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Neues aus Umweltpolitik und Gesetzgebung Kurznachrichten "" dG Neues aus Umweltpolmk un esetzgebung Kurznachrichten Das neue Abfallgesetz - Kreislaufwirtschafts- und AbfaUgesetz rangige Verwendung vorgesehen, ins- besondere auch durch die 6ffentliche Hand. Die Redaktion Quelle: BMU-Mitteilung vom 17. Juli 1992 Da dem derzeitigen Abfallaufkommen keine ausreichende Entsorgungskapazit/it gegen- fibersteht, hat Bundesumwe!~ster Klaus TOI, FER am 17. Juli 1992 in Bonn das neue Abfallgesetz vorgelegt. Abfall-und Wasserwirtschaft Hanptanliegen dieses Gesetzes ist die Ent- wicldung einer umweltvertriiglichen, r/ick- -- Jahresbericht 1991 standsarmen Kreislanfwirtschaft: 1. Die Produktion soil yore Abfall her ge- I. Abfallwirtschaft plant werden. 2. Unvermeidbare Riickst~.nde (Sekund/ir- Die Forteotwicklung der Abfallwirtschaft zu Frachten in der Elbe mad ihrem Einzugsge- biet" und das ,,Deutsche Ostseesanierungs- programm,. Zu den bereits 58 in Ban befindlichen K1/ir- anlagen soUen im deutschen Elbegebiet bis 1995 weitere 30 kommunale Kl/iranlagen fertiggestellt werden. Insgesamt zielt dieses Elbe-Aktionsprogramm auf eine Abwasser- lastsenkung ans kommunalen Einleitungen yon fast 40 % him 2. Nitratrichtlinie Mit dieser Verordnung vom Dezember 1991 sollen die Trinkwasserversorgung sicherge- stellt und der Eutrophierung entgegen ge- wirkt werden. Die derzeitige Nitrarbelastung vieler Gewasser ist zu einem wesendichen Teil auf landwirtschaftliche Eintr/ige zuriick- rohstoffe} aus Produktion und Konsum einer Kreislaufwirtschaft macht fiber die an- zuffihren. Bei vielen Grundwasservorkom- sollen im Wirtschaftskreislauf belassen gehYmdigte Novellierung des AbfaUgesetzes men in Deutschland wird der Nitratwert ffir bzw. in ihn zurfickgeffihrt werden, hinaus eine Vielzahl yon Einzelma, gnahmen Trinkwasser yon 50 mgIl bereits fiber- 3. Erst bei nachgewiesener Nichtverwert- erforderlich, schritten. barkeit yon Rfickstiinden sollen sie als Abfall entsorgt werden. Ziele des Gesetzes fiir - Erzeuger und Besitzer yon Sekund~rroh- stoffen/Abf~llen - Hersteller und Vertreiber nach Rfcknah- Neben dem Inkrafttreten der dritten Stufe ,Regeln der guten fachlichen Praxis in der der Verpaclamgsverordnung zum 1. Januar Landwirtschaft" werden derzeit gemeinsam 1993 wird durch die in Vorbereitung befind- im Bundesminis~rium ~r Land~aft lichen Verordnungen fiber die Entsorgung und im Bundesumweltministerinni erar- yon ,,Elektronikschrott", ,,Altautos" nnd beitet. ,,Druckerzeugnissen" die Produktverantwor- tung der Produzenten weiter betont. Die Redaktion Im Bereich der Abfailexporte wird - ggfs, me von gebrauchten Produkten: ira Nationalen Alleingang - noch 1992 das 1. die Priorit~tenfolge einzuhatten: Basler Obereinkommen umgesetzt und damit QueUe: BMU-Mitteilung yore 23. Juli 1992 Vermeiden - stoffliche Verwertung - die KontroUiicke zwischen Abfalt- und Wirt- th~sche Behandlung - Verwertung schaftsgut