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12/31/21 1 Die.BAVExperten.in/ Österreich Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a Kritische Einflussfaktoren durch unterschiedliche Parameter in den Angeboten der Versicherungen für Firmenpensionen auf Prämien, Rückstellungen und Liquidität Auswirkungen von Änderungen bei Gewinnbeteiligungen, Sterbetafeln und Zinsen auf die Liquidität von Pensionszusagen Spezialthemen der BAV

Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a

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Spezialthemen der BAV. Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a Kritische Einflussfaktoren durch unterschiedliche Parameter in den Angeboten der Versicherungen für Firmenpensionen auf Prämien, Rückstellungen und Liquidität - PowerPoint PPT Presentation

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Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 aKritische Einflussfaktoren durch unterschiedliche Parameter

in den Angeboten der Versicherungen für Firmenpensionen auf Prämien, Rückstellungen und Liquidität

Auswirkungen von Änderungen bei Gewinnbeteiligungen, Sterbetafeln und Zinsen auf die Liquidität von Pensionszusagen

Spezialthemen der BAV

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Zuwachsraten der Versicherungsbereiche

• Versicherungen allgemein + 1,9 % Prämien• Versicherungen allgemein + 10,4% Leistungen

• Lebensversicherungen + 0,8% Prämien• Lebensversicherungen + 15,6% Auszahlungen

• Krankenversicherung + 2,8% Prämien

• Sachversicherungen + 2,8% Prämien• Sachversicherungen + 8,6% Leistungen

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Zuwachsraten der Versicherungsbereiche

BAV (Sollprämien in 1000 EURO)

– 2003 : 2004 169.775 : 238.718 + 40,61

– 2004 : 2005 238.718 : 289.845 + 21,42

– 2005 : 2006 289.845 : 376.155 + 29,78

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Die.BAVExperten.in/Österreich

Warum wächst dieser Markt so stark?

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Ein BeispielMann, geht nach 43 Versicherungsjahren mit 62 Jahren in Pension. Er verdiente immer genau die HBG für die PV.

• 43 x 2% = 86% 43 x 1,78% = 76.54%• 3 x 3% = - 9% 3 x 4,2% = -12,6 %• Pensionsbemessung 77% Pensionsbemessung 64%• HBG 2007 € 3840,-• Aufgewertete HBG

letzte 10 Jahre € 3.478,- letzte 19 Jahre € 3.238,56• 3.478,- x 77% = 2678,06 3238,56 x 64% = 2072.68• 2678,06 : 3844,- = 69% 2072,68 : 3844,- = 54%

• Aber 19 Jahre Durchrechnung sind noch keine 40 Jahre!!

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54,7%

41,9%46,4%46,5%

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Grundsätzliches Problem/Lösungsansatz BAV• Kosten AG € 1970,-

• Bruttogehalt € 1500,-

• Nach Lohnnebenkosten AN € 1230,-

• Nach Steuer Nettobezug € 1112,83

Der Pepi! Der Chef!

Der Pepi!

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Warum kann gerade BAV helfen?

– Weil (fast) nirgends mehr Nutzen geboten werden kann– Einige Beispiele– Möchten Sie 15 Euro sparen und 25 Euro am Konto wieder finden?– Möchten Sie zu Ihrer Sparrate 38% staatliche Förderung

bekommen?– Wäre es Interessant, um 50% mehr Zusatzpension zu bekommen

als beim herkömmlichen Sparen?– Möchten Sie als Unternehmer bei einem Teil Ihrer Personalkosten

bis zu 25% einsparen, ohne dass die Mitarbeiter betroffen sind?– Gibt es das steuerfreie Einkommen? Ja, das gibt es, zumindest für

einen bestimmten Betrag!

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Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 aKritische Einflussfaktoren durch unterschiedliche Parameter

in den Angeboten der Versicherungen für Firmenpensionen auf Prämien, Rückstellungen und Liquidität

Auswirkungen von Änderungen bei Gewinnbeteiligungen, Sterbetafeln und Zinsen auf die Liquidität von Pensionszusagen

Spezialthemen der BAV

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Auslagerung von Abfertigungsansprüchen nach EStR 2000 RZ 3369a

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5 Möglichkeiten der Abfertigungsvorsorge:

Fortsetzungdes bisherigen

Systems

RST mit100%

Abfertigungs-Rückdeckung

Auslagerungin eineDirekt-

versicherung

„Einfrieren“ der Altansprüche

und Beitrags-zahlung in MVK

Übertragungin eineMVK

RST-Bildung

RST ins EK

RST-Bildung

RST ins EK

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Inhaltsverzeichnis1. Was ist eine Auslagerungsversicherung ?

2. Gesetzliche Bestimmungen der Auslagerungsversicherung

3. Die Auslagerungsversicherung in der Praxis (mit Offertbeispiel)

4. Zusammenfassung

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1. Was ist eine Auslagerungsversicherung ?

