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D ie Kommunalwahlen 2014 stehen bevor und die SPD will ihre Verankerung in den Städten und Gemeinden ausbau- en. Elf junge SPD-Mitglieder aus ganz Sachsen-Anhalt bereiten sich bereits jetzt darauf vor. Sie sind Teilnehmerinnen und Teil- nehmer der kleinen Kommunal- akademie, die von der SGK und der SPD gemeinsam gestaltet wird. An insgesamt drei Wochenen- den befassen sich die potenziel- len Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker mit den inhaltlichen Herausforde- rungen der kommunalen Politik, mit dem Wahlkampf vor Ort und mit ihren individuellen Fä- higkeiten. Das erste Wochenende star- tete mit einem gemütlichen Kennenlern-Abend und einem Kamingespräch mit dem SGK- Landesvorsitzenden Kurt-Jürgen Zander. Der leidenschaftliche Oberbürgermeister warb für die Politik vor Ort: „Kommunalpoli- tik ist greifbar und man sieht die Ergebnisse seiner Arbeit direkt.“ Die Teilnehmerinnen und Teil- nehmer wollten von dem erfah- renen Fachmann auch wissen, wie sozialdemokratische Politik in Zeiten von Haushaltszwän- gen aussehen kann und wie man überhaupt mit den Bürgerinnen und Bürgern über Themen ins Gespräch kommt. Der wichtigs- te Tipp, den Kurt-Jürgen Zander den jungen Mitgliedern mit auf den Weg gab, war einfach und überzeugend: „Bürger erwarten ehrliche Antworten.“ Die nächsten beiden Tage hatten die Schwerpunkte Wahlkampf und direkter Kontakt zum Wäh- ler. Mit der kommunalpolitisch erfahrenen Trainerin Ulla Zum- hasch und dem Beigeordneten des Städtetages Detlef Raphael profitierten die Teilnehmerin- nen und Teilnehmer von vielen Tipps und Methoden aus der Praxis. Wie entwickele ich ein Thema vor Ort? Wie kann ich die Menschen vor Ort beteiligen, ohne falsche Versprechungen zu machen? Wie kann ich die Inhal- te, die mir wichtig sind, vermit- teln? Diese Fragen beschäſtigten die Anwesenden. Neue Anregun- Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen | 3-4 | 2013 1 Inhalt Start in die Kommunalakademie Sachsen-Anhalt Fit für die Kommunalpolitik und motiviert für den Wahlkampf Sachsen-Anhalt Start in die Kommunal- akademie Sachsen-Anhalt In Biederitz denkt eine Bürgerplattform bis ins Jahr 2030 Thüringen Kommunen können auf Verwendungsnachweis ver- zichten Thüringen 2020 – ein hartes Stück Arbeit Mitgliederversammlung der SGK Thüringen Sachsen Burkhard Jung in Leipzig wiedergewählt Neues Gesetz zur Vergabe des Rettungsdienstes Verfassungsänderung: Mehr finanzielle Sicherheit Weitere Auseinandersetzung zur Fraktionsförderung Kaminabend mit dem SGK-Landesvorsitzenden Kurt-Jürgen Zander. Ulla Zumhasch und die Teilnehmer der Kommunalakademie. Wahlkampfideen sammeln. Fotos (3): Alexander Lehmann

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Regionalteil der DEMO für Thüringen

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Die Kommunalwahlen 2014 stehen bevor und die SPD

will ihre Verankerung in den Städten und Gemeinden ausbau-en. Elf junge SPD-Mitglieder aus ganz Sachsen-Anhalt bereiten sich bereits jetzt darauf vor. Sie sind Teilnehmerinnen und Teil-nehmer der kleinen Kommunal-akademie, die von der SGK und der SPD gemeinsam gestaltet wird.

An insgesamt drei Wochenen-den befassen sich die potenziel-len Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker mit den inhaltlichen Herausforde-rungen der kommunalen Politik, mit dem Wahlkampf vor Ort und mit ihren individuellen Fä-higkeiten.

