungen gegenüber dem Nullplanfall erreicht
werden. So liegt die Anschlussstelle St. Pölten Ost innerhalb der 15 Minuten Grenze, womit auch Wien in
weniger als einer Stunde erreicht werden kann. In das überregionale Zentrum St. Pölten benötigt man
jedoch nach wie vor länger als 15 Minuten.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen in Planfall 4 (Schnellstraße / ÖV +) können deutliche
Verbesserungen gegenüber dem Bestand erzielt werden. Nunmehr ist von Traisen ausgehend auch St.
Pölten innerhalb von 15 Minuten und Wien unter einer Stunde erreichbar.
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Wilhelmsburg:
Vom Ausgangspunkt Wilhelmsburg sind im Planfall 1 (MIV 0 / ÖV 0) innerhalb von 15 Minuten die
Gemeinden Traisen und Lilienfeld erreichbar. Zur Anschlussstelle St. Pölten Ost sowie nach St. Pölten
betragen die Reisezeiten zwischen 15 und 30 Minuten. Wien liegt außerhalb der 60 Minuten-
Erreichbarkeit.
Durch die Umsetzung der ÖV +-Maßnahmen im Planfall 2 (MIV 0 / ÖV+) lassen sich keine signifikanten
Unterschiede in der MIV-Erreichbarkeit gegenüber dem Bestand erzielen.
Durch die Maßnahmen in Planfall 3 (Schnellstraße / ÖV 0) können deutliche Verbesserungen gegenüber
dem Bestand erzielt werden. Sowohl die A 1 Westautobahn als auch St. Pölten sind nunmehr innerhalb
von 15 Minuten erreichbar. Das überregionale Zentrum Wien liegt innerhalb der 60-Minuten-
Erreichbarkeit.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen aus Planfall 4 (Schnellstraße / ÖV +) kommt es wiederum zu
deutliche Erreichbarkeitsverbesserungen im Vergleich zu Planfall 1. Diese lassen jedoch kaum
bewertbare Unterschiede zu jenen aus Planfall 3 erkennen.
Erreichbarkeiten mittels ÖV:
Die Erreichbarkeiten im ÖV wurden über die Reisezeiten im Bestand sowie im Maßnahmenplanfall ÖV +
ermittelt. Hierbei wurde das Augenmerk auf die Bahn gelegt, da es in der Fläche zu keinen Änderungen
zwischen Nullplanfall und Maßnahmenplanfall kam. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Reisezeiten
zwischen den regionalen Zentren Lilienfeld, Traisen und Wilhelmsburg sowie dem überregionalen
Zentrum St. Pölten im Bestand. Die Reisezeiten zum überregionalen Zentrum Wien wurden ab St. Pölten
konstant mit 44 Minuten angenommen, da es auf der Westbahn zu keinerlei Änderungen bezüglich der
Erreichbarkeit kam.
Min. Wilhelmsburg Traisen Lilienfeld
St. Pölten 16 25 35 Tabelle 84: Fahrzeiten Bahn ÖV 0 [min.]
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fahrzeiten im Planfall ÖV + sowie die Änderungen gegenüber dem
Bestand in Klammern gesetzt.
Min. Wilhelmsburg Traisen Lilienfeld
St. Pölten 14 (-2) 20 (-5) 30 (-5) Tabelle 85: Fahrzeiten Bahn ÖV + [min.]
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Durch die Maßnahmen im Planfall ÖV + kommt es zu Änderungen in den Reisezeiten. Die Fahrzeit von
Wilhelmsburg nach St. Pölten reduziert sich um zwei Minuten, von Traisen und Lilienfeld um fünf
Minuten. Somit ist das überregionale Zentrum St. Pölten aus allen Gemeinden innerhalb einer halben
Stunde erreichbar.
Das überregionale Zentrum Wien ist weder im Bestand noch nach Verbesserung des Angebots innerhalb
von 60 Minuten erreichbar. Beim Planfall ÖV + liegt die Nettofahrzeit zwischen Wilhelmsburg und Wien
bei 58 Minuten. Rechnet man jedoch noch die Wartezeit und die Umsteigezeit hinzu, so beträgt die
effektive Fahrzeit viel mehr als 60 Minuten.
Die Sicherstellung einer Mindestqualität der tageszeitlichen Erreichbarkeit von regionalen (je eine
Verbindung zum und vom Zentrum am Vormittag und am Nachmittag) und überregionalen (mindestens
eine Verbindung pro Tag in beide Richtungen) Zentrum mittels ÖV ist in allen Planfällen gewährleistet.
Planfall 1 (MIV 0 / ÖV 0)
Stellt den Referenzplanfall für die nachfolgende Bewertung dar, und wird somit neutral hinsichtlich eines
Beitrages zur nachhaltigen Entwicklung bewertet.
Planfall 2 (MIV 0 / ÖV+)
Die Verbesserungen in der Erreichbarkeit durch Maßnahmen im ÖV führen nur zu einer spürbaren
Verbesserung regionaler Erreichbarkeitsverhältnisse. Es ergibt sich dadurch ein geringer positiver Beitrag
zur nachhaltigen Entwicklung.
Planfall 3 (Schnellstraße / ÖV 0)
Es ergeben sich im MIV sowohl für die regionale Erreichbarkeit als auch für die überregionale
Erreichbarkeit spürbare Verbesserungen, die im Sinne des definierten Nachhaltigkeitsziels als positiver
Beitrag gewertet werden können.
Planfall 4 (Schnellstraße / ÖV +)
Verbesserungen der Erreichbarkeit im MIV aus Planfall 3 werden mit regional wirksamen
Verbesserungen im ÖV überlagert, was ebenfalls als positiver Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu
werten ist.
3.2.1.2 Verkehrssicherheit
Der Schutz der Gesundheit des Menschen durch die Reduktion verletzter und getöteter Personen im
Verkehrssystem ist ein Ziel nachhaltiger Entwicklung. Ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ist dann
gegeben, wenn für eine Alternative die Anzahl der zu erwartenden Unfälle gegenüber der Null-Alternative
deutlich zurückgeht.
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Die Unfälle im Untersuchungsgebiet wurden mittels der Verkehrsleistung und einer mittleren Unfallrate
ermittelt. Unterschieden wurde zwischen Unfälle im höchstrangigen Straßennetz und dem übrigen Netz.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der jährlichen Unfälle mit Personenschaden (UPS) in den
einzelnen Planfällen. Die letzte Spalte zeigt die relative Veränderung (∆) der Unfallhäufigkeit in den
Maßnahmenplanfällen im Vergleich zum Nullplanfall.
UPS/Jahr Höchstrangiges Netz Übriges Netz Gesamt ∆ [%]
PF 1 48 162 210 -
PF 2 48 158 206 -1,9
PF 3 65 111 177 -15,7
PF 4 65 109 174 -17,2 Tabelle 86: Vergleich Unfälle mit Personenschaden (UPS) pro Jahr
Der Vergleich zeigt, dass das Gesamtunfallrisiko in allen Maßnahmenplanfälle gegenüber dem
Nullplanfall erheblich reduziert wird. Die höchsten Einsparungen werden im Planfall 4 (Schnellstraße / ÖV
+) mit -17,2 % erreicht. Obwohl durch den Bau der Schnellstraße die Anzahl der Unfälle im
höchstrangigen Netz steigt, wird das Gesamtunfallrisiko, durch eine deutliche Reduktion im restlichen
Straßennetz stark gesenkt.
3.2.1.3 Siedlungsraum
Wichtige generelle strategische Aspekte der Bewertung der Nachhaltigkeit der Alternativen (Planfälle) in
Bezug auf den Siedlungsraum sind: die Verbesserung der Erreichbarkeiten der Siedlungsgebiete im ÖV
und MIV, der Abbau regionaler Disparitäten und die bessere Verbindung der überregionalen und
regionalen Zentren.
Im Zusammenhang mit den o.a. Kriterien des Bereiches „Siedlungsraum“ sind für das Vorhaben der
Errichtung eines hochrangigen Straßenverkehrsträgers im Traisental folgende Aspekte anzuführen:
Insgesamt verbesserte Lebensbedingungen für die Einwohner der Region in Bezug auf die
Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität; dies führt zu einer deutlichen Attraktivierung der
Region.
Durch Neuordnung des Straßennetzes erfolgt die Konzentration des Verkehrs auf einen
leistungsfähigen und umweltgerechten Verkehrsträger. Dadurch kommt es zur Reduktion der
Trennwirkung in den Ortschaften
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Verbesserte Qualität der Erreichbarkeit im NÖ Zentralraum, bessere Anbindung an die
Landeshauptstadt St. Pölten sowie an die A1 West Autobahn
Möglichkeiten zur Verbesserung des straßengebundenen ÖV-Angebotes Kein Widerspruch zu
relevanten Zielvorstellungen und Rechtsvorgaben der Raumordnung auf internationaler Ebene:
JORDES+
Kein Widerspruch zu relevanten Zielvorstellungen und Rechtsvorgaben der Raumordnung auf
nationaler Ebene:
• Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2001
• Generalverkehrsplan Österreich 2002
Kein Widerspruch zu relevanten Zielvorstellungen und Rechtsvorgaben der Raumordnung auf
Landes- oder regionaler Ebene:
• NÖ Landesverkehrskonzept 1997/Ergänzung 2000
• Projekt w.i.N Strategie Niederösterreich, Landesentwicklungskonzept für Niederösterreich
• Kleinregionales Entwicklungskonzept Traisen- / Gölsental
Hinsichtlich der Planfälle ergibt sich somit folgendes Bild:
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
Durch einen weiteren Anstieg des MIV in den betroffenen Ortsdurchfahrten kommt es zu einer
erheblichen Verschlechterung der innerörtlichen Erreichbarkeitsqualität. Ein weiteres Absinken der
Betriebsgeschwindigkeit des straßengebundenen MIV führt zu einer massiven Beeinträchtigung der
örtlichen Strukturen und Lebensbedingungen, vor allem durch massiven Schadstoffausstoß. Während
andere straßengebundene Infrastrukturmaßnahmen im funktionalen Untersuchungsraum realisiert
werden, unterbleibt die Vernetzung des Straßensystems im Untersuchungsraum und die erwünschten
Entlastungen im engeren Untersuchungsraum. Somit ist im Planfall 1 keine Nachhaltigkeit gewährleistet.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Der Ausbau der Schieneninfrastruktur und Attraktivierungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehr bringen
teilweise eine Verbesserung der qualitativen Erreichbarkeit mit sich, können aber innerorts das
prognostizierte Ansteigen des MIV nur zu einem geringen Teil kompensieren. Zu erwarten sind ein
weiterer Anstieg der MIV-Belastung in den betroffenen Ortsdurchfahrten, sowie ein weiteres Absinken der
Betriebsgeschwindigkeit des straßengebundenen MIV. Somit ist im Planfall 2 nur von einem geringen
Beitrag zur Nachhaltigkeit auszugehen.
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Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0
Durch Bau einer hochrangigen Schnellstraße käme es zu einer deutlichen Entlastung der betroffenen
Ortsdurchfahrten und Verbesserung der qualitativen Erreichbarkeiten. Die Bündelung des Verkehrs hätte
eine Reduktion der Unfallhäufigkeiten und der Schadstoffemissionen zur Folge. Hinsichtlich ÖV wäre bei
einer Nullvariante von einer Verlagerung der Verkehrsteilnehmer vom ÖV hin zum MIV auszugehen.
Somit wäre auf längere Sicht das Entlastungsziel nur zu einem Teil erfüllt. Die potenzielle Trennwirkung
und Lärmbelastung ist im Nahbereich von Siedlungsgefügen technisch ausgleichbar und bei ÖV bzw.
MIV Maßnahmen in ähnlichem Maße gegeben. Im Planfall 3 ist von einem Beitrag zur Nachhaltigkeit
auszugehen.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Die Realisierung von Maßnahmen im MIV sowie im ÖV hätte einerseits die Entlastung der betroffenen
Ortsdurchfahrten vom MIV sowie eine gleichzeitige Verbesserung der Erreichbarkeiten im MIV und ÖV
zur Folge. Im gegenständlichen Planfall wäre durch eine Kombination der Vorzüge des ÖV und MIV die
Nachhaltigkeit bestmöglich gewährleistet. Bei gleichrangiger Forcierung beider Verkehrsträger wäre im
Planfall 4 - im Planfallvergleich - der größte Beitrag zur Nachhaltigkeit gegeben.
3.2.1.4 Freizeit und Erholung
In der Bestandsaufnahme wurde die Nutzung des Untersuchungsraums für Freizeit- und
Erholungszwecke durch die Merkmale Freizeit- und Erholungsinfrastruktur (wie Rad- und Wanderwege,
Pferdesportanlagen, Sportplätze etc.), Erholungswert der Landschaft und Fremdenverkehrsstandorte
charakterisiert.
Zur Bewertung des Beitrags der Alternativen (Planfälle) zu einer nachhaltigen sozialen Entwicklung der
Gesellschaft wird darauf aufbauend der Beitrag zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität
bewertet. Zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität trägt bei:
Vermeidung bzw. Verminderung von Beeinträchtigungen, Aufrechterhaltung der Funktion bzw.
Ausbau von Freizeit- und Erholungsinfrastruktur
Vermeidung von Beeinträchtigungen bzw. Steigerung des Erholungswertes der Landschaft
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
In diesem Planfall tritt keine Verminderung von bestehenden Beeinträchtigungen (entlang der B 20) ein.
Die Aufrechterhaltung der Funktion von Freizeit- und Erholungsinfrastruktur ist gewährleistet, ein Ausbau
wird nicht stimuliert. Beeinträchtigungen des Erholungswertes der Landschaft werden aufgrund der
Nichttätigkeit bei gleichzeitigen Verkehrszunahmen nicht vermieden.
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Der Beitrag von Planfall 1 zu einer nachhaltigen sozialen Entwicklung wird daher negativ bewertet.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Durch die Entlastungswirkung der Attraktivierungsmaßnahmen im ÖV tritt eine Verminderung von
bestehenden Beeinträchtigungen ein, bei gleichzeitiger weitestgehender Vermeidung von neuen
Beeinträchtigungen. Die Aufrechterhaltung der Funktion von Freizeit- und Erholungsinfrastruktur ist
gewährleistet, ein Ausbau wird aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit teilweise stimuliert. Aufgrund der
Entlastungswirkungen kommt es zu einer Steigerung des Erholungswertes der Landschaft.
Der Beitrag von Planfall 2 zu einer nachhaltigen sozialen Entwicklung wird daher positiv bewertet.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0
Neue Beeinträchtigungen von Freizeit- und Erholungsinfrastruktur sind im Planfall 3 aufgrund der neu zu
errichtenden Infrastrukturanlagen nicht auszuschließen, jedoch nach Stand der Wissenschaften mit
umfangreichen Schutzmaßnahmen auf ein umweltverträgliches Ausmaß reduziert. Es tritt eine besonders
hohe Minderung bestehender Beeinträchtigungen (entlang der B 20) va. gegenüber Planfall 1 ein. Die
Aufrechterhaltung der Funktion von Einrichtungen ist gewährleistet. Durch die verbesserte Erreichbarkeit
der Region wird der Ausbau von Freizeit- und Erholungsinfrastruktur mittelbar stimuliert.
Beeinträchtigungen des Erholungswertes der Landschaft werden insbesondere durch Auswirkungen auf
das Landschaftsbild und Lärm verursacht. Planfall 3 kann trotz Schutzmaßnahmen das Landschaftsbild
belasten, verbessert hingegen den Erholungswert im Bereich bestehender (Lärm-)Belastungen.
Der Beitrag von Planfall 3 zu einer nachhaltigen sozialen Entwicklung wird daher positiv bewertet.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Planfall 4 wird hinsichtlich des Beitrags zu einer nachhaltigen sozialen Entwicklung ähnlich positiv
bewertet wie Planfall 3. Aufgrund der Kombination mit Planfall 2 ergeben sich sogar verstärkte
Entlastungswirkungen bei geringerer Neubelastung durch zusätzliche Verkehrsträger.
3.2.1.5 Sach- und Kulturgüter
In der Bestandsaufnahme wurde der Themenbereich durch Erhebung von technischen
Infrastruktureinrichtungen, Kulturdenkmälern und Bodendenkmalen abgedeckt.
Zur Bewertung des Beitrags der Alternativen (Planfälle) zu einer nachhaltigen sozialen Entwicklung wird
darauf aufbauend der Beitrag zur Vermeidung der Beeinträchtigung von Kulturgütern im Sinne einer
Bewahrung für zukünftige Generationen und der Abbau von regionalen Disparitäten in der
Versorgungsinfrastruktur bewertet. Dazu trägt bei:
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Minimierung von Auswirkungen bzw. Erhalt von Kulturgütern
Wissenschaftliche Erforschung historischer Zeugnisse
Erhalt bzw. Schaffung von technischen Infrastrukturanlagen
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
In diesem Planfall sind Auswirkungen auf bestehende Kulturdenkmäler weitestgehend auszuschließen.
Die Aufrechterhaltung aller technischen Infrastruktureinrichtungen ist gewährleistet, jedoch ist die
Funktionsfähigkeit insbesondere der B 20 aufgrund Überlastung gemindert. Aus diesem Grund wird der
Beitrag von Planfall 1 zu einer nachhaltigen sozialen Entwicklung negativ bewertet.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
In diesem Planfall sind Auswirkungen auf bestehende Kulturdenkmäler weitestgehend auszuschließen.
Die Aufrechterhaltung aller technischen Infrastruktureinrichtungen ist gewährleistet. Der Beitrag von
Planfall 2 zu einer nachhaltigen sozialen Entwicklung wird daher neutral bewertet.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0
Aufgrund der Bauvorhaben in diesem Planfall sind Auswirkungen auf bestehende Kulturdenkmäler nicht
auszuschließen; diese sind auf ein umweltverträgliches Ausmaß zu reduzieren. Gerade die
Bautätigkeiten führen jedoch zur Erforschung von Bodendenkmalen und leisten somit einen positiven
Beitrag zur Nachhaltigkeit, auch wenn damit der Verlust des Kulturgutes am Standort einhergehen kann.
Die Aufrechterhaltung aller technischen Infrastruktureinrichtungen ist gewährleistet. Zudem werden neue
leistungsfähige Straßeninfrastrukturen geschaffen. Der Beitrag von Planfall 3 zu einer nachhaltigen
sozialen Entwicklung wird daher positiv bewertet.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Planfall 4 wird hinsichtlich des Beitrags zu einer nachhaltigen ökologischen Entwicklung aufgrund der
gleichen Auswirkungen wie Planfall 3 positiv bewertet.
3.2.1.6 Hochwasserschutz
Aufgrund von Entwicklungsperspektiven, welche für den Bereich Hochwasserschutz die maßgebenden
Wasserbauten, die Hochwasserabflussräume und ausgeführte bzw. geplante HW-Schutzmaßnahmen
sind, wird die Nachhaltigkeit der einzelnen Planfälle bewertet.
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Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0 und Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Bei den Planfällen 1 und 2 werden im bestehenden Straßennetz keine Maßnahmen gesetzt und keine
Eingriffe im Bereich Hochwasserschutz getätigt. Diese beiden Planfälle können als neutral angesehen
werden.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 und Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Bei der Errichtung und im Bestand von Verkehrsbauwerken werden Maßnahmen zur Vermeidung
negativer Auswirkungen auf das Hochwasserabflussgeschehen getroffen. Dabei ist einerseits die
Veränderung des Oberflächenabflusses zu betrachten, wie sie durch die Errichtung von Einschnitten und
Dämmen hervorgerufen wird. Andererseits ist die Querung von bzw. auch Entlangführung von
Verkehrsbauwerken an Fließgewässern samt ihren Hochwasserabflussräumen zu betrachten.
Zur Vermeidung negativer Auswirkungen durch einen veränderten Oberflächenabfluss werden nicht nur
die Abflüsse aus den Verkehrsbauwerken selbst, sondern auch die den Verkehrsbauwerken zufließenden
Außengebietswässer erfasst, in Retentionsräumen zurückgehalten und retentiert in die Vorfluter
eingeleitet.
Dadurch werden in vielen Bereichen (insbesondere Außengebiete oberhalb von Ortschaften) im
Vergleich zur Null-Alternative deutliche Verbesserungen des Hochwasserschutzes für die Unterlieger
erzielt und es wird zusätzlich ein Beitrag zur ökologischen nachhaltigen Entwicklung im Bereich der
Retentionsmaßnahmen geleistet.
Zur Vermeidung negativer Auswirkungen querender bzw. entlangführender Verkehrsbauwerke auf das
Hochwasserabflussgeschehen von Fließgewässern werden Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, deren
Art und Ausmaß sich aus den hiezu erforderlichen hydrotechnischen Untersuchungen ergeben. Diese
Ausgleichsmaßnahmen müssen gewährleisten, dass es zu keinen nachteiligen Spiegellagenerhöhungen
kommt und auch keine Abflussbeschleunigung durch wesentliche Verluste an Retentionsräumen
entstehen. Zusätzlich müssen die Verkehrsbauwerke selbst gegen Hochwassereinwirkung gesichert
werden.
Dadurch werden im Traisental, insbesondere zwischen Wilhelmsburg und St. Pölten, im Vergleich zur
Null-Alternative deutliche Verbesserungen des Hochwasserschutzes für verschiedene Siedlungsgebiete
und Betriebsgebietswidmungen erzielt.
Insgesamt betrachtet weisen somit jene Szenarien Vorteile auf, welche entsprechend umfangreiche
Baumaßnahmen innerhalb des Oberflächenabflussgeschehens beinhalten.
