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Deutsche Bahn Gruppe Richtlinie Technische Einrichtungen am Zug bedienen 494.0251 Abfertigungsverfahren TAV und SAT Seite 1 Stand: 25.01.2001

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Deutsche Bahn Gruppe

Richtlinie

Technische Einrichtungen am Zug bedienen 494.0251

Abfertigungsverfahren TAV und SAT Seite 1

Stand: 25.01.2001

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494.0251 Technisch Einrichtungen am Zug bedienen Seite 2 Abfertigungsverfahren TAV und SAT

Impressum

Herausgeber:

DB Regio

Zentrale Produktion PRL1/2 Stephensonstraße 1

60326 Frankfurt a.M.

Redaktionelle Bearbeitung:

PRL 2, Dieter Hörsken, Tel: 955-14605, Fax: 955-7511

Verfahrensfragen: PRL 1, Reinhard Griese, Tel.: 955- 7284, Fax:

Versand:

DB Anlagen und Haus Service GmbH Druck- und Informationslogistik - Logistikcenter Karlsruhe - Kriegsstraße 1 76131 Karlsruhe Aus der Reihe 494 „Technische Einrichtungen am Zug bedienen" sind bereits erschienen:

• 494.0252 - Türblockierung ab 0 km/h (TB 0) bedienen

Stand: 25.01.2001

Heiko Müller
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Alle Anwender der Rili 494.025, "Abfertigungsverfahren TAV und SAT"

DB Regio AG Zentrale Transportdurchführung Traktion PRL 2 Stephensonstraße 1 D-60326 Frankfurt a.M.

Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen/Bearbeitung Telefon/Fax/E-Mail Datum

PRL 2 Hö 955-14605 12.02.2001

Dieter Hörsken 955-7511

Dieter. [email protected]

Bekanntgabe 1; Fehlerbereinigung Seite 12

Auf der Seite 12 der Rili 494.0251 haben sich einige Fehler eingeschlichen, die erst nach der Drucklegung erkannt wurden. Aus diesem Grund wurde die Seite 12 neu gedruckt und liegt diesem Schreiben bei. Legen sie die neue Seite an die entsprechende Stelle Ihrer Rili und befestigen Sie sie entsprechend (einkleben o.ä.). Tragen Sie die Einbesserung in der Übersicht der Bekanntgaben auf der Seite 3 ein (Nr.: 1; Seite 12 neu; Gültig ab: 09.02.2001).

Mit freundlichen Grüßen Ihr

Regelwerksteam PRL 2

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Technische Einrichtungen am Zug bedienen 494.0251 Abfertigungsverfahren TAV und SAT Seite 3

Anwenderkreis:

Triebfahrzeugführ, KIN/B, Mitarbeiter der Transportleitungen TP Regio, Mitarbeiter mit Leitungs- und Überwachungsfunktionen Sonstige eingewiesene Mitarbeiter (z.B. BSG)

Bekanntgaben

Lfd. Nr. Kurzer Inhalt Gültig

ab ... Bemerkungen Eingearbeitet Namensz./Datum

Vorbemerkungen

Die vorliegende Bedienungsanweisung richtet sich an die Mitarbeiter im Zugfahrdienst bei DB Regio und beschreibt den Umgang mit den Verfahren:

TAV "Technikbasiertes Abfertigungsverfahren" und

SAT "Selbstabfertigung durch den Triebfahrzeugführer".

Die betrieblichen Verfahren bei der Zugabfertigung sind nur insoweit beschrieben, wie es für die Erläuterungen des Verfahrens notwendig ist. Die Regelungen der DS/DV 408 (Fahrdienstvorschrift) gelten uneingeschränkt weiter.

