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487 I N H A L T Tag Seite 5321 488 8. 11. 2007 Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) . . . . . . . . . . . . . . . . 20411 (neu) 61. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 15. November 2007 Nummer 33

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4888. 11. 2007 Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) . . . . . . . . . . . . . . . .20411 (neu)

61. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 15. November 2007 Nummer 33

Page 2: 61. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 15. November 2007 ...€¦ · November 2007 Nummer 33. Nds. GVBl. Nr. 33/2007, ausgegeben am 15. 11. 2007 488 Verordnung über Masterabschlüsse

Nds. GVBl. Nr. 33/2007, ausgegeben am 15. 11. 2007

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V e r o r d n u n güber Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen

(Nds. MasterVO-Lehr)

Vom 8. November 2007

Aufgrund des § 202 Abs. 1 in Verbindung mit § 268 a desNiedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom19. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 33), zuletzt geändert durchArtikel 4 des Gesetzes vom 13. September 2007 (Nds. GVBl.S. 444), wird verordnet:

§ 1

Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Die fachlichen Voraussetzungen für die Einstellung in denVorbereitungsdienst für die Laufbahnen des Lehramts anGrund- und Hauptschulen, des Lehramts an Realschulen, desLehramts an Gymnasien, des Lehramts für Sonderpädagogikund des Lehramts an berufsbildenden Schulen erfüllt, wereinen Masterabschluss (Master of Education) an einer Uni-versität oder gleichgestellten Hochschule in Niedersachsenin einem akkreditierten Masterstudiengang für das jeweiligeLehramt erworben und dafür ein Studium abgeschlossen hat,das dieser Verordnung entspricht.

§ 2

Regelstudienzeit, Leistungspunkte und Unterrichtsfächer für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen

(1) 1Für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen ist einabgeschlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern undein abgeschlossenes lehramts- und schwerpunktbezogenesMasterstudium von zwei Semestern erforderlich. 2Im Studi-um sind in den Bildungswissenschaften und in zwei Unter-richtsfächern Kompetenzen nach den Anlagen 1 bis 3 zuerwerben. 3Im Bachelorstudium sind durch die Belegung vonLehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der Hoch-schule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunk-te und im Masterstudium 60 Leistungspunkte zu erwerben.4Die Leistungspunkte richten sich nach den im EuropeanCredit Transfer System festgelegten Kriterien. 5Die Leistungs-punkte sind wie folgt zu verteilen:

6Den Praktika sind insgesamt mindestens 15 Leistungspunktezuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach § 9 Abs. 2 Nr. 3oder Abs. 3 Nr. 3 mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.

(2) 1Für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit demSchwerpunkt Grundschule muss mindestens eines der Unter-richtsfächer Deutsch, Englisch oder Mathematik sein. 2Nebeneinem dieser Unterrichtsfächer kann auch EvangelischeReligion, Gestaltendes Werken, Katholische Religion, Kunst,Musik, Sachunterricht, Sport oder Textiles Gestalten gewähltwerden.

(3) 1Für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit demSchwerpunkt Hauptschule muss mindestens eines der Unter-richtsfächer Deutsch, Englisch, Mathematik oder Wirtschaftsein. 2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Bio-logie, Chemie, Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte,Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft, Katholische Religion,Kunst, Musik, Niederländisch, Physik, Politik, Sport, Tech-nik, Textiles Gestalten oder Werte und Normen gewählt wer-den. 3Abweichend von den Sätzen 1 und 2 können Biologieund Chemie, Biologie und Physik oder Chemie und Physikgewählt werden.

(4) Von den Absätzen 2 und 3 abweichende Fächerverbin-dungen können durch die für die Laufbahnprüfung für Lehr-ämter zuständige Landesbehörde zugelassen werden, wennbesondere Gründe nachgewiesen werden.

(5) Für die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch und Nieder-ländisch ist die Erfüllung der Sprachanforderungen nach derAnlage 4 spätestens vor der mündlichen Prüfung nachzu-weisen.

(6) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Bildungs-wissenschaften und der Unterrichtsfächer sind jeweils nach§ 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.

§ 3

Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Realschulen

(1) 1Für das Lehramt an Realschulen ist ein abgeschlossenesBachelorstudium von sechs Semestern und ein abgeschlosse-nes lehramtsbezogenes Masterstudium von zwei Semesternerforderlich. 2Im Studium sind in den Bildungswissenschaf-ten und in zwei Unterrichtsfächern Kompetenzen nach denAnlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium sind durchdie Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module),denen von der Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind,180 Leistungspunkte und im Masterstudium 60 Leistungs-punkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte richten sich nachden im European Credit Transfer System festgelegten Krite-rien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:

1. Bildungswissenschafteneinschließlich der Prak-tika nach § 9 Abs. 2Nrn. 1 und 2 oder Abs. 3Nrn. 1 und 2 mindestens 60 Leistungspunkte,

2. Fachwissenschaft undFachdidaktik eines Un-terrichtsfachs mindestens 60 Leistungspunkte,

davon mindestens ein ViertelFachdidaktik einschließlich derPraktika nach § 9 Abs. 2 Nr. 3oder Abs. 3 Nr. 3,

3. Fachwissenschaft undFachdidaktik des ande-ren Unterrichtsfachs mindestens 60 Leistungspunkte,

davon mindestens ein ViertelFachdidaktik einschließlich derPraktika nach § 9 Abs. 2 Nr. 3oder Abs. 3 Nr. 3,

4. Bachelorarbeit, Master-arbeit, mündliche Prü-fung mindestens 25 Leistungspunkte,

5. zusätzliche Studien- undPrüfungsleistungen zuden Nummern 1 bis 4 höchstens 35 Leistungspunkte.

1. Bildungswissenschafteneinschließlich der Prak-tika nach § 9 Abs. 4Nrn. 1 und 2 mindestens 60 Leistungspunkte,

2. Fachwissenschaft undFachdidaktik eines Un-terrichtsfachs mindestens 60 Leistungspunkte,

davon mindestens ein ViertelFachdidaktik einschließlich derPraktika nach § 9 Abs. 4 Nr. 3,

3. Fachwissenschaft undFachdidaktik des ande-ren Unterrichtsfachs mindestens 60 Leistungspunkte,

davon mindestens ein ViertelFachdidaktik einschließlich derPraktika nach § 9 Abs. 4 Nr. 3,

4. Bachelorarbeit, Master-arbeit, mündliche Prü-fung mindestens 25 Leistungspunkte,

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6Den Praktika sind insgesamt mindestens 15 Leistungspunktezuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach § 9 Abs. 4 Nr. 3mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.

(2) 1Mindestens eines der Unterrichtsfächer muss Deutsch,Englisch, Französisch, Mathematik oder Wirtschaft sein. 2Nebeneinem dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie, Chemie,Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, GestaltendesWerken, Hauswirtschaft, Katholische Religion, Kunst, Musik,Niederländisch, Physik, Politik, Sport, Technik, Textiles Gestal-ten oder Werte und Normen gewählt werden. 3Abweichendvon den Sätzen 1 und 2 können Biologie und Chemie, Biolo-gie und Physik oder Chemie und Physik gewählt werden.

(3) Von Absatz 2 abweichende Fächerverbindungen könnendurch die für die Laufbahnprüfung für Lehrämter zuständigeLandesbehörde zugelassen werden, wenn besondere Gründenachgewiesen werden.

(4) Für die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Franzö-sisch, Evangelische Religion und Katholische Religion ist dieErfüllung der Sprachanforderungen nach der Anlage 4 spätes-tens vor der mündlichen Prüfung nachzuweisen.

(5) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Bildungs-wissenschaften und der Unterrichtsfächer sind jeweils nach§ 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.

§ 4

Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Gymnasien

(1) 1Für das Lehramt an Gymnasien ist ein abgeschlossenesBachelorstudium von sechs Semestern und ein abgeschlosse-nes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier Semestern er-forderlich. 2Im Studium sind in den Bildungswissenschaftenund in zwei Unterrichtsfächern Kompetenzen nach den An-lagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium sind durchdie Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module),denen von der Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind,180 Leistungspunkte und im Masterstudium 120 Leistungs-punkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte richten sich nachden im European Credit Transfer System festgelegten Krite-rien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:

6Den Praktika sind insgesamt mindestens 15 Leistungspunktezuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach § 9 Abs. 5 Nr. 3mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.

(2) 1Mindestens eines der Unterrichtsfächer muss Deutsch,Englisch, Französisch, Latein, Mathematik, Musik oder Spa-nisch sein. 2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auchBiologie, Chemie, Darstellendes Spiel, Erdkunde, EvangelischeReligion, Geschichte, Griechisch, Informatik, KatholischeReligion, Kunst, Niederländisch, Philosophie, Physik, Politik-Wirtschaft, Russisch, Sport oder Werte und Normen gewähltwerden. 3Abweichend von den Sätzen 1 und 2 können Biolo-gie und Chemie, Biologie und Physik, Chemie und Physikoder Physik und Informatik gewählt werden. 4Darüber hinauskann abweichend von den Sätzen 1 und 2 Darstellendes Spielnur mit Deutsch oder einer Fremdsprache verbunden werden;es kann auch mit Kunst oder Musik verbunden werden, wenndiese Unterrichtsfächer an einer künstlerisch-wissenschaftli-chen Hochschule studiert werden.

(3) Von Absatz 2 abweichende Fächerverbindungen könnendurch die für die Laufbahnprüfung für Lehrämter zuständigeLandesbehörde zugelassen werden, wenn besondere Gründenachgewiesen werden.

(4) Für die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Evangeli-sche Religion, Französisch, Geschichte, Griechisch, Katholi-sche Religion, Latein, Niederländisch, Philosophie, Russisch,Spanisch ist die Erfüllung der Sprachanforderungen nach derAnlage 4 spätestens vor der mündlichen Prüfung nachzu-weisen.

(5) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Bildungs-wissenschaften und der Unterrichtsfächer sind jeweils nach§ 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.

§ 5

Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und sonderpädagogische Fachrichtungen für das Lehramt

für Sonderpädagogik

(1) 1Für das Lehramt für Sonderpädagogik ist ein abge-schlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und einabgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vierSemestern erforderlich. 2Im Studium sind in den Bildungs-wissenschaften, in einem Unterrichtsfach und in zwei sonder-pädagogischen Fachrichtungen Kompetenzen nach den Anla-gen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium sind durch dieBelegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denenvon der Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leis-tungspunkte und im Masterstudium 120 Leistungspunktezu er-werben. 4Die Leistungspunkte richten sich nach den im Euro-pean Credit Transfer System festgelegten Kriterien. 5Die Leis-tungspunkte sind wie folgt zu verteilen:

5. zusätzliche Studien- undPrüfungsleistungen zuden Nummern 1 bis 4 höchstens 35 Leistungspunkte.

1. Bildungswissenschafteneinschließlich der Prak-tika nach § 9 Abs. 5Nrn. 1 und 2 mindestens 45 Leistungspunkte,

2. Fachwissenschaft undFachdidaktik eines Un-terrichtsfachs mindestens 95 Leistungspunkte,

davon mindestens ein FünftelFachdidaktik einschließlich derPraktika nach § 9 Abs. 5 Nr. 3,

3. Fachwissenschaft undFachdidaktik des ande-ren Unterrichtsfachs mindestens 95 Leistungspunkte,

davon mindestens ein FünftelFachdidaktik einschließlich derPraktika nach § 9 Abs. 5 Nr. 3,

4. Bachelorarbeit, Master-arbeit, mündliche Prü-fung mindestens 35 Leistungspunkte,

5. zusätzliche Studien- undPrüfungsleistungen zuden Nummern 1 bis 4 höchstens 30 Leistungspunkte.

1. Bildungswissenschafteneinschließlich der Prak-tika nach § 9 Abs. 6Nrn. 1 und 2 mindestens 90 Leistungspunkte,

2. Fachwissenschaft undFachdidaktik des Unter-richtsfachs mindestens 60 Leistungspunkte,

davon mindestens ein ViertelFachdidaktik einschließlich derPraktika nach § 9 Abs. 6 Nr. 3,

3. Fachwissenschaft undFachdidaktik zweier son-derpädagogischer Fach-richtungen mindestens 80 Leistungspunkte,

davon mindestens ein ViertelFachdidaktik einschließlich derPraktika nach § 9 Abs. 6 Nr. 3,

4. Bachelorarbeit, Master-arbeit, mündliche Prü-fung mindestens 35 Leistungspunkte,

5. zusätzliche Studien- undPrüfungsleistungen zuden Nummern 1 bis 4 höchstens 35 Leistungspunkte.

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6Den Praktika sind insgesamt mindestens 15 Leistungspunktezuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach § 9 Abs. 6 Nr. 3mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.

(2) Unterrichtsfächer sind Biologie, Chemie, Deutsch, Eng-lisch, Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gestal-tendes Werken, Hauswirtschaft, Katholische Religion, Kunst,Mathematik, Musik, Physik, Politik, Sachunterricht, Sport,Technik, Textiles Gestalten, Werte und Normen und Wirt-schaft.

(3) Sonderpädagogische Fachrichtungen sind Pädagogik beiBeeinträchtigungen der geistigen Entwicklung, Pädagogik beiBeeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Ent-wicklung, Pädagogik bei Beeinträchtigungen des schulischenLernens, Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache unddes Sprechens und Pädagogik bei Beeinträchtigungen deremotionalen und sozialen Entwicklung.

(4) Für die Unterrichtsfächer Deutsch und Englisch ist dieErfüllung der Sprachanforderungen nach der Anlage 4 spätes-tens vor der mündlichen Prüfung nachzuweisen.

(5) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Bildungs-wissenschaften, des Unterrichtsfachs und der sonderpädago-gischen Fachrichtungen sind jeweils nach § 14 Abs. 1 und 3zu benoten.

§ 6

Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und berufspraktische Tätigkeiten

für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

(1) 1Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist ein abge-schlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und einabgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vierSemestern erforderlich. 2Im Studium sind in den Bildungs-wissenschaften, in einem Unterrichtsfach und in einer beruf-lichen Fachrichtung Kompetenzen nach den Anlagen 1 bis 3zu erwerben. 3Im Bachelorstudium sind durch die Belegungvon Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von derHochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungs-punkte und im Masterstudium 120 Leistungspunkte zu er-werben. 4Die Leistungspunkte richten sich nach den imEuropean Credit Transfer System festgelegten Kriterien. 5DieLeistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:

6Den Praktika sind insgesamt mindestens 15 Leistungspunktezuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 3mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.

(2) Berufliche Fachrichtungen sind Bautechnik, AngewandteInformatik, Elektrotechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung,Gesundheitswissenschaften, Holztechnik, Kosmetologie, Fahr-zeugtechnik, Lebensmittelwissenschaft (Schwerpunkt Getrei-de-, Back- und Süßwarentechnik oder Schwerpunkt Fleisch-technik oder Schwerpunkt Gastronomie- und Gemeinschafts-verpflegung), Metalltechnik (Fachgebiet Energie- und Versor-gungstechnik oder Fachgebiet Produktions- und Fertigungs-technik), Ökotrophologie, Pflegewissenschaften, Sozialpäd-agogik und Wirtschaftswissenschaften.

(3) Unterrichtsfächer sind Biologie, Chemie, Deutsch, Eng-lisch, Evangelische Religion, Französisch, Informatik, Katholi-sche Religion, Mathematik, Niederländisch, Physik, Politik,Spanisch, Sport und Werte und Normen. 2Biologie kann nurUnterrichtsfach sein, wenn als berufliche FachrichtungGesundheitswissenschaften, Kosmetologie, Ökotrophologieoder Pflegewissenschaften gewählt wird.

(4) 1An die Stelle des Unterrichtsfachs kann Sonderpädago-gik an berufsbildenden Schulen treten. 2Dies gilt nicht, wennals berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik gewählt wird.

(5) Abweichungen von Absatz 3 können durch die für dieLaufbahnprüfung für Lehrämter zuständige Landesbehördezugelassen werden, wenn besondere Gründe nachgewiesenwerden.

(6) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Bildungs-wissenschaften, des Unterrichtsfachs oder der Sonderpädago-gik an berufsbildenden Schulen und der beruflichen Fach-richtung sind jeweils nach § 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.

(7) 1Es sind berufspraktische Tätigkeiten nachzuweisen, inden Fachrichtungen Pflegewissenschaften und Sozialpädago-gik durch eine abgeschlossene fachrichtungsbezogene Berufs-ausbildung nach der Anlage 5 und in den übrigen Fach-richtungen durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oderfachrichtungsbezogene Praktika nach der Anlage 5. 2Die fach-richtungsbezogenen Praktika müssen insgesamt mindestens52 Wochen umfassen. 3Das einzelne Praktikum muss mindes-tens vier Wochen dauern.

§ 7

Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen aus anderen Studiengängen

Die Hochschulen können vorsehen, dass Prüfungs- undStudienleistungen aus einem anderen Studiengang auf Antragangerechnet werden, wenn diese fachlich gleichwertig sind.

§ 8

Studienrelevanter Auslandsaufenthalt beim Studium moderner Sprachen

1Ist Englisch, Französisch, Niederländisch, Russisch oderSpanisch Unterrichtsfach, so ist in einem Land, in dem dieSprache Amtssprache ist, ein dreimonatiger studienrelevanterAuslandsaufenthalt zu absolvieren. 2Die Hochschule kannhiervon aus schwerwiegenden persönlichen Gründen Aus-nahmen zulassen. 3Der Auslandsaufenthalt kann währenddes Bachelor- oder Masterstudiums absolviert werden. 4Istauch das weitere Unterrichtsfach eine moderne Sprache, so istein zweiter Auslandsaufenthalt nicht erforderlich.

§ 9

Praktika

(1) 1Die Studierenden haben berufsfeldbezogene Praktikaabzuleisten, die in der Verantwortung der Hochschulen vor-bereitet, durchgeführt und nachbereitet werden. 2Die Praktika

1. Bildungswissenschaftenund Berufs- und Wirt-schaftspädagogik ein-schließlich der Praktikanach § 9 Abs. 7 Nr. 1 mindestens 45 Leistungspunkte,

2. Fachwissenschaft undFachdidaktik des Unter-richtsfachs oder Fach-wissenschaft und Fach-didaktik der Sonderpä-dagogik an berufsbilden-den Schulen mindestens 70 Leistungspunkte,

davon mindestens ein FünftelFachdidaktik einschließlich derPraktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 2,

3. Fachwissenschaft undFachdidaktik der beruf-lichen Fachrichtung mindestens 120 Leistungspunkte,

davon mindestens ein FünftelFachdidaktik einschließlich derPraktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 2,

4. Bachelorarbeit, Master-arbeit, mündliche Prü-fung mindestens 35 Leistungspunkte,

5. zusätzliche Studien- undPrüfungsleistungen zuden Nummern 1 bis 4 höchstens 30 Leistungspunkte.

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sollen auf forschungsorientierte Fragestellungen eingehen. 3Siedienen der berufsfeldbezogenen Orientierung und Profilie-rung in der Lehramtsausbildung und sollen den Studierendeneine Selbsteinschätzung zur getroffenen Berufswahl ermögli-chen sowie eine Fremdeinschätzung geben.

(2) Für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit demSchwerpunkt Grundschule sind folgende Praktika im Umfangvon insgesamt 18 Wochen erforderlich:

1. ein Praktikum in einem Betrieb, in einer sozialen Einrich-tung oder in einem Sportverein,

2. ein allgemeines Schulpraktikum,

3. Praktika in den beiden Unterrichtsfächern an einer Grund-schule, wobei ein Teil in einer Integrationsklasse, einerLerngruppe in einer Eingangsstufe oder in einer vorschuli-schen Lerngruppe für Sprachfördermaßnahmen absolviertwerden soll.

(3) Für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit demSchwerpunkt Hauptschule sind folgende Praktika im Umfangvon insgesamt 18 Wochen erforderlich:

1. ein Praktikum in einem Betrieb, in einer sozialen Einrich-tung oder in einem Sportverein,

2. ein allgemeines Schulpraktikum,

3. Praktika in den beiden Unterrichtsfächern an einer Haupt-schule oder in den Schuljahrgängen 5 bis 10 einer Gesamt-schule.

(4) Für das Lehramt an Realschulen sind folgende Praktikaim Umfang von insgesamt 18 Wochen erforderlich:

1. ein Praktikum in einem Betrieb, in einer sozialen Einrich-tung oder in einem Sportverein,

2. ein allgemeines Schulpraktikum,

3. Praktika in den beiden Unterrichtsfächern an einer Real-schule oder in den Schuljahrgängen 5 bis 10 einer Gesamt-schule.

(5) Für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Praktikaim Umfang von insgesamt 18 Wochen erforderlich:

1. ein Praktikum in einem Betrieb, in einer sozialen Einrich-tung oder in einem Sportverein,

2. ein allgemeines Schulpraktikum,

3. Praktika in den beiden Unterrichtsfächern an einem Gym-nasium oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstu-fe, wobei die Praktika in den Sekundarbereichen I und IIabsolviert werden sollen und Teile als Forschungsprakti-kum unter Vorgaben eines der beiden Unterrichtsfächeroder der Bildungswissenschaften durchgeführt werdenkönnen.

(6) Für das Lehramt für Sonderpädagogik sind folgendePraktika im Umfang von insgesamt 18 Wochen erforderlich:

1. ein sonderpädagogisches Sozialpraktikum,

2. ein förderdiagnostisches Praktikum einschließlich derErstellung eines sonderpädagogischen Beratungsgutach-tens,

3. sonderpädagogische Schulpraktika unter Berücksichtigungder sonderpädagogischen Fachrichtungen und des Unter-richtsfachs.

(7) 1Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen sind fol-gende Praktika im Umfang von insgesamt 10 Wochen erfor-derlich:

1. ein allgemeines Schulpraktikum,

2. Praktika an einer berufsbildenden Schule in der berufli-chen Fachrichtung und in dem Unterrichtsfach oder in derSonderpädagogik an berufsbildenden Schulen.

2Tritt Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen an dieStelle eines Unterrichtsfachs, so werden die Praktika in Klas-sen der Bildungsgänge, die keinen schulischen Abschluss vor-aussetzen, absolviert.

§ 10

Fachpraktische Prüfungen

1In den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport sindfachpraktische Teilprüfungen nach der Anlage 6 abzulegen.2In den Fächern Darstellendes Spiel, Gestaltendes Werken,Hauswirtschaft, Technik und Textiles Gestalten ist jeweilseine fachpraktische Prüfung nach der Anlage 6 abzulegen.

§ 11

Masterarbeit für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien

und das Lehramt an berufsbildenden Schulen

(1) 1Die Masterarbeit für das Lehramt an Grund- und Haupt-schulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gym-nasien und das Lehramt an berufsbildenden Schulen kann ineinem Unterrichtsfach oder in den Bildungswissenschaftengeschrieben werden. 2Für das Lehramt an Gymnasien kanndie Masterarbeit in den Bildungswissenschaften geschriebenwerden, wenn im Masterstudium eine fachwissenschaftlicheschriftliche Prüfungsleistung in einem Unterrichtsfach er-bracht worden ist. 3Wird die Masterarbeit für das Lehramt anGymnasien in den Bildungswissenschaften geschrieben, so isteine berufsfeldbezogene empirische Aufgabe mit deutlichenForschungsaspekten zu stellen. 4Die Masterarbeit für dasLehramt an berufsbildenden Schulen kann auch in derberuflichen Fachrichtung geschrieben werden. 5Für die Bear-beitung sind 15 bis 30 Leistungspunkte vorzusehen. 6DieMasterarbeit ist nach § 14 Abs. 3 zu benoten.

(2) Wird die Masterarbeit in einem Unterrichtsfach oder inder beruflichen Fachrichtung geschrieben, so kann das The-ma in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik oder ineiner Kombination aus Fachwissenschaft und Fachdidaktikgestellt werden.

§ 12

Masterarbeit für das Lehramt für Sonderpädagogik

1Die Masterarbeit für das Lehramt für Sonderpädagogikkann in einer sonderpädagogischen Fachrichtung oder denBildungswissenschaften geschrieben werden. 2Wird die Mas-terarbeit im Unterrichtsfach geschrieben, so muss das Themaeine sonderpädagogische Fachrichtung oder die Bildungs-wissenschaften berücksichtigen. 3Für die Bearbeitung sind15 bis 30 Leistungspunkte vorzusehen. 4Die Masterarbeit istnach § 14 Abs. 3 zu benoten.

§ 13

Mündliche Prüfung

(1) 1Die Studierenden haben im letzten Studiensemestereine mündliche Prüfung abzulegen. 2Gegenstand der münd-lichen Prüfung sind die Unterrichtsfächer und die Bildungs-wissenschaften sowie für das Lehramt für Sonderpädagogikdie sonderpädagogischen Fachrichtungen und für das Lehr-amt an berufsbildenden Schulen die berufliche Fachrichtung.3In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling nachweisen,dass er die erforderlichen Kompetenzen erworben hat, siesystematisch in Bezug zur Schulpraxis setzen und in einenkritisch-diskursiven Dialog treten kann. 4Fachwissenschaft-liche, fachdidaktische und methodische Kompetenzen sollenunter Einbeziehung bildungswissenschaftlicher Aspekte fächer-übergreifend geprüft werden.

(2) 1Die Prüfung ist als Einzelprüfung durchzuführen; siedauert etwa 60 Minuten. 2Sie wird von zwei Prüferinnen oderPrüfern gemeinsam abgenommen und nach § 14 Abs. 3

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gemeinsam benotet. 3Als Prüferinnen und Prüfer können Pro-fessorinnen, Professoren, Juniorprofessorinnen, Juniorprofes-soren, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgabenbestellt werden. 4Eine Prüferin oder ein Prüfer hat die Fach-wissenschaft eines Unterrichtsfachs, die Fachwissenschaft derberuflichen Fachrichtung oder die Fachwissenschaft einersonderpädagogischen Fachrichtung zu vertreten. 5Die anderePrüferin oder der andere Prüfer hat die Bildungswissenschaf-ten, die Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfachs, die Fach-didaktik der beruflichen Fachrichtung oder die Fachdidaktikeiner sonderpädagogischen Fachrichtung zu vertreten. 6Aus-nahmsweise können die Prüferinnen und Prüfer auch dieFachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer oder des Unter-richtsfachs und der beruflichen Fachrichtung oder des Unter-richtsfachs und einer sonderpädagogischen Fachrichtung ver-treten. 7Bei der Prüfung können Vertreterinnen und Vertreterder Schulbehörde oder von ihr beauftragte Personen an-wesend sein sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kon-föderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen oder derKatholischen Kirche, wenn eines der Unterrichtsfächer desPrüflings Evangelische Religion oder Katholische Religion ist;sie dürfen jedoch keine Prüfungsfragen stellen und nicht ander anschließenden Beratung teilnehmen.

§ 14

Bewertung von Prüfungsleistungen, Gesamtnote des Masterstudiums

(1) 1Für die Noten für die Unterrichtsfächer, die Note für dieBildungswissenschaften, die Note für die sonderpädagogi-schen Fachrichtungen und die Note für die berufliche Fach-richtung wird das durch die Leistungspunkte gewichtetearithmetische Mittel der Noten der in dem jeweiligen Unter-richtsfach, den Bildungswissenschaften, den jeweiligen son-derpädagogischen Fachrichtungen und der jeweiligen beruf-lichen Fachrichtung bestandenen Modulprüfungen gebildet.2Die Modulprüfungen werden nach Absatz 3 benotet; eineModulprüfung ist bestanden, wenn sie mindestens mit derNote „ausreichend“ benotet ist. 3Besteht eine Modulprüfungaus Teilen, so müssen alle Teile bestanden sein. 4Die Note derModulprüfung errechnet sich aus dem durch die Leistungs-

punkte gewichteten arithmetischen Mittel der Noten für diebestandenen Teile; Satz 2 Halbsatz 2 gilt entsprechend.

(2) 1Einen Masterabschluss erwirbt, wer das Masterstudiummit mindestens der Gesamtnote „ausreichend“ abgeschlossenhat. 2Für die Gesamtnote wird das durch die Leistungspunktegewichtete arithmetische Mittel der Noten für die Unterrichts-fächer, der Note für die sonderpädagogischen Fachrichtun-gen, der Note für die berufliche Fachrichtung, der Note für dieBildungswissenschaften, der Note für die Masterarbeit undder Note für die mündliche Prüfung gebildet.

(3) Nachfolgend ergibt sich, welche Noten zu vergeben undwie die Mittelwerte den Noten zuzuordnen sind:

§ 15

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung inKraft.

Hannover, den 8. November 2007

Die Niedersächsische Landesregierung

W u l f f B u s e m a n n

1 =sehr gut =eine hervorragende Leistung

= bei einem Mittel-wert bis 1,5

2 =gut =eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt

= bei einem Mittel-wert über 1,5 bis 2,5

3 =befriedigend =eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht

= bei einem Mittel-wert über 2,5 bis 3,5

4 =ausreichend =eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforde-rungen genügt

= bei einem Mittel-wert über 3,5 bis 4,0

5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die

wegen erheblicher Mängel den Anforde-rungen nicht mehr genügt

= bei einem Mittel-wert über 4,0

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Nds. GVBl. Nr. 33/2007, ausgegeben am 15. 11. 2007

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Anlage 1(zu § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1)

Vorschriften für die Bildungswissenschaften

E r s t e r A b s c h n i t t

Schulformübergreifende Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen

1. Kompetenzbereiche und Standards

a) Kompetenzbereich: Unterrichten

Die Absolventinnen und Absolventen

aa) erläutern didaktische Planungsmodelle sowie derenbildungstheoretische Begründungen und führenUnterricht, der mit Bezug auf didaktische Modelle/Konzepte geplant worden ist, in exemplarischenSequenzen durch und analysieren ihn planungs-bezogen,

bb) wenden exemplarisch wissenschaftliche Analyse-verfahren für Lernwirkungen des Unterrichts anund stellen sie dar,

cc) beschreiben, analysieren und realisieren exempla-risch lernförderliche und lernmotivierende Unter-richtssituationen,

dd) verfügen über grundlegendes Wissen zur Gestal-tung transferfördernder, wissensanwendungsbe-zogener Unterrichtssituationen, analysieren undrealisieren diese exemplarisch,

ee) beschreiben und analysieren Lernstrategien undbeurteilen deren Anwendungsmöglichkeiten,

ff) stellen Konzepte des selbst regulierten Lernens darund nutzen diese in exemplarischen Unterrichts-situationen,

gg) beschreiben lernerfolgsrelevante Schülermerkmale(insbesondere Vorwissen, Sachinteresse, Einstellun-gen) sowie daraus resultierende sozialgruppenspe-zifische Unterschiede (insbesondere Geschlechter-unterschiede und -zuschreibungen) und berück-sichtigen diese Merkmale im Rahmen gruppendif-ferenzierender Gestaltung exemplarischer Unter-richtssituationen,

hh) stellen Theorien der Kognition und des Lernensdar und erörtern deren Bedeutung für die Unter-richtsgestaltung,

ii) kennen Theorien der Lern- und Leistungsmotiva-tion und erläutern deren Bedeutung für die Gestal-tung exemplarischer Unterrichtssituationen,

jj) verfügen über grundlegendes Wissen zur Meta-kognition und erörtern deren Bedeutung für dieGestaltung exemplarischer Unterrichtssituationensowie für außerunterrichtliches Lernen,

kk) beschreiben die sozialen und kulturellen Lebens-bedingungen von Schülerinnen und Schülern, ins-besondere auch mit Migrationshintergrund underörtern ihre Bedeutung für die Schule und dieUnterrichtsgestaltung,

ll) stellen politikwissenschaftliche Theorien und Me-thoden dar und erörtern Formen und Inhalte poli-tischer Entscheidungsprozesse (auch in ihren Fach-wissenschaften),

mm) begründen die Relevanz von Demokratie im politi-schen Herrschaftssystem, in der Gesellschaft undin der Lebenswelt der Schule,

nn) beschreiben die Grundregeln der Logik und diewichtigsten Wahrheitstheorien sowie die methodi-schen Besonderheiten der wichtigsten Fachkul-turen,

oo) begründen das Abhängigkeits- und Spannungsver-hältnis von Alltagssprache und Fachsprache undachten im Unterrichtsgeschehen auf argumentativeKlarheit in Schrift und Rede.

b) Kompetenzbereich: Erziehen

Die Absolventinnen und Absolventen

aa) stellen Erziehungstheorien dar,

bb) begründen und erläutern die Entwicklung morali-scher Urteils- und Handlungsfähigkeit im Unter-richt,

cc) beschreiben Theorien der Sozialisation von Kin-dern und Jugendlichen,

dd) beschreiben und beurteilen demokratische Werteund Normen,

ee) erläutern interkulturelle Aspekte des Unterrichts,

ff) unterscheiden unterschiedliche Typen von Herr-schaftssystemen theoriebasiert, anhand von Bei-spielen politischer Praxis und in ihren Fach-wissenschaften,

gg) stellen die Menschenrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar sowie beschrei-ben und begründen das Engagement für diese all-gemein und in konkreten Fällen,

hh) erörtern die Bedeutung von Chancengleichheit imBildungssystem einer demokratischen Gesellschaft,

ii) beschreiben Merkmale und Wirkungen von sozial-integrativem Unterricht und nutzen sie für dieGestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen,

jj) verfügen über Wissen zur Durchführung von ver-haltensbezogenen Beratungsgesprächen,

kk) beschreiben Moderationsverfahren für Konflikt-situationen und wenden sie exemplarisch an,

ll) verfügen über grundlegendes Wissen zu Theoriender Entwicklung von Kindern und Jugendlichenund reflektieren deren Bedeutung für die Erzie-hung,

mm) beschreiben Schutz- und Risikofaktoren der Ent-wicklung von Kindern und Jugendlichen,

nn) beschreiben stabile interindividuelle Differenzen imKindes- und Jugendalter (insbesondere kognitiveGrundfähigkeit, Annahmen über die geschlecht-lichen Zuschreibungen) und erörtern diese hin-sichtlich der pädagogischen Relevanz,

oo) erläutern den Wandel der Familienformen und-strukturen sowie zentrale Ergebnisse der Fami-lienforschung und stellen deren Bedeutung für dieSchule und die Gestaltung von Unterricht dar,

pp) verfügen über grundlegendes Wissen über die So-zialisationsfunktionen von Familien (insbesondereschicht-, geschlechts- und kulturspezifische Diffe-renzen von Sozialisationsprozessen) und erläuternderen Bedeutung für die Gestaltung schulischerSozialisationsprozesse,

qq) beschreiben verschiedene Ethikkonzepte in ihrerhistorischen Abhängigkeit sowie praktischen An-wendbarkeit und beherrschen die Grundregeln desethischen Argumentierens,

rr) unterscheiden zwischen Moral und Recht sowieMoralität und Legalität,

ss) beurteilen das Spannungsverhältnis von Kultur-relativismus und universalen Menschenrechten imHinblick auf die besonderen Probleme von Inter-kulturalität und Fremdverstehen.

c) Kompetenzbereich: Beurteilen, Beraten und Fördern

Die Absolventinnen und Absolventen

aa) verfügen über grundlegendes Wissen zur Analyseund Prävention von Lernbeeinträchtigungen,

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bb) beschreiben spezifische Lernvoraussetzungen undberücksichtigen sie in der Beurteilung von Lern-ergebnissen,

cc) beschreiben bereichsübergreifende besondereLernvoraussetzungen (insbesondere Deutsch alsZweit- oder Fremdsprache, sonderpädagogischerFörderbedarf) und berücksichtigen diese in derGestaltung exemplarischer Unterrichtssituationenund bei Lernstandsrückmeldungen,

dd) identifizieren Lernprozessmerkmale und berück-sichtigen diese in der Gestaltung exemplarischerUnterrichtssituationen sowie bei Lernstandsrück-meldungen,

ee) beschreiben Formen lernbezogener kollegialer undinstitutioneller Kooperation und Beratung,

ff) erläutern die Grundlagen der Entwicklung kriteri-enorientierter Aufgabenstellungen,

gg) unterscheiden die Beurteilung in der sachlichen,der intra- und der interindividuellen Bezugsnormund nutzen sie für die Rückmeldung von Lern-ergebnissen in exemplarischen Unterrichtssitua-tionen,

hh) stellen den Nutzen von Prüfungen als Rückmel-dung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehre-rinnen und Lehrer dar und erörtern diese,

ii) beschreiben, interpretieren und wenden Angebotesowie Vorgehensweisen der Beratung und Unter-stützung in persönlichen Problemsituationen ex-emplarisch an,

jj) beschreiben emotionale und kognitive Prozesseder Moderation in Konfliktsituationen,

kk) beschreiben übergreifende und spezifische beson-dere psychologische Lernvoraussetzungen (insbe-sondere Hochbegabung, intellektuelle Beeinträch-tigung, Sprachfähigkeit, Aufmerksamkeits- undKonzentrationsfähigkeit, Störungen des Schrift-spracherwerbs, Störungen der rechnerischen Fähig-keiten),

ll) beschreiben die Ursachen und Folgen sozialer Un-gleichheit anhand zentraler Kategorien (insbeson-dere Schicht, Ethnizität, Geschlecht) und disku-tieren deren Bedeutung für pädagogisches Han-deln,

mm) analysieren Differenzen zwischen Norm und Wirk-lichkeit in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft so-wie in ihren Fachwissenschaften,

nn) haben die Fähigkeit zur Unterscheidung von kon-textgebundenem Urteilen und prämissenabhängi-gem Beschreiben.

d) Kompetenzbereich: Weiterentwicklung von Schule und Berufskompetenz

Die Absolventinnen und Absolventen

aa) beschreiben die institutionellen Strukturen undgrundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungendes Bildungswesens und von Unterricht,

bb) verfügen über grundlegendes Wissen zu soziologi-schen Analysen der Organisation von Schulen mitBezug auf ihre Fachwissenschaften,

cc) beschreiben und analysieren die gesellschaftlichenRahmenbedingungen der Entwicklung von Schu-len,

dd) beschreiben Analyse- und Reflexionsverfahren zuberufsbezogenen Wertvorstellungen und Einstel-lungen von Lehrkräften,

ee) verfügen über Wissen zur Stressprävention,

ff) beschreiben Evaluationsverfahren, erläutern bei-spielhaft deren Ergebnisse und zeigen deren Nut-zung in Schulentwicklungsprozessen auf,

gg) beschreiben Analyseverfahren für binnenschulischeKooperationsstrukturen,

hh) stellen Mitwirkungsmöglichkeiten in Schulent-wicklungsprozessen dar,

ii) beschreiben emotionale und kognitive Prozesse desStresserlebens und der Belastungsbewältigung,

jj) beschreiben und begründen die wichtigsten Wider-sprüche der Lehrerrolle sowie die Prägung ihrerBerufskompetenz durch die zugrunde liegenden an-thropologischen und sozialphilosophischen Voraus-setzungen.

2. Inhaltsbereiche zu den Kompetenzbereichen und Stan-dards

a) Bildung und Erziehung: Begründung und Beurteilungvon Bildung und Erziehung in institutionellen Prozes-sen und im gesellschaftlichen Kontext;

b) Didaktik: curriculare Bedingungen und Gestaltung vonUnterricht und Lernumgebungen unter Nutzung vonUnterrichtsmethoden und Lernstrategien;

c) Lernen, Entwicklung und Sozialisation: kognitive, so-ziale, kulturelle und ethische Lernprozesse von Kin-dern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb vonSchule;

d) Lernmotivation: motivationale und emotionale Aspekteder Leistungs- und Kompetenzentwicklung;

e) Diagnostik, Beurteilung und Beratung: Diagnose undFörderung individueller Lernprozesse, Leistungsmes-sungen und Leistungsbeurteilungen;

f) Differenzierung, Integration und Förderung: Hetero-genität und Vielfalt als Bedingungen von Schule undUnterricht sowie Prävention von und Intervention beiLern- und Verhaltensproblemen;

g) Kommunikation: Kommunikation, Interaktion und Kon-fliktbewältigung als grundlegende Elemente der Lehr-und Erziehungstätigkeit und der pädagogischen Koope-ration;

h) Medienbildung: Umgang mit Medien unter konzeptio-nellen, didaktischen und praktischen Aspekten;

i) Beruf und Rolle der Lehrkraft: Lehrerprofessionalisie-rung, Berufsfeld als Lernaufgabe, Umgang mit berufs-bezogenen Konflikt- und Entscheidungssituationen;

j) Schulentwicklung: Struktur und Geschichte von Bil-dungssystemen, Strukturen und Entwicklung des Bil-dungssystems sowie Entwicklung der einzelnen Schule;

k) Bildungs- und Erziehungsforschung: Ziele und Metho-den der wissenschaftlichen Erforschung pädagogischerProzesse und Institutionen.

Z w e i t e r A b s c h n i t t

Schulformspezifische Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen

1. Grundschule/Hauptschule

a) Über die allgemeinen Standards hinausgehend werdenfolgende Standards für den Vorbereitungsdienst für dasLehramt an Grundschulen erwartet:

Die Absolventinnen und Absolventen

aa) beschreiben Verfahren zur Beurteilung und Kon-zepte zur Förderung von Schulfähigkeit,

bb) beschreiben Konzepte sprachlicher, mathemati-scher und naturwissenschaftlicher (Früh-)Förde-rung,

cc) verfügen über Wissen zur Kooperation mit Fach-kräften der vorschulischen Erziehung,

dd) erläutern Konzepte für das Unterrichten in jahr-gangsübergreifenden Lerngruppen,

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ee) stellen Kriterien für Übergangsentscheidungen indie Sekundarstufe dar und analysieren sie,

ff) beschreiben Konzepte für die Förderung von hoch-begabten Schülerinnen und Schülern.

b) Über die allgemeinen Standards hinausgehend werdenfolgende Standards für den Vorbereitungsdienst für dasLehramt an Hauptschulen erwartet:

Die Absolventinnen und Absolventen

aa) erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und Berufs-fähigkeit und beschreiben Konzepte zur Entwick-lung von Ausbildungs- und Berufsfähigkeit,

bb) verfügen über grundlegendes Wissen zur Entwick-lung von Aufgaben für und zur Bewertung vonAbschlussarbeiten und besonderen Prüfungsleis-tungen,

cc) beschreiben Konzepte sprachlicher Förderung.

2. Realschule

Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden fol-gende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehr-amt an Realschulen erwartet:

Die Absolventinnen und Absolventen

a) erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und Berufsfähig-keit und beschreiben Konzepte zur Entwicklung vonAusbildungs- und Berufsfähigkeit,

b) verfügen über grundlegendes Wissen zur Formulierungvon Themen für und über die Bewertung von Referatenund Präsentationen sowie zur Entwicklung von Aufga-ben für und zur Bewertung von Abschlussarbeiten undbesonderen Prüfungsleistungen.

3. Gymnasium

Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden fol-gende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehr-amt an Gymnasien erwartet:

Die Absolventinnen und Absolventen

a) verfügen über grundlegendes Wissen zur Entwicklungvon Aufgaben für und zur Bewertung von Facharbeitenund besonderen Lernleistungen sowie zur Formulie-rung von Themen für und zur Bewertung von Refera-ten und Präsentationen,

b) beschreiben Konzepte für die Förderung von hochbe-gabten Schülern.

4. Förderschule/Sonderpädagogische Förderung

Sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderung inverschiedenen Förderschwerpunkten sowohl in Förder-schulen als auch in allgemein bildenden Schulen. Überdie allgemeinen Standards hinausgehend werden Kom-petenzen, Standards und Inhalte für den Vorbereitungs-dienst für das Lehramt für Sonderpädagogik nach demA n h a n g erwartet.

5. Berufsbildende Schule

Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden fol-gende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehr-amt für berufsbildende Schulen erwartet:

Die Absolventinnen und Absolventen

a) verfügen über die Grundlagen berufs- und wirtschafts-pädagogischen Denkens und Handelns, insbesonderein den Bereichen

aa) Berufs- und Wirtschaftspädagogik,

bb) wissenschaftstheoretische Grundlagen und Haupt-strömungen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik,

cc) Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte derBerufsbildung,

b) beherrschen in der Didaktik der beruflichen Aus- undWeiterbildung insbesondere

aa) Grundlagen und Grundprobleme der Didaktik,

bb) Lehr- und Lernziele im beruflichen Lernen,

cc) didaktische Konzeptionen der beruflichen Aus- undWeiterbildung,

dd) berufsbezogene Lehr-Lern-Arrangements zur Inte-gration (fach)didaktischer, methodischer und me-dialer Entscheidungen,

und verfügen über

ee) Wissen zur Integration von interkulturellen Ge-sichtspunkten bei der berufsbezogenen Lernfeld-didaktik,

c) beherrschen Bedingungen und Strukturen beruflichenLernens unter besonderer Berücksichtigung der

aa) Theorien des beruflichen Lehrens und Lernens,

bb) Diagnostik und Evaluation beruflicher Lernprozesseund Lernergebnisse,

cc) Sozialisation durch Arbeit und Beruf,

dd) Institutionen und Institutionsentwicklung der beruf-lichen Bildung im nationalen und internationalenRahmen,

d) beherrschen Ansätze und Methoden der quantitativenund qualitativen Berufsbildungsforschung unter be-sonderer Berücksichtigung der

aa) Verfahren der beruflichen Lehr-Lern-Forschung,

bb) Forschungsprogramme und Forschungsstrategiender Berufsbildungsforschung.

D r i t t e r A b s c h n i t t

Standards für schulpraktische Fähigkeiten

1. Kompetenzen für die Schulpraxis werden in fächerüber-greifenden schulpraktischen Studien (Praktika) und daraufaufbauend in den fachdidaktischen schulpraktischen Stu-dien (fachdidaktische Praktika und praktikumsbezogeneLehrveranstaltungen) erworben. Allgemeine schulpraktischeKompetenzen werden insbesondere als Fähigkeit zur theo-riebezogenen Analyse von schulpraktischen Handlungs-situationen sowie von deren Rahmenbedingungen entwi-ckelt. Die praxisbezogenen Phasen führen zugleich zurFähigkeit der Planung und Durchführung exemplarischerUnterrichtssequenzen sowie zur exemplarischen Erpro-bung und Reflexion pädagogischer Handlungsfähigkeit imSchulfeld. Sie dienen als Voraussetzung für den Erwerbder Fähigkeit zum pädagogischen Berufshandeln im Vor-bereitungsdienst.

2. Kompetenzerwerb für die Schulpraxis findet während deruniversitären Phase der Lehrerbildung in drei Aufgaben-feldern statt. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur

a) Berufserkundung und Berufsorientierung durch dieErkundung, Analyse und Reflexion der

aa) exemplarischen Lebens- und Lernbedingungen vonKindern und Jugendlichen,

bb) Handlungssituationen von Lehrkräften,

cc) institutionellen Rahmenbedingungen von Schuleim Zusammenhang allgemeiner und fachdidakti-scher Praktika;

b) Berufserprobung im Rahmen von allgemeinen undfachdidaktischen Praktika durch exemplarische Unter-richtsplanung und -durchführung unter Anleitung undVerantwortung einer Lehrkraft sowie durch Analyseund Reflexion des durchgeführten Unterrichts und derBerufserprobung durch die Gestaltung exemplarischerpädagogischer Förderungs-, Beratungs- und Koopera-tionssituationen;

c) Praxiserforschung durch Anwendung relevanter wissen-schaftlicher Forschungsmethoden auf Phänomene schu-lisch bedeutsamer Handlungsfelder als Erkundungs-aufträge im Rahmen von Lehrveranstaltungen oderPraktika.

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Nds. G

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l. Nr. 33/2007, au

sgegeben am

15. 11. 2007

496 Anhang(zu Nummer 4 des Zweiten Abschnitts)

Standards Inhaltliche Anforderungen

Kompetenzbereich 1: Fundamentum

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen berücksichtigen ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Handlungskompetenzen zu allgemeinen Fragen der Bildungswissenschaften beisonderpädagogischem Förderbedarf in ihrem pädagogischen Handeln und berücksichtigen sie in ihren Überlegungen zur Weiterentwicklung von Unterricht und Schule.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den grundlegenden Teilgebieten der Pädagogikbei sonderpädagogischem Förderbedarf,

— besitzen fundierte pädagogische Kenntnisse über gesellschaftliche Rahmenbedingungenund Einflussfaktoren des schulischen Lernens, zu zentralen Entwicklungsfragen und zurLebensgestaltung von Menschen mit Beeinträchtigungen,

— entwickeln reflektierte Sichtweisen und Wertehaltungen über ihre Rolle als Sonderpäda-goginnen und Sonderpädagogen im Kontext von Schule und Unterricht für Kinder undJugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf;

— Theorien der Sonderpädagogik und ihre Bezüge zu den Bildungswissenschaften und ande-ren Nachbarwissenschaften sowie ihre historischen Voraussetzungen

— sonderpädagogische Theorien und Praxiskonzepte im internationalen Vergleich

— Dimensionen von Behinderung und Identitätsproblematiken von Menschen mit Beeinträch-tigungen

— Institutionen der Erziehung, Integration und Rehabilitation von Menschen mit Beeinträchti-gungen

— Entwicklung eines reflektierten Menschenbildes auf anthropologischer Grundlage und unterBerücksichtigung der Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen

— verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den grundlegenden Teilgebieten der Psycho-logie bei sonderpädagogischem Förderbedarf,

— besitzen fundierte Kenntnisse über gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Einflussfak-toren zur Entwicklung, zum schulischen Lernen und zur Lebensgestaltung von Menschenmit Beeinträchtigungen aus psychologischer Sicht,

— nehmen begründet Stellung zur Bedeutung von Erkenntnissen und Theorien der Psycholo-gie über die grundsätzliche Ausgestaltung schulischer Förderung bei sonderpädagogischemFörderbedarf.

— Theorien der Psychologie des Lernens und der Motivation, der Kognitionspsychologie, derSozialpsychologie und der Sprach- und Kommunikationspsychologie

— Einschätzung von Persönlichkeitskonzepten in ihrer Bedeutung für den Unterricht und fürdie Erziehung

— Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie zur Lebenssituation von Menschen mit Beein-trächtigungen

— aktueller Stand der wissenschaftlichen Diskussion im Hinblick auf die neurophysiologi-schen und neuropsychologischen Grundlagen des Lernens und Verhaltens

— Gemeinsamkeiten und Unterschiede verschiedener Sichtweisen auf Behinderungen, Beein-trächtigungen und Schädigungen im Bereich der Medizin und Psychologie

Kompetenzbereich 2: Unterrichten und Erziehen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen planen und erproben Unterricht unter besonderer Berücksichtigung des individuellen Förderbedarfs von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträch-tigungen und setzen dabei erzieherische Schwerpunkte.

