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das magazin der News & Aktuelles | Fachartikel | aus Industrie & Handel | Recht & Praxis | Steuern & Praxis | aus der Praxis für die Praxis | Unterhaltung nr. 94 dezember 2016 Foto: ©iStockphoto.com/ choja I n der Tat, das Jahr neigt sich schon wieder unaufhaltsam dem Ende zu und in wenigen Tagen ist tatsäch- lich auch schon wieder der erste Advent. Auch wir Zahnärzte verfal- len dann wieder in einen kollektiven, realitätsverdrängenden und vorweih- nachtlichen Romantikmodus. Zudem in einen sehr speziellen, einen, in dem von schneebedeckten Landschaf- ten geträumt wird, von geschmück- ten Tannenbäumen und heimeligen Stunden bei Kerzenschein im trau- ten Heim. Für keinen Menschen auf der Südhalbkugel ist das hingegen die Vorstellung von Adventszeit oder Weihnachten. Aber für uns. Und so träumen wir, oder wenigs- tens die übergroße Mehrheit von uns, eben von jener Stimmung, die mithil- fe einer riesigen und gleichgeschal- teten Marketingaktion erzeugt wer- den soll. Allüberall auf den Tannenwipfeln sieht man bunte Lichtlein blitzen. Und in den Schaufenstern, der Stra- ßendeko, den Wartezimmern, den Vorgärten und Dachfirsten, etc.! Allüberall eben. Auch das Ambiente um den pras- selnden Kamin herum wird radikal verweihnachtlicht. Und selbstver- ständlich sind die entsprechenden Accessoires plötzlich allgegenwär- tig , wie dieser wunderbare Porzel- lanelch mit dem Teelicht im Geweih. Für eben jene Momente der Behag- lichkeit und genussvollen Stunden, für die der duftende Tee zum Gebäck sogar mit einer Zimtnote verfeinert wird und auch die Kerzen plötzlich einen ach so angenehmen Touch von Weihrauch verbreiten. Aber halt, da war doch noch jene läs- tige Freiberuflichkeit, welche mögli- cherweise die Zeit zur beschriebe- nen Behaglichkeit auf ein Minimum zusammenschrumpfen lässt. Genau in jene Stunden der Besinnung hin- ein gilt es nämlich sich auch noch auf gewisse Dinge der Praxis zu kon- zentrieren. Fangen wir mit den eher schönen Ter- minen an: Sind der Termin und das Programm für die Weihnachtsfeier schon gefunden? Hilfreich für die Schlussrallye ist si- cher auch ein Recall für all jene treu- en Patienten, die in diesem Jahr noch nicht in der Praxis waren. Die ersten Fragen zum Jahresurlaub 2017 sind schon gestellt und so muss hier zumindest der erste Rah- men gesetzt werden. Ein besonders wichtiger Termin ist sicher jener mit dem Steuerbera- ter. Der kann sich als sehr nützlich in Bezug auf zahlreiche Fragen er- weisen. Wie sind denn die vorläufi- gen Kennzahlen zu bewerten? Wie soll der Zahlungsfluss zum Jahres- ende gestaltet werden? Sind Inves- titionen oder wenigstens diesbezüg- liche Rückstellungen sinnvoll? Auch für Gestaltungen der Zuwendungen für das Personal ist es noch nicht zu spät. Das Gespräch könnte sich hin- ziehen, die inhaltliche Umsetzung auch, aber meist lohnt sich die Ar- beit. Wer verschenkt schon gerne Geld? Hinzu kommt natürlich auch die täg- liche Hinwendung zu unseren Patien- ten. Zum Jahresende wird traditionell alles etwas hektischer. Alles soll zum Fest möglichst al dente, also bissfest sein. Schließlich soll der neue Zah- nersatz die knusprige Weihnachts- gans auch genussvoll zerteilen kön- nen. Alveolarfortsatzathrophie hin oder her! Bis wir also den Bohrer am Tag vor Heiligabend fallen lassen und jenem typischen Duft des Glühweins fol- gen, gibt es noch eine Menge Din- ge zu erledigen. Dennoch wünsche ich jedem von uns den Freiraum und die Art der vorweihnachtlichen Ruhe und Besinnung, die wir uns individu- ell wünschen. Einen schönen ersten Advent also. Dr. Gerhard Will Und natürlich folgt zwangsläufig: Ein Lichtlein brennt! Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht das Christkind vor der Tür. ADVENT, ADVENT… Foto: ©iStockphoto.com/ThomasVogel und hoozone Nachbericht der Kongressreise – von Malta ins östliche Mittelmeer Seite 23 IPS e.max Ceram: Natürlichkeit, die begeistert Speziell eingefärbte Schmelz- und Effektmassen mit brillanten Farben und lichtoptischen Eigenschaften Seite 12 ADMIRA FUSION TRIFFT FINALTOUCH Zahnfarbene Restauration mit natürlicher Charakterisierung Seite 5 Neue Chirurgie-Einheit von W&H Dental Cruise 2016 Im September 2016 präsentierte W&H neue Implantmed-Generation mit innovativen Funktionserweiterungen Seite 18 News & Aktuelles 22 Erfolgreiches Praxismarketing für Existenzgründer NWD Praxisstart unterstützt gezielt bei Neukundengewinnung und Außenauftritt Steuern & Praxis 17 Antikorruptionsgesetz vom Bundestag verabschiedet Was (nicht) tun? Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Schnieder berichtet. Kariesfreiheit von Kindern in Deutschland Weltspitze KZBV und BZÄK zum Tag der Zahngesundheit Dental Consult 20 Änderung der Medizinprodukte- betreiberverordnung Was ändert sich für mich ab dem 1. Januar 2017? Foto: ©iStockphoto.com/Sashkinw Recht & Praxis 9 Zahnextraktion aufgrund „Herd- und Störfeldtestung“ Nach einer Entscheidung des OLG Zwei- brücken unterliegen die Grenzen alter- nativer Behandlungsmethoden eigenen Maßstäben, soweit noch von einer Heil- behandlung gesprochen werden kann. Industrie & Handel 11 KaVo ESTETICA E70/E80 Vision nominiert für den German Design Award 2017 Der begehrte Award zeichnet innovative Produkte und Projekte aus, die in der deutschen und internationalen Designlandschaft wegweisend sind. News & Aktuelles 3 Foto: ©iStockphoto.com/Mlenny Photography

ADVENT, ADVENT… 11 - nwd.de · Advent. Auch wir Zahnärzte verfal-len dann wieder in einen kollektiven, realitätsverdrängenden und vorweih-nachtlichen Romantikmodus. Zudem in

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das magazin der

News & Aktue l l es | Fachar t i ke l | aus Indust r i e & Hande l | Recht & Prax is | S teuern & Prax is | aus der Prax is fü r d ie Prax is | Unterha l tung

nr. 94 dezember 2016

News & Aktue l l es | Fachar t i ke l | aus Indust r i e & Hande l | Recht & Prax is | S teuern & Prax is | aus der Prax is fü r d ie Prax is | Unterha l tung

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In der Tat, das Jahr neigt sich schon wieder unaufhaltsam dem Ende zu und in wenigen Tagen ist tatsäch-

lich auch schon wieder der erste Advent. Auch wir Zahnärzte verfal-len dann wieder in einen kollektiven, realitätsverdrängenden und vorweih-nachtlichen Romantikmodus. Zudem in einen sehr speziellen, einen, in dem von schneebedeckten Landschaf-ten geträumt wird, von geschmück-ten Tannenbäumen und heimeligen Stunden bei Kerzenschein im trau-ten Heim. Für keinen Menschen auf der Südhalbkugel ist das hingegen die Vorstellung von Adventszeit oder Weihnachten. Aber für uns.

