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18. Mai 2018 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 08 | 135. Jahrgang SCHWEIZERISCHE AZA 4410 Liestal Der Standpunkt der Wirtschaft und die Schweizerische Gewerbe- zeitung erscheinen heute erst- mals mit einem neuen Layout. Beim Entwurf des aufgefrisch- ten Erscheinungsbilds wurde auf einen klaren Auftritt, ein einheit- liches Bild nach aussen und Wiedererkennbarkeit geachtet. NEUES LAYOUT FÜR DEN STANDPUNKT ANZEIGE Nicht nur der Wirtschaftsrat, das Parlament der Wirtschaftskammer Baselland, hat die Nein-Parole zur sogenannten Vollgeld-Initiative be- schlossen. Auch der Gewerbever- band Basel-Stadt und die Handels- kammer beider Basel (HKBB) spre- chen sich klar gegen die Initiative aus, die am kommenden 10. Juni zur Abstimmung gelangt. Gemeinsam haben die drei Wirt- schaftsverbände das Überparteiliche Komitee beider Basel «Vollgeld-Ini- tiative NEIN» gegründet. Zahlreiche Persönlichkeiten aus der regionalen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die dem Komitee beigetreten sind, erheben warnend die Stimme: Die Vollgeld-Initiative sei riskant, teuer und nutzlos. Gefährlich für KMU Christoph Buser, Direktor der Wirt- schaftskammer Baselland und Ko- mitee-Co-Präsident, warnt vor höheren Bankgebühren und Zins- kosten und der Gefahr, dass nach einer Annahme der Vollgeld-Initia- tive der Zugang zu Krediten für KMU deutlich eingeschränkt würde. Laut Markus Meier – wie Chris- toph Buser Präsident des Hauseigen- tümerverbands Baselland – besteht die Gefahr, dass die Vergabe von Hypothekarkrediten erschwert wird und damit die Wohnkosten steigen, denn «ohne günstige Kredite kann es keinen günstigen Wohnraum ge- ben», so Meier. Auch der Baselbieter Nationalrat Thomas de Courten geht davon aus, dass die Leidtragenden nach einer Annahme der Vollgeld-Initiative die einfachen Bürger, das Gewerbe und die KMU wären. Warnende Stimmen kommen auch aus der Bankenwelt. So fürchtet Sa- muel Holzach, Regionaldirektor der UBS, um die Stabilität des Schweizer Frankens. Daniel Schindler Seite 7 ABSTIMMUNG VOM 10. JUNI – Die Wirtschaftskammer empfiehlt mit dem Gewerbeverband Basel-Stadt und der HKBB ein Nein zur Vollgeld-Initiative. Wirtschaftsverbände: Nein zu Vollgeld Ein richtungsweisender Abstimmungssonntag Der 10. Juni ist für Baselbieter KMU in mehr- facher Hinsicht von grosser Bedeutung. Gleich zwei Vorlagen könnten die Unternehmen teuer zu stehen kommen. Im Kanton Baselland soll die Deckelung der Baubewilligungsgebühren abgeschafft werden. Der Landrat will die heutige Obergrenze von 100 000 Franken ersatzlos streichen. Neu sol- len die Gebühren nach oben offen sein. Mit allen hässlichen Konsequenzen. Eine Annahme der Initiative verteuert das Bauen und schadet der unmittelbar betroffenen Branche, den Zulieferbetraieben und im End- effekt allen. Denn wenn sich Bauen verteuert, steigen die Wohnkosten insgesamt. Das zusätz- lich dem Staat abgegebene Geld fehlt dann für anderes, etwa für Investitionen. Auf nationaler Ebene geht es darum zu verhin- dern, dass die Vollgeld-Initiative angenommen wird. Falls dies geschehen würde, dürften die Geschäftsbanken kein Geld mehr selber schaf- fen. Dies tun die Banken heute, indem sie Kre- dite unter anderem an Unternehmen vergeben, aber auch an Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Eine Annahme der Vollgeld-Initiative setzt die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten aufs Spiel. Vollgeld ist damit eine eigentliche Inno- vationsbremse. Ein Ja der Stimmbevölkerung würde das Aus für viele notwendige Investitio- nen in unseren Unternehmen bedeuten. Es würde aber auch die Bautätigkeit massiv er- schweren – mit allen negativen Auswirkungen auf die Baubranche und die zahlreichen Zulieferbetriebe. Wird die Vollgeld-Initiative angenommen, ist die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten folgenschwer bedroht. Und fällt für Baubewil- ligungen im Kanton Baselland die Obergrenze weg, erhält die Regierung einen Freibrief für weitere Gebührenerhöhungen. Beides gilt es mit einem klaren Nein an der Urne zu verhindern. Der 10. Juni 2018: Für Baselbieter KMU ist er ein richtungsweisender Abstimmungssonntag. Von Christoph Buser, Landrat, Direktor Wirtschaftskammer Baselland. DIE MEINUNG Im ganzen Baselbiet werben Plakate für ein «NEIN zu Gebühren ohne Grenzen». Foto zvg Es ist nur eine vermeintlich kleine Änderung im kantonalen Raum- planungs- und Baugesetz. Doch die Auswirkungen sind erheblich. Bisher heisst es dort in § 135 Abs. 1: «Für die Bewilligung von Bauten und An- lagen sowie für Zweckänderungen wird eine Gebühr bis CHF 100 000 erhoben. Der Regierungsrat erlässt eine Gebührenordnung.» Neu sollen die Worte «... bis CHF 100 000» weg- fallen – und damit die Deckelung der Baubewilligunsgebühren fallen. Mit anderen Worten: Künftig wer- den die Gebühren nach oben offen sein, zumindest wenn es nach dem Willen des Landrats geht. Dieser hat nämlich die Vorlage der Regierung, welche die Maximalgebühren auf 150 000 Franken begrenzen wollte, verschärft. Damit erhält der Basel- bieter Regierungsrat einen eigentli- chen Freipass. Kosten steigen Da sich das Bauen im Baselbiet da- mit massiv verteuert, hat der Wirt- schaftsrat der Wirtschaftskammer Baselland bereits früh die Nein- Parole gefasst. Zwar seien bislang nur einige wenige Grossprojekte im Millionenbereich betroffen, heisst es, doch in der Baselbieter Bau- branche ist man alarmiert. Rolf Graf, der seit 2016 den Branchenverband Bauunternehmer Region Basel (BRB) präsidiert, warnt im Interview mit dem Stand- punkt: «Wenn die Gebühren für Baubewilligungen in Zukunft kon- sequent nach den verursachten Kos- ten berechnet werden, dann leiden die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer am meisten dar- unter, denn sie sind es, die kleinere Baugesuche einreichen.» Zudem werde der Bau von Gewerbeliegen- schaften und Wohnhäusern insge- samt teurer. Planbarkeit sinkt Besonders gravierend ist laut dem BRB-Präsidenten, dass eine Annah- me der Vorlage am 10. Juni dazu führen wird, dass die Planbarkeit bei Bauvorhaben für die Bauherrschaft, aber auch für die Bauunternehmer, erheblich sinken dürfte. Ausserdem gehe er davon aus, dass die Baubewilligungsgebühren «früher oder später auf breiter Front angehoben werden, wenn es keinen Deckel mehr gibt. Beide Punkte wir- ken sich negativ auf die Baubranche aus», sagt Rolf Graf. Schlecht für Standortmarketing Schliesslich befürchtet der BRB- Präsident auch ungünstige Auswir- kungen auf das Baselbieter Stand- ortmarketing: «Sollten sich die Ge- bühren mit der Aufhebung der Ober- grenze erhöhen, wird sich dies auch negativ auf den Standortvorteil aus- wirken.» Attraktive Rahmenbedin- gungen aber seien «eine Grund- voraussetzung», so Graf. Überparteiliches Komitee Im Kampf gegen die wirtschaftsfeind- liche Vorlage hat sich das Überpartei- liche Komitee «Nein zu Gebühren ohne Grenzen» gebildet. Die Abstim- mungskampagne wurde vergangene Woche lanciert. Daniel Schindler Seite 3 ABSTIMMUNG VOM 10. JUNI – Wird die landrätliche Vorlage zur Aufhebung der Gebührengrenze an der Urne angenommen, verteuert sich das Bauen im Baselbiet massiv – mit allen negativen Folgen für die KMU. Gegen Gebühren ohne Grenzen

ABSTIMMUNG VOM 10. JUNI – Wird die landrätliche Vorlage ...standpunkt.ch/sites/standpunkt.ch/files/standpunkt/pdf/464.pdf · 2 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 18

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18. Mai 2018 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 08 | 135. Jahrgang

S C H W E I Z E R I S C H E

AZA 4410 Liestal

Der Standpunkt der Wirtschaft und die Schweizerische Gewerbe-zeitung erscheinen heute erst-mals mit einem neuen Layout. Beim Entwurf des aufgefrisch-ten Erscheinungsbilds wurde auf einen klaren Auftritt, ein einheit-liches Bild nach aussen und Wiedererkennbarkeit geachtet.

NEUES LAYOUT FÜR DEN STANDPUNKT

ANZEIGE

Nicht nur der Wirtschaftsrat, das Parlament der Wirtschaftskammer Baselland, hat die Nein-Parole zur sogenannten Vollgeld-Initiative be-schlossen. Auch der Gewerbever-band Basel-Stadt und die Handels-kammer beider Basel (HKBB) spre-chen sich klar gegen die Initiative aus, die am kommenden 10. Juni zur Abstimmung gelangt.

Gemeinsam haben die drei Wirt-schaftsverbände das Überparteiliche Komitee beider Basel «Vollgeld-Ini-tiative NEIN» gegründet. Zahlreiche Persönlichkeiten aus der regionalen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die dem Komitee beigetreten sind,

erheben warnend die Stimme: Die Vollgeld-Initiative sei riskant, teuer und nutzlos.

Gefährlich für KMU

Christoph Buser, Direktor der Wirt-schaftskammer Baselland und Ko-mitee-Co-Präsident, warnt vor höheren Bankgebühren und Zins-kosten und der Gefahr, dass nach einer Annahme der Vollgeld-Initia-tive der Zugang zu Krediten für KMU deutlich eingeschränkt würde.

