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LÖBF-Mitteilungen 4/05 252 5 Mensch und Umwelt Menschliche Gesellschaften entwickeln ihre eigenen, immer komplexer werdenden, kulturellen Umwelten. Gleichzeitig schwin- det (scheinbar) die unmittelbare Abhängigkeit des Einzelnen von seiner natürlichen Umgebung, worunter oft auch der persönliche Bezug zur Natur leidet. Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Einrichtungen und Institu- tionen, die die Bedeutung der natürlichen Umwelt für jeden einzel- nen erfahrbar und verständlich machen wollen. Dazu gehört die Vermittlung gesundheitlicher Aspekte des Umweltschutzes ebenso wie die Entwicklung des Nachhaltigkeitsgedankens als Verpflich- tung gegenüber kommenden Generationen, das Wecken von Verant- wortungsgefühl für die Geschöpfe der Natur und generell das Wecken von Interesse durch Bildungsangebote. Der Naturschutz in Nordrhein-Westfalen hat ein starkes Interesse daran, dass die Bevölkerung Nähe und Verbundenheit zur Natur in ihrer Umgebung empfindet und diese auch persönlich erleben kann. Nur so ist sicher gestellt, dass die Schutzziele, die die Behörden durchsetzen sollen, auch eine gesellschaftliche Akzep- tanz finden. Die geplante Vereinbarkeit von Schutz- und Erholungsfunktionen in Naturerlebnisgebieten ist ein positives Beispiel für einen zeit- gemäßen Umgang mit den Anforderungen des Naturschutzes und der Gesellschaft. 5. MENSCH UND UMWELT 5.1. Naturerlebnisgebiete . . . . . . . . . . 253 5.2. Institutionen der Umweltbildung . 253 5.3. e-Government – Naturschutz- information im Internet . . . . . . . . 257 5.4 Forstliche Fortbildung . . . . . . . . . 260 5.5 Umweltdatenkatalog . . . . . . . . . . . 261 5.6 Rechtliche Grundlagen zum Schutz von Natur und Landschaft . . . . . . 262

5 Mensch und Umwelt - lanuv.nrw.de...in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit zu geben, die Natur unseres Landes nicht nur passiv, zum Beispiel im Fernsehen, sondern auch vor Ort persönlich

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LÖBF-Mitteilungen 4/05252

5 Mensch und Umwelt

Menschliche Gesellschaften entwickeln ihre eigenen, immerkomplexer werdenden, kulturellen Umwelten. Gleichzeitig schwin-det (scheinbar) die unmittelbare Abhängigkeit des Einzelnen vonseiner natürlichen Umgebung, worunter oft auch der persönlicheBezug zur Natur leidet. Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Einrichtungen und Institu-tionen, die die Bedeutung der natürlichen Umwelt für jeden einzel-nen erfahrbar und verständlich machen wollen. Dazu gehört dieVermittlung gesundheitlicher Aspekte des Umweltschutzes ebensowie die Entwicklung des Nachhaltigkeitsgedankens als Verpf lich-tung gegenüber kommenden Generationen, das Wecken von Verant-wortungsgefühl für die Geschöpfe der Natur und generell dasWecken von Interesse durch Bildungsangebote.Der Naturschutz in Nordrhein-Westfalen hat ein starkes Interessedaran, dass die Bevölkerung Nähe und Verbundenheit zur Naturin ihrer Umgebung empfindet und diese auch persönlich erlebenkann. Nur so ist sicher gestellt, dass die Schutzziele, die dieBehörden durchsetzen sollen, auch eine gesellschaftliche Akzep-tanz finden. Die geplante Vereinbarkeit von Schutz- und Erholungsfunktionenin Naturerlebnisgebieten ist ein positives Beispiel für einen zeit-gemäßen Umgang mit den Anforderungen des Naturschutzes undder Gesellschaft.

5. MENSCH UND UMWELT5.1. Naturerlebnisgebiete . . . . . . . . . . 2535.2. Institutionen der Umweltbildung . 2535.3. e-Government – Naturschutz-

information im Internet . . . . . . . . 2575.4 Forstliche Fortbildung . . . . . . . . . 2605.5 Umweltdatenkatalog . . . . . . . . . . . 2615.6 Rechtliche Grundlagen zum Schutz

von Natur und Landschaft . . . . . . 262

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Naturerlebnisgebiete • Institutionen der Umweltbildung