Und so träumen wir, oder wenigs-tens die übergroße Mehrheit von uns, eben von jener Stimmung, die mithil-fe einer riesigen und gleichgeschal-teten Marketingaktion erzeugt wer-den soll. Allüberall auf den Tannenwipfeln sieht man bunte Lichtlein blitzen. Und in den Schaufenstern, der Stra-ßendeko, den Wartezimmern, den Vorgärten und Dachfirsten, etc.! Allüberall eben. Auch das Ambiente um den pras-selnden Kamin herum wird radikal verweihnachtlicht. Und selbstver-ständlich sind die entsprechenden Accessoires plötzlich allgegenwär-

tig , wie dieser wunderbare Porzel-lanelch mit dem Teelicht im Geweih. Für eben jene Momente der Behag-lichkeit und genussvollen Stunden, für die der duftende Tee zum Gebäck sogar mit einer Zimtnote verfeinert wird und auch die Kerzen plötzlich einen ach so angenehmen Touch von Weihrauch verbreiten.

Aber halt, da war doch noch jene läs-tige Freiberufl ichkeit, welche mögli-cherweise die Zeit zur beschriebe-nen Behaglichkeit auf ein Minimum zusammenschrumpfen lässt. Genau in jene Stunden der Besinnung hin-ein gilt es nämlich sich auch noch auf gewisse Dinge der Praxis zu kon-zentrieren.Fangen wir mit den eher schönen Ter-minen an: Sind der Termin und das Programm für die Weihnachtsfeier schon gefunden? Hilfreich für die Schlussrallye ist si-cher auch ein Recall für all jene treu-en Patienten, die in diesem Jahr noch nicht in der Praxis waren. Die ersten Fragen zum Jahresurlaub 2017 sind schon gestellt und so muss hier zumindest der erste Rah-men gesetzt werden.Ein besonders wichtiger Termin ist sicher jener mit dem Steuerbera-ter. Der kann sich als sehr nützlich in Bezug auf zahlreiche Fragen er-

weisen. Wie sind denn die vorläufi -gen Kennzahlen zu bewerten? Wie soll der Zahlungsfl uss zum Jahres-ende gestaltet werden? Sind Inves-titionen oder wenigstens diesbezüg-liche Rückstellungen sinnvoll? Auch für Gestaltungen der Zuwendungen für das Personal ist es noch nicht zu spät. Das Gespräch könnte sich hin-ziehen, die inhaltliche Umsetzung auch, aber meist lohnt sich die Ar-beit. Wer verschenkt schon gerne Geld?Hinzu kommt natürlich auch die täg-liche Hinwendung zu unseren Patien-ten. Zum Jahresende wird traditionell alles etwas hektischer. Alles soll zum Fest möglichst al dente, also bissfest sein. Schließlich soll der neue Zah-nersatz die knusprige Weihnachts-gans auch genussvoll zerteilen kön-nen. Alveolarfortsatzathrophie hin oder her!

Bis wir also den Bohrer am Tag vor Heiligabend fallen lassen und jenem typischen Duft des Glühweins fol-gen, gibt es noch eine Menge Din-ge zu erledigen. Dennoch wünsche ich jedem von uns den Freiraum und die Art der vorweihnachtlichen Ruhe und Besinnung, die wir uns individu-ell wünschen. Einen schönen ersten Advent also.Dr. Gerhard Will

Und natürlich folgt zwangsläufi g: Ein Lichtlein brennt! Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht das Christkind vor der Tür.

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Nachbericht der Kongressreise – von Malta ins östliche Mittelmeer

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IPS e.max Ceram: Natürlichkeit, die begeistertSpeziell eingefärbte Schmelz- und Effektmassen mit brillanten Farben und lichtoptischen Eigenschaften

Seite 12

ADMIRA FUSION TRIFFT FINALTOUCHZahnfarbene Restauration mit natürlicher Charakterisierung

Seite 5

Neue Chirurgie-Einheit von W&H Dental Cruise 2016

Im September 2016 präsentierte W&H neue Implantmed-Generation mit innovativen Funktionserweiterungen Seite 18

News & Ak tue l l es22

Erfolgreiches Praxismarketing für ExistenzgründerNWD Praxisstart unterstützt gezielt bei Neukundengewinnung und Außenauftritt

S teuern & Prax is17

Antikorruptionsgesetz vom Bundestag verabschiedet Was (nicht) tun? Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Schniederberichtet.

Kariesfreiheit von Kindern in Deutschland WeltspitzeKZBV und BZÄK zum Tag der Zahngesundheit

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Änderung der Medizinprodukte-betreiberverordnung Was ändert sich für mich ab dem 1. Januar 2017?

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Zahnextraktion aufgrund „Herd- und Störfeldtestung“Nach einer Entscheidung des OLG Zwei-brücken unterliegen die Grenzen alter-nativer Behandlungsmethoden eigenen Maßstäben, soweit noch von einer Heil-behandlung gesprochen werden kann.

Industr ie & Handel11

KaVo ESTETICA E70/E80 Vision nominiert für den German Design Award 2017Der begehrte Award zeichnet innovative Produkte und Projekte aus, die in der deutschen und internationalen Designlandschaft wegweisend sind.

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2 Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016News & Ak tue l l es

Veranstaltungsreihe

zum AntikorruptionsgesetzJetzt informieren und kostenfrei anmelden:

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Die NWD Gruppe hat auch 2015 erfolg-reich den Klimaschutz unterstützt und

dafür das GoGreen-Zertifikat der Deut-schen Post erhalten. Das Handels- und Dienstleistungsunternehmen versendet seine Briefe CO2-neutral – und übernimmt damit Verantwortung für die Umwelt. GoGreen bezeichnet den klimaneutralen Versand mit der Deutschen Post, die damit ein weltweites Programm für nachhaltigen Klimaschutz bietet. Welches Klimaschutz-ziel soll erreicht werden? Bis zum Jahr 2020 will die Deutsche Post den CO2-Aus-stoß von jedem verschickten Brief, jeder beförderten Tonne und jedem Quadratme-ter genutzter Fläche um 30 % senken.„NWD Nordwest Dental GmbH & Co. KG kompensiert für 2015 insgesamt 17,35 t CO2e durch klimaneutrale GoGreen Pro-dukte und Services“, wird dem Unterneh-men mit dem Zertifikat für das Jahr 2015 bescheinigt. Die auf dem Zertifikat angege-benen Treibhausgas-Emissionen beinhal-ten Emissionen aus Transport und Logistik sowie Vorkette-Emissionen aus Kraftstoff- und Energieerzeugung. Die Bezeichnung CO2e steht nicht nur für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2), sondern auch für weitere Treibhausgase wie Methan (CH4)

und Distickstoffoxid (N2O).Das konzerneigene Carbon-Management der Deutschen Post erfasst die beim Trans-port entstehenden Treibhausgas-Emissio-nen und neutralisiert sie durch Investitio-nen in weltweite Ausgleichsprojekte. Dazu zählen Klimaschutzprojekte wie Windkraft-werke in Nicaragua, Keramik-Wasserauf-bereiter in Kambodscha und Wiederauf-forstungen in Panama und Uganda. Auch 2016 setzt die NWD Gruppe den Klima-schutz mit GoGreen fort.