Laut Markus Meier – wie Chris-toph Buser Präsident des Hauseigen-tümerverbands Baselland – besteht die Gefahr, dass die Vergabe von

Hypothekarkrediten erschwert wird und damit die Wohnkosten steigen, denn «ohne günstige Kredite kann es keinen günstigen Wohnraum ge-ben», so Meier.

Auch der Baselbieter Nationalrat Thomas de Courten geht davon aus, dass die Leidtragenden nach einer Annahme der Vollgeld-Initiative die einfachen Bürger, das Gewerbe und die KMU wären.

Warnende Stimmen kommen auch aus der Bankenwelt. So fürchtet Sa-muel Holzach, Regionaldirektor der UBS, um die Stabilität des Schweizer Frankens. Daniel Schindler

Seite 7

ABSTIMMUNG VOM 10. JUNI – Die Wirtschaftskammer empfiehlt mit dem Gewerbeverband Basel-Stadt und der HKBB ein Nein zur Vollgeld-Initiative.

Wirtschaftsverbände: Nein zu Vollgeld

Ein richtungsweisender Abstimmungssonntag

Der 10. Juni ist für Baselbieter KMU in mehr-facher Hinsicht von grosser Bedeutung. Gleich zwei Vorlagen könnten die Unternehmen teuer zu stehen kommen.

Im Kanton Baselland soll die Deckelung der Baubewilligungsgebühren abgeschafft werden. Der Landrat will die heutige Obergrenze von 100 000 Franken ersatzlos streichen. Neu sol-len die Gebühren nach oben offen sein. Mit allen hässlichen Konsequenzen.

Eine Annahme der Initiative verteuert das Bauen und schadet der unmittelbar betroffenen Branche, den Zulieferbetraieben und im End-effekt allen. Denn wenn sich Bauen verteuert, steigen die Wohnkosten insgesamt. Das zusätz-lich dem Staat abgegebene Geld fehlt dann für anderes, etwa für Investitionen.

Auf nationaler Ebene geht es darum zu verhin-dern, dass die Vollgeld-Initiative angenommen wird. Falls dies geschehen würde, dürften die Geschäftsbanken kein Geld mehr selber schaf-fen. Dies tun die Banken heute, indem sie Kre-dite unter anderem an Unternehmen vergeben, aber auch an Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.

Eine Annahme der Vollgeld-Initiative setzt die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten aufs Spiel. Vollgeld ist damit eine eigentliche Inno-vationsbremse. Ein Ja der Stimmbevölkerung würde das Aus für viele notwendige Investitio-nen in unseren Unternehmen bedeuten. Es würde aber auch die Bautätigkeit massiv er-schweren – mit allen negativen Auswirkungen auf die Baubranche und die zahlreichen Zuliefer betriebe.

Wird die Vollgeld-Initiative angenommen, ist die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten folgen schwer bedroht. Und fällt für Baubewil-ligungen im Kanton Baselland die Obergrenze weg, erhält die Regierung einen Freibrief für weitere Gebührenerhöhungen.

Beides gilt es mit einem klaren Nein an der Urne zu verhindern. Der 10. Juni 2018: Für Baselbieter KMU ist er ein richtungsweisender Abstimmungssonntag.

Von Christoph Buser, Landrat, Direktor Wirtschaftskammer Baselland.

DIE MEINUNG

Im ganzen Baselbiet werben Plakate für ein «NEIN zu Gebühren ohne Grenzen». Foto zvg

Es ist nur eine vermeintlich kleine Änderung im kantonalen Raum-planungs- und Baugesetz. Doch die Auswirkungen sind erheblich. Bisher heisst es dort in § 135 Abs. 1: «Für die Bewilligung von Bauten und An-lagen sowie für Zweckänderungen wird eine Gebühr bis CHF 100 000 erhoben. Der Regierungsrat erlässt eine Gebührenordnung.» Neu sollen die Worte «... bis CHF 100 000» weg-fallen – und damit die Deckelung der Baubewilligunsgebühren fallen.

Mit anderen Worten: Künftig wer-den die Gebühren nach oben offen sein, zumindest wenn es nach dem Willen des Landrats geht. Dieser hat nämlich die Vorlage der Regierung, welche die Maximalgebühren auf 150 000 Franken begrenzen wollte, verschärft. Damit erhält der Basel-bieter Regierungsrat einen eigentli-chen Freipass.

Kosten steigen

Da sich das Bauen im Baselbiet da-mit massiv verteuert, hat der Wirt-schaftsrat der Wirtschaftskammer Baselland bereits früh die Nein- Parole gefasst. Zwar seien bislang nur einige wenige Grossprojekte im Millionenbereich betroffen, heisst es, doch in der Baselbieter Bau-branche ist man alarmiert.

Rolf Graf, der seit 2016 den Branchen verband Bauunternehmer Region Basel (BRB) präsidiert, warnt im Interview mit dem Stand-punkt: «Wenn die Gebühren für Baubewilligungen in Zukunft kon-sequent nach den verursachten Kos-ten berechnet werden, dann leiden die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer am meisten dar-unter, denn sie sind es, die kleinere Baugesuche einreichen.» Zudem werde der Bau von Gewerbeliegen-

schaften und Wohnhäusern insge-samt teurer.

Planbarkeit sinkt

Besonders gravierend ist laut dem BRB-Präsidenten, dass eine Annah-me der Vorlage am 10. Juni dazu führen wird, dass die Planbarkeit bei Bauvorhaben für die Bauherrschaft, aber auch für die Bauunternehmer, erheblich sinken dürfte.

Ausserdem gehe er davon aus, dass die Baubewilligungsgebühren

«früher oder später auf breiter Front angehoben werden, wenn es keinen Deckel mehr gibt. Beide Punkte wir-ken sich negativ auf die Baubranche aus», sagt Rolf Graf.

Schlecht für Standortmarketing

Schliesslich befürchtet der BRB- Präsident auch ungünstige Auswir-kungen auf das Baselbieter Stand-ortmarketing: «Sollten sich die Ge-bühren mit der Aufhebung der Ober-grenze erhöhen, wird sich dies auch

negativ auf den Standortvorteil aus-wirken.» Attraktive Rahmenbedin-gungen aber seien «eine Grund-voraussetzung», so Graf.

Überparteiliches Komitee

Im Kampf gegen die wirtschaftsfeind-liche Vorlage hat sich das Überpartei-liche Komitee «Nein zu Gebühren ohne Grenzen» gebildet. Die Abstim-mungskampagne wurde vergangene Woche lanciert. Daniel Schindler Seite 3

ABSTIMMUNG VOM 10. JUNI – Wird die landrätliche Vorlage zur Aufhebung der Gebührengrenze an der Urne angenommen, verteuert sich das Bauen im Baselbiet massiv – mit allen negativen Folgen für die KMU.

Gegen Gebühren ohne Grenzen

2 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 18. Mai 2018

IMPRESSUM Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal

Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern,Tel. 031 380 14 14, [email protected] sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 BernTel. 031 380 14 14, [email protected]

Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50www.kmu.org, [email protected]: Christoph Buser, DirektorRedaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal

Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffenAdressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, [email protected] Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

Der Bundesrat macht ernst und strebt die baldige Liberalisierung des Strommarktes an. Zahlreiche Fra-gen, die sich im Rahmen der Markt-öffnung stellen, sind aktuell noch ungelöst.

Mit dem öffentlichen und kosten-losen Energie-Event zum Thema «Chancen und Risiken der Strom-marktliberalisierung», leistet die Liga Baselbieter Stromkunden einen Beitrag, um diese offenen Fragen zu klären.

Hochklassige Referenten

Das aktuelle Thema wird am Energie- Event von hochklassigen Re-ferenten aus unterschiedlichen Per-spektiven beleuchtet. Während der Liga-Präsident Christoph Buser, Landrat und Direktor der Wirt-schaftskammer Baselland, über die Auswirkungen der Strommarktöff-nung auf die KMU informiert, bringt der designierte EBL-CEO Tobias Andrist die Sicht der Versorgungs-unternehmen ein.

Der Gastgeber Urs Hofmeier, CEO der Schweizer Salinen AG, berichtet über seine Erfahrungen als Chef eines energieintensiven Unterneh-mens, das den Strom bereits am freien Markt beschaffen kann, und Matthias Gysler, Chefökonom beim

Bundesamt für Energie, informiert aus erster Hand über den aktuellen Stand des politischen Prozesses. Im Anschluss offeriert die Schweizer Salinen AG einen Apéro riche.

Nicht mehr nur Grossverbraucher

Bislang dürfen nur Grossverbrau-cher ab einem jährlichen Stromver-brauch von 100 000 kWh ihren Stromanbieter frei wählen. Alle an-deren – wie beispielsweise sämtliche Haushalte und zahlreiche KMU – sind an ihr lokales Versorgungs-unternehmen gebunden. Das soll sich ändern. Ist der Markt geöffnet, können auch Kleinverbraucher ihren Stromversorger frei wählen. Dies be-dingt ein Umdenken bei den Strom-anbietern wie auch bei den Strom-verbrauchern. Simon Dalhäuser

ENERGIE-EVENT Die Liga Baselbieter Stromkunden informiert an einem öffentlichen und kostenlosen Energie-Event im Saldome 2 in Möhlin über die «Chancen und Risiken der Strommarktliberalisierung». Davon betroffen sind auch Haushalte und KMU.

Liberalisierung wirkt sich auf KMU aus

Der Energie-Event der Liga Baselbieter Stromkunden findet im Saldome 2 der Schweizer Salinen, einem Unter-nehmen mit hohem Energiebedarf, statt. Foto zvg

POLIT-KOLUMNE

Politiker: Grosszügig in eigener Sache

«AUCH KÜNFTIG DÜRFTEN DEN VOLKS- UND STANDESVERTRETERN PRO JAHR RUND

140 000 FRANKEN ÜBERWIESEN WERDEN.» Peter Amstutz*

Die Unzufriedenheit nahm parteiübergreifend zu, die Mög-lichkeiten für Missbräuche ebenfalls: Das zeigen parla-mentarische Vorstösse, welche Mitglieder der eidgenössi-schen Räte «in eigener Sache» ans Ratsbüro adressierten. Die eigene Sache betrifft die im Verlauf der Jahre wie per Wunschkonzert zusammengebastelten Geld bezüge der Ratsmitglieder: Sitzungsgelder, Spesen fürs Parlamentarier-leben, Alters vorsorge, Unterstützung abgewählter (arbeits-loser) Bundespolitiker und so weiter und so fort.