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3.2.2 Ökonomische Nachhaltigkeit
3.2.2.1 Wirtschaftsraum
Wichtige generelle strategische Aspekte der Bewertung der Nachhaltigkeit der Alternativen (Planfälle) in
Bezug auf den Wirtschaftsraum sind: Förderung oder Beeinträchtigung von Erreichbarkeiten sowie, damit
verbunden, Förderung oder Beeinträchtigung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Diesbezüglich erfüllt
das Vorhaben der Errichtung eines hochrangigen Straßenverkehrsträgers im Traisental das Kriterium der
Nachhaltigkeit für den Bereich „Wirtschaftsraum“ aufgrund folgender Aspekte:
Verbesserte Qualität der Erreichbarkeit der Landeshauptstadt St. Pölten und der
Bundeshauptstadt Wien sowie der Bezirkshauptstadt Lilienfeld innerhalb der Region. Dies trägt
zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und zum Abbau von regionalen Disparitäten bei.
Insgesamt lassen sich so vergrößerte Aktionsradien für Wirtschaftsbetriebe der Region sowie die
vermehrte Ansiedlung von Wirtschaftsbetrieben prognostizieren.
Verstärkte Stimulation des Fremdenverkehrs in der Region.
Verbesserte Lebensbedingungen für die Einwohner der Region in Bezug auf ihre Arbeitsplatz-
und Wirtschaftssituation.
Kein Widerspruch zu relevanten Zielvorstellungen und Rechtsvorgaben der Raumordnung auf
internationaler, nationaler, Landes- und regionaler Ebene (siehe „Siedlungsraum“).
Hinsichtlich der Planfälle ergibt sich somit folgendes Bild:
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
Durch einen weiteren Anstieg des MIV in den betroffenen Ortsdurchfahrten kommt es zu einer
erheblichen Verschlechterung der innerörtlichen Erreichbarkeitsqualität. Ein weiteres Absinken der
Betriebsgeschwindigkeit des straßengebundenen MIV führt zu einer massiven Beeinträchtigung der
Standortqualität und Produktionsbedingungen. Somit ist im Planfall 1 - auch im Hinblick auf die Aspekte
des Fremdenverkehrs - keine Nachhaltigkeit gewährleistet.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Durch einen weiteren Anstieg des MIV in den betroffenen Ortsdurchfahrten kommt es zu einer
Verschlechterung der innerörtlichen Erreichbarkeitsqualität. Ein weiteres Absinken der
Betriebsgeschwindigkeit des straßengebundenen MIV führt zu einer massiven Beeinträchtigung der
Standortqualität und der Produktionsbedingungen. Diese können durch ÖV Maßnahmen nur zum Teil
ausgeglichen werden. Der Fremdenverkehr wird aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit der gesamten
Region stimuliert. Somit ist im Planfall 2 von einem neutralen Beitrag zur Nachhaltigkeit auszugehen.
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Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0
Durch Bau einer hochrangigen Schnellstraße käme es zu einer deutlichen Entlastung der betroffenen
Ortsdurchfahrten und Verbesserung der qualitativen Erreichbarkeiten. Die Verbesserung des
hochrangigen MIV Angebotes hätte eine gleichzeitige Verbesserung der Standortqualität und der
Produktionsbedingungen zur Folge. Der Fremdenverkehr wird aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit
der gesamten Region hinreichend stimuliert. Durch die eher einseitige Maßnahmenrealisierung ist im
Planfall 3 von einem geringen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit auszugehen.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Die Realisierung von Maßnahmen im MIV sowie im ÖV Bereich hätte einerseits die Entlastung der
betroffenen Ortsdurchfahrten vom MIV sowie eine gleichzeitige Verbesserung der Erreichbarkeiten im
MIV und ÖV zur Folge. Im gegenständlichen Planfall wäre eine Kombination der wirtschaftlichen Vorzüge
des ÖV und MIV am Besten gewährleistet. Der Fremdenverkehr wird aufgrund der verbesserten
Erreichbarkeit der gesamten Region hinreichend stimuliert. Der Planfall 4 hätte durch gleichrangiger
Forcierung von MIV und ÖV die größtmöglichen wirtschaftlichen Potenziale und aus Sicht des
Wirtschaftsraumes auch den größten Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.
3.2.2.2 Landwirtschaft und Boden
Jede Neuerrichtung einer Trasse für den Verkehr hat grundsätzlich einen irreversiblen (Aufstandsfläche)
und einen reversiblen (Bauzone) Verbrauch von Boden zur Folge.
Die Nutzung der betreffenden Flächen und die daraus folgende Wertschöpfung machen diese Verluste
quantifizierbar.
Die Erhaltung der Ressource (fruchtbarer) Boden als Träger der Primärproduktion gewinnt aus der
Tatsache der nicht möglichen Wiederherstellung (tatsächlicher Verbrauch) und ihrer weltweiten
Verknappung eine besondere Bedeutung. Hochwertige und -produktive Ackerböden stellen die
Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft dar, eine "conditio sine qua non", deren
Erhaltung höchste Priorität für die Landwirtschaft hat, weil sie eben ein begrenztes Gut sind.
In der nördlichen Hälfte des Untersuchungsgebietes bis ungefähr Wilhelmsburg finden wir auf dem
breiten Talboden und den angrenzenden Terrassen hochwertige Böden als Grundlage für ertragreiches
Ackerland. Die Bodennutzungen (außer Siedlungsgebieten und Verkehrsflächen) sind dem Potential
entsprechend, auf den wenigen mittel- und geringwertigen Böden finden sich Grünland mit
Strukturelementen und Wald.
Südlich von Wilhelmsburg, wo die Traisen den Flysch durchbricht, nimmt die agrarische Qualität des
Produktionsgebietes ab. Geringerwertige Böden, zunehmende Geländeneigung und ungünstiger
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Untergrund bedingen eine weit weniger intensive Landwirtschaft. Das bewirkt natürlich auch weniger
Wertschöpfung, was sich in der Betriebsstruktur abbildet. Zunehmend kleiner werdende Betriebe
betreiben oft schon im Nebenerwerb kleinteilige Grünlandwirtschaft. Hier sind Bodenverluste naturgemäß
leichter verkraftbar, auch ein Ausgleich für verloren gegangene mittel- bis geringwertige Böden wird
einfacher.
Auch die kleinstrukturierten Komplexlandschaften des südlichen Untersuchungsraums (Steinwandleiten,
Altenburg, Steubach, Rotheau, Kendlgraben) mit ihren traditionellen Weide- und Obstbaulandschaften
sind im Bezug auf Bodenverluste weniger empfindlich, die in agrarökonomischer Sichtweise
geringwertigen Elemente können relativ problemlos ersetzt werden. Linienförmige Verkehrselemente
führen hier ebenfalls zu einer Durchschneidung der Produktionsräume mit Restflächenbildung, und
können die Nachhaltigkeit dieser wenig intensiven kleinteiligen Landwirtschaft hier eher durch negative
Beeinflussung der Betriebsstrukturen gefährden.
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
Ein Verzicht auf bauliche Maßnahmen hat eindeutig die geringsten Auswirkungen auf das
Untersuchungsgebiet. Vor allem in der nördlichen Hälfte des Untersuchungsgebietes widerspricht jeder
weitere Verlust an Ackerland der Nachhaltigkeit, die Nulloption ist aus agrarökologischer Sicht optimal.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Wie bereits in Planfall 1 erwähnt, sind Verluste an Ackerflächen im Norden des Untersuchungsgebietes
nicht wünschenswert, Planfall 2 wäre in diesem Bereich ohne negative Folgen. Im Süden des
Bearbeitungsgebietes sind Infrastrukturmaßnahmen an der Schiene ebenfalls problemlos.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0
Der Bau der Schnellstraße ist vor allem in den nördlichen Bereichen des Untersuchungsgebietes mit dem
Verlust an hochwertigen Ackerböden verbunden. Planfall 3 entspricht aus agrarökologischer Sicht in
diesen Bereichen nicht den Zielen der Nachhaltigkeit.
Im von Grünland dominierten Süden des Bearbeitungsgebietes sind Bodenverluste von Natur aus leichter
zu verkraften. Die mittel- bis geringwertigen Böden der kleinstrukturierten Komplexlandschaft im Süden
(Steinwandleiten, Altenburg, Steubach, Rotheau, Kendlgraben) des Gebietes sind relativ problemlos zu
ersetzen. Ein lineares Verkehrsbauwerk wird sich im gesamten Projektgebiet in jedem Fall aber auch
über Durchschneiden der Produktionsräume auswirken und somit die derzeitige Betriebsstruktur negativ
beeinflussen (evtl. Aufgabe von Nebenerwerbsbetrieben, Beschleunigung des Strukturwandels durch
Verschiebung des bestehenden Gleichgewichtes in Richtung Nebenerwerb).
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Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Auch der Ausbau der Schnellstraße in Kombination mit Infrastrukturmaßnahmen auf der Bahnstrecke
bedingt den hohen Verlust und hochwertigen Böden und bringt aus agrarökologischer Sicht Nachteile für
das Gebiet. Wie im Planfall 3 wird das Ausgleichen der Bodenverluste im Süden auf Grund ihrer
Wertigkeit sowie geländebedingten Wirtschaftsform zwar erleichtert, das Straßenbauwerk wird sich aber
auf die Betriebstruktur leicht negativ auswirken.
3.2.2.3 Forstwirtschaft und Jagd
Nutzungsbedingte und topografische Bedingungen im Untersuchungsgebiet führen zu unterschiedlichen
Ausprägungen der Waldbestände: Ist der Norden durch von Fichtenforst dominierte kleinräumige
Waldreste und lineare Bodenschutzanlagen gekennzeichnet, so finden sich im südlichen Teil des
Gebietes standortgerechte Waldbestände auf ausgedehnteren Flächen.
In der ausgeräumten Kulturlandschaft des Nordteiles bilden die lokalen Gehölzvorkommen
unverzichtbare Struktur- und Landschaftselemente, die auch eine hohe Schutzfunktion im
Waldentwicklungsplan aufweisen (Schutzwert 3). Ebenso sind die Auwaldreste entlang der Traisen und
die Begleitgehölze der anderen Fließgewässer von großer Bedeutung für Landschaftsraum und
Bevölkerung (Erholungs- und Wohlfahrtswert). Eine Erhaltung bzw. Ausweitung der Flächen ist
wünschenswert. Verluste durch Straßenbau müssen durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen
kompensiert werden.
Richtung Süden, ab Beginn der Flyschzone, ändert sich das Erscheinungsbild der Waldflächen
grundlegend: Vor allem in Schatthang- und Grabensituationen finden sich gut ausgeprägte Eichen-
Hainbuchenwälder sowie ihre standortsbedingten Modifikationen. Fichtenaufforstungen sind im südlichen
Untersuchungsgebiet seltener und meist von geringerer Größe. In diesen Bereichen stellen die
vorhandenen Waldflächen ein wichtiges Element im traditionellen Kulturlandschaftskomplex dar und
werden von kleinbäuerlichen Betrieben meist extensiv bewirtschaftet. Eine teilweise Entfernung dieser
Bestandteile wird sich auf die umliegenden Flächen auswirken und ist durch geeignete Maßnahmen
kompensierbar, der wirtschaftliche Schaden bleibt eher gering. Da Wälder sehr lange
Entwicklungszeiträume benötigen, sind einstweilige Defizite im Landschaftsraum zu erwarten.
Generell sind Jagd und Wildpopulation stark von im Gebiet vorkommenden Waldflächen und
Strukturelementen abhängig. Aus jagdlicher Sicht ist ein Aufrechterhalten der Wildwechsel sowie der
Einstands- und Äsungsflächen von großer Bedeutung. Die Durchschneidung bzw. Störung der
Wanderkorridore ist durch Vorkehrungen (Grünbrücke, Wilddurchlässe) längerfristig teilweise
kompensierbar, bedeutet aber meist eine Verschlechterung der Situation durch Einschränken der
Migrationsmöglichkeiten.
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Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
Die Nullvariante wirkt sich auf das Gebiet am wenigsten aus und entspricht am ehesten der nachhaltigen
Entwicklung des Untersuchungsraumes.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Durch die geringen Auswirkungen auf die Forst- und Jagdwirtschaft ist der Planfall 2 ohne negative
Folgeerscheinungen im Bezug auf das Schutzgut.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0
Der Bau einer Schnellstraße hat durch den unvermeidbaren Verlust von Strukturelementen in der
ausgeräumten Agrarlandschaft des nördlichen Untersuchungsgebietes negative Auswirkungen auf das
Funktionsgefüge der Landschaft. Eine Realisierung dieses Planfalles ist bei aber geeigneten
Ausgleichsmaßnahmen, vor allem raschem und flächengleichem Ersetzen von entfernten und gestörten
Waldflächen auf längere Sicht kompensierbar.
Im Süden des Gebietes kann ein Eingriff die geringerfügig negative Beeinflussung der
Komplexlandschaften bedeuten. Die auftretenden Verluste an Strukturelementen sind ebenfalls auf lange
Sicht ausgleichbar, der wirtschaftliche Schaden ist hier geringer. Die unvermeidbare Durchschneidung
(N-S) der Wanderungskorridore (O-W), sowie der Verlust von Einstands- und Äsungsflächen
verschlechtert die Migrationsmöglichkeiten der Wildpopulationen, ist aber ebenfalls durch geeignete
(teure bauliche) Maßnahmen zu kompensieren. Eine nachhaltige Entwicklung ist in Summe nicht
gefährdet.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Bei der Kombination der Schnellstraße und der Infrastrukturmaßnahmen im Schienenbereich sind
ähnliche Auswirkungen wie in Planfall 3 zu erwarten.
3.2.2.4 Untergrundnutzungen und Altablagerungen
Im Rahmen der Errichtung von linienförmigen Verkehrsbauten besteht die Möglichkeit, dass das
Verkehrsbauwerk selbst oder dessen Nebenanlagen bekannte und/oder unbekannte Altlasten und/oder
Verdachtsflächen berühren. Bei derartigen Berührungen können Schadstoffen mobilisiert werden und in
weiterer Folge kann es zu einem Eintrag dieser Substanzen in das Grundwasser kommen.
Die Trassierung hat daher so zu erfolgen dass Altlasten möglichst nicht im Trassenbereich liegen, bzw.
falls dies unumgänglich ist, sind diese restlos zu entfernen sind und das Material ordnungsgemäß zu
entsorgen ist. Durch die gesetzlichen Verpflichtungen des Errichters, allenfalls angetroffene Altlasten und
Verdachtsflächen zu sanieren (Wasserrechtsgesetz: Grundeigentümer ist für die Reinhaltung der
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Gewässer zuständig) kann im Anlassfall sogar zu lokalen Verbesserungen des Zustandes durch die
Sanierung der angetroffenen Objekte ausgegangen werden. Allerdings sind derartige Maßnahmen mit
erheblichem finanziellem Aufwand verbunden.
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0 und Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Es sind keine bzw. sehr geringen Auswirkungen zu erwarten, somit eine neutrale Bewertung hinsichtlich
der Nachhaltigkeit.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 und Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Insgesamt kann in Bezug auf Untergrundnutzungen, trotz Eingriff in Einzelinteressen unter
Berücksichtigung allfälliger wirtschaftlicher Verwertung von Massenüberschüssen, keine nachhaltige
Verschlechterung bzw. Verbesserung attestiert werden.
In Hinblick auf Altablagerungen/Verdachtsflächen/Altlasten kann eine Einschränkung der Bedürfnisse
zukünftiger Generationen durch die Gefährdung natürlicher Ressourcen ausgeschlossen werden.
3.2.3 Ökologische Nachhaltigkeit
3.2.3.1 Lärm (Mensch)
Sinngemäß bedeutet Nachhaltigkeit, dass gegenwärtige Entwicklungen den Bedürfnissen der heutigen
Generation entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, deren Bedürfnisse
zu befriedigen und deren Lebensstil zu wählen. In diesem Zusammenhang wird in der Literatur folgendes
Ziel definiert:
Reduktion von Lärmemissionen und dadurch Minimierung der künftigen Belastungen der Bevölkerung.
Bei der Errichtung einer neuen hochrangigen Straße sind, im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP), strenge Anforderungen im Bezug auf den Lärmschutz der Anrainer zu erfüllen. Zusätzliche über
den Grenzwerten Belastete Bewohner widersprechen der gängigen Praxis bei der Beurteilung von UVP
Projekten (Die zulässige Zusatzbelastung von 1 dB(A) bei Immissionswerten über 45 dB(A) nachts, führt
für den Anrainer zu keiner erkennbaren Mehrbelastung). Es ist jedoch im UVP-Verfahren sehr wohl
möglich, jene Anrainerobjekte, die besonders geringe Schallimmissionen aufweisen, bis an den
Grenzwert zu Belasten. In besonders ruhigen Gebieten kann dies zu einer Verdopplung des
Lärmempfindens führen.
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Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
Durch die Zunahme des MIV vom Bestand 2005 bis zum Jahr 2020 kommt es zu geringen Erhöhungen
des Immissionspegels. Nachhaltigkeit kann hier durch Maßnahmen erreicht werden die ein Eintreffen der
prognostizierten Verkehrszunahme verhindern.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Der, durch die Angebotsverdichtung im ÖV, prognostizierte Rückgang des MIV ist in Bezug auf eine
weitere Lärmreduktion an der B20 irrelevant. Zudem kommt es tagsüber zu einer erkennbaren
Immissionszunahme von ca. 3dB(A) bei den durch Bahnlärm betroffenen Einwohnern. Im Zuge der
Angebotsverdichtung des ÖV sind daher Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke zu errichten.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 und Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Insgesamt erfährt, vor allem in der Nacht, ein beachtlicher Anteil der Bewohner durch den Bau der
hochrangigen Straßenverbindung eine Verbesserung. Bei der Wahl einer von der Bebauung entfernten
Trasse wird die Zahl der zusätzlich belasteten Einwohner weiter reduziert.
3.2.3.2 Luft, Klima (Mensch)
Aus der Sicht des Schutzgutes Luft und Klima ist es das Ziel nachhaltig umweltverträglicher
Verkehrssysteme, festgelegte Grenz- bzw. Richtwerte für Luftschadstoffe in Hinblick auf Gesundheit
und Umwelt einzuhalten, die Integrität von Ökosystemen durch Schadstoffeintrag bzw. persistente
Verbindungen nicht zu gefährden und potenziell negative globale Phänomene wie z.B.
Klimaänderungen nicht tendenziell zu verstärken.
Die Errichtung von Verkehrsbauwerken bzw. die Durchführung von verkehrswirksamen Maßnahmen
führt in der Regel zu Verkehrsverlagerungen, die hinsichtlich der Immissionssituation zu Entlastungen
von Ortsdurchfahrten bzw. in Wohngebieten, punktuell aber auch zu Verschlechterungen führen
können. Generell gilt für Straßenbauvorhaben, dass durch projektbedingte Immissionszusatz-
belastungen geltende Grenzwerte eingehalten werden bzw. bei hoher Grundbelastung unerheblich
bleiben müssen. Durch die Festlegung von Immissionsgrenzwerten an sich und die verschärfende
Grenzwertregelung bei Feinstaub PM 10 und Stickstoffdioxid ist grundsätzlich eine nachhaltige
Entwicklung in Sinne des Schutzes der Gesundheit gewährleistet.
Planfall 1- MIV 0 / ÖV 0 und Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Durch den weiteren Anstieg der Schadstoffemissionen in Siedlungsgebieten und den weitgehend
fehlenden Möglichkeiten des Immissionsschutzes kann eine nachhaltige Entwicklung nicht sichergestellt
werden.
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Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 und Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Durch die positiven Effekte auf die Immissionssituation in den Ortsgebieten leisten diese Alternativen
im Vergleich zur Null-Alternative einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Schutz der regionalen
Luftgüte.
Der Beitrag der Verkehrsemissionen zum Schadstoffeintrag bzw. zum Eintrag von persistenten
Verbindungen (Schwermetalle, polyzyklische aromatische Verbindungen) ist im Vergleich zu anderen
Emittenten äußerst gering, sodass sich hier keine relevanten nachhaltigen Veränderungen im
Vergleich zur Null-Alternative ergeben.
Hinsichtlich der Stabilisierung der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre ist eine
Reduktion der CO2-Emissionen auch des Verkehrs gefordert, die durch entsprechende Maßnahmen
auf nationaler und internationaler Ebene zu setzen sind.
3.2.3.3 Naturraum und Ökologie
3.2.3.3.1 Naturschutzrechtliche Festlegungen
Es gibt für das untersuchte Gebiet keinerlei naturschutzrechtlichen Festlegungen. Lediglich die
überörtliche Raumplanung hat im Untersuchungsraum eine Zweckwidmung für einzelne Zonen
festgelegt, die aber keine rechtliche Verbindlichkeit besitzen.
3.2.3.3.2 Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume samt Wildökologie
Durch die untrennbare Verbindung von Wildökologie mit den Lebensräumen und Biotopflächen einer
Landschaft, wird dieser Fachbereich in Kombination mit dem Kapitel „Tiere, Pflanzen und Lebensräume“
behandelt.
Die Landschaft des Untersuchungsraumes zeichnet sich durch gelände- und nutzungsbedingte
Unterschiede aus. Der nördliche Teil des Gebietes ist im breiten Talboden und den angrenzenden
niedrigen Terrassen durch eine intensiv bewirtschaftete und strukturarme Ackerlandschaft geprägt. In
diesem Bereich tragen die zum Bodenschutz angelegten linearen Gehölze und die vereinzelt
vorkommenden Waldinseln wesentlich zur Belebung der Landschaft bei. Die Erhaltung der wenigen
vorhandenen Strukturelemente und Biotoptypen ist für Landschaftsausstattung, Tierwelt und Wildökologie
von vorrangiger Bedeutung. So sind die zwischen den Ackerflächen vorhandenen Windschutzgürtel
wichtige Deckungsflächen für das wechselnde Wild. Ein Verlust dieser Biotopflächen würde sich auf das
gesamte ökologische Wirkungsgefüge im Landschaftsraum negativ auswirken.
