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Abfall ratgeber Abfallwirtschaft im LANDKREIS KAISERSLAUTERN 2020 Bruchmühlbach- Miesau Ramstein- Miesenbach Landstuhl Otterbach-Otterberg Enkenbach- Alsenborn Weilerbach

Abfallratgeber - Kaiserslautern...abfall-, Bio- und Papiertonnen Δ Sammlung von Sonderabfällen durch das Umweltmobil und Abgabemöglich - keit am Zwischenlager der ZAK Δ Batteriecontainer

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  • AbfallratgeberAbfallwirtschaft im Landkreis kaisersLautern

    2020

    Bruchmühlbach- Miesau

    Ramstein- Miesenbach

    Landstuhl

    Otterbach-Otterberg

    Enkenbach- Alsenborn

    Weilerbach

  • Vorwort

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Stellenwert von Ressourcenschonung und Klimaschutz ist in der Bevökerung in den vergangenen Monaten und Jahren deutlich gestiegen – und das ist gut so! Unsere Abfallwirtschaft im Kreis Kaiserslautern leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Dies ist umso bedeutender, da zahlrei-che Studien belegen, dass der Verbrauch natürlicher Res-sourcen noch nie so hoch war wie heute.Wenn wir etwas nicht mehr benötigen, werfen wir es zum Müll. Nach Angaben der Vereinten Nationen kommen so weltweit rund sieben Milliarden Tonnen Abfall pro Jahr zu-sammen.Jeder von uns kann aktiv zur Ressourcenschonung beitragen, indem er das eigene Konsum- und Nutzungsverhalten überdenkt und ändert. Das betrifft sowohl die Abfall-vermeidung als auch die richtige Mülltrennung im Hinblick auf eine Wiederverwertung.Im Landkreis Kaiserslautern sind wir hierbei seit vielen Jahren auf einem guten Weg und setzen alles daran, dass wir unseren guten Standard halten und uns für die Zukunft wei-ter optimieren. Immer mehr Bürger wollen mittlerweile neben der Eigenkompostierung auch eine Biotonne nutzen. Dadurch kann mehr wertvoller Bioabfall verwertet werden und er landet nicht im Restabfall. Helfen Sie mit, den Anteil von nicht verwertbarem Restabfall weiter zu senken. Damit tragen Sie nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern auch zur Stabilität der Abfallgebühren. Aufgrund weltmarktpolitischer Gegebenheiten erzielt der Landkreis aktuell deutlich weniger Erträge aus dem Verkauf von Wertstoffen, wie z.B. Papier, Pappe und Kartonagen. Sollte diese Tiefpreisphase weiter anhalten, kann dies spätestens ab 2021 auch spürbare Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben.2019 wurden sowohl die Bezugswege als auch die Qualität der Gelben Säcke weiter op-timiert. Das neue System hat sich bewährt und wurde von den Bürgerinnen und Bürgern mehrheitlich gut angenommen. Die Grundverteilung der Gelben Säcke für 2020 hat erst-mals schon im November stattgefunden, damit vor dem Jahreswechsel genügend Gelbe Wertstoffsäcke zur Verfügung stehen. Die meisten Abfälle sind Wertstoffe, die wiederverwertet werden können, wenn sorten-rein getrennt wird. Ressourcenschonung, Energieeinsparung, Klimaschutz sind wichtige Zukunftsaufgaben, denen wir uns alle täglich stellen sollten. Als Landrat und Einwohner unseres schönen Landkreises bitte ich Sie, sich für unsere Umwelt einzusetzen. Machen Sie mit und unterstützen Sie uns, damit unsere intakte Umwelt erhalten wird und unser Landkreis für uns alle lebenswert bleibt. Das haben wir selbst in der Hand und wird uns nur gemeinsam gelingen!

    Ihr Ralf Leßmeister Landrat des Landkreises Kaiserslautern

  • Inhaltsverzeichnis

    Die Broschüre Abfallratgeber soll dabei helfen, die im Landkreis angebotenen Möglich-keiten der getrennten Abfallentsorgung und -verwertung aufzuzeigen und zu erklären.

    Ihr Abfuhrplan befindet sich am Ende des Ratgebers und kann abgetrennt werden.

    Weil man dafür nichts weiter als das Handy braucht. Jetzt App*„Mobiles Bezahlen“runterladen.

    *Für Android und bei teil-nehmenden Sparkassenverfügbar. Android ist eineMarke von Google LLC.

    Zahlenist einfach.

    Kreissparkasse Kaiserslauternwww.kskkl.de

    VoRwoRt 1

    REstAbfAll 4-6

    bIoAbfAll 7-9

    GElbER wERtstoffsAck Postkarten in der Heftmitte 10-11

    PAPIERtonnE 12-13

    ElEktRoschRott Postkarten in der Heftmitte 14-15

    sPERRmüll Postkarten in der Heftmitte 16

    bAttERIEn und Akkus Aus hAushAltEn 17

    sondERAbfAll Termine auf dem Abfuhrplan 18-19

    AltklEIdER 19

    GRünAbfAll-sAmmElstEllEn 20-21

    GlAscontAInER 22-24

    IntERnEt-VERschEnkmARkt 25

    AbfAll-APP 25

    wERtstoffhöfE 26-27

    AbfAll Aus AndEREn hERkunftsbEREIchEn 28-29

    wElchE AbfällE GEhöREn wohIn? 30-31

    kontAktE / ImPREssum 32-33

  • Restabfall Restabfall

    54

    Die schwarze Restabfalltonne wird (im Wechsel mit der Biotonne) alle 14 Tage entleert. Bitte stellen Sie die Restabfalltonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Leerung bereit.

    Jeder Haushalt erhält nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch ein eigenes Restabfallgefäß. Nicht mel-de pflichtige Personen – in der Regel sind das Angehörige der Streitkräfte – sind vom Eigentümer direkt bei der Abfall-wirtschaft der Kreisverwaltung (schrift-lich oder telefonisch) anzumelden.

    Die Mindestgröße der Restab falltonne richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt. Sollte für einen Haushalt ein größeres Gefäß als veranlagt benötigt werden, kann dies bei der Kreisverwal-tung, vom Eigentümer des Objektes, schriftlich beantragt werden.

    Das der Veranlagung zugrunde liegende Mindest-Restabfallvolumen, abhängig von der Haushaltsgröße, zeigt folgende Tabelle:

    Füllen Sie für die Beantragung eines Ent-sorgungsverbundes das entsprechende Antragsformular aus. Sie erhalten dieses bei der Abfall bera tung der Kreisverwaltung oder bei Ihrer Verbandsgemeindeverwal-tung. Auf unserer Homepage unter www.kaiserslautern-kreis.de stehen die Antragsfor mu lare unter „Bürgerservice/Formu larpool/Abfallwirtschaft” zum Ausdrucken zur Verfügung.

    Die Änderung der Rest ab fall tonnen größe auf Wunsch wird mit einer einmaligen Gebühr in Höhe von 25,00 € berechnet.

    REstAbfAllsäckESollte das Restabfallgefäß einmal nicht ausreichen, können Restabfallsäcke bei den Verbandsgemeindeverwaltungen und der Kreis verwaltung Kaiserslautern zum Preis von 3,00 € / Stück erworben werden. Diese werden zur Abholung neben der Restabfalltonne bereit gestellt.

    GEbühREn (regulär und ermäßigt)Bei der Abfallgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr die sich nach der Größe des Rest abfall gefäßes richtet.

    Werden alle im Haushalt anfallenden orga-nischen Ab fälle im eigenen Garten kompos-tiert und dieser Kompost auch im eigenen Garten verwertet, entfällt auf Antrag die Gestellung einer Biotonne und es wird eine Ermäßigung der Abfallgebühr gewährt.

    bitte beachten: Die Restabfallsäcke müssen zugebunden zur Abholung bereitgestellt werden, offene Säcke werden nicht mitgenommen.

    In der Abfallgebühr sind folgende leis tun gen enthalten: Δ Bereitstellung und Abfuhr von Res t - abfall-, Bio- und Papiertonnen

    Δ Sammlung von Sonderabfällen durch das Umwelt mobil und Abgabemöglich-keit am Zwischenlager der ZAK

    Δ Batteriecontainer

    Δ Sperrmüllabfuhr

    Δ Elektroaltgerätesammlung u. -abholung

    Δ Grünabfall-Sammelstellen

    Δ Abgabemöglichkeit haushalt süb li cher Mengen von Wertstoffen am Wertstoff-hof der ZAK im Kapiteltal und am Wert-stoffhof Kindsbach

    Beim Berechnen der Tonnengröße für den Verbund müssen die Mindestrestabfallvolu-men der einzelnen am Verbund be teiligten Haushalte bzw. Gewerbe addiert werden.

    EntsoRGunGsVERbundEs besteht die Möglichkeit, dass auf ein -em Grundstück mehrere Haushalte in einem Entsorgungsverbund die Rest-abfall tonne/n gemeinsam nutzen. Dies ist nur möglich, wenn alle am Verbund Beteiligten die Biotonne nutzen oder alle eigenkompostieren. Ein Entsorgungsver-bund von Privat haus halten und Gewerbe-betrieben ist bei Be achtung des Restab-falltonnen-Mindestvolumens, von 30 l für den Gewer bebetrieb, ebenfalls möglich.

    berechnungsbeispiele für Entsorgungs verbunde

    haushalte mindest-Restabfallvolumenin zwei wochentonnenzahl und

    -volumen im Verbund1-Personen-Haushalt

    + 2-Personen-Haushalt30 Liter

    + 55 Liter= 85 Liter

    2-Personen-Haushalt+ 3-Personen-Haushalt+ 1-Personen-Haushalt

    55 Liter+ 75 Liter+ 30 Liter

    = 160 Liter

    1-Personen-Haushalt+ 1 Gewerbebetrieb

    30 Liter+ 30 Liter= 60 Liter

    haushalts-größe

    Vorgeschriebene mindest-Rest abfall volumen

    in zwei wochen1 Person 30 Liter

    2 Personen 55 Liter

    3 Personen 75 Liter

    4 Personen 90 Liter

    5 Personen 105 Liter

    6 Personen 120 Liter

    je weiterer Person

    im Haushalt

    je 15 Liter zusätzlich

    Gewerbe-betriebe

    mindestens 30 Liter

    90 Liter

    60 + 120 Liter

    60 Liter

    haushalts-größe

    tonnen-größen

    (in liter)

    Abfallgebühren

    regulär, mit

    biotonne

    ermäßigtbei Eigen-kompost.