Verlangt wurden aus dem Plenum deshalb Reglements-änderungen, um den Griff in die Kasse des Bundes zu stoppen. «Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen» wurde vorgeschlagen. «Für Steuerzahler nachvollziehbare Spesenent schädigungen» sind gewünscht. Sogar die «Halbierung der Bezüge von Parlamentariern» muteten sich kostenbewusste Volksver-treter zu. Das Nationalratsbüro findet es darum an der Zeit, «bei den Bezügen der Ratsmitglieder zu einer Pau-schalregelung zu wechseln».

Ein Blick auf die Details kann weiter helfen. Für die Vor-bereitung der Rats arbeit beziehen die 200 National- und die 46 Ständeratsmitglieder jährlich 26 000 Franken. Für jeden Sitzungstag wird ein Taggeld von 440 Franken fäl-lig. Kommissionsvorsitzende erhalten das Doppelte.

Für Auslagen und Spesen im Präsidialjahr gibt’s 44 000 Franken extra, den Vizepräsidenten stehen 11 000 Franken mehr zu. Kommissionsberichterstatter im Rat erhalten ein zusätzliches halbes Taggeld. Für Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall besteht Anspruch auf «angemesse-nen Ersatz» für das entgangene Taggeld. Für pauschale Spesen zur Deckung der Personal- und Sachausgaben zur Erfüllung des Mandates wird jedem Ratsmitglied eine Jah-resentschädigung von 33 000 Franken bezahlt. Für Mahl-zeiten gibt’s pro Tag 115, fürs Übernachten 180 Franken. Im Ausland ist noch ein Hunderter mehr drin: nämlich 395 Franken. Die Distanzentschädigung beträgt 22 Franken und 50 Rappen für jede Viertelstunde Fahrzeit, die vom Wohnort nach Bern länger als 90 Minuten dauert. Fürs

Reisen dürfen die Ratsmitglieder zwischen einem Gene-ralabonnement 1. Klasse oder einer gleichwertigen Pau-schale fürs Autofahren wählen. Automobilisten schützt eine prämienfreie Bundes-Vollkaskoversicherung. Zudem werden den Räten die Park gebühren ersetzt.

Zum Ausgleich von Nach teilen, die berufstätige Ratsmit-glieder aufgrund reduzierter Erwerbstätigkeit bei der be-ruflichen Vorsorge erleiden, erhalten diese bis zum voll-endeten 65. Altersjahr einen Beitrag von 13 536 Franken an die Vorsorge. Nur einen Viertel davon bezahlen sie sel-ber. Abgewählten Bundespolitikern unter 65 Jahren steht während längstens zwei Jahren eine Überbrückungshilfe zu. Deren Streichung hat der Nationalrat richtigerweise bereits befürwortet, weil ausgeschiedene Milizparlamen-tarier automatisch in den angestammten Beruf zurück-kehren und gar nicht «politisch arbeitslos» werden kön-

nen. Bei berufsbedingter Erwerbslosigkeit stehen ihnen wie allen Prämienzahlern Leistungen (Taggelder) der Arbeitslosenversicherung zu.

Gesucht wird nun vom Ratsbüro ein Entschädigungskon-zept, das pauschal alle Grundkosten des Parlaments-mandats abdeckt. Aber auch das funktioniert wohl nicht ganz ohne Hintertüren, wie schon in der Erläuterung der guten Absichten steht: «Die Höhe dieser Entschädigung kann vari ieren, um besonderen Situationen wie beispiels-weise der langen Anreise vom Wohnort oder der Aus-übung spezifischer parlamentarischer Funktionen Rech-nung zu tragen. Das neue Modell hat kostenneutral zu sein und soll auch die berufliche Vorsorge der Rats-mitglieder und die steuerlichen Aspekte regeln.»

Das bisherige Bezügesystem sei das Ergebnis punktuel-ler Beschlüsse, die im Laufe der Jahre entstanden. Es sei kompliziert, werde den aktuellen Bedürfnissen der Rats-mitglieder nicht mehr gerecht und schaffe Fehlanreize. Zu-dem führe es zu zahlreichen administra tiven Kontrollen wie Präsenzlisten, Über prüfung von Belegen, Kontrolle von Rech nungen usw. Die künftige Regelung soll den Ratsmit-gliedern bei gleichbleibendem Budget mehr Spielraum und Verantwortung bei der finanziellen Verwaltung ihres Man-dats geben und die finanzielle Planbarkeit erhöhen.

Von alt Bundesrat Christoph Blochers Vorschlag, die Bun-desversammlung sei so zu organisieren, dass deren Mit-glieder höchstens einen Drittel der Jahresarbeitszeit für die parlamentarische Tätigkeit aufwenden müssten, und als Lohn genügten dann etwa 30 000 Franken, davon findet sich in den Absichtserklärungen des Ratsbüros hingegen nichts mehr. Auch künftig dürften den Volks- und Standes-vertretern pro Jahr im Durchschnitt rund 140 000 Franken auf ihre Privatkonten überwiesen werden.

*Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung»

Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken.

Der Energie-Event findet am kommen-den 24. Mai um 19 Uhr im Saldome 2 in Möhlin statt. Der Anlass ist öffentlich und die Teilnahme kosten-los. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine Anmeldung an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected]

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18. Mai 2018 ABSTIMMUNG Standpunkt der Wirtschaft | 3

Wer baut, benötigt eine Bewilligung. Diese kostet. Bisher war die entspre-chende Gebühr bei 100 000 Franken gedeckelt. Neu soll die Obergrenze für Baubewilligungsgebühren weg-fallen. So will es der Landrat – und verschärft damit eine Vorlage der Regierung, welche die Gebühren «nur » auf 150 000 Franken anheben wollte.

Betroffen seien vorerst rund fünf bis acht Grossprojekte, heisst es. Doch dies dürfte erst der Anfang sein, befürchtet das Überparteiliche Komitee «NEIN zu Gebühren ohne Grenzen» (siehe Kasten). Dann ver-teuert sich mit dem Wegfall der Ge-bührenobergrenze für Baubewilli-gungen das Bauen generell. Betrof-fen sind die investitionswilligen Unternehmen, Hauseigentümerin-nen und Hauseigentümer und sogar die Mieterschaft.

Zudem beeinflusst eine Erhöhung der Baukosten auch die Zulieferbe-triebe negativ – und schwächt damit die Baselbieter KMU.

Freipass für weitere Erhöhungen

Ohne Deckelung der Gebühren für Baubewilligungen erhalte die Regie-rung einen Freipass für eine weitere Erhöhung der Gebühren, macht das Komitee geltend. «Dann werden die Gebühren nicht nur für die Gross-projekte ansteigen, sondern Schritt für Schritt auch für die kleineren Baubewilligungen», sagt Komitee-Co-Präsident und Wirtschaftskam-merdirektor Christoph Buser. Dies sei schädlich für KMU und für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons nicht zielführend.

«Massvolle Gebühren sind eine Grundvoraussetzung für den Stand-ortvorteil, mit der Aufhebung der Obergrenze der Baubewilligungsge-bühren würde ein wichtiger Vorteil im Standortmarketing verspielt.»

Der Kanton sei auf die Investitio-nen von Grossinvestoren und Unter-nehmen angewiesen. Die bisherige Deckelung gebe ihnen eine Sicher-

heit bei der Kalkulation, sagt der Wirtschaftskammerdirektor.

Eine Aufhebung der Gebühren-obergrenze sei auch kontraproduk-tiv, weil bereits vor vier Jahren eine Gebührenerhöhung für Baubewilli-gungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Teuerung und der gestiegenen Bearbeitungskosten vor-genommen worden sei.

Katze im Sack

Da mit einem Wegfall der Deckelung nicht klar ist, wie hoch die Baube-willigungsgebühren steigen, würde das Baselbiet damit die Katze im Sack kaufen, sagt Christoph Buser.

Denn die Gebührenverordnung wird vom Regierungsrat erlassen. «Mit der Aufhebung der Obergrenze sind den Gebühren nach oben keine Grenzen gesetzt.»

Wirtschaftsrat fasste Nein-Parole

Das Überparteiliche Komitee emp-fiehlt den Baselbieter Stimmberech-tigten, am 10. Juni 2018 den Be-schluss des Landrats über die «Än-derung des Raumplanungs- und Baugesetzes (Aufhebung der Gebüh-rengrenze)» – wie die Vorlage offi-ziell heisst – klar abzulehnen.

Auch der Wirtschaftsrat – das Par-lament der Wirtschaftskammer Ba-

NEIN ZU GEBÜHREN OHNE GRENZEN – Überparteiliches Komitee empfiehlt, die Aufhebung der Obergrenze für Baubewilligungs-gebühren klar abzulehnen. Von der Gebührenerhöhung betroffen sind vor allem Grossprojekte – doch das ist erst der Anfang.

Die Kampagne ist angelaufen

Das Komitee «NEIN zu Gebühren ohne Grenzen» wirbt, wie hier an der Rheinstrasse, im ganzen Kanton mit Plakaten für ein Nein. Foto zvg

ABSTIMMUNG VOM 10. JUNI – Wenn die Deckelung der Baubewilligungsgebühren fällt, sinkt die Planbarkeit bei Bauvorhaben und die Gebühren werden über kurz oder lang auf breiter Front steigen, befürchtet Rolf Graf, Präsident der Bauunternehmer Region Basel.

«Attraktive Rahmenbedingungen sind eine Grundvoraussetzung»Es dürfe nicht sein, dass der Kanton die Deckelung für Baubewilligungs-gebühren fallen lässt, sagt Rolf Graf, seit 2016 Präsident der Bauunterneh-mer Region Basel (BRB). Nach einer Annahme der entsprechenden Vor-lage erhalte die Regierung einen Freipass für eine unlimitierte Erhö-hung der Gebühren, die letztendlich alle betreffe.