Richtung Süden verengt sich der Talboden zusehends, die Ackerwirtschaft wird allmählich von der
Grünlandwirtschaft abgelöst. Diese Bereiche sind gekennzeichnet durch reich strukturierte
Komplexlandschaft, die aus Biotopen der traditionellen bäuerlichen Kulturlandschaft zusammengesetzt
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ist. Dazu zählen neben den unterschiedlichsten Wald- und Wiesengesellschaften auch Streuobstwiesen,
Weiden, Obstbaumreihen und Heckenbestände. Hier stehen die Bewahrung der Biotop- und
Landschaftskomplexe sowie deren Funktionsfähigkeit im Vordergrund.
Biotopflächenverluste sind grundsätzlich fast immer durch das Anlegen von Ausgleichsflächen zu
kompensieren. Diese Maßnahme wird aber erst über längeren Entwicklungszeitraum zu den
gewünschten Effekten führen und die im Rahmen des Straßenbaus entfernten Strukturen vollwertig
ersetzen können. Während der Entwicklungszeit der angelegten Ersatzbiotope sind Defizite in der
Landschaft und deren Struktur gegeben, die auch längerfristig nachwirken können (beispielsweise
Abwandern von Tierarten, Veränderung der botanischen Standortgemeinschaften).
Aus wildökologischer Sicht befinden sich im Untersuchungsgebiet zahlreiche Einstände, Äsungsflächen
(nördliche Ackerflächen) und Wildwechsel. Prinzipiell kann hierzu festgehalten werden, dass ein lineares
Bauwerk die Landschaft und ihre Teilräume „willkürlich“ durchschneidet und dadurch eine Barriere für
migrierende Tierarten und ihre Wanderbewegungen darstellt. Wildwechsel und Wanderungskorridore
vom Einstand zu lokalen Äsungsflächen können beispielsweise unterbrochen werden. Diese negativen
Auswirkungen auf den Wildbestand eines Gebietes sind durch das Durchführen von geeigneten
Maßnahmen (Grünbrücken, breite Durchlässe) längerfristig kompensierbar.
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
Die Nullvariante für Tiere, Pflanzen und Lebensräume sowie auf die Wildökologie die geringsten
Auswirkungen und entspricht den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung. Durch die geringen Eingriffe, die
sich aus diesem Planfall ergeben, ist die Erhaltung der Biotop- und Landschaftsstruktur und somit die
gleich bleibende Funktionsfähigkeit der Landschaft gewährleistet.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Auch im Planfall 2 sind die Auswirkungen auf Landschaft und Wild gering, eine Verbesserung der
Bahninfrastruktur bleibt für die Erhaltung des derzeitigen Funktionszustandes ohne Folgen.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0
Im Nordteil ist die Erhaltung der linearen Strukturelemente und Gehölzgruppen sowohl für die
Wildökologie als auch für den Bodenschutz von großer Bedeutung.
Auch das Gefüge der Kulturlandschaftskomplexe im Süden wird durch die Errichtung eines linienförmigen
Bauwerkes, der naturgemäß großflächige Eingriffe in den Natur- bzw. Kulturlandschaftsraum bedingt,
negativ beeinflusst. Für das Wild führt dieser Planfall zur Durchschneidung der gewohnten Lebensräume.
Ein hohes Maß an Ausgleichsmaßnahmen ist notwendig, um die auftretenden Störungen auf lange Sicht
zu kompensieren.
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Der Planfall 3 entspricht ohne teure Kompensationsmaßnahmen nicht den Zielen einer nachhaltigen
Entwicklung.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Wie im Planfall 3 wirkt sich der Bau einer Schnellstraße negativ auf den Landschaftsraum aus. Auch hier
ist eine nachhaltige Entwicklung nicht ohne weiteres gewährleistet.
3.2.3.4 Wasser
3.2.3.4.1 Grundwasser
Aufgrund von Entwicklungsperspektiven, welche für den Bereich Grundwasser die Grundwassernutzung
und der Erhalt und die Sicherung der Grundwasserqualität sind, wird die Nachhaltigkeit der einzelnen
Planfälle bewertet.
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0 und Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Bei den Planfällen 1 und 2 werden im bestehenden Straßennetz keine Maßnahmen gesetzt und keine
Eingriffe im Bereich Grundwasser getätigt. Diese Planfälle können als neutral für die
Grundwassersituation angesehen werden.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 und Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Bei der Errichtung und im Betrieb von Verkehrsbauwerken werden Maßnahmen zur Vermeidung
qualitativer und quantitativer Beeinträchtigungen des Grundwasserregimes getroffen.
Zur Vermeidung qualitativer Beeinträchtigungen werden die verunreinigten Niederschlagswässer der
Verkehrsflächen erfasst und einer Reinigung zugeführt, bevor sie zur Versickerung gebracht werden.
Zusätzlich werden für den Störfall eigene Retentionsräume zum Rückhalt eventuell austretender
wassergefährdender Stoffe vorgesehen.
Zur Vermeidung quantitativer Beeinträchtigungen werden soweit als möglich die anfallenden
Oberflächenwässer nach entsprechender Reinigung zur Versickerung gebracht und dadurch der
natürliche Wasserkreislauf aufrecht erhalten, damit es zu keinem vermehrten Oberflächenabfluss durch
Versiegelung von Verkehrsflächen kommt.
Bei vorübergehenden Eingriffen in den Grundwasserhaushalt, wie im Falle von wesentlichen
Wasserhaltungen für Baugruben von Objekten, wird eine quantitative Schädigung des
Grundwasserkörpers durch geschlossene Wasserhaltungssysteme mit Rückversickerung vermieden.
Bei ständigen Eingriffen durch unterirdische Bauwerke, wie etwa Unterführungen, die unter den
Grundwasserspiegel eintauchen, werden Kompensationsmaßnahmen durch künstliche Erhöhung der
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Grundwasserwegigkeit vorgesehen, sodass keine nachteiligen Auswirkungen auf das
Grundwasserregime auftreten können.
Die vorgenannten Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Beeinflussungen der
Grundwasserressourcen stellen einen Beitrag zur Vermeidung nachhaltiger negativer Entwicklungen im
Grundwasserbereich dar.
Im Vergleich zum Null-Szenario (bereits bestehender Ausbau) ergeben sich somit auch für die Planfälle 3
und 4 weder Vorteile noch Nachteile, woraus deren neutrale Bewertung in Bezug auf die ökologisch
nachhaltige Entwicklung bezüglich Grundwasser resultiert.
3.2.3.4.2 Oberflächenwasser
Aufgrund von Entwicklungsperspektiven, welche für den Bereich Oberflächenwasser die maßgebenden
Wasserbauten, die Hochwasserabflussräume und ausgeführte bzw. geplante HW-Schutzmaßnahmen
sind, wird die Nachhaltigkeit der einzelnen Planfälle bewertet.
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0 und Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Bei den Planfällen 1 und 2 werden im bestehenden Straßennetz keine Maßnahmen gesetzt und keine
Eingriffe im Bereich Oberflächenwasser getätigt. Diese Planfälle können als neutral angesehen werden.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 und Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Bei der Errichtung und im Betrieb von Verkehrsbauwerken werden Maßnahmen zur Vermeidung
qualitativer und quantitativer Beeinträchtigungen des Oberflächenwasserhaushaltes getroffen.
Zur Vermeidung qualitativer Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern werden die auf den
Verkehrsflächen anfallenden Niederschlagswässer durch entsprechende Maßnahmen vorgereinigt, bevor
sie in Vorfluter eingeleitet werden. Zusätzlich werden für den Störfall eigene Retentionsräume zum
Rückhalt eventuell austretender wassergefährdender Stoffe vorgesehen.
Zur Vermeidung quantitativer nachteiliger Auswirkungen erfolgt zusätzlich eine entsprechende
Abflussdrosselung nach den je nach Erfordernis angeordneten Retentionsräumen, sodass es zu keiner
Erhöhung der Abflussspitzen kommt.
Die vorgenannten Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Beeinflussungen der
Oberflächengewässer stellen einen Beitrag zur Vermeidung nachhaltiger negativer Entwicklungen im
Oberflächenwasserhaushalt dar.
Im Vergleich zum Null-Szenario (bereits bestehender Ausbau) ergeben sich für die Planfälle 3 und 4
weder Vorteile noch Nachteile, woraus deren neutrale Bewertung in Bezug auf die ökologisch nachhaltige
Entwicklung bezüglich Oberflächenwasser resultiert.
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3.2.3.5 Landschaftsbild
In der Bestandsaufnahme wurde das Orts- und Landschaftsbild nach geomorphologischen Teilräumen
erfasst und beschrieben. Zur Bewertung des Beitrags der Alternativen (Planfälle) zu einer nachhaltigen
ökologischen Entwicklung wird darauf aufbauend der Beitrag zur Sicherung und Erhaltung von
hochwertigen Kulturlandschaften bewertet. Dazu trägt bei:
Minimierung von Beeinträchtigungen bzw. Bereicherung des Landschaftsbildes
Erhaltung bzw. Bereicherung der Vielfalt an kleinteiligen Landschaftselementen
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
In diesem Planfall sind nur geringe Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten, da keine
baulichen Eingriffe vorgesehen sind. Der Beitrag von Planfall 1 zu einer nachhaltigen ökologischen
Entwicklung wird daher neutral bewertet.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
In diesem Planfall sind nur geringe Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten, da keine
baulichen Eingriffe vorgesehen sind. Der Beitrag von Planfall 2 zu einer nachhaltigen ökologischen
Entwicklung wird daher neutral bewertet.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0
Die wesentlichen Auswirkungen des Planfalles auf das Landschaftsbild werden durch die Errichtung
eines neuen Verkehrsträgers im Traisental verursacht. Die Einbindung in die Landschaft erfolgt nach
aktuellem Stand der Wissenschaften und mit umfangreichen Schutzmaßnahmen und
Ausgleichsmaßnahmen. Es ist einerseits mit einer verbleibenden Restbelastung aufgrund der
Sichtbarkeit der Verkehrsanlage und dem Verlust von bestehenden Landschaftselementen zu rechnen,
andererseits kann das Bauwerk (z.B. eine neue Traisenbrücke) und die Ausgleichsmaßnahmen eine
Bereicherung des Landschaftsbildes mit attraktiven Landschaftselementen darstellen.
Der Beitrag von Planfall 3 zu einer nachhaltigen ökologischen Entwicklung ist aufgrund seiner zugleich
negativen und positiven Wirkungen auf das Landschaftsbild neutral zu bewerten.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV +
Planfall 4 wird hinsichtlich des Beitrags zu einer nachhaltigen ökologischen Entwicklung aufgrund der
gleichen Auswirkungen wie Planfall 3 neutral bewertet.
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3.3 Bewertung der voraussichtlichen wesentlichen Raum- und Umweltauswirkungen der Alternativen
Ziel ist die Abschätzung der Möglichkeit der Sicherstellung der Umweltverträglichkeit und das Einhalten
von umweltrelevanten Grenzwerten. Als Bewertungsverfahren ist eine Wirkungsanalyse vorgesehen,
wobei jede Wirkung in Bezug auf ihre voraussichtliche Umweltverträglichkeit bewertet wird. Das Ergebnis
ist eine Auflistung der umweltrelevanten Auswirkungen auf strategischer Ebene ohne Wertsynthese.
Aufgrund der thematischen Affinität zum UVP-Verfahren werden weitestgehend die Nomenklatur und die
Schutzgüter des UVP-Verfahrens verwendet. Dadurch soll ein klarer Konnex zum Nachgereihten UVP-
Verfahren gewährleistet werden bzw. die strategische Prüfung als Teil der UVP-Alternativenprüfung
verwendbar sein. Die SP-V ersetzt jedoch nicht die konkrete Prüfung von Trassenvarianten auf UVP-
Ebene.
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3.3.1 Untersuchungsmethodik
Wie bereits unter Pkt. 3.3 erwähnt, wird als geeignetes Verfahren für die Beurteilung der vorrausichtlichen
Raum- und Umweltauswirkungen in Bezug auf ihre Umweltverträglichkeit eine Wirkungsanalyse
angesehen. Die Beurteilung erfolgt anhand von Kriterien, mit denen sich die Wirkungen der Alternativen
und damit verbundener Maßnahmen repräsentativ beschreiben lassen. Sie sollten so weit als möglich
voneinander unabhängig sein. Im gegenständlichen Fall wurde in Anlehnung an die RVS 2.22 und 2.3
folgendes Zielsystem gewählt.
Beurteilungsaspekt KriteriumSiedlungsraumWirtschaftsraumFreizeit/ErholungBodennutzungen Landwirtschaft und Boden Forstwirtschaft und Jagd Untergrundnutzungen und AltablagerungenSach- und KulturgüterLärmLuftKlimaNaturraum und Ökologie Naturschutzrechtliche Festlegungen Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume sowie WildökolgieWasser Grundwasser Oberflächenwasser HochwasserschutzOrts- und Landschaftsbild
Umwelt
Raum
Tabelle 87: Zielsystem
Im nächsten Schritt wurden für den engeren Untersuchungsraum Raumwiderstände (Sensibilitäten)
ausgewertet und mittels einer 5-stufigen Skala dargestellt (sehr gering/keine – mäßig – mittel – hoch –
sehr hoch). Bei der Festlegung der Raumwiderstände wurden die relevanten Ziele gemäß Kapitel 0.3
berücksichtigt.
Anschließend wurden für jedes Kriterium die Wirkungen ermittelt, wobei potentielle Wirkräume (Bereiche
für die eine mögliche erhebliche Einwirkung erwartbar ist) der Alternativen mit den Raumwiderständen
(Sensibilitäten) überlagert wurden. Es wurden bereits mögliche und übliche Maßnahmen zur Minderung
und zum Ausgleich von Wirkungen im Zuge von Infrastrukturprojekten berücksichtigt (und dokumentiert),
so dass die dargestellten potenziellen Projektswirkungen eine potenzielle Restbelastung durch die
jeweiligen Infrastrukturmaßnahmen darstellen.
Die abschließende Bewertung der Veränderungen zum Referenzplanfall erfolgte mittels Expertenurteil
anhand von Indikatoren, wobei die abgeschätzten Restbelastungen und die formulierten Zielsetzungen
den Bewertungshintergrund darstellen.
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Als Bewertungsschema wurde generell eine 5-stufige Skala herangezogen, wobei mehrstufig
Verbesserungen und Verschlechterungen gegenüber dem Referenzplanfall definiert wurden.
Tabelle 88: Generelles Bewertungsschema
3.3.2 Raum
3.3.2.1 Siedlungsraum
Raumwiderstand, Sensibilität
Für das Kapitel Siedlungs- und Wirtschaftsraum wurde eine gemeinsame Raumwiderstandkarte erstellt.
Für die Klassenzuordnung im Rahmen der Raumwiderstandsanalyse sind die Baulandfestlegungen
gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm Niederösterreich Mitte (Baulandnähe) als sensible
Teilräume relevant. Die Baulandflächen selbst weisen einen sehr großen Raumwiderstand (Sensibilität)
auf, der mit zunehmender Entfernung abnimmt.
Raumwiderstand – SIEDLUNGS- UND WIRTSCHAFTSRAUM
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine Entfernung zu Bauland: >750m
mäßig Entfernung zu Bauland: 750-500m
mittel Entfernung zu Bauland: 500-250m
hoch Entfernung zu Bauland: 250-0m
sehr hoch Bauland direkt betroffen (0m)
Tabelle 89: Bewertungsschema Raumwiderstände Siedlungs- und Wirtschaftsraum
deutliche Verbesserung gegenüber Referenzplanfall
geringe Verbesserung gegenüber Referenzplanfall
Neutral, annähernde Beibehaltung des Referenzplanfalls bzw. irrelevante Veränderung
geringe Verschlechterung gegenüber Referenzplanfall
deutliche Verschlechterung gegenüber Referenzplanfall
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Abbildung 76: Raumwiderstände Siedlungs- und Wirtschaftsraum
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Die Ziele im Fachbereich Siedlungsraum sind vorrangig:
o Keine bzw. möglichst geringe Beeinträchtigung des Siedlungsraumes (Flächenbedarf,
Trennwirkung)
o Verbesserung der Lebensqualität (Entlastung der Ortskerne, verbesserte Erreichbarkeit von
Siedlungsgebieten bzw. Siedlungserweiterungsgebieten)
Anhand der Indikatoren Flächenbeanspruchung, Trennwirkung und Erreichbarkeit werden o.a. Ziele
hinsichtlich der Raumwiderstände in nachfolgenden Punkten bewertet. Daneben wurden folgende
Aspekte für den Bereich „Siedlungsraum“ bewertet:
o Konzentration des Verkehrs auf einen leistungsfähigen und umweltgerechten Verkehrsträger,
o Entlastung schwer belasteter Ortsdurchfahrten,
o Reduktion der Unfallhäufigkeiten,
o Verbesserte Anbindung und Qualität der Erreichbarkeit im NÖ Zentralraum,
o Möglichkeiten zur Verbesserung des straßengebundenen ÖV-Angebotes,
o Kein Widerspruch zu relevanten Zielvorstellungen und Rechtsvorgaben der Raumordnung auf
internationaler, nationaler, Landes- und regionaler Ebene.
Weitere relevante Aspekte zur Bewertung der voraussichtlichen wesentlichen Umweltauswirkungen sind:
o Die Verordnung über die Bestimmung der äquivalenten Dauerschallpegel bei Baulandwidmungen
(LGBl. 8000/4-0, Jahrgang 1998),
o Die Festlegungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes Niederösterreich Mitte
(Siedlungsgrenzen, Regionale Grünzonen, Landwirtschaftliche Vorrangzonen etc.) sind für die
weiteren Planungen relevant, etwaige Beeinträchtigungen durch einen hochrangigen
Verkehrsträger müssen minimiert werden,
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Einhaltung der bei hochrangigen
Verkehrsinfrastrukturprojekten üblichen siedlungsraumrelevanten Vorkehrungen (Mindestabstände,
Lärmschutzeinrichtungen, etc.) es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der örtlichen
Zielvorstellungen und Rechtsvorgaben kommt. Auf Basis der oben angeführten Aspekte und
Rahmenbedingungen bzw. der erwähnten Raumwiderstände ergibt sich folgende Bewertung der vier
Alternativen (Planfälle) im Siedlungsraum:
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Bewertung der Alternativen
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0 2020
Durch einen weiteren Anstieg des MIV in den betroffenen Ortsdurchfahrten kommt es zu einer
erheblichen Verschlechterung der innerörtlichen Lebensqualität. Die stark zunehmende
Verkehrsbelastung führt zu einem Absinken der Betriebsgeschwindigkeit und einem massiven
Schadstoffausstoß. Erhöhte Lärm- und Schadstoffimmissionen wirken sich negativ auf die Lebens- und
Wohnqualität der Gemeinden aus.
Flächenbeanspruchung: Keine direkte Flächenbeanspruchung im Bauland, da keine baulichen
Maßnahmen durchgeführt werden.
Trennwirkung: Hohe Trennwirkung in Gemeinden an der B20 mit bereits erhöhtem Verkehrsaufkommen.
Erreichbarkeit: Verschlechterung der innerörtlichen und regionalen Erreichbarkeit durch Fehlen
übergeordneter Verkehrsanbindungen.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV + 2020
Durch einen weiteren Anstieg des MIV in den betroffenen Ortsdurchfahrten kommt es zu einer
erheblichen Verschlechterung der innerörtlichen Umweltqualität. Der Ausbau der Schieneninfrastruktur
und Attraktivierungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehr bringen teilweise eine Verbesserung der
qualitativen Erreichbarkeit mit sich, können aber innerorts das prognostizierte Ansteigen des MIV nur zu
einem geringen Teil kompensieren. Erhöhte Lärm- und Schadstoffimmissionen wirken sich negativ auf
die Lebens- und Wohnqualität der Gemeinden aus.
Flächenbeanspruchung: Keine direkte Flächenbeanspruchung im Bauland, da keine baulichen
Maßnahmen durchgeführt werden.
Trennwirkung: Hohe Trennwirkung in Gemeinden an der B20 mit bereits erhöhtem Verkehrsaufkommen
im MIV.
Erreichbarkeit: Verschlechterung der innerörtlichen und regionalen Erreichbarkeit durch Fehlen
übergeordneter Verkehrsanbindungen im MIV. Kompensation durch ÖV teilweise möglich.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 2020
Durch den Bau einer Schnellstraße kommt es zu einer deutlichen Entlastung der betroffenen
Ortsdurchfahrten und Verbesserung der qualitativen Erreichbarkeiten. Die Bündelung des Verkehrs hat
eine Reduktion der Unfallhäufigkeiten und der Schadstoffimmissionen zur Folge. Hinsichtlich ÖV wäre bei
der Nullvariante von einer Verlagerung der Verkehrsteilnehmer vom ÖV zum MIV auszugehen. Somit
führt eine singuläre Maßnahme im motorisierten Individualverkehr ohne gleichzeitige
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Angebotsverbesserung im ÖV zwar kurzzeitig zu einer Umweltentlastung in den belasteten Ortschaften,
die aber auf längere Sicht durch Verlagerungswirkungen vom ÖV zum MIV teilweise kompensiert wird.
Flächenbeanspruchung: Die Untersuchung der Raumwiderstände ergab hohe Sensibilitäten des direkt
betroffenen Baulandes im Engeren Untersuchungsraum. Vor allem entlang der Landeshauptstraßen B1,
B1A, B18 und B20 erstrecken sich in den Standortgemeinden St. Pölten, Wilhelmsburg, Traisen,
Lilienfeld und St. Veit/Gölsen ausgedehnte Siedlungsgebiete, die einen sehr hohen Raumwiderstand
ausüben. Die Gemeinden Pyhra und Eschenau weisen entlang von Landesstraßen ebenfalls hoch
sensible Baulandbereiche auf. Ein Trassenverlauf im Nahbereich der Baulandflächen (< 250m) sollte
möglichst vermieden werden.
