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- 45 - Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014 2/2014 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES, am 27.03.2014 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadtgemeinde Altheim Anwesende Bgm. Vorsitzender Franz Weinberger ÖVP Vbgmin. Maria Erika Kobencic ÖVP Vbgm. Rudolf Gollhammer SPÖ StR Rudolf Wintersteiger ÖVP StR Josef Dax SPÖ StR Harald Huber FPÖ GR Eleonore Hinterberger ÖVP GR Robert Kobencic ÖVP GR Gerhard Obermair ÖVP GR Franz Xaver Berger ÖVP GR Günter Steinhögl ÖVP GR Annemarie Lettner ÖVP GR Ferdinand Goldfried-Doringer ÖVP GR Georg Seidl ÖVP GR Margit Eichinger ÖVP GR Gerhard Reisecker SPÖ GR Mag. Stefan Wimmer SPÖ GR Johann Schlüsslbauer SPÖ GR Günther Schöberl SPÖ *) GR Dietmar Daskiewicz SPÖ GR Mag. Günther Füreder SPÖ GR Klaus Priewasser SPÖ GR Johannes Schlüsslbauer SPÖ GR Erwin Billinger FPÖ GR Georg Spindler FPÖ GR Franz Leitl FPÖ GR Bettina Wetzlmayer-Spitzer FPÖ Ersatzmitglieder: Kasinger Alois ÖVP (für A. Mitter) Ziegler Gertraud ÖVP (für Dr. F. Mitterbauer) Rechenmacher Erich ÖVP (für F. Geisberger) Edtmeier Anton SPÖ (für I. Krösslhuber) Es fehlen entschuldigt: Mitter Alfred ÖVP Dr. Mitterbauer Franz ÖVP Geisberger Friedrich ÖVP Ingrid Krösslhuber SPÖ Es fehlt unentschuldigt: Jenichl Franz ÖVP *) offensichtlicher Übertragungsfehler nachträglich korrigiert (GR.Schöberl hat im Dezember 2012 auf sein GR-Mandat verzichtet) Vom Vorsitzenden bestimmte Schriftführerin: Al.-Stellvertreterin Mag. Helga Fuhrmann Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

2/2014

VERHANDLUNGSSCHRIFT

über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES, am 27.03.2014 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadtgemeinde Altheim

Anwesende Bgm. Vorsitzender Franz Weinberger ÖVP Vbgmin. Maria Erika Kobencic ÖVP Vbgm. Rudolf Gollhammer SPÖ StR Rudolf Wintersteiger ÖVP StR Josef Dax SPÖ StR Harald Huber FPÖ GR Eleonore Hinterberger ÖVP GR Robert Kobencic ÖVP GR Gerhard Obermair ÖVP GR Franz Xaver Berger ÖVP GR Günter Steinhögl ÖVP GR Annemarie Lettner ÖVP GR Ferdinand Goldfried-Doringer ÖVP GR Georg Seidl ÖVP GR Margit Eichinger ÖVP GR Gerhard Reisecker SPÖ GR Mag. Stefan Wimmer SPÖ GR Johann Schlüsslbauer SPÖ GR Günther Schöberl SPÖ *) GR Dietmar Daskiewicz SPÖ GR Mag. Günther Füreder SPÖ GR Klaus Priewasser SPÖ GR Johannes Schlüsslbauer SPÖ GR Erwin Billinger FPÖ GR Georg Spindler FPÖ GR Franz Leitl FPÖ GR Bettina Wetzlmayer-Spitzer FPÖ Ersatzmitglieder: Kasinger Alois ÖVP (für A. Mitter) Ziegler Gertraud ÖVP (für Dr. F. Mitterbauer) Rechenmacher Erich ÖVP (für F. Geisberger) Edtmeier Anton SPÖ (für I. Krösslhuber) Es fehlen entschuldigt: Mitter Alfred ÖVP Dr. Mitterbauer Franz ÖVP Geisberger Friedrich ÖVP Ingrid Krösslhuber SPÖ Es fehlt unentschuldigt: Jenichl Franz ÖVP *) offensichtlicher Übertragungsfehler – nachträglich korrigiert (GR.Schöberl hat im Dezember 2012 auf sein GR-Mandat verzichtet)

Vom Vorsitzenden bestimmte Schriftführerin: Al.-Stellvertreterin Mag. Helga Fuhrmann Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö. Gem.O. 1990) enthalten ist und die Verständigung hierzu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 20.03.2014 bzw. an die Ersatzmitglieder gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen unter Bekannt-gabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 20.03.2014 öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist und gibt die Tagesordnung bekannt:

TAGESORDNUNG 1 Bericht des Prüfungsausschusses betreffend die Prüfung des Rechnungsabschlus-

ses 2013 am 11.3.2014 - Kenntnisnahme

2 Stadtgemeinde Altheim - Rechnungsabschluss 2013 – Beratung und Beschlussfas-sung

3 VFI Stadtgemeinde Altheim & CoKG – Rechnungsabschluss 2013 – Beratung und Beschlussfassung

4 Voranschlag 2014; Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn

5 Ehrungen verdienter Personen

6 Ferienprogramm 2014

7 Geothermisches Wärmeversorgungsunternehmen – Umbauarbeiten zur Be-

triebsoptimierung – Beauftragung der Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH

8 Öffentliches WLAN am Stadtplatz Altheim

9 Erlassung einer Verordnung zur Übertragung verfahrensrechtlicher Entscheidun-

gen bei Erhebung einer Bescheidbeschwerde gem Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG vom Gemeinderat an den Bürgermeister

10 Zivilschutz-SMS – Abschluss eines Vertrages mit dem OÖ. Zivilschutzverband

11 Dienstpostenplan – Änderung

12 Verein Tagesmütter Innviertel – Ausstellung einer Bestätigung über die Leistung zukünftiger Gemeindebeiträge im Jahr 2014 gem. OÖ. Tagesmütter bzw. Tagesvä-ter-Verordnung 2014, LGBL. 112/2013

13 Baupolizeilicher Auftrag zur Beseitigung des Gebäudes Jungerstraße 2 – Erhebung einer Beschwerde der Spirit of Timber Limited beim Landesverwaltungsgericht, ge-gen den Bescheid des Gemeinderats vom 7.1.2014; Absehen von einer Beschwer-devorentscheidung

14 Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses – „Wohnen an der Altheimer Ache“ auf den Parz.Nr. 43/5 und 43/6, KG. Altheim und 707/2, KG. Weirading, durch die Fa. Trio Development GmbH – Berufung der Andrea Bodingbauer vom 3.2.2014 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.1.2014; Berufungsentscheidung

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

15 Schwimmbad Altheim – Sanierung bzw. Erneuerung des Gebäudebestands – Er-stellung einer Planstudie; Auftragsvergabe an das Architekturbüro Färbergasse

16 Köchl Stefan, Schöppl Josef und Franz und Gertrude Barth - Übernahme eines pri-vaten Abwasserkanals in das Eigentum der Stadtgemeinde Altheim, sowie Errich-tung eines neuen Kanalteilstücks, bei gleichzeitiger Einräumung einer Servitut

17 B141 Rieder Straße Katasterschlussvermessung, Durchführung §§ 15 ff LiegTeilG, GZ 141-36d/11, km 42,717 – km 43,900, KG. Polling, Weirading

18 Luckner-Areal in Pirath, Honorarangebot zur a) Neuerstellung eines Aufschließungs-, Parzellierungs- und Nutzungs-konzp-

tes b) Erstellung eines Verkehrsgutachtens

19 Löschwasserversorgung in der Ortschaft Gallenberg –

a) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Liegenschaftsbesitzerin Dr.phil. Christine Katzlberger-Laimer, Gallenberg 3/2

b) Genehmigung des Ansuchens Löschwasseraktion des Landesfeuerwehr-verbandes OÖ

c) Erteilung eines Folgeauftrages zur Errichtung eines Löschwasserbehälters, Inhalt 100 m³ an die Fa. Oitner Bau- und Zimmerei, Gewerbestraße 14, 5166 Perwang

20 Straßenbeleuchtungs-Sanierungsprogramm 2014 - Auftragsvergabe zur Neuerrich-

tung und Erneuerung von Beleuchtungspunkten

21 VFI Stadtgemeinde Altheim & CoKG – Feuerwehrhaus Sanierung der Fliesenschäden in der Waschbox des Feuerwehrhauses

22 Straßenbauprogramm 2014 – Genehmigung des Bauprogrammes

23 Oö. Ferngas Netz GmbH.; Benützung öffentlicher Grundstücke der Stadtgemeinde Altheim zur Verlegung einer Ferngasleitung im Rennbahnareal; Beschlussfassung über die nachstehende Zustimmungserklärung

24 Bebauungsplan Nr. 18 „St. Laurenz Süd“ – Aufhebung; Beschlussfassung

25 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 70 und ÖEK Nr. 1, Änderung Nr. 18 (Lehen); Einleitung des Verfahrens

26 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 71 (Thurnberger Johann und Herta, Waghamer Straße 38); Einleitung des Verfahrens

27 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 72 und ÖEK Nr. 1, Änderung Nr. 19

(Burgstall); Einleitung des Verfahrens

28 Allfälliges Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass das Ersatzmitglied Erich Rechenmacher, ÖVP, noch nicht angelobt ist.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Vorsitzende spricht ihm die Gelöbnisformel vor: „Sie werden geloben: die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich ge-wissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amts-geheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Herr Erich Rechenmacher: „Ich gelobe“ Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 04.02.2014 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Stadtamt zur Einsicht auf-gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und Einwendungen bis zum Sit-zungsschluss gemacht werden können.

Beratungsverlauf zur Tagesordnung und Beschlüsse TOP 1 Bericht des Prüfungsausschusses betreffend die Prüfung am 11.3.2014 -

Kenntnisnahme

Johann Schlüsslbauer verliest den Prüfungsbericht:

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Der Vorsitzende bedankt sich für die Verlesung des Prüfungsberichtes. Es ergeben sich keine Wortemeldungen. Der Vorsitzende beantragt folgenden Beschluss:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Bericht des Prüfungsausschusses, betreffend die Prüfung am 11.3.2014, wird zur Kenntnis genommen.

Über den Antrag lässt der Vorsitzende durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. TOP 2 Stadtgemeinde Altheim - Rechnungsabschluss 2013 – Beratung und Be-

schlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet:

Der ordentliche Haushalt 2013 ist mit Einnahmen in der Höhe von € 10.383.397,15 und Ausgaben in der Höhe von € 10.383.397,15 € 0,00 ausgeglichen. Die außerordentlichen Haushalte sind mit Einnahmen in der Höhe von € 1.631.732,84 und Ausgaben in der Höhe von € 1.631.732,84 € 0,00 ausgeglichen. Der Rücklagenstand erhöht sich durch Zuführungen in der Höhe von 88.625,81 Euro und Entnahmen idHv. 24.059,01 Euro von anfänglich 1.517.963,08 auf 1.582.529,88 Euro.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Rücklagen: Zuführungen Abgang Stand RA 31.12.2013 Betriebsmittelrücklage 85.897,45 1.100,30 595.269,59 Schulbaurücklage 693,15 0,00 173.867,16 Kanalbaurücklage 69,74 0,00 78.409,27 Aufschließungsbeitrag Verkehr 114,36 0,00 128.573,00 Aufschließungsbeitrag Kanal 202,66 0,00 282.374,78 Erhaltungsbeitrag Kanal 108,74 22.958,71 0,00 Sanierungsbeitrag VS/HS(OB) 597,95 0,00 87.807,31 Sanierungsbeitrag VS/HS (VB) 941,76 0,00 236.228,77 88.625,81 24.059,01 1.582.529,88 Bei den Zuführungen handelt es sich in erster Linie um Zinserträge. Einzig bei der Betriebs-mittelrücklage wird zusätzlich der im Jahr 2013 erwirtschaftete Überschuss zugeführt. Der Rechnungsabschluss 2013 hat einen Überschuss in der Höhe von 84.116,85 Euro ausgewie-sen. Bringt man davon die getätigten Rücklagenentnahmen (€ 1.100,30 und € 22.849,97) in Abzug, verbleibt ein tatsächlicher Überschuss in der Höhe von € 60.166,58. Dieser Betrag wird als Reserve für Instandhaltungsarbeiten in der Fernwärme angespart. Aus der Betriebsmittelrücklage werden € 1.100,30 entnommen. Es handelt sich dabei um den Restbetrag aus der im Jahr 2010 durchgeführten Haussammlung. Der Betrag wird 2013 in den Ankauf des Mannschaftstransportfahrzeugs investiert. Die nicht zweckgebundene Erhaltungsbeitrag-Kanal-Rücklage wird zur Mitfinanzierung der Transferzahlungen an den Reinhalteverband Altheim aufgelöst. Unter Berücksichtigung der Sollstellung von Überschusszuführung (€ 84.116,85) und Ent-nahme des Restbetrags für die Feuerwehr (€ 1.100,30) kommt es mit 31.12.2013 zu einer Differenz zwischen gebuchtem und auf den Büchern ausgewiesenem Rücklagenstand in der Höhe von € 83.016,55. Der Darlehensstand vermindert sich 2013 durch Tilgungen in der Höhe von 245.792,18 Euro von anfänglich 1.516.451,38 auf 1.270.659,20 Euro. Schulden Stand 1.1.2013 Aufnahme Tilgung Stand 31.12.2013 Normalverzinst: Straßenbau 2009 393.750,00 0,00 78.750,00 315.000,00 und öffentl. Beleucht.2009 Straßenbau 2010 24.000,00 0,00 4.000,00 20.000,00 Gehsteigerrichtung 2010 9.180,00 0,00 3.060,00 6.120,00 Öffentliche Beleuchtung 2010 43.840,00 0,00 5.480,00 38.360,00 KiGa Bettmesserstraße 52.000,00 0,00 52.000,00 0,00 Geothermie Ausbau 860.026,42 0,00 69.886,76 790.139,66 Wohnhaus St. Laurenz 20.798,49 0,00 5.651,25 15.147,24 Kläranlagenerweiterung 28.917,30 0,00 14.525,00 14.392,30 Kanalbau BA-013 82.500,00 0,00 11.000,00 71.500,00 Niederverzinst: Wasservers.Deiser-Siedlung 1.439,17 0,00 1.439,17 0,00 1.516.451,38 0,00 245.792,18 1.270.659,20 Erfreulich ist, dass es 2013 zu keiner Neuverschuldung gekommen ist. Das Zwischenfinanzie-rungsdarlehen für die Sanierung des Kindergartens in der Bettmesserstraße konnte 2013 zur Gänze aus Anteilsbeträgen der Stadtgemeinde getilgt werden. Über die im Jahr 2014 letztma-lig zur Auszahlung gelangenden Landesfördermittel kann daher frei verfügt werden. Aufgelöst wurde auch das Darlehen für die Wasserversorgung Deiser-Siedlung.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Die Summe der Haftungen vermindert sich von anfänglich 6.727.905,84 auf rund 5,76 Mill. Euro und gliedert sich wie folgt auf: Land OÖ RHV BA 01,02 u. 05 € 861.899,81 Land OÖ WG Pechbrennersteg € 24.500,00 Div. Finanzunternehmungen RHV BA 01,02,05,07,13,21,24 € 3.241.040,19 Erste Bank und Sparkasse RWV BA 05 € 15.954,09 Konsortialdarlehen (Raiffeisenb.) RWV Grund-u.Infrastrukturdarl. € 95.630,89 Volksbank VFI&Co KG/Feuerwehrgeb. € 721.175,10 Allgemeine Sparkasse OÖ VFI&Co KG/LMS € 805.560,00 Summe 2013 € 5.765.760,08 Der Haftungsstand wurde aufgrund folgender Veränderungen aktualisiert: 1. Darlehenstilgungen durch den RHV und RWV in der Höhe von € 385.492,86 2. Darlehensaufstockung durch den RHV für Kanalbauabschnitt 31 idHv. € 8.919,90 3. Reduktion des Garantiebetrags der Stadtgemeinde Altheim für die von der VFI&CoKG auf-

genommenen Darlehen für die Zwischenfinanzierung der Landesmusikschule um € 540.240,00 (inkl. 20%iger Überdeckung) und für den Ankauf des Feuerwehrgebäudes um € 45.332,80.