Standpunkt: Herr Graf, weshalb engagieren Sie sich im Überpartei-lichen Komitee «NEIN zu Gebüh-ren ohne Grenzen»?Rolf Graf: Als Präsident der Bau-unternehmer Region Basel, BRB, ist es meine Aufgabe, mich für gute Rah-menbedingungen für unsere Branche, aber auch für die Bauherrschaft ein-zusetzen. Diese Rahmenbedingungen sind akut gefährdet, sollte die Stimm-bevölkerung am 10. Juni die Aufhe-bung der Gebührengrenze für Bau-bewilligungen annehmen.

Weshalb wäre eine Annahmeder Vorlage schädlich?Es sind verschiedene Punkte, welche diese Vorlage brandgefährlich ma-

chen: Erstens: Wenn die Gebühren für Baubewilligungen in Zukunft konsequent nach den verursachten Kosten berechnet werden, dann lei-den die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer am meisten dar-unter, denn sie sind es, die kleinere Baugesuche einreichen. Zweitens: Der Bau von Gewerbeliegenschaf-ten, aber auch von Wohnhäusern, wird teurer. Drittens: Ich nenne hier nur das Wort Standortmarketing. Sollten sich die Gebühren mit der Aufhebung der Obergrenze erhöhen, wird sich dies auch negativ auf den Standortvorteil auswirken. Attrakti-ve Rahmenbedingungen sind eine Grundvoraussetzung.

Welche Auswirkungen sind konkret für die Baselbieter Bauwirtschaft zu befürchten?Auch hier sehe ich verschiedene ne-gative Auswirkungen. Zum einen sinkt die Planbarkeit bei Bauvorha-ben erheblich. Heute ist klar, dass eine Baubewilligung in keinem Fall mehr als maximal 100 000 Franken

kostet. Die Regierung wollte diese Obergrenze ursprünglich auf 150 000 Franken anheben – was ich auch schon nicht befürwortet habe. Aber der Landrat hat den Regierungsrats-entscheid noch verschlimmert, in-dem er den Kostendeckel ganz ent-fernen will. Zum anderen gehe ich davon aus, dass die Baubewilli-gungsgebühren früher oder später auf breiter Front angehoben werden, wenn es keinen Deckel mehr gibt.

Beide Punkte wirken sich negativ auf die Baubranche aus.

Gemäss den Befürwortern der Vorlage wären nur wenige Gross-projekte von der Vorlage betrof-fen. Was wäre daran so schlimm?Auf den ersten Blick mag dies nicht als so gravierend erscheinen, weil – Stand heute – nur Grossprojekte wie grosse Gewerbebauten und Hoch-häuser mit Investitionssummen im mehrstelligen Millionenbereich di-rekt betroffen wären. Doch beim zweiten Hinsehen wird klar, dass über kurz oder lang auch für KMU und für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer höhere Gebühren zu erwarten sind. Dies aber führt dann mittel- bis langfristig zu ins-gesamt höheren Wohnkosten im Kanton Baselland. Und das gilt nicht nur für die Eigentümer, das gilt ge-nauso für Mieterinnen und Mieter. Das kann doch nicht im Interesse unseres Kantons sein.

Der Kanton Baselland muss nach wie vor sparen – wäre die Vorlage diesbezüglich nicht zielführend?

Zielführend wären tatsächliche Spar-massnahmen. Aber hier geht es ja genau nicht darum, dass gespart wird.

Vielmehr handelt es sich um Mehr-einnahmen zugunsten der öffentli-chen Hand.

Was empfehlen Sie den Stand-punkt-Leserinnen und -Lesern für die Abstimmung vom kommen-den 10. Juni?Ich empfehle allen Leserinnen und Lesern, dass sie der Parolenfassung des Wirtschaftsrats der Wirtschafts-kammer folgen und am kommenden 10. Juni 2018 ein klares Nein zur Ab-schaffung der Obergrenze bei Bau-bewilligungsgebühren in die Urne legen. Interview: Daniel Schindler

Dem Überparteilichen Komitee «NEIN zu Gebühren ohne Grenzen» stehen folgende Co-Präsidiums-Mit-glieder vor: Andreas Biedermann, Präsident SVIT beider Basel, Basel; Christoph Buser, Landrat, Präsi-dent HEV BL, Füllinsdorf; Rolf Graf, Präsident Verband Bauunternehmer

Region Basel, Maisprach; Paul R. Hofer, Landrat, Präsident FDP Ba-selland, Oberwil; Oskar Kämpfer, Landrat, Präsident SVP Baselland, Therwil; Markus Meier, Landrat, Präsident HEV BL, Ormalingen; An-dreas Schneider, Präsident Wirt-schaftskammer Baselland, Pratteln.

KOMITEE «NEIN ZU GEBÜHREN OHNE GRENZEN»

selland – hat in seiner Sitzung vom 23. März 2018 die Nein-Parole be-schlossen. In der Diskussion hiess es damals unter anderem, dass der Kanton Baselland mit dieser Vorlage

nicht etwa spare, sondern stattdes-sen Mehreinnahmen auf Kosten der Unternehmen generiere. Dies sei ab-zulehnen. Daniel Schindlerwww.gebuehrenohnegrenzen-nein.ch

Rolf Graf,PräsidentBauunternehmer Region Basel.

«DER BAU VON GEWERBE-LIEGENSCHAFTEN, ABER AUCH WOHN HÄUSERN,

WIRD TEURER.»

«DIES FÜHRT MITTEL- BIS LANGFRISTIG ZU

INS GESAMT HÖHEREN WOHNKOSTEN IM

KANTON BASELLAND.»

18. Mai 2018 ARBEITSMARKT Standpunkt der Wirtschaft | 5

«Gesucht ab sofort: Mitarbeiterin im Service.» Solche Plakate dürfen schon bald nicht mehr ohne Aufla-ge an der Eingangstür eines Restau-rants angebracht werden. Zuvor müssen die Arbeitgeber solche Jobs bei einer kantonalen Stelle aus-schreiben – intern quasi.

Denn ab dem 1. Juli 2018 gilt für Berufsarten mit einer durchschnitt-lichen und schweizweiten Arbeits-losigkeit von mindestens 8 Prozent die sogenannte Stellenmeldepflicht. Dies teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einem Medien-communiqué vom 30. April mit.

Demnach müssen offene Stellen in diesen Berufen vor einer Aus-schreibung dem zuständigen Regio-nalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden.

«Mit der Stellenmeldeplicht kann das inländische Arbeitskräftepoten-zial besser genutzt werden, weil die beim RAV gemeldeten Stellensu-chenden einen Vorrang bekommen», macht das SECO geltend.

Publikationsverbot

Meldepflichtige Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen, beginnend am Arbeits-tag nach Eingang der Bestätigung durch das RAV, dass die Stelle im Sys-tem erfasst worden ist, teilt das SECO weiter mit.

Die offene Stelle dürfe erst nach Ablauf dieser Frist durch die Arbeit-geberin öffentlich publiziert werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen in einer Höhe von bis zu 40 000 Franken rechnen.

Hintergrund dieses massiven administrativen Mehraufwands und klaren Eingriffs in das tägliche Geschäft – gerade auch für KMU – ist ein Entscheid des Bundesrats vom 8. Dezember 2017. Mit der Stellen meldepflicht will die Landes-

regierung die Masseneinwande-rungsinitiative umsetzen.

«Die Stellenmeldepflicht setzt die bis anhin relativ flexible schweize-rische Arbeitsmarktpolitik aufs Spiel», sagt Michael Köhn, Stv. Direktor der Wirtschaftskammer Baselland und Leiter der Abteilung KMU-Förderung. «Die Regelung des Arbeitslosenvorrangs ist mit einem hohen Mass an Bürokratie für die Arbeitgeber verbunden», sagt Köhn.

Nationale Quote zählt

Die vom SECO mit der Medienmit-teilung verschickte Liste der betrof-fenen Branchen erstreckt sich auf fünf Seiten und umfasst rund 250 Be-rufe. Betroffen sind beispiels weise Werkhofmitarbeitende, Zeitungs-verträger, Baufachleute, aber auch

Marketingspezialisten, PR-Leute und Servicepersonal. Massgeblich ist die landesweite Arbeitslosenquote, nicht etwa die regionale. So kann es durch-aus sein, dass im Baselbiet dem RAV Jobangebote gemeldet werden müs-sen, obwohl hier die regionale Arbeitslosenquote unter dem Schwel-lenwert von 8 Prozent liegt. «Es ist zu befürchten, dass die Region stark unter dieser Regelung leiden wird, denn der Schwellenwert nimmt kei-nerlei Rücksicht auf lokale Gegeben-heiten und lokale Unterschiede in der Höhe der Arbeits losigkeit», gibt Mi-chael Köhn zu bedenken.

Diese 8-Prozent-Schwelle gilt übri-gens nur vorübergehend. Bereits ab Januar 2020 senkt der Bund diesen Wert auf 5 Prozent. «Damit werden noch mehr Arbeitgeber in die Pflicht

STELLENMELDEPFLICHT – Ab 1. Juli gilt für viele Branchen: Arbeitgeber, die Mitarbeiter suchen, müssen dies zuerst dem Regionalen Arbeits vermittlungszentrum (RAV) melden. Erst fünf Arbeitstage später dürfen die Arbeitgebenden offene Stellen ausschreiben.

Bürokratiewahn bei Jobausschreibung

Ob ein Unternehmen seine offenen Stellen vor der Publikation zuerst dem RAV melden muss oder nicht, muss es selber herausfinden. Das SECO hat die entsprechende Liste im Internet aufgeschaltet unter:www.arbeit.swiss

WER MUSS MELDEN?

Dank der ab 1. Juli 2018 vorgeschriebenen Stellenmeldeplicht könne das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt werden, weil die beim RAV gemeldeten Stellensuchenden einen Vorrang bekämen, behauptet das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Foto Keystone

genommen», sagt Michael Köhn. «Wie sich der administrative Auf-wand hier in Grenzen halten lässt, muss sich weisen – die Wirtschafts-kammer ist skeptisch», sagt Köhn.

