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4. aktualisierte Auflage 2017

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4. aktualisierte Au�age 2017

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Grußworte – 1

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nutzerinnen und Nutzer der i-Börse,

ich freue mich, dass mit der mittlerweile vierten Auflage der „i-Börse – Informatives für Menschen mit Behinderungen“ wieder eine sehr aufschlussreiche Broschüre entstanden ist, die Menschen mit Behinderung und Ihrem Umfeld einen Leitfaden an die Hand gibt. Mit diesem erhalten Sie nicht nur weiterführende Informationen zum Thema, sondern auch einen Überblick über Unterstützungsangebote und wichtige Ansprechpartnerinnen und -partner.

Barrieren – auch in den Köpfen – abbauen: dies hat sich der Gießener Arbeitskreis für Behinderte zum Ziel gesetzt. Hier arbeiten zahlreiche Institutionen und Organisationen in unserer Stadt zusammen und setzten sich kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen ein.

Auch der Beirat für die Belange der Menschen mit Behinderungen soll uns dabei unterstützen, das Grundrecht auf Teilhabe in der Zivilgesellschaft in der Stadt Gießen zu sichern und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Ich danke all denjenigen, die sich mit sehr viel Engagement einbringen, ihre Zeit investieren und sich in unterschiedlicher Art und Weise dieser Aufgabe widmen.

Mein Dank gilt ebenso allen Firmen und Institutionen, durch deren Unterstützung auch in diesem Jahr die i-Börse wieder erstellt und kostenlos verteilt werden kann.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und umfassende Antwort auf alle Sie bewegende Fragen.

Ihre

Dietlind Grabe-BolzOberbürgermeisterin

Grußwort der Oberbürgermeisterin der Universitätsstadt Gießen

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2 – Grußworte

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch mit der neuen Auflage der i-Börse wollen wir Ihnen Hilfen aufzeigen, die Rech-te behinderter Menschen besser durchzusetzen. Mein Dank geht an die zahlreichen Selbsthilfegruppen, Organisationen und Verbände, die bei diesem wichtigen Thema Unterstützung bieten.

„Unsere Gesellschaft muss lernen, Barrieren zu erkennen und diese abzubauen.“ Ge-nau hier sehe ich einen großen Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Behindertenbeauf-tragter. Leider gibt es immer noch viel zu viele Barrieren für behinderte Menschen.

Mit dem öffentlich machen von Barrieren können wir Schritt für Schritt auch in diesem Bereich Verbesserung erkämpfen.

Als Behindertenbeauftragter der Universitätsstadt Gießen vertrete ich die Interessen von Behinderten und sehe mich als Vermittler zwischen Bevölkerung, Behörden und Politik.

Ich möchte die gleichen Rechte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Men-schen mit Behinderungen durchsetzen.

Mit diesem Vorwort möchte ich jeden ermutigen, weiterhin für den Abbau von Barrie-ren für behinderte Menschen zu kämpfen.

Jürgen BeckerBehindertenbeauftragter

Grußwort des Behindertenbeauftragten der Universitätsstadt Gießen

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Grußworte – 3

Liebe Leserin, lieber Leser!

Um Stadtviertel und Lebensräume inklusiv zu gestalten, ist es unverzichtbar, dass sich Vereine, Verbände, Firmen und kommunale Verwaltungen gut vernetzen.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung umzusetzen, das ist bereits seit 1981 das Ziel des „Gießener Arbeitskreises für Behinderte“. Ein Ziel das immer wieder viele Herausforderungen birgt, vor allem, weil in früheren Jahren oft ein anderer Weg ein-geschlagen wurde.

Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention auch für Deutschland rechtskräf-tig und anzuwenden. Die Teilhabe aller Menschen – z. B. in Unternehmen, Schulen und Sportvereinen, Kulturstätten, Kirchen und Museen – möglich zu machen, dies ist eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, der wir uns aktuell und kontinuierlich stellen müssen.

Für eine Kommune bedeutet das, dass alle Entscheidungen von Beginn der Planung an, daraufhin zu überprüfen sind, ob die Teilhabe aller Menschen gewährleistet ist.

Wir freuen uns auf den weiteren gemeinsamen Weg mit der Stadt Gießen, dem Behin-dertenbeauftragten und dem Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderun-gen, um mehr möglich zu machen und allen eine gleiche Chance in der Gesellschaft zu bieten.

Kommen Sie mit auf den Weg in eine inklusive Lebenswelt.

Ihre

Kornelia Steller-NassVorsitzende des Gießener Arbeitskreises für Behinderte e.V.

Grußwort der Vorsitzenden des Gießener Arbeitskreises für Behinderte e.V.

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4 – Inhaltsverzeichnis

Grußwort der Oberbürgermeisterin ....................................1

Grußwort des Behindertenbeauftragten ............................2

Grußwort der Vorsitzenden des Gießener Arbeitskreises für Behinderte e.V. .......................3

I. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behin-derungen stellt sich vor...............................................6

II. Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V. ..................7

III. Behinderung, was versteht man unter diesem Begriff? ..................................................8

IV. Rehabilitation und deren Träger .................................91. Träger der Rehabilitation ................................................9

V. Ausbildung und Beschäftigung ................................121. Berufliche Rehabilitation ..............................................122. Berufsbildungswerk .....................................................123. Berufsförderungswerke ...............................................124. Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung ..135. Tagesförderstätten .......................................................136. LWV Hessen Integrationsamt .......................................147. Integrationsfachdienste ................................................148. Justus-Liebig-Universität Gießen (Uni Gießen) ..............149. Studentenwerk Gießen ................................................1410. Technische Hochschule Mittelhessen (THM) ................14

VI. Geltendmachung von Ansprüchen ...........................161. Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) ........................162. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ......163. Wohngeld ....................................................................164. Wohnungsförderung ....................................................175. Blindengeld nach dem

Landesblindengeldgesetz (LBliGG) ..............................176. Steuerfreibeträge .........................................................18

7. Kindergeld ...................................................................188. Kinderkrankengeld ......................................................189. Befreiung bzw. Ermäßigung vom

Rundfunkbeitrag/Merkzeichen „RF“ .............................1810. Sozialtariftelefon ..........................................................1911. Hausnotruf ..................................................................1912. Kriegsopferfürsorge .....................................................19

VII. Mobilität .....................................................................211. Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ..................................212. Parkerleichterung ........................................................213. WC-Schlüssel für Menschen mit Behinderung .............214. ÖPNV ..........................................................................215. Erleichterungen bei Reisen und im

öffentlichen Personennahverkehr .................................226. Bahnhofsmission Gießen .............................................227. Barrierefreie Reisebusse ..............................................22

VIII. Frühe Hilfen ...............................................................241. Frühfördersystem ........................................................242. Integration von Kindern mit Behinderung .....................243. Fachbereich Jugend, Soziales und Familien .................254. Sonderpädagogische Förderung in Schulen ...............25

IX. Beratung, Betreuung und Versorgung ......................271. Die Behindertenbeauftragten .......................................272. Gesetzliche Betreuung ................................................273. Leistungen bei Pflege- und Hilfebedürftigkeit ...............274. Ambulante Pflegedienste .............................................285. Essen auf Rädern / Menü Service ................................286. Unabhängige Patientenberatung

Deutschland – UPD .....................................................297. Beratungsangebote für Frauen mit Behinderung ..........298. Gebärdensprachdolmetscherinnen ..............................299. autismus Mittelhessen e.V. ..........................................2910. FC – Facilitated Communication für

Menschen mit Autismus ..............................................3011. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen .............................3012. Psychosoziale Kontakt-und Beratungsstellen ..............30

Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis – 5

13. Beratungsstelle zu Liebe, Partnerschaft, Sexualität, Schwangerschaft und Familie .....................30

14. Tagesstätten für ältere Menschen mit Behinderung ......3015. Tagesstätte für Menschen mit

seelischer Behinderung ...............................................3116. Förderverein für seelische Gesundheit e.V. ..................3117. Lebenshilfe Gießen e.V. ...............................................3118. Mutter/Vater-Kind-Kur-Beratung ..................................3119. Sprachheil- und Förderzentrum Gießen .......................3120. SPRECHEN-HÖREN-LERNEN FÖRDERN ..................3221. Psychiatrische Krankenhäuser .....................................3222. Ambulant Betreutes Wohnen für seelisch und

körperlich behinderte Menschen von Profile .................3223. Stationäres Wohnen für see lisch behinderte

Menschen von Profile „Haus im Brandweg“ .................3224. Aktion für Menschen mit Behinderung Stadt

und Landkreis Gießen (AfMB) ......................................3225. Arbeiterwohlfahrt (AWO) ..............................................3326. Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. .......3327. Deutscher Schwerhörigen bund

Ortsverein Gießen e.V. .................................................3328. Verein der Gehörlosen in Gießen und Umgebung e.V. ...3329. Interessenvereinigung für Anfallskranke Gießen e.V. .....3330. Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppen ...........................3331. Contergangeschädigte Hessen e.V. ............................3432. Wohnen.......................................................................3433. Unterstütztes Wohnen .................................................3434. Projekt Mitleben...........................................................3435. Kinderheim Langgöns..................................................3436. Betreutes Wohnen .......................................................3437. Wohneinrichtungen......................................................34

X. Sport und Freizeit ......................................................35

Herausgeber:

broschuere.de Verlag GmbHWartenberger Straße 24, 13053 BerlinTelefon: 030 / 99 27 11 27Telefax: 030 / 99 27 11 28E-Mail: [email protected]: www.broschuere.de

in Zusammenarbeit mit und verantwortlich für die Redaktion

Magistrat der Universitätsstadt GießenBehindertenbeauftragter Jürgen BeckerBerliner Platz 1, 35390 GießenInternet: www.giessen.de

Layout, Anzeigen und Gesamtherstellung:

broschuere.de Verlag GmbH

Bildquellen:

Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V.,RSV Lahn-Dill, der-stadtfotograf-giessen.de,Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen,THM/BLiZ, Stadt Gießen, iStock, flickr.de

Diese Broschüre finden Sie auch im Internet unter:www.giessen.de

Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Ausgabe richten Sie bitte an den Magistrat. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum vorbehalten. Nachdruck, Fotokopien sowie eine elektronische Vervielfältigung, auch auszugsweise, dürfen nur mit vollständiger Quellenangabe sowie schriftlicher Genehmigung des Verlages erfolgen. Für den Inhalt der Anzeigen ist der jeweilige Auftraggeber verantwortlich.© broschuere.de Verlag GmbH, 2017

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6 – I. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen stellt sich vor

Der Vorsitzende des Beirates will sich für die Belange von Menschen mit Be-hinderungen in Gießen einsetzen und versuchen, die allgemeinen Lebensbe-dingungen in Gießen für die Menschen zu verbessern.

Der Beirat berät die Stadtverordneten-versammlung und den Magistrat in allen Fragen, die diesen Themenbereich be-treffen. Er soll letztlich darauf hinwirken, dass die Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe von Menschen mit Behinde-rungen an allen gesellschaftlichen Berei-chen möglich wird.

Die stimmberechtigten Mitglieder wer-den gemäß Satzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behin-derungen von der Stadtverordnetenver-sammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Der Beirat setzt sich zusammen aus Ver-tretern von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Gießener Linke und AfD sowie Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Dia-konisches Werk, Der Paritätische, Deut-sches Rotes Kreuz, Autismus Mittelhes-sen, Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen, Club 68 – Verein für Behin-derte und ihre Freunde, Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, Verein der Gehörlo-sen in Gießen und Umgebung, Auslän-derbeirat und Lebenshilfe.

In der Regel tagt der Beirat viermal im Jahr in öffentlicher Sitzung. Die Termine werden unter: www.giessen.de/Men-schen_mit_Behinderung bekannt gege-ben.

