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48.+ 49. HunsrückerBergrennen
am 31. Aug. + 1. Sept. 2019
Zell/Merl - Grenderich L 199
Start: 08:00 Uhr Eintritt frei
Veranstalter: MSC Idarwald e.V.
Lauf zur: Deutschen Amateur BergmeisterschaftWestdeutsche Automobil Slalommeisterschaft
Info: www.msc-idarwald.dewww.bergmeisterschaft.de
Liebe Motorsportfreunde Ich möchte Sie im Namen desMSC Idarwald e.V. zu unserem48. + 49. Hunsrücker Bergrennen in
Grenderich aufs herzlichste begrüßen.
Nachdem die letzten Jahre verhältnis-mäßig Ruhig waren während derVeranstaltung, „unser“ Attentäter hatwohl Pause gemacht. Mit “Entsetzen”haben wir festgestellt, daß er immernoch nicht vor “Allgemein Gut”zurück schreckt. Die “Sprüche” die ermit Farbe auf die Wände gepinselthat, kann man heute noch sehen undlesen.Wir ließen und lassen uns auch inZukunft nicht einschüchtern, sonderngingen und gehen massiv dagegenvor.
Wie jedes Jahr werden wir für das leibliche Wohl sorgen,in der Zuschauerkurve werden
warme und kalte Verpflegung sowie Getränke, angeboten.
Die Sicherheit unserer Gäste und Fahrer steht dabei generell im Vordergrund
Bedanken möchten wir uns bei der Verbandsgemeinde Zell, den OrtsgemeindenGrenderich und Merl, der Straßenmeisterei Alf sowie bei unserem Dachverband,dem Deutschen NAVC, für die Erteilung der Genehmigungen.Bei den befreundeten Vereinen für die Bereitstellung von Personal und Material.Sowie bei all unseren Sponsoren, ohne die diese Veranstaltung nicht durchzuführenwäre.
Ein besonderer Dank ergeht an unsere Clubmitglieder für die vielen Stunden, die imVorfeld zum Aufbau, zur Durchführung und zum Abbau geleistet werden/wurden.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Fahren und Zusehen, vor allem spannendeund unfallfreie Wettkämpfe.
Mit motorsportlichen Grüßen
Frank GüntherVorsitzender MSC Idarwald e.V.
Timo Scheuer, VW Scirocco, Gruppe 2Klasse 10, SS-Motorsport
Ausschreibungsentwurf Bergrennen
1.Veranstalter und Veranstaltung
Der MSC Idarwald e.V. veranstaltet am 31. Aug. + 1. Sept. 2019 das48. + 49. Hunsrücker Bergrennen
Die Veranstaltung ist ein derVerkehrserziehung dienenderWettbewerb. Sie wird nach den verbindlichen Sport-statuten und -Richtlinien der DeutschenAmateur-Motorsportkommission (DAM),der StVO und STVZO, dieserAusschreibung und eventuell zu erlas-sender Durchführungsbestimmungendurchgeführt.
Die Veranstaltung ist von der DAM
und der NAVC-Sportabteilung unterder Registernummer107/108/19 genehmigt und eingetragen.
Die Erfolge der Teilnehmer mit gülti-gem DAM Sportfahrerausweis beidiesem Wettbewerb werden für dasNAVC-Sportabzeichen gewertet.