Nur wenige Ausnahmen

Ausnahmen gibt es für die Stellen-meldepflicht nur wenige: Nicht ge-meldet werden müssen Jobs, die in-nerhalb eines Unternehmens an Per-sonen vergeben werden, die seit min-destens sechs Monaten angestellt sind – dies gilt laut SECO auch für Lernende, die nach der Lehre ange-stellt werden. Ebenfalls ausgenom-men sind Engagements, die nicht länger als zwei Wochen dauern.

Auch für Ehepartner oder sehr na-he Verwandte gibt es Ausnahmen. Der Wirtschaftskammer Baselland

gehen diese Ausnahmeregelungen zu wenig weit: «Die lange Sperrfrist von fünf Tagen führt dazu, dass die Arbeitgeber viel weniger Flexibilität bei der Einstellung von Personal ha-ben. Ebenso ist die Ausnahmerege-lung für temporäre Arbeitsverträge von bis zu 14 Tagen viel zu rigide», so Köhn. Daniel Schindler

BÜROKRATIE – Wer Jobs vergeben will, hat schon bald einen massiv höheren adminstrativen Aufwand.

Stellenmeldepflicht: Das müssen Sie beachtenWelche Stellen sind zu melden?

Die Stellenmeldepflicht gilt für alle offenen Stellen in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote 8,0 Pro-zent erreicht. Auch Jobs, die durch Arbeitsvermittler, Headhunter oder Temporär-Unternehmen vermittelt werden, sind zu melden. Ab 2020 be-trägt der Schwellenwert 5,0 Prozent.

Gibt es Ausnahmen für die Stellenmeldepflicht?

Nur sehr wenige. Nicht meldepflich-tig sind lediglich Stellen, die durch Stellensuchende besetzt werden, die bei einem RAV gemeldet sind; Stellen innerhalb eines Unternehmens, einer

Unternehmensgruppe oder eines Konzerns, die mit internen Personen besetzt werden, die seit mindestens sechs Monaten dort angestellt sind; dies gilt auch für Lernende, die im Anschluss an eine Lehre angestellt werden; Beschäftigungen, die maxi-mal 14 Kalendertage dauern; Anstel-lungen von Personen, die mit Zeich-nungsberechtigten im Unternehmen durch Ehe oder durch eingetragene Partnerschaft verbunden oder in ge-rader Linie oder bis zum ersten Grad in der Seitenlinie verwandt oder ver-schwägert sind.

Ab wann gilt die Meldepflicht?

Ab 1. Juli 2018.

Wem sind die Stellen zu melden?

Die Stellen sind dem RAV zu melden.

Welche Informationen sind anzu-geben?

Beruf; Tätigkeit (einschliesslich spe-zieller Anforderungen); Arbeitsort; Arbeitspensum; Datum des Stellen-antritts; Art des Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet); Kontakt-adresse; Name des Arbeitgebers.

Was geschieht nach der Stellenmeldung?

Der Arbeitgeber erhält innert drei Arbeitstagen nach Meldung eine Rückmeldung des RAV bezüglich pas-

sender Dossiers. Diese muss er über-prüfen und dem RAV melden, welche Personen er als geeignet ansieht.

Ab wann darf man eine Stelle öffentlich ausschreiben?

Meldepflichtige Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen, beginnend am Arbeits-tag nach Eingang der Bestätigung durch das RAV, dass die Stelle im System erfasst worden ist. Erst da-nach darf man die Stelle ausschrei-ben.

Welche Berufe sind betroffen?

Das SECO veröffentlicht eine Liste im Internet (siehe Kästchen oben). dan

6 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 18. Mai 2018

«An erster Stelle steht der Sport, an zweiter Stelle steht der Sport, und an dritter Stelle steht dann der Sport.» Darum müsse der Trainer in alle wichtigen Entscheidungen mit eingebunden werden. Das sagte Peter Heinrich Gilliéron, Zentral-präsident des Schweizerischen Fuss-ballverbands (SFV) am Mittwoch-abend, 2. Mai 2018, vor den rund 70 Gästen am Business-Club-Event im Bad Bubendorf Hotel.

Gilliéron berichtete über die kom-plexe Planung im Vorfeld der Fuss-ball-WM in Russland. Dies beginne schon mit den unterschiedlichen Meisterschaftsenden in jenen Län-

dern, in denen die Schweizer Fuss-baller tätig sind.

Auch die Frage, welches Hotel an welchem Ort am geeignetsten ist, gelte es gut zu prüfen. Entscheidend seien verschiedene Kriterien, dar-unter die Transferzeiten vom Hotel zum Trainingsplatz und zum Flug-hafen, vor allem aber auch die Qua-lität der Trainingsplätze.

Enorme Distanzen im WM-Land

Für das bevorstehende Turnier hat sich der SVF für ein Hotel in Samara an der Wolga entschieden. «Die Dis-tanzen sind enorm. Aber das kennen wir auch von Brasilien her», sagte

Gilliéron. Man müsse die Spieler ein-fach sehr gut auf diese Situation vor-bereiten.

Als weitere Kriterien für die Wahl des «Base-Camps» der National-mannschaft nannte Gilliéron den Komfort, wobei die Fussballer mit wenig auskommen, wie der SFV-Zentralpräsident sagte. Und auch das Engagement der Direktion in den Hotels, die Kosten sowie Freizeit-möglichkeiten seien zu beachten.

Wichtiges Thema: Sicherheit

Nicht zuletzt das Thema Sicherheit sei in die Überlegungen miteinzu-beziehen. «Wir zweifeln nicht daran,

BUSINESS-CLUB – Peter Heinrich Gilliéron sprach vor rund 70 Gästen im Bad Bubendorf Hotel zum Thema «Der Schweizer Fussball im WM-Jahr». Die Planung sei komplex, sagte der Zentralpräsident des Schweizerischen Fussballverbands (SFV).

«Je weniger Offizielle, desto besser»

Peter Heinrich Gilliéron, Zentralpräsident des Schweizerischen Fussballverbands (SFV), referiert im Bad Bubendorf Hotel vor den Gästen des Business-Club. Fotos Schürmann

dass die Russen das im Griff haben», sagte Gilliéron und fügte an: «Wir hoffen, dass unsere Mannschaft nicht gar irgendwo in einem Sicher-heits-Check aufgehalten wird.»

Vorteilhaft sei auch, wenn der Begleittross nicht allzu gross ist, sagte Gilliéron: «Je weniger Offizielle, desto besser.» Entscheidend sei, dass sich die Fussballer voll auf ihre Auf-gabe konzentrieren können.

Und diese ist klar: Zunächst gilt es, am 17. Juni in Rostow das erste Spiel zu gewinnen. «Das müsste machbar sein, der Gegner ist ja nur Brasilien», sagte Gilliéron mit einem Augenzwinkern. Daniel Schindler

Die rund 70 Wirtschaftskammermitglieder mit dem Upgrade Networking plus applaudieren im Saal des Bad Bubendorf Hotels am Schluss des Referats zum Thema «Der Schweizer Fussball im WM-Jahr».

Landrat Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer; Regierungsrätin Sabine Pegoraro; SFV-Zentralpräsident Peter Heinrich Gilliéron; Nationalrätin Sandra Sollberger und Wirtschafts-kammerpräsident Andreas Schneider (von links).

Beim Apéro vor dem Referat bietet sich Gelegenheit zum Networking. Dies nutzen auch alt Nationalrat Christian Miesch (l.) und Patrik Tschanz von Tschanz & Partner (Mitte).

Das Upgrade Networking plus, welches als Zusatz zum Up-grade Networking gebucht wer-den kann, beinhaltet neben den vielfältigen Netzwerkveranstal-tungen des Upgrades Networ-king (z.B. Tag der Wirtschaft) zusätzlich den Zutritt zum ex-klusiven Business-Club: Geho-benes Ambiente, spannende Gäste, ein exklusiver Abend. Anmeldung und weitere Infor-mationen unter 061 927 64 64.

JETZT UPGRADE BUCHEN

Landrat Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, begrüsst die Gäste zum Business-Club.

18. Mai 2018 ABSTIMMUNG Standpunkt der Wirtschaft | 7

Zahlreiche Persönlichkeiten aus Poli-tik, Wirtschaft und Gesellschaft ha-ben sich zum überparteilichen Ko-mitee beider Basel «Vollgeld-Initia-tive NEIN» zusammengeschlossen. Sie setzen sich entschieden gegen die Vollgeld-Initiative ein, über die das Stimmvolk am 10. Juni ab-stimmt.

Das regionale Komitee ist breit aufgestellt. Es wird von der Wirt-schaftskammer Baselland, dem Gewerbeverband Basel-Stadt sowie der Handelskammer beider Basel (HKBB) getragen.

Die Vollgeld-Initiative macht die Schweiz zum Versuchskaninchen für ein hochriskantes Experiment. Noch nie hat irgendein Land auf der Welt seine Geldpolitik derart auf den Kopf gestellt und seine Nationalbank ge-zwungen, Geld ohne Gegenwert in Umlauf zu bringen. Es gibt keinen Grund, die Schweiz einem solchen Risiko auszusetzen.

Hohe Gebühren, keine Zinsen

Heute können Banken mit dem Geld, das ihnen anvertraut wird, arbeiten. Dafür erhalten die Kontoinhaber

einen Zins. Das Geld auf den Voll-geld-Konten dürften die Banken nicht anrühren. Trotzdem würden Kosten für Kontoverwaltung und Zahlungsverkehr entstehen. Die Fol-ge wären höhere Gebühren für alle und keine Zinsen mehr auf Vollgeld-Konten.

Drohende Kreditklemme

Die Initiative verbietet das heutige Buchgeld. Deshalb dürften Banken künftig keine Kredite mehr aus Sichteinlagen, zum Beispiel von Lohnkonten, vergeben, sondern nur

VOLLGELD-INITIATIVE NEIN – Die Mitglieder des überparteilichen Komitees beider Basel «Vollgeld-Initiative NEIN» warnen: Noch nie hat irgendein Land seine Geldpolitik derart auf den Kopf gestellt und seine Nationalbank gezwungen, Geld ohne Gegenwert in Umlauf zu bringen.

Riskant, teuer, gefährlich und nutzlos

noch aus Spargeldern. Doch die heu-tigen Spargelder würden nicht aus-reichen, um die Kreditnachfrage zu befriedigen. Die Folge der Kredit-klemme: weniger Investitionen.