Mini-Jobs sind auch in der Zahnarztpraxis beliebt, beispielsweise für die Reinigungs-

kräfte oder Mitarbeiter im Empfang. Dabei kos-ten Mini-Jobber den Zahnarzt mehr, als ein so-zialversicherungspfl ichtig beschäftigter Arbeit-nehmer. Während der Arbeitgeberanteil für ein sozialversicherungspfl ichtiges Beschäftigungs-verhältnis nur bei etwa 21 % liegt und die Lohn-steuer dabei vom Arbeitnehmer getragen wird, müssen Arbeitgeber für einen Mini-Jobber in der Regel pauschal 30 % Sozialabgaben und pauschale Lohnsteuer zahlen. Doch ungeachtet dessen freut sich der Chef über fl exibel einsetz-bare Mitarbeiter ohne großen Fixkostenaufwand und der Mini-Jobber über „brutto gleich netto“ im Portemonnaie.450 Euro ist dabei die magische Grenze, bis zu der Mini-Jobber monatlich verdienen dürfen. Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes zum 1. Januar 2015 spielte plötzlich auch der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde eine Rolle. Das bedeu-tete, dass erstmals eine Verbindung zwischen monatlichem Arbeitslohn und der Zahl der mo-natlich geleisteten Arbeitsstunden gezogen wer-den musste.

Beispiel: Ein Mini-Jobber wurde bisher für 52,5 Stunden pro Monat beschäftigt. Die monatliche Vergütung betrug 446,25 Euro. Der Mini-Job-ber arbeitete also für den Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Damit war der Zahnarzt als Arbeitgeber sicher und erfüllte alle gesetzli-chen Anforderungen.Ab Januar 2017 wird der Mindestlohn nun jedoch um 4 % steigen, d. h. auf 8,84 Euro pro Stunde. Eine besondere Vereinbarung ist dafür eigentlich nicht erforderlich, denn der höhere Mindestlohn kann von Gesetzes wegen beansprucht werden. Was für den Mini-Jobber erfreulich ist, kann dem Zahnarzt jedoch zum Verhängnis werden.

Beispiel Lohnanpassung bei unverändertem Arbeitsvertrag

Der Vertrag wird nicht geändert, der Zahnarzt zahlt aber ab Januar 2017 den höheren Mindest-lohn i.H.v. 464,10 Euro. Damit wird die Gering-fügigkeitsgrenze überschritten. Dadurch fallen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialversi-cherungsbeiträge an. Die Lohnsteuerpauschalie-rung ist nicht mehr zulässig, d.h. der Arbeitneh-mer muss seine Lohnsteuer selber entrichten. Die Folge: Er erhält nicht mehr 450 Euro, son-dern nur noch 411 Euro ausgezahlt und „verliert“ somit 39 Euro monatlich. Ändert der Zahnarzt den Arbeitsvertrag mit dem

derzeitigen Mini-Jobber nicht und zahlt ab Janu-ar 2017 weiterhin nur 450 Euro, verstößt er ge-gen das Mindestlohngesetz.

Änderungsvereinbarung als Lösung

Die verbleibenden Wochen bis zum Jahresen-de sollten von Arbeitgebern genutzt werden, mit ihren Mini-Jobbern gegebenenfalls eine Ände-rungsvereinbarung abzuschließen. Beide müssen sich zunächst einmal einigen, ob die Beschäfti-gung weiterhin als Mini-Job ausgeübt werden soll. Wird dies bejaht, muss die monatliche Ar-beitszeit reduziert werden. Das ausbezahlte Ent-gelt, z. B. 450 Euro, ist durch die Zahl der regel-mäßig zu arbeitenden Stunden zu teilen. Dabei muss sich ein Mindestentgelt von 8,84 Euro er-geben. Bereits bei einer monatlichen Arbeitszeit von 51 Stunden (450 Euro / 51 Stunden = 8,82 Euro pro Stunde) wird der Mindestlohn unter-schritten.

NWD Gruppe erhält erneut GoGreen-Zertifi kat für klimaneutralen Versand

Arbeitgeber sollten frühzeitig Änderungsvereinbarungen schließen

GoGreen

Über 17 Tonnen Treibhausgas-Emissionen ausgeglichen

Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017

Herausgeber: NWD Gruppe, Schuckertstraße 21, 48153 Münster, Tel.: +49 (0) 251 / 7607-0, Fax: +49 (0) 251 / 7801517, www.nwd.deRedaktion: Michael Karrasch, [email protected]. med. dent. Gerhard Will, [email protected]: Franz-Gerd Kühn (V.i.S.d.P.), [email protected] Brakel (V.i.S.d.P.), [email protected]: NWD Gruppe, iStockDruck: Sedai Druck GmbH & Co. KG, Hameln/WangelistAufl age: 33.000 Exemplare, al dente ist kostenlos. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Verbands-, Unterneh-mens-, Markt- und Produktin formationen kann keine Haf-tung übernommen werden. Produkt- und Anbieterinfor-mationen beruhen auf den Angaben der Hersteller und spiegeln nicht immer die Meinung der Redaktion wider. Kommentare entsprechen nicht zwangsläufi g der Meinung der Herausgeber. Die Redaktion behält sich vor, Fremdbei-träge bei Bedarf zu kürzen und/oder sinngemäß wiederzu-geben. Die Copyrights liegen ausschließlich beim Urheber.

i ImpressumNWD Jubiläen25 Jahre

Dirk BöckmannRainer DemesWolfgang MonnartzAngela SteffenRainer HerrmannGabriele SchwenkeDan-Adrian Diaconescu

40 JahreFranz-Josef Richter

Zum Glück klimafreundlich: GoGreen

ETL ADVISA SingenTel.: +49 (0) 7731 / [email protected] · www.etl.de/advisa-singen

i Weitere Infos

Silke Graf, Steuer beraterin im ETL ADVISION-Verbund aus Singen und Konstanz, Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH), spezialisiert auf die Beratung von Zahnärzten

Werden Überstunden geleistet, so sind auch diese mit dem Mindestlohn (derzeit 8,50 Euro und künftig 8,84 Euro) zu vergü-ten oder durch Freizeit auszugleichen. Wer-den Zuschläge für Nachtarbeit oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen gezahlt, so sind diese Zuschläge nicht auf den Mindestlohn anrechenbar, d. h. sie fallen zusätzlich an.

Wenn dem Mini-Jobber kein bezahlter Urlaub gewährt wird oder wenn ihm bei Krankheit kein Lohn fortgezahlt wird, wer-den die Sozialversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung den tatsächlich gezahlten Lohn um diesen sogenannten Phantomlohn erhöhen. Denn diese gesetzlichen Lohnbe-standteile können arbeitsvertraglich nicht wirksam ausgeschlossen werden. Dies kann schnell zum Überschreiten der Ge-ringfügigkeitsgrenze führen.