Nils Kaiser Fotografie
Weiter erfolgt eine Wertung zur:
- Deutschen AmateurBergmeisterschaft
- Westdeutschen Slalommeisterschaft
2. Organisation
Fahrtleiter: Michael Benninghoff- Müller
Fahrtsekretär: Martin MüllerTech. Abnahme: Herbert HohmannZeitnahme: MSC Idarwald e.V.Auswertung: MSC Idarwald e.V.Sanitätsdienst: DRKStreckensicherung: Motorspor Funker
3. DAM SPORTKOMMISSARE
Nico BrandGeorg Baer
4. Zeit- und Ortsplan
Nennungsschluss: 26. August 2019 ( Poststempel )Nachnennungsschluss:Am Tag der Veranstaltung eine Stundevor dem Start des 1. Fahrzeuges derentsprechenden Klasse*Papierabnahme: Wann: ab 7.00 UhrWo: Shelter FahrerlagerFahrzeugabnahme:Wann: ab 7:30 UhrOrt: Tech. Bereich GrenderichStartort: Grenderich L199 6,2
Joachim Thomas, NSU TT
Gruppe 2 verbesserte Fahrzeuge
Klasse 7: 10:15 Uhr bis 1000 ccmKlasse 8: 10:15 Uhr 1000-1150 ccmKlasse 9: 10:15 Uhr 1150-1300 ccmKlasse 10: 11:30 Uhr 1300-1600 ccmKlasse 11: 12:45 Uhr 1600-2000 ccmKlasse 12: 14:00 Uhr über 2000 ccm
Gruppe 3 Spezialfahrzeuge
Klasse 14: 15:30 UhrStartzeiten: Der Start erfolgt klassenweise zu folgenden Zeiten:
Gruppe 1 SerienfahrzeugeKlasse 1: 08:00 Uhr bis 1000 ccmKlasse 2: 08:00 Uhr 1000-1150 ccmKlasse 3: 08:00 Uhr 1150-1300 ccmKlasse 4: 09:00 Uhr 1300-1600 ccmKlasse 5: 09:00 Uhr 1600-2000 ccmKlasse 6: 09:00 Uhr über 2000 ccm
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Michael Fröhle, BMW 318is
Jeder Teilnehmer hat sich mindstens 1 Stunde vor seiner Startzeit bei derPapierabnahme einzufinden. Zur tech-nischen Abnahme werden dieTeilnehmerklassenweise aufgerufen.
Die Trainingsläufe können schon vorden angegebenen Startzeiten durchge-führt werden.
Ort und Zeitpunkt des Ergebnis-aushanges:- 30 min nach Klassenende im
Shelter
Ort und Zeitpunkt der Siegerehrung:- Samstag Abends nach der
Veranstaltung im Shelter- sonntags 30 min nach Klassen-
ende im Shelter
Platzordnung :- Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt
jeder Teilnehmer / Aussteller / Besucher diePlatzordnung an und stellt den Veranstalter vonjeder Haftung frei.
- Den Anordnungen des Veranstalters sowie denSportkommissaren ist Folge zu leisten.
- Auf dem ganzen Veranstaltungsgelände herrschtSchrittgeschwindigkeit , Max. 10 km/h.
- Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Fahr-zeugen welche nicht zugelassen sind ist mitAusnahme der zum Rennen gemeldetenRennfahrzeuge verboten.
- Unnötiges Umherfahren ist zu unterlassen.- Keine Autofahrt unter Alkoholeinfluß.- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während
des Rennbetriebes Alkoholkontrollen durchzuführen.- Fahrzeuge dürfen auf dem Veranstaltungsgelände nur
von Personen bewegt werden, welche Inhaber eines gültigen Führerscheines sind.
- Die Wege und Durchfahrten sind freizuhalten.- Hunde sind auf dem Veranstaltungsgelände und an
der Rennstrecke an der Leine zu führen.- Generelles Fahrverbot ab 23 Uhr
(ausgenommen An– und Abreise)- Ab 01.00 Uhr herrscht auf dem
Veranstaltungsgelände Nachtruhe.- Keine offenen Feuerstellen.- Bei Nichteinhaltung der aufgeführten Punkte drohen
Sportstrafen welche bis zum Auschluß- von der Veranstaltung führen können.- Der Veranstalter hat auf dem gesamten
Veranstaltungsgelände das Hausrecht.