Stand: 25.01.2001

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494.0251

Seite 4

Technisch Einrichtungen am Zug bedienen

Abfertigungsverfahren TAV und SAT

Stand: 25.01.2001

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Inhaltsverzeichnis

Teil 1 Technikbasiertes Abfertigungsverfahren TAV ................................. 7 1. Allgemeines.......................................................................................9 2. Voraussetzungen................................................................................9 3. Ausrüstung der Fahrzeuge................................................................10 3.1 Lok/ Steuerwagen: .........................................................................10 3.2 Triebzüge ET...................................................................................11 3.3 Triebwagen VT................................................................................11 4. Funktionalität bei lokbespannrten Zügen: .........................................11 5. Bedienung im Betrieb........................................................................12

5.1 Freigabe der Türen ....................................................................12 5.2 Schließen der Türen...................................................................13 5.3 Führerraumwechsel (bei Fzg. mit Wahlschalter „Türfreigabe")..14 5.4 Störungsfall / Rückfallebene ......................................................15 5.5 Wechsel der Betriebart bei Tfz...................................................16

Teil 2 Selbstabfertigung durch den Tf (SAT).......................................17 1. Allgemeines.......................................................................................19 2. Voraussetzungen .............................................................................19 3. Kennzeichnung der Fahrzeuge .........................................................20 4. Bedienung im Betrieb........................................................................20

4.1 Vorbereitungsarbeiten am Zug....................................................20 4.2 Schaltereinstellung auf den Tfz für den

Betrieb„Fahren ohne Zub" :.............................................................21 4.3 Führerraumwechsei ....................................................................24 4.4 Abfahrt des Zuges.......................................................................25 4.5 Ablauf bei planmäßigem Halt des Zuges ...................................26

5. Maßnahmen bei Türstörungen..........................................................26 5.1 Erste Maßnahmen.......................................................................26 5.2 Ausfall der Türsteuerung bzw. Einsatz von Tfz ohne FMZ .........27

Stand: 25.01.2001

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Technisch Einrichtungen am Zug bedienen

Abfertigungsverfahren TAV und SAT

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Technische Einrichtungen am Zug bedienen

Technikbasiertes Abfertigungsverfahren TAV

494.0251

Seite 7

Teil 1

Technikbasiertes Abfertigungsverfahren TAV

Stand: 25.01.2001

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494.0251 Technisch Einrichtung am Zug Seite 8 Technikbasierendes Abfertigungsverfahren TAV Inhalt

1. Allgemeines .............................................................................................. 9 2. Voraussetzungen ...................................................................................... 9 3. Ausrüstung der Fahrzeuge ...................................................................... 10

3.1 Lok / Steuerwagen ........................................................................... 10 3.2 Triebzüge ET .................................................................................... 11 3.3 Triebwagen VT ................................................................................. 11

4. Voraussetzungen bei lokbespannten Zügen: .......................................... 11 5. Bedienen im Betrieb ................................................................................ 12

5.1 Freigabe der Türen ........................................................................... 12 5.1.1 Lok / Steuerwagen .................................................................... 12 5.1.2 Triebzüge (ET) .......................................................................... 12 5.1.3 Triebwagen (VT) ....................................................................... 12

5.2 Schließen der Türen ......................................................................... 13 5.2.1 Dezentrales Schließen ............................................................. 13 5.2.2 Zentrales Schließen .................................................................. 13

5.3 Führerraumwechsel (bei Fzg. Mit Wahlschalter „Türfreigabe“) ........ 14 5.4 Stöungsfall / Rückfallebene .............................................................. 15

5.4.1 Der Türstellungsmelder blinkt ständig nach Rücknahme der Türfreigabe ................................................................................. 15

5.4.2 Türstellungsleuchtmelder blinkt während der Fahrt .................. 16 5.5 Wechsel der Betriebsart bei Tfz ........................................................ 16

Stand: 25.01.2001

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Technische Einrichtungen am Zug bedienen 494.0251 Technikbasiertes Abfertigungsverfahren TAV Seite 9

1. Allgemeines

Das „Technikbasierte Abfertigungsverfahren" TAV ist eine Weiter-entwicklung des Verfahrens „Selbstabfertigung durch den Tf", SAT (s. Teil 2 dieses Heftes). Durch einen fahrgastgesteuerten Türschließmodus, reversierende Türen sowie einer Überwachungseinrichtung für die Türen im Führerraum, kann beim dezentralen Schließen der Türen (vgl. Abschn. 4.2), die Beobachtung der Vorgänge am Zug (DS/DV 408.0331) durch das Zugpersonal entfallen. Die Funktion des Zugführers ist dem Triebfahrzeugführer übertragen. Kundenbetreuer nehmen im Regelfall keine betrieblichen Aufgaben wahr.

