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Private Banking und Anlagefonds Geldpolitik – Im falschen Film Zielkonflikte Politik und Finanz Pauschalsteuer Wirtschaftlich Berechtigte in der Praxis Unternehmensnachfolge Familienstrategien Der Vorsorgeauftrag Gesundheits-Check für Ihr Depot Classic Cars als Wertanlage Diversifikation von Aktienindizes Dynamische Investmentratings Asset Manager und Finanzkrisen Vermietung von Geschäftsräumen PSP Swiss Property Residence-by-Investment in Portugal Freihandelsabkommen Schweiz-China PRIVATE Das Geld-Magazin Sustainable Finance Recht & Steuern Immobilien Beilage Sonderheft zum Medienpreis für Finanzjournalisten 2014 Unser Internetpartner: finews.ch – Das Finanzportal private.ch Juli / August 2014 15. Jahrgang Nr. 4 Fr. 10.– André Walser und Maurizio La Porta Bank Linth LLB AG «Dividendenperlen: Die Suche nach Aktien mit hoher Dividendenrendite» André Walser Maurizio La Porta

4 2014 UG Umschlag 16.07.14 14:10 Seite 1 PRIVATE · inhalt Swiss Sustainable Finance Im Juli 2012 schrieben wir an dieser Stelle, dass die Schweizer Finanz - branche im grössten

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Private Bankingund AnlagefondsGeldpolitik – Im falschen Film

Zielkonflikte Politik und Finanz

Pauschalsteuer

Wirtschaftlich Berechtigte in der Praxis

Unternehmensnachfolge

Familienstrategien

Der Vorsorgeauftrag

Gesundheits-Check für Ihr Depot

Classic Cars als Wertanlage

Diversifikation von Aktienindizes

Dynamische Investmentratings

Asset Manager und Finanzkrisen

Vermietung von Geschäftsräumen

PSP Swiss Property

Residence-by-Investment in Portugal

Freihandelsabkommen Schweiz-China

PRIVATEDas Geld-Magazin

Sustainable Finance

Recht & Steuern

Immobilien

BeilageSonderheft zum Medienpreisfür Finanzjournalisten 2014

Unser Internetpartner:finews.ch – Das Finanzportal

private.ch

Juli / August 201415. Jahrgang Nr. 4 Fr. 10.–

André Walser und Maurizio La PortaBank Linth LLB AG

«Dividendenperlen:Die Suche nach Aktien mithoher Dividendenrendite»

André Walser Maurizio La Porta

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inhalt

Swiss Sustainable FinanceIm Juli 2012 schrieben wir an dieserStelle, dass die Schweizer Finanz -branche im grössten Umbruch seitJahrzehnten steckt. Jetzt könne manentweder jammern oder die Chancenpacken, die jeder Wandel mit sichbringt. Eine Chance sei SustainableFinance. Wir sind nach wie vor über-zeugt, dass Nachhaltigkeit eine ein-malige Chance ist, mit der wir unsvon der ausländischen Konkurrenzabheben und uns profilieren können.

Genau dieselbe Meinung vertrittein neu gegründeter Verein mit demNamen «Swiss Sustainable Finance»(sustainablefinance.ch). Zu den Gründungsmitgliedern gehören über60 führende Banken, Versicherungenund Stiftungen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen. Der Vereinhat sich zum Ziel gesetzt, die Schweizals führendes Zentrum für nachhaltigeFinanzdienstleistungen zu etablieren.Zu diesem Zweck sollen Nachhaltig-keitsprinzipien noch besser in der Finanzwirtschaft verankert werden.Die Förderung von Nachhaltigkeit imAnlage- und Finanzierungsgeschäft,so der Verein, «eröffnet nicht nur viel-fältige Chancen, sondern stärkt auchgezielt den Schweizer Finanzplatz».

PRIVATE unterstützt die Ziele vonSwiss Sustainable Finance. Nicht vonungefähr führen wir bereits seit zweiJahren in jeder Ausgabe ein Dossier«Sustainable Finance».

Dr. Norbert [email protected]

aktuell

4 Geldpolitik – im falschen FilmProf. Dr. Erwin W. Heri

6 Der vorsorgeauftrag Prof. Dr. Hans Rainer Künzle, Kendris

Fonds & asset Management

8 asset Manager lösen keine Finanzkrisen ausMarkus Fuchs, SFAMA

9 Gesundheits-Checkfür ihr DepotDr. Gérard Fischer, Swisscanto

10 Diversifikation von aktienindizesThomas Pfiffner1741 Asset Management AG

12 Hohe DividendenrenditenAndré Walser und Maurizio La PortaBank Linth LLB AG

immobilien

14 GebäudesanierungenDr. Ronny Haase, Wüest & Partner

15 vermietung von GeschäftsräumenPavlo Stathakis, HEV Schweiz

16 Weiter auf KursInterview mit Dr. Luciano GabrielPSP Swiss Property

recht & Steuern

18 abschaffung der PauschalsteuerDr. Frank Marty, Economiesuisse

20 Wirtschaftlich BerechtigteNadine Balkanyi-Nordmann undDr. Reinhard-DeRoo, Lexperience

23 residence Program PortugalAndrew Coutts, Henley & Partners

24 UnternehmensnachfolgeEdy Fischer, IfW

25 Freihandel Schweiz-ChinaMaria Rueda und Dr. Martin Maurer

Sustainable Finance

26 Zielkonflikte Politik und FinanzOtmar Hasler, Regierungschef a.D.

27 Dynamische investmentratingsOliver Oehri, CSSP AG

28 FamilienstrategienThomas Zenner und Marcel MegerleNötzli, Mai & Partner Family Office

30 Classic Cars als WertanlageDr. Elmar Wiederin, Kaiser Partner

32 erste adressen / impressum

34 verantwortung übernehmenClaude Baumann, Finews

34/2014 Das Geld-Magazin

Private

BeilageSonderheft zum Medienpreis für

Finanzjournalisten 2014

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Von Prof. Dr. Erwin W. HeriProfessor für Finanztheoriean der Universität Basel undam Swiss Finance Institute in Zürich

Wieder einmal befinden wir uns wirt-schaftspolitisch in einer Zeit, in wel-cher die meisten Akteure meinen, dass«. . .es diesmal anders ist». Und wiedereinmal reiben sich die an historischeZusammenhänge glaubenden Ökono-men die Augen – es geht um die Geld-politik.

Wir Ewiggestrigen glauben nochimmer, dass eine übermässige Liqui -ditätsversorgung der Wirtschaft überkurz oder lang inflationär sei, dass mander Geldpolitik möglichst keine kon-junkturpolitischen, aber ganz sicherkeine strukturpolitischen Aufgaben auf-bürden und man mit einemwirtschafts-politischen Instrument im Zweifelsfallnur ein Ziel verfolgen sollte. Im Falleder Geldpolitik wäre dies ein stabilesPreisniveau.

Nun ist nicht abzustreiten, dass vondieser einfachen Norm in Extremsitua-tionen abzuweichen ist. Bei der Wirt-schaft handelt es sich ja eben geradenicht um ein einfaches Räderwerk, beiwelchem an einem bestimmten Radimmer in gleicher Art und Weise zu

drehen ist, um an einem anderen Ort einen gewissen Effekt zu erzielen.Wirtschaft und Gesellschaft sind in ih-rem komplexen Zusammenspiel viel-mehr wie ein «. . . summender Bienen-korb voll dynamischer Aktivität – weitentfernt von jedem Gleichgewicht»,wie es Beinhocker einmal treffend for-muliert hat1). Und selbstverständlichhat der damalige Vorsitzende der US-Notenbank (Fed), Ben Bernanke, alseiner der ausgewiesensten Kenner derwirtschafts- und insbesondere der geld-politischen Gegebenheiten der Welt-wirtschaftskrise der frühen 30er Jahre,die Situation in den Jahren 2008 und2009 richtig eingeschätzt. Wenn dieNachfrage nach Bargeld schockartigzunimmt und die Interbankenmärktevollständig austrocknen, muss eineverantwortungsvoll handelnde Zentral-bank schlichtweg alle Schleusen öff-nen und die Wirtschaft mit Liquiditätüberfluten. Das hat das Fed getan unddamit die US-Wirtschaft und wohlauch das globale Finanzsystem vor ei-nem Kollaps bewahrt.

Solche Krisen dauern aber nichtewig. Und so hat sich auch die US-Wirtschaft relativ rasch von der Kriseerholt und läuft schon seit längeremwieder mit einer vernünftigen Dyna-mik. Unternehmensgewinne nehmenlaufend zu, die Aktienbörsen notierenauf historischen Höchstkursen. Natür-lich könnte es immer noch besser sein,natürlich würde man lieber tiefere Arbeitslosenzahlen schreiben. Solcheswünscht sich die Politik immer.Schliesslich hat sie ja in erster Linie dienächsten Wahlen zu gewinnen. Wirt-schaftlich gesehen wäre es aber längstan der Zeit, die geldpolitische Strategiewieder auf Normalkurs zu bringen.

Aber weit gefehlt. Das süsse Giftdes kurzfristig wirkenden Dopings –geldpolitischer Aktivismus – und einespezifische Konstellation im Macht -gefüge zwischen Regierung und Zen-tralbank hat das Fed zu einem reinenInstrument politischer Partikularinte-ressen gemacht. Die gewaltigen struk-

turellen Probleme der US-Volkswirt-schaft – politisch ausgesprochen schweran die Hand zu nehmen – werden ein-fach durch kurzfristige geldpolitischeEffekthascherei übertüncht.

Und in Europa? Hier vertritt dieEZB seit längerer Zeit vor allem per-sönliche und politische Interessen. DieZinsen werden tief gehalten in der Mei-nung, dies würde die Wirtschaft ankur-beln, strukturelle Anpassungen an einekomplexer gewordene Wirtschaft wer-den verhindert, Inflation ist aus jegli-chem Gedankengebäude wegdefiniert.Und Herr Draghi redet so lange überDeflation, bis er sie am Schluss nochherbeigeredet hat.

Ich wiederhole mich: wirtschaft -liche und gesellschaftliche Prozessegleichen nicht einem Räderwerk, dasman beliebig manipulieren kann. Wirt-schaftliche und gesellschaftliche Ak -tivität ist vollgestopft von komplexenProzessen, die von Psychologie, kol-lektiven Emotionen und Herdenverhal-ten bestimmt werden. Solche Prozessekönnen eine gefährliche Eigendyna-mik entwickeln. Die Geschichte istvoll von Situationen, in welchen bei-spielsweise inflationäre Entwicklun-gen gleichsam aus dem Nichts entstan-den sind. Und wenn sich Inflations -erwartungen einmal gebildet haben,dann nehmen sie ihren Weg. Über Ei-gendynamik, steigende Zinsen, akzen-tuierte Verteilungskämpfe bis hin zusozialer Unrast. Die dafür notwendi-gen Bedingungen einer übermässigenLiquiditätsversorgung sind seit langemgegeben. Es ist Zeit, endlich geldpoli-tisch darauf zu reagieren. Genau gleichwie es Zeit geworden ist, die struktu-rellen Probleme vieler europäischerLänder endlich an die Hand zu nehmenund die notwendigen Massnahmen zuergreifen.

1) Vgl. Eric D. Beinhocker: The Origin of Wealth,

Harvard Business School Press 2006, in deutscher

Über setzung: Die Entstehung des Wohlstandes,

Mi-Fachverlag, Landsberg am Lech, 2007.

[email protected] / www.fintool.ch

Geldpolitik –im falschen Film. . .

Das Geld-Magazin 4/20144

Private

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Von Prof. Dr. Hans Rainer Künzle

Titularprofessor Universität Zürich

Partner Kendris AG

Wie sieht ein vorsorgeauftrag aus?

Die Notare der Kantone Zürich und Bern ha-

ben gemeinsame Standardtexte entwickelt,

welche unter anderem Folgendes vorsehen:

1. Für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit be-

auftrage ich in der Reihenfolge ihrer Auf-

zählung folgende Personen mit meiner Per-

sonen- und Vermögenssorge und der damit

zusammenhängenden Vertretung im Rechts-

verkehr:

a. «Personalien Beauftragter 1»

b. «Personalien Beauftragter 2»

2. Der Vorsorgeauftrag und die damit zu-

sammenhängende Vertretung im Rechtsver-

kehr gilt in jeder Beziehung umfassend. Ich

befreie gegenüber der Beauftragten sämt -

liche einer Schweigepflicht unterstehenden

Personen von der Schweigepflicht. Insbe-

sondere beinhaltet der Auftrag Folgendes:

a. Veranlassung aller für meine Gesund-

heit notwendigen Massnahmen und

Wahrnehmung der damit zusammen-

hängenden Rechte.

b. Sicherstellung eines geordneten All-

tags.

c. Wahrung meiner finanziellen Interes-

sen, Verwaltung meines gesamten

Vermögens, Verfügungen darüber und

Treffen sämtlicher damit zusammen-

hängenden Massnahmen.

d. Erwerb, Belastung und Veräusserung

von Grundeigentum und Veranlas-

sung der entsprechenden Einschrei-

bungen im Grundbuch.

e. Sämtliche zur Erfüllung des Auftrags

notwendigen Prozesshandlungen.

f. Die Beauftragte darf keine Vermö-

genswerte des Auftraggebers unent-

geltlich veräussern, mit Ausnahme

von Gelegenheitsgeschenken oder Zu-

wendungen zur Erfüllung einer sittli-

chen Pflicht.

g. Die Beauftragte ist berechtigt, zur Er-

füllung des Auftrags Substituten und

Hilfspersonen beizuziehen.

Neben dieser Kurzform gibt es auch einen

Standardtext, welcher die Aufgaben des Be-

auftragten ausführlicher beschreibt. Im kon-

kreten Einzelfall werden individuelle An-

passungen, Ergänzungen oder Änderungen

hinzukommen.

Wer braucht einen vorsorgeauftrag?

Der Vorsorgeauftrag wird für den Fall der

Urteilsunfähigkeit errichtet. Diese kann aus

verschiedenen Gründen eintreten. Sie tritt

im fortgeschrittenen Alter vermehrt auf,

kann aber aufgrund eines Unfalls – wie das

Beispiel von Michael Schumacher zeigt – in

jedem Alter vorkommen. Jede erwachsene

Person ist deshalb gut beraten, einen Vor -

sorgeauftrag zu erstellen.

Wie errichtet man

einen vorsorgeauftrag?

Der Gesetzgeber hat Formvorschriften er-

lassen, nach welchen der Vorsorgeauftrag

entweder in einer notariellen Urkunde er-

richtet werden muss oder dann (ähnlich wie

das Testament) handschriftlich verfasst sein

muss. Für die Verwendung im Ausland ist zu

empfehlen, eine notarielle Urkunde zu er-

stellen, weil dies die Wahrscheinlichkeit der

Anerkennung erhöht.

Wie steht es bei länderübergreifenden

verhältnissen?

Auch im Ausland wohnende Schweizer kön-

nen (gestützt auf eine Rechtswahl) einen Vor-

sorgeauftrag nach schweizerischem Recht

erstellen. Dies wird etwa von Personen ge-

macht, welche planen, dass sie im Alter bzw.

beim Auftreten von gesundheitlichen Stö-

rungen in die Schweiz zurückkehren.

Im Ausland wird ein schweizerischer

Vorsorgeauftrag nur in Ländern sicher aner-

kannt, welche das Haager Übereinkommen

vom 13. Januar 2000 über den internationa-

len Schutz von Erwachsenen (HEsÜ) ratifi-

ziert haben.

Wo wird der vorsorgeauftrag

aufbewahrt?

Der Vorsorgeauftrag kann beim Auftrag -

geber (Errichter) oder beim Beauftragten

aufbewahrt werden. Weiter kann die Tat -

sache der Errichtung eines Vorsorgeauftrags

im Personenstandsregister (Infostar) regis-

triert werden.

Die Schweizer Vertretung im Ausland

kann über das Bestehen des Vorsorgeauf-

trags informiert werden, sie nimmt die Auf-

gaben der Zivilstandsbehörde im Ausland

wahr.

Wer soll mit der vorsorge

beauftragt werden?

Es gibt zwei Teile des Vorsorgeauftrags: die

Personenfürsorge, welche sich u.a. mit me-

dizinischen Fragen und Entscheidungen im

Zusammenhang mit dem Ableben befasst,

und die Vermögenssorge, welche sich mit

den finanziellen Aspekten befasst. Idealer-

weise gibt es eine Vertrauensperson, welche

bereit ist, beide Teile abzudecken. Es ist

denkbar, dass diese Bereiche oder die Vor-

sorge insgesamt von mehreren Personen

wahrgenommen werden, miteinander oder

nacheinander.

Neben Ehegatten und Verwandten wer-

den auch Berufsleute als Vorsorgebeauf -

tragte eingesetzt, zum Beispiel Rechtsan-

wälte und Treuhänder. Banken und deren

Mitarbeiter bieten diese Dienstleistungen

aus verschiedenen Gründen meist nicht an,

unter anderem wegen Interessenkonflikten.

Wenn kein Vorsorgeauftrag errichtet wird,

werden die nächsten Angehörigen beigezo-

gen. Ein Vorsorgeauftrag ist in denjenigen

Fällen besonders wichtig, in denen Konflikte

zu befürchten sind, etwa zwischen Status -

angehörigen (z.B. Eltern, Ehegatten, Kindern)

Private

6 Das Geld-Magazin 4/2014

Der vorsorgeauftragSeit 2013 gilt das neue erwachsenenschutzrecht, welches unter anderem in art. 360 ff. ZGB den vorsorge-auftrag neu ins schweizerische recht eingeführt hat. Wo steht dieses rechtsinstrument heute?