Die Initiative gibt zwar vor, der Schweizerischen Nationalbank mehr Macht zu geben, in Wahrheit aber wird die SNB durch Vollgeld enorm geschwächt, weil sie jedes Jahr einen hohen Milliardenbetrag an neuem Geld an Staat und Private verschenken soll. Eine unabhängige Geldpolitik würde praktisch verun-möglicht. dan

Als «Vollgeld» bezeichnen die In-itianten Geld, das als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, von der Natio-nalbank ausgegeben und jederzeit zu 100 Prozent garantiert wird. Die-se Bedingungen erfüllt heute nur das Bargeld.Damit unterscheidet sich Voll-geld vom elektronischen Buch- oder Giralgeld, das bei einer Kreditvergabe durch eine Geschäftsbank entsteht. Letzteres will die Initiative verbie-ten. Hingegen soll die Nationalbank künftig auch elektronische Franken ausgeben.Hinter der Initiative steht der Verein Monetäre Modernisierung (MoMo). Dieser ist der Meinung, dass die Schaffung von Buchgeld durch die Banken die Gefahr neuer Blasen und Finanzkrisen vergrössert.

WAS IST VOLLGELD?

«Mit dem Vollgeld-Expe-riment soll die Kreditver-gabe unserer Banken massiv eingeschränkt werden. Das bedeutet höhere Zinsen, Abgaben und Gebühren, denn die Banken müssen höhere Auflagen auf die Kunden überwälzen. Leidtragen-de wären die Bürger, das Gewerbe und die KMU.»

«Vollgeld verteuert und erschwert die Vergabe von Hypothekarkredi-ten. Dadurch steigen die Wohnkosten – sowohl für die Wohneigentü-merinnen und Wohn-eigentümer, als auch für die Mieterinnen und Mieter. Ohne günstige Kredite gibt es keinen günstigen Wohnraum.»

«Heute gilt der Schwei-zer Franken als vertrau-enswürdige, stabile Währung. Die Vollgeld-Initiative setzt dies aufs Spiel.»

«Die Vollgeld-Initiative wird für KMU teuer. Als Bankkunden müssten sie mit höheren Bankge-bühren und Zinskosten rechnen – wenn sie denn überhaupt noch einen Kredit erhalten. Damit wird die Inititia-tive zur eigentlichen In-novationsbremse. Dies gilt es am 10. Juni zu verhindern.»

«Als grösster KMU-Kre-ditgeber in der Region könnten wir kaum mehr Kredite im geforderten Umfang vergeben. Da-mit steht ein wesentli-cher Bestandteil unseres Leistungsauftrags auf dem Spiel: die Kredit-versorgung sicherzu-stellen, damit die Unter-nehmen erfolgreich wirtschaften können.»

STIMMEN AUS DER REGION

Co-Präsidium: Christoph Buser, Direk-tor Wirtschaftskammer Baselland; Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel; Gabriel Barell, Direktor Gewerbe-verband Basel-Stadt.Komiteemitglieder: Adrian Ballmer, e. Regierungsrat BL; Martina Bernasconi, Grossrätin FDP; Peter Bochsler, Grossrat FDP; Thomas de Courten, Nationalrat SVP BL; Markus Dudler, Landrat CVP; Bern-hard Fischer, Regionalleiter Firmenkunden Nordschweiz, Credit Suisse; Dr. Sebastian Frehner, Nationalrat SVP BS; Maya Graf, Nationalrätin Grüne BL; Dr. Christian Griss-Elber, Grossrat CVP; Alexander Gröflin; Christophe Haller, Grossrat FDP; Helmut Hersberger, Präsident HEV BS; Paul Hofer, Präsident FDP BL; Samuel Holzach, Regio-naldirektor UBS; Sven Inäbnit, Landrat FDP; Claude Janiak, Ständerat SP BL; Beat Jans, Nationalrat SP BS; Dr. David Jenny, Advo-

kat, Grossrat FDP; Urs Kaufmann, Land-rat SP; Felix Keller, Landrat CVP/Fraktions-präsident; Heinz Lerf, Landrat FDP; Nadja Lüthi, Präsidentin JCVP Baselland; Markus Meier, Landrat; Franz Meyer; Thomas Mül-ler, CEO Bank CIC; Lorenz Nägelin, Präsi-dent SVP BS; Simon Oberbeck, Landrat CVP; Pascal Ryf, Landrat CVP; Saskia Schen-ker, Landrätin FDP; Daniel Schenk, Chief Executive Officer vanBaerle Management AG; Daniela Schneeberger, Nationalrätin FDP BL; Andreas Schneider, Präsident Wirt-schaftskammer BL; Elisabeth Schneider-Schneiter, Nationalrätin CVP BL; Marcel Schweizer, Präsident Gewerbeverband Ba-sel-Stadt; Balz Stückelberger, Landrat FDP; Dominik Straumann, Landrat SVP, Frak-tionspräsident; Joël Thüring, Grossrat SVP u. Grossratspräsident 2017/18; Luca Urgese, Präsident FDP BS; Aeneas Wanner, Gross-rat Grünliberale; Paul Wenger, Landrat SVP.

ÜBERPARTEILICHES KOMITEE BEIDER BASEL «VOLLGELD-INITIATIVE NEIN»

Riskant: Kein anderes Land hat je-mals mit einem Vollgeld-System ex-perimentiert. Nun soll die Schweiz als Versuchskaninchen missbraucht werden. Teuer: Vollgeld verbietet den Ban-ken, mit dem Geld auf Zahlungskon-ten zu arbeiten. Das verteuert Finanz-dienstleistungen, Hypotheken und Kredite. Die Zeche zahlen Privathaus-halte und KMU. Gefährlich: Die Initiative zwingt die Nationalbank, neues Geld ohne Gegenwert in Umlauf zu bringen. Die Nationalbank gerät damit unter enormen politischen Druck. Nutzlos: Vollgeld hätte die Finanz-krise von 2008 nicht verhindert. Seither wurde die Bankenregulie-rung massiv verschärft. Die Initian-ten wollen dies wieder abschaffen.

WIESO KEIN VOLLGELD?

Praktisch alle relevanten Verbän-de und Parteien lehnen die Vollgeld-Initiative ab. In der Region sind dies unter anderem die Wirtschaftskam-mer Baselland, der Gewerbeverband Basel-Stadt und die HKBB.Auf nationaler Ebene stellen sich folgende Orgnaisationen gegen die Initiative: economiesuisse, Gewerbe-verband, Gewerkschaftsbund, Hotel-leriesuisse, GastroSuisse, Bankierver-einigung und Swissmem.Bundesrat und Parlament leh-nen die Initiative ebenfalls ab (Natio-nalrat 169 zu 9 Stimmen, Ständerat 42 zu 0 Stimmen).Auch die Nationalbank spricht sich gegen Vollgeld aus. Dies gilt auch für die Parteien BDP, CVP, EDU, EVP, FDP, GLP, Jungfreisinnige, Pira-tenpartei, SP und SVP.

WER SAGT NEIN?

Thomas de Courten, Nationalrat BL.

Markus Meier, Landrat, Präsident HEV BL.

Samuel Holzach, Regionaldirektor UBS.

Christoph Buser, Landrat, Direktor Wirtschaftskammer BL.

Beat Röthlisberger, BLKB, Leiter Geschäftsbereich Unternehmenskunden.

18. Mai 2018 KMU-ORGANISATIONEN Standpunkt der Wirtschaft | 9

Im Hauptgebäude von Actelion fand am Donnerstag, 3. Mai 2018, das Alumni Treffen der Swiss Innovation Challenge (SIC) statt. Rund 20 aktuelle und ehemalige Teilnehmende der SIC folgten den Ausführungen von Rosemary Liu von «Johnson&Johnson Innovation» über die Innovationsförderung des Unternehmens. Auf einem Rundgang lernten die Teilnehmenden die Baugeschichte des eindrücklichen Gebäudes kennen. Im Zentrum des Anlasses stand das gegenseitige Kennenlernen der ehemaligen und aktuellen SIC-Kandidaten. Um das klassische Networking zu beschleunigen, konnten die Anwesenden sich und ihr Innovationsprojekt innert zwei Minuten vorstellen. Der reichhaltige Apéro riche hat sicherlich auch zum gelungenen Net-working beigetragen. Es war ein erfreulicher Alumni-Anlass im eindrücklichsten Gebäude Allschwils. ma Foto zvg

Vom 1. bis 3. Juni 2018 findet auf dem Areal des Fiechten-Schulhauses die AGIR18, die Ausstellung für Gewerbe und Industrie Reinach, statt. Sind solche örtliche Gewerbe-ausstellungen noch zeitgemäss und wenn ja, in welcher Form?

In der heutigen Zeit der Digitali-sierung, in der Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Geldgeber via On-line-Plattformen und Social Media erreicht werden – zu jeder Zeit und überall?

Ja, Gewerbeausstellungen wie die AGIR18 sind heute durchaus eine willkommene Möglichkeit, sich als Firma zu präsentieren. Vor allem der persönliche Kontakt und der Aus-tausch im Gespräch lassen sich nicht so einfach ersetzen.

Aussteller im Fokus der Besucher

Die Sporthalle Fiechten ist mit mehr als 40 Ausstellern und einem Forum voll belegt; davor präsentiert sich das Autogewerbe. Im Gewerbezelt auf dem Parkplatz ist die Anord-nung der Stände von weiteren 41 Ausstellern so gestaltet, dass alle Besucher an jedem Stand vorbeige-führt werden.

Im Aussenbereich überraschen in-novative KMU-Betriebe die Besucher mit Ausstellobjekten in «grösseren Dimensionen». Zentral auf dem Schulhof befindet sich die Event-Piazza. In der Aula präsentiert sich

die Gemeinde Reinach. Eine grosse Tombola mit attraktiven Preisen und eine Spielwiese mit einem Pump-track und Attraktionen für die Kin-der runden das abwechslungsreiche Angebot ab.

Forum liefert Denkanstösse

Im Rahmen eines Forums erhalten die Aussteller die Möglichkeit, sich zu aktuellen Themen zu äussern und mit dem Publikum zu diskutie-ren. In Blöcken von je zwei Stunden wird in drei Kurzreferaten, Inter-views oder Podien ein Thema aus unterschiedlicher Perspektive be-leuchtet.