    1-2 Pers. 60 l 156,72 € 145,92 €

    3-4 Pers. 90 l 216,96 € 200,64 €

    5-6 Pers. 120 l 289,20 € 267,48 €

    7-8 Pers. 90+60 l 373,68 € 346,56 €

    9-10 Pers. 120+60 l 445,92 € 413,40 €

    11-12 Pers. 120+90 l 506,16 € 468,12 €

    13-14 Pers. 240 l 549,00 € 509,04 €

  • Restabfall bioabfall

    76

    wAs Ist bEIm umzuG zu bEAchtEn? Δ Melden Sie sich so früh wie möglich bei der Verbandsgemeinde verwaltung um. Falls sich Än de rungen bei den Eigen-tumsverhält nissen ergeben, teilen Sie diese der Kreisverwaltung Kaiserslau-tern bitte schriftlich mit. Die ent spre-chenden Abfallgefäße werden dann automatisch aufgestellt.

    Δ Nehmen Sie keine Müllgefäße von einem zum an deren Grundstück mit! Die Tonnen sind gekennzeichnet und dem Grundstück zugeordnet!

    Δ Bis zur Aufstellung der Tonnen benutzen Sie bitte die für 3,00 € bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern oder Ihrer Verbands gemeindever wal tung er-hältlichen Restabfallsäcke. Die Gebühr für die Restmülltonne wird erstmals für den Monat nach Auf stellung der Tonne erhoben.

    Δ Jeder Haushalt erhält sein eigenes Restabfallgefäß. Teilen Sie der Kreis-verwal tung bitte frühzeitig schriftlich mit, wenn Sie einen Entsorgungsver-bund eingehen wollen.

    Δ Ziehen Personen mit verschiedenen Familiennamen in einem Haushalt zu-sammen, so muss das der Kreis ver wal -tung schriftlich mitgeteilt werden. Ge-schieht dies nicht, wird jede Person als eigener Haushalt betrachtet und erhält ein eigenes Restabfallgefäß.

    wAs GEhöRt In dIE REstAbfAlltonnE?

    Altmedikamente

    hygieneartikelWattepads und -stäbchen, Kosmetik- und Feuchttücher, Tampons, Binden,

    Windeln, Zahnbürsten, Zahnseide usw.

    haushaltsabfälleverschmutztes (Küchen-) Papier,

    Staubsaugerbeutel, Toilettenbürsten, Spül-/Putzschwämme und -tücher,

    kleine Mengen Geschirr, Besteck, Töpfe, Schüsseln, (Kerzen-) Gläser, Kohle- und Brikettasche, Tapeten,

    Zigarettenkippen, Straßenkehricht, Katzen- und Kleintierstreu,

    Tierkot usw.

    textilienverschmutze Kleidung, kaputte

    Schuhe, Handtaschen, Hüte, Gürtel usw.

    nIcht In dIE REstAbfAlltonnE GEhöREn

    Plastikverpackungen ohne Inhalt (siehe Gelber Sack)

    organische Abfälle(siehe Biotonne) auch keine Essens-

    reste und Zitrusschalen

    bauabfälle wie Sand, Steine, Ziegel, Bauholz usw.

    sonderabfälle(siehe Sonderabfall)

    wie Batterien, Halogen- und Energiesparlampen, Elektro-

    kleingeräte, Asbest usw.

    Die Biotonne wird alle 14 Tage, d.h. immer im Wechsel mit der Restabfalltonne, geleert. Bitte stellen Sie die Biotonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Leerung bereit.

    bIotonnEIm Landkreis Kaisers lautern werden orga-nische Abfälle über die Biotonne ge trennt erfasst und verwertet.

    Wird kein Antrag auf Eigenkompostierung (Seite 9) gestellt, erfolgt zusammen mit der Aufstellung der Restabfalltonne die einer Biotonne. Dabei ist die Größe der ge stellten Biotonne abhängig von dem für den Haushalt bzw. das Objekt veranlagten Restabfalltonnenvolumen. Für Privat-haushalte ist das bereitgestellte Bioton-nenvolumen mindestens so groß, wie das der Restabfalltonne und kann auf Wunsch maximal auf das Doppelte erhöht werden.

    Abweichend von der Regelung für Privat- haushalte beträgt bei Gewerbebetrieben das in der Abfallgebühr enthaltene Bioton-nenvolumen maximal dem Volumen der dort bereitgestellten Restabfalltonne/n.

    Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über zukünftig gestellte Biotonnenvolumen. Das Mindestvolumen beträgt hier 120 l.

    In Ausnahmefällen können abweichen-de Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

    Sollte das in der Abfallgebühr für die Restabfalltonne enthaltene maximale Biotonnenvolumen nicht ausreichen, so gibt es ab sofort die Möglichkeit sich eine oder mehrere Biotonne/n gegen zusätz-liche Gebühr/en aufstellen zu lassen. Die Beantragung einer solchen zusätzlichen „Wunsch-Biotonne“ muss schriftlich erfolgen.

    Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung oder über unserer Homepage unter Abfall-wirtschaft/Anträge Abfallwirtschaft.

    die zusätzliche „wunsch-biotonne“ erhalten sie zu folgenden Jahres-gebühren:

    biotonnengröße Jahresgebühr120 Liter 78,72 €

    240 Liter 157,56 €

    bitte beachten: Die nachträgliche Auf-stellung der Wunsch-Biotonne, nach der durch die Veranlagung erfolgten Aufstel-lung der Abfallgefäße, wird mit einmalig 25,- € berechnet.

    Zusätzliche Biotonnen können nur von Haushalten bestellt werden, die bereits mit Restabfall– und Biotonne/n veran- lagt sind.

    Volumen Restabfall-

    tonne

    standard-volumen

    bioabfall-tonne

    maximalvolu-men bioabfall-

    tonne (auf wunsch)

    60 Liter 120 Liter 120 Liter*

    90 Liter 120 Liter 240 Liter*

    120 Liter 120 Liter 240 Liter

    240 Liter 240 Liter 2 x 240 Liter* Abweichend von dem maximal doppelten Rest ab fall ton nen volu-men, kann bei einer 60 und 90 l Rest ab fall ton ne auch eine 240 l Bio-tonne schriftlich beantragt werden (bitte genaue Gründe angeben).

  • bioabfallbioabfall

    98

    wAs GEhöRt In dIE bIotonnE?

    GartenabfälleLaub, Rasenschnitt, Pflanzen,

    Blumenerde

    küchenabfälleKaffee-/Teefilter, Küchen papier, Eierschalen, Bananen-/Zitrus-

    schalen, Essens reste inkl. Fleisch, Fisch, Wurst, Knochen, Brot, Back-

    waren, Käse, Gemüse, Obst usw.

    sonstige organische AbfälleTopf blumen, Nussschalen, kleine

    Mengen Holzasche, Federn, Zeitungs-pa pier zum Ein wickeln der Speise-

    reste usw.

    die bioabfälle dürfen nicht in kunst-stoff beutel verpackt werden!

    nIcht In dIE bIotonnE GEhöREn

    Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff,

    Glas usw.

    Restabfall wie z.B. Windeln, Ziga retten kippen,

    Leder, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Sanitärab fälle, Tierkot,

    mineralisches Katzenstreu usw.

    bauschutt wie z.B. Sand, Steine, Bauholz usw.

    sonderabfällewie Medikamente usw.

    EIGEnkomPostIERunG bitte beachten: Die Anerkennung der Ver-wertung von Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück, am Ort der Entstehung, setzt voraus, dass: Δ eine fachgerechte schadlose Eigenkom-postierung betrieben wird Δ alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle dieser Eigenkompostierung zugeführt werden Δ eine ausreichend große Gartenfläche zur Verfügung steht (ca. 30 m² pro Person), auf der der produzierte Kompost voll-ständig verwertet wird und Δ das Vorhandensein eines Komposters mit in Rotte befindlichem Material nach-gewiesen wird.

    Die oben aufgezählten Voraussetzungen können vor Ort überprüft werden. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

    Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwech-sel muss die Eigenkompostierung, falls ge wünscht, neu beantragt werden, sonst wird automatisch eine Biotonne aufge-stellt.

    Entsprechende An träge sind bei jeder Ver bands ge meinde verwaltung erhältlich.

    Wird nicht mehr kom pos tiert, muss dies ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden. Die nachträgliche Aufstellung oder der Abzug der Biotonne werden mit einer einmaligen Gebühr in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt.

    Für Grünabfälle aus dem Hausgarten (Hecken-, Baumschnitt, Rasen), stehen weiterhin die Grünabfall-Sammel plätze in den jeweiligen Ge meinden zur Verfügung.

    Bei Fragen zur Kompostierung, wenden Sie sich bitte an die Ab fall beratung der Kreisverwaltung Kai serslautern, Telefon 0631 / 7105-408 oder -505 oder E-Mail: [email protected]

    Das Befüllen der Biotonne mit artfrem-den Abfällen stellt eine Ordnungswidrig-keit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden!

    Um Geruchsbelästigungen und Maden-befall in der Biotonne zu vermeiden:

    Δ Die organischen Kü chenab fälle in Zeitungspapier ein wickeln.

    Δ Die Biotonne an einen schattigen Platz stell en und den Deckel geschlossen halten!

    Δ Im Handel erhältliche, kompostierbare Papiersäcke für die Biotonne benutzen.

    Bleibt eine falsch befüllte Biotonne stehen und ist mit einem roten Zettel gekennzeichnet, gibt es folgende Mög-lichkeiten, den Abfall zu entsorgen:

    Δ Sortieren Sie die nicht in die Biotonne gehörenden Abfälle aus und stellen Sie die Tonne bei der nächsten Leerung zur Abfuhr bereit.

    Δ Entsorgen Sie den verunreinigten Bio ab fall über Ihre Restabfalltonne oder über die schwarzen Restabfall-säcke des Landkreises Kaiserslautern (siehe Seite 5).

    Werden alle organischen Abfälle im eigenen Garten kompostiert und der Kom-post auch dort wieder eingebracht, wird keine Biotonne benötigt und es kann vom

    Grundstückseigentümer ein Antrag auf Müllgebühren ermäßigung für Eigenkompos-tierer gestellt werden. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich die Biotonne zu nutzen,

    da hierdurch problematische Speiseabfälle wie Fisch-, Fleisch-, Knochenreste oder auch kranke Pflanzenteile entsorgt werden können. Die Ersparnis durch die

    Eigenkompostierung ist sehr gering und beträgt bei einem 3-4-Personen-Haushalt beispielsweise 16,32 € pro Jahr (siehe auch Gebührentabelle S. 4).

  • Gelber wertstoffsack Gelber wertstoffsack

    1110

    tIPPs füR dIE sAmmlunG Δ Die gesammelten Materialien lose in den Gelben Sack geben und nicht in Kunst -stofftüten zu Bündeln ver packen.

    Δ Verschiedene Materialien nicht in einander stecken.

    Δ Aludeckel von Plastikbechern trennen.

