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2020
Für die Fahrt mit Bus und Bahn
Der Tarif im Überblick
www.vrr.de
2
Tarifinformationen kompakt
Mit der vorliegenden Ausgabe von „Der Tarif im Überblick“ halten Sie eine Broschüre in den Händen, die sich insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen im gesamten VRRRaum sowie an interessierte Kundinnen und Kunden richtet.
Die Broschüre vermittelt die wesentlichen Basisinformationen rund um den Öffentlichen Personennahverkehr im Verbundraum, beantwortet die regelmäßig wiederkehrenden Fragen zum Tarifsystem und soll damit den grundlegenden Informationsbedarf des Personals in Bussen und Bahnen abdecken.
Weiterführende Informationen zum VRRTarif werden im „Handbuch für Tarif und Vertrieb“ dargestellt. Dieses liegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsunternehmen in ihrer Verwaltung vor und behandelt alle in dieser Broschüre aufgeführten Themen detailliert und in vollem Umfang.
Während „Der Tarif im Überblick“ zur schnellen Information für unterwegs genutzt werden kann, dient das Handbuch als umfassendes Nachschlagewerk. Zusätzlich finden Sie alle tariflichen Details auch im Internet unter www.vrr.de.
3
Inhaltsverzeichnis
Der Verbundraum 4 – 5
Das Tarifsystem
� Die Preisstufen 6 – 7
� Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 8 – 19
� Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets 20 – 29
Die Tickets im Überblick
� Bartickets 30 – 36
� Die Ticketprüfung und das eTicket 37
� Zeittickets 38 – 48
� Kurzinformation zu weiteren VRR und sonstigen Tarifangeboten 49 – 52
� Die Preise im Überblick 53 – 56
� Die Kragenbereiche 56 – 57
� Service 58
� Beförderungsbedingungen 59 – 75
� Auszüge aus den Tarifbestimmungen 75 – 79
4
VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.
Preisstufe D70
Wegberg
42190Lünen
42400Bergkamen
42390Kamen
42490Unna
42150Schwerte
55080Olfen
42480Holzwickede
60Nijmegen/Groesbeek
57Arnhem
87Zevenaar
59Millingen a. d. Rijn 07
’s-Heeren-berg
57440 Isselburg
57670Bocholt
57650Borken 57590
Heiden 57580Reken
57690Raesfeld
69Venlo
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
72Jüchen
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden 74
Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
22Moers
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
12Rheinberg
14Schermbeck/
Hünxe
13Dinslaken/
Voerde
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
57660Rhede
9292ov (Niederlande)Mehr Infos unter www.9292ov.nl
AachenerVerkehrsverbund (AVV)Mehr Infos unter www.avv.de
Der Verbundraum
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VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.
Preisstufe D70
Wegberg
42190Lünen
42400Bergkamen
42390Kamen
42490Unna
42150Schwerte
55080Olfen
42480Holzwickede
60Nijmegen/Groesbeek
57Arnhem
87Zevenaar
59Millingen a. d. Rijn 07
’s-Heeren-berg
57440 Isselburg
57670Bocholt
57650Borken 57590
Heiden 57580Reken
57690Raesfeld
69Venlo
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
72Jüchen
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden 74
Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
22Moers
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
12Rheinberg
14Schermbeck/
Hünxe
13Dinslaken/
Voerde
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
57660Rhede
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)Mehr Infos unter www.vrsinfo.de
WestfalenTarifMehr Infos unter www.westfalentarif.de
VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.
VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.
Preisstufe D
Preisstufe A1
Preisstufe A2
Preisstufe A3
70Wegberg
42190Lünen
42400Bergkamen
42390Kamen
42490Unna
42150Schwerte
55080Olfen
42480Holzwickede
60Nijmegen/Groesbeek
57Arnhem
87Zevenaar
59Millingen a. d. Rijn 07
’s-Heeren-berg
57440 Isselburg
57670Bocholt
57650Borken 57590
Heiden 57580Reken
57690Raesfeld
69Venlo
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
72Jüchen
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden 74
Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
22Moers
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
12Rheinberg
14Schermbeck/
Hünxe
13Dinslaken/
Voerde
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
57660Rhede
Preisstufe A1
Preisstufe A2
Preisstufe A3
Preisstufe D
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Das Tarifsystem Die Preisstufen
Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte/ Gemeinden. Jedes Tarifgebiet setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen.
Jeder Verbindung innerhalb des VRRRaums ist eine Preisstufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die vier Preisstufen A, B, C und D. Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos und müssen stets begleitet werden. Für Kinder von sechs bis unter 15 Jahren gelten die in den Übersichten aufgeführten ermäßigten Ticketpreise.
Kurzstrecke
Die Kurzstrecke ist das Angebot für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von 1,5 Kilometern. Sie gilt in der Regel für bis zu drei Haltestellen. An jeder Haltestelle ist aufgeführt, welche Reichweite das jeweilige Kurzstrecken ticket hat. Mit einem Kurzstreckenticket ist das Umsteigen und ebenso das Nutzen von SPNVVerbindungen, z. B. SBahnFahrten, nicht erlaubt.
Preisstufe A
Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets. In den aus je zwei Tarifgebieten bestehenden Städten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal gelten Tickets der Preisstufe A3 stets für das gesamte Stadtgebiet. Zudem gilt die Preisstufe A auch bei Fahrten in zwei benachbarten Waben angrenzender Tarifgebiete mit direkter verkehrlicher Anbindung. Bei Zeittickets (Wochen, Monats und Jahrestickets) wird zwischen den Preisstufen A1, A2 und A3 unterschieden: In kleineren Städten und Gemeinden gilt die Preisstufe A1. In elf größeren Städten bzw. Großstädten mit gut ausgebautem öffentlichem Verkehrsnetz gilt die Preisstufe A2. Im Bereich der Bartickets wird beim EinzelTicket zwischen den Preisstufen A1/A2 und A3 differenziert.
7
In fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ besonders hochwertigem Nahverkehrsangebot gilt die Preisstufe A3. Der Öffentliche Nahverkehr in diesen Städten zeichnet sich u. a. durch ein überaus umfangreiches Linienangebot, eine dichte Taktung, eine sehr gute SBahn und RegionalAnbindung sowie mehrere NachtExpressLinien aus. Für Fahrten zwischen zwei benachbarten Waben, deren Tarifgebiete unterschiedlichen Preisniveaus zugeordnet sind, wird ein Zeitticket der jeweils höheren Preisstufe benötigt.
Preisstufe B In der Preisstufe B unterscheidet sich die Darstellung des Geltungsbereichs nach der Art der Tickets: Bei Bartickets gilt die Preisstufe B grundsätzlich für Fahrten in das Nachbartarifgebiet und in der Regel für ein dahinterliegendes Tarifgebiet.
Bei Zeittickets der Preisstufe B ist ein frei wählbares Zentraltarifgebiet zu definieren. Jedem Zentraltarifgebiet ist ein festgelegter Geltungsbereich zugeordnet (siehe Abbildungen auf den Seiten 8 – 19).
Preisstufe C
In der Preisstufe C ist der VRRVerbundraum in 19 unterschiedliche Regionen aufgeteilt, die der Kunde frei wählen kann. Jede Region besteht aus fest vor gegebenen Tarifgebietskombinationen. Die genaue Aufteilung der Regionen finden Sie auf den Seiten 20 bis 29.
Preisstufe D
Die Tickets der Preisstufe D gelten im ganzen Verbundraum und in manchen angrenzenden Tarifgebieten. Bitte beachten Sie hierzu die Karte und die Legende auf den Seiten 4 und 5.
Prei
sstu
fen
Tipp: Weitere Infos zu diesen Preisstufen finden Sie im Internet unter www.vrr.de.
8
Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets
Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets)der Preisstufe B kann der Kunde sein Zentraltarifgebiet frei wählen. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Folgende Zentraltarifgebiete und Geltungsbereiche werden nicht dargestellt, weil sie bereits in anderen Darstellungen enthalten sind:
� 61 Grevenbroich � 62 Dormagen � 63 Rommerskirchen � 72 Jüchen � 73 Langenfeld/Monheim � 75 Remscheid � 82 BedburgHau
01 Kerken/Wachtendonk 02 Kamp-Lintfort
01Kerken/
Wachtendonk
04Geldern/
Issum
10Straelen
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
20Nettetal/Brüggen
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst
02Kamp-Lintfort
04Geldern/
Issum
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
12Rheinberg
16Alpen
22Moers
03 Wesel 04 Geldern/Issum
03Wesel
12Rheinberg
13Dinslaken/
Voerde
14Schermbeck/
Hünxe
16Alpen
83Xanten
88Hamminkeln
01Kerken/
Wachtendonk
02Kamp-Lintfort
04Geldern/
Issum
10Straelen
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
9
Prei
sstu
fe B
05 Dorsten 06 Haltern
05Dorsten
06Haltern
14Schermbeck/
Hünxe15
Marl
17Recklinghausen/
Herten25Bottrop/Gladbeck 26
Gelsen-kirchen
57690Raesfeld
57650Borken 57590
Heiden 57580Reken
05Dorsten
06Haltern
55080Olfen
15Marl
17Recklinghausen/
Herten
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
57580Reken
10 Straelen 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
01Kerken/
Wachtendonk
04Geldern/
Issum
10Straelen
20Nettetal/Brüggen
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst
69Venlo
01Kerken/
Wachtendonk
02Kamp-Lintfort
04Geldern/
Issum
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst
22Moers
32Krefeld
12 Rheinberg 13 Dinslaken/Voerde
02Kamp-Lintfort
03Wesel
12Rheinberg
16Alpen
22Moers
23Duisburg
Nord
03Wesel
13Dinslaken/
Voerde
14Schermbeck/
Hünxe
23Duisburg
Nord
24Ober-
hausen
25Bottrop/Gladbeck
10
14 Schermbeck/Hünxe 15 Marl
03Wesel
05Dorsten
13Dinslaken/
Voerde
14Schermbeck/
Hünxe
25Bottrop/Gladbeck
57690Raesfeld88
Hamminkeln05
Dorsten
06Haltern
15Marl
17Recklinghausen/
Herten
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
25Bottrop/Gladbeck 26
Gelsen-kirchen
27Herne
16 Alpen 17 Recklinghausen/Herten
02Kamp-Lintfort
03Wesel
04Geldern/
Issum
12Rheinberg
16Alpen
83Xanten
84Sons-beck
05Dorsten
06Haltern
15Marl
17Recklinghausen/
Herten
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
26Gelsen-kirchen
27Herne
28Castrop-Rauxel
29Waltrop
36Bochum
18 Oer-Erkenschwick/Datteln 20 Nettetal/Brüggen
06Haltern
55080Olfen
15Marl
17Recklinghausen/
Herten
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
28Castrop-Rauxel
29Waltrop
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
20Nettetal/Brüggen
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
69Venlo
11
Prei
sstu
fe B
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 22 Moers
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
20Nettetal/Brüggen
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst
31Viersen
32Krefeld
41Willich
02Kamp-Lintfort
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
12Rheinberg
22Moers
23Duisburg
Nord
32Krefeld
33Duisburg
Mitte/Süd
23 Duisburg Nord 24 Oberhausen
12Rheinberg
13Dinslaken/
Voerde
22Moers
23Duisburg
Nord
24Ober-
hausen
33Duisburg
Mitte/Süd
34Mülheim/
Ruhr
13Dinslaken/
Voerde
23Duisburg
Nord
24Ober-
hausen
25Bottrop/Gladbeck
33Duisburg
Mitte/Süd
34Mülheim/
Ruhr
35Essen
Mitte/Nord
25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen
05Dorsten
13Dinslaken/
Voerde
14Schermbeck/
Hünxe15
Marl
24Ober-
hausen
25Bottrop/Gladbeck 26
Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord
05Dorsten
15Marl
17Recklinghausen/
Herten25Bottrop/Gladbeck 26
Gelsen-kirchen
27Herne
35Essen
Mitte/Nord
36Bochum
12
27 Herne 28 Castrop-Rauxel
15Marl
17Recklinghausen/
Herten
26Gelsen-kirchen
27Herne
28Castrop-Rauxel
35Essen
Mitte/Nord
36Bochum
37Dortmund
Mitte/West
17Recklinghausen/
Herten
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
27Herne
28Castrop-Rauxel
29Waltrop
36Bochum
37Dortmund
Mitte/West
47Witten/Wetter/
Herdecke
29 Waltrop 30 Schwalmtal/Niederkrüchten
55080Olfen
17Recklinghausen/
Herten
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
28Castrop-Rauxel
29Waltrop
37Dortmund
Mitte/West
38Dortmund
Ost
52190Lünen
20Nettetal/Brüggen
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
50Mönchengladbach70
Wegberg
31 Viersen 32 Krefeld
20Nettetal/Brüggen
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst
22Moers
32Krefeld
33Duisburg
Mitte/Süd
41Willich
42Meerbusch
13
Prei
sstu
fe B
33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr
22Moers
23Duisburg
Nord
24Ober-
hausen
32Krefeld
33Duisburg
Mitte/Süd
34Mülheim/
Ruhr
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
23Duisburg
Nord
24Ober-
hausen
33Duisburg
Mitte/Süd
34Mülheim/
Ruhr
35Essen
Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
45EssenSüd
35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum
24Ober-
hausen
25Bottrop/Gladbeck 26
Gelsen-kirchen
27Herne