2. Voraussetzungen

Die Anwendung des Abfertigungsverfahrens TAV setzt die ent-sprechende Ausrüstung der Reisezugwagen, Triebfahrzeuge und Steuerwagen voraus.

• Reisezugwagen die mit TAV ausgerüstet sind, führen in ihrer Gattungsbezeichnung ein „a".

• Ausgerüstete Triebfahrzeuge und Steuerwagen sind in den Führerräumen besonders gekennzeichnet.

Das Verfahren darf nur angewandt werden, wenn das Tfz sowie alle Fahrzeuge des Wagenzuges den Systemvoraussetzungen entsprechen (Bremszettel, Zeile 26, Kennbuchstabe „a").

Stand: 25.01.2001

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494.0251 Technisch Einrichtungen am Zug bedienen Seite 10 Technikbasiertes Abfertigungsverfahren TAV

3. Ausrüstung der Fahrzeuge

3.1 Lok/ Steuerwagen: • Drehschalter zur Seitenauswahl der Türen mit den Stellungen:

- Links - 0 - Rechts - Links und Rechts

• Taster „Türen" (weiß) mit den Stellungen: „Tz ", „0 ", „To ". Die Raststellung „Aus" ist nur in Verbindung mit „TB 0" wirksam !

• Türstellungsleuchtmelder (MFA oder Dachvoute)

• Signalgeber (V< 2 km/h)

• Betriebsartenwahlschalter (neue Ausführung)

• Schalter „Überbrückung Traktionssperre"

(nur TB 0)

• Ggf. Seitenwandmikrofone mit den Tastern To u. Tz.

Stand: 25.01.2001

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3.2 Triebzüge ET

• Leuchttaster „Zentrales Schließen/Türstellungsleuchtmelder" • Seitenwandmikrofone mit den Tastern To u. Tz.

3.3 Triebwagen VT

• Wahlschalter „Türfreigabe"

• Türstellungsleuchtmelder für Links u. Rechts • LM „Traktionssperre" (rot)

Die Türstellungsleuchtmelder:

• Sind erloschen, wenn die Türen freigegeben sind.

• Blinken, wenn die Türen nach Rücknahme der Türfreigabe oder bei „Zwangsschließen" zulaufen

• blinken , wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird

• blinken (bei lokbespannten Zügen), wenn eine Unterbrechung in der 4. Funktionalität bei lokbespannten Zügen:

Zur Herstellung der Funktionalität müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• Am Betriebsartenwahlschalter der Lok muss die Stellung „TAV, Lok 1, bzw. bei Betrieb mit zwei Tfz ggf. Lok 2" eingestellt sein.

• Am Betriebsartenwahlschalter im Steuerwagen muss die Betriebsart „TAV" eingestellt sein.

• Die Seitenberichtigungsschalter in den Wagen müssen auf das Tfz -, bei Betrieb mit zwei Tfz auf das Tfz, das mit dem Status „Lok 1" fährt, ausgerichtet sein.

• Leuchttaster „FL" (Freigabe links) und „FR" (Freigabe rechts) Die Leuchttaster blinken bei Frei-gabebereitschaft.

Stand: 25.01.2001

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494.0251 Technisch Einrichtungen am Zug bedienen Seite 12 Technikbasiertes Abfertigungsverfahren TAV

Die IS-Leitungen müssen durchgehend gekuppelt sein. Achtung! Zur Vermeidung von Übertragungsausfällen sind grundsätzlich zwischen Lok und Wagenzug zwei IS-Leitungen zu kuppeln

5. Bedienung im Betrieb

5.1 Freigabe der Türen

5.1.1 Lok 1 Steuerwagen:

Wählen Sie bei Annäherung an den Bahnsteig die entsprechende Freigabeseite am Wahlschalter „Türfreigabe" vor. Betätigen Sie zur Türfreigabe mit Halt des Zuges (nach dem Ertönen des Erinnerungssignals bei V< 2 km/h) den Tastschalter „Türen" nach „To".

