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t/^.^../(? // 'v-.' 23, DB AG, DB Immobilien • Barthstraße 12 • 80339 München Gemeinde Ismaning Bauverwaltung Schlossstr. 2 85737 Ismaning ^ ^ ZJ.4./5 I Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd Kompetenzteam Baurecht Barthstraße 12 80339 München www.deutschebahn.com Una Dailidenaite Telefon 089/1308-84289 Telefax 089/1308-22106 [email protected] [email protected] Zeichen: CS. R-S-L(Al) LD Az.: TÖB-MÜN-19-50467 17.04.2019 T Ihr Zeichen / Ihr Schreiben vom: 34-Po/vom 03.03.2019 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 "Sondergebiet Biogasanlage Gut Karlshof" sowie 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ismaning für den Bereich der Biogasanlage auf Gut Karlshof Gemarkung: Ismaning, FI. Nr.: 2819, 2819/11, 2820/2, 2820/10 und 2820/9 Bahnstrecke 5556 / Mü-Johanneskirchen - Flughafen München / ca. 17,28 - 17,5 Bahn-km / links der Bahn Stellungnahme der DB AG gemäß § 4 Abs. l BauGB c! Sehr geehrte Damen und Herren, die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o. g. Verfahren. l. Infrastrukturelle Auflagen Die Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit aller betroffenen und beanspruchten Betriebsanlagen der Eisenbahn ist ständig und ohne Einschränkungen, auch insbesondere während der Baudurchführung, zu gewährleisten. Bei allen Arbeiten im Bereich von Anlagen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) ist das bautechnische Regelwerk der DB Netz AG in Verbindung mit der „Eisenbahnspezifischen Liste Technischer Baubestimmungen" (ELTB) der Deutschen Bahn AG zu beachten. Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahnbetriebsgeländes sowie sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenbereich der Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen. Es wird hiermit auf § 64 EBO hingewiesen, wonach es verboten ist, Bahnanlagen, Betriebseinrichtungen oder Fahrzeuge zu beschädigen oder zu verunreinigen, Schranken oder sonstige Sicherungseinrichtungen unerlaubt zu öffnen, Fahrthindernisse zu bereiten oder andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen. Bestehende Geh- und Fahrtrechte dürfen nicht eigeschränkt werden. Deutsche Bahn AG Sitz: Berlin Registergericht: Berlin-Charlottenburg HRB:50 000 USt-ldNr.: DE 811563869 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Odenwald Vorstand: Dr. Richard Lutz, Vorsitzender Alexander Doll Berthold Huber Prof. Dr. Sabina Jeschke Ronald Pofalla Martin Seiler Unser Anspruch: Profitabler Qualitätsführer Top-Arbeitgeber ÜSÜS Umwelt-Vorreiter Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier: www.deutschebahn.com/datenschutz

ismaning.de · 3/4 Ein Schutzabstand von 3,00 m zu unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitung ist mit allen Fahrzeugen, Werkzeugen, Materialien, Personen sicherzustellen und

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23,DB AG, DB Immobilien • Barthstraße 12 • 80339 München

Gemeinde IsmaningBauverwaltungSchlossstr. 285737 Ismaning

^^

ZJ.4./5

I

Deutsche Bahn AGDB Immobilien

Region SüdKompetenzteam Baurecht

Barthstraße 1280339 München

www.deutschebahn.com

Una DailidenaiteTelefon 089/1308-84289Telefax 089/1308-22106

[email protected]@deutschebahn.com

Zeichen: CS. R-S-L(Al) LDAz.: TÖB-MÜN-19-50467

17.04.2019

T Ihr Zeichen / Ihr Schreiben vom: 34-Po/vom 03.03.2019

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 "Sondergebiet Biogasanlage Gut Karlshof"sowie 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ismaning für den Bereichder Biogasanlage auf Gut KarlshofGemarkung: Ismaning, FI. Nr.: 2819, 2819/11, 2820/2, 2820/10 und 2820/9Bahnstrecke 5556 / Mü-Johanneskirchen - Flughafen München / ca. 17,28 - 17,5 Bahn-km/ links der BahnStellungnahme der DB AG gemäß § 4 Abs. l BauGB

c!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbHbevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zumo. g. Verfahren.

l. Infrastrukturelle Auflagen

Die Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit aller betroffenen und beanspruchtenBetriebsanlagen der Eisenbahn ist ständig und ohne Einschränkungen, auch insbesonderewährend der Baudurchführung, zu gewährleisten. Bei allen Arbeiten im Bereich von Anlagender Eisenbahnen des Bundes (EdB) ist das bautechnische Regelwerk der DB Netz AG inVerbindung mit der „Eisenbahnspezifischen Liste Technischer Baubestimmungen" (ELTB) derDeutschen Bahn AG zu beachten.

Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahnbetriebsgeländes sowie sonstigesHineingelangen in den Gefahrenbereich der Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig unddurch geeignete und wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen.Es wird hiermit auf § 64 EBO hingewiesen, wonach es verboten ist, Bahnanlagen,Betriebseinrichtungen oder Fahrzeuge zu beschädigen oder zu verunreinigen, Schranken odersonstige Sicherungseinrichtungen unerlaubt zu öffnen, Fahrthindernisse zu bereiten oderandere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen.Bestehende Geh- und Fahrtrechte dürfen nicht eigeschränkt werden.

Deutsche Bahn AGSitz: Berlin

Registergericht:Berlin-CharlottenburgHRB:50 000USt-ldNr.: DE 811563869

Vorsitzender desAufsichtsrates:Michael Odenwald

Vorstand:Dr. Richard Lutz,Vorsitzender

Alexander DollBerthold HuberProf. Dr. Sabina JeschkeRonald PofallaMartin Seiler

Unser Anspruch:

Profitabler QualitätsführerTop-Arbeitgeber

ÜSÜS Umwelt-Vorreiter

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier: www.deutschebahn.com/datenschutz

c

2/4

Bahngelände darf weder im noch über dem Erdboden überbaut werden. Grenzsteine sind vorBaubeginn zu sichern. Sie dürfen nicht überschüttet oder beseitigt werden. Erforderlichenfallssind sie zu Lasten des Bauherrn neu einzumessen und zu setzen.

Wir weisen darauf hin, dass sich in Bahn-km 17,412 ein Durchlass befindet. Die Funktion desDurchlasses darf nicht beeinträchtigt werden. Der beigefügte Durchlassplan ist zwingend zuberücksichtigen.

Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanlagen, insbesondere Gleisen, müssenden Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Abstand und Art derBepflanzung müssen so gewählt werden, dass bei Windbruch keine Bäume auf dasBahngelände bzw. in das Lichtraumprofil des Gleises fallen können. Der Pflanzabstand zumBahnbetriebsgelände ist entsprechend der Endwuchshöhe und einem Sicherheitszuschlag von2,50 m zu wählen. Diese Abstände sind durch geeignete Maßnahmen (Rückschnitt u.a.) ständigzu gewährleisten. Soweit von bestehenden Anpflanzungen Beeinträchtigungen desEisenbahnbetriebes und der Verkehrssicherheit ausgehen können, müssen diese entsprechendangepasst oder beseitigt werden. Bei Gefahr in Verzug behält sich die Deutsche Bahn dasRecht vor, die Bepflanzung auf Kosten des Eigentümers zurückzuschneiden bzw. zu entfernen.Bei Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen (z.B. Baustellenbeleuchtung,Parkplatzbeleuchtung, Leuchtwerbung aller Art etc.) in der Nähe der Gleise oder vonBahnübergängen etc. hat der Bauherr sicherzustellen, dass Blendungen derTriebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Uberdeckungen undVortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen.

Der Bauherr ist verpflichtet, die örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen (Strom, Gas,Wasser, Kanal usw.) über evtl. vorhandene Kabel oder Leitungen selbst zu befragen und derenLage örtlich festzulegen.Auf Strafbarkeit nach StGB §§ 315, 316 b) und 317 bei vorsätzlicher oder fahrlässigerBeschädigung von Kabeln wird ausdrücklich hingewiesen.

Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen, die zuImmissionen an benachbarter Bebauung führen können. Gegen die aus dem Eisenbahnbetriebausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls vom Bauherren auf eigene Kosten geeigneteSchutzmaßnahmen vorzunehmen.

Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung unddem Unterhalt, in Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahnweiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren.

2. Immobilienspezifische Belange

In Hinblick auf eine zukünftige Bebauung weisen wir darauf hin, dass die Abstandsflächengemäß § 6 BayBOeinzuhalten sind.

sowie sonstige baurechtliche und nachbarrechtliche Bestimmungen

3. Hinweise für Bauten nahe der Bahn

Das Planen, Errichten und Betreiben der geplanten baulichen Anlagen hat nach denanerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften,technischen Bedingungen und einschlägigen Regelwerke zu erfolgen.Die Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit aller durch die geplanten Baumaßnahmen und dasBetreiben der baulichen Anlagen betroffenen oder beanspruchten Betriebsanlagen der Eisen-bahn ist ständig und ohne Einschränkungen, auch insbesondere während derBaudurchführung, zu gewährleisten.