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5.1 Naturerlebnisgebiete

Ein wichtiges Ziel des Naturschutzes ist es, den Menschenin Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit zu geben, dieNatur unseres Landes nicht nur passiv, zum Beispiel imFernsehen, sondern auch vor Ort persönlich zu erleben.Dies kann dazu beitragen, die Bürger stärker für dieBewahrung der noch vorhandenen Natur zu gewinnenund sie als einen Teil ihrer Heimat zu verstehen. Andererseits kommt es in den noch verbliebenen naturna-hen und abwechslungsreichen Landschaften immer wiederzu einer Schädigung der typischen Tier- und Pflanzenweltin empfindlichen Lebensräumen, auch in Naturschutzge-bieten. Leider ist in der Bevölkerung oft das Wissen über dieEmpfindlichkeit vieler Arten nicht ausreichend verbreitet.Um die Aspekte Naturerlebnis und Naturschutz in Ein-klang zu bringen, wird deshalb in Nordrhein-Westfalen einNetz so genannter Naturerlebnisgebiete aufgebaut.Ein Naturerlebnisgebiet ist ein Landschaftsausschnitt, indem das Bedürfnis des Menschen nach Naturerleben undWissensvermittlung über Natur und Kulturlandschaft be-friedigt werden kann, ohne dass dabei die Belange desBiotop- und Artenschutzes beeinträchtig werden. DieseGebiete sollen gezielt für die Beobachtung von Pf lanzenund Tieren sowie das Erleben besonderer Kulturland-schaften erschlossen werden. In Feuchtgebieten internationaler Bedeutung, wie amUnteren Niederrhein oder in den Rieselfeldern der StadtMünster, können zum Beispiel auffällige Vogelarten wieGraureiher, Bläßgänse, Kormorane, Lachmöwen und Wat-vögel z. T. von Beobachtungsständen aus an ihren Brut-oder Rastplätzen beobachtet werden. Diesen positivenBeispielen folgend soll ähnliches auch in anderen Gebietenermöglicht werden.Langfristig sollten Naturerlebnisgebiete insbesondere auchin für diesen Zweck zu gestaltenden Lebensräumen einge-richtet werden. Hierzu bieten sich zum Beispiel Nass-abgrabungen mit Wat- und Wasservögeln sowie derUferschwalbe und Trockenabgrabungen mit interessanterRuderalvegetation, Halbtrockenrasen sowie neu angelegtenKleingewässern an. Auch Industriebrachen wie zumBeispiel der Landschaftspark Duisburg-Nord bieten her-vorragende Möglichkeiten zur Entwicklung von Naturer-lebnisgebieten. Die Gestaltung dieser Gebiete sollte dabeiso erfolgen, dass sich eine artenreiche Pf lanzen- undTierwelt ansiedeln kann. Naturerlebnisgebiete können sodazu beitragen, dass der Besucherdruck auf sensibleSchutzgebiete abnimmt. Kriterien für die Gebietsauswahlsind unter anderem ihre Lage in der Nähe von Ballungs-räumen und die Repräsentanz der wichtigsten Landschaftenin NRW (Karte 5.1-1).

Um einerseits die Naturverträglichkeit der Erholungsnut-zung in den Naturerlebnisgebieten zu gewährleisten undandererseits ein wirkliches Erleben der Natur zu ermögli-chen, steht eine Vielzahl bewährter Maßnahmen zurVerfügung, wie zum Beispiel:

• Einrichtung von Informationszentren, Faltblätter,Führungen und Lehrpfaden

• Bau von Aussichtskanzeln• Ausweisung attraktiver Wegenetze unter Umgehung

empfindlicher Lebensräume• Ausweisung der für eine intensive Erholungsnutzung

notwendigen Infrastruktur wie Parkplätze, Spiel-plätze oder Gastronomie in den Randbereichen

Die erfolgreiche Realisierung von Naturerlebnisgebietenerfordert eine intensive Abstimmung mit Städten undGemeinden und den Naturparken. Außerdem müssen der-artige Planungen eng in Konzepte für naturverträglicheFormen von Tourismus, Erholung und Sport eingebundenwerden. Im Rahmen der gemeinsam mit dem WDR-Studio Münster-land produzierten Reihe „NaTourZeit“ wurden für 24 Gebieteim Münsterland Empfehlungen zum Erleben der Naturerarbeitet. Die Faltblätter können unter www.loebf.nrw.deheruntergeladen werden.

5.2 Institutionen der Umweltbildung

Umweltbildung als wichtiger Bestandteil eines vorsorgen-den Umweltschutzes erfolgt in NRW u.a. seit über 20 Jahrendurch die zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen der NUAbzw. ihrer Vorgängereinrichtung NZ NRW.

5.2.1 Natur- und Umweltschutz-Akademie desLandes Nordrhein-Westfalen (NUA)

Die Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) istdie Bildungseinrichtung des Landes für Fragen des Natur-und Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung.Sie ist bei der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnungund Forsten NRW (LÖBF) eingerichtet und arbeitet ineinem Kooperationsmodell mit den anerkannten Natur-schutzverbänden BUND, LNU und NABU zusammen. Die NUA bietet jedes Jahr rund 100 Fortbildungsveran-staltungen an, die sich an die Fachwelt und die interessierteÖffentlichkeit wenden. Beruf liche Weiterbildung, Fach-tagungen und Foren für die verschiedensten Berufs-gruppen sowie Fortbildungen für den ehrenamtlichenNaturschutz werden durchgeführt. Publikationen, Kampagnen und Aktionstage rücken denNatur- und Umweltschutz stärker ins Bewusstsein derBevölkerung und geben praktische Hilfestellungen, z. B.im Rahmen der Kampagne „Boden will Leben".

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Mensch und Umwelt

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Karte 5.1-1: Potenzielle und realisierte Naturerlebnisgebiete

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Institutionen der Umweltbildung

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Die mobile Umweltbildung mit dem Umweltbus „LUM-BRICUS" unterstützt die Arbeit von Schulklassen undanderen Gruppen vor Ort. Die Koordinierungsstelle fürdie außerschulische Umweltbildung fördert beispielhafteProjekte und unterstützt die Vernetzung der Umwelt-bildungseinrichtungen in NRW.