Die Absolventinnen und Absolventen

— bewerten Modelle und Konzepte für den Unterricht bei Schülerinnen und Schülern mit son-derpädagogischem Förderbedarf in ihrer Bedeutung für die Schulpraxis und nutzen sie alsGrundlage für eigene Planungsüberlegungen,

— besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten zum Erlernen des Lesens und des Schreibenssowie zum Erwerb mathematischer Kompetenzen unter erschwerten Bedingungen in allenUnterrichtsstufen,

— didaktische Grundlagen und Methoden des Unterrichts bei Schülerinnen und Schülern mitsonderpädagogischem Förderbedarf und ihre Umsetzungsmöglichkeiten

— gezielte Fördermaßnahmen und Konzepte individueller Förderung für den gemeinsamenUnterricht bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen (Integrations-und Inklusionskonzepte)

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— benennen die jeweiligen Anforderungen einer individuellen Förderung in unterschiedli-chen Entwicklungs- und Altersstufen und schätzen deren Konsequenzen für die Planung,Durchführung, Analyse und Reflexion von Unterricht ein,

— berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen Kenntnisse in der unterrichtsimmanen-ten Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen,

— besitzen detaillierte Kenntnisse über relevante schulische Organisations- und Unterrichts-formen bei sonderpädagogischem Förderbedarf und nehmen dazu reflektiert und begrün-dend eigene Positionen ein,

— verfügen über eigene Sichtweisen und Einschätzungen ihrer Aufgaben als Sonderpädago-ginnen und Sonderpädagogen und legen diese reflektiert und begründet dar;

— Auswirkungen unterschiedlicher Organisationsformen schulischen Lernens auf den Wissens-erwerb und die emotionale und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mitsonderpädagogischem Förderbedarf

— vor- und außerschulische Bedingungen schulischen Lernens und deren Berücksichtigungbei Planung und Durchführung von Unterricht

— Konstanten und Veränderungen im Rollenverständnis und im Berufsbild von Sonderpädago-ginnen und Sonderpädagogen vor dem Hintergrund der aktuellen schulpolitischen Entwick-lung sowie der Diskussion in der Sonderpädagogik

— berücksichtigen ihre Kenntnisse über psychologische und soziale Voraussetzungen unter-richtlichen Handelns bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfin der Planung, Durchführung, Reflexion und Analyse von Unterricht.

— psychologische Konzepte zur Prophylaxe von Lernschwierigkeiten

— psychologische und soziale Voraussetzungen unterrichtlichen Handelns bei Schülerinnenund Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen stellen die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf allein oder gemeinsam mitanderen Expertinnen und Experten fest und beschreiben diese. Sie entwickeln und evaluieren individuelle Maßnahmen zur Förderung.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individuellenLern- und Entwicklungsstands bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen undschätzen deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis in reflektierter Weise ein,

— verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählterdiagnostischer Verfahren,

— leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch individu-elle Fördermaßnahmen ab;

— Grundlagen und Modelle sonderpädagogischer Förderdiagnostik im Rahmen lernbegleiten-der Lernstandserhebungen und einer Diagnostik zur Feststellung sonderpädagogischen För-derbedarfs

— individuelle und soziale Bedingungsfelder, die zur Entstehung sonderpädagogischen För-derbedarfs beitragen (Person-Umfeld-Analyse)

— Aufbau und Anwendung diagnostischer Erhebungsinstrumente (standardisierte und infor-melle Verfahren)

— Bedingungen sonderpädagogischer Förderdiagnostik bei Schülerinnen und Schülernnichtdeutscher Muttersprache/Herkunftssprache in entsprechenden Anwendungssituatio-nen (z. B. im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs)

— Förderplanung: Planung, Durchführung und Evaluation von unterrichtsimmanenten undaußerunterrichtlichen Fördermaßnahmen auf der Grundlage vorliegender diagnostischerErhebungen

— rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellungsonderpädagogischen Förderbedarfs und für den Umgang mit den erhobenen Schülerdaten

— verfügen über ein strukturiertes Fachwissen über psychologische Grundlagen bei einer Fest-stellung individueller Lern- und Entwicklungsstände,

— beschreiben die Zusammenhänge diagnostischer Prozesse sowie individueller Förderung undleiten daraus praktische Konsequenzen ab.

— Methoden zur Schüler- und Unterrichtsbeobachtung sowie zur Beurteilung von Schüler-leistungen im Entwicklungsprozess

— Methoden zur Beobachtung und Analyse von Sozialverhalten und Kommunikationsabläu-fen sowie Lernvoraussetzungen und Lernentwicklungen

— Erstellung diagnostischer Gutachten sowie Umsetzung und Evaluation von Fördermaß-nahmen

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498 Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen die erworbenen Kenntnisse in der Gesprächsführung und Beratung in reflektierter Weise ein.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beschreiben die Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mitErziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen sowie mit Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen auch des vor-schulischen Bereichs kooperieren,

— besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine angestrebte professionelle Gesprächs-führung und Beratung;

— rechtliche Grundlagen für die Kooperation von Förderschulen mit anderen sonderpädagogi-schen Einrichtungen, mit Einrichtungen zur Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowieder Jugend- und Sozialhilfe

— Grundlagen und Konzepte der Kooperation von Fachkräften unterschiedlicher wissen-schaftlicher Orientierung

— unterschiedliche Sichtweisen von Behinderung, Beeinträchtigung und Schädigung im Zu-sammenhang mit den Aufgaben, Zielen und den jeweiligen strukturellen Gegebenheiten derkooperierenden Institution oder der Rolle des jeweiligen Gesprächspartners

— Grundlagen und Konzepte der Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familienund Erziehungsberechtigten

— Erprobung erworbener Kompetenzen zur Gesprächsführung und Beratung in realitätsnahenAnwendungssituationen

— verfügen über strukturiertes Fachwissen psychologischer Grundlagen für Gesprächs- undBeratungssituationen.

— Erfassung und Gestaltung von Lehrer-Schüler-Interaktionen für die sonderpädagogischePraxis unter dem Aspekt der Lernförderung

— Intentionen und Bedeutung von Supervisionskonzepten

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Anlage 2(zu § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1)

Fächerübergreifende Kompetenzen der Fachwissenschaft sowie fächerübergreifende Kompetenzbereiche

und Kompetenzen der Fachdidaktik aller Fächer und für alle Lehrämter

1. Fachwissenschaft

Die Absolventinnen und Absolventen

a) können auf strukturiertes Fachwissen (Verfügungswis-sen) zu den grundlegenden — insbesondere zu denschulrelevanten — Teilgebieten ihres Fachs zurück-greifen,

b) verfügen über ein Überblickswissen (Orientierungswis-sen) zu den aktuellen grundlegenden Fragestellungen,Begriffen, Modellen, Theorien des Fachs und reflek-tieren deren Bedeutung für die jeweilige Fachwissen-schaft,

c) verfügen über ein reflektiertes Wissen über das Fach(Metawissen) und kennen wichtige ideengeschichtlicheund wissenschaftstheoretische Konzepte ihres Fachs,

d) erläutern die fachlichen Inhalte und Konzepte sowiedie Relevanz des Fachs hinsichtlich der historischen,gesellschaftlichen und beruflichen Bedeutung und stel-len sie dar,

e) können interdisziplinäre Verbindungen zu anderenWissenschaften aufzeigen,

f) wissen um die Bedeutung Interkultureller Bildung alsfächerübergreifende Querschnittsaufgabe und sind inder Lage, fachspezifische Inhalte und interkulturelleFragen miteinander zu verbinden,

g) kennen und erläutern Erkenntnismethoden des Fachs,wenden diese exemplarisch an und bewerten sie be-züglich ihrer Möglichkeiten und Grenzen,

h) untersuchen mit den Arbeitsmethoden des Fachs selb-ständig zentrale Fragen und Sachverhalte unter Be-rücksichtigung neuer Entwicklungen des Fachs,

i) berücksichtigen Aspekte des Umweltschutzes.

2. Fachdidaktik

a) Kompetenzbereich: Anschlussfähiges fachdidaktischesWissen

Die Absolventinnen und Absolventen

aa) verfügen über ein solides und strukturiertes Wissenüber fachdidaktische Positionen und Strukturie-rungsansätze, vertreten diese begründet und kön-nen Zielperspektiven für ihren Unterricht ent-wickeln,

bb) beurteilen die Notwendigkeit und Problematikdidaktischer Transformationen oder Reduktionenund weisen erste Erfahrungen in deren Umsetzungnach,

cc) kennen Ergebnisse fachdidaktischer und lernpsy-chologischer Forschung und nutzen diese exem-plarisch,

dd) erklären fachbezogene Sachverhalte unter Berück-sichtigung des Vorverständnisses der Schülerin-nen und Schüler,

ee) kennen Unterrichtsmethoden zur Förderung desselbständigen und selbstverantwortlichen Lernensund analysieren diese hinsichtlich ihrer Anwend-barkeit und Angemessenheit im jeweiligen Fach-unterricht,

ff) kennen und setzen exemplarisch, soweit es ihreFächer erfordern, schulbezogene experimentelleMethoden ein,

gg) sind in der Lage, exemplarisch die Heterogenitäteiner Lerngruppe bei der Anwendung von Metho-den und beim Gebrauch von Materialien, Medien,Texten usw. so zu berücksichtigen, dass Lernpro-zesse optimal stattfinden können,

hh) kennen die relevanten Kommunikationsformenihres Fachs (z. B. Unterrichtsmaterialien, Präsen-tationsmedien, Lehr-Lernsoftware, Informations-und Kommunikationstechnologien usw.), setzen siebegründet ein, nutzen sie auch als Lehrinhalteund können Fachinhalte zielgruppenspezifischaufbereiten,

ii) haben durch die Teilnahme an einem Projekt Erfah-rungen gesammelt, die sie dazu befähigen, eigeneProjekte zu planen,

jj) erbringen den Nachweis über die Teilnahme aneiner Lehrveranstaltung zur elementaren Bewe-gungserziehung (Lehramt an Grund- und Haupt-schulen, Schwerpunkt Grundschule).

b) Kompetenzbereich: Diagnostik

Die Absolventinnen und Absolventen

aa) kennen fachbezogene Verfahren der Lernstandser-hebung und können diese in exemplarischen Unter-richtssituationen anwenden,

bb) kennen Indikatoren für fachspezifische Lernschwie-rigkeiten und Diagnoseverfahren sowie Fördermög-lichkeiten und können zwischen fachlichen undsprachlichen Leistungen unterscheiden,

cc) kennen Merkmale besonderer fachlicher Begabungen,können diese und exemplarische Fördermöglichkeitenerläutern,

dd) kennen Formen der Fremd- und Selbstevaluation zurAnalyse und Beurteilung eigener Lehrleistungen,

ee) können selbst ein Portfolio erstellen und kennen es alsMöglichkeit der Lernstandserhebung bei Schülerinnenund Schülern.

c) Kompetenzbereich: Leistungsbeurteilung

Die Absolventinnen und Absolventen

aa) kennen und beurteilen Möglichkeiten und Grenzenfachspezifischer Formen der Leistungsbewertung undwenden exemplarisch entsprechende Verfahren unterAnleitung an,

bb) kennen Kriterien der Beurteilung von fachlichen Lern-prozessen und deren Ergebnissen.

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500 Anlage 3(zu § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1)

Fächerspezifische Kompetenzbereiche, Kompetenzen, Standards und auf die Standards bezogene Inhalte der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik aller Fächer und für alle Lehrämter

Die fächerübergreifenden Kompetenzen der Fachwissenschaft sowie die fächerübergreifenden Kompetenzbereiche und Kompetenzen der Fachdidaktik nach der Anlage 2 sind Bestandteil jedesFachs.

Alte Sprachen: Latein; Griechisch

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Gymnasium

Kompetenzbereich 1: Literatur

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren literarische Texte sprachlich und inhaltlich unter Berücksichtigung gattungsgeschichtlicher, historischer und rezeptionsgeschicht-licher Aspekte.

Die Absolventinnen und Absolventen

— ordnen einen Autor oder ein Einzelwerk in den literaturgeschichtlichen Zusammenhangein;

— griechisch-römische Literaturgeschichte bis zum Ausgang der Antike in Grundzügen mitAusblicken in das byzantinische Griechisch (für Griechisch)/in das Mittel- und Neulatein(für Latein)

— Epochen der antiken Literatur und ihre zentralen Vertreter

— analysieren und ordnen Werke und Texte gattungstypologisch ein,

— nutzen den genetischen Zusammenhang zwischen griechischer und lateinischer Literaturfür die Interpretation;

— zentrale Gattungen der griechischen und lateinischen Literatur (Epik, Historiografie, Drama,Reden, Lyrik, Roman)

— ein Werk der jeweils anderen Alten Sprache (vertieft)

— verfügen durch Originallektüre über sichere Textkenntnis,

— kennen durch die vertiefte eigene Lektüre im Original die Werke je eines Dichters und einesProsaschriftstellers, dazu ein Werk in der jeweils anderen Sprache;

— vorwiegend schulrelevante Autoren

— interpretieren Texte der antiken Literatur unter Verwendung hermeneutischer Verfahrensowie unterschiedlicher Interpretationsmethoden angemessen,

— kennen die Gestaltungsmittel der Rhetorik und Poetik und sind befähigt, Texte zu analysieren;

— Interpretationsansätze (z. B. sprachlich-literarischer, soziologisch-ideologiekritischer, histo-risch-biografischer Ansatz)

— Bedeutungspotenzial antiker Texte für die Gegenwart

— Tropen und Figuren

— Metasprache

— textsemantische und textgrammatische Analyseverfahren

— identifizieren in der Antike wurzelnde Formen und Inhalte rezeptionsgeschichtlich undrezeptionsästhetisch;

— antike Topoi und Formen in Literatur, bildender Kunst, Musik und Film

— benutzen eine wissenschaftlich-kritische Textausgabe,

— kennen die Überlieferungsbedingungen antiker Texte,

— sind fähig, einen textkritischen Apparat zu lesen;

— Schriftwesen, Paläografie, Kodikologie, Textkritik, Überlieferungsgeschichte und Editions-technik

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— tragen prosaische und poetische Texte inhaltlich sinnvoll im originalen Wortlaut vor,

— analysieren poetische Texte metrisch,

— lesen sie prosodisch korrekt.

— Prosodie und Metrik

— daktylische und jambische Versmaße

— wichtige lyrische Versmaße

Kompetenzbereich 2: Sprache

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen gehen sicher und reflektiert mit der lateinischen/griechischen Sprache um.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen die lateinische/griechische Sprache; — Originallektüre ausgewählter Autoren

— Grund- und Aufbauwortschatz

— Übersetzung der wichtigsten lateinischen/griechischen Autoren

— Produktion lateinischer/griechischer Texte

— autorenspezifisches Vokabular

— lexikologische Strukturen

— Wortbildungslehre

— Etymologie

— Lehnwörter, Fremdwörter

— semantische Felder

— Sprachgeschichte

— Strukturen und Funktionen der Morphologie

— Morpheme: verbale und nominale Flexion sowie historische Entwicklung

— Strukturen und Funktionen der Syntax

— Kasuslehre, satzwertige Konstruktionen, Tempusfunktionen

— übersetzen lateinische und griechische Texte ins Deutsche sowie deutsche Texte in die jewei-lige Fremdsprache;

— Übersetzungstheorie

— zielsprachen-, ausgangssprachen-, adressaten-, sprachformbezogenes Übersetzen

— Lektüre ausgewählter Autoren

— analysieren Sprache synchron und diachron,

— beschreiben sie auf metasprachlicher Ebene.

— linguistische Terminologie

— Merkmale von Textkohärenz, Tempusrelief, Thema-Rhema

— historische Grammatik

— Phonologie, Morphologie

— griechische Dialekte

— autorenspezifische Eigenheiten (Latein: Grammatik von Plautus bis zur Mitte des zweitennachchristlichen Jahrhunderts und Grundzüge des Spät- und Mittellateinischen; Grie-chisch: Attische Grammatik, Dialekte der literarischen Gattungen in Grundzügen)

— diachrone und synchrone Sprachbetrachtung

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502 Kompetenzbereich 3: Altertumskunde

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind mit der mit den Texten verbundenen Wirklichkeit (pragmata) vertraut und nutzen sie für die Textinterpretation.

Die Absolventinnen und Absolventen

— interpretieren antike Texte unter Berücksichtigung des historischen Kontextes; — Geschichte der griechisch-römischen Antike bis zur Spätantike: politische, kulturelleGeschichte; Topografie; Sozialgeschichte; Religionsgeschichte; Rechts- und Staatskunde

— interpretieren antike Texte auf dem Hintergrund der Kenntnis des Alltagslebens; — antikes Alltagsleben im privaten und öffentlichen Bereich: Institutionen, Technik, Familie,Bauten, Spiele, Kult, Schule und Bildung

— setzen archäologische Zeugnisse in Bezug zu antiken Texten und zur antiken Welt; — archäologische Grundkenntnisse: archäologische Zeugnisse der antiken Welt, z. B. Bauwerke,Plastiken, Malerei, Inschriften, technische Zeugnisse

— kennen die grundlegende Funktion des Mythos und seine literarische Gestaltung,

— interpretieren die antiken Texte auf dem Hintergrund der antiken Mythologie;

— Grundzüge der griechisch-römischen Mythologie: Beispiele aus den griechischen Sagen-kreisen; italische Mythologie (Gründungssagen, Genealogien)

— erfassen den philosophischen und theologischen Gehalt von Texten,

— ordnen ihn bestimmten philosophischen Systemen zu.

— zentrale antike Philosophen und philosophische Systeme: Vorsokratiker und Naturphiloso-phie; Sophistik; Platon, Aristoteles, Epikur; Stoa

— Religion der Griechen und Römer, auch in ihrer Unterschiedlichkeit und Andersartigkeitzur Gegenwart: Göttervorstellungen; Ritualismus; „Do ut des“-Prinzip; Staatsreligion

Kompetenzbereich 4: Fachdidaktik

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen legen Inhalte, Ziele und Arbeitsweisen des Altsprachlichen Unterrichts begründet dar.

Die Absolventinnen und Absolventen

— erfassen und reflektieren kritisch

• die Relevanz des Altsprachlichen Unterrichts für die Gegenwart,

• den didaktischen Bildungswert der Alten Sprachen in ihren Konstituenten Sprache,Text und Kultur,

• die antiken Texte in ihrer Modellhaftigkeit von Nähe und Distanz,

— analysieren Inhalte des Altsprachlichen Unterrichts auf ihre gesellschaftlichen, politischenund ethischen Implikationen;

— Verwurzelung der modernen europäischen Kultur in der griechisch-römischen (kulturellesGedächtnis): historische Dimension, vertikaler Kulturvergleich, Basissprache

— Antike als Norm, Modell oder Kontrast

— Grundfragen menschlicher Existenz

— Identitätsstiftung

— ordnen den Altsprachlichen Unterricht von heute in den geschichtlichen Zusammenhangein,

— reflektieren die Rolle des Lehrers der Alten Sprachen;

— wichtigste Stationen der Geschichte des Altsprachlichen Unterrichts

• so genannte karolingische Renaissance

• Humanismus

• Curriculumsrevision

— Altsprachlicher Unterricht in Vergangenheit und Gegenwart: Schultypen in Vergangenheitund Gegenwart (von der Lateinschule zum heutigen Gymnasium in seinen unterschied-lichen Ausprägungen)

— Rahmenbedingungen und Organisation des Altsprachlichen Unterrichts in der Gegenwart

• Profile des Altsprachlichen Unterrichts

• gesetzliche Vorgaben

• staatliche Abschlüsse

• Status der Alten Sprachen im Kontext der anderen Unterrichtsfächer

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Angewandte Informatik

— kennen fachspezifische Arbeitsweisen des Altsprachlichen Unterrichts. — Aufbau einer Lehrbuchlektion

— Erschließungs- und Übersetzungsmethoden

• transphrastische Texterschließung

• analytische Satzerschließung

• grafische Analysemethoden

— Interpretationsmethoden

• textinterne/textexterne Interpretation

• Schwerpunktsetzung der Interpretation (z. B. sprachlich-literarisch, soziologisch-ideolo-giekritisch, historisch-biografisch)

— Formen der Grammatikeinführung

• Induktion, Deduktion

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen in der Informatik und nutzen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Problem-lösung in den jeweiligen Anwendungsgebieten.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beschreiben theoretische und anwendungsbezogene Grundlagen der praktischen Informa-tik, technischen Informatik, Elektrotechnik, Medientechnik und Betriebswirtschaftslehresowie den dazugehörigen rechtlichen Rahmen,

— verknüpfen die Fachgebiete, ordnen deren gegenwärtige Bedeutung ein und schätzen derenzukünftige Entwicklung ab,

— wählen IT- Standardsysteme für ihr Fachgebiet aus und wenden diese problemadäquat an,

— entwickeln eigene Anwendungen für abgegrenzte Problemstellungen,

— konzipieren, realisieren, dokumentieren und präsentieren ein Projekt unter Berücksichti-gung von Teamarbeit.

— Programmierung und Software-Engineering

— Datenbanken

— Technische Informatik

— Elektrotechnik

— Medientechnik

— Betriebswirtschaftslehre

— Wirtschafts-, Informations- und Medienrecht

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fachkompetenzen in der Elektrotechnik sowie der Informationstechnik und nutzen diese zur Lösung fachspezifischer techni-scher Problemstellungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen Theorie und Praxis typischer Komponenten einfacher IT-Systeme sowie digitaleHardware und deren Programmierung,

— beschreiben Architektur und Funktionsweise von Rechnernetzen, sie planen, installieren,administrieren und warten lokale Netzwerke,

— beschreiben, nutzen und konfigurieren Informations- und Kommunikationstechnologienund deren Dienste;

— Technische Informatik

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504 — verfügen über vertiefte Kenntnisse in Theorie und Praxis in einem der drei Gebiete Automa-tisierungs-, Energie- oder Nachrichtentechnik.

— Energietechnik oder Nachrichtentechnik oder Automatisierungstechnik

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fachkompetenzen in der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik und nutzen diese zur Lösung betriebswirtschaft-licher Problemstellungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen betriebliche Funktionen im Kontext betrieblicher Prozesse unter Beachtung desrechtlichen und volkswirtschaftlichen Rahmens;

— Rechnungswesen und Finanzwirtschaft

— Beschaffung und Absatz

— entwickeln systematisch IT-gestützte Lösungen für typische betriebswirtschaftliche, organi-satorische und rechtliche Problemstellungen;

— Unternehmensführung und Organisation

— Wirtschafts- und Multimediarecht

— Grundlagen der Volkswirtschaftslehre

— beschreiben Aufgaben des Informationsmanagements und wenden geeignete Methoden undWerkzeuge zur Planung, Durchführung und Kontrolle an;

— Informationsmanagement

— nutzen integrierte Informationssysteme zur Lösung betrieblicher Problemstellungen undSoftware für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation;

— Betriebliche Informationssysteme

— Bürokommunikation

— analysieren, modellieren und optimieren Geschäftsprozesse mithilfe geeigneter Werkzeugeunter Beachtung der Daten-, Funktions-, Steuerungs- und Organisationssicht;

— Geschäftsprozessmodellierung

— beschreiben und bewerten IT-Systeme und deren Komponenten systematisch, insbesonderenach technischen, informatischen, wirtschaftlichen, ergonomischen, rechtlichen und ökolo-gischen Kriterien;

— Beschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Systemen

— beschreiben informatische, technische, rechtliche und wirtschaftliche Begriffe und Konzep-te des E-Commerce.

— E-Commerce

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fachkompetenzen in der Medien- und Drucktechnik und nutzen diese zur Lösung von medientechnischen Problemstellungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— planen, entwickeln und kontrollieren Programmierungen für digitale Medien,

— richten Datenbanken für unterschiedliche Assets ein, führen Datenbankabfragen durch undexportieren Daten in verschiedene Anwendungsprogramme und geben sie auf verschiede-nen Geräten aus,

— berücksichtigen die Anforderungen einer crossmedialen Datennutzung, kennen Theorieund Praxis der Datenarchivierung und Datensicherung,

— kennen und berücksichtigen Grundsätze der Software-Ergonomie,

— administrieren und verwalten lokale Netzwerke, nutzen und konfigurieren Kommunikati-onstechnologien,

— bereiten Daten für verschiedene Ausgabemedien auf, prüfen und überarbeiten sie,

— beschreiben die Arbeitsweise von Workflowsystemen zur Medienproduktion;

— Programmierung digitaler Medien

— Datenbanken

— Datenarchivierung und Datensicherung

— Digitaldruck

— Software-Ergonomie

— crossmediale Datennutzung

— Kommunikationsnetzwerke

— Kommunikationstechnologien

— Datenaustauschformate

— Workflowsysteme zur Medienproduktion

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Bautechnik

— konzipieren, erstellen und kontrollieren unter Berücksichtigung gestalterischer, technischerund wirtschaftlicher Aspekte audiovisuelle Medien, Printmedien oder digitale Medien,

— beschreiben Verfahren zur Qualitätskontrolle und wenden diese an.

— Audiovisuelle Medien

— Printmedien

— Digitalmedien

— Mediengestaltung

— Qualitätskontrolle

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Grundlagen der Bautechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die zentralen technischen, wirtschaftlichen, sozialen und gestalterischen Fragestel-lungen der Bautechnik und beherrschen die grundlegenden Begriffe, Methoden und Verfah-ren der Bautechnik,

— beherrschen die Systematik technologischer Begriffe, Techniken und Methoden der Erstel-lung und Sanierung von Bauwerken,

— analysieren Aufgabenstellungen aus dem Berufsfeld,

— entwickeln berufsfeldtypische Fragestellungen.

— Systematik und Zusammensetzung der Rohstoffe und Halbfertig- und Fertigprodukte, dieauf der Baustelle erstellt, eingebaut oder montiert werden

— Systematik der wichtigsten Baukonstruktionen und deren spezifische Erfüllung der gestell-ten Anforderungen

— Analysemethoden, Prüftechniken für die Kennwerte der Rohstoffe, Werkstoffe und der da-raus erzeugten Produkte (Gestaltung, Nutzung, Lastabtragung, Wärmeschutz, Feuchte-schutz, Schallschutz, Brandschutz)

— Normung der Werkstoffe und des Bauwesens

— Verfahren zur Erstellung von typischen Baukonstruktionen einschließlich der Geräte-technik

— Arbeits- und Geschäftsprozesse, Bauvertragswesen, Baubetrieb

— Rückbau und Sanierung

— Arbeitsschutz, Umweltschutz

— Bau-, Stadtbau- und Kunstgeschichte

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen wenden naturwissenschaftliche Grundlagen auf werkstofftechnische und arbeitstechnische Problemstellungen an.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über

— mathematische, physikalische, bauphysikalische und bauchemische Grundlagen zur Bau-arbeit,

— Grundlagen der Tragkonstruktion.

Grundlagen der

— Werkstoffchemie

— Physik (Optik, Elektrotechnik, Mechanik)

— Bauphysik

— Tragwerkslehre

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Biologie

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen berufsfeldtypische Fertigungstechniken und betriebliche Abläufe.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die zentralen technischen, wirtschaftlichen, sozialen und gestalterischen Fragestel-lungen der Bautechnik und beherrschen die grundlegenden Begriffe, Methoden und Verfah-ren der Bautechnik,

— systematisieren berufsfeldtypische Fertigungstechniken einschließlich der vorhergehendenund nachfolgenden Gewerke,

— analysieren und beurteilen bautechnische Aufgabenstellungen,

— kennen die traditionellen und industriellen Bauweisen,

— sind sicher im Umgang mit technischen Kommunikationsmitteln (einschließlich CAD),

— setzen die Systematik an konkreten Beispielen im berufstypischen Kontext um.

— Grundkenntnisse über die Roh- und Werkstoffe

— Tragkonstruktionen Hochbau (einschließlich Baugruben, Bodenkunde, Gründungen)

— Grundlagen des Technischen Ausbaus (einschließlich Ver- und Entsorgungstechnik, z. B.Wasserzuleitung und -ableitung)

— Tief-, Straßen- und Landschaftsbau

— Grundlagen der Baukonstruktion (Mauerwerks-, Stahlbeton-, Holzbau)

— berufsfeldtypische Fertigungs- und Montageaufgaben aus den wichtigsten Bauberufen

— arbeitstechnische Umsetzung ausgewählter Bautechniken (wie z. B. Mauern, Betonieren)einschließlich der Baustellen- und Werkstattlogistik (wie z. B. Einmessen von Bauwerken,Baustelleneinrichtung)

— Darstellungstechniken und Zeichnungsnormen im Bauwesen (Entwurfs- und Fertigungs-zeichnungen einschließlich aller für die handwerkliche Ausführung erforderlichen Schnitteund Details, z. B. Hoch- und Tiefbau)

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen kennen spezifische Fragestellungen und Sachverhalte der Arbeit der berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes.

Die Absolventinnen und Absolventen

— analysieren Organisationsstrukturen,

— reflektieren Bildungsziele und Ordnungsmittel,

— analysieren Schnittstellen zu den an der Ausbildung Beteiligten: Ausbildungsbetriebe, Kam-mern, überbetriebliche Ausbildungsträger, Berufsgenossenschaften.

— ökonomische und personale Rahmenbedingungen der beteiligten berufsständischen Organi-sationen des Berufsfeldes Bautechnik

— Ordnungsmittel

— Lernortkooperationen

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium/Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 1: Fachwissenschaftliche Grundkompetenzen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein strukturiertes Fachwissen zu den unterrichtsrelevanten Bereichen der Biowissenschaften und kommunizieren diesesfachsprachlich korrekt sowie adressatenbezogen.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— beherrschen die Tier- undPflanzensystematik;

— Überblick über die Reiche des Lebendigen

— Tier- und Pflanzenarten unter besondererBerücksichtigung der einheimischen Arten

— Dichotome Bestimmungsschlüssel

— Vorschriften des Artenschutzes

— Grundlagen — Vertiefung und umfassende Systematisie-rung

— Einblicke in das System von Mikroorganis-men und Viren

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— stellen zentrale Fragestellun-gen in den Bereichen Öko-logie, Physiologie, Genetik,Evolution und Humanbiolo-gie dar und entwickeln selb-ständig fachliche Fragen;

— Wirkungsgefüge in Ökosystemen

— Abiotische und biotische Faktoren

• grundlegende Erklärungsmuster vonökologischen Zusammenhängen

• Untersuchung ökologischer Wechsel-beziehungen von Arten in Lebens-räumen

— Vorschriften des Natur- und Umwelt-schutzes

— Anatomie, Morphologie, Physiologie, Sys-tematik und Lebensweise von Pflanzenund Tieren

— Standardexperimente zur Pflanzen- undTierphysiologie

— Grundlagen der Genetik einschließlichder Klassischen Genetik

— Beispiele von angewandten Aspekten

— Evolutionstheorien und Erklärungen zurMannigfaltigkeit der Lebewesen

— Grundlagen der Stammesgeschichte vonLebewesen einschließlich der Evolutiondes Menschen

— Darstellung evolutiver Anpassungsprozes-se auf der Grundlage genetischer undökologischer Gesetzmäßigkeiten

— Grundlagen in Anatomie, Physiologieund Pathophysiologie des Menschen

— Verständnis für die Eigenart des Men-schen als kulturschaffendes Wesen in derNatur

— schwerpunktmäßig ent-sprechende Grundkennt-nisse von Blütenpflanzenund Wirbeltieren

— grundlegende Züchtungs-mechanismen sowie bio-technische Verfahren desAlltags

— Artbildungen mit exempla-rischen Aspekten aus derAnthropologie

— Grundlagen der Sinnes-physiologie sowie der Se-xualität des Menschen

— schwerpunktmäßig ent-sprechende Grundkennt-nisse von Blütenpflanzenund Wirbeltieren

— Organisationsmerkmaleund Angepasstheiten vonPflanzen und Tieren

— Standardexperimente auchspeziell zur Fotosyntheseund zum Wassertransport

— Grundlagen der Theorieund Praxis der Standard-methoden bio- und gen-technischer Verfahren so-wie ausgewählter Gebieteder Humangenetik

— Artbildungen mit exempla-rischen Aspekten aus derAnthropologie

— Soziobiologie

— Grundlagen der Sinnesphy-siologie sowie der Sexuali-tät des Menschen

— an Beispielen: ökologische Wechselbezie-hungen in Biozönosen

— biogeochemische Stoffkreisläufe und Ener-gieflüsse in Ökosystemen

— Modelle zur Regulation von Populations-dichten, z. B. kybernetische Modelle oderModelle zur Selbstregulation

— Vertiefung: Stoffwechsel von Pflanzen, Tie-ren und Prokaryoten

— spezielle Kenntnisse über ausgewählte,komplexe Experimente aus Bereichen derNeuro- und Sinnesphysiologie, Hormon-physiologie, Entwicklungsphysiologie oderdiverser Stoffsynthesen von Pflanzen (min-destens zwei Gebiete)

— Vertiefung: Neurobiologie der Informations-verarbeitung

— Vertiefung: Biochemie im Bau- und Betriebs-stoffwechsel der Organismen oder der Pro-karyoten

— anwendungsbezogene Grundlagen: Chemievon Stoffen, Stoffklassen und deren Reak-tionen mit besonderem Aspekt energeti-scher Betrachtungen

— Vertiefung wesentlicher Bereiche der Cyto-und Molekulargenetik sowie Grundlagender Steuerungs- und Regulationsmechanis-men

— Grundlagen der Theorie und Praxis derStandardmethoden bio- und gentechnischerVerfahren sowie ausgewählte Gebiete ausder Humangenetik (Vertiefung in einem derBereiche)

— grundlegende Züchtungsmechanismen

— Artbildungen

— Grundlagen der Anthropologie

— Soziobiologie

— Grundlagen zur Fortpflanzung und Ent-wicklung des Menschen

— Humanbiologie in Bereichen der Anatomie,Physiologie, Erweiterung spezifischerAspekte der Physiopathologie

— Grundlagen der Immunbiologie

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508 — erklären biologische Phäno-mene auch fachübergrei-fend;

— Grundlagen fachübergreifender biologi-scher Erklärungsmuster

— Anwendung von Erklä-rungsmustern z. B. für dieSexualität des Menschen

— Anwendung von Erklä-rungsmustern z. B. für dieSexualität des Menschen,Bionik oder Energetiku. a.

— Anwendung von Erklärungsmustern z. B.für die Sexualität des Menschen, Bionikoder Energetik u. a.

— analysieren und bewertenneue Entwicklungen der Bio-logie selbständig.

— Berücksichtigung relevanter wissenschaft-licher Literatur und Recherchemöglich-keiten

— anschlussfähiges Fach- und Überblicks-wissen

— Vernetzung von Informationen über neuereEntwicklungen und Forschungsergebnissemit anderen Bereichen der Biowissen-schaften

Kompetenzbereich 2: Biologisches Denken und Arbeiten

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verwenden fachspezifische Arbeitsmethoden, verfügen über Methoden biologischen Erkenntnisgewinns und beurteilen diese.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— beschreiben Erkenntnisme-thoden der Biologie undschätzen sie hinsichtlichihrer Möglichkeiten undGrenzen für die Erkenntnis-gewinnung ein;

— Anwendung verschiedener biologiespezi-fischer Erkenntnismethoden: Reduktion,Induktion, Deduktion, beobachten, be-schreiben, experimentieren, messen, do-kumentieren, protokollieren, klassifizie-ren, vergleichen, ordnen, denken in Mo-dellen und Systemen, mathematisieren,grafisch darstellen, erklären, argumentie-ren, recherchieren, darlegen, vorhersagen

— Erörterungen wissenschaftlicher Theorienunter Verwendung von Logik und wis-senschaftlichen Belegen

— Wahrnehmung und Beurteilung nicht-naturwissenschaftlicher Behauptungen,Erklärungen und Theorien

— Standardschulversuche

— Entwicklung und kritische Reflexion vonSchulexperimenten für den Biologie-unterricht

— Handlungswissen in den o. g. Bereichender Physiologie, Ökologie und Genetikdurch fachspezifische Arbeitsmethoden inPraktika

— Überblick über neueste Theorien, z. B. ausder Genetik, Biotechnologie, Neurobiolo-gie, Evolution u. a.

— Herstellung von Bezügen zwischen Ar-beitshypothesen, experimentellen Ergeb-nissen und wissenschaftlichen Theorien inden Praktika sowie der fachdidaktischenAusbildung

— Reflexion eingesetzter Methoden und er-haltener Versuchsergebnisse (Fehlerdis-kussion, Versuchskritik)

— Berücksichtigung des aktuellen Forschungs-standes in Teilgebieten und sachbezogeneArgumentation auf nicht-naturwissenschaft-liche Annahmen/Hypothesen

— Entwicklung von Versuchsanordnungen zueigenständig formulierten Arbeitshypothe-sen, z. B. aus den Gebieten der Ökologieund Physiologie, einschließlich deren Ve-rifizierung und Falsifizierung

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— planen Untersuchungen undführen diese durch;

— Untersuchungen an ausgewählten aktuel-len und historischen Beispielen: Frage-stellungen formulieren, Hypothesen bil-den, Untersuchungspläne entwerfen, Da-ten empirisch erheben, aufbereiten, aus-werten und unter Bezug auf einentheoretischen Rahmen in geeigneter Formdarstellen

— Einschätzung der fachlichen Bedeutungund Reichweite von Versuchsergebnissen

— Entwerfen und Beurteilenvon Modellen (Modellkri-tik), z. B. Funktionsmodelle

— Entwerfen und Beurteilenvon Modellen (Modellkri-tik), z. B. Funktionsmodelle

— Entwerfen und Beurteilen von Modellen(Modellkritik), z. B. Funktionsmodelle

— wenden spezifische Arbeits-techniken an;

— typische Arbeitstechniken:

• Einsatz von diversen Lupen, Mikros-kopen und physikalischen Messme-thoden

• Präparieren, Sezieren

• einfache chemische Nachweismetho-den

— diverse bildgebende Verfahren z. B. aus derCytologie und Neurobiologie, Einordnungsowie Auswertung der Ergebnisse

— Praktika: Neben Standardexperimenten inverschiedenen Bereichen (s. o.) auch aus-gewählte Experimente mit erhöhtem Kom-plexitätsgrad, z. B. unter Einsatz aktuellerbiophysikalischer Messverfahren

— stellen Biologie als Teil unse-rer wissenschaftsgestütztentechnischen Kultur dar;

— Einordnung biologischer Inhalte, Metho-den und Theorien in ihrer beruflichen,gesellschaftlichen sowie historischen Be-deutung

— zielgruppenspezifische Darstellung, Ein-ordnung und Bewertung aktueller For-schungsergebnisse

— Aufzeigen der Verbindungslinien zu an-deren Wissenschaften

— beschreiben und beurteilenThemen und Problemkreisevon persönlicher, sozialerund ökologischer Bedeutungaus biologisch-naturwissen-schaftlicher und ethischerPerspektive.

— mögliche Themen/Problemkreise: mensch-liche Gesundheit, Sexualität, Fortpflan-zung, Zusammenleben, Bevölkerungs-wachstum, Umweltverschmutzung, Um-weltschutz und Umweltgefahren, natür-liche Reichtümer und Rohstoffe

— Betrachtung der Chancen und Risikender Biologie und ihrer Anwendungen

— allgemeine Kriterien aus der Biophiloso-phie zur Darstellung ethischer Problemeund deren diskursive Anwendung aufThemenkreise, z. B. aus den Bereichen derBiotechnologie, Humangenetik u.a.

Kompetenzbereich 3: Lernen und Lehren

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen planen Biologieunterricht, führen ihn durch und reflektieren ihre didaktisch-methodischen Entscheidungen in grundlegenden Elementen.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— entwerfen exemplarisch Bio-logiestunden, erproben undreflektieren deren Durchfüh-rung;

— ausgewählte biologiedidaktische Konzep-tionen und Modelle

— wesentliche Arbeits- und Forschungs-gebiete der Biologiedidaktik sowie ihreForschungsmethoden

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Chemie

— begründen und kommunizie-ren in Grundzügen fachliche/thematische Entscheidungenargumentativ in verschiede-nen Relevanzbereichen (Fach-,Schüler-, Gesellschaftsrele-vanz);

— Bedeutung und Auswahl biologischer In-halte hinsichtlich

• der gegenwärtigen und zukünftigenRelevanz für die Gesellschaft sowiefür die Schülerinnen und Schüler

• aktueller Probleme in der Lebenswelt

— wählen Inhalte zielgruppen-spezifisch aus, elementari-sieren sie und beurteilen sieauf ihre fachliche Korrektheit.

— Bildungsstandards/Kerncurricula im FachBiologie

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 1: Fachwissen und fachspezifische Methoden

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Fachwissen in den unterrichtsrelevanten Teilbereichen der Chemie und beherrschen die fachspezifischenMethoden.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen über grundlegendeKenntnisse der Stoffe und Reak-tionen unter Berücksichtigung derGrundkonzepte

• Teilchenkonzept,

• Struktur-Eigenschaften-Kon-zept

• Donator-Akzeptor-Konzept,

• Energie-Konzept,

• Gleichgewichts-Konzept;

— bedeutsame Stoffe, ihre Eigen-schaften und ihr Reaktionsver-halten; Ordnungsprinzipien derChemie

— Grundlagen — Vertiefung — umfassende Vertiefung — umfassende Vertiefung

— Atom- und Bindungsmodelle — Grundlagen — Vertiefung — umfassende Vertiefung — umfassende Vertiefung

— energetische und quantitative Be-trachtungen

— elementare energetischeund einige quantitativeBetrachtungen

— elementare energetischeund einige quantitativeBetrachtungen

— eingehende energetischeund quantitative Betrach-tungen

— eingehende energetischeund quantitative Betrach-tungen

— Möglichkeiten der Reaktions-steuerung

— einfache Möglichkeiten — einfache Möglichkeiten — Auseinandersetzung mitdiversen Möglichkeiten

— Auseinandersetzung mitdiversen Möglichkeiten

— beherrschen die relevanten expe-rimentellen Arbeitsmethoden derChemie (Beobachten und Mes-sen, Auswerten und Interpretie-ren, Entwickeln und Überprüfenvon Hypothesen und Modellen)sowie die Methoden der Erkennt-nisgewinnung und erläutern de-ren Grenzen;

— exemplarische Experimente zuStandardmethoden der Allgemei-nen, Anorganischen, Organischenund Physikalischen Chemie

— prägnante, schulrele-vante Beispiele

— prägnante, schulrele-vante Beispiele

— exemplarische Einblickein das umfangreicheSpektrum experimentel-ler Verfahren (klassischund modern)

— exemplarische Einblickein das umfangreicheSpektrum experimen-teller Verfahren (klas-sisch und modern)

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— sind fähig, verschiedene Teil-bereiche/Themengebiete der Che-mie miteinander zu verknüpfen;

— ausgewählte aktuelle und histori-sche Beispiele zur Verknüpfungvon Fragestellungen, theorieba-sierten Hypothesen, experimen-tellen Untersuchungen, Modellenund anderen Verfahrensweisen

— überschaubare Problem-felder

— überschaubare Problem-felder

— komplexe Problemfelder — komplexe Problemfelder

— analysieren und bewerten che-misch-technische Prozesse in ei-nem umfassenden Kontext;

— Bereiche:

• chemisch-technische Prozesse

• Stoffkreisläufe in Natur undGesellschaft einschließlichmenschlicher Eingriffe

• Alltagsfragen

• grundlegende wissenschafts-theoretische, -historische und-soziologische Fragestellungen

• ethische Fragestellungen

— Auswahl prägnanter Beispiele

— Auswahl prägnanter Beispiele

— komplexe Beispiele — komplexe Beispiele

— kommunizieren über Chemie undneue Entwicklungen des Fach-gebiets.

— ausgewählte aktuelle Forschungs-und Entwicklungsgebiete derChemie

— Beschränkung auf schul-formspezifisch relevan-te Themenfelder

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, chemisches Fachwissen mit grundlegenden Konzepten benachbarter Disziplinen zu verknüpfen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen bezogen auf chemischeFragestellungen über grundle-gende fachbezogene Kenntnisseaus der Mathematik und den be-nachbarten Naturwissenschaften.

— Mathematik und andere Natur-wissenschaften: FachbezogeneGrundlagen

— einfache, schulartbezo-gene Verknüpfungen

— einfache, schulartbezo-gene Verknüpfungen

— Einblick in einen so ge-nannten Sonderbereichder Chemie, z. B. Bio-chemie, Geochemie o. a.

— mathematische und an-dere naturwissenschaft-liche Aspekte

— Einblick in einen so ge-nannten Sonderbereichder Chemie, z. B. Bio-chemie, Geochemie o. a.

— mathematische und an-dere naturwissenschaft-liche Anforderungen inchemiebezogenen Aus-bildungsberufen

Kompetenzbereich 2: Unterrichten

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können chemische Sachverhalte unter Berücksichtigung des Vorverständnisses der Schülerinnen und Schüler adressatengerecht darstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen relevante Prinzipienfür die Gestaltung von Chemie-unterricht und bewerten diesehinsichtlich ihrer Möglichkeitenund Grenzen;

— aktuelle oder in der Entwicklungdes Fachs bedeutsame Prinzi-pien wie Wissenschaftspropädeu-tik, Handlungsorientierung, An-schaulichkeit, Lebensweltorien-tierung, Kontextorientierung, di-daktische Rekonstruktion

— besondere Berücksich-tigung: Prinzipien derLebensweltorientierung,der Handlungsorientie-rung und der Anschau-lichkeit

— besondere Berücksich-tigung: Prinzipien derHandlungsorienrierung,der Alltagsorientierungund der Anschaulich-keit

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Darstellendes Spiel

— Orientierung an über-schaubaren Kontexten

— Orientierung an über-schaubaren Kontexten

— besondere Berücksich-tigung: Kontextorientie-rung

— besondere Berücksich-tigung: Kontextorientie-rung

— verfügen über vertiefte theoreti-sche und praktische Kenntnisseschulbezogener Experimentier-methoden einschließlich der er-forderlichen Sicherheits- undEntsorgungsmaßnahmen;

— Theorie und Praxis grundlegen-der Demonstrations- und Schü-lerexperimente einschließlich derSicherheits- und Entsorgungs-maßnahmen

— integrieren Experimente in einLernarrangement, begründen ihreVorgehensweise und reflektierendie jeweiligen Möglichkeiten desKompetenzerwerbs.

— bedeutsame Unterrichtsverfah-ren und -konzeptionen, Ansät-ze und Methoden zur Reflexiondes Kompetenzerwerbs bei derDurchführung von Experimen-ten

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Gymnasium

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich mit Theatergeschichte, -theorie und -formen sowie Dramentheorie und -analyse auseinander.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verstehen und analysieren theaterhistorische Entwicklungen, erkennen insbesondere Theater-Tendenzen des 20. Jahrhunderts und ordnen einzelne Autoren und Theaterpraktiker zu,

— kennen, analysieren und ordnen die wichtigsten Theatertheorien und -konzepte ein,

— kennen interkulturelle Theaterformen;

— Theatergeschichte und Theatertheorie von der Antike bis zur Gegenwart in Grundzügen

— Vertiefung:

• Theatergeschichte des 20. Jahrhunderts

• ausgewählte Theatertheorien und -konzepte

• interkulturelle Theaterformen

— interpretieren Theatertexte sowohl in ihrer historischen als auch in ihrer thematischen undästhetisch-theatralen Dimension,

— kennen verschiedene Dramen-Theorien und -Konzepte,

— übertragen ihre theoretischen Kenntnisse insbesondere auch auf das Drama der Gegenwart.

— Dramenanalyse und Dramentheorie in Grundzügen von der Antike bis zur Gegenwart

— Vertiefung ausgewählter Dramentheorien

— Textanalyse und Interpretation von Dramen, insbesondere aktuelle Theatertexte

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich mit der Aufführungspraxis des Gegenwartstheaters auseinander.

Die Absolventinnen und Absolventen

— nehmen Theateraufführungen wahr, beschreiben und analysieren diese,

— kennen Tendenzen des zeitgenössischen Kinder- und Jugendtheaters,

— Aufführungsanalyse und Ästhetik des Gegenwartstheaters und deren künstlerisch-prakti-sche Anwendung

• szenische Formen populärer Kultur

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— verfügen über Kenntnisse in und Erfahrungen mit der Ästhetik des Gegenwartstheaters undsetzen diese in Bezug zu szenischen Formen populärer Kultur,

— verstehen szenische Präsentationen in Verbindung mit Positionen der anderen Künste undanalysieren insbesondere die Entwicklung des aktuellen Theaters im Kontext der neuenMedien,

— verfügen über Grundkenntnisse im Kulturmanagement.

• zeitgenössisches Kinder- und Jugendtheater

• Grundzüge szenischer Formen in anderen Künsten (Bildende Kunst, Musik, Tanz)

• Grundzüge szenischer Präsentationsformen mit neuen Medien

• Kulturmanagement

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über praktische Erfahrungen in der Umsetzung theaterpädagogischer Modelle.

Die Absolventinnen und Absolventen

— analysieren theaterpädagogische Methoden und Modelle und entwickeln auf dieser Grundlageeigene künstlerisch-praktische Konzepte,

— kennen insbesondere die wichtigsten theaterpädagogischen Konzepte des 20. Jahrhundertssowie die aktuellen theaterpädagogischen Diskurse;

— theaterpädagogische Methoden und Modelle sowie deren künstlerisch-praktische Umset-zung

— theaterpädagogische Konzepte des 20. Jahrhunderts

— aktuelle theaterpädagogische Diskurse

— beherrschen die grundlegenden künstlerischen Ausdrucksmittel von Körper und Stimme,

— entwickeln die Fähigkeit zum Partner-, Ensemble- und Publikumsbezug,

— haben grundlegende Erfahrungen in der Improvisation,

— reflektieren ihre szenische Arbeit;

— szenische Praxis und deren Reflexion

— künstlerischer Ausdruck von Körper und Stimme

— Partner-, Ensemble- und Publikumsbezug

— Improvisation

— setzen Medien im szenischen Kontext ein,

— verstehen und wenden szenografische Elemente und Raumkonzepte an,

— erfassen und nutzen interdisziplinäre Bezüge und Verbindungen zu anderen Künsten,

— kennen Elemente der Veranstaltungstechnik,

— verfügen über ein Konzept als Spielleiterin oder Spielleiter,

— leiten Spielprozesse an, entwickeln und reflektieren Inszenierungskonzepte,

— organisieren und führen Aufführungen durch.

— Präsentationsformen und szenische Medien

— Medieneinsatz im szenischen Kontext

— Szenografie

— interdisziplinäre Bezüge (Bildende Kunst, Musik, Tanz)

— Einblicke in die Veranstaltungstechnik

— Rolle als Spielleiterin oder Spielleiter

— Inszenierungskonzepte: Entwicklung und Reflexion

— Aufführungen: Organisation und Durchführung

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage für eine Theateraufführung bestimmte Texte zu verfassen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— schreiben eigene Texte,

— bearbeiten Theatertexte,

— schreiben Textarten um,

— stellen einen Theatertext aus unterschiedlichen Vorlagen zusammen,

— haben Einblick in die Phasierung und Gestaltung von Schreibprozessen,

— formulieren und dokumentieren choreografische Abläufe.

— Textarbeit und Textproduktion

— Bearbeitung unterschiedlicher Textarten

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514 Deutsch

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 1: Umgang mit literarischen Texten (Literarische Bildung)

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen erschließen literarische Texte gestützt auf fachspezifisches und fachübergreifendes Wissen unter Beachtung ihrer ästhetischen Qualität sowiehistorischer und soziokultureller Zusammenhänge.