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3News & Ak tue l l es

Insbesondere die Mundgesundheit von Zwölfjährigen hat sich in den vergangenen

Jahren noch einmal deutlich verbessert. Das ist ein zentrales Ergebnis der Fünften Deut-schen Mundgesundheitsstudie (DMS V), die im August veröffentlicht  wurde.So sind – im Vergleich zur DMS IV aus dem Jahr 2005 – acht von zehn der zwölfjährigen Kinder (81,3 %) heute vollkommen kariesfrei. Da-mit hat sich die Zahl der kariesfreien Gebis-se in den Jahren 1997 bis 2014 praktisch verdoppelt. International liegt Deutschland beim Vergleich der Karies bei Kindern in den G7-Staten vorn: Mit einem DMFT-Wert von 0,5 haben Kinder im Alter von zwölf Jahren hierzulande eine deutlich geringere Karie-serfahrung als Kinder in anderen Ländern. Bereits das drittplatzierte Kanada weist mit 1,0 einen doppelt so hohen DMFT-Wert aus wie Deutschland. Der DMFT-Wert von Groß-britannien (Platz 2) liegt bei 0,7 (vergl. die Grafiken DMFT-Wert und int. Vergleiche un-ter www.bzaek.de/pm160923).

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vor-standes der KZBV: „Besonders erfreulich ist, dass diese Entwicklung über alle sozia-len Schichten hinweg positiv verläuft. Auch Kinder mit einem vergleichsweise niedri-gen Sozialstatus haben heute wesentlich gesündere Zähne als noch vor 20 Jahren. Dieser messbare Kariesrückgang bei Kin-dern ist nicht zuletzt auf regelmäßige, kon-trollorientierte Besuche in Zahnarztpraxen und die dort häufig vorgenommene Versie-gelung der Backenzähne zurückzuführen. Ganze 70,3 % der Zwölfjährigen in unserem Land sind mittlerweile mit Fissurenversie-gelungen versorgt. Zu Recht, denn kleine Patienten ohne solche Versiegelungen ha-ben eine dreifach höhere Karieserfahrung.“

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK: „Die Zahnmedizin belegt, dass Prävention, die früh greift, Erkrankungen reduzieren kann. Eine engmaschige Grup-pen- und Individualprophylaxe hilft, Erkran-kungen vorzubeugen oder frühzeitig zu the-rapieren. Die präventionsorientierte Neu-ausrichtung vor mehr als 25 Jahren wirkt und zeigt nun, wie sehr Patienten in allen sozialen Schichten davon profitieren. Den-noch bleibt eine Polarisation – eine Schief-lage der Verteilung der Erkrankungslasten: Menschen in sozial schwierigen Lebensla-gen haben eine deutlich höhere Krankheits-erfahrung. Es ist eine gesamtgesellschaftli-che Aufgabe dafür zu sorgen, dass ALLE die

Deutschland ist in Sachen Kariesfreiheit von Kindern Welt spitze. Anlässlich des diesjährigen Tages der Zahngesundheit am 25. Sep-tember betonten Kassenzahn-ärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer, dass sich ein kontinuierliches Engagement lohne.

KZBV und BZÄK zum Tag der Zahngesundheit

Kariesfreiheit von Kindern in Deutschland Weltspitze

Weiteres Informationsmaterial zur DMS V kann auf den Websites von KZBV (www.kzbv.de/DMS) und BZÄK (www.bzaek.de/DMS) abgerufen werden.

i Weitere Infos

etablierten Vorsorgeangebote besser nut-zen können. Der Tag der Zahngesundheit soll dazu anregen, gemeinsam gegen Kari-es und Munderkrankungen aktiv zu bleiben und Verbesserungen anzuschieben.“

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4 Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016 I ndus t r i e & Hande l

Mit dem neuen RECIPROC blue System lassen sich auch komplexe und gekrümmte Wurzelkanäle si-cher bis apikal erweitern.

Als Hauptfaktor für den Misserfolg von Wurzelkanalbehandlungen gilt die Per-

sistenz pathogener Keime. Diese Beobach-tung verdeutlicht, dass für den langfristigen Erfolg einer endodontischen Maßnahme die vollständige chemomechanische Desinfek-tion des gesamten Wurzelkanalsystems von besonderer Bedeutung ist.

Während die mechanische Aufbereitung mit Wurzelkanalinstrumenten alleine keine sig-nifi kante Elimination pathogener Keime er-reicht, so ist sie dennoch Voraussetzung, um Spülfl üssigkeiten nach apikal befördern zu können und somit eine effektive chemi-sche Desinfektion zu ermöglichen. Die Entwicklung vollrotierender flexibler Nickel-Titan -Instrumente brachte im Ver-gleich zur Aufbereitung mit Handinstrumen-ten eine spürbare Erleichterung und erlaub-te eine standardisierte Vorgehensweise mit reproduzierbar guten Ergebnissen. Während sich die Weiterentwicklung der Systeme am Anfang überwiegend auf veränderte Geome-trie und Legierung beschränkten, so hat sich die Industrie in den letzten Jahren auf ver-besserte Arbeitsweisen fokussiert. Seit der Einführung des RECIPROC Systems (VDW, München) im Jahr 2011 werden viele Fei-lensysteme heutzutage nicht mehr vollrotie-rend betrieben, sondern in einer reziproken Arbeitsweise.

Der Begriff reziprok bedeutet „wechselsei-

tig“ und die Technik basiert auf dem von Roane bereits 1985 beschrieben „balanced force“-Konzept. Dabei wird das Instrument zunächst in Schneiderichtung gedreht, um in einer darauffolgenden Rückbewegung wie-der vom Dentin gelöst zu werden und somit ein Verklemmen des Instrumentes im Ka-nal zu verhindern. Da die Drehbewegung in Schneiderichtung größer ist als die Rückbe-wegung, resultiert dies nach mehreren Zy-klen dennoch in einer Rotation des Instru-mentes um 360 Grad. Nach der Einführung des RECIPROC Systems haben sich auch di-verse wissenschaftliche Studien mit diesem Thema beschäftigt. So konnte z. B. gezeigt werden, dass die reziproke Bewegung gene-rell zu einer erhöhten Resistenz gegen zy-klischen Ermüdung führt. Reziproke Feilen erhalten den ursprünglichen Wurzelkanal-verlauf auch in komplexen Anatomien und ermöglichen gleichzeitig eine effektive und schnelle Erweiterung. Zudem ist im Vergleich zu vollrotierenden Systemen die Anwendung von reziproken Instrumenten auch bei Neu-anwendern weniger fehleranfällig.

Bewährtes System mit neuen Materialeigen-schaften

Im September 2016 brachte VDW nun die nächste Generation der erfolgreichen RECIPROC Instrumente auf den Markt. Wäh-rend die bewährte Geometrie, die Arbeitswei-se und das Behandlungsprotokoll beim neuen RECIPROC blue System unverändert bleiben, so zeigt der erste Blick auf das Instrument

die Neuerung. Das Instrument ist blau. Und obwohl dies wenig spektakulär wirkt, so hat es dennoch einen auffälligen Effekt. Denn die charakteristische blaue Färbung entsteht durch ein besonderes Temperaturprotokoll nach dem Herstellungsprozess, welches die Molekularstruktur des Nickel-Titans verän-dert. Durch dieses neue Produktionsverfah-ren gewinnt die Feile deutlich an Flexibilität und besitzt gleichzeitig ein noch geringeres Frakturrisiko. Dadurch können auch komple-xe Anatomien und stärker gekrümmte Kanäle sicher bis apikal erweitert werden (Abb. 1).