Natur- und Umweltschutz-Akademie des LandesNRW (NUA)Siemensstraße 5 • 45659 RecklinghausenPostanschrift: NUA • Postfach 10105145610 RecklinghausenTelefon: 02361/305-0 • Fax: 02361/305-340E-Mail: [email protected]: www.nua.nrw.de

5.2.2 Umweltzentren und ihre Partner in NRWIn Nordrhein-Westfalen gibt es weit über hundert Umwelt-bildungszentren. Ihre Aufgaben sind vielfältig. Sie

• leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung derAgenda 21 – speziell in der laufenden UN Dekadefür nachhaltige Bildung.

• führen erlebnisbetonten, ganzheitlichen Unterrichtmit Schülerinnen und Schülern durch.

• unterstützen die Aus- und Fortbildung von Er-zieherInnen, LehrerInnen und UmweltpädagogInnen.

• organisieren Fachtagungen, Exkursionen, Studien-fahrten und Veranstaltungen zur Erwachsenenbil-dung im Bereich des Natur- und Umweltschutzes.

• sind im praktischen und wissenschaftlichen Natur-und Umweltschutz tätig.

Karte 5.2-1 gibt einen Überblick über die Vielfalt anUmweltzentren in allen Landesteilen. Sie wurde von derArbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung (ANU)entwickelt und kann über www.umweltbildung-nrw.de mitallen Einrichtungen aufgerufen werden.

In ganz NRW setzen sich Verbände, Vereine, BiologischeStationen, Umweltzentren und verschiedene Arbeitsgemein-schaften für eine „Bildung für nachhaltige Entwicklung" ein.

Die Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung e.V.,Landesverband NRW (ANU) ist eine Vereinigung vonNatur- und Umweltbildungseinrichtungen und von Einzel-personen in Deutschland, die sich mit Umweltbildungbeschäftigen. Ihr Ziel ist die Schärfung des Umweltbe-wusstseins und die Förderung eines umweltgerechtenVerhaltens durch Umweltbildung. Die ANU

• fördert die Zusammenarbeit und den Informations-austausch der Umweltbildungseinrichtungen,

• fördert die Ziele der Agenda 21, speziell imRahmen der UN-Dekade für nachhaltige Bildung,

• unterstützt Neugründungen von Umweltbildungs-einrichtungen,

• berät Entscheidungsgremien in Politik, Wirtschaftund Verwaltung in Fragen der Umweltbildung und

• wirkt mit und berät bei der Entwicklung von Wegenzur Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräftender Umweltbildung.

Neben dem Bundesverband existieren zur Zeit 13 Landes-verbände. Das „ANU Netzwerk" liefert eine Übersicht undeine Fülle an Informationen und Angeboten von derzeitüber 580 Einrichtungen der außerschulischen Umwelt-bildung. Die Internetseite www.umweltbildung.de ist dasPortal für die Umweltbildung in Deutschland. Sie enthältviele Tipps zu Umweltzentren, Adressen von Umweltbil-dungs-Referenten, Hintergrundinformationen zu Projektenim Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie eineVielzahl von Links zu Partnern der Umweltbildung im In-und Ausland. Außerdem weist sie auf wichtige Veranstaltungen und neueMaterialien hin und bietet auch den InformationsdienstUmweltbildung "ökopädNEWS" an, der regelmäßig in derZeitschrift punktum erscheint..

Kontaktadressen:ANU NRWc/o Biologische Station Kreis Recklinghausen e. V.Im Höltken 11 • 46286 DorstenTelefon: 02369/77505 • Fax: 02369/77607 Internet: www.anu-nrw.de

ANU Bundesverband e.V.Philipp-August-Schleißner Weg 2 • 63452 HanauTelefon: 06181-1804778 • Fax: 06181-304952 E-Mail: [email protected] Internet www.umweltbildung.de

In der Arbeitsgemeinschaft der Umweltmobile (AGUM)haben sich ca. 25 handlungsorientiert arbeitende Mobil-Projekte in der Umweltbildung zu einer Arbeitsgemeinschaftzusammengeschlossen, um den Erfahrungsaustausch zwi-schen bestehenden Projekten zu verbessern, geplante Pro-jekte konzeptionell zu unterstützen, die „ÖkomobilistInnen"weiter zu bilden und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.Das auch international agierende Netzwerk ist eines von60 Projekten des Maßmahmenkatalogs zur Umsetzung derUN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung". Infor-mationen zur Arbeitsgemeinschaft enthält die Internetseitewww.umweltmobile.de und das dort bestellbare „HandbuchUmweltmobil".

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Mensch und Umwelt

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Karte 5.2-1: Biologische Stationen, Umweltzentren und ihre Partner in NRW

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Institutionen der Umweltbildung • e-Government – Naturschutzinformationen im Internet

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Seit dem 18.06.2005 gibt es den neuen Dachverband derBiologischen Stationen in NRW

Kontaktadresse: Biologische Station Ravensberg im Kreis Herford Am Herrenhaus 27 • 32278 KirchlengernTelefon 05223/782520Internet: www.bshf.de

Die Biologischen Stationen sind in naturschutzfachlichenFragen Ansprechpartner für Privatpersonen und Behörden.Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen vor allem in den Bereichen

• Schutzgebietsbetreuung • Vertragsnaturschutz • Forschung • Öffentlichkeitsarbeit • Umweltbildung

Die meisten Biologischen Stationen bieten im Rahmen derUmweltbildung auch Exkursionen, Weiterbildungspro-gramme oder Naturerlebnisse für Kinder an. Eine Kurzvor-stellung der 2001 bestehenden Biologischen Stationen enthältHeft 3/01 der LÖBF-Mitteilungen.