Die Absolventinnen und Absolventen

— erschließen auf der Basis intensi-ver und extensiver eigener Lese-erfahrungen literarische Texteunterschiedlicher Epochen, Gat-tungen (verschiedene Genres) undAutoren;

— Kernbestand repräsentativer,„kanonisierter“ Literatur

— Grundlagen in allen Epochender deutschen Literatur (ab 17.Jahrhundert)

— Literatur in der Primar-stufe

— Schwerpunkt: altersange-messene epische Kleinfor-men, z. B. Reime, Mär-chen usw.

— Kenntnisse über hand-lungs- und kommunika-tionsorientierte Verfahren(Sonderpädagogik)

— Schwerpunkt: epischeKleinformen

— Vertiefung mindestenseiner Epoche (18. bis20. Jahrhundert)

— Grundlagen der gesam-ten Literaturgeschichteab Mittelalter

— Vertiefung mindestenseiner Epoche (18. bis20. Jahrhundert)

— Vertiefung mindestenseiner weiteren Epoche,insbesondere aus den Um-bruchzeiten 18./19. Jahr-hundert und 19./20. Jahr-hundert

— Vertiefung eines Werk-komplexes

— Vertiefung mindestenseiner Epoche (18. bis20. Jahrhundert)

— Vertiefung mindestenseiner weiteren Epoche,insbesondere aus den Um-bruchzeiten 18./19. Jahr-hundert und 19./20. Jahr-hundert

— Vertiefung eines Werk-komplexes

— beschreiben Merkmale und Ent-wicklung literarischer Gattungen,

— verfügen über literarisches Über-blickswissen im Hinblick aufEpochen, Gattungen, Autoren,Werke, Motive und Genres,

— analysieren Texte in ihrer ästhe-tischen Besonderheit,

— deuten literarische Texte unterBerücksichtigung des biografi-schen, historischen, sozialen undkulturellen Kontextes;

— Gattungs- und Textsortentypo-logie aus den Bereichen Drama-tik, Epik, Lyrik

— Überblick über Methoden derInterpretation

— wenden Methoden der Textana-lyse und -interpretation an undbeherrschen die erforderlichenFachbegriffe,

— Übungen in konkreter Textar-beit, insbesondere von Ganz-schriften, exemplarische schrift-liche Analyse und Interpreta-tion von Texten

— Reflexion methodischerZugänge zu Literatur

— Literaturtheorien im his-torisch-kulturellen Kon-text

— Reflexion methodischerZugänge zu Literatur

• Schwerpunkt Gegen-wartsliteratur sowieepische Kleinformen

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— kennen aktuelle Aspekte der Ge-genwartsliteratur,

— beurteilen Literatur hinsichtlichihrer didaktischen Relevanz;

— Intention und Wirkung unter-schiedlicher literarischer Gen-res

— Thematisierung didaktischerFragen im Rahmen fachwissen-schaftlicher Seminare

• Zusammenhang zwi-schen Leserorientie-rung und Formenliterarischer Texte

— Literaturtheorien im his-torisch-kulturellen Kon-text

— kennen den Zusammenhang zwi-schen Lesemotivation sowie Lese-förderung und altersgemäßenTexten und haben sich exempla-risch mit Kinder- und Jugendlite-ratur auseinandergesetzt.

— Kinder- und Jugendliteratur

Kompetenzbereich 2: Umgang mit pragmatischen Texten (Reading literacy)

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen erschließen methodisch reflektiert pragmatische Texte unterschiedlichster Art.

Die Absolventinnen und Absolventen

— reflektieren fachwissenschaftlicheErkenntnisse zu Lesesozialisati-on, Leseprozessen sowie der Ent-wicklung von Lesekompetenz;

— Entwicklung und Bedeutungvon Lesekompetenz

— Verfahren und Ergebnisse derLeseforschung

— Modelle des Kompetenzerwerbs(z. B. PISA-Studie)

— Textsorten und ihre Funktionen

— Fördermaßnahmen zurEntwicklung von Lese-kompetenz speziell für sogenannte Risikogruppen

— Handlungs- und kommu-nikationsorientierte Ver-fahren (Sonderpädagogik)

— siehe Grund-/Hauptschule

— exemplarische Analysepragmatischer Texte un-ter Berücksichtigung se-mantischer, syntaktischer,rhetorischer und zeitge-schichtlicher Aspekte

— exemplarische Analysepragmatischer Texte un-ter Berücksichtigung se-mantischer, syntaktischer,rhetorischer und zeitge-schichtlicher Aspekte

— systematisieren und beurteilenpragmatische Texte unterschied-lichster Art im Hinblick auf In-halt, Sprache, Struktur und kom-munikative Funktion;

— Zusammenhang zwischen Struk-tur, rhetorischen Mitteln, Kon-text, Aussageabsicht und Wir-kung

— pragmatische Texte ausfachrichtungsbezogenenund gesellschaftlichenZusammenhängen

— wenden Strategien der Text-erschließung an.

— Strategien der Texterschließung,fachspezifische Arbeitstechniken

— untersuchende, erörtern-de, gestaltende Text-erschließungsverfahren

— untersuchende, erörtern-de, gestaltende Text-erschließungsverfahren

Kompetenzbereich 3: Lesedidaktik

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und fördern Leseprozesse und literarisches Lernen didaktisch und methodisch reflektiert.

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwickeln aus ihrer Kenntnisverschiedener literaturtheoreti-scher und -didaktischer Strö-mungen und Positionen exem-plarisch Zielperspektiven fürUnterricht,

— Überblick über literaturtheore-tische und -didaktische Strö-mungen z. B. produktions-, werk-und rezeptionsästhetische An-sätze, Erziehung durch/zurLiteratur, Handlungs- und Pro-duktionsorientierung

— Modelle, Theorien, Pro-bleme des Erstleseunter-richts

— Fördermöglichkeiten fürLeseanfänger

— Erkennen besonderer Pro-bleme, z. B. LRS

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516 — beurteilen literaturdidaktischeVerfahren zur Förderung vonLesemotivation,

— kennen und reflektieren kritischdie aktuellen Diskussionen imBereich Literaturtheorie und -di-daktik,

— diagnostizieren Leseleistungenauch in Kenntnis psychologi-scher Modelle des Textverste-hens und leiten daraus Mög-lichkeiten zur Förderung vonLesekompetenz ab.

— Lesetechniken, Lesestrategien

— Texterschließungsverfahrenund -strategien

— Forschungen/Modelle zur Lese-förderung

— anwendungsbezogene Kriterienzur Textauswahl

— methodische Grundprinzipienzur Arbeit mit Texten

— Ziele für die Arbeit mit Texten/Ziele des Literaturunterrichts

— Voraussetzungen zumLesenlernen (Sonderpä-dagogik)

— besondere Bedingungenund Fördermöglichkeitenzweisprachiger Lernerin-nen und Lerner

Kompetenzbereich 4: Sprachwissenschaft, Sprachdidaktik und Sprecherziehung

Kompetenzen: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen das Instrument der deutschen Sprache in besonderer Weise. Sie erfüllen in sprachlicher Hinsicht eine Vorbildfunktion und kön-nen die Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler im Sinne der Schriftsprachlichkeit erweitern.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verwenden die deutsche Sprachegrammatisch korrekt und beherr-schen die gängigen grammati-schen Kategorien und Begriffe;

— Grundlagen der Grammatik aufallen Strukturebenen: Theorien,Modelle

— Auswirkungen von Sprach-auffälligkeiten auf den Er-werb der Schriftsprache,Sprachförderung (Sonder-pädagogik)

— Stilistik — Stilistik

— kennen die grundlegenden Fra-gestellungen und Methoden derSprachwissenschaft und ihreRelevanz für den Deutschunter-richt,

— sind in der Lage, die deutscheSprache situationsangemessenund flexibel in verschiedenenRegistern zu nutzen,

— wissen um die Funktion gram-matischer und rhetorischer Mit-tel und setzen ihr Wissen bei derProduktion und der Analyse vonTexten ein;

— funktionaler, systematischer undintegrativer Grammatikunter-richt

— kennen Theorien des Sprach-erwerbs und der Sprachentwick-lung,

— analysieren die sprachliche Struk-tur von Texten zur Behebungvon Verständnisschwierigkeiten;

— Spracherwerb

— Sprachentwicklung

— Entwicklung von Sprachbewusst-sein

— Sprache und medialer Wandel

— Deutsch als Zweitsprache

— Mehrsprachigkeit

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— kennen Funktionen und Wirkun-gen von Sprachvarietäten;

— Sprachvarietäten, Sprache undStil

— kennen und beurteilen aufgrundder Einsicht in die Wandlungs-prozesse der Sprache (Sprachge-schichte) aktuelle Veränderun-gen;

— Sprachgeschichte, sprachlicherWandel, Regionalsprache, Nie-derdeutsch, Minderheitenspra-che Saterfriesisch

— kennen wesentliche Unterschie-de zwischen Schriftlichkeit undMündlichkeit (medial und kon-zeptionell);

— Kommunikationstheorien, Ana-lyse von Gesprächssituationen

— Gesprächsfähigkeit, Gesprächs-kultur

— nutzen Kenntnisse über Kommu-nikationstheorien und -modellezur Analyse und Gestaltungsprachlicher Handlungen,

— nutzen Kenntnisse aus dem Be-reich der Sprachwissenschaft zurAnalyse und Interpretation vonliterarischen und pragmatischenTexten,

— kennen Grundsätze der Sprech-wissenschaft und Sprecherzie-hung und wenden Technikender sprecherischen Gestaltungauf eigene Redebeiträge an,

— tragen literarische Texte inter-pretierend und expressiv unterBerücksichtigung ihrer klangli-chen Qualität vor.

— Gesprächstechniken, Argumen-tationsmodelle, Rede-, Gesprächs-und Diskussionsformen

— mündliche Darstellungsformen(z. B. appellierend, argumentie-rend, kommentierend)

— Gesprächsvorbereitung, -aufbau,-durchführung und -evaluation

— gestaltendes Sprechen

— Sprecherziehung mit überwie-gend praktischen Anteilen (Atem-übungen, Artikulationsübungen,Körperhaltung, stimmliche Dif-ferenzierung)

— Grundlagen der Rede-und Gesprächsrhetorik

— Grundlagen der Rede-und Gesprächsrhetorik

Kompetenzbereich 5: Schreiben und Schreibdidaktik

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen gehen souverän mit Schriftlichkeit um und verfügen über Kenntnisse der Begleitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern aufihrem Weg zur voll entwickelten Schreibfähigkeit.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen sicher die schrift-sprachlichen Normen der deut-schen Sprache und haben Ein-blick in die Komplexität der ortho-grafischen und grammatischenRegeln erworben;

— Geschichte der Orthografie, Prin-zipien der deutschen Recht-schreibung und Grammatik

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518 — kennen die Ergebnisse der neu-eren Schreibforschung und ha-ben im eigenen Tun Schreibenals komplexen Problemlösepro-zess erfahren;

— Schreibforschung und Schreib-didaktik

— eigene Schreibübungen, u. a.narratives, informierendes, de-skriptives und argumentativesSchreiben

— Schriftspracherwerb imAnfangsunterricht: beson-dere Problembereiche, di-daktische und methodi-sche Folgerungen, Fragender Motivation

— Voraussetzungen zumSchriftspracherwerb,Möglichkeiten individuel-ler Förderung

— Rechtschreibung lernen:Probleme, Fehleranalyse,Arbeitstechniken, Übungs-formen

— Textanalysen und Text-interpretationen

— Einschätzen der Kom-plexität der Schreibauf-gabe

— Textanalysen und Text-interpretationen

— Analyse von Schreib-anlässen/-situationen

— Schreibkonventionen,-muster

— Textanalysen und Text-interpretationen

— Analyse von Schreib-anlässen/-situationen

— Schreibkonventionen,-muster

— verfügen über Strategien zurGestaltung von Schreibprozessenund reflektieren diese;

— exemplarische Analyse vonSchreibprodukten

— Schreibprozess: Clustering,Mindmapping, Erstellen einesKonzepts, Ersatz- und Umstell-proben, Textüberarbeitung

— Diagnose und Förderungbei Fehlern, die durchLRS bedingt sind

— Diagnose bei Fehlern, diedurch Interferenzen ent-stehen

— Strategien zur Textüber-arbeitung

— Strategien zur Textüber-arbeitung

— sind in der Lage, Texte für unter-schiedliche Situationen ange-messen zu verfassen.

— berufsbezogene Schreib-situationen (Hauptschule/Sonderpädagogik)

— berufsbezogene Schreib-situationen

— berufsbezogene Schreib-situationen

— berufsbezogene Schreib-situationen

Kompetenzbereich 6: Umgang mit Medien

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind Experten des Umgangs mit der Sprache der Medien und in den Medien sowie der medialen Vermittlung von Literatur.

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwickeln eine reflektierte Posi-tion zur Entwicklung der Medienund ihren schulischen Nutzungs-möglichkeiten;

— Einführung: Medienkunde undMediendidaktik

— Mediensozialisation, Medien-konsum

— berufsschulspezifischeAnsätze zur Vermittlungvon Medienkompetenz

— Computer im Deutsch-unterricht

— kennen die vielfältigen Zusam-menhänge und Bezüge zwischenden verschiedenen Medien undMedienprodukten,

— analysieren Medienprodukte undbeurteilen sie im Hinblick aufFunktionen und Wirkungen(Schwerpunkte: Sprache, Lite-ratur),

— Zusammenhang zwischen Struk-tur, Produktionsvorgang undWirkung von Medienprodukten

— Überblick über Medienprodukte

— journalistische Textsorten, Pres-sesprache, Manipulation durchSprache

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Elektrotechnik

— verstehen Medienerziehung alsBeitrag zur politischen Bildung;

— Hörspiel, Videosequenz, Weblog,Hypertexte usw.

— visuelle und akustische Insze-nierungen von Texten

— exemplarische Analyse von Lite-raturverfilmungen

— setzen Medien praktisch-kreativals Mittel der ästhetischen Ge-staltung ein;

— Untersuchung von Lernsoftware

— sprachliche Variationen undVarietäten in Medien

— Untersuchung von Lern-software, z. B. Diktat- undGrammatiktrainer

— Untersuchung von Lern-software, z. B. Diktat- undGrammatiktrainer

— Untersuchung von Lite-ratursoftware

— Untersuchung von Lite-ratursoftware

— kennen den Zusammenhangzwischen Mediennutzung undSprachentwicklung;

— Einfluss von Medien auf dieSprachentwicklung

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Fachwissen der Elektrotechnik und über hinreichendes Fachwissen aus den Nachbardisziplinen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beschreiben theoretische und anwendungsbezogene Grundlagen der Elektrotechnik sowieden dazugehörigen rechtlichen Rahmen,

— verknüpfen die Fachgebiete der Elektrotechnik, ordnen deren gegenwärtige Bedeutung einund schätzen deren zukünftige Entwicklung ab,

— wählen Bereiche der Elektrotechnik aus und wenden diese problemadäquat an,

— entwickeln eigene Lösungen für abgegrenzte Problemstellungen und wenden diese praxisori-entiert an,

— lösen ausgewählte elektrotechnische Problemstellungen mithilfe der Mathematik;

— rechtliche und technische Rahmenbedingungen

— Analyse und Synthese elektrischer Netzwerke

— hard- und softwaretechnische Grundlagen informationstechnischer Systeme

— Messen und Prüfen, Schutzmaßnahmen, Arbeitssicherheit

— Methoden und Konzepte technischer Dokumentationen

— Mathematik (fachbezogen)

— beschreiben ausgewählte energietechnische Inhalte; — rechtliche und technische Rahmenbedingungen

— Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie

— Installationstechniken

— Bustechnologien

— Messen und Prüfen

— Schutzmaßnahmen

— Arbeitssicherheit

— beschreiben ausgewählte kommunikationstechnische Inhalte; — rechtliche und technische Rahmenbedingungen

— Signale

— Systeme

— Programmsteuerungen

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520 — Protokolle

— Informations- und Kommunikationstechnologien der Nachrichtentechnik

— Installationstechniken

— Messen und Prüfen

— Schutzmaßnahmen

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Energieversorgung, Elektrische Maschinen und Antriebe, Hochspannungstechnik undLeistungselektronik.

Die Absolventinnen und Absolventen

Energieversorgung

— beschreiben, planen und realisieren energietechnische Versorgungssysteme auch unter öko-nomischen und ökologischen Gesichtspunkten;

— Planung und Betrieb elektrischer Netze

— Objekte der Energieversorgung

— Schutzmaßnahmen— Energiewirtschaft

— Elektronikschaltungen in der Energietechnik

Elektrische Maschinen und Antriebe

— beschreiben und planen elektrische Antriebssysteme,

— wählen für geeignete Anwendungen, auch unter ökonomischen und ökologischen Gesichts-punkten, elektrische Maschinen und deren Steuerungen begründet aus;

— Fernwirktechnik

— Kenntnisse über Aufbau, Arbeitsweise und Betriebseigenschaften elektrischer Maschinen

— Eigenschaften elektrischer Antriebe

— Auswahlkriterien und Bemessung elektrischer Maschinen

— Wirkungsweise und Betriebsverhalten elektrischer Kleinmaschinen

— Steuerschaltungen für Kleinmotoren

Hochspannungstechnik

— analysieren elektrische Hochspannungssysteme; — Erzeugung und Messung hoher Wechsel-, Gleich- und Stoßspannungen

— Elektrostatische Felder

— Leitungs- und Durchschlagsmechanismen in Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen

— elektrische Messungen und Teilentladungsmessungen

Leistungselektronik

— beschreiben und planen elektrische Antriebssteuerungen,

— wählen für geeignete Problemstellungen, auch unter ökonomischen und ökologischenGesichtspunkten, die Steuerungen begründet aus.

— Bauteile und Grundschaltungen der Leistungselektronik

— Halbleiterschalter

— Halbleitersteller

— Stromrichter

— Wechselrichter

— Umrichter

— energetische Verhältnisse

— Messtechnik der Leistungselektronik

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Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Kommunikationstechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen

Kommunikationsnetze

— kennen Theorie und Praxis typischer Komponenten von Kommunikationsnetzen unterBerücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen,

— beschreiben Architektur und Funktionsweise von Kommunikationsnetzen,

— nutzen und konfigurieren Kommunikationstechnologien und deren Dienste;

— Grundlagen der Kommunikationsnetze

— Mobilfunknetze

— Grundzüge der Datenkommunikationsnetze

Nachrichtenübertragung

— kennen Theorie und Praxis typischer Übertragungssysteme und -verfahren unter Berück-sichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen;

— Übertragungssysteme

— Modulationsverfahren

— Kanalcodierungen

— Multiplexverfahren

Nachrichtenverarbeitung

— kennen Theorie und Praxis typischer Nachrichtenverarbeitungssysteme unter Berücksichti-gung aktueller und künftiger Entwicklungen,

— administrieren diese Systeme und passen sie den Erfordernissen an;

— Grundlagen der Nachrichtenverarbeitung

— Codierung

— Informationstheorie

— Methoden der digitalen Signalverarbeitung

Hochfrequenztechnik

— kennen Theorie und Praxis typischer Problemstellungen der Hochfrequenztechnik unterBerücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen,

— beschreiben Architektur und Funktionsweise, z. B. von Satellitenempfangsanlagen,

— analysieren praxisrelevante Problemstellungen.

— Sender und Empfänger

— Verfahren der Fernsehtechnik

— Aufnahme- und Empfangstechnik

— Messverfahren der Hochfrequenztechnik

— Wellenausbreitung

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Automatisierungstechnik und verknüpfen Teilbereiche dieser Technik sinnvollmiteinander.

Die Absolventinnen und Absolventen

Regelungstechnik

— kennen Theorie und Praxis typischer Regelungssysteme,

— wählen begründet aus und konfigurieren Regelsysteme für anwendungstypische Problem-stellungen;

— Behandlung von Regelungssystemen im Zeit- und Frequenzbereich

— dynamisches Verhalten von Regelkreisgliedern

— Darstellung von Frequenzgängen

— Stabilitätsverfahren

— Kompensation

— Zustandsrückführung

Bussysteme

— kennen Theorie und Praxis typischer automatisierungstechnisch relevanter Bussysteme;

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522 Steuerungstechnik

— kennen Theorie und Praxis typischer Problemstellungen der Steuerungstechnik unter Berück-sichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen,

— beschreiben die Funktionsweise von Objekten der Steuerungstechnik und deren Zusammen-spiel,

— entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen,

— wählen begründet Bussysteme aus und konfigurieren dessen Objekte für anwendungstypi-sche Problemstellungen,

— kennen Theorie und Praxis typischer Problemstellungen der Digitaltechnik unter Berück-sichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen,

— entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen;

— Methoden des Entwurfs und der Programmierung von Steuerungen

— verteilte Steuerungen

— Verbindungs- und speicherprogrammierte Steuerungen

— Verknüpfungs- und Ablaufsteuerungen

— Sensorik

— Aktorik

— Entwurf kombinatorischer und sequenzieller Schaltungen

— Digitalschaltungen der Elektrotechnik

Messtechnik

— kennen Theorie und Praxis typischer messtechnischer Problemstellungen,

— beschreiben die Funktionsweise von Objekten der Messtechnik und deren Zusammenspiel,

— führen Messungen anhand praxisrelevanter Problemstellungen durch und dokumentierendiese;

— Fehler- und Ausgleichsrechnung

— statische und dynamische Eigenschaften von Messeinrichtungen

— Signal- und Systemeigenschaften

— Messverfahren und Messschaltungen

— Sensorik

Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Informationstechnik und verknüpfen die Teilbereiche der Automatisierungstechniksinnvoll miteinander.

Die Absolventinnen und Absolventen

Softwaretechnik

— Analyse von Softwaresystemen

— Design/Entwicklung von Softwaresystemen

— Java oder andere

IT-Systeme

— beschreiben den typischen Aufbau eines Computersystems, deren Peripherie auch unterBerücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen sowie die Funktionsweise unddas Zusammensiel von Objekten dieses Systems,

— nutzen und überprüfen diese Systeme zur Lösung technischer Probleme und führen geeig-nete Fehlerdiagnosen durch,

— entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen;

— Computerhardware

— Computerarchitektur

— Computerperipherie

Mikroelektronik

— analysieren den Einsatz mikroelektronischer und halbleitertechnologischer Bauelementeund setzen diese in praxisrelevanten Problemstellungen um,

— entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für Aufgabenstellungen mit unterschied-lichen Technologien.

— Grundzüge der Halbleitertechnologie

— Eigenschaften und Einsatz mikroelektronischer Bauelemente

— Architektur und Schalttechnik analoger und integrierter Schaltungen

— Herstellverfahren

— Wirkungsweise

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523

Erdkunde

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik und übergreifend

Realschule Gymnasium

Kompetenzbereich 1: Physische Geografie/Geoökologie

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können physiogeografische/geoökologische Theorien und Methoden angemessen darstellen, reflektieren, anwenden und für Problemlösungennutzen sowie verschiedene geoökologische Ansätze und Handlungsmöglichkeiten vergleichend analysieren, abwägen und diskutieren.

Die Absolventinnen und Absolventen sind befä-higt, auf der Basis wissenschaftlicher Theorienund empirischer Forschung

— ausgewählte Sachverhalte der PhysischenGeografie/Geoökologie kompetent darzustel-len und zu erklären,

— physisch-geografische Inhalte hinsichtlichihrer gesellschaftlichen und historischen Be-deutung einzuordnen und Verbindungslinienzu anderen Wissenschaften aufzuzeigen,

— zentrale Fragestellungen der PhysischenGeografie/Geoökologie und damit verbunde-ne Erkenntnisinteressen zu skizzieren sowiefachliche Fragen selbst zu entwickeln,

— die Relevanz der anthropogeografischen Frage-stellungen, Methoden, theoretischen Ansätze,Forschungsergebnisse und Inhalte in Bezugauf das spätere Berufsfeld einzuschätzen,

Geomorphologie/Geologie:

— Plattentektonik, Erdbeben, Vulkanismus

— Kreislauf der Gesteine

— Entstehung von Lagerstätten

— fluviatiler, glazialer, mariner und äoli-scher Formenschatz

— planetarische Zirkulation

— fluviatiler, glazialer, mariner und äoli-scher Formenschatz

— Prozesse und Formen der Verwitterung

— planetarische Zirkulation

Klimageografie

— Wasserkreislauf

— Klimaklassifikationen, Klimadiagramme

— Wetter und Klima in Europa

— Meeresströmungen als Klimafaktor

— natürliche und anthropogene Klimaänderungen

— Strahlungs-, Energie- und Lufthaushaltder Atmosphäre einschließlich astrono-mische Grundlagen

— Strahlungs-, Energie- und Lufthaushaltder Atmosphäre einschließlich astrono-mische Grundlagen

— Methoden der Physischen Geografie/Geo-ökologie zu beschreiben und auch ggf. imGelände anzuwenden sowie sie hinsichtlichihrer Möglichkeiten und Grenzen für die Er-zeugung von Wissen einzuschätzen,

— physiogeografische/geoökologische For-schungsergebnisse angemessen darzustellenund in ihrer fachlichen Bedeutung undReichweite einzuschätzen,

— sich in neue Entwicklungen der Disziplin inselbständiger Weise einzuarbeiten,

— die Relevanz der physiogeografischen/geo-ökologischen Fragestellungen, Methoden undInhalte in Bezug auf das spätere Berufsfeldeinzuschätzen.

Vegetations- und Bodengeografie

— Landschaftsgürtel der Erde als zonale Öko-systeme

— Höhenstufen von Klima, Vegetation und Land-nutzung in tropischen und außertropischenHochgebirgen

— Bodenarten, -typen, -genese, Nutzungs-potenziale

— Thermoisoplethendiagramme

— Böden als Zeugen der Landschaftsge-schichte und als Standorte für die Pflan-zenproduktion

— Gefährdungen durch Schadstoffe undBodenerosion

Geoökologie und Umweltfragen

— Ökosystem Stadt

— Ressourcennutzung und Umweltbelastungen

— Naturrisiken und -gefahren

— Ökologie der Fließgewässer

— Ökologie mariner Ökosysteme

— Ökologie der Fließgewässer

— Ökologie mariner Ökosysteme

— ökologische Raumplanung

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524 Kompetenzbereich 2: Anthropogeografie

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können anthropogeografische Theorien und Methoden angemessen darstellen, reflektieren, anwenden und für Problemlösungen nutzen sowieverschiedene anthropogeografische Ansätze und Handlungsmöglichkeiten vergleichend analysieren, abwägen und diskutieren.

Die Absolventinnen und Absolventen sind befä-higt, auf der Basis wissenschaftlicher Theorienund empirischer Forschung

— zentrale Fragestellungen der Anthropogeo-grafie und damit verbundene Erkenntnis-interessen darzustellen sowie fachliche Fra-gen selbst zu entwickeln,

— Methoden der Anthropogeografie zu be-schreiben und anzuwenden sowie sie hin-sichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzenfür den Erwerb von Wissen einzuschätzen,

— anthropogeografische Theorien und Prozesseder Begriffs-, Modell- und Theoriebildungsowie ihre Struktur und Systematik zu erläu-tern und ihren Stellenwert zu reflektieren,

— anthropogeografische Forschungsergebnissedarzustellen und in ihrer fachlichen Be-deutung und Reichweite einzuschätzen,

— anthropogeografische Inhalte hinsichtlichihrer gesellschaftlichen und historischenBedeutung einzuordnen und Verbindungs-linien zu anderen Wissenschaften aufzu-zeigen,

— die Relevanz der anthropogeografischenFragestellungen, Methoden, theoretischenAnsätze, Forschungsergebnisse und Inhaltein Bezug auf das spätere Berufsfeld einzu-schätzen,

— sich in neue Entwicklungen der Anthropo-geografie in selbständiger Weise einzuar-beiten.

Wirtschaft

— Strukturen und Strukturwandel in der Land-wirtschaft

— Standortfaktoren

— Tragfähigkeit der Erde/Welternährungslage

— natürliche und gesellschaftliche Ein-flussfaktoren im Agrarraum

— industrieller Strukturwandel

— natürliche, gesellschaftliche und politi-sche Einflussfaktoren im Agrarraum

— industrieller Strukturwandel

— Hauptgruppen der Industrie

— Hauptgruppen der Dienstleistungen

Städtische und ländliche Räume

— Verdichtungsräume und ländliche Räume

— nachhaltige Regionalentwicklung

— Formen ländlicher und städtischer Sied-lungen

— innere Differenzierung von Siedlungen

— Modelle städtischer Strukturen

— Stadttypen in verschiedenen Kulturräu-men

— Formen ländlicher und städtischer Sied-lungen

— innere Differenzierung von Siedlungen

— Modelle städtischer Strukturen

— Stadttypen in verschiedenen Kulturräu-men

— Veränderungsprozesse der Siedlungsstruk-turen

— Typen ländlicher Räume

Bevölkerung

— Entwicklung, Verteilung und Strukturen derBevölkerung

— Migrationen

— bevölkerungsgeografische Indikatoren

— ethnosoziale Differenzierung

— bevölkerungsgeografische Indikatoren

— ethnosoziale Differenzierung

Mobilität

— Entwicklung und Funktion des Verkehrs

— Raumerschließung durch Verkehr, Verkehrs-netze

— Verkehr und Umwelt

— Formen und Entwicklung des Tourismus — Attraktivitätsfaktoren und Probleme vonTourismusregionen

— Attraktivitätsfaktoren und Probleme vonTourismusregionen

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525

Fahrzeugtechnik

Globale räumliche Strukturen

— Staaten unterschiedlichen Entwicklungs-standes

— Weltwirtschaftsregionen

— Entwicklung und Strukturen des Welt-handels im Zeichen der Globalisierung

— Raumentwicklung unter dem Einflussvon Religionen und Ideologien

— Kulturregionen der Erde

— Entwicklung und Strukturen des Welt-handels im Zeichen der Globalisierung

Kompetenzbereich 3: Regionale Geografie

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können raumbezogene Sachverhalte angemessen darstellen, reflektieren, anwenden und für Problemlösungen nutzen sowie verschiedeneregionalgeografische Ansätze vergleichend analysieren, abwägen und diskutieren.

Die Absolventinnen und Absolventen

— stellen unterschiedliche Ansätze RegionalerGeografie dar und vergleichen sie,

— wenden die unterschiedlichen Ansätze zurStrukturierung von Informationen über Re-gionen an,

— stellen zentrale Fragestellungen der Regio-nalen Geografie sowie damit verbundeneErkenntnisinteressen dar und entwickelnselbst fachliche Fragestellungen,

— beschreiben Methoden der Regionalen Geo-grafie, wenden sie an und beurteilen sie hin-sichtlich ihrer Möglichkeiten für denWissenserwerb,

— schätzen die Relevanz der Fragestellungen,Methoden, theoretischen Ansätze, Forschungs-ergebnisse und Inhalte der Regionalen Geo-grafie in Bezug auf das spätere Berufsfeldein.

— Kriterien zur Erfassung von Ländern

— regionale Strukturen des Nahraums

— regionale Strukturen in Deutschland undEuropa

— ausgewählte Großräume außerhalb Europasmit unterschiedlichem Entwicklungsstand

— methodische Zugriffsweisen auf Länder

— Länderkunde nach dem länderkundlichenSchema

— problemorientierte Länderkunde

— Stadt-Umland-Beziehungen

— räumliche Disparitäten

— methodische Zugriffsweisen auf Länder

— Länderkunde nach dem länderkundlichenSchema

— dynamische Länderkunde

— problemorientierte Länderkunde

— Stadt-Umland-Beziehung

— Entwicklung durch Raumplanung

— räumliche Disparitäten

— raumwirksame Prozesse

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen können auf strukturiertes Fachwissen zur Lösung von Problemen aus dem Bereich Fahrzeugtechnik zurückgreifen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen über die mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Ingenieur-wissenschaften,

— beherrschen die auf die berufliche Fachrichtung bezogenen Ingenieurwissenschaften;

— Arbeitswissenschaft

— Betriebsführung

— Konstruktionslehre, Konstruktionswerkstoffe

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526 — Mathematik (lineare Algebra, Differential- und Integralrechnung, reine und angewandteMathematik)

— Motormechanik, experimentelle Physik

— Steuer- und Regelungstechnik, Informationstechnik

— Experimentelle Physik

— Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

— Qualitätslehre

— Werkstoffkunde

— wenden Kenntnisse über die verschiedenen Bauformen von Kraftfahrzeugen theoretischund praktisch an;

— Chemie der Betriebs- und Hilfsstoffe

— Fahrzeugaufbau, Schadensbeurteilung

— analysieren Geschäfts- und Arbeitsprozesse, die sich an beruflichen Aufgabenstellungenund Handlungsabläufen der Fahrzeugtechnik orientieren, einschließlich des Qualitätsma-nagements;

— Durchführung von Arbeitsstudien zu beruflichen Arbeitsprozessen

— Ermittlung von Arbeitsbedingungen und Anforderungen in fahrzeugtechnischen Berufen

— Auswahl und Begründung geeigneter Prozesse für den Unterricht

— verfügen über Kenntnisse zur Instandhaltung von Antriebssystemen einschließlich ihrerelektronischen Steuerungs- und Regelungssysteme und können diese anwenden;

— Aufbau und Funktion von Otto- und Dieselmotoren

— Thermodynamik des Verbrennungsmotors

— Motormanagementsysteme

— Betriebsverhalten von Motoren

— Gemischbildung

— Einspritzverfahren

— Verbrennungsverfahren

— Aufladung

— Schadstoffe

— alternative Antriebssysteme

— wenden Kenntnisse zur Instandsetzung des Antriebsstrangs, der Bremssysteme, der Len-kung und des Fahrwerks von Fahrzeugen einschließlich ihrer elektronischen Steuerungs-und Regelungssysteme theoretisch und praktisch an;

— Antriebsstrang

— Bremssysteme

— Fahrwiderstände

— Fahrzeugdynamik

— Fahrstabilität

— Lenkung

— Fahrwerk

— Fahrstabilitätssysteme

— wenden Kenntnisse zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Systemen der Fahr-zeugelektronik, der Fahrzeuginformations- und -kommunikationssysteme sowie der Beleuch-tung theoretisch und praktisch an;

— Komfort- und Sicherheitssysteme

— Licht und Beleuchtungssysteme

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527

Farbtechnik/Raumgestaltung

— verfügen über Kenntnisse zur Fehlersuche, Störungsdiagnose und Entwicklung von Diagno-sestrategien an komplexen fahrzeugtechnischen Systemen unter Berücksichtigung der inFahrzeugen eingesetzten Bussysteme und Fahrzeugnetzwerke und wenden diese theore-tisch und praktisch an.

— Störungsdiagnose und Instandsetzung elektronischer Fahrzeugbaugruppen, insbesondereder Bordnetze, elektronischen Systeme im Antriebsstrang, Motormanagementsysteme, Fahr-werkregelung, Komfortelektronik, Fahrzeuginformations-, Fahrzeugsicherheits-, Infotain-ment- und Kommunikationssysteme

— Prüf- und Diagnostikverfahren

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Grundlagen der Beschichtungs- und Belegetechnologien.

Die Absolventinnen und Absolventen

— systematisieren technologische Begriffe, Techniken und Methoden der Beschichtungen undBeläge,

— analysieren Aufgabenstellungen zu Beschichtungen und Belägen,

— setzen die Systematik in berufsfeldtypischen Fragestellungen und Projekten um.

— Systematik und Zusammensetzung der Rohstoffe für Beschichtungen und Beläge, Grund-lagen der Beschichtungsstoffherstellung

— Analysemethoden, Prüftechniken für die Rohstoffe, Werkstoffe und der daraus erzeugtenProdukte und deren Kennwerte

— Applikationsverfahren und Gerätetechnik

— berufsfeldtypische Beschichtungs- und Belegeaufgaben

— Normung der Werkstoffe

— Arbeits- und Geschäftsprozesse: Bauvertragswesen, Marketing, Baustellenlogistik, Werk-stattlogistik, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kalkulation

— Arbeitsschutz, Umweltschutz

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen sind vertraut mit den Grundlagen berufsfeldtypischer Bautechniken.

Die Absolventinnen und Absolventen

— systematisieren berufsfeldtypische Bautechniken einschließlich der vorhergehenden undnachfolgenden Gewerke,

— analysieren bautechnische Aufgabenstellungen hinsichtlich baulicher Vorgaben,

— überblicken die Betriebsstrukturen, Arbeitsfelder und Fertigungsabläufe,

— setzen die Systematik an konkreten Aufgaben im berufsfeldtypischen Kontext um.

— arbeitstechnische Umsetzung ausgewählter Bautechniken wie z. B. Betoninstandsetzung,Wärmedämmung, Trockenbau

— Grundkenntnisse über die Rohstoffe

— Normung der Werkstoffe

— Produktionsabläufe und Prüftechniken

— Arbeitsabläufe, Geschäftsprozesse, Bauvertragswesen und Qualitätsmanagement

— technische Regelwerke

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Grundlagen gestalterischer Techniken und Verfahren.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen sicher über Grundlagen gestalterischer Prozesse und der Gestaltungsmittel,

— setzen Arbeits- und Gestaltungstechniken für visuelles Marketing um,

— beherrschen Arbeits- und Verarbeitungstechniken der Raumgestaltung,

— Gestaltungsprinzipien und Farbordnungssysteme

— typografische Zusammenhänge

— objektbezogene Gestaltungen

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Geschichte

— benutzen technische Kommunikationsmittel,

— verfügen über Grundkenntnisse marktorientierter Unternehmensführung.

— Techniken der Darstellung

— branchenübliche Software

— bau-, stadtbau- und kunstgeschichtliche Fragestellungen

— Grundzüge der Zeichen-, Kommunikations-, Medien- und Werbetheorie

— bauordnungsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben

— berufsbezogene Betriebswirtschaftslehre

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen wenden naturwissenschaftliche Grundlagen auf werkstofftechnische und arbeitstechnische Problemstellungen an.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen mathematische, physikalische, bauphysikalische und bauchemische Grund-lagen.

— Grundlagen der Werkstoffchemie

— Grundlagen der Physik (Elektrotechnik, Mechanik, Optik)

— Messtechniken

— Grundlagen der Bauphysik

Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen kennen spezifische Fragestellungen und Sachverhalte der Arbeit der berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes.

Die Absolventinnen und Absolventen

— untersuchen Organisationsstrukturen,

— reflektieren Bildungsziele und Ordnungsmittel,

— analysieren Schnittstellen zu an der Ausbildung Beteiligten: Ausbildungsbetriebe, Kam-mern, überbetriebliche Ausbildungsträger, Berufsgenossenschaften.

— ökonomische und personale Rahmenbedingungen der beteiligten berufsständischen Organi-sationen des Berufsbereichs Farbtechnik und Raumgestaltung

— Ordnungsmittel

— Lernortkooperationen

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/

Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium

Kompetenzbereich 1: Orientierungswissen und konzeptionelle Grundeinsichten

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über orientierende Kenntnisse zu den historischen Epochen und begreifen Geschichte als modellartiges Konstrukt.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen über Kenntnisse der historischen Theo-riebildung;

— Geschichte als Konstruktion der Vergangenheit, Mo-dellcharakter, Diskurscharakter von Geschichtsfor-schung, Zeit- und Raumvorstellungen, „Gleichzeitig-keit des Ungleichzeitigen“

— Periodisierung in der Geschichte

— Grundlagen — Vertiefung — Vertiefung, zusätzlich ex-emplarische geschichts-philosophische Ansätze

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— kennen die zentralen Aspekte historischer Groß-epochen und deren Problematik.

— Kennzeichen der Großepochen (Antike, Mittelalter,Neuzeit, Neueste Geschichte, Zeitgeschichte)

— strukturelle Eigenschaften der Perioden

— Abgrenzung der Großepochen

— europäische und außereuropäische Geschichte(Schwerpunkt Deutsche Geschichte)

— Grundlagen — Vertiefung, Reflexionder Epochenproble-matik

— Vertiefung, Reflexion derEpochenproblematik

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, sich auf der Basis der historischen Theoriebildung selbständig in historische Themen einzuarbeiten.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen wichtige Tendenzen und theoretischeAnsätze der Geschichtsforschung im 20. Jahr-hundert.

— ausgewählte Aspekte der Geschichtsforschung vor1945

— Entwicklung nach 1945, insbesondere nach 1970mit der „sozialwissenschaftlichen Wende“

Kompetenzbereich 2: Methodenkompetenz

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, je nach Fragestellung und Aufgabenstellung, unterschiedliche Methoden und Quellen der Geschichtswissenschaft zurErarbeitung historischer Gegenstände zu benutzen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die zentralen Methoden der Geschichts-wissenschaft und können sie anwenden;

— zentrale Methoden und deren praktische Anwen-dung, z. B. Quellenarbeit, Forschungsarbeit unterAnleitung

— Arbeit mit wesentlichen Quellengattungen

— Texte (unterschiedlicher Provenienz wie Akten, Ur-kunden, Selbstzeugnisse usw.)

— Grundlagen — Vertiefung — Vertiefung insbesonderedurch angeleitete eigeneForschungsarbeit

— sind mit den Methoden zur Interpretation histo-rischer Quellen vertraut und wenden sie auf ei-gene Arbeiten an.

— historische Karten

— serielle Quellen

— Bild-, Film- und Tonquellen

— Sachquellen

— mündliche Überlieferung

— grundlegende Arbeitmit Quellen

— vertiefte praktischeArbeit mit Quellen

— theoretische Vertiefungund praktische Arbeitmit Quellen (auch fremd-sprachliche)

Kompetenzbereich 3: Modell- und Theoriebildung

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, historische Gegenstände unter Kenntnis und Nutzung unterschiedlicher Zugangsweisen und Theorien zu erarbeiten.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen grundsätzlich die Bedeutung theoreti-scher Modelle für die Geschichtswissenschaft;

— Zugänge, z. B. Geschlechtergeschichte, Politikge-schichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Um-weltgeschichte, Alltagsgeschichte, Kulturgeschichte

— exemplarisch — exemplarisch, ein As-pekt vertieft

— exemplarisch, ein Aspektvertieft

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530 — kennen einzelne Theorien hinsichtlich ihrerKonturierung, konkreten Ausformung und sindmit wissenschaftlichen Diskursen vertraut;

— Kategorien, z. B. Herrschaft, Partizipation, Geschlecht

— setzen historische Modelle gezielt für die eigeneArbeit ein.

— Modelle, z. B. Industrielle Revolution, Absolutismus,Imperialismus, Modernisierung

— Vertiefung und kritische Reflexion der Modellbil-dung

Kompetenzbereich 4: Relevanz der fachlichen Fragestellungen, Methoden, theoretischen Ansätze und Forschungsergebnisse und Inhalte als Aspekte der Geschichtskultur in Bezug auf dasspätere Berufsfeld

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können die öffentliche und berufsfeldbezogene Relevanz historischer Inhalte reflektieren und insbesondere die unterrichtliche Relevanz histo-rischer Inhalte bestimmen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen Geschichtswissenschaft als eine öffent-lichkeitswirksame Wissenschaft;

— Modelle und Aspekte der Vermittlung von Ge-schichtswissenschaft

— reflektieren und analysieren spezifische Ver-mittlungsprozesse zwischen Wissenschaft undÖffentlichkeit und sind in der Lage, sie auchselbst zu steuern;

— Analyse ausgewählter, exemplarischer Diskurse zurVermittlung von Geschichte

— sind mit der Nutzung neuerer theoretischer Mo-delle zur Bildung von kollektiver Erinnerung,Vermittlung und Darstellung von Geschichte inden Medien vertraut.

— Funktion der Erinnerung in einer Gesellschaft — Vertiefung

Kompetenzbereich 5: Grundbegriffe und Aufgaben der Geschichtsdidaktik

Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen kennen Theorien, Grundbegriffe, Ziele und Verfahren der Geschichtsdidaktik und können sie im Hinblick auf schulische und außerschulischeVermittlungs- und Rezeptionsprozesse von Geschichte reflektieren.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen die Leitbegriffe der Geschichts-didaktik;

— Leitbegriffe Geschichtsbewusstsein und Geschichts-kultur

— kennen die aktuellen Bildungsziele sowie Prin-zipien des Geschichtsunterrichts und könnendiese reflektieren.

— Geschichtsbewusstsein und kritische Teilhabe anGeschichtskultur

— Zeitverständnis und Orientierung in der Geschichte

— Gegenwartsverständnis

— Geschichte als Konstrukt

— Alteritätserfahrung und Fremdverstehen

— regelgeleitetes historisches Denken

— individuelle Identität mit historischen Anteilen

— Gegenwartsbezug, Multiperspektivität

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Gestaltendes Werken

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik und übergreifend

Realschule

Kompetenzbereich 1: Designpädagogik und Designtheorie

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen erfassen die fachliche und gesellschaftliche Bedeutung künstlerisch-gestalterischer Verfahren.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verstehen ästhetische Bildung im Kontext soziokultureller Entwicklung,

— definieren den Begriff Design und grenzen ihn gegenüber dem Begriff Kunst ab,

— unterscheiden die unterschiedliche Qualität von Form und Funktion in der Gestaltung,

— nehmen ästhetische und funktionale Facetten der Gestaltung differenziert wahr undanalysieren sie,

— verstehen Design als industriell geprägten Gestaltungsprozess, der von soziokulturel-len Bedingungen abhängt und kennen seine Einflussfaktoren, z. B. politische Ver-änderungen, technische Erfindungen, unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungenoder gesellschaftliche Neuerungen,

— kennen wissenschaftliche, designrelevante Recherchemethoden sowie Termini, z. B.Internetrecherche, Markt- und Gebrauchsanalyse, Briefing, funktional, ergonomisch.

— Gestaltungslehre/Medien

— Einflussfaktoren:

• politische Veränderungen

• technische Erfindungen

• unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungen

• gesellschaftliche Neuerungen

• interkulturelle und genderspezifische Unterschiede

— Produktionsanalyse und Vergleich

— Methodenkonzeption von Produkten/Produktanalyse

— interdisziplinäre Projekte

— interdisziplinäre Bezüge, z. B. Ab-grenzung zu Kunst und Kunstge-schichte

Kompetenzbereich 2: Gestaltung

Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen gestalten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Verfahren Materialien und Medien.

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwickeln durch eigene Entwürfe und Fachwissen eigene Gestaltungsauffassungen,

— verfügen über

• plastisch-räumliches Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit, Raumstrukturenerkennen zu können,

• die Kenntnis konstruktiver Prinzipien,

• kompositorische Fähigkeiten bezogen auf zweidimensionale Arbeiten,

• gestaltungsrelevante Technologien bei der Gestaltung von Produktionsprozessen,

— präsentieren und kommunizieren Gestaltungslösungen.

— ästhetische und funktionale Facetten von Gestaltung

— Gestalten und Experimentieren mit verschiedenenMaterialien

— Raum- und Umweltgestaltung/Architektur

— Architektur-/Designtheorie

— Form-, Farb- und Materialsensibilität

— Komposition von Flächen oder Bild und Textelemen-ten in Fotografie oder Layout

— Modellbau, Computergrafik, Installation

— Visualisierung von Entwürfen und Konzepten

— Entwurfsskizze, auch unter Verwendung entsprechen-der Softwareprogramme

— Hard- und Software für die mediale Gestaltungspraxis,z. B. Bearbeitungsprogramme für Grafik, Layout undComputer Aided Design (CAD)

— umfassende Analyse praktisch-ge-stalterischer Aufgaben unter Einbe-ziehung technischer und ästhetischerUmsetzungsprozesse

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Gesundheitswissenschaften

Kompetenzbereich 3: Handwerk und Techniken

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre handwerklichen Fähigkeiten verantwortungsbewusst um.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen Techniken und Technologien,

— handeln im technisch-handwerklichen Arbeitsprozess strukturiert und ökonomisch,

— gehen verantwortlich und ökonomisch mit Ressourcen um.

— Werkzeuge, technische Geräte, Maschinen

— Moderne Technologien, z. B. CNC-Technologie

— Modellbau

— geeignete Materialien/Funktion

— Kostenrechnung

— Konsumtion/Marketing

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und reflektieren Grundfragen der Bezugsdisziplinen der beruflichen Fachrichtung Gesundheitswissenschaften.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen über Grundlagenkenntnisse aus den Bezugsdisziplinen der Gesundheitswissen-schaften, welche die Grundstrukturen der jeweiligen Fachwissenschaften widerspiegelnund die Grundlage der wissenschaftsbasierten Vorbereitung und Gestaltung von Lehr-/Lern-situationen im Berufsfeld Gesundheit sind,

— beschreiben und bewerten in diesem Zusammenhang den Beitrag der unterschiedlichenDisziplinen zur Erklärung von Sachverhalten,

— zeigen die historische Bedeutung und gesellschaftliche Relevanz fachlicher Inhalte auf;

— Grundlagen der Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Veterinärmedizin, Pflegewissenschaf-ten: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Diagnostik, Therapie, Prävention, Rehabilitation,insbesondere

• Zytologie, Histologie

• Genetik

• Hämatologie

• Mikrobiologie

• Infektionsprophylaxe (Hygiene/Immunisierung)

• Ätiologie, Symptomatik und Therapiegrundsätze wesentlicher Erkrankungen

• Medizintechnik

• zahnmedizinische Werkstoff- und Gerätekunde

• grundlegende Methoden der klinischen Chemie (Untersuchung von Körperflüssig-keiten usw.)

• Diätetik (Ernährungs- und Diätlehre)

• Pharmakologie und Toxikologie

— Grundlagen der Psychologie, insbesondere patientenorientierte Kommunikation und Inter-aktion

— Grundlagen der Epidemiologie, der Prävention, Rehabilitation und Gesundheitsförderung,insbesondere

• relevante Konzepte der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation unter Be-rücksichtigung unterschiedlicher disziplinärer Zugänge (z. B. Gesundheitspädagogik),unterschiedlicher Interventionszeitpunkte, unterschiedlicher Zielgruppen

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Hauswirtschaft

• Verteilung und Determinanten von Krankheiten in menschlichen Populationen

— Grundlagen der fachrichtungsbezogenen Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissen-schaft, insbesondere

• Gesundheitspolitik

• Struktur und Aufgaben des Gesundheitssystems

• Gesundheitsökonomie

• Organisation und Verwaltung in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Datenver-arbeitung und -verwaltung einschließlich Abrechnung und Datenschutz, Warenbeschaf-fung und -verwaltung, Methoden des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung)

• Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

• rechtliche Grundlagen (z. B. relevante Gesetzgebung und Vertragsrecht)

• Praxismarketing

— beschreiben Entwicklungstendenzen und Problemstellungen bezüglich Begriffs-, Modell-und Theoriebildung im Berufsfeld Gesundheit;

— Vertiefung der fachrichtungsbezogenen Grundlagen und Vernetzung von theoretischen undpraktischen Aspekten

— reflektieren diese vor dem Hintergrund der Vernetzung theoretischer und praktischerAspekte;

— wesentliche Forschungsmethoden und Forschungsergebnisse der beruflichen FachrichtungGesundheitswissenschaften

— schätzen in diesem Zusammenhang wissenschaftliche Forschungsergebnisse der beruf-lichen Fachrichtung Gesundheitswissenschaften methodenbewusst und kritisch in ihrerfachlichen Bedeutung und Reichweite ein.