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Private

4/2014 Das Geld-Magazin 7

und Personen mit nicht formalisierten Nahe-

beziehungen (z.B. Lebenspartner).

Welches ist der inhalt

des vorsorgeauftrags?

Im Rahmen der Personenfürsorge werden

Fragen der medizinischen Versorgung be-

handelt, etwa die Unterbringung in einer

Klinik oder in einem Heim und die Wahrung

der Patientenrechte. Dazu kann auch ein

Verzicht auf medizinisch indizierte Leistun-

gen gehören. Heikel ist dagegen der umge-

kehrte Wunsch nach medizinisch nicht indi-

zierten Leistungen, etwa die Pflege zu Hau-

se, selbst wenn dadurch unverhältnismässig

hohe Kosten entstehen. Wünsche des Auf-

traggebers über seine Pflege sind von den

behandelnden Ärzten grundsätzlich zu be-

achten, wenn keine begründeten Zweifel am

freien Willen oder an der Übereinstimmung

mit dem mutmasslichen Willen bestehen.

Die medizinische Versorgung kann statt

im Vorsorgeauftrag auch in einer (separaten)

Patientenverfügung geregelt sein, bei wel-

cher keine besonderen Formvorschriften zu

beachten sind (eine Unterzeichnung ge-

nügt). Für die Gültigkeit der Patientenverfü-

gung im Ausland ist das Europäische Über-

einkommen vom 4. April 1997 über Men-

schenrechte und Biomedizin (EÜMB) zu

beachten. Wenn die Patientenverfügung in

einem anderen Land beachtet werden soll,

ist darauf zu achten, dass auch eine Fassung

in der Sprache des betroffenen Landes ver-

fügbar ist.

Die Personenfürsorge kümmert sich so-

dann um die Bearbeitung der Post/Zusen-

dungen sowie um die Informations- und

Kommunikationsmittel, welche dem Auf-

traggeber zur Verfügung stehen (Fernsehen,

Telefon etc.).

Zur Vermögenssorge gehören die Ver-

waltung des Einkommen und Vermögens des

Auftraggebers und die Durchführung seiner

Zahlungen. Für diese Aufgaben können

Substituten beigezogen werden wie Immo-

bilienverwaltungen und Banken oder externe

Vermögensverwalter. Wer mit der Personen-

sorge beauftragt ist, muss sich üblicherweise

mit dem Beauftragten für die Vermögens -

sorge absprechen, bevor er grössere Aus -

gaben tätigt.

Im Innenverhältnis können dem Beauf-

tragten konkrete Weisungen für die Durch-

führung seines Auftrags erteilt werden: So

kann etwa die Erstellung eines Inventars zu

Beginn der Tätigkeit und der Abschluss von

Haftpflichtversicherungen verlangt oder die

Strategie für die Anlage des Vermögens fest-

gelegt werden. Dabei kann z.B. auf Art. 408

ZGB oder auf die Verordnung vom 4. Juli

2012 über die Vermögensverwaltung im

Rahmen einer Beistandschaft oder Vor-

mundschaft (VBVV) verwiesen werden.

Ein wichtiger Punkt ist die Mitwirkung

des Auftraggebers.Dieser sollte (im Rahmen

der Möglichkeiten und Fähigkeiten) beige-

zogen und sein Wille respektiert werden.

Um Diskussionen zu vermeiden, kann

auch das Honorar des Beauftragten geregelt

werden. Dies kann durch einen Verweis auf

die branchenüblichen Ansätze oder detail-

lierte Regelungen geschehen.

Bei Unklarheiten kann die Erwachse-

nenschutzbehörde den Vorsorgeauftrag aus-

legen, in Nebenpunkten auch ergänzen.

Wann wird der vorsorgeauftrag

«aktiviert»?

Der Vorsorgeauftrag wird «aktiviert» (in

Kraft gesetzt) und die Erwachsenenschutz-

behörde erstellt für den Beauftragten einen

Ausweis, nachdem ein Arzt die Urteilsunfä-

higkeit des Auftraggebers festgestellt hat (sog.

Validierung). Diese Feststellung der Urteils-

unfähigkeit wird am gewöhnlichen Aufent-

haltsort getroffen. Wenn jemand in einem

Staat wohnt, welcher den schweizerischen

Vorsorgeauftrag nicht anerkennt, empfiehlt

es sich, bei sich abzeichnender Urteilsunfä-

higkeit den gewöhnlichen Aufenthaltsort

rechtzeitig in die Schweiz zu verlegen.

Im Vorsorgeauftrag kann geregelt wer-

den, was geschehen soll, wenn über die Ur-

teilsunfähigkeit ein Streit entsteht. Es kann

zum Beispiel angeordnet werden, dass in

diesem Fall ein Beistand bestellt wird, bis

die Situation geklärt ist. Damit wird verhin-

dert, dass eine Blockade entsteht.

Wie kann ein vorsorgeauftrag

beendet werden?

Der Vorsorgeauftrag kann vom Auftraggeber

(vor dessen Aktivierung) in der gleichen

Form widerrufen werden, wie er errichtet

wurde (durch notarielle Urkunde oder hand-

schriftlich), aber auch durch Vernichtung

des Errichtungsdokuments.

Die Kündigung durch den Beauftragten

kann im Vorsorgeauftrag näher geregelt wer-

den (z.B. Kündigungsfrist von x Monaten).

Die Tätigkeit der Beauftragten endet von

Gesetzes wegen, wenn der Auftraggeber sei-

ne Urteilsfähigkeit wieder erlangt. Sie endet

auch mit dem Tod des Auftraggebers. Des-

halb sollte allenfalls eine Vollmacht über

den Tod hinaus vorgesehen werden, mindes-

tens bis der Willensvollstrecker seinen Aus-

weis erhält.

Wo stehen wir heute

mit dem vorsorgeauftrag?

Erste Zahlen zeigen, dass nur zaghaft vom

neuen Instrument Gebrauch gemacht wird

(so wurden im Kanton Zürich bis Juli 2013

weniger als 100 Vorsorgeaufträge hinter-

legt).

Das Zusammenspiel zwischen Vorsorge-

auftrag und Patientenverfügung wird noch

unterschiedlich gehandhabt, teilweise sind

medizinische Anordnungen im Vorsorgeauf-

trag formuliert, teilweise in einer separaten

Patientenverfügung. Die unterschiedlichen

Formvorschriften für diese beiden Instru-

mente, in welchen die gleichen Fragen gere-

gelt werden können, irritieren etwas.

Die Pflicht zur Meldung der Urteilsun-

fähigkeit des Auftraggebers (Art. 397a OR)

kollidiert mit dem Berufsgeheimnis der An-

wälte, weshalb diese vorgängig eine Bewil-

ligung der Aufsichtsbehörde einholen soll-

ten. Auch das Bankgeheimnis kollidiert mit

der Meldepflicht, dieses tritt aber gegenüber

der Meldepflicht zurück.

Positiv zu werten ist, dass der Auftrag -

geber in der Wahl des Beauftragten frei ist

und auch sonst seine Wünsche zur Personen-

und Vermögenssorge frei formulieren kann,

was das Selbstbestimmungsrecht erheblich

erweitert. Diese Freiheit sollte jede erwach-

sene Person nutzen.

Die Kontrolle durch die Erwachsenen-

schutzbehörde (ESB) ist geringer als früher

beim Beistand. Das gibt dem Vorsorge -

beauftragten eine starke Stellung, welche

durch geeignete Kontrollmechanismen im

Vorsorgeauftrag bewältigt werden sollte.

Mit dem Vorsorgeauftrag wird eine Lücke

geschlossen zwischen der Zeit, in welcher

jeder Mensch privatautonom handeln kann,

und der Zeit, in welcher der Willensvoll -

strecker nach den Wünschen des Erblassers

handelt.

Ähnlich wie beim Testament ist zu er-

warten, dass eine grosse Zahl von Vorsorge-

aufträgen erst im hohen Alter, kurz vor dem

Eintritt der Handlungsunfähigkeit errichtet

werden. Das bringt die Gefahr mit sich, dass

diese möglicherweise ungültig sind. Es ist

deshalb zu empfehlen, sich mit diesem

Thema rechtzeitig zu befassen.

[email protected]

www.kendris.com

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Page 8: 4 2014 UG Umschlag 16.07.14 14:10 Seite 1 PRIVATE · inhalt Swiss Sustainable Finance Im Juli 2012 schrieben wir an dieser Stelle, dass die Schweizer Finanz - branche im grössten

Private

8 Das Geld-Magazin 4/2014

2011 beauftragten die G20 das Financial Stability Board unddie International Organization of Securities Commissionsdamit, eine Methodologie für die Identifikation von system-relevanten Finanzinstitutionen (SIFIs) ausserhalb des Ban-ken- und Versicherungsbereichs auszuarbeiten1). 2014 legtendiese ein Konsultationspapier zur Stellungnahme vor. Dieentsprechenden Antworten wurden veröffentlicht2). Als sys-temrelevant gelten SIFIs, deren Abwicklung bedingt durchGrösse, Komplexität und globale Vernetzung zu massivenStörungen im Finanzsystem führen würde. Bisher befasstensich die Aufsichtsbehörden v.a. mit der möglichen System-relevanz von Anlagefonds, jedoch kaum mit der Frage, in-wiefern von den grossen Asset Managern eine Gefahr für dieFinanzmarkt stabilität ausgeht. Können diese überhaupt eineFinanzkrise verstärken oder gar auslösen?

Als Hauptgrund für die Regulierungsnotwendigkeit wirddie schiere Grösse der bedeutendsten global tätigen AssetManager erwähnt. Sie ist jedoch kein geeignetes Kriteriumfür die Beurteilung der Systemrelevanz. Denn Asset Mana-ger legen die Gelder meist ausschliesslich im Auftrag der Investoren an, sie sind also weder Eigentümer der Vermö-genswerte, noch gehen sie Gegenparteirisiken ein. Für Trans-aktionen inklusive Derivate und Kreditfinanzierungen wer-den nicht die Asset Manager beauftragt, sondern die Bankenoder allgemein Finanzintermediäre, die auch ein eigenesHandelsbuch führen. Asset Manager vergeben weder Kredite,

noch führen sie Handelsbücher. Der wesentliche Unterschiedzwischen Vermögensverwaltern und (systemrelevanten) Ver-sicherungen und Banken besteht also darin, dass Erstere ihrGeschäft ausserhalb der Bilanz betreiben. Folglich sind dievon Asset Managern verwalteten Vermögenswerte ihrer Kun-den bei Liquidation bzw. Konkurs eines Asset Managersauch nicht Bestandteil der Liquidations- bzw. Konkursmasse.Die Ansicht, dass die «Bilanzproblematik» selbst für diegrössten Asset Manager höchstens von untergeordneter Bedeutung und damit die Systemrelevanz nicht gegeben ist,scheint sich langsam durchzusetzen.

Finanzsystemkrisen sind im Wesentlichen stets dadurchentstanden, dass Bank- und Versicherungsbilanzen «miss-braucht» wurden, d.h. Aktivrisiken eingegangen wurden, diedurch Wertverluste direkt negativ auf das Eigenkapitaldurchschlugen und dazu führten, dass die Institute zu Un -zeiten refinanziert oder gar staatlich gerettet werden muss-ten. Nehmen wir das Beispiel Long-Term Capital Manage-ment (LTCM) – übrigens der einzige Fonds, der bis datostaatliche Unterstützung erhielt (1998). Er konzentrierte sichauf wenige, illiquide und stark fremdfinanzierte Positionen,was in dieser ausgeprägten Form seither nicht mehr stattfand.Dies ist jedoch nicht das entscheidende Argument für dasgrundsätzliche Absprechen der von Fonds ausgehenden Systemrisiken. Zentral ist vielmehr, dass die Banken enormeKredite an LTCM ausstehend hatten, die durch den Verfallder Vermögenswerte von LTCM zusehends ungesichert wur-den. Zudem investierten Banken selbst in den Fonds, was die(Bilanz-)Probleme verschärfte.

Anlage- und Systemrisiken müssen strikte unterschiedenwerden. SIFIs sind stets dadurch in Schwierigkeiten geraten,dass in den Bank- und Versicherungsbilanzen Aktivpositio-nen eingegangen wurden (z.B. hohe Sub-prime-Positionenoder zu hohe Aktienquoten), die sich als nicht nachhaltig erwiesen und abgeschrieben werden mussten. Anlage- undEigenkapitalvorschriften, d.h. Forderungen nach risikoge-wichtetem Kapital, sind deshalb für systemrelevante Bankenund Versicherungen folgerichtig. Da selbst die grössten As-set Manager und Fonds keine oder vernachlässigbar kleineBücher führen, sind sie nicht direkt mit den Banken und Ver-sicherungen vergleichbar. Sie können somit auch keineQuelle für Systemrisiken sein.

1) Non-bank non-insurer global systematically important financial institutions (NBNI G-SIFIs)2) http://www.financialstabilityboard.org/publications/r_140423.htm

[email protected] / www.sfama.ch

Fonds & Asset Management

asset Manager lösen keine Finanzkrisen ausVon Markus Fuchs, Geschäftsführer Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA

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Page 9: 4 2014 UG Umschlag 16.07.14 14:10 Seite 1 PRIVATE · inhalt Swiss Sustainable Finance Im Juli 2012 schrieben wir an dieser Stelle, dass die Schweizer Finanz - branche im grössten

Private

4/2014 Das Geld-Magazin 9

Von Dr. Gérard FischerCEO Swisscanto

Die alte Börsenregel, wonach es sichlohnt zu investieren, wenn eine Kriseihren Höhepunkt erreicht, hat sichauch bei der letzten Finanzkrise 2008/2009 bestätigt. Seit dem Tiefpunkt derAktienmärkte im Jahr 2009 sind fünfJahre vergangen. Wer damals Aktiengekauft hat oder investiert gebliebenist, wurde für seinen Mut belohnt. Heute, im Sommer 2014, notieren derSwiss Performance Index, der deut-sche Dax oder der S&P 500-Index wie-der über ihren Vorkrisenniveaus undzum Teil auf neuen historischenHöchstständen. Das Markt-Timing istweder im Tiefst- noch im Höchststandder Märkte einfach. Trotzdem lohnt essich, nach einem Aufschwung wie inden letzten Jahren das Depot zu über-prüfen.

aktien: intakte Kurschancen,aber anspruchsvolleres Umfeld Verschiedene Kennzahlen zu den Ak-tienmärkten zeigen, dass die Luft fürAktien wieder dünner geworden ist.Wie ist die gegenwärtige Situation nunzu beurteilen? Das Umfeld für Aktienist nach wie vor gut, mangelt es dochweiterhin aufgrund der künstlich tiefenZinsen an attraktiven Anlagemöglich-

keiten. Die globale Wirtschafts -lage zeigt eine fortschreitende Ver-besserung, was den Unterneh-mensgewinnen und damit auchden Aktienkursen zugutekommensollte. Gestützt auf gute Unterneh-mensnachrichten, solide Bilanzen,hohe Cashflows, eine rege Über-nahmetätigkeit und eine nach wievor lockere Geldpolitik haben Ak-tien somit weiterhin intakte Chan-cen auf weitere Kursgewinne, auchwenn die Bewertungen, mit Aus-nahme von Europa, nicht mehr sogünstig sind wie vor einem Jahr.

Die meisten gehen ab einemgewissen Alter regelmässig zumArzt für einen Check-up, obwohlsie gesund sind. Ein Check-up fürIhr Depot, bevor die nächste Krisekommt, lohnt sich ebenfalls.

Was prüfen beim Depot-Check?Es gibt mehrere Aspekte, die Sie bei einem solchen Check prüfen sollten.

1. Stimmt die Struktur des Depots nochmit meinen ursprünglichen Zielenüberein? Bei Obligationen sind jetztGewinnmitnahmen sinnvoll, nachdemdie Zinsen nochmals gesunken sind.Das Geld lässt sich in Cash oder Obli-gationen mit kurzen Restlaufzeiten(ausser in Schweizer Franken wegenden tiefen Zinsen) gut diversifiziert an-legen oder aber teilweise in Aktien, diesolide sind, gute Erträge abwerfen undvom Markt bisher vernachlässigt wor-den sind.

2. Ist das Depot noch gut diversifiziert?Die verschiedenen Positionen habensich in der Regel unterschiedlich ent-wickelt, so dass das Portfolio jetzt et-was «schief» geworden ist. Mit einemAbbau von Klumpenrisiken und Um-schichtungen in attraktivere Titel oderMärkte, z.B. über Fonds, können Siedie Diversifikation im Portfolio wiederverbessern. Diversifikation funktio-niert in Krisenzeiten zwar auch nichtimmer so gut, wie man sich das erhofft,aber insgesamt ist sie immer noch ei-nes der wirksamsten Mittel zur Risiko-reduktion.

3. Stimmt die Rendite noch? Gerade inZeiten mit tiefen Zinsen hilft eine guteRendite durch hohe Dividenden oderCoupons, um sich gegen die Folgenvon Zinserhöhungen etwas besser zuschützen. Die Rendite Ihrer Obligatio-nen ist vielleicht unterdessen so tief,dass sich ein Wechsel aufdrängt. Wenndie Dividendenrendite der Aktien deut-lich höher liegt als die Rendite von Ob-ligationen der gleichen Gesellschaft,lohnt sich vielleicht ein Wechsel eben-falls. Besser rentierende Anlagen sindleider oft mit höheren Ausfallrisikenverbunden, so dass sich die Diversifi-kationsvorteile von Anlagefonds nut-zen lassen.