Trennwirkung: Hohe Trennwirkungen in den Gemeinden können durch den Entlastungseffekt einer
hochrangigen Straße in Verbindung mit innerörtlichen Rückbaumaßnahmen verringert werden.
Erreichbarkeit: Es ist eine Verbesserung der innerörtlichen sowie der regionalen Erreichbarkeit im MIV zu
erwarten, jedoch nicht im ÖV.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV + 2020
Die Realisierung von Maßnahmen im MIV und im ÖV hätte sowohl die Entlastung der betroffenen
Ortsdurchfahrten vom MIV als auch eine Verbesserung der Erreichbarkeiten im MIV und im ÖV zur
Folge. Es ist anzunehmen, dass der gegenständliche Planfall auf lange Sicht zu einer Verbesserung der
Umweltqualität innerorts hinsichtlich Lärm- und Schadstoffbelastungen beitragen wird, wodurch eine
Steigerung der Lebens- und Wohnqualität möglich ist. Der gleichzeitige ÖV-Ausbau stellt eine Alternative
zum MIV als Transportmittel dar.
Flächenbeanspruchung: Die Untersuchung der Raumwiderstände ergab hohe Sensibilitäten des direkt
betroffenen Baulandes im Engeren Untersuchungsraum. Vor allem entlang der Landeshauptstraßen B1,
B1A, B18 und B20 erstrecken sich in den Standortgemeinden St. Pölten, Wilhelmsburg, Traisen,
Lilienfeld und St. Veit/Gölsen ausgedehnte Siedlungsgebiete, die einen sehr hohen Raumwiderstand
ausüben. Die Gemeinden Pyhra und Eschenau weisen entlang von Landesstraßen ebenfalls hoch
sensible Baulandbereiche auf. Ein Trassenverlauf im Nahbereich der Baulandflächen (> 250m) sollte
möglichst vermieden werden.
Trennwirkung: Hohe Trennwirkungen in den Gemeinden können durch den Entlastungseffekt einer
hochrangigen Straße in Verbindung mit innerörtlichen Rückbaumaßnahmen verringert werden.
Erreichbarkeit: Sowohl im ÖV als auch im MIV ist eine Verbesserung der innerörtlichen sowie der
regionalen Erreichbarkeit zu erwarten.
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Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Deutliche Verschlechterung
Auswirkungen: Verschlechterung der innerörtichen und regionalen Erreichbarkeit gegenüber dem Bestand; Verschlechterung der Lebensqualität durch massive Zunahme der Immissionen innerorts; bereits bestehende Trennwirkungen im Siedlungsraum nehmen zu; Maßnahmen: Passiver Lärmschutz (am Objekt), Tempolimits
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Geringe Verschlechterung
Auswirkungen: Verschlechterung der innerörtichen und regionalen Erreichbarkeit gegenüber dem Bestand, die nur teilweise durch den ÖV Ausbau kompensierbar ist; Verschlechterung der Lebensqualität durch starke Zunahme der Immissionen innerorts; bereits bestehende Trennwirkungen im Sieldungsraum nehmen zu; Maßnahmen: Lärmschutz, Tempolimits
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: Verbesserung der innerörtlichen Lebensqualität durch Verlagerung des Verkehrsaufkommens; Verbesserung der regionalen Erreichbarkeiten nur im MIV (Schnellstraße); Beeinflussung von Baulandbereichen möglich; Maßnahmen: Optimierung der Trassenlage (ein direkter Flächenverbrauch im Wohnbauland sollte möglichst vermieden werden), Lärmschutz; Rückbaumaßnahmen innerorts
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Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Deutliche Verbesserung
Auswirkungen: Verbesserung der innerörtlichen Lebensqualität durch Verlagerung des Verkehrsaufkommens; Verbesserung der regionalen Erreichbarkeiten im MIV (Schnellstraße) und im ÖV; Beeinflussung von Baulandbereichen möglich Maßnahmen: Optimierung der Trassenlage (ein direkter Flächenverbrauch im Wohnbauland sollte möglichst vermieden werden), Lärmschutz; Rückbaumaßnahmen innerorts
Tabelle 90: Bewertung der Alternativen in Bezug auf den Siedlungsraum
3.3.2.2 Wirtschaftsraum
Raumwiderstand, Sensibilität
Für das Kapitel Siedlungs- und Wirtschaftsraum wurde eine gemeinsame Raumwiderstandkarte erstellt;
d.h. die Raumwiderstandskarte für den Bereich Wirtschaftsraum ist im vorigen Kapitel ersichtlich.
Die Ziele im Fachbereich Wirtschaftsraum sind vorrangig:
o Möglichst geringe Beeinträchtigung von bestehenden Betriebsgebieten (Flächenbedarf,
Trennwirkung),
o Verbesserung der Standortqualität (Verbesserung der Erreichbarkeiten von Betriebsgebieten bzw.
Erweiterungsgebieten),
o Übereinstimmung mit überregionalen bzw. regionalen (lokalen) Entwicklungszielen.
Anhand der Indikatoren Flächenbeanspruchung, Trennwirkung, Erreichbarkeit und Vereinbarkeit mit
Entwicklungszielen werden o.a. Ziele hinsichtlich der Raumwiderstände in nachfolgenden Punkten
bewertet. Daneben wurden folgende Aspekte für den Bereich „Wirtschaftsraum“ bewertet:
o Verbesserung der Standortgunst im niederösterreichischen Zentralraum,
o Verbesserte Qualität der Erreichbarkeit der Landeshauptstadt St. Pölten und der
Bundeshauptstadt Wien sowie der Bezirkshauptstadt Lilienfeld innerhalb der Region,
o Stärkung der regionalen Wirtschaft und Abbau regionaler Disparitäten durch
Erreichbarkeitsverbesserung,
o Vergrößerte Aktionsradien für Wirtschaftsbetriebe sowie Ansiedlung neuer Betriebe,
o Verbesserte Lebensbedingungen für die Einwohner der Region in Bezug auf ihre Arbeitsplatz-
und Wirtschaftssituation,
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o Kein Widerspruch zu relevanten Zielvorstellungen und Rechtsvorgaben der Raumordnung auf
internationaler, nationaler, Landes- und regionaler Ebene.
Bewertung der Alternativen
Auf Basis der oben angeführten Aspekte und Rahmenbedingungen ergibt sich folgende Bewertung der
vier Alternativen (Planfälle) für den Wirtschaftsraum:
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0 2020
Durch einen weiteren Anstieg des MIV kommt es zu einer erheblichen Verschlechterung der
Verkehrsqualität in der Region. Die stark zunehmende Verkehrsbelastung führt zu einem Absinken der
Betriebsgeschwindigkeit bzw. zu einer Verschlechterung der Erreichbarkeit, die einen wesentlichen
Standortfaktor darstellt. Die Nullvariante im ÖV spielt für den Wirtschaftsraum eine eher untergeordnete
Rolle.
Flächenbeanspruchung: Keine direkte Flächenbeanspruchung im Betriebsbauland, da keine baulichen
Maßnahmen durchgeführt werden.
Erreichbarkeit: Verschlechterung der innerörtlichen und regionalen Erreichbarkeit.
Vereinbarkeit mit Entwicklungszielen: Die Sicherung bzw. der Ausbau der Standortqualität ist aufgrund
der unzureichenden Verkehrsinfrastruktur kaum möglich.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV + 2020
Durch einen weiteren Anstieg des MIV kommt es zu einer erheblichen Verschlechterung der
Verkehrsqualität in der Region. Die stark zunehmende Verkehrsbelastung führt zu einem Absinken der
Betriebsgeschwindigkeit bzw. zu einer Verschlechterung der Erreichbarkeit, die einen wesentlichen
Standortfaktor darstellt. Die Attraktivierung des ÖV spielt für den Wirtschaftsraum eine eher
untergeordnete Rolle.
Flächenbeanspruchung: Keine direkte Flächenbeanspruchung im Betriebsbauland, da keine baulichen
Maßnahmen durchgeführt werden.
Erreichbarkeit: Verschlechterung der innerörtlichen und regionalen Erreichbarkeit, leichte
Verbesserungen im ÖV.
Vereinbarkeit mit Entwicklungszielen: Die Sicherung bzw. der Ausbau der Standortqualität ist aufgrund
der unzureichenden Verkehrsinfrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich.
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Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 2020
Durch den Bau einer Schnellstraße käme es zu einer deutlichen Verbesserung der qualitativen
Erreichbarkeit, die einen wesentlichen Standortfaktor für die Region darstellt.
Flächenbeanspruchung: Die Untersuchung der Raumwiderstände ergab hohe Sensibilitäten des direkt
betroffenen Baulandes im Engeren Untersuchungsraum. Vor allem entlang der Landeshauptstraßen B 1,
B 1A, B 18 und B 20 erstrecken sich in den Standortgemeinden St. Pölten, Wilhelmsburg, Traisen,
Lilienfeld und St. Veit/Gölsen ausgedehnte Siedlungsgebiete, die einen sehr hohen Raumwiderstand
ausüben. Die Gemeinden Pyhra und Eschenau weisen entlang von Landesstraßen ebenfalls hoch
sensible Baulandbereiche auf. Eine Inanspruchnahme von Betriebsbauland sollte möglichst vermieden
werden.
Erreichbarkeit: Es ist eine Verbesserung der innerörtlichen sowie der regionalen Erreichbarkeit im MIV zu
erwarten, jedoch nicht im ÖV.
Vereinbarkeit mit Entwicklungszielen: Für die Sicherung bzw. den Ausbau der wirtschaftlichen
Standortqualität der Region werden sehr gute Voraussetzungen geschaffen. Die Verflechtung mit den
zentralen Wirtschaftsräumen (St. Pölten, Großraum Wien) wird deutlich verbessert.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV + 2020
Durch den Bau einer Schnellstraße in Verbindung mit Maßnahmen im ÖV käme es zu einer deutlichen
Verbesserung der qualitativen Erreichbarkeiten - sowohl im MIV als auch im ÖV. Die Qualität der
Erreichbarkeit von Betriebsstandorten stellt - insbesondere auf der Straße - einen wesentlichen
Standortfaktor für die regionale Wirtschaft dar.
Flächenbeanspruchung: Die Untersuchung der Raumwiderstände ergab hohe Sensibilitäten des direkt
betroffenen Baulandes im Engeren Untersuchungsraum. Vor allem entlang der Landeshauptstraßen B 1,
B 1A, B 18 und B 20 erstrecken sich in den Standortgemeinden St. Pölten, Wilhelmsburg, Traisen,
Lilienfeld und St. Veit/Gölsen ausgedehnte Siedlungsgebiete, die einen sehr hohen Raumwiderstand
ausüben. Die Gemeinden Pyhra und Eschenau weisen entlang von Landesstraßen ebenfalls hoch
sensible Baulandbereiche auf. Eine Inanspruchnahme von Betriebsbauland sollte möglichst vermieden
werden.
Erreichbarkeit: Es ist eine Verbesserung der innerörtlichen sowie der regionalen Erreichbarkeit im MIV
sowie im ÖV zu erwarten.
Vereinbarkeit mit Entwicklungszielen: Für die Sicherung bzw. den Ausbau der wirtschaftlichen
Standortqualität der Region werden beste Voraussetzungen geschaffen. Die Verflechtung mit den
zentralen Wirtschaftsräumen (St. Pölten, Großraum Wien) wird stark verbessert.
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Eine Übersicht über die Bewertung der einzelnen Alternativen (Planfälle) liefert die nachstehende
Tabelle.
Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Geringe Verschlechterung
Auswirkungen: Verschlechterung der Erreichbarkeit im MIV und im ÖV; Entwicklungsziele werden nicht ausreichend erfüllt Maßnahmen: -
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Geringe Verschlechterung
Auswirkungen: Verschlechterung der Erreichbarkeit im MIV; leichte Verbesserung im ÖV; Entwicklungsziele werden nur ansatzweise erfüllt Maßnahmen: -
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: Deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit; Keine Verbesserungen im ÖV; Übereinstimmung mit Entwicklungszielen weitgehend gegeben Maßnahmen: Optimierung der Trassenlage (ein direkter Flächenbedarf im Betriebsbauland sollte möglichst vermieden werden),
Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Deutliche Verbesserung
Auswirkungen: Deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit im MIV und ÖV; Übereinstimmung mit Entwicklungszielen gegeben Maßnahmen: Optimierung der Trassenlage (ein direkter Flächenbedarf im Betriebsbauland sollte möglichst vermieden werden)
Tabelle 91: Bewertung der Alternativen in Bezug auf den Wirtschaftsraum
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3.3.2.3 Freizeit und Erholung
Raumwiderstand, Sensibilität
Der Bewertung der Raumwiderstände wurde folgendes Schema zugrunde gelegt:
Raumwiderstand – FREIZEIT UND ERHOLUNG
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine Entfernung von Erholungseinrichtungen >500m
Entfernung von Laufstrecken, Rad- und Wanderwegen >500m
geringer Erholungswert der Landschaft (keine raumplanerischen Festlegungen)
mäßig
Entfernung von Erholungseinrichtungen 500-250m
Entfernung von Laufstrecken, Rad- und Wanderwegen 500-250m
erhaltenswerter Landschaftsteil gem. reg.ROP
Wald
mittel Entfernung von Erholungseinrichtungen 250-0m
direkte Betroffenheit von Laufstrecken, Rad- und Wanderwegen bzw. Entfernung 250-0m
regionale Grünzone gem. reg.ROP
hoch direkte Betroffenheit von Erholungseinrichtungen
Entfernung überregional bedeutsamer Erholungseinrichtungen 125-0m
direkte Betroffenheit überregionaler Rad- und Wanderwege
sehr hoch direkte Betroffenheit von überregional bedeutsamer, aufwändig wiederherstellbarer Erholungseinrichtungen (Sport- und Kulturzentrum Wilhelmsburg, Stadtsportanlage VAZ St. Pölten)
Tabelle 92: Bewertungsschema Raumwiderstände Freizeit- und Erholung
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Abbildung 77: Raumwiderstände Freizeit und Erholung
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Im Rahmen der Bewertung des Bereiches „Freizeit und Erholung“ wurden folgende Aspekte
herangezogen:
o Vermeidung bzw. Verminderung von Beeinträchtigungen, Aufrechterhaltung der Funktion bzw.
Ausbau von Freizeit- und Erholungsinfrastruktur
o Vermeidung von Beeinträchtigungen bzw. Steigerung des Erholungswertes der Landschaft
o Stimulation des Fremdenverkehrs in der Region
Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Deutliche Verschlechterung
Auswirkungen: Weiteres Ansteigen der Verkehrsbelastung bei den Ortsdurchfahrten entlang der B 20, dadurch Zunahme der Beeinträchtigungen von Freizeit- und Erholungsinfrastruktur in diesem Bereich (Wegquerungen, regionale Grünzone entlang der Traisen im Süden); Zunahme der Beeinträchtigung des Erholungswertes der Landschaft (zahlreiche erhaltenswerte Landschaftsteile, regionale Grünzone) durch steigende Lärmbelastung entlang der B 20, insbesonders im südlichen Teil des Untersuchungsraums; Verschlechterung der Erreichbarkeit von Freizeit- und Erholungseinrichtungen im Untersuchungsraum und den Tourismusregionen des südlichen Niederösterreichs. Maßnahmen: Bauliche Verbesserungen der Querungen von Freizeit- und Erholungswegen entlang der B 20 (Überführungen, Schutzwege etc.); Lärmschutz bzw. Abschirmung gegenüber sensiblen Erholungsbereichen entlang der bestehenden B 20;
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
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Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: Geringfügige Zunahme der Lärmbelastung entlang der bestehenden Bahnstrecke, dadurch leichte Zunahme der Beeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen und dem Erholungswert der Landschaft; Geringfügig erschwerte Querung von Freizeit- und Erholungswegen bei niveaugleichen Bahnübergängen; Geringfügige Entlastung entlang der B 20; Verbesserung der Erreichbarkeit von Freizeit- und Erholungseinrichtungen im Untersuchungsraum und den Tourismusregionen des südlichen Niederösterreichs. Maßnahmen: aufgrund geringer negativer Auswirkungen grundsätzlich nicht erforderliche, denkbare Maßnahmen: Lärmschutz bzw. Abschirmung gegenüber sensiblen Erholungsbereichen entlang der bestehenden Bahnstrecke; Bauliche Verbesserung der Querungen von Freizeit- und Erholungswegen entlang der Bahnstrecke (Über-/Unterführungen etc.).
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Deutliche Verbesserung
Auswirkungen: Neue Belastungen von Freizeit- und Erholungseinrichtungen und dem Erholungswert der Landschaft durch die neue Schnellstraße nicht auszuschließen, durch entsprechende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (s.u.) auf ein umweltverträgliches Ausmaß zu reduzieren; Deutliche Verbesserung des Erholungswertes der Landschaft durch Entlastung der B 20; Möglichkeit zum Rückbau, dadurch erleichterte Querung von Freizeit- und Erholungswegen; Deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit von Freizeit- und Erholungseinrichtungen im Untersuchungsraum und den Tourismusregionen des südlichen Niederösterreichs. Maßnahmen: Für eine deutliche Verbesserung erforderliche Maßnahmen: Trassenauswahl der Schnellstraße nach Möglichkeit in für Freizeit- und Erholungsnutzungen unsensiblen Räumen; In sensiblen Räumen Tunnellage der Schnellstraße; Verminderungsmaßnahmen entlang der Auswahltrasse: z.B. Lärmschutz, Ersatzmaßnahmen: z.B. optimale Querungsmöglichkeiten, Ausgleichsmaßnahmen: z.B. landschaftsbildliche Einbindung der Schnellsstraße, öklologische Ausgleichsflächen
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Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Deutliche Verbesserung
Auswirkungen: Geringfügige Zunahme der Lärmbelastung entlang der bestehenden Bahnstrecke, dadurch leichte Zunahme der Beeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen und dem Erholungswert der Landschaft; Geringfügig erschwerte Querung von Freizeit- und Erholungswegen bei niveaugleichen Bahnübergängen; Neue Belastungen von Freizeit- und Erholungseinrichtungen und dem Erholungswert der Landschaft durch die neue Schnellstraße nicht auszuschließen, durch entsprechende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (s.u.) auf ein umweltverträgliches Ausmaß zu reduzieren; Deutliche Verbesserung des Erholungswertes der Landschaft durch Entlastung der B 20; Möglichkeit zum Rückbau, dadurch erleichterte Querung von Freizeit- und Erholungswegen; Deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit von Freizeit- und Erholungseinrichtungen im Untersuchungsraum und den Tourismusregionen des südlichen Niederösterreichs. Maßnahmen: Lärmschutz bzw. Abschirmung gegenüber sensiblen Erholungsbereichen entlang der bestehenden Bahnstrecke; Bauliche Verbesserung der Querungen von Freizeit- und Erholungswegen entlang der Bahnstrecke (Über-/Unterführungen etc.). Für eine deutliche Verbesserung erforderliche Maßnahmen: Trassenauswahl der Schnellstraße nach Möglichkeit in für Freizeit- und Erholungsnutzungen unsensiblen Räumen; In sensiblen Räumen Tunnellage der Schnellstraße; Verminderungsmaßnahmen entlang der Auswahltrasse: z.B. Lärmschutz, Ersatzmaßnahmen: z.B. optimale Querungsmöglichkeiten, Ausgleichsmaßnahmen: z.B. landschaftsbildliche Einbindung der Schnellsstraße, öklologische Ausgleichsflächen
Tabelle 93: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Freizeit und Erholung
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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3.3.2.4 Bodennutzungen
3.3.2.4.1 Landwirtschaft und Boden
Raumwiderstand, Sensibilität
Böden bester Qualität finden sich im Untersuchungsbereich hauptsächlich auf den Schwemmfächern der
Traisen am Talboden (z.B. Gebirgsschwarzerde im Norden von Wilhelmsburg), wo sie meist auch
entsprechend für gute bzw. sehr gute Ackerstandorte genutzt werden.
Ebenso zählen die mächtigen kalkfreien L-Braunerden auf der Molasse im Gebiet St. Pölten und Pyhra
zu den hochwertigen Ackerstandorten, die entsprechend intensiv genutzt werden und so in diesem
Sektor natürlich hohen Widerstand zeigen.
Die zunehmende außeragrarische Nutzung durch Verkehrsflächen, Siedlungs- und Betriebsgebiete
verursacht im Norden und am Talboden den größten Nutzungskonflikt.
In den Hügeln des Flysch finden wir fast nur mehr Grünlandstandorte guter bis mittlerer Qualität.
Schlechte Qualitäten gibt es dort wo schlechte Wasserversorgung, Reliefungunst und mangelnde
Gründigkeit dies bedingen. Die Böden werden großteils ihrer Eignung gemäß genutzt.
Raumwiderstand – LANDWIRTSCHAFT UND BODEN
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine Flächen ohne oder nur untergeordneter Bedeutung für Landwirtschaft und Boden.