Vorsitzender:Sven Germann,Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen

Erste Stellvertretende Vorsitzende: Martina Ertel,Lebenshilfe

Zweiter Stellvertretender Vorsitzender:Joachim Grußdorf, Bündnis 90/Die Grünen

Geschäftsstelle:

Universitätsstadt GießenDer MagistratAmt für soziale Angelegenheiten

Berliner Platz 135390 Gießen

Telefon: 0641 306-2008Telefax: 0641 306-2319

E-Mail: [email protected]: www.giessen.de

I. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen stellt sich vor

Joachim Grußdorf, Sven Germann und Martina Ertel

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II. Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V. – 7

II. Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V.

Der Gießener Arbeitskreis für Behinder-te (GAB) ist ein Netzwerk von sozialen Institutionen, karitativen Verbänden, Be-ratungsstellen, Förderschulen, Selbst-hilfegruppen und anderen Behinder-teneinrichtungen. Der Verein wurde im Internationalen Jahr der Behinderten 1981 gegründet und hat zum Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit Be-hinderungen zu verbessern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Denn sie brauchen neben besonderer Aufmerksamkeit und Solida-rität auch tatkräftige Unterstützung.

Der Gießener Arbeitskreis für Behin-derte vertritt die Interessen behinderter Menschen in der Öffentlichkeit und ver-sucht, ihre Rechte zu stärken.

Die Mitglieder des Arbeitskreises tref-fen sich regelmäßig, um sozialpolitische Probleme zu besprechen und gemein-sam Lösungen zu erarbeiten. Die gute Vernetzung ermöglicht Erfahrungsaus-tausch, Beratung, Information und Dis-kussion und fördert gelebtes bürger-schaftliches Engagement.

Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V.Kornelia Steller-NassAm Boxacker 935418 BuseckTelefon: 06408 1447E-Mail: [email protected]: www.gakfb.de

Mitglieder des Gießener Arbeitskreises für Behinderte

• Aktion für Menschen mit Behinderung Stadt und Landkreis Gießen (AfMB)

• Albert-Schweitzer-Schule Gießen• Freundes- und Förderverein der

Albert-Schweitzer-Schule• Arbeiterwohlfahrt Stadtkreis Gießen• Seniorenpflegeheim

„Albert-Osswald-Haus“ der AWO• Ambulanter Pflegedienst der AWO• Seniorentagesstätte für Menschen

mit und ohne Demenz „Heinrich-Albertz-Haus“ der AWO

• AWO Service Gesellschaft (ASG)• Essen auf Rädern der AWO• Hilfeverbund Wohnen und

Arbeit der AWO• Kindertagesstätte

„Marie Juchacz“ der AWO• Kindertagesstätte

„Lotte Lemke“ der AWO• Kindertagesstätte

„Helene Simon“ der AWO• Kindertagesstätte-Familienzentrum

„Marshallstraße“ der AWO• Krabbelgruppe im

„Heinrich-Albertz-Haus“ der AWO• Behindertenbeauftragter der

Universitätsstadt Gießen• Behindertenbeauftragter des LK Gießen• BeKo – Beratungs- und

Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen

• Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V.

• Caritasverband Gießen (Wohneinrich-tungen für Menschen mit Behinderung)

• Club 68 – Verein für Behinderte und ihre Freunde e.V.

• Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Gießen e.V.

• Dialysepatienten und Transplantierte Mittelhessen e.V.

• Ev. Behindertenseelsorge Gießen• Büro für Frauen- und

Gleichberechtigungsfragen der Universitätsstadt Gießen

• Gebärdensprachdolmetscherin Frau Theresia Möbus

• Gehörlosen-Sportverein Gießen 1953 e.V.

• Interessenvereinigung für Anfallskranke Gießen e.V.

• Lebenshilfe Gießen e.V.• Martin-Buber-Schule Gießen• Verein zur Förderung der

Martin-Buber-Schüler• Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppe

„Humpelstilzchen“ e.V.• Deutsche Multiple Sklerose

Gesellschaft (DMSG) LV Hessen e.V.• Der Paritätische Wohlfahrtsverband

LV Hessen e.V.• Schwerbehinderten-Vertretung der

Justus-Liebig-Universität Gießen• Verein der Gehörlosen in Gießen

und Umgebung e.V.• Contergangeschädigte Hessen e.V.• Zeichen setzen! e.V.• Inklusionsbeauftragter der Gemeinde

Wettenberg• Lothar Schüler – Bürgermeister a.D.

der Stadt Gießen

Weitere Informationen finden Sie imInternet: www.gakfb.de

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8 – III. Behinderung, was versteht man unter diesem Begriff?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX § 2) sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Mo-nate von dem für das Lebensalter typi-schen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Von einer Behinderung bedroht ist ein Mensch, wenn die Beein-trächtigung zu erwarten ist.

Wie wird eine Behinderung festgestellt und welche Stelle bescheinigt sie?

Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt) stellt auf An-trag der Betroffenen das Vorliegen einer Behinderung fest, sowie die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) und evtl. zusätzliche Merkzeichen. Es erstellt dar-über einen Feststellungsbescheid.

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt auf Antrag ausge-stellt, wenn ein Grad der Behinderung

(GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Er berechtigt zur Inanspruchnah-me einer Reihe von Nachteilsausgleichen für die Behinderung, so etwa Kündi-gungsschutz, Zusatzurlaub, Steuervor-teile etc. Das Versorgungsamt vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis au-ßer dem GdB und der Gültigkeitsdauer auch die festgestellten Merkzeichen.

Der Ausweis kann folgende Merkzeichen enthalten:

G - Erhebliche Beeinträchtigung der BewegungsfähigkeitaG - Außergewöhnliche GehbehinderungB - Berechtigung zur unent- geltlichen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen PersonenverkehrBl - BlindGl - GehörlosH - HilflosRF - Ermäßigung des Rundfunk- und Fernsehbeitrages

Hessisches Amt für Versorgungund Soziales GießenSüdanlage 14 a35390 GießenTelefon: 0641 7936-0Telefax: 0641 7936-117E-Mail: [email protected]: www.versorgungsamt- hessen.de

III. Behinderung, was versteht man unter diesem Begriff?

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IV. Rehabilitation und deren Träger – 9

Rehabilitation bezeichnet alle Maßnah-men, Leistungen und Hilfen, welche auf die Eingliederung von Menschen mit Be-hinderung in Beruf und Gesellschaft ge-richtet sind.

1. Träger der Rehabilitation

1.1 Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen er-bringen für ihre Versicherten medizi-nische Leistungen der Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und ande-re ergänzende Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz. Die ge-setzliche Krankenversicherung richtet ihre Maßnahmen unter anderen dar-auf aus, Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung möglichst auf Dauer in Arbeit und Be-

ruf einzugliedern. Bei drohender Behin-derung werden die medizinischen und ergänzenden Maßnahmen mit dem Ziel gewährt, den Eintritt einer Behinderung abzuwehren. Detaillierte Informationen über das Leistungsrecht der gesetzli-chen Krankenversicherung erteilt die Krankenkasse.

1.2 Berufliche Rehabilitation

Die Bundesagentur für Arbeit und die Agenturen für Arbeit vor Ort überneh-men Leistungen der beruflichen Rehabi-litation, soweit hierfür kein anderer Trä-ger zuständig ist.

Die Leistungen zur Teilhabe am Ar-beitsleben sind bei Menschen mit Be-hinderung oder von einer Behinderung bedrohten Menschen, die auf dem all-

gemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können, darauf gerichtet, ihre Erwerbs-fähigkeit entsprechend ihren Neigungen und ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen.

Ziel ist es auch, ihre Teilhabe am Arbeits-leben möglichst auf Dauer zu sichern (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 33 Abs. 1 SGB IX i. V. m. § 112 Abs. 1 SGB III).

Folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen zur Verfügung:

• Hilfe zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes

• Berufsvorbereitung

• Berufliche Anpassung, Aus- und Weiterbildung

• Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung zu ermöglichen

• Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen (z. B. Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen).

Agentur für ArbeitNordanlage 6035390 GießenTelefon: 0641 9393-0 oderHotline: 01801 555 111Internet: www.arbeitsagentur.de

IV. Rehabilitation und deren Träger

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10 – IV. Rehabilitation und deren Träger

1.3 Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation zuständig. Der versicherte Personenkreis wird in § 2 Sozialgesetz-buch (SGB) VII näher bestimmt. Zu nennen sind vor allem Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, Schüler/innen, Studenten/innen, Kinder in Tageseinrich-tungen, Helfer/innen bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer/ innen und Blutspender/innen.

Aufgaben der gesetzlichen Unfallver- sicherung sind:

• mit allen geeigneten Mitteln Arbeits-unfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,

• nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit sowie die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Die Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufs-krankheiten, indem sie:

• finanzielle Hilfen gewährt• für die Heilbehandlung aufkommt und• Berufshilfe leistet. Dazu gehört, sofern

erforderlich, auch eine Umschulung.

Durchgeführt wird die gesetzliche Unfall-versicherung von den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossen-schaften sowie den Unfallversicherungs-trägern der öffentlichen Hand.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.guv.de

1.4 Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die medizinische und die berufliche Rehabilitation ihrer Versicherten zu-ständig. Die Rentenversicherungsträger können medizinische, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen zur Reha-bilitation gewähren, wenn die Erwerbs-fähigkeit eines Versicherten durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich die/der Versicherte, wobei sowohl bei den medizinischen als auch bei den berufsfördernden Maßnahmen weitere Voraussetzungen zu beachten sind (ins-besondere Erfüllung bestimmter Warte- bzw. Versicherungszeiten).

Alters-, Berufsunfähigkeits- und Er-werbsunfähigkeitsrenten sind Entgelter-satzleistungen der Rentenversicherung. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe des früheren Arbeitsentgeltes, von dem der Versicherte Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat (§ 63 Abs. 1 SGB VI). Die Auskunft über die Renten-

ansprüche bzw. die Auswirkungen der Schwerbehinderung auf den Rentenan-spruch erteilen die zuständigen Gemein-de- und Stadtverwaltungen:

DeutscheRentenversicherung HessenAuskunfts- und BeratungsstelleLeihgesterner Weg 35, 35392 GießenTelefon: 0641 97789005Telefax: 0641 97029 190E-Mail: kundenservice-in-giessen@ drv-hessen.de

1.5 Träger der sozialen Entschädigung

Die Träger der sozialen Entschädigung (Versorgungsverwaltung, Hauptfürsor-gestellen und Fürsorgestellen für Kriegs-opfer) übernehmen für ihre Leistungs-bereiche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.

Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemein-schaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, hat ein Recht auf

• die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und

• angemessene wirtschaftliche Versorgung.

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IV. Rehabilitation und deren Träger – 11

Die soziale Entschädigung bei Gesund-heitsschäden ist im Einzelnen im Bun-desversorgungsgesetz (BVG) und den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären, geregelt. Für die Durchführung verantwortlich:

Hessisches Amt für Versorgungund Soziales GießenSüdanlage 14 a35390 GießenTelefon: 0641 79 36-0Telefax: 0641 7936-117E-Mail: postmaster@ havs-gie.hessen.deInternet: www.versorgungsamt- hessen.de

und

Landeswohlfahrtsverband HessenRegionalverwaltung WiesbadenHauptfürsorgestelle

Frankfurter Straße 4465189 WiesbadenTelefon: 0611 156-0E-Mail: hauptfuersorgestelle-info@ lwv-hessen.deInternet: www.lwv-hessen.de

1.6 Träger der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe tritt bei allen Maßnahmen der Rehabilitation ein, wenn keine der vorgenannten Träger in Frage kommt. Träger der Sozialhilfe ist bei uns der Kreisausschuss des Landkreises Gie-

ßen, der z.B. für ambulante Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständig ist. Der überörtliche Träger der Sozialhilfe ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen, der z.B. für stationäre Maßnahmen der Ein-gliederungshilfe zuständig ist.