5.1.2 Triebzüge (ET)

Geben Sie mit Halt des Zuges die Türen der Ein- und Aus-stiegsseite durch Betätigen des entspr. Tasters „FR" (Freigabe Rechts) oder „FL" (Freigabe Links) zum Öffnen frei. Sie werden durch Blinken der Freigabetaster auf die Freigabebereitschaft aufmerksam gemacht. Nach der Betätigung leuchtet der Türfreigabetaster mit Dauerlicht.

5.1.3 Triebwagen (VT 64x)

Geben Sie mit Halt des Zuges durch entsprechende Seiten-auswahl am Wahlschalter „Türfreigabe" die Türen frei.

Die Fahrgastraumtüren der entsprechend gewählten Seite können nun von den Fahrgästen geöffnet werden. Geöffnete Türen schließen wieder selbsttätig, wenn innerhalb von 3 - 6 Sek. kein Fahrgastwechsel stattgefunden hat. Solange die Türfreigabe besteht, können geschlossene Türen geöffnet werden.

Eine Signalisierung geöffneter Türen erfolgt nicht.

Stand: 25.01.2001 B1 09.38.2001

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Technische Einrichtungen am Zug bedienen 494.0251 Technikbasiertes Abfertigungsverfahren TAV Seite 13

5.2 Schließen der Türen

Für das Schließen der Türen unterscheidet man zwei Verfahren. • • Dezentrales Schließen =Rücknahme der Türfreigabe. • Zentrales Schließen (Zwangsschließen) = Die Türen werden auf

Knopfdruck geschlossen und verriegelt. 5.2.1 Dezentrales Schließen

Nehmen Sie, wenn die betrieblichen Bedingungen erfüllt und die Abfahrzeit erreicht ist, die Türfreigabe ...

5.2.1.1 bei Lok / Steuerwagen / VT 64x - durch Drehen des Wahlschalters „Türfreigabe" in die Stellung „0 "

zurück.

5.2.1.2 bei Triebzügen ET - durch erneutes Betätigen des zuvor zur Freigabe betätigten

Türfreigabetasters „FL" oder „FR" (Taster leuchtet) zurück.

Die Türen werden nach dem Schließen verriegelt. Der Türstel-lungsleuchtmelder blinkt bis alle Türen geschlossen und verriegelt sind. Tritt ein Fahrgast in den Türraum einer sich schließenden Tür, so wird der Schließvorgang durch den Personenflussmelder (Lichtschranke) im Türbereich oder die Hinderniserkennung der Türen unterbrochen. Die Tür öffnet sich wieder vollständig. Nach 3-6 Sek. schließt die Tür wieder selbsttätig und wird verriegelt.

5.2.2 Zentrales Schließen der Türen

Das „Zentrale Schließen" (Zwangsschließen) der Türen darf nur in den Fällen angewandt werden, in denen das Schließen der Türen auf den Fahrgastwechsel abgestimmt werden kann.

Das bedeutet:

Sie dürfen die Türen nur „Zwangsschließen" wenn Sie die Vorgänge entlang des Zuges beobachten können oder Ihnen ein Mitarbeiter für die Zugbeobachtung zur Verfügung steht.

Stand: 25.01.2001

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Soweit das „Zentrale Schließen" als Regelverfahren erforderlich ist, wird es in den örtlichen Richtlinien (ÖRil) festgelegt. Der zentrale Schließbefehl erfolgt ...

5.2.2.1 Bei Lok/ Steuerwagen: - durch die Betätigung des Tasters „Türen" nach „Tz ".

5.2.2.2 Bei Triebzügen (ET): - durch die Betätigung des Leuchttasters „Zentrales Schlie-

ßen/Türstellungsleuchtmelder" oder der Taster „Tz" an den Handmikrofonen.