Jan WitteBaustellenmonteur
für Verkehrssicherung
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5. Aufgaben und Durchführung
Die Rennstrecke wirdin 3 Durchgängendurchfahren. Die Streckenlänge und derAufbau entsprechen den Bestimmungender DAM. Der erste Durchgang gilt alsTraininglauf und wird zur Informationgezeitet.Der 2. und 3. Durchgang gelten alsWertungsläufe, wobei die Strecke in kür-zest möglicher Zeit zu durchfahren ist.Der Start erfolgt stehend, das Ziel wirdfliegend durchfahren. Bei denWertungsläufen muß der Teilnehmereinen durch Pylonen oder andere rich-tungsändernde Hindernisse vorgeschrie-benen Parcour fehlerfrei durchfahren.Die Wertungsläufe werden getrenntgezeitet, der bessere gilt alsEndergebnis. Das Verschieben,Umwerfen oder Auslassen derHindernisse wird mit Zeitzuschlägenbelegt.
Die Zeitnahme erfolgt elektronisch miteiner Genauigkeit von 1/100 Sek.Der Parcour ist auf einer Bergsteckeaufgebaut, der Untergrund besteht ausAsphalt, die Streckenlänge beträgt2100m.
6. Klasseneinteilung
Die teilnehmenden Fahrzeuge werden gemäß den DAM - Sportstatuten, Anhang II in folgende Gruppen undKlassen eingeteilt:
Gruppe 1 Klasse 1 - 6Serienfahrzeuge
Gruppe 2 Klasse 7 - 12/H7-H10verbesserte Fahrzeuge
Gruppe 3 Klasse. 14Eigenbau- und SpezialTourenwagen ohne Hubraumeinteilung
Klasse 1 und 7 bis 1000 ccmKlasse 2 und 8 1000-1150 ccmKlasse 3 und 9 1150-1300 ccmKlasse 4 und 10 1300-1600 ccmKlasse 5 und 11 1600-2000 ccmKlasse 6 und 12 über 2000 ccm
Gerhard Mauritz, VW Polo 6N
Marko Weirich, VW Golf 1
Tobias Küpper, VW Golf 1 16V, Kl. 10, Chaosteam Motorsport
Rotationskolbenmotoren, die ihren Ur-sprung im NSU - Wankel Prinzip haben,wird das Kammervolumen mit der Zahl 2multipliziert. Fahrzeuge mit aufgeladenenMotoren werden mit demMultiplikationsfaktor 1.4 belegt, bleibenjedoch in ihrer entsprechenden Gruppe.
Um eine Klasse zu bilden, müssen min-destens drei Fahrzeuge in der betreffen-den Klasse starten. Klassen mit wenigerals drei Startern werden automatisch mitder nächsthöheren Klasse zusammenge-legt, die höchste Klasse mit der nächst-niedrigeren, Dieselfahrzeuge in die ent-sprechende Hubraumklasse.
7. Nennungen
Nennungen sind unter Verwendung desvorgesehenen Formulars schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sportleiter MSC Idarwald e.V.Michael KaiserMarktstr. 2055487 SohrenTel:06543-1313Fax: 06543-3593E-Mail: [email protected]:www.msc-idarwald.de
Team Sieben, BMW E21
Das vorgesehene Nenngeld ist Reuegeldund eine Rückzahlung erfolgt nur beiAbsage der Veranstaltungen oder Ablehnung der Nennung.
Das Nenngeld beträgt: Sa. 75,- €So. 75,- €
Teilnehmer mit gültigem Sportfahreraus-weis bzw. Lizenz der DAM erhalten 5.00 € Ermäßigung.
Für Teilnehmer ohne gültigen Sportfah-rerausweis bzw. DAM-Lizenz stellt dieSportabteilung des Deutschen NAVCautomatisch auf einer Sammelpoliceeinen Tagesausweis aus. Der Tages-ausweis enthält alle nach VwV zu § 29StVO benötigten Versicherungen. Die Gebühr für diesen Tagesausweisbeträgt pro Teilnehmer 10.00 €.