4. Ist Ihnen noch wohl mit dem Risiko?Dies ist eine Frage, die Sie sich immerwieder stellen müssen. Wenn Sie bes-ser schlafen mit Geld auf dem Spar-konto, auch wenn Sie damit nichts ver-dienen, lassen Sie es dort. Wenn Siedas Risiko nur leicht reduzieren wol-len, kann es sinnvoll sein, mit Absiche-rungspapieren einen Teil des Risikoszu eliminieren, ohne dass Sie Ihre Anlagen, z.B. in Aktien, verkaufenmüssen. Bei Obligationen empfiehlt essich, die Restlaufzeiten zu kürzen,wenn sie heute über fünf Jahre liegen.Nicht alles lässt sich absichern, abermit den zurzeit vorherrschenden tiefenVolatilitäten und Zinsen ist eine Ab -sicherung günstiger im Vergleich zuZeiten mit volatilen Märkten. Emp -fehlenswert ist hier das Gespräch mitIhrem Berater, ausser Sie kennen sichmit diesen Instrumenten gut aus. EinKostenvergleich und mehrere Offertenlohnen sich auch in diesem Bereich.

Strategiefonds gelten als langweiligund teuer. In guten Strategiefondsüberprüfen jedoch laufend Profis dieSituation Ihres Portfolios. Wenn die Ergebnisse Ihrer eigenen Anlageent-scheide nicht besser sind als die Ren -dite eines solchen Fonds, kann sich soein Produkt doppelt lohnen: Sie habenmehr Zeit und eine höhere Rendite!

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Gesundheits-Check für ihr Depot

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Page 10: 4 2014 UG Umschlag 16.07.14 14:10 Seite 1 PRIVATE · inhalt Swiss Sustainable Finance Im Juli 2012 schrieben wir an dieser Stelle, dass die Schweizer Finanz - branche im grössten

Von Thomas PfiffnerMitglied der Direktion1741 Asset Management AG

Passive Anlageprodukte wie Indexfondsoder ETFs auf Indizes haben in denletzten Jahren stark an Bedeutung ge-wonnen. Insbesondere seit der Finanz-krise im Jahr 2008 sind die Marktanteiledieser Produkte zu Lasten von aktivverwalteten Produkten deutlich gestie-gen. Zurückzuführen ist dieser Trendunter anderem auf das gestiegene Kos-tenbewusstsein vieler Investoren unddie enttäuschende Performance vieleraktiv verwalteter Fonds. Wollte ein In-vestor sein Exposure zum SchweizerAktienmarkt mittels eines passivenProduktes aufbauen, beschränkte sichdie Auswahl auf Indexfonds basierendauf dem SPI oder dem SMI. In beidenFällen handelt es sich um traditionelleIndizes, bei welchen die Gewichte derIndexmitglieder anhand deren jewei -liger Marktkapitalisierung bestimmtwerden. Je grösser also die Marktkapi-talisierung eines Unternehmens, destogrösser ist dessen Gewicht im Index.So weisen die drei grössten Titel imSMI – Nestlé, Roche und Novartis –

ein kumuliertes Gewicht von etwa 60%auf, während kleinere Firmen wieSwisscom oder Geberit lediglich je ungefähr 1% des Index ausmachen.

Die Geburtsstundevon Smart-Beta-indizesDas theoretische Fundament für dasauf Marktkapitalisierung beruhendeGewichtungsschema liefert das Capi-tal Asset Pricing Model (CAPM). Indiesem Modell wird die Annahme ge-troffen, dass neben einem unterneh-mensspezifischen Einzelaktienrisikonur der Markt als Ganzes systemati-scher Treiber der Aktienrendite ist.Entsprechend handelt es sich beimCAPM um ein 1-Faktor-Modell. Die-ses postuliert, dass es sich beim kapi-talgewichteten Marktportfolio um das-jenige Portfolio mit dem besten Rendite-Risiko-Verhältnis handelt. Demnachsollten rationale Investoren in den Ge-samtmarkt investieren und auf aktiveAnlageentscheide verzichten.

Empirische Studien haben jedochgezeigt, dass ein 1-Faktor-Modell dieRealität des Aktienmarktes nur unzu-länglich beschreibt. Stattdessen wur-den in der Forschung weitere Faktorenevaluiert, welche die Aktienmarkt -renditen systematisch beeinflussen. Zuden bekanntesten Arbeiten zählt dasFama French 3-Faktor-Modell, wel-ches neben dem Marktfaktor die syste-matischen Faktoren Value (d.h. das Be-wertungsniveau eines Unternehmens)und Size (d.h. die absolute Höhe derMarktkapitalisierung jedes Unterneh-mens) berücksichtigt. In den vergange-nen Jahren wurde eine Vielzahl weite-rer systematischer Faktoren wie bei-spielsweise Momentum oder Risikoidentifiziert, welche die erwartete Ren-dite erklären können. Die Einsicht,dass mehrere systematische Faktorendie Aktienmarktrendite beeinflussen,wurde in der jüngeren Vergangenheitvon Anbietern von alternativ gewichte-ten Indizes aufgegriffen. Diese Smart-

Beta-Indizes versuchen in einer regel-basierten Form, die Prämien auf diesesystematischen Faktoren abzuschöpfen.

In einer Mehr-Faktor-Welt ist dasim 1-Faktor-Modell optimale Markt-portfolio – der traditionell gewichteteIndex – aus Rendite-Risiko-Sicht nichtmehr optimal. Durch den Einsatz alter-nativer Indizes beziehungsweise durchdie Kombination mehrerer alternativerIndizes lässt sich ein besseres Resultaterzielen.

Fallstudie1741 Switzerland index SeriesDer Einfluss des Einsatzes alternativerIndizes auf das Rendite-Risiko-Poten-zial eines passiven Aktienportfolios istsignifikant. Anhand der acht Indizesder 1741 Switzerland Index Series –eine Reihe alternativer Indizes auf denSchweizer Aktienmarkt – lässt sichdies einfach aufzeigen. In Grafik 1werden die Renditen dieser Indizes inverschiedene prägnante Marktphasenunterteilt und dabei Ranglisten derRenditen erstellt. Es fällt auf, dass keinIndex in jeder Marktphase den anderenIndizes überlegen ist. Dies gilt auch fürden nach Marktkapitalisierung gewich-teten Index. Je nach Marktphase rentie-ren bestimmte Indizes besser als andere.Der 1741 Switzerland Minimum Vola-tility Index (R) verdeutlicht dies: In tur-bulenten Aktienmärkten wie im Bären-markt 2000 bis 2002 oder in der Finanz-krise 2008 bis 2011 liegt dieser Indexvorne in der Rangliste, in positivenPhasen bleibt er jedoch eher zurück.Mit Blick auf diese Performancetabellewäre es für den Anleger nun also nahe-liegend, nicht nur über Einzelaktien,sondern auch über Indexmethodologienhinweg zu diversifizieren.

Wie könnte eine solche Diversifi-kation ausschauen? Ein denkbares Vor-gehen wäre, dass man Indizes so mit -einander kombiniert, dass das Rendite-Risiko-Verhältnis im Vergleich zumtraditionellen Index verbessert wird.

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10 Das Geld-Magazin 4/2014

Diversifikation von aktienindizesMit alternativen aktienindizes eröffnet sich investoren eine neue Möglichkeit: die Diversifikation auf index-ebene. Während in der vergangenheit der nach Marktkapitalisierung gewichtete, traditionelle aktienindexeinen Monopolstatus genoss, können anleger nun erstmals anhand ihrer individuellen anlagebedürfnisseüber verschiedene alternative indizes hinweg allozieren.

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Exemplarisch diskutieren wir zweimögliche Kombinationen: eine Risiko-reduktions-Strategie und eine Rendite-maximierungs-Strategie. Als Beurtei-lungsgrundlage verwenden wir die Ren-diten und Volatilitäten für den Zeitraum1997 bis Mai 2014. Die KombinationRisikoreduktion setzt sich zum Ziel,eine ähnliche Rendite wie der traditio-nelle marktkapitalisierte Index zu er-zielen, dies jedoch bei tieferem Risiko.Der 1741 Switzerland Minimum Vola-tility Index (R) und der 1741 Switzer-land Risk Parity Index (R) werden jehälftig eingesetzt. Wie Grafik 2 zeigt,wird das Ziel erreicht – es wurde sogareine leicht höhere Rendite erzielt. DieKombination Renditeoptimierung be-zweckt, bei vergleichbarem Risiko einehöhere Rendite als der traditionelle Index zu realisieren. Am vielverspre-chendsten erweist sich dabei eineKombination (je ein Drittel) aus denIndizes Value, Momentum und Quality.

Das ende der einheitslösungEs sei darauf hingewiesen, dass dieseRendite-Risiko-Betrachtung nur eineMöglichkeit darstellt, wie verschiedeneIndizes miteinander kombiniert werden

können. Viele andere Ansätze zurKombination von Indizes sind denkbar.Die einfachste Art der Diversifikationwäre, gleichgewichtet in alle acht In -dizes zu investieren. Wie und nach wel-cher Systematik der Anleger die ver-schiedenen Indizes auch immer mit -einander kombiniert: Das Wesentlicheist, dass er diese miteinander kombi -nieren kann. Mithilfe der alternativen

Indizes hat der Investor nämlich zumersten Mal die Möglichkeit, seine pas-siven Anlagen gemäss seinen individu-ellen Bedürfnissen masszuschneidern,ohne auf die Einheitslösung der tradi-tionellen Indexierung zurückgreifen zumüssen.

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Grafik 1: indexrenditen schwanken über die Zeit

Grafik 2: verbesserung der rendite-risiko-eigenschaftendurch indexkombinationen

Quelle: Berechnungen der 1741 Asset Management AG.Historische Volatilitäten und Renditen für die Zeitperiode 31.12.1997 – 31.5.2014 (in CHF).

Quelle: 1741 Asset Management AG Analyse. Reihenfolge der realisierten Renditen der verschiedenen 1741 Switzerland Indizes in den jeweiligen Zeitperioden.

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In Zeiten anhaltend tiefer Zinsen sindInvestoren vermehrt auf der Suchenach Rendite. Eine Schweizer Staats-anleihe mit 10jähriger Restlaufzeitweist eine Rendite auf Verfall von le-diglich 0,7% pro Jahr auf. Magere Zei-ten also für Investoren, die mit Obliga-tionen ein regelmässiges Einkommenerzielen wollen, vor allem wenn auchnoch die Qualität stimmen soll. Für risikobewusste Anleger können Aktienmit hoher Dividendenrendite einemögliche Alternative sein. Der Anlegermuss sich jedoch bewusst sein, dassAktien in der Regel höhere Wert-schwankungen aufweisen als festver-zinsliche Anlagen. Doch ist geradejetzt der richtige Zeitpunkt, um in divi-dendenstarke Aktien zu investieren?Inmitten von haussierenden Aktienkur-sen gerät die klassische Dividenden-strategie jeweils in den Hintergrund.Zu Unrecht, denn die Gewinnausschüt-tungen sind für die Aktionäre nicht nureine attraktive Einkommensquelle, son-dern sorgen auch für stabilere Kurse.Wenn das Marktumfeld anspruchsvol-ler wird – wie es für 2014 viele Markt-

beobachter erwarten – werden Aktienmit hoher Dividendenrendite zusehendsattraktiver. Das positive Umfeld ist fürdie Aktienmärkte noch immer intakt.Doch zeigt die Erfahrung, dass Aktienvon ausschüttungsstarken Unterneh-men in Krisenzeiten weniger anfälligfür Kursrückschläge sind und sichüberdurchschnittlich entwickeln.

Die Dividende als wesentlicherteil der aktienrenditeDie Aktienrendite setzt sich aus Kurs-veränderungen und Dividendenzahlun-gen zusammen. Dabei macht die Divi-dende einen wesentlichen Teil der Gesamtperformance aus. In den ver-gangenen zehn Jahren erzielte bei-spielsweise der Swiss Performance In-dex (SPI) eine Rendite von 104%.Ohne Berücksichtigung der Dividen-denausschüttungen beträgt die Renditejedoch lediglich 56%. Die Dividenden-zahlungen haben also fast die Hälftezur Gesamtrendite beigetragen. Aktu-ell liegt die durchschnittliche Dividen-denrendite der Schweizer Aktien ge-messen am SPI bei 3,0% pro Jahr.

immer auf die Qualität achtenEine möglichst hohe Dividendenren -dite darf aber nicht das einzige Krite -rium bei der Suche nach Dividenden-perlen sein. Entscheidend ist nicht nurdie Höhe, sondern auch die Qualitätder Gewinnausschüttungen. Anlegersollten nur Aktien von Unternehmenkaufen, die ein stetiges Dividenden-wachstum aufweisen. Zudem sollte dieDividende durch regelmässige Cash -flows abgesichert sein. Unternehmen,die operativ solide wirtschaften, erzie-len in der Regel wachsende Einnahmenaus dem realen Geschäft und werdensomit immer wertvoller. Damit sind siein der Lage, die Dividende regelmässiganzuheben und an die Anteilseignerauszuschütten.

Vorsicht ist geboten, wenn die Divi-dendenausschüttungen die Unterneh-mensgewinne übersteigen. Schliesslichsollten die Unternehmen einen Teil derGewinne dazu verwenden, um in ihreZukunft zu investieren. Zahlt ein Un-ternehmen hingegen den gesamten Ge-winn per Dividende an seine Aktionäreaus, besteht die Gefahr, dass auf Dauer

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aktien mit hoher DividendenrenditeMit festverzinslichen anlagen von guter Qualität lässt sich bis auf Weiteres nur wenig Geld verdie-nen. als alternative bieten sich aktien mit nachhaltig hohen Dividendenrenditen an, sogenannteDividendenperlen.

Von André Walser und Maurizio La PortaVizedirektor und Teamleiter VizedirektorPrivate Banking Bank Linth LLB AG Private Banking Bank Linth LLB AG

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die Substanz des Unternehmens auf -gezehrt wird. Deshalb muss immerauch auf die Qualität des Manage-ments und seine Dividendenpolitik ge-achtet werden1).

Wie sich eine hohe Konstanz undein stetiges Wachstum der Ausschüt-tungen für den Anleger auswirkenkann, soll am Beispiel des weltgrösstenNahrungsmittelherstellers Nestlé ver-deutlicht werden:

Wer am ersten Handelstag im Jahr2000 diese Aktien zum Kurs von 28Franken kaufte, kann folgende Rech-nung machen: Die seither ausbezahltenDividenden sind Jahr für Jahr höherausgefallen, sie stiegen von 0.55 aufzuletzt 2.15 Franken je Aktie. Zusam-mengezählt ergeben sich so 18 Frankenje Aktie oder fast zwei Drittel des Ein-standspreises. Dazu kommt eine Kurs-steigerung von fast 140% bis heute. Soergibt sich eine Gesamtrendite von ge-gen 210% oder 8,1% p.a. (wenn die Di-videnden nicht reinvestiert wurden).

Spezialisierte investmentfondsWeiter ist es ratsam, nicht nur auf einUnternehmen zu setzen, sondern das In-vestitionsrisiko durch eine angemesseneDiversifikation zu reduzieren. Anstattnach einzelnen Renditeperlen Ausschauzu halten, lohnt es sich, Investment-fonds zu kaufen, die in Aktien mit attrak-tiven Dividendenrenditen investieren.

Gemäss aktuellen Schätzungen wer-den im laufenden Jahr weltweit Divi-denden im Wert von über einer BillionUS-Dollar an die Aktionäre ausbezahlt– so viel wie nie zuvor1). Auch in derSchweiz schütten die gut 200 im SPIenthaltenen Unternehmen für das ab-gelaufene Geschäftsjahr 42 Mrd. Fran-ken aus, fast 8% mehr als für das Vor-jahr. In der kommenden Saison dürftedie Gesamtsumme erneut wachsen.Der Löwen anteil entfällt naturgemäss

auf die 20 SMI-Werte, die ihre Aus-schüttung gut 7% auf 34,7 Mrd. Fran-ken steigern. Mit +12,5% präsentierensich die übrigen 180 Gesellschaftendamit dynamischer als die Grossen.

Im April 2014 hat die SIX SwissExchange AG mit dem «SPI Select Di-vidend 20 Index» einen neuen Indexlanciert. Dieser umfasst die 20 Aktienmit der höchsten Dividende, einer sta-bilen Dividendenhistorie und einer so-liden Rentabilität im Vergleich zu allenAktien im SPI. Die Gewichtung jedesTitels basiert auf der Free-Float-Marktkapitalisierung und der norma -lisierten Dividendenrendite, die beider jährlichen Indexrevision berechnetwird. Zudem wird jeder Titel viertel-jährlich mit 15% gekappt. Diese Titel-anpassungen werden jährlich währendder ordentlichen Indexrevision imMärz implementiert2).

Zusammenfassend kann festgehal-ten werden, dass der diversifizierte Ein-satz von Aktien mit hohen Dividenden-renditen in einem Portfolio auch in Zu-kunft einen interessanten Mehrwertliefern wird.

