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I. Niedertarifregelung – Was ist das?
Unsere Niedertarifregelung hilft Ihnen, Stromkosten zu sparen. Wirtschaftlich für Sie ist die
Niedertarifregelung, wenn Ihr Niedertarifverbrauch einen bestimmten Anteil an Ihrem
Gesamtverbrauch hat. Wenn Sie mehr als 2.500 kWh pro Jahr und gleichzeitig mehr als 50 %
Ihres Strombezugs während unserer Niedertarifzeiten
Montag bis Freitag: 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages
Samstag: 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages
verbrauchen, lohnt sich im Regelfall die Wahl bzw. Beibehaltung der Niedertarifregelung. Bei
geringerem Jahresstromverbrauch muss der Niedertarifanteil höher, bei höherem Jahres-
stromverbrauch kann dieser Anteil etwas geringer sein.
Bei gezielter Verlagerung des Stromverbrauchs in die Niedertarifzeiten z. B. durch
Wäschewaschen und Trocknen am Wochenende, Geschirrspülen nach 22.00 Uhr, ist eine
Erhöhung des Niedertarifanteils am Gesamtverbrauch möglich.
Den in etwa zu erwartenden Kostenvorteil gegenüber einem Eintarif-Zähler in Euro pro
Jahr (brutto inkl. aller Nebenkosten) bei Nutzung der Niedertarifregelung können Sie
folgender Tabelle entnehmen
(Preisstand 01.01.2020 Tarif TH best/TH Tag & Nacht):
II. Wie hoch ist mein Niedertarifanteil?
Für alle Kunden, die ihren Niedertarifanteil nicht anhand ihres Verbrauchsverhaltens abschätzen
können, haben wir auf der folgenden Seite eine Prüfanleitung und ein Verbrauchsprotokoll
vorbereitet. Mit Hilfe dieser Anleitung können Sie Ihren persönlichen Niedertarifverbrauch
ermitteln und entscheiden, ob Ihnen die Wahl der Niedertarifregelung Vorteile bringen könnte.
Um ein möglichst genaues Ergebnis zu erzielen, sollten Sie das Protokoll innerhalb zweier Wochen
führen, in denen Sie kein außerordentliches Verbrauchsverhalten (z. B. durch Besuch, Benutzung
von Heizlüftern o. a.) haben.
Verbrauch Eintarif 35% 40% 45% 50% 55% 60% 65%
[kWh/Jahr] [EUR/Jahr] [EUR/Jahr] [EUR/Jahr] [EUR/Jahr] [EUR/Jahr] [EUR/Jahr] [EUR/Jahr] [EUR/Jahr]
500 239,93 33,67 31,56 29,45 27,34 25,21 23,10 20,99
1.000 378,18 31,28 27,04 22,82 18,58 14,36 10,12 5,90
1.500 513,93 31,37 25,02 18,67 12,34 5,99 -0,36 -6,71
2.000 649,68 31,46 23,00 14,54 6,08 -2,38 -10,84 -19,30
2.500 785,43 31,55 20,98 10,41 -0,16 -10,75 -21,32 -31,89
3.000 921,18 31,66 18,96 6,28 -6,42 -19,10 -31,80 -44,48
3.500 1.056,93 31,75 16,94 2,13 -12,66 -27,47 -42,28 -57,09
4.000 1.192,68 31,84 14,92 -2,00 -18,92 -35,84 -52,76 -69,68
4.500 1.328,43 31,93 12,90 -6,13 -25,16 -44,21 -63,24 -82,27
5.000 1.464,18 32,04 10,88 -10,26 -31,42 -52,56 -73,72 -94,86
5.500 1.599,93 32,13 8,86 -14,41 -37,66 -60,93 -84,20 -107,47
6.000 1.735,68 32,22 6,84 -18,54 -43,92 -69,30 -94,68 -120,06
6.500 1.870,88 32,86 5,37 -22,12 -49,61 -77,12 -104,61 -132,10
7.000 2.006,08 33,52 3,90 -25,70 -55,32 -84,92 -114,54 -144,14
7.500 2.141,28 34,16 2,43 -29,30 -61,01 -92,74 -124,47 -156,20
8.000 2.276,48 34,80 0,96 -32,88 -66,72 -100,56 -134,40 -168,24
8.500 2.411,68 35,44 -0,51 -36,46 -72,41 -108,38 -144,33 -180,28
9.000 2.546,88 36,10 -1,98 -40,04 -78,12 -116,18 -154,26 -192,32
9.500 2.682,08 36,74 -3,45 -43,64 -83,81 -124,00 -164,19 -204,38
10.000 2.817,28 37,38 -4,92 -47,22 -89,52 -131,82 -174,12 -216,42
Zweitarif mit Niedertarif-Anteil von
Verbrauchsprotokoll zur Wirtschaftlichkeitsermittlung der Niedertarifregelung
vom: bis:
Name Vorname
Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort
Telefon Kunden-Nr.
1. Führen Sie bitte zwei Wochen lang Protokoll:
Lesen Sie Ihren Zählerstand jeweils um 6:00 und 22:00 Uhr ab und tragen Sie die Zähler-
stände in untenstehendes Protokoll ein und berechnen Sie die Zählerstands-Unterschiede:
4. So erkennen Sie, ob die Niedertarifregelung für Sie wirtschaftlich ist:
Führen Sie folgende Rechnung durch:
III. Was muss ich tun?
Mit dem errechneten Niedertarifanteil können Sie anhand der Tabelle auf der Vorderseite
überprüfen, ob die Niedertarifregelung für Sie vorteilhaft ist. Wollen Sie diesen Vorteil nutzen,
so muss Ihr vorhandener Zähler gegen einen Zweitarifzähler zur getrennten Erfassung von
Hochtarif- und Niedertarifverbrauch ausgetauscht werden. Für den Zählerwechsel fallen keine
Kosten an. Unter Umständen muss jedoch Ihr Elektro-Installateur Ihre Stromverteilung
umbauen. Hierfür können zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie den Einbau eines Zweitarifzählers wünschen, oder falls Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, kreuzen Sie bitte das für Sie zutreffende an
O Ich beantrage die Niedertarifregelung und bitte um Austausch des Zählers
O Ich wünsche weitere Beratung; bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung
und senden uns dieses Blatt per Post, per E-Mail ([email protected]) oder per Telefax (Nr. 0871 1436 2052) an uns zurück.