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50 Jahre Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

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Unter den 4.600 in Berlin registrierten Interessenvertretungen zählt er, wenn es nach der Zeitschrift „Politik & Kommunikation“ geht, zu den hundert wichtigsten und einflussreichsten: der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Spitzenorganisation der Tages- und politischen Wochenzeitungen in Deutschland.

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nehmen konnten. Seit 1948 wurde diesesZwangspachtverfahren durch den Abschluss regulärer Pachtverträge allmählich abgelöst. Die britische Besatzungsmacht begnügte sichvon vornherein zumeist mit dem Nachweis ge-sicherter Druckverträge, während die Franzosenmit der Lizenzvergabe häufig keinerlei Auflagenverbanden. Über den Freiheitsspielraum der Lizenzträger, dieihre Zeitungen unter den Kautelen der jeweili-gen Besatzungsmacht herausgeben konnten, re-sümiert der Lizenzverleger Hans J. Reinowski ineinem zeitgeschichtlichen Rückblick: „So wenigdie sogenannten Altverleger unter der Hitler-herrschaft frei gewesen waren, so wenig warendie neuen Zeitungsverleger, die Lizenzträger, un-ter der Besatzungsmacht völlig frei. Allerdingslag der Unfreiheit ein entscheidender Unter-schied zugrunde. Während die nicht-national-sozialistisch gesinnten Altverleger das Joch derHitlerherrschaft in der trostlosen Gewissheit hat-ten ertragen müssen, bei einem Sieg der hitle-rischen Ideologie immer tiefer in den Sog derStaatssklaverei zu geraten und schließlich völligentrechtet und enteignet zu werden, waren dieLizenzträger mit den Besatzungsbehörden einigin der Gewissheit, dem Aufbau einer rechts-staatlichen Ordnung und in ihr dem Aufbau ei-ner freien demokratischen Tagespresse auf deut-schem Boden zu dienen.“2

Die Lizenzträger waren zunächst nicht Eigen-tümer, sondern Treuhänder „ihrer“ Zeitungen,bezogen ein Gehalt und unterlagen der treuhän-derischen Vermögenskontrolle der Besatzungs-mächte. Die neuen Verleger sahen diese Stel-lung durchweg als unbefriedigend und auf Dauerals nicht tragbar an. Sie arbeiteten darauf hin,

die volle Verfügungsgewalt über die Zeitungs-betriebe zu erlangen – und zwar als Eigentümer.Die westlichen Besatzungsmächte unterstütz-ten im Grunde diese Bestrebungen und erteiltenVersuchen, den privaten Erwerbscharakter derZeitungen dadurch auszuschalten, indem Verla-ge als gemeinnützige Stiftungen organisiert wur-den, eine Absage. Damit war im Westen die pri-vatwirtschaftliche Organisationsform der Presse,wie sie schon zuvor in Deutschland bestandenhatte, auch für die Zukunft vorgezeichnet. Demgegenüber war die Entwicklung der Pressein der sowjetischen Besatzungszone von Anfangan dadurch gekennzeichnet, dass Zeitungslizen-zen nicht an Private, sondern nur an Parteien undMassenorganisationen erteilt wurden. Auch nachGründung der Deutschen Demokratischen Repub-lik durften Zeitungen, Zeitschriften und Büchernur mit Lizenz des Presseamts beim Vorsitzen-den des Ministerrats herausgegeben werden,der die Presse nicht nur kontrollierte, sondern ihrauch Weisungen erteilte. Eine journalistisch ei-genständige Informationsauswahl und Bericht-erstattung sowie Meinungsbildung waren da-rum kaum möglich.

Rohstoffe, Papier und Farbe

Die westdeutsche Presse stand anfangs vor ei-ner Fülle von Problemen, die von Einzelpersonennicht lösbar schienen. Dazu zählten vor allem dieBeschaffung von Rohstoffen, Papier und Farbensowie von Maschinen und schließlich auch dieEinführung von Gehaltstarifverträgen und einerSozialversicherung für die in den Zeitungsunter-nehmen Tätigen. Zur Erörterung und Durchset-zung dieser Aufgaben bildeten die Lizenzträger

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Unter den 4.600 in Berlin registrierten Interes-senvertretungen zählt er, wenn es nach der Zeit-schrift „Politik & Kommunikation“1 geht, zu denhundert wichtigsten und einflussreichsten: derBundesverband Deutscher Zeitungsverleger(BDZV), die Spitzenorganisation der Tages- undpolitischen Wochenzeitungen in Deutschland. Inseiner Zentrale „Haus der Presse“ an der Mark-grafenstraße im alten Berliner Zeitungsviertel, indem auch die Organisationen der Zeitschriften-verleger und der Anzeigenblätter residieren, lau-fen die Informationen aus den deutschen Verla-gen zusammen und werden, verbunden mit An-regungen, Wünschen und Forderungen, gezieltan die Politik herangetragen. Am 15. Juli 1954,am selben Tag, als mit dem Flug der Dash 80,der späteren Boeing 707, von New York nachHamburg das Zeitalter des Düsenflugs begann,wurde der Bundesverband Deutscher Zeitungs-verleger in Bonn, der provisorischen Hauptstadtder Bundesrepublik Deutschland, ins Leben ge-rufen.Der BDZV ist um einige Jahre jünger als andereDachverbände von Wirtschaft und Kultur. DieGründe dafür liegen vor allem in der alliiertenPressepolitik und der von den Besatzungs-mächten in den ersten Nachkriegsjahren ge-steuerten Presseentwicklung, die seit 1949

durch Zeitungswieder- und -neugründungen auf-gebrochen wurde.

Stunde null der deutschen Presse

Die Beseitigung der nationalsozialistischen Herr-schaft und der von ihr gesteuerten Medien durchdie Siegermächte im Jahr 1945 bereitete denWeg für ein freiheitlich-demokratisches Kom-munikationswesen im westlichen Deutschlandvor. Nach einem zunächst für alle Deutschen gel-tenden grundsätzlichen Verbot jeglicher Formvon öffentlicher Kommunikation erteilten die Alliierten einigen wenigen politisch unbelaste-ten Personen die Erlaubnis, Zeitungen heraus-zugeben. Die Besatzungsmächte verstanden dieLizenzerteilung als „positiven Auftrag mit politi-schen Aufgaben“: Die von ihnen zugelassenenZeitungen sollten das zwölf Jahre vom Natio-nalsozialismus indoktrinierte deutsche Volk zurDemokratie zurückführen.Über die meisten jener Verleger, die ihre Blätternoch bis in die Kriegsjahre hinein retten konn-ten, war praktisch Berufsverbot verhängt. Vielemussten, insbesondere im amerikanischen Kon-trollgebiet, ihre Druckereien an Lizenzträger ver-pachten, die diese freilich erst nach Beseitigungteilweise erheblicher Kriegsschäden in Betrieb

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Von Volker Schulze

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Persönlichkeiten des politischen Lebens unter-zeichneten, darunter Konrad Adenauer und CarloSchmid, und hinter das sich auch eine Reihe vonLizenzträgern stellte, wurde an die Besatzungs-mächte in den Westzonen verteilt und den Mit-gliedern des britischen Unterhauses zugeleitet.

Aufhebung des Lizenzzwangs: Pressefreiheit in Westdeutschland

Als im Frühjahr 1949 das Staatsgebilde „Bundes-republik Deutschland“ immer deutlichere Kon-turen annahm, begannen die Besatzungsmäch-te, das System der Reglementierung, das pa-rallel mit der Lizenzvergabe eingerichtet wordenwar, nach und nach abzubauen. Am 23. Mai1949 wurde das Grundgesetz, das im Artikel 5die Pressefreiheit garantiert, verkündet. Schonzuvor waren in drei Ländern des amerikanischenKontrollgebiets, in Bremen, Württemberg-Badenund in Hessen, Gesetze über die Freiheit derPresse verabschiedet worden. Am 21. Septem-ber 1949 trat das von der Alliierten Hohen Kom-mission erlassene Gesetz Nummer 5 „Über diePresse, den Rundfunk, die Berichterstattung unddie Unterhaltungsstätten“ in Kraft, das jedem inder Bundesrepublik lebenden Deutschen (mitAusnahme ehemaliger Nationalsozialisten, dievon den Spruchkammern als „Hauptschuldige“oder als „belastet“ eingestuft worden waren)das Recht zubilligte, ohne vorherige Genehmi-gung Periodika und Einzelschriften zu veröffent-lichen. Binnen weniger Wochen erschienen hun-derte neuer Zeitungen, die hauptsächlich vonAltverlegern herausgegeben wurden bezie-hungsweise von Personen, die keine Lizenz er-

halten hatten. Ein „erbitterter Auflagenkrieg“5

zwischen Lizenzzeitungen und neuen Blätternwar die Folge. Mit der Situation auf dem um-kämpften Zeitungsmarkt hatten sich seit demSpätsommer 1949 die Berufsvertretungen bei-der bundesweit tätigen Verlegergruppen zu be-fassen.