34Mülheim/
Ruhr
35Essen
Mitte/Nord
36Bochum
45EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel55
Velbert
17Recklinghausen/
Herten
26Gelsen-kirchen
27Herne
28Castrop-Rauxel
35Essen
Mitte/Nord
36Bochum
37Dortmund
Mitte/West
46Hattingen/
Sprockhövel
47Witten/Wetter/
Herdecke
37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost
27Herne
28Castrop-Rauxel
29Waltrop
36Bochum
37Dortmund
Mitte/West
38Dortmund
Ost
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
42150Schwerte
42190Lünen
42480Holzwickede
29Waltrop
37Dortmund
Mitte/West
38Dortmund
Ost
58Hagen
42150Schwerte
42190Lünen
42390Kamen
42400Bergkamen
42480Holzwickede
42490Unna
14
41 Willich 42 Meerbusch
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst
31Viersen
32Krefeld
41Willich
42Meerbusch
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
32Krefeld
41Willich
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus
33Duisburg
Mitte/Süd
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
52Neuss/Kaarst
53Düsseldorf
Süd
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
33Duisburg
Mitte/Süd
34Mülheim/
Ruhr
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
45EssenSüd
54Mettmann/
Wülfrath
55Velbert
45 Essen Süd 46 Hattingen/Sprockhövel
34Mülheim/
Ruhr
35Essen
Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
45EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel55
Velbert
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
45EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
47Witten/Wetter/
Herdecke
55Velbert
66Wuppertal
Ost
67Schwelm/
Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld
15
Prei
sstu
fe B
47 Witten/Wetter/Herdecke 50 Mönchengladbach
28Castrop-Rauxel
36Bochum
37Dortmund
Mitte/West
46Hattingen/
Sprockhövel
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
67Schwelm/
Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich
70Wegberg
72Jüchen
51 Korschenbroich 52 Neuss/Kaarst
31Viersen
41Willich
42Meerbusch
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich
72Jüchen
41Willich
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
53Düsseldorf
Süd
61Greven-broich
62Dormagen
63Rommers-
kirchen
72Jüchen
53 Düsseldorf Süd 54 Mettmann/Wülfrath
43Düsseldorf Mitte/Nord
52Neuss/Kaarst
53Düsseldorf
Süd
64Erkrath/
Haan/Hilden
73Langenfeld/
Monheim62
Dormagen
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus54
Mettmann/Wülfrath
55Velbert
64Erkrath/
Haan/Hilden
65Wuppertal
West
74Solingen
16
55 Velbert 58 Hagen
35Essen
Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
45EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
54Mettmann/
Wülfrath
55Velbert
65Wuppertal
West
66Wuppertal
Ost
37Dortmund
Mitte/West
38Dortmund
Ost
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
67Schwelm/
Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld
42150Schwerte
42480Holzwickede
64 Erkrath/Haan/Hilden 65 Wuppertal West
43Düsseldorf Mitte/Nord
53Düsseldorf
Süd
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
65Wuppertal
West
73Langenfeld/
Monheim
74Solingen
54Mettmann/
Wülfrath
55Velbert
64Erkrath/
Haan/Hilden
65Wuppertal
West
66Wuppertal
Ost
74Solingen
75Remscheid
66 Wuppertal Ost
67 Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld
46Hattingen/
Sprockhövel55Velbert
65Wuppertal
West
66Wuppertal
Ost
67Schwelm/
Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld
75Remscheid
46Hattingen/
Sprockhövel
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
66Wuppertal
Ost
67Schwelm/
Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld
17
Prei
sstu
fe B
71 Emmerich 74 Solingen
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
65Wuppertal
West
73Langenfeld/
Monheim
74Solingen
75Remscheid
77 Uedem 78 Kalkar
77Uedem
78Kalkar
82Bedburg-Hau
83Xanten
84Sons-beck
85Kevelaer
86Goch/Weeze
71Emmerich
77Uedem
78Kalkar
79Rees
80Kleve
82Bedburg-Hau
83Xanten
86Goch/Weeze
79 Rees 80 Kleve
71Emmerich
78Kalkar
79Rees
57440 Isselburg
88Hamminkeln
59Millingen a. d. Rijn
71Emmerich
78Kalkar
80Kleve
81Kranen-
burg 82
Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
07’s-Heeren-
berg
71Emmerich
78Kalkar
79Rees
80Kleve
82Bedburg-Hau
87Zevenaar
18
81 Kranenburg 83 Xanten
59Millingen a. d. Rijn
80Kleve
81Kranen-
burg
60Nijmegen/Groesbeek
03Wesel
16Alpen
77Uedem
78Kalkar
83Xanten
84Sons-beck
84 Sonsbeck 85 Kevelaer
04Geldern/
Issum
16Alpen
77Uedem
83Xanten
84Sons-beck
85Kevelaer
04Geldern/
Issum
77Uedem
84Sons-beck
85Kevelaer
86Goch/Weeze
86 Goch/Weeze 87 Zevenaar
77Uedem
78Kalkar
80Kleve
82Bedburg-Hau
85Kevelaer
86Goch/Weeze
57Arnhem
87Zevenaar
07’s-Heeren-
berg
71Emmerich
19
Prei
sstu
fe B
88 Hamminkeln
03Wesel
14Schermbeck/
Hünxe
57670Bocholt
57660Rhede
57690Raesfeld
79Rees
57440 Isselburg
88Hamminkeln
20
Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets
Folgende regionale Geltungsbereiche (Regionen) sind für die Preisstufe C festgelegt worden:
Region 1
7070707WegberggergberegbeWegWeW
2190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
2480Holzwickede
’
7670Bocholt
7650Borken 7590
Heiden 7580Reken
7690Raesfeld
699696VenlooloenloVenVe
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
72Jüchen
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
/74
Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
22Moers
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
12Rheinberg
14Schermbeck/
Hünxe
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
13Dinslaken/
Voerde
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdtt
yy
7660Rhede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878ZevenaararaarnaaveneveZevZ
077070’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’’s Heeren
berggrgbergbeb
57440 0 Isselburg
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
’’s Heeren
0
59Millingen a. d. Rijn
Region 2
7070707WegberggergberegbeWegWeW
2190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
2480Holzwickede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe
Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59
Millingen a. d. Rijn 077070
’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb
7440 Isselburg
7670Bocholt
7650Borken 7590
Heiden 7580Reken
7690Raesfeld
699696VenlooloenloVenVe
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
72Jüchen
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
/74
Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
03Wesel
88Hamminkeln
22Moers
12Rheinberg
14Schermbeck/
Hünxe
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
13Dinslaken/
Voerde
7660Rhede
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
11Neukirchen-
Vluyn/RheurdtR
yyRheurdtRheurdt
21
Prei
sstu
fe C
Region 3
7070707WegberggergberegbeWegWeW
2190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
2480Holzwickede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe
Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59
Millingen a. d. Rijn 077070
’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb
7440 Isselburg
7670Bocholt
7650Borken 7590
Heiden 7580Reken
7690Raesfeld
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
72Jüchen
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
/74
Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
77Uedem
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
14Schermbeck/
Hünxe
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen
13Dinslaken/
Voerde
7660Rhede
699696VenlooloenloVenVe
31Viersen
41Willich
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
83Xanten
04Geldern/
Issum
22Moers
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
12Rheinberg
23Duisburg
Nord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdtt
yy
Region 4
7070707WegberggergberegbeWegWeW
2190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
2480Holzwickede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe
Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59
Millingen a. d. Rijn 077070
’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb
7440 Isselburg
7670Bocholt
7650Borken 7590
Heiden 7580Reken
7690Raesfeld
699696VenlooloenloVenVe
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
72Jüchen
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
/74
Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord
36Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
82Bedburg-Hauu
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
7660Rhede
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
04Geldern/
Issum
22Moers
02Kamp-Lintfort
12Rheinbergg
14Schermbeck/
Hünxe
13Dinslaken/
Voerde
11Neukirchen-
Vluyn/RheurdttR
yy
u
g
R
22
Region 5
7070707WegberggergberegbeWegWeW
2190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
2480Holzwickede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe
Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59
Millingen a. d. Rijn 077070
’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb
7650Borken 7590
Heiden 7580Reken
699696VenlooloenloVenVe
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
72Jüchen
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
/74
Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
85Kevelaer
82Bedburg-Hauu
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
80Kleve
04Geldern/
Issum
22Moers
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort 23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdtt
yy
57440 Isselburg
57670Bocholt
57690Raesfeld
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
71Emmerich
14Schermbeck/
Hünxe
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen
13Dinslaken/
Voerde
57660Rhede
u
12Rheinberg
Region 6
7070707WegberggergberegbeWegWeW
2190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
24802480HolzwickedeHolzwickede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe
Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t5959
Millingen Millingena. d. Rijna. d. Rijn 077070
’’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb
7440 Isselburg
7670Bocholt
699696VenlooloenloVenVe
4646Hattingen/Hattingen/
SprockhövelSprockhövel
3030Schwalmtal/Schwalmtal/
NiederkrüchtenNiederkrüchten
3131ViersenViersen
4141WillichWillich
5050MönchengladbachMönchengladbach
5151Korschen-Korschen-
broichbroich5252
Neuss/Neuss/KaarstKaarst
6161Greven-Greven-broichbroich 6363
Rommers-Rommers-kirchenkirchen
6262DormagenDormagen
7373Langenfeld/Langenfeld/
MonheimMonheim
5353DüsseldorfDüsseldorf
SüdSüd
7272JüchenJüchen
4242MeerbuschMeerbusch
4343Düsseldorf Düsseldorf Mitte/NordMitte/Nord
4444Ratingen/Ratingen/
HeiligenhausHeiligenhaus
5555VelbertVelbert 6767
Schwelm/Schwelm/Ennepetal/Ennepetal/
Gevelsberg/Gevelsberg/BreckerfeldBreckerfeld6666
WuppertalWuppertalOstOst
6565WuppertalWuppertal
WestWest
5454Mettmann/Mettmann/
WülfrathWülfrath
6464Erkrath/Erkrath/
Haan/Haan/HildenHilden
//7474
SolingenSolingen
7575RemscheidRemscheid
3636BochumBochum
4747Witten/Witten/Wetter/Wetter/
HerdeckeHerdecke
5858HagenHagen
2727HerneHerne 3737
DortmundDortmundMitte/WestMitte/West
3838DortmundDortmund
OstOst
2828Castrop-Castrop-RauxelRauxel
1818Oer-Erken-Oer-Erken-
schwick/Dattelnschwick/Datteln
2929WaltropWaltrop
8484Sons-Sons-beckbeck
8585KevelaerKevelaer
7777UedemUedem
7878KalkarKalkar
8282Bedburg-HauBedburg-Hau
8686Goch/Goch/WeezeWeeze
8181Kranen-Kranen-
burgburg
7171EmmerichEmmerich
8080KleveKleve
0404Geldern/Geldern/
IssumIssum
0101Kerken/Kerken/
WachtendonkWachtendonk
1010StraelenStraelen
3232KrefeldKrefeld
2121Kempen/Kempen/Grefrath/Grefrath/
TönisvorstTönisvorst2020
Nettetal/Nettetal/BrüggenBrüggen
1111Neukirchen-Neukirchen-
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yyyy
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t
23
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Velbert
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hh
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/74
Solingen
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38Dortmund
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schwick/Datteln
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burg
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Heiligenhaus
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Ost
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West
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Region 13
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Heiligenhaus
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West
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Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
/
35Essen
Mitte/Nord
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hausen23
DuisburgNord
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Mitte/Süd
gg
Region 14