• Alternative zur herkömmlichen Abfertigungsrückdeckungs-Versicherung (auch eine Auslagerung für einzelne Mitarbeiter möglich)

• Das Unternehmen lagert die Abfertigungsansprüche (alt) an eine Versicherung aus (befreit den AG nicht von den Abf.Verpflichtungen)

• Ist eine Direktversicherung (wie § 3) mit „unwiderruflicher Zweckwidmung“

• Besonderheiten: – keine Versicherungssteuer– keine Schuldübertragungsgebühr wenn ohne Risiko– keine Aktivierung in der Bilanz

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2. Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Vorsorge für Abfertigung ist im § 14 EStG geregelt– für Abfertigungsverpflichtungen kann eine Rückstellung in Höhe von 45 % der

fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden – für Mitarbeiter die 50 Jahre sind 60 %

• Vorsorge in den Unternehmen nicht mehr vorgeschrieben– Rückstellungen– Wertpapierdeckung

• Was sind fiktive Abf.Verpflichtungen ?– Jener Abfertigungsbetrag, der bei Auflösung zu bezahlen wäre

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2. Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Beispiel für die Bildung von Rückstellungen in der Bilanz– Muster Maxi, geboren am 15.03.1971– Jahresgehalt: EUR 35.000– Firmeneintritt: 01.01.2000

• Rückstellungsberechung:– Muster Maxi ist 35 Jahre alt und seit 6 Jahren in der Firma

Abf.Ansp. 3/12 von EUR 35.000 = EUR 8.750 (ist der fiktive Abfertigungsanspruch)– Rückstellung: EUR 8.750 * 0,45 = EUR 3.937,50

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2. Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Welche Unternehmen können auslagern ?– Bilanzierende Unternehmen– Einnahmen- Ausgaben-Rechner

• Was gilt bei der Auslagerungsversicherung als Betriebsausgabe ?– Verwaltungskosten sind uneingeschränkt Betriebsausgabe– Prämie an Versicherung sind nur bis zur Höhe der fiktiven

Rückstellung Betriebsausgabe• Besonderheit für die Prämien an den Versicherer:

– für Unternehmen die bisher eine Vorsorge für Abf. getroffen haben (Rückstellungen gebildet haben), hat die Erstprämie an den Versicherer gleich der fiktiven Rückstellung zu sein

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2. Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Besonderheiten für die Prämien an den Versicherer (Fortsetzung)– für Unternehmen die bisher keine Vorsorge getroffen haben, hat die

Beitragsleistung an den Versicherer in 5 Jahresschritten den fiktiven Rückstellungen zu entsprechen (Verteilung der fiktiven Rückstellungen auf 5 Jahre)

– Prämienzahlungen die über die Bildung der fiktiven Rückstellungen hinausgehen, sind einem Aktivposten zuzuführen der zum Zeitpunkt der Abfertigungszahlung aufzulösen ist

– Der Aktivposten ist für jeden Mitarbeiter individuell zu führen– Übersteigt die Zuführung der fiktiven Abfertigungsrückstellung die

Prämie an den Versicherer, kann die Differenz gewinnmindernd (als Aufwand) geltend gemacht werden

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2. Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Zu jedem Bilanzstichtag sind für jeden Mitarbeiter folgende Daten aufzuzeichnen und evident zu halten:– die Versicherungsprämie an die Versicherung abzüglich der

Verwaltungskosten– die gemäß § 14 EStG 1988 fiktiv zulässige Rückstellung– einen allfälligen Aktivposten– Anfangsbestand, Veränderung und Endstand eines Aktivpostens– Höhe des versicherungsvertraglichen Deckungserfordernisses laut

Punkt 2– Wert der Versicherung (Rückkaufswert bzw. Wert des Vertrages bei

vorzeitiger Inanspruchnahme wegen Fälligkeit der Abfertigungsverpflichtungen)

• Diese Daten sind im Anhang anzuführen !

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2. Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Der Arbeitgeber hat die AN über die Auslagerung der Abfertigungsansprüche zu informieren und dass sich daraus folgende Konsequenzen ergeben:– Der Abfertigungsanspruch des AN gegenüber den AG bleibt

unberührt– Primärschuldner ist der Versicherer falls aus der Versicherung

zu wenig ausbezahlt wird, muss der AG (Sekundärschuldner) den Rest bezahlen

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2. Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Auszahlung der Auslagerungsversicherung– Da es sich um eine Direktversicherung (unwiderrufliche

Zweckwidmung) handelt, hat die Auszahlung der Abfertigung durch die Versicherung direkt an den Arbeitnehmer zu erfolgen ACHTUNG: Versicherer ist Primärschuldner, AG ist Sekundärschuldner + der Arbeitgeber haftet für den Abzug der Sozialversicherung und der Lohnsteuer (6%)

– Alternativ dazu, kann das Unternehmen die Abfertigungszahlungen direkt an den Arbeitnehmer leisten, wobei aber dann der Arbeitnehmer seine Ansprüche aus der Versicherung an das Unternehmen abtritt

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3. Die Auslagerungsversicherung in der Praxis

• Was bedeutet die Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben für das Unternehmen ?

• Welche Voraussetzungen muss ein Auslagerungsangebot erfüllen, um dem Unternehmer eine „saubere“ Lösung anbieten zu können ?