Rehabilitationsleistungen der Sozialhilfe werden als Eingliederungshilfe für Men-schen gewährt, die sich nicht selbst helfen können und die erforderliche Hil-fe auch von anderen Sozialhilfeträgern nicht erhalten. Anspruchsberechtigt sind Menschen, die nicht nur vorüber-gehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind. Menschen, die nur vorübergehend und nicht we-sentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (§ 53 Abs. 1 Satz 2 SGB XII).

Gemäß § 57 SGB XII können Leistungs-berechtigte nach § 53 SGB XII auf An-trag Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Teil eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets erhalten. Ein An-trag auf ein persönliches Budget kann für wiederkehrende Leistungen bei allen beteiligten Trägern der Rehabilitation ge-stellt werden.

Kreisausschuss des Landkreises GießenFB Jugend, Soziales und FamilienRiversplatz 1 – 935394 GießenTelefon: 0641 9390-9002 oder -9742E-Mail: [email protected]: www.lkgi.de

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12 – V. Ausbildung und Beschäftigung

1. Berufliche Rehabilitation

Ausbildung und Beruf sind besonders für Jugendliche mit Behinderung von großer Bedeutung. Der Arbeitgeber er-hält Zuschüsse für die Einrichtung einer zusätzlichen betrieblichen Ausbildungs-stelle für Menschen mit Behinderung und für technische Hilfsmittel, die Ju-gendliche mit Behinderung für die Aus-bildung brauchen.

Servicestelle für Rehabilitation

Die örtlichen Servicestellen beraten und unterstützen in allen Fragen der Rehabi-litation, koordinieren und vermitteln zwi-schen allen Beteiligten.

Sie helfen• den persönlichen Hilfebedarf

zu klären,• den zuständigen Träger zu finden,• Anträge auszufüllen und an die

richtige Stelle weiterzuleiten,• medizinische Unterlagen auszuwerten,• das Verwaltungsverfahren

zu beschleunigen und• mit Rehaleistungen Arbeitsplätze

zu erhalten oder zu erschließen.

Deutsche Rentenversicherung HessenGemeinsame Servicestelle für RehabilitationLeihgesterner Weg 35, 35392 GießenTelefon: 0641 9729-222Telefax: 0641 9729-190E-Mail: servicestelle-giessen@ drv-hessen.de

Öffnungszeiten:Mo. und Do. 7:30 – 18:00 UhrDi. und Mi. 7:30 – 15:00 UhrFreitag 7:30 – 12:30 Uhr

Lebenshilfe Gießen e.V.

Kompetenzzentrum berufliche BildungBeratungsstelle berufliche Rehabilitation

Siemensstraße 635394 Gießen Telefon: 0641/9721055-0Telefax: 0641/9721055-144E-Mail: [email protected] Leitung: Stefan Bolz

2. Berufsbildungswerk

Das Berufsbildungswerk Südhessen (bbw) mit Sitz in Karben bietet ca. 400 jungen Menschen mit Behinderung, psy-chischer Erkrankung, Autismus und so-zialer Benachteiligung Ausbildungsplätze in mehr als 30 Berufen. Darüber hinaus wird Jugendlichen durch Angebote in der Berufsorientierung und -vorbereitung geholfen, ihre berufliche Perspektive zu klären.

Für die Dauer der Ausbildung lebt ein Großteil der jungen Menschen im Wohn-dorf auf dem bbw-Gelände oder in nahe-gelegenen externen Wohngruppen. Sie werden von Teams aus pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachkräften betreut. Zudem unterstützt

das bbw Südhessen die Auszubilden-den aktiv und erfolgreich beim anschlie-ßenden Übergang in Arbeit.

Berufsbildungswerk SüdhessenGemeinnützige GmbHAm Heroldsrain 161184 KarbenTelefon: 06039 482-0E-Mail: [email protected]: www.bbw-suedhessen.de

3. Berufsförderungswerke

Das Berufsförderungswerk Frankfurt am Main (BFW) ist ein moderner Dienstleis-ter für die berufliche Rehabilitation. An seinem Hauptsitz in Bad Vilbel hält das BFW Frankfurt am Main ein breites An-gebot individueller Leistungen rum um Qualifizierung und Integration bereit – immer orientiert an den Bedürfnissen der Teilnehmer, ihrer persönlichen Lebensla-ge und den Anforderungen, die der Ar-beitsmarkt an sie stellt.

BerufsförderungswerkFrankfurt am Main e. V.Huizener Straße 6061118 Bad VilbelTelefon: 06101 400-283E-Mail: [email protected]: www.bfw-frankfurt.de

Berufsbildungswerk Südhessengemeinnützige GmbHAm Heroldshain 161184 Karben

V. Ausbildung und Beschäftigung

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V. Ausbildung und Beschäftigung – 13

4. Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung

Lebenshilfe Gießen e.V.

Limeswerkstatt Pohlheim-Garbenteich Grüninger Weg 2635415 Pohlheim-GarbenteichTelefon: 06404 804-0Telefax: 06404 804-104E-Mail: limeswerkstatt@ lebenshilfe-giessen.de Leitung: Jörg Langschied

Werkstatt Lollar Rothweg 235457 LollarTelefon: 06406 806-0Telefax: 06406 806-20E-Mail: [email protected] Leitung: Günter Mahn

Biolandhof Grüner Weg 935418 Buseck – Großen-BuseckTelefon: 06408 92167Telefax: 06408 92169E-Mail: biolandhof@ lebenshilfe-giessen.deLeitung: Petra Mertens

Integ-MechanikSiemensstraße 8a35447 ReiskirchenTelefon: 06408 504517-0Telefax: 06408 504517-44 E-Mail: [email protected] Leitung: Jörg Langschied

Werkstätten für Menschen mit seelischer BehinderungReha-Werkstatt GießenStandort Mitte Erdkauterweg 13, 35394 Gießen Telefon: 0641 97509-0Telefax: 0641 97509-20E-Mail: reha-mitte@ lebenshilfe-giessen.deLeitung: Sebastian Ziegler

Standort West Robert-Bosch-Straße 635398 Gießen Telefon: 0641 4801588-0Telefax: 0641 4801588-20E-Mail: reha-west@ lebenshilfe-giessen.de Leitung: Sebastian Ziegler

Schottener Soziale Dienste gGmbH

Werkstatt LanggönsAn der Hardt 235428 LanggönsTelefon: 06403 78810Telefax: 06403 9072100Ansprechpartnerin:Frau Sabine RehwaldE-Mail: [email protected]

Werkstatt GrünbergEiserne Hand 3335305 GrünbergTelefon: 06401 225980Telefax: 06401 2259814Ansprechpartner: Herr Matthias RuppelE-Mail: [email protected]

5. Tagesförderstätten

In Tagesförderstätten werden Menschen mit Schwerstbehinderung und Mehr-fachbehinderung betreut, die nicht im Arbeitsbereich der Werkstatt für Men-schen mit Behinderung beschäftigt wer-den können. Tagesförderstätten dienen der sozialen Eingliederung von Men-schen mit Behinderung und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das Angebot richtet sich an erwachse-ne Menschen, die aufgrund des hohen Bedarfes an:• Assistenz in der beruflichen

Rehabilitation • Beratung bei der Erarbeitung

von persönlichen Perspektiven • Begleitung bei der Teilnahme

am öffentlichen Leben • Hilfestellung bei alltäglichen

Verrichtungen • Umsetzung ärztlicher Verordnungen die Voraussetzungen für eine Beschäf-tigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder auf dem Arbeitsmarkt nicht erfüllen.

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14 – V. Ausbildung und Beschäftigung

Lebenshilfe Gießen e.V.Tagesförderstätten Pohlheim, Kleinlinden und Lollar Grüninger Weg 2635415 Pohlheim-Garbenteich Telefon: 06404 804-0Telefax: 06404 804-104E-Mail: [email protected] Leitung: Karin ReutherMobil: 0151 16204895

Schottener Soziale Dienste gGmbHTagesförderstätte GrünbergEiserne Hand 33, 35305 GrünbergTelefon: 06401 22598-0Telefax: 06401 22598-14E-Mail: zentrale.gruenberg@ schotten-sozial.de

6. LWV Hessen Integrationsamt

Das Integrationsamt bietet berufstätigen schwerbehinderten Menschen Beratun-gen, Unterstützung und Leistungen an.

LWV Hessen IntegrationsamtPetra FriedrichKölnische Straße 30, 34117 KasselTelefon: 0561 1004-2208Telefax: 0561 1004-2650E-Mail: [email protected]: www.integrationsamt-hessen.de

7. Integrationsfachdienste

Der Integrationsfachdienst (IFD) berät und unterstützt arbeitsuchende behin-

derte und schwerbehinderte Menschen bei der beruflichen Teilhabe (Unterstüt-zung zur Anbahnung neuer Arbeitsver-hältnisse und zu deren Sicherung). Der IFD kann im Auftrag eines Trägers der Arbeitsvermittlung (Agentur für Arbeit, Jobcenter) oder eines Rehabilitations-trägers (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossen-schaften) auf der Grundlage der Sozial-gesetzbücher II, III und IX tätig werden.

Förderverein für seelische Gesundheit e. V.Integrationsfachdienst GießenLudwigstraße 14, 35390 GießenTelefon: 0641 97576-20E-Mail: [email protected]: www.fsg-giessen.de

Schottener Soziale Dienste gGmbHIntegrationsfachdienst Standort GrünbergEiserne Hand 33, 35305 GrünbergTelefon: 06400 9511110E-Mail: [email protected]

8. Justus-Liebig-Universität Gießen (Uni Gießen)

Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende und Studieninteressierte

Beratung zu Studienwahl, Studiengestal-tung, Nachteilsausgleich im Zulassungs-verfahren, Härtefallantrag, Fehlzeiten, Urlaubssemester, Nachteilsausgleich bei Prüfungen etc.

Magdalena KaimZentrale StudienberatungBeratungsstelle für Behinderte und chronisch kranke StudierendeJustus-Liebig-UniversitätGoethestraße 58, 35390 Gießen1. OG, Zimmer 118Telefon: 0641 99-16216E-Mail: studium-barrierefrei@ uni-giessen.de

Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail zu den Bürozeiten Diens-tag bis Donnerstag vereinbart werden. Weitere Informationen zum barrierefreien Studieren an der JLU finden Sie unter:Internet: www.uni-giessen.de/studium/ behindertenberatung

9. Studentenwerk Gießen

Abteilung Beratung & ServiceOtto-Behagel-Straße 25, 35394 GießenTelefon: 0641 40008-164E-Mail: beratung.service@ studwerk.uni-giessen.deInternet: www.studentenwerk-giessen.de

Offene Sprechstunde:Montag – Freitag 12:00 - 14:30 Uhr

10. Technische Hochschule Mittelhessen (THM)

Für Studierende mit chronischer Krank-heit oder Behinderung bietet die THM besondere Angebote. In individuellen

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V. Ausbildung und Beschäftigung – 15

Beratungsgesprächen werden Lösun-gen zu allen gesundheitsbedingten Pro-blemen zusammen mit Ihnen erarbeitet.

Wichtig ist eine möglichst frühe Bera-tung. Vor Studienbeginn planen wir ei-nen erfolgreichen Start in das Studium. An die Gesundheit angepasste Studien-bedingungen (z.B. Nachteilsausgleich für Klausuren), gesundheitsbedingter Ausfall, Studienfinanzierung oder Kon-taktvermittlung bis über den Studien-abschluss hinaus sind mögliche Bera-tungsthemen. Je früher Sie kommen, desto besser Ihre Chancen.