Nachnenngebühr : 5,00 €Mannschaftsnenngeld: 25,00 €
Unvollständig ausgefüllte Nennungs-formulare gelten als nicht abgegeben.Die Fahrtleitung ist berechtigt Nennun-gen unter Angabe von stichhaltigenGründen, It. Regelment der DAMzurückzuweisen.
Nennbestätigungen, die den Standortund die Startzeiten enthalten, gehenallen Teilnhemern, die fristgerechtgenannt haben, rechzeitig zu. DieseNennbestätigung ist bei derPapierabnahme vorzulegen.
Die zum Nennungsschluss veröffent-lichte offizielle Starterlistegilt alsNennbestätigung für die Teilnehmer.
Nenn- und Teilnahmeberechtigt sindalle Kraftfahrer, die im Besitz einergültigenFahrerlaubnis sind. DieTeilnahme außer Konkurrenz ist nichtgestattet.Jedes Fahrzeug darf nur mitdem Fahrer besetzt sein.
Frank Kehlenbeck, Abarth
2.500.000,00 € pauschal für Personen-,Sach- und Vermögensschäden.
Diese Versicherung wird vom Veranstal-ter für alle teilnehmenden Fahrzeugeabgeschlossen und ist im Nenngeld enthalten.Der Veranstalter schließt für die Dauerder Veranstaltungen eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in derselbenHöhe abFür ausreichenden Schutz der Zuschauersorgt der Veranstalter.
11. Wertung
Die Slalomstrecke muss zweimal mit stehendem Start durchfahren werden.Gewertet werden die Fahrtzeit und die in Zeit umgerechneten Strafpunkte.Daraus ergibt sich die Werungszeit proDurchgang. Der bessere Durchgang stelltdas Endergebnis dar.
Umgefahrene Streckenmarkierung =5 Sekunden StrafzeitAusgelassene Streckenmarkierung =15 Sekunden Strafzeit
Der Fahrer mit der geringsten Wertungs-zeit in seiner Klasse ist Klassensieger.Die weitere Platzierung ergibt sich ausder steigenden Wertungszeit derTeilnehmer
8. Preise
Pokale 1.-3. Platz, 30% Ehrenpreise fürKlassenstarter.
Damen-, Gruppen-, Mannschafts-Pokale
9. Mannschaften
Es können zu diesen WettbewerbenMannschaften, bestehend aus drei oder vier Fahrern, gemeldet werden. JederFahrer kann nur für eine Mannschaftgenannt werden.
Zur Wertung der Mannschaft werden dieErgebnisse der drei bestenMannschaftsteilnehmer nach DAM-Punkten herangezogen. Eine Wertungerfolgt vom Veran-stalter nur, wenn mindestens drei Mannschaften gestartet sind.
10. VersicherungenGemäß den Richtlinien der Erlaubnis-behörden ist es nach der geltendenStVO erforderlich, daß sämtlicheteilnehmendenFahrzeuge folgendenHaftplichtver-sicherungsschutz vorweisen:
Bernd Reinbott, VW Golf 2, Klasse 14
Bernhard Bender, Klasse 11
Die Mannschaft mit der geringstenGesamtzeit oder höchsten Punktzahl(DAM Klassenpunkte)ist Mannschaftssieger.Die Punkte für das NAVCSportabzeichen werden nach denVerleihungsbestimmungen des NAVCerrechnet. Hierzu ist die eingereichteErgebnisliste des Veranstalters maßge-bend.
12. Wichtige Fahrzeugbestimmungen
- Alle teilnehmenden Fahrzeuge der Gruppe 1 müssen den Bestimmungender StVO, StVZO für PKW und dem DAM Motorsporthandbuchentsprechen.
- Probefahrtkennzeichen gelten als nicht polizeilich zugelassen.