    Δ Nur Verpackungen ohne In halt sammeln. Verpackungen mit schadstofffreien Inhalten über den Restabfall entsorgen.

    Δ Verpackungen mit schadstoffhaltigen Resten gehören zum Sonderabfall und werden am Umweltmobil angenomm e n.

    GRundVERtEIlunGDie jährliche Grundverteilung der gelben Wertstoffsäcke erfolgte bereits Ende 2019 für das Jahr 2020. Wenn Sie im Januar noch keine Gelben Säcke erhalten haben, melden Sie dies bitte über die kostenfreie hotlinenummer: 0800/7236661.

    Durch die Grundverteilung von 60 Säcken sollte der Bedarf für das Jahr 2020 wei-testgehend gedeckt sein. Bestellungen für Mehrbedarf an Gelben Säcken werden ab 13. Januar 2020 berücksichtigt.

    Der gelbe Wertstoffsack wird am gleichen Tag, an dem die Restabfalltonne ent- leert wird, am Grundstück abgeholt. Bitte stellen Sie den Wertstoffsack zugeschnürt

    am Abfuhrtag um 6.00 Uhr neben der Restabfalltonne bereit.

    nIcht In dEn GElbEn wERtstoffsAck GEhöREn Δ Glas, Papier, Pappe

    Δ Verpackungen mit (Rest-)Inhalt z.B: verdorbene Lebensmittel

    Δ Schaumstoffe z.B.: Matratzen, Stuhlkissen

    Δ Schallplatten, Kassetten, CD’s, DVD’s

    Δ Kunststoffrohre

    Δ Isolierschäume

    Δ Fahrradreifen, Wasserschläuche

    Δ Teppichboden- und Tapetenreste

    Δ (Einrichtungs-) Gegenstände aus Kunststoff, wie Stühle, Wäsche- körbe usw.

    Δ Leder- und Kunstlederprodukte

    Δ Dämm-Material (Styropor, Styrodur)

    Δ Haushaltsartikel und Spielzeug aus Kunststoff, wie z.B.: Schüsseln, Putzeimer, Bobbycars, Klobürsten

    wAs GEhöRt In dEn GElbEn wERtstoffsAck?

    kunststoffeFolien: z.B. Tragetaschen, Beutel,

    FrischhaltefolieKunststoffflaschen: z.B. von Wasch-,

    Spül-, Körperpflegemitteln, Getränkeflaschen

    Becher: z.B. Margarine, Joghurt (bitte Aluminiumdeckel abtrennen)Schaumstoffe: sauberes Styropor

    von Verpackungen, geschäumte Verpa ckun gen z.B. für Obst und

    Gemüse

    metalleLeere Spraydosen, Konservendosen, Getränkedosen, Alu mi nium (z.B. Alu-

    miniumdeckel vom Jo g hurt becher, Alufolie), Kron korken

    VerbundstoffeTetra Pak z.B. Saft- u. Milchkartons,

    Kaffee-/Vakuumverpa ckun gen

    bEstEllunG GElbE säckEEine Bestellung für Mehrbedarf kann nur auf schriftlichem Wege erfolgen, entwe-der:

    Δ per Postkarte aus der heftmitte

    Δ per E-mail an [email protected]

    Δ per fax unter 06303 / 5666

    Δ oder per Abfall-App

    Gewerbetreibende können ebenfalls unter der E-Mail [email protected] Gelbe Säcke bestellen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website www.kaiserslautern-kreis.de.

    AchtunGEine telefonische Bestellung von Gelben Säcken ist nicht möglich!

    bitte beachten: Die Verteilung und Sammlung der Gelben Säcke erfolgt nicht im Auftrag der Kreisverwaltung Kaisers-lautern. Daher sind diese Leistungen auch nicht in den Abfallgebühren enthalten.

    Finanziert wird der „Gelbe Sack“ aus-schließlich durch die dualen Systeme in Deutschland, die für jede Verpackung, die verkauft wird, einen festgelegten Geld-betrag erhalten. Diese dualen Systeme

    schreiben die im Zusammenhang mit dem Gelben Sack zu erbringenden Leistungen aus und vergeben auch die Aufträge. Darauf hat der Landkreis keinen Einfluss.

    Der für den Landkreis Kaiserslautern zuständige Auftraggeber ist das duale System „Interseroh Dienstleistungs GmbH“, welches den Entsorgungsauftrag für die Jahre 2019-2021 an die Fa. ALBA Berlin GmbH vergeben hat.

    Bitte richten Sie beschwerden über nicht erfolgte Abholung der Gelben Säcke an folgende telefonnummer 06303 / 804-191

    AchtunG

    Die gelben Wertstoffsäcke dürfen nur für die Sammlung von Verpackun-

    gen aus Kunst stof fe, Metalle oder Verbund st of fen verwendet werden.

    Eine miss bräu ch liche Nut zung, z.B. als Müllbeutel für Restabfall oder

    zur Bereitstellung von Alt kleidern bei Samm lungen ist nicht zulässig

    und kann mit einem Bußgeld geahndet werden!

  • Papiertonne Papiertonne

    1312

    Die Sammlung von Altpapier im Landkreis Kaiserslautern erfolgt regulär über blaue 240 l Papiertonnen. Normalerweise wird pro Objekt eine Tonne aufgestellt. Sollten mehrere Personen dort wohnen, sich dort ein Gewerbebetrieb befinden, oder aus anderen Gründen ein größeres Tonnenvo-lumen für die Papierentsorgung benötigt werden, so können auf Wunsch weitere 240 l Tonnen bereitgestellt werden.

    Falls an einem Objekt vier Papiertonnen nicht ausreichen, sollte überlegt werden statt weiterer Tonnen einen 1.100 l Con- tainer (1,1 m3) für Papier aufstellen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass das Handling mit vielen Tonnen entfällt und gerade Kartonagen besser eingefüllt werde kann. Die Kartons müssen bei diesem Großbehälter lediglich gefaltet werden, ein Zerreißen, wie bei den 240 l Tonnen oft erforderlich, entfällt.

    Die 1.100 l Container werden am gleichen Tag zusammen mit den 240 l Papiertonnen, entsprechend dem Abfuhrplan, 4-wöchentlich geleert.

    Während die 240 l Papiertonnen kosten-frei sind, wird bei einem 1.100 l Papier-container eine monatliche Miete in Höhe von ca. 9,00 € zzgl. MwSt. fällig, die von dem Unternehmen, das den Container stellt dem Kunden direkt in Rechnung gestellt wird.

    Davon unabhängig besteht auch die Mög-lichkeit, einen genormten 1.100 l Abfall-container käuflich zu erwerben und zur Leerung bereitzustellen. In diesem Fall ist die Leerung über die Kreisverwaltung Kaiserslautern ebenfalls kostenfrei.

    Sollte sich auf Ihrem Grundstück keine Papiertonne befinden, sollten die Gefäße nicht ausreichen oder sollten es zu viele sein bzw. sollte eine Papiertonne defekt sein, so teilen Sie das der Kreisverwal-tung Kaiserslautern bitte telefonisch mit (siehe unter Kontakte Seite 32, Veranla-gung Haushalte). Wir veranlassen dann die Aufstellung, den Abzug oder den Austausch der Tonne/n.

    Die Bestellung eines 1.100 l Papier- containers muss schriftlich (auch per Mail möglich) erfolgen, da wir aufgrund der anfallenden Mietkosten eine Rechnungsadresse benötigen.

    Diese wird bei Auftragserteilung an die beauftragte Firma zur Gestellung des Containers weitergegeben.

    Bei Interesse an einem 1.100 l Papier-großbehälter wenden Sie sich bitte direkt an die Abfallberatung.

    Sollte im Einzelfall das Volumen der Papiergefäße nicht ausreichen, z.B.: nach einem Umzug, so besteht die Möglichkeit Papier und Kartonage in Pappkartons bis zu einem Volumen entsprechend einer Papiertonnenfüllung beizustellen oder diese Mehrmenge an den Wertstoffhöfen Kindsbach und ZAK abzugeben.

    wAs GEhöRt In dIE PAPIERtonnE

    zeitungen, zeitschriften, kataloge

    bücher

    Papp-kartons (keine Tetrapaks)

    Geschenk- und Packpapier (keine Geschenkfolie)

    Papier wie Werbebroschüren und -flyer,

    Briefe, Briefumschläge

    (um-)Verpackungen aus Papier/ Pappe

    mit und ohne grünen Punkt

    In der Papiertonne darf nur sauberes Papier ge sam melt werden!

    nIcht In dIE PAPIERtonnE GEhöREn

    Verbundstoffewie Getränkekartons,

    sie gehören in den Gelben Sack!

    tapeten sie ge hören in die Restabfalltonne.

    Verunreinigtes Papier und verschmutzte Pappe

    wie z.B. Backpapier, Pizzaschachteln, Papierhandtücher, gebrauchte Papiertaschentücher gehö ren

    ebenfalls zum Restabfall.

    ordner gehören zum Restabfall

    Die blaue Papiertonne wird alle 4 Wochen entleert. Bitte beachten Sie die entspre-chenden Abfuhrpläne für Ihre Verbandsgemeinde und stellen Sie die Papiertonne

    am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Entleerung bereit.

    AchtunG

    Die Papier-Tonnen und -Container dürfen nur mit Altpapier, Pappe und Kartonage (unverschmutzt) befüllt

    werden.Eine mißbräuchliche Nutzung der

    Papiertonne stellt eine Ordnungswid-rigkeit dar und kann mit einem Buß-

    geld geahndet werden.

  • Elektroschrott Elektroschrott

    1514

    ElEktRo-klEInGERätEZu Elektro-Kleingeräten zählen alle mit Strom oder Batterien betriebenen Geräte bis Kaffeemaschinen-Größe.

    Diese Kleingeräte können ebenso wie Problemabfälle am Umweltmobil (Termine siehe Abfuhrplan) abgeben wer-den. Desweiteren besteht die Möglichkeit diese Elektrogeräte auf dem Wertstoffhof in Kindsbach sowie dem Wertstoffhof der ZAK im Kapiteltal abzugeben.

    Zusätzlich gibt es in jeder Verbandsge-meinde mindestens eine Elektro-Klein-geräte-Sammelstelle, an der Elektro-geräte in eine Sammeltonne eingeworfen werden können. Die Einwurföffnung der Sammeltonne misst 28 x 18 cm, so dass wirklich nur Klein geräte eingeworfen werden können!