Technische Hochschule MittelhessenUniversity of Applied SciencesDipl.-Phys. Martin JungBeauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende (SmB/K)Telefon: 0641 309-1451E-Mail: [email protected]ße 14, 35390 Gießen(Vorsprache nach Vereinbarung)

10.1 THM Zentrum für blinde und seh- behinderte Studierende (BLiZ)

Unser Angebot für behinderte und chro-nisch kranke Studierende:

• Studieneinstieg Informations- und Orientierungstage, Beratungsgespräche, Mobilitätstrai-ning, Hilfe bei der Zimmersuche.

• Studium umfangreiche Ausstattung mit Reha-Hilfsmitteln, individuel-le Betreuung, bedarfs gerechte Literatur umsetzung, Durchführung behinderungs gerechter Leistungs-nachweise, Sozialraum, ergänzende Lehrveranstaltungen für sehgeschä-digte Studierende, wissenschaftliche Projekte und Forschung.

• Projektsemester (Praktikum) Kontaktvermittlung zu möglichen Praktikumsstellen, Beratung der Betriebe zu Fragen der Arbeitsplatz-bereitstellung, individuelle Betreuung am Praktikumsplatz.

• Leistungsnachweise behindertengerechte Aufbereitung und Durchführung von Klausuren, Begleiten beim Erstellen des Layouts von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Information und Beratung von Lehrkräften und Hochschulangehörigen.

• Integration in das Arbeitsleben Vorbereitung der Bewerbungsphase, Kontakte mit der Arbeitsagentur/ JobCenter, Kontakte zu potenziel-len Arbeitgebern, Beratung bei der Arbeitsplatzeinrichtung.

Ansprechpartner:

Dipl.-Bw. (FH) Zeki ÖztürkE-Mail: [email protected]

Dipl. Inform. Med. (FH) David SmidaE-Mail: David.Smida@ bliz.thm.deTelefon: 0641 309-2422Telefax: 0641 309-2950Internet: www.thm.de/bliz

Adresse:Technische Hochschule MittelhessenBLiZ

PostanschriftWiesenstraße 1435390 Gießen

BesucheradresseEichgärtenallee35390 GießenGebäude C, 3. StockVorsprache nach Anmeldung

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16 – VI. Geltendmachung von Ansprüchen

1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

Behinderte Menschen haben einen An-spruch auf Grundsicherungsrente, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet ha-ben, dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (d. h. weniger als 3 Stunden/Tag einsatzfähig) und (z. B. mangels Vorver-sicherungszeiten) keine Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente nach der ge-setzlichen Rentenversicherung haben und nicht in der Lage sind, ihren Lebens-unterhalt aus eigenen Einkommen und Vermögen oder dem des Ehegatten/Partners zu bestreiten.

Zuständig für die Grundsicherungsrente ist das Grundsicherungsamt des Fach-bereiches Jugend und Soziales des Landkreises Gießen.

Nähere Auskünfte erteilt:

Kreisausschuss des Landkreises GießenFachbereich Jugend, Soziales und FamilienRiversplatz 1 – 9, Haus G35394 GießenTelefon: 0641 9390-9002Internet: www.lkgi.de

2. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Anspruch auf Eingliederungshilfe ha-ben unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesent-lich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Neben den Leistungen:

• zur medizinischen Rehabilitation,• zur Teilhabe am Arbeitsleben und• zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

können insbesondere Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, Hilfe zur schulischen Ausbildung, Hilfe für einen angemessenen Beruf, Hilfe zur Aus-bildung etc. gewährt werden. Die Ein-gliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung. Sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vor-rangigen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger) bestehen.

Nähere Auskünfte erteilt:

Kreisausschussdes Landkreises GießenFB Jugend, Soziales und FamilienRiversplatz 1 – 9, 35394 GießenTelefon: 0641 9390-9002 oder -9742E-Mail: [email protected]: www.lkgi.de

3. Wohngeld

Für einkommensschwache Bürgerin-nen und Bürger besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu erhalten. Voraussetzung ist, dass keine Transferleistungen (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Er-werbsminderung, Arbeitslosengeld II) gewährt werden.

VI. Geltendmachung von Ansprüchen

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VI. Geltendmachung von Ansprüchen – 17

Antragsformulare sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde erhältlich. Dort wer-den auch Fragen im Zusammenhang mit weiteren Anspruchsvoraussetzungen beantwortet.

Auskünfte erteilt

Kreisausschuss des Landkreises GießenFachdienst Soziales und Senioren –Team 3Riversplatz 1 – 9, 35394 GießenTelefon: 0641 9390-0Telefax: 0641 9390-9152E-Mail: [email protected]

Für eine persönliche Vorsprache verein-baren Sie bitte einen Termin. Weitere In-formationen finden Sie im Internet unter www.lkgi.de.

4. Wohnungsförderung

4.1 Barrierefreies Bauen

Das Land Hessen unterstützt die bauli-che Modernisierung von Mietwohnun-gen und den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohnei-gentum durch spezielle Förderprogram-me für den Wohnungsbereich.

4.2 Wohnberechtigungs- bescheinigung

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung wird eine

Wohnberechtigungsbescheinigung be-nötigt. Auskünfte, unter welchen Voraus-setzungen eine solche Wohnberechti-gungsbescheinigung ausgestellt werden kann, erteilt

Magistrat der Universitätsstadt GießenAmt für soziale AngelegenheitenBerliner Platz 1, 35390 GießenTelefon: 0641 306-2741Telefax: 0641 306-2319E-Mail: [email protected]

Aufstellung der Wohnungsbaugesell-schaften, welche in Gießen barrierefreie Wohnungen vermieten:

• Wohnbau Gießen GmbH Ludwigstraße 4, 35390 Gießen Telefon: 0641 97 77-0

• Baugenossenschaft 1894 Gießen eG Hölderlinweg 7 B 35396 Gießen Telefon: 0641 9 52 00-10

• WEVATO Immobilienmanagement Liebigstraße 15 35390 Gießen Telefon: 0641 979038-10 E-Mail: [email protected] Internet: www.wevato.de

• GEWOBAU Wetzlar Baumeisterweg 17 35576 Wetzlar Telefon: 06441 9488-0

• GWH – Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Egerländer Straße 4 35396 Gießen Telefon: 0641 32378

• GSW – Gesellschaft für soziales Wohnen Hannah-Arendt-Str. 6 35394 Gießen Telefon: 0641 49 16 84 Internet: www.gsw-giessen.de

5. Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz (LBliGG)

Blinde (Merkzeichen BL) und hochgradig sehbehinderte Menschen mit Wohnsitz in Hessen erhalten unabhängig von Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation Blindengeld nach dem hessischen Lan-desblindengeldgesetz.Blindengeld ist eine Leistung, die der Landeswohlfahrtsverband Hessen blin-den Menschen und Menschen mit einer

© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen / flickr.de (CC BY 2.0)

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18 – VI. Geltendmachung von Ansprüchen

Sehbehinderung bewilligt. Es ist eine monatliche Geldleistung, die es blin-den bzw. hochgradig sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, trotz der visuellen Einschränkungen am täglichen Leben teilnehmen zu können. Mehrauf-wendungen sollen mit dem Blindengeld abgedeckt werden.

Antragsformulare sind beim LWV Hes-sen in Kassel oder beim Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Gießen er-hältlich.

Landeswohlfahrtsverband HessenÜberörtlicher SozialhilfeträgerFachbereich 204Ständeplatz 6 – 1034117 KasselTelefon: 0561 1004-0Telefax: 0561 1004-2595E-Mail: bernd.torbohm@ lwv-hessen.de

Magistrat der Universitätsstadt GießenAmt für soziale AngelegenheitenBerliner Platz 135390 GießenZimmer: 02-128Telefon: 0641 306-2008E-Mail: [email protected]

6. Steuerfreibeträge

Behinderte Menschen haben meist lau-fende Mehraufwendungen für die Le-benshaltung. Daher können unter ande-rem verschiedene Steuerermäßigungen

oder Freibeträge bei der Lohnsteuer beziehungsweise Einkommenssteuer gewährt werden. Bei Vorliegen bestimm-ter Voraussetzungen können sich ne-ben dem sogenannten „Pauschbetrag für Behinderte“ auch außergewöhnliche Krankheitskosten, Kfz-Aufwendungen, Haushaltshilfen, Kinderbetreuungskos-ten oder Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen steuermindernd aus-wirken.

Auskünfte erteilen die Lohnsteuerhilfe-vereine oder das Finanzamt.

7. Kindergeld

Eltern behinderter Kinder erhalten u. U. auch über das 18. Lebensjahr des Kin-des hinaus weiter das Kindergeld. Vor-aussetzung ist, dass das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst für seinen Le-bensunterhalt sorgen kann und dass diese Behinderung bereits vor Vollen-dung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Die Zahlung von Kindergeld erfolgt dann ohne Altersbegrenzung.

Auskünfte erhalten Sie bei:

Familienkasse HessenStandort GießenNordanlage 6035390 GießenTelefon: 0800 4 5555 30E-Mail: Familienkasse-Hessen@ arbeitsagentur.de

8. Kinderkrankengeld

Der Begriff „Kinderkrankengeld“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für „Krankengeld bei Erkrankung des Kin-des“ gemäß § 45 SGB V. Eltern kön-nen zur Pflege eines erkrankten Kin-des jährlich 10 Tage (bzw. 20 Tage für Alleinstehende) Kinderkrankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diese Regelung, die eigentlich nur bis zum 12.  Lebensjahr gilt, greift bei behinderten Kindern auch über das 12.  Lebensjahr hinaus. Zuständig für Rückfragen ist die Krankenkasse.

9. Befreiung bzw. Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag/Merkzeichen „RF“

Barrierefreie Informationen finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de.

Info und Anträge:

ARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice50656 Köln

Service-Telefon: 018 59995 0400*Service-Fax: 018 59995 0105*

Service-Telefonzeiten:Montag – Freitag 7:00 – 19:00 Uhr

*6,5 Cent/Min. aus den dt. Festnetzen, abweichen-de Preise für Mobilfunk. Beachten Sie bitte, dass einige Telefonanbieter Nummern mit der Vorwahl 0185 nicht unterstützen.

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VI. Geltendmachung von Ansprüchen – 19

oder

Magistrat der Universitätsstadt GießenStadtbüroBerliner Platz 1, 35390 GießenTelefon: 0641 306-1234

10. Sozialtariftelefon

Inhaber des Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis und Perso-nen, welche von der Rundfunkbeitrags-pflicht befreit sind oder entsprechend Anspruch auf einen ermäßigten Rund-funkbeitrag haben, können bei einem Festnetz-Anschluss der Telekom einen ermäßigten Tarif erhalten. Nähere Infor-mationen über die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen, die Anschlus-sarten für die der Sozialtarif gilt und An-tragsformulare gibt es bei der Telekom.

Deutsche Telekom AGKundenserviceSeltersweg 11, 35390 GießenTelefon: 0800 3301000Telefax: 0800 3301009Internet: http://www.telekom.de

11. Hausnotruf

Ein Zusatzgerät am Telefon mit einer Notruftaste und einem sogenannten „Funkfinger“, der am Körper getragen wird, verbindet per Knopfdruck direkt mit der Notrufzentrale. Durch den Hausnot-ruf ist man 24 Stunden am Tag mit der jeweiligen Hausnotrufzentrale verbunden und kann jeder Zeit Hilfe anfordern.Besteht Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, kann eine Über-nahme der Kosten für das Basispaket bei der Pflegekasse beantragt werden.

Arbeiter-Samariter-BundTelefon: 0641 25 09 09 15

AWO (Arbeiterwohlfahrt)Telefon: 0641 4019-290

Deutsches Rotes KreuzTelefon: 0641 40006-0 06421 9626-0

Die JohanniterTelefon: 06403 7 03 00

Malteser HilfsdienstTelefon: 06047 954860

12. Kriegsopferfürsorge

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Famili-enangehörigen sowie der Hinterbliebe-nen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern. Auskunft erteilt der zuständige Regionalmanager.