Die veränderte Molekularstruktur ermöglicht es jetzt auch, die Instrumente vorzubiegen. Damit kann das Einbringen der Feile z. B. in schwer zugängliche mesio-bukkale Kanä-le in Unterkiefermolaren (Abb. 2) erleichtert werden. RECIPROC blue eignet sich dabei nicht nur für Primärbehandlungen, sondern kann auch im Revisionsfall zur Entfernung der alten Wurzelfüllung eingesetzt werden. In Kombination mit den passenden Papier-spitzen und Guttapercha Points erhält man ein gut aufeinander abgestimmtes System, mit dem man nahezu alle endodontischen Fälle lösen kann.

Der Mechanismus der reziproken Bewegung von Wurzelkanalinstrumenten zeigt viele Vorteile gegenüber einer alleinigen Rotation. Diese reziproken Instrumente sind widerstandsfähiger gegenüber Frakturen und der Zahn kann mit einer geringeren Anzahl an Instrumenten in kürzerer Zeit vollständig aufbereitet werden, ohne dabei stärkere Kanalveränderungen zu verursachen. Die Tendenz zeigt außerdem, dass reziproke Instrumente auch zur Revision genutzt werden können. Im Herbst 2016 ist die nächste Generation der RECIPROC Instrumente von VDW erschienen – mit bewährten und neuen Eigenschaften.

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Durch die Möglichkeit, die RECIPROC blue vorzubiegen, lässt sich diese einfacher in schwer zugängliche Wurzelkanäle einbringen.

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nieren. Auch die Akzentuierung von Höckern und Wülsten, die Nachahmung von translu-zenten Schmelzarealen und opaleszenten Bereichen, die Betonung des Dentinkerns sowie die Nachahmung von Verfärbungen des Zahnhalsbereiches oder von Schmelz-rissen sind mit FinalTouch möglich. Damit bietet FinalTouch die perfekte Ergänzung zu VOCO-Composites wie etwa GrandioSO, Amaris oder Admira Fusion.

6 Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016 I ndus t r i e & Hande l

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bruch. Die Fissurenversiegelung ist dagegen ein probates Mittel, das sich seit Jahren be-währt hat. Dieser Schutz der Fissuren ge-lingt besser denn je mit UltraSeal XT hydro – einfach und zuverlässig.

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ze wird UltraSeal XT hydro direkt aus der Spritze eingebracht – gezielt und blasenfrei. Durch hydrophile Eigenschaften geht Ultra-

Seal XT hydro auch mit leicht feuchten Fis-suren eine innige, sichere Verbindung ein, ohne dass sich Randspalten bilden. Die anschließende Lichthärtung kann mit jeder Polymerisationsleuchte geschehen; mit VALO im Xtra Power-Modus (3.200 mW/cm²) geht es besonders schnell.

Der zu 53 % gefüllte Versiegler bildet ein stabiles Schutzschild, ist abriebfest und dauerhaft. Untersuchungen haben auch ge-zeigt: Seine Hydrophilität führt nicht zu ei-ner erhöhten Wasseraufnahme.Auch an die Ästhetik wurde gedacht: Statt des gut sichtbaren Versieglers in „Opak-Weiß“ kann man nun auch Farbe „Natural“ wählen, zwischen A1 und A2. Dieser Farbton fügt sich für den Patienten unauffällig in die Fissur ein. Platzierung und Vollständigkeit der Versiegelung sind dennoch durch hohe Fluoreszenz unter Schwarzlicht deutlich zu erkennen und zu prüfen. Dies kann mit einer VALO-Polymerisations-leuchte mit aufgesetzter Black Light Lens geschehen oder auch mit einer kleinen „Key-chain Lamp“, die Schwarzlicht abgibt. Die Farbe der Versiegelung spielt damit keine Rolle mehr. So gewinnt man gesunde Zähne und zu-gleich Vertrauen – bei den kleinen Patienten und den Eltern: Die Versiegelung ist „schnell fertig“ und die Zähne sind dauerhaft ge-schützt.

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Dieser Artikel wurde aus Platzgründen gekürzt. Den gesamten Artikel finden Sie unter: www.nwd.de/aldente

Autor: RA Jahn

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In seinem Urteil hatte das OLG Zweibrü-cken zum Ausdruck gebracht, dass sich die

Pfl ichtwidrigkeit bei einer zahnärztlichen alter-nativen Behandlungsmethode (Naturheilkun-de) nach deren (eigenen) Maßstäben bemisst. Grundlage des Urteils war eine durchgeführ-te Zahnextraktion nach einer „Herd- und Stör-feldtestung“ im Bereich der Naturheilkunde. Es wird ausgeführt, dass der Patient grund-sätzlich in der Wahl der Behandlungsmethode gemäß §§ 138 BGB, 226a StGB frei entschei-det, solange weder eine „völlige Außenseiter-methode“ vorliegt noch die Grenzen der Heil-behandlung gesprengt werden.

Der zugrundel iegende Sachverhalt hatte folgenden Inhalt:

Der Beklagte (Zahnarzt) stand als Bekenner der Naturheilkunde für eine ganzheitliche Be-handlung durch Beseitigung von Störfeldern im Kiefer ein, die er als Ursache allgemeiner körperlicher Beschwerden ansah. Die Kläge-rin unterzog sich nach Besuch des Beklag-ten auf seiner Internetseite und eines öffentli-chen Vortrages einer vorgeschlagenen „Herd- und Störfeldtestung“. Es folgte die Diagnose: „Mehrfaches Zahnherdgeschehen mit Abwan-

derungen von Eiweißverfallsgiften in den rech-ten Schläfen- und Hinterkopfbereich und bis in den Unterleib“ sowie ein „Kieferknochen-endystrophiesyndrom“ und ein „stillen Ge-websuntergang im Knochenmark“. Die dar-auf basierende Therapieempfehlung lautete: operative Entfernung sämtlicher Backenzäh-ne und gründliche Ausfräsung des Kieferkno-chens. Diesem Eingriff unterzog sich die Klä-gerin auf Anraten des Beklagten. Nach Vor-nahme der Behandlung und Zahlung von 1.187,06 € an den Beklagten wurden Vorwür-fe über Behandlungsfehler und Aufklärungs-versäumnisse erhoben.