Dies sind unter anderen: «Bil-dungssystem Schweiz – Berufswahl heute», «Ich mache mich selbststän-dig», «Perspektiven schaffen» und «das intelligente Haus – von der Theorie zur Praxis».

Piazza: Essen, Trinken und Musik

Die Event-Piazza ist Dreh- und Angelpunkt der AGIR18. Hier gibt es ein vielfältiges Angebot an inter-nationalen Speisen. Strassenkünstler spazieren auf Stelzen an Ihnen vor-bei, zeigen Zaubertricks oder brin-gen Kinder zum Lachen. Licht-girlanden und die passende musika-lische Untermalung bringen südli-ches Flair auf das Areal.

Auf der grossen Bühne finden zu-dem Konzerte mit «Out of Offiz’», «Route 65», «Maxin», der Musikge-sellschaft Konkordia sowie Ueli Schmezer statt.

Reinach: «4153-mal anders»

Die Gemeinde Reinach hat alle Ver-eine und Institutionen aufgerufen, bei «4153-mal anders» mitzuma-chen. Entstanden ist ein Programm, das «vielfältiger» und «anders» nicht sein könnte. In fünf Themenblöcken zu Kultur, Jung und Alt, Gesundheit,

Traditionen und Natur wird in der Aula gespielt, präsentiert, musiziert, geturnt, informiert, getanzt. Und am

AGIR18 Auf dem Areal des Fiechten-Schulhauses präsentieren mehr als 120 Aussteller aus Reinach und den umliegenden Gemeinden unter dem Motto «überraschend vielseitig» ihre Dienstleistungen.

Messe für Birsecker KMU in Reinach

SWISS INNOVATION CHALLENGE

Aggloprogramm: Bund fördert den ÖV einseitig «Offensichtlich wird nach wie vor verkannt, dass in der Agglomeration Basel insbesondere in Bezug auf den MIV ein gewaltiger Infrastruktur- Stau herrscht. Die unverhältnis-mässige schwache Berücksichtigung der Agglomeration Basel im Rahmen der Agglome-rationsprogramme der ersten und zweiten Generation ist aus Sicht der Wirtschaftskammer nicht nachvollziehbar.» Dies schreibt die Wirt-schaftskammer in ihrer Vernehmlassungs-antwort zum Bundesbeschluss über die Ver-pflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr.

«Auch in der dritten Generation des Pro-gramms werden mit der Limmattalbahn, dem A1-Anschluss Rorschach und dem Tram 9 in Bern die grössten Unterstützungsbeiträge für andere Regionen gesprochen», heisst es in der Vernehmlassungsantwort. Dies geschehe, ob-wohl die Region Basel nachweislich einen gros-sen, «wenn nicht den grössten» Nachholbedarf in der Schweiz aufweise.

Zubringer Bachgraben nicht berücksichtigt

Wie die Wirtschaftskammer feststellt, werden im Bereich der ergänzenden Massnahmen in der Region Basel im A- und B-Horizont in erster Linie Gelder für Fuss- und Veloprojekte gespro-chen. «Ironischerweise ist Basel bereits die Velo hauptstadt der Deutschschweiz.» Im C- Horizont gehe die Region vollkommen leer aus.

In diesem Zusammenhang sei es umso erstaunlicher, dass der im B-Horizont ein-gereichte Zubringer Bachgraben, der für den Wirtschaftsraum Basel-West und insbesondere für das wirtschaftliche Entwicklungsgebiet in Allschwil von grosser Bedeutung ist, im Agglo-programm der dritten Generation nicht berück-sichtigt wurde.

Vergabekriterien sind nicht zielführend

Eine Analyse der erfolgten Mittelvergaben füh-re relativ rasch zum Kriterienkatalog des Agglo programms, hält die Wirtschaftskammer fest. Es sei grundsätzlich nicht zielführend, wenn mit jedem Projekt Massnahmen im Be-reich ÖV oder Langsamverkehr einhergehen müssen, um bei der Mittelvergabe «in die Ränge» zu kommen.

Exemplarisch nennt die Wirtschaftskammer den Zubringer Dornach/Aesch an die A18. Die-ser sei ein wichtiges Projekt und dessen Unter-stützung durch Mittel aus dem Agglomerations-fonds begrüssenswert. Hingegen sei eine nun vorgesehene «Beruhigung» des Ortszentrums auf dem entsprechenden Streckenabschnitt un-nötig. «Aber ohne diese Begleitmassnahme würde der Zubringer durch das Aggloprogramm keine Unterstützung erfahren», kritisiert die Wirtschaftskammer.

Zu wenig Mittel beantragt

Als «auffallend» bezeichnet die Wirtschafts-kammer die Tatsache, dass ein wesentlicher Teil der Gelder, die bisher gesprochen wurden, bislang nicht beantragt wurden. So seien vom ersten Aggloprogramm von den zugesicherten 1,510 Milliarden Franken lediglich 799 Millio-nen verpflichtend in baureife Projekte geflos-sen. Beim zweiten Agglomerationsprogramm waren es von 1,699 Milliarden zugesicherten Mitteln sogar bloss 182 Millionen Franken.

«Die Quoten liegen demnach bis anhin bei 53 respektive 11 Prozent», moniert die Wirt-schaftskammer. «Diese schlechten Quoten las-sen sich zumindest teilweise damit erklären, dass die Vergabe der Subventionen in der Regel zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu welchem weder der politische noch der öffentliche Diskurs über die Projekte geführt wurde.» Hier sehe die Wirt-schaftskammer «dringenden Handlungsbedarf».

Inhalt noch gar nicht gänzlich klar

Die Liste der pauschal mitfinanzierten Mass-nahmen via Mineralölsteuer (MinVV) stelle die Vernehmlassung als solches infrage, denn die Inhalte der Massnahmen seien nicht öffentlich zugänglich.

Auf eine entsprechende Anfrage beim Bundes amt für Raumentwicklung hiess es, de-ren Inhalt sei derzeit noch geheim. Dieser sei lediglich den Agglomerationen mitgeteilt wor-den, schreibt die Wirtschaftskammer und hält fest: «Es widerspricht dem demokratischen Ver-ständnis der Wirtschaftskammer zu einem The-ma vernommen zu werden, deren Inhalt nicht gänzlich bekannt ist.» Daniel Schindler

VERNEHMLASSUNG

An der AGIR18 präsentieren sich auf 2500 Quadratmetern mehr als 120 Aussteller. Grafik zvg

Samstagabend steigt eine Tanzparty mit DJ Wilson. Daniel Haldemannwww.agir18.ch

Die erste Adresse für die Wirtschaft

Haus der Wirtschaft Dienstleistungs- und Kompetenzzentrumfür KMU aus Gewerbe, Handel,Dienstleistung und Industrie

Altmarktstrasse 96 Tel. 061 927 64 64 [email protected] Liestal Fax 061 927 65 50 www.kmu.org

Kompetenz undPartnerschaft für

Unternehmer

18. Mai 2018 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11

Die mittlerweile abgeschlossene Sa-nierung der Liestaler Rathausstrasse war auch an der Generalversamm-lung von KMU Liestal nochmals ein Thema. Sie könne als Paradebeispiel für ein erfolgreiches Zusammenwir-ken von Bauherrschaft und Gewerbe-verein herangezogen werden, hiess es dort.

Das ambitionierte Bauprojekt, das im vergangenen Jahr das Leben im «Stedtli» prägte und für die betroffe-nen Ladengeschäfte zweifellos eini-ge ärgerliche Umtriebe und vermut-lich auch Einbussen verursachte, wurde vom Gewerbeverein KMU Liestal als Herausforderung und Chance, aber nicht als zu beklagen-de Belastung gesehen.

Einerseits fand ein reger und stän-diger Austausch mit der Stadt statt, andererseits entfaltete die KMU-Or-ganisation Aktionen und Anlässe zur Belebung der Baustelle. Dazu gehör-te der 1.-April-Scherz mit der

«Schatztruhe in der Rathausstrasse» oder die «Bagger-Challenge». Das Gratisparking im «Bücheli» wurde als flankierende Massnahme wäh-rend der Bauphase ebenfalls vom Gewerbeverein lanciert.

Dass die Eröffnung der erneuerten Rathausstrasse schliesslich zu einem unvergesslichen Happening wurde – auch dafür zeichneten die innova-tiven KMU-Liestal-Macher verant-wortlich – getreu ihrem Motto «Lies-tal – genial zentral».

Intensiver Dialog

Die Partnerschaft zwischen Stadt und Gewerbeverein wurde an der Generalversammlung vom vergan-genen 3. Mai in der Bushalle der AutoBus AG auch von Stadträtin Regula Nebiker gelobt. Dass Liestal «eine lebenswerte, tolle Hauptstadt des Kantons ist», sei auch dem Wir-ken von KMU Liestal zu verdanken, sagte Nebiker.

Doch nicht nur die Sanierung der Rathausstrasse sorgte für einen in-tensiven Dialog zwischen dem Stadt-rat und dem Gewerbeverein.

In seinem Jahresbericht nannte Präsident Matthias Renevey das Standortmarketing mit dem Projekt «Stedtli 2020», die Ausarbeitung und Umsetzung des Allmendreglementes sowie die Entwicklung des Bahnhof-areals als gewichtige Themen von gemeinsamem Interesse.

Stabübergabe von Bruder zu Bruder

Auf den Zeitpunkt der diesjährigen Generalversammlung erklärte Roland Büchi seinen Rücktritt aus der Vereinsleitung, der er während vieler Jahre als sehr aktives Mitglied angehörte. Büchi sei immer ein sicherer Wert gewesen und habe sich vor allem als Bauchef mehrerer Liestaler Gewerbeausstellungen ausgezeichnet, sagte Präsident Re-nevey bei der Verabschiedung. Als

KMU LIESTAL Die Generalversammlung blickte nochmals auf die gelungene Sanierung der Haupt-strasse zurück. Das erfolgreiche Zusammenwirken von Bauherrschaft und Gewerbe verein wurde gelobt.

Liestal – genial zentral

RATGEBER RECHT Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch bei Erreichen des Pensionsalters. Trotzdem können Anpassungen des Arbeitsvertrags nötig sein, wenn Angestellte weiterbeschäftigt werden.