— ethische Grundlagen der Gesundheits- und Pflegewissenschaften

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule

Kompetenzbereich 1: Hauswirtschaft — Theorie

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind Fachleute für den Unterricht in Hauswirtschaft mit gesundheitsbewusster Lebensführung und -gestaltung.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen das Fachwissen in den Bereichen Ernäh-rung, Betreuung und Versorgung im Haushalt;

— Grundlagen der gesundheitsbewussten Ernährung,Koch- und Esskultur

— Aufbau, Funktion und ernährungsphysiologischeWirkung der Lebensmittelinhaltsstoffe

— physische und psychosoziale Grundlagen der Gesund-heitsförderung und Prävention

— Technologie hauswirtschaftlicher Verfahrensabläufe

— hauswirtschaftliche Berufe, fürdie der Sekundarabschluss IVoraussetzung ist

— hauswirtschaftliche Berufe, fürdie der Sekundarabschluss I Vor-aussetzung ist, sowie Berufe mitHochschulzugangsberechtigung

— analysieren und strukturieren den privaten Haushaltaus mikro- und makro-ökonomischer Sicht;

— Wirtschaftslehre und Ökologie des Haushalts

— hauswirtschaftliche Entscheidungsprozesse

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534 — verfügen über Sachkenntnis des Haushaltsmanage-ments und der Arbeitswissenschaften;

— Strukturwandel, Arbeitsteilung, Rationalisierung

— Ergonomie, Arbeitsplatzgestaltung

— Arbeitsplanung und -organisation

— Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unfallverhütung

— verfügen über Kenntnisse zur Lebensmittelsicherheitund zum Verbraucherschutz;

— Konsumverhalten und Verbraucherbildung

— kennen sich in der industriellen Lebensmittelproduk-tion aus;

— Convenience-Produkte (Inhaltsstoffe und Angebots-formen)

— beherrschen die Funktionen und den Aufbau techni-scher Geräte im Haushalt,

— kennen die im Haushalt vorkommenden Materialiensowie deren Pflege;

— Geräte zur Reinigung, Pflege, Nahrungsmittelzube-reitung, insbesondere: Metalle, Kunststoffe, textileStoffe, Holz

— beherrschen die fachbezogenen Grundlagen der Natur-wissenschaften sowie der Wirtschafts- und Gesell-schaftswissenschaften;

— Physik, Chemie und Biochemie, Humanbiologie,Hygiene, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschafts-lehre, Soziologie, Politik

— Vertiefung: Biochemie, Physiolo-gie sowie Psychologie der Ernäh-rung

— erläutern den Zusammenhang zwischen Haushalts-führung und Lebensqualität.

— Wohn- und Lebensstil

Kompetenzbereich 2: Hauswirtschaft — Praxis

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wenden in der Praxis Grundlagenkenntnisse aus den Bereichen Ernährung, Nahrungszubereitung, der Nahrungsmittelverarbeitung sowieder Küchen- und Esskultur ganzheitlich an.

Die Absolventinnen und Absolventen

— wählen Gebrauchsgegenstände fachgerecht aus; — Warenkunde

— wenden Verfahren der Reinigung und Pflege verschie-dener Materialien an, auch unter Berücksichtigungökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte;

— textile Stoffe, Metalle, Kunststoffe

— wählen Lebensmittel unter qualitäts- und ernährungs-physiologischen sowie Aspekten der Menüplanungaus und behandeln sie fachgerecht;

— Warenkunde

— Lebensmittelproduktion (ökonomisch, ökologisch)

— Lagerung, Konservierung

— Menüplanung

— Convenience-Produkte

— beherrschen die Verfahren der Nahrungszubereitungsowie deren Präsentation und stellen sie in einen kul-turellen Rahmen;

— Zubereitungsverfahren

— Präsentation

— Ess- und Tischkultur

— setzen Haushaltsgeräte unter ökonomischen, ökologi-schen und technischen Gesichtspunkten ein;

— Geräte zur Lebensmittelverarbeitung sowie zur Rei-nigung und Pflege

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Holztechnik

— nehmen den privaten Haushalt als Ort kreativenGestaltens wahr und beherrschen Beispiele für dieUmsetzung.

— interkultureller Vergleich von Ess- und Lebenskul-turen

— kulturgeschichtliche Grundlagen des Essens undTrinkens

— Ernährungstrends

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Grundlagen der Holztechnologie.

Die Absolventinnen und Absolventen

— systematisieren Begriffe, Techniken und Methoden der Holztechnik,

— analysieren Aufgabenstellungen aus dem Berufsfeld,

— setzen die Systematik in berufsfeldtypische Fragestellungen um.

— Aufbau und Eigenschaften von Werkstoffen (Holz, Holzwerkstoff, Kunststoff, Metall, Glas)

— Systematik und Zusammensetzung der Rohstoffe für Werkstoffe

— Grundlagen der Werkstoffherstellung

— Analysemethoden und Prüftechniken für die Rohstoffe, die Werkstoffe und die daraus er-zeugten Produkte sowie deren Kennwerte

— Normung der Werkstoffe

— Spanungstechnologie

— Furniertechnologie

— Aufbau und Arbeitsweise von Holzbearbeitungsmaschinen

— rechnergestützte Fertigung

— Oberflächenbeschichtungen und Techniken der Oberflächenveredlung

— Beschlagtechnik für Möbel, Innenausbau und Bauelemente

— Arbeitsschutz, Umweltschutz

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen wenden naturwissenschaftliche Grundlagen auf werkstofftechnische und arbeitstechnische Problemstellungen an.

Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen

— mathematische, physikalische, bauphysikalische und bauchemische Grundlagen zur Arbeitim Berufsfeld,

— Grundlagen der Tragkonstruktion.

Grundlagen der

— Werkstoffchemie

— Physik (Optik, Elektrotechnik, Mechanik)

— Chemie

— Bauphysik

— Tragwerkslehre

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536 Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen berufsfeldtypische Fertigungstechniken und betriebliche Abläufe.

Die Absolventinnen und Absolventen

— systematisieren berufsfeldtypische Fertigungstechniken einschließlich der vorhergehendenund nachfolgenden Gewerke,

— analysieren bau- und holztechnische Aufgabenstellungen hinsichtlich baulicher Vorgaben,

— überblicken die Betriebsstrukturen, Arbeitsfelder und Fertigungsabläufe und setzen dieSystematik an konkreten Beispielen im berufstypischen Kontext um.

— berufsfeldtypische Fertigungs- und Montageaufgaben

— Teilefertigung

— Montagetechniken

— Produktionsabläufe und Prüftechniken

— Fertigungsprozesse mit rechnergestützten Maschinen

— Branchensoftware

— Arbeitsvorbereitung

— Grundlagen der Betriebsplanung

— Arbeitssicherheit

— Qualitätsmanagement

— Arbeits- und Geschäftsprozesse: Bauvertragswesen, Marketing, Baustellenlogistik, Werk-stattlogistik, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kalkulation

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Grundlagen für die Gestaltung und für die Konstruktion von Möbeln, Innenausbauten und Bauelementen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— systematisieren gestalterische Prozesse, Gestaltungsmittel und berufsfeldtypische Konstruk-tionen,

— wenden Arbeits- und Gestaltungstechniken an berufsfeldtypischen Aufgabenstellungen an,

— konstruieren fertigungsgerecht,

— setzen technische Kommunikationsmittel ein.

— Gestaltungselemente und Gestaltungsprinzipien im Möbelbau, im Innenausbau und fürBauelemente

— Entwurf und Konstruktion in der handwerklichen und industriellen Holzbearbeitung

— bau- und kunstgeschichtliche Fragestellungen

— objektbezogene Gestaltungen

— technische Darstellung

— Einsatz von CAD/CAM-Systemen und Branchensoftware

— bauordnungsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben

— technische Regelwerke

Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen kennen spezifische Fragestellungen und Sachverhalte der Arbeit der berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes.

Die Absolventinnen und Absolventen

— analysieren Organisationsstrukturen,

— reflektieren Bildungsziele und Ordnungsmittel,

— analysieren Schnittstellen zu an der Ausbildung Beteiligten: Ausbildungsbetriebe, Kam-mern, überbetriebliche Ausbildungsträger, Berufsgenossenschaften.

— ökonomische und personale Rahmenbedingungen der beteiligten berufsständischen Organi-sationen des Berufsfeldes Holztechnik

— Ordnungsmittel

— Lernortkooperationen

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Informatik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Gymnasium Berufsbildende Schule

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über grundlegende Fachkompetenzen in der Informatik.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen das „Programmieren im Kleinen“,

— entwerfen aufgrund einer wohl definierten Aufgabenstellung einen Lösungsweg,

— wählen geeignete Algorithmen und Datenstrukturen, kodieren und implementierendas Programm;

— Algorithmen und Daten-strukturen

— beherrschen das „Programmieren im Großen“,

— aufgrund einer komplexen Aufgabenstellung modellieren, implementieren, installie-ren, verbinden und testen sie die Komponenten, auch unter Verwendung von objekt-orientierten Methoden und Werkzeugen der Softwaretechnik;

— Programmierung und Soft-ware Engineering

— kennen die typischen Komponenten

• digitaler Hardware (Gymnasium),

• einfacher IT-Systeme sowie digitale Hardware und ihre Programmierung (Berufs-bildende Schule);

— Technische Informatik — einfache IT-Systeme

— entwerfen formale Systeme (Sprachen und Automaten), beurteilen ihre Komplexitätund kennen die Berechenbarkeitsgrenzen;

— Theoretische Informatik

— beschreiben Architektur und Funktionsweise von Datenbanksystemen,

— modellieren und entwickeln Datenbanksysteme und wenden sie an;

— Datenbanken

— kennen Architektur und Funktionsweise von vernetzten Systemen,

— planen, installieren, administrieren und warten lokale Netzwerke (BerufsbildendeSchule),

— nutzen geeignete Internetdienste und entwickeln webbasierte Anwendungen;

— vernetzte Systeme und In-ternetdienste

— übertragen Konzepte der Informatik auf Anwendungsprobleme und bearbeiten sie,z. B. im Bereich Computergrafik, Robotersteuerung usw. (Gymnasium);

— Anwendungen der Infor-matik

— kennen und beurteilen soziale, ökonomische, rechtliche und gesellschaftliche Aus-wirkungen der Informationstechnologie;

— Informatik und Gesellschaft

— konzipieren, realisieren, dokumentieren und präsentieren ein IT-Projekt unter Berück-sichtigung von Teamarbeit.

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Kosmetologie

Wahlpflichtbereich Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 1: Anwendungsbereich Wirtschaft und Verwaltung

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in der Wirtschaftsinformatik und nutzen diese zur Lösung betriebswirtschaftlicher Problem-stellungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— analysieren, modellieren und optimieren typische Geschäftsprozesse mithilfe geeig-neter Werkzeuge unter Beachtung der Daten-, Funktions-, Steuerungs- und Organisa-tionssicht;

— Geschäftsprozessmodellierung

— nutzen geeignete Software für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationund Informationsaustausch im Büro;

— Bürokommunikation

— verwenden geeignete integrierte Informationssysteme zur Lösung betrieblicher Pro-blemstellungen;

— betriebliche Informationssysteme

— bewerten IT-Systeme und deren Komponenten systematisch, insbesondere nach tech-nischen, informatischen, wirtschaftlichen, ergonomischen, rechtlichen und ökologi-schen Kriterien.

— IT-Systeme: Bewertung und Aus-wahl

Kompetenzbereich 2: Anwendungsbereich Technik

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in der technischen Informatik und nutzen diese zur Lösung technischer Problemstellungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwerfen, realisieren und kontrollieren grundlegende Systeme der Digitaltechnik; — Digitaltechnik

— beschreiben Aufbau und Arbeitsweise der Rechnertechnik und programmieren Mikro-prozessorsysteme;

— Rechnertechnik

— beschreiben und erfassen Signalverarbeitungsvorgänge in Einrichtungen der Informa-tionstechnik;

— Messdatenerfassung

— automatisieren technische Prozesse durch Analyse, Planung, Aufbau, Inbetrieb-nahme, Test und Dokumentation.

— Prozesssteuerung

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und reflektieren Grundfragen der Bezugsdisziplinen der beruflichen Fachrichtung Kosmetologie.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen über die Grundlagenkenntnisse aus den Bezugsdisziplinen der Kosmetologie, umfachwissenschaftliche Inhalte angemessen darstellen und reflektieren zu können,

— verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Gebieten Berufsdermatologie, Biochemie derHaut, Chemie der Körperpflegemittel und ihrer physiologisch-chemischen sowie physikali-schen Wirkung,

— Zellbiologie, Histologie und Humanbiologie, insbesondere

• Haut, Haare und Nägel (Hautanhangsgebilde)

• Organsysteme des Menschen im Überblick

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— wenden diese Kenntnisse bei der Lösung von Problemstellungen der beruflichen Fachrich-tung an,

— beschreiben grundlegende Methoden, die in der kosmetologischen Forschung und ihrenBezugsdisziplinen von besonderer Bedeutung sind,

— bearbeiten Fragestellungen unter Einsatz dieser Methoden,

— schätzen die Grenzen der eingesetzten Verfahren ab,

— bewerten kosmetologische Fragestellungen, Methoden, theoretische Ansätze und Inhaltekritisch,

— beurteilen ihre Bedeutung,

— haben einen Überblick über die verschiedenen kosmetologischen Anwendungstechnikensowie deren individuellen Nutzen und analysieren deren Wirkung,

— vollziehen Ergebnisse aus den für die Kosmetologie relevanten Forschungsfeldern nach, stel-len sie der Zielgruppe angemessen dar und schätzen sie in ihrer fachlichen Bedeutung undReichweite ein,

— zeigen fachliche Inhalte in ihrer historischen Bedeutung und gesellschaftlichen Relevanzauf,

— verbinden theoretische und praktische Aspekte relevanter Themen im Berufsfeld Kosmeto-logie,

— reflektieren und schätzen kritisch kosmetologische Maßnahmen in Bezug auf deren gesell-schaftliche Bedeutung unter Berücksichtigung der kulturhistorischen Entwicklung ein,

— verfügen über Grundkenntnisse marktorientierter Unternehmensführung.

— fachrichtungsbezogene Chemie und Biochemie, insbesondere

• Chemie der Bestandteile von Körperpflegemitteln und deren biochemische Wirkung

• molekulare Strukturen der Haut und Hautanhangsgebilde

• organspezifische Stoffwechselprozesse

— fachrichtungsbezogene Physik, insbesondere

• physikalische Messmethoden zur Erfassung der Wirksamkeit kosmetischer Maßnahmen

• Materialkunde und Gerätetechnologie

• Strahlenphysik (UV-Licht, Laserbehandlungen, Ultraschall)

• physikalische Eigenschaften der Hautanhangsgebilde

— fachrichtungsbezogene Mikrobiologie und Hygiene, insbesondere

• Mikroorganismen der Hautoberfläche

• Hygiene unter präventiven Aspekten

• Grundlagen zur Konservierung

— Dermatologie, insbesondere Erkennung von Anomalien und Erkrankungen der Haut, Haareund Nägel

— Toxikologie, Ökologie, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere

• exogen bedingte Schäden an Haut, Haar und Nägeln

• ökologische Aspekte und Sicherheit am Arbeitsplatz

• Prävention im Berufsfeld Kosmetologie

• gesetzliche Bestimmungen in der Kosmetologie

— berufsbezogene Betriebswirtschaftslehre

• Marketing und Verkaufskunde

• Planung und Organisation

• PC-gestützte Anwendungen im Betrieb

• Aspekte des Qualitätsmanagements

— praktische Übungen in den berufsrelevanten Bereichen aus Naturwissenschaften und Medi-zin sowie die dazugehörigen Grundlagen wissenschaftlicher Arbeitstechniken, insbesondere

• Histologie

• fachrichtungsbezogene Chemie und Biochemie,

• Dermatologie

• Mikrobiologie und Hygiene

• apparative Kosmetik (Gerätetechnologie)

— Biochemie der Haut

— Chemie der kosmetischen Mittel und deren Wirkungen

— Berufsdermatologie und Allergologie

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Kunst(die fett gedruckten Standards haben Schwerpunktcharakter)

— Techniken zur Pflege und Gestaltung von Haut und Hautanhangsgebilden unter besondererBerücksichtigung der Auswahl und des Einsatzes von Werkzeugen und Hilfsmitteln

— Werbung, Verkaufskunde und BWL

— Körperpflege im ganzheitlichen Ansatz insbesondere

• Bedeutung des Wellnessbegriffs

• psychogene Einflüsse auf den Organismus

• ganzheitliche Behandlungskonzepte

• Naturheilmittel, Aromatherapie

— historische Entwicklung der kosmetologisch fundierten Berufsbilder

— handwerkliche, technische und chemische Entwicklungen

— Kulturgeschichte und Entwicklungen des Humandesigns unter besonderer Berücksichti-gung gestalterischer und ästhetischer Aspekte

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule

Realschule Gymnasium

Kompetenzbereich 1: Kunstwissenschaft

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind Experten des Bildes (Bilder, verstanden als umfassender Begriff für zwei- und dreidimensionale Objekte, Artefakte, visuell geprägteInformationen, Prozesse und Situationen visueller Erfahrung), verfügen über profunde Kenntnisse zur Entwicklungsgeschichte der Kunst und Kultur von der Antike bis zur Gegen-wart und besitzen übergreifende fachwissenschaftliche Fähigkeiten.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen verschiedene, auch der Vielfalt desBildbegriffs (Gemälde, Plastik, Architekturusw.) gerecht werdende ganzheitliche Bild-untersuchungsverfahren,

— analysieren und interpretieren ästhetischeObjekte und Prozesse inhaltlich sowie for-mal und transformieren deren Inhalte,

— haben die Fähigkeit zur Transformation undBezugnahme auf die eigene ästhetische Praxis(Bildkompetenz, Medienkompetenz);

— Herstellungsbedingungen und -pro-zesse von Bildern

— Bildsprache, deren Wirkung und Be-deutung

— Funktionen von Bildern

— Analyse von Architektur und gestalte-ter Umwelt unter funktionalen, ästhe-tischen und symbolischen Aspekten

— Wissen und Methodenkompetenz imUmgang mit Bildern an Orten derKunst (Museen, Galerien usw.)

— Operatoren (Fachsprache)

— Grundlagen der unterschied-lichen Methoden der Bilder-schließung, darunter hand-lungs- und erfahrungsorien-tierte Zugehensweisen

— Grundlagen der Anwendungvon Bilduntersuchungsver-fahren

— Vertiefung der unterschied-lichen Methoden der Bild-erschließung einschließ-lich praktisch-rezeptiverAnalysemethoden

— Anwendung von Bildun-tersuchungsverfahren

— zielführende Durchführungvon Bildvergleichen

— Übertragung der Bildunter-suchungserkenntnisse aufdie eigene ästhetische Pra-xis

— Vertiefung der unterschied-lichen Methoden der Bild-erschließung einschließ-lich praktisch-rezeptiverAnalysemethoden

— Anwendung von Bildun-tersuchungsverfahren

— zielführende Durchführungvon Bildvergleichen

— Übertragung der Bildunter-suchungserkenntnisse aufdie eigene ästhetische Pra-xis

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— legen historische Entwicklungen und gesell-schaftliche Funktionen ästhetischer Objektedar und begründen sie,

— reflektieren die Zusammenhänge von Kunst,Kultur, Kommunikation und Kognition,

— besitzen orientierende und vertiefende Kennt-nisse der kunst- und kulturgeschichtlichenEntwicklungslinien sowie der jeweiligenBildtraditionen und Darstellungsmuster,

— wenden kunsthistorische Kenntnisse als Grund-lage zum Verständnis der neueren Kunst- undMedienentwicklung sowie der zugehörigenkunst-, bild- und medienwissenschaftlichenDiskurse an;

— Grundlagen der Entwicklungsgeschichtevon Kunst und Kultur von der Antikebis zur Gegenwart

— Positionen der Vermittlung von Kunst-geschichte und Gegenwartskunst so-wie deren mögliche Anwendungen inLernsituationen

— individueller Zugriff auf Beispiele derKunstgeschichte („inneres Museum“),auch mit dem Ziel einer themen- undmotivbezogenen Auswahl

— Grundlagen der Geschichte, Theorieund Verfahren technischer Medien so-wie deren bildsprachliche Möglich-keiten

— Methoden der wissenschaftlichen undkulturpädagogischen Auseinanderset-zung

— Grundlagen kunsthistorischerSchlüsselepochen, der klas-sischen Moderne und derGegenwartskunst

— Entwicklungen und Erschei-nungen der Alltagsästhetik

— Grundlagen der Bildungs-relevanz der Kunstwissen-schaft und ihrer Methoden,bezogen auch auf Schuleund Unterricht sowie Refle-xion und Einschätzung ihrerhistorischen, individuellenund gesellschaftlichen Be-deutung

— Vertiefung ausgewählterhistorischer Epochen, derklassischen Moderne undder Gegenwartskunst

— Entwicklungen und Er-scheinungen des Produkt-designs, der Architekturund der Alltagsästhetik

— Bildungsrelevanz der Kunst-wissenschaft und ihrer Me-thoden, bezogen auch aufSchule und Unterricht so-wie Reflexion und Ein-schätzung ihrer histori-schen, individuellen undgesellschaftlichen Bedeu-tung

— Vertiefung historischer Epo-chen, der klassischen Mo-derne und der Gegenwarts-kunst

— Entwicklungen und Er-scheinungen des Produkt-designs, der Architekturund der Alltagsästhetik

— Bildungsrelevanz der Kunst-wissenschaft und ihrer Me-thoden, bezogen auch aufSchule und Unterricht so-wie Reflexion und Einschät-zung ihrer historischen,individuellen und gesell-schaftlichen Bedeutung

— Darstellung kunstwissen-schaftlicher Positionen be-zogen auf Vermittlung undReflexion ihrer fachlichenund überfachlichen Bedeu-tung

— beherrschen Aspekte der Bezugswissenschaf-ten (Kunstphilosophie, -soziologie und -psy-chologie, Wahrnehmungs- und Kreativitäts-theorie) zur Ergänzung und Vertiefung kunst-wissenschaftlicher Grundfragen,

— verfügen über Kenntnis von Positionen derÄsthetik,

— besitzen die Fähigkeit zur Auseinanderset-zung mit Phänomenen der Kinder- und Ju-gendkultur,

— haben Kenntnis von Einsichten in Grund-lagen der Forschung in Kunst- und Kultur-wissenschaften.

— bildsprachliche Entwicklungen, Aus-drucksformen und Einstellungen vonKindern und Jugendlichen einschließ-lich der dazugehörigen Forschung

— relevante Bezugswissenschaften vordem Hintergrund kunstpädagogischenHandelns

— zielführende Recherche, Wahrnehmungund Nutzung fachbezogener Inhalte

— Fachpraxis im Umgang mit Kunst undKultur allgemein und im Besonderenmit aktueller Kinder- und Jugendkul-tur und deren Alltagsästhetik

— Grundlagen der Geschichte des Kunst-unterrichts, kunst- und mediendidak-tischer Konzeptionen und Forschungs-felder sowie historisch sich wandelnderIntentionen

— Grundlagen der Entwicklung und The-orie der Wahrnehmungsweisen vonKindern und Jugendlichen in unter-schiedlichen Entwicklungsphasen so-wie deren künstlerischen und gestal-terischen Ausdrucks- und Darstellungs-weisen, Handlungs- und Denkweisen

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542 Kompetenzbereich 2: Ästhetisch-künstlerische Praxis

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse materialer Voraussetzungen der ästhetischen Produktion und erweitern im handelnden Umgang mit diesen das Re-flexionsvermögen in Bezug auf Kunst und Ästhetik. Diese Erfahrungen und Fähigkeiten sind Voraussetzung für die Erarbeitung einer eigenen Position in der Vermittlung von Kunst.Die Absolventinnen und Absolventen kennen wesentliche Techniken, Verfahren und Materialien aus den Bereichen Zeichnen, Malerei, Gestalten im und mit Raum, Gestaltete Um-welt und Medien. Sie haben die Fähigkeit, in mindestens einem künstlerischen Genre oder Medium durch die Bearbeitung von ausgewählten inhaltlichen und bildnerischen Proble-men qualitätsvolle Ergebnisse zu erzielen. Sie entwickeln Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in weiteren künstlerischen Genres und Werktechniken unter Einbeziehungdigitaler Medien und performativen Gestaltens.

— Zeichnen: Zeichnerische Aspekte der Gestaltung, Entwurfsskizze, Skizzenbücher, Notationsformen und Zeichenentwicklung

— Malerei: Malerische Aspekte der Gestaltung, experimentelle malerische Verfahren und deren Verknüpfung mit angrenzenden Gebrauchszusammenhängen

— Gestalten im und mit Raum: Plastische und räumliche Aspekte der Gestaltung, Skulptur, Objekt, Rauminstallation, Arbeiten im öffentlichen Raum, Performance, szenischesSpiel

— Gestaltete Umwelt: Architektur, Produkt-Design, Wohnen

— Medien: Aspekte der Gestaltung mit Film/Video, Fotografie, digitaler Bildbearbeitung und den Möglichkeiten des digitalen Grafik-Designs, künstlerisch manuelle Druckverfahren

— Entwicklung konzeptioneller Verfahren und Strategien in der Vorgehensweise ästhetischer Produktion (z. B. Verwendung, Kommentierung, Interpretation und Reflexion vor-gefundener Materialien und Artefakte)

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwickeln, erproben, wenden an, reflektie-ren und bewerten kritisch anhand eigenstän-dig entwickelter Arbeiten die Ebenen vonKonzeption, Produktion, Reflexion und Re-zeption ästhetischer und künstlerischer Phä-nomene,

— haben praktische Fertigkeiten und Fähigkei-ten mit unterschiedlichen medialen Zugän-gen (analog/digital),

— experimentieren mit unterschiedlichen hand-werklichen, technischen, konzeptuellen, kon-textuellen, kommunikativen und bildpragma-tischen Verfahren,

— weisen in grundlegenden künstlerischen undgestalterischen Arbeitsbereichen handwerk-liche und mediengestalterische Handlungs-fähigkeiten nach,

— haben Kenntnisse und eigene anschlussfähigeErfahrungen mit ästhetisch-künstlerischen Pro-zessen und Arbeitsweisen,

— haben Erfahrungen mit ästhetischen undkünstlerischen Verfahren und Strategien inBindung an verschiedene mediale Formenund deren Einbindung in thematische Kon-texte und Präsentationen,

— Grundlagen und Erfahrungen in me-dienspezifischen, künstlerischen undgestalterischen Arbeits- und Wir-kungsweisen sowie handwerklichenund technischen Verfahrensweisen

— Entwicklung eigener künstlerischerund gestalterischer Fragestellungen,Themen- und Arbeitsfelder

— Entwicklung, Umsetzung und Begrün-dung von Konzeptionen für Interessenund Themen geleitetes künstlerischesund gestalterisches Handeln

— zielführendes Handeln in grundlegen-den künstlerischen und gestalterischenArbeitsbereichen

— reflektierte Eigenerfahrung mit gestal-terischen Prozessen im Hinblick aufschulartspezifische Kunstvermittlung

— selbständige Arbeit in dem jeweiligenWerkstattbereich

— Sensibilität in der Wahrnehmung undim kreativen Verhalten

— Kontextherstellung der ei-genen künstlerischen undgestalterischen Arbeit zurKunst- und Kulturgeschich-te, zur Gegenwartskunst und-kultur sowie zu grundle-genden kunstwissenschaft-lichen Fragestellungen

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— wenden unterschiedliche Präsentationsfor-mate und Distributionsformen wie Ausstel-lungen, Installationen, Performances undAktionen an,

— formulieren und reflektieren in Kommunika-tion mit anderen Produzenten und Rezipientenihre authentische/eigenständige ästhetisch-künstlerische Praxis,

— haben Kenntnis und Beurteilungsvermögenin Bezug auf eigene und fremde ästhetischeund künstlerische Verfahren und Strategien,

— besitzen Fähigkeiten zur Durchdringung derPhänomene gesellschaftlicher Wirklichkeitmit kunst-, medienpraktischer oder performa-tiver Arbeit.

— kritische Wahrnehmung, Diskussionund Einschätzung eigener und ande-rer künstlerischer und gestalterischerArbeiten und Entwicklung geeigneterStrategien der Weiterarbeit

— Verständnis der Entwicklung eigenerästhetischer Praxis und deren Diskus-sion als einen Prozess von Vermittlung

— Anwendung unterschiedlicher Präsen-tationsformate und Distributionsformenwie Ausstellungen, Installationen, Per-formances und Aktionen

— Entwicklung und Strukturierung rele-vanter und exemplarischer Fragestel-lungen und Themenfelder aus demFeld der Kunst, der visuellen Kultur,der gestalteten Umwelt sowie dem ge-sellschaftlichen Leben, mit dem Zieleiner Konzeptentwicklung und des-sen Umsetzung als Prozess künstle-rischer und gestalterischer Ausein-andersetzung

Kompetenzbereich 3: Didaktische und methodische Aspekte der Kunstvermittlung

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Fähigkeit zur didaktischen Strukturierung, zu schwerpunktbezogener Konzeption und deren Umsetzung mit Fachinhalten,kommunizieren ästhetisch-künstlerische Kompetenz, initiieren kreative Prozesse und vermitteln künstlerische Erfahrungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— haben Kenntnisse

• und Fähigkeiten zur Erarbeitung und Re-flexion unterschiedlicher Ansätze kunst-pädagogischer und fachdidaktischer Posi-tionen sowie der Kunstvermittlung,

• der historischen Entwicklung und wesent-licher Positionen der Kunstpädagogik undKunstvermittlung nach 1945,

• der Entwicklungs- und Wahrnehmungs-psychologie und der bildnerischen Ent-wicklungsphasen von Kindern, Jugend-lichen und Erwachsenen und deren Be-zugnahme auf Phänomene der Kunst,

— ordnen Bildwerke von Kindern und Jugend-lichen ein und bewerten sie,

— kunstpädagogische und didaktischeAnsätze und Methoden in den Berei-chen der Kunstvermittlung

— Erarbeitung und Reflexion unter-schiedlicher Ansätze kunstpädagogi-scher und fachdidaktischer Positionensowie der Kunstvermittlung

— historische Entwicklung und wesent-liche Positionen der Kunstpädagogikund Kunstvermittlung nach 1945

— Entwicklungs- und Wahrnehmungs-psychologie der bildnerischen Ent-wicklungsphasen von Kindern, Jugend-lichen und Erwachsenen und derenBezugnahme auf Phänomene der Kunst

— Darstellung und Reflexionder Geschichte des Kunst-unterrichts, kunst- undmediendidaktischer Kon-zeptionen und Forschungs-felder

— Grundlagen der Konzepteder Medienpädagogik, derInformations- und Kom-munikationstechnologien

— Nutzung fachspezifischerKonzeptionen und Metho-den der Kunst- und Me-dienpädagogik mit demZiel, daraus begründeteStrukturen für eigene Ver-mittlungsvorhaben zu ent-wickeln

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544 — erschließen anderen den Bereich der Bilden-den Kunst und leisten so durch verbale wieauch durch nicht-verbale Kommunikationeinen spezifischen Beitrag zur Bildung insbe-sondere von Kindern und Jugendlichen,

— entwickeln und nutzen didaktisch-metho-dische Verfahren und Materialien, die esinsbesondere Kindern und Jugendlichen er-möglichen, künstlerische Erfahrungen zu ge-winnen,

— kennen den kunst- und kulturpädagogischenDiskurs um die Erziehungsziele ihres Fachssowie den Bildungswert des künstlerischenHandelns und der Beschäftigung mit ästheti-schen Objekten und Prozessen,

— planen, begründen, führen ein kunstpädago-gisches Projekt adressatengerecht durch undhinterfragen es kritisch,

— erarbeiten, reflektieren und wenden eigeneVermittlungsstrategien der Bildenden Kunstund visueller Medien an,

— transformieren theoretische Kenntnisse inpraktische Anwendungen und reflektierendie Erfahrung,

— haben Kenntnisse von interdisziplinären Fra-gestellungen der ästhetischen Bildung in Be-zug zur Kunstgeschichte und anderen gesell-schaftlichen Bereichen,

— verfügen über Strategien und Methoden derKunstvermittlung in Bezug auf unterschied-liche Anwendungsgebiete wie z. B. Bildungs-institutionen, Museen und Galerien,

— reflektieren und transformieren Positionenund Methoden der schulpraktischen Kunst-vermittlung,

— entwickeln, planen, begründen, führen durchund hinterfragen kritisch angeleitete (be-treute) und eigenständige kunstpädagogischeProjekte und Unterrichtsvorhaben adressaten-gerecht.

— Grundlagen der Entwicklung undTheorie der Wahrnehmungsweisenvon Kindern und Jugendlichen sowiederen künstlerischen und gestalteri-schen Ausdrucks- und Darstellungs-weisen

— Darstellung und Reflexion der Hand-lungs- und Denkweisen von Kindernund Jugendlichen

— Einordnung und Bewertung der Bild-werke von Kindern und Jugendlichen

— Grundlagen der Beschreibung, Analyseund Reflexion des fachspezifischenKompetenzstandes und dessen Ent-wicklung bei Kindern und Jugendli-chen sowie deren spezifischer Alltags-ästhetik

— Erschließung und Vermittlung der Bil-denden Kunst

— Entwicklung und Nutzung didaktisch-methodischer Verfahren und Materia-lien

— adressatengerechte Planung, Begrün-dung, Durchführung und Hinterfragenkunstpädagogischer Projekte

— Einschätzung alters- und entwick-lungsspezifischer Anforderungen, Er-lebnis- und Erkenntnismöglichkeitenund -werte durch ästhetisch prakti-sche Auseinandersetzung

— Einschätzung und kritische Reflexionder besonderen Rolle des Fachs Kunstim Fächerkanon der Schule

— Entwicklung von Modellen ästhetisch-praktischer Auseinandersetzungen fürKontexte von Vermittlung in Unter-richt und Schule sowie deren Ein-schätzung und Reflexion als kunst-didaktische Position

— Reflexion der eigenen ästhetischen Pra-xis sowie des eigenen kunstwissen-schaftlichen Arbeitens in ihrer Struk-tur und Methode

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Lebensmittelwissenschaft

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen besitzen umfassende Kenntnisse der Naturwissenschaften und ihrer Zusammenhänge als Grundlage für die Aufgabenstellungen der Fach-wissenschaft.

Die Absolventinnen und Absolventen

— protokollieren auf der Grundlage der Kenntnisse der Chemie, Physik und Mathematik natur-wissenschaftliche Abläufe und Systeme, stellen sie dar, erläutern sie und werten sie aus,

— analysieren und interpretieren auf der Basis chemischer, physikalischer, mathematischerund biologischer Grundkenntnisse Reaktionen, Prozesse und Zusammenhänge in der beleb-ten und unbelebten Umwelt,

— reflektieren die naturwissenschaftlichen Grundkenntnisse und verknüpfen sie mit den Auf-gabenstellungen der Lebensmittelwissenschaft,

— erläutern, verknüpfen und beurteilen ausgewählte ernährungsassoziierte Erkrankungensowie deren Prävention und Therapie,

— stellen Maßnahmen zur Gesundheitsprävention dar, erörtern und bewerten diese.

— Grundlagen der Chemie: Gesetzmäßigkeiten der anorganischen Chemie, Bindungen undReaktionen, Chemie der Kohlenstoffverbindungen, Chemie der Nährstoffe

— physikalische Grundlagen: Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Mechanik

— Grundlagen der Mathematik: Gleichungen, Funktionen, Vektoren, Winkelfunktionen undStatistik

— Humanbiologie

— Lebensmittelmikrobiologie

— Lebensmittelhygiene

— Lebensmittelchemie

— Biochemie

— Anatomie

— Humanernährung

— spezielle Humanernährung sowie Prävention und Therapie

— Ernährungsphysiologie

— ernährungsassozzierte Erkrankungen

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen — bezogen auf die lebensmitteltechnologischen Schwerpunkte Getreide-, Back- und Süßwarentechnik oder Fleischtechnikoder Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung — über umfassende Kenntnisse der Gewinnung von Rohstoffen sowie über die Produktion und Verarbeitung von Lebensmittelnin gewerblichen Betrieben.

Die Absolventinnen und Absolventen

— stellen den Zusammenhang zwischen der Produktion und der technologischen Be- und Ver-arbeitung von pflanzlichen und vom Tier stammenden Lebensmitteln her und reflektierenganzheitlich ernährungsphysiologische Auswirkungen,

— beschreiben und bewerten das Vorkommen, die Bedeutung und die Wirkung funktionellerLebensmittelinhaltsstoffe,

— beurteilen die lebensmitteltechnologischen Verfahren bei der Verarbeitung pflanzlicher undtierischer Rohstoffe sowie deren Auswirkungen auf die Produktqualität.

— Gewinnung pflanzlicher und vom Tier stammender Rohstoffe

— allgemeine Grundlagen der Lebensmitteltechnologie

— Bedeutung funktioneller Lebensmittelinhaltstoffe

— Produkttechnologie vom Tier stammender Lebensmittel

— Produkttechnologie pflanzlicher Lebensmittel

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Mathematik

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die grundlegenden mikro- und makroökonomischen Zusammenhänge und stellen diese in die gesamtgesellschaftlich relevantenrechtlichen Kontexte.

Die Absolventinnen und Absolventen

— stellen die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen der Betriebswirtschaft unter Berück-sichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen dar,

— wenden Marketinginstrumente auf den ernährungsgewerblichen Produktions- und Dienst-leistungsbereich an.

— ökonomische und rechtliche Grundlagen der Betriebsführung

— Lebensmittel- und Verbraucherrecht

— Marketing

— Kundenberatung und -betreuung im Ernährungs- und Gastgewerbe

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen kennen — bezogen auf die lebensmitteltechnologischen Schwerpunkte Getreide-, Back- und Süßwarenherstellung oder Fleischtechnik oderGastronomie und Gemeinschaftsverpflegung — spezielle Aspekte des Qualitätsmanagements und der Lebensmittelsicherheit sowie deren Bedeutung für den Verbraucherschutz.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beziehen toxikologische, hygienische, mikrobiologische und lebensmittelrechtliche Grund-lagen auf Fragestellungen der Lebensmittelsicherheit und der Qualitätssicherung im ernäh-rungsgewerblichen Bereich.

— Toxikologie

— Qualitätsmanagement

— Monitoring

Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen verbinden Theorie und Praxis der Produktion von Lebensmitteln in Handwerk und Industrie — bezogen auf die lebensmitteltechnologischenSchwerpunkte Getreide-, Back- und Süßwarentechnik oder Fleischtechnik sowie in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.

Die Absolventinnen und Absolventen

— setzen relevante Untersuchungs- und Messmethoden zur Qualitätsbewertung und zurBewertung technischer und ökologischer Fragestellungen ein,

— wenden Herstellungs- und Untersuchungsmethoden praktisch an, stellen die Untersuchungs-ergebnisse in Protokollen dar, werten sie aus und diskutieren sie.

— Technologie und Verfahrenstechnik spezieller Lebensmittelgruppen

— sensorische Prüfverfahren ausgewählter Lebensmittelgruppen

Kompetenzbereich 1: Fachwissenschaft

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind Experten für grundlegende Inhalte, didaktisch-methodische Ansätze und Vorgehensweisen ihres Fachs.

Standards

Die Absolventinnen und Absolventen

— analysieren Grundgedanken, Hauptaussagen und Vorgehensweisen mathematischer Thematiken,

— bauen innermathematische Verbindungslinien auf und erläutern sie verständlich,

— kennen einschlägige Methoden der Mathematik, wenden sie reflektiert auf innermathematische Probleme an,

— zeigen Verbindungslinien zu anderen Unterrichtsfächern auf,

— wissen, wo und inwiefern im Alltag, in der Umwelt und in ihrem Erfahrungsbereich Mathematik Anwendung finden kann,

— zeigen historisch-genetische und soziokulturelle Zusammenhänge auf,

— erläutern wissenschaftstheoretische Besonderheiten der Mathematik.

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Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium/Berufsbildende Schule

Grundlagen der Mathematik

— umgangssprachlich gegebene mathematischeInformationen:

• begriffliche Präzision

• Verdichtung zu einer Definition

• Darstellung in einer formalen Sprache

— Darstellung der logischen Struktur von Ar-gumentationen und Beweisen

— Darstellung der logischen Struktur vonArgumentationen und Beweisen in einerPrädikatenlogik, insbesondere gilt das auchfür die logische Umformung von Vernei-nungen

— Erläuterung und sichere Handhabung derVerwendung von Namen, freien und gebun-denen Variablen sowie die Substitution vonTermen

— logisch korrekte Durchführung direkter,indirekter und induktiver Beweise

— Erläuterung

• des Zusammenhangs von Syntax undSemantik

• der Bedeutung des Begriffspaars „Ob-jektsprache/Metasprache“

— Durchführung induktiver/rekursiver Defini-tionen von Funktionen

— Einführung eines mathematischen Begriff-systems durch ein Axiomensystem undDurchführung von Beweisen in einem sol-chen

— Durchführung der Rekonstruktion desFunktionsbegriffs sowie des Kardinal- undOrdinalzahlbegriffs in der naiven Mengen-lehre

— Erweiterung des Funktionsbegriffs aufmehrere Veränderliche, insbesondere Dar-stellung und Erläuterung der Verknüp-fungen als Funktion mehrerer Veränder-licher

— exemplarische Rekonstruktion des Wegesvon einer inhaltlich verstandenen zu eineraxiomatisch verstandenen mathematischenTheorie

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548 — Beschreibung typischer Phasen der Model-lierung (mathematisches, numerischesModell) und ihrer Verifikation sowie Erläu-terung in ihrer Wechselwirkung

— Modellierung linearer und nicht-linearerfunktionaler Zusammenhänge

— Erläuterung sowie Durchführung an Bei-spielen diskreter und kontinuierlicher Mo-dellierung von Phänomenen aus Natur-,Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften

Algebra

— Erläuterung von Begriffskonzepten algebra-ischer Strukturen und (beispielhafter) Be-weis wesentlicher Eigenschaften

— Verwendung verschiedener Darstellungs-möglichkeiten von Gruppen

— Verwendung verschiedener Darstellungs-möglichkeiten von Gruppen

— Rekonstruktion der Grundbegriffe der Al-gebra wie Gruppen, Ringe, Körper und ihrerGenese an Beispielen sowie Erläuterung desNutzens der Anwendung algebraischer Be-griffe und Methoden in anderen Bereichender Mathematik

— Erläuterung des Aufbaus des Zahlensystems — Erläuterung des Aufbaus des Zahlensystemsim Zusammenhang mit den Begriffen Kör-per und Körpererweiterungen

— Benutzung des Begriffs der strukturverträg-lichen Abbildung in unterschiedlichen ma-thematischen Kontexten

— Verständnis des Begriffs der strukturver-träglichen Abbildung in unterschiedlichenmathematischen Kontexten als eine allge-meine Idee und Nutzung für die Organisa-tion von mathematischem Wissen

— Verständnis des Begriffs der strukturver-träglichen Abbildung in unterschiedlichenmathematischen Kontexten als eine allge-meine Idee und Nutzung für die Organisa-tion von mathematischem Wissen

— Grundlagen der elementaren Zahlentheorie — Erläuterung des Teilbarkeitsbegriffs undder Eigenschaften der Teilbarkeitsrelationan Beispielen und Gegenbeispielen sowiemathematische Präzisierung

— Euklidischer Algorithmus: Anwendung undargumentative Begründung seiner Bedeu-tung

— Erläuterung wesentlicher Eigenschaften derPrimzahlen (unregelmäßige Verteilung,Unendlichkeit), Beweis der Existenz undEindeutigkeit der Primfaktorzerlegung so-wie Aufzeigen der Bedeutung der Primzah-len für Codierungen

— Erläuterung und Begründung des Stellen-wertprinzips sowie konkrete Darstellung undKonversion von Zahlen in beliebigen Basen

— Erläuterung des Teilbarkeitsbegriffs und derEigenschaften der Teilbarkeitsrelation anBeispielen und Gegenbeispielen sowie ma-thematische Präzisierung

— Euklidischer Algorithmus: Anwendung undargumentative Begründung seiner Bedeu-tung

— Erläuterung wesentlicher Eigenschaften derPrimzahlen (unregelmäßige Verteilung, Un-endlichkeit), Beweis der Existenz und Ein-deutigkeit der Primfaktorzerlegung sowieAufzeigen der Bedeutung der Primzahlenfür Codierungen

— Erläuterung und Begründung des Stellen-wertprinzips sowie konkrete Darstellung undKonversion von Zahlen in beliebigen Basen

— Grundlagen der elementaren Zahlentheoriesowie moderne Anwendungen

— Lineare Gleichungssysteme:

• Erläuterung der Theorie

• Entwicklung von Vorstellungen überderen Lösungsmengen

• Anwendungsmöglichkeiten in Technikund Wirtschaft

— Lineare Gleichungssysteme:

• Erläuterung der Theorie

• Entwicklung von Vorstellungen überderen Lösungsmengen

• Anwendungsmöglichkeiten in Technikund Wirtschaft

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— Erläuterung der Lösbarkeit algebraischerGleichungen höheren Grades

— Erläuterung der Lösbarkeit algebraischerGleichungen höheren Grades

— sinnvolle Verbindung von Zirkel- und Line-alkonstruktionen mit der Galoistheorie

— Vektorraum:

• Erläuterung der Entwicklung des Begriffs

• Nutzung in Mathematik, Natur-, Inge-nieur- und Wirtschaftswissenschaften(entwickelt an Beispielen)

• Basis und Dimension: Erläuterung derBegriffe sowohl anschaulich als auch ab-strakt

— Nützlichkeit von Matrizen, Beherrschungder Darstellung linearer Abbildungen durchMatrizen einschließlich Basiswechsel

— Determinante:

• Verständnis als alternierende Multili-nearform, daraus Ableitung ihrer we-sentlichen Eigenschaften

• Erläuterung ihrer Bedeutung in Algeb-ra, Geometrie und Analysis

— Eigenwerttheorie

• sicherer Umgang mit den Grundlagen

• Anwendung für Normalformen von Ma-trizen und Kegelschnitten

• Entwicklung von Vorstellungen bezüg-lich der Nützlichkeit der in Analysisund Stochastik angewandten Wissen-schaften

— Ableitung der Begriffe der Norm eines Vek-tors, des Abstands und des Winkels zwi-schen Vektoren, aufbauend auf Grundlagender Theorie von euklidischen und unitärenVektorräumen

Analysis

— Erläuterung der Konstruktion der reellenZahlen

— sicherer Umgang mit reellen Funktionen

— Erläuterung und exemplarische Verwen-dung des Grenzwertbegriffs

— Erläuterung der Konstruktion der reellenund komplexen Zahlen

— Erläuterung der Konstruktion der reellenund komplexen Zahlen

— Abgrenzung des modernen Grenzwertbegriffsgegen die historische Verwendung von Indi-visiblen und Infinitesimalen

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550 — Erläuterung der Begriffe Stetigkeit und Dif-ferenzierbarkeit

— Erläuterung der Begriffe Stetigkeit und Dif-ferenzierbarkeit auch in ihrer Rolle im Auf-bau der Analysis

— In-Beziehung-Setzen unterschiedlicher Ide-en, die zu den Begriffen von Grenzwert,Stetigkeit und Differenzierbarkeit präzisiertwerden

— Erläuterung des Riemann’schen Integralbe-griffs und Anwendung der Resultate derIntegralrechnung

— Erläuterung eines Integralbegriffs und An-wendung der Resultate der Integralrechnung

— Einführung von Begriffen durch Differenti-algleichungen zur Problemlösung in ande-ren Wissenschaften, z. B. Natur-, Ingenieur-und Wirtschaftswissenschaften

— Anwendung von Methoden der Differential-rechnung auf Kurven und Flächen

— Rekonstruktion intuitiver Begriffe wie „Län-ge“, „Fläche“, „Volumen“ mit Methoden derAnalysis sowie Anwendung von Methodenzur Berechnung ihrer Ausprägung

— Erläuterung der Rolle der Vollständigkeit imAufbau des Begriffsgebäudes der Analysis

— Vernetzung von Analysis mit der LinearenAlgebra

— Übertragung und Erläuterung von Begriffender eindimensionalen Analysis auf höhereDimensionen

Geometrie

— Betrachtung der Elementargeometrie dereuklidischen Ebene vom höheren Stand-punkt

— lokale Ordnung der Begriffe der ebenenund räumlichen Geometrie sowie Abbil-dungen in der Ebene

— Untersuchung besonderer Punkte und Li-nien in der Ebene, insbesondere am Drei-eck und am Kreis

— Satzgruppe des Pythagoras:

• Beherrschung in seiner Beziehungshal-tigkeit

• Durchführung verschiedener Beweise

— Erläuterung der Ideen vom Messen undBerechnen bei Längen, Flächeninhaltenund Volumina

— lokale Ordnung der Begriffe der ebenenund räumlichen Geometrie sowie Abbil-dungen in der Ebene

— Untersuchung besonderer Punkte und Li-nien in der Ebene, insbesondere am Drei-eck und am Kreis

— Satzgruppe des Pythagoras:

• Beherrschung in seiner Beziehungshal-tigkeit

• Durchführung verschiedener Beweise

— Erläuterung der Ideen vom Messen undBerechnen bei Längen, Flächeninhaltenund Volumina

— Darstellung des Zusammenhangs zu Abbil-dungsgruppen und zu Koordinatenkörpernin affiner oder projektiver Geometrie vorallem in der Ebene

— Erläuterung der Ideen, die verschiedenenProjektionen zugrunde liegen

— Erläuterung der Ideen, die verschiedenenProjektionen zugrunde liegen

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— Darlegung der Schritte zu Axiomatisierun-gen von Geometrie

— Darlegung der Schritte zu Axiomatisierun-gen von Geometrie und Erläuterung nicht-euklidischer Geometrie

— Aufzeigen eines Weges zu einer nicht-eukli-dischen Geometrie

— Reflexion des heuristischen Sinns der Koor-dinatisierung

Numerik und Informatik

— Erklärung, wie Computer numerisch rech-nen und welche Probleme auftreten können

— Erklärung, wie Computer numerisch rech-nen und welche Probleme insbesondere beiiterativen Verfahren auftreten können

— Einsatz fachbezogener Anwendersysteme(u. a. dynamische Geometriesysteme, Funk-tionsplotter, Tabellenkalkulationen) in ih-ren wesentlichen Funktionen

— Einsatz von Computer-Algebra-Systemen — Einsatz von Computer-Algebra-Systemen

— exemplarisches Nachvollziehen der Verfah-ren, die hinter der numerischen Lösungschulischer Werkzeuge stehen sowie ange-messenes Erkunden ihrer Grenzen

— Darstellung der Grundideen von Berechen-barkeit und Komplexität von Algorithmen

— Repräsentieren von Wissen durch geeigne-te Datenstrukturen

— korrektes Formulieren grundlegender Al-gorithmen (z. B. Such-, Sortier- und ele-mentare Graphalgorithmen) in Pseudo-Code

— Repräsentieren von Wissen durch geeigneteDatenstrukturen

— korrektes Formulieren grundlegender Algo-rithmen (z. B. Such-, Sortier- und elementareGraphalgorithmen) in Pseudo-Code sowie Im-plementieren in einer Programmiersprache

Stochastik

— Erläuterung wesentlicher Eigenschaftenvon Kenngrößen der beschreibenden Sta-tistik

— Erläuterung verschiedener semantischerRealisierungen des Wahrscheinlichkeitsbe-griffs, Beurteilung in ihren Reichweiten so-wie Erläuterung der Nützlichkeit axiomati-scher Überlegungen

— Darstellung des empirischen Gesetzes dergroßen Zahl

— Darstellung des Modellcharakters vonWahrscheinlichkeits-Verteilungen

— Darstellung des empirischen und des theo-retischen Gesetzes der großen Zahl

— nicht-parametrische Testverfahren: Erläu-terung und Beurteilung ihrer Angemessen-heit

— Darstellung von Wesen, Möglichkeitenund Grenzen des klassischen Hypothesen-tests

— Darstellung des zentralen Grenzwertsatzes

— Darstellung des Modellcharakters vonWahrscheinlichkeits-Verteilungen

— Erläuterung der Rolle der stochastischenUnabhängigkeit in der Theorie

— Darstellung des empirischen und des theo-retischen Gesetzes der großen Zahl sowiedie Beurteilung in ihrer Reichweite

— nicht-parametrische Testverfahren: Erläute-rung und Beurteilung ihrer Angemessenheit

— Darstellung von Gehalt, Möglichkeiten undGrenzen des klassischen Hypothesentestssowie Aufzeigen von Alternativen

— Darstellung des zentralen Grenzwertsatzesund Beurteilung seiner Reichweite

— Querverbindungen der Stochastik zur Ana-lysis sowie zur Linearen Algebra: Herstel-lung und Nutzung in der Anwendung

— Abgrenzung unterschiedlicher Konvergenz-begriffe in der Stochastik zum Grenzwertbe-griff der Analysis

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Metalltechnik: Fachgebiet Energie- und Versorgungstechnik

Genannt sind in allen Gebieten grundlegende Kompetenzen. Weiterführende Kompetenzen sollen wie folgt erworben werden:

Lehrämter Grund-/Hauptschule, Realschule, Sonderpädagogik: Weiterführende Kompetenzen in je einem fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Bereich.