3/4

Ein Schutzabstand von 3,00 m zu unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitung ist mitallen Fahrzeugen, Werkzeugen, Materialien, Personen sicherzustellen und einzuhalten.Baumaschinen im Rissbereich der Oberleitung (Gleisabstand =< 4,00m) sind bahnzuerden, ggf.muss die Oberleitung abgeschaltet und bahngeerdet werden. Bei Grabarbeiten innerhalb einesUmkreises von 5,00m um Oberleitungsmaste (5,00m ab Fundamentaußenkante) ist einStandsicherheitsnachweis durch EBA-zertifizierten Prüfstatiker vorzulegen. Einfriedungen imRissbereich der Oberleitung sind bahnzuerden, ggf. ist ein Prellleiter anzubringen. Elektrischleitende Teile im Handbereich (= 2,50m) zu bahngeerdeten Anlagen sind ebenfallsbahnzuerden.

Der beigefügte Lageplan der Oberleitung ist zwingend zu berücksichtigen.Bei Bauausführungen unter Einsatz von Bau- / Hubgeräten (z.B. (Mobil-) Kran, Bagger etc.) istdas Uberschwenken der Bahnfläche bzw. der Bahnbetriebsanlagen mit angehängten Lastenoder herunterhängenden Haken verboten. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch den Baueiner Uberschwenkbegrenzung (mit TUV-Abnahme) sicher zu stellen. Die Kosten sind vomAntragsteller bzw. dessen Rechtsnachfolger zu tragen.Werden bei einem Kraneinsatz oder Baggereinsatz ausnahmsweise Betriebsanlagen der DBüberschwenkt, so ist mit der DB Netz AG eine kostenpflichtige Kranvereinbarungabzuschließen, die mindestens 4 - 8 Wochen vor Kranaufstellung bei der DB Netz AG zubeantragen ist.Der Antrag zur Kranaufstellung ist mit Beigabe der Konzernstellungnahme der DB zumVorhaben bei der DB Netz AG, Herr Prokop, Tel.: 089/1308-72708, Richdstr. l, 80634München, einzureichen. Generell ist auch ein maßstäblicher Lageplan (M 1:1000) mit demvorgesehenen Schwenkradius vorzulegen.

Baumaterial, Bauschutt etc. dürfen nicht auf Bahngelände zwischen- oder abgelagert werden,Lagerungen von Baumaterialien entlang der Bahngeländegrenze sind so vorzunehmen, dassunter keinen Umständen Baustoffe / Abfälle in den Gleisbereich (auch durch Verwehungen)gelangen.

4. Schlussbemerkung

Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen auf den Bahnbetrieb ergeben, so behältsich die DB AG weitere Bedingungen und Auflagen vor.Für Schäden, die der DB aus der Baumaßnahme entstehen, haftet der Planungsträger /Bauherr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls in vollem Umfang.Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit dasAbwägungsergebnis zu übersenden.

Der Antrag auf Baugenehmigung für das geplante Vorhaben ist uns erneut zur Stellungnahmevorzulegen.

Für Rückfragen zu diesem Verfahren, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, bittenwir Sie, sich an den Mitarbeiter des Kompetenzteams Baurecht, Frau Dailidenaite, zu wenden.Mit freundji^h^n Grüßen

Deutsche Baj?(n AGDB lmr0obili^n, Region Süd

.V. Spreng

^1

^%/\.^. Dailjdenaite/

4/4

Anlagen:

Lageplan der OberleitungDurchlassplan

3^ft Landeshauptstadt

MünchenReferat für Stadtplanungund Bauordnung

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und BauordnungBlumenstr. 28b, 80331 München

Gemeinde IsmaningBauverwaltungSchlossstr. 285737 Ismaning

PLAN-HAI-11-2

Blumenstr. 28b80331 MünchenTelefon: 089 233-24451Tdefax: 089 233-989 24451Dienstgebäude:Blumenstr. 31Zimmer: 230Sachbearbeitung:Frau Esche

-cIhr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum

16.04.2019

19. Änderung des Flächennutzungsplansund Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161 - „Sondergebiet Biogasanlage Gut Karls-hof" mit integrierter Grünordnung

Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Änderung der Bauleitptanung im betroffenen Bereich wurde von den Stadtgütern Müncheninitiiert, um die Wirtschaftlichkeit der Biogasanlage zu optimieren. Mit der Änderung des Flä-chennutzungsplans wie in der Planzeichnung dargestellt, besteht Einverständnis.