Der Verein Deutscher Zeitungsverleger

Als im Spätsommer des Jahres 1949 der Fort-fall der Lizenzpflicht in greifbare Nähe gerücktwar, stand der Gründung einer alle Kreise undGruppen der Altverleger umfassenden Organi-sation nichts mehr im Weg.6 Am 1. Septemberwurde die Wortführerin all dieser Gruppen, dieArbeitsgemeinschaft für Pressefragen e.V., derzuletzt 220 Verleger angehörten, in Verein Deut-scher Zeitungsverleger umbenannt. So hatte be-reits die 1894 gegründete Interessenvertretungder Zeitungsverleger geheißen, die sich zu Be-ginn des Dritten Reichs weigerte, Organ der Na-tionalsozialisten zu werden und sich daher auf-löste. „Der Verein will in Fortsetzung der Be-strebungen der bisherigen Arbeitsgemeinschaftfür Pressefragen e.V. eine wahre demokratischePressefreiheit im Gebiet der BundesrepublikDeutschland durchsetzen. Hierbei übernimmt erdie Tradition des bis 1933 führenden VereinsDeutscher Zeitungsverleger (Herausgeber derdeutschen Tageszeitungen) e.V. als des Gestal-ters der von der Gesamtverantwortung für dieZeitung getragenen Persönlichkeit des deut-schen Zeitungsverlegers“, hieß es in der nochvom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft am 28. Mai 1949 ausgearbeiteten Satzung.

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zunächst lockere Vereinigungen, aus denen nachund nach berufsständische Presseorganisatio-nen hervorgingen: schon Mitte 1945 in der ame-rikanischen und in der britischen Zone und seit1946 auch in den französisch besetzten Gebie-ten. In Berlin entstand 1946 eine Arbeitsge-meinschaft, der bis zur Teilung der Stadt Zei-tungsverleger aus allen vier Sektoren angehör-ten.Die Alliierten genehmigten diese Zusammen-schlüsse, da sie Organisationen der Selbstver-waltung als notwendige Elemente eines wer-denden demokratischen Staatswesens ansahen;auch aus taktischen Gründen schienen ihnendiese Organisationen nützlich, da sie die Zu-sammenarbeit zwischen Militärbehörden undZeitungsverlegern vereinfachen sollten.Zweck und Aufgabe der Verbände waren nahe-zu in allen Satzungen gleich lautend mit „Ver-tretung der beruflichen und wirtschaftlichen Inte-ressen“ beschrieben. Diese abstrakte Formeldeckte einen ganzen Katalog vordringlicher Auf-gaben ab. Es galt zunächst, gemeinsam mit denMilitärregierungen die für die Zeitungsherstel-lung notwendigen Rohstoffe zu beschaffen be-ziehungsweise an deren Zuteilung mitzuwirken.Nachrichtenagenturen und Versorgungseinrich-tungen für die Angehörigen im Zeitungsgewer-be mussten aufgebaut oder wiederbelebt wer-den. Es war ferner notwendig, gegenüber denBesatzungsbehörden durchzusetzen, dass dasunwürdige Zwangspachtverfahren abgelöst, diePapierbewirtschaftung und damit auch die vor-geschriebene Beschränkung des Anzeigenteilsaufgehoben und die Höhe der Bezugspreise denBedürfnissen der Zeitung angepasst würden.

Erste Organisation der Altverleger

Aufhebung des Lizenzzwangs und Verfügungs-recht über ihre eigenen Zeitungsbetriebe warendas zentrale Ziel der Aktivitäten mehrerer Grup-pen von Verlegern, die dem alten –1894 ge-gründeten – Verein Deutscher Zeitungsverleger(VDZV) angehört hatten. Schon bald nach demZusammenbruch hatten sie untereinander Füh-lung aufgenommen und sich seit 1947 in den Zo-nenländern zu Zweckvereinigungen zusammen-geschlossen. Die Organisationen einigten sichdarauf, einer Arbeitsgemeinschaft für Presse-fragen e.V. mit Sitz in Bergisch Gladbach, derrund 150 Verlage angehörten, die „Führung in al-len grundsätzlichen Fragen des Pressewesensund der altverlegerischen Reaktivierung“3 zuüberlassen.Nachdem Anfang September 1948 der Parla-mentarische Rat in Bonn die Beratungen für einGrundgesetz aufgenommen hatte, hielt die Ar-beitsgemeinschaft der Altverleger den Zeitpunktfür gekommen, ihre Forderung nach Beseitigungdes Lizenzsystems, nach Wiederherstellung derPressefreiheit und damit auch „freies Spiel derKräfte“ bei der Herausgabe von Zeitungen in al-ler Öffentlichkeit zu propagieren4: „Es gibt keineDemokratie ohne wirkliche Pressefreiheit. DieKennzeichen des heutigen Zustandes sind dieBeschränkung der öffentlichen freien Meinungs-äußerung durch die Presse auf einen kleinen vonden Besatzungsmächten ausgewählten Kreisvon einigen hundert Lizenzträgern … Die Ver-wirklichung der Pressefreiheit in diesem Sinne be-dingt vor allem die Beseitigung der Lizenzierungund damit des Monopols.“ Das Manifest, das 46

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pierfrage, sodann in anderen gemeinsamen An-liegen für das Pressewesen – wie zum Beispielder Abschluss von Tarifverträgen, Verhandlun-gen über Presserecht, Fragen der Werbewirt-schaft – angestrebt. Im Dezember 1950 wurdeein gemeinsamer Papierausschuss ins Leben ge-rufen. Gemeinsam verhandelten auch die Verle-gerverbände mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) über ein Tarifwerk für Redakteu-re an Tageszeitungen, das am 15. August 1951in Bonn unterzeichnet werden konnte.Auf das Drängen einzelner Landesvereine hin,namentlich der beiden nordrhein-westfälischenVerbände, trafen Vertreter der Spitzenorganisa-tionen seit Anfang 1951 erneut zu Fusionsge-sprächen zusammen. Ein im März 1951 erziel-ter Kompromiss bot schließlich die Grundlage zu weiteren offiziellen Verhandlungen, die sichüber drei Jahre erstreckten.Die immer wieder ergebnislosen Verhandlungs-schritte forderten die Kritik der fusionswilligenLandesverbände heraus, die inzwischen längstüber ihre Arbeitsgemeinschaften hinausgehen-de Formen gemeinsamen Wirkens gefunden hatten. Bereits am 7. Februar 1952 hatten die in Baden und Württemberg bestehenden Ver-bände einen Gründungsausschuss gewählt, am 4. Juni 1952 veröffentlichte die Arbeitsgemein-schaft der nordrhein-westfälischen Verbände dieErklärung, dass die Zeitungsverleger in ihremBundesland beabsichtigten, sich zu einem ein-heitlichen Verband zusammenzuschließen. Die-ser Rheinisch-Westfälische Zeitungsverleger-Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf.8

Die erste Fusion auf Landesebene erfolgte imSüdwesten: Am 24. Januar 1953 fand in Baden-Baden die Gründungsversammlung des Vereins

Südwestdeutscher Zeitungsverleger statt. 14Tage später beschlossen die Mitglieder der bei-den hessischen Verlegerverbände die Gründungeines Verbands Hessischer Zeitungsverleger, derspäter dem Bundesverband beitreten sollte. Am17. März 1953 gab eine Mitgliederversammlungin Nordrhein-Westfalen der praktisch vollzogenenFusion der Verbände die rechtliche Grundlage.Die von diesen Landesverbänden geschaffene Si-tuation zwang die Spitzenorganisationen zu ent-schlossenerem Vorgehen: Mitte des Jahres 1953bekundeten VDZV und Gesamtverband anlässlichihrer fast zum gleichen Zeitpunkt einberufenenJahreshauptversammlungen nochmals ihre grund-sätzliche Bereitschaft zum Zusammenschluss. Die wenigen noch strittigen Fragen – es ging vorallem um Aufteilung und personelle Besetzung derArbeitsgebiete – sollten von den Präsidien beiderVerbände geklärt werden. Dennoch dauerte esnoch ein volles Jahr, bis unter die Verhandlun-gen ein Schlussstrich gezogen werden konnte.

14. Juli 1954

Am 14. Juli 1954 trafen in (dem heute zu Bonngehörenden) Bad Godesberg als dem künftigenVerbandssitz, auf den sich Gesamtverband undVDZV geeinigt hatten, die Bevollmächtigten bei-der Dachverbände zusammen, um ein letztesMal das in langwierigen Verhandlungen erarbei-tete Konzept einer endgültigen Prüfung zu unter-ziehen. Das Ergebnis der Aussprache lautete„Übereinstimmung in den beiderseitigen Auf-fassungen“9. Auf diesem festen Fundamentgründete die seit langem ins Auge gefasste undauf den nächsten Tag terminierte Delegierten-konferenz den Bundesverband Deutscher Zei-

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Der Gesamtverband der Deutschen Zeitungsverleger

Am selben 1. September 1949, als sich die Alt-verleger zu einer einheitlichen Interessenvertre-tung zusammenfanden, versammelten sich inBielefeld, am Sitz des Nordwestdeutschen Zei-tungsverlegervereins, Vertreter sämtlicher Li-zenzträgerverbände der Westzonen und West-berlins, um ihre bisherige Arbeitsgemeinschaftaufzulösen und durch eine Spitzenorganisationzu ersetzen. „Erfüllt von der Aufgabe, eine freiedemokratische Presse im Gebiet der Bundesre-publik Deutschland zu fördern und zu festigen,haben sich heute die Verlegervereine der West-zonen und West-Berlins zu einem Gesamtver-band der Deutschen Zeitungsverleger e.V. zu-sammengeschlossen. Sein Zweck ist die ge-meinsame Arbeit für die unabhängige Presse“,heißt es im Gründungsprotokoll, das die Unter-schrift der Repräsentanten von zehn Landes- be-ziehungsweise Zonenverbänden trägt.7

Im Gegensatz zur zentralistischen Konstruktiondes VDZV sollte der Gesamtverband, entspre-chend dem Aufbau der Bundesrepublik Deutsch-land, föderalistisch gegliedert sein. Die Mitglie-derversammlung, das wichtigste Entscheidungs-gremium im Sinne des Vereinsrechts, solltedemnach ein Länderausschuss sein, zusammen-gesetzt aus einer bestimmten Zahl gewählterVertreter der Landesvereine. Knapp zwei Monate nach der Gründungsver-sammlung des Gesamtverbands, am 28. Ok-tober 1949, verabschiedete der Länderaus-schuss auf seiner konstituierenden Sitzung inFrankfurt am Main die Satzung und führte dieWahlen für die Vereinsgremien durch.