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2150Schwerte
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Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
22Moers
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
12Rheinberg
14Schermbeck/
Hünxe
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
13Dinslaken/
Voerde
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdtt
yy
7660Rhede
45EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
53Düsseldorf
Süd
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
/74
Solingen
75Remscheid
35Essen
Mitte/Nord
27
Region 15
7070707WegberggergberegbeWegWeW
2190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
2480Holzwickede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe
Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59
Millingen a. d. Rijn 077070
’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb
7440 Isselburg
7670Bocholt
7650Borken 7590
Heiden 7580Reken
7690Raesfeld
699696VenlooloenloVenVe
06Haltern
46Hattingen/
Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
72Jüchen
67Schwelm/
Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld
26Gelsen-kirchen
36Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
12Rheinbergg
14Schermbeck/
Hünxe
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
13Dinslaken/
Voerde
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
yy
7660Rhede
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd
52Neuss/Kaarst
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert
66Wuppertal
Ost
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
/74
Solingen
75Remscheid
35Essen
Mitte/Nord22
Moers
24Ober-
hausen23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
gg
tt
Region 16
7070707WegberggergberegbeWegWeW
2190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
2480Holzwickede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe
Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59
Millingen a. d. Rijn 077070
’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb
7440 Isselburg
7670Bocholt
7650Borken 7590
Heiden 7580Reken
7690Raesfeld
699696VenlooloenloVenVe
06Haltern
45EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
50Mönchengladbach
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim72
Jüchen
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
74Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
14Schermbeck/
Hünxe
05Dorsten
20Nettetal/Brüggen
7660Rhede
34Mülheim/
Ruhr
41Willich
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
53Düsseldorf
Süd
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus54
Mettmann/Wülfrathh
64Erkrath/
Haan/Hilden
/
22Moers
02Kamp-Lintfort
12Rheinberg
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst
13Dinslaken/
Voerde
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdtt
yy
h
Prei
sstu
fe C
28
Region 17
7070707WegberggergberegbeWegWeW
2190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
2480Holzwickede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe
Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59
Millingen a. d. Rijn 077070
’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb
7440 Isselburg
7670Bocholt
7650Borken 7590
Heiden 7580Reken
7690Raesfeld
699696VenlooloenloVenVe
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
74Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
12Rheinbergg
14Schermbeck/
Hünxe
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen
20Nettetal/Brüggen
13Dinslaken/
Voerde
7660Rhede
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
72Jüchen
42Meerbusch
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus54
Mettmann/Wülfrathh
64Erkrath/
Haan/Hilden
/
22Moers
23Duisburg
Nord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdtt
yy
h
g
Region 182190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
2480Holzwickede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe
Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59
Millingen a. d. Rijn 077070
’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb
7440 Isselburg
7670Bocholt
7650Borken 7590
Heiden 7580Reken
7690Raesfeld
699696VenlooloenloVenVe
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
63Rommers-
kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
/74
Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
22Moers
02Kamp-Lintfort
12Rheinberg
14Schermbeck/
Hünxe
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen23
DuisburgNord
33Duisburg
Mitte/Süd
13Dinslaken/
Voerde
7660Rhede
7070707WegberggergberegbeWegWeW
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich52
Neuss/Kaarst
61Greven-broich
72Jüchen
42Meerbusch
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
yytt
29
Region 19
2190Lünen
2400Bergkamen
2390Kamen
2490Unna
2150Schwerte
5080080508505OlfenenlfenOlfeO
2480Holzwickede
6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr
5775757ArnhemmemhemrnhArnA
8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe
Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59
Millingen a. d. Rijn 077070
’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb
7440 Isselburg
7670Bocholt
7650Borken 7590
Heiden 7580Reken
7690Raesfeld
06Haltern
34Mülheim/
Ruhr45
EssenSüd 46
Hattingen/Sprockhövel
52Neuss/Kaarst
61Greven-broich 63
Rommers-kirchen
62Dormagen
73Langenfeld/
Monheim
53Düsseldorf
Süd
72Jüchen
43Düsseldorf Mitte/Nord
44Ratingen/
Heiligenhaus
55Velbert 67
Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld66
WuppertalOst
65Wuppertal
West
54Mettmann/
Wülfrath
64Erkrath/
Haan/Hilden
/74
Solingen
75Remscheid
26Gelsen-kirchen
35Essen
Mitte/Nord36
Bochum
47Witten/Wetter/
Herdecke
58Hagen
27Herne 37
DortmundMitte/West
38Dortmund
Ost
17Recklinghausen/
Herten 28Castrop-Rauxel
15Marl
18Oer-Erken-
schwick/Datteln
29Waltrop
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
14Schermbeck/
Hünxe
05Dorsten
25Bottrop/Gladbeck
24Ober-
hausen
13Dinslaken/
Voerde
7660Rhede
7070707WegberggergberegbeWegWeW
699696VenlooloenloVenVe
30Schwalmtal/
Niederkrüchten
31Viersen
41Willich
50Mönchengladbach
51Korschen-
broich
42Meerbusch
04Geldern/
Issum
22Moers
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
12Rheinberg
23Duisburg
Nord
33Duisburg
Mitte/Süd
32Krefeld
21Kempen/Grefrath/
Tönisvorst20
Nettetal/Brüggen
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdtt
yy
Prei
sstu
fe C
30
Die Tickets im Überblick Bartickets
EinzelTicket (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket Kurz-strecke A1/A2 A3 B C D
EinzelTicketErwachsene 1,70 2,80 2,90 6,00 12,80 15,70
EinzelTicketKinder 1,70
Geltungsdauer ab Entwertung
bis 20
Min.
bis 90
Min.
bis 90
Min.
bis 2 Std.
bis 3 Std.
bis 5 Std.
Geltungsbereich
��gültig für eine Fahrt in der jeweiligen Preisstufe, ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen
��in der Kurzstrecke ist das Umsteigen sowie die Nutzung von SPNV-Verbindungen, wie S-Bahnen, Regionalbahnen etc., ausge-schlossen
�Rund- und Rückfahrten sind nicht erlaubt
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme nein
1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebs stellen, Handy, Internet, Ticket automaten
31
Barti
cket
s
Bartickets
4erTicket (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket Kurz-strecke A B C D
4erTicketErwachsene 6,10 10,70 22,50 46,90 57,10
4erTicketKinder 6,10
Geltungsdauer ab Entwertung
bis 20
Min.
bis 90
Min.
bis 2 Std.
bis 3 Std.
bis 5 Std.
Geltungsbereich
��gültig für eine Fahrt in der jeweiligen Preisstufe, ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen
��oder eine gemeinsame Fahrt für bis zu vier Personen
��in der Kurzstrecke ist das Umsteigen sowie die Nutzung von SPNV-Verbindungen, wie S-Bahnen, Regionalbahnen etc., ausge-schlossen
�Rund- und Rückfahrten sind nicht erlaubt
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme nein
1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebs stellen, Handy, Internet, Ticketautomaten
32
Bartickets
24-/48-StundenTicket (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket A B C D
24-StundenTicket 1 Person 7,20 14,70 25,30 30,40
24-StundenTicket2 Personen 10,70 18,70 30,00 35,80
24-StundenTicket3 Personen 14,20 22,70 34,70 41,20
24-StundenTicket4 Personen 17,70 26,70 39,40 46,60
24-StundenTicket5 Personen 21,20 30,70 44,10 52,00
48-StundenTicket 1 Person 13,70 27,90 48,10 57,80
48-StundenTicket2 Personen 20,30 35,50 57,00 68,00
48-StundenTicket3 Personen 26,90 43,10 65,90 78,20
48-StundenTicket4 Personen 33,50 50,70 74,80 88,40
48-StundenTicket5 Personen 40,10 58,30 83,70 98,60
Geltungsdauer ab Entwertung 24 bzw. 48 Stunden
Geltungsbereich gültig für beliebig viele Fahrten (auch Rund- und Rückfahrten) im gewählten Geltungs bereich
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme(inkl. Ticketinhaber) gültig für bis zu fünf Personen
1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � �bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � �bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebs stellen, Handy, Internet, Ticket automaten
33
Bartickets
Für bestimmte Strecken oder Leistungen innerhalb des VRR benötigt man ein ZusatzTicket, das immer nur zusammen mit einem weiteren gültigen VRRTicket verwendet wird. Das ZusatzTicket gilt für alle Preisstufen. Bei der Erweiterung des Geltungsbereichs eines Zeittickets, mit Ausnahme des 7TageTickets, richtet sich die zeitliche Gültigkeit nach der erweiterten Streckenrelation (s. EinzelTicket). Die Hundemitnahme ist verbundweit kostenlos. Grundsätzlich gilt: Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen
benötigt man jeweils ein ZusatzTicket.
Barti
cket
s
ZusatzTicket (alle Preisangaben in Euro)
Ticket
ZusatzTicket 3,60
4er ZusatzTicket 13,00
Verkauf Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebs stellen, Handy, Internet, Ticketautomaten
Aufwertbarkeit
� �Erweiterung des Geltungsbereichs für einzelne Fahrten bei Zeittickets, mit Ausnahme des 7-TageTickets, bis einschließlich auf Preisstufe D
oder � �für mitgenommene Personen in erweiterte
Geltungsbereiche
oder � �für die Fahrradmitnahme, sofern nicht im
Ticketnutzen enthalten
oder � �1.-Klasse-Nutzung (von der 1.-Klasse-Nutzung
sind ausgenommen: SchokoTicket und Young TicketPLUS)
Rabatt-Tipp
34
Bartickets
10erTicket (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket Kurz-strecke A B C D
10erTicketErwachsene 14,20 22,90 46,00 93,15 104,85
Geltungsdauer ab Entwertung
bis 20
Min.
bis 90
Min.
bis 2 Std.
bis 3 Std.
bis 5 Std.
Geltungsbereich
� gültig für zehn Fahrten in der jeweiligen Preisstufe, ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen
��oder eine gemeinsame Fahrt für bis zu zehn Personen
��in der Kurzstrecke ist das Umsteigen sowie die Nutzung von SPNV-Verbindungen, wie S-Bahnen, Regionalbahnen etc., ausge-schlossen
�Rund- und Rückfahrten sind nicht erlaubt
Tickettyp online über die App oder den PC erhältlich
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme nein
1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Rad und Fahrt
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf Internet, Handy
Rabatt-Tipp
Nur online
35
Barti
cket
s
Bartickets
HappyHourTicket (alle Preisangaben in Euro)
Ticket
HappyHourTicket 3,19
Geltungsbereich beliebig viele Fahrten in der Preisstufe A für eine Person
Geltungsdauer gilt von 18 Uhr bis 6 Uhr
Tickettyp online über die App oder den PC erhältlich
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme nein
1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt
Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf Internet, Handy
Aufwertbarkeit nein
Nur online
36
Bartickets
4-StundenTicket (alle Preisangaben in Euro)
Ticket
4-StundenTicket 4,20
Geltungsbereichin einem Tarifgebiet der Preisstufe A1, A2 oder in den beiden Tarifgebieten Duisburgs; gilt nicht im 2-Waben-Tarif
Geltungsdauermontags bis freitags zwischen 9 Uhr und 3 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- und feiertags ganztägig ab Entwertung jeweils 4 Stunden lang
Tickettyp Barticket
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme nein
1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt
Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie Kostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten
Aufwertbarkeit nein
37
Die Ticketprüfung Im VRR werden immer mehr Tickets fälschungs und manipula tionssicher ausgegeben und automatisch kontrolliert. Der Kunde hält beim Vordereinstieg in den Bus sein Ticket an das Kontrollgerät und erhält sofort die Mitteilung, ob er ein gültiges Ticket besitzt. Bei persönlichen Tickets kann sowohl der Busfahrer als auch das Prüfpersonal einen amtlichen Lichtbildausweis oder das angegebene Kontrollmedium verlangen.