5.2.2.3 Bei Triebwagen (VT)

- durch die Betätigung der Taster „Tz " an den Handmikrofonen. Die Türen schließen nach etwa 2 Sekunden unter akustischer Warnung (bei ET zusätzlich mit optische Warneinrichtung). Der Türstellungsleuchtmelder blinkt, bis alle Türen geschlossen und verriegelt sind. Wird ein Fahrgast oder Gegenstand von einer zulaufenden Tür erfasst, so öffnet sie sich wieder (reversiert) damit sich die Person befreien, bzw. der Gegenstand herausgenommen werden kann. Nach erneuten, erfolglosen Schließversuchen bleibt die Tür geöffnet, drucklos stehen. Solange die Türen nicht alle vollständig geschlossen und verriegelt sind (Türstellungsleuchtmelder leuchtet) ist das Aufschalten von Leistung am Triebfahrzeug/Triebwagen nicht möglich (Trakti-onssperre).

5.3 Führerraumwechsel (bei Fzg. mit Wahlschalter „Türfreigabe") Belassen Sie den Wahlschalter „Türfreigabe" in der eingestellten Position (Bahnsteigseite). Ziehen sie den Richtungsschalterschlüssel ab und wechseln Sie den Führerraum.

Bevor Sie im anderen Führerraum den Richtungsschalter aus „0" verlegen, stellen Sie erst die richtige Freigabeseite der Türen am Wahlschalter „Türfreigabe" ein !

Stand: 25.01.2001

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Technische Einrichtungen am Zug bedienen 494.0251 Technikbasiertes Abfertigungsverfahren TAV Seite 15

5.4 Störungsfall / Rückfallebene

5.4.1 Der Türstellungsleuchtmelder blinkt ständig nach Rück-nahme der Türfreigabe

Ursache: Eine oder mehrere Türen werden als nicht geschlossen gemeldet.

1. Maßnahme: Sie müssen sich augenscheinlich vom Zustand der Türen überzeugen. Sie stellen dabei fest:

Eine Tür ist nicht geschlossen

Weiteres Vorgehen:

Schließen Sie die offene Tür von Hand und verriegeln Sie sie. Die Tür wird damit automatisch aus der Meldeschleife heraus-genommen. Bezetteln Sie die Tür (innen und außen gut sichtbar) . Tragen Sie bei nächster Gelegenheit die Störung unter Angabe der verriegelten Tür in das Bordbuch bzw. Übergabebuch ein.

Alle Türen sind geschlossen

Weiteres Vorgehen:

Sie dürfen nur dann trotz blinkendem Türstellungsleuchtmelder abfahren, wenn Sie sich vorher augenscheinlich davon überzeugt haben, dass alle Türen geschlossen sind und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind. Dazu müssen Sie u.U. nach dem Schließen der Türen den Zug soweit abschreiten, bis Sie mit Sicherheit festgestellt haben , dass keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt wurden. Fordern Sie ggf. einen Mitarbeiter zur Mithilfe bei der Feststellung der Abfahrbereitschaft an.

Zur Weiterfahrt legen, bzw. betätigen Sie im führenden Fahrzeug den Überbrückungsschalter „Traktionssperre" (Tfz), den

Stand: 25.01.2001

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494.251 Technisch Einrichtungen am Zug bedienen Seite 16 Technikbasiertes Abfertigungsverfahren TAV

Leuchttaster „Hilfsfahrt" (VT 64x) bzw. „Überbrückung Anfahrsperre" (ET 423 - 42x) ein. Vermerken Sie die Überbrückung der Traktionssperre im Übergabebuch und melden Sie es als Fahrzeugstörung der zuständigen Stelle (Fahrzeugstörmeldung).

5.4.2 Türstellungsleuchtmelder blinkt während der Fahrt

- Noch am Bahnsteig

Halten Sie den Zug mit einer Schnellbremsung an. Verfahren Sie anschließend analog der Regelungen für den Fall einer Türstörung bei der Abfertigung (5.4.1).