1) Quelle: LLB Asset Management AG, Manfred Jakob,«Aktien mit hoher Dividendenrendite»,LLB Geld & Börse, April 2014

2) Quelle: SIX Swiss Exchange AG

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www.banklinth.ch

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4/2014 Das Geld-Magazin 13

Beispiel einer Dividendenperle: Die Nestlé-aktie

SPi mit und ohne DividendenzahlungenDividenden entsprechen einem wesentlichen teil der Gesamtperformance

Quelle: LLB Asset Management AG/Datastream

Quelle: LLB Asset Management AG/Datastream

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14 Das Geld-Magazin 4/2014

Die Sanierung des Gebäudeparks Schweiz steht in einemkomplexen Spannungsfeld. So soll beispielsweise der Ener-gieverbrauch im Gebäudepark erheblich reduziert werden,gleichzeitig wünscht sich die Öffentlichkeit Mieten auf ei-nem tiefen Niveau. Vielfältige rechtliche Regulierungen undöffentliche Interessen wirken oft diametral und führen dazu,dass die Sanierungs- und Umbauaktivitäten nur zögerlich inAngriff genommen werden. Die Rede ist von einem Unter-haltsstau in Teilen des Schweizer Wohnungsparks. Die recht-lichen Anreizsysteme, die einen entscheidenden Einfluss aufdie Sanierungsaktivitäten ausüben, bringen unterschiedlicheHerausforderungen, aber auch Chancen mit sich:• Baugesetze: Die kantonalen und kommunalen Baubestim-mungen setzen bei den Eigentümern von Mehrfamilien -häusern klare Anreizstrukturen in Bezug auf die Instandhal-tungs- und Instandsetzungsstrategien. Beispielweise könnendie parzellenbezogenen Ausnützungsbestimmungen für odergegen einen Ersatzneubau sprechen.• Steuergesetze: Sowohl Instandhaltungs- als auch Instand-setzungsmassnahmen sind für den Immobilieneigentümermit zahlreichen steuerlichen Auswirkungen verbunden. InAbhängigkeit der erwarteten Einkommensentwicklung beinatürlichen Personen und des erweiterten Geschäftsgangsbei juristischen Personen können bauliche Massnahmen dieErfolgsrechnung oder die Bilanz pro Geschäftsjahr massgeb-lich beeinflussen.• Mietrecht: Im Segment der Mietwohnungen hat das Schwei-zer Mietrecht einen unmittelbaren Einfluss auf die Strategien

der Eigentümer. Einerseits bestimmt das Niveau des Refe-renzzinssatzes die zulässige Erhöhung der Miete nach denwertvermehrenden Investitionen. Andererseits werden auf-grund des Mietrechts bauliche Massnahmen oft gebündelt.Werden nämlich beispielsweise drei Instandhaltungsmass-nahmen gleichzeitig realisiert, sind andere Mietpreisanpas-sungen zulässig, als wenn die Massnahmen nacheinanderumgesetzt werden.

Das aktuell gültige Mietrecht fördert vor allem bei dendeutlich in die Jahre gekommenen Mehrfamilienhäusern dieOptionen Totalsanierung und Ersatzneubau. Die heute gel-tenden Regelungen wirken nach einem Stadt-Land-Musterunterschiedlich: An hochpreisigen Standorten liegen nachSanierungen die erzielbaren Mietpreise oft über den recht-lich zulässigen Mietzinserhöhungen. Genau das Umgekehrtegilt in Gemeinden mit generell tieferem Mietpreisniveau.Folglich werden in den hochpreisigen Gemeinden entwederTotalsanierungen – dank höherem Überwälzungsgrad – oderErsatzneubauten favorisiert, wogegen im ländlichen Raumviel eher auf einem bescheidenen Niveau investiert wird.• Denkmalschutz: Die Bestimmungen zum Denkmalschutzsind grundsätzlich auf kantonaler Stufe geregelt. Die damitverbundenen Leitprinzipien sind aber allerorts in derSchweiz ähnlich. Insbesondere bei angestrebten Umnutzun-gen oder Ersatzneubauten liegt die Messlatte für die schüt-zenswerten oder denkmalgeschützten Objekte hoch.• Subventionsdschungel: Marktunabhängige finanzielle An-reize der öffentlichen Hand bilden ein weiteres Querschnitt-thema, das die Entscheidungsfindung bei baulichen Mass-nahmen prägt. Insbesondere im energetischen Bereich exis-tiert heute eine stattliche Palette an Subventionen in Formvon Vergünstigungen oder Prämien.

Diese Auslegeordnung der rechtlichen Anreizstrukturen machtdeutlich, dass bei der Suche nach der richtigen Sanierungs-und Investitionsstrategie keine schematischen Lösungenexistieren. Gefragt sind fast immer «bauliche Massanzüge».Die skizzierten gesetzlichen Bestimmungen wirken selteneindeutig und glasklar. Komplexe und individuelle Anreiz-strukturen, einhergehend mit der heterogenen Struktur derNutz- und Besitzverhältnisse im Gebäudepark, erschwerenzusätzlich die Umsetzung von Sanierungszielen. In der Zu-kunft gilt es, vielfältige Herausforderungen zu meistern.

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Immobilien

Sanierungen: vielfältige interessenVon Dr. Ronny Haase, Partner bei Wüest & Partner, verantwortlich für «Markt und Research»

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4/2014 Das Geld-Magazin 15

Von Pavlo StathakisRechtsanwaltHauseigentümerverband Schweiz

Bei der Vermietung von Geschäfts -räumen sind in der Praxis häufig dreiArten von Mietzinsen anzutreffen:

1. Der umsatzabhängige MietzinsDamit ein solcher Mietzins gültig ver-einbart werden kann, muss keine Min-destvertragsdauer festgelegt werden.Für die Mitteilung der einzelnen um-satzabhängigen Mietzinsen muss auchkein amtliches Formular für einseitige(Mietzins-)Anpassungen verwendetwerden. Besondere Vorsicht ist mitBlick auf eine mögliche Untervermie-tung geboten. Diese kann vertraglichnicht ausgeschlossen werden, und esstellt sich die Frage, welches gegebe-nenfalls der für den Mietzins relevanteUmsatz ist. Möglich ist daher auch, einen festen, umsatzunabhängigen Basismietzins und einen zusätzlichen,umsatzabhängigenMietzins zu verein-baren.

2. Der indexierte MietzinsDie Indexierung ist nur möglich, wenndie Vertragsdauer für den Vermieter

mindestens 5 Jahre beträgt. Als In-dex kommt allein der Landesindexder Konsumentenpreise (LIK) inFrage. Geht die Anpassung verges-sen, so kann man diese nur rück-wirkend geltend machen, wenndies vertraglich ausdrücklich ver-einbart wurde. Die Mitteilung desneuen Mietzinses muss auf demamtlichen Formular mit Frist 30Tage auf Ende Monat erfolgen.Die auf dem Formular standard-mässig aufgedruckten Fristenmüssen nicht beachtet werden. Beistillschweigender Fortführung desMietverhältnisses nach Ablauf der(Mindest-)Frist ist das Mietver-hältnis unbefristet. Eine Indexie-rung ist nicht mehr zulässig. Kor-rekt mitgeteilte Anpassungen anden LIK sind aber gültig.

3. Der gestaffelte MietzinsDie Staffelung ist nur möglich, wenndie Vertragsdauer für den Vermietermindestens 3 Jahre beträgt. Eine Miet-zinsanpassung ist nur einmal jährlichmöglich und muss auf dem amtlichenFormular erfolgen. Die Anzeige hatfrühestens 4 Monate und spätestens einige Tage vor der Mietzinserhöhungzu erfolgen. Die Erhöhung muss imVertrag in Franken und nicht in Prozentdes Mietzinses angegeben sein.

Die rohbaumiete im BesonderenBei der sogenannten Rohbaumieteübernimmt der Mieter den Ausbau desRohbaus. Dies hat für den Mieter denVorteil, dass er den Ausbau nach sei-nen Vorstellungen gestalten kann. Na-mentlich bei Franchise-Verträgen istdie Gestaltungsfreiheit der Räumlich-keiten von Mieterseite oftmals Voraus-setzung für den Mietabschluss.

Aber auch der Vermieter hat denVorteil, dass er sich nicht mehr um dieBauinvestitionen kümmern muss.

Aus diesen Gründen erfreut sichdie Rohbaumiete in der Schweiz beiGeschäftsräumen grosser Beliebtheitund ist weit verbreitet.

Speziell am Wesen der Rohbau-miete ist, dass dem Mieter ein nichtzum Endzweck taugliches, sondern einzum vereinbarten Ausbau tauglichesMietobjekt überlassen wird. Folglichist der Ausbau Teil der Gebrauchsver-einbarung und nicht Teil der Miet -sache. Daraus folgt wiederum, dassReparaturen, Unterhalt und Erneue-rung des Ausbaus grundsätzlich Sachedes Mieters sind und diese Kosten vonihm getragen werden müssen. Die Un-terhaltspflicht des Mieters geht alsomitunter einiges weiter als bei gewöhn-lichen Mietverhältnissen.

Bei Mietende ist der Mieter grund-sätzlich nicht verpflichtet, die Miet -sache im ursprünglichen Rohbauzu-stand zurückzugeben. Es kann vertrag-lich vereinbart werden, dass der Roh-bauzustand auf Kosten des Mieterswieder hergestellt wird.

Weisen die Geschäftsräume bei or-dentlichem Vertragsende einen objek-tiv erheblichen Mehrwert aus, so hatder Mieter grundsätzlich einen Ent-schädigungsanspruch, der nach Billig-keit festgelegt werden muss. DieserEntschädigungsanspruch ist nicht zwin-gend und kann vertraglich wegbedun-gen werden.

Auch in Bezug auf das Wegnahme-recht des Mieters ist eine vertraglicheRegelung zu empfehlen. Fehlt eine Re-gelung, so kann der Mieter grundsätz-lich allein Ausbauten, die lose mit derMietsache verbunden sind, wegneh-men (zum Beispiel Leitungen, Telefon-oder Fernsehanlagen etc.). Hingegenkönnen grundsätzlich Ausbauten, diefest mit der Mietsache verbunden sindund Bestandteil der Mietsache gewor-den sind, nicht mehr vom Mieter weg-genommen werden.

Die Rohbaumiete ist gesetzlichnicht geregelt und vieles ist dabeirechtlich unklar. Deshalb ist im Mietvertrag möglichst viel möglichstdetailliert zu regeln.

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vermietung von GeschäftsräumenBei der vermietung von Geschäftsräumen gibt es verschiedene Mietzinsgestaltungen. Dazu sind beider rohbaumiete zahlreiche Besonderheiten zu beachten.

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16 Das Geld-Magazin 4/2014

Interview mit Dr. Luciano GabrielCEO PSP Swiss Property

PRIVATE: Auf dem Markt für Geschäfts-liegenschaften steigt seit geraumer Zeitdas Flächenangebot, während die Nach-frage nach Büroräumlichkeiten u.a. we-gen dem Stellenabbau bei Banken undArbeitsplatzverlagerungen und -verdich-tungen eher nachlässt. Sinken jetzt dieMieten auf breiter Front – und damitIhre Mieteinnahmen?Gabriel: Es ist schon so, dass sich daszunehmende Flächenangebot und stei-gende Leerstände bei den Geschäfts-flächen noch eine Weile dämpfend aufdie Mietpreise auswirken werden. Auchin einem unserer Hauptmärkte, demCentral Business District von Zürich,waren die Spitzenmieten in den letztenMonaten leicht rückläufig. Allerdingslassen sich erste Anzeichen für eineStabilisierung der Leerstände feststel-len – ein Zeichen dafür, dass die Verla-gerung von Arbeitsplätzen von Gross-

unternehmen aus der Innenstadtlangsam abgeschlossen sein dürf-te. Zudem steigt die Mietnach -frage aus bankfremden Bereichenwie Gesundheit oder Beratung.In Zürich und Genf war zwar im1. Halbjahr 2014 eine Ausweitungdes Büroflächenangebots zu be-obachten; generell entstehen dieÜberkapazitäten aber mehrheitlichan peripheren Lagen. Da PSPSwiss Property v.a. mit Liegen-schaften in Innenstädten und ande-ren Wirtschaftszentren präsent ist,haben diese zusätzlichen Büroflä-chen nur einen «peripheren» Ein-fluss auf unsere Mieteinnahmen.Zudem ist ein Ende des Neubau-Booms absehbar. Diese Zyklenkommen und gehen. Setzt sich dasWirtschaftswachstum wie prognos-

tiziert fort, werden die zusätzlichenFlächen über kurz oder lang von derNachfrage absorbiert.

PRIVATE: Über kurz oder lang vielleichtschon. Aber wie macht Ihnen die Ab-kühlung jetzt und heute zu schaffen?Gabriel: Wie gesagt: Die Zyklen kom-men und gehen. Man muss nur damitumzugehen wissen. Wir nutzen die Abkühlung auf dem Immobilienmarktz.B. bewusst dafür, lang geplanteGrossrenovationen und Sanierungen inAngriff zu nehmen. Dies ist oft nurmöglich, wenn die Liegenschaften leerstehen. So werden wir beispielsweisean mehreren unserer Immobilien anbester Lage in Zürich in den kommen-den Jahren umfangreiche Renovations -arbeiten durchführen: Allein für dieTotalsanierung unserer Liegenschaften

PSP Swiss Property:Weiter auf KursÜberkapazitäten auf dem Markt für Geschäftsliegenschaften, Downsizing bei Banken, verlagerung vonarbeitsplätzen an die Peripherie: auf dem immobilienmarkt ist einiges in Bewegung. Dr. Luciano Gabriel,CeO von PSP Swiss Property, erläutert, weshalb ihn weder die Konkurrenz durch neue Büroflächen nochsteigende Leerstände in bestehenden Gebäuden aus der Fassung bringen.

PSP Swiss Property auf einen BlickPSP Swiss Property, eine der führenden Schweizer Immobiliengesellschaf-ten, fokussiert seit ihrer Gründung und dem IPO an der Schweizer Börseim Jahr 2000 auf qualitativ hochwertige, gut gelegene Geschäftsliegen-schaften.

Das Portfolio von PSP Swiss Property umfasst 161 Geschäftsliegen-schaften in allen Wirtschaftszentren des Landes, von der Zürcher Bahnhof-strasse bis nach Genf, von Basel bis Lugano. Die Diversifikation über allegeographischen Regionen dient nicht zuletzt der Risikominimierung. Neben den bestehenden Liegenschaften besitzt PSP Swiss Property fünfGrundstücke, auf denen das Unternehmen Bürokomplexe und Wohnüber-bauungen erstellt bzw. erstellen lässt (wobei die Wohneinheiten verkauftwerden) sowie fünf Einzelbauprojekte. Der Gesamtwert des Portfolios liegtbei rund 6,5 Mrd. Franken (alle Zahlen per 31.3.2014).

Der Grossteil der Immobilien befindet sich an erstklassigen Lagen inInnenstädten und Wirtschaftszentren. Zur Standort-Qualität gesellen sichdie «inneren Werte» der Gebäude, das heisst die Qualität des Innenausbaus.So legt PSP Swiss Property grössten Wert auf modernste Infrastruktur, ökologische Nachhaltigkeit und die Möglichkeit, dass die Mieter dieRaumaufteilung genau auf ihre Bedürfnisse abstimmen können.

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im Bereich Bahnhofplatz, Bahnhof-quai und Waisenhausstrasse sind In-vestitionen von rund 76 Mio. Frankengeplant. Für die Sanierung der Liegen-schaft an der Ecke Bahnhofstrasse 10 /Börsenstrasse 18 sind Investitionen vonrund 15 Mio. vorgesehen.

PRIVATE: Trotzdem: Je höher die Leer-standsquote, desto grösser sind dieentgangenen Mieteinnahmen.Gabriel: Auf den ersten Blick undkurzfristig betrachtet ist das natürlichrichtig. Auf den zweiten Blick undlangfristig jedoch nicht. Je besser derInnenausbau einer Liegenschaft dieWünsche und Bedürfnisse potenziellerMieter erfüllt, desto höhere Mietenkann man dafür verlangen. Wir wollendie Mieterträge nicht um jeden Preiskurzfristig maximieren, sondern lang-fristig optimieren. Aktuelle Mietaus-fälle aufgrund renovationsbedingterLeerstände werden durch die späteren,entsprechend höheren Mieteinnahmenmehr als kompensiert. Renovationendienen somit auch der Ertragssiche-rung und -steigerung. Und sie schaffenMehrwert für die Aktionäre.

PRIVATE: Wieso halten Sie eigentlich soviel Eigenkapital? Mit mehr Fremd -kapital könnten Sie doch aktiver in denMarkt eingreifen.Gabriel: Wieso sollten wir mehr Fremd-kapital aufnehmen? Damit wir mehrRisiko eingehen und auf Einkaufstourgehen könnten? Das würden unsereAktionäre nicht goutieren. Und dies zuRecht. Uns geht es nicht um Quantität,sondern um Qualität. Dies gilt für un-ser Immobilienportfolio genauso wiefür unsere Bilanz. Lieber eine gesundeals eine aufgeblähte Bilanz.

PRIVATE: Auch wenn nichts auf eineTrendwende hindeutet: Wären Sie ge-gen einen Zinsanstieg gewappnet?Gabriel: Ein Zinsanstieg wäre für PSPSwiss Property kein Weltuntergang.Erstens wegen unserer tiefen Verschul-dungsquote von weniger als 30%,zweitens weil wir uns mit zeitlich ge-staffelten Zinssatz-Swaps weitgehendgegen steigende Zinsen absichern.