Den Schulden in der Höhe von rund 1,27. und Haftungen in der Höhe von rund 5,76 Millionen (gesamt somit € 7.036.419,28) steht ein Vermögen von rund € 22,16 Millionen gegenüber. Wie in der Auflistung dargestellt, war die Stadtgemeinde 2013 verpflichtet, Leasingraten in der Höhe von € 144.147,49 zu leisten. Leasinggeber Gegenstand Verpflichtung 2013 Kommunalleasing Sanierung Zentralschule € 129.834,75 Canon Austria GmbH Kopierer Rathaus EG € 5.655,94 VB Leasingfinanzierungs GmbH Kopierer Rathaus OG € 4.461,60 F&S Leasing GmbH Kopierer Hauptschule € 1.787,52 F&S Leasing GmbH Kopierer Volksschule € 1.142,81 VB Leasingfinanzierungs GmbH Kopierer Kindergarten € 345,93 VB Leasingfinanzierungs GmbH Kopierer LMS neu € 918,94 Summe 2013 € 144.147,49 Die Gruppen der Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen und außerordentlichen Haus-haltes 2013 stellen sich wie folgt dar:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

O R D E N T L I C H E R H A U S H A L T

EINNAHMEN AUSGABEN Vertretungskörper u. allgemeine Verwaltung 99.894,26 1.051.910,00 Öffentliche Ordnung u. Sicherheit 9.039,08 239.399,82 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 475.652,57 1.379.196,59 Kunst, Kultur und Kultus 19.031,72 180.552,90 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 42.067,46 1.230.063,19 Gesundheit 59.504,60 983.352,94 Straßen und Wasserbau, Verkehr 518.637,37 728.258,04 Wirtschaftsförderung 1.104,86 55.126,79 Dienstleistungen 2.751.554,76 2.892.546,13 Finanzwirtschaft 6.406.910,47 1.642.991,45 SUMME 10.383.397,15 10.383.397,15

A U S S E R O R D E N T L I C H E R H A U S H A L T Nr. Vorhaben Einnahmen Ausgaben Soll-Fehlb./ Überschuss 53 Begleitprojekt zur LA 2012 20.000,00 20.000,00 0,00 010000 Gemeindeamt Sanierung 11.163,84 11.163,84 0,00 163000 Feuerwehr-Fahrzeugankauf 33.410,62 33.410,62 0,00 240000 Kindergarten Bettmesserstr. 52.011,31 52.011,31 0,00 320000 Musikschule und Probenlokal 502.531,46 502.531,46 0,00 363000 Ortsbildpflege/Stadtmarketing 17.300,00 17.300,00 0,00 612200 Gehsteigerrichtung 185.792,53 185.792,53 0,00 612410 Straßenbau 2010 – 2015 253.981,34 253.981,34 0,00 813000 Erw. Altstoffsammelzentrum 12.772,17 12.772,17 0,00 816000 Öffentliche Beleuchtung 45.818,53 45.818,53 0,00 817000 Kirchenumfeldgestaltung und. 284.102,74 284.102,74 0,00 Stadtplatzneugestaltung 821100 Kommunalfahrzeugankauf 67.358,50 67.358,50 0,00 850000 Wasserversorgung 58.391,80 58.391,80 0,00 853040 Umbau Rot-Kreuz Ortsstelle 67.098,00 67.098,00 0,00 Altheim 944000 Zuschüsse nach dem 20.000,00 20.000,00 0,00 Katastrophenfondgesetz 0,00 SUMME 1.631.732,84 1.631.732,84 0,00

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Gemeinderat Schlüsslbauer sagt, dass der Rechnungsabschluss positiv aussieht, man muss aber dazu sagen, dass sich die Ertragsanteile natürlich um gute 100.000,00 € erhöht haben und die Kommunalsteuereinnahmen gestiegen sind. Zudem ist zum Schuldenstand zu erwäh-nen, dass die ausbleibende aushaftende Leasinghaftung, wie bereits erwähnt, mit 1,5 Mio. € an-und-für-sich zu den Schulden zu rechnen wäre – auch wenn es buchhalterisch nicht nötig und möglich ist – er muss aber erwähnen, dass das an sich eine Schuldenverpflichtung ist. Zudem fragt Gemeinderat Schlüsslbauer, ob beim Kirchenumfeld die 100.000,00 € das „Ende der Fahnenstange“ ist, oder ob noch mit mehr Kosten zu rechnen sei. Der Vorsitzende hofft, dass die 100.000,00 € das „Ende der Fahnenstange“ sind, er kann es aber aus heutiger Sicht nicht 100%ig sagen. Die Damen und Herren des Stadtrates wissen aus einer ehemaligen Stadtratssitzung, dass man es nicht genau sagen kann, da die Kosten-schätzung ursprünglich leider zu gering angesetzt war. Er hofft aber, dass man bei den nächs-ten Bauabschnitten mit den Kostenschätzungen das Auslangen findet. Dazu wird es auch noch eine zusätzliche Bauausschuss- und eine zusätzliche Gemeinderatssitzung geben. Gemeinderat Schlüsslbauer sagt weiters, dass man bereits im ersten Abschnitt vor diesem Problem stand und es dann im zweiten Abschnitt wieder hatte. Um dies im dritten Abschnitt zu vermeiden, müsse man eigentlich sagen, man entzieht den Auftrag. Aber hier bewahrheitet sich wieder, was man heute eigentlich nur mehr wiederholen kann - bei den anderen Projekten waren Profis am Werk. Er möchte Herrn Ing. Bodingbauer zwar nicht seine Professionalität absprechen, doch dieser sei einfach schon zu lange weg. An Pensionisten Aufträge in dieser Größenordnung zu vergeben sei einfach nicht richtig. Der Vorsitzende sagt, er sei nicht Ing. Bodingbauers Schutzmantel, da er selbst mit den Schwierigkeiten nicht glücklich ist. Man muss aber auch sagen, dass sich Ing. Bodingbauer sehr, sehr lange mit dem Projekt Kirchenumfeld beschäftigt und auch schon andere Projekte geleitet hat. Daraufhin wurde ihm vom Gemeinderat die Kompetenz der Planung zugetraut. Es ist anders gelaufen als erhofft und erwartet. Gemeinderat Spindler bezieht sich gleich auf die Tagesordnungspunkte 2 und 3 und sagt, dass der Rechnungsabschluss positiv sei. Wenn man ihn jetzt beschließt, sanktioniere man aber auch die Überschreitungen beim Kirchenumfeld. Daher bittet er um eine zusätzliche Bau-ausschusssitzung und darum, dort endgültig festzulegen, welche Kosten noch entstehen. Für die Unterlagen selbst bedankt er sich bei der Leiterin der Finanzabteilung, da sie die Unterla-gen zusammenstellt und für Fragen immer ein offenes Ohr hat. Auch der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Ammerer. Es ergeben sich keine weiteren Wortemeldungen. Der Vorsitzende beantragt folgenden Beschluss:

Der Rechnungsabschluss für das Kalenderjahr 2013 wird genehmigt. Über den Antrag lässt der Vorsitzende durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

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TOP 3 VFI Stadtgemeinde Altheim & CoKG – Rechnungsabschluss 2013 – Bera-tung und Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Der RECHNUNGSABSCHLUSS 2013 der VFI &CoKG weist ordentliche Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von

€ 144.126,84 aus. Das operative Jahresergebnis weist einen ausgeglichenen Abschluss aus. Dies ist einer Aus-gleichsbuchung an den außerordentlichen Haushalt geschuldet. Die Differenz zwischen Einnahmen (€ 88.082,61) und Ausgaben (€ 66.774,60) weist 2013 ei-nen Überschuss in der Höhe von € 21.308,01 aus. Unter Einbeziehung der Abschreibung für Feuerwehrgebäude und Landesmusikschule in der Höhe von insgesamt € 77.352,24 beträgt der von der Stadtgemeinde im Jahr 2013 auszuglei-chende Verlust € 56.044,23. Der außerordentliche Haushalt umfasst 3 Projekte und ist unter Berücksichtigung des Kapital-kontos 9140 mit Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von

€ 969.562,89 ausgeglichen. 1. Beim Vorhaben „Ankauf Feuerwehrgebäude“ entstehen Ausgaben in der Höhe von €

45.332,80 durch die jährliche Darlehenstilgung im Ansatz 9140. Durch die Quotenausschüt-tung (2,2%) aus der Insolvenz der Fa. Proserv werden € 8.574,34 im Ansatz 9140 rücker-stattet.

2. Beim Projekt „Umbau und Neubau der Landesmusikschule“ wird aus den angewiesenen Landesfördermitteln eine weitere Tilgung des Zwischenfinanzierungsdarlehens in der Höhe von 450.200,00 Euro geleistet. Die noch verbleibende Schuld in der Höhe von € 58.800,00 wird im März 2014 getilgt. Ab 2015 sind jährlich regelmäßige Tilgungen für das noch beste-hende Darlehen (€ 735.000,00) zu leisten.

Der von der Stadtgemeinde zugeführte Anteilsbetrag in der Höhe von € 52.319,00 wird der Betriebsmittelrücklage zugeführt.

3. Beim Vorhaben „Gestaltung Kirchenumfeld“ sind 2013 für die Fertigstellung der Ausseg-nungshalle und für die Errichtung der Grünabfallentsorgung Kosten in der Höhe von € 365.654,40 entstanden. Finanziert wird das Vorhaben vorrangig durch Zuführung von Baukostenzuschüssen der Stadtgemeinde (€ 226.200) und die Auflösung des Betriebsmittelrücklage (€ 104.844,60). Weiters wird ein Landesbeitrag in der Höhe von € 25.000,00 angewiesen und können Stif-tungsgelder in der Höhe von € 9.552,75 vereinnahmt werden.

Der Schuldenstand der VFI&CoKG beträgt mit 31.12.2013 insgesamt

€ 1.514.975,10. Darin enthalten ist ein Kredit bei der Volksbank Altheim-Braunau in der Höhe von € 721.175,10 für den Ankauf des Feuerwehr-gebäudes sowie 2 Darlehen bei der Sparkasse Altheim in der Höhe von € 58.800,00 für die Zwischenfinanzierung LMS und €735.000,00 als echtes Darlehen für die Sanierung der LMS.

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Durch die Auflösung der Betriebsmittelrücklage und der 2013 durchgeführten Abschreibung in der Höhe von € 25.344,88 für das Feuerwehrgebäude und € 52.007,36 für das Musikschulge-bäude vermindert sich der Vermögensstand mit 31.12.2013 von € 3.505.521,96 auf € 3.375.848,16.

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Gemeinderat Spindler sagt, dass ein Verein kein Vermögen hat. Der Vorsitzende antwortet, dass er mit Herrn Tischlinger von der BH gesprochen habe. Dieser hat für die Zukunft empfohlen, den Rechnungsabschluss des VFI künftig im Prüfungsaus-schuss zu prüfen. Gemeinderat Schlüsslbauer fragt sich, warum man dann bei der VFI & Co KG eine Firmen-struktur mit 2 Rechnungsprüfern habe. Seines Erachtens habe man die Rechnungsprüfer, um die Gebarung zu überprüfen. Der Vorsitzende sagt, dass dies unterschiedlich gelöst werden kann. Man könne sich hier ei-nigen wie man wolle. Daraufhin erklärt Gemeinderat Spindler die Struktur des VFI und sagt, er folge der Empfehlung des Herrn Tischlinger nicht, da er es nicht als alleinige Aufgabe des Prüfungsausschusses ansehe, den Rechnungsabschluss des VFI zu prüfen, denn dies würde die Firmenstruktur des VFI unnötig machen. Der Vorsitzende weißt wieder darauf hin, dass man sich die künftige Vorgehensweise unterei-nander ausmachen könne. Gemeinderat Schlüsslbauer fragt, wie oft der Aufsichtsrat getagt hat. Der Vorsitzende antwortet, dass dies für normal einmal jährlich der Fall sei und der Aufsichtsrat analog den Stadtratsmitgliedern sei. Den Mandatswechsel von Stadtrat Billiger auf Stadtrat Huber müsse man dabei natürlich noch anpassen. Es ergeben sich keine weiteren Wortemeldungen. Der Vorsitzende beantragt folgenden Beschluss:

Der Rechnungsabschluss 2013 des VFI Stadtgemeinde Altheim & Co KG wird zur Kenntnis genommen.

Über den Antrag lässt der Vorsitzende durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

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TOP 4 Voranschlag 2014; Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau

am Inn

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Von der BH Braunau langte folgender Prüfungsbericht ein:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Es ergeben sich keine Wortemeldungen. Der Vorsitzende beantragt folgenden Beschluss:

Der Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn zum Voranschlag 2014 wird zur Kenntnis genommen.