Das eTicketAbotickets werden im VRR als eTicket auf Chipkarten heraus gegeben. Die Ticketmerkmale sind verschlüsselt auf dem Chip abge legt und können nur von entsprechenden Kontrollgeräten ausge lesen und automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Diese Kontrollgeräte sind in den Einstiegskontrollsystemen in den Bussen integriert und werden auch vom Prüfpersonal verwendet. Zugelassene Chipkarten tragen das eSymbol. Des Weiteren erfolgt die Kontrolle der Tickets über den VDVBarcode. Dieser ist beispielsweise bei allen Onlinetickets zum Selbstausdruck vorgeschrieben.
In dem Bar code sind die gleichen Informationen für die Fahrtberechtigung gespeichert wie auf dem Chip. Damit können auch diese Tickets automatisch beim Einstieg oder durch das Prüfpersonal geprüft werden. Bei der Nutzung von Onlinetickets ist es notwendig, sich abhängig von der Ausgabeart durch einen gültigen Lichtbildausweis oder ein vom Kunden zuvor definiertes Kontrollmedium auszuweisen. Folgende Zeittickets werden als Chipkarten ausgegeben:
VDV Barcode
Zeitt
icket
s
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Zeittickets
Ticket2000/Abo, Ticket2000 9 Uhr/Abo(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
PreisstufenTicket A1 A2 A3 B C D
Ticket2000 80,80 85,55 89,25 124,80 164,50 209,65
Ticket2000 Abo 71,71 75,93 79,21 110,76 145,99 186,06
Ticket2000 9 Uhr 60,45 63,70 66,40 95,10 123,85 159,05
Ticket2000 9 Uhr Abo 53,65 56,53 58,93 84,40 109,92 141,16
Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/-zeitraum
Erweiterter Geltungs bereich für die Preisstufen A1/A2/A3, B und C
verbundweite Gültigkeit: � � montags bis freitags nach 19 Uhr� � ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen
Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.
Geltungsdauer
Ticket2000: ganztägig;Ticket2000 9 Uhr: montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats; ist der Werktag ein Samstag, so gilt das Ticket bis zum Betriebs-schluss des nächsten Werktages;Abo: Ausstellung taggenau Online erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum
Tickettyp
Abo: eTicket auf ChipkarteMonatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennummer;persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen30-TageTicket: nur als persönliches Ticket
Übertragbarkeit ja, wahlweise auch persönliche Ausstellung
Personenmitnahme
kostenlose Mitnahme im gesamten Verbundraum: � � 1 Erwachsener und 3 Kinder (unter 15 Jahren)� � montags bis freitags nach 19 Uhr � � ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen
Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.
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1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt und Person
Fahrradmitnahmeganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich
Mobilitätsgarantie ganztägig bis zu 50,00 Euro
VerkaufAbo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten
Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein Zusatz-Ticket
ZusatzTicket
� � montags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung des Geltungs bereichs auf den gesamten Verbundraum
oder� Fahrradmitnahme für mitgenommene
Personen
Zeitt
icket
s
Bei der Erweiterung des Geltungsbereiches und der Mitnahme eines Fahrrads in den erweiterten Geltungsbereich werktags vor 19 Uhr benötigt der Ticketinhaber ein zweites ZusatzTicket für das Rad.
40
Ticket1000/Abo, Ticket1000 9 Uhr/Abo(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
PreisstufenTicket A1 A2 A3 B C D
Ticket1000 71,20 75,60 79,20 113,55 153,55 193,90
Ticket1000 Abo 63,19 67,10 70,29 100,78 136,28 172,09
Ticket1000 9 Uhr 53,00 56,20 58,75 84,40 113,55 145,35
Ticket1000 9 Uhr Abo 47,04 49,88 52,14 74,91 100,78 129,00
Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/-zeitraum
Geltungsdauer
Ticket1000: ganztägig; Ticket1000 9 Uhr: � � montags - freitags ab 09:00 Uhr� � samstags, sonntags und an gesetzlichen
Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis Betriebsschluss im originären Geltungsbereich
Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats. Ist dieser ein Samstag, so gilt das Ticket bis zum Betriebs-schluss des nächsten Werktages; Abo: Ausstellung taggenau
Online erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum
Tickettyp
Abo: eTicket auf ChipkarteMonatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennum-mer;persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme
kostenlose Mitnahme: � � bis zu 3 Kinder (unter 15 Jahren)� � montags bis freitags nach 19 Uhr� � ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen
Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich
Zeittickets
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1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
VerkaufAbo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten
Aufwertbarkeit
Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein Zusatz Ticket
ZusatzTicket
� � Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum
Zeitt
icket
s
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Zeittickets
BärenTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat)
PreisstufeTicket D
BärenTicket 91,35
Geltungsbereichbeliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbund-raum und in manchen angrenzenden Tarifgebie-ten für Personen ab 60 Jahren
Geltungsdauer ganztägig
Tickettyp Abo: eTicket auf Chipkartepersönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme
kostenlose Mitnahme in der 1.Klasse: � � einen Erwachsenen und bis zu 3 Kinder
(unter 15 Jahren)� � montags bis freitags nach 19 Uhr� � ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen
Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im gesamten Verbundraum
1.-Klasse-Zug inklusive
Fahrradmitnahme ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticket-inhaber im gesamten Verbundraum
Mobilitätsgarantie ganztägig bis zu 50,00 Euro
Verkauf KundenCenter
Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket
ZusatzTicket
� � Fahrradmitnahme für mitgenommene
Personen
43
Zeitt
icket
s
Das BärenTicket
www.vrr.de
Für gemeinsame Ausfl üge am Wochenende.
Auch in der ersten Klasse gültig!
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Zeittickets
YoungTicketPLUS(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufe
Ticket D
YoungTicketPLUS(Monatsticket) 72,60
YoungTicketPLUS (Aboticket) 62,20
Geltungsbereichbeliebig viele Fahrten mit allen Bussen,Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamtenVerbundraum
Geltungsdauer ganztägig
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte; persönliches Ticket; Lichtbildausweis mitführenMonatsticket: YoungTicketPLUS-Trägerkarte mit Wertmarke und identischer Kundennummer; persönliches Ticket; Lichtbildausweis mitführen;auch auf dem Smartphone erhältlich
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme
kostenlose Mitnahme im gesamten Verbundraum: � 1 Person� montags bis freitags nach 19 Uhr� ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen
Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.
1.-Klasse-Zug nein
Fahrradmitnahme ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticket-inhaber im gesamten Verbundraum
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
VerkaufKundenCenter (Wertmarken für den monatlichen Erwerb auch bei unseren Vertriebsstellen und an den meisten Ticketautomaten erhältlich) oder per App
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Verbundweit gültig!
Für Azubis, Praktikanten und Co.
www.YoungTicketPLUS.de
Aufwertbarkeit Pro Fahrt und Rad jeweils ein ZusatzTicket
ZusatzTicket
Fahrradmitnahme für mitgenommene Personen
NRWupgradeAzubi
� YoungTicketPLUS-Abonnenten können ihr Ticket für 20,00 Euro mehr im Monat mit dem NRWupgradeAzubi für Fahrten in ganz NRW erweitern
� Die Mitnahmeregelungen für das YoungTicket-PLUS erweitern sich nicht für Fahrten in ganz NRW. Ihr Fahrrad und eine weitere Person können nur innerhalb des VRR mitgenommen werden
Zeitt
icket
s
Tipp
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Zeittickets
SchokoTicket(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
PreisstufeTicket D
Selbstzahler 37,35
Eigenanteil 1. Kind 12,00
Eigenanteil 2. Kind 6,00
Eigenanteil 3. Kind -
Geltungsbereichbeliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbund-raum
Geltungsdauer ganztägig
Tickettyp Abo: eTicket auf Chipkarte; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme nein
1.-Klasse-Zug nein
Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
KundenCenter bzw. Schulträger
Hinweis: Ein Kind kann das SchokoTicket nur bekommen, wenn die zuständige Schule einen Vertrag mit dem ortsansässigen Verkehrsunter-nehmen hat
Aufwertbarkeit nein
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Zeittickets
SozialTicket – nur mit Berechtigtenausweis(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
TicketSozialTicket 39,35
Geltungsbereich
erhältlich in zwei Geltungsbereichen:� Kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A� Kreisweite Gültigkeit beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich
Geltungsdauer
Chipkarte: ganztägig im angegebenen MonatTrägerkarte: mit Wertmarke und identischer Kundennummer vom letzten Werktag des Vor-monats bis zum ersten Werktag des Folgemonats.Fällt der letzte Werktag auf einen Samstag, so gilt das Ticket bis Betriebsschluss des nächsten Werktages
Tickettyp persönliches Ticket: Lichtbildausweis und Berechtigtenausweis mitführen
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme
kostenlose Mitnahme: � bis zu 3 Kinder (unter 15 Jahren)� montags bis freitags nach 19 Uhr,� ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen
Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich
1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
KundenCenter, Ticketautomaten Hinweis: Die Berechtigung zum Erwerb und Nutzung des SozialTickets ist dem VU vom Kunden durch Vorlage der durch die zuständige Behörde ausgegebenen Trägerkarte nachzuweisen (Berechtigungsausweis)
Aufwertbarkeit
Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein Zusatz-Ticket
ZusatzTicket
� Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum
Zeitt
icket
s
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Zeittickets
7-TageTicket(alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket A1 A2 A3 B C D
7-TageTicket 22,95 28,15 29,50 42,75 57,30 72,40
Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich
Geltungsdauer 7 Tage
Tickettyp persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit nein
Personenmitnahme nein
1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt
Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
� Internet (Ausnahme: Papierticketvariante im Tarifraum Unterer Niederrhein über Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebsstellen und Ticketau-tomaten, dies jedoch nur in den Preisstufen A und B)
� Handy
Aufwertbarkeit nein
Nur online
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Kurzinformation zu weiteren VRR- und sonstigen Tarifangeboten
Tarifangebote ausschließlich für den Tarifraum Unterer Niederrhein
Aufgrund regionaler Besonderheiten wird ausschließlich im Tarifraum Unterer Niederrhein, dem ehemaligen Bedienungsgebiet der Verkehrs gemeinschaft Niederrhein, das 7TageTicket auf Papier in den Preisstufen A und B angeboten.
Tarifraum Unterer Niederrhein
VRRTarif gilt nur auf bestimmten Linien. VRRTarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. Region Unterer Niederrhein.
VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang
Region Unterer Niederrhein
60Nijmegen/Groesbeek
59Millingen a. d. Rijn 07
‘s-Heeren-berg
57440 Isselburg
57670Bocholt
57690Raesfeld
69Venlo
03Wesel
16Alpen
84Sons-beck
85Kevelaer
77Uedem
83Xanten
88Hamminkeln
79Rees
78Kalkar
82Bedburg-Hau
86Goch/Weeze
81Kranen-
burg
71Emmerich
80Kleve
04Geldern/
Issum
22Moers
01Kerken/
Wachtendonk
10Straelen
02Kamp-Lintfort
12Rheinberg
14Schermbeck/
Hünxe
13Dinslaken/
Voerde
11Neukirchen-
Vluyn/Rheurdt
sons
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Ta
rifan
gebo
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Kurzinformation zum NRW-Tarif und sonstigen Tarifangeboten
SchönerTagTicket NRW 5 PersonenFür bis zu fünf Personen – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (SBahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 46,00 Euro*,**
SchönerTagTicket NRW Single Für eine Person – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (SBahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 31,00 Euro*,**
SchöneFahrtTicket NRWFür einen Erwachsenen oder Kinder von sechs bis unter 15 Jahren – gilt für zwei Stunden ab Entwertung für eine Fahrt in NRW. Preis: 20,40 Euro für Erwachsene**
10,20 Euro für Kinder (sechs bis unter 15 Jahre)**
* Einzelpreis bei Kauf in DB-Vorverkaufsstellen jeweils zuzüglich 2,00 Euro.** Voraussichtlich gültig bis 31.12.2020.