- Alle Fahrzeuge müssen mindestens mit einem den Richtlinien der DAM ent- sprechenden Überrollkäfig mitFlankenschutz (HeckMo: Überrollbügel)ausgerüstet sein.
- Sitz und Sicherheitsgurt müssen denAnforderungen des KNR genügen.
- Fenster, Falt- und Schiebedächer sind während der Dauer der Läufe geschlos-sen zu halten.
- Die Abgasvorschriften (Katalysator) des DAM - Motorsporthandbuches sind zu beachten!
Harald Meyer, Ford Escort MK1, Klasse 11
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13. Abnahme
Die Teilnehmer haben sich zu der imZeitplan angegebenen Zeit am Abnahme-platz des Veranstalters einzufinden unddessen hierfür zuständigen Abnahme-kommissaren folgende Unterlagen zurÜberprüfung vorzulegen:
1. Nennungsbestätigung des Veranstalters
2. Fahrerlaubnis des Teilnehmers3. Fahrzeugschein des gemeldeten
Fahrzeuges (entfällt bei Fahrzeugen,die nicht polizeilich zugelassen sind).
4. DAM Sportfahrerausweise bzw. Lizen-zen, gültig für das laufende Kalender-jahr (entfällt bei Teilnehmern, die den Ausweis nicht beantragt haben)
Tommi Weisgerber, Chaosteam Motorsport
Jürgen Krämer etwas zu schnell unterwegs
5. KNR (Kopf und Nacken-Rückhaltesystem),Schutzhelm mit Eignungsnachweis fürdas KNR,Fahreranzug (FIA-Norm 1986 bzw. 8856-2000)
14. Kennzeichnung der Fahrzeuge
Nach erfolgter Abnahme erhalten dieTeilnehmer die erteilte Startnummer, diegemäß den Anweisungen des Veranstal-ters am Fahrzeug angebracht werden muss. Ohne diese Startnummern wirdkein Fahrzeug zum Start zugelassen.
15. Überprüfung des Fahrzeuges
Die technische Abnahme überprüft dieteilnehmenden Fahrzeuge hinsichtlichder gesetzlich vorgeschriebenenSicherheitssysteme und Einrichtungen. Die Überprüfung erstreckt sich grund-sätzlich auf die Übereinstimmung derGruppen- und Klassenzugehörigkeitgemäß den Angaben des Teilnehmersauf dem Nennungsfomular. Außerdemwerden besonders die Reifen, Bremsen,die Lenkung und Auspuffanlage sowiedie der Verkehrssicherheit dienendenSysteme am Fahrzeug überprüft.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich,unter allen Umständen noch vor demStart zu beheben. In diesen Fällen isteine erneute Vorführung des Fahrzeugesbeim techn. Kommissar obligatorisch.Vom techn. Kommissar nicht abgenom-mene Teilnehmerfahrzeuge dürfen an derVeranstaltung nicht teilnehmen.
Die Fahrzeuge unterliegen nach der tech.Abnahme den Anweisungen desVeranstalters und müssen an den vorge-schriebenen Abstellplätzen geparkt wer-den.
Die Freigabe der Fahrzeuge zum Starterfolgt durch den Fahrtleiter oder dessenBeauftragten. Nach erfolgter tech.Abnahme erhält der Teilnehmer einenVermerk, der ihn zum Start berechtigt.
16. Teilnehmer
Jeder Teilnehmer muß grundsätzlich seitmindestens 6 Monaten in Besitz der ent-sprechenden Fahrerlaubnis sein.
Die Verwendung eines Kopf- & NackenRückhaltesystems (KNR) mit allen zuge-höhrigen Kompoenten nach DAMRegelment ist Pflicht. Fahreranzüge(FIA-Norm 1986 bzw. 8856-2000) sindvorgeschrieben.
Die Teilnehmer sind zum Tragen einesSchutzhelmes mit nachgewiesenerEignug zur Verwendung mit einem KNRverpflichtet.