Über den Antrag lässt der Vorsitzende durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

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TOP 5 Ehrungen verdienter Personen

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Verdiente Funktionäre der Stadtmusikkapelle sollen im Rahmen des Frühjahrskonzertes 2014 geehrt werden. Folgende Vorschläge dazu wurden eingereicht:

Friedrich Mayringer – Kultur-Medaille in Silber

Josef Weiermann – Kultur-Medaille in Silber

Der Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten beschäftigte sich in seiner Sitzung am 10.Februar 2014, TOP 2, mit dieser Angelegenheit. Die zwei Vorschläge für Ehrungen wurden von allen Ausschussmitgliedern für gut befunden. Weitere Ehrungen aus Sportvereinen wurden vorgeschlagen, welche jedoch erst bei den nächsten Sitzungen besprochen werden. Einstimmig wurde beschlossen, folgenden Antrag an den Gemeinderat der Stadtgemeinde Altheim zu stellen: Der Gemeinderat möge beschließen:

Gemäß den Richtlinien der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Alt-heim vom 19.03.2013, erhalten Herr Mayringer Friedrich und Herr Ing. Josef Weiermann für ihre kulturellen Leistungen und langjährige Funktionärsarbeit für die Stadtmusikka-pelle Altheim, die Medaille für kulturelle Verdienste um die Stadtgemeinde Altheim in Silber. Die Überreichung soll am 29.März 2014, anlässlich des Frühjahrskonzertes 2014 in der Rudolf-Wimmer-Halle, erfolgen.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben. TOP 6 Ferienprogramm 2014

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Mit Hilfe der Altheimer Vereine und Institutionen, wird seit 1998 ein erfolgreiches Ferienpro-gramm organisiert. Anfänglich wurde das Ferienprogramm mit dem Erlös des Sparkassenver-kaufes finanziert. Mittlerweile muss die Gemeinde diese Kosten selbst tragen. Die anfängliche finanzielle Abgeltung für Vereine, die eine Veranstaltung gestalten, wurde ab dem Jahr 2012 gekürzt. Vereine, die einen Beitrag zum Altheimer Ferienprogramm 2012 ge-stalteten erhielten seither für eine Veranstaltung bis 20 teilnehmende Kinder 120,-- Euro und bei über 20 teilnehmenden Kindern 250,-- Euro. Dadurch reduzierten sich die Kosten auf ca. 6.000,-- Euro (in den Vorjahren 10.000,-- Euro).

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Im Jahr 2013 erhielt die Stadtgemeinde Altheim vom Land OÖ dafür eine Subvention in Höhe von 700,00 Euro und 320,00 Euro von den Altheimer Banken.

Soll die Stadtgemeinde Altheim im Jahr 2014 ein Ferienprogramm in der bisherigen Art orga-nisieren? Sollen die finanziellen Unterstützungen gleich bleiben?

Der Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten beschäftigte sich in seiner Sitzung am 10.Feruar, TOP 1, mit dieser Angelegenheit. Allgemein wurde die Auffassung vertreten, dass das Ferienprogramm zu einer nicht mehr weg-zudenkenden Einrichtung in Altheim geworden ist. Es dient zudem nicht nur dem Freizeitspaß der Kinder, sondern bietet den Jugendlichen auch Anreize, sich in den Vereinen zu betätigen, sich sozial zu engagieren und so das örtliche Gemeinschaftsleben zu stärken. So gesehen bekommt das Programm auch eine wertvolle gesellschaftliche Bedeutung für die Altheimer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Es soll daher auch im Jahr 2014 das Ferienprogramm in gewohnter Weise abgewickelt werden. Der Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten beschloss ein-stimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat zu stellen: Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Stadtgemeinde Altheim organisiert das Kinderferienprogramm 2014 wie bis-her, mit Hilfe der Altheimer Vereine und Institutionen. Die teilnehmenden Vereine und Institutionen erhalten pro Veranstaltung, wenn diese im Rahmen des Kinder-ferienprogrammes durchgeführt wurde, eine Subvention. Die Höhe dieser finan-ziellen Abgeltung ist 250,- Euro für Veranstaltungen über 20 Teilnehmer und 120,-Euro bis 20 Teilnehmer. Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, ist nach durchgeführter Veranstaltung ein Ansuchen mit der Meldung der Teilnehmerzahl an die Gemeinde zu richten.

Er ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben. TOP 7 Geothermisches Wärmeversorgungsunternehmen – Umbauarbeiten zur

Betriebsoptimierung – Beauftragung der Energie AG Oberösterreich

Wärme GmbH

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Die seit der Durchführung einer netzhydraulischen Berechnung mit den erforderlichen Erneu-erungsmaßnahmen im Bereich der Geothermischen Fernwärme befasste Energie AG hat in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Landwirtschaft am 6.3.2014 ein entsprechendes Maßnahmenpaket präsentiert. In diesem ist vorgesehen, die Umbauten und Erneuerungen schrittweise nach Dringlichkeit, in abgrenzbaren Baumodulen, durchzuführen. Die im Rahmen der Sitzung in einer Power-Point-Präsentation vorgestellten Maßnahmen ha-ben Eingang in ein Angebot über die dafür erforderlichen Ingenieurleistungen der Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH gefunden und lautet dieses wie folgt:

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Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Landwirtschaft stellte dazu einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH wird auf Grund ihres Angebots vom 5.3.2014, zum Preis von € 35.000,00 exkl. MwSt., (ohne Regiearbeiten) mit den In-genieurleistungen für die Ausarbeitung der Umbauarbeiten zur Betriebsoptimierung der Fernwärme Altheim beauftragt. Abzurechnen ist nach tatsächlich erbrachten Leis-tungen.

Gemeinderat Robert Kobencic berichtet von der letzten Ausschusssitzung: Dort wurden die Ausführungen von Dr. Füreder gehört. Zusammenfassend ist zu sagen, dass – mit sehr großen aber nicht horrenden Summen - eine Optimierung der Geothermie machbar ist. Das Haupt-thema ist die Erhöhung der Vorlauftemperaturen. Derzeit hat man zu Spitzenzeiten - bei Vor-lauftemperaturen von 85 Grad - 9,5 bis 12,5 Bar Druck in den Leitungen. Es wurde erklärt, dass man die Temperatur auf bis zu 95 Grad erhöhen und dadurch den Druck auf 7,5 Bar (bei gleicher Leistung) senken könne. Das hat den Vorteil, dass man dadurch keine zusätzliche Energie für die Druckerhöhungspumpen benötigt und es schonender für das Leitungsnetz ist. Der größte Vorteil ist aber eine Leistungserhöhung, wodurch zusätzliche Einnahmen gewon-nen werden können. Um die 95 Grad erreichen zu können, müssen optimierte Wärmetauscher – welche gleich zu-sätzliche Anschlüsse ermöglichen sollen – in den Sommermonaten eingesetzt werden. Zudem könnte man der Firma Wiesner-Hager in den Sommermonaten Wärme zur Verfügung stellen – im Gegenzug würde die Firma Wiesner-Hager die Notversorgung für die Geothermie übernehmen. Es ist aber noch nicht sicher, ob diese Zusammenarbeit funktioniert. Sollte es noch etwas länger dauern, müsse man eine mobile Versorgung überlegen, wobei die Energie AG die Beratung zur Errichtung übernehmen könnte – dies wäre aber nur ein teurer Notschritt. Besser ist es sicher, mit der Firma Wiesner-Hager zu kooperieren oder eine mobile Notversor-gung zu schaffen. Der Vorsitzende ersucht die Projektierungsarbeiten zur Heizzentrale in Auftrag zu geben, da diese bis August abgeschlossen sein sollte. Alle anderen Möglichkeiten kann man ja noch besprechen. Der Vorsitzende würde eine Zusammenarbeit mit der Firma Wiesner-Hager sehr begrüßen. Man solle aber auch – wie seitens der FPÖ vorgeschlagen - die Herrn Uhlig und Maurer abfragen, um eine zweite Meinung zu hören. Gemeinderat Mag. Wimmer freut sich, dass der Ausschuss umbenannt wurde und ihn hat auch die Sitzung gefreut. Er möchte aber auch noch anführen, dass Herr Füreder es fahrlässig nannte, dass man keine Notversorgung hat und er auch meinte, er wolle im Falle eines Ausfalls nicht Bürgermeister sein. Aus diesem Grund hält es Gemeinderat Wimmer für wichtig, noch heuer eine Lösung für die Notversorgung zu finden. Weiters sieht er das technische Zukunftsszenario der Energie AG als gut aufgestellt. Man sollte dann aber auch kaufmännisch schauen, dass man die zusätzliche Leistung auch bewirbt, um sie verkaufen zu können. Gemeinderat Spindler fragt, wer für die Richtigkeit der Berechnungen der Energie AG garan-tiert und es die Anlage nicht zerreißt. Es gab Experten, die die derzeitige Anlage – welche seit 20 Jahren problemlos läuft - geplant haben und mit diesen hat niemand gesprochen. Es gibt derzeit nur eine Meinung – auch zu den Wärmetauschern. Er möchte daher nochmals einen runden Tisch, bei dem mit allen gesprochen wird, denn es gibt so viele Leute, die das nötige Wissen haben – wie zum Beispiel Herr Pernecker – und noch nicht gefragt wurden.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Vorsitzende antwortet, dass es die Firma – welche die Anlage damals geplant hat – nicht-mehr gibt und er es der Energie AG zutraut, bei der Geothermie fachlich kompetent zu sein. Und ein gewisses Vertrauen muss man immer haben, denn ohne Vertrauen hätte man sie nicht befragt. Er hat aber kein Problem damit, sich noch eine zweite Meinung einzuholen. Man solle aber auch nicht zwischen 2 Firmen pendeln. Die Energie AG hat den Vorteil, dass sie in der Nähe ist und das Wissen und Können, das man hier benötigt, wurde immer zugekauft. Herr Ruhland half damals erst später und arbeitete mit Herrn Uhlig und Maurer. Er ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben. TOP 8 Öffentliches WLAN am Stadtplatz Altheim

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Beim Stadtamt Altheim wurden zwei Angebote für die Errichtung eines öffentlichen WLAN Net-zes am Stadtplatz Altheim eingereicht. Das Angebot der Firma PNS Data GmbH (vom 21.10.2013) sieht für den Stadtplatz 7 WLAN Accesspoints vor. 6 davon wären an den Fassaden der Stadtplatzhäuser zu montieren, 1 da-von dient für die Anbindung eines Rundstabes am alten Rathaus. Im Angebotspreis nicht ent-halten sind eventuell benötigte Montagewinkel für Antennen, Verlegung und Installation der Strom- und Netzwerkleitungen. Auf der Landing Page findet sich ein Link zu www.pr-link.at und www.pns-data.at. Das Angebot der Firma PNS Data GmbH beläuft sich auf € 4.454,00 exkl. MwSt., die Kosten für den monatlichen Betrieb belaufen sich auf € 30,00, exkl. MwSt. Das Angebot der Firma Kabel Braunau GmbH (vom 27.02.2014) sieht für den Stadtplatz eine Installation von 3 Richtantennen am alten Rathaus vor. Mit diesen Richtantennen kann der gesamte Stadtplatz ohne weitere Installation von Accesspoints mit WLAN versorgt werden. Das Angebot der Firma Kabel Braunau GmbH beläuft sich auf € 1.920,00 exkl. MWst., die monatlichen Servicekosten betragen € 126,00 exkl. MWst. Die monatlichen Servicekosten sind lt. Telefonat mit GF Mario Treiblmair noch verhandelbar. Mario Treiblmair von Kabel Braunau bietet in einem mit dem Bürgermeister geführten Ge-spräch zudem an, dass zu den im Angebot genannten monatlichen Konditionen ein WLAN für den Stadtplatz sowie zusätzlich für das Freibad Altheim, die Rudolf Wimmer Halle und den Sportplatz erstellt wird. Zusatzkosten von rund € 500,00 für div. Kabel und Antennenmaterial bei der Rudolf Wimmer Halle werden noch anfallen. Die monatlichen Kosten bleiben aber gleich. Jugendliche und Gäste werden den größten Nutzen eines gratis WLAN in Altheim haben. Die Anzahl der Nutzer von Tablets und Smartphones ist nicht zu unterschätzen. Eine moderne Stadt bietet heutzutage das Service eines frei verfügbaren WLAN Netzes an. Auf der Startseite des WLAN soll es einen Hinweis auf die Altheim App geben. Im Ausschuss Tourismus, Wirtschaft, Landwirtschaft und Geothermie war man der Meinung, dass das Angebot der Kabel Braunau GmbH dem von PNS Data GmbH vorzuziehen ist, da keine Router an den Stadtplatz Fassaden angebracht werden müssen (keine extra Stromka-belverlegung, keine Vereinbarungen mit Hauseigentümern notwendig,…). Die Kabel Braunau verfügt außerdem über die nötige Infrastruktur am Stadtplatz und im Bereich Rudolf Wimmer Halle.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Die Kabel Braunau GmbH muss jedoch für eine ausreichende Bandbreite des WLAN garan-tieren. Da viele Gäste und Touristen das gratis WLAN mitnutzen werden, ist anzustreben, dass der Tourismusverbandes s´Innviertel (Ortsgruppe Altheim) die Hälfte der monatlichen Kosten trägt. Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft, Landwirtschaft und Geothermie stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Kabel Braunau GmbH wird mit der Herstellung eines WLAN Netzes für den Stadt-platz lt. Kostenvoranschlag vom 27.02.2014 zum Preis von € 1.920,00 excl. MwSt. (einmalige Kosten) und € 126,00 excl. MwSt. (monatliche Kosten) beauftragt. Für die Erweiterung des WLAN Netzes in die Rudolf Wimmer Halle, das Freibad und den Sportplatz werden noch rund € 500,00 excl. MwSt. anfallen. Es ist mit Nachdruck anzustreben, dass der Tourismusverband s´Innviertel (Ortsgruppe Altheim) die Hälfte der monatlich anfallenden Kosten übernimmt.