Es handelt sich um seichtkrumige Standorte im Grünland in Ungunstlagen mit geringer Wertschöpfung, sie können leicht ersetzt werden
mäßig
Flächen mit mäßiger Bedeutung für Landwirtschaft und Boden. Die Böden sind aufgrund ihrer eher geringen Produktivität und ungünstiger Rahmenbedingungen nicht intensiviert. Sie können ackerbaulich genutzt sein, sind aber hauptsächlich als Grünland verwendet. Ein Verlust dieser Böden ist in unmittelbarer Umgebung zu ersetzen.
mittel
Flächen mit mittlerer bis (regional gesehen) hoher Bedeutung für Landwirtschaft und Boden. Böden von guter Bonität in den Talböden, den Niederterrassen der Traisen, im Molassegebiet von St. Pölten und Pyhra und auf den Gunstlagen der Seitentäler. Ein irreversibler Verbrauch dieser Flächen ist in der unmittelbaren Umgebung meist nicht mehr vollwertig zu ersetzen, gefährdet aber die Landwirtschaft des Gebietes nicht langfristig.
hoch Flächen mit hoher Bedeutung für Landwirtschaft und Boden. Böden bester Qualität in von der Landwirtschaft dominierten Gebieten, intensiv und mit hoher Wertschöpfung genutzt. Für den Verbrauch und Degradation dieser Böden bester Qualität ist kein gleichwertiger Ersatz möglich.
sehr hoch Flächen mit sehr hoher Bedeutung für Landwirtschaft und Boden.Böden bester Qualität die entsprechend intensiv und mit höchstem Einsatz (Bewässerung, Düngergaben etc.) genutzt werden. Für den Verbrauch und Degradation dieser Böden ist kein gleichwertiger Ersatz möglich.
Tabelle 94: Bewertungsschema Raumwiderstände Landwirtschaft und Boden
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
PREM ■ PAULA ■ RAUMUMWELT■ Z&P GEOCONSULT ■ SNIZEK+PARTNER■ LUA SEITE 271 RADLEGGER ■ SCHUMACHER+SCHINDL
Abbildung 78: Raumwiderstand Landwirtschaft
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Bewertung der Alternativen
Die Schutzgüter Boden und Landwirtschaft stehen in einem ursächlichen Zusammenhang und können
deshalb nur gemeinsam betrachtet werden. Ein Eingriff durch ein linienförmiges Bauwerk in einen
hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Raum hat in jedem Falle irreversible Bodenverluste,
Degradierungen und Verschlechterung der Bedingungen für die Landwirtschaft zur Folge.
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0 2020
Die Nullvariante Planfall 1, weder Ausbau des Straßennetzes noch Förderung des öffentlichen Verkehrs,
ist für die Landwirtschaft das in seinen Auswirkungen am wenigsten nachteilig wirkende Szenario, da kein
zusätzlicher Verlust des knappen Gutes (produktiver) Boden auftritt, die Wirtschaftsflächen nicht
verkleinert werden müssen, und keine Änderungen im Organisationsgefüge des Agrarraumes notwendig
werden.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Möglichkeit Planfall 2, ein Ausbau des öffentlichen Verkehrs, wobei davon ausgegangen wird, dass eine
Erweiterung der bestehenden Bahntrasse nicht notwendig ist, zeitigt ebenfalls keine Verschlechterung
der Bedingungen für die landwirtschaftliche Entwicklung des Gebietes, es gibt auch keine Bodenverluste.
Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs könnte die Emissionssteigerung durch sonst anwachsenden
motorisierten Individualverkehr kompensieren.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 2020
Planfall 3, der Bau einer neuen Schnellstraße, hat auf Landwirtschaft und Bodenangebot vergleichsweise
negative Auswirkungen. Ein Anteil der knappen Ressource Boden wird endgültig verbraucht und
zusätzliche Flächen im Nahbereich der Trassen werden neben der Verschmutzung durch Emissionen
aus dem bestehenden Straßennetz durch die neue Verkehrslinie bodenchemisch degradiert. Für die
Agrarproduktion negativ wirken die zusätzliche Durchschneidung der Feldflur, die zu einer Veränderung
der Nutzungsmuster mit oft unrentabler Restflächenbildung und Flächenstillegungen führt, die sich
verlängernden Wege und die Einschränkung der Möglichkeit für die Erzeugung biologisch-dynamischer
Lebensmittel wegen der Abstandsgebote zu Straßen.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV + 2020
Planfall 4, Errichtung der Schnellstraße bei gleichzeitiger Förderung des ÖV hat die mit PF3 die für die
Böden und Landwirtschaft negativen Auswirkungen der Errichtung einer neuen Schnellstraße
gemeinsam, im Bezug auf die Emissionen könnte wegen der zu erwartenden etwas geringeren
Fahrzeugfrequenz im Vergleich mit Planfall 3 die Degradierung der Böden im Trassennahbereich etwas
langsamer vor sich gehen.
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: Keine weiteren Flächenverluste Ausgleichsmaßnahmen: keine
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Neutral Auswirkungen: Keine weiteren Flächenverluste Weniger Emissionen Maßnahmen: keine
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Deutliche Verschlechterung
Auswirkungen: • Verlust von Anbauflächen • Durchschneidung der Feldflur • Veränderung der Nutzungsmuster mit oft unrentabler
Restflächenbildung und Flächenstillegungen • verlängerte Wege
Maßnahmen: • Ausgleich für den Verlust hochproduktiver Böden
• Schaffung von genügend Durchlässen/Überführungen
• Ausgleich für zu entfernende Bodenschutzanlagen und andere Strukturelemente wie Alleen etc.
Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Deutliche Verschlechterung
Auswirkungen: • Verlust von Anbauflächen • Durchschneidung der Feldflur • Veränderung der Nutzungsmuster mit oft unrentabler
Restflächenbildung und Flächenstillegungen • verlängerte Wege Maßnahmen: • Ausgleich für den Verlust hochproduktiver Böden
• Schaffung von genügend Durchlässen/Überführungen
• Ausgleich für zu entfernende Bodenschutzanlagen und andere Strukturelemente wie Alleen etc.
Tabelle 95: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Landwirtschaft und Boden
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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3.3.2.4.2 Forstwirtschaft und Jagd
Raumwiderstand, Sensibilität
Die Auswertung der Ermittlung von Konfliktpotentialen der Forstwirtschaft ergibt vor allem für die
Auwaldbereiche entlang der Traisen ein höheres Sensibilitätspotential. Diese Bereiche sind als Wälder
mit mittlerer Wohlfahrts- und Erholungsfunktion eingestuft und besitzen als Naherholungsflächen für den
Siedlungsraum St. Pölten und Wilhelmsburg und überregional (Rad- und Wanderwege) besondere
Bedeutung. Dies gilt ebenso für die Auwaldinseln nördlich und südlich von Wilhelmsburg und für die
Waldflächen im Nahbereich der Siedlungsräume. Die Waldflächen an den Hanglagen des Kendlgrabens,
in Altenburg und Steinwandleiten besitzen aufgrund der stärkeren Neigung der Standorte besondere
Bedeutung als Schutz- und Wohlfahrtswälder. In den Tallagen sind einzelne linienhafte Gehölzstrukturen
von Bedeutung. Sie erreichen zwar kaum nennenswerte flächige Ausdehnungen, erfüllen jedoch
wesentliche Aufgaben als Erosions- bzw. Bodenschutzpflanzung. Hohe Wertigkeiten und ebensolches
Konfliktpotential erreichen die kleinen Gehölzinseln in der Intensiv-Agrarlandschaft im Norden des
Untersuchungsraums (z.B. die Materialentnahmestelle im Bereich „Bodenäcker“ und einzelne Baum- und
Sträucherreihen besonders an Traisen und Harlander Bach). Bezüglich der Jagdwirtschaft sind alle
Waldflächen des Gebietes als Einstand für die vorhandenen Wildpopulationen von großer Bedeutung.
Raumwiderstand – FORSTWIRTSCHAFT
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine Flächen ohne oder mit nur untergeordneter Bedeutung und Produktivität für die Forstwirtschaft. Waldbestände mit geringem Wert und junge Fichtenforste deren Verlust bzw. Beeinflussung gut kompensierbar ist.
mäßig Flächen mit mäßiger Bedeutung und/oder Produktivität für die Forstwirtschaft. Großflächige Waldbestände in den Hanglagen des Gebietes, deren Verlust bzw. Beeinflussung gut und mit relativ geringem wirtschaftlichen Schaden kompensiert werden kann.
mittel Flächen mit mittlerer Bedeutung und/oder Produktivität für die Forstwirtschaft. Kleinflächige, mittel- bis geringwertige Waldbestände in den Hanglangen ohne Schutzfunktion sowie kleinflächige Bestände der ehemaligen Auwaldbereiche. Ihr Verlust kann durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
hoch
Flächen mit hoher Bedeutung und/oder Produktivität für die Forstwirtschaft. Uferbegleitgehölze an Traisen im Gebiet Wilhelmsburg und die naturnahen Waldreste in der ausgeräumten Agrarlandschaft im nördlichen Teil des Bearbeitungsgebietes sowie standortgerechte Laubwälder in den Kulturlandschaftskomplexen im Süden. Im Falle einer Beeinflussung wirkt sich der Verlust auf den gesamten Landschaftskomplex aus, großflächige Ausgleichsmaßnahmen sind notwendig.
sehr hoch
Flächen mit sehr hoher Bedeutung und/oder Produktivität für Forstwirtschaft und Waldflächen mit hoher Wertigkeit im Waldentwicklungsplan. Lineare Strukturelemente (Bodenschutzanlagen) im Norden des Bearbeitungsgebietes (Wert auch durch Seltenheit bedingt) sowie Auwaldgehölze entlang der Traisen und die Begleitgehölze der anderen Fließgewässer. Diese Flächen sind auch als Struktur-, Schutz-, und Leitelemente für das Wild von höchster Bedeutung. Großflächige Ausgleichsmaßnahmen sind notwendig.
Tabelle 96: Bewertungsschema Raumwiderstände Forstwirtschaft
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Raumwiderstand – JAGD UND WILDÖKOLOGIE
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine Flächen ohne oder mit nur untergeordneter Bedeutung/Attraktivität für das Wild Abbauflächen, auf Grund der intensiven Nutzung des Lebensraumes durch den Menschen besteht kein bis geringer Raumwiderstand in Bezug auf die Jagd und Wildökologie.
mäßig Flächen mit mäßiger Bedeutung/Attraktivität für das Wild Kleinflächige Intensivlandwirtschaftsflächen sowie Weideflächen mit unzureichenden Deckungsmöglichkeiten deren Verlust leicht kompensiert werden kann.
mittel Flächen mit mittlerer Bedeutung/Attraktivität für das Wild Großflächige Wiesen und Weiden sowie Waldbestände in den Hanglagen des gesamten Gebietes, die als Äsungsflächen dienen. Durch ihre Häufigkeit ist ein Eingriff durch Ersatzmaßnahmen gut zu kompensieren.
hoch
Flächen mit hoher Bedeutung/Attraktivität für das Wild, bevorzugte Äsungs- und Einstandsflächen im Verzahnungsbereich Wald-Landwirtschaft mit guten Deckungs- und Äsungsmöglichkeiten: kleinflächige Gehölzbestände, Auwaldreste und lineare Elemente (Bodenschutzanlagen) der offenen Kulturlandschaft. Diese Elemente sind bei Verlust ausreichend zu ersetzen, Schäden sind nur mittelfristig kompensierbar.
sehr hoch Überregional bedeutende und wildökologisch hochwertige Lebensräume
Tabelle 97: Bewertungsschema Raumwiderstände Jagd
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Abbildung 79: Raumwiderstand Forstwirtschaft
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Abbildung 80: Raumwiderstand Jagd
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Bewertung der Alternativen
Die im Untersuchungsraum vorkommenden Waldbestände weisen gelände- und nutzungsbedingte
Unterschiede auf. In der Ackerlandschaft im Norden des Gebietes finden sich kleinflächige, mit
Fichtenforsten intensivierte Waldreste sowie lineare Gehölze, denen große Bedeutung als
Bodenschutzanlagen zukommt (Schutzwert 3 im WEP). Die vorkommenden Auwaldreste entlang der
Traisen sowie Uferbegleitgehölze anderer Fließgewässer sind auf Grund ihrer hohen Erholungs- und
Wohlfahrtsfunktion von höchster Wertigkeit. Im Bereich östlich der Traisen sind bis auf den Galeriewald
entlang des Harlanderbaches hauptsächlich Waldinseln anzutreffen, westlich der Traisen finden wir eine
durch Windschutzanlagen gekammerte Kulturlandschaft. Im Süden ändert sich das Erscheinungsbild der
Landschaft grundlegend. Hier sind große Flächen, vor allem Schatthänge und Gräben, mit Wald
bewachsen (Westteil Rudolfshöhe, Münichwald, Steinwandleiten, Grassberg etc.) Die
Baumartenzusammensetzung (Eichen- Hainbuchenwälder und standortbedingte Modifikationen)
entspricht meist halbwegs dem Standort. Fichtenforste sind nur eingestreut und weniger großflächig in
den Waldflächen zu finden.
Errichtung und Ausbau von linienförmigen Verkehrsbauwerken haben die Auswirkung, dass Waldstücke
direkt (Rodung) und indirekt (Emissionen) betroffen sind. Im vorliegenden Untersuchungsraum sind
Waldinseln und lineare Gehölzstrukturen (Windschutzanlagen und Gewässerbegleitgehölze) so dispers
über die Fläche verteilt, dass im Falle eines linienhaft über der Fläche führenden Bauwerks immer
Waldflächen betroffen sind.
Nachdem es sich aber bei den vorliegenden Waldflächen fast ausschließlich um Wirtschaftswald handelt,
wird der Schaden eher auf der ökonomischen Seite liegen.
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0 2020, Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Im Falle einer Null-Variante (MIV + ÖV) sind keine Auswirkungen zu erwarten, ausgenommen auf die
Gehölzbestände im Autobahnknoten, die sich bis zu ihrer Hiebsreife weiterentwickeln können. Auch bei
Infrastrukturmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr sind nur bei tatsächlicher Reduktion des
motorisierten Individualverkehrs positive Auswirkungen auf die Waldbestände des
Untersuchungsraumes durch Emissionsreduktion abzusehen.
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 2020
Wird nur für den MIV ausgebaut, jedoch eine Null-Variante bei ÖV geplant, so sind großflächigere
Waldrodungen im gesamten Untersuchungsraum notwendig. Vor allem Verluste der Bodenschutzanlagen
und Waldreste in Norden des Gebietes führen zu einer Verarmung der Landschaft und der bestehenden
Gehölzstrukturen. Sämtliche Verluste sind mit geeigneten Ersatzaufforstungen auszugleichen. Diese
werden allerdings erst in Jahren die volle Funktionsfähigkeit ausgewachsener Bestände wieder
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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erreichen. Bis zu ihrer vollständigen Entwicklung sind Defizite in Landschaftsstruktur und Schutzfunktion
(Erosions- und Bodenschutz) gegeben.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV + 2020
Sollten sowohl ÖV und MIV ausgebaut werden, so hat dies ebenfalls große Eingriffe in Forstbestände zur
Folge, die wiederum mit Ersatzaufforstungen wie oben beschrieben ausgeglichen werden können.
Im Untersuchungsraum finden wir großteils Genossenschaftsjagdrerviere, die durch den Neubau von
linearen Verkehrsbauwerken betroffen sind (Zerschneidung).
Allgemein kann festgehalten werden, dass sich jagdbares Wild relativ rasch an Veränderungen des ÖV
auf der Schiene gewöhnt. Werden jedoch neue linienförmige bauliche Anlagen errichtet, die lokale
Wildwechsel schneiden, so ist vorerst mit negativen Auswirkungen zu rechnen, die durch
Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Grünbrücken, Wilddurchlässe, etc.) in ausreichender Anzahl längerfristig
kompensiert werden können.
Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
neutral Auswirkungen: • Entwicklung von vorhandenen Gehölzbeständen Maßnahmen: • keine
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
neutral Auswirkungen: • geringere Emissionen Maßnahmen: • keine
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Geringe Verschlechterung
Auswirkungen: • Waldrodungen • Verlust an Bodenschutzanlagen im Norden des
Bearbeitungsgebietes Maßnahmen: • Ausgleich für den Verlust durch Ersatzaufforstungen • Effektive Schutzmaßnahmen für vorübergehend
beanspruchte Waldflächen • Erhaltung der Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes
durch gezielte Maßnahmen wie Lärm- und Immissionsschutz • Wilddurchlässe, Grünbrücken
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Geringe Verschlechterung
Auswirkungen: • Waldrodungen • Verlust an Bodenschutzanlagen im Norden des
Bearbeitungsgebietes Maßnahmen: • Ausgleich für den Verlust durch Ersatzaufforstungen
• Effektive Schutzmaßnahmen für vorübergehend beanspruchte Waldflächen
• Erhaltung der Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes durch gezielte Maßnahmen wie Lärm- und Immissionsschutz
• Wilddurchlässe, Grünbrücken
Tabelle 98: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Forstwirtschaft und Jagd
3.3.2.4.3 Untergrundnutzungen und Altablagerungen
Raumwiderstand, Sensibilität
Der Bewertung der Raumwiderstände wurde folgendes Schema zugrunde gelegt:
Raumwiderstand – UNTERGRUNDNUTZUNGEN und ALTABLAGERUNGEN
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine > 35 m Abstand zu den Altablagerungen
mäßig 10 m - 35 m Abstand zu den Altablagerungen
mittel < 10 m Abstand zu den Altablagerungen
hoch Altlasten, Verdachtsflächen und Altablagerungen
sehr hoch nicht vorhanden
Tabelle 99: Bewertungsschema Raumwiderstände Untergrundnutzung und Altablagerungen
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Abbildung 81: Raumwiderstände Untergrundnutzung und Altablagerungen
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Das Antreffen von Altablagerungen kann zur Mobilisierung von Schadstoffen im Boden führen und ist
daher zu vermeiden. Bei Durchschneiden oder Tangieren von Altablagerungen sind Maßnahmen zur
Sicherung und Sanierung der Ablagerungen zu setzen. Bei Antreffen von Nutzungen kommt es zu
Einschränkungen in der Nutzung dieser, unter Umständen kann eine Nutzung sogar dauerhaft verhindert
werden.
Die Projektswirkungen auf Untergrundnutzungen und Altablagerungen wurden für die Indikatoren
Vorhandene Rohstoffnutzungsgebiete, Eignungszonen für Mineralrohstoffgewinnung (bestehende
Rechte), Ausgewiesene Altlasten, Verdachtsflächen und Altablagerungen untersucht.
Im Traisental finden sich verschiedene nutzbare Bodenrohstoffe. Dazu zählen speziell aus der obersten
Bodenschicht die Gewinnung von Sand und Kies.
Die vorhandenen Rohstoffnutzungsgebiete werden ebenso wie die ausgewiesenen Altlasten,
Verdachtsflächen und Altablagerungen über die Lage der Trasse im Grundriss und deren Schnittpunkte
mit den Abbau-, Förderstätten beeinflusst.
Bei Schnittstellen sind Projektsmaßnahmen erforderlich (z.B. Räumen von Verdachtsflächen, zusätzliche
Untersuchungen im Bereich von Altlasten, ...) welche z.T. mit erheblichen Kosten verbunden sind.
Positive Umwelteinflüsse (z.B. Räumung bestehender Altablagerungen, Erkundung von
Verdachtsflächen, Ersatzzahlungen an Rechteinhaber von Untergrundnutzungen) sind den Kosten
gleichgestellt und ein Anschneiden o.a. Bereiche durch die Trasse wird daher grundsätzlich neutral
bewertet.
Die Bewertung der Varianten erfolgt aufgrund der Raumwiderstände die in der Planbeilage
Untergrundnutzungen und Altablagerungen graphisch dargestellt sind.
Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: keine Auswirkungen Maßnahmen: keine Ausgleichsmaßnahmen
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Neutral Auswirkungen: keine Auswirkungen Maßnahmen: keine Ausgleichsmaßnahmen
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: Das Antreffen von best. Altlasten/Verdachstflächen kann zur Mobilisierung von Schadstoffen im Boden führen und ist daher zu vermeiden. Maßnahmen: Beim Antreffen der best. Altlasten und/oder Verdachtsflächen durch die geplante Trasse ergibt sich eine negative (Kostenerhöhung durch Sanierungsmaßnahmen) Auswirkung auf Seite des Auftragsgebers. Dem gegenüber steht eine positive (sanierte Altlasten bzw. Verdachtsflächen) Auswirkung auf die Umwelt. Daraus ergibt sich eine neutrale Bewertung.
Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Neutral Auswirkungen: Das Antreffen von best. Altlasten/Verdachstflächen kann zur Mobilisierung von Schadstoffen im Boden führen und ist daher zu vermeiden Maßnahmen: Beim Antreffen der best. Altlasten und/oder Verdachtsflächen durch die geplante Trasse ergibt sich eine negative (Kostenerhöhung durch Sanierungsmaßnahmen) Auswirkung auf Seite des Auftragsgebers. Dem gegenüber steht eine positive (sanierte Altlasten bzw. Verdachtsflächen) Auswirkung auf die Umwelt. Daraus ergibt sich eine neutrale Bewertung.
Tabelle 100: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Untergrundnutzung und Altablagerungen
3.3.2.4.4 Gesamtbewertung Bodennutzungen
Abschließend wurden die Einzelbewertungen der Kriterien
- Landwirtschaft und Boden
- Forstwirtschaft und Jagd
- Untergrundnutzungen und Altablagerungen
zu einer gemeinsamen Gesamtbewertung für den Themenbereich Bodennutzungen aggregiert. Bei der
Aggregation wurde berücksichtigt, dass eine neutrale Bewertung des Kriteriums
Altlasten/Altablagerungen die Verschlechterungen der beiden Schnellstraßen-Planfälle in den beiden
anderen Kriterien nicht relativieren kann. Außerdem wurde dem Kriterium Landwirtschaft und Boden
aufgrund der stärkeren Auswirkungen bei der Aggregation leicht höheres Gewicht beigemessen.