EinfachWeiterTicket � erweitert die gültige Zeitkarte für Fahrten vom VRR
in den VRS und AVV bzw. umgekehrt � gilt für Zeitkarteninhaber im VRR, VRS und AVV � ist 4 Stunden ab Entwertung gültig
alle Preisangaben in Euro
1. Klasse 2. Klasse
EinfachWeiterTicket Erwachsene 10,20 6,80
EinfachWeiterTicket Kind 5,10 3,40
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SchöneFerienTicket NRWDieses Ticket wird für die Oster, Herbst und Weihnachtsferien 2020 zum Preis von je 31,00 Euro* und in den Sommerferien für 62,00 Euro* angeboten. Es gilt in allen Bussen, Bahnen und zuschlagfreien Zügen der Eisenbahn verkehrsunternehmen in NordrheinWestfalen. Das Ticket gibt es für alle Personen unter 21 Jahren.
Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das SchöneFerienTicket NRW bereits vom vorhergehenden Samstag an. Fällt das Ferienende auf einen Freitag oder einen Samstag, so gilt das SchöneFerienTicket NRW bis 3 Uhr des auf den Sonn oder Feiertag vor Schulbeginn folgenden Tages.
Ferientermine:Weihnachten 23.12.2019 bis 06.01.2020Ostern 06.04.2020 bis 18.04.2020Sommer 29.06.2020 bis 11.08.2020Herbst 12.10.2020 bis 24.10.2020Weihnachten 23.12.2020 bis 06.01.2021
NRW-SemesterticketÜber eine Zusatzvereinbarung der jeweiligen AStA kann der Geltungsraum des Semestertickets auf ganz NRW ausgedehnt werden.
* Voraussichtlich gültig bis 31.12.2020.
sons
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gebo
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Tipp: FahrradTagesTicket NRWDas FahrradTagesTicket NRW kostet 5,00 Euro* pro Geltungs tag und Fahrrad und gilt in Kombination mit jedem anderen Ticket des NRWTarifs sowie mit den Bartickets und Zeittickets des VRR.
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IC/ECIn den VRR/AbellioKundenCentern und DBVerkaufsstellen sind IC/ECZuschläge erhältlich. Kunden mit Ticket1000, Ticket2000, FirmenTicket oder BärenTicket können diese Zuschläge benutzen. Weitere Infos bei der DBAuskunft unter 01806/99 66 33.**
* Gültig bis voraussichtlich 31.12.2020. Einzelpreis bei Kauf in DB-Vorverkaufsstellen jeweils zuzüglich 2,00 Euro.
** Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf. KombiTicket Der VRR und die Verkehrsunternehmen haben vertraglich mit externen Partnern (Messen, Sportvereinen, Reiseveranstaltern, Freizeit und Großveranstaltern) vereinbart, dass Eintrittskarten gleichzeitig als Fahrausweise für die Hin und Rückfahrt mit VRRVerkehrsmitteln zum und vom Veranstaltungsort am Veranstaltungstag gelten. Dies ist auf den Eintrittskarten vermerkt. Diese KombiTickets berechtigen zur Fahrt mit allen Bussen, Straßenbahnen, Stadtbahnen, SBahnen, der Wuppertaler Schwebebahn sowie den zuschlagfreien Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für den jeweiligen Geltungsbereich.
Semesterticket Die Verkehrsunternehmen im VRR haben mit Hochschulen und Fachhochschulen im Verkehrsverbund RheinRuhr Ver träge über die Abnahme von Semestertickets geschlossen. Das Semesterticket ist kein frei käufliches Ticket. Das Fahrgeld wird von jedem ordentlich Studierenden einer Hochschule mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Mit dem Semesterticket können Studierende für ein Semester im Verbundraum in der Region Nord oder Süd zu jeder Zeit fahren. Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis Betriebsschluss kann der Inhaber eines Semestertickets eine Person im gesamten Verbundraum mitnehmen, sofern er eine verbundweite Fahrtberechtigung hat. Ein Fahrrad kann, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden. Das Semesterticket ist ein persönliches Ticket und nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
VorkursTicketStudierende, die für das erste Semester eingeschrieben sind und vor Studienbeginn bereits sogenannte Vorkurse besuchen, können hierfür ein VorkursTicket erwerben. Das Ticket gilt 30 Tage für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet. Der erste Geltungstag ist frei wählbar. Es ist auf die Person ausgestellt und nicht übertragbar. Das Vorkurs Ticket bietet denselben Zusatznutzen wie das Semesterticket.
Preisstufe A B/C D
IC/EC-Monatszuschlag* 66,50 66,50 66,50
IC/EC-Monatszuschlag im Abo* 56,50 56,50 56,50
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Die Preise ab 01.01.2020
Zeittickets(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket A1 A2 A3 B C D
Ticket1000 im Einzelkauf* 71,20 75,60 79,20 113,55 153,55 193,90
Ticket1000 im Abo 63,19 67,10 70,29 100,78 136,28 172,09
Ticket1000 9 Uhr im Einzelkauf* 53,00 56,20 58,75 84,40 113,55 145,35
Ticket1000 9 Uhr im Abo 47,04 49,88 52,14 74,91 100,78 129,00
Ticket2000 im Einzelkauf* 80,80 85,55 89,25 124,80 164,50 209,65
Ticket2000 im Abo 71,71 75,93 79,21 110,76 145,99 186,06
Ticket2000 9 Uhr im Einzelkauf* 60,45 63,70 66,40 95,10 123,85 159,05
Ticket2000 9 Uhr im Abo 53,65 56,53 58,93 84,40 109,92 141,16
BärenTicket - - - - - 91,35
SozialTicket 39,35 39,35 39,35 - - -
Nur online erhältlich
Ticket A1 A2 A3 B C D
7-TageTicket 22,95 28,15 29,50 42,75 57,30 72,40
*Online als 30-TageTicket mit flexiblem Startzeitpunkt erhältlich.
ZusatzTickets(alle Preisangaben in Euro)
ZusatzTicket 3,60
4er ZusatzTicket 13,00
Prei
se
Rabatt-Tipp
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Bartickets (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket Kurz-strecke A1/A2 A3 B C D
EinzelTicketErwachsene 1,70 2,80 2,90 6,00 12,80 15,70
EinzelTicketKinder 1,70
Die Preise ab 01.01.2020
1.-Klasse-Zusatzwertmarken(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket A/B C/D
1.-Klasse- Monatsticket 48,20 86,85
1.-Klasse-Monatsticket im Abo 42,78 77,08
Preisstufen
Ticket Kurz-strecke A B C D
10erTicket 14,20 22,90 46,00 93,15 104,85
HappyHourTicket - 3,19 - - -
Ticket Preiststufe A1/A2
4-StundenTicket 4,20
Preisstufen
Ticket Kurz-strecke A B C D
4erTicket Erwachsene 6,10 10,70 22,50 46,90 57,10
4erTicket Kinder 6,10
Nur online
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Prei
se
Die Preise ab 01.01.2020
24-/48-StundenTicket (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket A B C D
24-StundenTicket 1 Person 7,20 14,70 25,30 30,40
24-StundenTicket2 Personen 10,70 18,70 30,00 35,80
24-StundenTicket3 Personen 14,20 22,70 34,70 41,20
24-StundenTicket4 Personen 17,70 26,70 39,40 46,60
24-StundenTicket5 Personen 21,20 30,70 44,10 52,00
48-StundenTicket 1 Person 13,70 27,90 48,10 57,80
48-StundenTicket 2 Personen 20,30 35,50 57,00 68,00
48-StundenTicket 3 Personen 26,90 43,10 65,90 78,20
48-StundenTicket 4 Personen 33,50 50,70 74,80 88,40
48-StundenTicket 5 Personen 40,10 58,30 83,70 98,60
SchöneFerienTicket NRW (alle Preisangaben in Euro)
Weihnachtsferien 2019/2020 31,00
Osterferien/Herbstferien 2020 31,00
Sommerferien 2020 62,00
Weihnachtsferien 2020/2021 31,00
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Die Preise ab 01.01.2020
Schüler- und Azubitarife (alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufe
Ticket D
YoungTicketPLUS als Monatsticket 72,60
YoungTicketPLUS im AboNRWupgradeAzubi
62,2020,00
SchokoTicket 37,35
Eigenanteil 1. Kind 12,00
Eigenanteil 2. Kind 6,00
Eigenanteil 3. Kind -
Die KragenbereicheBei Fahrten, die über den VRR hinausgehen (siehe auch Seite 4 – 5), gelten vom VRRTarif abweichende Regelungen.Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet:
� Aachener Verkehrsverbund (AVV) � Verkehrsverbund RheinSieg (VRS) � WestfalenTarif
Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten Verkehrsströmen zugeschnitten. Einige Grundsätze gelten dabei für alle Kragenregelungen:
� Für Fahrten, die innerhalb eines Tarifraums bleiben, gilt nur der Tarif des entsprechenden Verbundes oder der Verkehrsgemeinschaft.
� In beiden aneinandergrenzenden Tarifräumen werden die Tickets über die bestehenden Vertriebswege verkauft.
Fahrten über den Verbund hinaus Inhaber von VRRZeitkarten können ihr Ticket mit dem EinfachWeiterTicket NRW aufwerten. Details hierzu siehe Seite 50.
57
Krag
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Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Aachener Verkehrsverbund (AVV)Es gilt der AVVTarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Papiertickets des AVV ausgegeben.
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)Es gilt der VRSTarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Chipkarten des VRS ausgegeben.
WestfalenTarifDer VRRTarif gilt für verbundüberschreitende Fahrten zwischen dem gesamten VRR und folgenden Tarifgebieten des WestfalenTarifs:
� Isselburg � Bocholt � Rhede � Raesfeld � Borken � Heiden � Reken � Lünen � Bergkamen � Kamen � Unna � Holzwickede � Schwerte
Der WestfalenTarif gilt für verbundüberschreitende Fahrten zwischen dem gesamten WestfalenTarif und folgenden VRRTarifgebieten:
� Dortmund Mitte/West � Dortmund Ost � Hagen � Haltern am See � Datteln/Oer Erkenschwick � Waltrop � Witten/Wetter/Herdecke � Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld
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Service
Die HundemitnahmeDie Hundemitnahme ist verbundweit kostenlos.
Die MobilitätsgarantieDie Mobilitätsgarantie gilt für alle Tickets des VRRVerbundtarifs und des NRWTarifs. Dabei erhalten Ticket2000 und BärenTicketKunden im Verspätungsfall IC/EC oder ICE sowie Taxikosten ganztägig bis zu 50,00 Euro erstattet, Nutzer aller anderen Tickets bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr bzw. 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr. Die Mobilitätsgarantie greift, wenn das vom Kunden gewählte Verkehrsmittel an der Haltestelle 20 Minuten später als im Fahrplan angegeben abfährt und keine andere offensichtliche Fahr alternative mit Bus und Bahn zum Zielort besteht. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Verspätungsfall benötigt das Ver kehrs unternehmen einen Erstattungsantrag. Den Antrag gibt es im KundenCenter oder unter www.vrr.de. Von der Erstattung ausgenommen sind Verspätungen infolge von Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen.
Die FahrradmitnahmeIn den Verkehrsmitteln im Verbundraum ist es generell möglich, ein Fahrrad mitzunehmen. Pro Fahrrad und Fahrt wird für die Mitnahme ein ZusatzTicket benötigt, sofern nicht bereits im Ticket enthalten. In den Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsunternehmen können Fahrräder zu bestimmten Zeiten transportiert werden. Diesbezügliche Regelungen oder Erweiterungen können beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden. Für eine Tagestour kann das FahrradTagesTicket NRW in Kombination mit den Bartickets und Zeittickets des VRR sowie jedem anderen Ticket des NRWTarifs genutzt werden.
Die ÜberleitungsregelnEinzel, 4er, 24/48Stunden, Gruppen und ZusatzTickets mit Tarif stand Dezember 2019 sind noch bis zum 31. März 2020 gültig. Des Weiteren können die Tickets bis zum 31. Dezember 2022 umgetauscht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KundenCentern und Vertriebsstellen Ihres Verkehrsunternehmens helfen Ihnen gerne weiter.