Der Vorsitzende berichtet, dass ihm Herr Geisberger heute noch telefonisch zugesichert habe, dass der Tourismusverband S’Innviertel von den Investitionskosten € 1.000,00 übernehmen würde. An den laufenden Kosten wollen sie sich nicht beteiligen. Stadtrat Huber fragt, wie lange die Vertragslaufzeit wäre. Der Vorsitzende antwortet, dass er diese nicht abgefragt habe. Für ihn wäre das, so wie bei vielen Verträgen, dass man mal von 3 Jahren ausgeht und dann weiter sieht. Fraktionsobmann Spindler sieht dies als touristische Aktion, die man, wie das Stadtmarketing, immer bewerben muss. Er wäre dafür, die Nutzung nach einem Jahr auszuwerten und dann zu schauen, ob es einen Sinn hat oder nicht. Der Vorsitzende sagt, dass er kein großer Techniker sei, eine Abfrage der Daten aber möglich sein wird. Dabei sieht er einen Zeitraum von 3 Jahren als angemessen. Gemeinderat Mag. Wimmer sieht das ganze beim Schwimmbad und Stadtplatz als sinnvoll, aber das WLAN wird sich nicht begrenzen lassen können, so dass es wohl auch in den Schu-len genutzt wird. Daher kommt ihm der Betrag niedrig vor – für die Tatsache, dass sich viele Jugendliche einloggen können. Daher will er wissen, ob das Datenvolumen für die Nutzung ausreichen wird. Mag. Fuhrmann sagt, dass 5G Breitband angeboten sind. Gemeinderat Schlüsslbauer ist der Meinung, dass die Kosten nicht das große Thema wären, da sie eher gering gehalten sind, man soll sich die Sinnhaftigkeit ansehen. Der Vorsitzende sagt, dass man es schaffen kann, das WLAN bis zu den Sommermonaten (= Hauptsaison) zu errichten. Wenn man schaut wieviel heute mit Tablets und dergleichen han-tiert wird, wäre das eine Sache, mit der man zum einen Touristen und Wirtschaft und zum anderen auch viele Freizeitsuchende unterstützen kann. Gemeinderat Spindler weist darauf hin, dass die Leute beim Einloggen ins WLAN einen Hin-weis auf die Altheim App – welche ja auch eine touristische Information von Altheim ist – er-halten sollten.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Vorsitzende stimmt ihm zu. Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen.

Aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen stellt der Vorsitzende folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Kabel Braunau GmbH wird mit der Herstellung eines WLAN Netzes für den Stadt-platz lt. Kostenvoranschlag vom 27.02.2014 zum Preis von € 1.920,00 excl. MwSt. (einmalige Kosten) und € 126,00 excl. MwSt. (monatliche Kosten) für einen Zeitraum von 3 Jahren beauftragt, wobei jedes Jahr die Daten ausgewertet werden sollen. Auf der „landing-page“ ist ein Hinweis auf die Altheim App zu installieren. Die noch zu-sätzlich anfallenden Kosten für die Erweiterung des WLAN Netzes in der Rudolf Wim-mer Halle, dem Freibad und dem Sportplatz von rund € 500,00 excl. MwSt. werden genehmigt. Der Tourismusverband s´Innviertel (Ortsgruppe Altheim) beteiligt sich an den Investitionskosten mit einem Beitrag von € 1.000,00.

Über den Antrag lässt der Vorsitzende durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben. TOP 9 Erlassung einer Verordnung zur Übertragung verfahrensrechtlicher Ent-

scheidungen bei Erhebung einer Bescheidbeschwerde gem Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG vom Gemeinderat an den Bürgermeister

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet:

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Oö Landesrechtsordnung an die Verwaltungsgerichtsbar-keits-Novelle 2012 wurde auch die Oö Gemeindeordnung geändert. Insbesondere sieht der neu eingeführte § 43 Abs 4 Oö GemO die Möglichkeit vor, einige, standardmäßig dem Ge-meinderat als Behörde zweiter Instanz zukommende, Kompetenzen an den Bürgermeister zu übertragen. Dies betrifft die Entscheidung über Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die Entscheidung, ob gemäß § 14 Abs 2 Ver-waltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) von der Erlassung einer Beschwerdevorent-scheidung abgesehen sowie die Entscheidung, ob ein Widerspruch gem § 28 Abs 3 VwGVG erhoben wird (wenn ein Widerspruch erhoben wird, darf das Verwaltungsgericht nicht mehr in der Sache entscheiden). Um künftige Rechtsmittelfahren zu beschleunigen, soll von dieser Möglichkeit Gebrauch ge-macht und eine entsprechende Verordnung beschlossen werden. Der Stadtrat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 10.03.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Verordnung

des Gemeinderats der Stadtgemeinde Altheim vom 27.03.2014, mit der einzelne in die Zu-ständigkeit des Gemeinderats fallende verfahrensrechtliche Angelegenheiten im Zuge einer Bescheidbeschwerdeerhebung auf den Bürgermeister übertragen werden. Aufgrund des § 43 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, idF LGBl. Nr. 90/2013, wird verordnet:

§ 1

Die nachfolgenden in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden Angelegenheiten wer-den zur Gänze in die Zuständigkeit des Bürgermeisters übertragen:

1. die Entscheidung über Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im verwal-tungsgerichtlichen Verfahren,

2. die Entscheidung, ob gem. § 14 Abs. 2 VwGVG von der Erlassung einer Beschwerdevor-entscheidung abgesehen wird,

3. die Entscheidung, ob ein Widerspruch gem. § 28 Abs. 3 VwGVG erhoben wird.

§ 2

Der Bürgermeister hat dem Gemeinderat über diese Entscheidungen in der nächsten Sitzung zu berichten.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Der Bürgermeister:

Auf Ersuchen des Vorsitzenden erklärt Mag. Fuhrmann, dass es hier um das Rechtsmittel-verfahren vor dem neuen Landesverwaltungsgerichtshof geht, der ab 01.01.2014 in Oberös-terreich errichtet wurde. Dabei geht es um die Punkte, welche unter § 1 aufgeführt sind. Zum 1.Fall: Beschwerden beim Landesveraltungsgericht haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung, allerdings gibt es jetzt zB auch ab 1.1.2014 in der Oö BauO eine Bestimmung, die die aufschiebende Wirkung bei Bescheiden, mit denen eine Berechtigung eingeräumt wurde, ausschließt. Deswegen ist es teilweise wichtig, dass der Bürgermeister hier relativ schnell ent-scheiden kann, denn den Parteien soll uU die Möglichkeit eingeräumt werden, trotzdem die aufschiebende Wirkung zu haben, denn es gibt Gemeinden in denen nicht so oft Gemeinde-ratssitzungen abgehalten werden. Ob das jetzt in Altheim der Fall wäre, kann man nicht so genau sagen, aber es schadet auf jeden Fall nicht, wenn der Bürgermeister in so einer Situa-tion schnell reagieren kann. Im 2.Fall geht es um die Beschwerdevorentscheidung. Grundsätzlich ist es so, dass der Ge-meinderat die Möglichkeit hat, dass, wenn beim Landesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht wird, er den Bescheid binnen 2 Monaten nochmal in alle Richtungen abändern kann. Will die Gemeinde von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen, dann würde der Bür-germeister die Möglichkeit bekommen, auf diese Beschwerdevorentscheidung zu verzichten. Im 3. Fall geht es um ein Widerspruchsrecht beim Landesverwaltungsgericht. Es ist so, dass das Landesverwaltungsgericht prinzipiell in der Sache selbst entscheidet, dh er hebt den Be-schluss des Gemeinderats zur Gänze auf und entscheidet dann selbst nochmal von vorne. Da kann die Gemeinde dann vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen, und sagen, dass das Verwaltungsgericht nicht in der Sache selbst entscheidet. Das kann zum Beispiel der Fall sein,

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

wenn die Gemeinde schon ein aufwändiges Ermittlungsverfahren geführt hat und wirklich nur mehr Kleinigkeiten zu ermitteln sind. Da würde der Widerspruch Sinn machen und dem Lan-desverwaltungsgericht würde dann die Möglichkeit geboten werden, dass er die Gemeinde nochmal selbst entscheiden lässt. Sie ist dabei an die rechtliche Beurteilung des Verwaltungs-gerichtes gebunden. Um diese 3 Punkte geht es im Wesentlichen und es soll einfach eine Vereinfachung und Ver-kürzung des Verfahrens ermöglicht werden. Er ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

TOP 10 Zivilschutz-SMS – Abschluss eines Vertrages mit dem OÖ. Zivilschutzverband

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Mit dem Zivilschutz-SMS kann der Bürgermeister bei Katastrophenfällen, Notsituationen oder besonderen Ereignissen an alle registrierten Gemeindebürger rasch und zielgerichtet Informa-tionen per SMS versenden. Mit seiner Handynummer kann sich jeder Bürger auf der Webseite www.zivilschutz-ooe.at re-gistrieren lassen. Betreiber ist der OÖ. Zivilschutzverband, Absender der Bürgermeister als behördlicher Einsatzleiter auf Gemeindeebene. Das System ist modular aufgebaut, Personen können von der Gemeinde in frei wählbare Grup-pen nach Regionen zugeteilt werden. Dies ermöglicht eine Benachrichtigung der gesamten Bevölkerung, einzelner Ortschaften, der Bewohner eines bestimmten Straßenzuges oder be-stimmter Personengruppen. Die Aktivierungskosten für die Gemeinde belaufen sich auf € 47,00 zzgl. USt. Es fallen keine weiteren Kosten an, außer für tatsächlich versendete SMS. Ein SMS kostet € 0,09 zzgl. USt. Der Stadtrat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 10.03.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Für die Nutzung des Zivilschutz-SMS ist mit dem OÖ. Zivilschutzverband folgender Vertrag abzuschließen:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Gemeinderat Rechenmacher möchte wissen, ob sich die € 47,00 auf jeden Bürger, der mit-macht, beziehen, oder eine einmalige Zahlung ist. Der Vorsitzende antwortet, dass es sich dabei um eine einmalige Zahlung der Aktivierungsge-bühr handelt, welche die Gemeinde zu tragen hat. Dem Bürger kostet die Teilnahme nichts. Es fallen lediglich beim tatsächlichen Versand einer SMS Kosten von € 0,09 an. Mag. Wimmer sagt, dass er das sehr gut findet, und es davon lebt, dass sich viele eintragen. Daher soll man es groß bewerben. Der Vorsitzende antwortet, dass man es in den Stadtnachrichten bewerben wird. Mag. Wimmer bezweifelt, dass dies ausreicht und fragt, ob es möglich ist, bei der vierteljährli-chen Rechnung einen Hinweis beizulegen, da sich diese mehr Leute ansehen als die Stadt-nachrichten. Der Vorsitzende antwortet, dass er nicht weiß, ob dies möglich ist, er wird aber schauen, wie es sich am besten an die Bürger herantragen lässt. Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag statt zu geben.

TOP 11 Dienstpostenplan - Änderung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet:

In der Sitzung des Stadtrates am 10.3.2014 wurde folgender Antrag an den Gemeinderat ge-stellt: Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Dienstpostenplan wird im Bereich Bauhof dahingehend geändert, dass eine Stelle GD 21.3 in eine Stelle GD 19.1 ad personam umgewandelt wird.

Im Zuge der Voranschlagsprüfung 2014 der BH Braunau vom 11.3.2014 wird festgestellt, dass der noch aufscheinende Dienstposten für das Gemeindeabgabenkontrollorgan aufge-lassen werden soll. Es wird daher vom Bürgermeister folgende weitere Änderung des Dienstpostenplanes vorge-schlagen: Der Gemeinderat möge beschließen:

Im Dienstpostenplan ist der Posten GD 13.2/B II-VI N2 „Abgabenprüfung“ zu strei-chen.

Der DIENSTPOSTENPLAN weist daher gem. GR.-Beschluss vom 27.3.2014, TOP 11 fol-genden Stand auf:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Dienstpostenplan der Stadtgemeinde Altheim

PE Dienstposten Verwendung

Beamter, VB, Sonst.

Beschäfti-gungsaus-

maß neu alt

1 GD 9.1 B II-VII Amtsleitung Beamter 100 %

1 GD 13.2 B II-VI/neu Leitung Finanzabteilung Beamter 100 %

1 GD 13.2 B II-VI N2 Leitung Bauabteilung Beamter 100 %

1 GD 14.4 B II-VI Bautechniker/in Unbesetzt 100 %

1 GD 17.5 C I-V Finanzabteilung Beamter 75 %

1 GD 17.5 C I-V Ortspolizei, Soziales u.a. Beamter 100 %

1 GD 17.5 C I-V Amtsleitung und Bürgermeis-ter, Standesamt

Beamter 100 %

1 GD 18.5 C I-IV Bauabteilung Beamter 87,5 %

1 GD 17.5 c Amtsleitung und Bürgermeis-ter

VB 50 %

2 GD 17.5 neu neu

Standesamt, Finanzabteilung VB VB

100 % 100 %

1 GD 14.5 neu Geothermie, techn. Leitung Unbesetzt 100 %

1 GD 18.5 c Finanzabteilung VB 100 %

1 GD 18.5 c Bauabteilung VB 75 %

1 GD 18.5 neu Meldeamt VB 75 %

1 GD 19.1 p1ad pers Geothermie – Facharbeiter/in VB 100 %

1 GD 19.1 Neu Geothermie – Facharbeiter/in VB 100 %

1 GD 19.1 p2 Schulen und Sporthalle VB 100 %

1 GD 19.1 p1ad pers Bauhof-Facharbeiter/in VB 100 %

1 GD 19.1 p2 Bauhof-Facharbeiter/in VB 100 %

1 GD 19.1 p3 Bauhof-Facharbeiter/in VB 100 %

1 GD 19.1 neu Bauhof-Facharbeiter/in VB 100 %

1 GD 19.1 ad personam

neu

Bauhof-Facharbeiter/in

VB

100 %

1 GD 19.1 neu Badewart/in VB 100 %

1 GD 19.1 neu Badewart/in VB 100 %

1 GD 21.3 p3 Bauhof-Kraftfahrer/in VB 100 %

2 GD 21.3 neu Bauhof-Kraftfahrer/in VB VB VB

100 % 100 % 100 %

1 GD 21.1 p3ad pers Schulen und Sporthalle VB 100 %

1 GD 21.8 neu Schülerausspeisung VB 60 %

1 GD 21 EB

neu Grünanlagenpflege/nicht stän-dig

VB 67,5 %

1 GD 22.4 d Schulassistenz VB 62,5 %

1 GD 23.1 p4 Bauhof VB 100 %

1 GD 25.2 neu Bauhof VB 100 %

1 GD 25.2 neu Schülerausspeisung VB 25 %

1 GD 25.1 neu Reinigungsdienst-Rathaus VB 62,50 %

2 GD 25.1 p5 Reinigungsdienst-Schulen VB VB

62,50 % 62,50 %

4 GD 25.1 p5 Reinigungsdienst-Schulen VB VB VB VB

50 % 50 % 50 % 50 %

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

4 GD 25.1 neu Reinigungsdienst-Schulen VB VB VB VB

50 % 50 % 50 % 15 %

1 GD 25.1 p5 Reinigungsdienst-Schulen VB 37,5 %

1 GD 25.1 neu Reinigungsdienst-Schwimm-bad / nicht ständig

VB 35 %

1 GD 25.2 neu Schwimmbad-Kassier-und Hilfstätigkeiten / nicht ständig

VB 80 %

1 GD 25.4 neu Schulbusbegleitung / nicht ständig

VB 15 %

1 GD 25.4 neu Schulbusbegleitung / nicht ständig

VB 7 %

Mag. Helga Fuhrmann

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über beide Anträge gemeinsam durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt mit Stimmenmehrheit (bei Stimmenthaltung von Vizebür-germeister Gollhammer) den Anträgen stattzugeben.