(^ Bezüglich des Entwurfs des Bebauungsplans haben wir folgende_Anderungswunsche:1. Verschiebung der Bebauungsgrenzen wie im Anhang „Karlshof B-Plan Korrekturen" darge-stellt. Die Begründung ist dem Plan zu entnehmen.

2. C. Festsetzungen durch Text, 4.1.2, Änderung„Wird die Errichtung einer zulässigen baulichen Anlage erheblich erschwert, kann der zu erhal-tende Baum ausnahmsweise entfernt werden, wenn andernorts auf dorn Baugrun^stuek denFlurstücken des Guts Karlshofein gleichartiger Ersatz in der Pflanzqualität Hochstamm 3xv.Db. StU 20-25 cm gepflanzt wird."Die vom Bebauungsplan umfasste Fläche besteht aus befestigten Flächen und Versickerungs-flächen. Eine Baumpflanzung in diesem Bereich ist nur sehr begrenzt möglich.

f

»

3. Anpassung des LageplansDie Anlage „Lageplan" enthält den aktuellen Lageplan des zu überplanenden Gebietes. Hierinsind unter anderem die Erweiterungen an den Stallgebäuden der Stadtgüter München und der2015 errichtete BHKW Container für das BHKW Nr. 3 der Biogasanlage enthalten. Im Rahmen

U-Bahn Linien U1/U2/U7Haltestelle FraunhoferstraßeU-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7Haltestelle Sendlinger Tor

Straßenbahn Linien 16/17/18Haltestelle Müllerstraße

Metrobus: Linie 52/62Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de

Seite 2 von 2

c

der weiteren Flexibilisierung der Anlage, haben die Stadtgüter München nach §16 Blmsch dieErrichtung eines weiteren BHKW Containers beantragt. Das BHKW soll ausschließlich dazudienen, die Anlage noch flexibler und bedarfsorientierter zu fahren. Weder die Bemessungs-leistung der Anlage noch der Substratinput werden verändert. Der neue Container und die zu-gehörige Gasaufbereitung sind im Plan als solche gekennzeichnet und sollen in den Bebau-ungsplan aufgenommen werden. Der aktuelle Lageplan sollte für die Erstellung des Bebau-ungsplans herangezogen werden, er bildet den Istzustand ab.

Mit freundlichen Grüßen

gez.Dr. Schott

AnlagenKarlshof B-Plan KorrekturenLageplan

c

A. FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN

[Grenze des Geltungsbereiches "Sondergebiet Biogasanlage"

C. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT1. GELTUNGSBEREICH; ABGRENZUNG

2. ART DER BAULICHEN NUTZUNG

2.1 I SO/TF1 I Sfllijt! 5«ndtriKitl •l]]«j<linli((- Grenze des bisherigen Nutzungsbereichs "Biogasanlage"

3. MASS DER BAULICHEN NUTZUNGIl »Z n.1 zuiassiit linnlliaihBizalt - BiZ - als Ntchsfifl. hjer n2 0.(

3.2 W«, (88.7t zulissijt WandtiUiE WH, äs HlkhstniD. tezogen ai Höht a.N«. hitr WN,<88,70

4. BAUWEISE, BAUGRENZEN(.1 ..„-„.,-. BauamuB

5. VERKEHRSFLACHENs'1 \//A Slra«(niErkElirsll*h!. prrat6. GRONORDNUNG

6.1 E ^ I^^ 3 flithr ml Bindungin llr den Erlialt »ill B(pllanzuna(]i6.2 ^^^B Wasserllathe

6.3 ^^^^B privare Grünfta[he. [IrtsrandeingTflnung und NiederschtagswasseTvefSickcTung

7. FLACHEN FÜR VERSORGUNG7.1 | 0 | flaht lit Versorguoasanlagen. Z»e[kbEsti«ma; Iraln-Statian8. SONSTIGE FESTSETZUNGEN8.1 tu< Hininit •it Hinangabe in neter. iB. 6.0 Mi.2 (.\-_-.~.'J Flachni für fc Regelung te Wasswibflussrs

B. HINWEISE, KENNZEICHNUNGEN UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN1. -^— (irundsrüEltsgrenze

Z. sesS/Z Rurnuiimr

i. l 1X1 EtbiudE Bestand

t. -^.g-^ Fi»[ii»*l KolB Obirkaiite KiiddKhit -Bd;-. Btslrt bczngen »l NN. Z.B. DK (N.BI II n.NMI[heiia der NutningsstliaUone;

zun't. GRZ

5. , FffllsihMato.Nuta.nassttiaUoni.tiä^'äiäSGK3- Windhtbe

'• ( )l .}<-/^)Baiii-.Struh-unilsiinsNgtrGehalzbesland

7.