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Beförderungsbedingungen
(1) Grundlagen 1) Die Beförderungsbedingungen regeln das Zusammen
spiel zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Beförderungsbedingungen werden durch separate Tarifbestimmungen der nordrheinwestfälischen Verbund und Gemeinschaftstarife sowie des NRWTarifs ergänzt, in denen weitere Regelungen zu Fahrausweisen und Tarifen festgeschrieben sind. Beförderungsbedingungen und die jeweiligen Tarifbestimmungen gelten zusammen.
(2) Mit dem Betreten eines Fahrzeuges bzw. dem Betreten der Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen akzeptiert der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Bestandteil des Beförderungsvertrages.
(2) Geltungsbereich Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Gegenständen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die in den folgenden Verkehrsverbünden/gemeinschaften zusammenge schlossen sind:
� Verkehrsverbund RheinRuhr (VRR) � Verkehrsverbund RheinSieg (VRS) � Aachener Verkehrsverbund (AVV) � �Verkehrsgemeinschaft RuhrLippe (VRL) � Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) � OWL Verkehr (OWL V) � VerkehrsServicegesellschaft Paderborn/Höxter (VPH) � Verkehrsgemeinschaft WestfalenSüd (VGWS)
einschließlich der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie bei kooperationsraumüberschreitenden Fahrten mit dem Nahverkehr im Rahmen des NRWTarifs. Die vorliegenden Beförderungsbedingungen gelten auch für Fahrten im Rahmen der jeweiligen Verbund und Gemeinschaftstarife. (3) Verhalten der Fahrgäste
(3.1) Rechte der Fahrgäste (1) Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Beförderung, wenn
nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Beförderungspflicht besteht bzw. er einen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw.
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beim elektronischen Ticket die auf dem Chip befindlichen Angaben sind maßgeblich für die Beförderung. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht grundsätzlich nicht.
(2) Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Beförderung ergeben, kommen nur mit den Verkehrsunternehmen zustande, deren Verkehrsmittel der Fahrgast benutzt. Beschwerden richten Fahrgäste daher an die Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
(3) Bei Beanstandungen des Fahrausweises oder des Wechselgeldes sollte sich der Fahrgast direkt an das Betriebspersonal (im Folgenden Personal genannt) im Fahrzeug oder vor Ort wenden, um die Sachlage zu klären.
(3.2) Pflichten der Fahrgäste (1) Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsan
lagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern.
(2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des Personals Folge leisten. So kann das Personal Fahrgäste beispielsweise auf bestimmte Wagen bzw. Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.
(3) Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern benötigen Sitzplätze: Bei Bedarf müssen andere Fahrgäste aufstehen. Mitgeführte Kinderwagen, Fahrräder und andere Sachen sind zu beaufsichtigen bzw. so zu sichern, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Zudem ist jeder Fahrgast verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.
(4) Weiterführende Bestimmungen auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts (z. B. Ess und Trinkverbote) bleiben von diesen Beförderungsbedingungen unberührt.
(4) Ausschluss von der Beförderung (1) Die Verkehrsunternehmen können Personen, die eine Gefahr
für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausschließen.
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2) Kinder unter sechs Jahren müssen, wenn sie nicht bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindestens sechs Jahre alt ist.
(3) Über den Ausschluss von Personen entscheidet das Per
sonal. Personal im Sinne dieser Beförderungsbedingungen sind alle von dem Verkehrsunternehmen zur Erfüllung seiner Aufgaben beauftragten Personen. Diese üben auch das Hausrecht für das Verkehrsunternehmen aus.
(4) Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. der recht
mäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug bzw. von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(5) Ansprüche des Verkehrsunternehmens (5.1) Verunreinigungen und Beschädigungen von
Fahr zeugen und BetriebsanlagenWenn der Fahrgast ein Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen verschmutzt/verunreinigt oder beschädigt, kann das Verkehrsunternehmen ein Reinigungs bzw. Instandhaltungsentgelt in Höhe von 20,00 Euro verlangen. Ist der Schaden höher, kann das Verkehrsunternehmen weitergehende Ansprüche geltend machen. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(5.2) Missbrauch von NothilfemittelnDer Fahrgast darf die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen nur dann betätigen, wenn Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer oder des Fahrzeuges bzw. der Betriebsanlagen besteht. Bei Missbrauch muss er einen Betrag in Höhe von 30,00 Euro, im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs von 200,00 Euro zahlen; weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Gleiches gilt für die missbräuchliche Auslösung eines Rauchmelders im Zug (insbesondere durch unerlaubtes Rauchen auf der Toilette), wenn es hierdurch zu einer Notbremsung oder einem außerplanmäßigen Halt des Zuges kommt. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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(5.3) Rauchen in Fahrzeugen und auf Bahnsteiganlagen(1) Das Rauchen ist nur in besonders gekennzeichneten Rau
cherbereichen von Bahnsteiganlagen erlaubt. In den Fahrzeugen des ÖPNV ist das Rauchen generell verboten. Das Rauchverbot umfasst auch die Nutzung elektronischer Dampfprodukte (z. B. EZigarette, EShisha). Raucht ein Fahrgast dort, wo es ausdrücklich nicht erlaubt ist, wird ihn das Personal zunächst darauf aufmerksam machen.
(2) Falls der Fahrgast trotz eines solchen Hinweises weiterhin raucht, kann das Personal einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro verlangen.
(6) Pflichten des Verkehrsunternehmens Das Verkehrsunternehmen ist im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes bzw. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsvorschriften sowie des durch den Fahrplan definierten Leistungsangebotes zur Beförderung von Fahrgästen verpflichtet – es sei denn, die Beförderung wird durch Umstände verhindert, die das Verkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es nicht abhelfen kann.
(7) Fahrausweise, deren Vertrieb und Gültigkeit (7.1) Fahrpreise, Fahrausweise(1) Fahrausweise werden im Namen und auf Rechnung der Ver
kehrsunternehmen, die sich in den unter Ziffer 2 genannten Verkehrsverbünden/gemeinschaften zusammengeschlossen haben, verkauft.
(2) Beim Einsteigen muss der Fahrgast einen für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweis haben. Falls nicht, muss er diesen unverzüglich und unaufgefordert lösen. Ein Fahrausweiskauf in den Zügen der EVU bzw. Stadt und Straßenbahnen ist dabei nur ausnahmsweise dort möglich, wo mobile Fahrausweisautomaten eingesetzt werden oder ein Fahrausweisverkauf beim Fahrer von Stadt und Straßenbahnen stattfindet; ansonsten ist er ausgeschlossen.
(3) Fahrausweise mit dem Hinweis „nur gültig mit Entwerteraufdruck“ sind entweder bereits vor Fahrtantritt oder, sofern Entwerter an den Betriebsanlagen bzw. im Fahrzeug vorhanden sind, unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. des Fahrzeuges zu entwerten. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen. Bereits beim Kauf entwertete Fahrausweise sind hiervon ausgenommen. Sollte eine Entwertung technisch nicht möglich sein, so hat sich der Fahr
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gast unverzüglich und unaufgefordert an das Personal zu wenden, damit dieses seinen Fahrausweis entwerten kann.
(4) Der Fahrausweis muss so lange aufbewahrt werden, bis die Fahrt endet. Das Personal kann den Fahrgast jederzeit dazu auffordern, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen – der Fahrgast ist verpflichtet, dieser Aufforderung zu folgen.
(5) Der Fahrgast kann von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn er der Aufforderung des Personals nicht nachkommt, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen oder die hierfür notwendigen Angaben zu machen. Das Gleiche gilt, wenn ihm angeboten wird, einen Fahrausweis nachzulösen, und er dieses ablehnt. Dabei muss das Personal die Umstände des jeweiligen Einzelfalls prüfen und dafür Sorge tragen, dass insbesondere junge oder ältere Fahrgäste sowie hilflose Personen danach keinen Gefahren ausgesetzt sind.
(6) Der Fahrgast muss dem vor Ort erreichbaren Personal Beanstandungen des Fahrausweises unverzüglich mitteilen. Das Verkehrsunternehmen ist ansonsten nicht verpflichtet, spätere Beanstandungen zu berücksichtigen.
(7.2) Zahlungsmittel (1) Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über 10,00
Euro zu wechseln oder erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
(2) Wenn das Personal Geldscheine über 10,00 Euro nicht wechseln kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann das Wechselgeld dann – unter Vorlage der Quittung – bei der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die Fahrt nicht antreten bzw. muss sie abbrechen.
(7.3) Ungültige Fahrausweise (1) Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vor
schriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen entsprechen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden.
(2) Das gilt insbesondere auch für Fahrausweise, diea) nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz
Aufforderung des Personals nicht unverzüglich ausgefüllt werden,
b) nicht mit einer gültigen Wertmarke – falls erforderlich – versehen sind,
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c) zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark verschmutzt, unleserlich oder unerlaubt ein geschweißt bzw. laminiert sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können,
d) eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben oder hergestellt sind,
e) von Nichtberechtigten benutzt werden, f) zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden, g) wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen
bzw. gesperrt oder als ungültig gekennzeichnet sind, h) ohne den ggf. erforderlichen Lichtbildausweis bzw.
das erforderliche Lichtbild benutzt werden. (3) Das Personal kann ungültige Fahrausweise nach Absatz 2
a bis h einziehen, das Fahrgeld wird in den Fällen a bis g nicht erstattet.
(4) Fahrausweise, die nur in Verbindung mit einem bestimmten
Ausweis gelten, können vom Personal eingezogen werden, wenn der Fahrgast diesen Ausweis nicht zur Prüfung aushändigen kann. Fahrausweise, die auf eine bestimmte Person ausgestellt sind, gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Dies gilt nicht für übertragbare Fahrausweise. Für den Schülerverkehr können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.
(5) Wenn das Personal den Fahrausweis einzieht, erhält der Fahrgast darüber eine schriftliche Bestätigung.
(6) Wird ein Fahrausweis zu Unrecht eingezogen, erstattet das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast den Preis für den neu gelösten Fahrausweis sowie eventuelle Mehrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich einfacher Portoauslagen. Der Fahrgast muss dem Verkehrsunternehmen die entsprechenden Fahrausweise vorlegen bzw. zuschicken. Ein zu Unrecht eingezogener Fahrausweis wird zurückgegeben, wenn der Fahrgast ihn noch für weitere Fahrten verwenden kann. Weitere Ersatzansprüche, insbesondere für Zeitverlust oder Verdienstausfall, sind ausgeschlossen.
(7.4) Nicht lesbare Chipkarten(1) Ist ein elektronisches Ticket mit dem Kontrollgerät nicht
auslesbar und trifft keiner der unter 7.3 Absatz 1 und 2 beschriebenen Punkte zu, so sind die persönlichen Daten des Fahrgastes und die Chipkartennummer zu erheben. Der Fahrgast ist aufzufordern, die Chipkarte durch das ausgebende Verkehrsunternehmen ersetzen zu lassen.
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(2) Die aufgenommenen Daten werden an das zuständige Verkehrsunternehmen übermittelt.
(7.5) Erhöhtes Beförderungsentgelt (1) Ein Fahrgast muss dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt
zahlen, wenn era) keinen gültigen Fahrausweis hat – und zwar auch
dann, wenn er den entsprechenden Fahrausweis zwar besitzt oder gekauft hat, ihn bei einer Kontrolle jedoch nicht zur Prüfung aushändigen kann,
b) den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich ent wertet hat oder entwerten ließ,
c) den Fahrausweis bei Kontrollen nicht vorzeigt oder dem Personal aushändigt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60,00 Euro erheben. Es kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für die einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt. Das Verkehrsunternehmen kann weitergehende Ansprüche geltend machen, wenn der Fahrgast einen ungültigen Zeitfahrausweis benutzt hat. Eine Verfolgung im Straf oder Bußgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes unberührt.
(3) Der Fahrgast muss kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er sich aus Gründen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen, keinen Fahrausweis beschaffen bzw. diesen nicht entwerten konnte. In Zweifelsfällen liegt die Nachweispflicht beim Fahrgast.