TOP 12 Verein Tagesmütter Innviertel – Ausstellung einer Bestätigung über die

Leistung zukünftiger Gemeindebeiträge im Jahr 2014 gem. OÖ. Tagesmüt-ter bzw. Tagesväter-Verordnung 2014, LGBL. 112/2013

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Mit 01.01.2014 ist die Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter- Verordnung 2014, LGBl. Nr. 112/2013, in Kraft getreten. In § 14 der Verordnung sind die Gemeindebeiträge geregelt (zB: € 1,65 je Betreuungsstunde bei Betreuung durch die Tagesmütter im eigenen Haushalt). Für die Gewährung einer Landessubvention braucht der Verein der Tagesmütter eine schrift-liche Bestätigung der Gemeinden, dass die Gemeinde die Kostenbeiträge im Sinne der Ver-ordnung für jedes betreute Kind übernimmt. Es würde einen erheblichen Aufwand bedeuten, wenn für jedes einzelne Kind vor Beginn der Betreuung eine eigene Bestätigung (sh. Beilage A) bei der Gemeinde eingeholt werden müsste. Der Verein der Tagesmütter Innviertel ist an die Bezirkshauptmannschaft herangetreten, die Gemeinden zu ersuchen, dass eine grundsätzlichen Bestätigung, welche im Voraus für alle von einer Tagesmütter (einen Tagesvater) betreuten Kinder gilt (sh. Beilage B), ausgestellt wird. Laut Auskunft der Landesregierung wird eine solche Bestätigung ebenfalls anerkannt. Eine solche Vorgangsweise stellt für alle Beteiligten eine wesentliche Vereinfachung dar, so-dass ich Dich ersuche, diesen Vorschlag anzunehmen. Das diesbezügliche Schreiben der BH Braunau langte verspätet ein. Eine Vorberatung war daher leider nicht möglich.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Vizebürgermeisterin Kobencic sagt dazu, dass die Tagesmütter in den letzten Jahren sehr massiv um eine Besserstellung gekämpft und jetzt etwas erreicht haben. Es stellt zwar für die Gemeinde eine massive Kostenerhöhung dar, Vizebürgermeisterin Kobencic denkt aber, dass das einfach eine wichtige Ergänzung für die Kinderbetreuung ist. Die Tagesmütter sind für manche Familien einfach die einzige Möglichkeit. Daher findet sie, dass es wichtig ist, hier zuzustimmen. Er ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen:

Folgende Bestätigung über die Leistung von zukünftigen Gemeindebeiträgen im Jahr 2014 wird beschlossen:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Über den Antrag lässt der Vorsitzende durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben. TOP 13 Baupolizeilicher Auftrag zur Beseitigung des Gebäudes Jungerstraße 2 –

Erhebung einer Beschwerde der Spirit of Timber Limited beim Landesver-waltungsgericht, gegen den Bescheid des Gemeinderats vom 7.1.2014; Ab-sehen von einer Beschwerdevorentscheidung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Mit Bescheid des Gemeinderats vom 7.1.2014, Zl. 153/9/2013-3310, wurde, nachdem die Vor-stellungsbehörde die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an den Gemeinderat zu-rückverweisen hatte, über die Berufung der Spirit of Timber Ltd. neuerlich entschieden. Dabei wurde die gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 7.1.2013, Zl. 153/9/2010-3310 erho-bene Berufung abgewiesen und der Bescheid des Bürgermeisters, mit Ausnahme der Frist zur Durchführung des Abbruchauftrags, bestätigt. Gegen diese Entscheidung hat die Spirit of Timber Ltd., vertreten durch ihren bevollmächtigten Rechtsvertreter Dr. Gerhard Lebitsch, mit Schriftsatz vom 5.2.2014, eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht. Gem § 14 Abs 2 VwGVG kann die Behörde, das ist hier der Gemeinderat, von der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung absehen und hat sie in diesem Fall dem Verwaltungsge-richt die Beschwerde unter Anschluss der Akten des Verwaltungsverfahrens vorzulegen. Von dieser eingeräumten Möglichkeit soll im gegenständlichen Verfahren Gebrauch gemacht werden. Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende beantragt daher folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Altheim sieht gem § 14 Abs 2 VwGVG von der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung, über die von der Spirit of Timber Ltd. mit Schriftsatz vom 5.2.2014 eingebrachte Beschwerde, gegen den Bescheid des Gemein-derates der Stadtgemeinde Altheim vom 7.1.2014, ab.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Vorsitzende übergibt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz an Frau Vizebürger-meisterin Kobencic, da er Baubehörde der I.Instanz und somit befangen ist. TOP 14 Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses – „Wohnen an der Altheimer

Ache“ auf den Parz.Nr. 43/5 und 43/6, KG. Altheim und 707/2, KG. Weira-ding, durch die Fa. Trio Development GmbH – Berufung der Andrea Bodingbauer vom 3.2.2014 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.1.2014; Berufungsentscheidung

Vizebürgermeisterin Kobencic übernimmt den Vorsitz und berichtet im Sinne des Amtsvortra-ges, welcher wie folgt lautet: Die Firma Trio Development GmbH, Thalheim bei Wels, beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Nr. 43/5 und 43/6, KG. Altheim und 707/2, KG. Weirading. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 23.1.2014 wurde die hierfür beantragte Baubewilligung erteilt. Gegen diese Baubewilligung hat die Nachbarin Andrea Bodingbauer, vertreten durch ihren Vater Ing. Wolfgang Bodingbauer, innerhalb offener Frist die Berufung erhoben. Diese lautet wie folgt:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Gemeinderat als Baubehörde II. Instanz hat über die Berufung zu befinden und soll dazu nachstehender Bescheid beschlossen werden:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

STADTAMT ALTHEIM Pol. Bezirk Braunau am Inn, OÖ

Zl. 153/9/2013-3472

4950 Altheim, Braunauer Straße 7

Tel. 07723-42255-0 Fax: 07723-42255-87

Stadtamtsleiter Franz Hörandtner, DW 81

e-mail: [email protected] http.//www.altheim.eu

Datum: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses – „Wohnen an der Altheimer Ache“ auf den Parz.Nr. 43/5 und 43/6, KG. Altheim und 707/2, KG. Weirading - Berufung vom 3.2.2014 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.1.2014; Berufungsentscheidung

Bescheid Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 23.1.2014, Zl. 153/9/2013-3472, wurde der Firma Trio Development GmbH, 4609 Thalheim bei Wels, Reinberghof 3, die Baubewilligung zur Errich-tung eines Mehrfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Nr. 43/5 und 43/6, KG. Altheim, sowie Grundstück Nr. 707/2, KG. Weirading, erteilt. Gegen diesen Bescheid haben Sie durch Ihren bevollmächtigten Vertreter, Ing. Wolfgang Bodingbauer, 4950 Altheim, Heerfahrt 29, innerhalb offener Frist, das Rechtsmittel der Beru-fung, von Ihnen als Einspruch bezeichnet, erhoben. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Altheim als Baubehörde II. Instanz befasste sich in sei-ner Sitzung am 27.3.2014 unter TOP µ mit Ihrer Berufung und ergeht, in Ausfertigung des darüber gefassten Beschlusses, nachstehender

Spruch Ihre Berufung vom 3.2.2014 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.1.2014, Zl. 153/9/2013-3472, wird gem § 66 (4) AVG 1991, §§ 31 Abs 4 und 55 Abs 4 Z 1 Oö. BauO 1994 idF LGBl. 90/2013 und § 95 Oö. GemO 1990 idF LGBl. 90/2013 abgewiesen und der Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich bestätigt.

Begründung

Frau Andrea Bodingbauer z.Hd. Herrn Ing. Wolfgang Bodingbauer Heerfahrt 29 4950 Altheim

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Altheim vom 23.1.2014, Zl. 153/9/2013-3472, wurde der Firma Trio Development GmbH, 4609 Thalheim bei Wels, Reinberghof 3, die Baubewilligung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Nr. 43/5 und 43/6, KG. Altheim, sowie Grundstück Nr. 707/2, KG. Weirading, erteilt. Gegen diesen Bescheid haben Sie durch Ihren bevollmächtigten Vertreter, Ing. Wolfgang Bodingbauer, 4950 Altheim, Heerfahrt 29, innerhalb offener Frist, das Rechtsmittel der Beru-fung erhoben. Darin führen Sie als Begründung an, dass der in der Begründung des Bewilligungsbescheids angestellte Firsthöhenvergleich zwischen dem Wohnhaus Bettmesserstraße 8 und dem bewil-ligungsgegenständlichen Objekt „falsch beschrieben“ ist. Auf Grund eines Ihrer Berufung bei-gelegten verkleinerten „Ausführungs-Polierplans“ des Hauses Bettmesserstraße 8 beträgt dessen Firsthöhe ohne Dachhautaufbau 8,81 m, die Firsthöhe des geplanten Objekts hinge-gen 9,75 m, beide gemessen von +- 0,00 FFOK EG. Das ergibt eine „theoretische, verhältnis-mäßig große Differenz von 0,94 m“, wie Sie weiter ausführen. Dazu wird von Seiten der Berufungsbehörde Folgendes festgestellt: Der der seinerzeitigen Baubewilligung für das Haus Bettmesserstraße 8 der ISG zu Grunde liegende und so genehmigte Einreichplan weist eine Firsthöhe von 9,70 m auf. Dass der von Ihnen der Berufung beigelegte „Ausführungs-Polierplan“ eine Firsthöhe des Hauses, ohne Dachhautaufbau, von nur 8,81 m angibt legt den Schluss nahe, dass das Projekt nicht bewilli-gungsgemäß ausgeführt wurde. Dessen ungeachtet ist aber die von Ihnen ins Treffen geführte Höhendifferenz bei der First-höhe der beiden Gebäude für die Erteilung der Baubewilligung für das berufungsgegenständ-liche Objekt völlig irrelevant. Entscheidend für die Erteilung der Baubewilligung ist in diesem Fall das Verhältnis der Gebäudehöhe zum Abstand zu den Bauplatz- bzw. Nachbargrundgren-zen.

Wie schon im erstinstanzlichen Bescheid darauf hingewiesen wurde, ist die die Abstandvor-schriften für Gebäude und Schutzdächer regelnde Norm § 40 Oö. BauTG 2013. Zif 1 leg.cit. normiert, dass, so weit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, für die Lage und Höhe von Gebäuden gilt:

„Beim Neu- und Zubau von Gebäuden ist, sofern sich aus den folgenden Ziffern nichts anderes ergibt, zu den Bauplatz- oder Nachbargrundgrenzen ein Mindestabstand, gemes-sen von der fertigen Außenwand, von 3 m einzuhalten. Bei Gebäudeteilen, die höher als 9 m sind, muss der Abstand wenigstens ein Drittel ihrer Höhe betragen.“

Ein Bebauungsplan für den Bereich des Bauplatzes, auf dem das Mehrfamilienwohnhaus errichtet werden soll, besteht nicht. Der gesetzliche Mindestabstand ist bei einer Gebäude-höhe von 9,75 m und einem geringsten Abstand zur Bauplatzgrenze von 3,495 m jeden-falls erfüllt und fällt durch den Umstand, dass zwischen der Bauplatzgrenze und der Grenze zum Grundstück Nr. 708/1, KG. Weirading, auf welchem das von Ihnen bewohnte Objekt Bettmesserstraße 8 gelegen ist, sich die Bettmesserstraße befindet, noch wesentlich grö-ßer aus und beträgt dieser 15 m.

Was Ihre in der Berufung geäußerten Bedenken das Ortsbild betreffend angeht, so ist fest-zustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH die Verpflichtung zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes keine subjektiven Nachbarrechte begründet. Im Übrigen kommt die geplante Ausnutzung des Bauplatzes einer Ressourcen schonenden Verwen-dung von Grundstücken sehr entgegen und dient somit der Lückenschließung innerhalb bebauter Gebiete und zur Vermeidung von Zersiedelung an den Ortsrändern.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Aus den angeführten Gründen war Ihre Berufung abzuweisen und der Bescheid des Bür-germeisters vom 23.1.2014, Zl. 153/9/2013-3472, vollinhaltlich zu bestätigen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen nach Zustellung Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Die Beschwerde ist schriftlich oder in jeder technisch möglichen Form beim Gemeindeamt einzubringen und hat zu enthalten:

1. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde (Bescheid erlassende Behörde), 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, 4. das Begehren und 5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig

eingebracht ist. Sie haben das Recht, im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine mündliche Verhand-lung zu beantragen.