gescMossen. - Entsorgtmg; Das Basler Obereinkommen der Vereinten 2. aUe Rfckst~nde bei Herstellung und Ge- Nationen ist eine v61kerrechdiche Vereinba- Eind~immun- des brauch von Produkten zu erfassen; rung fiber die ~KontroUe der grenzfiber- E, 3. Abfallentsorgung nur noch in Abhgngig- schreit_enden Verbringung gefiihrhcher Abfalltourismus keit yon den Stoffeigenschaften der Abfiille und ihrer Ent~rgung. Dutch eine ..... Rficksdinde vorznnehmen; nachrangige Staatshaftungspflicht bei illega- Die Umwehminister yon Bnnd und L/inderu 4. Stoffbilanzen und Kreislaufplanungen len oder gescheiterten Abfallexporten wet- vereinbarten am 14. 09. 1992 zur Verringe- mit Vermeidungs- und Verwertungsstra- den Riicktransporte ferner auf eine rechtlich rung der Abfallexporte und Bek~npfung des tegien vorzunehmen, verbindliche Basis gestellt. ,Miilltourismus" folgende Magnahmen: Wdtere Ziele: H. Wasserwirtschaft - keine zus~tzlichen Genehmigungen f/ir 5. Uber die Zttlassung yon Sorrier- nnd Hansmfillexporte, Verwemmgsanlagen ~r Sekund~rroh- Zwei verbindliche EG-Richdinien zum Ge- - keine Abfail-Export-Genehmigungen in stoffe soil nach dem Bundes-lmmissions- w/isserschutz shad 1991 erlassen worden: 1. schutz-Gesetz entschleden werden. EG-Abwasserrichtlinie zur Behandlung kom- 6. Im Rahmen der Abfallentsorgungspla- munalen Abwassers, 2. EG-Nitratrichflinie nung soil auf der Grundlage einer verbes= zum Schutz der Gew/isser vor Nitrat aus der serten Bedarfsermitdung die Standort- Landwirtschaft. answahl durchschaubar gemacht werden. 7. Dutch Bfindelung und Straffung der pla- 1. Abwasserrichdinie nerischen Verfahren zur Standorffesde- In Deutschland galten die wesendichsten In- gung soU die Genehmigung yon Abfall- hake schon national, doch neu shad die entsorgungsanlagen beschleunigt werden. Fristen. 8. Es werden Beratungspflichten zugunsten Die grffleren Kliiranlagen fiber 10 000 Ein- der Erzeuger yon Sekund/irrohstoffen wolmergleichwerte mfissen bis sp/itestens und Abffdlen sowie Pflichten zur lnfor- 1998 in Betrieb sein. Dieser Terrain gilt ffir marion der ~)ffenflichkeit eingeffihrt, empfindliche Gebiete, in Deutschland also Staaten der Dritten Wek, MOE und GUS, - deutlich versch~fte behfrdiiche Ober- wachung yon Anlagen, in denen Rest- stoffe und Abfglle anfallen, - einheitliche Reststo~berwachung zur Vermeidung yon Falschdeklarierungen, - strikte Anwendung des Gewerberechtes, um die T~tigkeit yon ,AbfaUschiebem~ zu unterbinden, - Anwendung des ,objektiven Abfallbe- nicht g~chert ist, 9 Damit wird u.a. die Akzeptanz ffir not- ffir de Gew/isser. - gficknahrneiorderungen der Yon iliega- wendige Maflnahmen verbessert. Zu dem seit 1987 laufenden ,,Aktionspro- len MfiUtransporten betroffenen Emp- 9 Fftr Sekund/irrohstoffe, Recydingpro- gramm Rhein" kamen 1991 das ,,Aktions- f/ingerl~nder sind yon den stoffexportie- dukte und Mehrwegsysteme ist eine vor- programm zur Reduzierung der Schadstoff- renden Bundesliindern einzul6sen, UWSF-Z. Umweltchem. (~kotox. 4 (5) 1992 307