^s^'Mllth ka'tkrtes BBlnp ill Noimr. i.B. Biataii . 77i(.l)0)S-OOi

1.Il11.1

ART DER BAULICHEN NUTZUNGSansliges Siiidergrtiel •Biogasanlagc-Zulissig sind Anlagen zur Erzeugung von ßiogas. Wa-ine und Stron nif e»ner elehrrischen Leistung von 1,5 MW als Hflchsrffliß.

(jmde AitigHilKslandralE zuiassij:Ittliaihe 1. m- 6lakhBzkrafl»efliE WIWI- Lagff für li*TBt( / Gdlle- Nä[hg»(r- Fecnenrer-»iirgrutai- Fahr- luxl Lagersitos- Laiirhallai- solBligt 6ebiiK[E für da] Bttr'eb der Bingasanligen. z.B.Unln'slEllMilichkBl lur BITIK unil Itoihintn- ßulleninasrsraile- Mxfs lor die (XlajHuij- Anligen 1» FtslslBllilosiirung/Puifiraui«- unltrgtofdnttt Niliinanligen. liaragm. StillplitzE- Begrenzungm [ur die mzdiien bajliclim »nlijen dtr Binsasataic. •it Z.B. Bts[liun]in. Walle. Sihaellen. Raipen iiid Wände- Anlagen iw Regenwasserbewrrscliaftung- WnliMigni lor Aufsichts- und BeralscbafliiiBrsonen. Bitrietariltr n«d It'tirbeilirTtilliache 2 - TF2:- Fahr- und Lagn-sAos- LagtrtiallH]- smsNge Gebaudt lür dm Beirrt der Bingasanligtn. z.B.UnlB'ilellnaglicNiBt lilr BirllB und Misthinen- unlirgeofitiele Ncbenaitagu. Barigm. Stdlplitzi- Btjrenzungen lur die (hzclnen luulKbcn AndgEn def Baaisanlage. wie Z.B. Msihiijt». Wallt SihwellEn, «aioen und Wände- Anlagen zur RegenNassefbEwirrschaftung

2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG2.1 EBUND- UNO GEStHOSSFLACItNZAHl2.1.1 Das IU) iln- baulihni Niilzung isl durch ifE Gfinlflichaizilil jeroelf.2.1.2 Gaidfl S n Als. ( BauKVB dar! die zulässige GruNlllaht dirch de CrundllltlKn der il! 19 Abs. t Salz 1

Nrn. 1-3 BauNVQ bezeichneten Anlagen bis zu » 6RZ von naxiinat 0.8 übcrsctrirten werden,WANIKWNO» Ural iitlsay Waidhllit - WN, -. beznAls Want]«ie - WH, - itl das Hin bis zuni Schn'll|iui*l dEr Aulltn»anii iiit der Bahlnul an dtr Tratailebis zr atn'en Abschluss da- Wand.

2.22.2.1

aaer

3. BAUWEISE UND OBERBAUBARE GRUNDSTOCKSFLACHEi.1 Die iliwiabam GntidslncksfDdia) sind dufih dK • nai iiigezetfiBKn t»ytam tetgesitzt.

4. GRONORDNUNGt.1(.1.1

Erhalt von ß3uinenLabbiuie nt sinm Slmnniling von 10 (il und «ihr. geiEssm l • am dtr GeUndMbtrllache. die ihrai Slmdnrt

ad il tirei] Wulhs zu Urdifi und dauertialt zu ernaren.h dir Pnanz<»alilit Haihstiir ir. lb. StU 20-2S cn nacliaptoztn. Ocr Standort dtr

Nachpflanzung hann un bis zu 3 n von unpTünglichen Sfaodarr des Bestandsbaunes itiwetchen.l.1.2 WM die Errithlun] Eto zulisiijtn baulihen »nlage ertittlth mctiwrt, liam der zu rtialtenile Baui ausnahns»eise