PRIVATE: Wie geht es in den kommendenMonaten auf dem Immobilienmarkt

und für PSP Swiss Property weiter?Gabriel: Im Immobiliengeschäft inte-ressieren uns weniger die kommendenMonate als vielmehr die kommendenJahre. Aber konkret zu Ihrer Frage: Geschäftsliegenschaften an Top-Lagenwerden als Investitionsobjekte gefragtbleiben wie eh und je. Erstklassige Objekte mit indexierten, langfristigenMietverträgen, speziell in Innenstädtenund Wirtschaftszentren, sind wertbe-ständig und verfügen über ein attrak -tives Risiko/Rendite-Profil. Dank ihrerlangfristig konstanten Mieteinnahmensind sie speziell für Pensionskassenund andere institutionelle, aber auchprivate Anleger interessante Anlage -alternativen. Dies insbesondere in Zei-ten niedriger Obligationenrenditen undvolatiler Aktienmärkte. Dazu kommt,dass sich die volkswirtschaftlichenPerspektiven für die Schweiz nach wievor positiv präsentieren. Das Umfeldfür den Schweizer Immobilienmarkt

bleibt somit grundsätzlich gut, trotz re-gulatorischen Unsicherheiten und derAnnahme der Einwanderungs-Initiative.Mit der Ablehnung der 1:12- und derMindestlohn-Initiative hat das Schwei-zer Volk seiner positiven Haltung ge-genüber flexiblen Arbeitsmärkten undeiner offenen Marktwirtschaft Nach-druck verliehen. In diesem anspruchs-vollen Umfeld sind wir besonders be-strebt, unser Portfolio attraktiv undmarktfähig zu halten. Unser Fokusliegt deshalb weiterhin auf der Renova-tion und Sanierung ausgewählter Lie-genschaften. Gleichzeitig legen wirgrössten Wert auf modernste Infra-struktur und ökologische Nachhaltig-keit. Auf diese Weise erhöhen wir dieQualität und den Wert unseres Liegen-schaftenportfolios kontinuierlich. Das2. Halbjahr 2014 nehmen wir deshalbzuversichtlich in Angriff.

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4/2014 Das Geld-Magazin 17

Politische vorstössezum immobilienmarktPRIVATE: Auf politischer Ebene gibt es Bestrebungen, die Lex Koller zu ver-schärfen und Ausländern den Kauf gewerblich genutzter Liegenschaftenwieder zu verbieten. Inwiefern wäre PSP Swiss Property von einer solchenGesetzesänderung betroffen?Gabriel: Die beiden Motionen von SP-Nationalrätin Jacqueline Badran,die im vergangenen Herbst von National- und Bundesrat unterstützt wur-den, hätten nicht nur den Erwerb von Liegenschaften durch Ausländer ver-unmöglicht, sondern auch den Kauf von Immobilienaktien. Als Immobi-liengesellschaft würde uns eine Verschärfung der Lex Koller somit direkttangieren – Ausländern wäre es verboten, PSP-Aktien zu kaufen oder zuhalten. An der Börse entstünde eine unmögliche Situation und ein normalerHandel mit Immobilienaktien wäre schlicht nicht mehr möglich.

PRIVATE: Der Ständerat hat sich dann aber im Juni dieses Jahres klar gegendie beiden Motionen ausgesprochen.Gabriel: Ja, der Ständerat ist seinem Ruf als «Chambre de réflexion» wie-der einmal gerecht geworden und hat den Entscheid von National- undBundesrat korrigiert.

PRIVATE: Ist das Thema damit vom Tisch?Gabriel: Es wäre eigentlich zu hoffen. Das Ziel der Initianten – niedrigereMieten – wäre mit einer Verschärfung der Lex Koller in keiner Weise zu erreichen. Trotzdem will die in dieser Angelegenheit federführende SP-Bundesrätin Sommaruga an einer Verschärfung der Lex Koller festhaltenund eine Vernehmlassung vorbereiten. Nationalrätin Badran ihrerseitsschliesst eine entsprechende Volksinitiative nicht aus.

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18 Das Geld-Magazin 4/2014

«So machen wir die Schweiz kaputt» betitelte der «Blick»kürzlich eine Serie. Behandelt wurden Themen wie die Erb-schaftssteuer und die Ecopop-Initiative. Online-Foren raun-ten, dahinter stecke Economiesuisse. Es sei hier verraten:falsch. Ein Thema hätte dann bestimmt nicht gefehlt: dieVolksinitiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer.

Die Pauschal- oder Aufwandsteuer ist eine Steuer mitTradition. Das macht sie nicht per se legitim, nimmt ihr aberetwas das Anrüchige. 1862 bot sie der Kanton Waadt zumersten Mal an. Andere Kantone folgten, 1934 auch der Bund.Die Pauschalsteuer ist damit älter als die direkte Bundes -steuer; geboren wurde sie nicht zuletzt aus praktischen Grün-den. Weil ausländische Personen ohne Erwerbstätigkeit inder Schweiz – und nur für diese gilt die Steuer – schwierigzu besteuern sind, findet die Besteuerung nach dem Lebens-aufwand statt. Darauf gilt der ordentliche Tarif.

In jüngster Zeit kam die Pauschalsteuer unter Beschuss.Fünf Kantone, darunter Zürich, schafften sie ab. Acht Kan-tone behielten sie. Der Bund beschloss Verschärfungen. Dasgenügt der politischen Linken aber nicht. In ihrem Feldzugfür Gerechtigkeit und gegen den helvetischen Steuer -föderalismus fordert sie, das «skandalöse Steuerprivileg»

schweizweit abzuschaffen. Die Abstimmung findet am 30.November statt.

Zum Thema Steuerprivilegien wäre einiges zu sagen. Esgibt sie für Schuldner, für Gemeinnützige und Parteispen-den, für Familien und vieles mehr. Der Bund beziffert sie aufüber 20 Mrd. Franken. Ein tiefer Proportionalsteuersatz ohnealle Abzüge wäre eine privilegienfreie Lösung. Doch daswollen offenbar selbst die Initianten nicht. Als schreckten sievor ihrem eigenen Mut zurück, fügen sie der Forderung«Steuerprivilegien für natürliche Personen sind unzulässig»noch an: «Die Besteuerung nach dem Aufwand ist unter-sagt.» Was nun?

Tatsache ist, dass die Pauschalsteuer vor allem Kantonenund Regionen hilft, die aufgrund ihrer Lage wirtschaftlichbenachteiligt sind. Wallis, Graubünden, Tessin, das BernerOberland gehören dazu. Hier hat die Pauschalsteuer für dasGewerbe und den Staat Bedeutung. Auch Kantone wie diebeiden Basel und Schaffhausen, wo die Pauschalsteuer ab -geschafft wurde, nutzen besondere Besteuerungsformen.Die Zielgruppe hier sind internationale Unternehmen. BeiVerbier oder Lauenen sind es ausländische Vermögende. Ge-nau wie Firmen können auch sie ihren (Wohn-)sitz an vielenOrten auf der Welt haben; London und die Algarve sind nichtnur zum Leben, sondern auch steuerlich für diese Kreise sehrattraktiv. So geht es denn hier wie dort um dasselbe: um möglichst gute Karten im Wettbewerb um global mobilesKapital.

Wie Zürich zeigt, ist der Vorwurf der unfairen, weil zutiefen Pauschalsteuer nicht durchwegs begründet, die Furchtvor Wegzügen und Steuereinbussen jedoch sehr wohl. Nachder Abschaffung der Pauschalsteuer zahlte ein Viertel derEx-Pauschalierten auf ordentlichem Weg mehr Steuern, einViertel aber zahlte weniger. Die andere Hälfte zog in Nach-barkantone oder ins Ausland. Unter dem Strich verlor ZürichEinnahmen. Wird die Volksinitiative, gegen die sich die Kantone wehren, angenommen, fällt der Kantonswechsel alsinner-schweizerische Lösung weg. Man braucht kein Pro-phet zu sein, um zu sehen, wo das endet: Ohne Pauschal -steuer machen wir die Schweiz vielleicht nicht kaputt, wegenWegzugs von Steuerzahlern aber sicher ärmer.

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Recht & Steuern

abschaffung der Pauschalsteuer:auch so machen wir die Schweiz kaputtVon Dr. Frank Marty, Leiter Finanz- und Steuerpolitik und Mitglied der Geschäftsleitung von Economiesuisse

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Unverzichtbare SchlüsselfigurKaum eine Figur hat in den vergange-nen Jahren einen solch triumphalenEinzug gehalten in die Finanzwelt wiedie des wirtschaftlich Berechtigten.Dies gilt nicht erst, aber vermehrt seitdie Schlagzeilen über Steuerstreit,Geldwäscherei, Sanktionen und der-gleichen unser Land in Atem halten.Der wirtschaftlich Berechtigte ist zumsteuer- und aufsichtsrechtlichen An-knüpfungspunkt schlechthin gewor-den. Die Schweizer Banken betreibeneinen beträchtlichen Aufwand zur Bekämpfung von Geldwäscherei unddergleichen, ohne dass dies von denhiesigen Medien eine angemesseneWürdigung findet. Von behördlichenund bankinternen Untersuchungen vonKundenbeziehungen ist der wirtschaft-lich Berechtigte schlichtweg nichtmehr wegzudenken. Entsprechend hochsind die Erwartungen an diese Schlüs-selfigur. Sind diese Erwartungen über-haupt erfüllbar? Langjährige prakti-sche Erfahrung im Umgang mit demBegriff mahnen zu einem sorgfältigenUrteil.

recht und wirtschaftliche realitätHinter dem Konzept der wirtschaftli-chen Berechtigung steckt die Idee, dassrechtliche Verhältnisse und realökono-mische Verhältnisse in einem konkre-ten Fall nicht immer übereinstimmen.Der Stellvertreter kann den Hinter-mann verdecken, und eine juristischePerson benutzt keine Kreditkarte. Un-geachtet der rechtlichen Verhältnissewerden wirtschaftlich relevante Hand-lungen am Ende eben immer von realen Personen vorgenommen. Dieserealen Personen gilt es zu kennen. Vondiesem Postulat ausgehend sollen folg-lich nicht nur der juristische Unterbaueiner Kundenbeziehung, sondern ebenauch die «wahren» wirtschaftlichenVerhältnisse verstanden werden. Insbe-sondere gilt es, die Person zu finden,die sich hinter Schatten- oder Briefkas-tenfirmen versteckt und vom Vermö-gen tatsächlich profitiert. Diese Personnennt man wirtschaftlich Berechtigter.

Je beliebter umso komplexerEs ist paradox: Je grösserer Beliebtheitsich der Begriff erfreut, umso unschärfer

werden seine Konturen und umso grös-ser die Unklarheiten in der Handhabeder Figur des wirtschaftlich Berechtig-ten. Die Gründe dafür sind mannigfal-tig und lassen sich hier nicht vertiefen.Doch soviel lässt sich immerhin fest-halten: Wirtschaftliche Berechtigung. beschreibt die Person, die über einen

Vermögenswert faktisch verfügt,. begründet für sich allein noch keineRechte an Vermögenswerten,. ordnet Vermögenswerte einer odermehreren Personen zu,. ist in der Regel identisch mit der amVermögenswert berechtigten Person,. wird dann zum Problem, wenn recht-liche und wirtschaftliche Aspekteauseinanderdriften,. soll dabei helfen, die wahren undnicht nur die rechtlich (konstruier-ten) Verhältnisse aufzuzeigen.

FormularkriegWie stellt man nun aber ganz konkretfest, wer wirtschaftlich Berechtigter aneinem Konto ist? Hier gibt es zwei sichergänzende Wege. Der eine führt überFormulare, die den wirtschaftlich Be-

Private

20 Das Geld-Magazin 4/2014

Wirtschaftlich Berechtigtein der Praxis

Von Nadine Balkanyi-Nordmann und Dr. Matthias Reinhard-DeRooCEO Lexperience AG, Zürich Head Compliance Lexperience AG, Zürich

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rechtigten explizit erwähnen, der an -dere führt über eine ökonomische Ana-lyse des Kontos (z.B. Bargeldbezügeoder Überweisungen).

Formular aEin Kerndokument bei der Suche nachwirtschaftlich Berechtigten ist ohneZweifel das sog. Formular A. Bankenmüssen von ihren Kunden verlangen,in diesem Formular anzugeben, wer aneinem Konto wirtschaftlich Berechtig-ter ist. Diese im Formular A dokumen-tierte Selbstdeklaration bietet gewisseinen nützlichen ersten Hinweis, mehraber auch nicht. Dies gilt übrigensauch für weitere Formulare, welchewirtschaftlich Berechtigte explizit er-wähnen. Die wirtschaftliche Realitätlässt sich nun mal nicht mit einem For-mular entkräften.

vollmachtenVollmachten haben in letzter Zeit starkan Bedeutung gewonnen. Sie bieten ei-nem Dritten die Möglichkeit, rechts-wirksam über ein Konto zu verfügen.Es kommt auch vor, dass nicht ein Dritter, sondern der wirtschaftlich Be-rechtigte selbst diese rechtliche Verfü-gungsmacht an «seinem» Konto fürsich in Anspruch nimmt und somitnicht nur faktisch, sondern auch recht-lich über sein Konto verfügen kann.Hier ist allerdings zu berücksichtigen,dass die Vollmacht allein noch keinewirtschaftliche Berechtigung begrün-det. Erst der tatsächliche Genuss mass-geblicher Teile des Kontovermögenskann abschliessend Auskunft gebenüber die wirtschaftliche Berechtigung.Ein Beispiel: Eine umsichtige Muttererteilt vor ihrer Mount Everest Expedi-tion ihrer Tochter eine Vollmacht. Sie tutdies für den Fall, dass die Expeditionnicht in einem inspirierenden Erfolgs-erlebnis sondern in einem Drama in denBergen endet. Veranlasst die Tochterwährend der Abwesenheit der Muttersubstanzielle Transfers auf ihr eigenesKonto, dann ist aus wirtschaftlicher Be-trachtungsweise unbedeutend, ob sie diestut, weil sie ihre Mutter für verrückt hält.Ausschlaggebend ist allein die Tatsa-che, dass sich die wirtschaftlichen Ver-hältnisse des Kontos verändert haben.Kurzum: Sie ist nun nicht mehr blossBevollmächtigte, sondern auch wirt-

schaftlich Berechtigte am Konto ihrerMutter. Das gilt es zu dokumentieren.

Lehren aus dem FormularkriegDie kurze Analyse zeigt, dass Formula-re nur beschränkt taugliche Hilfsmittelbei der Suche nach wirtschaftlich Be-rechtigten darstellen. Ihr gemeinsamerNachteil ist, dass Formulare sich nichtauf bewiesene Tatsachen, sondern le-diglich auf Aussagen über schwierig zubeweisende Tat sachen stützen. Letzterekönnen der Wahrheit entsprechen odereben nicht. Da muss keinerlei betrüge-rische Absicht mit im Spiel sein. Vielhäufiger dürften Versehen, Unachtsam-keit und Unkenntnis den Ton angeben.Man muss sich nur vor Augen führen,wie dynamisch zwischenmenschlicheBeziehungen sich gerade in unserenTagen gestalten. Neben den KlassikernHeirat und Erbschaft gibt es unzähligeweitere Tatbestände, die sich auf diewirtschaftliche Berechtigung auswir-ken. Private Kunden dürften oft wederfähig noch in der Lage sein, solcheAuswirkungen zu erkennen und dannauch noch dem Kundenberater zu ver-melden. Hier ist Feingespür gefragt.Stellt der Kundenberater etwa fest,dass die im Formular A nicht aufge-führte Schwiegertochter des Kundenihre Kontovollmacht dazu benutzt, re-gelmässige Überweisungen namhafterBeträge auf ein unbekanntes Konto zuveranlassen, so muss er handeln, sprich:nachfragen und nachdokumentieren.

KorrespondenzenEin E-Mail des Kunden kann ausrei-chen, um die wahren wirtschaftlichenVerhältnisse einer Kontobeziehung um-zudeuten. Eine vertiefte Analyse derKorrespondenzen ist folglich unumgäng-lich. Oft sind es beiläufige Bemerkun-gen, die hellhörig machen sollten. Imoben erwähnten Fall mit der bevollmäch-tigten Schwiegertochter könnte etwa einE-Mail des Kunden, dass die Schwie-gertochter mit der Aufgabe betrautwurde, die grosszügige Unterstützungeines Kinderhilfswerks voranzutreiben,elementar zur Klärung beitragen.

transaktionen und KreditkartenDie konkreten Geldflüsse geben oftwichtige Aufschlüsse über die wahrenökonomischen Verhältnisse einer Kon-

tobeziehung. An wen werden substan-zielle Beträge überwiesen? Wer machthohe Barbezüge? Wer verfügt übereine Kreditkarte? Gerade Kreditkartenhaben in den vergangenen Jahren beider Suche nach wirtschaftlich Berech-tigten zunehmend Bedeutung erlangt.Bestechend an den Kreditkartendatenist, dass jene im Gegensatz zu vielenanderen Transaktionsbelegen präziseAuskunft über Ort, Datum, Betrag,Währung und Verwendung einer Geld-summe geben. Allerdings muss hierberücksichtigt werden, dass Kreditkar-ten in der Regel über eine Ausgaben -limite verfügen, deren Betrag oft nureinen Bruchteil des Gesamtbetragesauf dem Konto ausmacht. Kreditkartensollten deshalb als limitierte Vollmach-ten qualifiziert werden, deren Aussa-gekraft eher dürftig ist. Nicht nur hierläuft man sonst Gefahr, wie der seligeDällebach Kari nach dem verlorenenFünfliber unter der Strassenlaterne zusuchen, weil es dort mehr Licht hat alsum die Hausecke, wo er das Geldstücktatsächlich verloren hat.