Für den Gemeinderat. Der Bürgermeister

LAbg. Franz Weinberger Gemeinderat Robert Kobencic wünscht sich zum einen, dass man solche Tagesordnungs-punkte zum Bauausschuss gibt, wo man die Länge der Häuser und alles genauer sieht. Zum anderen gibt es klare Gesetze, was erlaubt ist und was nicht. Man muss es aber auch kritisch sehen. Gemeinderat Kobencic versteht Frau Bodingbauer schon ein wenig, da das Haus fast einen Meter höher ist, als das Haus von Frau Bodingbauer. Grundsätzlich muss sich die Ge-meinde aber natürlich an die Landesgesetze halten. Die Vorsitzende stellt weiters fest, dass die Bebauung einen gewissen Lückenschluss darstel-len würde und es sei schon zu begrüßen, dass man solche Lücken füllt, bevor man irgendwo anders wieder etwas hinbaut. Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Die Vorsitzende stellt folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Folgender Bescheid ist zu erlassen:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

STADTAMT ALTHEIM Pol. Bezirk Braunau am Inn, OÖ

Zl. 153/9/2014-3472

4950 Altheim, Braunauer Straße 7

Tel. 07723-42255-0 Fax: 07723-42255-87

Stadtamtsleiter Franz Hörandtner, DW 81

e-mail: [email protected] http.//www.altheim.eu

Datum: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses – „Wohnen an der Altheimer Ache“ auf den Parz.Nr. 43/5 und 43/6, KG. Altheim und 707/2, KG. Weirading - Berufung vom 3.2.2014 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.1.2014; Berufungsentscheidung

Bescheid Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 23.1.2014, Zl. 153/9/2013-3472, wurde der Firma Trio Development GmbH, 4609 Thalheim bei Wels, Reinberghof 3, die Baubewilligung zur Errich-tung eines Mehrfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Nr. 43/5 und 43/6, KG. Altheim, sowie Grundstück Nr. 707/2, KG. Weirading, erteilt. Gegen diesen Bescheid haben Sie durch Ihren bevollmächtigten Vertreter, Ing. Wolfgang Bodingbauer, 4950 Altheim, Heerfahrt 29, innerhalb offener Frist, das Rechtsmittel der Beru-fung, von Ihnen als Einspruch bezeichnet, erhoben. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Altheim als Baubehörde II. Instanz befasste sich in sei-ner Sitzung am 27.3.2014 unter TOP 14, mit Ihrer Berufung und ergeht, in Ausfertigung des darüber gefassten Beschlusses, nachstehender

Spruch Ihre Berufung vom 3.2.2014 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.1.2014, Zl. 153/9/2013-3472, wird gem § 66 (4) AVG 1991, §§ 31 Abs 4 und 55 Abs 4 Z 1 Oö. BauO 1994 idF LGBl. 90/2013 und § 95 Oö. GemO 1990 idF LGBl. 90/2013 abgewiesen und der Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich bestätigt.

Frau Andrea Bodingbauer z.Hd. Herrn Ing. Wolfgang Bodingbauer Heerfahrt 29 4950 Altheim

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Begründung Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Altheim vom 23.1.2014, Zl. 153/9/2013-3472, wurde der Firma Trio Development GmbH, 4609 Thalheim bei Wels, Reinberghof 3, die Baubewilligung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Nr. 43/5 und 43/6, KG. Altheim, sowie Grundstück Nr. 707/2, KG. Weirading, erteilt. Gegen diesen Bescheid haben Sie durch Ihren bevollmächtigten Vertreter, Ing. Wolfgang Bodingbauer, 4950 Altheim, Heerfahrt 29, innerhalb offener Frist, das Rechtsmittel der Beru-fung erhoben. Darin führen Sie als Begründung an, dass der in der Begründung des Bewilligungsbescheids angestellte Firsthöhenvergleich zwischen dem Wohnhaus Bettmesserstraße 8 und dem bewil-ligungsgegenständlichen Objekt „falsch beschrieben“ ist. Auf Grund eines Ihrer Berufung bei-gelegten verkleinerten „Ausführungs-Polierplans“ des Hauses Bettmesserstraße 8 beträgt dessen Firsthöhe ohne Dachhautaufbau 8,81 m, die Firsthöhe des geplanten Objekts hinge-gen 9,75 m, beide gemessen von +- 0,00 FFOK EG. Das ergibt eine „theoretische, verhältnis-mäßig große Differenz von 0,94 m“, wie Sie weiter ausführen. Dazu wird von Seiten der Berufungsbehörde Folgendes festgestellt: Der der seinerzeitigen Baubewilligung für das Haus Bettmesserstraße 8 der ISG zu Grunde liegende und so genehmigte Einreichplan weist eine Firsthöhe von 9,70 m auf. Dass der von Ihnen der Berufung beigelegte „Ausführungs-Polierplan“ eine Firsthöhe des Hauses, ohne Dachhautaufbau, von nur 8,81 m angibt legt den Schluss nahe, dass das Projekt nicht bewilli-gungsgemäß ausgeführt wurde. Dessen ungeachtet ist aber die von Ihnen ins Treffen geführte Höhendifferenz bei der First-höhe der beiden Gebäude für die Erteilung der Baubewilligung für das berufungsgegenständ-liche Objekt völlig irrelevant. Entscheidend für die Erteilung der Baubewilligung ist in diesem Fall das Verhältnis der Gebäudehöhe zum Abstand zu den Bauplatz- bzw. Nachbargrundgren-zen.

Wie schon im erstinstanzlichen Bescheid darauf hingewiesen wurde, ist die die Abstandvor-schriften für Gebäude und Schutzdächer regelnde Norm § 40 Oö. BauTG 2013. Zif 1 leg.cit. normiert, dass, so weit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, für die Lage und Höhe von Gebäuden gilt:

„Beim Neu- und Zubau von Gebäuden ist, sofern sich aus den folgenden Ziffern nichts anderes ergibt, zu den Bauplatz- oder Nachbargrundgrenzen ein Mindestabstand, gemes-sen von der fertigen Außenwand, von 3 m einzuhalten. Bei Gebäudeteilen, die höher als 9 m sind, muss der Abstand wenigstens ein Drittel ihrer Höhe betragen.“

Ein Bebauungsplan für den Bereich des Bauplatzes, auf dem das Mehrfamilienwohnhaus errichtet werden soll, besteht nicht. Der gesetzliche Mindestabstand ist bei einer Gebäude-höhe von 9,75 m und einem geringsten Abstand zur Bauplatzgrenze von 3,495 m jeden-falls erfüllt und fällt durch den Umstand, dass zwischen der Bauplatzgrenze und der Grenze zum Grundstück Nr. 708/1, KG. Weirading, auf welchem das von Ihnen bewohnte Objekt Bettmesserstraße 8 gelegen ist, sich die Bettmesserstraße befindet, noch wesentlich grö-ßer aus und beträgt dieser 15 m.

Was Ihre in der Berufung geäußerten Bedenken das Ortsbild betreffend angeht, so ist fest-zustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH die Verpflichtung zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes keine subjektiven Nachbarrechte begründet. Im Übrigen

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

kommt die geplante Ausnutzung des Bauplatzes einer Ressourcen schonenden Verwen-dung von Grundstücken sehr entgegen und dient somit der Lückenschließung innerhalb bebauter Gebiete und zur Vermeidung von Zersiedelung an den Ortsrändern.

Aus den angeführten Gründen war Ihre Berufung abzuweisen und der Bescheid des Bür-germeisters vom 23.1.2014, Zl. 153/9/2013-3472, vollinhaltlich zu bestätigen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen nach Zustellung Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Die Beschwerde ist schriftlich oder in jeder technisch möglichen Form beim Gemeindeamt einzubringen und hat zu enthalten:

1. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde (Bescheid erlassende Behörde), 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, 4. das Begehren und 5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig

eingebracht ist. Sie haben das Recht, im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine mündliche Verhand-lung zu beantragen.

Für den Gemeinderat. Der Bürgermeister

LAbg. Franz Weinberger Die Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (Bgm. Weinberger stimmt aufgrund seiner Befangenheit nicht mit) dem Antrag stattzugeben.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Vizebürgermeisterin Kobencic übergibt den Vorsitz wieder an Bgm. Weinberger. Dieser über-nimmt ihn. TOP 15 Schwimmbad Altheim – Sanierung bzw. Erneuerung des Gebäudebestands

– Erstellung einer Planstudie; Auftragsvergabe an das Architekturbüro Fär-bergasse

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: In der Sitzung des Gemeinderats am 12.12.2014 wurde in Punkt 2. des Abänderungsantrags zum Haushaltsvoranschlag 2014 die Forderung gestellt, in das Budget 2014 oder spätestens in den mittelfristigen Finanzplan, Positionen zur höchst dringenden Sanierung des Schwimm-bads, die schrittweise in den nächsten Jahren erfolgen soll, aufzunehmen. Zur Umsetzung dieser „Sanierung des Schwimmbades in kleinen Schritten“ wie es an anderer Stelle bezeichnet wurde, wobei die Sanierung bzw. Erneuerung vorerst nur den Gebäudebe-stand betrifft, da die Becken und die Wasseraufbereitungsanlage ja intakt sind, wurde auf Grund einer Besprechung, zur der auch die beiden Bademeister beigezogen wurden, vom Architekturbüro Färbergasse nachstehendes Angebot erstellt:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasst sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser An-gelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Das Architekturbüro Färbergasse wird auf Grund seines Angebots vom 22.1.2014, zum Preis von € 4.700,00 exkl. MWst., mit der Erstellung einer Planstudie zur Sanierung bzw. Erneuerung des Gebäudebestands des Schwimmbads, beauftragt.

Vizebürgermeister Gollhammer sagt, dass sich Hartnäckigkeit auszahlt. Denn es wurde sei-tens seiner Fraktion schon seit Jahren eingefordert, im Bereich Schwimmbad etwas zu ma-chen. Jetzt ist man endlich soweit, die finanziellen Mittel aufzubringen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn auf einmal kann das Schwimmbad ohnehin nicht saniert werden. Daher ist der Weg in den kleinen Schritten der Richtige und wenn man da dran bleibt und in kleinen Schritten weiter macht, wird man bestimmt bald ein schönes Schwimmbad ha-ben. Die alten Gebäude – so dienlich sie noch sind – entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Nach Umsetzung der Renovierung werden bestimmt wieder alle eine Freude daran haben, ins Schwimmbad zu gehen. Der Vorsitzende sagt, dass das Alter des Schwimmbads unbestritten ist und dass das Schwimmbad auch von Leuten außerhalb von Altheim sehr gut besucht wird, insbesondere von Familien; auch durch die Schwimmschule, aber auch durch die Möglichkeit, dass es ab 1.Mai eine Wassertemperatur von 27 oder 28 Grad gibt. Er wünscht sich daher, auch die Schwimmbadstruktur sukzessive zu verbessern. Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

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TOP 16 Köchl Stefan, Schöppl Josef und Franz und Gertrude Barth - Übernahme ei-

nes privaten Abwasserkanals in das Eigentum der Stadtgemeinde Altheim, sowie Errichtung eines neuen Kanalteilstücks, bei gleichzeitiger Einräumung einer Servitut

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Mit den Eigentümern der Grundstücke Nr. 359/4, 359/5 und 357/2, je Grundbuch 40228 Weirading, Herrn Stefan Köchl, Herrn Josef Schöppl und Herrn und Frau Franz und Gertrude Barth, wird der im Amtsvortrag angeführte Vertrag zur Über-nahme eines privaten Abwasserkanals in das Eigentum der Stadtgemeinde Alt-heim, sowie Errichtung eines neuen Kanalteilstückes bei gleichzeitiger Einräu-mung eine Servitut, vollinhaltlich genehmigt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

TOP 17 B141 Rieder Straße Katasterschlussvermessung, Durchführung §§ 15 ff LiegTeilG, GZ 141-36d/11, km 42,717 – km 43,900, KG. Polling, Weirading

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Mit Schreiben, GZ Geol-AB-310028/14, vom 4. 2. 2014, ersucht das Amt der Oö. Landesre-gierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Geoinformation und Liegenschaft/Vermessung und Fernerkundung, im Zusammenhang mit der Katasterschlussvermessung der B 141 Rieder Straße, um die Abtretung eines 17 m² großen Straßenteilstückes, aus dem öffentlichen Weg-grundstück Nr. 1460, KG. Weirading der Stadtgemeinde Altheim in das öffentliche Straßen-grundstück Nr. 1483/1, KG. Weirading – B 141 Rieder Straße - des Amtes der Oö. Landesre-gierung. Die beabsichtigte Grundabtretung befindet sich im Kreuzungsbereich des Begleitweges der B 141 Rieder Straße, mit der Zufahrtsstraße zu den Liegenschaften Reiter-Stranzinger in Gra-ham 9 und 11, Gemeinde Polling.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Abtretung eines 17 m² großen Straßenteilstückes, aus dem öffentlichen Weg-grundstück Nr. 1460, KG. Weirading, der Stadtgemeinde Altheim, in das öffentliche Straßengrundstück Nr. 1483/1, KG. Weirading – B 141 Rieder Straße – des Amtes der Oö. Landesregierung, wird genehmigt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

TOP 18 Luckner-Areal in Pirath, Honorarangebot zur

a) Neuerstellung eines Aufschließungs-, Parzellierungs- und Nutzungs-

konzeptes

b) Erstellung eines Verkehrsgutachtens

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: a) Am 11.2.2014 erfolgte mit allen Fraktionen der Stadtgemeinde Altheim und dem Ortsplaner DI. Mario Hayder, Büro Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, Jakob-Haringer-Str. 1, 5020 Salzburg eine gemeinsame Besichtigung betreffend die Erstellung eines Konzeptes für ein langfristig umzusetzendes Siedlungsentwicklungsprojekt für die sog. „Luckner Gründe“, im Ortsteil Pirath. Herr DI. Mario Hayder wurde von der Stadtgemeinde Altheim um die Vorlage eines Angebotes zur Verwirklichung des Siedlungsentwicklungsprojektes ersucht. Laut vorgelegtem Honorarangebot Projekt Nr. 1020/03a, vom 4. März 2014, des DI. Mario Hayder, Büro Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, betragen die vorgesehenen Projektie-rungskosten € 10.143,24 exkl. MWst. b) Über Auftrag des Ortsplaners DI. Mario Hayder, Büro Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH. soll das Büro Allgemeine Ingenieurprojektierungen GmbH (AIP), Dr. Hans-Lechner-Str.15, 5071 Wals-Siezenheim, mit der Erstellung eines verkehrstechnischen Gutachtens bzw. einer Stellungnahme hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf das übergeordnete und ört-liche Straßennetz im Nahbereich des Projektes „Luckner Gründe“, sowie einer Untersuchung hinsichtlich der Errichtung einer geeigneten Aufschließungsstraße beauftragt und von diesem bewertet werden. Die Ausgaben für die Erstellung eines verkehrstechnischen Gutachtens betragen laut vorge-legtem Honorarangebot Nr. 52114H01, des Büros AIP - Allgemeine Ingenieurprojektierungen GmbH. vom 28.2.2014 € 1.940,00 exkl. MWst.