In Karte 5.2-1 sind auch die Standorte der BiologischenStationen eingetragen. Unter www.umweltbildung-nrw.dekann jede einzelne Station „angeklickt" und entsprechendeInformation abgerufen werden.

Das Modell der von Land, Kommunen, Verbänden, priva-ten oder betrieblichen Spenden und Beiträgen finanziertenBiologischen Stationen ist für Deutschland bisher einmalig.NRW hat mit seinem Konzept der Biologische Stationenein einzigartiges System der Betreuung der Schutzgebieteaufgebaut, das sich insbesondere bei der fachlichen undpraktischen Umsetzung des Netzes NATURA 2000 (s. Kap.4.3.4) bereits bewährt hat.

5.3 e-Government –Naturschutzinformation im Internet

Die LÖBF als Teil der modernenLandesverwaltung NRWDie LÖBF stellt die bei ihr erhobenen und geführtenDaten über Lebensräume und Arten, geschützte Gebiete,Untersuchungsergebnisse und vieles mehr unter den Stich-worten „Daten und Fakten“ bzw. „Naturschutzinformatio-nen“ über die einschlägigen elektronischen Medien zurVerfügung. Allgemein zugänglich über das Internet werdendie fachinteressierte Öffentlichkeit und zahlreiche Verfahrens-beteiligte angesprochen, während für die Landesverwaltungüber Intranet hoch verdichtete Informationsangebote vor-bereitet wurden.

Abbildung 5.2-1: Die mobile Umweltbildung mit demUmweltbus „Lumbricus“ unterstützt die Arbeit vonSchulklassen und anderen Gruppen vor Ort.

Derzeitige Koordinationsstelle für Informationsaustauschund Organisation ist die NUA:

Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW,LumbricusSiemensstraße 5 • 45659 RecklinghausenFax: 02361/305-340 E-Mail: [email protected]: www.umweltmobile.de

5.2.3 Biologische StationenDie Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen sindaus dem ehrenamtlichen Naturschutz hervorgegangen undstellen ein wichtiges Bindeglied zwischen dem amtlichenund dem ehrenamtlichen Naturschutz dar. Schon im Jahre1985 formulierte die Landesregierung den landesweitenBiotopverbund als politisches Ziel. Um dies zu erreichen,wurden Biologische Stationen als Kooperationsstellen zwi-schen Behörden, ehrenamtlichem Naturschutz, Nutzernund Erholungssuchenden geschaffen oder als schon beste-hende Einrichtungen in eine finanzielle Landesförderungintegriert.

Inzwischen existieren in fast allen Landkreisen, d.h. nahe-zu f lächendeckend Biologische Stationen. Zur Zeit gibt es40 „anerkannte“ Stationen, die teils sehr unterschiedlicheEntstehungsgeschichten haben. Sie erhalten vom Land NRWanteilig Fördermittel zur Finanzierung ihrer Aufgaben, wer-ben darüber hinaus aber auch Projektmittel und Spendenfür die Naturschutz- und Bildungsarbeit ein. Das Betreu-ungsgebiet einer Biologischen Station erstreckt sich in vie-len Fällen über einen oder mehrere Stadt- oder Landkreise.

Biologische Stationen sind in Vereinsträgerschaft in Koope-ration mit den Naturschutzverbänden als gemeinnützige,eigenständige Vereine organisiert. Die Mitglieder dieserVereine setzen sich aus Vertretern des Naturschutzes undaus kommunalen oder anderen körperschaftlichen Koope-rationspartnern zusammen.

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Die Internetplattform – Zugang für die fachinte-ressierte ÖffentlichkeitDer Zugang zu den im Internet verfügbaren Daten erfolgtüber die LÖBF-Homepage – www.loebf.nrw.de – über dasFenster „Daten und Fakten/Infosysteme“.Die Seite „Daten und Fakten“ enthält eine Auswahl aktuelleingestellter Informationsangebote sowie eine kleine Zahlaktuell bedeutsamer Angebote. Der Zugang zur vollständi-gen Datenlandschaft erfolgt über den Auswahlpunkt „alleAngebote...".

In diesem Portal werden aus Gründen der Übersichtlich-keit zunächst verschiedene Themenkomplexe angeboten,z.B. „Tiere und Pflanzen/Artenschutz“, „Schutzgebiete“ u.s.w.(Abb. 5.3-1). Nach Auswahl eines Themas werden die eigent-lichen Informationsangebote angezeigt. Sofern Informa-tionsangebote für mehrere Themen bedeutsam sind, sindsie bei allen betroffenen Themen angelistet.Breite und Vielfalt der Informationsangebote werden indieser Stufe besonders deutlich, denn hinter jedem Themen-komplex finden sich zumeist mehrere Angebote, die kurzerläutert werden.