Fusionsbestrebungen der Verlegerverbände

Der unerfreuliche Gegensatz zwischen Altverle-gern und – ehemaligen – Lizenzträgern, der sichin dem Dualismus der Spitzenorganisationenausdrückte, brachte, wie Hans J. Reinowski for-mulierte, „die verantwortlich im Verbandswesender Tagespresse tätigen Männer sehr bald zuder Einsicht, dass es auf die Dauer kein Gegen-einander zwischen den beiden Verlegergruppen,sondern nur ein Miteinander, ein gemeinsamesWirken zum Wohle der neuen freiheitlichen Ord-nung in Staat und Gesellschaft, aber auch zumWohle aller demokratischen Zeitungsverleger,unbeschadet ihrer politischen Einstellung, gebendürfe“.Schon im November 1949 hatte der Vorstanddes VDZV Richtlinien ausgearbeitet, in denen derWille zu einem Zusammenwirken der Verbändeausgedrückt war. In Form von Arbeitsgemein-schaften kamen seit Anfang 1950 die ersten of-fiziellen Kontakte auf Landesebene zwischenehemaligen Lizenzträgern und Altverlegern zu-stande, zunächst in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Württemberg-Baden. Die Ar-beitsgemeinschaften befassten sich nicht alleinmit praktischen Fragen, indem sie Regeln für dasAnzeigen- und Vertriebsgeschäft ausarbeitetenund, wie in Nordrhein-Westfalen, gemeinsameFachausschüsse für Anzeigen- und Vertriebs-fragen gründeten – auch die Möglichkeiten einer Fusion der Verbände wurden hier schondiskutiert.Auf Spitzenebene wurden Arbeitsgemeinschaf-ten zur weiteren Verfolgung grundsätzlicher unddringlicher Angelegenheiten, zunächst in der Pa-

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Interessen selbständig“10. Ihnen gehören – nachdem Prinzip der Freiwilligkeit – die Verlage derin den jeweiligen Verbandsgebieten erscheinen-den Zeitungen an; zum Zeitpunkt der Gründungdes BDZV zählten die Landesverbände insge-samt 508 Mitgliedszeitungen, die eine Auflagevon 13,7 Millionen Exemplaren repräsentierten.Der föderalistischen Struktur des Verbands trägtauch ein Gremium Rechnung, das sich aus denMitgliedern des Präsidiums und den Vorsitzen-den der Landesverbände zusammensetzt: dasErweiterte Präsidium, das 1963 an die Stelle desso genannten Hauptausschusses trat. Dem Er-weiterten Präsidium obliegen insbesondereUnterbreitung von Vorstellungen des Präsiden-ten und seiner Stellvertreter, die Vorschläge andie Delegiertenversammlung für die Benennungvon Vertretern in nicht verbandseigene Gremien,die Entscheidung über Anstellung und Entlas-sung von Geschäftsführern; zwischen den ein-zelnen Delegiertenversammlungen ist das Gre-mium in allen Fragen, die einen Aufschub nichtzulassen, zuständig und beschlussfähig.

Aufgaben und Ziele des BDZV

Die Aufgaben, die die Gründer dem Bundesver-band Deutscher Zeitungsverleger aufgetragenund in der Satzung niedergelegt haben, basierenauf den Erfahrungen, Bestrebungen und Zielenseiner Vorläuferorganisationen. Der BDZV be-zweckt die Wahrung und Vertretung der ge-meinsamen ideellen und wirtschaftlichen Inte-ressen der Verlage. Sein vorrangiges Ziel ist es,die Unabhängigkeit der demokratischen deut-schen Zeitungen zu wahren, für die publizisti-schen Aufgaben der deutschen Zeitungsverle-

ger einzutreten, die Verlage gegenüber allen politischen Instanzen zu vertreten und für fairenWettbewerb innerhalb der Branche Sorge zu tragen. Zu den wichtigen Aufgaben des Ver-bands gehören darüber hinaus die Führung vonVerhandlungen in sozialrechtlichen Angelegen-heiten, der Abschluss von Tarifverträgen und dieFörderung des Nachwuchses in Verlag undRedaktion. Traditionell zählt auch die „Pflegeinternationaler Beziehungen“ zur Verbandsarbeit.Der in der Gründungsversammlung beschlos-sene Aufgabenkatalog entspricht, mit einigennotwendigen Ergänzungen, die im Lauf der Jah-re in der Satzung fixiert wurden, den Anforde-rungen der Zeitungsverleger an ihre berufsstän-dische Vertretung. Um die Leistungen des Verbands verstehen undwerten zu können, muss man sich vergegen-wärtigen, dass sich die Presse in der Bun-

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tungsverleger als nunmehr alleinige Spitzenor-ganisation der deutschen Zeitungsverleger. Ein-stimmig nahm die Gründungsversammlung diekurz zuvor noch einmal von den Verhandlungs-kommissionen abgestimmte Satzung an.Die paritätische Präsenz der beiden Verleger-organisationen in der Delegiertenversammlungwar gewährleistet durch Kompromiss: Danachsollte sich die Zahl der von den Mitgliedsver-bänden für die Delegiertenversammlung zu be-stellenden Vertreter nach der Höhe der Auflageund der Zahl der Mitgliedsverlage des Landes-vereins beziehungsweise der Landesgruppe rich-ten. Auf je 500.000 Auflage sollte ein Vertreter,auf je 30 Mitgliedsverlage ein weiterer entfallen.Nicht in der Satzung festgelegt, wohl aber zwi-schen den beiden Verbänden vereinbart, war dieBesetzung des Präsidiums mit je zwei Vertreterndes VDZV und des Gesamtverbands. Die von ih-

ren Organisationen vorgeschlagenen Persön-lichkeiten wurden in einem Wahlgang – ein-stimmig – gewählt: zum Präsidenten Dr. HugoStenzel („Frankfurter Neue Presse“, Frankfurt amMain) und zu seinen Stellvertretern Emil Groß(„Freie Presse“, Bielefeld), Lambert Lensing(„Ruhr-Nachrichten“, Dortmund) und Dr. FritzBlume („Jeversches Wochenblatt“). Der bis da-hin amtierende Vorsitzende des VDZV, Dr. Wal-ther Jänecke, wurde vereinbarungsgemäß zum– hauptamtlichen – Bevollmächtigten des Prä-sidiums bestellt, zum „Mittler zwischen Präsi-dium und Geschäftsführung, zwischen Bundes-verband und Landesverbänden“.Am 1. Oktober 1954 nahmen der Bevollmächtig-te des Präsidiums und die Geschäftsführung inBad Godesberg die Arbeit auf. Noch im selbenJahr konstituierten sich, teilweise auf bereits be-stehenden Gremien gründend, mehrere Fach-ausschüsse des Bundesverbands. Ihre Tätigkeiterstreckte sich auf die Bereiche Anzeigen undVertrieb, Soziales, Papier- und Wirtschaftsfragen.Die im Lauf der Jahre zunehmenden Einzel-aufgaben des BDZV gaben den Anstoß zur Bil-dung weiterer Spezialausschüsse zu den Ar-beitsfeldern Presserecht, Rundfunk und Fernse-hen (später Presse und Elektronik, schließlich„Arbeitsgruppe Medien“), ferner für Publizistikund Wissenschaft sowie für Öffentlichkeitsarbeit.Die Satzung des BDZV erwies sich in ihrer grund-sätzlichen Konzeption als sinnvoll und prakti-kabel. Insbesondere das Verhältnis zwischenBundesverband und Landesverbänden gestalte-te sich komplikationslos. Die Landesverbändesind – wie in ihren Satzungen ausdrücklich her-vorgehoben – „in bezug auf ihre Verbandsfüh-rung und auf die Wahrnehmung ihrer regionalen

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Dr. Anton Betz, BDZV-Präsident von 1963 bis 1967Dr. Hugo Stenzel, BDZV-Präsident von 1954 bis 1962

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um die Vorteile größerer Einheiten zu nutzen. ImInteresse eines vielfältigen publizistischen An-gebots empfahl und konkretisierte der VerbandKooperationen in den außerredaktionellen Be-reichen, also bei der Anzeigenakquisition und -verwaltung, in der technischen Herstellung undim Vertrieb. Die vom BDZV aufgestellten Richt-linien zur Selbstbindung der Verlage nahmen inWettbewerbsregeln Gestalt an, die beim Bun-deskartellamt eingetragen wurden.Gleichzeitig wurde die Satzung ergänzt; dies er-möglichte dem Verband, gegen wettbewerbs-widriges Verhalten von Verlagen vorzugehen. ImInteresse der kleineren Verlage setzte sich derVerband auch für eine Presseförderung ein,wandte sich aber gegen gezielte staatliche Hil-fen zugunsten einzelner Verlage mit der Be-gründung, dadurch ließen sich Strukturproble-me, zum Beispiel Wettbewerbsnachteile, nichtdauerhaft beseitigen; außerdem berge jede Ein-zelförderung die Gefahr staatlicher Einflussnah-me auf die begünstigten Zeitungen.Der Erhalt einer vielfältigen Presse war – und ist – für den BDZV zentrales Anliegen und ge-sellschaftspolitisches Postulat zugleich; doch beharrte der Verband darauf, dass dieses Zielnicht um den Preis der Pressefreiheit und der Informationsfreiheit des Bürgers angesteuertwerden dürfe. Ebenso wenig konnte der Ver-band – auch nicht im Interesse einer Sicher-stellung von Vielfalt – Eingriffe in die Rechte derVerlage in Gestalt von Marktanteils- und Auf-lagenbeschränkungen akzeptieren, wie sie vonParteien und anderen Gruppierungen vorge-schlagen wurden. Verfassungsrechtliche Unter-suchungen namhafter Juristen bestätigten dieRechtsauffassung des BDZV.