(4) Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes nach Absatz 2 nur ein Betrag in Höhe von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7,00 Euro zu verlangen. Dies gilt auch für Fahrgäste, die im Zuge einer Mitnahmeregelung gemeinsam mit dem Ticketinhaber befördert werden. In diesem Fall müssen beide Personen zeitgleich bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens vorstellig werden.
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(5) Hat der Fahrgast ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt bzw. eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, kann er noch bis zum Ausstiegshaltepunkt weiterfahren. Der Ausstiegshaltepunkt ist dabei der Haltepunkt, an dem der Kunde das Verkehrsmittel, in dem er das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt bzw. die Zahlungsaufforderung erhalten hat, verlässt.
(8) Erstattung, Umtausch (1) Generelle Bestimmungen zu Erstattung und Umtausch von
Fahrausweisen sind in den jeweiligen Tarifbestimmungen hinterlegt.
(2) Ergänzend zu Absatz 1 werden im Vorverkauf erworbene, unentwertete Fahrausweise nach altem Tarifstand ab Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme noch drei Monate anerkannt. Ein Umtausch dieser Fahrausweise ist bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Beim Umtausch dieser Fahrausweise wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben.
(9) Besondere Beförderungsregelungen
(9.1) Kinder Kinder unter sechs Jahren werden unentgeltlich befördert. Für Schul und Kindergartenverkehre können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.
(9.2) PolizeivollzugsbeamteVollzugsbeamte des Polizeidienstes des Bundes und der Länder in Uniform werden im Geltungsbereich nach Ziffer 2 in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis.
(9.3) Tiere(1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu
haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
(2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.
(3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen.
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(4) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen.
(9.4) Fahrräder(1) Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahr
zeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und EBikes) sowie nicht zusammenklappbare oder nicht zusammengeklappte elektronische Tretroller. Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbesondere solchen mit Verbrennungsmotor, handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingungen; die Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen.
(2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3.
(3) Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden, sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon ermöglichen die ÖSPVUnternehmen schwerbehinderten Menschen mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf Kulanzbasis auch die Mitnahme aller anderen Fahrrad typen des Absatz 1, Sätze 1 und 2, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Soweit Schienenersatzverkehr mit Verkehrsmitteln des ÖSPV durchgeführt wird, gelten die Bestimmungen sinngemäß.
(4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrradstellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben Vorrang vor Radfahrern. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.
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(5) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein und ausladen. Kinder unter sechs Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Falt oder Klappräder sowie elektronische Tretroller, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt.
(6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
(7) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.
(9.5) E-Scooter(1) Elektromobile, nachfolgend EScooter genannt, werden in
Kraftomnibussen zusammen mit dem Fahrer nach Maßgabe des einheitlichen Erlasses der Bundesländer (Verkehrsblatt 2017, Heft 6, Seite 237 ff.) befördert, sofern die Auslastung eine verkehrssichere Beförderung zulässt.
(2) Entsprechend müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:a) Der Fahrgast hat einen Schwerbehindertenausweis mit
dem Merkzeichen G bzw. aG (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 7 SchwbAwV) oder für den EScooter eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erhalten.
b) Der EScooter ist nach Angaben des Herstellers nach Maßgabe des in Satz 1 genannten Erlasses für die Mitnahme mit aufsitzender Person freigegeben.
c) Der Kraftomnibus ist für den Transport geeignet und entsprechend mit Piktogrammen gemäß der Abbildung im Verkehrsblatt 2017, Heft 21, Seite 935 gekennzeichnet.
(3) Weitere Voraussetzungen für die Mitnahme sind, dassa) der Schwerbehindertenausweis oder die Kostenübernahme
auf Verlangen dem Betriebspersonal zur Prüfung vorgezeigt oder, wenn gewünscht, auch ausgehändigt wird,
b) der Grenzwert für die Gesamtmasse des EScooters (Leergewicht plus Körpergewicht der Nutzerin bzw. des Nutzers plus weitere Zuladung) 300 kg nicht übersteigt,
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c) die Eignung des EScooters für die Mitnahme durch ein gut sichtbares Piktogramm gemäß der Abbildung im Verkehrsblatt 2017, Heft 21, Seite 936 erkennbar ist und
d) der Fahrgast den EScooter selbstständig rückwärts in den Bus einfährt, den EScooter nach den vom Verkehrsunternehmen mitgeteilten Vorgaben im Fahrzeug aufstellt und die Ausfahrt aus dem Kraftomnibus selbstständig bewerkstelligen kann.
(4) Ein Aufladen der Batterie des EScooters ist auch bei Mitnahme im Fahrzeug unzulässig.
(5) Die vorliegenden Beförderungsbedingungen können durch einzelne oder mehrere Verkehrsunternehmen um eine Regelung zur Mitnahme von EScootern in Schienenfahrzeugen (Straßenbahnen sowie Nahverkehrszüge) ergänzt werden.
(9.6) Sonstige Gegenstände(1) Der Fahrgast darf Gegenstände mitnehmen, wenn dadurch
die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme ebenfalls weder gefährdet noch belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Gegenstände dementsprechend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die Mitnahme der Gegenstände verursacht wird.
(2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesonderea) explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelrie
chende oder ätzende Stoffe,b) unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die
Fahrgäste verletzt werden können,c) Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinaus ragen.d) Ebenso sind selbstbalancierende Fahrzeuge mit Lenk oder
Haltestange (sog. Segways) von der Beförderung generell ausgeschlossen.
(3) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur
Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Vermutet das Personal, dass sich in einem Gepäckstück oder Frachtgut gefährliche Stoffe befinden, so kann es vom Fahrgast Angaben zum Inhalt verlangen. Verweigert der Fahrgast die Auskunft, so wird das Gepäckstück von der Beförderung ausgeschlossen.
(4) Das Personal muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können. Dabei bleibt dem Personal die letztliche Entschei
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dung über Mitnahme möglichkeiten und Unterbringung vorbehalten.
(5) Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen besteht nicht.
(10) Fundsachen (1) Der Fahrgast muss Fundsachen aus Fahrzeugen oder von
Betriebsanlagen unverzüglich dem Personal übergeben.
(2) Fundsachen, von denen unter Umständen eine Gefährdung für die Sicherheit ausgeht, können entsprechend kontrolliert bzw. zuständigen Stellen übergeben werden. Über Fundsachen, deren Aufbewahrung nicht zumutbar ist (z. B. leicht verderbliche Sachen), kann das Verkehrsunternehmen frei verfügen.
(3) Sonstige Fundsachen liegen im Fundbüro zur Abholung bereit. Beansprucht ein Kunde die Fundsache, muss er glaubhaft machen, dass diese sich in seinem Eigentum oder Besitzrecht befindet. Der Kunde erhält die Fundsache dann zurück. Das Verkehrsunternehmen kann für das Aufbewahren einen Betrag von bis zu 15,00 Euro erheben. Wird die Fundsache vom Verkehrsunternehmen an das örtliche Fundbüro weitergegeben, gilt für die Herausgabe die Gebührenordnung des jeweiligen Fundbüros. Bei Rücksendung kann der Verpackungs und Versandkostenaufwand berechnet werden.
(4) Fundsachen werden sechs Wochen aufbewahrt, nach Ab
lauf der Zeit können sie nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden.
(5) Erhebt der Eigentümer Anspruch auf die Fundsache, so hat
er diese innerhalb einer Frist von drei Monaten abzuholen. Nach Ablauf der Frist kann die Fundsache nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden.
(6) Das Personal kann dem Verlierer eine Fundsache auch an Ort und Stelle zurückgeben, wenn dieser glaubhaft machen kann, dass sie ihm gehört.
(11) Mobilitätsgarantie (1) Die Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abweichung von
der fahrplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplanten Nahverkehrsmittels von mehr als 20 Minuten an der Einstiegs
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haltestelle in Kraft, sofern keine Möglichkeit besteht, ein anderes das Ziel erreichendes Verkehrsmittel, das mit einem der unter Ziffer 2 definierten Tarife genutzt werden kann, vom selben Bahnhof bzw. derselben Haltestelle zu nutzen. Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrheinwestfälischen Verbund und Gemeinschaftstarife sowie des NRWTarifs beansprucht werden. Davon ausgenommen sind Linien, die von den Verkehrsunternehmen
� PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, � Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse
GmbH & Co. KG, � Firma WeserberglandExpress, Dipl.Ing. W. Ladleif, � Firma Pollmann Reisen GmbH und � Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG
bedient werden, sowie der ÖSPV (Öffentliche straßengebundene Personennahverkehr) im Stadtgebiet Osnabrück. Für in Niedersachsen gelegene Streckenabschnitte bzw. Haltepunkte kommt die Mobilitätsgarantie NRW zur Anwendung, wenn und soweit es sich um SPNV (Schienenpersonennahverkehr) handelt. Darüber hinausgehende ein und ausbrechende Verkehre nach/aus NordrheinWestfalen bzw. über Satz 2 und 3 hinausgehende ÖSPVVerkehre in Niedersachsen sowie Tarife des Fernverkehrs unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobilitätsgarantie NRW.
(2) Der Fahrgast kann alternativ zu seinem gewählten Verkehrsmittel unter Berücksichtigung der Bedingungen nach Ziffer 11 Absatz 1 entweder ein Taxi oder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) zur Erreichung seines Ziels benutzen. Dies gilt einschließlich für laut den jeweiligen Tarifbestimmungen unentgeltlich mitgenommene Personen. Für die Nutzung des Fernverkehrsangebotes ist ein gültiger Fahrausweis zu erwerben. Dieser sollte vor Fahrtantritt gelöst werden. Sowohl bei der Taxinutzung als auch beim Übergang in den Fernverkehr tritt der Kunde in finanzielle Vorleistung.
(3) Die einem Anspruchsberechtigten gemäß Ziffer 11 Absatz 1 und 2 entstandenen Kosten werden im folgenden Umfang erstattet: a) Bei Nutzung eines Taxis beläuft sich die Obergrenze bei ei
ner planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5 und 20 Uhr auf 25,00 Euro je Fahrgast, bei einer plan mäßigen Abfahrtszeit zwischen 20 und 5 Uhr auf 50,00 Euro je Fahrgast. Dabei können mehrere Fahr gäste ein Taxi gemeinsam nutzen. Die jeweiligen separaten Taxiquittungen werden pro Person in Höhe von bis zu 25,00 bzw. 50,00 Euro erstattet.
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b) Bei Nutzung von Zügen des Fernverkehrs werden die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet. Gegen Vorlage eines NahverkehrFahraus weises für die betreffende Relation wird der Gesamt betrag des FernverkehrFahrausweises erstattet. Kann der Fahrgast keinen NahverkehrFahrausweis für die betreffende Relation vorlegen, so wird ihm nur der Differenzbetrag zwischen Fernverkehrs und Nahver kehrstarif erstattet.
(4) Der Fahrgast hat die vom Taxiunternehmen vollständig mit Name, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe ausgestellte Quittung bzw. den OriginalIC/EC/ICEFahrausweis sowie ggf. den korrespondierenden NahverkehrFahrausweis und den ausgefüllten Erstattungsantrag innerhalb von 14 Kalendertagen bei der Verwaltung oder einem Kunden Center/ReiseCenter des die Verspätung verursachenden Verkehrsunternehmens einzureichen. Die Erstattungen werden durch das die Verspätung zu vertretende Verkehrsunternehmen grundsätzlich durch Banküberweisung vorgenommen.
(5) Abweichend von Ziffer 11 Absatz 1 kommt die Mobilitäts
garantie NRW in folgenden Fällen nicht zur Anwendung: a) Streik b) Unwetter c) Naturgewalten d) Bombendrohungen
Die Verkehrsunternehmen kommunizieren soweit möglich auch in diesen Fällen vorab, dass die Zuverlässigkeit des Fahrtenangebotes nicht gewährleistet werden kann, um dem Fahrgast Planungssicherheit zu geben.
(6) Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur, soweit keine Ansprüche nach § 17 EVO oder nach Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 geltend gemacht werden.
(7) Weiterführende Regelungen über die Mobilitätsgarantie NRW hinaus werden lokal bekannt gegeben.