Regionalverwaltung Wiesbadendes LWV HessenHauptfürsorgestelleFrankfurter Straße 4465189 WiesbadenTelefon: 0611 156-225Telefax: 0611 156-209E-Mail: joachim.hulbert@ lwv-hessen.deInternet: www.lwv.hessen.de

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G i e ß e nLebenshilfe

Grüninger Weg 29

35415 Pohlheim-Garbenteich

Tel.: 06404/804-0, Fax: -244

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Spendenkonto 200 512 021 • Sparkasse Gießen • BLZ 513 500 25

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VII. Mobilität – 21

1. Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer)

Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinder-te Personen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG, §  3a) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Pro-zent vor. Die Steuerbefreiung oder die Steuerermäßigung ist mit Benutzungs-einschränkungen verbunden. Führt die schwerbehinderte Person das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen.

Die Steuervergünstigung steht den schwerbehinderten Personen nur für ein Fahrzeug zu und muss schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt bean-tragt werden. Der Antrag ist von der schwerbehinderten Person selbst zu unterschreiben. Wird die schwerbehin-derte Person von einem Dritten vertre-ten, muss eine wirksame Vollmacht vor-gelegt werden.

Die Art der Steuervergünstigung be-stimmt sich danach, welche Merkzei-chen im Schwerbehindertenausweis enthalten sind.

Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag – Freitag: 08:00 - 17:00 UhrTelefon: 0351 44834-550E-Mail: [email protected]: http://www.zoll.de

2. Parkerleichterung

Parkerleichterungen, insbesondere zur Nutzung von Behindertenparkplätzen, werden Schwerbehinderten gewährt, wenn sie vom zuständigen Versor-gungsamt als „außergewöhnlich geh-behindert“ anerkannt oder blind sind (Vermerk aG oder Bl auf dem Schwer-behindertenausweis).

Für die Beantragung des Parkausweises werden benötigt:

• aktuelles Passbild

• Behindertenausweis

• letzter Bescheid vom Versorgungsamt

Auskunft erteilt

Magistrat der Universitätsstadt GießenOrdnungsamt, StraßenverkehrsabteilungBerliner Platz 135390 GießenTelefon: 0641 306-2388oder: 0641 306-2389

3. WC-Schlüssel für Menschen mit Behinderung

Den universellen Schlüssel für alle To-iletten an bundesdeutschen Autobah-nen und in vielen deutschen und eu-ropäischen Städten können Sie über

den CBF – Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V. bestellen:

CBF-Darmstadt e.V.Pallaswiesenstraße 123 A64293 DarmstadtTelefon: 06151 812210Telefax: 06151 812281E-Mail: [email protected]: www.cbf-da.de

4. ÖPNV

Warum zwei verschiedene Halteknöpfe am Bus?

Seit einigen Jahren sind die Gießener Stadtbusse so ausgestattet, dass auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Men-schen sie problemlos nutzen können. Für einen leichteren Einstieg lassen sie sich absenken und im Bereich der mittleren Türen ist ausreichend Platz für Rollstühle.

Schräg hinter dem Fahrer befindet sich ein besonders breiter Sitzplatz, der spe-ziell für mobilitätseingeschränkte Mit-bürgerinnen und Mitbürger reserviert ist. Diese Plätze sind mit einem spezi-ellen Halteknopf ausgestattet. Wird er gedrückt, bekommt der Fahrer zwei In-formationen: Dass er an der nächsten Station anhalten muss. Und dass der Vorgang des Aussteigens möglicherwei-se länger dauert als normal üblich.

VII. Mobilität

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22 – VII. Mobilität

5. Erleichterungen bei Reisen und im öffentlichen Personennahverkehr

Wenn ihr Schwerbehindertenausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck hat und das Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Gl“ oder „Bl“ trägt, können Sie beim Versorgungsamt ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt erwerben. Schwer-behinderte Menschen nur mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ und gehör-lose Menschen müssen in der Regel für die Wertmarke 72 € pro Jahr zahlen. Mit dem Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ er-halten Sie die Wertmarke kostenlos.

Nähere Auskünfte erteilt

Hessisches Amt für Versorgungund Soziales GießenSüdanlage 14a, 35390 Gießen

Telefon: 0641 7936-0Telefax: 0641 7936-117E-Mail: [email protected]: www.versorgungsamt- hessen.de

Schwerbehinderte Reisende, welche die Voraussetzungen der Freifahrtbe-rechtigung erfüllen, wird darüber hinaus durchgängig eine bundesweite kosten-freie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB – in der 2. Klasse – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn ermöglicht. Begleitpersonen fahren kostenlos, wenn die Notwendigkeit im Schwerbehinder-tenausweis bescheinigt ist.Auskünfte hierzu erteilen die Reisezent-ren der Deutschen Bahn sowie die Mo-bilitätsservice-Zentrale.Telefon: 0180 6512512E-Mail: [email protected]

6. Bahnhofsmission Gießen

Die Bahnhofsmission kümmert sich um jeden Menschen, der zu ihr kommt. Am Bahnhof werden Reisende beim Ein-, Aus- und Umsteigen unterstützt. Es gibt einen Aufenthalts- und Warteraum, Wickelmöglichkeiten für Kinder, eine Be-hinderten-Toilette sowie einen Rollstuhl- und Gepäckwagenservice. Bei Bedarf werden Ratsuchende an Hilfsorganisati-onen in Gießen weitervermittelt.

Diakonie HessenRDW GießenBahnhofsmission GießenBahnhofstr. 102 / Gleis 1, 35390 GießenTel./Fax: 0641 72392E-Mail: bahnhofsmission@ diakonie-giessen.de

Öffnungszeiten:Montag – Freitag 8:00 – 16:30 UhrSamstag 8:00 – 12:00 UhrSonn- und Feiertags geschlossen

7. Barrierefreie Reisebusse

Eine umfangreiche Liste barrierefreier Busse hat der Bundesverband Deut-scher Omnibusunternehmer (Bdo) he-rausgebracht. Sie finden diese Liste im Internet unter: Verzeichnis barrierefreier Reisebusse in Deutschland oder for-dern sie beim Landesverband Hess. Omnibusunternehmer in 35390 Gie-ßen, Marburger Straße 44, E-Mail: info@ lho-online.com, an.

© SOZIALHELDEN / flickr.de (CC BY 2.0)

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24 – VIII. Frühe Hilfen

1. Frühfördersystem

Frühförderung begleitet Kinder mit Ent-wicklungsrisiken sowie -verzögerungen und Behinderungen von der Geburt bis zur Einschulung und ihre Familien in ih-rem Lebens- und Lernumfeld. Sie hat das Ziel, Hilfen anzubieten, damit Kinder sich möglichst gut entwickeln können.

Frühförderung richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten des Kindes und seiner Familie. Pädagogische und therapeutische Beratungs- und Förder-angebote werden mobil und ambulant angeboten sowie Beratungsangebote in Kindertagesstätten unter Einbezug der Eltern.

Lebenshilfe Gießen e.V.Frühförder- und Beratungsstelle Grünberger Straße 222, 35394 GießenTelefon: 0641 79798-0Telefax: 0641 79798-101 E-Mail: fruehfoerderung@ lebenshilfe-giessen.de Leitung: Martina Ertel

Interdisziplinäre Frühberatungsstelle für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit an der Johann-Peter-Schä-fer-Schule Friedberg (LWV Hessen)Johann-Peter-Schäfer-Straße 161169 FriedbergTelefon: 06031 608-270 oder -0Telefax: 06031 608-499E-Mail: [email protected]: www.jpss-fb.de

Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Hören und Kommunikation an der Jo-hannes-Vatter-Schule (LWV)Homburger-Straße 2061169 FriedbergTel./Fax: 06031 608-622E-Mail: fruehfoerderung@ vatterschule.deInternet: www.vatterschule.de

2. Integration von Kindern mit Behinderung

Jedes Kind mit Behinderung im Kinder-gartenalter hat genau wie jedes Kind ohne Behinderung einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. In einigen Kin-dergärten bestehen integrative Gruppen mit bis zu fünf Kindern mit Behinderung oder auch Regelkindergärten, welche mehrere Integrationsplätze anbieten.

Eltern und Kinder aller Altersstufen fin-den in der Universitätsstadt Gießen ein breites Spektrum an Einrichtungen und Angebotsformen der Kindertages-betreuung. Neben den Kindergärten, die den gesetzlichen Anspruch für Kin-der ab drei Jahren abdecken, gibt es auch Angebote für die ganz Kleinen ab 8  Wochen und für Schulkinder. Träger sind die Stadt Gießen, evangelische und katholische Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände oder Elterninitia-tiven. In Gießen gibt es insgesamt 56 Einrichtungen. Auskünfte zu einrich-tungsbezogenen Angeboten erteilen die Kindertagesstätten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sichbitte an:

Magistrat der Universitätsstadt GießenJugendhilfeplanungBerliner Platz 1, 35390 GießenInternet: www.giessen.deTelefon: 0641 306-2249E-Mail: christina.braeutigam@ giessen.de

Weitere Einrichtungen sind:

Lebenshilfe Gießen e.V.Familienunterstützender Dienst (FuD) Schöne Aussicht 1, 35396 GießenTelefon: 0641/96625-0Telefax: 0641/96625-101E-Mail: [email protected] Leitung: Christa Kröll, Sabine Geier

JuLe, Junge Lebenshilfe GießenGrüninger Weg 2935415 Pohlheim-GarbenteichTelefon: 0160/94417603Montag – Freitag: 8:00 – 16:00 Uhr

Inklusive Kindergärten und Kindertagesstätten der Lebenshilfe Gießen e.V.Grüninger Weg 2935415 Pohlheim-GarbenteichTelefon: 06404/804 282Telefax: 06404/804 247E-Mail: r.neuburger-hees@ lebenshilfe-giessen.deLeitung: Dr. Rebecca Neuburger-Hees

Internet: www.lebenshilfe-giessen.de

VIII. Frühe Hilfen

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VIII. Frühe Hilfen – 25

3. Fachbereich Jugend, Soziales und Familien

Aufgaben umfassen Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und § 54 ff. SGB XII für Menschen mit Behinderungen, Um-setzung des Bildungs- und Teilhabepa-kets, Integration in Schulen und in denKindertageseinrichtungen

Kreisausschuss desLandkreises GießenFachbereich Jugend,Soziales und FamilienRiversplatz 1 – 9, 35394 GießenTelefon: 0641 9390-9002 oder -9742Telefax: 0641 9390-9150E-Mail: [email protected]: www.lkgi.de

4. Sonderpädagogische Förderung in Schulen

Mit der Ratifizierung der UN-Behinder-tenrechtskonvention hat sich die Bun-desrepublik Deutschland – und damit auch das Land Hessen – dazu verpflich-tet, Schülerinnen und Schüler mit fest-gestelltem sonderpädagogischen För-derbedarf grundsätzlich im Rahmen der Inklusion an allgemeinbildenden Schulen zu beschulen.Reichen die Fördermaßnahmen dort nicht aus, können die Schülerinnen und Schüler an verschiedenen Förderschu-len, entsprechend ihrem sonderpäda-gogischen Förderbedarf, unterrichtet werden.