CTtfernr werden, werui andernorts auf dnn Baugrufidstütk ein gteichartiger Ersatz in dK- PflanzqualitatItichstaii ir. Ot. SIU 2B-2S n iKpllamlml.

l.2 Erhalt von sonstigen BepfLanzungen IPtanzeichen Ziffer A) 6.11U.1 Di« vorhaideie Btjrummg dir Bajgrmdsloclie besldimd aus WiBEnflachai und GEhllzBMlErschiedlicheT Art und (irllBe

isr in jhTen Wuths zu fordem. dauerhaff zu ertial^en und wnteTzuenlwickeln. Ausfalle sind DÄhzupflanzen.4.2.1 Wird die Emchtung einer ansonsten zulässigen baulichen Anlage erheblich ersthwert. Itann ausnahinsweise der zu erhaltende

in rorwendiQen Uiifsng eorfernt werden. wenn andernorts auf defli Baugrundsfütk ein gteicharrigef.•hileslens [lithBijK'ehu' Ersal; gtschaffm «M.

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F.^3iese Sickerfläche dient bereits jetzt der Entwässerungjes Vorplatzes der Biogasanlage.sollte dieser nicht innerhalb des SO/TF2-Bereichesieaen?

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In dem bisher geplantem Bebauungsbereich ist ciießebauungsgrenze so eng an die vorhandenenpauten gesetzt, dass GRZ 0,4 bereits erfüllt ist.pamit ist auf dem strategisch für die Biogasanlagerichtigen Grundstück keine Erweiterung im Sinnepes Punkts 1.1.1. mehr möglich. Dies ist dieeinzige Fläche, die für eine Halle, ein Fahrsilo oder^inen Bullenstall noch zur Verfügung steht.paher bitten wir um die Erweiterung dieserSebauungsgrenze (ROTELINIE)

08-MfiY-2019 12:33 From:

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To:09&0900387

LandratsamtMünchen

Page:i/4

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Landratsamt Münchan • Frankenthaler Str. 5-9 •81S39 München

Gemeinde IsmaningSchloßstraße 285737 Ismaning

Bauen

Vo. w^

Ihr Zeichen; 34-PoIhr Schreiben vom; 03,03.20't9

Unser Zeichen; 4.1-0021/2019/BLtsmaning

München, 07.05.2019

c Auskunft erteilt:Frau Hubert

E-Mait:[email protected]

Tel.: 0896221-2581 Zirrmer-Nr.:Fax: 0896221-442581 F 1.04

Vollzug der Baugesetze;Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren

c

1.

2.

2.1

2.2

Verfahren der Gemeinde Ismaning

Bebauungsplan Nr. 161

für das Gebiet Sondergebiet Biogasanlage Gut Karlshof

in der Fassung vom 01.02.2019

frühzeitige Trägerbeteiligung im normalen Verfahren

Schlusstermin für Stellungnahme; 18.04.2019

Stellungnahme des Landratsamtes München

Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs, 4 BauGB auslösen

Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können, mit Angabe desSachstandes

Offnunganlten TolofOrt 08at221.0 BanknrtiiiidunoanMo.Di.Do.Fi· OB'QO-12:00 Uhr TfMM OB98221-Z27i KSK MOnchan Stafflberg Eberscsrg poBtbankMaiiishBnwvSDü. 14:00-17:30 Uhr Iptemat «i™w.landkrals-muenchfln,dB IBANDE29 7025 0150 00000001 OS IBAN DE06 7001 0080 0046 18SB 04Bitte TBrmln« vninlwrop E-Mall po8tat8lle@1ra-m,bsyBm,<)o SWIFT.BIC BYLAD£M1KMS SWIFT-BIC PBNKDEFF

0S-MflY-20ig 12:33 From: To:09G0900387 Pa9e:S/4

2-

2.3

2.4

c

c

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher RsgBlungen, die im Regelfall in der Ab-wägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- und Wgsserschutzgebietsverordnungen)

Einwendungen

D Rechtsgrundlagen

Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)

Sonstige fachlichB Infomiationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan,gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgmndlage

1. Zur besseren Über$ichtlichkeit empfehlen wir, die Planzeichen innerhalb des Gel-tung$bereiches farbig und außerhalb schwarz-weiß anzulegen-

2. Nach den Ausführungen in der Begründung unter Ziffer 4.5 soll die Erschließungdes Plangebietes von der Freisinger Straße aus über die Zufahrt Schafweidstraßlerschlossen werden. Aus der Planzeichnung ist die wegemäßige Erschließungnicht eindeutig ablesbar. Damit die Grundstücke planungsrechtlich erschlossensind, ist die Erschließung (Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche, Straßen-begrenzungslinie) in den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwur-fes aufzunehmen.