Den Teilnehmern wird das Anlegen vonSicherheitsgurten während der Veran-staltung zur Pflicht gemacht.
Doppel- oder Mehrfachstart einesFahrers, auch auf einem anderenFahrzeug, ist nicht zulässig.
Torsten Michel, Kl. 12, Chaosteam Motorsport
17. Startaufstellung
Nach Aufruf durch den Veranstalterbegeben sich die Teilnehmer mit demFahrzeug zur Startaufstellung. Nach denAnweisungen der zuständigenSportwarte ist das Fahrzeug zurStartlinie vorzuziehen und mit laufendemMotor das Startzeichen abzuwarten.
18. Ziel- und 2. Lauf
Das Ziel ist fliegend zu durchfahren.Danach ist die Geschwindigkeit sofortherabzusetzen und das Fahrzeug aufdem vom Veranstalter vorgesehenenPlatz abzustellen.
Nach dem letzten Durchgang müssenalle Fahrzeuge an dem vom Veranstaltervorgesehenen Platz zum parc fermé
abgestellt werden. Diese Fahrzeuge dür-fen erst nach Ablauf der Protestfrist odermit Erlaubnis des Fahrtleiters und desSportkommissars entfernt werden.
Den Anweisungen desSportkommissars, der als Beauftragterder DAM fungiert, ist ebenso wie demFahrtleiter und den als solche ausgewie-senen Sportwarten
Michael Preis, BMW Preis V8, Gruppe 3, Klasse 14
Rainer Schönborn, VW Golf 1, Klasse 11, MSC Idarwald
Jennifer Kaiser, Klasse 4, MSC Idarwald
Claire Schönborn Andrea SchönbornRainer Schönborn
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Mathias Mohr, Mega Mini, Chaosteam Motorsport, Klasse 14
The Voice, Hartmut Zillig
Herr der Zahlen, Frank Günther
Helmut Kahl, Renault Clio Williams, Klasse 11 Gruppe 2
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Baggerlöffel u. Ladeschaufeln
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© by LEH GmbH & Co.KG
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Europ. Patent
Nr. 0674053
zertifiziert
DIN EN ISO 3834-3
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unverzüglich Folge zu leisten.Zuwiderhandlungen führen zuWertungsausschluß.Bei festgestellten Verstößen könnendie betreffenden Teilnehmer, unabhän-gigvon einer behördlichen oder gerichtli-chen Bestrafung, sportdisziplinarischvomDAM Sportgericht zur Rechenschaftgezogen werden. Watz + Mila, die Sportleiter des MSC Idarwald
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Alfons Notdurfter, Simca Rallye 3, Klasse 9
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Du bist und bleibst ‘’ EINER VON UNS ‘’ Ruhe in Frieden #MH385
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19. Proteste
Proteste sind gemäß den DAM Sport-statuten schriftlich über den Fahrtleiteroder Sportkommissar unter Angabe derUhrzeit und gleichzeitiger Zahlung derProtestgebühr von 50,00 € zuzüglichMwSt. gegen Quittung einzureichen.Proteste gegen die Strecke müssen bisspätestens zum Start des erstenFahrzeuges eingereicht sein.
Proteste gegen einen Teilnehmer oderdessen Fahrzeug müssen in der "parcferme Zeit" eingereicht werden(Protestzeit beginnt mit der Einfahrt desletzten Wettbewerbsfahrzeuges jederKlasse und endet 30 Minuten später! ).Proteste gegen eine vom technischenAbnehmer getroffene Entscheidungmüssen unmittelbar nach der Entschei-dung eingereicht werden ( betrifft nurdas eigene Fahrzeug! )
Proteste gegen die Auswertung sind spä-testens 30 Minuten nach dem Aushangder Ergebnisse möglich.