Lehramt Gymnasium: Weiterführende Kompetenzen in einem fachdidaktischen und zwei fachwissenschaftlichen Bereichen.

Lehramt Berufsbildende Schule: Weiterführende Kompetenzen in einem berufsfeldorientierten (einschlägige Berufsfelder des Dualen Systems) fachdidaktischen und einem fachwissenschaftlichenBereich.

Kompetenzbereich 2: Fachdidaktik

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen initiieren mathematische Denk- und Lernprozesse. Sie beherrschen die Sprache der Mathematik und die Instrumente der Vermittlung.

Standards:

Die Absolventinnen und Absolventen

— konstruieren mathematische Lehrgänge nach sachlogischen, erkenntnistheoretischen und kognitionspsychologischen Gesichtspunkten,

— kennen Theorien zum mathematischen Begriffserwerb und Denken und reflektieren diese in unterrichtlichen Zusammenhängen,

— kennen Einflussfaktoren zur unterschiedlichen Ausprägung von Mathematik in spezifischen philosophischen, historischen, kulturellen, geschlechtsspezifischen Kontexten für den Mathe-matikunterricht unterschiedlicher Schulstufen und leiten daraus unterrichtliche Konsequenzen ab,

— kennen Methoden zur Stärkung der mathematischen Argumentationsfähigkeit und -bereitschaft von Schülerinnen und Schülern,

— reflektieren Motivationstheorien sachbezogen für das Fach Mathematik,

— übertragen formalisierte mathematische Inhalte sachgerecht in sprachliche Ausdrucksformen, erarbeiten mathematische Texte und setzen sie in adressatenbezogene Darstellungsformen um,

— transformieren umgangssprachliche Formulierungen mathematischer Sachverhalte in fachsprachliche Form, verstehen und beherrschen den Prozess der Formalisierung,

— kennen individuelle Unterschiede in der Art des Denkens sowie deren Auswirkungen auf mathematische Begriffsbildungen bei Schülerinnen und Schülern und nutzen sie für die Gestaltungvon Lernprozessen.

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und reflektieren Grundfragen der Bereiche der beruflichen Fachrichtung Energie- und Versorgungstechnik vor dem Hintergrundihrer Bedeutung für die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Sie lösen Aufgaben/Probleme der Energie- und Versorgungstechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen über Kenntnisse der Metall-, Elektro- und Bautechnik sowie der Organisations-und Auftragsbearbeitung und wenden diese bezogen auf das Fachgebiet Energie- und Ver-sorgungstechnik an;

— berufsspezifische Grundlagen der Metalltechnik

— metallische Werkstoffe

— Metallbearbeitung

— Korrosion

— berufsspezifische Grundlagen der Elektrotechnik

— Grundlagen der Elektroinstallation, z. B. Bauteile, Stromlaufpläne usw.

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— elektrische Schutzmaßnahmen

— berufsspezifische Grundlagen der Bautechnik

— Schallschutz

— Brandschutz

— Wärmeschutz

(die vorstehend genannten Inhalte umfassen auch experimentelle Übungen)

— Bearbeitung von Kundenaufträgen in Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Betrieben der Ver-sorgungstechnik

— Auftragsanalyse, Planung, Durchführung und Dokumentation

— Erstellung von Angeboten, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

— wenden ihr Wissen theoretisch und praktisch an

• zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Systemen der Wasser-, Wärme- undRaumlufttechnik,

• zur Fehlersuche, Störungsdiagnose und Entwicklung von Diagnosestrategien an komple-xen Systemen der Wasser-, Wärme- und Raumlufttechnik.

— Störungsdiagnose und Instandsetzung

— Expertensysteme zur Störungsdiagnose

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in Wassertechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen planen auf der Basis ingenieurwissenschaftlicher Kennt-nisse und experimenteller Übungen

— Trinkwasseranlagen; — Gewinnung von Trinkwasser

— Verlegung von Trinkwasserleitungen

— Korrosion in Trinkwasseranlagen

— technische Regeln für Trinkwasserinstallation

— Trinkwasserbehandlung

— Druckverluste und Bestimmung der Rohrdurchmesser

— Entwässerungsanlagen; — Abwasserreinigung

— Verlegung von Abwasserleitungen

— technische Regeln für Schmutzwasseranlagen

— Bestimmung der Rohrdurchmesser

— Schutz gegen Rückstau

— Dachentwässerungen

— Sanitärräume. — Armaturen, Objekte und Zubehör

— Vorwandinstallation

— Sanitärraumplanung allgemein und barrierefrei

— Schallschutzmaßnahmen

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554 Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in der Wärmetechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen

— planen auf der Basis ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse und experimenteller ÜbungenHeizungsanlagen;

— Norm-Heizlast

— Rohrnetzberechnung bei Ein- und Zweirohrheizungen

— Pumpenwarmwasserheizungen

— Heizkörper und Flächenheizungen

— beherrschen den Aufbau und die Funktion von

• Wärmeerzeugern,

— Grundlagen der Verbrennung

— sicherheitstechnische Ausrüstung bei Wärmeerzeugern

— Gasgeräte, Öl- und Gasgebläsebrenner

— Aufstellung von Wärmeerzeugern

— Abgasanlagen

— Erdgas- und Heizölversorgungsanlagen

• Regelkonzepten in der Heizungstechnik, — Grundlagen der Steuerungs- und Regelungstechnik in der Heizungstechnik

— witterungsgeführte Regelungen, Einzelraumregelungen

• Trinkwassererwärmungsanlagen; — Arten und Auslegung von Trinkwassererwärmungsanlagen

— Leitungsnetze bei Trinkwassererwärmungsanlagen

— Legionellenproblematik

— beherrschen Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten ressourcenschonender Anlagen,

— wählen unter ökologischen und ökonomischen Betrachtungen ressourcenschonende Anla-gen aus.

— thermische Solaranlagen

— Wärmepumpen

— Kraft-Wärmekoppelung

— Fernheizungen

— kontrollierte Wohnraumlüftung

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in der Raumlufttechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen

— planen auf der Basis ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse und experimenteller Übungenraumlufttechnische Anlagen;

— Grundlagen der Raumlufttechnik

— Lüftungssysteme

— Luftbehandlung

— Luftverteilung

— Wärmerückgewinnung

— Regelung von RLT-Anlagen

— beherrschen den Aufbau und die Funktion kältetechnischer Anlagen. — Grundlagen der Kältetechnik

— Splitgeräte

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555

Metalltechnik: Fachgebiet Produktions-/Fertigungstechnik

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und reflektieren Grundfragen der Bereiche der beruflichen Fachrichtung Produktions- und Fertigungstechnik vor dem Hinter-grund ihrer Bedeutung für die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Sie lösen Aufgaben/Probleme der Produktions- und Fertigungstechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beschreiben, begründen und optimieren ausgewählte Verfahren und Prozesse im Bereichder zeitgemäßen Fertigung unter Einbeziehung der Nachbardisziplinen und experimentellerÜbungen;

— elektrische Antriebe

— Fabrikorganisation

— Fabrikplanung

— Fertigungsmesstechnik

— Konstruktionslehre, Konstruktionswerkstoffe

— Materialprüfung

— Mathematik (fachbezogen)

— Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

— Physik (fachbezogen)

— Produktionsmanagement

— Qualitätslehre

— Werkstoffkunde

— Werkzeugmaschinen

Umformen:

— Plastizitätstheorie

— Verfahren der Umformtechnik

— Umformmaschinen

— Maschinenantriebe, Steuerung

— Urformen

Trennen:

— physikalische, technologische und wirtschaftliche Grundlagen des Spanens, Grundlagen-systematik, Kriterien zur Beurteilung, Energieumsetzung, „molecular dynamics“, Tempera-turverteilung, Spanbildung, Kinematik, Kinetik der Spanbildung, Elastomechanik, empiri-sche Modelle

— Verschleiß und Standzeiten als Grundlage für Wirtschaftlichkeitsberatung, Schneidstoffe:Verknüpfung von Werkstoff- und Produktionswissenschaft, ausgewählte Feinbearbeitungs-verfahren, Kühlschmierstoffe, Oberflächeneigenschaften, theoretische Modellierung

Fügen (Montagetechnik):

— Grundlagen der Montage und Demontage, Werkstückeigenschaften, Fügeverfahren, Pro-duktgestaltung, Teilezuführung, Geräte und Verfahren, Einlegegeräte, Roboter, Anlagenpla-nung, Anlagenbetrieb und -überwachung, Simulation

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Moderne Sprachen

Schweißen:

— physikalische und technologische Wirkzusammenhänge, schweißtechnische Begriffe undNormen, Schweißverfahren, Löttechnik, thermische Schneid- und Spritztechnik

fakultativ: Mikrotechnologie

— Technologien zur Herstellung von Mikrobauteilen

— Aufbau und Funktion von Mikrosystemen

— Konzeption und Entwicklung mikrotechnischer Berufe

— beschreiben, begründen und optimieren Strategien/Maßnahmen im Bereich der Instand-haltung.

— Organisation und Arbeitsvorbereitung in der Instandhaltung; Schwachstellenforschung,Zuverlässigkeit, Verfügbarkeitsvorhersage, zustandsorientierte Diagnostik, instandhaltungs-gerechte Konstruktion, Ersatzteilwirtschaft

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 1: Sprache

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Gegenwartszielsprache mündlich und schriftlich sicher und sind befähigt, komplexe inhaltliche Zusammenhänge struktu-riert darzustellen.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— beherrschen die Zielsprachegemäß Niveaustufe C1 deseuropäischen Referenzrah-mens,

— verwenden die Gegenwarts-zielsprache formal korrekt,adressatenbezogen, situativangemessen und registerge-recht.

— Zielsprache C 1

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen wesentliche Sprachvarietäten.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— nehmen Varietäten der Ge-genwartszielsprache auf undgeben sie angemessen in derStandardsprache wieder.

— Standardvarietäten der wich-tigsten Zielsprachenländer

— weitere soziale und regio-nale Varietäten aus Ländernder Zielsprache

— weitere soziale und regio-nale Varietäten aus Ländernder Zielsprache

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Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Sprachregister der zukünftigen Schulform.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— haben sich in schulform-spezifische Performanz ziel-gerichtet eingearbeitet undwenden sie kontextbezogensicher an.

Kompetenzbereich 2: Literaturwissenschaft/Umgang mit Texten

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen erläutern und reflektieren grundlegende Theorien, Methoden und Begriffe der Analyse fiktionaler und nicht-fiktionaler Texte sowie audio-visueller Medien.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— analysieren fiktionale undnicht-fiktionale Texte sowieaudiovisuelle Medien me-thodisch angemessen undbegrifflich präzise und ken-nen die unterschiedlichenFunktionen der verschiede-nen Textsorten.

— Fragestellungen, Theorien,Methoden und Begriffe derLiteraturwissenschaft

— repräsentative Aspekte derneuzeitlichen literarischenEntwicklung in Ländernder Zielsprache

— weniger komplexe und um-fangreiche fiktionale undnicht-fiktionale Texte so-wie audiovisuelle Medien

— weniger komplexe und um-fangreiche fiktionale undnicht-fiktionale Texte so-wie audiovisuelle Medien

— fiktionale und nicht-fiktio-nale Texte sowie audiovisu-elle Medien

— Theorien der Literaturwis-senschaft

— fiktionale und nicht-fiktio-nale Texte und audiovisuelleMedien

— Theorien der Literaturwis-senschaft

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen ordnen fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Medien in ihre spezifischen historischen Kontexte ein.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— beschreiben und analysie-ren Texte sowie audiovi-suelle Medien in ihrem je-weiligen historischen undliterarhistorischen Kontext.

— Grundzüge der Literatur-geschichte seit der FrühenNeuzeit

— ausgewählte Texte und au-diovisuelle Medien in ihremhistorischen Kontext

— ausgewählte Texte und au-diovisuelle Medien in ihremhistorischen Kontext

— Texte in ihrem jeweiligenhistorischen und literar-historischen Kontext

— Texte in ihrem jeweiligenhistorischen und literar-historischen Kontext

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben, analysieren und bewerten fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Produktion der Gegenwart auch unter demAspekt multikultureller Zusammenhänge.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— kennen die aktuellen fiktio-nalen und nicht-fiktionalensowie audiovisuellen Pro-duktionen in den Ländernder Zielsprache,

— gesellschaftliche Kommu-nikation und ästhetischeKommunikation am Bei-spiel adressatengerecht aus-zuwählender Medien

— repräsentative fiktionaleund nicht-fiktionale sowieaudiovisuelle Werke imRahmen ihrer jeweiligenProduktions-, Distributions-und Rezeptionszusammen-hänge

— repräsentative fiktionaleund nicht-fiktionale sowieaudiovisuelle Werke imRahmen ihrer jeweiligenProduktions-, Distributions-und Rezeptionszusammen-hänge

— repräsentative literarischeund audiovisuelle Werke imRahmen ihrer jeweiligen Pro-duktions-, Distributions- undRezeptionszusammenhänge

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558 — analysieren und bewertenrepräsentative literarischeund audiovisuelle Werkeim Rahmen ihrer jeweili-gen Produktions-, Distribu-tions- und Rezeptionszu-sammenhänge.

— aktuelle fiktionale undnicht-fiktionale sowie au-diovisuelle Produktionenin den Ländern der Ziel-sprache

— Theater- und Filmproduk-tionen der Gegenwart imRahmen des jeweiligenKulturbetriebs

— ästhetische Kommunikationam Beispiel adressatenge-recht auszuwählender Me-dien

— Theater- und Filmproduk-tionen der Gegenwart imRahmen des jeweiligen Kul-turbetriebs

— ästhetische Kommunikationam Beispiel adressatenge-recht auszuwählender Me-dien

Kompetenzbereich 3: Vermittlung interkulturellen Wissens

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren historische, kulturelle, politische, soziale und wirtschaftliche Aspekte der Landeswissenschaft.

Die Absolventinnen und Absol-venten kennen

— repräsentative Aspekte derneuzeitlichen historischenund kulturellen Entwick-lung von Ländern der Ziel-sprache,

— die Strukturen der Gegen-wartsgesellschaft von Län-dern der Zielsprache.

— Fragestellungen, Theorien,Methoden und Begriffe derLandeswissenschaft

— repräsentative Aspekte derneuzeitlichen historischen,kulturellen und wirtschaft-lichen Entwicklung vonLändern der Zielsprache

— Strukturen der Gegenwarts-gesellschaft von wesent-lichen Ländern der Ziel-sprache

— Strukturen der Gegenwarts-gesellschaft von wesentli-chen Ländern der Zielspra-che und deren historischeund kulturelle Entstehungs-zusammenhänge

— Wirtschaft, Politik, Gesell-schaft der Gegenwart inLändern der Zielspracheam Beispiel adressatenge-recht auszuwählender Phä-nomene

— Strukturen der Gegenwarts-gesellschaft von Ländern derZielsprache und deren his-torische und kulturelle Ent-stehungszusammenhänge

— Wirtschaft, Politik, Gesell-schaft der Gegenwart inLändern der Zielspracheam Beispiel adressatenge-recht auszuwählender Phä-nomene.

— Strukturen der Gegenwarts-gesellschaft von Ländern derZielsprache und deren his-torische und kulturelle Ent-stehungszusammenhänge

— Wirtschaft, Politik, Gesell-schaft der Gegenwart inLändern der Zielspracheam Beispiel adressatenge-recht auszuwählender Phä-nomene

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen erkennen multikulturelle Zusammenhänge und entwickeln Problembewusstsein im Umgang mit fremdkulturellen Phänomenen.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— kennen multikulturelle Phä-nomene in der Kultur undGesellschaft von Ländernder Zielsprache,

— vergleichen die Spezifik ge-sellschaftlicher Phänomeneder Länder der Zielsprachemit der eigenen Kultur undGesellschaft.

— Theorien der Interkultura-lität

— Spezifik gesellschaftlicherPhänomene von wesentli-chen Ländern der Ziel-sprache im Vergleich mitder eigenen Kultur undGesellschaft

— adressatengerecht ausge-wählte multikulturelle Phä-nomene in der Kultur undGesellschaft von wesent-lichen Ländern der Ziel-sprache

— adressatengerecht ausge-wählte multikulturelle Phä-nomene in der Kultur undGesellschaft von wesent-lichen Ländern der Ziel-sprache

— multikulturelle Phänome-ne in der Kultur und Gesell-schaft von Ländern derZielsprache

— weitere Länder

— multikulturelle Phänome-ne in der Kultur und Gesell-schaft von Ländern derZielsprache

— weitere Länder

Kompetenzbereich 4: Sprachwissenschaft

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben und analysieren die Gegenwartssprache theoriegeleitet und methodisch angemessen.

Die Absolventinnen und Absol-venten

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— kennen und verwendenGrundbegriffe und Verfah-rensweisen der Sprachwis-senschaft.

— wichtigste Grundbegriffeund Verfahrensweisen derSprachwissenschaft in Aus-wahl

— Grundbegriffe und Verfah-rensweisen der Sprachwis-senschaft einschließlichihrer Erläuterung

— Begriffe und Verfahrenswei-sen der Sprachwissenschaft

— grundlegende Begriffe undVerfahrensweisen der Sprach-wissenschaft einschließlichihrer Erläuterung und kriti-schen Reflexion

— Grundbegriffe und Verfah-rensweisen der Sprachwis-senschaft

— grundlegende Begriffe undVerfahrensweisen der Sprach-wissenschaft einschließlichihrer Erläuterung und kriti-schen Reflexion

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben und reflektieren wesentliche Funktionen, Strukturen und Regeln auch im Kontrast, im Vergleich und aus der Erfahrung mit weiterenFremdsprachen.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— stellen die wesentlichenStrukturen, Funktionen undRegeln der Gegenwartsspra-che dar,

— erkennen Varietäten der je-weiligen Fremdsprache.

— Strukturen, Funktionen undRegeln von Teilbereichender Gegenwartssprache

— zentrale Varietäten der je-weiligen Fremdsprache

— zentrale Varietäten der je-weiligen Fremdsprache

— Varietäten der Fremdspra-che und die Probleme inner-halb des Sprachgebrauchs

— Varietäten der Fremdspra-che und die Probleme inner-halb des Sprachgebrauchs

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen und reflektieren die Rolle der Fremd- und Muttersprache in der internationalen und interkulturellen Kommunikation auch imKontrast, im Vergleich und aus der Erfahrung mit weiteren Fremdsprachen.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— erörtern die sprachlichen,kulturellen, sozialen und po-litischen Phänomene der in-terkulturellen Kommunika-tion.

— zentrale Funktionen der je-weiligen Mutter- und Fremd-sprache, die für eine erfolg-reiche interkulturelle Kom-munikation notwendig sind

— Grundkonzepte der For-schung zur interkulturel-len und internationalenKommunikation

— Grundkonzepte der For-schung zur Interkulturel-len und internationalenKommunikation

— globale Verbreitung der je-weiligen Fremdsprache

— globale Verbreitung der je-weiligen Fremdsprache

— globale Verbreitung der je-weiligen Fremdsprache

— ausgewählte sprachliche,kulturelle, soziale und po-litische Phänomene undProbleme der interkulturel-len Kommunikation

— ausgewählte sprachliche,kulturelle, soziale und po-litische Phänomene undProbleme der interkulturel-len Kommunikation

— die sprachlichen, kultu-rellen, sozialen und poli-tischen Phänomene derinterkulturellen Kommuni-kation

— die sprachlichen, kultu-rellen, sozialen und poli-tischen Phänomene derinterkulturellen Kommu-nikation

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren wesentliche Methoden und Ergebnisse wichtiger Fremdsprachenerwerbstheorien auch im Kontrast, im Vergleich und aus der Er-fahrung mit weiteren Fremdsprachen.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— kennen die wichtigsten Kon-zepte des Fremdsprachener-werbs und nutzen sie zurInterpretation von Lerner-daten.

— Ergebnisse der Zweitspra-chenerwerbsforschung inBezug auf die Interpretationsprachlicher Lernerdaten

— Theorien des Erst- undZweitspracherwerbs in Aus-wahl

— Theorien des Erst- undZweitspracherwerbs in Aus-wahl

— Theorien des Erst- undZweitspracherwerbs im Ver-gleich

— Theorien des Erst- undZweitspracherwerbs im Ver-gleich

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Musik

Kompetenzbereich 5: Theoriegeleitete fachdidaktische Reflexion

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen rezipieren und reflektieren fachdidaktische Theorien sowie wesentliche Aussagen der wichtigsten Fremdsprachenerwerbstheorien und beziehensie auf schulische Praxisfelder.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— stellen ausgewählte fach-didaktische Konzeptionenund wichtige Konzepte desFremdsprachenerwerbsstrukturiert und systema-tisch dar, erläutern und re-flektieren sie kritisch,

— planen exemplarisch Fach-unterricht.

— ausgewählte fachdidaktischeKonzeptionen und wichti-ge Konzepte des Fremd-sprachenerwerbs

— Zielkonzeptionen und ihreBegründung für den Fremd-sprachenunterricht

— Kompetenzdefinitionen und-modelle für das Fremd-sprachenlernen

— Zusammenhang und Bedeu-tung von kommunikativerund interkultureller Sprach-und Handlungskompetenz

— Fremdsprachenunterricht inaktueller bildungspoliti-scher Perspektive

— grundlegende Theorien desnatürlichen und des ge-steuerten Fremdsprachen-erwerbs

— Fremdsprachenunterricht inaktueller bildungspoliti-scher Perspektive

— grundlegende Theorien desnatürlichen und des ge-steuerten Fremdsprachen-erwerbs

— Grundzüge bilingualen Un-terrichts (Fachsprache)

— Fremdsprachenunterricht inhistorischer, aktueller undzukünftiger bildungspoliti-scher Perspektive

— Theorien des natürlichenund des gesteuerten Fremd-sprachenerwerbs

— Grundzüge bilingualen Un-terrichts (Fachsprache)

— Fremdsprachenunterricht inhistorischer, aktueller undzukünftiger bildungspoliti-scher Perspektive

— Theorien des natürlichenund des gesteuerten Fremd-sprachenerwerbs

— Grundzüge bilingualen Un-terrichts (Fachsprache)

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule

Realschule Gymnasium/Berufsbildende Schule

Sonderpädagogik

Kompetenzbereich 1: Künstlerische Praxis/Musikpraxis

Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen sind Experten für künstlerisch-musikalische Praxis und deren Beurteilung. Sie musizieren mit der Stimme sowie Instrumenten und nutzen dieseFähigkeiten musikpädagogisch.

Die Absolventinnen und Absol-venten

a) Vokale Fähigkeiten

— singen funktional richtig,

— singen stilgerecht vor(klassisch, Jazz/Rock/ Pop),

— haben fundierte Kenntnis-se der Stimmphysiologieund der Stimmbildung,insbesondere der Kinder-und Jugendstimme,

— haben Kenntnisse der Sol-misation und anderer Ver-mittlungsformen.

— Repertoire in den Berei-chen Volkslied, künstle-rischer Gesang und Jazz/Rock/Pop

— Kenntnis der Praxis undLiteratur zur Stimmbil-dung

— Kenntnisse der Solmisation

— Kenntnis effizienter Übe-methoden

— unter Berücksichtigung derSolmisation (besonders mitKindern im Grundschul-alter) stimmphysiologischverantwortungsbewusstesSprechen und Singen

— nach Alter, Begabung undEntwicklungsstand diffe-renzierte Anleitung zurAudiation beim Singen

— Atemtechnik und Artikula-tion beim musikalischenVortrag

— stilgerechtes Singen, solis-tisch und im Chor: Volks-lied, künstlerischer Gesang,Jazz/Rock/ Pop

— stilgerechtes Singen, solis-tisch und im Chor: Volks-lied, künstlerischer Gesang,Jazz/Rock/ Pop

— vertiefte Kenntnisse zurchorischen und zur Einzel-stimmbildung, zur Stimm-diagnostik und Solmisation

— stilgerechtes Singen, solis-tisch und im Chor: Volks-lied, künstlerischer Gesang,differenzierter und stimm-physiologischer verantwor-tungsbewusster Einsatz derStimme bei Jazz/Rock/Pop

— Kenntnisse in der diffe-renzierten Umsetzung undEntwicklung von vokalenKlangspielen/Vocussion, Ar-tikulationsspielen, Klangge-schichten, Sprechversen

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b) Körpererfahrung und Bewe-gung

— haben Tanz- und Aus-druckserfahrungen,

— haben Erfahrung mitrhythmisch-musikalischerErziehung,

— verfügen über choreogra-fische Fertigkeiten.

— Transformation von Musikin Bewegung und Bewe-gung in Musik

— Wirkung von Musik undBewegung auf die Entwick-lung von Kindern und Ju-gendlichen

— Funktionen von Musik undBewegung in der Lebens-welt von Kindern und Ju-gendlichen

— Repertoire an Spielszenenfür den musikalischen Erst-unterricht (Grundschule)

— Anbahnung einfacher mu-sikalischer Formen durchTanz und Bewegung

— Anleitung zu rhythmischerAudiation und zum Verste-hen grundlegender Aussa-gen und Wirkungen vonMusik und Tanz

— bewusste und zunehmenddifferenzierte Gestaltungfreier und gebundener Be-wegung zur Musik

— Gestaltung von Tänzen zubekannter Musik und ein-fache Choreografie zu neuzu erschließender Musik

— bewusste und differenzierteGestaltung unterschiedli-cher Arten von Bewegungzur Musik durch Tanz,freie und gebundene Bewe-gungsformen und eigeneChoreografie

— Heranführung an einfachemusikalische Formen durchTanz und Bewegung

— rhythmische Audiationdurch Bodypercussion undPercussioninstrumente

— Repertoire an pantomimisch-szenischen Spielaktionen

— Entspannungstechnikenmit Musik

c) Instrumentale Fertigkeiten

— sind fähig zur stilsicherenInterpretation im künst-lerischen Hauptfach,

— haben grundlegende Er-fahrungen mit der Gitarreund mit Percussion,

— sind fähig zu schulprakti-schem Klavierspiel.

— vortragsfähiges Repertoireaus zeitlich und stilistischunterschiedlichen Gebietenim Hauptinstrument

— schulpraktische Liedbeglei-tung mit Gitarre, Klavieroder Keyboard

— Grunderfahrungen mitRhythmusinstrumentenund ihrer Spielweise

— effektive Übemethoden iminstrumentalen Gruppenund Einzelunterricht

— für das Hauptinstrumentrepräsentatives Repertoiresowie Ensembleerfahrungen

— schulbezogene Fähigkeitenim Zweitinstrument (IstKlavier nicht Hauptfach,so ist es Pflicht-Zweitin-strument.)

— schulpraktisches Instrumen-talspiel: Liedbegleitung, Be-wegungsbegleitung,Improvisation

— für das Hauptinstrumentrepräsentatives Repertoiresowie Ensemble- und Kam-mermusikerfahrungen

— schulbezogene Fähigkeitenim Zweitinstrument (IstKlavier nicht Hauptfach,so ist es Pflicht-Zweitinstru-ment.)

— schulpraktisches Instrumen-talspiel: Liedbegleitung, Be-wegungsbegleitung,Improvisation, Transposi-tion, Partiturspiel

— für das Hauptinstrumentrepräsentatives Repertoiresowie Ensemble- und Kam-mermusikerfahrungen

— schulbezogene Fähigkeitenim Zweitinstrument (IstKlavier nicht Hauptfach, soist es Pflicht-Zweitinstru-ment.)

— schulpraktisches Instrumen-talspiel: Liedbegleitung, Be-wegungsbegleitung, Impro-visation, Transposition,Partiturspiel

— für das Hauptinstrumentrepräsentatives Repertoiresowie Ensembleerfahrungen

— Spielweisen von Percussion-instrumenten und Drumseteinschließlich Training inrhythmischen Patterns

— grundlegende Fertigkeitenim Spielen und Einsatz vonBandinstrumenten (Percus-sion, E-Gitarre, E-Bass,Drumset, Keyboard, Ver-stärkeranlagen, Mikrofon-einsatz)

— Grundkenntnisse im Gitar-renspiel

— Grundkenntnisse im Gitar-renspiel

— Grundkenntnisse im Gitar-renspiel

— Grundlagen der Liedbeglei-tung mit der Gitarre

d) Ensemblepraxis und Ensem-bleleitung

— haben Erfahrung im En-semblemusizieren,

— leiten vokale und instru-mentale Ensembles.

— Planung, Umsetzung undReflexion der schulischenVokal- und Instrumental-praxis in Bezug auf Chor-leitung, Percussiongrup-pen, Klassenmusizierenund klassenübergreifendeEnsembles

— Methodik der Chorleitungund Repertoire für Ge-mischten Chor, Kinder- undJugendchor, Jazz/ Rock/Pop-Chor

— musizieren im Klassenver-band und klassenübergrei-fend

— Methodik der Chorleitungund Repertoire für Ge-mischten Chor, Kinder- undJugendchor, Jazz/Rock/Pop-Chor

— Orchester- und Bandleitung

— musizieren im Klassenver-band und klassenübergrei-fend/Klassenmusizieren

— Methodik der Chorleitungund Repertoire für Ge-mischten Chor, Kinder- undJugendchor, Jazz/Rock/Pop-Chor

— Orchester- und Bandleitung

— musizieren im Klassenver-band und klassenübergrei-fend/Klassenmusizieren

— vereinfachte Spielweisen fürAnfänger beim Klassenmu-sizieren (präparierte Ins-trumente) unter Berück-sichtigung der individuel-len Lernniveaus

— Technik und Einsatz vonVerstärkeranlagen

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562 — Konzepte des effektivenÜbens und Probens unterBeachtung musikalischerTransfereffekte

— Klassenmusizieren (instru-mentale, vokale und tänze-rische Produktionen undReproduktionen) unter Be-rücksichtigung der Realitä-ten schulstufenspezifischerAufführungspraxis

— Beurteilung von Lautstärke-verhältnissen, instrumen-tentypischer Frequenzenund dynamischer Abstu-fungen im Ensemble

— Einsatz der Instrumentebeim Klassenmusizieren fürAnfänger unter Einbezugvon „präparierten Instru-menten“

— Realitäten schulischer undaußerschulischer Auffüh-rungspraxis

— Realitäten schulischer undaußerschulischer Auffüh-rungspraxis

— leiten eines Klassenensem-bles einschließlich Band-unter besonderer Berück-sichtigung der Aufgaben derFörderschule

• besondere kognitive, mo-torische und verhaltens-spezifische Voraussetzun-gen

• sozialintegrative Aufga-ben und Wirkungen

• Klangexperimente zurWahrnehmungsschulungund zur Selbsterfahrung

e) Angewandte Musiktheorie

— haben fundierte Kennt-nisse in angewandter Mu-siktheorie und Gehörbil-dung.

— stilgerechte Produktion, Re-produktion, Rezeption undAnalyse von Musik unter-schiedlicher Stile und Epo-chen

— Anleitung zum bewusstenWahrnehmen von Musik

— grundlegende Gehörbildung

— Möglichkeiten der Nota-tion von Musik einschließ-lich Notenschrift

— Gehörbildung

— musiktheoretische Nomen-klatur der europäischenMusikgeschichte und desJazz-/Rock-/Pop-Bereichs

— Gehörbildung

— vertiefte Kenntnisse musik-theoretischer Nomenklaturder europäischen Musik-geschichte und des Jazz-/Rock-/Pop-Bereichs

— musiktheoretische Nomen-klatur der europäischenMusik und des Jazz-/Rock-/Pop-Bereichs

— musiktheoretische Nomen-klatur und Gehörbildung

— musiktheoretische Grund-lagen (allgemeine Musik-lehre, Melodielehre, Har-monielehre, einfaches Ar-rangement)

— musiktheoretische Grund-lagen (allgemeine Musik-lehre, Kompositions- undSatztechniken, Harmonie-lehre, Melodielehre)

— fundierte Kenntnisse inMusiktheorie (allgemeineMusiklehre, Kompositions-und Satztechniken, Har-monielehre, Melodielehre,Kontrapunkt, Stilistik)

— praktische Anwendung derMusiktheorie in einfachenSätzen und Arrangementsfür das Klassenmusizieren

— Erstellen von didaktisch re-duzierten Spielpartituren,Leadsheets, Arrangements

— Spieltechniken von Instru-menten einschließlich derPräparierung zur Erleichte-rung der Spielweise

— Transkription, Arrange-ment, Instrumentation

— vertieft: musikalische Ana-lyse von Beispielen aus ver-schiedenen Epochen undaus dem Jazz-/Rock-/Pop-Bereich

— Stilkopie, Transkription,Arrangement, Instrumen-tation

— vertieft: musikalische Ana-lyse von Beispielen aus ver-schiedenen Epochen undaus dem Jazz-/Rock-/Pop-Bereich

— Erstellen von didaktisch re-duzierten Spielpartituren,Leadsheets und Arrange-ments

f) Produktion

— haben Erfahrungen in derProduktion mit neuenMusikmedien.

— Umgang mit Computer,musikbezogener Softwareund Internet

— Entwicklung von Unter-richtskonzepten mit Musik-elektronik und Neuen Me-dien

— technische Möglichkeitenmoderner Keyboards undanderer elektronischer Ins-trumente

— Einsatz dieser Instrumentefür einfache musikalischeGestaltungen und das Mu-siklernen

— kompetenter Umgang mitKeyboards, MIDI, Sequen-zer, Notendruck, VST-Ins-trumenten, Sampling-Tech-nologie, Mixing-Grundlagen(einschließlich PA)

— Grundkenntnisse in Tech-niken der Klanggestaltung

— kompetenter Umgang mitKeyboards, MIDI, Sequen-zer, Notendruck, VST-Ins-trumenten, Sampling-Tech-nologie, Mixing-Grundlagen(einschließlich PA)

— Grundkenntnisse in Tech-niken der Klanggestaltung

— kompetenter Umgang mitKeyboards, MIDI, Sequen-zer, Notendruck, VST-Ins-trumenten, Sampling-Tech-nologie, Mixing-Grundlagen(einchließlich PA)

— Grundkenntnisse in Tech-niken der Klanggestaltung

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— Nutzung des Internets — Nutzung des Internets

— Kenntnis und Anwendungeinfacher Musikprogramme

— Nutzung des Internets

— Kenntnis und Anwendungeinfacher Musikprogramme

— Nutzung des Internets

— Kenntnis und Anwendungeinfacher Musikprogramme

Kompetenzbereich 2: Musikwissenschaft

Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen sind Experten für musikwissenschaftliche Inhalte und Arbeitsweisen und verfügen über ein fachspezifisches und fachübergreifendes Wissen, welchessie methodisch reflektieren, fachterminologisch zutreffend erschließen und musikpädagogisch nutzen können.

Die Absolventinnen und Absol-venten

a) Historische Musikwissen-schaft

— haben Erfahrungen inmusikhistorischen For-schungs- und Arbeitswei-sen und besitzen einenÜberblick über die Mu-sikgeschichte.

— musikhistorische Arbeits-weisen

— musikgeschichtlichesGrundrepertoire: Epochen,Stile, Gattungen, Partitur-und Werkkunde

— Überblick in Geschichteund Stilistik der Pop- undRockmusik und des Jazz

— exemplarische Verbindunghistorischer Musik mit ak-tuellen Kinder- und Ju-gendkulturen

— fachlich begründete Diskus-sion grundlegender Ent-wicklungstendenzen undstilistischer Merkmale ak-tueller Pop-, Rock- undJazzmusik

— Vermittlung geschichtli-cher und soziokulturellerFunktionen von alter undneuer Musik an einfachenBeispielen

— exemplarische Verbindunghistorischer Musik mit ak-tuellen Jugendkulturen

— fachlich begründete Diskus-sion grundlegender Ent-wicklungstendenzen undstilistischer Merkmale ak-tueller Pop-, Rock- undJazzmusik

— Vermittlung geschichtli-cher und soziokulturellerFunktionen von alter undneuer Musik

— Fundamentum musikhisto-rischer Arbeits- und For-schungsmethoden

— Möglichkeiten der Musik-erschließung durch musik-historische Arbeits- undForschungsmethoden

— vertieft: europäische Mu-sikgeschichte (einschließ-lich Epochen, Gattungen,Stile, Formen, Partitur- undWerkkunde)

— musikalische Formen der ge-schichtlichen und soziokul-turellen Funktionen der eu-ropäischen Musikgeschichtebis zur Gegenwart

— Grundlagen zeitgenössi-scher Musik

— Grundlagen der Pop- undRockmusik und des Jazz(Entwicklungen und stilis-tische Merkmale aktuellerPop- und Rockmusik)

— zeitgenössische Musik

— Grundlagen der Pop- undRockmusik und des Jazz(Entwicklungen, stilistischeMerkmale, aktuelle Pop-und Rockmusik)

— aktuelle Musikszene, ins-besondere in Jugendkul-turen

b) Systematische Musikwissen-schaft:

aa) Musiksoziologie

— haben Erfahrungenin musikpsychologi-schen Forschungs-und Arbeitsweisen.

— Erfahrungen mit Inhalten,Forschungs- und Arbeits-weisen der Musiksoziologie

— Grundlagen der Funktio-nen des Musikmarktes

— Grundlagen musiksoziologi-scher Fragestellungen undArbeitsweisen sowie der Prä-ferenzbildung (Hörertypolo-gien usw.)

— Grundlagen musiksoziologi-scher Fragestellungen undArbeitsweisen sowie der Prä-ferenzbildung (Hörertypo-logien usw.)

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564 — Erfahrungen mit teilkultu-rellen Stilen, insbesondereKinder- und Jugendkultu-ren

— aktuelle Jugend- und Teil-kulturen

— Kriterienkatalog zur Anlei-tung der Schüler, Musikselbstbewusst auszuwählen,bewusst zu hören sowie in-dividuelle Aspekte des Mu-sikkonsums persönlich zubeurteilen

— aktuelle Jugend- und Teil-kulturen

— Kriterienkatalog zur Anlei-tung der Schüler, Musikselbstbewusst auszuwählen,bewusst zu hören sowieindividuelle Aspekte desMusikkonsums persönlichzu beurteilen und sachlichzu bewerten

— aktuelle Jugend- und Teil-kulturen

— aktuelle Jugend- und Teil-kulturen

— Strukturen und Funktions-weise der Musikwirtschaft

— Strukturen und Funktions-weise der Musikwirtschaft

— Strukturen und Funktions-weise der Musikwirtschaft

— Medien und Praxis desMusikmarketings (Musik-konsum)

bb) Musikpsychologie

— haben Erfahrungenin musikpsychologi-schen Forschungs-und Arbeitsweisen.

— Erfahrungen mit Inhalten,Forschungs- und Arbeits-weisen der Musikpsycho-logie

— Diagnose musikalischer Be-gabung und Entwicklung

— Grundlagen exemplarischersonderpädagogischer undmusiktherapeutischer För-dermaßnahmen bei Ent-wicklungsstörungen

— Grundlagen musikpsycho-logischer Fragestellungenund Arbeitsweisen ein-schließlich Psychoakustikund Wahrnehmungspsy-chologie

— Grundlagen musikpsycho-logischer Fragestellungenund Arbeitsweisen ein-schließlich Psychoakustikund Wahrnehmungspsy-chologie

— Diagnostik zum Erkennenmusikalischer Begabungenund der psychomotori-schen Fähigkeiten

— Grundwissen zur musikali-schen Begabung und zumMusiklernen verschiedenerAltersstufen

— Vertiefung: psychologischeGrundlagen des Musikler-nens (Ausdruck, Emotionund Wirkung, Wahrneh-mung und Gedächtnis,neurobiologische Aspektedes Musiklernens; Haupt-schule: musikalische Ent-wicklung in der Pubertät)

— Vertiefung: musikalischeBegabung und Entwicklungsowie Grundlagen des Mu-siklernens (Ausdruck, Emo-tion und Wirkung, Wahr-nehmung und Gedächtnis,neurobiologische Aspektedes Musiklernens)

— musikalische Entwicklungin der Pubertät

— Vertiefung: musikalischeBegabung und Entwicklungsowie Grundlagen des Mu-siklernens (Ausdruck, Emo-tion und Wirkung, Wahr-nehmung und Gedächtnis,neurobiologische Aspektedes Musiklernens)

— musikalische Entwicklungin der Pubertät

— musikalisches Lernen undmusikalische Entwicklung(Ausdruck, Emotion undWirkung, Wahrnehmungund Gedächtnis, neurobio-logische Aspekte des Mu-siklernens)

— Ansätze und Verfahren derMusiktherapie

cc) Musikethnologie

— haben Erfahrungenin musikethnologi-schen Forschungs-und Arbeitsweisen.

— Inhalte, Forschungs- undArbeitsweisen der Musik-ethnologie

— Orientierungshilfe in dereigenen Musikkultur vordem Hintergrund fremderMusikkulturen

— Grundschule: elementareWahrnehmungsschulungbezüglich vertrauter undfremder Musiksprachen aneinfachen Musikbeispielen

— Orientierungshilfe in dereigenen Musikkultur vordem Hintergrund fremderMusikkulturen

— ausgewählte musikethnolo-gischer Fragestellungen undArbeitsweisen

— musikethnologische Frage-stellungen und Arbeits-weisen

— Grundlagen der Forschungs-und Arbeitsweisen der Mu-sikethnologie

— Grundlagen einer fremdenMusikkultur

— Vertiefung: eine fremdeMusikkultur

— Grundlagen der Musik ver-schiedener Kontinente

— Vertiefung: eine in Deutsch-land vertretene fremde Mu-sikkultur

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Ökotrophologie

— Möglichkeiten interkultu-reller Bildung mit Musikim schulischen und nicht-schulischen Kontext

— Grundlagen interkulturellerZusammenhänge und Mög-lichkeiten in Verbindungmit Musik (Hauptschule)sowie mit Musik und Bewe-gung (Grundschule)

— Grundlagen interkulturel-ler Zusammenhänge undMöglichkeiten in Verbin-dung mit Musik

— Grundwissen um interkul-turelle Zusammenhängeund Möglichkeiten in Ver-bindung mit Musik

— Möglichkeiten interkultu-reller Bildung mit Musik

Kompetenzbereich 3: Musikpädagogik

Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen können als Expertinnen und Experten für musikpädagogische Reflexion, Didaktik, Methodik und Praxis des Musikunterrichts diese Fähigkeiten inpraxisgeleiteter Theorie und theoriegeleiteter Praxis verwirklichen.

Die Absolventinnen und Absol-venten

Anwendungsorientierte Musik-pädagogik

— können Musikunterricht ex-emplarisch planen, durch-führen und reflektieren.

— Möglichkeiten, Freude anMusik zu wecken und zuerhalten

— Repertoire zum Einsatz vonMusik, auch in Verbin-dung mit anderen Aus-drucksformen und deremotionalen Wirkung

— Fertigkeiten zum Einsatzverschiedener Umgangsfor-men mit Musik im Unter-richt unter Einbeziehungder Musikpraxis

— Reflexion und Kommuni-kation über die eigene Rolleals Musikvermittler

— theoriegeleitete Auswahlund Vermittlung grund-und hauptschul- sowie för-derschulspezifischer Inhaltemit Methoden des Musik-unterrichts unter Berück-sichtigung von Produktion,Reproduktion, Rezeption,Transformation und Refle-xion von Musik

— Verbindung von Musik mitden Bereichen Bewegung,Kommunikation, Ausdruckund Wahrnehmung vordem Hintergrund grund-und hauptschulspezifischermusikalischer Vorlieben,Vorkenntnisse, Vorerfah-rungen und Lernvorausset-zungen der Schüler

— siehe Gymnasium — unterrichtspraktische An-wendung von Kenntnissender Wechselwirkungen vonMusik in Verbindung mitBewegung, Kommunikation,Ausdruck und Wahrneh-mung

— Nutzung verschiedener,auch fächerübergreifenderMöglichkeiten des Einsat-zes von Musik im Unter-richt (Produktion, Repro-duktion, Rezeption, Trans-formation, Reflexion)

— exemplarische Erprobungvon musikpraktischen undmusikwissenschaftlichenFragestellungen und Inhal-ten einschließlich Reflexion

— unterrichtspraktische An-wendung von Kenntnissender Wechselwirkungen vonMusik in Verbindung mitBewegung, Kommunikati-on, Ausdruck und Wahr-nehmung

— Nutzung verschiedener,auch fächerübergreifenderMöglichkeiten des Einsat-zes von Musik im Unter-richt (Produktion, Repro-duktion, Rezeption, Trans-formation, Reflexion)

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen besitzen umfassende Kenntnisse der Naturwissenschaften und ihrer Zusammenhänge als Grundlage für die Aufgabenstellungen der Fach-wissenschaft.

Die Absolventinnen und Absolventen

— protokollieren auf der Grundlage der Kenntnisse der Chemie, Physik und Mathematik natur-wissenschaftliche Abläufe und Systeme, stellen sie dar, erläutern sie und werten sie aus,

— Grundlagen der Chemie: Gesetzmäßigkeiten der anorganischen Chemie, Bindungen und Re-aktionen, Chemie der Kohlenstoffverbindungen, Chemie der Nährstoffe

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566 — analysieren und interpretieren auf der Basis chemischer, physikalischer, mathematischerund biologischer Grundkenntnisse Reaktionen, Prozesse und Zusammenhänge in der beleb-ten und unbelebten Umwelt,

— reflektieren die naturwissenschaftlichen Grundkenntnisse und verknüpfen sie mit den Auf-gabenstellungen der Ökotrophologie.

— physikalische Grundlagen: Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Mechanik

— Grundlagen der Mathematik: Gleichungen, Funktionen, Vektoren, Winkelfunktionen undStatistik

— Humanbiologie

— Mikrobiologie

— Hygiene

— Chemie der Lebensmittel, Lebensmitteltechnologie und Lebensmitteltoxikologie

— Biochemie

— Anatomie

— Humanernährung

— Ernährungsphysiologie

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen hauswirtschaftliche Dienstleistungen als Aufgabe des Sozialmanagements und besitzen umfassende Kenntnisse der psychosozialenFaktoren auf der Individual- und Gesellschaftsebene.

Die Absolventinnen und Absolventen

— stellen Entwicklungs- und Sozialisationsprozesse der Individuen in den verschiedenenLebensphasen und Lebenslagen dar und analysieren und reflektieren den Bedarf hauswirt-schaftlicher Dienstleistungen im Kontext gesellschaftspolitischer und rechtlicher Rahmen-bedingungen,

— wenden Kommunikationsprozesse und soziale Kompetenzen personen- und zielgruppen-orientiert für Versorgungs- und Betreuungsprozesse an.

— Sozialisations- und Entwicklungsprozesse der Individuen

— gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen hauswirtschaftlicher Dienstleistungen

— personen- und zielgruppenorientierte Versorgungs- und Betreuungsleistungen

— Kommunikationsprozesse und soziale Kompetenzen

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die mikro- und makroökonomischen Zusammenhänge hauswirtschaftlicher Dienstleistungen im Kontext des gesellschaftlichenSozialgefüges und der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— übertragen die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen der Betriebswirtschaft auf haus-wirtschaftliche Betriebe,

— stellen die Ökonomie des Privathaushalts in einen gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesell-schaftlichen Kontext,

— wenden Marketinginstrumente auf den hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbereich an.

— ökonomische und rechtliche Grundlagen der Betriebsführung

— Betriebswirtschaft für Dienstleistungsbetriebe

— Ökonomie des privaten Haushalts

— Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

— Lebensmittelrecht

— Verbraucherschutz

— Verbraucherrecht

— Marketing

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen entwickeln unter Berücksichtigung technischer und technologischer Aspekte hauswirtschaftliche Verfahrensabläufe.

Die Absolventinnen und Absolventen

— ermitteln und bewerten den Technik- und Technologieeinsatz in hauswirtschaftlichen Auf-gabenbereichen unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer, ergonomischer undqualitativer Faktoren,

— Arbeitsorganisation

— Qualitätsmanagement

— Lebensmitteltechnologie

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Pflegewissenschaften

— stellen die Bedeutung der Arbeitsorganisation und Arbeitssicherheit für Ökonomie, Qualitätund Arbeitszufriedenheit dar.

— Technik und Messtechnik

— Arbeitssicherheit

Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen vertiefen die allgemeinen und spezifischen Themen der Humanernährung unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes und stellensie in den Kontext der Gesundheitsprävention.

Die Absolventinnen und Absolventen

— erläutern, verknüpfen und beurteilen ausgewählte ernährungsassoziierte Erkrankungen sowiederen Prävention und Therapie,

— stellen Maßnahmen zur Gesundheitsprävention dar, erörtern und bewerten sie.

— spezielle Humanernährung sowie Prävention und Therapie

— Ernährungsassoziierte Erkrankungen

— Toxikologie

— Gesundheitsförderung und Therapie

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Fachwissen der Pflegewissenschaften.