Im Finanzjahr 2014 der Stadtgemeinde Altheim sind derzeit keine Ausgaben zur Aufschlie-ßung der Luckner Gründe vorgesehen.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

a) Nach Vorliegen eines unter Punkt b) angeführten positiven verkehrstechnischen Gutachtens des Büros (AIP), Dr. Hans-Lechner-Straße 15, 5071 Wals-Siezen-heim, welches die Errichtung einer geeigneten Aufschließungsstraße mit Varianten für die sog. „Lucknergründe“ enthält, wird der Ortsplaner DI. Mario Hayder vom Büro Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, Jakob-Haringer-Str. 1, 5020 Salzburg mit der Erstellung eines Siedlungsentwicklungsprojektes mit dem Inhalt eines Auf-schließung-, Parzellierungs- und Nutzungskonzepts aufgrund des vorgelegten Ho-norarangebotes Proj. Nr. 1020/03a, vom 4.3.2014, zum Preis von € 10.143,24 exkl. MWst., beauftragt. b) Über Auftrag des Ortsplaners DI. Mario Hayder, Büro Regioplan Ingenieure Salz-burg GmbH., wird das Büro Allgemeine Ingenieurprojektierungen GmbH. (AIP), Dr. Hans-Lechner-Straße 15, 5071 Wals-Siezenheim, mit der Erstellung eines ver-kehrstechnischen Gutachtens, auf Grund ihres vorgelegten Honorarangebotes Nr. 52114H01, vom 28.2.2014, zum Preis von € 1.940,00 exkl. MWst.,. beauftragt.

Der Bürgermeister ergänzt, dass ihm DI. Hayder heute in einem Telefonat berichtet habe, dass die AIP ohne Lieferung von Daten seinerseits kein verkehrstechnisches Gutachten erstellen kann. Er würde anbieten, in einem ersten Schritt, diese notwendigen Daten zu einem Preis von Euro 5.000,00 zu erstellen. Die weiteren Projektierungsarbeiten würde er dann nach Vor-liegen eines positiven verkehrstechnischen Gutachtens machen. Gemeinderat Robert Kobencic fragt, ob das richtig ist, dass die Kosten geteilt werden würden und daher zuerst € 5.000,00 anfielen und zum Schluss nochmal das Restliche. Der Vorsitzende bejaht dies. GR. Spindler schlägt vor, man solle mehrere mögliche Varianten ausarbeiten lassen. Der Bürgermeister ist der Meinung, man solle die Planer vorerst einmal arbeiten lassen, dann könne man weitere Schritte überlegen. Nach längerer Diskussion über den Text der Beschlussfassung, einigt man sich schließlich auf folgenden Vorschlag: Der Vorsitzende beantragt daher folgenden Beschluss des Gemeinderates:

a) Der Ortsplaner DI. Mario Hayder vom Büro Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, Jakob-Haringer-Str. 1, 5020 Salzburg, wird vorerst mit der Erstellung eines Vorentwurfes für das Siedlungsentwicklungsprojekt mit dem Inhalt eines Aufschlie-ßungs-, Parzellierungs- und Nutzungskonzepts, aufgrund des vorgelegten Hono-rarangebotes Proj. Nr. 1020/03a, vom 4.3.2014, mit einer Teilsumme von € 5.000,00 exkl. MWst, beauftragt. b) Über Auftrag des Ortsplaners DI. Mario Hayder, Büro Regioplan Ingenieure Salz-burg GmbH., wird das Büro Allgemeine Ingenieurprojektierungen GmbH. (AIP), Dr.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Hans-Lechner-Straße 15, 5071 Wals-Siezenheim, mit der Erstellung eines ver-kehrstechnischen Gutachtens, auf Grund ihres vorgelegten Honorarangebotes Nr. 52114H01, vom 28.2.2014, zum Preis von € 1.940,00 exkl. MWst.,. beauftragt. c) Nach Vorliegen eines unter Punkt b) angeführten positiven verkehrstechnischen Gutachtens des Büros (AIP), Dr. Hans-Lechner-Straße 15, 5071 Wals-Siezen-heim, welches die Errichtung einer geeigneten Aufschließungsstraße mit Varianten für die sog. „Lucknergründe“ enthält, wird der Ortsplaner DI. Mario Hayder vom Büro Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, Jakob-Haringer-Str. 1, 5020 Salzburg mit der Erstellung eines Siedlungsentwicklungsprojektes mit dem Inhalt eines Auf-schließung-, Parzellierungs- und Nutzungskonzepts aufgrund des vorgelegten Ho-norarangebotes Proj. Nr. 1020/03a, vom 4.3.2014, mit dem Restbetrag von € 5.143,24 exkl. MWst, (= € 10.143,24 minus € 5.000,00 für Vorentwurf) beauftragt.

Die Vorsitzende lässt darüber durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben

TOP 19 Löschwasserversorgung in der Ortschaft Gallenberg – a) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Liegenschaftsbesitze-

rin Dr.phil. Christine Katzlberger-Laimer, Gallenberg 3/2 b) Genehmigung des Ansuchens Löschwasseraktion des Landesfeuer-

wehrverbandes OÖ c) Erteilung eines Folgeauftrages zur Errichtung eines Löschwasserbehäl-

ters, Inhalt 100 m³ an die Fa. Oitner Bau- und Zimmerei, Gewerbestraße 14, 5166 Perwang

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: a) Im Falle eines Brandes sind derzeit mehrere Objekte und landwirtschaftliche Betriebe im Orts-bereich Gallenberg in annehmbarer Entfernung nicht mit ausreichendem Löschwasser ver-sorgt. Auf Grund der vorhanden potentiellen Brandobjekte wurde am 17.12.2012 ein Lokalau-genschein, gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden Altheim, Geinberg, sowie einem Sach-verständigen des Landes-Feuerwehrkommando und den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Altheim und Moosham, zur Festlegung eines passenden Löschwasserentnah-mestandortes, durchgeführt. Laut Aktenvermerk, Zahl–72/12, des Landes-Feuerwehrkommandos, Bearbeiter BI Michael Kastner, vom 23.01.2013, wird die Errichtung eines Löschwasserbehälters mit einem Inhalt von 100 m³, westlich der B148 vor der Bahnunterführung im Kreuzungsbereich der Zufahrten zu den Liegenschaften Gallenberg 3, 4 und 13, auf dem Gst. Nr. 1064, KG 40228, Weyrading, der Liegenschaftsbesitzerin Dr. phil. Christine Katzberger-Laimer, empfohlen. Die Kosten für eine 100 m³ fassende Löschwasseranlage werden laut oben zitiertem Akten-vermerk mit € 24.500,- inkl. MWst. angenommen, wobei 50 % der Kosten, jedoch max. € 9.400,-, vom Landes-Feuerwehrkommando unter Einhaltung der vorgeschriebenen Auflage-punkte, subventioniert werden. Im OH. des Finanzjahres 2014 der Stadtgemeinde Altheim sind für die Errichtung des LWB in Gallenberg € 25.000,- veranschlagt. Zur Realisierung des Vorhabens soll für den geplanten Löschwasserstandort, siehe Lageplan, mit der Dienstbarkeitsgeberin Frau Dr. phil. Christine Katzlberger-Laimer, Gallenberg 3, 4950 Altheim, nachstehender Dienstbarkeitsvertrag geschlossen werden.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

b) Nachstehender Antrag an den Landes-Feuerwehrverband, zur Genehmigung der „Löschwas-seraktion“ beziehungsweise für eine Subventionierung durch den Landes-Feuerwehrverband, soll beschlossen werden.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

c) Von der Stadtgemeinde Altheim wurden hinsichtlich der Errichtung des Löschwasserbehälters, Inhalt 100 m³, in der Ortschaft Gallenberg mit der Fa. Oitner, Gewerbestraße 14, 5166 Per-wang, Preisverhandlungsgespräche geführt. Diese hat bereits im Jahr 2010 den Löschwas-serbehälter in Wolfegg und im Jahr 2012 den Löschwasserbehälter in Lehen errichtet. Über Ersuchen der Stadtgemeinde Altheim legte die Fa. Oitner ein Angebot zu den gleichen Errichtungskosten wie beim LWB in Lehen aus dem Jahre 2012, vor. Die Errichtungskosten betragen laut vorgelegten „Folge-Auftrag zum LWB Lehen“, Nr. 20140033, vom 28.2.2014, € 19.294,10 exkl. MWst. Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

a) Zur Errichtung eines Löschwasserbehälters mit einem Inhalt von 100 m³, in der Ortschaft Gallenberg, Grundstück Nr. 1064, KG. 40228 Weirading, wird der mit Frau Dr. phil. Christine Katzlberger-Laimer geschlossene Dienstbarkeitsvertrag, vom 3.3.2014, wie im Amtsvortrag angeführt, vollinhaltlich genehmigt.

b) Zur Errichtung eines Löschwasserbehälters mit einem Inhalt von 100 m³ in der Ortschaft Gallenberg, auf dem Grundstück Nr. 1064, KG. 40228 Weirading, wird

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

der Antrag an den Landes-Feuerwehrverband vom 3.3.2014, zur Subventionie-rung des Löschwasserbehälters im Rahmen der „Löschwasseraktion“, wie im Amtsvortrag angeführt, vollinhaltlich genehmigt. c) Die Fa. Oitner, Gewerbestraße 14, 5166 Perwang, wird mit der Errichtung des Löschwasserbehälters, Inhalt 100 m³, in der Ortschaft Gallenberg, auf dem Grund-stück Nr. 1064, KG. 40228 Weirading, aufgrund ihres Angebotes „Folge-Auftrag zum Löschwasserbehälter Lehen“, Nr. 20140033, vom 28.2.2014, zum Preis von € 19.294,10 exkl. MWst., beauftragt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben. TOP 20 Straßenbeleuchtungs-Sanierungsprogramm 2014 - Auftragsvergabe zur

Neuerrichtung und Erneuerung von Beleuchtungspunkten

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Das im Jahr 2009 begonnene Straßenbeleuchtungssanierungsprogramm soll auch im Jahr 2014 weitergeführt werden. Es ist beabsichtigt:

9 Stk. kompl. Lichtpunkte (Mast samt Leuchte) im Bereich der in den letzten Jahren neu entstandenen Siedlung des Pechbrennersteges, neu zu errichten.

10 Stk. kompl. Lichtpunkte (Mast samt Leuchte) in der Gartenstraße, aufgrund des schlechten Zustandes der Lichtpunkte, zu erneuern.

8 Stk. kompl. Lichtpunkte (Mast samt Leuchte) in der Badstraße, von der Kreuzung Gartenstraße bis zur Kreuzung Mühllände, aufgrund des schlechten Zustan-des der Lichtpunkte, zu erneuern.

8 Stk. kompl. Lichtpunkte (Mast samt Leuchte) in der Badstraße, im Bereich der in den letzten Jahren neu entstandenen Siedlung zu den Liegenschaften Lettner, Hügelsberger, neu zu errichten.

5 Stk. kompl. Lichtpunkte (Mast samt Leuchte) im Bereich Hubertusweg, aufgrund des schlechten Zustandes der Lichtpunkte, zu erneuern.

Es ist die Beibehaltung der in den letzten Jahren montierten Leuchten Type Swarco Head, 2-modulige Mastansatz- / Mastaufsatzleuchte in LED Ausführung samt Maste mit einer Licht-punkthöhe von 5,0 m vorgesehen. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens wurden vom Hersteller, Swarco Futurit, Verkehrssig-nalsysteme Ges.m.b.H , Mühlgasse 86, 2380 Perchtolsdorf und den Firmen, E-Werk Wels und Elektro Leitl Altheim, Angebote für die Lieferung und Montage von insgesamt 40 Stk. kompl. Lichtpunkten eingeholt. Im AOH Finanzjahr 2014 der Stadtgemeinde Altheim sind für die Sanierung der Straßenbe-leuchtung € 40.000,- vorgesehen.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Das E-Werk Wels, Stelzhamerstraße 27, 4602 Wels, wird mit der Lieferung und Montage von insgesamt 40 Stk. kompl. Lichtpunkten in LED-Ausführung, laut ih-rem Angebot Nr. MAN023902, vom 6.3.2014, zum Preis von € 53.203,60 inkl. MWst., abzüglich 3 % Skonto, beauftragt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben. TOP 21 VFI Stadtgemeinde Altheim & CoKG – Feuerwehrhaus

Sanierung der Fliesenschäden in der Waschbox des Feuerwehrhauses

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Herr Kdt. HBI Markus Mühringer teilte im Spätherbst 2013 in einer E-Mail mit, dass in der Waschhalle des Feuerwehrhauses teilweise Fliesen an der Wand locker sind, beziehungs-weise sich diese ohne Fremdeinwirkung von der Wand lösen. Diesbezüglich fand Anfang Jän-ner 2014 eine gemeinsame Besichtigung der Fliesenschäden mit Herrn Thomas Holzer von der ursprünglich ausführenden Firma, Fa. Hirtl & Bauernfeind GmbH statt. Nach mehreren Gesprächen mit der Firma hat diese am 22. Jänner 2014 schriftlich eine Kulanzlösung vorge-schlagen und ein Angebot 14-23273-AN zur Sanierung der Fliesenschäden in Höhe von € 3.189,45 exkl. MWst. der Stadtgemeinde Altheim vorgelegt. In der Angebotssumme sind 25 % Kulanznachlass enthalten. Nach Einholung einer Rechtsauskunft bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Franz Mitterbauer sollte sei-tens der Stadtgemeinde Altheim, aufgrund der Schadenshöhe und der notwendigen Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der Schadensursache, auf eine Schadens-klage verzichtet, und die Schäden im Kulanzwege behoben werden. Aufgrund dieser Rechtsauskunft wurde mit der Fa. Hirtl & Bauernfeind weiter verhandelt und eine kostenlose Materiallieferung für die Sanierung der Fliesenschäden in Höhe von rd. € 1.500,- exkl. MWst. vereinbart. Die erforderlichen Fliesenarbeiten sollen vom Bauhofpersonal auf Basis der Eigenleistung durchgeführt werden, die anfallenden Kosten werden auf rd. € 3.800,- exkl. MWst. geschätzt. Im OH Finanzjahr 2014 der Stadtgemeinde Altheim sind für die Instandhaltung des Gebäudes € 5.000,- veranschlagt. Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Fa. Hirtl & Bauernfeind GmbH., Daimlerstraße 3, 4310 Mauthausen, wird mit der kostenlosen Materiallieferung zur Sanierung der Fliesenschäden in der Wasch-halle des Feuerwehrhauses, laut ihrem Angebot Nr. 14-23273-AN, vom 22.1.2014, zum Preis von rund € 1.500,00 exkl. MWst., beauftragt. Das Personal des Bauhofes der Stadtgemeinde Altheim wird mit den erforderli-chen Fliesenverlegearbeiten in der Höhe von rund € 3.800,00 exkl. MWst. beauf-tragt.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

TOP 22 Straßenbauprogramm 2014 – Genehmigung des Bauprogrammes

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: a) Mit GR-Beschluss vom 19.03.2013, TOP 22 wurde die Änderung des Straßenbauprogramms 2010 bis 2015 beschlossen. Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurde der Ausbau bzw. die Sanierung der nachstehend angeführten Straßen für die Jahre 2013 bis 2015 genehmigt: -Zufahrt Ach-Siedlung, von Oberacherstraße bis Kreuzung Stieglmühlweg;

die Straßenbauarbeiten wurden im Finanzjahr 2013 abgeschlossen. Aufgrund eines Ein-baumangels an der gebundenen Bitu-Tragschichte wird die Deckschichte von der ausfüh-renden Firma im Finanzjahr 2014 kostenlos hergestellt.