Sammelproteste, Proteste gegen dieZeitnahme, sowie Proteste gegen dieEntscheidung der Streckenposten sindunzulässig. Die Behandlung von Protes-ten erfolgt gemäß den Bestimmungender DAM Sportstatuten. Falls die Gründedes Protestes anerkannt werden, erfolgtdie Rückzahlung der Protestgebühr involler Höhe. Der im ProtestUnterliegende muss die eventuell entste-henden Kosten tragen, auch dieProtestgebühr.
20. Verantwortlichkeit der Teilnahmeund Haftungsverzicht
a) Verantwortlichkeit Die Teilnehmer(Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer undHalter) nehmen auf eigene Gefahr ander Veranstaltung teil.
Sie tragen die alleinige zivil- und straf-rechtliche Verantwortung für alle vonihnen oder dem von ihnen benutztenFahrzeug verursachten Schäden, soweitkein Haftungsverzicht nach dieserAusschreibung vereinbart ist.
b) HaftungsverzichtDie Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und -Halter) verzichten durchAbgabe der Nennung für alle im Zusam-menhang mit der Veranstaltung erlittenenUnfälle oder Schäden auf jedes Rechtdes Vorgehens oder Rückgriffs gegen
- die DAM, deren Präsidenten, Mitgliederoder Mitarbeiter,
- die DAM bildenden Clubs (NAVC; DAMCV; MSR), die NAVC-Landesverbände,
- den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
- Behörden, Renndienste,Rennstrecken-eigentümer und irgendwelche anderePersonen, die mit der Organisation derVeranstaltung in Verbindung stehen.
- den Straßenbaulastträger, soweitSchäden durch die Beschaffenheit derbei der Veranstaltung zu benutzendenStraßen samt Zubehör verursachtwerden.
- gegen andere Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Helfer, Kfz-Halter)
Dieter Reimann, Opel Kadett c-qpeKlasse 11, Gruppe2
c) Verantwortlichkeit des VeranstaltersDer Veranstalter behält sich das Rechtvor, alle durch höhere Gewalt oder aus
Sicherheitsgründen oder von den Be-hörden angeordneten erforderlichenÄnderungen der Ausschreibung vorzu-nehmen oder auch der Wettbewerb zuverschieben oder abzusagen, ohneirgendwelche Schadensersatzpflicht zuübernehmen. Im übrigen haftet derVeranstalter nur, soweit durch Aus-schreibung und Nennung nicht Haftungs-ausschluß vereinbart ist.
soweit der Unfall oder Schaden nicht aufVorsatz oder grober Fahrlässigkeitberuht.Dieser Haftungsverzicht gilt nicht fürSchäden in Form der Verletzung vonLeben, Körper und Gesundheit.Stillschweigende Haftungsausschlüssebleiben von vorstehendemHaftungsausschluß unberührt.
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe derNennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
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21. Verschiedenes
Der Veranstalter behält sich vor, zu die-ser Ausschreibung Durchführungs-bestimmungen zu erlassen. Diese sinddann Bestanteil der Ausschreibung. DieAuslegung des Ausschreibungstextesobliegt nur dem DAM Sportkommissar,der endgültig darüber entscheidet.
Trotz der Bemühungen aller in dieDurchführung der Veranstaltung invol-vierten Personen, muß allen Beteiligtenbewußt sein, daß Motorsport erheblicheRisiken in sich birgt.
Am Nennbüro befindet sich eineAnschlagtafel, an der alle für die Teil-nehmer wichtigen Mitteilungen über dieVeranstaltung vom Fahrtleiter veröffent-licht werden.
Den Teilnehmern wird zu Pflichtgemacht, den IInhalt dieser Veröff- entlichung zur Kenntnis zu nehmen.
Auf unbefestigten Standplätzen imFahrerlager wird es den Teilnehmernzur Pflicht gemacht, eine Plane oderWanne unter dem Fahrzeug gegen
auslaufende Flüssigkeiten auszubrin-gen. Die Teilnehmer sind dazu ver-pflichtet, entsprechendes Material
vorzuhalten.
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