Auch die von der damaligen Bundesregierungmit Nachdruck betriebene pressespezifische Fusionskontrolle bewertete der Verband alsSonderregelung für die Presse, die mit dem Ar-tikel 5 des Grundgesetzes schwer in Einklang zu bringen sei. Wenn aber auf diesem Weg, derzumindest keine „Eingriffe“ in gewachseneStrukturen zulasse, die gewünschte Vielfalt ge-sichert werden könnte, wollte sich der Verbandeiner solchen Regelung nicht verschließen, undso begleitete der BDZV das Gesetzgebungsver-fahren, das 1974 aufgenommen wurde, mit kon-struktiver Kritik. Dass sich seit etwa Mitte der70er Jahre die Konzentrationsvorgänge ver-langsamten, ist indes in erster Linie Folge eineslang anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs, vondem auch kleine und mittlere Verlage profitier-ten. Hinzu kam, dass Kooperationen in verlags-

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desrepublik nahezu gleichzeitig mit verschiede-nen essenziellen und existenziellen Problemenkonfrontiert sah:- der wirtschaftlichen Behauptung und Sicherungder Zeitungen nach ungleichen Startbedingungen,- der Bewältigung des durch die neue Wettbe-werbssituation seit 1949 ausgelösten Konzen-trationsprozesses,- der Verteidigung der Pressefreiheit,- der Herausforderung durch die Konkurrenz derelektronischen Medien, vor allem im Hinblick aufdie Werbung,- und als Konsequenz: einer angemessenen Po-sitionierung der Presse im entstehenden neuenMediensystem.

Engagement für Pressevielfalt

Die Aufhebung der Lizenzpflicht 1949 hatte esden Altverlegern ermöglicht, nach langer Zwangs-

pause ihre Zeitungen, die zum großen Teil imDritten Reich stillgelegt werden mussten, wie-der herauszugeben. Eine Welle von Zeitungs-wieder- und -neugründungen nahm ihren Anfang,die im April 1950 ihren Höhepunkt erreichte unddann bis 1952/53 wieder abebbte. Bereits seitder zweiten Hälfte der 50er Jahre war die Ent-wicklung der deutschen Presse durch eine wach-sende Zahl von Konzentrationsvorgängen be-stimmt, von denen vor allem kleinauflagige, spä-ter auch größere Zeitungen erfasst waren. DerBDZV betrachtete zunächst Stilllegungen und Fusionen als Zeichen eines Konsolidierungspro-zesses, der nach den stürmischen Gründerjah-ren notwendigerweise eintreten musste. Alssich aber zeigte, dass- die Zahl der Konzentrationsvorgänge zunahm,- kleinere Verlage beim Verband konkrete Hilfe,zumindest aber Orientierung suchten,- in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion überKonzentrationsfolgen, insbesondere einen mög-lichen Verlust an Vielfalt, einsetzte und- von Parteien, Gewerkschaften und anderenGruppierungen Vorschläge zur Konzentrations-bekämpfung auch mittels Eingriffen von staat-licher Seite zur Diskussion gestellt wurden, wur-de der BDZV aktiv: Er gab Empfehlungen zurSelbsthilfe, entwickelte wettbewerbliche Selbst-bindungs- und Kontrollmechanismen, unterbrei-tete der Politik Vorschläge für wirtschaftliche Er-leichterungen zugunsten der Presse und setztesich für eine verfassungsrechtliche Überprüfungder öffentlich diskutierten Antikonzentrations-maßnahmen ein.Die Hauptverantwortung für die Existenzsiche-rung sah der BDZV bei den Verlagen selbst – inkonsequenter Rationalisierung und Kooperation,

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Dr. Johannes Binkowski, BDZV-Präsident von 1970 bis 1980

Dr. Hellmut Girardet, BDZV-Präsident von 1968 bis 1970

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nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, kei-ner Zensur unterworfene Presse ist ein We-senselement des freiheitlichen Staates; insbe-sondere ist eine freie, regelmäßig erscheinendepolitische Presse für die moderne Demokratieunentbehrlich.“ Die grundgesetzlich verankertePressefreiheit schließe auch das Recht zur freienWahl der Organisationsform von Presseverlagenmit ein: „Presseunternehmen müssen sich imgesellschaftlichen Raum frei bilden können. Siearbeiten nach privatwirtschaftlichen Grundsät-zen und in privatrechtlichen Organisationsformen.Sie stehen miteinander in geistiger und wirt-schaftlicher Konkurrenz, in die die öffentliche Ge-walt grundsätzlich nicht eingreifen darf …“11,stellte das höchste deutsche Gericht fest.

Presserechtsrahmengesetz

Dessen ungeachtet arbeitete die Bundesregie-rung seit 1969 an dem Entwurf für ein Presse-rechtsrahmengesetz des Bundes, das unter an-derem zum Ziel hatte, die „Kompetenzen“ der inden Presseverlagen Tätigen genau zu definierenund gegeneinander abzugrenzen. Bereits in derRegierungszeit des ersten SPD/FDP-Kabinettszirkulierten mehrere Entwürfe von Mitarbeiterndes federführenden Bundesinnenministeriums. Welche Dimensionen die Pressereglementierungvia Gesetz freilich annehmen sollte, dokumen-tierte ein Referentenentwurf des Bundesinnen-ministeriums Anfang August 1974. Die Reali-sierung dieses Entwurfs hätte zur Folge gehabt,dass der Verleger den Einfluss auf den Textteilseiner Zeitung, also auf die Produktgestaltung,verloren hätte. Publizistisch wäre ihm nur nochdas Recht verblieben, die grundsätzliche Haltung

seiner Zeitung festzulegen. Auf die künftige Linieseines Blattes hätte er kaum noch Einfluss neh-men, geschweige denn die notwendigen Kurs-korrekturen vollziehen können; dies nicht einmalüber den Umweg von Personalentscheidungen,da diese dem Verleger durch extensive Mitbe-stimmungsrechte der Redaktionsvertretungstreitig gemacht werden sollten.„Die Fragwürdigkeit des Entwurfs liegt nicht zu-letzt in seinem Wortreichtum, mit dem alles undjedes geregelt werden soll, zum Teil in ebensoperfektionistischen wie oft unscharfen Defini-tionen und praxisfremden Ge- und Verboten“, ur-teilte der Journalist Ernst Müller-Meiningen jun.in der „Süddeutschen Zeitung“12. Der BDZV be-zeichnete in seiner Stellungnahme legislatori-sche Vorschriften über die Binnenstruktur derPresse „aus praktischen verfassungsrechtlichenErwägungen für überaus problematisch“. Es ge-

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wirtschaftlichen Bereichen, soweit sie die 1976in Kraft getretene Pressefusionskontrolle nochzuließ, kleine und mittlere Verlage über Jahr-zehnte wirtschaftlich absichern konnten.