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Planfall Land
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Planfall 3 - MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Planfall 4 - MIV Schnellstrasse / ÖV +
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
Tabelle 101: Gesamtbewertung Bodennutzungen
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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3.3.2.5 Sach- und Kulturgüter
Raumwiderstand, Sensibilität
Der Bewertung der Raumwiderstände wurde folgendes Schema zugrunde gelegt:
Raumwiderstand – SACH- UND KULTURGÜTER
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine Entfernung von Kulturgütern >500m
keine Betroffenheit von Sachgütern
mäßig Entfernung von Kulturdenkmälern 500-250m
mittel Entfernung von Kulturdenkmälern 250-0m
Entfernung von archäologischen Fundhoffungspunkten 250-0m
Siedlungsgebiete (Sachgüter)
hoch
direkte Betroffenheit von Kulturdenkmälern (Wegkreuz, Bildstock, Kapelle)
archäologische Fundstelle
direkte Betroffenheit technischer Infrastruktureinrichtungen (Nahebereich von Windkraftanlagen, Nahebereich von Bahnhöfen und Haltestellen, hochrangiges Straßennetz, Eisenbahnstrecken)
sehr hoch direkte Betroffenheit von Kulturdenkmälern von regionaler Bedeutung (Schloss, Ruine, Kirche)
erhaltenswerte Ortskerne
Tabelle 102: Bewertungsschema Raumwiderstände Sach- und Kulturgüter
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Abbildung 82: Raumwiderstände Sach- und Kulturgüter
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Die Bewertung der Alternativen erfolgte anhand der Aspekte:
o Minimierung von Auswirkungen bzw. Erhalt von Kulturgütern
o Wissenschaftliche Erforschung historischer Zeugnisse
o Erhalt bzw. Schaffung von technischen Infrastrukturanlagen
bewertet.
Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Geringe Verschlechterung
Auswirkungen: In diesem Planfall ist mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf Kulturgüter zu rechnen. Die B 20 als wichtige Infrastruktureinrichtung (Sachgut) ist aufgrund Überlastung in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Maßnahmen: Da keine Auswirkungen festgestellt wurden, nicht erforderliche, mögliche Maßnahmen: Erforschung und Pflege von Kulturgütern, Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit technischer Infrastruktur; erforderliche Maßnahme: Straßenbautechnische Adaption der B 20 in besonders überlasteten Bereichen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Neutral Auswirkungen: In diesem Planfall ist mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf Sach- und Kulturgüter zu rechnen. Maßnahmen: Da keine Auswirkungen festgestellt wurden, nicht erforderliche, mögliche Maßnahmen: Erforschung und Pflege von Kulturgütern, Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit technischer Infrastruktur;
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
PREM ■ PAULA ■ RAUMUMWELT■ Z&P GEOCONSULT ■ SNIZEK+PARTNER■ LUA SEITE 288 RADLEGGER ■ SCHUMACHER+SCHINDL
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: Durch die Errichtung einer Schnellstraße werden neue leistungsfähige Straßeninfrastrukturen geschaffen. Negative Auswirkungen der neuen Schnellstraße auf Kulturgüter (Verlust von Bodendenkmalen am Standort) Maßnahmen: für eine geringe Verbesserung erforderliche Maßnahmen: Trassenauswahl der Schnellstraße in größtmöglicher Entfernung von Kulturgütern; Wissenschaftliche Erforschung von tangierten Bodendenkmalen, Schutz von Kulturdenkmälern gegenüber der neuen Trasse.
Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: Durch die Errichtung einer Schnellstraße werden neue leistungsfähige Straßeninfrastrukturen geschaffen. Negative Auswirkungen der neuen Schnellstraße auf Kulturgüter (Verlust von Bodendenkmalen am Standort) Maßnahmen: für eine geringe Verbesserung erforderliche Maßnahmen: Trassenauswahl der Schnellstraße in größtmöglicher Entfernung von Kulturgütern; Wissenschaftliche Erforschung von tangierten Bodendenkmalen, Schutz von Kulturdenkmälern gegenüber der neuen Trasse.
Tabelle 103: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Sach- und Kulturgüter
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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3.3.3 Umwelt
3.3.3.1 Lärm
Allgemeines
Für den Abschnitt A1 bis Wilhelmsburg existieren aus früheren Planungsschritten konkreten
Trassenüberlegungen die beider Bewertung der Lärmsituation unterstellt wurden.
Im Abschnitt Wilhelmsburg Nord bis Traisen ist aufgrund der topographische Situation eine –
schalltechnisch unproblematischere – abschnittsweise Führung als Tunnel erforderlich. Da in diesem
Bereich noch keine Festlegungen hinsichtlich der Trassenführung bestehen, wurde eine tendenzielle
ungünstigerer, siedlungsnähere Trasseführung mit weniger Tunnelanteil – jedoch unter Berücksichtigung
von Lärmschutzmaßnahmen – unterstellt.
Die Auswirkungen der beiden ÖV+ Planfälle werden im Vergleich zu dem Jeweiligen Planfall ohne ÖV
Ausbau beurteilt. Hier kann aufgrund der Änderung der Schallemission der Schallquellen Straße und
Schiene durch eine Angebotsverdichtung im ÖV, eine Aussage über die Auswirkungen getroffen werden.
Zum Vergleich der Maßnahmenvariante mit dem 0-Planfall werden die Auswirkungen in Form von
Pegeländerungen beurteilt.
Aufgrund des Zusammentreffens einer deutlichen Entlastung der B 20 mit den zusätzlichen, und von der
Bestandstrasse lagemäßig abweichenden, Emissionen der B 334 ist eine Beurteilung über
Emissionsänderungen im Netz nicht Möglich. Es wurde daher eine vereinfachte Immissionsberechnung
im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Dazu wurden gemäß der gängigen Praxis bei UVP Projekten
Lärmschutzmaßnahmen abgeschätzt. Hierfür wurde folgende Grenzwertdefinition verwendet:
Durch den Bau der Straße darf die Grundbelastung (Planfall 0-2020) maximal um 0,9 dB(A) angehoben
werden. Der Wert von 0,9 dB(A) entspricht der Rechengenauigkeit und ist vom Menschen i.a. nicht
wahrnehmbar. Ein Anstieg der Gesamtimmission auf 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht ist
jedoch zulässig.
Bezugsplanfall für die Beurteilung ist der Planfall 1 MIV 0 / ÖV 0 2020.
Untersuchte Schallquellen
Straßenverkehr
Die Verkehrsbelastung des Straßennetzes in den Einzelnen Planfällen wurde den Belastungsplänen des
Kapitels 2 entnommen. Die Geschwindigkeiten im bestehenden Netz wurden entsprechend der
derzeitigen Verordnungen berücksichtigt.
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Schienenverkehr
Eine Darstellung der verwendeten Streckenbelastungen ist im Kapitel Auswirkungen der ÖV+ Planfälle
auf den Bahnlärm“ enthalten.
Beurteilung der Auswirkungen der Planfälle ÖV+
Auswirkungen der ÖV+ Planfälle auf den Straßenlärm
Durch den geplanten Ausbau des Öffentlichen Verkehrs in Form einer Angebotsverdichtung auf dem
bestehenden Schienennetz zwischen St. Pölten und Lilienfeld kommt es zu einer geringen Reduktion des
Verkehrsaufkommens im MIV.
Die nachfolgen Tabellen zeigen die Änderung der Immissionen durch den reduzierten MIV:
Änderung Nacht- … Entlastung
TAG NACHT TAG NACHT + .… BelastungB20 22.800 80,5 dB 70,0 dB 22.600 80,5 dB 70,0 dB 0,0 dB irrelevatB20 19.800 79,9 dB 69,4 dB 19.600 79,8 dB 69,4 dB 0,0 dB irrelevatB20 24.400 80,8 dB 70,3 dB 23.700 80,7 dB 70,2 dB -0,1 dB irrelevatB20 21.500 80,2 dB 69,8 dB 21.300 80,2 dB 69,7 dB 0,0 dB irrelevatB20 21.800 80,3 dB 69,8 dB 21.500 80,2 dB 69,8 dB -0,1 dB irrelevat
Emission lt. RVS 3.02Planfall 1 MIV 0 / ÖV 0
VerkehrStraße Bewertung
PLANFALL 2 MIV 0 / ÖV+
Verkehr Emission lt. RVS 3.02
Änderung Nacht
- … EntlastungTAG NACHT TAG NACHT + .… Belastung
B20 13.300 78,2 dB 67,7 dB 12.700 78,0 dB 67,5 dB -0,2 dB irrelevatB20 8.100 76,0 dB 65,5 dB 7.500 75,7 dB 65,2 dB -0,3 dB irrelevatB20 8.600 76,3 dB 65,8 dB 8.900 76,4 dB 65,9 dB 0,1 dB irrelevatB20 8.000 75,9 dB 65,5 dB 7.800 75,8 dB 65,4 dB -0,1 dB irrelevatB20 6.100 74,8 dB 64,3 dB 5.900 74,6 dB 64,1 dB -0,1 dB irrelevatB20 6.400 75,0 dB 64,5 dB 6.200 74,8 dB 64,4 dB -0,1 dB irrelevat
BewertungPlanfall 4 MIV SS / ÖV+
Verkehr Emission lt. RVS 3.02Emission lt. RVS 3.02Planfall 3 MIV SS / ÖV 0
VerkehrStraße
Tabelle 104: Änderung der Immissionen durch die Reduktion des MIV in den ÖV+ Planfällen
Die Reduktion des Straßenverkehrs durch den Ausbau des ÖV bewirkt keine erkennbare Reduktion der
Immissionspegel durch den Straßenlärm.
Auswirkungen der ÖV+ Planfälle auf den Bahnlärm
Für die Berechnung der Emissionen des Schienenverkehrs wurde die Streckenbelastung aus dem
Schienenverkehrslärmkartaster 1993 entnommen. Die Folgende Tabelle zeigt die zugrunde gelegten
Zugdaten für das damalige Prognosejahr 2000:
Zuganzahl Vmax [km/h] Zuglänge [m] Nr. Bezeichnung
EC R G D EC R,D G EC R,D G T - 37 3 2 - 90 60 - 100 200
7 St. Pölten - Traisen N - 3 1 2 - 90 60 - 100 200
Tabelle 105: Zugverkehr 2020 ohne Fahrplanverdichtung
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Die durch die Angebotsverdichtung auf dem bestehenden Schienennetz ergeben sich für die beiden ÖV+
Planfälle folgende Verkehrszahlen:
Zuganzahl Vmax [km/h] Zuglänge [m] Nr. Bezeichnung
EC R G D EC R,D G EC R,D G T - 85 3 2 - 90 60 - 100 200
7 St. Pölten - Traisen N - 3 1 2 - 90 60 - 100 200
Tabelle 106: Zugverkehr 2020 mit Fahrplanverdichtung
Die Änderung des, durch den Schienenverkehr verursachten, Immissionsanteils ergibt sich damit zu
+3,3 dB(A) am Tag. In der Nacht bleibt der Immissionsanteil des Schienenverkehrs unverändert.
Beurteilung der Auswirkung der Schallimmissionen zufolge MIV
Die Bewertung der voraussichtlich wesentlichen Umweltauswirkungen erfolgt aufgrund einer
Abschätzung der Anzahl der Personen, die eine Pegeländerung in den Bereichen kleiner -4 dB(A), -4 bis
-2 dB(A), -2 bis +2 dB(A), +2 bis +4 dB(A) und über +4 dB(A) erfahren.
Die Immissionsänderungen werden wie folgt bewertet:
Die Bewertungsskala für das Kriterium Lärm geht von „deutliche Verbesserung“ über „keine/irrelevante
Veränderung“ bis zu „deutliche Verschlechterung“. Aus schalltechnischer Sicht bedeutet eine
Pegeländerung um 10 dB(A) ein Verdopplung bzw. Halbierung des Lautheitsempfindens und ist damit
mehr als deutlich. Eine Änderung um 3 dB(A) gilt allgemein als merklicher Unterschied. Die Grenze
zwischen einer „Verbesserung“ und einer „deutlichen Verbesserung“ wird daher mit 5 dB(A)
angenommen. Die Grenze zu keiner bzw. irrelevanter Veränderung wurde in Anlehnung an das
Irrelevanzkriterium in der UVP-Grenzwertdefinition mit 1 dB(A) abgenommen.
Daraus ergibt sich das Bewertungsschema wie folgt:
Deutliche Verbesserung der Lärmsituation unter -5 dB(A) Verbesserung der Lärmsituation -5 bis -1 dB(A) Keine bzw. irrelevante Veränderung der Lärmsituation -1 bis +1 dB(A) Verschlechterung der Lärmsituation +1 bis +5 dB(A) Deutliche Verschlechterung der Lärmsituation über +5 dB(A)
Tabelle 107: Bewertungsskala für Schall-Pegeländerungen
Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Vergleich der durch die B 20 hervorgerufenen Emissionen und
deren Änderung durch den Bau der hochrangigen Straßenverbindung in verschienen Abschnitten der B
20 von Norden nach Süden.
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Änderung Nacht- … Entlastung
TAG NACHT TAG NACHT + .… BelastungB20 22.800 80,5 dB 70,0 dB 13.300 78,2 dB 67,7 dB -2,3 dB besserB20 19.800 79,9 dB 69,4 dB 8.100 76,0 dB 65,5 dB -3,9 dB besserB20 24.400 80,8 dB 70,3 dB 8.600 76,3 dB 65,8 dB -4,5 dB besserB20 21.500 80,2 dB 69,8 dB 8.000 75,9 dB 65,5 dB -4,3 dB besserB20 21.500 80,2 dB 69,8 dB 6.100 74,8 dB 64,3 dB -5,5 dB deutlich besserB20 21.800 80,3 dB 69,8 dB 6.400 75,0 dB 64,5 dB -5,3 dB deutlich besser
BewertungPlanfall 3 MIV SS / ÖV 0
Verkehr Emission lt. RVS 3.02Emission lt. RVS 3.02Planfall 1 MIV 0 / ÖV 0
VerkehrStraße
Tabelle 108: Änderung der Emission der bestehenden B20 durch den Rückgang des Verkehrsaufkommens
Im unmittelbaren Nachbereich der B 20 entspricht die Änderung der Emission auch der Änderung der
Immission. Diese Anrainer an der B 20 werden daher durch den Neubau um ca. 3-5 dB(A) entlastet.
Insgesamt gesehen kommt es jedoch durch den Bau einer siedlungsnahen hochrangigen
Straßenverbindung auch zu gewissen Zusatzbelastungen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Abschätzung der Anzahl von Personen in verschiedenen Bereichen,
von Entlastung bis Zusatzbelastung durch den Bau einer siedlungsnahen Trasse zufolge MIV 2020:
unter -5 dB(A) -5 bis -1 dB(A) -1 bis +1 dB(A) +1 bis +5 dB(A) über +5 dB(A)
TAG 805 5980 8080 1060 460
NACHT 755 6460 7620 890 470
Es ist dabei deutlich zu erkennen, dass vor allem in der Nacht ein beachtlicher Anteil der Bewohner durch
den Bau der hochrangigen Straßenverbindung eine Verbesserung erfährt.
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Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: Zunahme des Verkehres gegenüber Bestand 2005 Ausgleichsmaßnahmen: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der B20
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Neutral Auswirkungen: Zunahme des Verkehres gegenüber Bestand 2005. Irrelevante Entlastung Lärmsituaion der B20 durch ÖV Maßnahmen, Tagsüber erkennbare Zusatzbelastung der Bahnanrainer. Ausgleichsmaßnahmen: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der B20 und an der Bahn
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: Entlastung der Anrainer an der bestehenden B20. In Summe Verringerung der durch Lärm belasteten Personen. Ausgleichsmaßnahmen: Einhausungen und Lärmschutzwände an der Schnellstraße
Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: Entlastung der Anrainer an der bestehenden B20. In Summe Verringerung der durch Lärm belasteten Personen. Irrelevante Entlastung Lärmsituation der B20 durch ÖV Maßnahmen, Tagsüber erkennbare Zusatzbelastung der Bahnanrainer. Ausgleichsmaßnahmen: Einhausungen und Lärmschutzwände an der Schnellstraße. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der Bahn.
Tabelle 109: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Lärm
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3.3.3.2 Luft
Kriterien
Die Errichtung von Verkehrsbauwerken bzw. die Durchführung von verkehrswirksamen Maßnahmen
führt in der Regel zu Verkehrsverlagerungen, die hinsichtlich der Immissionssituation zu Entlastungen
oder auch zu zusätzlichen Belastungen entlang von Ortsdurchfahrten bzw. in Wohngebieten
(Siedlungsränder, Einzelobjekte) führen können.
Aus Sicht des Immissionsschutzes (Humanschutz) sind bei Straßenprojekten Stickstoffoxide und
Partikel PM 10 als jene Schadstoffparameter anzusehen, die eine eingehende Betrachtungsweise
erfordern. Jene anderen Schadstoffe, für die eine gesetzliche Immissionsbegrenzung besteht, sind
entweder hinsichtlich der Kfz-Emissionen nicht von Bedeutung (SO2, Benzol, BaP) oder die
Immissionsbelastung ist so gering, dass Grenzwertüberschreitungen jedenfalls auszuschließen sind
(CO). In diesem Sinne werden bei der Alternativenbewertung für das Schutzgut Luft nur die
Schadstoffe NOx und Partikel PM 10 behandelt.
Folgende Kriterien und Indikatoren wurden bei der Alternativenprüfung zur Beschreibung der
Projektwirkung herangezogen:
Kriterium Indikator
Immissionszusatzbelastung Ausmaß der NO2- und der PM 10-Zusatzbelastung in Wohn-gebieten (Ortszentren und Siedlungsränder), ausgewählte Immissionspunkte
Entlastung Ortsgebiete Emissionsänderung in Ortsgebieten (Ortsdurchfahrten) des Untersuchungsraumes im Vergleich zum Referenzplanfall (Bestandsnetz 2020), Summenwert
Methodik
Für die Bewertung der Indikatoren wurde zum einen eine Emissionsanalyse für den Untersuchungsraum
durchgeführt, in der die streckenbezogenen verkehrsbedingten Emissionen berechnet wurden. Zum
anderen erfolgte auf Basis der Emissionsgrößen eine Ausbreitungsrechnung, um die Auswirkungen auf
die Immissionssituation beurteilen zu können.
Eingangsgrößen für die Berechnung der verkehrsbedingten Emissionen sind für den KFZ-Verkehr die
spezifischen KFZ-Emissionen (Emissionsfaktoren), Kenngrößen der Straßeninfrastruktur und des
Verkehrs (LKW-Anteil, Annahmen zu durchschnittlichen streckenbezogenen Fahrgeschwindigkeiten)
sowie die Streckenlängen. Straßenlängsneigungen wurden nicht berücksichtigt.
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Als Grundlage für die verkehrlichen Ausgangsdaten dienten die Verkehrsstärken des DTVw inklusive der
Anteile für schwere Nutzfahrzeuge für die jeweiligen Alternativen. Die mittleren Fahrgeschwindigkeiten
wurden entsprechend den örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Streckenabschnitts geschätzt bzw. die
derzeit geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen angepasst. Für die Schnellstraßenabschnitte der
beiden Planfälle mit Schnellstraße wurde von einer Verkehrsgeschwindigkeit von 130 km/h
ausgegangen.
Die Emissionsfaktoren für die zu untersuchenden Parameter wurden dem Handbuch der
Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Version 2.1 (Umweltbundesamt Wien, Februar 2004)
entnommen. Um die Partikelemissionen durch Straßenbelags-, Brems- und Reifenabrieb sowie
Wiederaufwirbelung zu berücksichtigen, werden die Emissionsfaktoren des Handbuches, die nur die
Emissionen aus dem Verbrennungsmotor beinhalten, mit einem Aufschlagfaktor versehen. Aus
Literaturdaten lässt sich für das Bezugsjahr 2020 ein Aufschlagfaktor 4 für die Gesamtpartikelemissionen
ableiten.
Als klimarelevante Treibhausgase im Rahmen des Kyoto-Protokolls sind für den Sektor Verkehr die
Parameter Kohlendioxid, Methan und Lachgas mit ihren CO2-Äquivalentfaktoren für den
Betrachtungszeitraum von 100 Jahren zu berücksichtigen.
Für die Berechnung der Motoremissionen von Diesellokomotiven wurde auf einen Beitrag von Sorensen
(1999) zurückgegriffen, in dem Emissionsfaktoren und Angaben zu Berechnungsmethoden von
Motoremissionen für den Güter- und Personentransport auf der Schiene enthalten sind.
Die Abschätzungen der Auswirkungen auf die Immissionssituation erfolgten mit dem Ausbreitungsmodell
SELMAGIS (Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co.KG, Karlsruhe). Die Berechnungen wurden für das
Untersuchungsgebiet mit einem sehr groben Raster mit einer numerischen Auflösung der
Immissionsaufpunkte von 100 x 100 m horizontal durchgeführt. Für die Modellrechnungen wurden
meteorologische Messdaten aus St.Pölten herangezogen.
Auf Basis der modellierten Immissionsgrößen wurden die verkehrsbedingten Immissionsbelastungen für
den NO2-Jahresmittelwert (JMW) und den maximalen PM10-Tagesmittelwert (TMW) abgeschätzt. Die
Immissionsmodellierungen wurden für die einzelnen Alternativen durchgeführt und die Ergebnisse für die
Zusatzbelastung zum NO2-JMW und den PM 10-TMWmax im Vergleich zur Null-Alternative ermittelt. Für
die Beurteilungen der Auswirkungen der einzelnen Alternativen wurden exemplarisch 16 Aufpunkte
ausgewählt, die die Änderung der Immissionssituation in Wohngebieten in den Ortszentren, aber auch an
Siedlungsrändern repräsentieren.
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Bewertung der Alternativen
Je nach Alternative ergeben sich durch Änderungen in den Verkehrsströmen im Vergleich zum Null-
Planfall Zusatzbelastungen aber auch Entlastungen entlang der einzelnen Straßenzüge und in den
Ortsgebieten.