Abfall- und Wasserwirtschaft

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Neues aus Umweltpol i t ik und Gesetzgebung Kurznachrichten

"" d G Neues aus U m w e l t p o l m k un esetzgebung

Kurznachrichten

Das neue Abfallgesetz

- Kreislaufwirtschafts- und AbfaUgesetz

rangige Verwendung vorgesehen, ins- besondere auch durch die 6ffentliche Hand.

Die Redaktion

Quelle: BMU-Mitteilung vom 17. Juli 1992

Da dem derzeitigen Abfallaufkommen keine ausreichende Entsorgungskapazit/it gegen- fibersteht, hat B u n d e s u m w e ! ~ s t e r Klaus TOI, FER am 17. Juli 1992 in Bonn das neue Abfallgesetz vorgelegt. Abfall-und Wasserwirtschaft Hanptanliegen dieses Gesetzes ist die Ent- wicldung einer umweltvertriiglichen, r/ick- -- Jahresbericht 1 9 9 1 standsarmen Kreislanfwirtschaft: 1. Die Produktion soil yore Abfall her ge- I . Abfallwirtschaft

plant werden. 2. Unvermeidbare Riickst~.nde (Sekund/ir- Die Forteotwicklung der Abfallwirtschaft zu

Frachten in der Elbe mad ihrem Einzugsge- biet" und das ,,Deutsche Ostseesanierungs- programm,.

Zu den bereits 58 in Ban befindlichen K1/ir- anlagen soUen im deutschen Elbegebiet bis 1995 weitere 30 kommunale Kl/iranlagen fertiggestellt werden. Insgesamt zielt dieses Elbe-Aktionsprogramm auf eine Abwasser- lastsenkung ans kommunalen Einleitungen yon fast 40 % him

2. Nitratrichtlinie

Mit dieser Verordnung vom Dezember 1991 sollen die Trinkwasserversorgung sicherge- stellt und der Eutrophierung entgegen ge- wirkt werden. Die derzeitige Nitrarbelastung vieler Gewasser ist zu einem wesendichen Teil auf landwirtschaftliche Eintr/ige zuriick-

rohstoffe} aus Produktion und Konsum einer Kreislaufwirtschaft macht fiber die an- zuffihren. Bei vielen Grundwasservorkom- sollen im Wirtschaftskreislauf belassen gehYmdigte Novellierung des AbfaUgesetzes men in Deutschland wird der Nitratwert ffir bzw. in ihn zurfickgeffihrt werden, hinaus eine Vielzahl yon Einzelma, gnahmen Trinkwasser yon 50 mgIl bereits fiber-

3. Erst bei nachgewiesener Nichtverwert- erforderlich, schritten. barkeit yon Rfickstiinden sollen sie als Abfall entsorgt werden.

Ziele des Gesetzes fiir

- Erzeuger und Besitzer yon Sekund~rroh- stoffen/Abf~llen

- Hersteller und Vertreiber nach Rfcknah-

Neben dem Inkrafttreten der dritten Stufe ,Regeln der guten fachlichen Praxis in der der Verpaclamgsverordnung zum 1. Januar Landwirtschaft" werden derzeit gemeinsam 1993 wird durch die in Vorbereitung befind- im Bundesminis~rium ~ r L a n d ~ a f t lichen Verordnungen fiber die Entsorgung und im Bundesumweltministerinni erar- yon ,,Elektronikschrott", ,,Altautos" nnd beitet. ,,Druckerzeugnissen" die Produktverantwor- tung der Produzenten weiter betont. Die Redaktion Im Bereich der Abfailexporte wird - ggfs, me von gebrauchten Produkten: ira Nationalen Alleingang - noch 1992 das

1. die Priorit~tenfolge einzuhatten: Basler Obereinkommen umgesetzt und damit QueUe: BMU-Mitteilung yore 23. Juli 1992 Vermeiden - stoffliche Verwertung - die KontroUiicke zwischen Abfalt- und Wirt- t h ~ s c h e Behandlung - Verwertung schaftsgut gescMossen.