3. Wir bitten um Überprüfung der für Teilfläche 1 des Sondergebietes festgesetztenGRZ. Nach überschlägiger Überprüfung ist u. E. die festgesetzte GRZ für TF1durch die bestehenden baulichen Anlagen bereits überschritten. Wir weisen daraufhin, dass die Bezugsgröße bei der Ermittlung der GRZ das jeweilige Baugrund-stück im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO ist.Bei den Ausführungen zum Maß der baulichen Nutzung sollte in der Begründung '"auf Seite 8, Ziffer 4.3, und auch in der Flächenbilanz auf Seite 13, Ziffer 8, nachden Teilflächen 1 und 2 differenziert werden, zumal die baulichen Anlagen bereits,bestehen. .' / "

4. Da der Bebauungsplan die Abstandsflächen regelt, sollten im Bereich des koni-sehen Verlaufes des Bauraumes der Teilfläche 2 die Abstände zu den Grund-stücksgrenzen ergänzt werden.

5. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, die im vorliegenden Planentwurf in Teilflä-ehe 1 des SO allgemein 2ülässige Wohnnutzung (C 1.1,1) zu beschränken, daWohnen schon aufgrund der Hauptnutzungen im Sondergebiet hier nur einge-schränkt möglich ist (z. B. Immissionen Bullenmaststall usw.) und eine Erweiterungder Wohnnutzung mit dem Gebietscharakter des SO nicht vereinbar wäre.

6. Unter Ziffer C 2.1 sollte der Begriff „Geschos$flächenzahl'' entfallen, da diese imvorliegenden Bebauungsplanentwurf nicht festgesetzt wurde-

7. Da die Formulierung unter Ziffer C 2.1.1 keinen Regelungsgehalt aufweist, kanndiese entfallen.

8. Festsetzung C 3.1 sollte gestrichen werden. Die überbaubaren Grundstücksflächensind durch Planzeichen A 4.1 ausreichend definiert. ,/

1/

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08-MPY-2019 12:34 Fr~om: To:09&0900387 Pase:3/4

-3-

c

2.5

9. Bei Festsetzung C 7 muss es richtig „Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,0 m"lauten..

10. Das für Hinweis B 4 gewählte Beispiel sollte einem Wert aus der Ptanzeichnungentsprechen.Zudem befindet sich ein Planzeichen mit der Bezeichnung „OK Rinne" im Gel-tungsbereich, welches noch zu erläutern ist.

Zum Immissionsschutzwird auf die beiliegende Stellungnahme verwiesen, die Bestandteilunserer Stellungnahme ist.Zur Grünordnung und zum Naturschutz erfolgt keine Äußerung.

-A£.Hubert

Frau Weischer-Deckers

Telefon-Durchwahl: 089 6221-2540Technische/r Sachbearbeiter/ln

Anlagen:

1 Stellungnahme des Fachbereiches 4.4.1 - Immissionsschutz vom 21.03.2019

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08-MAY-2019 12:34 From: To:0960900367 Pase:4/4

LandratsamtMünchen

Landratsamt München • Frankenthalar Str. 5-9 •81539 München

An das

Immlsslonsschutz,staatliches Abfallrecht undAltlasten

Sachgebiet 4.1-1.3Bauleitplanung

-im H a u se-

Ihr Zeichen:

Ihr Schreiben vom;

Unser Zeichen:München,

4.1^021/2019/BL

13,03,20194.4.1-0021/2019/BL21.03.2019

(\u

AusKunft erteilt:Herr Masszi

E-Mail;[email protected]

Tel.: 089/6221-1608Fax; 089/622144-1608

Zimmer-Nr.:F 2.54

1.