• Welche Lösung muss ein guter Versicherer anbieten?

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3. Die Auslagerungsversicherung in der Praxis

• Was bedeutet die Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben für das Unternehmen ?– Das Unternehmen muss für eine Vielzahl von Daten pro MA

und für das gesamte Unternehmen führen (z.B. Aktivposten pro MA, Verwaltungskosten, usw.) obwohl Abfertigung ausgelagert ist.

– Handelsrechtliche Rückstellungen (Unterschiedsbetrag zwischen handlsr. Rst. und Guthaben beim Versicherer) verbleiben im Unternehmen und sind auch weiter in der Bilanz ersichtlich (laut Fachgutachten des Fachsenats für Handelsrecht und Revision, 09.01.2002)

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3. Die Auslagerungsversicherung in der Praxis• Welche Voraussetzungen muss ein

Auslagerungsangebot erfüllen, um dem Unternehmer eine „saubere“ Lösung anbieten zu können?

– Offert sollte Einmalprämie bzw. Verteilung der Rückstellung auf 5 Jahre berücksichtigen

– Offert sollte alle gesetzlich vorgeschriebenen Daten liefern (Aktivposten, Verwaltungskosten, usw.)

– Offert sollte für das gesamte Unternehmen die steuerlichen und liquiditätsmäßigen Auswirkungen darstellen

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Musterfirma

Wien, am 27.04.2006

ABFERTIGUNGS-SERVICE DER DONAU ALLGEMEINE VERSICHERUNGS AG Auslagerung nach den EStR 2000 RZ 3369a, für Abfertigungsansprüche in eine Direktversicherung

Versicherungsbeginn: 01.01.2006 Gehalt / Jahr: 1 x Tarif: 85G-00-C Pensionsantrittsalter (Frauen/Männer): 60 / 65 Valorisierung: 2,00% Ansprüche zum Pensionsalter Dienstnehmer GebDat. Laufzeit Gehalt dzt Erl. Summe Auszahlungs- Erstprämie betrag inkl. Eintritt Dienstjahre Abf. Anspruch Abl Summe Gewinn Folgeprämie ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herr Maxi Muster 15.03.1971 30 35.000,00 41.086,00 62.154,57 3.937,50 01.01.2000 36 62.154,57 mind. 50% d. 873,90 12 / 12 Abf.anspr. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anzahl der Dienstnehmer: 1 Summe: 35.000,00 41.086,00 62.154,57 62.154,57 Erstprämie über alle Personen: 3.937,50 Gesamtjahresprämie ab 01.01.2007: 873,90 Die Erstprämie ist gleich der fiktiven Rückstellung und beinhaltet die Jahresprämie. Die Jahresprämie ist gleichbleibend während der gesamten Laufzeit unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen zu den prognostizierten Annahmen eintreten, abhängig von den tatsächlichen Gehaltssteigerungen können sich je nach jährlicher Anpassung auch die Versicherungsprämien ändern. Die Gesamtjahresprämie ist zusätzlich abhängig von der jeweiligen Anzahl der versicherten Dienstnehmer des Unternehmens.

Für Prämien zur Auslagerung in eine Direktversicherung wird keine Versicherungssteuer verrechnet.

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Beiblatt zur Offertstellung je Mitarbeiter der Firma: Musterfirma

Mitarbeiter: Maxi Muster Geburtsdatum: 15.03.1971 Valorisierung: 2,0 laufende Prämie inkl. 873,9 Jahresbruttogehalt: 35.000 Versicherungsbeginn: 01.01.2006 nächster Bilanzstichtag: 31.12.2006 Firmeneintritt: 01.01.2000 Laufzeit 30 Endalter: 65