FazitDie Suche nach wirtschaftlich Berech-tigten ist ein äusserst komplexes Unter-fangen und verlangt viel Spürsinn undGenauigkeit. Was auf der Hand zu lie-gen scheint, hält oft genauerer Prüfungnicht stand. Die wirtschaftliche Betrach-tungsweise, der das Konzept der wirt-schaftlichen Berechtigung zugrundeliegt, führt, wenn ernsthaft betrieben,in eine neue, keinesfalls weniger kom-plexe Welt als die juristische. Die Her -ausarbeitung von greifbaren Kriterienzur Feststellung wirtschaftlich Berech-tigter ist ein laufender Prozess. Je kla-rer die Umrisse dieser Schlüsselfigurwerden, umso mehr verwandelt sichdas flexible, der wirtschaftlichen Rea-lität angepasste Konzept in einen star-ren Rechtsbegriff, der mit der Dyna-mik wirtschaftlicher Vorgänge nichtmehr Schritt halten kann. Der öko -nomische Aspekt des Begriffs läuftdann Gefahr, zusehends abzusterbenund juristischen Spitzfindigkeiten Platzzu machen. Neue Betrachtungsweisenwerden dann nötig sein.

[email protected]@lexp.ch

www.lexp.ch

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4/2014 Das Geld-Magazin 21

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22 Das Geld-Magazin 4/2014

«...denn wir möchten,dass Sie Finanzesisch

verstehen...»

Fintool.chKostenfreie (Kurz)Videos

für eine bessere Finanzausbildung derbreiten Bevölkerung

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4/2014 Das Geld-Magazin 23

By Andrew CouttsManaging PartnerHenley & Partners Portugal Lda.

As Portugal’s economy recovers fromrecession, luxury Portuguese propertyis again becoming of interest to affluentinvestors. The market has been boostedby the success of the Residence-by- Investment program, known as theGolden Residence Permit (GRP), andthe non-habitual tax regime.

the Golden residence PermitSince its introduction in December2012, the GRP has been highly suc-cessful. In the last quarter of 2013 andthe first quarter of 2014 it was respon-sible for the sale of over half a billioneuros worth of residential property. InMay 2014, the Portuguese governmentstated that the program would continueto be aimed at the luxury residentialproperty market.

Through the GRP, citizens fromoutside the EU can acquire a Portu -guese residence permit by investing500,000 € or more in property, allow -ing full access to the 26 Schengenstates and the eligibility to apply for

Portuguese citizenship after 6 years ofresidence.

Within the GRP, there are 3 invest-ment options: the transfer of an invest-ment of a minimum of 1 million €; pur-chase of real estate with a minimumvalue of 500,000 €; or creation of at least 10 new jobs registered with thesocial security department.

The property investment route hasproved the most popular choice amongnon-EU citizens, partly because of theexcellent properties and lifestyle on offer in a country with a wide range ofbeautiful landscapes and historic mon -uments – Portugal has nearly 20 worldheritage sites – and partly because ofthe attractive climate and lifestyle.

taxation andnon-habitual residents The Portuguese economy has also beenfuelled by the taxation regime for non-habitual residents (NHR), which hasbeen attracting significant interestfrom global citizens prepared to spendmore than 183 days per annum in Por-tugal and become resident for tax pur-poses.

The most attractive feature of theNHR is that individuals not taxed asres idents in Portugal in the immediate-ly preceding 5 years receive, for a pe-riod of 10 years, a reduced rate on tax;and they may even be exempt from taxon certain income.

Income derived from a foreignsource and relating to employment in-come, pension income as well as busi-ness and professional income can besubject to tax exemptions.

Foreign source income from royal-ties, investments, rental income and capital gains is also exempt from tax inPortugal, if the income will be taxed inthe country of source under the rules ofa relevant treaty.

Income derived from a Portuguesesource will be subject to income tax ata flat rate of 20% under certain legallydesignated professions.

There is no wealth or inheritancetax and, in most cases, no gift tax inPortugal.

GRP investors who do not chooseto be tax resident in Portugal will notbe liable for any taxes except where theinvestment is in property as well asVAT on personal consumption expen-diture.

Luxury real estatePortugal has some of the most attrac -tive luxury property investment op -portunities in Europe. High qualityprop erties are considerably cheaperthan they were 4 years ago before theeconomic recession. In many cases,property is anywhere between 10 and30% cheaper depending on the area,with yield returns of up to 6%.

The upmarket Estoril Coast Rivieraand the popular Algarve are sought- after by many investors. Others choosenorth Portugal with its rolling moun-tain ranges and vineyards.

Portugal also has some of the finestgolf courses and associated residentialresorts to be found anywhere inEurope, and these golf resorts are aparticularly popular option. Lisbon hasalso become a respected luxury shop-ping destination, and the city’s Avenidada Liberdade has been named the 7thmost prestigious shopping avenue inEurope.

For non-EU foreign investors, Por-tugal offers an enviable and competi -tively priced lifestyle, a lovely climateand wonderful leisure facilities on thethreshold of Europe, away from manyof the world’s political troublespots,and easy access to residence rights. ForEU citizens looking to relocate to amilder climate, both literally and tax-wise, Portugal is equally attractive andoffers excellent opportunities to acquirea property in the sun at still reasonableprice levels.

[email protected]

Portugal: real estate Opportunitiesand one of the World’s Leadingresidence-by-investment Programs

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Von Edy FischerInstitut für WirtschaftsberatungNiggemann, Fischer & Partner GmbHZollikon / Zürich

Der demografische Wandel machtauch vor mittelständischen Familien-unternehmen nicht Halt: Nach einerjüngst veröffentlichten Statistik benö-tigt in den kommenden 10 Jahren jedeszweite mittelständische Unternehmen inDeutschland einen neuen Eigentümer.Das IfM Bonn prognostiziert bis zumJahr 2018 135’000 Nachfolgeregelun-gen bei Familienunternehmen. In frü-heren Zeiten konnte häufiger gesagtwerden: «Der Vater erstellt’s, der Sohnerhält’s, beim Enkel zerfällt’s.»

Heute gehen nur 64% der Familien-unternehmen auf Familienmitgliederüber. Die Tendenz ist eindeutig fallend.Die wirtschaftliche Situation des Un-ternehmens ist der erste Parameter einer Unternehmensnachfolgeplanungund -gestaltung.

Typische Nachfolgeprobleme sindbeispielsweise Unstimmigkeiten zwi-schen den Eigentümern, dass die Füh-rungsorganisation nicht den zukünf -tigen Anforderungen entspricht oderdass im Nachfolgeprozess Finanzie-rungsprobleme entstehen.

Ein schlichtes aber eklatantes Pro-blem stellt die ungeplante Unterneh-mensnachfolge dar; deshalb sollte sichjeder Unternehmer die Frage stellen,ob die Führung des Unternehmens sosichergestellt ist, dass bei einer un -geplant eintretenden Unternehmens-nachfolge eine erfolgreiche Unterneh-mensfortführung gewährleistet ist.Nach der Statistik des IfM Bonn warenvon 22’000 Unternehmensnachfolgen3’100 auf Tod und Krankheit zurück-zuführen.

Bei sehr vielen durch Tod undKrankheit ausgelösten Nachfolgen gabes keine Planung, da gerade junge Un-ternehmer auf Nachfolgeregelungenverzichten. Die Familie sieht sich dannplötzlich mit vielen Liquiditätsbelas-tungen konfrontiert. Neben Erbschaft-steuern fallen je nach testamentarischerRegelung auch noch Ertragsteuern an.

Auch bei sehr jungen Unternehmenist es keine Ausnahme, dass Familien-mitglieder Pflichtteilsrechte in An-spruch nehmen. Pflichtteilsansprücheund sofort fällig werdende Ansprüche.

Gehen Unternehmen auf Kinderüber, machen nicht selten auch dieEhegatten verstorbener UnternehmerZugewinnausgleichs- und Pflichtteils-ansprüche geltend. Eine mögliche Ver-äusserung von Gesellschaftsanteilenim Familienkreis erfordert dann Kauf-preis, Rente, Niessbrauch oder die Ver-einbarung einer dauernden Last.

Dass derartige finanzielle Belas-tungen nicht unüblich sind, ist im Geschäftsumfeld der Unternehmen bekannt und führt zwangsläufig zuVerunsicherung. Jeder Unternehmer –unabhängig vom Lebensalter – solltedeshalb eine Notfallvorsorge treffen.Das trifft nicht nur für den Finanzie-rungsbereich, sondern massgeblichauch für die Frage der Unternehmens-

führung zu. Auch junge Unternehmersind gut beraten, einen fachlich gut be-setzten Beirat zu gründen, der zu denaktiven Zeiten des Unternehmers Kon-takte und Rat einbringen und so dasGeschäft fördern kann. Für den Falldes Todes oder der Geschäftsunfähig-keit sollte dieser Beirat dann in derLage sein, zeitnah eine qualifizierteGeschäftsführung sicherzustellen. Bei-räte verursachen in der Regel deutlichweniger Kosten als viele Unternehmersich das vorstellen können.

Die Regelung der Unternehmens-nachfolge stellt eine der wichtigstenunternehmerischen Herausforderungendar. Mit ihr entscheidet sich nicht nurdie Zukunft des Unternehmens, son-dern auch die des Nachfolgers sowieder Arbeitnehmer, und nicht zuletztnimmt sie auch Einfluss auf die privateLebensplanung des bisherigen Eigen-tümers. Um die Erhaltung des Unter-nehmens auch weiterhin zu sichern, istes entscheidend, sich frühzeitig um dieNachfolgeregelung von Unternehmen zukümmern. Die Augen vor Nachfolge-problemen zu verschliessen, kann nichtim Interesse der Beteiligten liegen.

Eine Unternehmensnachfolge ei-genständig neben dem operativen Ge-schäft zu regeln, führt oft zu schwer-wiegenden Fehlern. Aus diesem Grundgilt es, Empfehlungen qualifizierterBerater einzuholen, die bei der Nach-folgeregelung primär die folgendenZiele verfolgen:

. Vorsorge für eine unerwartete Unternehmensnachfolge (insbeson-dere Krankheit, Handlungs- undGeschäftsunfähigkeit oder Tod).. Regelung der geplanten Unter -nehmensnachfolge.

[email protected]

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24 Das Geld-Magazin 4/2014

Unternehmensnachfolge:typische Nachfolgeprobleme

Die Augen vor Nachfolgeproblemen zu verschliessen,kann nicht im Interesse der Beteiligten liegen.

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4/2014 Das Geld-Magazin 25

Am 1. Juli trat das Schweizer Freihan-delsabkommen mit China in Kraft. Fürdie Schweiz wird der Zugang zum chinesischen Markt einen Wachstums -impuls ermöglichen, und zwar einer-seits wegen der neuen Handels- und Investitionsmöglichkeiten, aber ande-rerseits – und oft übersehen – auch we-gen seinen potenziell grossen Auswir-kungen auf den hiesigen Finanzsektor.Auch Investoren sind betroffen: Lang-fristige Anleger mögen sich überlegen,ob sie nicht Titel von Firmen mit einempotenziellen Chinageschäft favorisie-ren möchten.

Niedrige Handelsbarrieren erleich-tern nicht nur den Handel mit Konsum-gütern, sondern auch jenen mit Zwi-schen- und Endprodukten zwischenMuttergesellschaft und ausländischenNiederlassungen sowie Tochtergesell-schaften. Schweizer Direktinvestitio-nen in China sind schon in den letztenJahren stark gestiegen: Von etwas über210 Mio. Fr. im Jahre 2000 auf über1’600 Millionen 2012. Dies bedeuteteeinen Anstieg von 0,3% auf fast 4% der

gesamten schweizerischen Direktinves-titionen im Ausland. Was die chinesi-schen Direktinvestitionen in der Schweizbetrifft, ist die Zahl der Firmen oderNiederlassungen in der Schweiz ge-mäss der chinesisch-schweizerischenHandelskammer von 6 Unternehmenim Jahre 2004 auf über 50 Firmen 2012angestiegen.

Das Potenzial, das China für denwestlichen Finanzsektor darstellt, ori-entiert sich fast ausschliesslich am so-genannten Offshore-Renminbi – alsoan der Möglichkeit für Schuldner, dienicht in China domiziliert sind, in Ren-minbi denominiertes Kapital von Inves-toren, die ausserhalb Chinas wohnen,aufzunehmen. Für westliche Anlegerist der Renminbi in erster Linie einelang ersehnte Anlagealternative zumUS-Dollar und dem Euro. Es sind je-doch Freihandelsabkommen, wie jeneszwischen der Schweiz und China, dieeinen Weg zu einer tieferen finanziel-len Integration darstellen.

Wenn Firmen aus zwei Ländernohne Handelshemmnisse handeln,

müssen sie auch direkte Zahlungen inihren Währungen machen dürfen. Neh-men wir an, eine chinesische Firmaverkauft Schuhe in der Schweiz; dieSchuhe werden in Franken verkauft.Entweder werden die CHF-Einnahmenunmittelbar in Renminbi überwiesen –heute zu höheren Kosten via Hong-kong, dem einzigen Platz, der Ren -minbi «onshore» handeln kann. Alter-nativ kann die chinesische Firma einCHF-Konto in der Schweiz führen. DieFirma kann diese Einkünfte dann inverschiedener Weise in der Schweizoder in China verwenden: Sie kannDienstleistungen im Rahmen ihrer Ex-portaktivitäten in Schweizer Frankenbezahlen; sie kann die Einkünfte aberauch direkt – ohne Umweg und Kostenüber Hongkong – nach China zurück-führen und dort die Rechnungen fürdie verschiedenen Vorleistungen derSchuhherstellung bezahlen, oder siekann für den zukünftigen Erwerb vonRohstoffen einen FX-Vertrag eingehenund so das Währungsrisiko bewirt-schaften.

Umgekehrt möchte eine SchweizerFirma, die Uhren nach China expor-tiert, die dort eingenommenen Ren-minbi in China bei einer lokalen Bankhalten, um ihrerseits lokale Verträge zuhonorieren oder ein kurzfristiges CashManagement zu betreiben. Die neueShanghai-Freihandelszone ist ein in -teressanter Platz, um eine Bankbezie-hung einzugehen.

Wir sind überzeugt, dass das Poten-zial einer finanziellen Integration zwi-schend den beiden Ländern sehr grossist. Die Liberalisierung der mit demHandel verbundenen Finanzdienstleis-tungen fördert Finanz- und Werkplatz.Das wäre neu und würde der Schweizdie Möglicheit geben, sich von anderenStandorten zu differenzieren. Hoffent-lich geht dieses Anliegen nicht unter.

[email protected] / [email protected]

www.foreignbanks.ch

Das Freihandelsabkommen Schweiz-China

eine grosse Chancefür den Schweizer Finanzsektor

Von Maria Rueda und Dr. Martin MaurerLecturer Zürcher Hochschule CEO Verband der Auslandsbankenfür angewandte Wissenschaften in der Schweiz

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26 Das Geld-Magazin 4/2014

Erfolgreiche Politik äussert sich darin, dass sie mit täglichneu auftretenden Zielkonflikten umzugehen und Positionie-rungen vorzunehmen weiss, die von der Gesellschaft mehr-heitlich akzeptiert und als erfolgversprechend eingestuftwerden. Schwerwiegende Zielkonflikte erschweren jedochdie Positionierung eines Landes oder eines Finanzplatzes erheblich, droht es doch immer Gewinner und Verlierer zugeben. Vor allem erschweren sie, sich erfolgswirksam mitDienstleistungen und Produkten von der Konkurrenz abzu-heben, indem ein Mittelweg gesucht wird, der ein Alleinstel-lungsmerkmal verunmöglicht.

So ist es unbestritten, dass der Schutz der Persönlichkeitund deren Privatsphäre ein hohes kulturelles Gut ist, welchesim Zeitalter des beinahe unbegrenzten Informationsflussesan Bedeutung stark zunimmt. Der Mensch ist dafür geschaf-fen, sich in der Gesellschaft zu verwirklichen, aber gleich -zeitig benötigt er einen rechtlichen Freiraum und Schutz, derihm erlaubt, darüber zu befinden, welche Informationen übersein privates Leben er der Öffentlichkeit preisgibt. Wo das Pri-vatleben nicht geschützt wird, ist eine demokratische Rechts-ordnung auf Dauer nicht möglich. Die totale Verfügungs -hoheit über sämtliche Lebensbereiche durch Medien oderstaatliche Organe führen unweigerlich zu einer Machtkon-zentration und damit zur Diktatur der Informationsinhaber.

Trotz der weithin anerkannten Notwendigkeit des Schut-zes der Privatsphäre wird auf der anderen Seite die totaleTransparenz, vor allem im finanziellen Bereich gefordert, um

angeblich die Umgehung der staatlichen Verpflichtungen inForm von Steuern und Abgaben zu verunmöglichen. JederAnsatz des Persönlichkeitsschutzes wird argwöhnisch nurunter dem Gesichtspunkt der Steuerhinterziehung betrachtetund wo immer möglich einschränkt. Immer neue Vorschrif-ten in weiten Bereichen des Rechtslebens legen ein immerengeres Korsett um den freiheitsliebenden Bürger. Die Regu-lierungsdichte nimmt ständig zu, ohne dass damit die welt-weite Kriminalität und Steuerflucht effektiv bekämpft wird.

Der liberale Rechtsstaat verkommt in vielen Medienzum Schimpfwort, der Schutz der Privatsphäre wird mit demfragwürdigen Argument bekämpft, wer sich an das Rechthalte, habe nichts zu verbergen.