Verteidigung der Pressefreiheit

Wiederholt hatte der Verband in dieser Zeit alleKräfte aufzubieten, die im Grundgesetz zwar ga-rantierte, aber durch zahlreiche Gesetzesinitia-tiven und behördliche Maßnahmen aufs Spielgesetzte Pressefreiheit zu verteidigen: Erhebli-ches Befremden bei Journalisten und Verlegerngleichermaßen hatte bereits 1952 der Entwurfeines Presserechtsrahmengesetzes ausgelöst,das unter anderem die Installierung einer Presse-kontrolle auf Landesebene vorsah. Gemeinsamgelang es den Presseorganisationen, das Innen-ministerium zur Rücknahme des Gesetzentwurfszu bewegen. Aufgrund des massiven Protests

des BDZV und des Deutschen Journalisten-Ver-bands musste auch eine 1958 im Bundestageingebrachte Gesetzesinitiative, die durch Än-derungen und Ergänzungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Persönlichkeits- und Ehren-schutz in einem Gesetz zivilrechtlich neu zu re-geln versuchte, ad acta gelegt werden. Auch aufdie später immer wieder laut werdenden For-derungen nach einem stärkeren Persönlich-keitsschutz von Politikern haben Verleger wieJournalistenorganisationen übereinstimmend ablehnend reagiert. Die heftigste Attacke auf die Pressefreiheit leis-tete sich der Staat in der so genannten „Spie-gel-Affäre“. Im Oktober 1962 hatte das Ham-burger Nachrichtenmagazin einen Beitrag überdie Schwächen der Bundeswehr veröffentlicht,der im Wesentlichen auf allgemein zugänglichenQuellen beruhte. Knapp zwei Wochen nach Er-scheinen des Artikels ließ die Bundesanwalt-schaft den Herausgeber, Rudolf Augstein, undeinige seiner Mitarbeiter wegen des Verdachtsauf Landesverrat verhaften. Einen Monat langdurchsuchte sie die Redaktions- und Verlags-räume und beschlagnahmte umfangreiches Ar-chiv- und Redaktionsmaterial. Die Anklage hieltjedoch der Bundesgerichtshof für so unbegrün-det, dass er das Hauptverfahren nicht eröffne-te. 1966 wies der Erste Senat des Bundesver-fassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerdedes Spiegel-Verlags gegen die Untersuchungund Beschlagnahme sowie die Haftbefehle ge-gen Mitarbeiter des Verlags zurück.Die über den konkreten Fall hinausgehende Be-deutung des Urteils liegt in dessen Ausführun-gen zu Artikel 5 des Grundgesetzes und zumVerhältnis von Presse und Staat: „Eine freie,

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Rolf Terheyden, BDZV-Präsident von 1984 bis 1992 Prof. Alfred Neven DuMont, BDZV-Präsident von 1980 bis 1984

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Zeitungen aus grenznahen Gebieten versuchten,ihre Verbreitungsgebiete nach Ostdeutschlandauszuweiten, westdeutsche Zeitungskonzernesanierten und übernahmen etablierte Titel derSED-Bezirkszeitungen und Blätter der DDR-Block-parteien. Ähnlich wie nach dem Zeitungsboom1949 in Westdeutschland reduzierte sich im Os-ten bereits innerhalb kurzer Zeit nach der Wen-de die Zahl selbstständiger Zeitungen drastisch.Doch hat die Presse in den neuen Bundeslän-dern mit den Blättern im Westen eines gemein-sam: Sie ist ebenso politisch unabhängig und inder journalistischen Gestaltung frei – ein Gewinnfür die Bürger im Osten.Noch gehört nur ein Teil der ostdeutschen Ver-lage über drei Landesverbände dem BDZV an.Die übrigen Verlage vom Nutzen des Berufsver-bands und der Notwendigkeit einer gemeinsa-men Interessenvertretung der Zeitung in Deutsch-land zu überzeugen, ist eine wichtige Aufgabe,die vorrangig bewältigt werden muss.

Statt Zensur und Staatsaufsicht: Selbstkontrolle

Wenn sich der Verlegerverband zeit seines Be-stehens für ein freies Pressewesen engagiert,wenn er die „Wahrung der Unabhängigkeit derZeitungen“ als seine primäre Verbandsaufgabesieht, so hat er gleichermaßen seine Zielsetzungimmer darin gesehen, die Presse an ihre beson-dere politische Verantwortung, an die Achtungvor der Wahrheit, zu erinnern. In dieser Ein-schätzung stimmt der Verband auch mit den Organisationen der Journalisten überein. 1956gründeten BDZV und Deutscher Journalisten-Verband als „Organ der Eigenverantwortung der

Presse“ den Deutschen Presserat. Das Gremium,das inzwischen von einem Verein getragen wird,dem paritätisch auch Vertreter des VerbandsDeutscher Zeitschriftenverleger und der dju inver.di angehören, entwickelte unter dem Begriff„Pressekodex“ Grundregeln journalistischer Ar-beit. Sie stellen keine rechtlichen Haftungs-gründe dar, sondern sollen der Wahrung der Be-rufsethik dienen. „Achtung vor der Wahrheit undwahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sindoberstes Gebot der Presse.“14

Als unverzichtbare Voraussetzung für eine un-abhängige Presse hat der BDZV – in Anknüpfungan die Politik des Vereins Deutscher Zeitungs-verleger – die Absicherung des Tendenzschut-zes im Betriebsverfassungsgesetz gesehen. DerTendenzschutz, so argumentierte der Verband,ist das Ergebnis einer Güterabwägung zwischenden Grundrechten – insbesondere der Presse-freiheit – und dem Interesse der Arbeitnehmer

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höre zu den „elementarsten Prinzipien eines frei-en Pressewesens, dass es auch über seine inter-nen Verfahren in Freiheit selbst bestimmt“13. Die Versuche, den Spielraum der Medien einzu-engen, reichen bis in die jüngste Zeit hinein.Jüngstes Beispiel: das Gesetz zur Verbesserungdes Anlegerschutzes, das der Deutsche Bundes-tag ohne Berücksichtigung der Einwendungenvon Seiten der Verleger- und der Journalisten-organisationen sowie des Deutschen Presseratsim Juli 2004 verabschiedet hat. Das Gesetz er-laubt ausdrücklich der staatlichen Finanzauf-sichtsbehörde, die Qualität journalistischer Be-rufsregeln und damit indirekt die Berichterstat-tung zu bewerten. „Das Gesetz schießt damitverfassungsrechtlich über das Ziel hinaus. DennPresse und Rundfunk unterstützen ja geradeüber journalistische Information und Analyse denAnlegerschutz. Sie informieren über Entwick-lungen und bieten Hintergrundberichte an. Dieserfordert eine unabhängige, von staatlicher Auf-

sicht freie Medienarbeit“, reklamiert Lutz Till-manns, Geschäftsführer des Deutschen Presse-rats, in der „Financial Times Deutschland“ vom15. Juli 2004. Das Gegenteil ist der Fall, wenndas Gesetz Anwendung fände. Der BDZV wirdauf Änderung des Gesetzes, das den Bundesratnoch nicht passiert hat, drängen.

Werbeverbote

Eine neue Variante, nicht nur die Pressefreiheit,sondern die Kommunikationsfreiheiten insge-samt einzuschränken, geht von der Werbefeind-lichkeit der EU aus. Nach einem Tabakwerbe-verbot, das in einigen Mitgliedsstaaten schonals Vorbild für ein Alkoholwerbeverbot gilt, hat2004 die EU-Kommission den Entwurf einer Ver-ordnung vorgelegt, der gesundheitsbezogeneWerbeaussagen in der Lebensmittelwerbungweitgehend einschränkt oder verbietet. Allen Regelungsversuchen dieser Art, die das Infor-mationsbedürfnis der Bürger, das Äußerungs-recht, die Pressefreiheit, untergraben und zu-gleich auch die Finanzierungsgrundlagen der privatwirtschaftlich organisierten Medien aufsSpiel setzen, tritt der BDZV – im Verein auch mitanderen Medienorganisationen – energisch ent-gegen.Die politische Wende im Herbst 1989 und diedeutsche Wiedervereinigung schufen die Grund-lage für ein freiheitliches Pressewesen auch imOsten Deutschlands: Nach zwölf Jahren Nazi-Terror und 44 Jahren staatssozialistischer Indok-trination und Kontrolle konnten Journalisten wie-der unbehindert berichten und ohne Furcht vorRepressalien ihre Meinung zu Papier bringen.Zahlreiche Zeitungen wurden neu gegründet.

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Wilhelm Sandmann, BDZV-Präsident von 1992 bis 2000

Helmut Heinen, BDZV-Präsident seit 2000

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Verlage finanziell entlasten, zum anderen aberauch Vorsorge für künftige Tarifkonflikte treffensollte. Der Fonds wurde in der Satzung des BDZVverankert. Weitere Satzungsänderungen stellensicher, dass ein geschlossenes und solidarischesHandeln der Zeitungsverlage in Tarifausei-nandersetzungen gewährleistet ist.

Zugang zu den elektronischen Medien

Naturgemäß ist die Verlegerverbandspolitik da-rauf gerichtet, die Wettbewerbsposition der Zei-tungen im Markt zu sichern. Der „Markt der Medien“ – das war zur Zeit der Gründung desBDZV ein fast unüberschaubares Angebot vonTages- und Wochenzeitungen und Zeitschriften,mit einem knappen Dutzend Hörfunksendern undeinem einzigen Fernsehprogramm. Das Verhält-nis zwischen Presse und öffentlich-rechtlichemRundfunk war frei von Spannungen; die Existenzvon Hörfunk und Fernsehen wurde von den Zei-tungen „allenfalls als Anspruch zu höherer Leis-tung empfunden“16 . Doch verschlechterten sichdie Beziehungen, als die Rundfunkanstalten Vor-kehrungen trafen, Hörfunkwerbung einzuführenbeziehungsweise auszuweiten.Durch die Betätigung der Rundfunkanstalten aufdem Werbemarkt sahen die Verleger ihre Inte-ressen direkt betroffen. Als „gefährlich“ werte-ten sie den Wettbewerb um das Werbegeschäftvor allem darum, weil er unter ungleichen Vo-raussetzungen geführt wurde: Während diePresse ihre wirtschaftliche Grundlage täglich neuzu erkämpfen und zu sichern hatte, konnten sichdie Rundfunkanstalten, wie der BDZV wiederholtdarlegte, auf eine von vornherein verfügbaretechnische Infrastruktur und feste Gebührenein-