Albert-Schweitzer-Schule Gießen

Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie körperlicher und motorischer Entwicklung; Schule mit Ganztagsangeboten; Regionales Bera-tungs- und Förderzentrum

Schulleiterin: Frau Georg

Grünberger Straße 21635394 GießenTelefon: 0641 3062586E-Mail: poststelle@albert-schweitzer. giessen.schulverwaltung. hessen.deInternet: www.schulserver.hessen.de/ giessen/albert-schweitzer

Helmut-von-Bracken-Schule Gießen

Schule mit den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung; Schule mit Ganztagsange-boten; Regionales Beratungs- und För-derzentrum

Schulleiterin: Frau Wießner-Müller

Grünberger Straße 18635394 GießenTelefon: 0641 306-3043Telefax: 0641 306-3045E-Mail: info@helmut-von-bracken. giessen.schulverwaltung. hessen.deInternet: www.helmut-von-bracken. giessen.schule.hessen.de

Martin-Buber-Schule Gießen

Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung

Schulleiterin: Frau Richter-Bäuerlein

Carl-Franz-Straße 1835392 GießenTelefon: 0641 2716Telefax: 0641 2717E-Mail: poststelle@martin-buber. giessen.schulverwaltung. hessen.de

Hans-Rettig-Schule Gießen

Schule für Kranke am Uniklinikum Gießen

Schulleiterin: Frau Malinka

Feulgenstraße 10 – 1235392 GießenTelefon: 0641 985 42988Telefax: 0641 985 42989E-Mail: hansrettig.schule@ uniklinikum-giessen.de

Agnes-Neuhaus-Schule Gießen

Staatlich anerkannte Schule mit Förder-schwerpunkt Sprache und kranke Schü-lerinnen und Schüler Eine Einrichtung des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Gießen

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26 – VIII. Frühe Hilfen

Ansprechpartner: Herr Engel

Adolph-Kolping-Straße 1435392 GießenTelefon: 0641 2001-300Telefax: 0641 2001-211E-Mail: a.neuhaus.schule@ skf-giessen.deInternet: www.skf-giessen.de

Georg-Kerschensteiner-Schule Biebertal

Beratungs- und Förderzentrum für den Nordkreis Gießen

fördert inklusive Beschulung

Ansprechpartner: Herr Bayer

An der Neuen Schule35444 BiebertalTelefon: 06409 2032Telefax: 06409 1540E-Mail: poststelle@georg- kerschensteiner.biebertal. schulverwaltung.hessen.deInternet: www.gks-biebertal.de

Anna-Freud-Schule Lich

Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung; Schule mit Ganztagsange-boten; Regionales Beratungs- und För-derzentrum

Schulleiter: Herr Berk

Erich-Kästner-Straße 1435423 LichTelefon: 06404 7879

Gallus-Schule Grünberg

Schule mit den Förderschwerpunk-ten Lernen, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung und einer Abteilung für Sprachheilförderung; Schule mit Ganztagsangeboten; Regio-nales Beratungs- und Förderzentrum

Schulleiterin: Frau Christen

Struppiusstraße 1835305 GrünbergTelefon: 06401 7475

Martin-Luther-Schule Buseck

Staatlich anerkannte private Schule für Kranke (Schule mit dem Förderschwer-punkt Lernen, Grund-, Haupt- und Realschule); Überregionales sonderpä-dagogisches Beratungs- und Förder-zentrum

Schulleiter: Herr Müller

Leppermühle35418 BuseckTelefon: 06408 509142

Lebenshilfe Gießen e.V.Sophie-Scholl-Schulen gGmbH

Geschäftsführer: Magnus Schneider

Grüninger Weg 2935415 Pohlheim-GarbenteichTelefon: 06404 804 240Telefax: 06404 804 244

Staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft:

Primarstufe Sophie-Scholl-Schule Gießen

Leitung: Ralph Schüller

Grünberger Straße 22235394 Gießen Telefon: 0641 94430-0Telefax: 0641 94430-10E-Mail: primarstufe@sophie-scholl- schule-giessen.de

Sekundarstufe Sophie-Scholl-Schule Gießen

Leitung: Michael Plappert und Annegret Roggenkamp

Rödgener Straße 7235394 GießenTelefon: 0641 4801077-0Telefax: 0641 4801077-104E-Mail: sekundarstufe@sophie-scholl- schule-giessen.de

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IX. Beratung, Betreuung und Versorgung – 27

IX. Beratung, Betreuung und Versorgung

1. Die Behindertenbeauftragten

Universitätsstadt GießenJürgen BeckerBerliner Platz 1, 35390 GießenTelefon: 0641 306-1828Telefax: 0641 306-2319E-Mail: behindertenbeauftragter@ giessen.de

Landkreis GießenSören SchmidtRiversplatz 1 – 9, 35394 GießenTelefon: 0641 9390-9206Telefax: 0641 9390-9150E-Mail: [email protected]

2. Gesetzliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung kann eingerich-tet werden, wenn jemand auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Angele-genheiten ganz oder teilweise ohne Hilfe zu regeln. Wenn diese nicht durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen ge-nauso gut erledigt werden können, kann dem Betroffenen durch das örtliche Be-treuungsgericht (beim Amtsgericht) ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt werden. Dieser Betreuer ist ein gesetz-licher Vertreter und darf im Namen des Betreuten für diesen handeln. Man will so z.B. verhindern, dass dieser rechtliche Entscheidungen trifft oder Verträge ein-geht, deren Reichweite und Auswirkung er selbst nicht einschätzen kann und aus

denen sich für ihn finanzielle oder sonstige Nachteile ergeben können. Über die sog. „Bestellung eines Betreuers“ entscheidet das Gericht auf Antrag. Auskünfte zum Verfahren und zu anderen Fragen des Betreuungsrechts gibt auch die Betreuungsbehörde des Landkreises Gießen. Diese bietet allen Rat und Unter-stützung, die sich zum Thema rechtliche Betreuung oder zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Betreuungs-verfügungen informieren möchten. Sie können dazu einen Termin für ein per-sönliches Gespräch vereinbaren, welches in der Beratungsstelle stattfindet oder im Rahmen eines Hausbesuches erfolgen kann. Die Betreuungsbehörde koordiniert auch die Arbeit der Betreuungsvereine.

Kreisausschuss des Landkreises GießenGesundheitsamt, BetreuungsbehördeRiversplatz 1 – 9, Gebäude D35394 GießenAnsprechpartnerNancy Nern, VerwaltungskraftTelefon: 0641 9390-1519E-Mail: [email protected]

Amtsgericht GießenBetreuungsgerichtGutfleischstraße 1, 35390 GießenTelefon: 0641 934-0

3. Leistungen bei Pflege- und Hilfebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen

Krankheit oder Behinderung für die ge-wöhnlichen und regelmäßig wiederkeh-renden Verpflichtungen im Ablauf des täg-lichen Lebens Hilfe benötigt. Voraussetzung für die Leistungen der Pfle-geversicherung ist, dass die Versicherten pflegebedürftig im Sinne des §  14 Sozi-algesetzbuch (SGB) XI sind. Leistungen können sein:• Pflegegeld• Pflegehilfsmittel und technische Hilfen• Soziale Absicherung

von Pflegepersonen• Leistungen bei der

Verhinderungspflege• Niedrigschwellige

Betreuungsleistungen

3.1 Beratungsstellen für pflege- bedürftige Menschen und deren Angehörige

Pflegestützpunkt des Landkreises GießenKleine Mühlgasse 8, 35390 GießenTelefon: 0641 209164-96 oder -97Telefax: 0641 39927888E-Mail: pflegestuetzpunkt@ landkreis-giessen.de

Offene Sprechzeiten:Montag – Freitag 10:00 – 12:00 UhrMittwoch 13:00 – 15:00 Uhr

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Gießen ist eine gemeinsam vom Land-kreis Gießen und den gesetzlichen Kran-ken- und Pflegekassen eingerichtete

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28 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung

Beratungsstelle für pflegebedürftige Men-schen jeden Alters und deren Angehöri-ge. Wir beraten neutral, unabhängig und kostenfrei zu allen Themen rund um die pflegerische Versorgung. Schwerpunkte unserer Beratung stellen sozialrechtliche Ansprüche gegenüber Pflegeversicherung, Krankenkasse, Sozi-alhilfeträgern usw. dar. Auch können Sie bei uns erfahren, welche Anbieter in Ihrer Nähe geeignete pflegerische und soziale Hilfen zur Verfügung stellen.Wenn erforderlich und gewünscht stel-len wir Kontakt zu Anbietern und andern Beratungsstellen her und unterstützen Sie bei Antragstellung, Organisation und Inanspruchnahme der Hilfen. Die Bera-tung kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Eine telefonische Terminverein-barung ist zu empfehlen. Sollten Sie den Pflegestützpunkt nicht selbst aufsuchen können, bieten wir Ihnen gern einen Hausbesuch an.

BeKoBeratungs- und Koordinierungsstellefür ältere und pflegebedürftige Men-schen in Stadt und Landkreis GießenKleine Mühlgasse 8, 35390 GießenTelefon: 0641 9790090(Mo – Fr ab 8:30 Uhr)E-Mail: seniorenberatung@ beko-giessen.deInternet: www.beko-giessen.de

Offene Sprechstunde:Dienstag 9:00 – 12:00 UhrMittwoch 14:00 – 16:00 Uhrund nach Terminvereinbarung

Als zentrale Anlauf- und Vermittlungs-stelle ist es die Aufgabe der BeKo, Seni-orinnen und Senioren bei nachlassenden Kräften und Einschränkungen persönlich zu beraten sowie bei der Organisati-on von Hilfen zu unterstützen, damit sie weiterhin ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben im ver-trauten Zuhause führen können. Die Beratungen sind kostenfrei, träger-neutral und vertraulich; bei Bedarf wer-den auch Hausbesuche vereinbart.

Information und Beratung wird angebo-ten zu folgenden Themen: • bei altersbedingten Schwierigkeiten

und Einschränkungen• bei auftretenden Problemen in der

Lebens- und Haushaltsführung • zu den Leistungen der Pflege-

versicherung • über Entlastungsmöglichkeiten

für pflegende Angehörige, zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

• bei Fragen der häuslichen Pflege, Betreuung und Versorgung von älteren Menschen mit psychischen Problemen, auch bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz)

• bei Fragen zur Grundsicherung im Alter• bei der Suche nach

geeignetem Wohnraum• zu Möglichkeiten der

Freizeitgestaltung • bei Antragstellungen im „Behörden-

dschungel“ und der Durchsetzung von Ansprüchen

• und vieles mehr

4. Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste bieten sich an, wenn Hilfe und Pflege in der häus-lichen Umgebung benötigt werden. Sie stellen häufig eine Alternative zu Alten- und Pflegeheimen dar.

Ihre Aufgaben umfassen sowohl Hilfen an der Person als auch Hilfe für die Per-son. Durch dieses Angebot kann häu-fig vermieden werden, dass die eigene Wohnung aufgegeben werden muss. Die ambulanten Dienste können sich durch Sachleistungen aus der Pflege-versicherung finanzieren lassen.

5. Essen auf Rädern / Menü Service

Ältere, behinderte oder kranke Men-schen können sich warmes Essen oder tiefkühlfrische Mahlzeiten bringen lassen.