Das Verhältnis des Bürgers zum Staat, die Rolle derSelbstverantwortung des Menschen für die bewusste Wahlseines Lebensweges, der Schutz des Bürgers vor dem Staat,das alles wird dem Kontrollbedürfnis des Staates und demInformationshunger der Medien untergeordnet. Ein Staat, dersich gegenüber seinen Bürgern zurücknimmt, dessen zentraleAufgabe in der Sicherung der Freiheit und damit der Ge-währleistung der Sicherheit seiner Bürger liegt, räumt ihnenauch rechtspolitisch eine starke Stellung ein. Ohne seine so-ziale Aufgabe zu vernachlässigen, reflektiert er selbstkritischüber die Aufgabenzuteilung und stellt damit ein Alternativ-konzept zum allzuständigen Wohlfahrtsstaat dar.

Welchem Modell man auch das Wort redet – dem all -zuständigen Wohlfahrtsstaat, der sich anmasst, zu wissen,was gut für seine Bürger ist, oder dem freiheitlichen, aufSelbstverantwortung hin tendierenden liberalen Staat – zumindest ist die unterschiedliche Ausgestaltung der Staatenzu befürworten, um die Vor- und Nachteile des jeweiligenStaats modells gegeneinander abwägen zu können.

Zielkonflikte entstehen unweigerlich dort, wo die Be-kämpfung des Missbrauchs zu flächendeckenden Regulie-rungen und Einengungen führt und damit das Gut der Privat-heit gegen dasjenige der unbeschränkten Verfügbarkeit derInformationen ausgespielt wird. Erfolgversprechender könnteder Weg sein, dass sich die Staatenwelt gemeinsame Ziele, soz.B. die Sicherstellung der Entrichtung der Steuern, gibt undfür die Umsetzung dieser Vorgaben Instrumente mit Min-deststandards schafft, die es den einzelnen Staaten erlauben,pragmatische Lösungen zur effektiven Durchsetzung der ver-einbarten Ziele zu erarbeiten.

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Sustainable Finance

Zielkonflikte zwischen Politik und FinanzVon Otmar Hasler, Regierungschef a.D., Member of the Board, Kaiser Partner

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Page 27: 4 2014 UG Umschlag 16.07.14 14:10 Seite 1 PRIVATE · inhalt Swiss Sustainable Finance Im Juli 2012 schrieben wir an dieser Stelle, dass die Schweizer Finanz - branche im grössten

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4/2014 Das Geld-Magazin 27

Von Oliver OehriManaging PartnerCenter for Social andSustainable Products AG

Das Angebot an Anlagefonds ist so-wohl für Anleger als auch für Anlage-berater nahezu undurchschaubar ge-worden. Damit steht man unweigerlichvor einem zunehmend komplexer wer-denden Entscheidungsproblem, wennes darum geht, die «richtigen Anlage-fonds» auszuwählen. Investmentlabelsoder -ratings sind ein beliebtes in derPraxis vorherrschendes Instrumenta -rium mit dem Anspruch, eine objektiveVergleichbarkeit der Fonds zu gewähr-leisten.

von Gütesiegeln,rankings und ratings Lassen Sie uns kurz die Begriffe ein-ordnen. Als Gütesiegel oder Gütezei-chen werden Produktkennzeichnungenbezeichnet, die eine Aussage über dieQualität eines Produktes machen sol-len. Inwieweit nun ein Gütesiegel tat-sächlich eine besondere Produkt- Qualität repräsentiert, ergibt sich meistnur aus den zugrunde liegenden Be-stimmungen und Regeln. Oft werdenvier Bewertungskategorien genannt, diefür die Beurteilung von «Gütezeichen»massgeblich sein können:

. Anspruch – nach welchen Kriterienwird beurteilt?. Überprüfbarkeit – erfolgt eine Kon-trolle?. Unabhängigkeit – sind unabhängigeInstitute bei der Festlegung der Kri-terien beteiligt?. Transparenz – werden die Kriterienund Bewertungsmassstäbe offenge-legt?

Unter einem Ranking wird eine Rei-henfolge mehrerer vergleichbarer Ob-jekte verstanden, deren Sortierung eineBewertung festlegt. Ein Rating um-fasst neben der quantitativen Daten-analyse oft auch eine qualitative Kom-ponente. So ist das Kreditrating ein bekanntes Beispiel im Finanzwesen,welches eine Aussage über die Boni-täts-Einschätzung eines Schuldners er-laubt.

Dynamische FondsratingsNun lassen Sie uns auf die Anlage-fonds zurückkommen. Hierbei sollenFondslabels und/oder Fondsratings beider Auswahlentscheidung als Hilfs -mittel dienen. Dabei sind insbesonderedie Bewertungskategorien «Anspruch»und «Überprüfbarkeit» zentral für de-ren Aussage-Qualität. So ist es sicher-lich ein interessanter Anspruch, ob dieArbeit des Fondsmanagements und derFondsgesellschaft in die Bewertung mithineinfliesst; viel interessanter solltejedoch die Fragestellung hinsichtlichGleichbehandlung von «Anlagefondsund Waschmaschinen» sein.

Exkurs: «Anlagefonds sind keineWaschmaschinen» – Wenn Sie heuteein Gütesiegel oder ein Rating von ei-ner Waschmaschine für ihren Kaufpro-zess heranziehen und dieses Wasch -maschinenrating bereits ein Jahr alt ist,so hat in aller Regel dieser Bewer-tungszeitpunkt keinen wesentlichenEinfluss auf die Gütequalität derWaschmaschine und damit auf ihrenKaufprozess. Das gleiche Szenarioübertragen wir nun auf die Fondsbe-wertung – eine unterjährige Bewertung

in Form eines Fondslabels oder Fonds -ratings steht Ihnen zur Verfügung. Die-ses Fondsrating würde Ihnen nun nurunter zwei Annahmen sinnvoll erschei-nen: Erstens hat sich die Portfolio-Struktur des Fonds in der ganzen Zeitnicht verändert und zweitens hat keinerder im Fondsportfolio enthaltenenEmittenten eine Rating-Veränderungerfahren. Dies ist in der Regel ein Aus-nahmefall, so dass ein solches Fonds -label oder Fondsrating lediglich einegrobe Indikation vorgibt.

Der Anspruch wäre demnach eindynamisches Fondsrating, bei demeine Ratingveränderung des jeweiligenAnlagefonds immer bei einer Portfolio-Strukturveränderung sowie bei einerRating-Veränderung der im Portfolioenthaltenen Emittenten eintritt. Dyna-mische Fondsratings sind anspruchs-voller, da hier die technischen Erfor-dernisse für einen automatisierten Zu-gang einerseits zu den Fondsholdingsdes zu beurteilenden Anlagefonds undandererseits zu den Emittenten-Ratingsvorhanden sein müssen.

Praxis –dynamische eSG-FondsratingsDieser Herausforderungen hat sich dieNachhaltigkeitsbranche gestellt. Soge-nannte ESG-Ratings (Environmental,Social and Governance) werden ins -besondere bei der Risikobeurteilungvon Anlagefonds berücksichtigt.

Dynamische ESG-Fondsratings sindauf yourSRI.com bereits heute umge-setzt. Auf der Basis von MSCI ESGResearch Emittenten-Ratings werdenrund 1’800 Anlagefonds gemäss ihreraktuellen Portfolio-Struktur bewertet.Neben dem dynamischen Bewertungs-anspruch ist auch der «Überprüfbar-keit» Rechnung getragen. So sind diejeweiligen ESG-Emittenten-Ratings mitentsprechendem Detailreport jederzeitauf yourSRI.com abrufbar.

[email protected] www.cssp-ag.com

anlagefonds sind keine WaschmaschinenDynamische investmentratings sind notwendiger denn je. Praxistests sind bei eSG-Fonds-ratings bereits vorhanden.

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Page 28: 4 2014 UG Umschlag 16.07.14 14:10 Seite 1 PRIVATE · inhalt Swiss Sustainable Finance Im Juli 2012 schrieben wir an dieser Stelle, dass die Schweizer Finanz - branche im grössten

Familienunternehmen sind die Unter-nehmensspezies, die uns besonders inDeutschland auszeichnet – eine Unter-nehmensspezies, welcher ein beson -derer Charme innewohnt: Ein Denkenund Handeln in Quartalen und kurz-fristige Gewinnoptimierung sind nichtdas Ziel, sondern Langfristigkeit. Ebenein Denken in Generationen, wonachdas heute investierte Kapital dem ge-liehenen Erbe der nächsten Generationentspricht. Der dynastische Wille istdas vorherrschende Motiv, das heisst,das Unternehmen möglichst innerhalbder Familie in die nächste Generationzu übergeben. Genau in diesem Willenliegen aber, neben vielen weiterenmarktbedingten Her ausforderungen,auch die spezifischen Hürden für einFamilien unternehmen.

Otto Fürst von Bismarck (1815–1898)soll gesagt haben: «Die erste Generationschafft Vermögen, die zweite verwaltetVermögen, die dritte studiert Kunst -geschichte und die vierte verkommt.»(Internetquelle.) Diese Aussage deckt

sich mit aktuellen Ergebnissen einerStudie, die besagt, dass es nur 12% al-ler Familienunternehmen weltweit bisin die dritte Generation schaffen undlediglich 1% es über die fünfte Genera-tion hinaus schafft (PWC: Bridging theGap, Next Generation Survey, 2014).

Hier wird ersichtlich, was Fami -lienunternehmen so besonders und zu-gleich schwierig macht, denn es gehtnicht nur um geschäftliche Themen,sondern auch um persönliche, diedurch die Familie einfliessen.

Peter Zinkann bringt dieses Dilem-ma innerhalb einer Familie sowohl imPositiven wie auch im Negativen tref-fend auf den Punkt, indem er sagt: «Fa-milienunternehmen haben einen ganzgrossen Vorteil und einen ganz grossenNachteil, und beides ist die Familie.Eine Familie im Frieden ist das Beste,was es für eine Firma geben kann, eineFamilie im Unfrieden das Schlimmste.»(Peter Christian Zinkann, ehemals Mit-glied der Geschäftsführung von Miele& Cie.; Internetquelle.)

HerausforderungFamilienunternehmenAus über 20 Jahren Erfahrung in derBegleitung von Familienunternehmenhaben wir besonders drei Herausforde-rungen bei Unternehmerfamilien fest-stellen können:

Das Drama der verstrickten zweiSysteme im Familienunternehmen: Esexistieren zwei grundlegende sozialeSysteme in einem Familienunterneh-men. Erstens das System «Familie»;hier ist die Grundtendenz emotional.Das Ziel des Systems ist es, dass dieFamilie untereinander solidarisch zu-sammenhält und dass alle Mitgliedermöglichst gleich behandelt werden.Demgegenüber, zweitens, als Art Ge-genpol fungiert das System «Unter-nehmen»; hier ist die Grundtendenz rational/sachlich ausgelegt. Es gilt dasPrinzip der Leistung, die von den Sys-temmitgliedern erbracht werden muss,und es gilt das Prinzip der Nummereins. In einem Familienunternehmenüberschneiden sich die beiden Systeme

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28 Das Geld-Magazin 4/2014

Familienstrategie –Die Lösung fürFamilienunternehmer

Von Thomas A. Zenner und Marcel MegerlePartner und Leiter Family Office Senior-ConsultantNötzli, Mai & Partner Family Office AG, Zürich Nötzli, Mai & Partner Family Office AG, Zürich

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Page 29: 4 2014 UG Umschlag 16.07.14 14:10 Seite 1 PRIVATE · inhalt Swiss Sustainable Finance Im Juli 2012 schrieben wir an dieser Stelle, dass die Schweizer Finanz - branche im grössten

und gerade an den Schnittmengen ausFamilie und Unternehmen besteht einhohes Konflikt potenzial. Daher gilt esgerade diese Schnittmengen offen zudiskutieren und möglichst Überein-stimmungen in den Werten, Zielen undRollen zwischen den Beteiligten ausden beiden Systemen zu finden, diesezu debattieren, aufzulösen und idealer-weise schriftlich zu fixieren.

Die zweite Herausforderung be-steht darin, dass die Familie an sich aufWachstum durch weitere Fortpflan-zung ausgelegt ist und so die Gefahrder Zersplitterung droht. Diese natür -liche Tatsache hat zur Folge, dass mitzunehmender Anzahl an Kindern, sprichneuen Familienmitgliedern, diese po-tenziell auch am Unternehmen durchGesellschafteranteile beteiligt werden.Diese Beteiligungshäufigkeit nimmtmit zunehmenden Generationen zu, sospricht man zuerst von der Gründer -generation, dann von der Geschwister-gesellschaft und dann von der Vettern-gesellschaft. Mit wachsender Anzahlvon Gesellschaftern nehmen die diver-gierenden Interessen zu, die Ansprü-che wachsen, die Entfernung vom Un-ternehmen und untereinander nimmtdeutlich zu. Dadurch steigt die Heraus-forderung, die Familie im Inneren zu-sammenzuhalten und die Informatio-nen über das Unternehmen an die Ge-sellschafter zu verteilen.

Die dritte Herausforderung in Un-ternehmerfamilien: Rollenkonflikte alsKonfliktursache im Familienunterneh-men. In einer Personengruppe, worun-ter wir eine Gruppe von mindestens zweiPersonen meinen, herrschen drei Grund-treiber der Gruppendynamik: Liebe,Geld und Macht. Sprich: Wer bekommtAufmerksamkeit in Form von Liebe,wer besitzt oder verdient wieviel Geldund wer hat wieviel Einfluss auf Perso-nen oder Organisationen und dadurchMacht? Diese drei Grundtreiber gilt esin einer Gruppe auszubalancieren. Unddies zwischen den Generationen, alsoübergebende an nachfolgende Genera-tion. Ferner unter den Geschwistern ei-ner Familie oder eines Familienstam-mes. Und schliesslich dreht sich allesum Liebe, Geld und Macht zwischentätigen und nicht-tätigen Gesellschaf-tern in Unternehmerfamilien. Zusam-menfassend geht es folglich um die

Herausforderungen der zwei SystemeFamilie und Unternehmen, um dieÜbereinstimmung der Werte in Unter-nehmen und Familie, um den Zersplit-terungsschutz über mehrere Genera -tionen und um die Systemdynamikeneiner Gruppe: Liebe, Geld und Macht.

Lösung durch FamilienstrategieDer Begriff Strategie stammt aus demAltgriechischen und bedeutet «Feld-herrenkunst». Aus der Unternehmens-führung abgeleitet bedeutet Strategieden Aufbau von Wettbewerbsvorteilenvon morgen, um sich von den Markt -begleitern differenzieren zu können.Henry Mintzberg als Management -forscher definiert Strategie als «einMuster in einem Strom von Entschei-dungen» (The Strategy Process, 1995).Es geht darum, dass man sich auf einZiel fokussiert und die Strategie zurErreichung des Zieles den sich stetigändernden Umwelteinflüssen anpasst.Und gerade die Familienstrategie kannhelfen, die oben aufgeführten Heraus-forderungen zu lösen. Was verstehtman nun im Speziellen unter einer Fa-milienstrategie, die wissenschaftlichnicht eindeutig definiert ist?

Wir definieren die Familienstrate-gie aus unserer Überzeugung wie folgt:«Eine gute Familienstrategie baut aufden bestehenden Verhältnissen auf, be-zieht alle Beteiligten in die Entwick-lung mit ein, liefert Antworten auf alleKernfragen, ist handlungsorientiert undkonkret, wird in der Familie gelebt, passtsich regelmässig an die dynamischenEntwicklungen der Familie an und gibtklare Orientierung über Generationen.»

In der Familienstrategie geht es alsodarum, möglichst alle Familienmitglie-der mit ihren jeweiligen Motiven, Le-benssituationen und -zielen und ihrenverschiedenen Rollen unter einem schüt-zenden und klar abgren zenden «Regen-schirm» zu vereinigen. Sollte ein Fami-lienmitglied den Arm heraushalten, wirdes nass und muss den Arm zurückziehenoder aber der Schirm muss vergrössertoder anders gehalten werden, so dassalle «im Trockenen» stehen.

Die Familienstrategie hilft also, diekonfliktträchtigen Vermengungen vonFührung, Eigentum und Familie, vonemotionalen und sachlichen Motiven inden Griff zu bekommen und das natürli-

cheZiel jeder Unternehmerfamilie zu ver-wirklichen: «Unternehmen und Vermö-gen für die kommenden Generationenzu erhalten und zu vermehren sowie denFamilienzusammenhalt zu stärken.»

Das Ergebnis einer Familienstrategieist ein kommunikativer Prozess, der sichin der Erarbeitung über meh rere Monateerstreckt und ein diskutiertes und nieder-geschriebenes Kommitment erschafft.Während dieser Zeit kann die Familiebei der Erarbeitung extern moderiertund begleitet werden. Die neutrale Be-gleitung von aussen ist für den Prozessvon Vorteil, weil sich die einzelnen Fami-lienmitglieder offen über ihre jeweiligenEmpfindsamkeiten innerhalb des Fa-milienverbundes äussern können undgemeinsam innerhalb der Familie Lö-sungen geschaffen werden. Diese Lö-sungen gilt es dann schriftlich zu veran-kern und von allen beteiligten Fami -lienmitgliedern unterzeichnen zu las-sen. Diese Unterschriften, welche einemotionales Kommitment an die Stra-tegie darstellen, sind nicht juristischbindend. Anschliessend an die Ausar-beitung einer Familienstrategie solltendann mit den jeweiligen Spe zialistendie Ergebnisse in juristisch/steuerlichbindende Dokumente überführt werden.

In der Summe hilft die Familien-strategie eine klare, zukunftsweisendeRichtung nach innen vorzugeben undeinen gemeinsamen Zusammenhaltnach aussen zu bekräftigen; dies führtdie Familie emotional zusammen undstärkt sie mit einer aktiv gelebten Fa-milienkultur. Die Familie ist die leis-tungsfähige, aber auch störungsanfäl -lige Kraftquelle und diese gilt es überGenerationen im Einklang zu wahrenund institutionell zu pflegen, damit dieHandlungs- und Entscheidungsfähigkeitder Unternehmerfamilie gegenüber demFamilienunternehmen gesichert bleibt.