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2,

2.12.22.32.4

2.5

Gemeinde IsnianingFlächennutzungsplan _a_ mit Landschaftsplan

a

Bebauungsplan Nr. 161 i.d.F. vom 01.02.2019für das Gebiet „Sondergebiet Biogasanlage Gut Karlshofmit Grünordnungsplandient der Deckung des dringsnden Wohnbedarfs Q Ja D nein

g, Sonstige Satzung_

D_

Frist für die Stellungnahme: 1 1.04.2019 (intern)Frist: 1 Monat (§ 2 Abs. 4 BauGB-MaßnahmenG)

Triig.r BffnntllthT BDlang«

Sachgebiet Immissionsschutz~Dkeine ÄußerungUT Zieie der Raumordnung und Landesplanung. die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösenD Bsabstohtigte eigene Planungan und Maßnahmsn, die den o. g. Plan berühren könneri, mit Anggbe des sachstandsEinwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fschgesstzllcher Regelungen, die im Regelfall in derAÜWägung nichtÜbeiwunden warden können (z. B. Landschafts- und Wasserschutzgebietsverordnungen)

Einwsnduncienfi RechtsgrundlEigenD Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmsn oder Befreiungsn)^Sonstige fachliche Infomiatianen und Empfehlungen aus der algenen Zuständigkeit zu dem o, g. Plan, gsgliadflrt nach

Sachl<omplex$n, jeweils mit Begründung und ggf. RechtsgrundlsgeFachtechnischer Hinweis:

Durch eine bessere energetische Ausnutzung der Einsatzstoffen wird die Gasproduk-tionsmenge überschritten, die eine Privilegierung im Außenbereich voraussetzt undsomit wird das Sondergebiet notwendig, es treten durch die wirkungsgradbessereGasproduktion weder mehr Lärm, noch mehr Luftschadstoffe auf.

t.*Masszl

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Offnungiwlton .Mo.-Fr, 09;00-12;OOUhfund On, 14:00-17'30 UhfWir bluen Sie, Termin» w wrwtnbaran.

T*l*(on OSa 6221-0Telefax 088 6221.22T8Internet www.landlirgifmunnchan.daE-Mall p(i;t!,t«[email protected].<)e

Olenstgabaud« / EmichbarkyitFrankenthafer Str. 3-9U-Bahn, S-Bahn: U2, S3, S7Str<iBnnbahnLinia17Bus Linien 54.139.144,147Hiiltos)»!!» Gltaing-Bahnhof

Tlefflflfage Im HausZufanrt üBer FranhanlhalBr Str.

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Regierung von Oberbayern

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Regierung von Oberbayern * 80534 München

Gemeinde IsmaningSchloßstraße 285737 Ismaning

cper E-Mail: [email protected][email protected] von

Thomas Bläser

Ihr Zeichen

Telefon/Fax

+49 89 2176-3296 / 403296

Ihre Nachrichten vom

03.03.2019

Zimmer E-Mail4415 [email protected]

Unser Geschäftszeichen

24.2-8291-MLMünchen,

01.04.2019

Gemeinde Ismaning, Landkreis München;19. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Beba u u ngsplan Nr. 161-^„Sondergebiet Biogasanlage Gut Karlshof";Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt zu deno.g. Bauleitplanungen folgende Stellungnahme ab:

Sachverhalt

Die Gemeinde Ismaning beabsichtigt die bauieitplanerischen Voraussetzungenzur langfristigen Sicherung des Betriebs einer bestehenden und immissions-schutzrechtlich genehmigten Biogasanlage zu schaffen. Das betroffene Arealumfasst insgesamt etwa 4,4 ha. Es liegt an der Bundesstraße B 388 gut 200 msüdlich vom Ortsrand Fischerhäuser und ist im gültigen Flächennutzungsplan alsFläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Zuge der o.g. Bauleitplanungen istvorgesehen, für den überwiegenden Teil des Planareals ein Sondergebiet mitZweckbestimmung Biogasanlage im Flächennutzungsplan darzustellen bzw. imBebauungsplan festzusetzen.

BewertungGemäß Ziel 6.1.1 im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sind erneuer-bare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen, auch um damit gemäßLEP-Grundsatz 1.3.1 den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung zu tra-gen. Aus landesplanerischer Sicht ist das Vorhaben deshalb grundsätzlich zubegrüßen.

Mit Blick auf Biotopkartierungen (Nrn. 7736-0096-001 und 7736-0095-003) inner-halb bzw. im südlichen Randbereich des Plangebietes sowie zu Fragen der land-DienstgebäudeMaximilianstraße 3980538 MünchenU4/U5 LehelTram 16/19Maxmonument

Telefon Vermittlung+49892176-0

Telefax+49892176-2914

[email protected]

Internet

www.regierung-oberbayern.de

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schaftiichen Einbettung der Biogasanlage wird um Abstimmung des Vorhabens mit der UnterenNaturschutzbehörde gebeten.

Ergebnis

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161sind landesplanerisch als räum vertrag lich zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

gez.Thomas BläserRaumordnung, Landes- und Regionalplanungin den Regionen Ingolstadt (10) und München (14)

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