- Außerhalb des Bahnsteigs

Bitten Sie die Reisenden per Lautsprecherdurchsage von den Türen fernzubleiben. Fahren Sie weiter bis zum nächsten planmäßigen Halt. Verfahren Sie anschließend analog der Regelungen für den Fall einer Türstörung bei der Abfertigung (5.4.1).

5.5 Wechsel der Betriebart bei Tfz

Ein Wechsel der Betriebsart im Störungsfall von TAV nach SAT ist nur bei Nullstellung des Richtungsschalters möglich.

Dies kommt z.B. dann vor, wenn nach Ankunft des Zuges ein Lokwechsel erfolgen soll und die IS-Leitung bei vorliegendem Signal„ Türen nicht geschlossen" abgekuppelt wird und somit die wirkende Traktionssperre „eingesperrt" wird.

Schalten Sie daher vor jedem Entkuppeln die FMZ aus.

Stand: 25.01.2001

Heiko Müller
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Technische Einrichtungen am Zug bedienen

Selbstabfertigung durch den Tf (SAT) 494.0251

Seite 17

Teil 2

Selbstabfertigung durch den Tf (SAT)

Stand: 25.01.2001

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494.0251 Technisch Einrichtungen am Zug bedienen Seite 18 Selbstabfertigung durch den Tf (SAT)

Inhalt

1. Allgemeines..........................................................................19 2. Voraussetzungen..................................................................19 3. Kennzeichnung der Fahrzeuge ........................................... 20 4. Bedienung im Betrieb.......................................................... 20

4.1 Vorbereitungsarbeiten am Zug....................................................... 20 4.2 Schaltereinstellung auf den Tfz für den Betrieb „Fahren ohne Zub": 21

4.2.1 BR 111 ................................................................................... 21 4.2.2 BR 111 111-176 und BR 141 436-442.................................. 22 4.2.3 BR112/114/143......................................................................22 4.2.4 Auf den Steuerwagen.............................................................23 4.2.5 Für TAV ausgerüstete Triebfahrzeuge und Steuerwagen im

SAT-Betrieb ...............................................................................23 4.3 Führerraumwechsel...........................................................................24 4.4 Abfahrt des Zuges.............................................................................25 4.5 Ablauf bei planmäßigem Halt des Zuges ..........................................26 5. Maßnahmen bei Türstörungen ............................................ 26

5.1 Erste Maßnahmen.............................................................................26 5.2 Ausfall der Türsteuerung bzw. Einsatz von Tfz ohne FMZ ...............27

5.2.1 - Abfertigungsverfahren............................................................27 5.2.2 - Zusätzliche Ansage der Ausstiegsseite ................................ 27

Stand: 25.01.2001

Heiko Müller
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Technische Einrichtungen am Zug bedienen 494.0251 Selbstabfertigung durch den Tf (SAT) Seite 19

1. Allgemeines

Mit dem Verfahren „Selbstabfertigung durch Tf" (SAT) soll technisch ausgeschlossen werden, dass Wagentüren zur Unzeit oder an der dem Bahnsteig abgewandten Seite geöffnet werden. Die Türfreigabe sowie das Schließen der Türen erfolgt durch den Triebfahrzeugführer mittels einer Zusatzeinrichtung in den Tfz und Stwg seitenselektiv. Dem Triebfahrzeugführer wird die Funktion des Zugführers (Zf) übertragen (Tf=Zf). Der Zugbegleiter erfüllt die Funktion des KiN/B (Zs). Diese Zuscheidung gilt auch im Störungsfall während der Zugfahrt. Die Bekanntgabe der jeweiligen Funktionen erfolgt über die Dienstpläne.

Örtliche Besonderheiten regelnder RB in Absprache mit PRL 1.

2. Voraussetzungen

Damit das Verfahren SAT angewandt werden kann, müssen bei lokbespannten Zügen Tfz u. Wagen mit der Zusatzeinrichtung FMZ 'ausgerüstet sein. Triebwagen bzw. -zöge sind, soweit sie nicht für TAV ausgerüstet sind, standardmäßig mit einer seitenselektiven Türsteuerung ausgerüstet.

Das Verfahren ist immer anzuwenden, wenn die technischen Voraussetzungen im Zug gegeben sind!

Das Verfahren darf nicht angewandt werden bei:

• Zügen mit dem Tfz in der Mitte, • Flügelzügen mit einem 2. Tfz in der Zugmitte, • der Mitnahme von Schleppfahrzeugen.

FMZ = Frequenz-Multiplexe-Zugsteuerung Stand: 25.01.2001

Heiko Müller
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494.0251 Technisch Einrichtungen am Zug bedienen Seite 20 Selbstabfertigung durch den Tf (SAT)

3. Kennzeichnung der Fahrzeuge

Reisezugwagen die für SAT ausgerüstet sind, tragen am Langträger die Anschrift : „o Zub". Triebfahrzeuge und Stwg erkennt man am vorhandenen Betriebsartenwahlschalter im Führer- bzw. Maschinenraum.

4. Bedienung im Betrieb

4.1 Vorbereitungsarbeiten am Zug

Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten führen Sie folgende zu-sätzlichen Arbeiten aus:

Tf KiN/B (Zs) Wählen Sie das Betriebsver- Überprüfen Sie, ob an allen fahren SAT auf dem Tfz und Wagen (auch Steuerwagen) dem Steuerwagen vor (s. die Seitenberichtigungsschal nachstehendes Schema). ter an den Wagenschalttafeln in Richtung des Tfz zeigen. Bei Zügen mit jeweils 1 Tfz an jedem Zugende, erkundigen Sie sich beim Tf, welches der Tfz mit dem Status „Lok 1" fährt. Auf dieses Triebfahrzeug sind dann die Schalter auszurichten.

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Technische Einrichtungen am Zug bedienen

Selbstabfertigung durch den Tf (SAT) 494.0251

Seite 21

4.2 Schaltereinstellung auf den Tfz für den Betrieb „Fahren ohne Zub"

4.2.1 BR 111

= Seitenberichtigungsschalter

*) Hinweis: Die farblich gekennzeichnete Schrift (z.B. Lok 1 bzw. ZWS) entspricht der jeweils einzustellenden Schalterstellung auf dem Tfz.

Stand: 25.01.2001

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Wenn der Wagenzug mit Führerraum 1 bzw. Führerraum 2 gekuppelt ist

Bei diesen Tfz muss im SAT- Betrieb die Funktionalität von TB 0 durch Verlegen des rechten Tasters „Türen" in die Raststellung To (Aus) ausgeschaltet werden !

4.2.3 BR 112/114/143 Je nach Ausrüstungsstand:

Alte Ausführung Schalterstellungen je nach Zugkonstellation

= Seitenberichtigungsschalter

Stand: 25.01.2001

494.0251 Seite 22

Technische Einrichtungen am Zug bedienen Selbstabfertigung durch den Tf (SAT)

Heiko Müller
Page 24: Abfertigungsverfahren TAV und SAT Seite 1 - cmbln.de · Alle Anwender der Rili 494.025, "Abfertigungsverfahren TAV und SAT" DB Regio AG Zentrale Transportdurchführung Traktion PRL

Technische Einrichtungen am Zug bedienen

Selbstabfertigung durch den Tf (SAT)

494.0251

Seite 23

Betriebsarten Umschalter

Neue Ausführung Schalterstellungen je nach Zugkonstellation

4.2.4 Auf den Steuerwagen

Wahlschalter „Betrieb ohne Zub" in Stellung „Ein"

4.2.5 Für TAV ausgerüstete Triebfahrzeuge und Steuerwagen im SAT-Betrieb

= Seitenberichtigungsschalter

Stand: 25.01.2001

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494.0251 Technisch Einrichtungen am Zug bedienen Seite 24 Selbstabfertigung durch den Tf (SAT)

Die aufgeführten Schalterstellungen gelten gleichermaßen für den SAT-Betrieb mit entsprechend ausgerüsteten Diesellok (z.B. BR 218).

Überzeugen Sie sich vor der ersten Fahrt und nach jeder Änderung der Zugkonfiguration von der Funktion der seitenselektiven Türsteuerung.

Bei der Konfiguration „Tfz vor Steuerwagen" ist das Kuppeln der IS-Leitung unbedingt erforderlich, um die Funktion der Betriebsweise SAT zu gewährleisten.

Kuppeln Sie grundsätzlich zwischen Lok und Wagenzug zwei IS-Leitungen, um Übertragungsausfälle zu vermeiden!

4.3 Führerraumwechsel

Belassen Sie den Wahlschalter „Türfreigabe" in der eingestellten Position (Bahnsteigseite). Ziehen sie den Richtungsschaltergriff ab und wechseln Sie den Führerraum.

Bevor Sie im anderen Führerraum den Richtungsschalter aus „0" verlegen, stellen Sie erst die richtige Freigabeseite der Türen am Wahlschalter „Türfreigabe" ein !

Stand: 25.01.2001

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4.4 Abfahrt des Zuges

Tf KiN/B(Zs)

Gelbe LM „Türen" in der Stirnvoute leuchten (wenn vorhanden auch Sammel-leuchtmelder „Störung" im Führerpult).

• Schalten Sie Ihre eigene Einstiegstür am Vierkant des Notschalters frei

• Stellen Sie fest, dass das Ein- und Aussteigen beendet ist

• Geben Sie einen Achtungspfiff ggf. unterstützt durch Handheben.

Nehmen Sie die Türfreigabe durch Drehen des Türwahl-Schalters in Stellung „0" zurück. Die Türen schließen automatisch.

Prüfen Sie augenscheinlich, ob alle Türen geschlossen sind und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.

Melden Sie die Abfahrbereitschaft (orangefarbene Scheibe / weißes Licht).

Steigen Sie ein und schließen Sie die eigene Tür durch Zurückstellen des Vierkants am Notschalter.

Fahren Sie ab, wenn die LM „Türen" erloschen sind.

Stand: 25.01.2001

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4.5 Ablauf bei planmäßigem Halt des Zuges

Führen Sie vor dem planmäßigen Halt am Bahnsteig folgende Tätigkeit aus:

Tf KiN/B Zs • Kündigen Sie den nächsten Haltebahnhof an. • Wählen Sie erst beim Erreichen des Bahn steiganfangs mit dem Wahlschalter „Türfrei gabe" die entsprechen

de Freigabeseite vor. 5. Maßnahmen bei Türstörungen

5.1 Erste Maßnahmen

Tf KiN/B Zs

• Verriegeln und bezet teln Sie gestörte Türen. Die gestörte Tür muss für die Reisenden im

Melden Sie die Störung umge- Zug und auf dem Bahn hend der Transportleitung steig eindeutig erkenn

bar sein. • Tragen Sie die Störung

im Bordbuch ein.

Stand: 25.01.2001

Heiko Müller
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5.2 Ausfall der Türsteuerung bzw. Einsatz von Tfz ohne FMZ

5.2.1 - Abfertigungsverfahren

Bei Zügen, bei denen das Verfahren SAT nicht angewendet werden kann oder darf (vgl. Abschn. 2.), ist das Verfahren TB 0 (Türblockierung ab 0 km/h) anzuwenden. Dazu sind die Regelungen der Richtlinie 494.0252 zu beachten.

5.2.2 - zusätzliche Ansage der Ausstiegsseite

Tf KiN/B(Zs) Ist eine seitenselektive Türfrei gabe im Zug nicht möglich, in formieren Sie die Reisenden kurz vor dem Erreichen des nächsten Haltebahnsteigs durch eine Ansage über die aktuelle Ausstie sseite.

Für den Störungsfall gilt: Bei Ausfall der seitenselektiven Türsteuerung oder bei Einsatz von Fahrzeugen ohne FMZ-Einrichtung ist unverzüglich, d.h. spätestens nach 24 Stunden für geeigneten Ersatz zu sorgen !

Stand: 25.01.2001

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Persönliche Notizen

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Heiko Müller