Die Absolventinnen und Absolventen

— zeigen die Entwicklungstendenzen und damit zusammenhängende Problemstellungen imgesamten Berufsfeld Pflege auf, unter Berücksichtigung ethischer Fragestellungen sowieGesichtspunkten epidemiologischer und sozialdemografischer Trends;

— Geschichte, Struktur und Entwicklung der Pflegeberufe

— Grundzüge der Pflegewissenschaft

— Theorien und Methoden der Pflegewissenschaft

— Ethik pflegerischen Handelns

— gesundheits- und sozialpolitische Entwicklungen und Problemstellungen sowie rechtlicheRahmenbedingungen des pflegerischen Handelns

— verfügen über theoretische Grundlagen der Pflegewissenschaft im bezugswissenschaftlichenKontext und schätzen die Bedeutung interdisziplinärer Bezüge für Bildungsprozesse in derPflege ein;

— Theorien und Modelle der Pflege

— soziologische Grundlagen von Gesundheit, Krankheit und Pflege

— psychologisch-pädagogische Grundlagen der Pflege

— Prävention und Gesundheitserziehung/ Gesundheitsförderung

— medizinische Grundlagen und deren Anwendung

— naturwissenschaftliche Grundlagen und deren Anwendung

— ethische Grundlagen

— Grundlagen der Wissenschaftstheorie und Forschungslogik

— Grundlagen der empirischen Sozialforschung

— interdisziplinäre Bezüge

— schätzen Ergebnisse der Pflegeforschung auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse von Pflege-theoriebildung und spezifischen Methoden der Pflegeforschung in ihrer Bedeutung für diePflege- und Unterrichtspraxis ein,

— verfügen über grundlegende Kenntnisse und entwickeln weiterführende fachliche Fragestel-lungen sowie gegebenenfalls Forschungsvorhaben mit Bezug zur Unterrichtstätigkeit;

— Grundlagen der Pflegeforschung

— Interpretation und Implementierung von Forschungsergebnissen der Pflegewissenschaft anausgesuchten Beispielen

— Methoden der Fallarbeit

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Philosophie

— analysieren pflegerische Arbeitsprozesse im Rahmen der Organisation des Gesundheits-wesens und geben Impulse für eine Weiterentwicklung;

— Konzepte des Pflegemanagements von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

— Pflegeprozess als Problemlösungsprozess

— schätzen die Besonderheit des Einzelfalls in pflege- und unterrichtspraktischen Situationenauf der Grundlage vertiefter Kenntnisse pflegewissenschaftlicher Begriffs- und Theorie-bildung, Ergebnissen der Pflegeforschung sowie der situativen Besonderheiten in ihrerBedeutung für Bildungsprozesse in der Pflege ein;

— Pflegetheoriebildung

— Ergebnisse der Pflegeforschung

— hermeneutisches Fallverstehen

— sind in der Lage, auf neue Anforderungen in einem sich stetig reformierenden Gesundheits-und Bildungssystem zu reagieren sowie die Bedingungen der Praxis aktiv mitzugestalten;

— strukturelle Bedingungen und Entwicklungstendenzen im Berufsfeld Pflege

— strukturelle Bedingungen und Entwicklungstendenzen der Aus-, Fort- und Weiterbildung inpflegerischen Berufsfeldern

— können in Ansätzen die Potenziale der beruflichen Fachrichtung Pflegewissenschaft für dieEntwicklung eines Schulprofils vor dem Hintergrund gesamtgesellschaftlicher, regionaler,kommunaler und schulspezifischer Herausforderungen einbringen.

— pflegedidaktische Projektarbeit

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Gymnasium

Kompetenzbereich 1: Sachkompetenz

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen kennen die wesentlichen historischen Stationen und systematischen Themenkomplexe der Philosophie von der Antike bis zur Gegenwart.

Die Absolventinnen und Absolventen kennen

— grundlegende Positionen der theoretischen Philosophie mit den Teildisziplinen Metaphysik,Logik, Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie,

— die grundlegenden Konzepte der praktischen Philosophie,

— zentrale Positionen aus der Geschichte der Philosophie (von der Vorsokratik bis zur Gegen-wartsphilosophie).

— Notwendigkeit der Teildisziplinen und des Begreifens philosophischer Fragen aus derGeschichte der Philosophie heraus

— Vertiefung zentraler Theorien und Argumente aus diesen Teildisziplinen

— Positionen von Aristoteles, Kant und des Utilitarismus

— Verständnis der Positionen von zumindest einem prominenten Philosophen der Antike,der frühen Neuzeit, von Kant, des 19. und des 20. Jahrhunderts

Kompetenzbereich 2: Hermeneutik

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen erfassen die Bedeutung der Theoretischen Philosophie sowie die Begründungen für grundlegende ethische Konzeptionen in Geschichte undGegenwart und sie begreifen die Deutungszusammenhänge von philosophischen Konzeptionen und Systemen von deren eigenen Voraussetzungen her.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verstehen die Konzeptionen der Theoretischen und Praktischen Philosophie in ihrer Bedeu-tung für die Gegenwart,

— wissen um den sozialen und politischen Kontext dieser Auffassungen,

— verstehen die wesentlichen philosophischen Konzeptionen aus ihrem historischen Werdenheraus,

— verstehen die Probleme, die die Begründung von ethischen Konzeptionen aufwirft, undkönnen diese im Kontext von Metaphysik und Metaphysikkritik erörtern.

— Konkretisierung der Standards anhand von Modellen hermeneutischer Textarbeit

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Kompetenzbereich 3: Philologisch-historische Kompetenzen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können kritisch mit historischen Quellen umgehen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen das philologische Instrumentarium, mittels dessen philosophische Texte aufge-schlossen werden können,

— können an ausgewählten philosophischen Texten philologische Methoden erproben,

— erkennen die Vorzüge einer historisch-kritischen Ausgabe am Beispiel eines philosophi-schen Klassikers.

— Interpretation philosophischer Texte aus unterschiedlichen Epochen und Traditionen

— vertieftes Verständnis solcher Texte an Modellen

— verschiedene Gattungen philosophischer Texte, Auslegungsformen (wörtlich, historisch-kritisch, allegorisch), Wissenschaftssprache

Kompetenzbereich 4: Reflexions- und Argumentationskompetenzen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen Grundbegriffe der Logik und Grundregeln logischer Argumentationsformen, können die verschiedenen Positionen im Bereichder Theoretischen Philosophie in ihrer Verschiedenheit erkennen und von deren unterschiedlichen Voraussetzungen her erklären. Sie wissen um verschiedene Möglichkeiten derBegründung für ethische Konzeptionen und können deren Voraussetzungen reflektieren.

Die Absolventinnen und Absolventen

— können die Grundprobleme der Theoretischen Philosophie sachlich und logisch richtig dar-stellen und in diesem Bereich kompetent argumentieren,

— kennen die wesentlichen Positionen der Wissenschaftstheorie des 20. Jahrhunderts und kön-nen diese zu konkreten Problemen der naturwissenschaftlichen und kulturwissenschaft-lichen Fächern in Beziehung setzen,

— beherrschen das Argumentieren gemäß gewichtiger Ethikkonzeptionen, zumindest gemäßder Kantschen Ethik und des Utilitarismus.

— Begründung moralischer Prinzipien aus einer als überzeitlich vorgestellten Vernunft

— logischer Empirismus; metaphysische und/oder transzendentale und/oder logische Grund-lagen der Wissenschaften (insbesondere Naturwissenschaften)

— Reflexion des Spannungsverhältnisses zwischen als allgemein geltend postulierten morali-schen Prinzipien und deren Herausbildung (und Veränderung oder gar Korrumpierung) inder Geschichte

— Vertiefung der Grundlinien der Kantschen Ethik und des Utilitarismus

Kompetenzbereich 5: Sprachliche Kompetenzen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen pflegen einen bewussten, sorgfältigen und differenzierten Umgang mit Sprache in den verschiedenen Vollzügen von philosophischem Aus-druck bis hin zu differenzierter Argumentation und Reflexion.

Die Absolventinnen und Absolventen

— wissen um die Bedeutung von argumentativer Klarheit und Genauigkeit,

— reflektieren die verschiedenartige sprachliche Gestalt von philosophischen Texten und wis-sen um die Differenz von Original- und Metasprache,

— erwerben studienschwerpunktrelevante Sprachkenntnisse.

— umfassende Textanalyse und -kritik

— Wissen um die Notwendigkeit der philosophischen Fachsprache

— Rekonstruktion von Argumenten, Erkennen von logischen Fehlern, Identifikation von still-schweigenden Voraussetzungen, Hinterfragen von (vermeintlich) selbstverständlichen An-nahmen

Kompetenzbereich 6: Transformationskompetenzen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wissen um die Einbettung erkenntnistheoretischer und ethischer Argumentationen in umfassendere Theoriekonzepte und um die Konsequenzenvon ethischer Reflexion für das Handeln.

Die Absolventinnen und Absolventen

— begreifen den Zusammenhang von Metaphysik und Erkenntnistheorie,

— verstehen grundlegende Positionen der Praktischen Philosophie und die sich daraus ergeben-den Konsequenzen für die Politische Philosophie, die Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie,

Vertiefung:

— Metaphysik und Erkenntnistheorie

— Politische Philosophie, Rechts-, Staats-, Sozialphilosophie

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Physik

— wissen um

• das Verhältnis von Moral und Recht,

• die Bereiche der Angewandten Ethik,

• Theorie und Praxis der Menschenrechte.

— angewandte Ethik

— Diskussion um die Menschenrechte

Kompetenzbereich 7: Fachdidaktische Kompetenzen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über fachdidaktisches Grundwissen im Hinblick auf das Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen und verstehen die spezifi-schen philosophischen Fragen von Kindern und Jugendlichen und können diese wie alle anderen thematischen Fragen des Unterrichts altersangemessen beantworten.

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium/Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 1: Fachwissen

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den schulrelevanten Teilgebieten der Physik und kennen die grundlegenden Unterschiedezwischen klassischer und quantenphysikalischer Beschreibung.

Die Absolventinnen und Absolventen

— erläutern zentrale Fragestellungen in Kern-bereichen der Physik auf der Basis von soli-den Grundkenntnissen und entwickelndaraus selbständig eigene fachliche Frage-stellungen;

— Grundkenntnisse in

1. Mechanik,

2. Elektrizität und Optik,

3. Thermodynamik

— atomarer Aufbau der Materie — Grundkenntnisse in

4. Atom- und Kernphysik

— besondere Beachtung techni-scher Anwendungen (insbeson-dere Elektronik)

— Grundkenntnisse in

4. Atom- und Kernphysik

5. Statistische Mechanik

6. Quantenphysik

— vertiefte Kenntnisse in zwei deroben genannten sechs Grund-kenntnisbereiche

oder

gleichwertige Grundkenntnisse inanderen Bereichen der Physik(z. B. Festkörperphysik, Relativi-tätstheorie usw.)

oder

gleichwertige Grundkenntnisse inphysikalischen Anwendungsbe-reichen anderer Wissenschaften(z. B. Biophysik, physikalischeChemie, Elektrotechnik usw.)

— Modellierung und mathemati-sche Behandlung einfacher phy-sikalischer Systeme

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— stellen wichtige physikalische Konzepte darund verknüpfen verschiedene Teilgebiete derPhysik strukturell.

— Nutzung des Energiekon-zepts als „Roten Faden“

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die experimentellen Arbeitsmethoden (Beobachten und Messen, Auswerten und Interpretieren, Hypothesen entwickeln undModellieren).

Die Absolventinnen und Absolventen

— beschreiben ausgewählte experimentelle Me-thoden und mathematische Vorstellungenaus den o. g. Bereichen, wenden sie an undbewerten sie hinsichtlich ihrer Möglich-keiten und Grenzen für die Erzeugung vonWissen.

— experimentelle Methoden

• aktive Anwendung inPraktika

• Analyse ihrer Bedeu-tung für das jeweiligeProblem

— Beschränkung auf elementaremathematische Vorstellungen

— selbständige Planung von Expe-rimenten und Umgang mitschulrelevanten Apparaturen

— Vertrautheit mit komplexerenVersuchsaufbauten und moder-ner physikalischer experimen-teller Forschung

— Anwendung von Erkenntnis-und Auswertungsmethoden

— selbständige Planung von Expe-rimenten und Umgang mitschulrelevanten Apparaturen

— Vertrautheit mit komplexerenVersuchsaufbauten und moder-ner physikalischer experimen-teller Forschung

— Anwendung von Erkenntnis-und Auswertungsmethoden

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Methoden des Erkenntnisgewinns und deren exemplarischer Anwendung.

Die Absolventinnen und Absolventen

— erläutern und verwenden physikalische Me-thoden der Erkenntnisgewinnung,

— erläutern grundlegende physikalische Kon-zepte (wie Energie/Feld/Welle/Teilchen, Wech-selwirkung, Quanten usw.) sowie derenStruktur und Systematik.

— Erläuterung und Beurteilungder Wechselwirkung zwischenTheorie und Experiment

— Erläuterung und Beurteilungvon Prozessen der Begriffs-,Modell- und Theoriebildungsowie deren Struktur und Sys-tematik

— Erläuterung und Beurteilung derWechselwirkung zwischen Theo-rie und Experiment

— Einbeziehung wissenschaftstheo-retischer und wissenschaftssozio-logischer Aspekte

— Erläuterung und Beurteilungvon Prozessen der Begriffs-, Mo-dell- und Theoriebildung sowiederen Struktur und Systematik

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die zeitgemäßen und in der Physik relevanten Anwendungen der Informationstechnologie.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verwenden einen Rechner zur Bearbeitung,Aufbereitung und Darstellung physikali-scher Probleme.

— Nutzung auf der Basis grundle-gender Programmierkenntnisse

Kompetenzbereich 2: Unterrichten

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen bereiten physikalische Sachverhalte unter Berücksichtigung des Vorverständnisses der Schülerinnen und Schüler für den Unterricht auf.

Die Absolventinnen und Absolventen

— präsentieren zentrale Fragestellungen in denGrundkenntnisbereichen nach Kompetenz-bereich 1 angemessen sach- und adressaten-bezogen und analysieren diese hinsichtlichihrer didaktischen Relevanz,

— grundlegende Experimentedes Physikunterrichts, De-monstrationsexperiment,Freihandversuche, Modell-experimente

— drei Grundkenntnisbereiche — vier Grundkenntnisbereiche — sechs Grundkenntnisbereiche

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Politik

— setzen schulbezogene experimentelle Me-thoden ein und beachten die Sicherheits-und Entsorgungsbestimmungen sowie ins-besondere die fachspezifischen Maßnahmender Unfallverhütung und des Strahlen-schutzes,

— analysieren Prozesse fachlichen und über-fachlichen Lernens und stellen sie dar,

— reduzieren, rekonstruieren und elementari-sieren inhaltlich und didaktisch begründetausgewählte fachliche Inhalte zielgruppen-spezifisch, stellen sie bewusst anschaulichund qualitativ dar und beurteilen diesenVereinfachungsprozess vor dem Hinter-grund fachlicher Korrektheit.

— Rechnereinsatz

— Bestimmung der Präkonzepte,Vorkenntnisse (insbesonderephysikalische und mathe-matische) und Schülerinte-ressen sowie weitere fach-spezifische Lernvorausset-zungen und Lernschwierig-keiten (insbesondere die Ab-strahierung und Mathema-tisierung in der Physik be-treffend), Beachtung hetero-gener Voraussetzungen beider Planung von Unterricht

— Gymnasium: wissenschaftstheo-retische und -historische As-pekte sowie Aspekte der wissen-schaftlichen Kommunikation alsUnterrichtsinhalte, insbesonderedie Bedeutung des Modellbe-griffs

— Berufsbildende Schule: Beach-tung technologischer Zusam-menhänge

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 1: Theorien und Methoden

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind mit den zentralen Theorien und typischen Methoden des Fachs vertraut und setzen sich mit ihnen auseinander.

Die Absolventinnen und Absolventen beherr-schen

— die Struktur und Systematik sozialwissen-schaftlicher Begriffs-, Theorie- und Modell-bildung;

— sozialwissenschaftlicheTheorien

— einschlägige fachwissenschaft-liche Ansätze in der Fachlite-ratur zu unterrichtsrelevantenThemen

— einschlägige fachwissenschaft-liche Ansätze in der Fachlite-ratur zu unterrichtsrelevantenThemen

— Vertiefung

— ausgewählte Ansätze des politiktheoreti-schen Denkens unter Berücksichtigung me-thodologischer und erkenntnistheoretischerGesichtspunkte und diskutieren diese kri-tisch,

— ausgewählte Methoden empirischer Sozial-forschung, adaptieren diese sachzielgerechtund interpretieren Forschungsergebnissefachbezogen.

— Ideengeschichte und Demo-kratietheorien

— umfassende Vertiefung

— Menschen- und Grundrechteund ihre Geschichte

— Methoden der empirischenSozialforschung

— Erweiterung der Grundlagen — umfassende Vertiefung

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Kompetenzbereich 2: Politik im Mehrebenensystem

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen schätzen fachliche Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und historischen Bedeutung ein, stellen übergreifende Bezüge her und reflektie-ren neuere Entwicklungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— charakterisieren die Entwicklung, Strukturund Bedingungen des politischen Systems,der Grundzüge des Wirtschaftssystems so-wie der Sozial- und Rechtsordnung derBundesrepublik Deutschland sowie andererLänder und analysieren damit einhergehen-de Lebensbereichsprägungen;

— politisches System und Poli-tikfelder in der Bundesrepu-blik Deutschland

— umfassende Vertiefung ein-schließlich historischer Zusam-menhänge und internationalerVergleiche

— Wirtschafts- und Sozialpoli-tik

— Erweiterung der Grundlagen — Vertiefung, einschließlich Ar-beits-, Wirtschafts- und Sozial-recht, auch im internationalenVergleich

— zeigen ausgewählte Interdependenzen vonPolitikstrukturen und Prozessen sowie Zieleund Inhalte von politischen Entscheidun-gen im deutschen und europäischen Mehr-ebenensystem auf,

— problematisieren das Verhältnis von Arbeitund Wirtschaft unter sozialen Gesichts-punkten.

— europäische Integration — besondere Berücksichtigung desgegenwärtigen Systems

— umfassende Vertiefung ein-schließlich der historischen Di-mension

Kompetenzbereich 3: Internationale Beziehungen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren internationale Beziehungen in theoretischen und aktuellen Zusammenhängen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen soziale Grundphänomene modernerGesellschaften und können ihre internatio-nale Beziehungshaltigkeit fachlich reflektie-ren;

— Theorien der internationalenBeziehungen

— Erweiterung der Grundlagen

— kennen Strukturen internationaler Bezie-hungen und internationaler Organisatio-nen und reflektieren diese unter beson-derer Berücksichtigung der internationa-len Lage Deutschlands und der Euro-päischen Union in zeitgeschichtlichenZusammenhängen;

— Sicherheits- und Friedens-politik

— Erweiterung der Grundlagen — Erweiterung der Grundlagen

— supranationale Akteure (z. B.UN, EU, NGO)

— Vertiefung

— ordnen Entwicklungstendenzen von Inter-nationalisierung und Globalisierung unterBerücksichtigung gesellschaftlicher, poli-tischer und ökonomischer Bedingungenein.

— Globalisierung — Vertiefung; Vernetzung theoreti-scher Ansätze

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Politik-Wirtschaft

Kompetenzbereich 4: Grundlagen der Didaktik der politischen Bildung

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren die Bildungsgehalte politischer Bildung sowohl alltags- als auch fachbezogen und begründen legitime politische Sinnbildungen.Sie diagnostizieren die Inhalte und Strukturen des Politikbewusstseins von Schülerinnen und Schülern, beziehen sozialwissenschaftliche Erkenntnisse und Schülervorstellungenüber Politik modellhaft aufeinander und leiten Unterrichtsgegenstände daraus ab.

Die Absolventinnen und Absolventen

— ordnen schulische politische Bildung imSpannungsfeld bildungspolitischer Inter-ventionen, gesellschaftlich-normativer Er-wartungshaltungen und individuellen Lern-kontexten ein;

— Theorien politischen Lernens — Erweiterung — verschiedene Didaktiken

— beschreiben überblickartig Politikfelder undderen Reflexionsebenen sowie Aufgabenfel-der der politischen Bildung und problemati-sieren diese unterrichtsbezogen im Hinblickauf Meinungs-, Urteils- und Handlungskom-petenz,

— kennen zentrale Prinzipien und Methodender politischen Bildung vor dem Hinter-grund unterrichtspraktischer Relevanz undreflektieren diese anwendungsorientiert.

— Politikbewusstsein als poli-tikdidaktische Grundkatego-rie, d. h. politisches Denken,Urteilen und Handeln

— Ziele, Auswahl der Inhaltepolitischer Bildung

— Grundlagen der Methodenund Medien politischer Bil-dung

— Analyse der politischen undsozialen Prägungen, Diag-nose des politischen Be-wusstseins und der Demo-kratievorstellungen von Schü-lerinnen und Schülern

— Betonung der handlungsorien-tierten Ebene

— umfassende Vertiefung bei be-sonderer Berücksichtigung vonsozialer Schichtung und Migra-tionshintergründen

— zusätzlich: Berücksichtigung derUrteilsfähigkeit

— zusätzlich: Betonung der Urteils-und Reflexionskompetenz

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Gymnasium

Kompetenzbereich 1: Theorien und Methoden

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Fähigkeit, zentrale Fragestellungen und Methoden sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Disziplinen zu beschreiben undzu reflektieren, fachliche Frageweisen zu entwickeln sowie Strukturen politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Begriffs-, Modell- und Theoriebildung hinsichtlich ihrer fachlichenReichweite einzuschätzen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen

• die Struktur und Systematik wissenschaftlicher Begriffs-, Theorie- und Modellbildung inden Bereichen Wirtschaft und Politik;

— Wirtschafts- und Politiktheorien

• ausgewählte Ansätze des politik- und wirtschaftstheoretischen Denkens unter Berück-sichtigung methodologischer und erkenntnistheoretischer Gesichtspunkte und könnendiese kritisch reflektieren;

— Wissenschaftstheorie in ausgewählten Ansätzen

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• ausgewählte Methoden empirischer Sozialforschung und können diese sach- und ziel-gerecht adaptieren und Forschungsergebnisse fachbezogen interpretieren;

— Empirische Sozialforschung

• die Reichweite und die Grenzen der Kreislaufanalyse sowie des Systems der volkswirt-schaftlichen Gesamtrechnung für die Erfassung und Erklärung wirtschaftlicher Prozesse;

— Volkswirtschaftslehre: Kreislaufanalyse, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

— reflektieren Notwendigkeit, Chancen und Probleme wissenschaftlicher Arbeitsteilung imBereich der Sozialwissenschaften wie auch der interdisziplinären Zusammenarbeit derFachwissenschaften.

Kompetenzbereich 2: Politik im Mehrebenensystem

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen schätzen fachliche Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und historischen Bedeutung ein, stellen übergreifende Bezüge her und reflek-tieren neuere Entwicklungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— charakterisieren die Entwicklung, Struktur und Bedingungen des politischen Systems, derGrundzüge des Wirtschaftssystems sowie der Sozial- und Rechtsordnung der Bundes-republik Deutschland sowie anderer Länder und analysieren damit einhergehende Soziali-sationsprozesse,

— zeigen ausgewählte Interdependenzen von Politikstrukturen und Prozessen sowie Zieleund Inhalte von politischen Entscheidungen im deutschen und europäischen Mehrebenen-system auf,

— problematisieren das Verhältnis von Arbeit und Wirtschaft unter sozialen Gesichtspunkten.

— politisches System und Politikfelder in der Bundesrepublik Deutschland einschließlichhistorischer Zusammenhänge und internationaler Vergleiche

— Wirtschafts- und Sozialpolitik

— Europäische Integration einschließlich der historischen und zukunftsorientierten Dimen-sion und internationaler Bezüge

— Sozialstruktur und Sozialisationsprozesse

Kompetenzbereich 3: Internationale Beziehungen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren internationale Beziehungen in theoretischen und aktuellen Zusammenhängen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen soziale Grundphänomene moderner Gesellschaften und können ihre internationaleBeziehungshaltigkeit fachlich reflektieren,

— kennen Strukturen internationaler Beziehungen und internationaler Organisationen undreflektieren diese unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Lage Deutschlandsund der Europäischen Union in zeitgeschichtlichen Zusammenhängen;

— Theorien der Internationalen Beziehungen,

— Sicherheits- und Friedenspolitik,

— supranationale Akteure (z. B. UN, EU, NGO)

— ordnen Entwicklungstendenzen von Internationalisierung und Globalisierung unter Berück-sichtigung gesellschaftlicher, politischer, ökologischer und ökonomischer Bedingungen ein.

— Globalisierung, Vernetzung theoretischer Ansätze

— Armut und Entwicklung; Umwelt und Nachhaltigkeit

Kompetenzbereich 4: Wirtschaft

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen können wesentliche einzel- und gesamtwirtschaftliche Fragestellungen erfassen und in übergreifende fachliche Zusammenhänge einordnen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— charakterisieren Entwicklung, Struktur und Bedingungen der wesentlichen Elemente desWirtschaftssystems sowie der Sozial- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschlandund anderer Länder und kennen das ökonomische Institutionen- und Regelsystem der Bun-desrepublik Deutschland;

— Bundesrepublik Deutschland:

• Wirtschaftssystem, Sozial- und Rechtsordnung

• ökonomisches Institutionen- und Regelsystem

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576 — reflektieren die Stellung der privaten Haushalte im Wirtschaftsprozess (mikro- und makro-ökonomische, mikro- und makrosoziale Dimensionen);

— Privathaushalt im Wirtschaftsprozess

— erfassen Theorien des Konsumentenverhaltens im Spannungsfeld von Anbieter- und Nach-fragerinteressen;

— Konsumentenverhalten

— erfassen und beurteilen Preisbildungsprozesse auf Güter- und Faktormärkten,

— kennen Grundlagen der makroökonomischen Analyse (z. B. zu Einkommen und Beschäfti-gung, Konjunktur und Wachstum, Verteilung);

— Preisbildungsprozesse

— makroökonomische Analyse

— erfassen und beurteilen Funktionen des Staates im Wirtschaftsprozess und kennen wesent-liche wirtschaftspolitische Handlungsfelder (Ordnungs-, Struktur-, Prozesspolitik),

— erfassen wesentliche Ansätze zur Erklärung internationaler Wirtschaftsbeziehungen.

— Staat und Wirtschaft

— Ordnungs-, Struktur-, Prozesspolitik

— Analyse internationaler Wirtschaftsbeziehungen

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen erfassen grundlegende betriebswirtschaftliche Sachverhalte, ordnen sie in übergreifende Zusammenhänge ein und beurteilen ihre Reich-weite auf volkswirtschaftlicher Ebene.

Die Absolventinnen und Absolventen

— erfassen die Funktionen von Unternehmen im Wirtschaftsprozess eines Landes; — Unternehmen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang

— reflektieren Unternehmen als ökonomische und soziale Aktionszentren und können konsti-tutive Entscheidungen und Aufgabenfelder des betrieblichen Leistungsprozesses erkennen;

— betrieblicher Leistungs- und Finanzprozess, betriebliche Organisation

— erkennen und reflektieren Arbeitsbeziehungen im Spannungsfeld unterschiedlicher Interes-sen (Tarifvertragsparteien, Konflikt um Lohn und Leistung) und kennen wesentliche Auf-gaben der Unternehmensführung;

— Arbeitsbeziehungen

— Unternehmensführung

— erfassen internationale Wirtschaftsbeziehungen und reflektieren deren Auswirkungen aufUnternehmen und Beschäftigte.

— internationale Wirtschaftsbeziehungen auch im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang

Kompetenzbereich 5: Politisch-ökonomische Interdependenzen und Interdisziplinaritäten

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen erfassen und reflektieren Interdependenzen zwischen Politik und Wirtschaft sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Politik- undWirtschaftswissenschaften.

Die Absolventinnen und Absolventen

— zeigen Interdependenzen von politischen und ökonomischen Strukturen und Prozessen auf; — politische und ökonomische Strukturen in ihren Zusammenhängen

— erklären Bereiche, Träger, Ziele und Instrumente nationaler und internationaler Wirt-schaftspolitik;

— internationale Wirtschaftspolitik

— kennen und beurteilen spezielle Politikfelder, z. B. Umwelt-, Energie-, Sozial- und Entwick-lungspolitik;

— Umwelt-, Energie-, Sozial- und Entwicklungspolitik

— zeigen wesentliche Indikatoren, Ursachen und Wirkungen von Internationalisierung undGlobalisierung auf.

— Internationalisierung, Globalisierung

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Evangelische Religion

Kompetenzbereich 6: Grundlagen der Didaktik der politischen und ökonomischen Bildung

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren die Bildungsgehalte politischer und ökonomischer Bildung, beziehen wissenschaftliche Erkenntnisse und Schülervorstellungenüber Politik und Wirtschaft modellhaft aufeinander und begründen Unterrichtsgegenstände auf der Basis fachdidaktischer Erkenntnisse.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beschreiben Aufgabenfelder der politischen und ökonomischen Bildung und reflektieren sieim Hinblick auf die Aufgabe des Fachs Politik-Wirtschaft, die politische und wirtschaftlicheAnalyse-, Urteils- und Handlungskompetenz zu fördern;

— Politik-/Ökonomie-Bewusstsein als didaktische Grundkategorie, d. h. politisches/ökono-misches Denken, Urteilen und Handeln

— kennen zentrale didaktische Prinzipien und Methodenkonzepte der politischen und ökono-mischen Bildung und reflektieren sie unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Lehr-Lernforschung im Hinblick auf unterrichtspraktische Verwendungszusammenhänge,

— kennen Strukturierungskonzepte der politischen Bildung, wie die Politikdimensionen undden Politikzyklus, und der ökonomischen Bildung, wie das Denken in Kreislauf- und Ord-nungszusammenhängen und in Kategorien des ökonomischen Verhaltensmodells,

— ordnen schulische, politische und ökonomische Bildung im Spannungsfeld bildungspoli-tischer Interventionen, gesellschaftlich-normativer Erwartungshaltungen und individu-eller Lernkontexte ein,

— reflektieren die Eigenlogiken des Politischen und des Ökonomischen sowie die Interdepen-denzen von Politik und Wirtschaft im Hinblick auf die Entwicklung, Durchführung undAuswertung von Unterricht,

— kennen die Möglichkeiten und Grenzen unterschiedlicher Lernorte für die Gestaltung desUnterrichts im Fach Politik-Wirtschaft,

— kennen und reflektieren die spezifischen Anforderungen wissenschaftspropädeutischenLehrens und Lernens im Fach Politik-Wirtschaft.

— Auswahl der Inhalte und Ziele der politischen/ökonomischen Bildung

— Grundlagen der Methoden und Medien politischer/ökonomischer Bildung

— Analyse der politischen Sozialisation, Analyse des politischen Bewusstseins und der Demo-kratievorstellungen von Schülerinnen und Schülern

— Strukturierungskonzepte und Kategorien der politischen/ökonomischen Bildung

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 1: Religiöse Lehr-/Lernprozesse

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können Schülerinnen und Schüler als religiös produktive Subjekte wahrnehmen, deren Glaubensüberzeugungen und Theologien achten undauf dem Hintergrund der christlichen Tradition in den Dialog bringen.

Die Absolventinnen und Ab-solventen

— reflektieren fachwissen-schaftliche Erkenntnisseder Theologie und Reli-gionspädagogik hermeneu-tisch kompetent hinsicht-

— Vielfalt kindlicher und jugend-licher Entwicklungsmöglich-keiten hinsichtlich eigenstän-diger theologischer Reflexion

— Stufentheorien der Ent-wicklung des Weltbildes,der Identität und der reli-giösen Entwicklung

— Modelle zur Glaubensent-wicklung bei Kindern undJugendlichen

— Modelle zur Glaubensent-wicklung bei Kindern undJugendlichen

— Modelle zur Glaubensent-wicklung bei Kindern undJugendlichen

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578 lich der Wahrnehmung derWirklichkeit von Schüle-rinnen und Schülern,

— verfügen über hermeneuti-sches und diagnostischesWissen und erste reflek-tierte Erfahrungen im Hin-blick auf Vermittlung undAneignung in religiösenLernprozessen;

— Relativität und heuristischeFunktion von Stufentheorien

— Entwicklung von Kinder-theologien und das Theo-logisieren mit Kindernund Jugendlichen

— Berücksichtigung der Kom-petenzbereiche und Kom-petenzen des konfessio-nellen Religionsunterricht

— Theorien zur Rolle der re-ligiösen Kompetenz vonSchülerinnen und Schü-lern im konfessionellenReligionsunterricht

— Theorien zur Rolle der re-ligiösen Kompetenz vonSchülerinnen und Schü-lern im konfessionellen Re-ligionsunterricht

— zentrale Fragestellungen undLernbedürfnisse von Kindernund Jugendlichen bezogen auftheologische Themen

— individuelle Fragestellun-gen von Kindern und Ju-gendlichen, die anschluss-fähig sind an theologischeThemen

— Verknüpfung individuellerFragestellungen von Ju-gendlichen mit theologi-schen Themen

— geschlechtsspezifische Gottes-bilder, Erfahrungen und Deu-tungsmuster

— wenden theologisches Wis-sen didaktisch und metho-disch reflektiert an.

— Möglichkeiten der kognitiven,emotionalen und kreativenVerknüpfung kindlicher undjugendlicher Lebenswelten mittheologischen Themen

— Verstehen religiös bedeut-samer Texte von Kindernund Jugendlichen

— theologische Spezifika desMethoden- und Medien-einsatzes im Religions-unterricht

— theologische Spezifika desMethoden- und Medien-einsatzes im Religions-unterricht

— theologische Spezifika desMethoden- und Medien-einsatzes im Religions-unterricht

Kompetenzbereich 2: Umgang mit gesellschaftlichen, ökumenischen und interreligiösen Themen und Entwicklungen in christlicher Perspektive

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können didaktisch und methodisch reflektiert gesellschaftliche, ökumenische und interreligiöse Themen und Entwicklungen produktiv mitInterpretationen und Handlungsimpulsen aus der Geschichte christlichen Glaubens verknüpfen.

Die Absolventinnen und Ab-solventen

— kennen theologische undpädagogische Kriterien derWahrnehmung religiös be-deutsamer Entwicklungenin nationalen und globa-len Zusammenhängen,

— entwickeln Differenzkrite-rien für religiös „Anderes“und „Fremdes“ auf derBasis empirischen und his-torischen Orientierungs-wissens,

— verfügen über grundlegen-des Wissen in evangeli-scher und ökumenischerTheologie sowie über an-dere Religionen,

— gesellschaftliche, ökumenischeund interreligiöse Themenund Entwicklungen in ihrerRelevanz für den Religions-unterricht

— Grundkenntnisse ökumeni-scher Theologie und Geschichte

— Grundkenntnisse der sog. Welt-religionen und der Religions-kritik

— Grundkenntnisse religiöser Be-züge zur Alltagskultur

— die Entwicklung von Identitätund den Zusammenhang vonIdentität und Differenz kennen

— Bedeutung von Religion inglobalen soziokulturellenAuseinandersetzungen

— kulturell und religiös hete-rogene Klassen/Religions-unterricht-Gruppen

• Impulsgebung zum Ver-ständnis der Wirklich-keit

• Moderation entspre-chender Lernprozesse

— Gestaltung interkulturellerund interreligiöser Festeund Feiern

— Vermittlung der Bedeu-tung von Religionen imKontext aktueller (undhistorischer) Ereignisse

— Geschichte und aktuelleSituation der Ökumene

— Glaubensinhalte, Bräucheund Feste der eigenen undanderer Religionen sowieGestaltung des interreli-giösen Dialogs

— aktuelle Ereignisse, die dieReligionen betreffen

— Unterricht und Gesprächs-moderation in religiös he-terogen zusammengesetz-ten Klassen

— Glaubensinhalte, Bräucheund Feste anderer Religio-nen sowie Gestaltung desinterreligiösen Dialogs

— Bedeutungswandel von Re-ligion im Kontext von Glo-balisierung und ihrer ethi-schen Herausforderungen

— Geschichte der Ökumeni-schen Bewegung im Über-blick, insbesondere überden Konziliaren Prozessfür Gerechtigkeit, Friedenund Bewahrung der Schöp-fung

— nicht christliche Religio-nen mit dem SchwerpunktJudentum und Islam (min-destens zwei)

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— wenden Kenntnisse evan-gelischer, ökumenischerund interreligiöser Didak-tik an.

— Möglichkeiten der kognitiven,emotionalen und kreativen Er-fahrung gesellschaftlicher, öku-menischer und interreligiöserThemen und Entwicklungen

— Konzepte der ökumeni-schen und interreligiösenDidaktik und ihrer Praxisin religiös heterogenenLerngruppen

Kompetenzbereich 3: Umgang mit biblischen Texten

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können biblische Texte didaktisch-methodisch reflektiert erschließen und lebendig werden lassen.

Die Absolventinnen und Ab-solventen

— reflektieren fachwissen-schaftliche Erkenntnisseder Bibelwissenschaften inVerbindung mit hermeneu-tischer Kompetenz in derErschließung ausgewählterbiblischer Texte,

— verfügen über eine fun-dierte Urteilsbildung hin-sichtlich der Bedeutungbiblischer Texte im Kon-text eigener religiöser Vor-stellungen,

— wenden bibeldidaktischesWissen an.

— Vielfalt biblischer Texte, ins-besondere Schöpfungstraditio-nen, prophetische Texte unddie synoptische Tradition

— Entstehung und Bedeutungbiblischer Texte in ihrer Zeit

— hermeneutische Verfahren zumVestehen biblischer Texte

— zentrale biblische Texte in ih-rer Eigenart bezogen auf dieVerstehensvoraussetzungender Kinder und Jugendlichen

— Repertoire zur kognitiven, emo-tionalen und kreativen Er-schließung von biblischenTexten und zu ihrer Gestal-tung

— Stufentheorien der Ent-wicklung des Weltbildesund der religiösen Ent-wicklung

— Kindertheologien und dasTheologisieren mit Kin-dern und Jugendlichen

— darstellerische und nicht-sprachliche Zugänge zubiblischen Texten

— individuelle und gesell-schaftliche Probleme, dieanschlussfähig sind an bi-blische Texte

— Bibelkunde im Überblick

— symbolische sowie hand-lungs- und produktions-orientierte Zugänge zubiblischen Texten (Biblio-drama)

— unterschiedliche Metho-den zum Umgang mit so-zialen und aktuellen Frage-stellungen im Kontext bib-lischer Texte und christli-cher Tradition

— Diagnose der Lernvoraus-setzungen der Schülerin-nen und Schüler, als Vo-raussetzung für den Dia-log mit fachwissenschaft-lichen Erkenntnissen zubiblischen Texten undThemen

— unterschiedliche Methodender Arbeit an und mitbiblischen Texten

— verschiedene bibeldidak-tische Konzeptionen undderen Anwendung ent-sprechend der jeweiligenFragestellung

— Bibelkunde im Überblick

— Exegese und Hermeneutikbeim Umgang mit Themenund Texten der Hebrä-ischen und der Griechi-schen Bibel

— Geschichte Israels sowie desUrchristentums und sei-ner Umwelt im Überblick

— Vertiefung: je ein Themaaus den Evangelien undden Paulinischen Briefen

— Vertiefung von zwei derfolgenden Themenkom-plexe: Ur- und Väterge-schichte, Prophetie, Weis-heit und Psalmen, Ge-schichtsbücher

— bibeldidaktische Konzepteund Methoden in berufs-bildenden Schulen

Kompetenzbereich 4: Umgang mit dogmatischen Traditionen und ethischen Fragestellungen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können didaktisch-methodisch reflektiert dogmatische Traditionen anschlussfähig an gegenwärtige Glaubensfragen und ethische Fragestel-lungen erschließen und mit der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verknüpfen.

Die Absolventinnen und Ab-solventen

— reflektieren fachwissen-schaftliche Erkenntnisseder systematischen Theo-logie in Verbindung mithermeneutischer Kompe-tenz in der Erschließungdogmatischer und ethi-scher Themenfelder,

— Vielfalt dogmatischer Texteund ethischer Entscheidungs-situationen

— kirchengeschichtliche Kontex-te ausgewählter dogmatischerTexte und ethischer Entschei-dungen

— Stufentheorien der Ent-wicklung des Weltbildesund der religiösen undmoralischen Entwicklung

— Kindertheologien und dasTheologisieren mit Kin-dern und Jugendlichen

— systematische und ethischeProblemstellungen im Über-blick vorwiegend im christ-lichen und reformatori-schen Kontext

— methodische Möglichkei-ten der Förderung ethi-scher Urteilsbildung

— Diagnose der Lernvoraus-setzungen der Schülerin-nen und Schüler, dieseim Dialog mit fachwissen-schaftlichen Erkenntnis-sen systematischer Theo-logie

— systematische und ethi-sche Problemstellungen imÜberblick, auch im Kon-text nicht christlicher, re-ligiöser und weltanschau-licher Denk- und Lebens-formen

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580 — verfügen über eine fun-dierte Urteilsbildung hin-sichtlich der Bedeutungdogmatischer und ethi-scher Fragestellungen imKontext eigener religiöserVorstellungen,

— können Verfahren ethischerUrteilsbildung didaktischreflektiert anwenden,

— wenden Kenntnisse derDidaktik der Glaubens-lehre und Ethik an.

— hermeneutische Verfahren zumVerstehen dogmatischer Texteund ethischen Verhaltens

— zentrale dogmatische Texte,insbesondere zur Christologiesowie Elementarisierung ethi-scher Themenfelder in ihrerEigenart

— Repertoire zur kognitiven, emo-tionalen und kreativen Er-schließung von dogmatischenTexten und ethischen Ent-scheidungssituationen

— ethische Urteilsbildung vonKindern und Jugendlichen

— individuelle und gesell-schaftliche Probleme, dieanschlussfähig sind andogmatische Texte undethische Fragestellungen

— Konzeptionen der ethischenUrteilsbildung und derenAnwendung in lebens-weltlichen Schlüsselpro-blemen

— Methoden systematisch-theologischer Urteilsbil-dung

— Konzeptionen der ethischenUrteilsbildung und derenAnwendung in lebens-weltlichen Schlüsselpro-blemen

— Beurteilung von Grund-zügen der Bildung christli-cher, insbesondere refor-matorischer und zeitgenös-sischer Lehren

— Beurteilung ethischer Mo-delle und theologisch-ethi-sche Konzepte

— Vertiefung: ein zeitgenössi-scher systematischer oderethischer Entwurf

— Probleme des interkonfes-sionellen und interreli-giösen Dialogs sowie derReligionstheologie

Kompetenzbereich 5: Umgang mit christentumsgeschichtlichen Gestalten und Entwicklungen sowie mit kirchengeschichtlichen Räumen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können didaktisch-methodisch reflektiert Gestalten und Entwicklungen der Geschichte der Kirche und des Christentums als Erweiterung derLebensmöglichkeiten und der Freiheitsspielräume von Kindern und Jugendlichen heute zum Gegenstand des Unterrichts und religiöse Räume als Gestaltwerdung des Glaubensaktuell erfahrbar machen.

Die Absolventinnen und Ab-solventen

— reflektieren fachwissen-schaftliche Erkenntnisseder Christentums- undKirchengeschichte in Ver-bindung mit hermeneu-tischer Kompetenz in derErschließung geschicht-licher Gestalten, Entwick-lungen und Räume,

— verfügen über eine fun-dierte Urteilsbildung hin-sichtlich der Bedeutungchristentums- und kirchen-geschichtlichen Wissens imKontext eigener religiöserVorstellungen,

— wenden geschichtsdidak-tisches und kirchenpä-dagogisches Wissen an.

— ausgewählte Gestalten undEntwicklungen aus der Ge-schichte des Christentums undder Kirche unter Berücksichti-gung der Genderforschung

— Bedeutung kirchengeschichtli-cher Entscheidungen und Ent-wicklungen in ihrer Zeit

— hermeneutische Verfahren zumVerstehen von Quellentexten

— Kirchenpädagogik

— zentrale kirchengeschichtlicheEntwicklungen in ihrer Eigen-art bezogen auf die Verstehens-voraussetzungen von Kindernund Jugendlichen

— Repertoire zur kognitiven, emo-tionalen und kreativen Er-schließung kirchengeschicht-licher Gestalten, Entwick-lungen und Räume

— Nutzung des Geschichts-verstehens von Kindernund Jugendlichen zur Er-öffnung von Handlungs-spielräumen in der Gegen-wart

— narrative Zugänge zur Ge-schichte des Christentumsund der Kirche

— Auseinandersetzung über„profane“ und „heilige“Räume

— exemplarische Gestaltenaus der Geschichte desChristentums und der Kir-che mit biografisch didak-tischen Zugängen

— Kirchen- und Theologie-geschichte im Überblick

— unterschiedliche Methodender Arbeit an und mit kon-kreten kirchengeschicht-lichen Zeugnissen

— kirchenpädagogische Zu-gänge in ihrer Anwendung

— Diagnose der Lernvoraus-setzungen der Schülerin-nen und Schüler, dieseim Dialog mit fachwissen-schaftlichen Erkenntnissender Kirchengeschichte brin-gen

— unterschiedliche Methodender Arbeit an und mit kir-chengeschichtlichen Zeug-nissen auch in ihrer An-wendung

— kirchenpädagogische Zu-gänge auch in ihrer An-wendung

— Kirchen- und Theologie-geschichte im Überblick

— Vertiefung: exemplarischeEpochen, Themen und Ge-stalten der Kirchengeschich-te, insbesondere der Refor-mationsgeschichte und derkirchlichen Zeitgeschichte

— hermeneutische Methodender Quellenbearbeitung

— kirchengeschichtsdidakti-sche und kirchenpädagogi-sche Konzeptionen

— Genderaspekte in der fach-wissenschaftlichen und -di-daktischen Forschung

— historische Sinn- und Iden-titätsbildung in der Ado-leszenzphase

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Katholische Religion

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 1: Religiöse Lehr- und Lernprozesse

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen nehmen Schülerinnen und Schüler als religiös produktive Subjekte wahr, achten auf dieser Basis deren gläubige Überzeugungen sowie theolo-gische Anschauungen und deuten diese auf dem Hintergrund der christlichen Tradition und bringen sie interreligiös ins Gespräch.

Die Absolventinnen und Ab-solventen

— kennen Theorien religiöserEntwicklung und Soziali-sation,

— ordnen sie in ihrer Bedeu-tung zur Wahrnehmungvon Schülerinnen undSchülern als eigenstän-dige religiöse Subjekte so-wie deren Religiosität ein,

— kennen den besonderenStellenwert des Fachs Ka-tholische Religion an öf-fentlichen Schulen,

— erheben die Identität deschristlichen Glaubens undexplizieren seine Pluralis-musfähigkeit.

— Erscheinungsformen gelebterReligiosität von Kindern, Ju-gendlichen und Erwachsenen

— Theorien religiöser Entwick-lung

— religionspädagogische Konzep-tion einer Kindertheologie

— grundlegende didaktische Prin-zipien religiöser Lehr- undLernprozesse

— Religiosität im Kindes-alter

— Religiosität im Kindes-alter

— unterschiedliche Typen derReligiosität Jugendlicher

— Phänomene religiöser So-zialisation

— Zusammenhang zwischenIdentitätssuche, Religiosi-tät und Glaube

— religiöse Lernprozesse alsWahrnehmungsschulung

— Religion in biografischerSozialisation

— Glaube und persönlicheIdentität

— theologische Deutung undAuslegung des konfessori-schen Charakters der bib-lischen Wirklichkeitswahr-nehmung

— Interpretation geschichtli-cher Quellen mit Blick aufdie Gegenwart

— kulturelle Kontextualisie-rung christlicher Logume-na unter Berücksichtigungphilosophischer, anthro-pologischer, ethischer undrechtlicher Fragestellungen

— religiöse Lernprozesse alsWahrnehmungsschulung

— Religion in biografischerSozialisation

— Glaube und persönlicheIdentität

— Religion in biografischerSozialisation junger Er-wachsener im Kontext vonArbeitswelt und ihrer Le-bens- und Berufserfahrun-gen

— kulturelle Kontextualisie-rung christlicher Logume-na unter Berücksichtigungphilosophischer, anthro-pologischer, ethischer undrechtlicher Fragestellungen

Kompetenzbereich 2: Theologische Hermeneutik

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein wissenschaftstheoretisches und hermeneutisches Problembewusstsein, nehmen auf dieser Basis die inhaltliche Vielfalt undmethodische Komplexität von Theologie und Glaube wahr und bearbeiten die fachspezifischen Themenstellungen mit dem entsprechenden Problem- und Methodenbewusstsein.

Die Absolventinnen und Ab-solventen

— verorten Theologie als Wis-senschaft,

— Problem- und Methodenbe-wusstsein für die wissenschaft-liche Dimension der Theologie

— wissenschaftliche Metho-den der Theologie, insbe-sondere exegetische Me-thoden

— wissenschaftliche Metho-den der Theologie, insbe-sondere exegetische Me-thoden

— Wissenschaftspropädeutikder Theologie

— Wissenschaftspropädeutikder Theologie

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582 — zeigen auf der Basis der Ver-trautheit mit den Grund-problemen der theologi-schen Hermeneutik dieRelevanz eines christli-chen Welt- und Selbstver-ständnisses,

— benennen die spezifischePerspektive und Themen-stellung der theologischenEinzeldisziplinen,

— wenden ein angemessenesBasiswissen aus den zen-tralen theologischen Dis-ziplinen exemplarisch an,

— kennen und wenden diejeweiligen Arbeitsweisender verschiedenen theolo-gischen Disziplinen an,

— verstehen und deuten dievielfältigen Formen reli-giöser Sprache, insbeson-dere die Symbolspracheder Bibel.

— Grundfragen theologischer Her-meneutik

— verschiedene wissenschaftlicheMethoden der Theologie: Me-thoden der biblischen, histo-rischen, systematischen undpraktischen Theologie

— Interpretation zentraler bibli-scher Texte

— konstitutive Linien der Ge-schichte der Kirche

— Deutung christlichen Glaubensanhand altkirchlicher Glaubens-bekenntnisse

— Auseinandersetzung mit Fra-gen der Glaubensbegründungund Religionskritik

— Argumentationsmuster christ-licher Ethik

— Grundfragen religiöser Bildungund Erziehung

— Umwelt des Alten undNeuen Testaments

— Einleitungsfragen des alt-und neutestamentlichenSchriftenkanons

— Überblick über die Ge-schichte der Kirche

— zentrale Fragen des christ-lichen Glaubens im An-schluss an das ApostolischeGlaubensbekenntnis

— Begründung ethischer Nor-men

— grundlegende Fragestel-lungen, Methoden und In-halte der Theologie

— biblisches Wirklichkeits-verständnis und seinesprachlichen und literari-schen Formen

— Logik des Glaubensbe-kenntnisses als des zentra-len Textes der Überliefe-rung im Rückbezug auf dieZeugnisse der Bibel

— Grundfragen und schul-formspezifische Inhaltsbe-reiche religiöser Bildungund Erziehung

— grundlegende Fragestellun-gen, Methoden und Inhal-te der Theologie

— biblische Modelle der Wirk-lichkeitskonstruktion undihre sprachlichen und lite-rarischen Objektivationen

— Logik des Glaubensbekennt-nisses als des zentralenTextes der Überlieferungim Rückbezug auf dieZeugnisse der Bibel

— kirchengeschichtliche Ent-wicklung von den urge-meindlichen Anfängen biszur Weltkirche der Gegen-wart mit ihren zentralenEreignissen

— Gegenstandsbereiche derReligionspädagogik als Wis-senschaft im Spannungs-feld ihrer BezugsdisziplinenPädagogik und Theologie

— Handlungsfelder des wis-senschaftlichen Arbeitens

— grundlegende Fragestellun-gen, Methoden und Inhal-te der Theologie

— biblische Modelle der Wirk-lichkeitskonstruktion undihre sprachlichen und lite-rarischen Objektivationen

— Logik des Glaubensbekennt-nisses als des zentralenTextes der Überlieferungim Rückbezug auf dieZeugnisse der Bibel

— kirchengeschichtliche Ent-wicklung von den urge-meindlichen Anfängen biszur Weltkirche der Gegen-wart mit ihren zentralenEreignissen

— Gegenstandsbereiche derReligionspädagogik als Wis-senschaft im Spannungs-feld ihrer BezugsdisziplinenPädagogik und Theologie

— Aspekte der Moraltheologieund christlicher Sozialethikim Kontext von Berufsweltund Persönlichkeitsent-wicklung junger Erwach-sener

Kompetenzbereich 3: Reflexion und Analyse theologischer Themenstellungen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen haben Einblick in die fachwissenschaftliche Reflexion der Kategorien theologischen Denkens. Sie können deren Möglichkeiten, Modelle undStrategien nachvollziehen und erkennen die relevanten Fragestellungen. Sie analysieren methodisch reflektiert die jeweiligen Traditionen, Überzeugungen und Bekenntnisse inGeschichte und Gegenwart.