- Entsorgtmg; Das Basler Obereinkommen der Vereinten 2. aUe Rfckst~nde bei Herstellung und Ge- Nationen ist eine v61kerrechdiche Vereinba- Eind~immun- des

brauch von Produkten zu erfassen; rung fiber die ~KontroUe der grenzfiber- E, 3. Abfallentsorgung nur noch in Abhgngig- schreit_enden Verbringung gefiihrhcher Abfalltourismus

keit yon den Stoffeigenschaften der Abfiille und ihrer Ent~rgung. Dutch eine . . . . . Rficksdinde vorznnehmen; nachrangige Staatshaftungspflicht bei illega- Die Umwehminister yon Bnnd und L/inderu

4. Stoffbilanzen und Kreislaufplanungen len oder gescheiterten Abfallexporten wet- vereinbarten am 14. 09. 1992 zur Verringe- mit Vermeidungs- und Verwertungsstra- den Riicktransporte ferner auf eine rechtlich rung der Abfallexporte und Bek~npfung des tegien vorzunehmen, verbindliche Basis gestellt. ,Miilltourismus" folgende Magnahmen:

Wdtere Ziele: H. Wasserwirtschaft - keine zus~tzlichen Genehmigungen f/ir 5. Uber die Zttlassung yon Sorrier- nnd Hansmfillexporte,

Verwemmgsanlagen ~ r Sekund~rroh- Zwei verbindliche EG-Richdinien zum Ge- - keine Abfail-Export-Genehmigungen in stoffe soil nach dem Bundes-lmmissions- w/isserschutz shad 1991 erlassen worden: 1. schutz-Gesetz entschleden werden. EG-Abwasserrichtlinie zur Behandlung kom-

6. Im Rahmen der Abfallentsorgungspla- munalen Abwassers, 2. EG-Nitratrichflinie nung soil auf der Grundlage einer verbes= zum Schutz der Gew/isser vor Nitrat aus der serten Bedarfsermitdung die Standort- Landwirtschaft. answahl durchschaubar gemacht werden.

7. Dutch Bfindelung und Straffung der pla- 1. Abwasserrichdinie nerischen Verfahren zur Standorffesde- In Deutschland galten die wesendichsten In- gung soU die Genehmigung yon Abfall- hake schon national, doch neu shad die entsorgungsanlagen beschleunigt werden. Fristen.

8. Es werden Beratungspflichten zugunsten Die grffleren Kliiranlagen fiber 10 000 Ein- der Erzeuger yon Sekund/irrohstoffen wolmergleichwerte mfissen b i s sp/itestens und Abffdlen sowie Pflichten zur lnfor- 1998 in Betrieb sein. Dieser Terrain gilt ffir marion der ~)ffenflichkeit eingeffihrt, empfindliche Gebiete, in Deutschland also

Staaten der Dritten Wek, MOE und GUS,

- deutlich versch~fte behfrdiiche Ober- wachung yon Anlagen, in denen Rest- stoffe und Abfglle anfallen,

- einheitliche Reststo~berwachung zur Vermeidung yon Falschdeklarierungen,

- strikte Anwendung des Gewerberechtes, um die T~tigkeit yon ,AbfaUschiebem ~ zu unterbinden,

- Anwendung des ,objektiven Abfallbe-

nicht g ~ c h e r t ist, �9 Damit wird u.a. die Akzeptanz ffir not- ffir d e Gew/isser. - gficknahrneiorderungen der Yon iliega- wendige Maflnahmen verbessert. Zu dem seit 1987 laufenden ,,Aktionspro- len MfiUtransporten betroffenen Emp-

9 Fftr Sekund/irrohstoffe, Recydingpro- gramm Rhein" kamen 1991 das ,,Aktions- f/ingerl~nder sind yon den stoffexportie- dukte und Mehrwegsysteme ist eine vor- programm zur Reduzierung der Schadstoff- renden Bundesliindern einzul6sen,

UWSF-Z. Umweltchem. (~kotox. 4 (5) 1992 307