Bilanzstichtag Gehalt Abfertigungs fikt.Rückst. Zuführung Prämie Prämie ohne Zuführung Aktivp. Gesamt Rückkaufs- voraussichtl Deckungskapital abgegrenzte Anspruch Rückst. inkl. Kosten Aktivposte wert .Gewinn Prämie 31.12.2006 35.000,00 8.750,00 3.937,50 3.937,50 3.937,50 3.719,37 0,00 0,00 2.963,00 0,00 3.023,00 3.937,50 31.12.2007 35.700,00 8.925,00 4.016,25 78,75 873,90 838,85 760,10 760,10 3.846,00 53,00 3.924,00 873,90 31.12.2008 36.414,00 9.103,50 4.096,58 80,32 873,90 838,85 758,52 1.518,62 4.763,00 138,00 4.860,00 873,90 31.12.2009 37.142,28 9.285,57 4.178,51 81,93 873,90 838,85 756,92 2.275,54 5.701,00 247,00 5.818,00 873,90 31.12.2010 37.885,13 12.628,38 5.682,77 1.504,26 873,90 838,85 -665,41 1.610,13 6.661,00 383,00 6.796,00 873,90 31.12.2011 38.642,83 12.880,94 5.796,42 113,66 873,90 838,85 725,19 2.335,32 7.641,00 545,00 7.797,00 873,90 31.12.2012 39.415,68 13.138,56 5.912,35 115,93 873,90 838,85 722,92 3.058,24 8.645,00 736,00 8.821,00 873,90 31.12.2013 40.204,00 13.401,33 6.030,60 118,25 873,90 838,85 720,60 3.778,84 9.671,00 958,00 9.868,00 873,90 31.12.2014 41.008,08 13.669,36 6.151,21 120,61 873,90 838,85 718,24 4.497,08 10.720,00 1.211,00 10.939,00 873,90 31.12.2015 41.828,24 20.914,12 9.411,35 3.260,14 873,90 838,85 -2.421,29 2.075,78 11.794,00 1.498,00 12.035,00 873,90 31.12.2016 42.664,80 21.332,40 9.599,58 188,23 873,90 838,85 650,62 2.726,41 12.893,00 1.821,00 13.156,00 873,90 31.12.2017 43.518,10 21.759,05 9.791,57 191,99 873,90 838,85 646,86 3.373,26 14.017,00 2.180,00 14.303,00 873,90 31.12.2018 44.388,46 22.194,23 9.987,40 195,83 873,90 838,85 643,02 4.016,28 15.168,00 2.579,00 15.478,00 873,90 31.12.2019 45.276,23 22.638,12 10.187,15 199,75 873,90 838,85 639,10 4.655,38 16.347,00 3.019,00 16.681,00 873,90 31.12.2020 46.181,76 34.636,32 15.586,34 5.399,19 873,90 838,85 -4.560,34 95,04 17.554,00 3.502,00 17.913,00 873,90 31.12.2021 47.105,39 35.329,04 21.197,43 5.611,08 873,90 838,85 -4.772,23 0,00 18.791,00 4.031,00 19.175,00 873,90 31.12.2022 48.047,50 36.035,63 21.621,38 423,95 873,90 838,85 414,90 0,00 20.060,00 4.608,00 20.469,00 873,90 31.12.2023 49.008,45 36.756,34 22.053,80 432,43 873,90 838,85 406,42 0,00 21.361,00 5.235,00 21.797,00 873,90 31.12.2024 49.988,62 37.491,46 22.494,88 441,08 873,90 838,85 397,77 0,00 22.696,00 5.916,00 23.159,00 873,90 31.12.2025 50.988,39 50.988,39 30.593,04 8.098,16 873,90 838,85 -7.259,31 0,00 24.067,00 6.652,00 24.558,00 873,90 31.12.2026 52.008,16 52.008,16 31.204,89 611,86 873,90 838,85 226,99 0,00 25.476,00 7.447,00 25.995,00 873,90 31.12.2027 53.048,32 53.048,32 31.828,99 624,10 873,90 838,85 214,75 0,00 26.923,00 8.303,00 27.473,00 873,90 31.12.2028 54.109,29 54.109,29 32.465,57 636,58 873,90 838,85 202,27 0,00 28.412,00 9.224,00 28.992,00 873,90 Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die zu erwartende Gewinnbeteiligung bzw. den Prämienbonus auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich. Die tatsächlich zur Auszahlung gelangende Gewinnbeteiligung bzw. der zukünftige Prämienbonus hängt allein von den während der Laufzeit des Vertrages erzielten Überschüssen ab.

Mittwoch, 03. Mai 2006 SEITE 1 VON 2

Page 39: Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a

04/22/23 39Die.BAVExperten.in/Österreich

3. Die Auslagerungsversicherung in der Praxis

• Zusätzliches Service:– Vergleich zwischen Verbleib der Rückstellungen im

Unternehmen zu Auslagerung – Graphische Darstellung– Finanzmathematische Barwertberechnung

Page 40: Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a

04/22/23 40Die.BAVExperten.in/Österreich

Abfertigungsdarstellung der Firma:Musterfirma

In der folgenden Darstellung wird der Verbleib der Abfertigungsansprüche im Unternehmen mit derAuslagerung der Abfertigungsanspruch nach EStG Rz 3369a verglichen.Als Finanzmathematische Vergleichsmethode wurde eine Barwertberechnung als objektives Vergleichsinstrument ausgewählt. Zuerst wird der Zahlungsstrom (Cash Flow) der beiden Variantengeneriert. Anschließend erfolgt eine Barwertberechnung der Zahlungsströme auf den heutigen Zeitpunkt.

Steuerliche Auswirkungen der Liquiditäts Auswirkungen derAuslagerungsversicherung Auslagerungsversicherung