Hinsichtlich des Indikators NO2-JMW Zusatzbelastung sind bei der Null-Alternative mit ÖV-Ausbau
insgesamt keine relevanten Veränderungen zu erwarten. Die Alternativen Schnellstraßen mit und ohne
ÖV-Ausbau bewirken vor allem Entlastungen der Ortskerne entlang der B 20 (St.Georgen, Wilhelmsburg,
Göblasbruck) sowie in Spratzern und Eggendorf. Die Verbesserung der verkehrsbedingten
Immissionsbelastung beträgt hier bis zu etwa 10% im Vergleich zur Null-Alternative. Ortschaften und
Siedlungsränder südlich und südwestlich des Knotens A1/S33 werden allerdings geringfügig zusätzlich
belastet, wobei das Ausmaß der Zusatzbelastung im Bereich der Irrelevanzschwelle von 3% des JMW-
Grenzwertes liegt. Aufgrund der Bestandssituation - die NO2-Grundbelastung befindet sich auf einem
mittleren Niveau - sind Grenzwertüberschreitungen bei Wohnanrainern auszuschließen. Durch
entsprechende Maßnahmen wie z.B. Optimierung der Trassenlage, Errichtung von Immissions-
schutzpflanzungen bzw. -wände können die Zusatzbelastungen noch reduziert werden. Für die
Schnellstraßenalternative gilt, dass der ÖV-Ausbau Planfall tendenziell etwas besser abschneidet, wobei
der Unterschied jedoch nicht relevant ist.
Auch für den Indikator PM 10-TMW Zusatzbelastung sind bei den Null-Alternativen keine oder nur
marginale Veränderungen zu erwarten. Geringfügige Verbesserungen der Immissionssituation ergeben
sich bei den Alternativen "Schnellstraße" wiederum in den Ortsdurchfahrten entlang der B 20. Die zu
erwartenden PM 10-Zusatzbelastungen in den Ortschaften und an den Siedlungsrändern südlich und
südwestlich des Knotens A1/S33 sind irrelevant gering. Auch hier gilt, dass der ÖV-Ausbau Planfall
tendenziell etwas besser abschneidet als der Planfall ohne ÖV-Ausbau.
Neben der Betrachtung der Immissionssituation in einzelnen ausgewählten Aufpunkten können als
zusätzlicher Indikator für die Entlastungswirkung auch die KFZ-Emissionen in den Ortsgebieten
herangezogen werden. Dieser Indikator stellt eine summarische Größe für die Entlastungswirkung in den
Ortsgebieten im gesamten Untersuchungsgebiet dar. Hinsichtlich dieses Indikators zeigen die Null
Alternativen keine relevante Wirkung. Im Gegensatz dazu bewirken die Alternativen "Schnellstraße"
Verbesserungen bei der Bilanz der Verkehrsemissionen in den Ortsgebieten von etwa 20% im Vergleich
zur Null-Alternative.
Unter Berücksichtigung der drei Kriterien ergeben sich die in der nachstehenden Tabelle dargestellten
Bewertungen.
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Planfall M IV-Sze nario ÖV-Szenario
Planfall 1 Null-A lternative Null-A lternative
Planfall 2 Null-A lternative ÖV-Ausbau
Planfall 3 Schnellstraße Null-A lternative
Planfall 4 Schnellstraße ÖV-Ausbau
Orts gebie teNO2-JM W PM 10-TM WEntlas tungIm m iss ionsbe las tung
Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: keine Änderungen Maßnahmen: keine
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Neutral Auswirkungen: • tendenzielle Verbesserung bei Immissionszusatz-
belastung und Emissionsbilanz, allerdings sind die Auswirkungen nur irrelevant gering.
Maßnahmen: keine
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: • deutliche Entlastungseffekte entlang der B 20 • geringfügige Zusatzbelastungen im Bereich von
Siedlungsrändern und in Ortschaften Maßnahmen:
• Trassenoptimierung • Imissionsschutzmaßnahmen • Monitoring: Auswertung der Messdaten bestehender
Luftgütemessstelle
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Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: • deutliche Entlastungseffekte entlang der B 20 • geringfügige Zusatzbelastungen im Bereich von
Siedlungsrändern und in Ortschaften südlich/südwestlich des Knotens A1/A22, durch Trassenoptimerierung und Immissionsschutzmaßnahmen minimierbar.
• minimale Vorteile im Vergleich zu Planfall 3 Maßnahmen:
• Trassenoptimierung • Imissionsschutzmaßnahmen • Monitoring: Auswertung der Messdaten bestehender
Luftgütemessstelle
Tabelle 110:Bewertung der Alternativen in Bezug auf die Immissionssituation und die Emissionsentlastung in Ortsgebieten
3.3.3.3 Klima
Durch die Steigerung der Gesamtfahrleistung im Vergleich zum Nullplanfall ist bei den Schnellstraße-
Alternativen mit einer Zunahme der Emissionen an klimarelevanten Spurengasen im Untersuchungsraum
von etwa 10% zu rechnen. Die ÖV+-Alternative unterscheidet sich dabei nicht vom ÖV 0-Planfall, da das
ÖV+-Szenario für die Fahrplanverdichtung auf der ÖBB-Strecke St.Pölten - Traisen weiterhin diesel-
betriebene Lokomotiven bzw. Triebwägen vorsieht.
Für das Schutzgut Klima erfolgt eine Bilanzierung der klimarelevanten Spurengase.
Folgendes Kriterium und Indikatoren wurden bei der Alternativenprüfung zur Beschreibung der
Projektwirkung herangezogen:
Kriterium Indikator
Klimarelevante Spurengase Emissionsbilanz der klimarelevanten Spurengase im Untersuchungsraum im Vergleich zum Referenzplanfall (Bestandsnetz 2020)
Grundsätzlich ist die Erstellung einer CO2-Bilanz für ein relativ kleines Untersuchungsgebiet als
problematisch anzusehen, da aufgrund der unterschiedlicher räumlicher Entwicklungsszenarien
großräumige Verkehrsverlagerungen nicht auszuschließen sind, die unweigerlich zu einer Verzerrung der
CO2-Bilanz führen. Bei Wahl eines größeren Untersuchungsraumes - wie er bei so globalen
Fragestellungen wie der Klimarelevanz anzunehmen wäre - würden sich Unterschiede vermutlich
weitgehend ausgleichen.
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Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: • keine Änderungen
Maßnahmen: keine
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Neutral Auswirkungen: • keine Änderung, CO2-Einsparung durch Verlagerung auf
die Schiene wird durch zusätzlichen Diesellok-Betrieb auf der Strecke St.Pölten - Traisen nahezu kompensiert.
Maßnahmen: keine
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Geringe Verschlechterung
Auswirkungen: • geringfügige Zunahme der CO2-Emissionen im
betrachteten Netz Maßnahmen: keine
Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Geringe Verschlechterung
Auswirkungen: • geringfügige Zunahme der CO2-Emissionen im
betrachteten Netz • CO2-Einsparung durch Verlagerung auf die Schiene wird
durch zusätzlichen Diesellok-Betrieb auf der Strecke St.Pölten - Traisen nahezu kompensiert
Maßnahmen: keine
Tabelle 111:Beurteilung anhand der CO2-Emissionsbilanz im Untersuchungsraum
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3.3.3.4 Naturraum und Ökologie
3.3.3.4.1 Naturschutzrechtliche Festlegungen
Es gibt für das untersuchte Gebiet keinerlei naturschutzrechtlichen Festlegungen. Lediglich die
überörtliche Raumplanung hat im Untersuchungsraum eine Zweckwidmung für einzelne Zonen
festgelegt, die aber keine rechtliche Verbindlichkeit besitzen.
3.3.3.4.2 Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume
Raumwiderstand, Sensibilität
Im Flussraum der Traisen finden wir Biotopflächen mit hoher naturschutzfachlicher Qualität vor allem im
Nahbereich des Gewässers (Bereiche Ochsenburg bis Reith und Wilhelmsburg – Süd bis Bahnhof
Rotheau). Hier treffen neben einer hohen Biotopdichte- auch die Festlegungen des Gewässerschutzes
und der Raumordnung ihre Schutzkategorien. Details sind der Karte „Raumwiderstand Ökologie und
Naturschutz“ zu entnehmen.
In den Abschnitten des Untersuchungsraums, die die Flyschzone durchqueren, steigt die Biotopdichte vor
allem in den kleinstrukturierten Kulturlandschaftsausschnitten deutlich an: Vor allem die strukturreichen
Streuobst- und Weidelandschaften sowie kleinräumig extensiv genutztes Grünland in hoher Verzahnung
mit den Waldresten, eben die typischen Komplexlandschaften dieses Gebietsausschnittes, erreichen hier
hohe Bewertungszahlen auf den links- und rechtsufrigen Rücken zwischen den Einschnitten
(Windschnur, Rametzberg, Altenburg oder die Umgebung des Buchberges)
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Raumwiderstand – TIERE, PFLANZEN, LEBENSRÄUME, WILDÖKOLOGIE
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine Flächen ohne oder mit nur untergeordneter Bedeutung/Attraktivität als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Abbauflächen, Fichtenforste sowie Biotopflächen mit geringer Wertigkeit für das Gebiet. Ein Verbrauch kann ersetzt werden.
mäßig
Flächen mit mäßiger Bedeutung/Attraktivität als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Wiesen-, Weiden und Waldbestände, deren Ausstattung nur mäßige Bedeutung für die Landschaft hat. Sie tragen zwar zum Erscheinungsbild und Strukturierung der Landschaft bei, ihr Verlust kann jedoch durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden.
mittel Flächen mit mittlerer Bedeutung/Attraktivität als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Großflächigere Wiesen-, Weiden und Waldbestände, die zu Strukturierung und Funktionsgefüge der Landschaft beitragen, deren Verlust jedoch durch geeignete Maßnahmen rasch kompensiert werden kann.
hoch
Flächen mit hoher Bedeutung/Attraktivität als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Weiden-, Wiesen-, Wald- und Heckenkomplexe der mittelstrukturierten, traditionell genutzten bäuerlichen Kulturlandschaft (vor allem Obstbaumwiesen, Heckenlandschaften und magere Wiesen und Weiden) im Süden des Bearbeitungsgebietes. Ein Verlust dieser Flächen beeinflusst die Artenausstattung der umliegenden Landschaftskomplexe vorübergehend negativ und ist durch geeignete Maßnahmen mittel- bis langfristig auszugleichen.
sehr hoch
Flächen mit sehr hoher Bedeutung/Attraktivität als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Lineare Strukturelemente und Gehölzinseln als naturschutzfachlich bedeutsames ökologisches Gerüst der intensiv bewirtschafteten Agrarlandschaft im Norden des Gebietes (Kriterium Seltenheit). Uferbegleitende Gehölze sowie hochwertige alte, gut verzahnte Wald- und Obstwiesenbestände der kleinstrukturierten Komplexlandschaft im Süden. Ein Verlust dieser Flächen wirkt sich sehr negativ auf die Landschaftsstruktur aus, geeignete Ausgleichsmaßnahmen können nur sehr langfristig wirken, mittelfristig verschmälert sich das Artenspektrum (Verinselungseffekte).
Tabelle 112: Bewertungsschema Raumwiderstände Tiere, Pflanzen, Lebensräume, Wildökologie
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Abbildung 83: Raumwiderstände Ökologie und Naturschutz
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Bewertung der Alternativen
Durch die untrennbare Verbindung der Wildökologie mit Lebensräumen und Biotopflächen einer
Landschaft wird dieser Fachbereich in Kombination mit dem Kapitel „Tiere, Pflanzen und Lebensräume“
behandelt.
Der Untersuchungsraum ist durch unterschiedliche Ausprägungen bezüglich Biotop- und Strukturvielfalt
gekennzeichnet. Diese Unterschiede begründen sich in den konträren Nutzungen der Landschaft sowie
den topografischen Voraussetzungen des Gebietes. Während der nördliche Teil durch intensive,
strukturarme Anbauflächen gekennzeichnet ist, befinden sich im Süden reich strukturierte Weide- und
Wiesenlandschaften. Diese sind durch die verschiedensten Biotopkomplexe der Kulturlandschaft geprägt.
Im gesamten Untersuchungsgebiet gibt es Wildvorkommen. Vor allem die Ackerflächen im Norden stellen
wichtige Äsungsflächen dar, Waldreste und größere Flurgehölze dienen als Einstand. Für
Wildpopulationen ist der ungestörte Wechsel zwischen Einstand und Äsungsgebieten von großer
Bedeutung.
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0 2020, Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Bei Beibehaltung des Status quo, Planfall 1, werden die künftigen Auswirkungen auf Tierwelt und
Wildökologie stark von der Zunahme des MIV abhängig sein. Im Falle gleich bleibender
Verkehrsfrequenz sind kaum Änderungen des derzeitigen Zustandes für die Tierökologie zu erwarten.
Pflanzen sind von der Verkehrsfrequenz weitgehend unabhängig und deshalb in ihrer Entwicklung nicht
beeinträchtigt. Das Ansteigen des MIV in den nächsten Jahren (Annahme) wird sich auf die
Tierpopulationen mit erhöhten Fallwildzahlen auswirken.
Durch die nur geringen Veränderungen, die sich im Untersuchungsraum bei Beibehaltung des Status quo
ergeben, kann davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung bereits vorhandener (meist junger)
Begleitgehölze ungestört weitergehen kann. Vor allem die intensiv genutzte und wenig strukturierte
Agrarlandschaft im Norden des Untersuchungsgebietes würde von diese zusätzlichen Strukturelementen
profitieren. Sie können sich auch als Deckungsflächen auch auf die vorhandenen Wildbestände und
andere Tiergruppen (z.B. Avifauna) des Gebietes positiv auswirken.
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Ein Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel Planfall 2 (insbesondere der Bahnstrecke) hat nur geringe
Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenbestände. Die Wildpopulationen und andere im Gebiet
vorkommende Tierarten könnten vom Rückgang des MIV profitieren, der durch die
Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Verkehr zu erwarten ist (Sinken der Fallwildzahlen).
Planfall 3 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV 0 2020
Der Bau einer Schnellstraße Planfall 3 wirkt sich am stärksten auf das Untersuchungsgebiet aus. Vor
allem der Verlust einzelner Biotopflächen im Nordteil, die Störung vorhandener Biotopkomplexen im reich
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strukturierten Süden sowie die zusätzliche Barrierewirkung der Trasse beeinträchtigen das
Wirkungsgefüge im Landschaftsraum. Der Verlust der vereinzelt vorkommenden Biotopflächen im Norden
des Gebietes würde den Trend zur Biotop- und Strukturverarmung weiter fortsetzen. Diese Verluste sind
allerdings durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Die Durchschneidung des
Untersuchungsraumes durch eine weitere Straße stellt eine zusätzliche Barriere für die Wildtiere dar und
beeinträchtigt ihren Wechsel zwischen Einstand und Äsungsflächen. Durch geeignete
Ausgleichsmaßnahmen wie Grünbrücken und Wilddurchlässe in ausreichender Anzahl kann diesem
Problem wirksam begegnet werden.
Planfall 4 - MIV SCHNELLSTRASSE / ÖV + 2020
Die Kombination der Planfälle 2 und 3 führt wie bereits in Planfall 3 angegeben, zur Zerschneidung der
Landschaft sowie zum Biotopverlust durch die Neuanlage der Straße. Die voraussichtliche Entlastung der
lokalen Straße kann aber einen Rückgang der Fallwildzahlen bewirken.
Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
neutral Auswirkungen: • Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Begleitgehölze
(Strukturelemente, Deckungsflächen) • Erhöhte Fallwildzahlen Maßnahmen: • keine
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
neutral Auswirkungen: • weniger Fallwild durch Rückgang des MIV Maßnahmen: • keine
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Deutliche Verschlechterung
Auswirkungen: • Verlust einzelner Biotopflächen im Nordteil • Störung vorhandener Biotopkomplexe im Süden • zusätzliche Barrierewirkung der Trasse • zusätzliche Barriere für Wild Maßnahmen: • auf eine großzügige Durchlässigkeit des
Untersuchungsraums miteinplanen • Errichtung von Grünbrücken bzw. Wilddurchlässen • Großflächige Wiederbepflanzung als Kompensation für die
vorwiegend betroffenen Puffer- und Schutzgehölze
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Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Deutliche Verschlechterung
Auswirkungen: • Verlust einzelner Biotopflächen im Nordteil • Störung vorhandener Biotopkomplexe im Süden • zusätzliche Barrierewirkung der Trasse • zusätzliche Barriere für Wild Maßnahmen: • auf eine großzügige Durchlässigkeit des
Untersuchungsraums miteinplanen • Errichtung von Grünbrücken bzw. Wilddurchlässen • Großflächige Wiederbepflanzung als Kompensation für die
vorwiegend betroffenen Puffer- und Schutzgehölze
Tabelle 113: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Tiere Pflanzen und Lebensräume sowie Wildökologie
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3.3.3.5 Wasser
Allgemeines und Raumwiderstände
Die Errichtung eines Verkehrsträgers bringt verschiedene Auswirkungen auf Raum und Umwelt mit sich.
Auf Basis der Ermittlung der Grundlagen für die einzelnen Schutz- und Sachgüter werden
Entwicklungsperspektiven und zu beachtende Aspekte dargestellt. Diese sind für das Grundwasser die
Grundwassernutzung und der Erhalt und die Sicherung der Grundwasserqualität. Für den Bereich
Hydrologie und Oberflächengewässer sind dies die HW-Abflussräume und ausgeführte bzw. geplante
HW-Schutzmaßnahmen.
Raumwiderstände werden auf Basis der Bestandsanalysen und der Entwicklungsperspektiven definiert.
Die einzelnen Auswirkungen werden für jeden Fachbereich bewertet.
Diese Beurteilung (5-stufig) wird in der Karte „Raumwiderstände“ farblich mit grün/gelb/orange/rot/violett
dargestellt. Je nach Indikator wird die Bewertung mittels Abstandsregel quantitativ oder qualitativ
ermittelt.
Die wesentlichen Raumwiderstände (Stufe 4 und 5) liegen bei
o Grundwasser:
• Grundwasserschutzgebiete und Schongebiete
• Nahbereich zu bestehenden Wasserversorgungsbauwerken
• Rechtliche und technische Grundlagen und Auswirkungen, sowie die damit verbundenen
Kosten begründen diese Raumwiderstände.
o Hydrologie und Oberflächengewässer:
• Entlangführung innerhalb HW-Abflussraum
• Nahbereich zu bestehenden Wasserbauten
Grundwasser
Die wesentlichen Entwicklungsperspektiven liegen im Bereich der Grundwassernutzung bzw. dem Erhalt
und der Sicherung der Grundwasserqualität. Besonders zu erwähnen sind auch die Schutz- und
Schongebiete, die zum Großteil mit den Trinkwasserentnahmestellen korrelieren. In den
Grundwasserschutzgebieten sind dabei die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in
Wasserschutzgebieten (RiStWag 2002) zu beachten.
Die maßgeblichen Raumwiderstände sind die Trinkwasserentnahmestellen und ihre Schutzgebiete und
die Schongebiete und punktuelle bzw. lineare wesentliche/größere Wasserversorgungsbauwerke
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aufgrund der möglichen Beeinträchtigung der Wasserqualität (Bau, Betrieb, Störfall) und auch der
Quantität bzw. der Grundwasserspiegellagen (Trassentieflage).
Ziele sind die Erhaltung der Qualität und Quantität des Grundwassers bzw. die Erhaltung bestehender
Anlagen und die Vermeidung von Spiegellagenänderungen. Vorhandene Rechte sind möglichst zu
belassen, ansonsten ersatzweise wieder herzustellen.
Raumwiderstand – GRUNDWASSER
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine -
mäßig Erweitertes GW-Schutzgebiet mit bindiger Deckschichte - Trasse Hochlage
GW-Schongebiet mit bindiger Deckschichte – Trasse Hochlage
mittel
Erweitertes GW-Schutzgebiet ohne bindiger Deckschichte - Trasse Hochlage
Erweitertes GW-Schutzgebiet mit bindiger Deckschichte - Trasse Tieflage, > 60d
GW-Schongebiet ohne bindiger Deckschichte – Trasse Hochlage
GW-Schongebiet mit bindiger Deckschichte – Trasse Tieflage, geringe Länge
Lineare Wasserversorgungsbauwerke – Abstand > 10m
hoch
Engeres GW-Schutzgebiet
Erweitertes GW-Schutzgebiet ohne bindige Deckschichte - Trasse Tieflage
Erweitertes GW-Schutzgebiet mit bindiger Deckschichte - Trasse Tieflage, < 60d
GW-Schongebiet ohne bindiger Deckschichte – Trasse Tieflage
GW-Schongebiet mit bindiger Deckschichte – Trasse Tieflage, große Länge
Lineare Wasserversorgungsbauwerke – Abstand < 10m
sehr hoch Fassungszone von Brunnenanlagen bzw. punktuelle Wasserversorgungsbauwerke
Tabelle 114: Bewertungsschema Raumwiderstände Grundwasser
Hydrologie und Oberflächengewässer
Die Entwicklungsperspektiven im Bereich der Oberflächengewässer richten sich generell nach den
vorhandenen und durch die Wasserrahmenrichtlinie aktuell vorgegebenen allgemeinen Bestimmungen,
vor allem im Bereich Ökologie (Verschlechterungsverbot bzw. Verbesserungsgebot und Erhalt
vorhandener Biotope), sowie speziell nach den von der Abt. WA3 Wasserbau des Amtes der NÖ
Landesregierung bekannt gegebenen zukünftigen Maßnahmen (z.B. Gerinneaufweitungen, HW-
Schutzdämme).
Die maßgeblichen Raumwiderstände sind die Hochwasserabflussräume durch eine mögliche
Beeinträchtigung des Retentionsvolumens (Minderung des Hochwasserschutzes) und der Spiegellagen
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und die maßgebenden Wasserbauten (Traisentalsammelkanal inkl. Sonderbauwerke, Wehre,
Wasserkraftanlagen, Wiener Hochquellenleitung) durch einen möglichen hohen technischen Aufwand
und damit verbundene Kosten. Einen Spezialfall stellen die Grundwasserteiche dar.