    An folgenden Adressen finden sie die sammeltonnen:

    VG bruchmühlbach-miesau: Δ Fuchs Haushaltstechnik, St. Wendeler Straße 19, OT Miesau

    VG Enkenbach-Alsenborn: Δ Rathaus Hochspeyer, Hauptstraße 121

    VG landstuhl: Δ Bäckerei/Konditorei Ulrich Hoch, Hauptstraße 23, Schopp

    Δ Tourist Information, Hauptstraße 26, Trippstadt

    Δ KAUFLAND, Torfstraße 10, Landstuhl

    ElEktRo-GRossGERätEElektrische Großgeräte, Gasherde und Kühl geräte können mit den in der Mitte des Heftes befindlichen Postkarten zur kostenlosen Abholung angemeldet wer-den. Bitte geben sie unbedingt Art und Anzahl der abzuholenden Geräte an und schicken Sie die Postkarte frankiert an die angegebene Anschrift! Sie erhalten dann nach ca. 14 Tagen eine Rück antwort, mit Angabe des Abholtermins. Bitte stellen Sie die Geräte am Abholtag um 6.00 Uhr auf dem Bürgersteig bereit.

    Die Anmeldung von Elektrogeräten zur Abholung kann auch mit einer neutralen Karte, telefonisch, per Fax, E-Mail, oder per Abfall-App erfolgen.

    Telefon: 0631 / 7105-250/-500 Telefax: 0631 / 7105-449 E-Mail: [email protected]

    Sollte die Abholadresse von der Meldead-resse bzw. Postanschrift abweichen, so ist der Abholort unbedingt bei Anmeldung mit anzugeben.

    bitte beachten: Es besteht auch die Möglichkeit, alle Geräte, einschließlich Kühlgeräten, auf dem Wert stoff hof in Kindsbach und dem Wert stoff hof der ZAK im Kapiteltal kos ten los ab zugeben!

    hinweis: Sollten Sie Altkleider/-schuhe abzugeben haben, können diese bei der Abholung der Elektrogroßgeräte dem Personal mitgegeben werden (näheres dazu auf Seite 19).

    VG Ramstein-miesenbach: Δ E-CENTER Jahke, Rathausring 6, Ramstein

    VG weilerbach: Δ Verbandsgemeindeverwaltung Weiler-bach Rummelstr. 15, Eingang Parkplatz

    Passende kleingeräte sind z.b.: Δ Haushaltsgeräte wie Bügeleisen, Föhne, Lockenstäbe, elektr. Zahnbürs-ten, Eier kocher, elektr. Messer, Hand-mixer, Toas ter, Wasserkocher, Telefone, Uhren, Taschenrechner, Rauchmelder, Taschenlampen ...

    Δ Kleinwerkzeuge wie Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Schleifmaschinen, Heiß-klebepistolen, Lötkolben ...

    Δ Unterhaltungs-Elektronikgeräte wie Fernbedienungen, Handys, Smartpho-nes, Tablets, MP3-Player, Radios, Kopf-hörer, Lautsprecher, PC-Tastaturen und -Mäuse, Kabel ...

    Δ batteriebetriebenes Spielzeug

    AchtunG

    Keine Energiesparlampen einwerfen.

    Batterien müssen vor dem Einwerfen entfernt werden.

    Altgeräte mit fest eingebauten, jedoch defekten Batterien/Akkus dürfen auf

    keinen Fall eingeworfen werden. Geben Sie diese an der Sonderabfall-

    annahmestelle der ZAK ab.

    nIcht AbGEholt wERdEnElektrogroßgeräte aus gewerblicher Nutzung

    wElchE ElEktRo-GRossGERätE kön nEn zuR AbholunG AnGEmEldEt wERdEn?

    Δ Computer ∆ CD/DVD-Geräte

    Δ Drucker ∆ Dunstabzugshauben

    Δ Dampfreiniger ∆ elektr. Grills

    Δ elektrische Heizgeräte u. -Radiatoren

    Δ elektrische Rasenmäher u. Werkzeuge

    Δ elektrische Massagesessel

    Δ Ergometer und ähnliche Fitness-geräte mit elektronischen Bauteilen

    Δ Elektroherde ∆ Gasherde

    Δ Fernseher, Computermonitore

    Δ größere elektr. Kinderspielzeuge

    Δ Gefriertruhen, Kühl- und Gefrier- schränke oder Kombinationen

    Δ Lampen (ohne Leuchtmittel)

    Δ Mikrowellenöfen

    Δ Mobile Klimageräte

    Δ Staubsauger

    Δ Sonnenbänke (ohne Röhren)

    Δ Spülmaschinen ∆ Stereoanlagen

    Δ Videogeräte ∆ Waschmaschinen

    Δ Wäschetrockner, Wäscheschleudern

    Δ Wärmepumpen u.v.m.

    Haben Sie weitere Fragen, dann rufen Sie uns bitte an.

  • batterien und Akkus aus haushaltensperrmüll

    1716

    Laut Batterieverordnung ist jede/r Käufer/in von Batterien, Akkus oder Knopf zellen verpflichtet, die gebrauch-ten Batterien zu rück zu geben.

    Fest im Gerät eingebaute Bat te rien sind zusammen mit dem Elektroaltgerät (Seite 14-15) zu entsorgen!

    Die Batterierückgabe kann entweder beim einschlägigen Fachhandel, am Umweltmobil, bei der Sonderabfall -annah me stelle der ZAK im Kapiteltal, am Wert stoff hof in Kindsbach, in der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauter-straße 8 oder an den neben stehend ge-nannten Batteriesammelstellen erfolgen.

    Für Starterbatterien (z.B. Autobatterien) wird vom Handel ein Pfand erhoben, das bei der Rückgabe der verbrauchten Batterie im Handel zurückerstattet wird. Am Umweltmobil sowie am Sonderabfall-zwischenlager der ZAK können Starter-batterien ohne Pfanderstattung kosten-los abgegeben werden.

    Für Batterien und Knopfzellen stehen im Landkreis an den folgend genannten Standorten Sammelcontainer:

    Verbandsgem. bruchmühlbach-miesau:Bruchmühlbach: Neues Rathaus, Grundschule

    Martinshöhe: Grundschule

    Miesau: Grundschule

    Verbandsgem. Enkenbach-Alsenborn:Baalborn: Parkplatz Bürgerhaus, Kehrstraße

    Enkenbach: Parkplatz Verbands ge mein-de verwal tung, Hauptstr. (Seiteneingang)

    Hochspeyer: Rathaus

    Mehlingen: Grundschule

    Verbandsgemeinde landstuhl:Bann: Grundschule, Rathaus

    Hauptstuhl: Kriegerdenkmal, Thomas-Mann-Straße

    Kindsbach: Grundschule, Wertstoff - hof Kindsbach

    Krickenbach: Gemeindehaus

    Landstuhl: Rathaus, IGS Am Nanstein, Reha-Zentrum Langwiedener Straße, Theodor-Heuss-Grundschule, Grundschule „In der Au“

    Queidersbach: Realschule plus

    Verbandsgem. otterbach-otterberg:Hirschhorn: Am Bahnübergang

    Katzweiler: Eisenbahnstraße bei den Glascontainern

    Mehlbach: Alte Schule

    Olsbrücken: Bürgermeisteramt

    Otterbach: Sternberger Straße, Parkplatz FC Phönix/TUS Otterbach

    Niederkirchen: Am Rathaus

    Otterberg: Verbandsgemeindeverwaltung

    Verbandsgem. Ramstein-miesenbach:Ramstein: Verbandsgemeindeverwaltung

    Verbandsgemeinde weilerbach:Reichenbach-Steegen: Bushalte- stelle VIVO

    Rodenbach: ehem. Milchhaus, Turmstr.

    Schwedelbach: Glascontainer, Nähe Grünabfall-Sammelstelle

    Weilerbach: Verbandsgemeinde- verwaltung

    zum sPERRmüll GEhöREnAlle Haushaltsgegenstände

    (Kanten län ge max. 2 m) wie z.B.

    Δ Kinder wagen

    Δ Auto-/Kindersitze

    Δ Fahrräder ∆ Roller

    Δ Gartenmöbel ∆ Möbel Δ größere Kinder spiel zeu ge

    Δ große Kof fer und Kisten

    Δ Holzkohle- und Gasgrills

    Δ Holz-, Kohle- und Ölöfen (bei Ölöfen den Tank vollständig ent-leeren, rei ni gen und mit geöffnetem Tank auf den Kopf stellen; Tankrück-stände und Filter zum Um welt mobil)

    Δ Gegenstände aus Metall

    Δ Regentonnen ∆ Matratzen Δ Fe der bet ten und -kissen

    Δ Teppiche/Bodenbeläge (zu sammen gerollt)

    Δ Wäscheständer/-körbe usw.

    nIcht mItGEnommEn wERdEn Δ Autoteile (Ausnahme: Autositze) (siehe S. 30)

    Δ Balkongeländer und -dächer Δ Elektro-/Benzinrasenmäher (s.S. 14+31) Δ Elektrogeräte aller Art (siehe S. 14) Δ Gartenzäune Δ Haushaltsgegenstände die in die Rest abfalltonne passen

    Δ Kartonagen, Papier usw. Δ Mit Kleinteilen ge füllte Abfallsäcke oder Kisten (Ausnahme Metall)!

    Δ Mit Holzschutzmittel behandelte Gartenmöbel

    Δ Öltanks/-fässer Δ Problemabfälle (z.B. Farbeimer, Ölkanister)

    Δ Teile aus Bau- oder Umbaumaßnah-men, wie Holz z.B. Decken verklei-dungen, Dachlatten, Duschwände, Laminat, Fußleisten, Steine, Türen, Fenster, Badewannen, Toiletten usw.

    Die Abholung des Sperrmülls erfolgt auf Abruf.

    Jeder an die Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt hat zweimal jährlich die Möglichkeit, Sperrmüll bis zu 5 m3 pro Abholung kostenlos anzumelden. Die Anmeldung kann telefonisch unter 0631 / 7105-500/-250, per Fax 0631 / 7105-449, per E-Mail: [email protected], per Abfall-App oder per Post erfolgen. Der Abhol-termin wird ca. 14 Tage nach der Anmeldung schriftlich mitgeteilt!

    Die Sperrmüllabfuhr erfolgt mit zwei Fahrzeugen! Ein Fahrzeug nimmt alle Sperrmüll-gegenstände aus Holz z.B. Möbelholz, Regalbretter usw., das zweite Fahrzeug den nicht verwertbaren Rest-Sperrmüll, auf. Stellen Sie den Sperr müll bitte getrennt nach Holz- und Rest-Sperrmüll, am Abfuhrtag um 6.00 Uhr auf dem Bürgersteig bzw. am Straßenrand bereit.