Die Absolventinnen und Ab-solventen

— erörtern zentrale theolo-gische Inhalte und Frage-stellungen aus dem Blick-winkel der theologischenDisziplinen und legen ih-ren inneren Zusammen-hang dar,

— Auseinandersetzung mit zen-tralen Themen der biblischenTheologie

— zentrale Themen christlichenGlaubens und Handelns imBlick auf ihre Bedeutung fürden heutigen Menschen:

— Interpretation zentraler alt-und neutestamentlicherTexte oder einer bibli-schen Schrift

— kreative Formen des Zu-gangs zu biblischen Texten

— Interpretation zentraler alt-und neutestamentlicherTexte und subjektorien-tierte Formen des Zu-gangs und der Aneignung

— geschichtliche Überliefe-rung

— biblische Basis:

• Quellen, Methoden

• Motive, Modelle, Rezep-tionsmuster

• Theologumena, Theo-logiegeschichte

— siehe Gymnasium, unterbesonderer Berücksichti-gung der Reflexionsanfor-derungen der einschlägigenBerufsfelder

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— reflektieren und situierendas Selbstverständnis unddie Inhalte des christli-chen Glaubens im Kontextnicht christlicher Religio-nen und im Horizont post-modernen Denkens.

• theologische Anthropologie

• Gottesfrage

• Christologie

• Kirche — Glaube — Gesell-schaft

• Symbol — Sakrament — Li-turgie

• Eschatologie

— Grundfragen ökumenischerTheologie

— charakteristische Merkmale dergroßen Weltreligionen, beson-ders des Islam

— Vertiefung einzelner un-ter „übergreifend“ genann-ter Themen, vorzüglichder Gottesfrage, und Refle-xion ihrer Relevanz für dieReligiosität von Kindernund Jugendlichen

— Brennpunkte der Kirchen-geschichte und exemplari-sche Ereignisse und Per-sonen

— Vertiefung einzelner un-ter „übergreifend“ genann-ter Themen, vorzüglichder Gottesfrage, und Re-flexion ihrer Relevanz fürdie Religiosität von Kin-dern und Jugendlichen

— gemeinsame Wurzel vonJudentum, Christentumund Islam

— ästhetische Dimension desGlaubens: Liturgie, Sakra-mente, Riten

— geschichtliche Überliefe-rung:

• Brennpunkte der Kir-chengeschichte

• exemplarische Ereig-nisse und Personen

— vernünftige Verantwortbar-keit:

• Religion und Offenba-rung im Kontext derWahrheitsfrage

• heilsgeschichtliche Be-deutung des Christus-geschehens

• ethische Dimensionenmenschlichen Lebensund christlichen Glau-bens

• symbolisch-rituelle Di-mensionen des kirch-lichen Handelns

• ökumenisch-dialogischeDimensionen kirchli-cher Identität

— Relevanz und Praktikabili-tät des Glaubens:

• kirchenrechtliche Prin-zipien

• religionspädagogischeHandlungsfelder

• didaktische Lehr- undLernprozesse

Kompetenzbereich 4: Selbst- und Rollenverständnis der Religionslehrerin und des Religionslehrers

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen empfinden die Notwendigkeit und Möglichkeit eines authentischen Verstehens und Handelns. Sie engagieren sich auf dieser Basis aufmerk-sam und problembewusst, speziell im Prozess des religiösen Unterrichtens, Erziehens und Beurteilens.

Die Absolventinnen und Ab-solventen

— sind sich der besonderenAnforderungen des Religi-onslehrerberufs bewusst,

— Selbstverständnis und Aufga-ben des Religionsunterrichts

— Fremd- und Selbstbild einerreligiös motivierten und enga-gierten Lehrpersönlichkeit

— Bewusstsein der Rolle derReligionslehrerin/des Reli-gionslehrers als „Brücke“zwischen Schule und Glau-bensgemeinschaft

— religiöse Identität im leben-digen Dialog mit den christ-lichen Überzeugungen

— Bewusstsein der Rolle derReligionslehrerin/des Reli-gionslehrers als „Brücke“zwischen Schule und Glau-bensgemeinschaft

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Sachunterricht

— verstehen ihre Aufgabeals einen Dienst an der be-freienden Botschaft vonBibel und Kirche,

— verstehen sich als kom-petente Gesprächspartnerder Schülerinnen undSchüler in Lebens- undGlaubensfragen,

— sind dialogfähig und ar-gumentieren ökumenischund interreligiös offen.

— Analyse kirchlicher Dokumen-te zum schulischen Religions-unterricht und zur Aufgabe derReligionslehrkraft

— Stellung der Religionslehrerin/des Religionslehrers in Schule,Kirche und Gesellschaft

— Bedingungen professionel-len Handelns als Religi-onslehrkraft: Partizipationam Leben der Glaubensge-meinschaft

— Reflexion und Gestaltungreligiöser Lehr- und Lern-prozesse

— personale Authentizität inverantwortlicher Begeg-nung mit Konfession undReligion

— Reflexion und Gestaltungreligiöser Lehr- und Lern-prozesse

— personale Authentizität inverantwortlicher Begeg-nung mit Konfession undReligion

— Reflexion und Gestaltungreligiöser Lehr- und Lern-prozesse junger Erwach-sener

Standards Auf die Standards bezogene Inhaltefür die Lehrämter Grundschule/Sonderpädagogik

Kompetenzbereich 1: Bildungstheoretische Grundlagen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen treffen Entscheidungen zur Auswahl der Inhalte und Arbeitsweisen sowie zur Organisation des Sachunterrichts und begründen damit diePlanung, die Durchführung und die Reflexion des Sachunterrichts. Sie zeigen für diese Entscheidungen auf, welche neuen Grundeinsichten, Zusammenhänge, weiterführendeFragen und Interessen sich daraus für Menschen ergeben und welche Bedeutung diese für gegenwärtiges und künftiges Leben haben könnten.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen verschiedene Bildungskonzepte,

— schätzen diese für die Inhalts- und Methodenwahl des Sachunterrichts ein

• hinsichtlich des Menschenbilds und der Bedeutung für Individuum und Gesellschaft,

• unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für Gegenwart und Zukunft,

— wissen um die Bedeutung ethischer Begründungen (Menschenrechte, Demokratie, Gerech-tigkeit, Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen) als konstitutive Basis fürZiele, Inhalte und Methoden des Sachunterrichts,

— kennen die Geschichte des Sachunterrichts und nutzen diese für eine kritische Reflexionheutiger Anforderungen und konzeptioneller Vorstellungen.

— Bildungskonzepte und Konsequenzen für Inhalts- und Methodenwahl

— aktuelle bildungspolitische Diskussionen und Vorgaben hinsichtlich ihrer Bedeutung undVerbindlichkeit für den Sachunterricht

— Entwicklung und Wirkung von Heimatkunde und Sachunterricht

— Kerncurriculum Sachunterricht/Perspektivrahmen Sachunterricht

Kompetenzbereich 2: Begründung und Reflexion

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wissen, dass der Sachunterricht die Aufgabe hat, unter Beachtung der Lebenswelt der Kinder und ihrer Entwicklung fachliche Perspektiven,Inhalte und Kompetenzen mit Bezug auf verschiedene wissenschaftliche Disziplinen zu strukturieren.

Die Absolventinnen und Absolventen

— wissen um die unterschiedlichen Methoden und Denkweisen der Fachdisziplinen in Bezugauf die Themen des Sachunterrichts und wenden sie kritisch an,

— nutzen Fachliteratur und neue Informations- und Kommunikationsmedien zur Rechercheund Ausarbeitung sachunterrichtsdidaktischer Themen,

— z. B. Perspektivrahmen Sachunterricht

— Kenntnis einschlägiger Zeitschriften und Publikationen; Medienkompetenz

— sozialwissenschaftliche Methoden, z. B. kritische Quellenarbeit, Befragungen usw.

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— entwickeln exemplarisch Konzepte zur Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler,

— bearbeiten Problemstellungen, komplexe Aufgaben mithilfe sozialwissenschaftlicher undnaturwissenschaftlicher Wissensbestände und Methoden selbst und im Team,

— übertragen diese Erfahrungen auf entsprechende Lernprozesse bei Kindern,

— kennen sich in einem für den Sachunterricht relevanten Themenfeld sehr gut aus und berück-sichtigen in der sachunterrichtsdidaktischen Reflexion interdisziplinäres Wissen dazu,

— begründen sachunterrichtliche Themenstellungen im Sinn von Beispielen,

— wissen, dass sachunterrichtliches Wissen (als Zusammenhang von Sachwissen, Orientie-rungswissen und Handlungswissen) nur in Kontexten sinnvoll erschlossen werden kann,

— verfügen über Wissen zur Lebenslage von Kindern und deren Familien, machen dieses zumThema von Sachunterricht, greifen dadurch Entwicklungspotenziale auf und minimierenBildungsbenachteiligungen,

— denken kritisch über Beispiele von Sachunterricht nach und erkennen neue veränderteAnforderungen.

— naturwissenschaftliche Methoden, z. B. Experimentieren, Mikroskopieren, Beobachten usw.

— Möglichkeiten der Vernetzung der verschiedenen Fachperspektiven im Sinne von Mehrper-spektivität

— exemplarisches Lernen

— Themenfelder, z. B. Ernährung, Konsum, Mobilität, Alltagstechnologien, Biodiversität

— Gestaltung von Schule und Außengelände, außerschulische Lernorte, Beteiligung an kom-munalen Problemstellungen

— Ergebnisse der Kinder-Kindheitsforschung

— Kinderarmut, Zusammenleben der Generationen, Menschen mit Behinderungen, Geschlech-terdifferenz — kulturelle Differenz, biografisches Lernen

— politische Bildung

Kompetenzbereich 3: Planung und Gestaltung

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen planen und gestalten exemplarisch sachunterrichtliche Bildungsprozesse.

Die Absolventinnen und Absolventen

— erkennen durch Beobachtung der Schülerinnen und Schüler

• Unterschiede und Gemeinsamkeiten in deren Wissen und Erfahrung,

• Zugangsweisen und Interessen in Bezug auf spezifische Inhalte und Arbeitsweisen vonSachunterricht,

— kennen sachunterrichtsspezifische Arbeitsweisen, die Schülerinnen und Schüler motivie-ren, sich mit der Welt auseinanderzusetzen,

— kennen mögliche Kooperationspartner innerhalb und außerhalb der Schule, wissen umderen Bedeutung in einem Sachunterrichtskonzept, das Kindern Verständnis und Mitwir-kung in ihrer Umwelt ermöglichen möchte, und nutzen die Kooperationspartner als Infor-mationsquelle, aber auch als Partner in gemeinsamen Projekten.

— Erhebung von Lernausgangslagen zu sachunterrichtsspezifischen Themenstellungen

— Umsetzung in reflektierte Praxiserfahrungen und thematische Einbindung in den Sachunter-richt

— Arbeitsweisen (z. B. experimentieren, philosophieren mit Kindern, Projektarbeit im lokalenUmfeld, recherchieren, beobachten und dokumentieren, interviewen, gestalten, pflegen)

— verschiedene außerschulische Lernorte (Museen, Umweltbildungszentren), Institutionen,die für den Schutz des Kindes eingerichtet wurden (Jugendamt, Konfliktberatungsstellen);Institutionen, die in Krisensituationen Unterstützung bieten (z. B. Kinderschutzbund, Psy-chiatrischer Notdienst, Polizei); Institutionen, die individuelle Unterstützung gewährleisten

Kompetenzbereich 4: Inhalte und Verfahren

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen haben Grundlagenkenntnisse in den zentralen Wissensbereichen der Bezugsdisziplinen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verstehen die Voraussetzungen und die vielperspektivische Arbeitsweise des Sachunterrichts,

— integrieren die unterschiedlichen Sichtweisen und Erklärungsmuster von Kindern thema-tisch in den Sachunterricht und reflektieren deren Lebenswirklichkeit,

— verfügen über Grundlagenwissen aus den Perspektiven und Kompetenzbereichen des Sach-unterrichts:

— Themenfelder

• technische Erfahrungen, räumliche Begebenheiten

• Naturphänomene

• Erfahrungen des Zusammenlebens

• Erfahrungen des Wandels

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586 • technische Perspektive, — übergeordnetes Wissen der Fachdisziplinen

• naturgesetzliche Grundlagen der Technik

• technische Strukturen von Artefakten und ihre Vernetzungen

• Konstruktionen, Material und Funktionen

• Bedingungen, Wirkungen und Folgen von Arbeit

• raumbezogene Perspektive, • Raumwahrnehmung

• Raumorientierung

• Raumdarstellung

• Raumerschließung

• Funktionen und Prozesse von Räumen (naturgegeben und von Menschen gestaltet)

• Begründungszusammenhänge für den verantwortlichen Umgang mit Bewahrung undGestaltung von Räumen

• naturbezogene Perspektive (belebte und unbelebte Natur), • Naturphänomene und ihre Gesetzmäßigkeiten

• grundlegende Eigenschaften von Stoffen und Materialien

• Regelhaftigkeiten der belebten und unbelebten Natur

• Begründungszusammenhänge für verantwortlichen Umgang mit der Natur

• sozial- und kulturwissenschaftliche Perspektive, • politisch-soziale Probleme im Umfeld von Kindern

• ökonomische, ökologische und soziale Grundlagen und Dimensionen des Zusammen-lebens der Menschen in der Gesellschaft

• interkulturelles Lernen/globales Lernen

• Wahrnehmung der Verantwortung des eigenen Handelns

• Umgang mit Deutungsmustern

• Umgang mit Quellen und Darstellungen

• historische Perspektive. • Entwicklung von Zeit- und Geschichtsbewusstsein

• Wahrnehmung der begrenzten, perspektivischen Annäherung an geschichtliche Wirk-lichkeit

• Förderung von Fremdverstehen und Perspektivität

• Genese von Gegenwartsphänomenen und -problemen

• Geschichtsbewusstsein und seine Dimensionen (Temporalbewusstsein, Wirklichkeits-bewusstsein, Historizitätsbewusstsein, Identitätsbewusstsein, politisches Bewusstsein, öko-nomisch-soziales Bewusstsein, moralisches Bewusstsein)

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SonderpädagogikSonderpädagogische Förderschwerpunkte

Standards Auf die Standards bezogene Inhaltefür das Lehramt Sonderpädagogik

1. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Kompetenzbereich 1: Fundamentum

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend aufsonderpädagogische Aufgabenfelder.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugend-lichen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung und setzen diese in Beziehung zuraktuellen Diskussion im Förderschwerpunkt,

— reflektieren die Entwicklungs-, Lern- und Sozialisationsbedingungen von Kindern und Ju-gendlichen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung sowie deren gesellschaftliche,rechtliche und psychosoziale Situation,

— verfügen über Grundlagen aus Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchti-gungen der geistigen Entwicklung beitragen.

— Theorie und Geschichte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung

— ätiologische Bedingungen von Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung

— medizinische, insbesondere neurophysiologische und neuropsychologische Grundlagen

— anthropologische und ethische Grundlagen bezogen auf Beeinträchtigungen der geistigenEntwicklung

— spezielle Kenntnisse über Lern- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugend-lichen mit Mehrfachbehinderungen oder speziellen Syndromen

— Methoden der pädagogischen Förderung im Früh- und Elementarbereich

Kompetenzbereich 2: Unterrichten und erziehen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wenden fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiter-entwicklung von Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an.

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer Modelle Unterrichtskonzeptefür Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung,

— berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen Kenntnisse in der unterrichtsimmanen-ten Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen dergeistigen Entwicklung,

— berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von Unterricht die unterschiedlichenAnforderungen der Schulstufen,

— kennen schulische Organisationsformen bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Förder-schwerpunkt Geistige Entwicklung.

— Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen, Unterrichtsmethoden und -verläufe,insbesondere auch Formen und Methoden des offenen Unterrichts

— geeignete Formen des individualisierten und binnendifferenzierenden Unterrichts, auch fürSchülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderungen und Beeinträchtigungen durch spe-zielle Syndrome

— vertiefte Kenntnis spezieller förderdiagnostischer Konzepte und Möglichkeiten ihrer unter-richtlichen Umsetzung

— Kenntnisse im Anfangsunterricht, insbesondere in Deutsch und Mathematik

— didaktische Konzepte und Methoden des Unterrichts in der Sekundarstufe II

— Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und unterrichtliche Konzepte zu deren Vorbe-reitung

— Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchtigungender geistigen Entwicklung

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588 Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischemFörderbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Überlegungen für eine individuelle Förderung abzuleiten.

Die Absolventinnen und Absolventen

— schätzen reflektiert die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individu-ellen Lern- und Entwicklungsstands bei Schülerinnen und Schülern im FörderschwerpunktGeistige Entwicklung und deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis ein,

— verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählterdiagnostischer Verfahren im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,

— leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch indivi-duelle Fördermaßnahmen ab.

— spezifische Grundlagen und Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfsbei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung

— Konzeptionen für eine prozessorientierte Förderplanung

— auf den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bezogene Grundlagenkenntnisse undModelle zur Kommunikationsförderung, insbesondere der vorsprachlichen Kommunikation,des Spracherwerbs und der unterstützten Kommunikation

— Grundlagen und Vorgehensweisen der Förderung bei schweren Beeinträchtigungen in dergeistigen Entwicklung, insbesondere bei Beeinträchtigungen des Verhaltens, bei Autismusund bei mehrfachen Funktionsbeeinträchtigungen

— Fördermöglichkeiten bei Mehrfach- und Schwerstbehinderungen

Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationenein, die sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ergeben.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpäda-gogen mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen und Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen koope-rieren,

— besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine professionelle Gesprächsführung undBeratung in den Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als Sonderpädagoginnen oderSonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung spezifisch sind,

— arbeiten gemeinsam mit Personen des nicht lehrenden Personals zielgeleitet im Teamzusammen und reflektieren bestehende Teamstrukturen.

— Überblick über Institutionen und ihre Organisationsformen zur Erziehung, Bildung undAusbildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung

— Grundlagen und Konzepte der Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familienund Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen

— Grundlagen und Konzepte der Beratung in schwierigen Situationen (Moderation und Media-tion)

— kooperative Kompetenzen zur Planung, Durchführung, Analyse und Weiterentwicklunggemeinsamen Unterrichts

— Teamstrukturen und Formen der Zusammenarbeit mit pädagogischen Mitarbeiterinnen undMitarbeitern und anderen Personen des nicht lehrenden Personals

2. Förderschwerpunkt Sprache

Kompetenzbereich 1: Fundamentum

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Sprache und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend auf sonder-pädagogische Aufgabenfelder.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendli-chen mit Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens und setzen diese in Beziehungzur aktuellen Diskussion im Förderschwerpunkt,

— Theorie und Geschichte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens

— spezielle Kenntnisse über Entwicklungsbedingungen der Kommunikation

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— berücksichtigen die Erscheinungsformen und die ätiologischen Bedingungen von Beein-trächtigungen der Sprache und des Sprechens,

— verfügen über Grundlagen aus Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchti-gungen der Sprache und des Sprechens beitragen.

— Erscheinungsformen von Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens sowie Theorienihrer Entstehung

— spezielle Methoden der pädagogischen Förderung im Früh- und Elementarbereich

— medizinische und neurobiologische Grundlagen

— erziehungswissenschaftliche und entwicklungspsychologische Grundlagen

— Konzepte und unterschiedliche Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchti-gungen der Sprache und des Sprechens sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen

Kompetenzbereich 2: Unterrichten und erziehen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wenden fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiter-entwicklung von Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt Sprache an.

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer Modelle Unterrichtskonzeptefür Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens,

— berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von Unterricht ihre Kenntnisse zurunterrichtsimmanenten Förderung personaler, sozialer, kognitiver, kommunikativer undpräsentativer Kompetenzen,

— reflektieren ihre Rolle als Modell in Sprachhandlung und Sprechen,

— kennen schulische Organisationsformen bei sonderpädagogischem Förderbedarf im BereichSprache.

— Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen, Unterrichtsmethoden und -verläufe,insbesondere auch Formen und Methoden des offenen Unterrichts

— geeignete Formen des individualisierten und binnendifferenzierenden Unterrichts, auch beiSchülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache

— spezifische sprachtherapeutische und technische Hilfen

— Kenntnis geeigneter schüler- und handlungsorientierter Unterrichtsprinzipien

— Übungen im selbstreflexiven Einsatz von Sprachhandlung und Sprechen

— Kenntnisse im Anfangsunterricht, insbesondere in Deutsch und Mathematik, und in derUnterrichtsrealisation bei besonderen Lernschwierigkeiten in diesen Bereichen

— Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchtigungender Sprache und des Sprechens

Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungender Sprache und des Sprechens in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Überlegungen für eine individuelle Förderung abzuleiten.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individuellenLern- und Entwicklungsstands bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Spra-che und schätzen deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis in reflektierter Weiseein,

— verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählterdiagnostischer Verfahren im Förderschwerpunkt Sprache,

— leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch individu-elle Fördermaßnahmen ab.

— Grundlagen der Diagnostik von Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens

— Fördermaßnahmen planen, umsetzen, evaluieren und einer Revision unterziehen

— unterrichtsimmanente Förderung personaler, sozialer, kognitiver und kommunikativer Kom-petenzen

— Entwicklung von Fördersequenzen für folgende Lern- und Entwicklungsbereiche: Senso-Motorik, Psychomotorik sowie emotional-motivationale, sozial-kooperative, kognitiv-intel-lektuelle und sprachlich-kommunikative Aspekte

— sprachtherapeutische Methoden

— Prozess des Erwerbs der kommunikativen Voraussetzungen und der Aneignung der Spra-che und des Sprechens

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590 Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen, diesich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im Förderschwerpunkt Sprache ergeben, ein.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpäda-gogen mit dem Förderschwerpunkt Sprache mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen undLehrern anderer Schulformen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischerEinrichtungen und Institutionen kooperieren,

— besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine professionelle Gesprächsführung undBeratung in den Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als Sonderpädagoginnen oderSonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Sprache spezifisch sind.

— Überblick über die Aufgabenfelder und Spezifika der schulischen und außerschulischen Ein-richtungen zur Förderung von Menschen mit Beeinträchtigung der Sprache und des Sprechens

— Konzepte zur Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsbe-rechtigten

— Handlungskompetenzen für die Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familienund Erziehungsberechtigten

— Kooperation mit Lehrkräften anderer Schulformen und anderen Personengruppen imKooperationsfeld Schule

3. Förderschwerpunkt Lernen

Kompetenzbereich 1: Fundamentum

Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Lernen und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend auf sonderpädago-gische Aufgabenfelder.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugend-lichen mit Beeinträchtigungen des Lernens und setzen diese in Beziehung zur aktuellen Dis-kussion im Förderschwerpunkt,

— reflektieren die psychosoziale Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen im Lernen,

— verfügen über Grundlagen aus Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchti-gungen des Lernens beitragen.

— Theorie und Geschichte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen des Lernens

— Kenntnisse der Entwicklungs-, Lern und Sozialisationstheorien bei Beeinträchtigungen imLernen

— Erscheinungsformen von Lernschwierigkeiten und Theorien ihrer Entstehung

— spezielle Methoden der pädagogischen Förderung im Früh- und Elementarbereich

— Methoden der pädagogischen Begleitung im Übergang von der Schule zur Arbeitswelt

Kompetenzbereich 2: Unterrichten und erziehen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wenden fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiter-entwicklung von Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt Lernen an.

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer Modelle Unterrichtskonzeptefür Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im schulischen Lernen,

— berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von Unterricht ihre Kenntnisse zurunterrichtsimmanenten Förderung personaler, sozialer, kognitiver und kommunikativerKompetenzen,

— entwickeln geeignete Vorstellungen über einen reflektierten erzieherischen Umgang mitKindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im Lernen,

— kennen schulische Organisationsformen bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Förder-schwerpunkt Lernen.

— Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen, Unterrichtsmethoden und -verläufe,insbesondere auch Formen und Methoden des offenen Unterrichts

— geeignete Formen des individualisierten und binnendifferenzierenden Unterrichts, auch beiSchülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache

— Konzepte zur Förderung des sozialen und emotionalen Verhaltens

— Übung im selbstreflexiven Umgang mit dem Erziehungsprozess bei Kindern und Jugend-lichen mit Beeinträchtigungen im Lernen

— Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und unterrichtliche Konzepte zu deren Vor-bereitung

— unterschiedliche Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchtigungen des Lernens

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Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen imFörderschwerpunkt Lernen in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Konsequenzen für eine individuelle Förderung abzuleiten.

Die Absolventinnen und Absolventen

— schätzen reflektiert die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individu-ellen Lern- und Entwicklungsstandes bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwer-punkt Lernen und deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis ein,

— verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählterdiagnostischer Verfahren im Förderschwerpunkt Lernen,

— leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch individu-elle Fördermaßnahmen ab.

— Verfahren und Instrumente zur Lernstandsbeschreibung und zur Persönlichkeitsdiagnostikim Rahmen einer Lernprozess begleitenden Diagnostik und im Rahmen des Verfahrens zurFeststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

— zielgerichtetes und hypothesengeleitetes Beobachten und Analysieren

— Grundlagen und Grundfertigkeiten zur Förderdiagnostik, insbesondere zur Person-Umwelt-Analyse sowie zur informellen und standardisierten Leistungsfeststellung

— Konzeptionen für eine prozessorientierte Förderplanung

— Grundlagen und Grundkompetenzen zur Förderung des Schriftspracherwerbs und desmathematischen Denkens bei Risikokindern

Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein,die sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Lernen ergeben.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädago-gen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Leh-rern anderer Schulformen und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischerEinrichtungen und Institutionen kooperieren,

— besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine professionelle Gesprächsführung undBeratung in den Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als Sonderpädagoginnen oderSonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Lernen spezifisch sind.

— Grundlagen und Grundfertigkeiten für eine kooperative Planung gemeinsamen Unterrichts

— rechtliche Rahmenbedingungen, Organisationsstrukturen und Inhalte der Arbeit an derGrundschule, der Hauptschule und der Berufsbildenden Schule

— Institutionen der beruflichen Förderung und Möglichkeiten der Begleitung in der Arbeits-welt

— Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften und von Familien und Erziehungsberechtig-ten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen

4. Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung

Kompetenzbereich 1: Fundamentum

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung und beziehen diese reflektierend und hand-lungsleitend auf sonderpädagogische Aufgabenfelder.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugend-lichen mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung und setzen diesein Beziehung zur aktuellen Diskussion im Förderschwerpunkt,

— reflektieren die Lebenswirklichkeit und die psychosoziale Situation von Kindern und Jugend-lichen mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung,

— verfügen über Grundlagen von Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchti-gungen der emotionalen und sozialen Entwicklung beitragen.

— Theorie und Geschichte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialenEntwicklung

— Erscheinungsformen von Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklungsowie Theorien ihrer Entstehung

— erziehungswissenschaftliche und entwicklungspsychologische Grundlagen

— spezielle Methoden der pädagogischen Förderung im Früh- und Elementarbereich

— Methoden der pädagogischen Begleitung im Übergang Schule-Arbeitswelt

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592 Kompetenzbereich 2: Unterrichten und erziehen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wenden fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiter-entwicklung von Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung an.

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer Modelle Unterrichtskonzeptefür Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Ent-wicklung,

— berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von Unterricht ihre Kenntnisse zurunterrichtsimmanenten Förderung personaler, sozialer, kognitiver, kommunikativer undpräsentativer Kompetenzen,

— entwickeln begründete Vorstellungen über interaktionelle Zusammenhänge unterrichtlicherProzesse unter Einbeziehung ihrer eigenen Person,

— kennen schulische Organisationsformen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädago-gischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung.

— Überblick über geeignete Konzepte eines entwicklungsförderlichen Unterrichts

— geeignete Formen des individualisierten und binnendifferenzierenden Unterrichts, mitBerücksichtigung der Formen und Methoden des Offenen Unterrichts

— Übungen im selbstreflexiven Umgang mit der eigenen Rolle

— Möglichkeiten und Grenzen einer Umsetzung therapienaher Konzepte

— Umsetzung von Modellen der Krisenintervention

— Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und unterrichtliche Konzepte zu deren Vor-bereitung

— Konzepte für den Unterricht mit Jugendlichen mit Delinquenz

— Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchti-gungen der emotionalen und sozialen Entwicklung

Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen imFörderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Überlegungen für eine individuelle Förderung abzuleiten.

Die Absolventinnen und Absolventen

— schätzen reflektiert die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des indivi-duellen Lern- und Entwicklungsstands bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwer-punkt Emotionale und Soziale Entwicklung und deren Bedeutung für die sonderpäda-gogische Praxis ein,

— verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählterdiagnostischer Verfahren im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,

— leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch indivi-duelle Fördermaßnahmen ab.

— Fallanalysen und Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen imVerhalten

— Analyse von Lernausgangslagen und Lernbedingungen unter Berücksichtigung der Beson-derheiten im Förderschwerpunkt

— Verlauf der kindlichen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung von Risiko- undResilienzfaktoren

— Planung und Durchführung pädagogisch-therapeutischer Verfahren für Kinder und Jugend-liche mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung

— Kenntnisse im Anfangsunterricht, insbesondere in Deutsch und Mathematik und in derUnterrichtsrealisation bei besonderen Lernschwierigkeiten in diesen Bereichen

— Konzeptionen für eine prozessorientierte Förderplanung

Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein,die sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung ergeben.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpäda-gogen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung mit Erziehungs-berechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen und mit Mitarbeiterinnen undMitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen kooperieren,

— Institutionen und Organisationsformen schulischer Erziehungshilfe und deren Aufgaben-und Kooperationsfelder

— Strukturen und Leistungen der Erziehungshilfe

— Strukturmerkmale von Interaktions- und Kommunikationsprozessen

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— besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine professionelle Gesprächsführung undBeratung in den Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als Sonderpädagoginnen oderSonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung spezi-fisch sind,

— arbeiten mit Personen des nicht lehrenden Personals zielgeleitet im Team zusammen undreflektieren bestehende Teamstrukturen.

— Konzepte der pädagogischen Einzelfallhilfe und der Supervision

— Möglichkeiten der Berufsvorbereitung und der Hinführung zur Berufsfindung bei Schüle-rinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Verhalten

— Grundlagen und Konzepte in der Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familienund Erziehungsberechtigten und Entwicklung von Grundkompetenzen

5. Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung

Kompetenzbereich 1: Fundamentum

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung und beziehen diese reflektierend undhandlungsleitend auf sonderpädagogische Aufgabenfelder.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugend-lichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung und setzendiese in Beziehung zur aktuellen Diskussion im Förderschwerpunkt,

— reflektieren die Entwicklungs-, Lern- und Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugend-lichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung sowie derengesellschaftliche, rechtliche und psychosoziale Situation,

— verfügen über Grundlagen aus Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchti-gungen der körperlichen und motorischen Entwicklung beitragen.

— Theorie und Geschichte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der körperlichen und moto-rischen Entwicklung

— Kenntnis ätiologischer Bedingungen von Beeinträchtigungen der körperlichen und moto-rischen Entwicklung

— anthropologische und ethische Grundlagen bezogen auf Beeinträchtigungen der körper-lichen und motorischen Entwicklung

— spezielle Kenntnisse über Lern- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugend-lichen mit Mehrfachbehinderungen oder mit speziellen Syndromen

— medizinische Grundlagen sowie Grundkenntnisse der Neurologie, Orthopädie und Physiologie

— Methoden der sonderpädagogischen Förderung im Früh- und Elementarbereich

Kompetenzbereich 2: Unterrichten und erziehen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wenden fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiter-entwicklung von Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung an.

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwickeln aus der Kenntnis didaktischer und methodischer Modelle Unterrichtskonzeptefür Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischenEntwicklung,

— berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen Kenntnisse in der unterrichtsimmanen-ten Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen derkörperlichen und motorischen Entwicklung,

— reflektieren die Unterrichtsrealisation unter besonderer Berücksichtigung schwerster Beein-trächtigungen und progredienter Krankheitsverläufe,

— kennen schulische Organisationsformen bei sonderpädagogischem Förderbedarf in derkörperlichen und motorischen Entwicklung.

— Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen, Unterrichtsmethoden und -verläufe,insbesondere auch Formen und Methoden des offenen Unterrichts

— geeignete Formen des individualisierten und binnendifferenzierenden Unterrichts, auch fürSchülerinnen und Schüler mit Schwermehrfachbehinderungen und Beeinträchtigungendurch spezielle Syndrome

— Kenntnisse therapeutischer und technischer Hilfen und Übung ihres Einsatzes im Unterricht

— geeignete Konzepte für den Sportunterricht

— Kenntnisse über Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und unterrichtliche Maßnahmenzur Vorbereitung

— Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchtigungender körperlichen und motorischen Entwicklung

— Bearbeitung und Entwicklung von Förderkonzepten für Unterricht und Erziehung mit psy-chomotorischen, sensorischen, kognitiven, sprachlichen, sozialen und emotionalen Schwer-punkten

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Sonderpädagogik Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen imFörderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Konsequenzen für eine individuelle Förderung abzuleiten.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individuellenLern- und Entwicklungsstandes bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Kör-perliche und Motorische Entwicklung und schätzen deren Bedeutung für die sonderpädago-gische Praxis in reflektierter Weise ein,

— verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählterdiagnostischer Verfahren im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,

— leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch indivi-duelle Fördermaßnahmen ab.

— Grundlagen und Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Beein-trächtigungen der Körperlichen und Motorischen Entwicklung

— Konzeptionen für eine prozessorientierte Förderplanung

— Theorien, Ansätze und Methoden bewegungstherapeutischer und motopädagogischer Kon-zepte und ihre Umsetzung in der Praxis

— Möglichkeiten zur Förderung kommunikativer Fähigkeiten bei körperlichen Beeinträchti-gungen, insbesondere Formen der unterstützten Kommunikation

— psychosoziale, inter- und intrapsychische Auswirkungen von körperlichen und motorischenBeeinträchtigungen

— Entstehung und Stützung von Bewältigungsstrategien bei körperlichen Beeinträchtigungen

— Fördermöglichkeiten bei Mehrfach- und Schwerstbehinderungen

Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein,die sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung ergeben.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen Spezifika der Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogenmit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung mit Erziehungsbe-rechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen und Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen kooperieren,

— besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine professionelle Gesprächsführung undBeratung in den Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als Sonderpädagoginnen oderSonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklungspezifisch sind,

— arbeiten mit Personen des nicht lehrenden Personals zielgeleitet im Team zusammen undreflektieren bestehende Teamstrukturen.

— Aufgabenfelder und Organisationsformen der wichtigsten Institutionen zur Erziehung, Bil-dung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in der körper-lichen und motorischen Entwicklung

— grundlegende Handlungskompetenzen in der Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften,Familien und Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen

— Grundlagen und Konzepte der Beratung in schwierigen Situationen (Moderation und Media-tion)

— Perspektiven und Möglichkeiten der Lebensgestaltung und Lebensführung von Menschenmit Beeinträchtigungen in der Körperlichen und Motorischen Entwicklung

— Organisationsformen und Aufgabenfelder von Institutionen zur Begleitung progredienterkrankter Schülerinnen und Schüler

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz: Die Absolventen und Absolventinnen analysieren und reflektieren Grundfragen der Sonderpädagogik auf der Basis der grundlegenden Theorien der Pädagogik, Psychologie, Soziologieund Politologie. Sie erwerben insbesondere grundlegende Kenntnisse über das Lernen, Handeln und Verhalten bildungsbenachteiligter Jugendlicher.

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Die Absolventinnen und Absolventen

— erfassen theoretische Grundlagen der beruflichen Förderpädagogik zur normalen und devi-anten menschlichen Entwicklung und Sozialisation,

— verfügen über vertiefende Kenntnisse pädagogischer Diagnostik von Lern-Leistungsverhal-ten mit Bezug auf sonderpädagogischen Förderbedarf,

— verfügen über praktisch-fachliche Grundlagen der Lern- und Verhaltensforschung und derenAnwendung bei berufspädagogischem Förderbedarf,

— beurteilen für die berufliche Förderpädagogik geeignete Unterrichtskonzepte,

— verfügen über Fähigkeiten zur Gestaltung von Konzeptionen eines schülerzentrierten,sonder- und sozialpädagogisch orientierten Unterrichts an berufsbildenden Schulen,

— wenden Strategien zur Bewältigung der Unterrichtsprobleme mit schwierigen Schülerinnenund Schülern an;

— Grundzüge der Pädagogik bei sonderpädagogischem Förderbedarf

— Verhaltensauffälligkeiten, spezifische Persönlichkeitsmerkmale, geschlechtsspezifisches Ver-halten sowie Berufswahl- und Ausbildungsaspekte

— spezielle Aspekte der Lern- und Verhaltensforschung

— Lerntheorien, -strategien und -schwierigkeiten

— Unterrichtsformen im Rahmen beruflicher Förderpädagogik:

• handlungsorientiert

• fachspezifisch

• individualisierend

• differenzierend

• interkulturelle Lerngruppenarbeit

— Instrumente der Gruppenpädagogik

— verfügen über Unterrichtskonzepte und Sozialkompetenz im Umgang mit Bildungsbenach-teiligten;

— Sozial- und Methodenkompetenz

— Modelle zur problemlösenden und individuellen Förderung sowie zur Teamarbeit

— Casemanagement

— kennen die Institutionen und Strukturen der Benachteiligtenförderung und nutzen sie ent-sprechend;

— rechtliche Rahmenbedingungen

— Institutionen

— Netzwerkbildung als Maßnahme umfassender berufspädagogischer Benachteiligtenförde-rung

— beurteilen wissenschaftliche Grundlagen und deren Relevanz für die berufliche Förderpäda-gogik,

— verfügen über vertiefte Kenntnisse der Didaktik und Methodik der berufllichen Förderpäda-gogik,

— evaluieren förderpädagogische Konzepte,

— analysieren und entwickeln förderpädagogische Strukturen und Diskurse;

— Entwicklungs- und Sozialisationstheorien

— interkulturelle Bezüge

— Kompetenzfeststellung

— förderpädagogische Didaktik und Curriculumentwicklung

— Professionalisierungsstrukturen (Beratungskonzepte, Teamentwicklung usw.)

— Einzelfallförderung

— Leitbildentwicklung beruflicher Förderpädagogik

— Management-, Organisations- und Qualitätsmodelle

— regionale Förder-Infrastruktur

— soziologische Grundlagen

— interpretieren und bewerten Ergebnisse berufsfeldbezogener Sozialforschung. — empirische Sozialforschung, insbesondere: historische und internationale Aspekte beruf-licher Förderpädagogik; gesellschaftliche Exklusion und Desintegration

— Wandel der Erwerbsarbeit

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596 Sozialpädagogik

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Fachwissen der Theorien und Methoden der Sozialpädagogik und stellen Praxisbezüge her.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen Arbeitsfelder, Entwicklungstendenzen und damit zusammenhängende Problem-stellungen im Berufsfeld Sozialpädagogik,

— entwickeln fachliche Fragestellungen;

— Handlungsansätze, Ziele, Konzeptionen, Fragestellungen, Problemfelder in den sozialpäda-gogischen Handlungsfeldern

• frühkindliche Erziehung und Bildung, Kindheit

• familienunterstützende und familienersetzende Erziehungshilfe

• außerschulische Kinder- und Jugendarbeit

— verfügen fachspezifisch über grundlegende Kenntnisse und Interpretationsmöglichkeitenhistorischer und aktueller Entwicklungen;

— Grundlagen der Geschichte der Sozialpädagogik/Sozialarbeit (mit Sozial- und Ideen-geschichte)

— theoretische Konzeptionen

— Handlungsfelder und Institutionen

— Erziehungs-, Interventions-, Rehabilitations- und Präventionsmodelle

— reflektieren Erziehungsarbeit aus ökonomischer, sozialadministrativer und Sozialmanage-ment-Perspektive,

— rezipieren und reflektieren vertieft sozial-, erziehungs- und sozialpolitikwissenschaftlicheErkenntnisse, Ansätze, Theorien und Befunde,

— können das Handlungsfeld Sozialmanagement im Überblick

• beschreiben und reflektieren,

• hinsichtlich der spezifischen Relevanzen für das Feld der personenbezogenen sozialenDienstleistungen analysieren und reflektieren;

— Sozialmanagement

— Recht, Organisation und Administration in der Schul-, Sozial- und Jugendverwaltung

— gesetzliche Grundlagen

— interpretieren und bewerten Ergebnisse berufsfeldbezogener Sozialforschung,

— verfügen über eine reflektierte Einstellung zu sozialethischen Fragen,

— verfügen über umfassende Kenntnisse der Professionalisierungsprozesse und -theorien sowieihnen zugrunde liegender Forschungen,

— diagnostizieren und beurteilen Entwicklungs-, Bildungs- und Lernprozesse von Kindernund Jugendlichen auf der Basis theoretischer und empirischer Reflexionen,

— schätzen als Sozialpädagogen qualifizierte Möglichkeiten der Lern- und Entwicklungsförde-rung ein und beurteilen sie,

— kennen die Prinzipien und ausgewählte Modelle der Beratung, insbesondere der Erziehe-rinnen/Erzieher, der Eltern und des Trägers,

— kennen sozialpädagogische Handlungsmethoden und Medien und setzen diese begründet ein;

— Grundlagen der empirischen Sozialforschung

— Grundlagen der Sozialethik

— Professionalisierungsprozesse sozialer Arbeit in Ausbildung, Beruf und Weiterbildung

— Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie

— Lerntheorien/Psychologie des Lernens im Bezug zur Sozialpädagogik

— Methoden der Beobachtung und Entwicklungsdokumentation

— Diagnose von Hoch- und Sonderbegabungen sowie von Lern- und Arbeitsstörungen

— Grundlagen der Behindertenpädagogik sowie Modelle der Integration

— Grundlagen und Modelle der Beratung

— Grundlagen und Handlungskonzepte aus mindestens zwei der folgenden Bereiche:

• Gesundheitserziehung

• Bewegungserziehung/psychomotorische Bewegungsförderung

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Sport

• Musik/Rhythmik

• Spiel

• Neue Medien

• Kunst/Gestalten

• Kinder- und Jugendliteratur/Medien

— reflektieren die interaktiven, professionellen Handlungsvollzüge in sozialen Einrichtungenund entwickeln diese sowie Handlungsansätze der Konfliktbearbeitung.

— gruppenpsychologische Prozesse in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

— Grundlagen der Kommunikation und der Konfliktbearbeitung

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

— Eignungstest

— Sporttauglichkeit (medizinische)

— Ausbildung in Erster Hilfe

— Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG, des DRK oder des ASB — Bronze

Schulformspezifische Anmerkungen

Für die Absolventinnen und Absolventen sind bezogen auf die Lehrämter Kompetenzen, Standards und Inhalte von besonderer Bedeutung, die insbesondere durch folgende Themen vertieft werden:

Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium Berufsbildende Schule

— psychosoziale, kognitive und motorische Ent-wicklung von Kindern (Grundschule/Förder-schule)

— Entwicklungsaufgaben in der Pubeszenz(Hauptschule/Förderschule)

— Entwicklungsaufgaben in der Pubeszenz — Perspektiven und Methoden sportwissen-schaftlichen Arbeitens und Forschens

— Entwicklungsaufgaben in der Pubeszenz

— Anforderungen und Belastungen von Jugend-lichen und jungen Erwachsenen (z. B. ge-sundheitliche Belastungen) im Rahmen vonAusbildung und Beruf

Kompetenzbereich 1: Fachpraxis

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Wissen und Können in den schulsportrelevanten Erfahrungs- und Lernfeldern.

Standards

Die Absolventinnen und Absolventen

— haben eigene sportmotorische Erfahrungen und beherrschen die Strukturen sportmotorischer Bewegungen,

— sind in der Lage, Inhalte der Erfahrungs- und Lernfelder (Sportarten) adressatengerecht zu erklären, zu demonstrieren, zu korrigieren und sichernd zu unterstützen,

— kennen die verschiedenen Sinngebungen von Sport und Bewegen und haben diese im eigenmotorischen Sporttreiben erfahren,

— kennen vielfältige Vermittlungsformen, um den Erwerb motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten auf unterschiedlichen methodischen Wegen zu fördern,

— nutzen die Besonderheiten der Erfahrungs- und Lernfelder (Sportarten) , um selbst gesteuertes und selbständiges Üben, Lernen, Handeln und Trainieren zu erfahren, zu entwickeln und zu initiieren,

— können mittels der Erfahrungs- und Lernfelder (Sportarten) den bewussten Umgang mit dem eigenen Körper und der eigenen Gesundheit erfahren, entwickeln und initiieren.

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598 Anteile und Inhalte der fachpraktischen Ausbildung in den einzelnen Schulformen

Erläuterungen:

1. Die Zahlen in den Spalten 2 bis 5 geben an, wie viele Sportarten unter Berücksichtigung des angestrebten Abschlusses aus den entsprechenden Erfahrungs- und Lernfeldern studiert sein sollen.

2. Die Zahlen in den Klammern bezeichnen die Minimalanforderung.

3. Die Zahlen nach dem Schrägstrich (Spalten 4 und 5) geben die für die Sekundarstufe II geforderte Anzahl von Sportarten mit vertieften Kenntnissen an.

Die Absolventinnen und Absolventen aller Lehramtsstudiengänge verfügen in gleichem Maße über grundlegende sportmotorische Fähigkeiten. Eine Differenzierung zwischen den verschiedenenLehrämtern wird hier in der Regel nicht vorgenommen. In Abhängigkeit von den verschiedenen Schuljahrgängen ergibt sich die Differenzierung aus der zunehmenden Nähe zum Sportartenbezug.

Für fünf Erfahrungs- und Lernfelder werden die Anforderungen nachfolgend beispielhaft dargestellt. Die Anforderungen in den nicht dargestellten Erfahrungs- und Lernfeldern orientierensich an diesen Beispielen.

Erfahrungs- und Lernfelder Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium Berufsbildende Schule

1 2 3 4 5

A

— Laufen/Springen/Werfen

— Schwimmen/Tauchen/Wasserspringen

2 2 2 2

B

— Gymnastische, rhythmische und tänzerische Bewegungsgestal-tung

— Trampolin/Turnen/Bewegungskünste

2 (1) 2 (1) 2 (1) 2 (1)

C

— Spielen in Mannschaften (z. B. Basketball, Fußball, Handball,Volleyball, Hockey), darin integriert alternative Spielkulturen(z. B. Tschoukball, Ultimate-Frisbee, Jokeiba, Korbball, Base-ball, Flag-Football)

2 (1)Hauptschule: 3 (2) 3 (2) 3 (2)/1 3 (2)/1

D

— Rückschlagspiele (wie Tischtennis, Tennis, Badminton)1 1 2 (1)/1 2 (1)/1

E

— Auf dem Wasser (wie Kanu, Segeln, Surfen, Rudern)

— Auf Schnee und Eis (z. B. Eislaufen, Alpin-Skilauf, Langlauf)

— Auf Rollen und Rädern (z. B. Radfahren, Inlineskaten);

— Kämpfen (z. B. Judo, Karate);

— Reiten und Voltigieren

2davon 1 mit Exkursion

2davon 1 mit Exkursion

2davon 1 mit Exkursion

2davon 1 mit Exkursion

F

— Psychomotorik

— Kleine Spiele

— Anfängerschwimmen

3 3 3 2 (1)davon 1 Kleine Spiele

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599

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium/Berufsbildende Schule

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis und Theorie vertraut mit den Grundformen des Laufens, Springens und Werfens.

Die Absolventinnen und Absolventen

— starten,

— sprinten eine vorgegebene Strecke;

— verschiedene Startformen

— Sprint über unterschiedliche Strecken

— Sprint über Hindernisse

— Hürden

— laufen Staffeln; — Pendelstaffeln

— Rundstaffeln

— Wechseltechniken, -räume (Hauptschule)

— Wechseltechniken, -räume — Wechseltechniken, -räume

— laufen ausdauernd längere Strecken; — auf dem Sportplatz und im Gelände:kontinuierliche Dauerleistungsmethode,Tempowechselmethode, Fartlek

— Intervallmethoden

— Laufen und Orientieren

— springen in unterschiedlichen For-men weit und hoch;

— Springen in die Weite und Höhe inunterschiedlichen Abfolgen sowie ein-und beidbeinig

— werfen mit genormten und nichtgenormten Geräten aus dem Standund aus der Bewegung in unter-schiedlichen Techniken;

— Wurfball-/Schlagballweitwurf

— Schleuderballwerfen, Drehwürfe mitRingen

— Medizinballwerfen

— Speerwerfen (Hauptschule) — Speerwerfen — Speerwerfen

— Diskuswerfen (Sek. II)

— stoßen mit genormten und nichtgenormten Geräten aus dem Standund aus der Bewegung in unter-schiedlichen Techniken.

— Medizinballstoßen

— Kugelstoßen

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis und Theorie vertraut mit den Anforderungen des Basketballspielens.

Die Absolventinnen und Absolventenbeherrschen

— die Techniken; — Dribbeln

— Werfen

— Passen

— Stoppen

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600 — individualtaktische Maßnahmen; — Spielen mit und ohne Ball, Freilaufenund Anbieten, Verteidigen

— Steilangriff

— gruppentaktische Maßnahmen,

— mannschaftstaktische Maßnahmen.

— Angriffsaufbau (Offense)

— Verteidigung (Defense)

— Struktur des mannschaftlichen Zusam-menspiels

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis und Theorie vertraut mit den Anforderungen des Badmintonspiels.

Die Absolventinnen und Absolventenbeherrschen

— die Techniken; — Grundschläge

— die Taktiken. — Angriff und Abwehr

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis und Theorie vertraut mit dem Lernfeld „Kämpfen“ (hier: Judo).