Arbeiter-Samariter-BundKropbacher Weg 6335398 GießenTelefon: 0641 972 69 69

Essen auf Rädern der AWO (im Stadtkreis Gießen)Falkweg 835394 GießenTelefon: 0641 4019408Telefax: 0641 4019414E-Mail: ear@awo-stadtkreis- giessen.de

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IX. Beratung, Betreuung und Versorgung – 29

DRK-Kreisverband Marburg-GießenEichgärtenallee 90, 35394 GießenTelefon: 0641 40006-0 06421 9626-0E-Mail: soziale.dienste@ drk-mittelhessen.deInternet: www.drk-mittelhessen.de

Malteser HilfsdienstTelefon: 06033 98170

6. Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD

Die UPD beantwortet Fragen aus allen gesundheitlichen und gesundheits- so-wie sozialrechtlichen Bereichen. Zum Beispiel zu Krankheiten, Symptomen, Diagnosen und Therapie, zur Vor- und Nachsorge, zu Arzneimitteln, zu Pati-entenrechten, etwa bei Konflikten mit Ärzten oder Kostenträgern wie Kranken-kassen, zu psychosozialen Erkrankun-gen, zu alternativer Medizin und natur-heilkundlichen Verfahren, zu Individuellen Gesundheitsleistungen, zur Suche von Experten und Selbsthilfegruppen, zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Telefon: 0800 0117722

Montag – Freitag 8:00 – 22:00 UhrSamstag 8:00 – 18:00 Uhr

E-Mail: onlineberatung@ patientenberatung.deInternet: www.patientenberatung.de

7. Beratungsangebote für Frauen mit Behinderung

In Hessen können sich Frauen mit Be-hinderung mit ihren Schwierigkeiten und Fragen an folgende übergeordnete Or-ganisation wenden:

Hessisches Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderungim Paritätischen Wohlfahrtsverband HessenAuf der Körnerwiese 560322 Frankfurt am MainTelefon: 069 955262-36Telefax: 069 955262-38E-Mail: [email protected]: www.paritaet-hessen.org

8. Gebärdensprach- dolmetscherinnen

Theresia MöbusAn der Steinhecke 6, 35080 Bad EndbachTelefon: 02776 921326Mobil: 0175 36 59 271Telefax: 02776 912922E-Mail: [email protected]

Katrin Dean (geb. Fiebig)Staatl. gepr. Dolmetscherin für Deutsche GebärdenspracheAm Hang 10, 61231 Bad NauheimTelefon: 06032 706819Mobil: 0174 1724709Telefax: 06032 347796E-Mail: [email protected]: www.dolmi.de

Dipl. Gebärdensprachdolmetscherin (FH)Frauke Susanne SchmidtLützelbergstraße 2, 35457 LollarMobil: 0177 3934143Telefax: 03212 1262959E-Mail: [email protected] an die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der Gebär-densprachdolmetscher Hessen e.V. an:E-Mail: terminanfrage-lag.hessen@ gmx.deInternet: www.lag-hessen.info

9. autismus Mittelhessen e.V.

Der Selbsthilfeverein unterstützt und fördert die Weiterentwicklung folgender Angebote:• Beratung und Hilfe für Betroffene

und deren Angehörige• Aufbau eines Informationssystems

über Anbieter von Hilfen im mittelhessischen Raum

• Öffentlichkeitsarbeit• Information über vorhandene

wissenschaftliche Erkenntnisse• Unterstützung von weiterführender

Forschung• Beratung von Fachleuten• Zusammenarbeit mit öffentl., privaten

und wissenschaftlichen Organisationen

autismus Mittelhessen e.V.Regionalverband zur Förderung, Beratung und Begleitung von Menschen mit Autismus-Spektrum-StörungPostfach 11 69, 35416 BuseckE-Mail: [email protected]: www.autismus-mittelhessen.de

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30 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung

10. FC – Facilitated Communication für Menschen mit Autismus

Information, Beratung und Seminare, auch bundesweit, zur gestützten Kommu-nikation / FC Facilitated Communication

Praxisgemeinschaft AlleenhofChristina LachenmaierSchützenstraße 62 D/E, 35398 GießenTelefon: 0641 97269438E-Mail: [email protected]: www.fc-netz.de

11. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen

Sie stellt Kontakte zwischen Interessier-ten und bestehenden Gruppen her.

Kontaktstelle für Selbsthilfegruppender Deutschen ArbeitsgemeinschaftSelbsthilfegruppen e. V.Herr Jürgen MatzatFriedrichstraße 33, 35392 GießenTelefon: 0641 985 45612E-Mail: juergen.matzat@ psycho.med.uni-giessen.deInternet: www.dag-shg.de

12. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen

Sie bieten Einzelberatungen und Grup-penangebote an, nehmen Kontakt mit Menschen mit chronisch psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung

sowie deren Angehörigen auf, klären Pro-blemsituationen und vermitteln ggf. an an-dere fachlich zuständige Dienste.

Caritasverband Gießen e. V.Frankfurter Straße 44, 35392 GießenTelefon: 0641 7948138

13. Beratungsstelle zu Liebe, Partnerschaft, Sexualität, Schwangerschaft und Familie

pro familia GießenLiebigstraße 9, 35390 GießenTelefon: 0641 77122E-Mail: [email protected]: www.profamilia.de/giessen

Telefonsprechzeiten:Mo., Di., Mi. 09:00 – 12:00 Uhr 15:00 – 17:00 UhrDonnerstag 14:00 – 17:00 UhrFreitag 10:00 – 12:00 Uhr

pro familia ist eine bundesweite Bera-tungsorganisation und Fachverband für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung. Das Angebot umfasst Be-ratungen für Familienplanung, im Schwan-gerschaftskonflikt, bei sozialrechtlichen oder medizinische Fragen, in Partnerschaft und Sexualität, in Trennungssituationen und Sexualpädagogik. Zudem bieten wir die sozialrechtliche Telefonsprechstunde, Rechtsinformation durch Fachanwälte für Familienrecht, ein umfangreiches Angebot für Menschen mit Behinderung und den Verhütungsmittelfonds (nur in Gießen) an.

14. Tagesstätten für ältere Menschen mit Behinderung

14.1 Evangelische Behinderten- seelsorge Gießen

Südanlage 13, 35390 GießenKornelia MarschnerTelefon: 0641 97 26 95 71E-Mail: marschner@ behindertenseelsorge- giessen.de

Pfarrer Armin GisselTelefon: 0641 97 26 95 70Telefax: 0641 97 26 95 73E-Mail: gissel@ behindertenseelsorge- giessen.de

Wir bieten seelsorgliche Begleitung für Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer oder mehrfacher Behinde-rung an und kümmern uns um ihre An-gehörigen. Weitere Angebote finden Sie im Internet unter: www.behindertenseelsorge-giessen.de

14.2 AWO Seniorentagesstätte für Menschen mit und ohne Demenz

„Heinrich-Albertz-Haus“Heerweg 27, 35398 GießenTelefon: 0641 39975466Telefax: 0641 39975469E-Mail: m.wallwaey@ awo-stadtkreis-giessen.de

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IX. Beratung, Betreuung und Versorgung – 31

15. Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung

Profile gGmbHRooseveltstraße 7, 35394 GießenTelefon: 0641 559260E-Mail: [email protected]: www.profile-ggmbh.de

16. Förderverein für seelische Gesundheit e.V.

Unterstützt psychisch kranke und behin-derte Menschen in den Bereichen Woh-nen, Selbstversorgung, Freizeitgestal-tung, Arbeit und Berufsleben.

Förderverein für seelische Gesundheit e. V.Ludwigstraße 14, 35390 GießenTelefon: 0641 97576 0E-Mail: [email protected]: www.fsg-giessen.de

17. Lebenshilfe Gießen e.V.

17.1 Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung

Die Beratungsstelle der Lebenshilfe Gie-ßen bietet Beratung und Therapie für Men-schen mit Behinderung. Angehörige oder Personen, die beruflich mit Menschen mit Behinderung zu tun haben, können sich bei Fragen und Schwierigkeiten, die mit der Behinderung in Zusammenhang ste-hen, ebenfalls dort melden.

Beratungsstelle für Menschen mit BehinderungFamilien-, Sexual- und KrisenberatungSiemensstaße 6, 35394 Gießen Telefon: 0641 9721055-210Telefax: 0641 9721055-219E-Mail: familienberatung@ lebenshilfe-giessen.de Leitung: Ramona Zutautas

17.2 Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation (UK)

Wir bieten Information, Beratung, Ent-wicklung eines alternativen Kommuni-kationskonzeptes für Menschen aller Altersstufen mit Beeinträchtigung in der Kommunikation und Unterstützung bei etwaiger Hilfsmittelversorgung. Dies be-trifft sowohl die lautsprachliche als auch die schriftsprachliche Kommunikation, diese insbesondere bei Menschen mit schweren Körperbehinderungen.

Beratungsstelle Unterstützte KommunikationGrünberger Straße 222, 35394 Gießen Telefon: 0641 79798-123Telefax: 0641/79798-101E-Mail: [email protected] Susanne Klare-Grußdorf, Gabi Mehmet

17.3 Familienunterstützender Dienst der Lebenshilfe Gießen e.V.

Der Familienunterstützende Dienst der Lebenshilfe Gießen e.V. ist eine ambu-

lante Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung und deren Familien. Wir bieten an:• sporadische oder regelmäßige Beglei-

tung bei Ihnen zuhause, außer Haus oder in unseren Räumen

• Freizeitgestaltung einzeln o. in Gruppen• individuelles Bildungsprogramm für

den lebenspraktischen Bereich• ein umfangreiches Ausflugs- und

Freizeitprogramm• Beratung der Eltern, der Pflegeperso-

nen, bzw. der gesetzlichen Betreuer• Pflegepflichteinsätze nach

§ 37 Abs. 1 SGB XI

Familienunterstützender Dienst (FuD)Schöne Aussicht 1, 35396 GießenTelefon: 0641 96625-0Telefax: 0641 96625-101E-Mail: [email protected]: Christa Kröll, Sabine Geier

18. Mutter/Vater-Kind-Kur- Beratung

Familienzentrum Marshallstr. der AWOMarshallstraße 1 – 3, 35394 GießenTelefon: 0641 39976440E-Mail: kita-ms@awo-stadtkreis- giessen.de

19. Sprachheil- und Förderzentrum Gießen

Pädagogisch-Therapeutisches Zent-rum zur stationären Förderung von Kin-

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32 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung

dern und Jugendlichen mit Sprach-, Kommunika tions- und Entwicklungsbe-einträchtigungen im Schulalter

Eine Einrichtung des Sozialdienst katho-lischer Frauen e.V. Gießen

Ansprechpartner: Herr Kraus Adolph-Kolping-Straße 14 – 1535392 GießenTelefon: 0641 2001-210E-Mail: sprachheilzentrum@ skf-giessen.de Internet: www.skf-giessen.de

20. SPRECHEN-HÖREN-LERNEN FÖRDERN

Landesverband Hessen e.V.zur Förderung von Menschen mit Sprach-, Hör- und LernbehinderungenLandesvorsitzende Ursula HäuserTelefon: 06403 62620 Geschäftsstelle und Stellv. Vorsitzender:Hans-Jürgen JungHaydnstraße 27, 35440 LindenTelefon: 06403 64511Telefax: 06403 690377E-Mail: [email protected]: www.shlf.de

21. Psychiatrische Krankenhäuser

Die Kliniken für Psychiatrie dienen der klinisch stationären Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung bzw. seelischer Behinderung.

Universitätsklinikum GießenZentrum für PsychiatrieAm Steg 22, 35392 GießenTelefon: 0641 985-4570224 Stunden ärztlich-psychiatrischer Notdienst: 0641 985-45700

Universitätsklinikum GießenKlinik für Psychosomatik und -therapieFriedrichstraße 33, 35392 GießenTelefon: 0641 985-45601

Justus-Liebig-UniversitätVerhaltenstherapeutische AmbulanzSüdanlage 30, 35390 GießenTelefon: 0641 209-3300**8:00 – 19:00 Uhr

Vitos-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gießenmit Tagesklinik und InstitutsambulanzLicher Straße 106, 35394 GießenTelefon: 0641 4030

22. Ambulant Betreutes Wohnen für seelisch und körperlich behinderte Menschen von Profile

Die Hilfen des ambulant Betreuten Woh-nens werden aufsuchend durchgeführt. Sie bieten Unterstützung an für seelisch/psychisch erkrankte und/oder körperlich behinderte, erwachsene Menschen in den Bereichen Selbstversorgung, Ämter- und Behördenangelegenheiten; hinsichtlich Beruf, Arbeit und Ausbildung; zur kulturel-len Teilhabe sowie für Freizeitgestaltung.