nahmen stützen. Der BDZV machte deutlich,dass für die Rundfunkanstalten Einnahmen ausWerbesendungen lediglich subsidiärer Natur, fürdie Zeitungen Anzeigenaufträge hingegen le-benswichtig sind. Die Situation spitzte sich zu,als der Bayerische Rundfunk im Mai 1956 dieEinführung des Werbefernsehens beschloss.Nun klagte der BDZV zusammen mit der Nürn-berger Presse GmbH gegen die Rundfunkan-stalten und ihre Werbetochter auf Unterlassungder Werbesendungen. Doch wurde die Klage inzweiter Instanz mit dem Argument zurückge-wiesen, angesichts des geringen Umfangs derWerbesendungen könne von einer Gefährdungder Presse nicht gesprochen werden.Als die Rundfunkanstalten in der Folge die Wirt-schaftswerbung stärker ausweiteten und vonpolitischer Seite die Gründung neuer öffentlich-rechtlich verantworteter Programme betriebenwurde, setzte sich innerhalb des BDZV die For-derung nach einer Beteiligung der Verlage anden Funkmedien durch. Die Beteiligungsabsichtder Verleger begründete der BDZV hauptsäch-lich wettbewerbspolitisch: Rundfunk und Pressekonkurrierten um einen begrenzten Werbemarkt,eine Ausweitung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beziehungsweise der Markt-zutritt neuer – werbefinanzierter – Programmemindere das Anzeigenaufkommen der Zeitun-gen. Nur eine Beteiligung der Presse könne Ver-luste aus dem Anzeigengeschäft der Zeitungenkompensieren. Wichtig war für den BDZV auchein anderes Argument: Im intermediären Wett-bewerb sei die Presse als aktuelles Informa-tionsmittel auf die Nutzung der effektivstenÜbertragungs- und Verbreitungstechniken an-gewiesen.

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an Mitbestimmung. Eine freie und unabhängigePresse vertrage keine die Tendenz berührende,erst recht keine tendenzfremde Mitbestimmung.Diesen Vorstellungen trug der Gesetzgeber im1972 novellierten Betriebsverfassungsgesetzweitgehend Rechnung: Im Gegensatz zu denVorschlägen der IG Druck und Papier wurdenPresseverlage ausdrücklich in den Geltungs-bereich des Tendenzschutzparagrafen aufge-nommen. In seiner Entscheidung vom 6. No-vember 1979 bestätigte das Bundesverfas-sungsgericht die in der Auseinandersetzung umden Tendenzschutz vom BDZV eingenommenePosition.15 Folgerichtig wirkte der Verband da-rauf hin, dass der Tendenzschutz auch in die EG-Gesetzgebung verankert wurde. Im Früh-sommer 1994 wurde die Regelung in die Richt-linie zur Bildung „Europäischer Betriebsräte“ auf-genommen.

Konflikt um Einführung neuer Zeitungstechnik

Ein für die Zukunft der Zeitungen bedeutsamertechnischer Wandel vollzog sich seit den frühen70er Jahren – ein Wandel, den umwälzendetechnische Neuerungen ausgelöst hatten.Schreib- und Setzmaschinen wurden durch Bild-schirmterminals und Computer, das Blei, einstCharakteristikum der Zeitungsherstellung, zu-nehmend durch Elektronik ersetzt. Die Einfüh-rung der neuen Zeitungstechniken war keine Frage der Verlagsgröße. Die Anwendung rech-nergesteuerter Textsysteme bot gerade auchkleinen und mittleren Verlagen Chancen zur Rationalisierung, auf die sie im Interesse ihrerExistenzfähigkeit angewiesen sind. Letztlich wirk-

te sich die neue Technik nicht, wie die Gewerk-schaften unterstellten, konzentrationsförderndaus, sie trug vielmehr eindeutig zur Erhaltung derPressevielfalt bei.Die sozialen Probleme, die mit der Einführungrechnergesteuerter Textsysteme in Presseun-ternehmen verbunden sind, waren vom BDZVfrühzeitig erkannt worden. Auf seine Anregunghin trafen sich die von der Entwicklung betrof-fenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Verbän-de Ende 1976, um die Möglichkeiten und Chan-cen gemeinsamer Verhandlungen auszuloten.Die Tarifverhandlungen, die Anfang 1977 auf-genommen wurden, gestalteten sich äußerstschwierig und zäh und standen bald unter demDruck gewerkschaftlicher Kampfmaßnahmen,die 1978 zu einem harten und langwierigen Ta-rifkonflikt führten. Die Arbeitskampfmaßnahmender Druckgewerkschaft gipfelten in gezieltenSchwerpunktstreiks gegen einzelne Verlags-häuser. Um die bedrängten Verlage aus der Um-klammerung der Gewerkschaft zu lösen, warendie Arbeitgeber gezwungen, sich mit Aussper-rung zu wehren.Am 20. März 1978 konnte nach 13 Monaten einSchlussstrich unter die Verhandlungen gezogenwerden: Mit dem „Tarifvertrag über Einführungund Anwendung rechnergesteuerter Textsyste-me“ gelang es, einerseits dem technischen Fort-schritt nicht die Tür zu versperren und anderer-seits die soziale, gesellschaftliche und wirt-schaftliche Stellung der Arbeitnehmer zu sichern.Noch unter dem Eindruck des Arbeitskampfs be-schloss die Delegiertenversammlung des BDZVam 17. Oktober 1978, einen Solidaritätsfondsins Leben zu rufen, der zum einen die durchSchwerpunktstreiks am stärksten betroffenen

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Entwicklungen zu informieren, ihnen Orientierungund Hilfestellung zu geben, hat sich der BDZVvon Anfang an zur Aufgabe gemacht.Das Ziel, die Zeitungen an allen geeignetenelektronischen Medien zu beteiligen, ist für denBDZV immer Schutzpolitik für die Zeitung ge-wesen. Doch uneingeschränkt im Mittelpunktder Aktivitäten der Verlage wie auch des Ver-bands steht das Druckmedium „Zeitung“.

Marketing für die Gattung „Zeitung“

„In der medienpolitischen Diskussion der letztenJahre ist häufig übersehen worden, dass die ele-mentaren Interessen der Verlage auf die Erhal-tung und Sicherung des Druckmediums ,Zeitung‘gerichtet sind. Manchmal frage ich mich, obnicht wir – die Interessenvertretung der Verla-ge – durch unsere offensive Strategie, die Zei-tungen an den elektronischen Medien zu betei-ligen, zu diesem Eindruck beigetragen haben.“Der sich so selbstkritisch zur Arbeit des BDZVäußerte, war niemand anderer als der Präsidentdes Verbands, Rolf Terheyden. Bei der Eröffnungdes Zeitungskongresses in Travemünde (1987)forderte er zu einer stärkeren Konzentration aufdas „ureigene Medium der Verleger“ auf undregte verbandliche Maßnahmen zu einer lang-fristigen Festigung der Zeitungspresse im inter-mediären Wettbewerb an. Diese Initiative löste eine breite Verbandsdis-kussion aus, die sich zu einer gemeinsamenÜberzeugung verdichtete: Die Zeitung brauchtzur Verteidigung ihrer Position als „WerbeträgerNummer eins“ eine überzeugende Gattungsver-tretung durch eine zentrale Marketingorganisa-tion. Das Ergebnis dieser Überlegungen war die

Gründung der Zeitungs Marketing GesellschaftmbH & Co KG (ZMG) am 1. Juli 1997, in der dieverschiedenen Marketingaktivitäten der Zeitun-gen in einer Organisation zusammengeführt wur-den, um durch diese Bündelung der Kräfte Sy-nergieeffekte auszunutzen und an Schlagkraft zugewinnen. Träger der Zeitungs Marketing Gesell-schaft ist der BDZV, der diese Aufgabe treuhän-derisch für die in seinen Landesverbänden orga-nisierten Zeitungsverlage übernommen hat. DieZMG bietet Marketing und Service für den größ-ten Werbeträger in Deutschland und fungiert alsMittler zwischen Kunden oder Agenturen auf dereinen und den Verlagen auf der anderen Seite.Mit umfangreichem Service – unter anderemstrategische Mediaplanung, Kreation, Handling –werden Anzeigenkunden bei der individuellenKampagnenplanung und Mediabelegung unter-stützt. Begleitende Forschung bietet den Kun-den eine fundierte Erfolgsbewertung und ein ef-fizientes Marketing-Controlling. Zugleich unter-stützt die ZMG Verlage und Verlagsvertretungenbei ihren Verkaufsaktivitäten und ergänzt derenMarketingmaßnahmen auf nationaler, regiona-ler und lokaler Ebene.

25 Jahre „Zeitung in der Schule“

Um den Stellenwert der Zeitung zu stärken, hieltes der Verband darüber hinaus für erforderlich,das Kommunikationsverhalten der Bevölkerunggenauer zu untersuchen und die tatsächlichenInformationsbedürfnisse der Leser zu ermittelnsowie Marktnischen auszuloten. Besonderes Au-genmerk richtete der Verband auf die Zielgrup-pe „junge Menschen“. Wenn es gelänge – so die Überzeugung des BDZV –, Schülerinnen und

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Rasch aufeinander folgende technologische Ent-wicklungen (elektronische Textsysteme, Kabel-und Satellitentechnik), damit einhergehende Ver-änderungen in Medienpolitik und Rechtspre-chung sowie die zunehmend größer geworde-nen Erwartungen der Wirtschaft (Erweiterungder Werbemöglichkeiten) führten zu einer Öff-nung des Rundfunks. Seit Mitte der 80er Jahreschufen die Länder die rechtlichen Grundlagenfür privaten Hörfunk und privates Fernsehen.