(12) Fahrgastrechte (1) Soweit das nationale FahrgastrechteverordnungsAnwen
dungsgesetz, das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die EisenbahnVerkehrsordnung (EVO) bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zu den Rechten und Pflichten des Fahrgastes im Eisenbahnverkehr den Eisenbahnverkehrsunternehmen Ermessensspielräume einräumen, werden diese wie in Absatz 2 und 3 festgelegt ausgeübt.
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(2) Entschädigungen werden nur vorgenommen, sofern der Entschädigungsbetrag mindestens 4,00 Euro beträgt.
(3) Bei Fahrscheinen mit einer Gültigkeit von einem Tag oder länger hat der Fahrgast Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte wiederholt Verspätungen (mindestens 3) von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt: a) 1,50 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die
2. Wagenklasseb) 2,25 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die
1. Wagenklasse
(13) Haftung
(1) Das Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen. Für Sachschäden haftet das Verkehrsunternehmen gegenüber jeder beförderten Person nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Abweichend von Satz 2 haften Betreiber von Busverkehren für von ihnen verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte.
(2) Die Verkehrsunternehmen haften nicht für Schäden, die durch einen Fahrgast oder von diesem mitgeführte Gegenstände oder Tiere verursacht werden.
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(14) Datenerhebung bei Bedarfsverkehren (1) Bei telefonisch oder elektronisch gebuchten Verkehrs
mitteln werden von der Dispositionszentrale des zuständigen Verkehrsunternehmens – soweit erforderlich – nachstehende Daten abgefragt, damit ein Fahrtauftrag erstellt werden kann: Name, Abfahrtzeit, Einstiegshaltestelle, Fahrtziel, ggf. Personenzahl, Preisstufe und Ermäßigungen bzw. ggf. vorhandener Fahrausweis. Bei regelmäßig fahrenden Fahrgästen wird auf Wunsch die Telefonnummer gespeichert, damit die Fahrgäste über evtl. Fahrplanänderungen und Abweichungen informiert werden können.
(2) Die erhobenen Daten werden zur Abwicklung des Fahrtauftrages verarbeitet und zu Abrechnungszwecken gespeichert. Die Fahrtbelege werden nach den gesetzlichen Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt.
(15) Videoaufzeichnung im Fahrgastraum Zum Schutz vor Angriffen auf Leben und Gesundheit der Fahrgäste und des Personals sowie zur Abwendung von Sachbeschädigung jeglicher Art in und an Verkehrsmitteln behalten sich die Verkehrsunternehmen vor, Fahrgasträume mit Videogeräten zu überwachen. Durch die Betriebe wird eine missbräuchliche Nutzung der Daten ausgeschlossen. Die Fahrzeuge, in denen Videoaufzeichnung erfolgt, sind besonders gekennzeichnet.
(16) Verjährung Die Frist zur Verjährung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem kalendarischen Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.
(17) Ausschluss von Ersatzansprüchen (1) Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinde
rungen, Betriebsstörungen oder unterbrechungen sowie Platzmangel in den Fahrzeugen begründen keine Ersatzansprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Dies betrifft nicht die Anschlüsse, für die von einzelnen Verkehrsunternehmen Ersatzansprüche zugesichert worden sind. Weitergehende Ansprüche aus § 17 EVO bei einer Beförderung mit der Eisenbahn bleiben unberührt.
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(2) Ein Anspruch auf die Beförderung in der 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen, wenn keine 1. Wagenklasse vorgehalten wird.
(18) Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Verkehrsunternehmens.
Auszüge aus den Tarifbestimmungen (15) Ergänzung der
NRW-Beförderungsbedingungen
(15.1) Geltungsbereich In Ergänzung der NRWBeförderungsbedingungen zu Ziffer 2 gilt folgende Regelung: Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die im Verkehrsverbund RheinRuhr (VRR) zusammengeschlossen sind. Außerdem werden die Beförderungsbedingungen auf den im VRRVerbundraum verlaufenden Linien und Linienabschnitten der Verkehrsunternehmen angewendet, die nicht dem VRR angehören. Außerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums werden auf bestimmten Linien und Linienabschnitten die Beförderungsbedingungen angewendet. Ebenfalls sind dort die Linien und Linienabschnitte aufgeführt, auf denen innerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums die Beförderungsbedingungen nicht angewendet werden.
(15.2) Erhöhtes Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRWBeförderungsbedingungen zu Ziffer 7.5 Absatz 5 gilt für VRRVerbundverkehre folgende Regelung: „Die Quittung oder die Zahlungsaufforderung zum erhöhten Beförderungsentgelt gilt bis zur Beendigung der Fahrt innerhalb der auf der Quittung oder der Zahlungsaufforderung angegebenen Preisstufe des Verbundtarifs als gültiges Ticket im Sinne des VRRVerbundtarifs.“
(15.3) Mobilitätsgarantie In Ergänzung der NRWBeförderungsbedingungen zu Ziffer 11 Absatz 3 gilt für VRRVerbundverkehre folgende Regelung: „Die dem Inhaber entstandenen Kosten werden für Inhaber von Ticket2000 und BärenTickets ganztägig in Höhe von bis zu 50,00 Euro, ansonsten für Inhaber anderer zugelassener Tickets bis
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zu einer Höhe von 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr und bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr ersetzt.“
(15.4) Erstattung von Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRWBeförderungsbedingungen zu Ziffer 8 Absatz 1 gilt für VRRVerbundverkehre folgende Regelung: (1) Der Preis für unbenutzte Fahrausweise wird auf Antrag
gegen Vorlage des Fahrausweises erstattet. Der Fahrgast muss dabei den Nachweis erbringen, dass er den Fahrausweis nicht benutzt hat. Ein bereits entwerteter Fahrausweis gilt als benutzt.
(2) Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungs dauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstattet. Eine Erstattung kann dabei nur erfolgen, wenn die Zeitkarte dem entsprechenden Verkehrsunternehmen zurückgegeben oder dort hinterlegt wird. Maßgeblich für die Erstattung ist der Tag der Rückgabe bzw. der Hinterlegung oder das Datum des Poststempels, wenn der Fahrgast den Fahrschein per Post schickt. Ein früherer Zeitpunkt kann nur bei persönlichen, nicht übertragbaren Zeitfahrausweisen berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird.
(3) Je Benutzungstag werden von dem Preis des Zeitfahrausweises abgezogen: bei einem Zeitfahrausweis mit monatlicher Geltungsdauer 6 %, bei einem Zeitfahrausweis mit wöchentlicher Geltungsdauer 25 %.
(4) Anträge nach Absatz 1 und Absatz 2 sind unver züglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen.
(5) Von dem zu erstattenden Betrag behält das Verkehrsunternehmen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro sowie ggf. eine Überweisungsgebühr ein. Das Bearbeitungsentgelt und die Überweisungsgebühr werden nicht abgehen, wenn die Erstattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat.
(6) Für Zeitfahrausweise, die vor dem ersten Geltungstag zurückgegeben bzw. umgetauscht werden, wird kein Bearbei
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tungsentgelt erhoben. Fahrgeld für verlorene oder abhandengekommene Fahr ausweise wird nicht erstattet.
(7) Eine Erstattung von Fahrgeld bei Nichtausnutzung von übertragbaren Zeitfahrausweisen ist rückwirkend nicht möglich.
(8) Wird ein Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Fahrgast wegen einer ansteckenden Krankheit nicht befördert wurde.
(15.5) Umgang mit nicht lesbaren Chipkarten In Ergänzung zu 7.4 der NRWBeförderungsbedingungen gilt Folgendes: (15.5.1) Kontrollierter elektronischer VordereinstiegBei Bussen werden beim Vordereinstieg eTickets elektronisch geprüft. Wird eine Chipkarte beim kontrollierten elektronischen Vordereinstieg als nicht lesbare Chipkarte (Ticket) erkannt, so muss der Kunde ersatzweise ein Ticket für die Fahrt ab Einstiegshaltestelle beim Fahrpersonal erwerben. Nimmt der Kunde die Mitnahmeregelung seines Abonnements für Personen und Fahrrad in Anspruch, so muss für jeden Mitfahrer bzw. jedes Fahrrad ein entsprechendes Ticket für die Fahrt erworben werden. Der Kunde erhält durch das Fahrpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und an welcher Haltestelle der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte zugestiegen ist. Das für die Fahrt ersatzweise erworbene Ticket wird durch das Verkehrsunternehmen, bei welchem der Abonnementvertrag besteht, nach positiver Prüfung des Abonnements und Vorlage des für die Fahrt ersatzweise erworbenen Tickets sowie des erhaltenen Belegs erstattet.
(15.5.2) Prüfung durch Kontrollpersonalea) Verkehrsunternehmenseigene ChipkartenWird bei der Kontrolle ein Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte (Ticket) angetroffen, das durch ein Verkehrsunternehmen im VRR ausgegeben wurde, so wird dem Kunden angeboten, die nicht lesbare Chipkarte gegen ein Ersatzticket auszutauschen. Die nicht lesbare Chipkarte wird durch das Kontrollpersonal einbehalten. In jedem Fall werden die Daten des Kunden sowie ggf. mitgenommener Personen durch das Kontrollpersonal aufgenommen. Das Ersatzticket wird auf die Person des Kunden ausgestellt. Weitere Zusatznutzen, wie etwa die unentgeltliche Personen oder Fahrradmitnahme, sind mit dem Ersatzticket nicht verbun
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den. Werden durch den Kunden bei der Kontrolle ansonsten gemäß den Tarifbestimmungen entsprechend unentgeltlich Personen mitgenommen, so haben diese Personen ein Ticket für die Fahrt zu erwerben. Das Ersatzticket ist 14 Tage ab Ausstellung im Geltungsbereich des VRR in der Preisstufe D gültig. Der Kunde erhält durch das Kontrollpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, wann der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte angetroffen wurde, sowie weitere Hinweise zum Verfahren. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen wird die einbehaltene nicht lesbare Chipkarte an das ausgebende VertragsVerkehrsunternehmen übersenden. Nach Prüfung der Gültigkeit des Tickets wird das VertragsVerkehrsunternehmen dem Abonnementkunden innerhalb von 14 Tagen eine neue gültige Chipkarte übersenden. Ersatzweise kann der Abonnementkunde im KundenCenter des VertragsVerkehrsunternehmens eine neue gültige Chipkarte gegen Vorlage des Ersatztickets und des Belegs erhalten. Das Fahrgeld für die Fahrt mitgenommener Personen wird dem Kunden nach Vorlage des Belegs und der Tickets durch das VertragsVerkehrsunternehmen erstattet. Wird bei der nachträglichen Prüfung durch das VertragsVerkehrsunternehmen festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für mitgenommene Personen. Darüber hinaus wird vom Kunden für die Nutzung des Ersatztickets während der 14tägigen Geltungsdauer ein Fahrgeld in Höhe von 14/360 der Monatskarte Ticket1000 der Preisstufe D erhoben. b) Chipkarten Dritter oder NFCSmartphonesWird bei der Prüfung der Chipkarte als Trägermedium des Tickets eine Chipkarte Dritter (z. B. Semesterticket) oder ein NFCSmartphone angetroffen, das nicht lesbar ist, so werden die Daten des Kunden und ggf. mitgenommener Personen aufgenommen. Ein Ersatzticket wird nicht ausgestellt. Der Kunde und ggf. mitgenommene Personen können die Fahrt fortsetzen. Zur Prüfung der Gültigkeit des Tickets werden die Daten des Kunden an das VertragsVerkehrsunternehmen bzw. an die das Ticket ausgebende Stelle übermittelt. Das VertragsVerkehrsunternehmen oder die Ticket ausgebende Stelle prüft die Angaben auf ihre Richtigkeit. Das VertragsVerkehrsunternehmen bzw. die Ticket ausgebende Stelle hat darauf hinzuwirken, dass der Kunde ein gültiges Ticket erhält. In jedem Fall muss der Kunde sich mit der Ticket ausgebenden Stelle in Verbindung setzen.
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Wird bei der nachträglichen Prüfung festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, so wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für ggf. mitgenommene Personen.
Stand: Januar 2020
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