EINNAHMEN AUSGABEN

Bilanzstichtag Prämie jährl.Rückst.-

Zuführung Ertrag G & V Saldo

Steuer- ersparnis bei

25% KÖST

Steuer- ersparnis bei

25% KÖST Jährl. PrämieLiquiditäts- erfordernis

31.12.2006 3.937,50 -3.937,50 0,00 0,00 0,00 0,00 3.937,50 3.937,5031.12.2007 873,90 0,00 760,10 113,80 28,45 28,45 873,90 845,4531.12.2008 873,90 0,00 758,52 115,38 28,84 28,84 873,90 845,0631.12.2009 873,90 0,00 756,92 116,98 29,25 29,25 873,90 844,6531.12.2010 873,90 0,00 -665,41 1.539,31 384,83 384,83 873,90 489,0731.12.2011 873,90 0,00 725,19 148,71 37,18 37,18 873,90 836,7231.12.2012 873,90 0,00 722,92 150,98 37,74 37,74 873,90 836,1631.12.2013 873,90 0,00 720,60 153,30 38,32 38,32 873,90 835,5831.12.2014 873,90 0,00 718,24 155,66 38,92 38,92 873,90 834,9831.12.2015 873,90 0,00 -2.421,29 3.295,19 823,80 823,80 873,90 50,1031.12.2016 873,90 0,00 650,62 223,28 55,82 55,82 873,90 818,0831.12.2017 873,90 0,00 646,86 227,04 56,76 56,76 873,90 817,1431.12.2018 873,90 0,00 643,02 230,88 57,72 57,72 873,90 816,1831.12.2019 873,90 0,00 639,10 234,80 58,70 58,70 873,90 815,2031.12.2020 873,90 0,00 -4.560,34 5.434,24 1.358,56 1.358,56 873,90 -484,6631.12.2021 873,90 0,00 -4.772,23 5.646,13 1.411,53 1.411,53 873,90 -537,6331.12.2022 873,90 0,00 414,90 459,00 114,75 114,75 873,90 759,1531.12.2023 873,90 0,00 406,42 467,48 116,87 116,87 873,90 757,0331.12.2024 873,90 0,00 397,77 476,13 119,03 119,03 873,90 754,8731.12.2025 873,90 0,00 -7.259,31 8.133,21 2.033,30 2.033,30 873,90 -1.159,4031.12.2026 873,90 0,00 226,99 646,91 161,73 161,73 873,90 712,1731.12.2027 873,90 0,00 214,75 659,15 164,79 164,79 873,90 709,1131.12.2028 873,90 0,00 202,27 671,63 167,91 167,91 873,90 705,9931.12.2029 873,90 0,00 189,54 684,36 171,09 171,09 873,90 702,8131.12.2030 873,90 0,00 176,55 697,35 174,34 174,34 873,90 699,5631.12.2031 873,90 0,00 163,31 710,60 177,65 177,65 873,90 696,2531.12.2032 873,90 0,00 149,79 724,11 181,03 181,03 873,90 692,8731.12.2033 873,90 0,00 136,01 737,89 184,47 184,47 873,90 689,4331.12.2034 873,90 0,00 121,96 751,94 187,99 187,99 873,90 685,9131.12.2035 873,90 0,00 107,62 766,28 191,57 191,57 873,90 682,3331.12.2036 0,00 0,00 31,40 -31,40 -7,85 -7,85 0,00 7,85

Aufwand

Page 41: Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a

04/22/23 41Die.BAVExperten.in/Österreich

Das Problem:

• Finanzierbarkeit der Übertragungskosten

• Abfertigung in fernen Zeiten nicht abschätzbar

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04/22/23 42Die.BAVExperten.in/Österreich

0

50000

100000

150000

200000

250000

300000

350000

2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033

Abfertigungen

Die Lösung

Das Chefgespräch

Auslagern Zuwarten

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04/22/23 43Die.BAVExperten.in/Österreich

4. Zusammenfassung• Auslagerungsversicherung ist eine attraktive Möglichkeit neben

der Rückdeckungsversicherung für Abfertigung Alt vorzusorgen• Keine Aktivierung• Keine Versicherungssteuer• Keine Schuldübertragungsgebühr (ohne Risiko)• Gesetzliche Besonderheiten müssen beim Beratungsgespräch

beachtet werden• Die Konsequenzen für das Unternehmen in der Bilanz

individuell mit dem Steuerberater herausarbeiten• Für den Verkauf ist ein Angebot notwendig, das alle

gesetzlichen Kriterien erfüllt

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04/22/23 44Die.BAVExperten.in/Österreich

Kritische Einflussfaktoren durch unterschiedliche Parameter in den Angeboten der Versicherungen für Firmenpensionen auf Prämien, Rückstellungen und Liquidität

Auswirkungen von Änderungen bei Gewinnbeteiligungen, Sterbetafeln und Zinsen auf die Liquidität von Pensionszusagen

Die Tricks und Fallen in den Angeboten für Direkte Leistungszusagen

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04/22/23 45Die.BAVExperten.in/Österreich

Die Direkte Leistungszusage

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Die.BAVExperten.in/Österreich

Unternehmens-Aufwand

SV - AG

LNK

EST

BRUTTO

SV - AN

SPARENNETTO

gesparte

KÖSt

BS

WP

VS

SPB

Kapital

Rente

SPAREN VS

ergibt

SV - AG

LNK

SV - AN

EST

Der Nutzen einer Pensionszusage

oder

geänderte Bedingungen wirken hier wie da!Herkömmliches Sparen

Pensionszusage

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04/22/23 47Die.BAVExperten.in/Österreich

Heute

Heute Zusage, dass ab Pensionsantritt eine ll. Pension von z.B. € 2000,- fällig wird

€ 2000,- Pension

Kapital € 400.000,-

Rückstellung

Keine Köst vom Rückgestellten Betrag

z.B. 25% von 300.000,- = € 75.000,-!