Dem Beklagten ist ein Vorwurf hinsichtlich der Behandlungsfehler zu machen:

Eine interdisziplinäre Befunderhebung hat nicht stattgefunden, obwohl diese auch nach der alternativen Behandlungsmethode erfor-derlich gewesen wäre. Der Beklagte sichtete ein Panoramaröntgenbild sowie von der Klä-gerin mitgebrachte Unterlagen und ließ sich von dieser unterzeichnen, dass eine schul-medizinische Abklärung bereits vorgenom-men wurde. Der gerichtliche Sachverständi-ge (Prof. Dr. W.) erhob dagegen den Einwand,

die ganzheitliche erfolglose Vorbehandlung sei umfassend zu berücksichtigen gewesen. Darüber hinaus wären eine ergänzende Kno-chenszintigraphie, ein Differentialblutbild plus entsprechender Diagnostik, eine psychosoma-tische Diagnostik zur Mitbehandlung und eine primäre Knochenbiopsie des „belasteten Kie-ferareals“ angezeigt gewesen. Der Einwand des Beklagten, eine weitergehende Diagnos-tik im Sinne einer interdisziplinären Befunder-hebung sei nicht veranlasst gewesen, greift wegen der Notwendigkeit einer umfassenden Abklärung vor einer alternativen Behandlung nicht durch. Weiterhin hat der Beklagte auch hinsichtlich der chronischen Schmerzen keinen interdis-ziplinären Ansatz gewählt, woraus ebenso ein Behandlungsfehler resultiert. Wegen des lan-gen Beschwerdebildes der Klägerin wäre eine ärztliche Empfehlung oder Führung angezeigt gewesen. Dem Beklagten oblag die Pfl icht zur Aufklärung und Hinwirkung auf die interdiszi-plinäre Behandlung sowie die Abklärung mög-licher Beschwerden anderer Körperregionen die einen potenziellen Zusammenhang auf-weisen könnten. Der größte Vorwurf ist dem Beklagten aller-dings daraus zu machen, dass er ohne Ge-

samtabklärung des Beschwerdebildes vier Zähne im rechten Oberkiefer und die Aus-fräsung des gesamten Areals vornahm. Es habe sich auch nach der alternativen Behand-lungsmethode (dem Sachverständigen nach) keine Erforderlichkeit für dieses Vorgehen ent-nehmen lassen.

Der Beklagte haftet demnach für die vorgenannten Behandlungsfehler.

Dem Einwand, die Klägerin habe die alterna-tive Heilmethode (Außenseitermethode) aus-drücklich gewünscht, kann entgegengehalten werden, dass sich die Einwilligung der Kläge-rin ausschließlich auf eine fehlerfreie Behand-lung bezog. Außerdem war die vorgenomme-ne „Radikalmaßnahme“ aus Sicht der Kläge-rin die letzte Chance, ihr Leiden zu lindern. Der Beklagte hat die nötige Aufklärung über andere (interdisziplinäre) Behandlungsmetho-den bewusst unterlassen.

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Nach einer Entscheidung des OLG Zweibrücken unterliegen die Grenzen alternativer Behandlungs-methoden eigenen Maßstäben, soweit noch von einer Heilbehandlung gesprochen werden kann. Auch die Frage nach einem (verwirkten) Schmerzensgeldanspruch war Gegenstand des Urteils.

Rechtsprechung

Zahnextraktion aufgrund „Herd- und Störfeldtestung“

10 Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016 I ndus t r i e & Hande l

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Zusätzliche Viskositäten

Neben den gewohnten Löffelmaterialien heavy body, putty und putty soft bietet die hochpräzise A-Silikonlinie zwei zusätzliche Viskositäten: putty super soft und Mono-Body. putty super soft ist besonders ge-schmeidig und kinderleicht zu durchmi-schen. Somit ist es das optimale Löffel-material für Doppelmischabformtechniken. Mit der Sortimentserweiterung durch PRE-SIDENT MonoBody gibt es darüber hinaus eine ideale Alternative für Implantatabfor-mungen.Das Sortiment der Korrekturmaterialien be-inhaltet neben light body und regular body auch das neue Xtra light body. Wie der Name bereits verrät, ist Xtra light body ein sehr dünnflüssiges Material, welches selbst kleinste marginale Details erfasst und klar abbildet.Die verschiedenen Materialien der neuen PRESIDENT-Linie sind ab sofort im Den-talfachhandel erhältlich. Dabei wählt der Zahnarz t zwischen unterschiedl ichen Darreichungsformen wie dem patentier-ten 25-ml-microSystem, 50- und 75-ml-Kar tuschen sowie dem System 360 für Sympress. Passende Tubenmaterialien runden das Portfolio ab.

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Der Red Dot Award in der Kategorie Communication Design 2015 würdigte bereits im letzten Jahr das herausragende Bedienkonzept der KaVo ESTETICA E70/E80 Vision Behandlungseinheiten. Jüngst wurde das innovative und intuitive User Interface mit wegweisendem Design auch noch für den German Design Award 2017 nominiert. Dieser wird vom Rat für Formgebung, der deutschen Marken- und Designinstanz, vergeben.

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KaVo ESTETICA E70/E80 Vision nominiert für den German Design Award 2017

12 Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016 I ndus t r i e & Hande l

Die neuen Schmelz- und Effektmassen sind in zwölf Farben verfügbar. Diese sind

wiederum in drei Gruppen eingeteilt. Mit den sechs „Special Enamel“-Massen mit schmel-zähnlicher Transluzenz lassen sich Farbsätti-gung und Chroma einstellen. Die drei „Light Reflector“-Effektmassen sind lichtreflektie-rend, die drei „Light Absorber“-Massen hin-gegen lichtabsorbierend.

Special Enamel: schmelzähnliche Trans-luzenz

Die „Special Enamel“-Massen sind unter-schiedlich eingefärbte Schmelzmassen mit schmelzähnlicher Transluzenz. Sie stehen in den Farben Aqua, Citrine, Honey, Apricot, Quartz und Diamond zur Verfügung. Citri-ne, Honey, Apricot und Quartz dienen der Einstellung von Farbsättigung und Chroma sowie zur Akzentuierung des Schneidebe-reichs. Aqua ist eine intensive Schmelzmas-se zur Unterstützung der bläulichen Translu-zenzwirkung bei inzisalen Flanken. Diamond ist die perfekte Universalschneide für den Frontzahnbereich.

Light Reflector: lichtreflektierend

Die „Light Reflector“-Massen sind lichtre-flektierende Effektmassen. Sie stehen in den Farben Silk, Salmon und Cream zur Verfü-gung. Silk dient der Erhöhung des Hellig-keitswerts im Schneidebereich. Salmon und cream eignen sich ideal zur Imitierung farb-lich reflektierender Bereiche im zervikalen sowie im inzisalen Drittel.

Light Absorber: lichtabsorbierend

Die „Light Absorber“-Massen sind lichtab-sorbierende Effektmassen. Sie stehen in den Farben Fog, Lavender und Taupe zur Verfü-gung. Fog dient der Reduzierung des Hellig-keitswertes im Schneidebereich. Lavender und taupe dienen der Gestaltung von Absorp-tionsbereichen im inzisalen und im zervika-len Drittel sowie an approximalen Flanken.

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Die Firma Hager & Werken hat reagiert und ein kleines hf Surg® für unschlagbare

999,00 € auf den Markt gebracht. Ein Kom-paktgerät zum Schneiden und Schneiden mit  gleichzeitiger Koagulation.