    Unter dem Begriff Sperrmüll versteht man alle Gegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen würde und die trotz Zerkleinerung nicht in die Restab fal l ton ne passen! (Ausnahme: Elektrogeräte siehe Seite 14)

  • sonderabfall

    Altkleider

    sonderabfall

    1918

    Sonderabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihres Schadstoff gehaltes Mensch, Tier und Umwelt gefährden. Sie sind aus Grün- den der öffentlichen Sicherheit von der gemeinsamen Ent sorgung mit dem übri-gen Abfall ausgeschlossen und dürfen auf keinen Fall über die bereitgestellten Abfalltonnen oder die Toilette entsorgt werden.

    Sonderabfälle aus Privathaus-halten können in haushalts- üblichen Mengen kos ten los am Umweltmobil oder an der Sonderabfall- annahmestelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaisers-lautern im Kapiteltal ab gegeben werden.

    Die Termine, an denen das Umweltmobil in Ihrer Orts- bzw. Verbandsgemeinde ist, sowie die dazugehörigen Standorte finden Sie auf dem Müllabfuhrplan.

    Am Umweltmobil können zusätzlich zu den Sonderabfälle auch Elektrokleinge-räte (siehe Seite 14) abgegeben werden.

    Seit Mitte 2013 werden durch die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Kaiserslautern Altkleider und -schuhe gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Über die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) arbeiten

    wir mit zertifizierten Firmen zusammen, die eine hochwertige Verwertung der Alt-kleider garantieren. Der dabei erzielte Erlös kommt allen Abfallgebührenzahlern des Landkreises zugute.

    An beiden Wertstoffhöfen des Landkreises, sowohl in Kindsbach, als auch im Kapitel-tal, in Bruchmühlbach am Penny-Markt sowie in Sembach neben den Glascontainern (Kaiserstraße/L401) stehen entsprechende Sammel container der ZAK für Altkleider und -schuhe bereit.

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ausgedienten Tex tilien am Umweltmobil ab zu - geben oder sie bei einem vereinbarten Abholtermin von Elektroaltgeräten, dem Perso-nal des Fahrzeugs am Tag der Abholung mitzugeben.

    Bitte nur saubere Textilien und Schuhe (paarweise), in Säcke verpackt, abgeben.

    bitte beachten: Am Umweltmobil werden keine Sonder abfälle aus Ge werbe be trie-ben ange no mmen.

    Ge wer be betriebe, auch Kleinge wer be-be trie be, müssen ihre Sonderabfälle zur Sonderabfallannahmestelle der ZAK im Ka pitel tal bringen.

    AchtunG

    Sonderabfälle und Elektro kleingeräte müssen dem Personal des

    Umweltmo bils persönlich über geben und dürfen nicht unbeaufsichtigt

    abgestellt werden. Zu widerhand lungen sind strafbar.

    öffnunGszEItEnder sonderabfall an nahmestelle der zentralen Ab fall wirtschaft

    kaiserslautern im kapiteltalMontag bis 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr

    Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr

    Samstag: 8.00 - 12.00 Uhr

    telefon: 0631 / 34117-0

    wAs GEhöRt In dEn sondERAbfAll?

    Δ Altöl

    Δ Asbestzementprodukte, max. 1 m³, staubdicht verpackt, in reiß feste Säcke „Big Bags“ gemäß TRGS 519, (keine Annahme am Umweltmobil)

    Δ Autobatterien

    Δ Batterien aller Art

    Δ Benzin, Diesel, Petroleum

    Δ Dichtungs- und Isoliermassen

    Δ Düngemittel

    Δ Energiesparlampen

    Δ Feuerlöscher

    Δ Fixier- und Entwicklerlösungen

    Δ Gasflaschen ∆ Halogenlampen

    Δ Holzschutzmittel ∆ Insektizide

    Δ Klebemittel ∆ Kondensatoren

    Δ Lacke und Farben ∆ Laugen

    Δ Leuchtstofflampen (nicht zerbrechen)

    Δ Lösemittel

    Δ Medikamente (ohne Umverpackung)

    Δ Mineralfaser und Dämm-Materialien, bis 1 m3 kostenfrei (staubdicht verpackt, keine Annahme am Umweltmobil)

    Δ Nagellack und Nagellackentferner

    Δ ölverunreinigte Lappen

    Δ PUR-Bauschaumdosen

    Δ Pflanzenschutzmittel

    Δ quecksilberhaltige Thermometer

    Δ Reinigungsmittel: z.B. Abfluss-reiniger

    Δ Säuren

    Δ Schädlingsbekämpfungsmittel

    Δ Spraydosen mit und ohne Restinhalt

    Δ teerhaltige Rückstände

    Δ Unkrautvernichtungsmittel

    Δ Verdünnung

  • Grünabfall-sammelstellen Grünabfall-sammelstellen

    2120

    In vielen Ortsgemeinden im Landkreis Kai-serslautern sind Grünabfall-Sammelstellen vorhanden. Dort können Privatpersonen aus dem Landkreis Kaiserslautern pflanzliche Ab fälle aus dem Garten, die nicht selbst kom-postiert werden können, kostenlos abgeben.

    Damit eine hohe Kompostqualität erzielt wird, ist es wichtig, dass es auf den Sammelstellen nicht zu Verunreinigungen durch Abfälle kommt.

    Bitte beachten Sie, was zu den Grün abfall -Sammel stellen gebracht werden darf:

    bitte beachten: Viele Grünabfall-Sammel - plätze haben Öffnungszeiten und sind über die Wintermonate geschlossen.

    Diese Öffnungszeiten können bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung erfragt oder online unter www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/ abfallwirtschaft nachgelesen werden.

    AchtunG

    Die unentgeltliche Ablagerung von Grünabfällen aus dem ge werb lichen Bereich ist an allen Sammelstellen

    nicht zulässig und kann als Ord-nungswidrigkeit geahndet werden.

    Das Ablagern von Grünschnitt außerhalb der Öffnungszeiten

    der jeweiligen Grünschnitt-Sam-melstelle, sowie von nicht zulässi-gen Abfällen, stellt ebenfalls eine

    Ordnungs widrigkeit dar.

    Verbandsgemeinde bruchmühlbach-miesau:Buchholz: Industriestr. (neb. Kläranlage)

    Martinshöhe/Gerhardsbrunn: Kreisstraße K 68 zwischen beiden Ortsgemeinden

    Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn:Enkenbach: Birkenstraße gegenüber der Bereitschaftspolizei

    Hochspeyer: An der Hauptstraße Orts-ausgang Hochspeyer in Fahrtrichtung Kaiserslautern, Einfahrt rechts

    Mehlingen: Gewerbegebiet Am Wasser-turm

    Neuhemsbach: Ehem. Lagerplatz, Hauptstraße

    Sembach: Platz am Wasserbehälter, Kreiselzufahrt West

    Waldleiningen: Am Friedhof

    Verbandsgemeinde landstuhl:Bann: Ziegelkopf (Zufahrt ü. Ziegel steige)

    Hauptstuhl: Ortsausgang Richtung Hütschenhausen „Im Bruch, unter den Wegen“

    Kindsbach: Gegenüber dem Neubau- gebiet „Untere Große Wiesen“ (Zufahrt über Marktstraße/Eisenbahnstraße)

    Landstuhl: Bruchwiesenstraße, neben der Stadtgärtnerei

    Mittelbrunn: An der „Alten Deponie“

    Oberarnbach: „In der Hub“, 600 m Richtung Obernheim, rechts

    Queidersbach/Linden/Krickenbach: An der Kläranlage Queidersbach, L363

    Schopp: Im Kobertal

    Trippstadt: Ehemalige Mülldeponie Ortsausgang Richtung Antonihof

    Verbandsgemeinde otterbach-otterberg:Frankelbach: Am Friedhof

    Heiligenmoschel: Oberhalb des Neubau gebietes

    Heimkirchen/Morbach/Niederkirchen: Nähe Sportplatz / Landschaftsweiher Niederkirchen

    Mehlbach: Am Friedhof

    Olsbrücken: Am Oberberg ehemalige Mülldeponie

    Otterbach, Katzweiler, Sambach: An der Kläranlage Sambach

    Otterberg: An der alten Kläranlage, L 389 Abzw. L 387 Richtung Erlenbach

    Schallodenbach: Nähe Friedhof

    Schneckenhausen: Steinbruch Schlehen hügel

    Sulzbachtal: Obersulzbach, am Wendehammer

    Wörsbach: Hebelstraße

    Verbandsgemeinde Ramstein-miesenbach:Hütschenhausen: Auf‘m Kieshübel

    Kottweiler-Schwanden: Triftstraße

    Niedermohr: „Alte Höhe“ an der K 6 Zufahrt Sickental

    Ramstein: Stadtgärtnerei, Talstraße

    Steinwenden: OT Weltersbach, Kendelhauser Tal

    Verbandsgemeinde weilerbach:Mackenbach: An der alten Kläranlage

    Reichenbach-Steegen: An der K 6 zw. Reichenbach und Fockenberg-Limbach

    Rodenbach: Neben der alten Kläranlage (Hübelbrunnenstraße)

    Schwedelbach: Pörrbacher Straße

    Weilerbach: Am Bruchrech

    AbGElAGERt wERdEn düRfEn

    Δ Rasenschnitt ∆ Laub

    Δ Pflanzenteile ∆ Pflanzen Δ Baum- und Heckenschnitt Δ Baum stämme und Wurzelstöcke ohne Erdanhaftungen bis max. 40 cm Durch mes ser

    nIcht AbGElAGERt wERdEn düRfEn

    Δ Bauschutt u. Steine ∆ Erde

    Δ Bau- und Möbelholz ∆ Holzzäune

    Δ Alt kleider ∆ Fallobst

    Δ Grabschmuck ∆ Restmüll

    Δ Stroh und Heu ∆ Tierstreu Δ Bioabfälle z.B. Obst, Gemüse und Essensreste

    Δ Wurzelstöcke und Baumstämme mit mehr als 40 cm Durchmesser

    Δ Mist von Nutztieren Δ Mit Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile

    Δ Topfpflanzen mit Erdballen Δ Rollrasen, Rasenabstich

  • GlascontainerGlascontainer

    2322

    sAmmElstEllEn füR GlAs

    Verbandsgemeinde bruchmühlbach-miesau:Bruchmühlbach: Zufahrt zum Penny-Markt, Alte Straße Gasstation

    Elschbach: Dorfplatz

    Gerhardsbrunn: Am Hochbehälter

    Lambsborn: Neben Sägewerk, Talstraße

    Langwieden: Nähe Friedhof am Orts- eingang

    Martinshöhe: Elisabethenstraße- Parkplatz

    Miesau: Warmfreibad-Parkplatz, EDEKA-Markt

    Vogelbach: Zum Peterswald, Dorf- ge meinschafthaus Parkplatz

    Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn:

    Alsenborn: Josefstraße Kerweplatz, Parkplatz Schwimmbad

    Baalborn: Ende Steinstraße am Wendeplatz

    Enkenbach: Integrierte Gesamtschule Am Mühlberg, Mühlweg/Ecke Hainweg (Gewerbegebiet), Bruchwiesen/Ecke Gartenstraße (oberhalb Aldi), Protest. Altenheim Untere Eselsmühle