Das erste Wochenende star-tete mit einem gemütlichen Kennenlern-Abend und einem Kamingespräch mit dem SGK-Landesvorsitzenden Kurt-Jürgen Zander. Der leidenschaftliche Oberbürgermeister warb für die Politik vor Ort: „Kommunalpoli-tik ist greifbar und man sieht die Ergebnisse seiner Arbeit direkt.“ Die Teilnehmerinnen und Teil-nehmer wollten von dem erfah-renen Fachmann auch wissen, wie sozialdemokratische Politik in Zeiten von Haushaltszwän-gen aussehen kann und wie man überhaupt mit den Bürgerinnen und Bürgern über Themen ins Gespräch kommt. Der wichtigs-te Tipp, den Kurt-Jürgen Zander den jungen Mitgliedern mit auf den Weg gab, war einfach und überzeugend: „Bürger erwarten ehrliche Antworten.“

Die nächsten beiden Tage hatten

die Schwerpunkte Wahlkampf und direkter Kontakt zum Wäh-ler. Mit der kommunalpolitisch erfahrenen Trainerin Ulla Zum-hasch und dem Beigeordneten des Städtetages Detlef Raphael profitierten die Teilnehmerin-nen und Teilnehmer von vielen Tipps und Methoden aus der Praxis. Wie entwickele ich ein Thema vor Ort? Wie kann ich die Menschen vor Ort beteiligen, ohne falsche Versprechungen zu machen? Wie kann ich die Inhal-te, die mir wichtig sind, vermit-teln? Diese Fragen beschäftigten die Anwesenden. Neue Anregun-

Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Sachsen-Anhalt e.V./Thüringen e.V./Sachsen e.V.

Landes-SGKSachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen

Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen | 3-4 | 2013 1

InhaltStart in die Kommunalakademie Sachsen-AnhaltFit für die Kommunalpolitik und motiviert für den Wahlkampf

Sachsen-AnhaltStart in die Kommunal-akademie Sachsen-Anhalt

In Biederitz denkt eine Bürgerplattform bis ins Jahr 2030

ThüringenKommunen können auf Verwendungsnachweis ver-zichten

Thüringen 2020 – ein hartes Stück Arbeit

Mitgliederversammlung der SGK Thüringen

SachsenBurkhard Jung in Leipzig wiedergewählt

Neues Gesetz zur Vergabe des Rettungsdienstes

Verfassungsänderung: Mehr finanzielle Sicherheit

Weitere Auseinandersetzung zur Fraktionsförderung

Kaminabend mit dem SGK-Landesvorsitzenden Kurt-Jürgen Zander.

Ulla Zumhasch und die Teilnehmer der Kommunalakademie.

Wahlkampfideen sammeln. Fotos (3): Alexander Lehmann

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In Biederitz denkt eine Bürgerplattform bis ins Jahr 2030

gen und Punkte zum Nachden-ken sind im Laufe des Wochen-endes reichlich entstanden.

Gerade im Kommunalwahl-kampf kommt es auf den direk-ten Kontakt an. Die Bürgerinnen und Bürger wissen oft am besten, wo der Schuh drückt, und die

Aufgabe unserer Kommunalpo-litikerinnen und Kommunalpo-litiker ist es, dies herauszufinden und Wege aufzuzeigen oder ge-meinsam zu finden.

Fertige Lösungen, die es allen recht machen, gibt es nicht. Auch das ist eine wichtige Erkenntnis

dieses ersten Wochenendes der Kommunalakademie Sachsen-Anhalt. Und es ist klar: Nur mit engagierten und von der Sache überzeugten Politikerinnen und Politikern vor Ort wird es uns gelingen, sozialdemokratische Kommunalpolitik erfolgreich zu gestalten.

Zwei weitere Wochenenden werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf ihre kom-munalpolitischen Aufgaben vor-bereiten. Wir freuen uns darauf!

Wiebke Neumann AG-Mitglied des SPD-Landes-

verbandes Sachsen-Anhalt

SGK- Sachsen-Anhalt DEMO 3-4 | 2013 Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen2

Die Gemeinde Biederitz im Jerichower Land hat seit

ihrer Neugründung 2010 etwas über 8 000 Einwohner. Die schö-ne Landschaft und die Nähe zur Landeshauptstadt Magdeburg hat traditionell immer für eine stabile Einwohnerschaft gesorgt. Nach der Gebietsreform und ei-nigen Haushaltskonsolidierun-gen sollte es nun darum gehen, eine längerfristige Perspektive zu entwickeln und die Ressour-cen der Bürgerinnen und Bürger, auch aus ihrem eigenen berufli-chen Umfeld, mit einzubinden. Das fanden die Initiatoren der Bürgerplattform Biederitz 2030.