Das hf Surg® arbeitet mit einer Frequenz von 2,2 MHz, also 2.200.000 Wellenzyklen pro Sekunde. Bei sachgemäßer Anwendung wird es weder zu Verfärbungen noch zu Nekro-sen kommen und das behandelte Areal heilt schnell und schmerzarm ab. Die Schnitttech-nik ist so hauchfein und minimalinvasiv, wie es die feinste Elektrode erlaubt und vorgibt. Ge-genüber dem Skalpell wird im blutarmen bis blutfreien Gebiet gearbeitet, was eine bessere und optimale Sicht gewährleistet. Die gefilterte Welle besitzt eine exzellente Schneidleistung mit gen null gehender Ko-agulation. Somit ist sie für folgende Indikati-onen geeignet: Sulkuserweiterung, Gingivek-tomie, offene Kürettage oder eine Lappen-OP.Die leicht modulierte Welle hingegen wird hauptsächlich zum plastischen Arbeiten ge-wählt. Gleichzeitig zum Schnitt werden die Schnittränder koaguliert. Indikationen sind z. B.: Gingivoplastik, Freilegen von Zähnen,

Beseitigung von Hyperplasien oder Zungen- OPs.Die optimale Steuerung über den Fußschalter ist ergonomisch und bewahrt zu jeder Zeit die unabdingbare Bewegungsfreiheit der Hände. Die Hochfrequenzwellenformen entscheiden

über die exzellente Qualität der Operationen mit geringem Zeitaufwand, sicherste minimal-invasive Anwendung, mit optimalem OP-Erfol-gen. Eine schnelle Wundheilung schließt sich unmittelbar an und beschert dem Patienten zeitnah wieder volle Lebensqualität.

Umfangreiche Einsatzmöglichkeiten im täglichen Zahnarztalltag machen es zum wirtschaftlichen Allrounder. Die hf-Gewebekonturierung ist sofort einsetzbar, klinisch bewährt, einfach anzuwenden und besitzt viele Vorteile im Vergleich zu einem Skalpell.

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Auf Basis der patentierten Active Biosi-licate Technology™ von Septodont be-

steht BioRoot™ RCS (Root Canal Sealer) aus hochreinen synthetisierten Mineralien und bietet eine außergewöhnliche Kombina-tion aus essenziellen Produkteigenschaften. BioRoot™ RCS ist hydrophil und dringt in die Dentintubuli ein – für eine hermetische und biokompatible Versiegelung. Durch die Freisetzung von Kalziumhydroxid (pH-Wert > 11) wird zudem eine antimikrobielle Wir-kung erzielt und das Bakterienwachstum verhindert. Das Kalziumsilikat stimuliert die Knochenregeneration und fördert die paro-dontale Heilung. Mit Zulassung in der Me-dizinproduktklasse III ist bestätigt, dass es sich um ein bioaktives Material handelt. Bio-Root™ RCS wird als Pulver/Flüssigkeit-Dar-reichung angeboten, um die Viskosität zu kontrollieren, und wird mit der kalten Ob-turationstechnik und herkömmlichen Gut-taperchastiften eingesetzt. Erste vielversprechende wissenschaftliche Untersuchungen sind bereits publiziert.

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14 Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016Un te rha l tung

So wird’s gemacht!Schreiben Sie das Lösungswort auf eine Postkarte und schicken Sie diese an:NWD Gruppe, Stichwort: al dente, Schuckertstraße 21, 48153 MünsterEinsendeschluss ist der 22.12.2016.

Herzlichen Glückwunsch! Alle Gewinner des letzten Rätsels sind schriftlich benachrichtigt worden.

Das Lösungswort des letzten Rätsels lautet: RIESENRAD

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fast,beinahe

diePositionermitteln

bulgar.Wäh-rungs-einheit

kleines,ärm-lichesHaus

Wind-röschen

Bestand-teil desPfeffer-minzöls

Fein-gewichtfür Edel-metalle

TeilGroß-britan-niens

Spiel-karten-farbe

Boden-erhebung

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weibli-chesLasttier

keines-falls,nie undnimmer

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tel in der Box platzieren, öffnen, das Tuch in „Cotton Touch“-Qualität entnehmen und ver-wenden. Hierdurch entfällt die zeitaufwendi-ge Dosierung und es werden Anwendungs-fehler beim Ansetzen der Lösung vermieden. Durch die neue Formulierung ohne QAV, auf Basis sekundärer und tertiärer Alkylamine, sind die Feuchttücher besonders für spezi-ell empfi ndliche Oberfl ächen, wie z. B. Be-handlungseinheiten inkl. Sitzpolster, Schwe-betische, Röntgengeräte, Instrumente und Plexiglas, geeignet. Die bereits VAH-gelistete Alkohol-, QAV- und Aldehyd-freie Tränklösung schont nicht nur das Inventar und schützt Ihre Gesundheit,

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16 Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016 I ndus t r i e & Hande l

Die „Class II Solution“ von Dentsply Sirona stellt sich der Herausforderung und bietet

mit perfekt aufeinander abgestimmten innova-tiven Produkten eine Komplettlösung mit ein-zigartiger Adaptation zu jedem entscheiden-den Schritt einer Klasse-II-Restauration – für eine sichere Randdichtigkeit auch am Kavitä-tenboden.• Palodent® V3, das Teilmatrizensystem: passt

sich an die natürliche Kontur des Zahnes an.• Prime&Bond active™, das Universal adhäsiv:

passt sich selbst bei unterschiedlichsten Feuchtigkeitsgraden problemlos an die kli-nische Situation an und bildet in der Kavi-tät aktiv eine dünne und gleichmäßige Adhä-sivschicht aus.

• SDR®, das Original – das fl ießfähige Bulk-füll-Komposit: Passt sich dank exzellenter Selbstnivellierung an die Form von Kavitä-tenboden, Matrize und okklusale Deckschicht an.

• ceram.x ® universal, das nanokerami-sche Füllungsmaterial mit der innovativen SphereTEC™ Füllertechnologie: passt sich an Kavitätenwände, SDR-Füllung und die Model-liertechniken des Behandlers an.

Jedes dieser Produkte allein bietet schon höchste Anwenderfreundlichkeit und Leis-tungsfähigkeit. In der Kombination ergänzen sie sich zu einer Klasse-II-Komplettlösung mit exzellentem Anpassungsvermögen.

Angepasst an die Erfordernisse jedes einzel-nen Klasse-II-Arbeitsschritts

Klasse-II-Füllungen gehören zu den häufi gs-ten zahnärztlichen Behandlungen, aber auch zu den schwersten, wenn es darum geht, eine natürliche Form und Ästhetik sowie eine lange Lebensdauer zu erzielen. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Zahnärzten und Meinungsbild-nern hat Dentsply Sirona vier zentrale Kriteri-en für erfolgreiche Füllungen herausgearbei-tet, die direkt mit den verwendeten Produkten und ihrer Anpassungsfähigkeit an die Techni-ken des Behandlers und die Erfordernisse des jeweiligen Klasse-II-Falles zusammenhängen – und damit eine Lösung für spezifi sche Her-ausforderungen bieten.

• 70% der Zahnärzte finden, die Kontakt-punktgestaltung sei der schwierigste Teil einer Klasse-II-Restauration*. Die Füllung

muss die natürliche Kontur des Zahns und den Approximalkontakt wiederherstellen. Ein unkorrekt modellierter oder offener Appro-ximalkontakt kann zu einem Misserfolg der Füllung durch Frakturen, eingeklemmte Nah-rungsreste, parodontale Entzündungen oder Sekundärkaries führen. Die anwenderfreund-lichen Palodent® V3 Teilmatrizen passen sich gut an die natürliche Zahnform an und sor-gen so für vorhersagbare, anatomisch kor-rekte Kontakte und eine enge gingivale Ver-siegelung mit weniger Überschüssen und Finierbedarf.