Privater Rundfunk

Bei der Entstehung der Landesmediengesetzewar der BDZV von Anfang an bestrebt, auf eineRundfunkorganisation hinzuwirken, die dem wirt-schaftlichen Schutzbedürfnis der Zeitungen Rech-nung tragen sollte. Wo die Mediengesetzgebungseinen Vorschlägen folgte, entstand ein wirt-schaftlich leistungsfähiger, den Bestand derPresse nicht gefährdender Privatrundfunk. Nochbevor die Zeitungsverlage die Möglichkeit hat-ten, im Hörfunkbereich tätig zu werden, hatteder BDZV die Beteiligung der Presse an dem ers-ten in der Bundesrepublik möglichen, privatenFernsehprogramm durchgesetzt, aus dem spä-ter das Programm SAT 1 hervorgehen sollte:165 Zeitungsverlage – davon 125 lokale und re-gionale Zeitungen – zeichneten am 28. Februar1984 Kapitalanteile an der neu gegründeten Ge-sellschaft Aktuell Presse-Fernsehen, die sich zumZiel gesetzt hatte, als Gemeinschaftsbeitrag derZeitungen die tägliche Nachrichtensendung „APFBlick“ auszustrahlen. Später ging dieser Beitragim Gesamtprogramm von SAT 1 auf. Die APF istmit 20 Prozent Gesellschafter von SAT 1 undwirkt im Programmbeirat des Senders mit.

Das durch die Einführung privaten Rundfunksstark vermehrte Angebot an Fernseh- und Hör-funkprogrammen hatte natürlich Auswirkungensowohl auf das Mediennutzungsverhalten desPublikums als auch auf den Werbemarkt. Sostiegen Reichweite und Nutzungszeit von Fern-sehen und Hörfunk seit 1985, während Reich-weite und Nutzung der Zeitungen, allerdings beistabilen Auflagen, leicht zurückgingen. Nach-weislich verringerten sich seit Einführung desprivaten Rundfunks die Werbezuwachsraten derZeitungen. Die gleiche Entwicklung wäre einge-treten, wenn in Deutschland nicht die dualeRundfunkordnung eingeführt worden wäre, dieöffentlich-rechtlichen Anstalten aber – wie ge-plant – fortwährend neue werbefinanzierte Hör-funk- und Fernsehprogramme geschaffen hät-ten. Eine wirtschaftliche und auch publizistischeBeteiligung der Zeitungen am privaten Rundfunkwar daher für den BDZV eine logische Konse-quenz gemäß seinem Satzungsauftrag, die Unter-nehmen wirtschaftlich zu sichern. So hat der Ver-band auch darauf hingewirkt, dass die Verlage anden neueren medientechnologischen Entwick-lungen – Stichworte: Electronic Publishing, Mul-timedia – in geeigneter Weise teilhaben können. Mitte der 90er Jahre starteten die ersten deut-schen Zeitungsverlage ihre Online-Projekte. 2004waren Angebote von praktisch allen Zeitungenim Netz. Längst vorbei ist die Zeit des schlich-ten Experimentierens; Nutzer und Werbekundenerwarten von allen Anbietern professionelleWeb-Auftritte. Im schier grenzenlosen Internetsteht das Angebot des lokalen Zeitungsverlagsin direkter Konkurrenz zum Web-Auftritt des gro-ßen Internetanbieters. Die Verlage hier frühzei-tig über alle technischen und medienpolitischen

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die an „Zisch“ teilgenommen haben, eine Ta-geszeitung abonniert; bei den „Nichtteilneh-mern“ betrug die Quote lediglich 36 Prozent.Neben „Zeitung in der Schule“ entstanden in denletzten Jahren vielfältige Projekte, wie jungeMenschen sich selbst fortentwickeln („Jugendschreibt“) oder mit der Zeitung gesellschafts-politisch relevante Fragen erarbeiten: „Jugendund Umwelt“, „Jugend – Schule – Wirtschaft“und andere. Daneben haben andere Institute17

und Verlage eigene Schulprojekte entwickelt. Bei der Arbeit mit jungen Menschen hatte dasIZOP-Institut schon vor Jahren, also noch bevordie erschreckenden Ergebnisse der Pisa-Studievorlagen, erkannt, dass Kinder und Jugendlichedie Schule mit immer stärkeren Defiziten im Le-sen durchlaufen, ohne dass von Seiten der or-ganisierten Pädagogik gegengesteuert wordenwäre. So wurde ein Leseförderungsprojekt ent-wickelt, das bereits bei Kindern ansetzt: „Zei-tung in der Grundschule“. Die dabei gewonne-nen Erfahrungen waren überall positiv.18

Förderung des Nachwuchses

In der Erkenntnis, dass nur qualifizierte Mitar-beiter gute Zeitungen gestalten können, bauteder Verband planmäßig ein System fachlich ge-eigneter Aus- und Weiterbildungsangebote fürJournalisten und Mitarbeiter in den Verlagen auf.Seit Ende der 60er Jahre bietet der BDZV Bil-dungsseminare an, die Journalisten Gelegenheitgeben, ihr berufspraktisches Wissen zu ergän-zen und Interesse für neue Fragestellungen zuwecken. 1987 riefen der BDZV und seine Lan-desverbände eine Arbeitsgemeinschaft Beruf-liche Bildung der deutschen Zeitungsverlage

(ABZV) ins Leben, die sich vor allem der praxis-begleitenden Volontärsausbildung widmete, zu-gleich aber auch als institutionelle Klammer fürAus- und Weiterbildungskurse einzelner Lan-desverbände wirkte. Inzwischen zählt die ABZV,die 1999 als Akademie Berufliche Bildung derdeutschen Zeitungsverlage e.V. Eigenständig-keit erlangte, zu den wichtigsten journalistischenBildungsstätten in der Bundesrepublik. Jahr fürJahr veranstaltet die Akademie ein gutes Dut-zend mehrwöchiger Grundlagen- und Aufbau-kurse, in denen Berufsanfänger lernen, umfas-send und vorurteilsfrei zu recherchieren, Nach-richten und Reportagen zu schreiben, Interviewszu führen und ihre Meinungen in Kommentar undGlosse zu verdichten. Fotografieren, Layouten,Presserecht und Presseethik stehen ebenfallsauf dem Bildungsprogramm. Daneben bietet dieAkademie Journalisten, die schon längere Zeitim Berufsleben stehen, weiterbildende Fachse-minare an, beispielsweise Konzepte für kreati-ves Schreiben, Anregungen für die lokale Kultur-und Wirtschaftsberichterstattung, journalistischeDarstellungsformen im Internet oder Mitarbei-terführung in der Redaktion.Etwa gleichzeitig mit dem Aufbau der Akademiefür Journalisten entwickelte der Verband einAus- und Weiterbildungsprogramm für den ver-lagskaufmännischen Nachwuchs, das von derZeitungsverlag Service GmbH, einem Tochter-unternehmen des BDZV, angeboten wird. Ziel-gruppen der überwiegend mehrtägigen Kursesind junge Menschen, die zum Verlags- und Medienkaufmann/-kauffrau ausgebildet werden,und das mittlere Management in den Verlagen.Seit mehreren Jahren spricht die ZV GmbH mitFachtagungen und Symposien auch das obere

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Schüler für die Lektüre der Zeitung zu gewinnen,dürfte daraus eine dauerhaft positive Beziehungzur Zeitung erwachsen. Denn in der Schule wür-den junge Menschen den persönlichen Nutzenerfahren, den ihnen die Zeitung bringt. Eine Ana-lyse der Rahmenrichtlinien, die der BDZV bereitsin den 70er Jahren erarbeitete, hatte ergeben,dass praktisch in allen Bundesländern in der Se-kundarstufe I eine Beschäftigung mit den Me-dien als Gegenstand wie auch als Mittel desUnterrichts vorgesehen war. Und von Seiten derKultusministerien bestanden keine Einwände, dieZeitungslektüre in den Schulunterricht einzube-ziehen, wenn auf direkte Werbung für das Me-dium verzichtet werde und Zeitungen verglei-chend und kritisch genutzt würden.Da ein Verbandsmodell kaum Realisierungs-chancen gehabt hätte, setzte der BDZV auf Ko-operation und fand in dem in Fragen ange-wandter Medienpädagogik erfahrenen Aache-ner Institut zur Objektivierung von Lern- undPrüfungsverfahren (IZOP) einen kreativen Part-ner. IZOP entwickelte ein übertragbares Projekt,das bei jungen Menschen das Interesse weckensollte, Zeitung zu lesen, Information zu finden,zu verstehen, zu selektieren und zu bewerten.Vor 25 Jahren, im Schuljahr 1979/80 wurde„Zeitung in der Schule“ mit dem Zeitungsverlag Aachen erstmals in Düren – erfolgreich – ge-testet. Das Projekt hat drei medienpädagogische Säu-len: die Zeitung als Unterrichtsmaterial, die Lang-zeitarbeiten mit der Zeitung, das Recherchierenund Schreiben für die Zeitung. Während des Projekts wird die Zeitung in unterschiedlichenFächern zum wichtigsten Unterrichtsmaterial.Die Jugendlichen lernen, wie die Zeitung aufge-