Eine Strategie gilt es stetig zu hin-terfragen und anzupassen. Zusammenmit einem Family Office, das nur derFamilie gegenüber verpflichtet ist, kannes sinnvoll sein, die Strategie gemein-sam zu reflektieren und, wo nötig, denaktuellen Umständen anzupassen unddie Begleitung der Familie durch dasFamily Office daran auszurichten.

[email protected]@nmpag.ch

www.nmpag.ch

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4/2014 Das Geld-Magazin 29

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Klassische Automobile werden oft als«Toys for big boys» bezeichnet. DieWerte für diese «Spielzeuge» sind aller-dings in den letzten 10 bis 15 Jahren sostark gestiegen, dass sie inzwischenauch alle Kriterien für eine Anlage -kategorie erfüllen. Im Zeitraum von2003 bis 2013 haben sich die Preise fürClassic Cars laut dem breit abgestütz-ten HAGI-Index um insgesamt 430%gesteigert, was einem jährlichen Zu-wachs von 18% entspricht. Somit wa-ren klassische Automobile die weitausattraktivste Anlagekategorie und lagendeutlich über der Entwicklung vonGold (+273%), Kunst (+183%), Wein(+182%) oder Aktien (+182%) überdenselben Beobachtungszeitraum.

Diese eindrückliche Entwicklungwurde insbesonders durch Modelle ge-trieben, die sich durch begeisterndesDesign, ansprechende Fahreigenschaf-ten, emotionale Marken und geringeStückzahlen auszeichnen. Die regeNachfrage wurde durch die stark stei-gende Zahl an HNWI bzw. UHNWIbei gleichzeitig niedrigen Zinsen ge-trieben und durch die wachsende An-zahl an prestigeträchtigen Veranstal-tungen für klassische Automobile noch

verstärkt. Die Möglichkeit, die erwor-benen Preziosen nicht nur in die Ga -rage zu stellen, sondern an der MilleMiglia sportlich quer durch Italien zubewegen, in Goodwood um die ehr-würdige Rennstrecke zu treiben oderauf dem Rasen von Pebble Beach umAuszeichnungen zu kämpfen, habenden emotionalen und sozialen Wertklassischer Automobile nachhaltig er-höht.

Die Frage nach dem neuen«Wie viel?»Diese Entwicklungen haben den Marktund das Profil der Interessenten signi-fikant verändert: Steigende Preise ani-mieren zum Kauf (auch zu scheinbarverrückten Preisen, da diese ja ohne-dies weiter steigen werden) und die hohen absoluten Preise haben selbstaufwendigste Restaurierungen ökono-misch werden lassen. Und der mit demBesitz eines seltenen, wertvollen Fahr-zeuges verbundene Imagegewinn hatsein Übriges zur Belebung des Marktesgetan. Am besten erkennt man dies,wenn man sich auf einem Schulhofumhört: Während wir in unserer Ju-gend noch fragten «Wieviel PS hat

der?» fragt die Jugend von heute alserstes: «Wieviel kostet der?»

Der Markt wird heute von Herstel-lern und Händlern beherrscht: Auto-mobilmarken, Ersatzteil-Produzenten,Restauratoren, Auktionshäusern undVerkaufsplattformen. Diese stellen dieTransaktion, also den Kauf, Verkaufoder die Reparatur in den Mittelpunktihres (wirtschaftlichen) Interesses. Umden Besitzer, Sammler und Fahrerkümmern sich derzeit noch wenigeUnternehmen. Vielleicht mit der we-sentlichen Ausnahme der regionalenAutomobil- und Touring-Clubs. Dochbei diesen scheint oft das Eigeninteressehöher zu sein als das Streben nach demWohle ihrer Mitglieder. Das Angebotan professionellen Dienstleistern, diesich um die Interessen der Sammlerkümmern, ist derzeit noch sehr be-schränkt.

Der Sammler und Fahrerim MittelpunktDas Collectors’ Office bei Kaiser Part-ner ist bestrebt, diese Lücke zu schlies-sen. Getreu dem Motto «Aspirin andChampagne for Owners of ClassicCars» zielt das Serviceangebot darauf

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30 Das Geld-Magazin 4/2014

Classic Cars als Wertanlage

Von Dr. Elmar Wiederin, Senior Partner bei Kaiser Partner und Trustee von The Classic Car Trust

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ab, dem Sammler das «Kopfweh» ab-zunehmen, das Betrieb und Adminis-tration typischerweise mit sich bringen,sowie gleichzeitig vermehrt Gelegen-heiten zu schaffen, die Fahrzeuge zugeniessen. Dadurch soll vermiedenwerden, dass es im Leben eines Samm-lers klassischer Automobile nur zweiglückliche Tage gibt: den Tag, an demer das Auto kauft und den Tag, an demer es wieder verkauft.

Das Angebot des Collectors’ Officeorientiert sich am Lebenszyklus desAufbaus einer Sammlung bzw. desKaufes eines klassischen Automobiles:Kaufen/Verkaufen, Besitzen, Betrei-ben, Verwalten. Der Sammler soll sich vollumfänglich auf die Freude des(Rennen)Fahrens oder Ausstellens aneinem Concours d’Elegance konzentrie-ren können. Den Rest besorgt das Teamdes Classic Car Collectors’ Office.

aspirin und Champagnerfür SammlerDas Herzstück der angebotenen Ser-vices liegt in den Bereichen «Besitzen»und «Verwalten» (siehe Grafik unten).Hier geht es um die Beantwortung vonFragen wie «Soll ich meine Autos alsPrivatperson besitzen oder in eine recht-liche Struktur wie z.B. eine Stiftungeinbringen?», «Wie kann ich meineSammlung finanziell belehnen, um wei-tere Ankäufe machen zu können oder

für andere Investments zu leveragen?»bis hin zur oft verdrängten Frage «Wassoll nach mir mit meiner Sammlunggeschehen?» und praktischen Aspektenwie «Wie kann ich meine Autos regel-mässig bewerten lassen und in meineVermögensübersicht integrieren?».

Beim «Kauf/Verkauf» sowie «Be-treiben» stehen Lösungen und Bera-tung im Vordergrund zu den ThemenExpertise, Stammregister, Anmeldung,Stellplatz sowie Überwachung vonRestaurationen. Diese werden gemein-

sam mit einem weltweiten Netzwerk anSpezialisten und Experten erbracht.

alle Fähigkeiten unter einem DachDas Know-how stammt einerseits ausder Wealth Management Gruppe KaiserPartner, mit einer führenden Treuhand-gesellschaft seit 1931, einer eigenenPrivatbank und einem Family Officefür eine vermögende internationaleKundschaft, sowie andererseits aus denprivaten Erfahrungen der beiden Initi-anten Fritz Kaiser und Elmar Wiederin,die Sammler klassischer Autos undTeilnehmer an zahlreichen Veranstal-tungen der Classic Car Szene sind.

Die hierfür neu gegründete Firma«The Classic Car Trust» war einer derHauptsponsoren und der digitale Part-ner der Mille Miglia. Neben dem Col-lectors’ Office wurde anlässlich desStartes zu diesem wohl bedeutendstenEreignis im Kalender aller Aficiona-dos von Classic Cars auch die App«The Classic Car Collectors» für iPadlanciert. Dort findet man News zu denwesentlichen Ereignissen und Fotosdes führenden Auto-Fotografen RenéStaud als «Classic Car Art» genausowie eine digitale Funktionalität, um dieeigene Sammlung an Classic Cars zuverwalten oder eine Garage mit denTraumautos [email protected]

www.kaiserpartner.comwww.classic-car-trust.com

Die iPad-app «the Classic Car Collectors»

Mission und Ziele einer Sammlung

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iNG investment ManagementING Investment Management ist ein führender globaler Asset Manager, der Vermögen für institutionelle Investorenund Privatanleger rund um den Globus verwaltet. Die Erfolgsgeschichte von ING reicht bis ins Jahr 1845 zurück,zu den Wurzeln als niederländische Versicherungsgesell-schaft und Geschäftsbank. Die Kunden in Europa können aufüber 40 Jahre Erfahrung bei der Verwaltung von Pensions-fondsvermögen in den Niederlanden zurückgreifen, einemder am höchsten entwickelten Pensionsmärkte der Welt.ING setzt auf aktives Management und bietet Leistungen inüber 25 Ländern in Europa, Nordamerika, Asien und demNahen Osten an. Die Anlageentscheide stützen sich auf ei-genes Research zu Märkten und Titeln. Um dieses effizientum zusetzen, setzt ING auf Finanz-Boutiquen als Invest-ment-Plattformen, welche globale Ressourcen gemeinsamnutzen. ING verfügt über Grösse, Reichweite, Präsenz undlokale Expertise, um den Kunden eine breite Palette von Investmentprodukten und -lösungen über alle Anlagefor-men, Regionen und Anlagestile hinweg anbieten zu können.

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erSte aDreSSeN

Notenstein Privatbank aGDie Notenstein Privatbank AG ist spezialisiert auf die Ver-mögensverwaltung für private und institutionelle Anleger.Mit ihrer Tochtergesellschaft 1741 Asset Management AGverfügt die Notenstein Privatbank über hohe Kompetenz imBereich quantitativer Anlagestrategien. Die St. Galler Privatbank ist an 12 Standorten in der Schweiz vertreten,beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und verwaltet Vermögen inder Höhe von über 20 Mrd. Franken. Notenstein ist zu 100%eine Tochtergesellschaft der Raiffeisen Schweiz Genossen-schaft und wird als eigenständige Bank in der RaiffeisenGruppe geführt. Weitere Informationen unterwww.notenstein.ch oder www.1741am.com.

Basel . Bern . Chur . Genf . Lausanne . LocarnoLugano . Luzern . Schaffhausen . WinterthurZürich . St. Gallen

Notenstein Privatbank AG . Bohl 17CH-9004 St. GallenTel. +41 71 242 50 [email protected] . www.notenstein.ch

1741 Asset Management AG . Bahnhofstrasse 8CH-9001 St. GallenTel. +41 71 242 57 [email protected] . www.1741am.com

Kendris aGKendris AG ist die führende unabhängige Schweizer Anbieterin von Family-Office-, Trust- und Treuhand-Dienstleistungen, nationaler und internationaler Steuer-und Rechtsberatung, Art Management sowie Buchführungund Outsourcing für Privat- und Geschäftskunden. Das Unternehmen kombiniert das klassische Strukturierungs -geschäft (Trusts, Stiftungen und Gesellschaften) mit steuer-licher, juristischer und buchhalterischer Expertise, wobeidie Vermögensverwaltung aus Unabhängigkeitsgründen bewusst ausgeschlossen wird. Zu den Kunden von Kendriszählen neben vermögenden Privatpersonen, Familien undUnternehmern auch Finanzinstitute, Anwaltskanzleien,Steuerberatungsfirmen, Unternehmen und Family Offices.Kendris hat weltweit Zugang zu erfahrenen Experten und istvollständig im Besitz von Management und Mitarbeitenden.Zusätzlich zum Hauptsitz in Zürich ist Kendris mit Nieder-lassungen in Aarau, Basel, Genf, Lausanne und Luzern präsent. Über die Tochtergesellschaft Kendris GmbH (Kendris Austria) mit Sitz in Wien verfügt das Unternehmenzudem über eine EU-Zulassung als Vermögensberaterin.

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PSP Swiss Property aGPSP Swiss Property ist eine der führenden Immobilien -gesellschaften der Schweiz. Das Unternehmen besitzt mehrals 160 Büro- und Geschäftshäuser sowie je 5 Entwicklungs-areale und Einzelprojekte. Die Liegenschaften befinden sichgrösstenteils an Top-Lagen in den wichtigsten SchweizerStädten, vorab Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne. DerGesamtwert des Portfolios liegt bei rund 6,5 Mrd. Franken.

Mehr noch als die Grösse zählt für PSP Swiss Property aberdie Qualität der Liegenschaften. Aus diesem Grund verfolgtdas Unternehmen eine zurückhaltende Akquisitionsstrategie.Dank einer konservativen Finanzierungspolitik und einer daraus resultierenden hohen Eigenkapitalquote von über 50%und einer entsprechend geringen Verschuldung verfügtPSP Swiss Property über eine ausgesprochen solide Bilanz.

Die PSP Swiss Property Aktie ist seit dem Initial PublicOffering (IPO) des Unternehmens im März 2000 mit grossem Erfolg an der SIX Swiss Exchange kotiert.

PSP Swiss Property AGKolinplatz 2CH-6300 ZugTel. +41 41 728 04 [email protected]

334/2014 Das Geld-Magazin

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Das Geld-Magazin 4/201434

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Von Claude BaumannJournalist

Seit mindestens zehn Jahren befindetsich die Schweizer Finanzbranche an-geblich im Umbruch. Konsolidierung,Transformation und Paradigmenwech-sel sind einige Stichwörter, die inflatio-när verwendet werden, um diese Ent-wicklung zu verdeutlichen. Ein Blickin die Geschichte zeigt jedoch, dassdas Ausland schon vor fünfzig Jahreneinen enormen Druck auf die hiesigenBanken ausübte und schon damals vomWandel wie auch vom Niedergang desSchweizer Finanzplatzes die Rede war.Ist es diesmal anders?

Kaum, denn über die vermeintli-chen Veränderungen lässt sich streiten.Fliesst das Geld auf den SchweizerBankkonten nun tatsächlich ins Aus-land ab? Kann sein, muss aber nicht.Sind Banken ohne kritische Grössedem Untergang geweiht? Möglich,aber nicht zwingend. Wird der Auto-matische Informationsaustausch (AIA)bald auch in der Schweiz eingeführt?Kann leider sein, vielleicht auch nicht.Mit anderen Worten: Auf die meistenFragen zum Thema gibt es keine ein-deutigen Antworten.

Fehlende LeitfigurenEine Veränderung ist aber unbestritten:In den vergangenen Jahren fand in derFinanzbranche ein moralischer Zerfallstatt. Er mündete unlängst darin, dassdie obersten Chefs der Credit Suissenach der Verurteilung ihrer Bank in

den USA sich partout weigerten, dieVerantwortung zu übernehmen. Damitklar ist: Es geht hier nicht um die dreis-ten Steuerstricks, auf die sich manchePrivate Banker eingelassen haben, oderum die Frage, ob die obersten Chefsdarüber Bescheid wussten.

Es geht um die Tatsache, dass derSchweizer Bankbranche heute Leit -figuren fehlen. Leute, die glaubwürdigihr Unternehmen verkörpern – strate-gisch und moralisch. Mit anderen Wor-ten: Leute, die willens sind, Vorbild zusein und eben auch Verantwortung zuübernehmen. Was das heisst, hat RobertHolzach, der einstige Verwaltungsrats-präsident der Schweizerischen Bank-gesellschaft (SBG), bereits vor mehrals einem Vierteljahrhundert formuliert.

reinster ZynismusAn der Generalversammlung von 1988erklärte er: «Nur wer als Bankier ausder Welt der blossen Dienstleistung undaus der Rolle als Vollzugsperson aus-bricht, wird seiner unternehmerischenVerantwortung gerecht.» Damit sagte der«Grand Old Man» klar, dass sich Appa-ratschiks, «Executives», also Vollzugs-personen, oder blosse Juristen nichtzum Bankier berufen fühlen sollten.

Doch genau das ist heute leider derFall. Diese Top-Manager klammern sichan Formalitäten und geben sich so derIllusion hin, überhaupt nichts falsch zumachen. So können sie dann behaup-ten: «Wir haben einen guten Job ge-macht» oder «Persönlich haben wireine weisse Weste». Das ist reinster Zy-nismus. Der Wahrheit näher war auchda Holzach, als er 1986 in sein Tage-buch notierte: «Wer ein sauberes Hemdhat, braucht keine weisse Weste.»

Daran mangelt es: an Sauberkeitund Ehrlichkeit. Stattdessen herrschtdie Meinung vor, «das Ziel des Geld-verdienens rechtfertige sogar das Ge-schäft mit dem Anfechtbaren und An-rüchigen». Es ist nicht verwunderlich,dass die Öffentlichkeit kein Vertrauenmehr hat in solche Bankchefs. Denn«Verantwortung ist eine gesteigerte

Verpflichtung, sich auch in Haupt- undNebenwirkungen mit dem Unterneh-men zu identifizieren. Verantwortungs-gefühl schliesst Unbekümmertheit aus»,so Holzach – was die heutigen Chefsaber schlicht ignorieren.

Minimales erfordernisWer Holzach zitiert, muss sich denVorwurf gefallen lassen, die Vergan-genheit verklären zu wollen. Doch dasgreift zu kurz. Niemand behauptet,dass früher keine Fehler begangen wur-den oder nichts Sträfliches geschah.Aber auf den obersten Chefetagenherrschte noch eine andere Einstellungzum Geschäft. Oder wie es der einstigeSBG-Präsident ebenfalls einmal um-schrieb: «Ein ungestörtes Verhältnis zuden Werten jenseits von Angebot undNachfrage ist sozusagen das mini maleErfordernis im Rahmen der unterneh-merischen Verantwortung eines Ban-kiers.»

Mehr zum Thema findet sich im Buch«Robert Holzach – Biographie einesSchweizer Bankiers», das Ende No-vember 2014 im Verlag Neue ZürcherZeitung erscheint.

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«Wer ein sauberes Hemd hat,braucht keine weisse Weste»

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