Profile gGmbHKanzleiberg 935390 GießenTelefon: 0641 559260E-Mail: [email protected]: www.profile-ggmbh.de

23. Stationäres Wohnen für see lisch behinderte Menschen von Profile „Haus im Brandweg“

Das Angebot bietet Unterstützung für 40 erwachsene seelisch erkrankte/behinder-te Menschen, die nicht mehr oder vorrü-bergehend nicht in ihrer eigenen Woh-nung leben können. Die Hilfen werden im Rahmen unseres Wohnheimes erbracht.

Profile gGmbHKanzleiberg 9, 35390 GießenTelefon: 0641 559260E-Mail: [email protected]: www.profile-ggmbh.de

24. Aktion für Menschen mit Behinderung Stadt und Landkreis Gießen (AfMB)

Die AfMB ist Mitglied der „Aktion für be-hinderte Menschen Hessen e.V.“ (AfbM), einem Dachverband, in dem sich Bürger in Uniform – Soldaten und Polizeibeam-te – sowie Bürger in Zivil für behinderte Menschen einsetzen, sowohl durch fi-nanzielle Unterstützung als auch durch gemeinsame Aktionen.

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IX. Beratung, Betreuung und Versorgung – 33

Geschäftsstelle:Regierungspräsidium GießenDez. 22 – BezirksverbindungskommandoLiebigstraße 14 – 1635390 GießenTelefon: 0641 303-2232E-Mail: daniela.jensen@ rpgi.hessen.deInternet: www.afbm-hessen.de

25. Arbeiterwohlfahrt (AWO)

AWO Stadtkreis GießenTannenweg 5635394 GießenTelefon: 0641 4019-0Telefax: 0641 4019-210E-Mail: geschaeftsfuehrung@ awo-stadtkreis-giessen.deInternet: www.awo-stadtkreis- giessen.de

26. Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V.

26.1 Bezirksgruppe Gießen-Oberhessen

Vorsitzender Sven GermannCarl-Maria-von-Weber-Straße 135392 GießenTelefon: 06 41 250 99 19Mobil: 0174 3076400E-Mail: giessen-oberhessen@ bsbh.orgInternet: www.bsbh.org

26.2 Blickpunkt Auge – Rat und Hilfe bei Sehverlust Beratungs- und Kontaktstelle des BSBH

Leiterin: Kerstin GermannFrankfurter Straße 1235390 GießenTelefon: 0641 98438484 E-Mail: [email protected]: www.blickpunkt-auge.de

27. Deutscher Schwerhörigen-bund Ortsverein Gießen e.V.

Vorsitzende: Sabine WendtRotenberg 26 D, 35037 MarburgTelefon: 06421 32949E-Mail: [email protected]

Stellvertreter: Ralph-Uwe WaltherAm Rosenberg 39, 35463 FernwaldTelefon: 06404 7302Telefax: 06404 657658E-Mail: ralph-uwe.walther@ unitybox.de

Internet: www.shv-giessen.de

28. Verein der Gehörlosen in Gießen und Umgebung e.V.

1. Vorsitzender: Andreas WojatschekRingstraße 4, 35457 LollarTelefax: 06406 7751025E-Mail: [email protected]: http://gl-giessen.jimdo.com

29. Interessenvereinigung für Anfallskranke Gießen e.V.

Wir treffen uns jeden 1. Mittwoch im Mo-nat um 19:45 Uhr im Winchesterzimmer in der Kongresshalle Gießen, Berliner Platz.

E-Mail: [email protected]: 0641 44809E-Mail: [email protected]: 0641 42319

30. Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppen

30.1 „Humpelstilzchen“ e.V.

Vorsitzender: Willi-Ludwig HofmannTelefon: 06406 3212E-Mail: [email protected]

Geschäftsführerin: Hiltrud KeilTelefon: 06406 4797E-Mail: [email protected]

30.2 Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG), Landesverband Hessen e.V. Beratung in Gießen: Doris AlthofenTelefon: 069 405898-37E-Mail: [email protected]

Betroffene beraten Betroffene:Hannelore WeiserTelefon: 0641 792174Mittwoch 16:00 – 18:00 Uhr

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34 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung

Regionale Ansprechpartnerin für MS-Treffs: Andrea HelkerTelefon: 06407 7313E-Mail: [email protected]

31. Contergangeschädigte Hessen e.V.

Geschäftsstelle:Platanenstraße 665428 Rüsselsheim

Ansprechpartnerin:Iris Leidich-RöllkeTelefon: 06403 67556E-Mail: [email protected]: www.contergan-hessen.de

32. Wohnen

Grüninger Weg 2935415 Pohlheim GarbenteichTelefon: 0640 4804285Telefax: 06404 804247E-Mail: [email protected]: Christiane Hasenauer

33. Unterstütztes Wohnen

Grüninger Weg 2935415 Pohlheim GarbenteichTelefon: 06404 909980-20Telefax: 06404 909980-29Mail: k.bergner@ lebenshilfe-giessen.deLeitung: Klaus Bergner

34. Projekt Mitleben

Fröbelstraße 76, 35394 GießenTelefon: 0641 92339020Mobil: 0160 92023871E-Mail: [email protected]: David Schwarzer

35. Kinderheim Langgöns

Schottener Soziale Dienste gGmbHAn der Hardt 2, 35428 LanggönsTelefon: 06403 9072200Telefax: 06403 / 9072100

36. Betreutes Wohnen

Schottener Soziale Dienste gGmbHAm Schottengarten 1735305 ReinhardshainAnsprechpartnerin: Frau Hedwig JungTelefon: 06401 91360Telefax: 06401 913636E-Mail: [email protected]

37. Wohneinrichtungen

Schottener Soziale Dienste gGmbH

37.1 Haus Langgöns

An der Hardt 2, 35428 LanggönsAnsprechpartnerin: Lea GröblE-Mail: [email protected]: 06403 9072-0Telefax: 06403 9072-100

37.2 Haus Langgöns Ahornstraße

Ahornstrasse 1335428 LanggönsAnsprechpartnerin:Frau SchraderE-Mail: wh.ahornstrasse.lg@ schotten-sozial.deTelefon: 06403 76153Telefax: 06403 7753529

37.3 Haus Linden

Alte Heerstraße 9, 35440 LindenAnsprechpartnerin:Frau Lea GröblE-Mail: [email protected]: 06403 74412Telefax: 06403 9072100

37.4 Haus Lich

Herderstraße 135423 LichAnsprechpartner: Herr WillnerE-Mail: [email protected]: 06404 9159-0

37.5 Haus Londorf

Burgstraße 1435466 Rabenau-LondorfAnsprechpartner: Achim LunauE-Mail: [email protected]: 06407 9108-0Telefax: 06407 9108-10

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X. Sport und Freizeit – 35

Sport ist für viele Menschen mit Behin-derung ein wichtiger Teil ihres Lebens und hilft gegen soziale Isolation sowie gegen Folgen von Bewegungsmangel. Häufig bietet er gute Gelegenheit, an-dere Menschen kennenzulernen und Freundschaften aufzubauen.

Bewegung, Sport und Spiel fördern die Gesundheit und können helfen, Krank-heiten und körperliche Beeinträchtigung zu lindern oder zu verhindern. Diese Frei-zeitgestaltung ist einzeln oder in Grup-pen möglich.

Familienunterstützender Dienstder Lebenshilfe Gießen e. V.Kontakt siehe Seite 31

1. SC Gießen-Sachsenhausen e.V.Abteilung Freizeit- und GesundheitssportFußballtennis, HallenbosselnAnsprechpartner: Claus OpfermannHugo-von-Ritgen-Straße 835398 GießenTelefon: 0641 690014E-Mail: [email protected]

Gehörlosen-SportvereinGießen 1953 e. V.Sportart: Bowling1. Vorsitzender Thomas KilsbachLindenstraße 1435321 LaubachTelefax: 06405 500004E-Mail: [email protected]

MTV 1846 C.R. GießenHerzsport, Rehasport, Sport in der KrebsnachsorgeAnsprechpartner: Mario Bröder

Geschäftsstelle:Heegstrauchweg 335394 GießenTelefon: 0641 74991E-Mail: [email protected]

Sportkreis GießenVorsitzender Prof. Dr. Heinz ZielinskiGeschäftsstelle:Südanlage 4, 35390 GießenTelefon: 0641 306 2029E-Mail: [email protected]

Zeichen setzen!Ökumenische Basisgemeinschaft von Menschen mit Behinderungen in Gießen

Ehrenamtliche Begleitung und Assistenz bei Ausflügen, Veranstaltungen, beim Kegeln, Computertreff, Abendgebet

Ansprechpartnerin: Barbara TrappMobil: 0174 7481580E-Mail: [email protected]

RSV Lahn-DillDer Rollstuhl-Sportverein Lahn-Dill:Jeder kann kommen!

Der RSV ist ein Sportverein wie jeder an-dere auch. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die sportlichen Aktivitäten im Rollstuhl ausgeführt werden. Integration von Behinderten und Nichtbehinderten wird beim RSV groß geschrieben.

Jede/r kann im RSV die Sportart wäh-len, die ihm/ihr am meisten Spaß macht, gleich ob er sie im Sinne der REHA-Träger oder als freizeit- oder leistungsorientierten

X. Sport und Freizeit

© Elvert-Barnes / flickr.de (CC)

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36 – X. Sport und Freizeit

Sport – mit der Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen – be-treiben will.

Folgende Sportarten werden zurzeit angeboten:

• Rollstuhl-Breitensport• Allgemeiner Kinder- und Jugendsport• Rollstuhlbasketball für Fortgeschrittene• Rollstuhlbasketball für Anfänger• Rollstuhl-Biken• Schwimmen

Peter BangelBodenroder Weg 735647 WaldsolmsTelefon: 06085 1893E-Mail: [email protected]: http://verein.rsvlahndill.de/

Club 68 Verein für Behinderte und ihre Freunde e. V. Gießen und UmgebungAnsprechpartner:Heinrich HainmüllerWeidenstraße 6035418 BuseckTelefon: 06408 1500

Der 1971 gegründete Verein will der Isolierung von Menschen mit Behinde-rung entgegenwirken, das Verständnis zwischen Behinderten und Nichtbehin-derten fördern und vertiefen und dabei helfen, evtl. vorhandene Vorurteile abzu-bauen. Demgegenüber ist der Anteil der Mitglieder mit und ohne Behinderung etwa gleich, und der eine kann dem an-deren auch einmal seine helfende Hand reichen.

Der Verein bietet therapeutische Veran-staltungen wie Schwimmen, Gymnastik oder Kegeln (auch für Rollstuhlfahrer) so-wie gesellige Veranstaltungen wie Bus-fahrten, Faschingsfeier, Weihnachtsfeier und zwanglose Treffen der Mitglieder.

Menü in der DunkelheitJhiring’sLudwigstraße 1035390 GießenInternet: www.Darkdinner-Giessen.de

Ein Dinner im Dunkeln ist nicht nur ein kulinarisches Erlebnis. Es kann auch durchaus lehrreich sein. Wie sich blinde Menschen auf dem Teller, im Restaurant und im Alltag zurechtfinden können, er-fahren die Teilnehmer zwischen Aperitif und Dessert.

Anmeldung: Achim KraftTelefon: 06403 64830 Mobil: 0171 2724913E-Mail: [email protected]

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Stationäres Wohnen St. Vitusim Pflege- und Förderzentrum St. Anna undStationär begleitetes WohnenSarah SchunkertHermann-Levi-Straße 2, 35392 GießenAlter Wetzlarer Weg 19, 35392 GießenTel.: 0641/9223334, [email protected]

Caritasverband Gießen e.V.

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DRK-Kreisverband Marburg-Gießen e. V. Tel.: 0641 / 40006-0 · 06421 / 9626-0 · www.drk-mittelhessen.de

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