Wertpapierdeckunggem. § 14 EStG

Sinn macht, fehlende Liquidität anzusparenund Risiken auszulagern

Rückdeckungsversicherung -

kann auch Wertpapiere ersetzen!

Liquidität wird komplett durch

Rückdeckungsversicherung angespart!

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04/22/23 48Die.BAVExperten.in/Österreich

Die Finanzierung der Liquidität:

• Durch die Rückstellungen (aber nur fiktiv)• Durch die Wertpapiere• Durch die Rückdeckungsversicherung

- Garantierter Zinssatz- Damit garantierte Ablaufleistung- Plus Gewinnbeteiligung

• Wertpapiere und/oder RD Versicherung ergeben den notwendigen Kapitalbedarf zum Pensionsantritt

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04/22/23 49Die.BAVExperten.in/Österreich

Heute

Während der Anwartschaft bedrohen Risken den Begünstigten und seine FamiliePension

Rückstellung

€ 2000,-

Ableben

Berufsunfähigkeit

Wertpapierdeckung

Kapital muss vorhanden sein!

Sinn macht eine Witwen/Waisenpension! Das bedeutet:

Sinn macht, eine BU – Pension! Das bedeutet:

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04/22/23 50Die.BAVExperten.in/Österreich

Finanzierung der Risikofaktoren:

• Durch entsprechende Versicherungen• Vorteil: Prämien sind Betriebsausgabe, es

fallen aber keine sonstigen Steuern oder Kosten an

• Damit ist die Finanzierung einer Risikoabsicherung über eine BAV Lösung die mit Abstand günstigste Lösung.

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04/22/23 51Die.BAVExperten.in/Österreich

Kosten dieses Modells

Auswirkungen auf

Die Bilanz Die G + V

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04/22/23 52Die.BAVExperten.in/Österreich

Die Bilanz

Aufwand Ertrag Saldo Steuerersparnis

RSt

VS P Ak VS

WP Z

Aufwand

Ertrag

Saldo

Steuer-

Ersparnis

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04/22/23 53Die.BAVExperten.in/Österreich

Die Gewinn & Verlustrechnung

Ausgaben Einnahmen Tatsächliche Vergleich Kosten

WP Ankauf

VS P

WP Z

Ausgaben

Einnahmen

Liquide

Mittel

Steuer-

Ersparnis

als Gehalt

Pension

Pension

plus

30-50%

als Zusage

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04/22/23 54Die.BAVExperten.in/Österreich

Inhaltsverzeichnis1. Die unterschiedlichen Begriffe in der DLZ2. Simulation der Kapitalabfindung in der DLZ

Was bringt das ?3. Rückstellungsberechnung Warum gibt es hier

Unterschiede ?4. Versicherungslösung vs. Wertpapierdeckung5. Wahl des Tarifs und die Folgen6. Wahl der angebotenen Rente und die Folgen

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04/22/23 55Die.BAVExperten.in/Österreich

Der Barwert

Die zugesagte Pension

Die zugesagten Risikofaktoren

Das Wertpapierdepot

Die Versicherungskosten

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04/22/23 56Die.BAVExperten.in/Österreich

Die Aktivierung

Die Rückstellung

Der G&V Saldo

Die Wertpapierzinsen

Die Versicherungsprämie

Die Steuerersparnis

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04/22/23 57Die.BAVExperten.in/Österreich

Der Wertpapierankauf

Die Rückstellung

Die tatsächlichen Kosten

Die Wertpapierzinsen

Die Versicherungsprämie

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04/22/23 58Die.BAVExperten.in/Österreich

Das Summenblatt

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04/22/23 59Die.BAVExperten.in/Österreich

1. Kapitalabfindung

• Was bedeutet Kapitalabfindung ?– Der Versorgungsberechtigte hat beim Erreichen des

Pensionsendalters grundsätzlich die Möglichkeit, sich zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung zu entscheiden

– In der Praxis wird oft die Kapitalabfindung gewählt -> volle Versteuerung ! (nach § 67 bei nichtselbständiger Arbeit bzw. § 37 EStG bei selbständiger Arbeit)

– Angebote der Versicherer stellen die bilanziellen Auswirkungen immer bis zum Pensionsendalter dar

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04/22/23 60Die.BAVExperten.in/Österreich

1. Kapitalabfindung• Beispiel 1:Angebot ohne Kapitalabfindung

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04/22/23 61Die.BAVExperten.in/Österreich

1. Kapitalabfindung

• Einige Versicherer stellen im letzten Jahr die bilanziellen Auswirkungen dar, wenn die Pensionszusage einmalig abgefunden wird

• Auswirkungen auf Bilanz (steuerrechtlich): • Rückstellung sind gewinnerhöhend aufzulösen• Zahlung des Kapitals (WP und RDV an Begünstigten ist volle

Betriebsausgabe -> gewinnmindernd• Die Kapitalabfindung sollte immer höher sein als die

steuerrechtlich anerkannte Rückstellung (Gegenwartsverfahren, 6 %) -> dadurch im letzten Jahr eine zusätzliche Gewinnminderung

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04/22/23 62Die.BAVExperten.in/Österreich

1. Kapitalabfindung

• Beispiel: – Manfred Muster, geb.am 01.01.1960, AP € 1.000,-- mit 2 % Val. in der

Anwartschaftsphase., Endalter 65

Steurrechtl. Rst.: + € 222.053Wertpapiere: - € 89.332Rückdeckungsv.: - € 231.579Saldo: - € 98.858

Zusätzliche Gewinnminderung: € 98.858 * 25 % = € 24.714,5 -> Beispiel dazu siehe Beilage !