Ziele sind die Erhaltung von Retentionsräumen / Hochwasserabflussräumen und die Gewährleistung von
Sicherheitsabständen / Entwicklungsräumen für bestehende Anlagen (Wasserbauten, regulierte
Fließgewässer lt. WRRL). Die HW-Abfluss- bzw. Retentionsräume der Traisen und ihrer Zubringerbäche
sollen nach Möglichkeit freigehalten werden, weil ansonsten – bei dortiger Entlangführung von Trassen –
aufwendige Kompensationsmaßnahmen erforderlich werden (hoher bzw. großer Raumwiderstand). Im
Falle von Querungen des Hochwasserabflussräume durch Trassen sollen einengende Barrieren an der
Traisen, an den Zubringern und auch in den Trockentälern möglichst vermieden werden, um das
Abflussgeschehen nicht zu behindern. Dies bedeutet entsprechend dimensionierte Brücken (ggf.
Talübergänge) mit Gewährleistung der hydraulischen und ökologischen Durchgängigkeit (auch im
Gewässerumfeld).
Im Untersuchungsraum sind etliche Hochwasserschutzmaßnahmen an der Traisen in Ausführung bzw.
geplant
Hinsichtlich der Zubringerbäche zur Traisen besteht die Zielvorstellung durch Retentionsmaßnahmen die
Hochwasserspitzen in der Traisen zu dämpfen. Diesbezüglich läuft eine konkrete Studie für den
Kreisbach bei Wilhelmsburg.
Auch bezüglich der sog. „Trockentäler“ links der Traisen zwischen Wilhelmsburg und St. Pölten sind im
Zusammenhang mit querenden Trassen Synergieeffekte möglich, indem Straßendämme auch für
Retentionsmaßnahmen ausgebildet werden können und somit ein Hochwasserschutz für die
unterliegenden Siedlungsräume erreicht werden kann.
Bezüglich der Werksbäche an der Traisen ist zu berücksichtigen, dass diese verschiedene
Zubringerbäche aufnehmen (= verbesserte Wasserführung zur Wasserkraftnutzung) und zusätzlich
Hochwasserentlastungen vorhanden sind, um eine Überlastung der Werksbäche bei Hochwasser in den
Zubringern zu verhindern. Zusätzliche Einleitungen von Straßenentwässerungen oder von –
trassenbedingt – konzentrierten Außengebietswässern in diese Werksbäche (direkt oder im Wege der
erwähnten Zubringerbäche) würden allerdings gemäß §17 WRG 1959 einen diesbezüglichen Beitrag zur
Werksbacherhaltung inkl. Kontrolle und Wartung auslösen, abgesehen von der dann entstehenden
Parteienstellung der Konsensträger im wasserrechtlichen Verfahren. Es sollten daher zusätzliche
Einleitungen in diese Werksbäche möglichst vermieden werden oder – wenn dies unvermeidbar oder
kostenmäßig (= gesonderte Ableitungen direkt in die Traisen) nicht vertretbar ist – entsprechend
umfangreiche Retentionen vorgesehen werden. Als Alternative ist auch die Retention mit anschließender
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Versickerung von Straßenwässern möglich, sofern der Untergrund sickerfähig ist und keine direkte
Beeinflussung von Wassergewinnungen erfolgt.
Raumwiderstand – HYDROLOGIE UND OBERFLÄCHENGEWÄSSER
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine -
mäßig
Innerhalb HW-Abflussraum querend
Zum regulierten Oberflächengewässer inkl. Werksbäche – Abstand > 50m
Punktuelle Wasserbauten, Wehre, Wasserkraftanlagen, Regenentlastungen TSK – Abstand > 10m
Lineare Wasserbauten, TSK, Wr. Hochquellwasserleitung, HW-Dämme – Abstand > 10m
mittel Innerhalb HW-Abflussraum querend
Zum regulierten Oberflächengewässer inkl. Werksbäche – Abstand < 50m
hoch
Innerhalb HW-Abflussraum entlangführend
Punktuelle Wasserbauten, Wehre, Wasserkraftanlagen, Regenentlastungen TSK – Abstand < 10m
Lineare Wasserbauten, TSK, Wr. Hochquellwasserleitung, HW-Dämme – Abstand < 10m
sehr hoch -
Tabelle 115: Bewertungsschema Raumwiderstände Oberflächengewässer
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Abbildung 84: Raumwiderstände Wasser
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3.3.3.5.1 Grundwasser
Bewertung der Alternativen:
Verkehrsbauwerke können folgende Eingriffe in das Grundwasserregime hervorrufen:
o Quantitative und qualitative Eingriffe während der Errichtung von Bauwerksteilen (wesentliche
Wasserhaltungsmaßnahmen für Unterführungen, Brückenfundamente, Tunnel, bzw. Versickerung
von Baustellenwässern) in Grundwasserkörpern. Die Auswirkungen betreffen die vorübergehende
Absenkung der Grundwasserspiegel mit möglicher Schädigung benachbarter Wassernutzungen
bzw. Verunreinigung des Grundwassers während der Bauarbeiten.
o Quantitative Eingriffe durch den Bestand von Bauwerksteilen (Unterführungen,
Brückenfundamente, Tunnel). Die dadurch verursachten Auswirkungsmöglichkeiten reichen von
der Trennung von zusammenhängenden Grundwasserkörpern und in weiterer Folge der
Veränderung der Grundwasserspiegel (Aufhöhung im Zuströmbereich, Absenkung im
Abströmbereich) bis zur Abtrennung einer Grundwasserressource von deren Einzugsgebiet.
o Quantitative Eingriffe durch Versiegelung. Die für einen Teil der Grundwasserneubildung
erforderliche Versickerung von Niederschlagswässern in das Grundwasser wird durch die
Versiegelung der Verkehrsfläche und die Ableitung der darauf anfallenden Niederschlagswässer
in Oberflächengewässer reduziert.
o Qualitative Eingriffe durch Versickerung. Niederschlagswässer, die auf der Verkehrsfläche
auftreffen, gesammelt und in das Grundwasser versickert werden, können Verunreinigungen (von
Abriebstoffen und Auftaumitteln bis hin zu flüssigen Gefahrenstoffen im Fall des Austritts bei
Unfällen) enthalten und damit eine qualitative Beeinträchtigung der Grundwasserressourcen
hervorrufen.
Im Rahmen der Planung von Verkehrsbauwerken werden Maßnahmen vorgesehen, welche die
beschriebenen Beeinträchtigungen verhindern bzw. vermindern:
o Quantitative Eingriffe in Grundwasserkörper während der Errichtung unterirdischer Bauwerke
werden durch besondere Wasserhaltungsmaßnahmen in geschlossenen Systemen mit
Rückversickerung vermieden. Qualitative Eingriffe während der Errichtung von
Verkehrsbauwerken werden dadurch vermieden, dass die entsprechenden
Reinigungsmaßnahmen bereits vor Beginn der Bauarbeiten errichtet werden.
o Quantitative Eingriffe in Grundwasserkörper durch die Errichtung unterirdischer Bauwerke werden
durch die Wiederherstellung der ursprünglichen Grundwasserwegigkeiten mittels Kiespackungen
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oder Düker ausgeglichen. Die beschriebenen Maßnahmen verhindern eine nachhaltige
quantitative Beeinträchtigung des Grundwasserregimes.
o Quantitative Eingriffe durch Versiegelung werden in Bereichen, in welchen dies der Bodenaufbau
zulässt, durch die Versickerung der zuvor gereinigten Wässer in das Grundwasser minimiert.
Diese Maßnahme erfordert Flächen für entsprechende Versickerungsanlagen (Versitzbecken).
o Qualitative Eingriffe durch die Versickerung verunreinigter Niederschlagswässer werden durch
entsprechende Gestaltung des Aufbaus der Sohlen und Böschungen der Versickerungsanlagen
vermieden. Infolge der Bodenpassage erfolgt eine mechanische und mikrobielle Reinigung der
Sickerwässer. Für den Fall des Austritts wassergefährdender Flüssigkeiten auf den
Verkehrsflächen bieten die Straßenentwässerungsanlagen, die Versickerungsanlagen und die
Bodenschichten unterhalb der Sohle der Versickerungsanlagen ein ausreichendes
Retentionsvolumen für Schadstoffe, um diese vor dem Eindringen in das Grundwasser entfernen
zu können.
Im konkreten Untersuchungsbereich des Traisen- und Gölsentales bestehen aufgrund des
Bodenaufbaues mit geringmächtigen Deckschichten bzw. mit darunter anstehenden gut durchlässigen
Schotterkörpern Möglichkeiten, die Niederschlagswässer von Verkehrsbauwerken mit vertretbarem
Flächenaufwand in das Grundwasser zu versickern. Auch alle anderen beschriebenen Maßnahmen
können mit vertretbarem Aufwand durchgeführt werden. Allerdings sind die Schutz- und Schongebiete zu
berücksichtigen, für die sowohl in der Bauphase als auch in der Betriebsphase umfangreiche
Schutzmaßnahmen für die Planfälle 3 und 4 erforderlich sind.
Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: Keine Veränderungen gegenüber dem Bestand Maßnahmen: Aufgrund der Belassung des Ist-Zustandes sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Neutral Auswirkungen: Keine Eingriffe in den Grundwasserhaushalt Maßnahmen: Aufgrund der Belassung des Ist-Zustandes sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich
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Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: Eingriffe in den Grundwasserhaushalt Maßnahmen: Schutz- und Reinigungsmaßnahmen Monitoring: Beobachtung der GW-Qualität an bestehenden GW-Messstellen
Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Neutral Auswirkungen: Eingriffe in den Grundwasserhaushalt Maßnahmen: Schutz- und Reinigungsmaßnahmen Monitoring: Beobachtung der GW-Qualität an bestehenden GW-Messstellen
Tabelle 116: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Grundwasser
3.3.3.5.2 Oberflächenwasser
Bewertung der Alternativen:
Verkehrsbauwerke können folgende Eingriffe in den Oberflächenwasserhaushalt verursachen:
o Quantitative Eingriffe infolge der konzentrierten Einleitung von Niederschlagswässern, die auf den
Verkehrsflächen anfallen.
o Quantitative Eingriffe bei Gewässerquerungen infolge Einbauten in den Abflussquerschnitten von
Oberflächengewässern.
o Qualitative Eingriffe infolge der Einleitung von Schadstoffen über die Straßenentwässerung.
Im Rahmen der Planung von Verkehrsbauwerken werden Maßnahmen vorgesehen, welche die
beschriebenen Beeinträchtigungen verhindern bzw. vermindern:
o Quantitative Eingriffe in das Oberflächengewässerregime werden durch entsprechende
Retentionsanlagen und damit verbundenen Drosselungen der Einleitungen in die Vorfluter hintan
gehalten. Durch den Umstand, dass die Abflussdrosseln in der Regel auf jene Abflüsse ausgelegt
werden, die dem Bestandsabfluss (ohne Projekt) entsprechen, erfolgt bei größeren Abflüssen im
Rahmen intensiver Niederschlagsereignisse eine stärkere Retention als im Bestand. Diese
Retentionsmaßnahmen erfordern allerdings Flächen für entsprechende Anlagen
(Retentionsbecken).
o Quantitative Eingriffe bei Gewässerquerungen infolge Einbauten in den Abflussquerschnitten von
Oberflächengewässern werden durch die Adaptierung des Abflussquerschnitts im
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Querungsbereich ausgeglichen. Dies ist auch aus der Anforderung abzuleiten, dass ein
Verkehrsbauwerk im Gewässerquerungsbereich eine entsprechende Sicherheit gegen
Überflutungen bei Hochwässern aufweisen muss. Durch derartige Adaptierungen werden im
Querungsbereich Abflussräume geschaffen, die in der Regel im Bestand nicht vorhanden sind.
o Qualitative Eingriffe durch die Einleitung schadstoffbelasteter Wässer der Verkehrsfläche werden
durch die Anordnung entsprechend dimensionierter Reinigungsanlagen verhindert. Im einfachsten
Fall werden der Vorfluter-Einleitung Absetzbecken (zum Untergrund hin abgedichtet)
vorgeschaltet, welche die mechanische Vorreinigung des sog. „ersten Spülstoßes“ am Beginn von
Niederschlagsereignissen ermöglichen. Die Anordnung von Sickerdämmen im Anschluss an
Absetzbecken bzw. die Ausbildung von Sickerdrainagen unterhalb der (in diesem Fall
durchlässigen) Sohle von Absetzbecken in Kombination mit den o.a. Retentionsbecken bewirkt
eine weitergehende Reinigung dieser Wässer und wird derzeit seitens der zuständigen Behörden
als Stand der Technik angesehen.
Im gegenständlichen Untersuchungsraum befinden sich neben dem Hauptvorfluter Traisen zahlreiche
Zubringerbäche mit ständiger Wasserführung und solche, die nicht ständig wasserführend sind. Die
beschriebenen, theoretisch möglichen Eingriffe stellen daher prinzipiell ein hohes Eingriffspotenzial dar.
Unter der Voraussetzung der Realisierung der oben beschriebenen Maßnahmen kann von einer
neutralen Bewertung aller Planfälle ausgegangen werden.
Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: Keine Veränderungen gegenüber dem Bestand Maßnahmen: Aufgrund der Belassung des Ist-Zustandes sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Neutral Auswirkungen: Keine Eingriffe in den Oberflächenwasserhaushalt Maßnahmen: Aufgrund der Belassung des Ist-Zustandes sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich
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Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: Eingriffe in den Oberflächenwasserhaushalt Maßnahmen: Reinigungs- und Retentionsmaßnahmen
Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Neutral Auswirkungen: Eingriffe in den Oberflächenwasserhaushalt Maßnahmen: Reinigungs- und Retentionsmaßnahmen
Tabelle 117: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Oberflächenwasser
3.3.3.5.3 Hochwasserschutz
Verkehrsbauwerke stellen in der Regel infolge der Versiegelung bisher unbefestigter Flächen und auf
Grund der erforderlichen topografischen Änderungen (Einschnitte, Dämme) einen Eingriff in den
Niederschlagsabfluss von der Erdoberfläche in die natürlichen Vorfluter dar, welcher potenziellen Einfluss
auf den Hochwasserabfluss in diesen Vorflutern hat.
Wie oben beschrieben sind im Zuge der Planungen von Verkehrsbauwerken jedenfalls entsprechende
Retentionseinrichtungen vorgesehen, welche nicht nur den von der Verkehrsfläche abfließenden
Niederschlag, sondern auch Oberflächenwässer aus Einzugsbereichen außerhalb des Verkehrsbauwerks
retentieren. Die Wirkung dieser Retentionseinrichtungen zielt in erster Linie auf die Abminderung von
Abfluss-Spitzen infolge der Drosselung des Abflusses vom Verkehrsbauwerk bei Starkregenereignissen
ab. Damit wird gewährleistet, dass die bereits im Bestand auftretenden Hochwasserspitzen nicht weiter
erhöht werden. Durch die Dimensionierung der Abfluss-Drosselung auf Abflussmengen, die etwa dem
Bestand entsprechen, werden bei Starkregenereignissen auch jene Abflussteile aus dem Einzugsgebiet
des Verkehrsbauwerks zurückgehalten, die im Bestand zu Ausuferungen der Gewässer führen können.
Somit kann in Bezug auf die Schaffung neuer Retentionsräume und dem damit einher gehenden
Rückhalt von Teilen des Hochwasserabflusses von einer Verbesserung des Hochwasserschutzes
ausgegangen werden. Da speziell die Planfälle 3 und 4 derartige Maßnahmen erfordern, sind diese
beiden Alternativen als geringfügige Verbesserung zu sehen.
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Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: Keine Veränderungen gegenüber dem Bestand Maßnahmen: Aufgrund der Belassung des Ist-Zustandes sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Neutral Auswirkungen: Keine Eingriffe in den bestehenden Hochwasserschutz Maßnahmen: Aufgrund der Belassung des Ist-Zustandes sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: Eingriffe in das Hochwasserabflussgeschen Maßnahmen: Schutz- und Retentionsmaßnahmen
Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Geringe Verbesserung
Auswirkungen: Eingriffe in das Hochwasserabflussgeschen Maßnahmen: Schutz- und Retentionsmaßnahmen
Tabelle 118: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Hochwasserschutz
3.3.3.5.4 Gesamtbewertung Wasser
Abschließend werden die Einzelbewertungen der Kriterien
- Grundwasser
- Oberflächenwasser
- Hochwasserschutz
je Planfall zu einer Gesamtbewertung für den Themenbereich Wasser aggregiert. In der aggregierten
Bewertung führen die Verbesserungen im Kriterium Hochwasserschutz auch zu einer Verbesserung, da
in den beiden anderen Kriterien keine Verschlechterung auftritt. Die einzelnen Kriterien wurden bei der
Gesamtbewertung mit gleichen Gewichten berücksichtigt.
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Tabelle 119: Gesamtbewertung Wasser
Planfall Gru
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Planfall 3 - MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Planfall 2 - MIV 0 / ÖV +
Planfall 4 - MIV Schnellstrasse / ÖV +
Planfall 1 - MIV 0 / ÖV 0
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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3.3.3.6 Orts- u. Landschaftsbild
Raumwiderstand, Sensibilität
Der Bewertung der Raumwiderstände wurde folgendes Schema zugrunde gelegt:
Raumwiderstand – ORTS- UND LANDSCHAFTSBILD
WERTUNG INDIKATOREN
sehr gering / keine Traisentalboden
Betriebsgebiete
mäßig
Perschling-Tullner Hügelland, Pielach-Traisenplatte
Wohngebiete
Entfernung von bäuerlichem Dorf/Weiler, erhaltenswertem Ortskern 500-250m
mittel
Flyschwienerwald-Vorland, Kalkvoralpen
Waldflächen
Entfernung von bäuerlichem Dorf/Weiler, erhaltenswertem Ortskern 250-0m
Entfernung zu regionaler Grünzone gem. reg.ROP 250-0m
hoch bäuerliche Dörfer/Weiler
erhaltenswerter Landschaftsteil gem. reg.ROP
regionale Grünzone gem. reg.ROP
sehr hoch erhaltenswerte Ortskerne
unmittelbarer Nahbereich von Sichtpunkten
Tabelle 120: Bewertungsschema Raumwiderstände Orts- und Landschaftsbild
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Abbildung 85: Raumwiderstände Orts- und Landschaftsbild
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TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
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Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums wurden folgende Aspekte bewertet:
o Minimierung von Beeinträchtigungen bzw. Bereicherung des Landschaftsbildes
o Erhaltung bzw. Bereicherung der Vielfalt an kleinteiligen Landschaftselementen
Zusammenfassende Bewertung
Alternative (Planfall) Bewertung Auswirkungen / Maßnahmen
Planfall 1 2020 MIV 0 / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: In diesem Planfall ist mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen. Maßnahmen: Da keine Auswirkungen festgestellt wurden, nicht erforderliche, mögliche Maßnahmen: Landschaftliche Einbindung der B 20, Ortsbildbereichernde Gestaltung der Ortsdurchfahrten der B 20; Schutz der offenen Kulturlandschaft vor weiterer Besiedelung (insb. Zersiedlung, großflächige Betriebsgebiete)
Planfall 2 2020 MIV 0 / ÖV +
Neutral Auswirkungen: In diesem Planfall ist mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen. Maßnahmen: Da keine Auswirkungen festgestellt wurden, nicht erforderliche, mögliche Maßnahmen: Landschaftliche Einbindung der B 20, Ortsbildbereichernde Gestaltung der Ortsdurchfahrten der B 20; Schutz der offenen Kulturlandschaft vor weiterer Besiedelung (insb. Zersiedlung, großflächige Betriebsgebiete)
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
TRAISENTAL STRASSE, STRATEGISCHE PRÜFUNG IM VERKEHRSBEREICH UMWELTBERICHT
PREM ■ PAULA ■ RAUMUMWELT■ Z&P GEOCONSULT ■ SNIZEK+PARTNER■ LUA SEITE 321 RADLEGGER ■ SCHUMACHER+SCHINDL
Planfall 3 2020 MIV Schnellstrasse / ÖV 0
Neutral Auswirkungen: Negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund der Sichtbarkeit der neuen Schnellstraße; Deutliche Entlastung der B 20 bietet Chance für Rückbaumaßnahmen und ortsbildbereichernde Gestaltung Maßnahmen: für eine neutrale Bewertung erforderlich: Trassenauswahl der Schnellstraße nach Möglichkeit in orts- und landschaftsbildlich unsensiblen Räumen; In sensiblen Räumen Tunnellage der Schnellstraße; Bestmögliche Einbindung der neuen Schnellstraße in Orts- und Landschaftsbild; Bereicherung durch neue Landschaftselemente im Zuge der Schnellstraße (z.B. architektonisch wertvolle technische Sonderbauwerke, ökologische Ausgleichsflächen).
Planfall 4 2020
MIV Schnellstrasse / ÖV +
Neutral Auswirkungen: Negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund der Sichtbarkeit der neuen Schnellstraße; Deutliche Entlastung der B 20 bietet Chance für Rückbaumaßnahmen und ortsbildbereichernde Gestaltung Maßnahmen: für eine neutrale Bewertung erforderlich: Trassenauswahl der Schnellstraße nach Möglichkeit in orts- und landschaftsbildlich unsensiblen Räumen; In sensiblen Räumen Tunnellage der Schnellstraße; Bestmögliche Einbindung der neuen Schnellstraße in Orts- und Landschaftsbild; Bereicherung durch neue Landschaftselemente im Zuge der Schnellstraße (z.B. architektonisch wertvolle technische Sonderbauwerke, ökologische Ausgleichsflächen).
Tabelle 121: Bewertung der Alternativen in Bezug auf Orts- und Landschaftsbild