Zum ersten Mal ist es ihnen ge-lungen, eine überparteiliche und quer über alle Vereine und Verbände starke Gruppe für den Start einer Bürgerplattform zu gewinnen. Initiatoren dabei wa-ren auch Sozialdemokraten, wie der Biederitzer SPD-Vorsitzende Oliver Lindner. Die Unterstützer-

gruppe umfasst örtliche Persön-lichkeiten aus der Feuerwehr, dem Sport, den Kirchen und an-deren Parteien. Alle Teilnehmer treibt das Ziel an, mit neuen Ide-en und einer längerfristigen Per-spektive die Gemeinde Biederitz weiterzuentwickeln. Schirmherr ist der Gemeindebürgermeister Kay Gericke, der auch für die Unterstützung durch die Verwal-tung sorgt.

In sechs Themenforen werden derzeit verschiedene Themen, Ideen und Vorschläge erarbeitet. Bis zu Beginn des Kommunal-wahlkampfes Anfang 2014 will man Ergebnisse präsentieren. Gewollt ist, dass die Parteien ei-nige Themen und Ideen sich zu eigen machen und im neuen Ge-meinderat auch umsetzen.

Nach Ansicht von Oliver Lind-ner geht es aber, neben der in-haltlichen Arbeit, auch darum,

Bürgerinnen und Bürger wieder in die Kommunalpolitik zu ho-len, die zwar Know-How und Interesse haben, mit dem Partei-enangebot aber wenig anfangen konnten. „Wir als SPD haben uns hierbei geöffnet und arbei-ten stark mit – wie einige ande-re Parteien auch. Schön wäre es, wenn einige Aktive aus der Bür-gerplattform sich entschließen, für den nächsten Gemeinderat zu kandidieren“, hofft Lindner.

Das Projekt wird in der Gemein-de jedenfalls sehr positiv auf-genommen. Erstmals arbeiten Bürgerinnen und Bürger aus an-deren Vereinen oder Ortschaften zusammen. Das führt letztlich auch zum Zusammenwachsen der jungen Gemeinde.

Die Initiatoren erhoffen sich noch mehr aktiven Zuspruch. Geplant ist eine große Auftakt-veranstaltung mit Finanzstaats-

sekretär Michael Richter am 27. Februar 2013. Dort will man über die Aktivitäten berichten und perspektivisch über einen Gemeindeentwicklungsplan dis-kutieren. Denkbar ist nämlich, dass nach der Kommunalwahl diese Bürgerplattform fortge-führt und weiterentwickelt wird. Oliver Lindner ist von dem Konzept bereits jetzt überzeugt: „Wir brauchen in der Kommune konkrete Beteiligungsangebote, bei denen die Bürgerinnen und Bürger temporär oder langfristig mitarbeiten können. Parteien müssen sich hier weit öffnen und solche Angebote befördern.“Wer mehr über die Bürgerplatt-form Biederitz 2030 erfahren will, kann sich auf der Websi-te www.biederitz2030.de um-schauen.

Oliver Lindner SPD Ortsvereinsvorsitzender

Biederitz

IMPRESSuMVerantwortlich für den Inhalt: SGK Sachsen-Anhalt, Bürgelstraße 1,39104 MagdeburgRedaktion: Alexander Lehmann,Telefon/Fax: (0391) 25857554 [email protected]: Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft, Stresemannstraße 30, 10963 Berlin, Telefon: (030) 25594-100 Telefax: (030) 25594-192 Anzeigen: Henning WitzelLitho: metagate Berlin, Litfaß-Platz 1, 10178 Berlin, Tel. 030-28306-0 Druck: Braunschweig-Druck GmbH,Ernst-Böhme-Str. 20, 38112 Braunschweig