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04/22/23 63Die.BAVExperten.in/Österreich

1. Kapitalabfindung• Beispiel 2: Angebot mit Kapitalabfindung

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04/22/23 64Die.BAVExperten.in/Österreich

Vergleich der Angebote mit und ohne Kapitalabfindung im letzten Jahr:

Ohne Kapitalabfindung

Mit Kapitalabfindung

Differenz

Liquiditätserfordernis

durchschn. Liquiditätserf. (p.a.)

€ 196.836,42

€ 9.841,82

€ 172.121,92

€ 8.606,10

€ 24.714,5 oder 12,5 %

€ 1.235,72 oder12,5 %

Rendite vor Steuer 7,04 % 8,04 % 1 %

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04/22/23 65Die.BAVExperten.in/Österreich

Noch ein Beispiel

• Ausgangspunkt hier der Aufwand

• Jährliche Prämie von € 15.000,- soll in DLZ umgewandelt werden

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04/22/23 66Die.BAVExperten.in/Österreich

Aber…

Warum…

Daher habe ich bei gleichem Aufwand…

Mehr Geld für RSt, VS Prämie und Wertpapiere …

Woher kommt diese hohe Steuerersparnis???

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04/22/23 67Die.BAVExperten.in/Österreich

Einmal mit und einmal ohne Abfindung!!!

Aus der unterschiedlichen Darstellung des Endes der DLZ…

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04/22/23 68Die.BAVExperten.in/Österreich

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04/22/23 69Die.BAVExperten.in/Österreich

2. Rückstellungsberechnung

• Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu bilden– Keine Vorschrift über die Verwendung von z.B. aktuellen

Sterbetafeln aktuelle Tafel für Rst. Berechnung ist die AVÖ 1999P für Angestellte Angebote in den Rst. oft nicht vergleichbar

• Unterscheidung zwischen Handelsrecht und Steuerrecht– Steuerrecht klare Vorschriften: Gegenwartsmethode

(=Ansammlungsverfahren) Erhöhungen sind auf restliche Dienstzeit zu verteilen, Zinssatz: 6 %, Wahlrecht für Rst. Bildung

– Handelsrecht keine klaren Vorschriften: Teilwertverfahren Erhöhungen werden auf gesamte Laufzeit verteilt (ab Beginn), kein fixer Zinssatz (zw. 3 und 4 %), Mussbestimmung für Rst. Bildung

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2. Rückstellungsberechnung

• Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu bilden– Gesetzgeber schreibt keine Pflicht für die Erstellung eines

versicherungsmathematisches Gutachten vor

• In der Praxis wird jedoch ein Gutachten empfohlen– Verringert das Risiko der Nichtanerkennung der Rückstellungen

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04/22/23 71Die.BAVExperten.in/Österreich

2. Rückstellungsberechnung

• Unverfallbarkeitswahrscheinlichkeit (UVB) kann in die Rst. Berechnung berücksichtigt werden

• Was ist die UVB ?– Im BPG § 7 geregelt -> ab 5 Jahren wird eine DLZ

unverfallbar– Mit der UVB Wahrscheinlichkeit wird das voraussichtliche

Eintreten der Unverfallbarkeit in den Rst. berücksichtigt – Wirkt sich auf den Verlauf der Rst. aus, aber nicht auf den

Endwert zum Pensionsendalter

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Darstellung der Rückstellungen

0,00

50.000,00

100.000,00

150.000,00

200.000,00

250.000,00

Jahr

Höhe Mit UVB Wahr.

Ohne UVB Wahr.

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• Beispiel 3: Angebot ohne UVB Wahr.

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• Beispiel 4: Angebot mit UVB Wahr.

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Vergleich der Angebot mit und ohne UVB Wahrscheinlichkeit:

Ohne UVB Wahr.

Mit UVB Wahr. Differenz

Wertpapierdepot gem. § 14 EStG bei PA

€ 89.332,83 € 95.402,53 € 6.069,7 oder 6,3 %

Durchschn. Liquidität p.a.