- Parschallinger Straße 1. Bauabschnitt; - die Sanierung des Straßenbelages einschließlich der Herstellung des Straßenbeleuch-

tungsunterbaues wurde im Finanzjahr 2013 abgeschlossen. - Oberacher Straße;

die Deckschicht wurde noch nicht hergestellt. geschätzte Ausgaben € 20.000,-

- Orglmühlweg; die Deckschicht wurde noch nicht hergestellt. geschätzte Ausgaben € 12.000,-

- Eglseestraße; die Deckschicht wurde noch nicht hergestellt. geschätzte Ausgaben € 14.000,-

- Wagham, Zufahrt Rachbauer, Aigner; wurde noch nicht hergestellt. geschätzte Ausgaben € 23.000,- - Wagham, Zufahrt Zöhner, Haider Schweiger; wurde noch nicht hergestellt. geschätzte Ausgaben € 57.000,- - Brucknergasse, Zufahrt Buttinger; wurde noch nicht hergestellt. geschätzte Ausgaben € 8.000,- - Stern, Zufahrt Haslinger, Aigner; wurde noch nicht hergestellt. geschätzte Ausgaben € 9.000,-

Gesamtsumme: geschätzte Ausgaben € 143.000,-

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

b) Aufgrund des schlechten Straßenzustandes soll die Seibersdorferstraße von der Kreuzung mit der Mühlheimer Straße bis zur Kreuzung mit der Ing.-Stern-Straße - Stiblerstraße in das Stra-ßenbausanierungsprogramm 2014 aufgenommen werden. Das Straßenstück weist eine Länge von rd. 270 m auf, Die Fläche beträgt ca. 1550 m². Der desolate Straßenbelag soll in diesem Bereich komplett abgetragen und erneuert werden. Im AOH Finanzjahr 2014 der Stadtgemeinde Altheim sind für das Straßenbausanierungspro-gramm 2014 € 200.000,- veranschlagt. - Seibersdorferstraße;

soll im Finanzjahr 2014 hergestellt werden. geschätzte Ausgaben € 66.000,-

- Dr.-Weinlechner-Platz, 2. Bauabschnitt; soll im Finanzjahr 2014 hergestellt werden. geschätzte Ausgaben € 95.000,-

- Parschallinger Straße 2. Bauabschnitt; soll im Finanzjahr 2014 hergestellt werden. geschätzte Ausgaben € 35.000,-

Gesamtausgaben Straßenbauprogramm 2014 geschätzte Ausgaben € 196.000,- Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

a) Die Sanierung und Staubfreimachung der oben angeführten Straßen wird nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Jahr 2015 beauftragt. b) Im Straßenbausanierungsprogramm 2014 werden die Sanierungsarbeiten auf der Seibersdorferstraße, von der Kreuzung mit der Mühlheimer Straße bis zur Kreu-zung mit der Ing.-Stern-Straße – Stiblerstraße, sowie die Sanierungsarbeiten am Dr.-Weinlechner-Platz, 2. Bauabschnitt, und die Straßenbelagssanierungsarbeiten an der Parschallinger Straße, 2. Bauabschnitt, beauftragt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

TOP 23 Oö. Ferngas Netz GmbH.; Benützung öffentlicher Grundstücke der Stadtge-meinde Altheim zur Verlegung einer Ferngasleitung im Rennbahnareal; Be-schlussfassung über die nachstehende Zustimmungserklärung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Die Oö. Ferngas Netz GmbH. beabsichtigt die Herstellung einer Gasleitung zwischen dem Gewerbegebiet Weng und dem Gewerbegebiet Geinberg-Altheim. Unter anderem ist die Er-richtung der Gasleitung durch das Rennbahnareal, Grundstück Nr. 1176/2 und 1176/30, KG. Weirading, geplant. Diesbezüglich ersucht die Oö. Ferngas Netz GmbH. die Stadtgemeinde Altheim um die Genehmigung der nachstehenden Zustimmungserklärung.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Für die Errichtung der Ferngasleitung durch das Rennbahnareal, Grundstücke Nr. 1176/2 und 1176/30, KG. Weirading, wird mit der Oö. Ferngas Netz GmbH., die im Amtsvortrag angeführte Zustimmungserklärung vollinhaltlich genehmigt:

Fraktionsobmann Spindler wurde mitgeteilt, dass die Energie AG auch mitmacht und möchte wissen, ob der Gemeinde schon eine Mitteilung gemacht wurde. Der Vorsitzende sagt, dass ihm nichts bekannt sei, er dem aber nachgehen werde. Gemeinderat Schlüsslbauer möchte wissen, wie bald das Ganze geplant ist. Der Vorsitzende antwortet, dass die Leitung spätestens Ende Juli/August der Bereich der Saatbau Moosham errichtet sein soll, und dann weiter zum interkommunalen Betriebsgebiet. Infolge werden die Arbeiten wahrscheinlich spätestens im April beginnen und auf mehrere Etappen aufgeteilt werden. Gemeinderat Schlüsslbauer weist darauf hin, dass der 1.Mai in der Rennbahn zu berücksich-tigen ist. Vizebürgermeisterin Kobencic fragt, ob das Glasfasernetz nochmal hinterfragt wurde. Der Vorsitzende antwortet, dass er zum einen bei der Ferngas, bei Ing. Dorringer nachgefragt habe und dieser ihm mitteilte, dass sie so viel wie möglich mit auslegen werden. Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

TOP 24 Bebauungsplan Nr. 18 „St. Laurenz Süd“ – Aufhebung; Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.12.2013, TOP 14, wurde das Verfahren zur Aufhe-bung des Bebauungsplanes Nr. 18 „St. Laurenz Süd“ eingeleitet. Die Verständigung der von der beabsichtigten Änderung Betroffenen erfolgte nachweislich. Die zur beabsichtigten Änderung eingelangten Stellungnahmen, der gem. § 33 Abs. 2 Oö. ROG 1994 eingeladenen Rechtsträger, sind positiv. Überörtliche Interessen werden durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „St. Lau-renz Süd“ nicht berührt. Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Der derzeit rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 18 „St. Laurenz Süd“ ist er-satzlos aufzuheben.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

TOP 25 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 70 und ÖEK Nr. 1, Änderung Nr. 18 (Lehen); Einleitung des Verfahrens

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Derzeit sind im rk. Flächenwidmungsplan Nr. 4 im Randbereich der Ortschaft Lehen kleinere Teilflächen als Bauland „W“ bzw. als Sternchenwidmung Nr. 14 und 15 ausgewiesen. Die Liegenschaftsbesitzer der Grundstücke 911/5, 911/3 und 913/3 beabsichtigen in diesem Be-reich Wohnobjekte zu errichten und ersuchen um entsprechende Änderung des Flächenwid-mungsplanes. Zur Schaffung einer einheitlichen Widmung in diesem Bereich ist laut beiliegendem Plan die Änderung der Widmung als Bauland „Dorfgebiet“ von der Stadtgemeinde Altheim geplant. Der derzeit rk. Flächenwidmungsplan und das ÖEK sollen entsprechend der geplanten Wid-mung als Bauland „Dorfgebiet“ abgeändert werden. Hinweis: Im Zuge des Änderungsverfahrens sollen mit den Eigentümern der Grundstücke Nr. 913/3 und 911/3, KG. Stern, Baulandsicherungsverträge abgeschlossen werden. Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Der derzeitige rk. Flächenwidmungsplan und das ÖEK sind im Randbereich der Ortschaft Lehen, auf dem im beiliegenden Lageplan markierten Bereich, von Grün-land, Sternchenwidmung und Bauland „Wohngebiet“ auf Bauland „Dorfgebiet“ um-zuwidmen. Im Zuge des Änderungsverfahrens sind mit den Eigentümern der Grundstücke Nr. 913/3 und 911/3, KG. Stern, Baulandsicherungsverträge zu schließen.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

TOP 26 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 71 (Thurnberger Johann und Herta, Waghamer Straße 38); Einleitung des Verfahrens

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Herr Stefan Thurnberger beabsichtigt auf dem Grundstück seiner Eltern Johann und Herta Thurnberger, Waghamer Straße 38, 4950 Altheim, Parz.Nr. 691/2, KG. Stern, ein Wohnhaus zu errichten. Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Altheim als Grünland eingetragen und wird eine Umwidmung auf Bauland „Wohngebiet“ be-antragt. Es wird angemerkt, dass im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Flächenwidmungs-planes der als Bauland „B“ ausgewiesene Teil des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Altstoffsammelzentrums in Bauland „Sonderausweisung ASZ“ umgewidmet wird. Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Das im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesene Grund-stück Nr. 691/2, KG. Stern, ist von Grünland auf Bauland „Wohngebiet“ umzuwid-men.

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Flächenwidmungsplanes ist der als Bauland „B“ ausgewiesene Teil des Flächenwidmungsplanes, im Bereich des Altstoffsammelzentrums in Bauland „Sonderausweisung ASZ“ umzuwidmen.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben. TOP 27 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 72 und ÖEK Nr. 1, Änderung

Nr. 19 (Burgstall); Einleitung des Verfahrens

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, welcher wie folgt lautet: Derzeit sind im rk. Flächenwidmungsplan Nr. 4 in der Ortschaft Burgstall kleinere Teilflächen als Bauland „W“ bzw. als Sternchenwidmung Nr. 10 ausgewiesen. Ein Bauinteressent möchte auf dem Grundstück Nr. 1987/7, KG. Stern, ein Wohnobjekt errichten. Zur Schaffung einer einheitlichen Widmung in diesem Bereich ist laut beiliegendem Plan eine Änderung des Flächenwidmungsplanes als Bauland „Wohngebiet“ von der Stadtgemeinde Alt-heim geplant. Der derzeit rk. Flächenwidmungsplan und das ÖEK sollen hierfür entsprechend der geplanten Widmung als Bauland „Wohngebiet“ abgeändert werden. Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.3.2014 mit dieser Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan und OEK im Bereich Burgstall als „Grünland und Sternchenwidmung“ ausgewiesen Grundstücke sind entsprechend dem auf dem beiliegenden Lageplan markierten Bereich von „Grünland und Stern-chenwidmung“ auf Bauland „Wohngebiet“ umzuwidmen.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben. TOP 28 Allfälliges

a) Der Vorsitzende berichtet, dass er morgen den Fraktionen die Einladungen für ein Gespräch mit der Pfarre, am Montag, dem 7.April, um 19:30 Uhr, zukommen lassen wird. Weiters finden am Dienstag, dem 22. April, um 19:00 Uhr, eine Bauausschusssitzung zum Kirchenumfeld, und am Montag, den 05.Mai, eine zusätzliche Gemeinderatssitzung zum selben Thema statt. Die Termine werden den Fraktionen umgehend zur Verfügung gestellt werden. b) Weiters berichtet der Vorsitzende, dass der ISG-Vorschlag zur Gatterbauermühle noch nicht eingelangt ist, er aber hofft, dass dieser in der kommenden Woche kommt und er dann auch beim Parteiengespräch, zusammen mit der ISG, präsentiert werden kann. c) Der Vorsitzende berichtet zudem, dass am Mittwoch, dem 02.04, um 19:00 Uhr, die Jahres-hauptversammlung des Vereins Zeitspuren ist und anschließend von diesem ein Vortrag ge-halten wird. Zudem findet von 12. bis 13. April eine Ausstellung des Fotoklubs Altheim statt. d) Gemeinderat Berger lädt herzlich zum Frühjahrskonzert ein.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass der Vorsitzende die Sitzung um 21:45 Uhr schließt. .......................................................................... .......................................................... Vorsitzender Schriftführerin (gem. § 54 Abs 4 der Oö. GemO 1990) (gem. § 54 Abs 4 der Oö. GemO 1990) Die Unterfertigung des Protokolles erfolgte am: 7.4.2014 Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Verhandlungsschrift nach Unterfertigung durch den Vorsitzenden und den Schriftführer gem. § 54 Abs. 4 der Oö. GemO. 1990 an jede im Gemeinderat vertretene Fraktion mit dem Hinweis übersandt wurde, dass es sich nicht um die genehmigte Fassung der Verhandlungsschrift handelt. Der Vorsitzende stellt weiters fest, dass die unterschriebene Verhandlungsschrift bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie wäh-rend der Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2014 zur Einsicht für die Mitglieder und Ersatz-mitglieder des Gemeinderates, die an der Sitzung am 27.03.2014 teilgenommen haben, auf-gelegen ist. Der Vorsitzende stellt fest, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2014 gegen die Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 27.03.2014

keine Einwendungen erhoben wurden.

Einwendungen erhoben wurden. Aufgrund der vorgebrachten Einwendungen beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am ………………………..

keine Änderung der Verhandlungsschrift vom ...........................

eine Änderung der Verhandlungsschrift vom ......................., welche wie folgt lautet: Mit der nachfolgenden Unterschrift des Vorsitzenden, sowie von je einem Mitglied der im Ge-meinderat vertretenen Fraktionen wird das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhand-lungsschrift bestätigt. ....................................................................... Vorsitzender:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 27.03.2014

........................................................................ ............................................................... GR-Mitglied gem. § 54 Abs 5 Oö.GemO 1990 GR-Mitglied gem. § 54 Abs 5 Oö.GemO 1990

........................................................................ GR-Mitglied gem. § 54 Abs 5 Oö.GemO 1990