Das Beispiel: Über den Themenbereich „Lebensräume/Biotopschutz" lässtsich das Informationsangebot „Schutzwürdige Biotope inNRW (Biotopkataster)“ öffnen. Hier können – für jede be-liebige Stelle des Landes – die entsprechenden Sachdaten(Datenbögen der Biotope) und ihre Kartenabgrenzungenbis zum Maßstab 1:5.000 ausgewählt, visualisiert und ggf.ausgedruckt werden: Betätigt man in der Menüzeile z.B. den Begriff „Karten“,trägt am linken Rand unter Gemeinde z.B. „Ahaus“ (oderden Anfangsbuchstaben einer beliebig anderen Gemeinde)ein und betätigt nach Auswahl von „Ahaus" den Knopf

„Kartenausschnitt anzeigen“, so wird das Gemeindegebietentsprechend präsentiert (Abb.5.3-2). Zumeist muss mananschließend noch mit der großen Lupe unter Aufziehendes gewünschten Detailausschnittes etwas vergrößern, umdie gewünschte Genauigkeit in der Karte zu erhalten.Klickt man nun auf den Informationsknopf „(i)“ in deroben befindlichen Leiste des Kartenfensters und schließlichauf einen der farblich grün hervorgehobenen Biotope, soerscheint das Sachdaten-Dokument mit allen Informatio-nen, die die LÖBF vorliegen hat (Abb. 5.3-3 & Abb. 5.3-4).

Die beschriebene Vorgehensweise ist musterhaft für alleInformationsangebote mit Kartenteilen.

Die besonderen Merkmale der Internet-Informationsange-bote sind:

• Dargestellt werden ausschließlich Informationen,die keinen Einschränkungen der Veröffentlichungz.B. gemäß bestehender Gesetze unterliegen (z.B.keine f lächenscharfen Angaben zu „Streng geschüt-zten Arten“).

• Die Darstellung eines Fachthemas ist in einerAnwendung gebündelt.

• Umfangreiche Erläuterungen zu den Grundsätzenund Methoden des Fachthemas sowie weiterreichen-der Erklärungen zu den Fachinhalten bis hin zu Aus-wertungen sind verfügbar.

• Der Datenbestand kann per Download exportiertwerden.

Die Visualisierung der Karten und Sachdatendokumenteist für die marktgängisten Browser (insbesondere MS-Inter-net Explorer) optimiert. Eine zügige Visualisierung vonKarten ist überdies von der Übertragungsrate der Inter-netrechner der Nutzer/innen (Clients) abhängig. Gute

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Abb. 5.3-1:Themenbereiche unter„Daten und Fakten" -ausgewählt ist derThemenbereich „Lebens-räume/Biotopschutz"und die darunter erreich-baren Fachinformations-angebote.

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e-Government – Naturschutzinformation im Internet

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Abb. 5.3-2: Fachinformationsangebot„Schutzwürdige Biotopein Nordrhein-Westfalen(Biotopkataster)" –Kartenteil mit einemAusschnitt der Gebiets-kulisse im Bereich derGemeinde Ahaus

Abb. 5.3-3: Fachinformationsange-bot „Schutzwürdige Bio-tope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkatas-ter)"– Karten/Sachdaten-teil mit einem Ausschnittaus dem Dokument zumNaturschutzgebietButenfeld.

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Hinweis: Für die Dienststellen, die nicht dem Landesver-waltungsnetz angeschlossen sind, hat die LÖBF @LINFOSauch im Internet bereitgestellt. Hier ist der Zugang jedochnur mit User-ID und Passwort möglich. Die entsprechen-den Angaben werden diesen Dienststellen von der LÖBFdirekt mitgeteilt.

Fazit:Durch die einfach zugänglichen, vollständigen und verständ-lichen Daten können sich interessierte Bürger oder Ver-fahrensbeteiligte zu Fragen und Entwicklungen im BereichNaturschutz informieren. Überlegungen und Entscheidungenvon Verwaltungen werden durch diese offene Bereitstellungvon Informationen transparenter. Im Sinne modernen Ver-waltungshandelns werden elektronische Informationswegeangeboten – mithin eGovernment praktiziert

5.4 Forstliche Fortbildung

Innovative Fortbildung ermöglicht und erleichtert die effi-ziente Anpassung an die wachsenden Anforderungen anQualifikation und an sich ändernde Rahmenbedingungen.Sie schafft und sichert Fachqualifikation und unterstütztModernisierungsprozesse. Diese nehmen in vielen Bereichenunserer Gesellschaft, den Verwaltungen und auch bei denForstbetrieben einen zunehmenden Stellenwert ein.Die LÖBF bietet seit 1994 im Rahmen der ForstlichenFortbildung ein fachbezogenes Fortbildungsprogramm inder Disziplin „Waldökologie und Forsten“ an. Zielgruppender Seminare sind vorrangig Waldbesitzerinnen undWaldbesitzer, Forstfachpersonal privater und kommunalerForstbetriebe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derLandesforstverwaltung Nordrhein-Westfalens.

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Abb. 5.3-4:Detailausschnitt aus demFachinformationsangebot@LINFOS: die ThemenFundortkataster Tiere,§62 Biotope und dasBiotopkataster werden inder Karte angezeigt; einObjekt des Themas „§62Biotope" ist ausgewähltund für die Anzeige desSachdatendokuments(Objektreport) bereit

Antwortzeiten erfordern eine schnelle ISDN oder DSL-Datenübertragung; die Verwendung weniger leistungsfähigerModem-Verbindungen indes wird zu eher unberie-digenden Ergebnissen (insbesondere Wartezeiten) führen.

Die Intranetplattform – Zugang fürDienststellen der UmweltverwaltungÜber die Umweltdaten Nordrhein-Westfalen kann die Land-schaftsinformationssammlung der LÖBF – @LINFOSangesteuert werden. Auch hier kann der Nutzer übereine räumliche Auswahl oder eine Datenrecherche denZugang zu den von ihm gewünschten Informationenerhalten. @LINFOS erlaubt darüber hinaus verschiedeneObjektklassen überlagernd darzustellen und Recherchenüber die Sachdaten laufen zu lassen. Einen Einblick in@LINFOS vermitteln die Abbildungen 5.3-1 bis 5.3-4.