    Mehlingen: Kerweplatz Friedrichstraße, Sportzentrum, Grünabfall-Sammelstelle Am Wasserturm

    Neuhemsbach: Hauptstraße Ortsausgang (Fahrtrichtung Heinzental)

    Sembach: Kaiserstraße Parkplatz Orts-ausgang (Richtung Kaiserslautern)

    Diemerstein: Diemersteiner Straße

    Fischbach: Mehrzweckhalle Frontalstraße

    Frankenstein: Bahnhof Holzverladeplatz, Wochenendgebiet Schliertal, Buswende-platz Thörigtal

    Hochspeyer: Bauhof Weiherstraße 55, Kerweplatz, Heiden hübel/Nelkenstraße, Zufahrt zur Grünabfall-Sammelstelle

    Waldleiningen: Harzofenstraße, Stüterhof

    Verbandsgemeinde landstuhl:Bann: Parkplatz Netto-Markt Hauptstr. 132, Grundschule Schulstraße, Am Kreisel zwischen Waldstraße und Hauptstraße

    Hauptstuhl: Kriegerdenkmal, Thomas-Mann-Straße

    Kindsbach: Mehrzweckhalle, Parkplatz Friedhof, Parkplatz am Bärenlochweiher, Bauhof Hirtenpfad

    Landstuhl: Feuerwache, Kerweplatz Neuer Markt, Weiherstraße Parkplatz, IGS Am Nanstein Schulhof und Parkplatz vor Schule, Mühlstraße, Bahnstraße bei Küchenstudio Stutzinger, Torfstraße Toom Getränkemarkt

    Landstuhl-Melkerei: Zur Melkerei Zufahrt L363

    Landstuhl-Atzel: Parkplatz Fichtenplatz, Stettiner Straße, Nardinistr. Parkplatz am

    Weg zum Schützenhaus, In der Atzel, Königsberger Straße Grundschule, Berliner Straße 25, Reha-Zentrum Am Rotenborn

    Mittelbrunn: Am Weg hinter Obern- heimer Straße 9

    Oberarnbach: Banner Straße Feuerwache

    Finsterbrunnertal: Naturfreundehaus

    Johanniskreuz: Gasthaus Braband

    Krickenbach: Gemeindeverwaltung Lindener Straße, Dorfplatz

    Langensohl: Parkplatz am Kreisel

    Linden: L 363 an der Kläranlage

    Queidersbach: Ecke Bach-/Bruchstraße, Auf der Heide Fahrzeug halle, Regionale Schule Jahnstraße

    Schopp: Schmalenberger Straße Wald-parkplatz, Am Friedhof

    Stelzenberg: Feuerwehr Lindenstraße, Römerweg Wendeplatz

    Trippstadt: Parkplatz gegenüber der Karlstalhalle (Steiggasse), Sägmühle Campingplatz, Am Bauhof, Aschbacher-hof, Gasthaus Dengel (OT Neuhof)

    Verbandsgemeinde otterbach-otterberg:Frankelbach: Am Friedhof

    Hirschhorn: Am Bahnübergang

    Katzweiler: Eisenbahnstraße

    Mehlbach: Parkplatz vor dem Friedhof

    wAs GEhöRt In dEn GlAscontAInER?

    Restentleerte Einwegflaschen, Flakons aus Glas, Konservengläser

    nIcht In dEn GlAscontAInER GEhöREn:

    Porzellan, Tongefäße und -vasen, Autoscheiben/Fens ter glas, Bleiglas,

    Trinkgläser, hitzebeständiges Glas (z.B. Einmachgläser)

    Bitte geben Sie das Glas ohne Schraubverschlüsse und Korken, nach Farben ge-trennt, in die entsprechenden Container. Das Ablagern von Glas und anderen Wert-stoffen wie z.B. Papier oder Abfällen auf oder neben den Containern ist, auch wenn

    der Container voll ist, nicht zulässig und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet!

    GlAs In fREmdfARbEnGlas, das sich von der Farbe her

    nicht den Weiß-, Braun- oder Grün-glascontainern zuordnen lässt,

    z.B. rotes oder blaues Glas, soll in den Grünglascontainer geworfen werden.

    EInwuRfzEItEn

    Montag 8.00 - 13.00 Uhr bis Samstag: 15.00 - 19.00 Uhr

    Nicht an Sonn- und Feiertagen! Außerhalb dieser Zeiten ist der

    Einwurf von Glas untersagt.

  • Glascontainer Internet-Verschenkmarkt

    Abfall-App

    2524

    Beim Internet-Verschenkmarkt handelt es sich um eine auf der Homepage der Kreis-verwaltung Kaiserslautern verlinkte, nicht kommerzielle, kostenlos zu nutzende Online-Plattform, über die Gebrauchsgegenstände getauscht und verschenkt werden können.

    Die Bürger/innen des Landkreises Kaiserslautern können hier Inserate aufgeben und gut erhaltene Möbel, funktionstüchtige Elektrogeräte oder andere Gegenstände tau-schen, verschenken oder auch suchen. Je genauer die Beschreibung der angebotenen bzw. gesuchten Artikel ist, desto größer ist die Chance, dass sich für das Angebot ein Interessent findet. Die Anzeigen einsehen können auch Einwohner anderer Kommunen.

    und so GElAnGEn sIE zuR VERschEnkmARkt-PlAttfoRm:

    Unter www.kaiserslautern-kreis.de finden Sie die Text-Grafik (siehe rechte Abbildung) die Sie mit einem Klick auf die Plattform des Verschenk-marktes weiter leitet.

    Obersulzbach: Wendehammer Hauptstr.

    Olsbrücken: ehemaliger Mitfahrerpark-platz an B270

    Otterbach: Sternberger Staße am Sportplatz, Lauterhofstraße Parkplatz Pfalzwerke

    Sambach: Katzweiler Straße Bushaltestelle Ortsmitte

    Untersulzbach: Dorfplatz Pferchstraße

    Drehenthalerhof: Am Friedhof, Glas- hütterstraße

    Heiligenmoschel: Sporthalle Im Allenwoog

    Heimkirchen: Dorfplatz

    Morbach: Weiherstraße (Am Friedhof)

    Niederkirchen: Wasgau-Markt, Kindergarten

    Otterberg: Integrierte Gesamtschule, IDEAL Hauptstraße, Parkplatz Jakob-Mayerstraße, Parkplatz Johannisstraße, Campingplatz Parkplatz

    Schallodenbach: L382 hinter dem Friedhof

    Schneckenhausen: Hauptstraße Dorfbrunnen

    Wörsbach: Parkplatz Friedhof

    Verbandsgemeinde Ramstein-miesenbach:Hütschenhausen: Parkplatz Eckstraße, Parkplatz am Friedhof

    Kottweiler-Schwanden: Parkplatz Langen äckerstraße, Reichen-bacher Straße

    Miesenbach: Alte Schule Haupstraße 28

    Niedermohr: Am Friedhof

    Obermohr: Bachweg Gemeindeplatz

    Ramstein: Kiosk Kindsbacher Straße 39 b, EDEKA-Markt Rathausring

    Reuschbach: Ortsstraße/Ecke Rübental

    Schrollbach: Am Friedhof

    Spesbach: L 356 Mitfahrerparkplatz am NETTO-Markt

    Steinwenden: Am Bahnhof

    Verbandsgemeinde weilerbach:Erzenhausen: Schwedelbacher Straße Parkplatz

    Eulenbis: K 20 Parkplatz neben Regen-überlaufbecken

    Kollweiler: Am Friedhof

    Mackenbach: Am Busbahnhof, Goethestr.

    Reichenbach-Steegen: Mitfahrerpark-platz gegenüber Friedhof OT Steegen

    Rodenbach: Waldstraße am Schwimm-bad, Hübel brunnen straße bei Grünabfall-Sammelstelle

    Schwedelbach: Pörrbacher Straße bei Grünabfall-Sammelstelle

    Weilerbach: Borngasse, Mörike straße 26, Spitzäckerstraße Parkplatz, Heizwerk Isigny-Allee

    sEIt JAnuAR 2017 stEllt dER lAndkREIs kAIsERslAutERn EInE AbfAll-APP bEREIt.Darüber können die Abfuhrtermine, sowohl die der einzelnen Abfallarten, als auch die Termine des Umweltmobils, jederzeit abgerufen werden. Auch eine Erinnerung an den Abfuhrtag der eigenen Tonnen kann über diese App eingerichtet werden.

    Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über die Service- Funktion der App ihre Sperrmüll bzw. Elektroschrott Anmeldung durchzuführen, Gelbe Säcke zu bestellen und uns über illegale Müllablagerungen zu informieren.

    Über den hier abgedruckten QR-Code, der auch auf der Homepage der Kreisverwaltung zu finden ist, kann die App entweder über den APP Store (Apple iOS) oder über den Google Play Store (Android) heruntergeladen werden.

  • wertstoffhöfewertstoffhöfe

    2726

    wERtstoffhof kIndsbAch

    Der Wertstoffhof befindet sich auf dem Gelände des Bauhofs der Verbandsge-meinde Landstuhl in Kindsbach, Hirten-pfad 65.

    Bei Fragen zum Wertstoffhof Kindsbach wenden Sie sich bitte an die Ab fall be ra-tung der Kreisverwaltung Kai sers lautern, Telefon 0631 / 7105-505 oder -408.

    Privatpersonen sowie Gewerbebetriebe aus dem Landkreis Kaiserslautern, die mit Restabfallgefäßen an die Abfallent-sorgung angeschlossen sind, können dort Wertstoffe bis zu einem Maximalvolumen von 0,5 m3 pro Wertstoffart, einmal monatlich anliefern.

    zusätzlich können am wert stoff hof der zAk folgende materialien abgegeben werden: Δ Altholz schadstoffbelastet

    Δ Altreifen (mit und ohne Felgen bis zu 4 Stück kostenfrei)

    Δ Grünschnitt

    Δ Holzartige Gartenabfälle

    Δ Holz-Fensterrahmen

    Δ Sonderabfälle (siehe Seite 18, Sonderabfallannahmestelle)

    Erworben werden können am wertstoffhof der zAk: Δ Blumenerde (Sack)

    Δ Holzbriketts

    Δ Bio- und Grünkompost (lose)

    Δ Mutterboden-Kompost-Gemisch (lose)

    Δ Rindenmulch (Sack oder lose)

    AchtunG

    Bei Überschreitung des zugelasse-nen Wertstoff volumens erfolgt eine

    Rückweisung von Seiten der Be schäf tigten des Wertstoffhofes.