Einladung zur Bürgerplattform Biederitz. Foto: www.biederitz2030.de

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Kommunen können auf Verwendungsnachweise verzichten

Der Stadtrat der Stadt Eisen-berg hat am 15.12.2011 be-

schlossen, Verwendungsnach-weise von Vereinen für ausge-zahlte Zuschüsse nur dann zu verlangen, wenn der Betrag für jeden einzelnen Fall gesondert betrachtet 500 Euro übersteigt. Nur für den Fall, dass sich An-haltspunkte für eine nicht zweckentsprechende Mittelver-wendung ergeben, hat sich die Stadt die Vorlage von Verwen-dungsnachweisen vorbehalten.

Ein bis zum diesem Punkt völlig unspektakulärer Vorgang. Hin-tergrund war, dass die Kontrolle der Abrechnung Personalkapa-zitäten bindet, die letztlich die eigentlich gezahlten Zuschüsse

in den Ausgaben übersteigen. Zudem ist es in einer überschau-baren Stadt ohnehin kaum möglich, eine zweckfremde Ver-wendung von Zuschüssen zu verheimlichen. Darüber hinaus werden auch die Vereine entlas-tet, die in ihrer überwiegenden Zahl ehrenamtlich geführt wer-den.

Die Kommunalaufsicht des Saa-le-Holzland-Kreises hat diesen Beschluss jedoch beanstandet und wollte die Stadt Eisenberg beauflagen, für jede noch so ge-ringe Zahlung an einen Verein einen Verwendungsnachweis einzufordern. Gegen diesen Be-anstandungsbescheid hat die

Stadt Eisenberg Klage beim Verwaltungsgericht Gera erho-ben. Da es sich hierbei um eine Rechtsfrage grundsätzlicher Art handelt, hat das Verwaltungsge-richt diese in einem Kammer-verfahren entschieden und dabei eindeutig die kommunale Selbst-verwaltung gestärkt.

Im Ergebnis wurde der Klage stattgegeben und die Stadt Eisen-berg und somit jede Kommune in Thüringen kann rechtlich zu-lässig eine Bagatellgrenze für die Anforderung von Verwendungs-nachweisen einführen.

Ingo Lippert Vorsitzender SGK Thüringen

SGK- Thüringen DEMO 3-4 | 2013 Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen4

Ingo Lippert, Bürgermeister der Stadt Eisenberg und Vorsitzender der SGK Thüringen. Foto: privat

Die Aufregung in Thüringen ist dieser Tage groß und hat

bereits bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Grund der zum Teil schon panikartigen Aufre-gung ist ein blau eingebundenes Buch mit dem Titel „Bericht der Expertenkommission Funktio-nal- und Gebietsreform“ – rund 250 Seiten mit gehörigem poli-tischem „Sprengstoff“. Doch zu-nächst der Reihe nach:

Ausgabenvolumen muss schrumpfen

Thüringen besteht seit 1994 aus 17 Landkreisen und sechs kreis-freien Städten. Mit 878 Gemein-den gibt es kein Bundesland, das so kleingliedrig geordnet ist wie das Gebiet um Rhön und Renn-steig. Schon seit Beginn der Ko-alition zwischen SPD und CDU nach den Landtagswahlen 2009 drängen die Sozialdemokraten deshalb auf eine Reform dieser Struktur, weil der Freistaat Ein-wohner verliert und das Ausga-benvolumen aufgrund wegfal-lender Bundesmittel bis zum

Jahr 2020 um bis zu zwei Milliar-den Euro schrumpfen muss.

So einigte man sich zumindest in der Koalition darauf, ein Gut-achten erstellen und prüfen zu lassen, wie man Thüringen fit macht für 2020. Ende Januar war es dann soweit: Das Gutachten erschien – und seither geht es im Freistaat turbulent zu.

Aktuelle Strukturen auf Dauer nicht finanzierbar

Blau eingebunden und schwarz auf weiß steht dort zu lesen, dass sich das kleine Land Thü-ringen, in dem immer weniger Menschen leben und zukünftig immer weniger Geld zur Verfü-gung steht, seine jetzige Struk-tur nicht mehr leisten kann.