Die besonderen Merkmale im Vergleich zu den Fach-informationen im Internet sind:

• die veränderbare, parallele Darstellung aller Fach-kataster in einer Anwendung,

• eine Suchmaschine zur Navigation in denObjektdokumenten,

• die Beschränkung auf reine Auskunftsfunktioneneinschließlich einfacher Druckfunktionen (keinDownload etc.),

• die Abwesenheit weiterreichender Erklärungen zuden Fachinhalten, und

• die im Rahmen der Amtshilfe bereitgestellten In-formationen unterliegen keinerlei Einschrän-kungen (auch fachlich sensible Daten stehenuneingeschränkt zur Verfügung).

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Forstliche Fortbildung • Umweltdatenkatalog

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Im Verlauf eines Jahres werden durchschnittlich 50 bis 70Seminare angeboten, welche über die LÖBF-Dezernate 42(Waldarbeitsschule) und 45 (Waldentwicklung, Manage-ment, Fortbildung) ausgerichtet werden. Die Zahl derTeilnehmenden variiert dabei zwischen 12 und 40 Personenpro Seminar, so dass jährlich ca. 2.000 Personen im Rahmendes forstlichen Seminarprogramms fortgebildet werden.Im Jahr 2004 wurden gesamt 1.948 Personen durch Teil-nahme an forstlichen Fortbildungsveranstaltungen derLÖBF fortgebildet. An Seminaren der Waldarbeitsschulenahmen 1.007 Personen und an durch Dez. 45 ausgerich-teten Seminaren 941 Personen teil. Davon gehörten 1.188Teilnehmer/innen (61 %) der Mitarbeiterschaft der Landes-forstverwaltung (Geschäftsfeld Koordination und Steue-rung) und 760 Teilnehmer/innen (39 %) zu der Gruppeder Privatwaldbesitzer und zum Forstfachpersonal privaterund kommunaler Forstbetriebe (Geschäftsfeld Dienstleis-tungen) (Tab. 5.4-1).

5.5 Umweltdatenkatalog

Behörden, Verbände, Forschungseinrichtungen und andereInstitutionen sammeln und erzeugen nahezu täglich einegroße Vielzahl an Daten über unsere Umwelt.Um dieser Datenflut Herr zu werden und sie als Informa-tionen verfügbar zu machen, wurde Anfang der neunzigerJahre mit der Entwicklung einer „Datenbank über Umwelt-daten“, dem Umweltdatenkatalog begonnen. Der Umwelt-datenkatalog (UDK) ist ein Informationssystem zumNachweis umweltrelevanter Datenbestände in den öffentli-chen Verwaltungen. Der Begriff „Datenbestand“ wird hier-bei weit gefasst. Auch Projekte, Fachaufgaben, Programmewerden beispielsweise im UDK beschrieben. Der UDKstellt damit ein sogenanntes Metainformationssystem dar.Er soll Auskunft darüber geben, „wer“ „wo“ über „welche“umweltrelevanten Daten verfügt. In Deutschland setzen dasUmweltbundesamt sowie die meisten Bundesländer denUDK als Umweltinformationssystem ein.

Das Umweltinformationsgesetz des Bundes sichert Bürger-innen und Bürgern freien Zugang zu umweltrelevantenDaten zu. Bei seiner Umsetzung spielt der Umweltdatenkata-log eine wichtige Rolle. Er wurde als „WWW-UDK“ imInternet verfügbar gemacht und dient so als Informations-instrument für die Öffentlichkeit. Der WWW-UDK ist Teil des UmweltinformationsnetzesDeutschland (German Enviromental Information Network,GEIN), in dem ein möglichst kompletter Überblick über

Abb. 5.4-1: Forstliches Seminarprogramm 2005

Tabelle 5.4-1: Anzahl und Zugehörigkeit der Seminarteilnehmer in 2004

Teilnehmer Dez. 42 Dez. 45 gesamt

Landesforstverwaltung 480 48 % 708 75 % 1188 61 %Sonstige 527 52 % 3 25 % 760 39 %gesamt 1007 941 1948

Auf der Grundlage von Bedarfsabfragen bei den Zielgruppenerstellt die LÖBF jährlich ein „Forstliches Seminarpro-gramm“ (Abb. 5.4-1). Das Seminarangebot trägt aktuellenBelangen Rechnung und umfasst ein breites Themenspek-trum mit Veranstaltungen aus den Bereichen Waldbau,Forstschutz, Forsttechnik, Arbeitsschutz, Holzverarbeitung,Holzmarketing, Recht, Betriebswirtschaftslehre, Personalent-wicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Ökologie, Naturschutz undLandschaftspf lege. Das Programm beinhaltet eine Mischung aus „alt-bekann-ten“ Seminaren, die aufgrund der hohen Nachfrage bzw.Aktualität zu Dauerthemen geworden sind, z.B. „Verkehrs-sicherung im Wald“ und anderen, die neu aufgenommenworden sind, bspw. „Neue Wege der forstlichen Standort-erkundung“ oder „Hinweise zur Kompensation im Zusam-menhang mit Wald“. Die Broschüre „Forstliches Seminarprogramm“ hat zurzeiteine Auflage von 3.500 Exemplaren. Die jeweils aktuelleFassung ist auch im Internet unter http://www.loebf.nrw.de,„Öffentlichkeitsarbeit und Bildung“ zu finden.