Die Absolventinnen und Absolventenverfügen über

— soziale Kompetenz; — Gewährleistung körperlicher Unversehrt-heit (auch Hilfestellungen, Assistenz derLehrerin/des Lehrers)

— Kooperationsbereitschaft

— Erlebnisbereitschaft/Aggressionskanali-sation: Raufen/Balgen

— Technik; — Fallschule

— Stand

— Boden

— Taktik. — Handlungsvarianten

— Handlungsketten

Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis und Theorie vertraut mit dem Schwimmen und Tauchen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— schwimmen in den Stilarten Rück-kraul, Kraul, Brust, Delphin, Lagen;

— beherrschen Starts und Wendetech-niken aller Stilarten;

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601

— sind vertraut mit den Trainings-methoden des Schwimmens undhaben diese selbst erfahren;

— tauchen;

— holen Gegenstände (z. B. Tauchringe)aus Wassertiefen bis max. 3,60 m;

— springen einfache Sprünge vom 1-m-,3-m-Brett und Plattform.

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

Theorie Praxis übergreifend spezifisch

Kompetenzbereich 2: Unterrichten

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen kennen Möglichkeiten, durch die Gestaltung von Lernsituationen Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu unterstützen sowie Schüle-rinnen und Schüler zu motivieren und zu befähigen, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen berufsrelevante (sport-)motorische Lerntheorienund können sie exemplarisch auf Belange des Sportunter-richts beziehen;

— gestalten exemplarisch Lehr- und Lernsituationen imSportunterricht unter Berücksichtigung der Erkenntnisse(sport-)motorischer Lerntheorien;

— Sport und Bewegung; Fach-didaktik

— schulformbezogene Reflexionder sportpraktischen Erfah-rungen

— kennen wissenschaftliche Grundlagen des Trainings dersportmotorischen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie tak-tischer Fähigkeiten;

— gestalten exemplarisch Trainingssituationen im Sport-unterricht unter Berücksichtigung der Erkenntnisse derTrainingslehre und -wissenschaft;

— Sport und Bewegung; Fach-didaktik

— haben vertiefte Kenntnisse (sport-)motorischer Lern-theorien;

— Sport und Bewegung; Fach-didaktik, Fachpraxis

— haben vertiefte Kenntnisse des Trainings der sportmoto-rischen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie taktischerFähigkeiten.

— Sport und Bewegung; Fach-didaktik, Fachpraxis

Kompetenzbereich 3: Erziehen

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen des SportunterrichtsEinfluss auf deren individuelle Entwicklung.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen Theorien der motorischen, sozialen, emotionalenund kognitiven Entwicklung und Sozialisation von Kin-dern und Jugendlichen;

— Sport und Bewegung

— Sport und Leistung

— Sport und Gesundheit

— schulformbezogene Reflexionder sportpraktischen Erfah-rungen

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602 — kennen etwaige motorische oder sozialisationsbedingteBenachteiligungen von Schülerinnen und Schülern beimLernprozess und Möglichkeiten der pädagogischen Hilfenund Präventionsmaßnahmen;

— berücksichtigen Benachteiligungen und realisieren moto-rische, psychomotorische und pädagogische Hilfen undPräventionsmaßnahmen;

— Sport und Gesellschaft; Sportund Erziehung

— Sport und Gesundheit

— kennen interkulturelle Dimensionen bei der Gestaltungvon Sportunterricht;

— beachten die kulturelle und soziale Vielfalt in der jewei-ligen Lerngruppe;

— Sport und Gesellschaft; Fach-didaktik

— kennen die Bedeutung einer körper- und bewegungsbezo-genen geschlechtsspezifischen Identität.

— beachten die unterschiedlichen Bewegungsbedürfnissevon Jungen und Mädchen.

— Sport und Gesellschaft; Fach-didaktik

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen vermitteln Werte und Normen des Sports.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verstehen ethische, medizinische und sozialwissenschaft-liche Positionen zur Fairness, zum Doping und zur Instru-mentalisierung im Sport;

— reflektieren in der Ausbildung entsprechende Positio-nen;

— Sport und Erziehung; Sportund Bewegung

— Sportmedizin

— Fachpraxis; Fachdidaktik

— schulformbezogene Reflexionder sportpraktischen Erfah-rungen

— wissen, wie man im Sportunterricht und Sport rücksichts-volles, kooperatives und faires Verhalten von Schülerin-nen und Schülern fördert.

— analysieren Regel- und Fairnesskonflikte und wendenentwicklungsgerechte Lösungswege an.

— Sport und Erziehung; Sportund Bewegung

— Ethik des Sports

— Fachpraxis; Fachdidaktik

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen kennen und beurteilen die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung in Schule und Unterricht.

Die Absolventinnen und Absolventen kennen

— Risiken und Gefährdungen des Kindes- und Jugendalterssowie Präventions- und Interventionsmöglichkeiten durchBewegung, Spiel und Sport,

— Zusammenhänge zwischen Sport und Ernährung;

— wenden bewegungs-, spiel- und sportspezifische Präven-tions- und Interventionsmöglichkeiten an;

— reflektieren die Problematik der Befreiung vom Sportun-terricht sowie die Bedingungen der Teilnahme von chro-nisch kranken Schülerinnen und Schülern am Sport-unterricht

— Sport und Gesundheit; Fach-praxis; Fachdidaktik

— Sportmedizin

— schulformbezogene Reflexionder sportpraktischen Erfah-rungen

— potenzielle physische und psychosoziale Ressourcen desKindes- und Jugendalters sowie Ansätze zur Stabilisie-rung und Aufbau von Schutzfaktoren.

— führen bewegungs-, spiel- und sportspezifische Möglich-keiten und Ansätze zur Stabilisierung und Aufbau vonSchutzfaktoren durch.

— Sport und Gesundheit; Fach-praxis; Fachdidaktik

— Sportmedizin

Kompetenzbereich 4: Beurteilen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse sportwissenschaftlicher und psychomotorischer Diagnostik und Leistungserfassung.

Die Absolventinnen und Absolventen

— benennen und beurteilen Verfahren sportwissenschaft-licher und psychomotorischer Diagnostik;

— erfassen sportmotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten(Leistungen):

— Sport und Bewegung; Sportund Gesundheit; Fachpraxis

— schulformbezogene Reflexionder sportpraktischen Erfah-rungen

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603

Technik

— kennen Verfahren und Prinzipien zur Reflexion von Leis-tungsergebnissen im Kontext der (eigenen) Unterrichts-tätigkeit.

— analysieren Leistungsergebnisse und können diese fürdie Gestaltung von Lernprozessen nutzbar machen;

— Sport und Erziehung; Sportund Bewegung; Fachdidak-tik; Fachpraxis

— demonstrieren sportmotorische Fähigkeiten und Fertig-keiten, analysieren und korrigieren Fehler, wenden Sicher-heits- und Hilfemaßnahmen an und führen sie durch(Unfallverhütung);

— Fachpraxis

— ziehen Konsequenzen für die individuelle Förderung,bezogen auf

• Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwie-rigkeiten beim (sport-)motorischen Lernen,

• Schülerinnen und Schüler mit herausragenden Leis-tungen und/oder Begabungen.

— Sport und Bewegung, Sportund Gesundheit, Fachpraxis

Kompetenzbereich 5: Innovieren

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst.

Die Absolventinnen und Absolventen

kennen die (rechtlichen) Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit. — können auf der Basis dieser Rahmenbedingungen fachprak-tischen Unterricht planen, durchführen und beurteilen;

— Sport und Erziehung

— entwickeln die Fähigkeit zur konstruktiven Selbstreflexionihrer eigenen motorischen und kognitiven Entwicklungim Sport.

— Sport und Erziehung; Sportund Gesellschaft

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen ihre Ausbildung und ihren zukünftigen Beruf als ständige Lernaufgabe.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen außerschulische Institutionen des Sports und ent-sprechende Sportangebote,

— kennen kinder- und jugendspezifische Szenen von Bewe-gung, Sport und Spiel,

— kennen Wettkampf- und Veranstaltungsformen für denunterrichtlichen und außerunterrichtlichen Schulsport.

— prüfen Neuerungen in Bewegung und Sport auf ihreRelevanz für die Fachpraxis;

— können schulsportliche Wettkämpfe und Veranstaltungenausrichten.

— Sport und Gesellschaft; Sportund Erziehung

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik Realschule

Kompetenzbereich 1: Technik einordnen und bewerten

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen bewerten technische Entwicklungen und Systeme nach begründeten Kriterien und reflektiert auf der Grundlage von Kenntnissen über dasVerhältnis zwischen Mensch, Natur und Technik.

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604 Die Absolventinnen und Absolventen

— ordnen Technik nach technologischen Kriterien ein,

— beschreiben Grundprinzipien energie-, stoff- und informa-tionsverarbeitender Systeme,

— analysieren und beurteilen Produktionsprozesse aus tech-nischer, ökonomischer und ökologischer Sicht,

— bewerten wissenschaftlich-technische Entwicklungen voneinem ethisch begründeten Standpunkt aus.

— Produktionsprozess als Transformationsprozess

— technische Handlungen

— technische Methoden

— technische Kommunikation

— wechselseitige Abhängigkeit von Mensch, Natur, Gesell-schaft und Technik

— Analyse, begründete Bewertung und Dokumentation techni-scher Systeme oder Prozesse

— Grundbegriffe der Philosophie, der Ethik und der Hand-lungstheorie in Bezug auf die wissenschaftlich-technischeEntwicklung

Kompetenzbereich 2: Kenntnisse und Fähigkeiten des technischen Handelns

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen besitzen Kenntnisse und Fertigkeiten im technischen Handeln.

Die Absolventinnen und Absolventen

— entwickeln Produkte, stellen sie her und nehmen sie inBetrieb,

— setzen Werkstoffe sachgerecht ein und bearbeiten sie,

— benutzen Werkzeuge und Maschinen fach- und sachgerechtunter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften.

— technische Produkte aus verschiedenen Materialien: Pla-nung mit unterschiedlichen Technologien, Herstellung,Inbetriebnahme und Wartung

— Grundlagen der Elektrotechnik/Elektronik:

• elektronische Bauteile (Sensoren, Dioden, Transistoren)

• Aufbau und Funktion elektronischer Schaltungen (Sen-sorschaltungen mit Transistoren, PC-Interface, Ampel-steuerung)

— Grundlagen der Metall- und Kunststoffbearbeitung

— Grundlagen der Holzbearbeitung:

• Erwerb des Maschinenscheins Holz

— Einsatz des Werkstoffes Holz, auch in Verbindung mitMetallen und Kunststoffen zur Lösung technischer Auf-gaben

Kompetenzbereich 3: Technik gestalten und anwenden

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen kennen stoff-, energie- sowie informationsverarbeitende Systeme, planen, realisieren, verwenden und bewerten ausgewählte Prozesse undSysteme.

Die Absolventinnen und Absolventen

— wählen Herstellungsverfahren für eine Aufgabe begründetaus und wenden sie unter Beachtung der Unfallverhütungs-vorschriften an,

— beschreiben die Energieversorgung in der Gesellschaft vonder Primärenergie bis zur Nutzenergie und bewerten sienach definierten Kriterien,

— analysieren und vergleichen unterschiedliche Energiesystemeunter Berücksichtigung regenerativer Energien,

— Fertigungsverfahren

— Maschinen, Werkzeuge

— Entwicklung und Einsatz von Vorrichtungen für den Her-stellungsprozess technischer Produkte

— Arbeitsplanung und technische Kommunikation

• Technisches Zeichnen (CAD-Programm)

— Steuerung von Schrittmotoren in Roboterarmen

• Modell einer Schrittmotorsteuerung

— Digitaltechnik: logische Schaltungen

— Gatter, Speicher, Zähler, Taktgeber

— Sensoren, Aktoren

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605

Textiles Gestalten

— analysieren, bewerten und präsentieren ausgewählte Bei-spiele der Informationstechnik und der Automatisierungs-technik.

— Energieversorgung in der Industriegesellschaft

— Nutzung regenerativer Energieträger

• Windkraftanlagen, Photovoltaik (Solarladegerät, -mobil)

— Prinzipien der analogen und digitalen Informationsverar-beitung

— Aufbau, Funktion und Anwendung ausgewählter informa-tionsverarbeitender Systeme

— Aufbau und Arbeitsweise eines Computers, Hard- undSoftware (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe)

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Grundschule/Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule

Kompetenzbereich 1: Fachwissen

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen wenden die grundlegenden Begriffe und Methoden textilwissenschaftlichen Arbeitens an und reflektieren ihren Stellenwert insbesondere inkulturhistorischer Perspektive. Sie arbeiten sich in neue Entwicklungen im Bereich textiler Kultur ein und vermitteln Gebrauchsweisen und Bedeutungen von textilen Objekten inverschiedenen kulturellen Kontexten unter Berücksichtigung kulturtheoretischer Ansätze.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen Struktur und Systematik textiler Begriffe, Technikenund Methoden,

— verfügen über Methoden und Ergebnisse der kulturwissen-schaftlichen Textil- und Kleidungsforschung,

— berücksichtigen gegenwärtige Dimensionen von Textilienund Kleidung,

— beherrschen Methoden der Objektanalyse und -interpretation,

— kennen Kulturtheorien und wenden diese bei der Analysevon Textilien an.

— Material, Verarbeitung, Gebrauchs-weisen

— europäische und außereuropäischeTextilien/Kleidung

— kommunikative Funktion und Wir-kung

— historische Entwicklung

— Körpermodifikationen

— interdisziplinäre Bezüge zur Kunst-geschichte

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren Produktion, Konsumtion und Ökologie von Textilien und Kleidung und setzen sie zueinander in Beziehung. Sie analysieren undrekonstruieren textiltechnische Prozesse. Sie eignen sich auf der Basis von Kenntnissen über textile Fertigungstechniken weitere textile Techniken selbständig an.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen naturwissenschaftliche und wirtschaftsgeogra-fische Voraussetzungen für Anbau und Gewinnung textilerRohstoffe,

— kennen die ökologischen Bedingungen textiler Rohstoff-gewinnung,

— Voraussetzungen für Anbau und Ge-winnung textiler Rohstoffe

— natürliche textile Rohstoffe

— Kunstfaserprodukte

— ausgewählte Bereiche der Textilöko-logie

— ausgewählte Kapitel der Textilpro-duktion unter Einbeziehung neuerTechnologien

— Textilökologie im Überblick

— Textilproduktion im Überblick

— Materialkunde (grundlegende Kennt-nisse von Materialeigenschaften)

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606 — analysieren volkswirtschaftliche Zusammenhänge unter derPerspektive globaler und lokaler ökonomischer Wandlungs-prozesse,

— beherrschen ausgewählte textile Techniken und kennen Quel-len und Methoden zur selbständigen Aneignung derselben.

— Massenproduktion

— Entsorgungsproblematik

— Verbraucherinformation/-beeinflus-sung/-verhalten

— einfache textile Techniken u. a. zuden Bereichen „Herstellen, Verarbei-ten, Verbinden, Gestalten“ unter Be-rücksichtigung der Materialien undder Werkzeuge

— Farb- und Formenlehre

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben Präsentationsweisen und ästhetische Erscheinungsformen textiler Kultur. Sie entwickeln und begründen Projekte zu textilenThemen unter Berücksichtigung ästhetischer, gestalterischer und/oder technologischer Aspekte und führen diese durch. Sie erkennen und vermitteln die spezifischen Zeichen-funktionen von Kleidung.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen aktuelle und historische Aspekte der gestalterischenDimension von Textilien und Kleidung,

— erfassen die gestalterische und technische Dimension einestextilen Themas;

— exemplarische Betrachtung und Re-flexion technischer und ästhetischerGestaltungsmittel von Objekten

— präsentieren Projekte zu textilen Themen in angemessenersprachlicher, schriftlicher und visueller Form;

— adressatenbezogene Präsentations-formen

— planen eine textiltechnische Aufgabe und führen sie durch; — praktisch-gestalterische Aufgaben

• verschiedene Lösungswege unterEinbeziehung experimenteller undtheoretischer Auseinandersetzung

— Design und Realisation

• kreativer Umgang mit Materialien

• visuelle Medien

— umfassende Analyse praktisch-gestalte-rischer Aufgaben unter Einbeziehungtechnischer und ästhetischer Umset-zungsprozesse

— verfügen über grundlegende Kenntnisse der Zeichentheorieund wenden diese auf Kleidung und Textilien an.

— Wahrnehmungsweisen: z. B. Signal-funktion, Gruppenzugehörigkeit

Kompetenzbereich 2: Fachdidaktik

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen sind fähig, den bildenden Gehalt textiler Inhalte und Methoden unter Berücksichtigung der historischen Genese des Textilunterrichtszu reflektieren.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen über Kenntnisse

• von Querschnittsaufgaben und deren Anwendung,

• der im Fach gängigen Konzepte (Ästhetische Bildung,Lebenswelt, Kulturdifferenz, Interkulturelles Lernen; so-ziale, geschlechtliche und kulturelle Unterschiede),

— ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine kritischePosition gegen vorgegebene ästhetische Normen,

— vermitteln vielfältige gestalterische Zugänge zu Themen wieMode und Gestaltung.

— Mode und Gestaltung als Bildungs-gehalt

— ausgewählte Konzepte des Fachs — Konzepte des Fachs mit ihrem histo-rischen Hintergrund

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607

Werte und Normen

Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen erkennen Schnittstellen zu anderen Disziplinen und bringen fächerverbindende Sichtweisen in die Planung ein. Sie verstehen TextilesGestalten als wichtigen Bestandteil materieller Kulturen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— berücksichtigen fächerübergreifende Aspekte,

— beziehen außerschulische Lernorte und Partner bei der Unter-richtsplanung und -gestaltung ein.

— Textiles Gestalten im Kontext mitanderen Fächern

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend (Grundschule/)Hauptschule/Sonderpädagogik

Realschule Gymnasium Berufsbildende Schule

Kompetenzbereich 1: Fachwissenschaftliche Grundlagen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können unter Rückgriff auf ihr Wissen die wesentlichen historischen Stationen und systematischen Themenkomplexe der Philosophie von derAntike bis zur Gegenwart sowie die Problemstellungen der Religionswissenschaft beschreiben.

Die Absolventinnen und Absol-venten kennen

— grundlegende Positionen derTheoretischen Philosophie;

— Überblick über die Teildiszi-plinen: Metaphysik, Logik,Erkenntnistheorie und Wis-senschaftstheorie, Frage ih-rer Notwendigkeit

— zentrale Theorien und Ar-gumente aus diesen Teil-disziplinen

— Vertiefung einiger zentra-ler Theorien

— Vertiefung einiger zentra-ler Theorien

— zentrale Positionen aus derGeschichte der Philosophie(von der Vorsokratik bis zurGegenwartsphilosophie);

— philosophische Fragen ausder Geschichte der Philoso-phie heraus

— Überblick über die wesent-lichen Stationen der Ge-schichte der Philosophie

— Verständnis der Positionenvon zumindest einem pro-minenten Philosophen derAntike, der frühen Neuzeit,von Kant, des 19. und des20. Jahrhunderts

— Verständnis der Positionenvon zumindest einem pro-minenten Philosophen derAntike, der frühen Neu-zeit, von Kant, des 19. unddes 20. Jahrhunderts

— Verständnis der Positionenvon zumindest einem pro-minenten Philosophen derAntike, der frühen Neu-zeit, von Kant, des 19. unddes 20. Jahrhunderts

— die grundlegenden Vor-stellungen von Judentum,Christentum, Islam sowieBuddhismus oder Hinduis-mus.

— Vorstellungen von Lebenund Tod, Menschen-, Welt-und Gottesbilder in den Re-ligionen

— Einmaligkeit des Lebensund Wiedergeburt im Ver-gleich

— Einmaligkeit des Lebensund Wiedergeburt sowiedie sich daraus ergebendenFolgen für das Verständnisvon Leben und Tod

— Einmaligkeit des Lebensund Wiedergeburt im Ver-gleich

— der Einzelne und die Ge-meinschaft im Judentum,Christentum und Islam

— Menschen- und Gottesbil-der in Judentum, Christen-tum und Islam

— Theologie und Anthropolo-gie in Judentum, Christen-tum und Islam

— Menschen-, Welt- und Got-tesbilder im Vergleich zwi-schen westlichen Religio-nen (Judentum, Christen-tum, Islam) und östlichenReligionen (Hinduismusoder Buddhismus)

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608 Kompetenzbereich 2: Hermeneutik

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen erfassen die Begründungen für Werte und Normen in Geschichte und Gegenwart. Sie begreifen die Deutungszusammenhänge von religiösen/philosophischen Konzeptionen und Systemen und berücksichtigen dabei deren Voraussetzungen.

Die Absolventinnen und Absol-venten beschreiben und erläu-tern

— die Theorien zum Verhält-nis von Religion und Ge-sellschaft;

— Religionssoziologie in The-orie und empirischer For-schung

— Werte und Normen desZusammenlebens in Chris-tentum und Islam

— eine religionssoziologischeTheorie und eine religions-soziologische empirischeStudie zu unserer Gesell-schaft

— zwei religionssoziologischeTheorien und zwei reli-gionssoziologische empiri-sche Studien zu unsererGesellschaft

— eine religionssoziologischeTheorie und zwei reli-gionssoziologische empiri-sche Studien zu unsererGesellschaft

— die Theorien zum Verhält-nis von Religion und Indi-viduum;

— Religionspsychologie inTheorie und empirischerForschung

— christliche und islamischeWertvorstellungen für dasLeben des Einzelnen

— Grund- und Menschen-rechte

— eine religionspsychologischeTheorie und eine religions-psychologische empirischeStudie zur Bedeutung vonReligion(en) für das Verhal-ten des Einzelnen

— zwei religionspsychologischeTheorien und zwei religions-psychologische empirischeStudien zur Prägung desVerhaltens des Einzelnenund der Familie durch Re-ligion(en)

— eine religionspsychologischeTheorie und zwei religions-psychologische empirischeStudien zur Prägung desVerhaltens des Einzelnenund der Familie durch Re-ligion(en)

— die Probleme, die die Be-gründung für Werte undNormen aufwirft und derenErörterung in Religionenund Religionskritik sowiein Metaphysik und Meta-physikkritik.

— Religionen und Religionen-kritik bezogen auf Wertvor-stellungen und Normen

— Zehn Gebote und derenVerbindlichkeit in unsererGesellschaft

— göttliche Gebote in Chris-tentum und Islam im Ver-hältnis zum Wertepluralis-mus

— Theonomie und Autonomiebei Begründungen von Wer-ten und Normen

— Zehn Gebote und deutscheGesetzgebung

Kompetenzbereich 3: Philologisch-historische Kompetenzen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können kritisch mit historischen Quellen umgehen.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— beherrschen das philologi-sche Instrumentarium, mit-tels dessen philosophischeund religiöse Texte aufge-schlossen werden können,

— erproben an ausgewähltenTexten des Christentumsund des Islams oder eineranderen Religion Methodender Schriftauslegung,

— erläutern die Vorzüge einerhistorisch-kritischen Aus-gabe am Beispiel eines phi-losophischen Klassikers.

— Interpretation philosophi-scher und religiöser Texteaus unterschiedlichen Epo-chen und Traditionen

— Ausdrucksformen und Text-gattungen

— Deutung von Texten ausden Religionen

— religionswissenschaftlicheFachsprache

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Kompetenzbereich 4: Reflexions- und Argumentationskompetenzen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen Grundbegriffe der Logik und Grundregeln logischer Argumentationsformen, und sie können die Begründungen für ethische Kon-zepte sowie deren Voraussetzungen und Unterschiede reflektieren.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— argumentieren mithilfe logi-scher Grundbegriffe und-regeln;

— Logik

— greifen beim Argumentie-ren auf gewichtige Ethik-konzeptionen zurück.

— Ethikkonzepte aus dem Be-reich zweier unterschied-licher Religion(en) (EwigGültiges/Zeitlich Wandel-bares)

— zumindest ein Beispiel ausdem Bereich des Christen-tums oder des Islam

— jeweils ein Beispiel ausdem Bereich des Christen-tums und des Islam

— religiös begründete Wertvor-stellungen und Normen imWandel der Zeiten an ausge-wählten Beispielen aus un-terschiedlichen Religionen

— jeweils ein Beispiel aus demBereich des Christentumsund des Islam

— Kantsche Ethik und Utilita-rismus

— moralische Prinzipien auseiner als überzeitlich vor-gestellten Vernunft

— Allgemeingültigkeit mora-lischer Prinzipien im histo-rischen Kontext

— Grundlinien — Grundlinien — Vertiefung — Vertiefung

Kompetenzbereich 5: Transformationskompetenzen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wissen um die Einbettung ethischen Argumentierens in umfassendere Theoriekonzepte und um die Konsequenzen von ethischer Reflexion fürdas Handeln.

Die Absolventinnen und Absol-venten

— verfügen über grundlegendeKenntnisse der praktischenPhilosophie und angewand-ten Ethik und können da-raus die Konsequenzen fürdie politische Philosophie,die Rechts-, Staats- und So-zialphilosophie ziehen,

— begreifen den Zusammen-hang von Religion undWerten und Normen,

— wissen um

• das Verhältnis von Mo-ral und Recht,

• die Bereiche der ange-wandten Ethik,

• Theorie und Praxis derMenschenrechte.

— politische Philosophie,Rechts-, Staats- und Sozial-philosophie

— angewandte Ethik (ausge-wählte Beispiele auch zuaktuellen Bezügen)

— Theorie und Praxis derMenschenrechte

— ausgewählte Beispiele auchzu aktuellen Bezügen

— Vertiefung — Vertiefung

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610

Wirtschaft

Kompetenzbereich 6: Fachdidaktische Kompetenzen

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein fachdidaktisches Grundwissen im Hinblick auf das Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen, verstehen die spezifi-schen philosophischen Fragen von Kindern und Jugendlichen und können diese wie alle anderen thematischen Fragen des Unterrichts altersangemessen beantworten.

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

übergreifend Hauptschule/Sonderpädagogik Realschule

Kompetenzbereich 1: Gesamt- und einzelwirtschaftliche Strukturen und Sachverhalte

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein strukturiertes Fachwissen und reflektieren wesentliche einzel- und gesamtwirtschaftliche Fragestellungen adressatenbezogen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— begründen die Notwendigkeit wirtschaftlichenHandelns;

— Wirtschaftskreislauf

— Grundsätze volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung

— ökonomisches Prinzip

— erklären die Preisbildung am Markt; — Angebot

— Nachfrage

— Wettbewerb

— Marktformen

— beschreiben Ziele der Wirtschaftspolitik undsich daraus ergebende Zielkonflikte;

— Stabilität des Preisniveaus

— Inflation/Deflation

— hoher Grad an Beschäftigung und Arbeitslosigkeit

— außenwirtschaftliches Gleichgewicht

— gerechte Einkommensverteilung

— Umweltschutz

— angemessenes Wirtschaftswachstum

— Vertiefung

— beschreiben die Stellung Deutschlands im euro-päischen Wirtschaftsraum;

— europäischer Binnenmarkt

— Europäische Währungsunion

— Wirtschaftsgeschichte, Schwerpunkt:Deutschland

— erläutern die Wirtschaftsformen; — reine Marktwirtschaft

— zentral verwaltete Wirtschaft

— Soziale Marktwirtschaft

— zeigen maßgebliche Indikatoren, Ursachen undWirkungen der Globalisierung auf.

— wesentliche Elemente einer Weltwirtschaftsordnung

— Globalisierungsprozesse

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Wirtschaftswissenschaften

Kompetenzbereich 2: Betriebswirtschaftliche Strukturen und Sachverhalte

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein strukturiertes Fachwissen und reflektieren wesentliche betriebswirtschaftliche Fragestellungen adressatenbezogen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen über betriebswirtschaftliche Grund-kenntnisse.

— Unternehmensgründung

— Aufbau von Betrieben

— Betriebsführung

— Begriffe und System des betrieblichen Rechnungs-wesens

Kompetenzbereich 3: Berufsrelevante und arbeitsmarktbezogene Strukturen und Sachverhalte

Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich mit berufsrelevanten und arbeitsmarktbezogenen Problemstellungen auseinander.

Die Absolventinnen und Absolventen

— nutzen berufs- und arbeitsmarkttheoretische Er-klärungsansätze als Grundlage der Berufsorien-tierung,

— analysieren den Wertewandel als einen Faktordes Strukturwandels und die damit verbundenenAuswirkungen auf Arbeit und Qualifikation;

— duales Ausbildungssystem und schulisches Berufs-bildungssystem

— Berufswahltheorien als Grundlage der schulischenBerufsorientierung

— Übergang aus dem Bildungssystem in das Ausbil-dungs- und Beschäftigungssystem

— hauptschulspezifische Problemlagenbei Berufswahlentscheidungen

— Möglichkeiten des weiterführendenSchulbesuchs nach dem Haupt-schulabschluss

— realschulspezifische Problemlagen beiBerufswahlentscheidungen

— Möglichkeiten des weiterführendenSchulbesuchs nach dem Realschul-abschluss

— erfassen arbeitsrechtliche und arbeitswissen-schaftliche Grundlagen in ihrer Bedeutung fürdie Gestaltung von Arbeitsbeziehungen;

— Grundlagen des Arbeits- und Berufsbildungsrechts

— Arbeitsmarkttheorien und Arbeitsmarktpolitik

— schätzen die Bedeutung der Tarifpolitik für Ar-beit und Arbeitsmarkt ein.

— Grundlagen der Tarifpolitik

Standards Auf die Standards bezogene InhalteLehramt Berufsbildende Schule

Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen das Grundwissen sowohl für die Aufstellung von Jahresabschlüssen einzelner Unternehmen und Konzerne als auch für dieAusgestaltung des internen Rechnungswesens und sie erlangen Handlungs- und Problemlösungskompetenz im externen und internen Rechnungswesen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— wissen, wie die Erfassung, Bewertung und der Ausweis von Vermögensgegenständen undSchulden (Inventar, Bilanz, Anhang) nach handelsrechtlichen Grundsätzen erfolgt,

— kennen die periodische Rechnungslegung (Erfolgsrechnung) unter besonderer Berücksichti-gung der Erfassungstechnik in Handels- und Industrieunternehmen,

— wenden Verfahren zur Erfassung, Verteilung, Analyse und Zurechnung der Kosten an.

— Rechnungswesen als zentrales Steuerungselement

— Buchführung und Jahresabschluss

— Periodenerfolgsrechnung

— handels- und steuerrechtliche Bilanzierung

— Kosten- und Leistungsrechnung

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612 Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verwenden wirtschaftsmathematische Verfahren.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen die unterrichtsrelevanten Verfahren der Wirtschaftsmathematik,

— lösen fachbezogene Problemstellungen mithilfe wirtschaftsmathematischer Verfahren.

— Finanzmathematik (Zinseszinsrechnung, Zeitrenten und Rentenrechnung, Tilgungsrech-nung)

— Funktionen einer Variablen

— Differential- und Integralrechnung für Funktionen einer Variablen

— Anwendungen (Kosten- und Haushaltstheorie, Extremwertprobleme)

— Grundlagen der Linearen Algebra und Anwendungen auf Produktionsprobleme

— Funktionen von zwei und mehreren Variablen, ökonomische Anwendungen

Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen haben die Fähigkeit zur adäquaten Auswahl und Anwendung grundlegender statistischer Methoden.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen die Grundlagen der Wahrscheinlichkeitstheorie und -verteilungen,

— wenden deskriptive und induktive statistische Methoden für eindimensionale statistischeVerteilungen an.

— deskriptive und induktive statistische Methoden für eindimensionale statistische Verteilungen

— beschreibende Statistik

— Stochastik

Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich mit rechtlichen Problemstellungen auseinander.

Die Absolventinnen und Absolventen

— bearbeiten rechtliche Fallkonstruktionen gutachterlich und ergebnisorientiert,

— erkennen Lösungsansätze, haftungsrechtliche Risiken sowie welche entsprechenden recht-lichen Schritte einzuleiten sind,

— beschreiben grundlegende rechtliche Entscheidungskriterien der unternehmerischen Exis-tenzgründung.

— Einführung in das Sonderrecht der Kaufleute

— Einführung in das Gesellschaftsrecht

— Grundlagen des EU-Wirtschaftsrechts

— Grundzüge des Arbeitsrechts

— Bürgerliches Recht

Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen lösen Probleme rechnergestützt.

Die Absolventinnen und Absolventen

— schätzen Funktionsweise, Potenziale und Grenzen des Einsatzes der Informations- undKommunikationstechnik in der Wirtschaft in Grundzügen ein,

— setzen verschiedene Software zur Lösung betrieblicher Alltagsprobleme ein.

— Anwenderprogramme

— computergestützte Präsentation und Kommunikation

Kompetenz 6: Die Absolventinnen und Absolventen kennen grundlegende betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen sowie die Ausgestaltung des betrieblichen Rechnungs-wesens als Informations- und Führungsinstrument.

Die Absolventinnen und Absolventen

— erfassen grundlegende ökonomische, soziale und ökologische Zusammenhänge des Systems„Unternehmen“,

— beschreiben betriebliche Funktionen und Prozesse,

— Einzelunternehmen als komplexes ökonomisches und soziales System

— betriebliche Funktionen und deren Zusammenhänge

— Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse und deren Erfassung und Kontrolle durch dasbetriebliche Rechnungswesen

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— erfassen Zweck und Zielsetzungen von Unternehmen sowie die Interessen der unterschied-lichen Anspruchsgruppen,

— beurteilen betriebswirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen der unternehmerischen Exis-tenzgründung.

— ökologische Aspekte in den betrieblichen Kernprozessen

— Entrepreneurship

Kompetenz 7: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Strategien und Instrumente des Marketings im Sinne einer marktorientierten Unternehmensführung.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Marketinginstrumente und können diese situationsgerecht einsetzen. — Grundlagen des Marketings im Sinne der marktorientierten Unternehmensführung

— Konzepte, Strategien und Instrumente des Marketings

Kompetenz 8: Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, Entscheidungsprobleme des Produktionsbereichs zu lösen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente betrieblicher Leistungs- undBeschaffungsprozesse,

— prüfen Konzepte der Lagerhaltung und Logistik auf Effektivität,

— reflektieren ökologische Aspekte bei produktionswirtschaftlichen Entscheidungen.

— Produktion als Kernprozess in Abhängigkeit vom Absatz- und Beschaffungsmarkt

— Produktionsfaktorsystem

— Produktionsplanung und -steuerung

— Qualitätsmanagement (TQM) und Produktionscontrolling

— Prozessoptimierung und Produktionsprogrammoptimierung

— Fertigungs- und Leistungserstellungsverfahren

— Materialwirtschaft

— physische Distribution und Logistikmanagement

— Abfallvermeidung, Gesundheitsschutz und Wiederverwertbarkeit

Kompetenz 9: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen theoretische und konzeptionelle Grundlagen der Organisation und Unternehmensführung.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beherrschen Ziele, Methoden und Instrumente verschiedener Managementkonzepte,

— sind über Erscheinungsformen der Organisationsentwicklung informiert.

— Grunddimensionen der Organisationsgestaltung

— Aufbau- und der Prozessorganisation

— Methoden und Instrumente des strategischen Managements

Kompetenz 10: Die Absolventinnen und Absolventen sind vertraut mit der Bearbeitung personalwirtschaftlicher Problemstellungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen die Handlungsfelder des Human Ressource Management,

— wissen, wie Instrumente des Personalcontrollings situationsgerecht eingesetzt werden können,

— schätzen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer ein,

— beschreiben wirtschaftliche, rechtliche und soziale Aspekte der Personalfreisetzung.

— Personalbedarfsplanung und -beschaffung

— Arbeitsgestaltung und Arbeitszeitmanagement

— Personalführung, -beurteilung und -entwicklung

— Entgeltgestaltung

— Personalfreisetzung

— Motivations- und Anreizsysteme

— Mitwirkung und Mitbestimmung

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614 Kompetenz 11: Die Absolventinnen und Absolventen kennen Investitions- und Finanzprozesse sowie deren Anwendung auf verschiedene Problemstellungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— kennen verschiedene Investitions- und Finanzierungsanlässe,

— wenden Verfahren der Investitionsrechnung an,

— unterscheiden zwischen Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung,

— sind über die wesentlichen Finanzierungsarten informiert,

— beschreiben die Besicherungsmöglichkeiten von Krediten.

— Investitions- und Finanzierungsanlässe

— Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung

— Investitionsrechnung

— Finanzierungsarten

— Kreditsicherung

Kompetenz 12: Die Absolventinnen und Absolventen haben ein vertieftes Verständnis der Bilanzierung, des Rechnungswesens und des Controllings.

Die Absolventinnen und Absolventen

— verfügen über ein vertieftes Verständnis für die Zusammenhänge im internen und externenRechnungswesen,

— beherrschen die wesentlichen Grundlagen des Finanzcontrollings,

— beurteilen die Bedeutung des Controllings als Steuerungsinstrument im Rahmen der Ge-samtbetriebsführung,

— beurteilen die wirtschaftliche Lage von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften(materielle Grundlagen und Kennzahlenanalysen),

— sind in Grundzügen über betriebliches Umweltcontrolling informiert.

— externes Rechnungswesen (Bilanzierung)

— Kosten- und Leistungsrechnung

— Controlling im Rahmen der Gesamtführung

— Funktionen eines betrieblichen Umwelt-Controllingsystems

Kompetenz 13: Die Absolventinnen und Absolventen sind vertraut mit volkswirtschaftlichen Problemstellungen.

Die Absolventinnen und Absolventen

— beschreiben die Denk- und Arbeitsweise volkswirtschaftlicher Modellbildung,

— unterscheiden makro- und mikroökonomische Fragestellungen,

— analysieren die Entwicklung gesamtwirtschaftlicher Größen,

— analysieren das Verhalten einzelner Wirtschaftssubjekte,

— untersuchen und beurteilen wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen unter den Bedin-gungen globaler Märkte.

— Grundlagen der Volkswirtschaftslehre

— Mensch und Betrieb im gesamtwirtschaftlichen Umfeld

— Preisbildung auf verschiedenen Märkten

— Wirtschaftskreisläufe

— idealtypische Wirtschaftsordnungen, Abweichungen zwischen Modell und Realität

— Grundlagen wirtschaftspolitischer Konzepte zur Beeinflussung der Konjunktur

— grundlegende geldtheoretische Begriffe und Zusammenhänge

— Funktionsweise des Europäischen Systems der Zentralbanken

— Grundlagen der Außenwirtschaft

— Wirtschaftspolitik, Globalisierung

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Anlage 4(zu § 2 Abs. 5, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 4)

Sprachanforderungen

1. Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt fürSonderpädagogik

a) Deutsch

— Nachweis einer Fremdsprache

b) Moderne Sprachen: Englisch, Niederländisch

— Nachweis einer weiteren Fremdsprache

2. Lehramt an Realschulen

a) Deutsch

— Nachweis einer Fremdsprache

b) Evangelische Religion

— Nachweis fachbezogener Lateinkenntnisse

c) Katholische Religion

— Nachweis fachbezogener Lateinkenntnisse

d) Moderne Sprachen: Englisch, Französisch, Nieder-ländisch

— Nachweis einer weiteren Fremdsprache

3. Lehramt an Gymnasien

a) Alte Sprachen: Griechisch, Latein

— Nachweis des Graecums

— Nachweis des Latinums

— Nachweis einer neueren Fremdsprache

b) Deutsch

— Nachweis von zwei Fremdsprachen

c) Evangelische Religion

— Nachweis des Graecums oder fachbezogener Grie-chischkenntnisse

— Nachweis des Kleinen Latinums

d) Geschichte

— Nachweis des Latinums

— Nachweis einer neueren Fremdsprache

e) Moderne Sprachen: Englisch, Französisch, Niederlän-disch, Russisch, Spanisch

— Nachweis zwei weiterer Fremdsprachen

f) Katholische Religion

— Nachweis des Graecums oder fachbezogener Grie-chischkenntnisse

— Nachweis des Kleinen Latinums

g) Philosophie

— Nachweis des Latinums

— Nachweis einer neueren Fremdsprache

Der Nachweis ist zu führen durch:

1. Abiturzeugnis,

2. Zeugnis des Erweiterten Sekundarabschlusses I nach vier-jährigem Unterricht in der jeweiligen Sprache (mindestensausreichend),

3. Abschlusszertifikat einer Volkshochschule,

4. erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung derHochschule, die mindestens Kenntnisse wie unter Num-mer 2 vermittelt,

5. Zeugnisse über die mindestens zweijährige Teilnahme andem in der jeweiligen Sprache geführten Unterricht einerausländischen Schule,

6. weitere Zeugnisse, die Kenntnisse belegen, die dem unterNummer 2 genannten Niveau entsprechen.

Fachbezogene Latein- oder Griechischkenntnisse werden nach-gewiesen durch die erfolgreiche Teilnahme an dazu ange-botenen Lehrveranstaltungen der Hochschule, durch einenNachweis nach den Nummern 1 bis 6 oder durch den Nach-weis des Kleinen Latinums, des Latinums, des Großen Lati-nums oder des Graecums.

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Anlage 5(zu § 6 Abs. 7)

Vorgaben zum Nachweis berufspraktischer Tätigkeit

Ziel des Unterrichts an berufsbildendenden Schulen ist dieEntwicklung beruflicher Handlungskompetenz bei Schüle-rinnen und Schülern.

Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen müs-sen deshalb Lehr-Lernprozesse an der betrieblichen Aus-bildungssituation der Schülerinnen und Schüler orientieren.Dazu sind der jeweiligen Fachrichtung entsprechende berufs-praktische Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten auf derEbene beruflicher Grundbildung nachzuweisen und zu doku-mentieren.

1. Technische und gewerbliche Fachrichtungen

Tätigkeit in den Ausbildungsbereichen

a) Bautechnik

— Hochbau

— Ausbau

— Tiefbau

Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss imAusbildungsbereich Hochbau abgeleistet werden.

b) Holztechnik

— Tischlerin/Tischler

— Holzmechanikerin/Holzmechaniker

— Zimmerin/Zimmerer

Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss imAusbildungsbereich der Tischlerin/des Tischlers abge-leistet werden.

c) Farbtechnik und Raumgestaltung

— Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer

— Fahrzeuglackiererin/Fahrzeuglackierer

— Raumausstatterin/Raumausstatter

— Gestalterin für visuelles Marketing/Gestalter fürvisuelles Marketing

Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss imAusbildungsbereich der Malerin und Lackiererin/desMalers und Lackierers abgeleistet werden.

d) Elektrotechnik

— Haus- und Gerätetechnik

— Anlagen und Betriebstechnik

— Kommunikationstechnik

— Informationstechnik

Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss imAusbildungsbereich der Haus- und Gerätetechnik ab-geleistet werden. Insgesamt müssen drei Ausbildungs-bereiche absolviert werden.

e) Metalltechnik

— Metall- und Kunststoffverarbeitung

— Montage und Wartung von technischen Systemen

— Fertigung von Baugruppen

Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss imAusbildungsbereich der Metall- und Kunststoffverar-beitung abgeleistet werden.

f) Fahrzeugtechnik

— Montage und Wartung technischer Systeme

g) Ernährung

— Gastronomie

— Bäckerei oder Konditorei

— Fleischerei

Das Praktikum in den Ausbildungsbereichen umfasstjeweils die Produktion und den Verkauf/Service. Min-destens die Hälfte der Praktikumszeit muss im Ausbil-dungsbereich Gastronomie abgeleistet werden.

2. Fachrichtungen für personenbezogene Dienstleistungen

Tätigkeit in den Ausbildungsbereichen nach den Buch-staben a und b

a) Ökotrophologie (Hauswirtschaft)

— Versorgung und Betreuung hauswirtschaftlicherBetriebe und Einrichtungen

Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss imAusbildungsbereich Versorgung abgeleistet werden.

b) Körperpflege (Kosmetologie)

— Friseurin/Friseur

— Kosmetikerin/Kosmetiker

— Herstellung von Haut-, Nagel- und Haarpflege-präparaten

— Herstellung von Präparaten der dekorativen Kos-metik

Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss imAusbildungsbereich Friseurin/ Friseur abgeleistet wer-den.

c) Pflege

aa) Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist in einemder folgenden Berufe nachzuweisen:

— Altenpflegerin/Altenpfleger

— Ergotherapeutin/Ergotherapeut

— Hebamme/Entbindungspflegerin/Entbindungs-pfleger

— Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger

— Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesund-heits- und Krankenpfleger

— Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger

— Logopädin/Logopäde

— Podologin/Podologe

— Technische Assistentin in der Medizin/Tech-nischer Assistent in der Medizin

— Orthoptistin/Orthoptist

— Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharma-zeutisch-technischer Assistent

— Physiotherapeutin/Physiotherapeut

— Diätassistentin/Diätassistent

— Masseurin und Medizinische Bademeisterin/Masseur und Medizinischer Bademeister

bb) Das Kultusministerium kann weitere Ausbildungs-berufe zulassen. Gleichwertige berufspraktischeTätigkeiten können in gesondert gelagerten Einzel-fällen von der für Lehramtsprüfungen zuständigenLandesbehörde anerkannt werden.

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d) Sozialpädagogik

aa) Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist in einemder folgenden Berufe nachzuweisen:

— Sozialassistentin/Sozialassistent, SchwerpunktSozialpädagogik

— Erzieherin/Erzieher

— Heilpädagogin/Heilpädagoge

— Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger

— Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-,Sprech- und Stimmlehrer

bb) Das Kultusministerium kann weitere Ausbildungs-berufe zulassen. Gleichwertige berufspraktischeTätigkeiten können in gesondert gelagerten Einzel-fällen von der für Lehramtsprüfungen zuständigenLandesbehörde anerkannt werden.

3. Kaufmännische Fachrichtungen

Tätigkeit in den Ausbildungsbereichen

a) Wirtschaft

— Absatzwirtschaft und Kundenberatung

— Bürowirtschaft und kaufmännische Verwaltung

— Recht und öffentliche Verwaltung

Das Praktikum soll Einblicke in mehrere Funktions-bereiche (z. B. Beschaffung, Produktion, Absatz, Rech-nungswesen/Controlling) vermitteln.

b) Gesundheit

aa) Tätigkeiten in einem oder mehreren der Aus-bildungsbereiche

— Medizinische Fachangestellte/MedizinischerFachangestellter

— Tiermedizinische Fachangestellte/Tiermedizi-nischer Fachangestellter

— Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedi-zinischer Fachangestellter

— Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter

Das Praktikum kann ausschließlich in diesen Aus-bildungsbereichen abgeleistet werden.

bb) Tätigkeiten in einem der Ausbildungsbereiche

— Krankenhaus

— Labor

— Gesundheitsamt

— Kassenärztliche Vereinigungen

— Krankenkassen, Medizinischer Dienst der Kran-kenkassen (MDK)

— Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Das Praktikum soll Einblicke in mehrere Funk-tionsbereiche z. B. Umgang mit Kranken, Assis-tenz, Verwaltung, Labor vermitteln.

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Herausgegeben von der Niedersächsischen StaatskanzleiVerlag und Druck: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover; Postanschrift: 30130 Hannover,Telefon 0511 8550-0, Telefax 0511 8550-2400, Postbank Hannover 4 10-308. Erscheint nach Bedarf. Laufender Bezug und Einzelstücke könnendurch den Verlag bezogen werden. Bezugspreis pro Jahr 56,30 € (einschließlich 3,68 € Mehrwertsteuer und einschließlich 9,20 € Portokosten-anteil). Bezugskündigung kann nur 10 Wochen vor Jahresende schriftlich erfolgen. Einzelnummer je angefangene 8 Seiten 1,05 €. ISSN 0341-3497.Abonnementservice Christian Engelmann, Telefon 0511 8550-2424, Telefax 0511 8550-2405Einzelverkaufspreis dieser Ausgabe 17,85 € einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten

Anlage 6(zu § 10)

Fachpraktische Prüfungen

1. Fachpraktische Prüfungen

a) Im Fach Darstellendes Spiel: Präsentation eines eige-nen Projekts

b) In den Fächern Gestaltendes Werken und TextilesGestalten: Praktisch-gestalterische Bearbeitung einesThemas einschließlich einer experimentellen sowietheoretischen Auseinandersetzung

c) In den Fächern Hauswirtschaft und Technik: Nach-weis fachbezogener praktischer Kenntnisse und Fertig-keiten anhand einer oder mehrerer Aufgaben

2. Fachpraktische Prüfungsanteile

a) Im Fach Kunst

— Alle Lehrämter: Präsentation eigener Arbeiten

— Alle Lehrämter: Bearbeitung einer künstlerisch-praktischen Aufgabe im Bereich Bildende Kunst

— Alle Lehrämter: Bearbeitung einer künstlerisch-praktischen Aufgabe im Bereich Visuelle Medien

— Lehramt an Gymnasien: Bearbeitung einer weiterenAufgabe im Bereich Gestaltung

b) Im Fach Musik

— Alle Lehrämter außer Lehramt an Gymnasien: Ins-trumentalspiel oder Gesang einschließlich Sprechenund Stimmbildung

— Lehramt an Gymnasien: Instrumentalspiel undGesang einschließlich Sprechen und Stimmbildung

— Alle Lehrämter außer Lehramt an Gymnasien:Ensembleleitung

— Lehramt an Gymnasien: Ensembleleitung (Orchesteroder Band) und Chorleitung

— Alle Lehrämter: Angewandte Musiktheorie

— Alle Lehrämter: Vorbereitung, Vorführung undErläuterung einer eigenen apparativen oder multi-medialen oder choreografischen Produktion oderImprovisation

c) Im Fach Sport

Aus den Erfahrungs- und Lernfeldern A bis F sind fach-praktische Prüfungsanteile mindestens für die angege-bene Anzahl einzelner Bereiche nachzuweisen.

A

— Laufen, Springen, Werfen

— Schwimmen,Tauchen, Wasserspringen

alle Lehrämter: ein Bereich

B

— Gymnastische, rhythmische und tänzerische Bewe-gungsgestaltung

— Trampolin, Turnen, Bewegungskünste

alle Lehrämter: ein Bereich

C

— Spielen in Mannschaften (z. B. Basketball, Fußball,Handball, Volleyball, Hockey, darin integriert alter-native Spielkulturen)

Lehramt an Grund- und Hauptschulen (insbesondere:Schwerpunkt Grundschule), Lehramt für Sonderpäda-gogik: ein Bereich

Lehramt an Grund- und Hauptschulen (insbesondere:Schwerpunkt Hauptschule), Lehramt an Realschulen,Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbilden-den Schulen: zwei Bereiche

D

— Rückschlagspiele, z. B.: Tischtennis, Tennis, Bad-minton

alle Lehrämter: ein Bereich

E

— Auf dem Wasser (z. B.: Kanu, Segeln, Surfen, Ru-dern)

— Auf Schnee und Eis (z. B.: Eislaufen, Alpin-Skilauf,Langlauf)

— Auf Rollen und Rädern (z. B.: Radfahren, Inline-skaten)

— Kämpfen (z. B.: Judo, Karate)

— Reiten und Voltigieren

Alle Lehrämter: zwei Bereiche, davon in einem Bereichmit Exkursion

F

— Psychomotorik

— Kleine Spiele

— Anfängerschwimmen

Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Lehramt fürSonderpädagogik, Lehramt an Realschulen: drei Bereiche

Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildendenSchulen: Kleine Spiele