Dies betrifft zum einen die Ver-waltung des Landes in sämt-lichen Bereichen, natürlich aber auch die Gliederung des Freistaates in seine fast unüber-schaubare Zahl an Gemeinden und die für rund zwei Millionen

Bürgerinnen und Bürger stattli-chen siebzehn Landkreise.

Was also her muss, da sind sich die Experten einig, ist eine Funktional- und Gebietsreform für Thüringen: Acht Landkrei-se, zukünftig nur noch zwei kreisfreie Städte und eine Min-desteinwohnerzahl von 12 000 Menschen für eine eigenstän-dige Gemeinde seien sinnvoll

– finden die Gutachter.

Landräte drohen Freistaat zu verlassen

Der Aufschrei schon am Tage des Erscheinens dieser Experten-meinung war dementsprechend. Sollte es zu einer tatsächlichen Kreisgebietsreform kommen, so werde der Landkreis Eichsfeld nach Niedersachsen wechseln, trompetete der Landrat aus Heili-genstadt sofort. Unmittelbar dar-auf kam Schützenhilfe aus dem Süden Thüringens, wo ebenfalls zwei Landkreise ihren Wunsch auf Angliederung nach Bayern äußerten, ohnehin spräche man ja südlich des Rennsteigs frän-kisch, habe gemeinsame histo-rische Wurzeln und würde der-artige Pläne zur Vergrößerung von Landkreisen lieber mit dem Wechsel in ein anderes Bundes-land durchkreuzen.

Abgesehen davon, dass die juris-tischen Hürden für den Wechsel eines Landkreises in ein ande-res Bundesland denkbar hoch

Thüringen 2020 – ein hartes Stückchen Arbeit

Matthias Hey. Foto: SGK Thüringen

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sind, haben sich die Landräte die benachbarten Bundesländer scheinbar noch nicht genauer angeschaut.

In Niedersachsen etwa haben alle Landkreise durchschnittlich dop-pelt so viele Einwohner wie der Eichsfeldkreis. Außerdem gibt es dort größere Kommunen. Der Landkreis Göttingen hat nur 24 Gemeinden, der Landkreis Eichs-feld hingegen 80. Und im Falle Bayerns möchten Landrat Müller aus Hildburghausen und Land-rätin Zitzmann aus Sonneberg in ein Bundesland wechseln, das gerade klagt, weil es angeblich zuviel Geld an ostdeutsche Län-der zahlt.

Selten müssen die Journalisten der Thüringer Zeitungen eine solche Freude an ihrer Tätigkeit empfunden haben wie dieser

Tage, denn die Debatte um die Verschlankung der Strukturen in diesem Land hat natürlich auch längst den Plenarsaal und die Koalition erreicht.

Die Thüringer CDU lehnt eine Kreis- und Gebietsreform kate-gorisch ab, man verweist auf län-gere Behördenwege für den Bür-ger und argumentiert gern mit Begriffen wie „Monsterkreisen“, die dann entstünden –Reform al-so ja, aber nur in der Verwaltung, nicht in der Fläche – und basta!

SPD drängt auf Vorschaltgesetz

Die SPD wiederum drängt zu-mindest auf die Erarbeitung eines Eckpunkteplans in Form eines Vorschaltgesetzes, welches schon vor den nächsten Land-tagswahlen im kommenden Jahr

einen Fahrplan für ein zukunfts-fähiges Thüringen mit anstehen-den Strukturänderungen vorge-ben könnte.

CDu bangt um Landratsposten

Die Debatte wird hektisch: CDU-Generalsekretär Voigt lässt sich dieser Tage mit Sät-zen wie „Die SPD brennt das Land an“ zitieren. Auch inner-halb der Regierung nehmen die Spannungen deshalb zu. Dabei spricht man hinter vorgehalte-ner Hand in Thüringen schon länger das aus, was immer deut-licher zu Tage tritt: In dieser Diskussion geht es um Besitz-standswahrung einzelner Land-räte und Bürgermeister, die eine Gebietsreform auch deshalb ab-lehnen, weil der eigene Posten auf Dauer gefährdet ist.

Thüringen fit machen für 2020 scheint also noch ein hartes Stück Arbeit zu werden – es bleibt spannend zwischen Eise-nach und Greiz.