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Mensch und Umwelt

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die umweltrelevanten Datenbestände von Behörden undInstitutionen gegeben werden soll. Der WWW-UDK solldie große Menge an umweltrelevanten Daten überschau-bar, verfügbar und damit besser nutzbar machen.

Inhalt des UDKDer UDK enthält Angaben darüber, wer wann wo welcheumweltrelevanten Daten erhebt oder erhoben hat. Zujedem dieser UDK-Objekte wird in der Adressverwaltungdes WWW-UDK die Auskunft gebende Stelle mit Adresseund Telefonnummer, E-Mail etc. genannt. In einigen Fällenbestehen Verknüpfungen zu den Originaldaten. Bei den Umweltdaten werden sechs verschiedene Objekt-klassen unterschieden:

• Organisationseinheit/Fachaufgabe• Datensammlung/Datenbank• Dokument/Bericht/Literatur• Geoinformation/Karte• Dienst/Anwendung/Informationssystem• Vorhaben/Projekt/Programm

Grundsätzlich können UDK-Objekte durch Angaben zumFachbezug, zum Raumbezug und zum Zeitbezug beschrie-ben werden. Der Fachbezug macht Angaben zur Art und Weise derDatengewinnung und ihrer Genauigkeit, Raum- und Zeit-bezug geben an, wo und wann das Umweltdatenobjektgewonnen wurde. Mit Hilfe dieser drei Bezüge lassen sichUmweltdatenobjekte beschreiben. Die LÖBF pf legt im UDK NRW die Metainformationender bei ihr vorhandenen Umweltdaten und wirkt auf dieseWeise bei dem Aufbau und der Aktualisierung des Um-weltdatenkatalogs Nordrhein-Wetfalen mit.

Die Internetadressen lauten:UDK Nordrhein-Westfalen: www.udk.munlv.nrw.deUDK bundesweit: www.umweltdatenkatalog.de und www.gein.de

5.6 Rechtliche Grundlagen zum Schutzvon Natur und Landschaft

Natur und Landschaft werden in Nordrhein-Westfalen durchunterschiedliche Rechtsvorschriften geschützt. Im Mittel-punkt stehen dabei Rechtsnormen, die unter dem Begriff„Naturschutz- und Landschaftspf legerecht“ zusammenge-fasst werden können. Doch die naturschutzrelevantenBestimmungen gehen weiter darüber hinaus. So dienenauch andere Bereiche des Rechtsgebiets „Umweltrecht“,wie das Bodenrecht, das Immissionsschutzrecht und dasWasserrecht (zur WRRL siehe Kap. 4.5.4), teilweise demSchutz der Natur. Über dieses Rechtsgebiet hinaus entfal-ten auch einzelne Bestimmungen anderer Rechtsgebiete,vom Bau- und Planungsrecht über das Abgabenrecht bishin zum Strafrecht, naturschützende Wirkungen. Alle in

Betracht kommenden Rechtsvorschriften können hier nichtbehandelt werden. Näher eingegangen wird auf das Natur-schutz- und Landschaftspf legerecht sowie die Nachbarge-biete Forst-, Jagd- und Fischereirecht. Der föderalistische Aufbau der BRD und die internationa-le und europäische Einbindung Deutschlands erfordernauch bei der Betrachtung des in Nordrhein-Westfalen gel-tenden Rechts die Darstellung völker-, europa- und bundes-rechtlicher Bezüge. Ausgangspunkt des Rechts zum Schutzder Natur sind § 20a Grundgesetz und § 29a Abs. 1 derVerfassung des Landes Nordhrein-Westfalen. Beide ver-pf lichten den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen zuschützen. Auch völkerrechtlich hat sich die Bundesrepub-lik Deutschland zum Naturschutz verpflichtet. Beispielhaftgenannt seien das • Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973, das den

internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen regelt, sowie das

• Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1992(Rio-Konvention), das die Ausweisung von Schutzge-bieten und die nachhaltige Entwicklung der die Schutz-gebiete umgebenden Flächen zum Ziel hat.

Die Europäische Gemeinschaft hat seit der EinheitlichenEuropäischen Akte von 1986 Kompetenzen auf dem Gebietdes Umweltschutzes, die zur Setzung von Rechtsakten imBereich des Naturschutzes genutzt wurden und werden.Besonders im Biotop- und Artenschutz ist die Gemeinschaftaktiv geworden. Zu nennen sind vor allem die FFH-Richt-linie, durch die ein zusammenhängender europäischer Bio-topverbund (Kapitel 4.3.4 „Das Schutzgebietsnetz NATURA2000") geschaffen werden soll und durch die die Mit-gliedstaaten zum Schutz betroffener Gebiete verpf lichtetwerden sowie die Verordnung zum Schutz wild lebenderTier- und Pf lanzenarten, mit der das WashingtonerArtenschutzabkommen mit unmittelbarer Geltung in dasGemeinschaftsrecht umgesetzt wird.Für den Bereich des Bundesrechts stellt das im Jahr 2002novellierte Gesetz über Naturschutz- und Landschafts-pf lege (BNatSchG) die rechtlichen Grundlagen. Es ist aufGrund der eingeschränkten Gesetzgebungskompetenz desBundes in weiten Teilen ein Rahmengesetz, das die Länderdurch eigene Naturschutzgesetze ausfüllen. Unmittelbargeltendes Recht sind allerdings die Regelungen zum beson-deren Artenschutzrecht im BNatSchG, die durch dieBundesartenschutzverordnung ergänzt werden. WeitereRahmengesetze für die Ausgestaltung des Schutzes derNatur im Landesrecht sind das Gesetz zur Erhaltung desWaldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (BWaldG)und das Bundesjagdgesetz (BJagdG).Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch verschiedene Ge-setze die bundesrechtlichen Vorgaben ausgefüllt und zusätz-lich eigene Regelungen geschaffen. Daneben werden durchRechtsverordnungen die Gesetze weiter konkretisiert.Das Landesnaturschutzgesetz in NRW ist das „Gesetz zurSicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung derLandschaft (LG)“. Es regelt nicht nur behördliche Zuständig-keiten und Verfahrensabläufe, wie zum Beispiel die

Page 12: 5 Mensch und Umwelt - lanuv.nrw.de...in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit zu geben, die Natur unseres Landes nicht nur passiv, zum Beispiel im Fernsehen, sondern auch vor Ort persönlich

LÖBF-Mitteilungen 4/05

Umweltdatenkatalog • Rechtliche Grundlagen zum Schutz von Natur und Landschaft

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Gesetz Abkürzung FundstelleRechtsverordnung SGV.NRW

• Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) LG 791

• Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes DVO-LG 791• Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften

für besonders geschützte Tiere 791• Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz) LFoG 790• Erste Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes 790• Gesetz über den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein-Westfalen

(Gemeinschaftswaldgesetz) 790• Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen LJG-NRW 792• Verordnung über die Jagdzeiten 792• Verordnung über die Falknerprüfung (Falknerprüfungsverordnung) 792• Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen DVO-LJG NRW 792• Verordnung über die Klasseneinteilung und den Abschuss von männlichem

Schalenwild 792• Verordnung über Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild, Sikawild,

Damwild und Muffelwild 792• Verordnung über die Jägerprüfung (Jägerprüfungsordnung) 792• Verordnung über die Verwendung von Fanggeräten und die Voraussetzungen

und Methoden der Fallenjagd (Fangjagdverordnung) 792• Verordnung über die Bejagung, Fütterung und Kirrung von Wild

(Fütterungsverordnung) 792• Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz) LFischG 793• Ordnungsbehördliche Verordnung zum Landesfischereigesetz

(Landesfischereiverordnung) LFischO 793• Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) 793• Ordnungsbehördliche Verordnung zu § 30a Landesfischereigesetz

(Hegeplanverordnung) 793

Erstellung des Landschaftsplans (Kap. 4.4.1 Landschafts-planung) und die Ausweisung von Schutzgebieten (Kap.4.3), sondern auch die Möglichkeit, die freie Landschaftzur Erholung zu nutzen sowie den Schutz von Arten (Kap.4.2) und Lebensräumen (Kap. 4.1 bzw. 4.3).Das „Forstgesetz für das Land Nordrhein Westfalen“ (LFoG)schützt die Natur, indem es die Erhaltung des Waldes inseiner Fläche sichert und Regelungen zu seiner Nutzungenthält. So unterliegen alle Maßnahmen, die zu einerWaldbeseitigung führen, dem Genehmigungsvorbehalt derForstbehörden. Darüber hinaus müssen kahlgeschlageneund verlichtete Waldbestände wieder mit Waldbäumen ver-sehen werden. Wegen der hervorragenden Bedeutung desWaldes für den Naturhaushalt (Kap.3.2.12 sowie 4.5.2) unddie Erholung der Menschen sind die Waldbesitzer ver-pf lichtet, den Wald ordnungsgemäß und nachhaltig zubewirtschaften. Insbesondere großf lächige Kahlhiebe sol-len vermieden und durch Maßnahmen kleinflächigenGenerationenwechsels ersetzt werden. Dabei sollen nachMöglichkeit Methoden der Naturverjüngung herangezo-gen werden. Durch das Landesforstgesetz werden allegesellschaftlichen Ansprüche an den Wald hinsichtlich sei-ner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion miteinander inEinklang gebracht.

Durch das Landesjagdgesetz (LJG-NRW) und das Fische-reigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG) wirdmit dem Jagd- beziehungsweise Fischereirecht die Pf lichtzur Hege verbunden, wodurch ein Beitrag zur artenreichenund gesunden Tierwelt geleistet wird (Kap. 4.5.3 bzw.4.5.5). Diese Gesetze und die zu ihnen ergangenen Rechts-verordnungen treffen Anordnungen zur Schonung der Tiere,indem sie die Ausübung von Jagd und Fischfang hinsicht-lich der Methoden, Zeiten und Tierarten beschränken. Abschließend sei noch ein Blick auf untergesetzliche Rechts-normen geworfen. Durch ordnungsbehördliche Verord-nungen der Bezirksregierungen können Schutzgebieteausgewiesen werden. Landschaftspläne (Kap. 4.4.1 Land-schaftsplanung) werden von Kreisen und kreisfreien Städtenals Satzungen erlassen. Auch auf kommunaler Ebene findetsich Naturschutzrecht. So haben einige Gemeinden dieErmächtigung des Landschaftsgesetzes zum Erlass vonBaumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungengenutzt und regeln örtlich den Schutz des Baumbestandes.

Tabelle 5.6-1: Landesrecht zum Schutz der Natur (Auswahl)