    Das Abstellen von Wertstoffen am Wert stoffhof außerhalb der

    angegebenen Öffnungszeiten ist untersagt und stellt eine Ordnungs-

    widrigkeit dar.

    AnGEnommEn wERdEn Δ Altholz, nicht schadstoffbelastet wie Zimmertüren, Wand-/Decken ver-kleidung lackiert oder verleimt, jedoch nicht mit Holzschutzmittel behandelt.

    Δ Altkleider, Schuhe – jedoch keine verschmutzten oder verschimmel- ten Textilien

    Δ Aufbereitbarer Bauschutt wie Steine, Be ton, Erde, Fliesen, Sanitärkeramik

    Δ Batterien (keine Autobatterien) Δ CDs/DVDs Δ Gipskartonplatten (Rigipsplatten) ohne Styropor-Anhaftungen

    Δ Glasbausteine Δ Elektroschrott, alle Elektroaltgeräte, ein schließlich Kühl- u. Gefriergeräte

    Δ Energiespar-, LED-, Halogen- und Leuchtstofflampen

    Δ Fensterrahmen aus Metall und Kunststoff (ohne Glas)

    Δ Flachglas z.B. Fensterscheiben Δ Korken aus Kork – keine Kunst stoff-korken

    Δ Körperhafte Kunststoffe z.B. Garten-möbel oder Wäschekörbe – keine Ver-packungsmaterialien!

    Δ Laminat, Parkett Δ Metalle: Eisen- und Nichteisen- metalle – aber keine Öltanks!

    Δ Pappe, Papier, Kartonagen (sauber) – aber keine Tapeten!

    Δ PUR-Bauschaumdosen Δ Kunststofffolien (sauber) – keine Ag rar folie wie z.B. Silofolie!

    Δ Styropor (sauber) – kein Styrodur Δ Sperrmüll: Möbel, Teppiche, Matrat-zen u.s.w.

    nIcht AnGEnommEn wERdEn Δ Altholz schadstoffbelastet: mit Holzschutzmittel be handeltes Holz (Jägerzäune, kessel druck- im prä g nier tes Holz), verfaulte, verpilzte, angebrannte oder mit Altöl verschmutzte Hölzer

    Δ Agrarfolie Δ Autobatterien ∆ Altreifen Δ asbesthaltige Materialien Δ Baumstämme, Wurzelstöcke, Grünschnitt

    Δ Bauschutt, nicht aufbereitbar d.h. mit Kunststoff, Holz, Dämmmaterial oder Rigipsplatten vermischter Bau-schutt

    Δ Dämmmaterial (Glas- u. Steinwolle) Δ Fensterrahmen aus Holz Δ Feuerlöscher Δ Gelbe Wertstoffsäcke Δ Restabfälle ∆ Tapeten

    Δ Sonderabfälle (z.B. Lack-, Farb- und Kleberreste, Holzschutzmittel…)

    Δ teer- oder bitumenhaltige Materialien (z.B. Dachpappe)

    wERtstoffhof zAk

    Der Wertstoffhof der Zentralen Abfallwirt-schaft Kaiserslautern befindet sich im kapiteltal in kaiserslautern

    Alle Wertstoffe, die am Wertstoffhof Kindsbach angenommen werden, können auch am Wert stoffhof der ZAK, entspre-chend den dort gültigen Annahmebedin-gungen abgegeben werden.

    öffnunGszEItEn

    Mittwoch bis Freitag: 13.00 - 17.00 Uhr

    Samstag: 9.00 - 13.00 Uhr

    öffnunGszEItEn

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr bis Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr

    Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr

    Samstag: 8.00 - 12.00 Uhrtelefon: 0631 / 34117-0

  • Abfall aus anderen herkunftsbereichen Abfall aus anderen herkunftsbereichen

    2928

    zu dIEsER AbfAllkAtEGoRIE, dEn soG. GEwERbl. sIEdlunGs-AbfällEn GEhöREn:in Geschäftshäusern, Gewerbe- und Industriebetrieben, Schulen, Kinder- gärten, Krankenhäusern, Heimen so- wie bei freiberuflich Tätigen anfallende, feste, nicht produk tionsspezifische Abfälle, wie Büro abfälle, Heizungsrück-stände, Kehricht u.v.m. sowie produk-tionsspezifische Abfälle, die nicht mehr in den Produktionskreislauf ge langen.

    Gewerbliche Siedlungsabfälle zur Ver-wertung können von den Unternehmen eigenverantwortlich einer solchen zugeführt werden.

    Gewerbliche Siedlungsabfälle zur Be seitigung sind der Abfallwirtschaft des Landkreises zu überlassen.

    Je nach anfallender Restabfallmenge kann vom Gewerbetreibenden zwischen einer oder mehreren Restabfalltonne/n von 60 l, 90 l, 120 l und 240 l mit vierzehn- täglicher Leerung oder einem Umleer-container von 1,1 m3, 3,3 m3 und 5,5 m3 mit vierzehn täglicher oder wöchentlicher Leerung gewählt werden.

    Entsprechend der von Gewerbetreiben- den gemachten An ga ben wird die Tonnen- bzw. Containergröße unter Zugrundele-gung von Einwohnergleichwerten analog der Tabelle in der Abfallsatzung des Landkreises Kaiserslautern ermittelt und das Unternehmen veranlagt.

    Das Restabfallbehältervolumen beträgt ohne Entsorgungsverbund mind. 60 l.

    Das Vorhalten der Biotonne entfällt, wenn die Bioabfälle kompostiert oder einer externen Verwertung (Nachweis erforderlich) zu geführt werden. Ge werbe-be triebe erhalten dann, wie private Haus-halte auch, eine ermäßigte Abfall gebühr (siehe Tabelle Seite 4).

    Wird die Verwertung der Bioabfälle nicht nachgewiesen, wird bzw. werden abhängig von der Größe des veranlagten Restabfall tonnenvolumens eine bzw. mehrere Bioabfalltonne/n gestellt.

    Das Volumen der Biotonne/n kann ab weichend von der Regelung für Privathaus halte, maximal das gleiche Volumen wie das der veranlagten Restabfalltonne/n betragen.

    Gewerbebetriebe, die sich zusammen mit Privathaushalten auf einem Grund-stück befinden, können sich mit diesen zu einem Entsorgungsverbund (siehe Seite 4/5) zu sammenschließen.

    EntsoRGunG übER GRossbEhältER Die zur Abfallentsorgung erforderlichen Großbehälter sind vom Anschlusspflich-tigen, in der Regel vom Grund stücks-eigentümer zu beschaffen und bereit zu stellen. Es ist darauf zu achten, dass es sich hierbei um Normbehäl ter handelt, die entweder bei Containerdiensten angemie-tet oder bei Behälterbaufirmen erworben werden können.

    Die Mietkosten für Container werden dem Unternehmen direkt vom Vermieter in Rechnung gestellt und sind nicht in der Abfallgebühr enthalten!

    Die Jahresgebühr für die wöchentlich einmalige Abfuhr von Restabfällen incl. der Entsorgungs-

    gebühren beträgt für:

    regulär, mit Biotonne

    ermäßigt , bei Eigenkompos-

    tierung

    einen 1,1 m3 Umleerbehälter 4.049,40 € 3.581,16 €

    einen 3,3 m3 Umleerbehälter 7.797,72 € nicht möglich

    einen 5,5 m3 Umleerbehälter 12.996,12 € nicht möglich

    Die Jahresgebühr für die 14-tägliche Abfuhr von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühren

    beträgt für:

    regulär, mit Biotonne

    ermäßigt , bei Eigenkompos-

    tierung

    einen 1,1 m3 Umleerbehälter 2.024,64 € 1.790,64 €

    einen 3,3 m3 Umleerbehälter 3.898,80 € nicht möglich

    einen 5,5 m3 Umleerbehälter 6.498,12 € nicht möglich

    Die Gebühr für die einmalige Abfuhr von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühr beträgt für: Gebühr / leerung

    einen 1,1 m3 Umleerbehälter 83,71 €

    einen 3,3 m3 Umleerbehälter 158,54 €

    einen 5,5 m3 Umleerbehälter 233,38 €

    Die Gebühr für eine einmalige Abfuhr (nur Transport) ohne die Entsorgungsgebühren beträgt für: Gebühr / transport

    einen 5,5 m3 Absetzcontainer 102,42 €

    einen 7,0 m3 Absetzcontainer 102,42 €

    einen 10,0 m3 Absetzcontainer 102,42 €

    einen 15,0 m3 Abrollcontainer 138,12 €

    einen 20,0 m3 Abrollcontainer 138,12 €

    einen 30,0 m3 Abrollcontainer 138,12 €

    bitte beachten: Bei den dauerhaft vor Ort stehenden Umleerbehältern fallen zusätzlich zu der jährlichen Abfallgebühr noch Mietkosten für den Container an. Diese werden dem Kunden direkt von der Firma, die diesen aufgestellt hat, in Rechnung gestellt.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Telefon 0631 / 7105-512 oder -235.

    bitte beachten: Bei Entsorgung über Absetz- bzw. Abrollbehälter werden die Gebüh ren für die Entsorgung der Abfälle nach der je weils gültigen Gebührensat-zung der ZAK zusätzlich berechnet.

    Auf dem Ge bührenbescheid der Kreis - ver wal tung, sind die Gebühren für Abfuhr und Entsorgung getrennt ausgewiesen. Als Nach weis liegt dem Gebühren bescheid die An liefer bescheinigung (Wiegeschein) der ZAK bei.

  • welcher Abfall gehört wohin?welcher Abfall gehört wohin?

    3130

    AktEnoRdnERLeere Aktenordner werden über den Rest-abfall entsorgt.

    AltAutos, AutowRAcks, AutotEIlEmüssen über zertifizierte Ver wer t er be trie be, die nach der Altauto-Ver ord nung anerkannt sind, entsorgt werden (siehe „Gelbe Seiten“).

    AltmEdIkAmEntEkönnen über die Restabfalltonne entsorgt oder am Umweltmobil und an der Sonder- abfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Sie dürfen auf keinen Fall in die Toilette geworfen werden.

    AltölNach der geltenden Altölverordnung muss derjenige, der Motor- und Ge triebe öl ver kauft, dieses auch in gleicher Menge kosten los zu-rücknehmen. Bitte machen Sie von die ser Rückgabemöglichkeit Gebrauch. Altbestände oder verunreinigtes Altöl in haushaltsüblicher Menge sowie Ölfilter können am Um welt mobil oder an der Son der ab fallan nah me stelle der ZAK abgegeben werden.