Matthias Hey, MdL stellv. Vorsitzender

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Vorläufige Tagesordnung

•Begrüßung und Eröffnung•Konstituierung – Beschluss der Tagesordnung – Beschluss der Geschäftsordnung – Wahl eines Präsidiums

– Wahl einer Zählkommission•Grußworte•Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden•Bericht der Schatzmeisterin•Bericht der Revisoren•Aussprache zu den Berichten•Entlastung des scheidenden Vorstandes•Antragsberatung und -beschlussfassung•Wahlen – Vorsitzende/r (1) – stellv. Vorsitzende (2) – Schatzmeister/in (1) – Beisitzer/innen (6) – Revisor/innen (2)•Bestätigungen – des Vertreters/der Vertreterin der SPD-Landtagsfraktion – des Vertreters/der Vertreterin des SPD-Landesvorstandes

10. ordentliche Mitgliederversammlung der SGK Thüringen mit Vorstandswahlen

13. April 2013 – Beginn 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr)Ort: Gedenkstätte Tivoli, Am Tivoli 3, 99867 Gotha

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SGK-Sachsen DEMO 3-4 | 2013 Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen 7

Burkhard Jung in Leipzig wiedergewählt

Leipzig wird auch in den kommenden sieben Jahren

sozialdemokratisch regiert. Im zweiten Wahlgang zur Oberbür-germeisterwahl konnte der SPD-Amtsinhaber Burkhard Jung am 17. Februar einen deutlichen Sieg erringen und lag mit 45 Pro-zent vor seinem von der CDU no-minierten Herausforderer und

früheren Leipziger Polizeipräsi-denten Horst Wawrzynski – des-sen Wahlplakat sagte aus: „Ach, für Sie einfach Horst“ –, der 28,7 Prozent der Stimmen holte.

Die Linkspartei-Bundestagsab-geordnete Barbara Höll kam auf 14,2 Prozent, der Grüne Felix Ekardt auf 6,9 Prozent und der

unabhängige Einzelbewerber Dirk Feiertag auf 5,2 Prozent der Stimmen. Die sächsische Messestadt wird seit der Wie-dervereinigung von SPD-Ober-bürgermeistern regiert. Auf Hin-rich Lehmann-Grube folgte der spätere Bundesverkehrsminis-ter Wolfgang Tiefensee, dessen Nachfolger Jung 2006 wurde.

Burkhard Jung. Foto: www.burkhardjung.de

Ein gutes Jahr ist es her, da sorgte bei den sächsischen

Rettungsdienstmitarbeitern ei-ne Nachricht für große Unruhe: Die schwarzgelbe Koalition im Landtag plante eine Gesetzesno-velle, welche die europaweite Ausschreibung der bodenge-bundenen Rettung vorsah. Die Befürchtungen: Ein Kostenwett-bewerb nach unten, niedrigere Löhne und wachsende Unsi-cherheit. Gemeinsam mit vielen sächsischen Rettungsdienstlern sammelten die SPD-Landtags-fraktion und ver.di binnen kur-zer Zeit 30 000 Unterschriften (www.sachsen-retten.de).

Das Gesetz wurde zwar in ei-nigen Punkten abgeschwächt, doch die europaweite Ausschrei-bung blieb. Und die läuft jetzt in fast allen sächsischen Land-kreisen an: Zwar wird auf Ebene der Europäischen Union gerade diskutiert, den Rettungsdienst aus der Vergabepflicht herauszu-nehmen. Doch bis das beschlos-sen und in Sachsen umgesetzt ist, werden alle Ausschreibun-gen schon gelaufen sein. Das sächsische Rettungsdienstgesetz (BRKG) lässt zumindest kleine Spielräume bei der Gestaltung der Vergabekriterien zu. Hier lohnt es sich, in den Landkreisen und kreisfreien Städten aktiv zu werden und für eine arbeitneh-merfreundliche Ausschreibung

zu kämpfen. Mit den Anforde-rungen an das Umsetzungskon-zept können Qualitätskriterien wie die Kontinuität des Personal-bestandes, Zuverlässigkeit, Leis-tungsfähigkeit, Fach- und Orts-kunde sowie eine Ausfallsiche-rung festgeschrieben werden.