€ 8.606,10 € 8.424,55 € 181,55 oder 2,1 %

Rendite vor Steuern

6,03 % 6,16 % 0,13 %

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3. Vergleich RDV vs. Wertpapierlösung• Aufgrund der letzten VfGH Entscheidungen und den

Änderungen durch das Bugdetbegleitgesetz gibt es bei der gesetzlichen vorgeschrieben Rückdeckung 2 Möglichkeiten:

• Nur Wertpapiere• Nur Versicherung• Darüber hinausgehende Rückdeckung• Nur Wertpapiere• Nur Versicherung• Beides

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4. Wahl des Tarifs und die Folgen

• Er - und Ableben• Erleben• Rentenversicherung• Fondsgebundene Lebensversicherung

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5. Wahl der Rente die Folgen

• Grundrente

• Bonusrente

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Probleme bei bestehenden Pensionszusagen

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Anpassungsbedarf Pensionszusage

• Persönliches Umfeld des Begünstigten– Verehelichung – Kinder– risikoreichere Tätigkeit

• Rechtliches Umfeld– zB VwGH Urteil zur Anrechnung der ASVG Pension– Pensionsreform – Änderung Pensionsalter (freiwillig / Zwang?)

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04/22/23 88Die.BAVExperten.in/Österreich

• Zusage an sich– Gesamtzusage versus Fixzusage– Kongruente Rückdeckung (Beispiel Witwenpension, BU - Pension) – Ausschluss unkalkulierbarer Variablen – Fremdvergleich (zB. Vertrag ohne Wartezeit bei GGF) und Vermeidung

einer verdeckten Ausschüttung

Anpassungsbedarf Pensionszusage

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04/22/23 89Die.BAVExperten.in/Österreich

• Berechnung Pensionsrückstellung– Wer berechnet Rückstellungen und wie?– Aktuelle Rechnungsgrundlagen?

• Finanzierung– Barwertberechnung (Lebenserwartung; Zins auf Kapital)– Zinssatz in Ansparphase – Rentenversicherung vs Kapitalversicherung

Anpassungsbedarf Pensionszusage

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04/22/23 90Die.BAVExperten.in/Österreich

Systemdarstellung Firma XY GmbHAnpassung am Beispiel Herrn X

Zusage 1997, 20 Jahre Laufzeit:Alterspension ab 60: 2.372,-- aufgezinst mit 3% ergibt eine Pension von 4.284,--

Benötigtes Kapital: 832.259,--davon

328.103,-- aus Wertpapieren 504.156,-- aus Versicherung ↓

Prämie Versicherung: 12.190,--(Annahme: 7,5% Gesamtverzinsung)

Berechnung beinhaltet 3 wesentliche Annahmen- Verzinsung in Ansparphase (zur Bestimmung der jährlichen Prämie)- Lebenserwartung (Rentenzahlungszeitraum)- Verzinsung in Rentenphase (zur Bestimmung des Kapitalbedarfs)

Anpassungsbedarf Pensionszusage

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04/22/23 91Die.BAVExperten.in/Österreich

Kriterium 1:

Reduktion der Gewinnbeteiligung von 7,5% auf 4,25% und Projektion der 4,25% in die Zukunft:

Ablaufleistung 374.827,-- (anstatt 504.156,--)

Fehlbetrag: 129.329,-- (unter Annahme Gewinnbeteiligung bleibt bei 4,25%)

Anpassungsbedarf Pensionszusage

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04/22/23 92Die.BAVExperten.in/Österreich

Kriterium 2: gestiegene LebenserwartungEine gestiegene Lebenserwartung führt dazu, dass man von einer längeren Rentenzahlungsdauer ausgehen muss und mehr Kapital für dieselbe Rente benötigt:

Benötigtes Kapital: 910.000,-- (anstatt 832.259,--)

Fehlbetrag: 129.329,-- + 77.741,-- = 207.070,--

Anpassungsbedarf Pensionszusage

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04/22/23 93Die.BAVExperten.in/Österreich

Kriterium 3: Zinssatz in Rentenphase; bei der Berechnung, wie viel Kapital man für welche Rente benötigt, wurde bisher ein Zinssatz von 7,5% unterstellt, den man in der Rentenphase für sein Kapital bekommt;

unterstellt man jetzt einen Zinssatz von 4,25% braucht man ein deutlich höheres Kapital: rund 1.102.000,--

Fehlbetrag: 129.329,-- + 77.741,-- + 192.000,-- = 399.070,-- *)

*) Abzüglich 23.000 Euro Wertpapiere, die durch eine erhöhte RS anzuschaffen sind, verbleibt ein zu finanzierender Fehlbetrag von: 376.070 Euro für die nächsten 12 Jahre = Prämie von 24.718 Euro bei 4,25%

Anpassungsbedarf Pensionszusage

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04/22/23 94Die.BAVExperten.in/Österreich

1997Benötigtes Kapital: 832.259,--

davon328.103,-- aus Wertpapieren 504.156,-- aus Versicherung

↓Prämie Versicherung: 12.190,--(Annahme: 7,5% Gesamtverzinsung)

2005Benötigtes Kapital: 1.102.000,--

davon351.103,-- aus Wertpapieren 750.897,-- aus Versicherung

↓Prämie Versicherung: 12.190,-- +

24.718,-- -----------------

36.908,--(Annahme: 4,25% Gesamtverzinsung)

Anpassungsbedarf Pensionszusage

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Die.BAVExperten.in/Österreich

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und …… ein kompetenter BAV Partner zahlt sich aus!!!!!