Arbeitsvertrag gilt über das Rentenalter hinausDie Weiterbeschäftigung von Arbeit-nehmenden über das Pensionsalter hinaus kann für beide Parteien von grossem Vorteil sein: Der Arbeitge-ber verfügt über eine erfahrene Fach-kraft, und der Arbeitnehmende ver-bleibt im Arbeitsprozess mit Tages-struktur und erzielt weiterhin ein Einkommen. Das Arbeitsvertrags-recht kennt, anders als das Sozial-versicherungsrecht, keine Bestim-mungen über das Renten alter.

Ohne anderslautende Vereinba-rung endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des Pensionsalters nicht automatisch. Möchte eine ältere Arbeitnehmerin oder ein älterer Arbeitnehmer also über das Errei-chen des ordentlichen Pensionsalters hinaus weiterarbeiten, braucht es aus rechtlicher Sicht keine Anpas-sung des Arbeitsvertrags.

Arbeitsvertrag prüfen

Dennoch tut der Arbeitgeber gut da-ran, den Arbeitsvertrag in diesem Fall zu prüfen und bei Bedarf Änderun-gen vorzunehmen. Anpassungsbe-

darf kann beim Pensum bestehen, indem unter Umständen bewusst nur noch ein Teilzeitarbeitsverhältnis be-stehen soll, um dem Arbeitnehmen-den einen stufenweisen Austritt aus dem Erwerbs leben zu ermöglichen.

Beendigung bedarf Kündigung

Zudem kann sich eine neue Verein-barung über die Beendigung des wei-tergeführten Arbeitsverhältnisses auf-drängen. Ohne spezifische Regelung bedarf es zur Beendigung des Arbeits-vertrags einer Kündigung, deren Frist vom Dienstjahr abhängt. Möchten die Parteien flexibler sein, kann bei-spielsweise die Kündigungsfrist auf das gesetzliche Minimum von einem Monat gekürzt oder gar eine befris-tete Anstellung vereinbart werden.

Weiter sollte eine Anpassung der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeit-gebers bei Krankheit des Arbeitneh-menden geprüft werden. Oft hält der Arbeitsvertrag fest, dass im Krank-heitsfall eine Krankentaggeldversi-cherung mit einer Versicherungsleis-tung von 80 Prozent während 720

Tagen besteht. Teilweise sehen die Reglemente der Krankentaggeldver-sicherungen jedoch vor, dass die Fortführung der Versicherung für Arbeitnehmende, die das Pensions-alter erreicht haben, generell ausge-schlossen oder die Dauer der Tag-geldzahlung stark beschränkt ist.

Arbeitgeber trägt Risiko

Wird in diesen Fällen der Arbeits-vertrag nicht angepasst, trägt der Arbeitgeber das Risiko, selber für die Lohnfortzahlung von 80 Prozent während den ursprünglich verein-barten 720 Tagen aufkommen zu müssen.

Diese Haftung kann ausgeschlos-sen werden, indem die Parteien die Lohnfortzahlungspflicht auf das ge-setzliche Minimum reduzieren. Da-mit hat der Arbeitgeber pro Dienst-jahr während einer beschränkten Zeit zwar den vollen Lohn zu zah-len, die beschränkte Zeit hängt je-doch von der Anzahl Dienstjahre ab und beträgt gemäss Basler Skala höchstens sechs Monate.

Fürsprecherin Barbara Gfeller ist Leiterin des Legal-Teams der Wirt-schaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland für Auskünfte zur Ver fügung.

Barbara Gfeller ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail: [email protected].

LEGAL-TEAM

AMKB veröffentlicht ersten Geschäftsbericht Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) hat im Jahr 2017 insgesamt 664 Kon-trollen im Geltungsbereich des allgemeinver-bindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) in Branchen des Ausbaugewerbes durchgeführt. Davon fielen auf den Kanton Baselland 587 ab-geschlossene GAV-Kontrollen.

Dies geht aus dem vergangene Woche ver-öffentlichten ersten Geschäftsbericht der AMKB für das Berichtsjahr 2017 hervor. Die Leistungs-vereinbarung mit dem Kanton sieht 450 ent-sprechende Kontrollen vor.

Auf den Kanton Baselland entfielen 504 Kon-trollen von EU-Entsendebetrieben und aus-ländischen selbstständigen Dienstleistern, 41 Kontrollen von Schweizer Betrieben und 42 Submissionskontrollen (öffentliche Be-schaffungen).

Bei der Schwarzarbeitskontrolle gemäss dem Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) schloss die AMKB laut Geschäftsbericht 448 Betriebskontrollen ab. Auch hier sieht die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton 450 Kontrollen vor.

In 105 Fällen – oder rund 23,45 Prozent – stellten die AMKB-Kontrolleure einen oder meh-rere Verstösse gegen Melde- und Bewilligungs-pflichten fest, wie es im Geschäftsbericht heisst. Bei 31 Betrieben wurde aufgrund von Nicht-einreichen der Unterlagen auf Weisung des Kantons eine Strafanzeige eingereicht.

2017 von Null auf gestartet

Damit sei die AMKB erfolgreich gestartet, hal-ten die beiden Co-Präsidenten, Markus Meier (Wirtschaftskammer Baselland) und Sascha Haltinner (Gewerkschaft UNIA Aargau-Nord-westschweiz) im Geschäftsbericht fest.

Laut Bericht musste die AMKB in den ersten Monaten 2017 von Null auf aufgebaut und das operative Geschäft aufgestellt werden. «Dies hat reibungslos funktioniert und hatte zum Ef-fekt, dass die AMKB bereits im Mai voll ein-satzfähig war», schreiben die Co-Präsidenten.

Eigenes Personal, eigene Infrastruktur

Die AMKB wurde am 11. Januar 2017 gegrün-det. Seit dem 1. Mai 2017 verfügt der von den Sozialpartnern paritätisch getragene Verein über eigenes Personal und eine eigene Infra-struktur. Zudem hat die AMKB laut Geschäfts-bericht im GAV-Bereich eine risikobasierte Kon-trollstrategie von Grund auf neu erarbeitet und in der Schwarzarbeitsbekämpfung ihre Kont-rollmassnahmen den neuen Vorgaben des Kan-tons angepasst.

Im laufenden Jahr 2018 werde die Organisa-tion nun «die Prozesse, basierend auf den Er-kenntnissen des ersten Jahres, weiter verfeinern und einen zusätzlichen Fokus auf die Präven-tion legen». Daniel Schindler

BAUSTELLENKONTROLLEN

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Vorstandsmitglied Nicole Ziegler präsentiert der Generalversammlung die Jahresrechnung. Foto mwb

Nachfolger konnte Roland Büchis Bruder Christoph Büchi (Büchi AG, Innenausbau und Küchen) gewon-nen werden.

Berger und Lauber gratulieren

Regierungsrat Anton Lauber liess es sich nicht nehmen, der KMU-Orga-nisation des Kantonshauptorts seine Aufwartung zu machen. In seiner Grussbotschaft gratulierte er KMU Liestal für das grosse und beispiel-hafte Engagement. Als kantonaler Se-ckelmeister wies er auf die anstehen-de eidgenössische Steuerreform hin. Er betonte, dass die KMU-Wirtschaft damit spürbar entlastet werde.

Urs Berger überbrachte die Grüsse und den Dank der Wirtschaftskam-mer Baselland. Als deren Bereichs-leiter Berufsbildung hielt er einen kurzen Rückblick auf die überaus er-folgreiche Berufsschau, die im ver-gangenen Jahr in Liestal stattgefun-den hatte. Marcel W. Buess

12 | Standpunkt der Wirtschaft FIRMENREGISTER | NÜTZLICHE ADRESSEN 18. Mai 2018

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Roth AG LausenMalerei/Brandschutz/IsolationIndustriestrasse 12, 4415 Lausenwww.roth.ch061 926 77 20

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ARBEST Treuhand AGAbschlussRevisionBeratungEvaluationSteuernTreuhand

Bahnhofstr. 64, 4313 Möhlinwww.arbest.ch, [email protected]

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AGEBA TREUHAND AGHofackerstrasse 3a, 4132 Muttenzwww.ageba.ch, [email protected] 061 467 96 66

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BDO AGMünchensteinerstr. 43, 4052 Baselwww.bdo.ch061 317 37 77

BDO AGBaselstrasse 160, 4242 Laufenwww.bdo.ch061 766 90 60

Duttweiler Treuhand AGArisdörferstrasse 2, 4410 Liestalwww.duttweiler-treuhand.ch061 927 97 11

ONLINE TREUHAND AGNenzlingerweg 5, 4153 Reinachwww.onlinetreuhand.ch061 717 81 91

Ramseier Treuhand AGKrummeneichstrasse 34,4133 Pratteln, www.rta.ch061 826 60 60

Testor Treuhand AGHolbeinstrasse 48, 4002 Baselwww.testor.ch061 205 45 45

Treuhand/Revision

TRETOR AGDornacherstrasse 230, 4053 Baselwww.tretor.ch061 270 10 70

TRETOR AGIndustriestrasse 7, 4410 Liestalwww.tretor.ch061 926 83 83

Treuhand BöhiSchützenweg 3, 4102 Binningenwww.treuhandboehi.ch076 507 07 67

Unternehmensberatung

Temporalis Consulting GmbH4153 Reinach, Baselstrasse 159www.temporalis-consulting.ch061 751 86 90

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Jermann Ing. + Geometer AGArlesheim, Liestal, Sissach, Zwingenwww.jermann-ag.ch061 706 93 93

Versicherungen & Vorsorge

Die Mobiliar, 4147 AeschGeneralagentur Stephan Hohlwww.mobiaesch.ch061 756 56 56

Weine und Destillate

Siebe Dupf Kellerei AGKasernenstrasse 25, 4410 Liestalwww.siebe-dupf.ch061 921 13 33

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Neonwidmer AG WerbeanlagenWeidenweg 18, 4147 Aeschwww.neonwidmer.ch061 751 44 55

Wintergärten/Verglasungen

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Erika Sprecher Anzeigenservice Standpunkt WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND Altmarktstrasse 964410 Liestal Tel. direkt +41 61 927 65 38 [email protected]