Achtung: Bei einem Neuzu-schnitt der Rettungsbereiche (und damit der zu vergebenden Lose) gerät der Betriebsübergang nach § 613a BGB in Gefahr. Da-bei ist das beim derzeit schlech-ten Gesetz noch eine der besten Möglichkeiten, um die Rettungs-

dienstmitarbeiter vor unzurei-chenden Arbeitsbedingungen zu bewahren.

„Die sind bei Tag und Nacht im Einsatz, arbeiten 48 Stun-den pro Woche, tragen enorme Verantwortung, sind großen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt – und verdienen zumeist nicht einmal 2 500 Euro brutto im Monat“, meint die SPD-Innenpolitikerin Sabine Friedel. „Das ist nicht fair. Es lohnt sich, mit ihnen gemein-sam für bessere Arbeitsbedin-gungen zu kämpfen!“

Neues Gesetz zur Vergabe des Rettungsdienstes in sächsischen Kommunen

Sabine Friedel. Foto: privat

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Verantwortlich für den Inhalt: SGK Sachsen e.V. Kamenzer Str. 12, 01099 Dresden Redaktion: Karin Pritzel, Jens WittigTelefon: (0351) 21 670 91Verlag: Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft, Stresemannstraße 30, 10963 Berlin Telefon: (030) 25594-100Telefax: (030) 25594-192 Anzeigen: Henning Witzel Litho: metagate Berlin, Litfaß-Platz 1, 10178 Berlin, Tel. 030-28306-0 Druck: Braunschweig-Druck GmbH, Ernst-Böhme-Str. 20, 38112 Braunschweig

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Verfassungsänderung: Mehr finanzielle Sicherheit für die sächsischen Kommunen

Die erste Verfassungsände-rung in Sachsen steht kurz

bevor. Spätestens bis zur Som-merpause möchten die Fraktio-nen des Sächsischen Landtages das Änderungsgesetz verab-schieden. Dass die geplante Ein-führung einer Schuldenbremse nicht zu Lasten der Kommunen geht, dafür hat die SPD Sachsen gesorgt.

Lang und zäh waren die Ver-handlungen zur möglichen Ver-fassungsänderung, der ersten in der Geschichte des Freistaates Sachsen. Doch am Ende konnte sich die sächsische SPD zu den Gewinnern zählen, hat sie doch im gesamten Verlauf auf eine Absicherung der kommunalen Finanzen gepocht und sie letzt-lich auch bekommen.

Damit ist ein großes Ziel erreicht – denn dass eine Schuldenbrem-se kommen würde, das war spä-testens seit 2009 klar. Damals wurde ein entsprechender Pas-

SGK- Sachsen DEMO 3-4 | 2013 Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen8

Dirk Panter. Foto: SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

sus in das Grundgesetz einge-fügt, der ein Neuverschuldungs-verbot für den Bund ab 2016 und für die Länder ab spätestens 2020 vorsieht. Den Bundesländern ist dabei aber die Möglichkeit ge-geben, durch eine eigene Verfas-sungsänderung die „Spielregeln“ der neuen Schuldenbremse für sich zu definieren. Diese Chance wollte man in Sachsen nutzen, weshalb schon Anfang 2012 die ersten Sondierungsgespräche zwischen der Regierungskoali-tion und den demokratischen Oppositionsfraktionen began-nen. Die sächsische SPD stellte dabei von Anfang an klar, dass eine Verfassungsänderung mit ihr nur zu machen sei, wenn die Kommunalfinanzen finanziell abgesichert würden.

