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Passiv-Aktiv-Transfer am
Beispiel Baden-Württemberg
KATJA MAST MDB SPRECHERIN DER ARBEITSGRUPPE ARBEIT UND
SOZIALES DER SPD-BUNDESTAGSFRAKTION VORSITZENDE DER LANDESGRUPPE
BADEN-WÜRTTEMBERG GENERALSEKRETÄRIN DER SPD BADEN-WÜRTTEMBERG
* Bei Kommunen tritt nicht in allen Fällen eine (volle) KdU (Kosten der Unterkunft)-Ersparnis ein. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, den Bedarf zu decken, bevorzugen die derzeitigen Anrechnungsvorschriften für Einkommen den Bund, so dass zunächst der Bund profitiert und die Kommunen weiterhin KdU bezahlen müssen. Da das Land den Passiv-Aktiv-Transfer simuliert, erhalten die Kommunen diese Erstattung vom Land.
Modellbeispiel bei maximaler Förderung Minderleistungsausgleich (75%): Arbeitnehmer erhält: Monatsbrutto: (169 Stunden mit Mindestlohn 8,50 Euro) 1.436,50 € Sozialpädagogische Betreuung Arbeitgeber erhält: 1. Minderleistungsausgleich (75 % aus Arbeitgeber-Brutto von ca. 1.720 Euro): (ca.) 1.280,00 €
2. Pauschaler kommunaler Zuschuss („aus ersparten KdU“) 400,00 € 1.680,00 € Stadt-/Landkreis: 1. Pauschale für vom Kreis zu organisierende sozialpädagogische Betreuung 300,00 € 2. Pauschale zur Kompensation fehlender KdU-Ersparnis* und Verwaltungsaufwand 300,00 € 600,00 €
Stadt- und Landkreise (=Koordinierungsstellen)
Land
Arbeitgeber Jobcenter
Arbeitnehmer
Zuschusspauschalen: - Betreuung (€ 300) -Verwaltungsaufwand und Kompensation fehlende KdU-Ersparnis* (€ 300)
400 € kommunaler Zuschuss
Arbeitslohn, (i.d.R. 8,50 €
169 Stunden = 1436,50 € Arbeitnehmerbrutto)
(Bis zu) 75 % des Arbeitsentgelts
aus dem Eingliederungsbudget (=Minderleistungsausgleich)
Sozialer Arbeitsmarkt Baden-Württemberg (Passiv-Aktiv-Transfer) – Übersicht über Zahlungen
Die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit sind vielfältig.
Hinzu kommt die immer komplexer werdende Rechtslage, die
dazu führt, dass die Betroffenen nur noch schwer erkennen
können, welche Leistungen überhaupt gesetzlich vorgesehen
sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Deshalb unterstützen wir in einem Modellversuch
Arbeitslosen(beratungs)zentren.
Entwicklung von Projekten zur unabhängigen, ganzheitlichen
Beratung und engmaschigen Betreuung von Arbeitslosen,
Aktivierung zur Selbsthilfe,
Hilfe im Umgang mit Behörden und Gerichten,
Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung
ehrenamtlicher Helfer,
Gestaltung institutionalisierter
Kooperationsansätze vor Ort.
Als Partner des Projekts wurden
zwölf erfahrene Dienste
ausgewählt, die in der Karte
dargestellt sind.
AUFGABEN
�
�
�
�
�
Unterstützung vonArbeitslosenberatungszentren
Aufgrund des Fachkräftemangels und der demografischen Ent-
wicklung wird die Gesunderhaltung der Arbeitskräfte durch ein
gutes betriebliches Gesundheitsmanagement immer wichtiger.
Das Sozialministerium beabsichtigt, mit Arbeitgebern und
Gewerkschaften Leitsätze zum Thema „Arbeit und Gesundheit in
Baden-Württemberg“ zu verabschieden. Sie sollen in Modellregio-
nen erprobt werden.
Ein Projekt wurde bereits gestartet: Das Präventionsprogramm
„Betsi“ (Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern), das
die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg u.a. mit
der IKKclassic anbietet. Es wendet sich an Beschäftigte von Hand-
werksbetrieben, die am Arbeitsplatz gesundheitliche Probleme
haben.
Gesundheitliche Einschränkungen sind für
arbeitslose Menschen ein wesentliches Hemmnis
bei der Arbeitssuche und Arbeitsvermittlung.
Mit rund 1 Mio. Euro aus dem Europäischen
Sozialfonds fördert das Land Projekte zur Förde-
rung von Langzeitarbeitslosen mit gesundheit-
lichen Einschränkungen. Mehr als 900 Teilneh-
mende mit gesundheitlichen Einschränkungen
erhalten die Chance, auf dem Arbeitsmarkt
wieder Fuß zu fassen.
Arbeit und GesundheitDas eine geht nicht ohne das andere
Faire Bezahlung, fairer Wettbewerb
Mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
wird seit 2013 sichergestellt, dass öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren
Beschäftigten Tariflöhne zahlen und den aktuellen Mindestlohn
einhalten. Das Gesetz sichert einen fairen Wettbewerb und erteilt
Lohndumping eine Absage.
Eine Servicestelle beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert
Unternehmen und Arbeitnehmer zum Tariftreue- und Mindest-
lohngesetz und stellt Entgeltregelungen aus den einschlägigen
Tarifverträgen zur Verfügung. Über die Servicestelle sind auch
Muster für die Abgabe der Tariftreue- und Mindestentgelt-
erklärungen erhältlich.
Weitere Informationen sind zu finden unter:
http://tinyurl.com/servicestelle
Musterland fürgute und sichere Arbeit
Allianz für Fachkräfte
Wir gestalten mit der Allianz für Fachkräfte zusammen mit dem
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die berufliche Aus- und
Weiterbildung attraktiver. Wir wollen Un- und Angelernte besser
qualifizieren und die Beschäftigung von Frauen fördern. Im Rah-
men der Allianz setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnern
beispielsweise für bessere Bedingungen des altersgerechten
Arbeitens ein und entwickeln eine Willkommenskultur gegen-
über Fachkräften aus anderen Regionen und Ländern. Davon
profitieren Menschen und Unternehmen im Land.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.fachkraefteallianz-bw.de
Einige der in dieser Broschüre beschriebenen Maßnahmen und
Projekte werden gefördert durch den Europäischen Sozialfonds.
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70184 Stuttgart
Telefon: 0711 / 123-0
www.sm.baden-wuerttemberg.de
Fotos: ehrenberg-bilder / jörn buchheim / auremar, Fotolia.com
und Staatsministerium Baden-Württemberg
NACHBARSCHAFTSWERK
FREIBURG
DIAKONISCHES WERK IM
SCHWARZWALD�BAAR�KREIS
VILLINGEN�SCHWENNINGEN
CARITAS ULM
IKARUS ARBEIT UND
SOZIALES E.V. KARLSRUHE
ARBEITERBILDUNG E.V.
REUTLINGEN
DIAKONISCHES WERK IM NECKAR�
ODENWALD�KREIS, MOSBACH
DIAKONISCHES WERK
PFORZHEIM
DIAKONISCHES WERK
MANNHEIM
A.L.S.O. ARBEITSLOSEN�
HILFEORGANISATION
SCHWÄBISCH GMÜND
ARBEITERWOHLFAHRT KREISVERBAND
KONSTANZ E.V., SINGEN
ARBEITSLOSENZENTRUM
LUDWIGSBURG
TÜBINGER ARBEITS�
LOSENTREFF TAT E.V.
Baden-Württemberg steht wirtschaftlich bestens da. Doch von
dieser guten Ausgangslage profitieren längst nicht alle Menschen im
Land. Deshalb wollen wir den Menschen in Baden-Württemberg, die
schon lange arbeitslos sind, die Teilhabe am Erwerbsleben zu fairen
Bedingungen eröffnen.
Das „Landesprogramm gute und sichere Arbeit“ soll zur Integration
von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt beitragen und ist besonders
ausgerichtet auf:
Jüngere Menschen ohne Berufsausbildung,
Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Ältere oder Migrantinnen
und Migranten.
Passiv-Aktiv-Tausch / Sozialer Arbeitsmarkt
Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt
Assistierte Ausbildung / Ausbildung für Benachteiligte / Teilzeit-
ausbildung
Unterstützung von Arbeitslosen(beratungs)zentren
Arbeit und Gesundheit
�
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DIE FÜNF BAUSTEINE DES LANDESPROGRAMMS:
Mit diesem Baustein möchte das Land die nachhaltige Inte-
gration von Langzeitarbeitslosen ins Erwerbsleben unterstützen
und ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft verbessern.
Das Land fördert bis Ende 2014 Aufwendungen für eine erforderli-
che soziale Begleitung und Betreuung von ca. 2.500 Teilnehmen-
den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund
5,6 Millionen Euro. Vorgesehen ist, das Programm auch ab 2015
weiter zu fördern.
Weitere Informationen zu diesem Baustein des
Landesprogramms finden Sie auf der Internetseite:
www.esf-bw.de/esf/index.php?id=115
Nachhaltigkeit der Integrationin den Arbeitsmarkt
Mit der modellhaften Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes
ermöglicht das Land Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermitt-
lungshemmnissen eine sozialpädagogisch begleitete, sozialversi-
cherungspflichtige Beschäftigung.
Statt den sogenannten Regelbedarf und die Kosten für die Unter-
kunft zu finanzieren, können diese Leistungen beim „Passiv-Aktiv-
Tausch“ als Zuschuss für eine Beschäftigung eingesetzt werden. So
wird der passive Empfang von Arbeitlosengeld ersetzt durch aktive
Teilhabe am Arbeitsleben (Passiv-Aktiv-Tausch).
einem Zuschuss des Jobcenters an den Arbeitgeber,
einem pauschalen Zuschuss von 400 Euro vom Stadt- oder
Landkreis an den Arbeitgeber an Stelle der ersparten Aufwen-
dungen für Unterkunft und Heizung,
einer vom Stadt- oder Landkreis organisierten, aufsuchenden
Betreuungsfachkraft.
Die modellhafte Erprobung soll Erkenntnisse liefern, ob mit die-
sem Ansatz nachhaltige Beschäftigungserfolge erzielt werden kön-
nen. Zur Zeit werden alle der 562 zur Verfügung stehenden Plätze
genutzt. Eine Evaluation ist für 2015/2016 vorgesehen.
DIE FÖRDERLEISTUNGEN BESTEHEN KONKRET AUS:
�
�
�
Passiv-Aktiv-Tausch
Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Baden-
Württemberg zu einem Musterland für gute und sichere Arbeit
zu machen. Wir wollen Arbeit, die gerecht entlohnt wird, Aner-
kennung bietet, nicht krank macht und die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie gewährleistet.
Das Thema Arbeit ist für jeden von uns und für unser gesell-
schaftliches Zusammenleben von zentraler Bedeutung. Das
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
Senioren (Sozialministerium) wirkt an der Gesetzgebung auf
den Gebieten des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes und der
Arbeitsmarktpolitik mit und bringt dabei die Vorstellungen des
Landes ein. Durch eigene Aktivitäten und spezielle Programme
unterstützen wir bestimmte arbeitsmarktpolitische Zielgruppen
wie junge Menschen, Langzeitarbeitslose oder Ältere. Auch der
hohe Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund
im Land erfordert oft zusätzliche Anstrengungen.
KATRIN ALTPETER
Ministerin für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Musterland fürgute und sichere Arbeit
Benachteiligte Jugendliche mit Ausbildungsproblemen, Langzeitar-
beitslose oder Frauen nach der Familienphase haben es auf dem
Arbeitsmarkt oft schwer. Deshalb hat die Landesregierung für diese
Gruppen passgenaue Ausbildungsmodelle entwickelt. Die Projekte
werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und mit Landes-
mitteln gefördert (www.esf-bw.de).
Das Land fördert z.B. das erfolgreiche Projekt „carpo - assistierte
Ausbildung“ (www.carpo-esf.de) und die Berufsvorbereitung durch
das berufspraktische Jahr „BPJ 21”. Dabei werden benachteiligte
Jugendliche intensiv sozialpädagogisch begleitet, damit sie eine Aus-
bildung beginnen und erfolgreich zum Abschluss bringen können.
Bei alleinerziehenden Frauen scheitert eine erfolgreiche Ausbildung
oft daran, dass sie Kinderbetreuung und Ausbildung nicht vereinba-
ren können. Deshalb fördern wir die Teilzeitausbildung für
Alleinerziehende.
Außerdem werden mit speziellen Projekten langzeitarbeitslose
Frauen angesprochen, die z.B. aus familiären Gründen länger aus
dem Beruf ausgestiegen sind oder die nach Alternativen zu ihrer
bisherigen - teils geringfügigen - Beschäftigung suchen. Ziel ist eine
dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben.
BENACHTEILIGTE JUGENDLICHE
ALLEINERZIEHENDE FRAUEN
LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN
Assistierte AusbildungJUGENDLICHE, ALLEINERZIEHENDE UND
LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN IM FOKUS
Landesprogrammgute und sichere Arbeit
Baden-Württemberg steht wirtschaftlich bestens da. Doch von
dieser guten Ausgangslage profitieren längst nicht alle Menschen im
Land. Deshalb wollen wir den Menschen in Baden-Württemberg, die
schon lange arbeitslos sind, die Teilhabe am Erwerbsleben zu fairen
Bedingungen eröffnen.
Das „Landesprogramm gute und sichere Arbeit“ soll zur Integration
von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt beitragen und ist besonders
ausgerichtet auf:
Jüngere Menschen ohne Berufsausbildung,
Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Ältere oder Migrantinnen
und Migranten.
Passiv-Aktiv-Tausch / Sozialer Arbeitsmarkt
Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt
Assistierte Ausbildung / Ausbildung für Benachteiligte / Teilzeit-
ausbildung
Unterstützung von Arbeitslosen(beratungs)zentren
Arbeit und Gesundheit
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DIE FÜNF BAUSTEINE DES LANDESPROGRAMMS:
Mit diesem Baustein möchte das Land die nachhaltige Inte-
gration von Langzeitarbeitslosen ins Erwerbsleben unterstützen
und ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft verbessern.
Das Land fördert bis Ende 2014 Aufwendungen für eine erforderli-
che soziale Begleitung und Betreuung von ca. 2.500 Teilnehmen-
den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund
5,6 Millionen Euro. Vorgesehen ist, das Programm auch ab 2015
weiter zu fördern.
Weitere Informationen zu diesem Baustein des
Landesprogramms finden Sie auf der Internetseite:
www.esf-bw.de/esf/index.php?id=115
Nachhaltigkeit der Integrationin den Arbeitsmarkt
Mit der modellhaften Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes
ermöglicht das Land Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermitt-
lungshemmnissen eine sozialpädagogisch begleitete, sozialversi-
cherungspflichtige Beschäftigung.
Statt den sogenannten Regelbedarf und die Kosten für die Unter-
kunft zu finanzieren, können diese Leistungen beim „Passiv-Aktiv-
Tausch“ als Zuschuss für eine Beschäftigung eingesetzt werden. So
wird der passive Empfang von Arbeitlosengeld ersetzt durch aktive
Teilhabe am Arbeitsleben (Passiv-Aktiv-Tausch).
einem Zuschuss des Jobcenters an den Arbeitgeber,
einem pauschalen Zuschuss von 400 Euro vom Stadt- oder
Landkreis an den Arbeitgeber an Stelle der ersparten Aufwen-
dungen für Unterkunft und Heizung,
einer vom Stadt- oder Landkreis organisierten, aufsuchenden
Betreuungsfachkraft.
Die modellhafte Erprobung soll Erkenntnisse liefern, ob mit die-
sem Ansatz nachhaltige Beschäftigungserfolge erzielt werden kön-
nen. Zur Zeit werden alle der 562 zur Verfügung stehenden Plätze
genutzt. Eine Evaluation ist für 2015/2016 vorgesehen.
DIE FÖRDERLEISTUNGEN BESTEHEN KONKRET AUS:
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Passiv-Aktiv-Tausch
Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Baden-
Württemberg zu einem Musterland für gute und sichere Arbeit
zu machen. Wir wollen Arbeit, die gerecht entlohnt wird, Aner-
kennung bietet, nicht krank macht und die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie gewährleistet.
Das Thema Arbeit ist für jeden von uns und für unser gesell-
schaftliches Zusammenleben von zentraler Bedeutung. Das
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
Senioren (Sozialministerium) wirkt an der Gesetzgebung auf
den Gebieten des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes und der
Arbeitsmarktpolitik mit und bringt dabei die Vorstellungen des
Landes ein. Durch eigene Aktivitäten und spezielle Programme
unterstützen wir bestimmte arbeitsmarktpolitische Zielgruppen
wie junge Menschen, Langzeitarbeitslose oder Ältere. Auch der
hohe Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund
im Land erfordert oft zusätzliche Anstrengungen.
KATRIN ALTPETER
Ministerin für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Musterland fürgute und sichere Arbeit
Benachteiligte Jugendliche mit Ausbildungsproblemen, Langzeitar-
beitslose oder Frauen nach der Familienphase haben es auf dem
Arbeitsmarkt oft schwer. Deshalb hat die Landesregierung für diese
Gruppen passgenaue Ausbildungsmodelle entwickelt. Die Projekte
werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und mit Landes-
mitteln gefördert (www.esf-bw.de).
Das Land fördert z.B. das erfolgreiche Projekt „carpo - assistierte
Ausbildung“ (www.carpo-esf.de) und die Berufsvorbereitung durch
das berufspraktische Jahr „BPJ 21”. Dabei werden benachteiligte
Jugendliche intensiv sozialpädagogisch begleitet, damit sie eine Aus-
bildung beginnen und erfolgreich zum Abschluss bringen können.
Bei alleinerziehenden Frauen scheitert eine erfolgreiche Ausbildung
oft daran, dass sie Kinderbetreuung und Ausbildung nicht vereinba-
ren können. Deshalb fördern wir die Teilzeitausbildung für
Alleinerziehende.
Außerdem werden mit speziellen Projekten langzeitarbeitslose
Frauen angesprochen, die z.B. aus familiären Gründen länger aus
dem Beruf ausgestiegen sind oder die nach Alternativen zu ihrer
bisherigen - teils geringfügigen - Beschäftigung suchen. Ziel ist eine
dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben.
BENACHTEILIGTE JUGENDLICHE
ALLEINERZIEHENDE FRAUEN
LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN
Assistierte AusbildungJUGENDLICHE, ALLEINERZIEHENDE UND
LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN IM FOKUS
Landesprogrammgute und sichere Arbeit
Baden-Württemberg steht wirtschaftlich bestens da. Doch von
dieser guten Ausgangslage profitieren längst nicht alle Menschen im
Land. Deshalb wollen wir den Menschen in Baden-Württemberg, die
schon lange arbeitslos sind, die Teilhabe am Erwerbsleben zu fairen
Bedingungen eröffnen.
Das „Landesprogramm gute und sichere Arbeit“ soll zur Integration
von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt beitragen und ist besonders
ausgerichtet auf:
Jüngere Menschen ohne Berufsausbildung,
Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Ältere oder Migrantinnen
und Migranten.
Passiv-Aktiv-Tausch / Sozialer Arbeitsmarkt
Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt
Assistierte Ausbildung / Ausbildung für Benachteiligte / Teilzeit-
ausbildung
Unterstützung von Arbeitslosen(beratungs)zentren
Arbeit und Gesundheit
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DIE FÜNF BAUSTEINE DES LANDESPROGRAMMS:
Mit diesem Baustein möchte das Land die nachhaltige Inte-
gration von Langzeitarbeitslosen ins Erwerbsleben unterstützen
und ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft verbessern.
Das Land fördert bis Ende 2014 Aufwendungen für eine erforderli-
che soziale Begleitung und Betreuung von ca. 2.500 Teilnehmen-
den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund
5,6 Millionen Euro. Vorgesehen ist, das Programm auch ab 2015
weiter zu fördern.
Weitere Informationen zu diesem Baustein des
Landesprogramms finden Sie auf der Internetseite:
www.esf-bw.de/esf/index.php?id=115
Nachhaltigkeit der Integrationin den Arbeitsmarkt
Mit der modellhaften Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes
ermöglicht das Land Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermitt-
lungshemmnissen eine sozialpädagogisch begleitete, sozialversi-
cherungspflichtige Beschäftigung.
Statt den sogenannten Regelbedarf und die Kosten für die Unter-
kunft zu finanzieren, können diese Leistungen beim „Passiv-Aktiv-
Tausch“ als Zuschuss für eine Beschäftigung eingesetzt werden. So
wird der passive Empfang von Arbeitlosengeld ersetzt durch aktive
Teilhabe am Arbeitsleben (Passiv-Aktiv-Tausch).
einem Zuschuss des Jobcenters an den Arbeitgeber,
einem pauschalen Zuschuss von 400 Euro vom Stadt- oder
Landkreis an den Arbeitgeber an Stelle der ersparten Aufwen-
dungen für Unterkunft und Heizung,
einer vom Stadt- oder Landkreis organisierten, aufsuchenden
Betreuungsfachkraft.
Die modellhafte Erprobung soll Erkenntnisse liefern, ob mit die-
sem Ansatz nachhaltige Beschäftigungserfolge erzielt werden kön-
nen. Zur Zeit werden alle der 562 zur Verfügung stehenden Plätze
genutzt. Eine Evaluation ist für 2015/2016 vorgesehen.
DIE FÖRDERLEISTUNGEN BESTEHEN KONKRET AUS:
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Passiv-Aktiv-Tausch
Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Baden-
Württemberg zu einem Musterland für gute und sichere Arbeit
zu machen. Wir wollen Arbeit, die gerecht entlohnt wird, Aner-
kennung bietet, nicht krank macht und die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie gewährleistet.
Das Thema Arbeit ist für jeden von uns und für unser gesell-
schaftliches Zusammenleben von zentraler Bedeutung. Das
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
Senioren (Sozialministerium) wirkt an der Gesetzgebung auf
den Gebieten des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes und der
Arbeitsmarktpolitik mit und bringt dabei die Vorstellungen des
Landes ein. Durch eigene Aktivitäten und spezielle Programme
unterstützen wir bestimmte arbeitsmarktpolitische Zielgruppen
wie junge Menschen, Langzeitarbeitslose oder Ältere. Auch der
hohe Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund
im Land erfordert oft zusätzliche Anstrengungen.
KATRIN ALTPETER
Ministerin für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Musterland fürgute und sichere Arbeit
Benachteiligte Jugendliche mit Ausbildungsproblemen, Langzeitar-
beitslose oder Frauen nach der Familienphase haben es auf dem
Arbeitsmarkt oft schwer. Deshalb hat die Landesregierung für diese
Gruppen passgenaue Ausbildungsmodelle entwickelt. Die Projekte
werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und mit Landes-
mitteln gefördert (www.esf-bw.de).
Das Land fördert z.B. das erfolgreiche Projekt „carpo - assistierte
Ausbildung“ (www.carpo-esf.de) und die Berufsvorbereitung durch
das berufspraktische Jahr „BPJ 21”. Dabei werden benachteiligte
Jugendliche intensiv sozialpädagogisch begleitet, damit sie eine Aus-
bildung beginnen und erfolgreich zum Abschluss bringen können.
Bei alleinerziehenden Frauen scheitert eine erfolgreiche Ausbildung
oft daran, dass sie Kinderbetreuung und Ausbildung nicht vereinba-
ren können. Deshalb fördern wir die Teilzeitausbildung für
Alleinerziehende.
Außerdem werden mit speziellen Projekten langzeitarbeitslose
Frauen angesprochen, die z.B. aus familiären Gründen länger aus
dem Beruf ausgestiegen sind oder die nach Alternativen zu ihrer
bisherigen - teils geringfügigen - Beschäftigung suchen. Ziel ist eine
dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben.
BENACHTEILIGTE JUGENDLICHE
ALLEINERZIEHENDE FRAUEN
LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN
Assistierte AusbildungJUGENDLICHE, ALLEINERZIEHENDE UND
LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN IM FOKUS
Landesprogrammgute und sichere Arbeit
Die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit sind vielfältig.
Hinzu kommt die immer komplexer werdende Rechtslage, die
dazu führt, dass die Betroffenen nur noch schwer erkennen
können, welche Leistungen überhaupt gesetzlich vorgesehen
sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Deshalb unterstützen wir in einem Modellversuch
Arbeitslosen(beratungs)zentren.
Entwicklung von Projekten zur unabhängigen, ganzheitlichen
Beratung und engmaschigen Betreuung von Arbeitslosen,
Aktivierung zur Selbsthilfe,
Hilfe im Umgang mit Behörden und Gerichten,
Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung
ehrenamtlicher Helfer,
Gestaltung institutionalisierter
Kooperationsansätze vor Ort.
Als Partner des Projekts wurden
zwölf erfahrene Dienste
ausgewählt, die in der Karte
dargestellt sind.
AUFGABEN
�
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Unterstützung vonArbeitslosenberatungszentren
Aufgrund des Fachkräftemangels und der demografischen Ent-
wicklung wird die Gesunderhaltung der Arbeitskräfte durch ein
gutes betriebliches Gesundheitsmanagement immer wichtiger.
Das Sozialministerium beabsichtigt, mit Arbeitgebern und
Gewerkschaften Leitsätze zum Thema „Arbeit und Gesundheit in
Baden-Württemberg“ zu verabschieden. Sie sollen in Modellregio-
nen erprobt werden.
Ein Projekt wurde bereits gestartet: Das Präventionsprogramm
„Betsi“ (Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern), das
die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg u.a. mit
der IKKclassic anbietet. Es wendet sich an Beschäftigte von Hand-
werksbetrieben, die am Arbeitsplatz gesundheitliche Probleme
haben.
Gesundheitliche Einschränkungen sind für
arbeitslose Menschen ein wesentliches Hemmnis
bei der Arbeitssuche und Arbeitsvermittlung.
Mit rund 1 Mio. Euro aus dem Europäischen
Sozialfonds fördert das Land Projekte zur Förde-
rung von Langzeitarbeitslosen mit gesundheit-
lichen Einschränkungen. Mehr als 900 Teilneh-
mende mit gesundheitlichen Einschränkungen
erhalten die Chance, auf dem Arbeitsmarkt
wieder Fuß zu fassen.
Arbeit und GesundheitDas eine geht nicht ohne das andere
Faire Bezahlung, fairer Wettbewerb
Mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
wird seit 2013 sichergestellt, dass öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren
Beschäftigten Tariflöhne zahlen und den aktuellen Mindestlohn
einhalten. Das Gesetz sichert einen fairen Wettbewerb und erteilt
Lohndumping eine Absage.
Eine Servicestelle beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert
Unternehmen und Arbeitnehmer zum Tariftreue- und Mindest-
lohngesetz und stellt Entgeltregelungen aus den einschlägigen
Tarifverträgen zur Verfügung. Über die Servicestelle sind auch
Muster für die Abgabe der Tariftreue- und Mindestentgelt-
erklärungen erhältlich.
Weitere Informationen sind zu finden unter:
http://tinyurl.com/servicestelle
Musterland fürgute und sichere Arbeit
Allianz für Fachkräfte
Wir gestalten mit der Allianz für Fachkräfte zusammen mit dem
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die berufliche Aus- und
Weiterbildung attraktiver. Wir wollen Un- und Angelernte besser
qualifizieren und die Beschäftigung von Frauen fördern. Im Rah-
men der Allianz setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnern
beispielsweise für bessere Bedingungen des altersgerechten
Arbeitens ein und entwickeln eine Willkommenskultur gegen-
über Fachkräften aus anderen Regionen und Ländern. Davon
profitieren Menschen und Unternehmen im Land.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.fachkraefteallianz-bw.de
Einige der in dieser Broschüre beschriebenen Maßnahmen und
Projekte werden gefördert durch den Europäischen Sozialfonds.
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70184 Stuttgart
Telefon: 0711 / 123-0
www.sm.baden-wuerttemberg.de
Fotos: ehrenberg-bilder / jörn buchheim / auremar, Fotolia.com
und Staatsministerium Baden-Württemberg
NACHBARSCHAFTSWERK
FREIBURG
DIAKONISCHES WERK IM
SCHWARZWALD�BAAR�KREIS
VILLINGEN�SCHWENNINGEN
CARITAS ULM
IKARUS ARBEIT UND
SOZIALES E.V. KARLSRUHE
ARBEITERBILDUNG E.V.
REUTLINGEN
DIAKONISCHES WERK IM NECKAR�
ODENWALD�KREIS, MOSBACH
DIAKONISCHES WERK
PFORZHEIM
DIAKONISCHES WERK
MANNHEIM
A.L.S.O. ARBEITSLOSEN�
HILFEORGANISATION
SCHWÄBISCH GMÜND
ARBEITERWOHLFAHRT KREISVERBAND
KONSTANZ E.V., SINGEN
ARBEITSLOSENZENTRUM
LUDWIGSBURG
TÜBINGER ARBEITS�
LOSENTREFF TAT E.V.
Die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit sind vielfältig.
Hinzu kommt die immer komplexer werdende Rechtslage, die
dazu führt, dass die Betroffenen nur noch schwer erkennen
können, welche Leistungen überhaupt gesetzlich vorgesehen
sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Deshalb unterstützen wir in einem Modellversuch
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Aktivierung zur Selbsthilfe,
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ehrenamtlicher Helfer,
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Kooperationsansätze vor Ort.
Als Partner des Projekts wurden
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AUFGABEN
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gutes betriebliches Gesundheitsmanagement immer wichtiger.
Das Sozialministerium beabsichtigt, mit Arbeitgebern und
Gewerkschaften Leitsätze zum Thema „Arbeit und Gesundheit in
Baden-Württemberg“ zu verabschieden. Sie sollen in Modellregio-
nen erprobt werden.
Ein Projekt wurde bereits gestartet: Das Präventionsprogramm
„Betsi“ (Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern), das
die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg u.a. mit
der IKKclassic anbietet. Es wendet sich an Beschäftigte von Hand-
werksbetrieben, die am Arbeitsplatz gesundheitliche Probleme
haben.
Gesundheitliche Einschränkungen sind für
arbeitslose Menschen ein wesentliches Hemmnis
bei der Arbeitssuche und Arbeitsvermittlung.
Mit rund 1 Mio. Euro aus dem Europäischen
Sozialfonds fördert das Land Projekte zur Förde-
rung von Langzeitarbeitslosen mit gesundheit-
lichen Einschränkungen. Mehr als 900 Teilneh-
mende mit gesundheitlichen Einschränkungen
erhalten die Chance, auf dem Arbeitsmarkt
wieder Fuß zu fassen.
Arbeit und GesundheitDas eine geht nicht ohne das andere
Faire Bezahlung, fairer Wettbewerb
Mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
wird seit 2013 sichergestellt, dass öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren
Beschäftigten Tariflöhne zahlen und den aktuellen Mindestlohn
einhalten. Das Gesetz sichert einen fairen Wettbewerb und erteilt
Lohndumping eine Absage.
Eine Servicestelle beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert
Unternehmen und Arbeitnehmer zum Tariftreue- und Mindest-
lohngesetz und stellt Entgeltregelungen aus den einschlägigen
Tarifverträgen zur Verfügung. Über die Servicestelle sind auch
Muster für die Abgabe der Tariftreue- und Mindestentgelt-
erklärungen erhältlich.
Weitere Informationen sind zu finden unter:
http://tinyurl.com/servicestelle
Musterland fürgute und sichere Arbeit
Allianz für Fachkräfte
Wir gestalten mit der Allianz für Fachkräfte zusammen mit dem
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die berufliche Aus- und
Weiterbildung attraktiver. Wir wollen Un- und Angelernte besser
qualifizieren und die Beschäftigung von Frauen fördern. Im Rah-
men der Allianz setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnern
beispielsweise für bessere Bedingungen des altersgerechten
Arbeitens ein und entwickeln eine Willkommenskultur gegen-
über Fachkräften aus anderen Regionen und Ländern. Davon
profitieren Menschen und Unternehmen im Land.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.fachkraefteallianz-bw.de
Einige der in dieser Broschüre beschriebenen Maßnahmen und
Projekte werden gefördert durch den Europäischen Sozialfonds.
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70184 Stuttgart
Telefon: 0711 / 123-0
www.sm.baden-wuerttemberg.de
Fotos: ehrenberg-bilder / jörn buchheim / auremar, Fotolia.com
und Staatsministerium Baden-Württemberg
NACHBARSCHAFTSWERK
FREIBURG
DIAKONISCHES WERK IM
SCHWARZWALD�BAAR�KREIS
VILLINGEN�SCHWENNINGEN
CARITAS ULM
IKARUS ARBEIT UND
SOZIALES E.V. KARLSRUHE
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Per Kraftakt zurück ins Arbeitsleben
◆ „Passiv-Aktiv-Tausch“ soll in schwierigen Fällen in den Job helfen. Ministerin Altpeter lernt
in Pforzheim Ergebnisse des Programms kennen.
Ich bin so froh, dass ich den Anruf bekommen habe“, erinnert sich Hansjörg Schmidt. Rund sieben Jahre lange hatte der heute 63-Jährige immer wieder Ein-Euro-Jobs angenommen, dann meldete sich vor rund einem Jahr das Jobcenter: Schmidt bekam das Angebot, am Programm „Passiv-Aktiv-Tausch“ teilzunehmen. Nach 38 Jahren Arbeit als Buchdrucker und langer Arbeitslosigkeit erledigt er heute Hausmeister- und Gartenarbeiten beim Immobilienunternehmen Bohner und Boos. „Mir macht das großen Spaß“, sagt Schmidt. Modellprojekt im Südwesten „Wir wollen nicht länger Arbeitslosigkeit finanzieren, sondern Arbeit“, erklärt Katrin Altpeter (SPD). Die baden-württembergische Sozialministerin war gestern nach Pforzheim gekommen, um zu hören, welche Ergebnisse die Stuttgarter Pläne vor Ort bringen. „Passiv-Aktiv-Tausch“ ist ein Modellprojekt der Landesregierung, bei dem Langzeitarbeitslose „mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen“, wie es im Amtsdeutsch heißt, mittels sozialpädagogischer Unterstützung in den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden sollen. Der Name rührt von der Wandlung gezahlter Sozialleistungen in einen Zuschuss für die Beschäftigung: Aus dem Bezugsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis. Derzeit sind 562 Personen im Südwesten Teil des Programms, 19 davon in Pforzheim. Zu ihnen gehört neben Hansjörg Schmidt auch Vladimir Rodnyansky. Dessen Arbeitgeber Donner und Partner und zeigt sich überzeugt. „Das ist ein Programm, das wirklich etwas bringt“, sagt Kai Uwe Heinzelmann. Der Standortleiter des Bildungszentrums beschreibt einen lohnenden Kraftakt. Dazu kommen weitere: Arbeitgeber zu finden, sei eine der Herausforderungen, sagt Sozialbürgermeisterin Monika Müller (SPD). Firmen erhalten zwar einen Zuschuss des Jobcenters sowie 400 Euro von der Stadt, doch das unternehmerische Risiko bleibt bestehen. „Wir haben das organisiert wie eine Ausbildung“, sagt Heinzelmann – mit ganzheitlichem Ansatz, der fachliche Fähigkeiten trainiert und dabei besonders die persönliche Lebenssituation im Auge hat. Daher die sozialpädagogische Begleitung. „Setzen Sie sich dafür ein, dass das Programm fortgesetzt wird“, gibt er der Ministerin mit auf den Weg. Für das Jobcenter ist er voll des Lobes: „Die haben tolle Arbeit geleistet.“ „Passiv-Aktiv-Tausch“ sei bis 2016 gesichert, betont Altpeter. „Bis dahin sollten wir es hinkriegen, dass der Bund ein Einsehen hat.“ Stichwort für Parteigenossin und Bundestagsabgeordnete Katja Mast. Sie sehe es als ihre Aufgabe, für das baden-württembergische Modellprojekt in der großen Koalition zu werben. „Ich werde alles dafür tun“, so Mast.
Quelle: Pforzheimer Zeitung, 6. September 2014