    AsbEst, wEllAsbEst, AsbEst schIndEln und -fAssAdEnPlAttEnAsbesthaltige Materialien sind Produkte, bei denen die Entstehung von Staub, z.B. beim Sägen oder Brechen, vermieden werden muss, da diese Stäube krebserregend sind. Lassen Sie asbesthaltige Ma terialien nur durch zertifizierte Fachfirmen mit Sach-kundenachweis nach TRGS 519 entfernen. Asbest muss als Sonderabfall entsorgt wer-den. Auskünfte erteilt die Kreis verwaltung Kaisers lautern, Telefon 0631 / 7105-408 und -505.

    AutobAttERIEnNach der Batterie verordnung wird beim Erwerb einer Starterbatterie ein Pfand erhoben, das bei Rück gabe der verbrauchten Batterie rückerstattet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Autobatterien am Um welt -mobil oder an der Son der ab fall an nah me- stelle der ZAK kostenfrei, ohne Pfand- erstattung, abzu geben.

    AutoREIfEnsollten dem Händler zurückgegeben werden. Am Wertstoffhof der ZAK können bis zu vier Reifen (mit oder ohne Felgen) kostenlos ab-gegeben werden.

    bAdEwAnnEnund Duschtassen, egal aus welchem Material, werden nicht vom Sperrmüll mitgenommen, sondern müssen zu den Wert stoff hö fen ge-bracht werden.

    bEttdEckEn und koPfkIssEnFalls die Bettdecken oder Kopfkissen noch brauchbar sind, fragen Sie bitte bei Hilfs- orga nisationen an, ob Bedarf besteht. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Decken und Kis sen über den Sperrmüll entsorgen oder zu den Wertstoffhöfen bringen.

    cds/dVds können über den Restabfall entsorgt oder in die Kunststoffcontainer auf den Wertstoff- höfen gebracht wer den.

    dIAs, nEGAtIVE, PRIVAtE RöntGEnbIldER gehören in die Restabfalltonne.

    ElEktRo-sPEIchERhEIzGERätE/ nAcht-sPEIchERöfEn Diese Heizgeräte können in verschiedenem Umfang festgebundene oder schwach- gebundene Asbestprodukte enthalten. Ob ein Elektro-Speicherheizgerät Asbest ent-hält, kann nach Angabe von Fabrikat und Gerätetyp bei der Abfallberatung der Kreis-verwaltung Kaiserslautern erfragt werden: Telefon 0631 / 7105-408 oder -505. Alle Speicherheizgeräte können ungeöffnet, staubdicht in Folie verpackt am Wertstoff-hof der ZAK als Elektroaltgeräte abgegeben werden.Die Entsor gung von Speicher heizgeräten darf nur von Fachfirmen mit Sachkunde-nachweis ge mäß TRGS 519 durchgeführt wer den. Die Geräte dürfen auf keinen Fall geöffnet werden! Aus kunft über zugelassene Firmen gibt die Kreis hand wer ker schaft unter Telefon 0631 / 37122-0.

    EnERGIEsPAR- und hAloGEn-lAmPEngehören zum Sonderabfall und können am Umweltmobil, der Sonderabfall an nahme- stel le der ZAK und am Wertstoffhof in Kinds bach abgegeben werden.

    fEuERlöschERkönnen am Umweltmobil sowie an der Son-der abfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Pfandflaschen bitte beim Händler zurückgeben.

    GAsflAschEn/-kARtuschEnkönnen am Umweltmobil sowie an der Son der abfallannahmestelle der ZAK abge-geben werden. Pfandflaschen bitte beim Händler zurückgeben.

    GAshERdE werden bei der Elektrogerätesammlung nach Anmeldung mitgenommen.

    klEIntIER- und kAtzEnstREumuss über die Restabfalltonne entsorgt werden.

    kochtöPfE, GEschIRR und bEstEckin größeren Mengen können auf den Wert-stoffhöfen in Kindsbach oder im Kapiteltal abgegeben werden. Kleine Mengen können über die Restabfalltonne entsorgt werden.

    lEuchtstoffRöhREnkönnen am Umweltmobil sowie an der Son-der abfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden.

    öltAnks müssen über einen zertifizierten Fachbe trieb entsorgt werden. Anschriften entnehmen Sie bitte den entsprechenden Branchentelefon-büchern (Stichwort: Tankreinigung).

    RAsEnmähERBenzinrasenmäher werden über zertifizierte Annahme stel len oder Verwerterbetriebe, die nach der Alt auto verordnung anerkannt sind, entsorgt. Von Öl und Benzin befreite Geräte können bei der ZAK oder über die E-Schrott-Sammlung entsorgt werden. Elektrorasenmäher können bei der Kreis ver-

    wal tung Kaiserslautern als Elektro-Groß gerät zur Entsorgung angemeldet oder an den Wertstoffhöfen ab gegeben werden. Handrasenmäher ohne Mo tor können an den Wertstoffhöfen abgegeben werden oder über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden.

    sAnItäRkERAmIk wie WCs, Bidets, Urinale und Waschbecken, können am Wert stoffhof der ZAK oder am Wertstoffhof in Kindsbach abgegeben werden.

    sPRItzEn und kAnülEn gehören in ein fest verschlossenes, durch-stichsicheres Gefäß verpackt, in die Rest-abfalltonne.

    tAPEtEn gehören in die Restabfalltonne.

    thERmomEtERQuecksilberhaltige Thermometer sind Son der abfall, der über das Umweltmobil entsorgt werden muss. Digitalthermometer gehören zum E-Schrott.

    tIERköRPER sind keine Abfälle im Sinne des Abfall- gesetzes und dürfen nicht über die vom Landkreis Kaiserslautern bereitgestellten Abfallgefäße entsorgt werden. Ihre Beseiti- gung regelt das Tier kör perbe seitigungs-gesetz. Auskunft erteilt der Zweckver band Tierkörperbeseitigung Rheinland Pfalz, Am Orsch bach 2, 54518 Rivenich, Telefon 06508 / 91430, Fax 06508 / 827, oder das Veteri när amt Kaiserslautern, Telefon 0631 / 7105-450.

    tüREn und tüRRAhmEn können an den Wertstoffhöfen (siehe Seite 28/29) abgegeben werden.

    VIdEo-/musIkkAssEttEn und dIskEttEnwerden über die Restabfalltonne entsorgt.

  • 3332

    kontakte kontakte

    bEsuchszEItEn dER kREIsVERwAltunG

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr und Dienstag: 13.30 - 16.00 Uhr

    Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr

    Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

    homEPAGE www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/abfallwirtschaft

    AllGEmEInE kontAktdAtEnfax 0631 / 7105-449

    E-mail [email protected]

    E-mail sperrmü[email protected]

    E-mail [email protected]

    AbfAllbERAtunG0631 / 7105-505Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl und Ramstein- Miesenbach

    0631 / 7105-408Verbandsgemeinden Enkenbach- Alsenborn und Otterbach-Otterberg und Weilerbach

    ElEktRoGERätE- und sPERRmüllAbholunG0631 / 7105-500Verbandsgemeinden, Landstuhl, Otterbach-Otterberg und Ramstein-Miesenbach

    0631 / 7105-250Verbandsgemeinden Bruchmühlbach- Miesau, Enkenbach-Alsenborn und Weilerbach

    VERAnlAGunG hAushAltE (Abfallgefäße, Gebühren)

    0631 / 7105-435Verbandsgemeinden Bruchmühlbach- Miesau und Weilerbach

    0631 / 7105-405Verbandsgemeinde Landstuhl (ohne ehemalige VG Kaiserslautern-Süd)

    0631 / 7105-433Verbandsgemeinden Otterbach-Otter-berg und Enkenbach-Alsenborn mit den Ortsgemeinden Hochspeyer, Fischbach, Frankenstein und Waldleiningen

    0631 / 7105-329Verbandsgemeinde Ramstein- Miesenbach

    0631 / 7105-508Enkenbach-Alsenborn mit den Orts gemeinden Enkenbach-Alsenborn, Mehlingen, Neuhemsbach und Sembach sowie ehemalige VG Kaiserslautern-Süd

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Abfallentsorgungs-Team der Kreis ver wal tung Kaiserslautern, Lauterstraße 8, Kaiserslautern.

    VERAnlAGunG GEwERbE (Abfallgefäße, Gebühren)

    0631 / 7105-512Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl und Ramstein- Miesenbach

    0631 / 7105-235Verbandsgemeinden Enkenbach- Alsenborn, Otterbach-Otterberg und Weilerbach

    contAInERGEstEllunG0631 / 7105-235 oder - 512zuständig für alle Verbandsgemeinden

    IllEGAlE AbfAllbEsEItIGunGEn/ -AblAGERunGEn0631 / 7105-472zuständig für alle Verbandsgemeinden

    E-mail [email protected]

    fRAGEn zu zAhlunGsVoRGänGEn

    Bei allen Fragen zu Zahlungsvorgängen wie z.B. zur SEPA-Lastschrift, bei Änder-ungen der Kontonummer oder der Bank-verbindung und Ähnlichem, wenden Sie sich bitte direkt an die Kreiskasse: 0631 / 7105-588

    füR dAs duAlE sYstEm IntER-sERoh tätIGEs untERnEhmEn

    ALBA Berlin GmbH Flottenstraße 7-9, 13407 Berlin Hotline 0800 / 7236661 (kostenfrei)

    füR dEn lAndkREIs kAIsERs- lAutERn tätIGE untERnEhmEn

    Jakob Becker Entsorgungs-GmbH An der Heide 10, 67678 Mehlingen Telefon 06303 / 804-0

    REMONDIS GmbH Region Südwest Staffelberg 8, 66954 Pirmasens Telefon 06331 / 5139-0

    Zeller Recycling GmbH In der Schlicht 6, 67112 Mutterstadt Telefon 06234 / 9474-0

    Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) Kapiteltal, 67657 Kaiserslautern Telefon 0631 / 34117-0

    Besuchen Sie unsere Homepage der Abfallwirtschaft im Landkreis Kaiserslautern:

    www.kaiserslautern-kreis.de/ verwaltung/abfallwirtschaft.html

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    Herausgeber: Kreisverwaltung Kaiserslautern Fachbereich Abfallwirtschaft Postfach 3580 67623 Kaiserslautern

    Design: Gradatio Werbeagentur Trippstadt

    Druck: Kerker Druck GmbH Kaiserslautern

    ImPREssum

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    // Eine Sorge wenigerWas Du heute kannst entsorgen, das verschiebe nicht auf morgen.

    Jakob Becker Entsorgungs-GmbHAn der Heide 1067678 Mehlingen

    www.jakob-becker.de @JakobBeckerGruppe

    Tel. 06303 [email protected]

    Jakob Becker ist ein umweltbewusstes und zukunftsorientiertes Familien-unternehmen mit nahezu 2000 Mitarbeitern an über 50 Standorten. Wir bieten Ihnen innovative Lösungen für Entsorgung, Recycling und Logistik.

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