Dirk Panter, Generalsekretär der SPD Sachsen und einer der Ver-handlungsführer seiner Land-tagsfraktion, sagt dazu: „Die Kommunalfinanzen waren von Beginn an unser zentrales The-

ma. Wir wollen nicht, dass die Schuldenbremse in Bund und Land zu Lasten der Kommunen geht. Der Freistaat darf nicht einfach Aufgaben und damit auch Kosten auf die Städte und Gemeinden abwälzen, nur um seine eigene Neuverschuldung zu vermeiden. Wir möchten deshalb in der Verfassung fest-schreiben, dass Aufgaben, die der Freistaat den Kommunen überträgt und die eine Mehrbe-lastung bedeuten, entsprechend finanziell ausgeglichen werden müssen. Ganz nach dem Motto: ,Wer bestellt, bezahlt‘.“

In der Absichtserklärung, die die Vorsitzenden der Fraktionen der CDU, FDP, SPD, von Bündnis90/Die Grünen und der Partei Die LINKE am 1. Februar 2013 un-terschrieben haben, findet sich genau dies nun wieder. Im Arti-kel 85, Absatz 2 soll es demnach künftig heißen: „Führt die Über-tragung der Aufgaben zu einer Mehrbelastung der kommuna-len Träger der Selbstverwaltung, so ist ein entsprechender finanzi-eller Ausgleich zu schaffen. Dies gilt auch, wenn freiwillige Auf-gaben in Pflichtaufgaben umge-wandelt werden, oder wenn der Freistaat durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nach-

träglich eine finanzielle Mehrbe-lastung bei der Erledigung über-tragener oder bestehender Auf-gaben unmittelbar verursacht.“

Das heißt: Der Freistaat Sachsen darf nur noch Aufgaben an seine Kommunen übertragen, wenn er ihnen gleichzeitig auch ausrei-chend Mittel zu deren Erfüllung zur Verfügung stellt. Das gilt zukünftig auch, wenn durch ver-änderte Gesetzeslage ein „Mehr“ an Ausgaben auf die Kommunen zukommt.

Dass diese Regelung wichtig und richtig ist, zeigt eine Studie der Universität Leipzig, die flä-chendeckend alle Kommunen ab 20 000 Einwohnern zu ihren Befürchtungen angesichts der kommenden Schuldenbremse befragt hatte. Eine große Mehr-heit der Gemeinden fürchtet ei-ne zunehmende Aufgabenüber-tragung von Bund und Ländern mit daraus folgenden finanziel-len Mehrbelastungen, vor allem im sozialen Bereich.

Die Folgen: Die Kommunen müssten weiter sparen, vor al-lem bei den freiwilligen Selbst-verwaltungsaufgaben. Ihr au-tonomer Handlungs- und Ge-staltungsspielraum würde also weiter eingegrenzt. Und genau dies möchte die SPD Sachsen mit dem geschlossenen Kompromiss verhindern.

Doch bevor aus der Absichtser-klärung ein Gesetz werden kann, wollen die Parteien der Oppo-sition erst einmal ihre Mitglie-der befragen. Während Grüne und Linke die Delegierten der kommenden Landesparteitage über die Verfassungsänderung abstimmen lassen, geht die SPD wahrscheinlich noch einen Schritt weiter: Zum ersten Mal in ihrer Geschichte möchte sie einen landesweiten Mitglieder-entscheid durchführen.

Die Debatte um Fraktions-förderung fand auch in der

jüngsten Sitzung des Kreistages Sächsische Schweiz-Osterzgebir-ge kein gutes Ende. Der Antrag der SPD/Grüne-Kreistagsfrakti-on, der die Förderung für sechs Fraktionen auf insgesamt 195 000 Euro anheben wollte, um so ei-ne „rechtmäßige, ausgewogene und angemessene Regelung“ herzustellen, wurde abgelehnt. CDU und Linke setzten erneut einen Beschluss durch, der aus der Sicht von Sozialdemokraten und Grünen rechtswidrig ist und die größeren Fraktionen unange-messen bevorteilt.

Im Jahr 2010 hatte der Kreistag auf Antrag von CDU, FDP und Freien Wählern die Zuweisun-gen für die Kreistagsfraktionen pauschal um 20 Prozent gekürzt. Dagegen hatte die SPD/Grüne-Kreistagsfraktion geklagt. Das Verwaltungsgericht Dresden gab den Klägern Recht und erklärte den Beschluss für rechtswidrig – die Kürzung der Mittel für die Fraktionen verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.

SPD und Grüne wollen nun weiter vor Gericht für eine an-gemessene Fraktionsförderung kämpfen.

Weitere Auseinandersetzungen zur Fraktionsförderung in der Sächsischen Schweiz