baut ist, wie man sie durch selektives Lesen deneigenen Interessen entsprechend als Informa-tionsmedium nutzen kann, wie Zeitungen je nachTyp und Tendenz ein Thema anfassen und wo-her sie ihre Informationen erhalten. Bei derselbstständigen Anfertigung von Langzeitarbei-ten erfahren die Schüler, dass die Zeitung – an-ders als das Schulbuch – kontinuierlich und ak-tuell über die neuesten Entwicklungen in allenLebensbereichen berichtet. Die Zeitung kommtaber nicht nur in die Schule, sondern die Schu-le kommt auch in die Zeitung. Durch das Re-cherchieren und Schreiben gewinnen die Schü-ler Einblicke in gesellschaftliche Lebensbereiche,mit denen sie im schulischen Lernen sonst kaumin Berührung kommen. „Zeitung in der Schule“ wurde ursprünglich fürdie Arbeit mit Tageszeitungen in den Klassen 8bis 10 aller Schulformen entwickelt; noch heu-te nimmt der größte Teil der Schüler an dieserklassischen Form des damals mit IZOP entwi-ckelten Projekts teil. Die Erfahrungen sprechenfür eine Laufzeit von zwölf Wochen; denn nur einmehrmonatiger Zeitraum bewirkt bei den Schü-lern eine Gewöhnung an die Zeitung, und erstdiese Gewöhnung macht eine Gewinn bringen-de Nutzung dieses Mediums möglich und er-fahrbar.Die mittel- und längerfristigen Auswirkungensind durch empirische Untersuchungen des In-stituts für Demoskopie Allensbach dokumentiert:Junge Leute, die nicht mehr im Elternhaus woh-nen, lesen zu 78 Prozent täglich eine Tageszei-tung, wenn sie einmal an „Zisch“ teilgenommenhaben, aber nur zu 52 Prozent, wenn sie nichtdaran teilgenommen haben. Bei Gründung eineseigenen Haushalts haben 65 Prozent derjenigen,

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ten Gruppen durchsetzen; dies verlangt von denMitgliedsverlagen ein erhebliches Maß an Soli-darität. Nur ein BDZV, der die gesamte Brancherepräsentiert, kann auch in Zukunft die Interes-sen der Zeitungspresse auf allen Ebenen –gegenüber Öffentlichkeit, Gewerkschaften undPolitik – erfolgreich einbringen.

1. Ausgabe 17 vom Juni 2004, S. 44.2. Hans J. Reinowski (1900 -1977), Verleger des „Darm-

städter Echos“, von 1952 bis 1969 Vorsitzender des Verbands Hessischer Zeitungsverleger, Frankfurt amMain.

3. Heinrich Walter et al.: Presse als Aufgabe, Wiesba-den 1954, S. 191.

4. (Arbeitsgemeinschaft für Pressefragen e.V.): Presse-freiheit und Demokratie, Flugschrift, vervielfältigt; ab-gedruckt in: Heinrich Walter et al., a.a.O., S. 193 - 194.

5. Kurt Koszyk: Pressepolitik für Deutsche 1945 - 1949.Geschichte der deutschen Presse, Teil IV, Berlin 1986,S. 319.

6. Die Darstellung folgt, wo nicht anders erwähnt: Volker Schulze: Der Bundesverband Deutscher Zei-tungsverleger, Düsseldorf 1985, S. 38.

7. Protokoll über die Gründungsversammlung des Ge-samtverbands der deutschen Zeitungsverleger vom 1. September 1949 im Verlegerhaus Bielefeld (nebstAnlagen) aus Akten des BDZV.

8. Verein Rheinisch-Westfälischer Zeitungsverleger(Hrsg.): Jahresbericht für das Vereinsjahr 1962.Darin: 10 Jahre Rheinisch-Westfälischer Zeitungs-verleger-Verein e.V., Düsseldorf 1963, S. 2.

9. Niederschrift der Besprechung zur Vorbereitung derGründungsversammlung, Anlage zu dem Protokoll derGründungsversammlung des BDZV (unveröffentlicht).

10.Dieser Passus findet sich gleichlautend in den Ver-bandssatzungen.

11.Bundesverfassungsgerichtsentscheide (hinfort abge-kürzt: BVerfGE) 20, S. 162 - 230.

12.Zit. nach: Karl Hugo Pruys/Volker Schulze: Macht undMeinung. Aspekte der SPD-Medienpolitik, Köln 1975,S. 90 f.

13.Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (Hrsg.):Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Bun-des-Presserechtsrahmengesetzes vom 25. Juli 1974,maschinenschriftlich vervielfältigt, Bonn 1974.

14.Publizistische Grundsätze (Pressekodex) vom 12. De-zember 1973 in der Fassung vom 14. Februar 1990(regelmäßig abgedruckt in: Jahrbuch des DeutschenPresserats).

15.BVerfGE 52, S. 283 ff.16.Rolf Richter: Kommunikationsfreiheit – Verlegerfrei-

heit. Zur Kommunikationspolitik der Zeitungsverlegerin der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1969, phil.Diss., München 1973. Dortmunder Beiträge zur Zei-tungsforschung, Band 17, Pullach 1973, S. 148.

17. Institute s.S. 427 in diesem Jahrbuch.18.Volker Schulze: Die Zeitung. Aachen 2001 – Brand,

Eva; Peter Brand (Hrsg.): Die Zeitung im Unterricht.Aachen 2000 – Brand, Eva; Peter Brand (Hrsg.): DieZeitung in der Grundschule. Aachen 2001 -– IZOP-In-stitut; Stiftung Lesen (Hrsg.): Zeitung für die Schule.Aachen, Mainz 2002.

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Verlagsmanagement an. Eine zweite „Säule“ derZV Zeitungsverlags Service GmbH ist die Editionvon Fachliteratur für Verlag und Redaktion. In-zwischen liegen rund vier Dutzend Titel vor.

50 Jahre Rat und Service für die Zeitungen

50 Jahre nach Gründung des BundesverbandsDeutscher Zeitungsverleger zählt Deutschlandzu den Ländern mit der größten Pressevielfalt.Tag für Tag werden gut 22 Millionen Zeitungs-exemplare abgesetzt. Hinzu kommen 6,2 Milli-onen Wochen- und Sonntagszeitungen. Drei vonvier Bürgern über 14 Jahre informieren sich re-gelmäßig aus der Zeitung. Bei jungen Menschenmit Abitur, Fachhochschul- und Universitätsab-schluss liegt die Zahl der Zeitungsleser nochweit höher. In Haushalten mit einem Netto-Ein-kommen von mehr als 2.500 Euro erreichen dieZeitungen 80 Prozent der Bundesbürger. Diesehohen Werte stärken auch die Qualität der Zei-tung als größter Werbeträger. 347 Tageszeitun-gen in Deutschland mit 1.551 lokalen Ausgabensind ein Zeugnis für Pressevielfalt, um die uns diemeisten Länder der Welt beneiden. Presseviel-falt im Interesse der Bürger zu erhalten und zustabilisieren, sind die Zeitungsverlage auch inwirtschaftlich schwachen Zeiten uneingeschränktbestrebt. Dabei setzen sie nicht – wie viele an-dere Länder der Europäischen Union – auf staat-liche Subventionen, sondern arbeiten nach demPrinzip der Eigenwirtschaftlichkeit. Allerdings haben sich die ökonomischen Bedin-gen der Zeitungsverlage in den letzten Jahrengewandelt – zum Teil grundlegend. Ausschlag-gebend dafür ist zum einen die gesamtwirt-

schaftliche Lage: Die schon seit vier Jahren an-haltend schwache Konjunktur trifft alle am Wirt-schaftsleben Beteiligten, vom Unternehmen biszum Verbraucher. Sie lähmt Werbebereitschaftund Kaufinteresse, wirkt sich damit auf beideMärkte der Zeitungen, den Anzeigen- wie denLesermarkt, nachteilig aus. Diese Entwicklungtrifft zum anderen die Verlage ausgerechnet ineiner Phase weit reichender struktureller Verän-derungen. Ihre Hauptfaktoren: zugespitzter Wett-bewerb durch die Vervielfachung werbefinan-zierter Hörfunk- und Fernsehprogramme öffent-lich-rechtlicher und privater Herkunft und dieunbegrenzt expandierenden Angebote im Inter-net und deren sprunghafte Akzeptanz in der Be-völkerung. Teilweise dadurch bedingt sind zu-gleich Veränderungen im Mediennutzungs- undLeserverhalten. Sich diesen Herausforderungenzu stellen, Entwicklungen nutzbar zu machen,anderen gegenzusteuern, verlangt mehr denn jeRisikobereitschaft und weitsichtige Unterneh-mensplanung.Diese in erster Linie individuellen Entscheidun-gen kann und wird der BDZV durch vielfältigeServiceleistungen unterstützen. Zugleich wirdder Verband alles daransetzen, eine Verbesse-rung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungenfür die Verlage, dazu gehört auch eine Liberali-sierung der Pressefusionskontrolle, zu erreichen.Immer war es das vorrangige Ziel des Verbands,die Unabhängigkeit der Zeitungen zu wahren, diewirtschaftliche Existenz der Zeitungsverlage zusichern und den publizistischen Anspruch derZeitungsverleger zu vertreten. Nur durch Bün-delung lassen sich die vielfältigen Verlegerin-teressen gegenüber der Politik, den Gewerk-schaften und anderen gesellschaftlich relevan-

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