• 10–15 % der Kompositrestaurationen im Sei-tenzahnbereich weisen postoperative Über-empfi ndlichkeiten auf. Das Adhäsiv muss eine lückenlose und homogene Schicht bilden, die den Zahn dicht versiegelt und postoperati-ve Überempfi ndlichkeit verhindert. Bei Klas-se-II-Kavitäten kann aber die Feuchtigkeit des Dentins von zu trocken bis zu feucht vari-ieren. Überschüssiges Wasser (sog. Pooling) ist aber manchmal schwer zu erkennen, vor allem tief im approximalen Kasten, sodass viele Adhäsive eine inhomogene Schicht bil-den und keine optimale Leistung zeigen. Da-gegen breitet sich Prime&Bond active in der Kavität aktiv zu einer dünnen, gleichmäßi-gen Schicht aus, ohne Pooling oder trocke-ne Stellen. Die aktive Feuchtigkeitskontrolle erlaubt bei verschiedensten Feuchtigkeits-graden ein verlässliches, lückenloses Bon-ding und damit praktisch keine postoperati-ven Überempfi ndlichkeiten.

• 82 % aller Zahnärzte verwenden zur Ver-besserung der Randdichtigkeit bei Klasse -II-Füllungen einen Liner*. Das Füllungsma-terial muss sich exakt an die Form der prä-parierten Kavität anpassen. Anderenfalls könnten ungefüllte Bereiche und Luftein-schlüsse postoperative Überempfi ndlichkeit, Verfärbungen und Sekundärkaries verursa-chen. Das Komposit SDR® ermöglicht bis zu 4 mm starke Bulk-Füllungen; es ist fl ießfä-hig und selbstnivellierend, passt sich gut an die approximalen Ränder und die Matrize an und verringert den Zeitbedarf für die Appli-kation um bis zu 40 %. Mit bis zu 60 % we-niger Schrumpfungsstress bietet SDR®, wie eine fünfjährige klinische Studie nachweist, dieselbe Langlebigkeit und Ästhetik wie Fül-lungsmaterialien, die in mehreren Schichten appliziert werden müssen*.

• 74 % der Zahnärzte beanstanden die Ver-arbeitungseigenschaften ihres Komposits in Bezug auf Adaptierbarkeit und Klebrig-

keit*. Natürliche Ästhetik und korrekte ok-klusale Anatomie hängen von der Modellier-barkeit, Klebrigkeit und Farbanpassung des Komposits ab*. Unzulängliche Materialien können mehr Verarbeitungsaufwand, län-gere Applikation und Modellierung, zusätz-liches Finieren und Polieren und schlech-te ästhetische Resultate mit sich bringen. ceram.x® universal passt sich dagegen opti-mal an die Kavitätenwände und die Bulk-Fül-lung aus SDR® an. Seine innovative Sphe-reTEC Technologie verbindet eine anpas-sungsfähige Konsistenz mit exzellenter Standfestigkeit und leichter Modellierbar-keit. Und ceram.x universal zeigt bei ei-nem einfachen Farbsystem, das mit nur fünf Farben die ganze VITA-Skala* abdeckt, einen ausgeprägten Chamäleoneffekt. Dank schneller und leichter Polierbarkeit ist in kürzester Zeit ein natürliches Finish mit hohem Glanz erzielbar.

Optimale Resultate in der Kombination als Klasse-II-Komplettlösung

Die Kombination dieser vier Produkte von Dentsply Sirona überzeugt durch optimale An-passung an die Techniken des Behandlers und die Erfordernisse der Füllung. Die Teilmatrize Palodent® V3 schafft eine ideale natürliche Kontur und einen präzisen Kontaktpunkt für die Applikation der Füllungsmaterialien. Das Universaladhäsiv Prime&Bond active liefert eine lückenlose Adhäsivschicht und eine dich-te Versiegelung. Das fl ießfähige SDR® sorgt dafür, dass die fertige Füllung die natürliche Kontur der Matrize annimmt, ohne Randspal-ten oder Hohlräume im approximalen Kasten. Das Komposit ceram.x® universal passt sich perfekt an Kavität und SDR® Schicht an, ver-einfacht die Farbanpassung und das Finieren und stellt so eine korrekte Okklusalfl äche und eine hohe Ästhetik sicher.Wir bei Dentsply Sirona sind stolz, diese vier Produkte als integrale Bestandteile einer Klas-se-II-Komplettlösung mit optimaler Anpas-sung an jeden einzelnen Arbeitsschritt anbie-ten zu können – eine absolute Neuheit in der Dentalbranche.

Class II Solution™ von Dentsply Sirona

Das Füllungskonzept für einen sicheren approximalen RandschlussHauptursache für das Versagen von Kompositfüllungen ist Sekundärkaries– und der Boden des approximalen Kastens ist dabei der empfi ndlichste Bereich. Für optimale Resultate müssen sich diverse Produkte gut an den präparierten Zahn, die physikalischen und chemischen Eigenschaften der anderen verwendeten Produkte und die Techniken des Behandlers anpassen. Die besondere Bedeutung im täglichen Praxisalltag wird umso deutlicher, wenn man bedenkt, dass 50 % aller Kompositfüllungen Klasse-II-Füllungen sind.

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Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz SchniederFachanwalt für Medizinrecht / Münster · Berlin · Hamburg · Bielefeld [email protected] · www.kwm-rechtsanwaelte.de

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Mit dieser Entscheidung hat der Große Se-nat Rechtsklarheit für die Freiberufl ichkeit

der Vertrags(zahn)ärzte geschaffen, zugleich aber auch nach Auffassung der rechtswissen-schaftlichen Bewertung eine Regelungslücke im Hinblick auf eine mögliche Korruptionsbe-kämpfung hinterlassen. Diese Regelungslü-cke hat der Gesetzgeber durch Einführung der §§ 299a ff. StGB nun geschlossen.

Gesetzeswortlaut

Zentrale Vorschrift ist § 299a StGB, der die Be-stechlichkeit im Gesundheitswesen regelt und wie folgt lautet:„Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Be-rufsbezeichnung eine staatlich geregelte Aus-bildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür for-dert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er 1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder

Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, 2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln

oder von Medizinprodukten, die jeweils zur

unmittelbaren Anwendung durch den Heilbe-rufsangehörigen oder einen seiner Berufshel-fer bestimmt sind, oder

3. bei der Zuführung von Patienten oder Unter-suchungsmaterial

einen anderen im inländischen oder ausländi-schen Wettbewerb in unlauterer Weise bevor-zuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Auch hat der Gesetzgeber das Strafantrags-erfordernis gestrichen und die Vorschriften als Offi zialdelikt ausgestaltet. Die Staatsan-waltschaft kann nun von sich aus tätig wer-den, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Diese niedrige Beurteilungsschwelle dürfte Ermitt-lungsmaßnahmen in Zukunft wahrscheinlich werden lassen.

Tatbestand im Einzelnen

Der (Zahn-)Arzt muss zunächst in Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten erhalten. Private Handlungen ohne Be-rufsbezug sind damit außen vor. Es muss sich vielmehr um heilberufl iche Verordnungs-, Be-zugs- oder Zuführungsentscheidungen handeln. Diese sollen frei von unzulässiger Einfl ussnah-

me getroffen werden. Der neu geschaffene Be-griff der Zuführung entspricht dem sozial- und berufsrechtlichen Zuweisungsbegriff. