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Emil Frey AG, Autocenter Safenwil Emil-Frey-Strasse, 5745 Safenwil, Telefon 062 788 88 88 www.emil-frey.ch/safenwil Wichtige Informationen zur Abgaswartung ab 1. Januar 2013 Am 30. November 2012 hat der Bundesrat entschieden, dass die obligatorische Abgaswartung für Fahrzeuge mit einem anerkannten On Board Diagnose-System ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr obligatorisch durchzuführen ist. Gerne informieren wir Sie, wie Sie anhand Ihres Fahrzeugausweises feststellen können, ob Ihr Fahrzeug ebenfalls von dieser Änderung betroffen ist und wie die Abgasemissionen zukünftig überprüft werden. Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Benzin- oder Gasmotor Diese Fahrzeuge weisen gemäss dem Eintrag im Feld 33 Ihres Fahrzeugausweises ein Gesamtgewicht von maxi- mal 3,5 Tonnen aus. Die obligatorische Abgaswartung entfällt ab dem 1.1.2013, wenn Ihr Fahrzeug mindestens der Abgasnorm Euro 3 entspricht. Diese Voraussetzung erfüllen die meisten ab dem Jahr 2001 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, welchen Sie im Fahrzeugausweis im Feld 72 finden. Ist in Ihrem Fahrzeugausweis der Code B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 oder A07 einge- tragen, ist Ihr Fahrzeug von der Abgaswartungspflicht befreit. Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor Diese Fahrzeuge weisen gemäss dem Eintrag im Feld 33 Ihres Fahrzeugausweises ein Gesamtgewicht von maxi- mal 3,5 Tonnen aus. Die obligatorische Abgaswartung entfällt ab dem 1.1.2013, wenn Ihr Fahrzeug mindestens der Abgasnorm Euro 4 entspricht. Diese Voraussetzung erfüllen die meisten ab dem Jahr 2006 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, welchen Sie im Fahrzeugausweis im Feld 72 finden. Ist in Ihrem Fahrzeugausweis der Code B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 oder A07 eingetragen, ist Ihr Fahrzeug von der Abgaswartungspflicht befreit. Schwere Motorwagen Diese Fahrzeuge weisen gemäss dem Eintrag im Feld 33 Ihres Fahrzeugausweises ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen aus. Die obligatorische Abgaswartung entfällt ab dem 1.1.2013 für Fahrzeuge mit Dieselmotor, wenn dieses mindestens der Abgasnorm Euro 4 entspricht und nach dem 30.9.2006 erstmals in Verkehr gesetzt wurde. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, welchen Sie im Fahrzeugausweis im Feld 72 finden. Ist in Ihrem Fahrzeugausweis der Code E04, E05, E06, A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19 oder A26 eingetragen, ist Ihr Fahrzeug von der Abgaswartungspflicht befreit. Schwere Motorwagen mit Benzin- oder Gasmotor bleiben wie bisher von der Abgaswartungspflicht befreit. So lassen sich die Abgasemissionen Ihres Fahrzeuges ab 1.1.2013 überprüfen Alle Fahrzeuge, die nicht mehr der obligatorischen Abgaswartungspflicht unterstehen, sind mit einem On Board Diagnose-System (OBD) ausgerüstet, welches einen Fehler im Abgassystem in der Regel durch die gelbe OBD- Fehleranzeige im Armaturenbrett anzeigt. Als Besitzer eines solchen Fahrzeuges müssen Sie sich bei Aufleuchten dieser Anzeige spätestens innerhalb eines Monats in Eigenverantwortung um die Behebung des Fehlers kümmern. Dies beugt unliebsamen Folgeschäden vor und bewahrt Sie vor einer Busse. Damit das Abgassystem gar nicht erst einen Fehler aufweist, empfiehlt es sich, die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsarbeiten pflichtbewusst durch- zuführen. Dabei bieten wir Ihnen im Rahmen der regulären Servicearbeiten an, den abgasrelevanten Bauteilen Ihres Fahr- zeuges weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Damit sind Sie weiterhin möglichst sicher und umweltfreundlich unterwegs. Wir wünschen Ihnen gute Fahrt

Abgaswartung ab 1. Januar 2013

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Abgaswartung ab 1. Januar 2013

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Emil Frey AG, Autocenter SafenwilEmil-Frey-Strasse, 5745 Safenwil, Telefon 062 788 88 88 www.emil-frey.ch/safenwil

Wichtige Informationen zur Abgaswartung ab 1. Januar 2013

Am 30. November 2012 hat der Bundesrat entschieden, dass die obligatorische Abgaswartung für Fahrzeuge mit einem anerkannten On Board Diagnose-System ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr obligatorisch durchzuführen ist.

Gerne informieren wir Sie, wie Sie anhand Ihres Fahrzeugausweises feststellen können, ob Ihr Fahrzeug ebenfalls von dieser Änderung betroffen ist und wie die Abgasemissionen zukünftig überprüft werden.

Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Benzin- oder GasmotorDiese Fahrzeuge weisen gemäss dem Eintrag im Feld 33 Ihres Fahrzeugausweises ein Gesamtgewicht von maxi-mal 3,5 Tonnen aus. Die obligatorische Abgaswartung entfällt ab dem 1.1.2013, wenn Ihr Fahrzeug mindestens der Abgasnorm Euro 3 entspricht. Diese Voraussetzung erfüllen die meisten ab dem Jahr 2001 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, welchen Sie im Fahrzeugausweis im Feld 72 finden. Ist in Ihrem Fahrzeugausweis der Code B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 oder A07 einge- tragen, ist Ihr Fahrzeug von der Abgaswartungspflicht befreit.

Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit DieselmotorDiese Fahrzeuge weisen gemäss dem Eintrag im Feld 33 Ihres Fahrzeugausweises ein Gesamtgewicht von maxi-mal 3,5 Tonnen aus. Die obligatorische Abgaswartung entfällt ab dem 1.1.2013, wenn Ihr Fahrzeug mindestens der Abgasnorm Euro 4 entspricht. Diese Voraussetzung erfüllen die meisten ab dem Jahr 2006 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, welchen Sie im Fahrzeugausweis im Feld 72 finden. Ist in Ihrem Fahrzeugausweis der Code B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 oder A07 eingetragen, ist Ihr Fahrzeug von der Abgaswartungspflicht befreit.

Schwere Motorwagen Diese Fahrzeuge weisen gemäss dem Eintrag im Feld 33 Ihres Fahrzeugausweises ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen aus. Die obligatorische Abgaswartung entfällt ab dem 1.1.2013 für Fahrzeuge mit Dieselmotor, wenn dieses mindestens der Abgasnorm Euro 4 entspricht und nach dem 30.9.2006 erstmals in Verkehr gesetzt wurde. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, welchen Sie im Fahrzeugausweis im Feld 72 finden. Ist in Ihrem Fahrzeugausweis der Code E04, E05, E06, A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19 oder A26 eingetragen, ist Ihr Fahrzeug von der Abgaswartungspflicht befreit.Schwere Motorwagen mit Benzin- oder Gasmotor bleiben wie bisher von der Abgaswartungspflicht befreit.

So lassen sich die Abgasemissionen Ihres Fahrzeuges ab 1.1.2013 überprüfenAlle Fahrzeuge, die nicht mehr der obligatorischen Abgaswartungspflicht unterstehen, sind mit einem On Board Diagnose-System (OBD) ausgerüstet, welches einen Fehler im Abgassystem in der Regel durch die gelbe OBD-Fehleranzeige im Armaturenbrett anzeigt. Als Besitzer eines solchen Fahrzeuges müssen Sie sich bei Aufleuchten dieser Anzeige spätestens innerhalb eines Monats in Eigenverantwortung um die Behebung des Fehlers kümmern. Dies beugt unliebsamen Folgeschäden vor und bewahrt Sie vor einer Busse. Damit das Abgassystem gar nicht erst einen Fehler aufweist, empfiehlt es sich, die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsarbeiten pflichtbewusst durch-zuführen.Dabei bieten wir Ihnen im Rahmen der regulären Servicearbeiten an, den abgasrelevanten Bauteilen Ihres Fahr- zeuges weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Damit sind Sie weiterhin möglichst sicher und umweltfreundlich unterwegs.

Wir wünschen Ihnen gute Fahrt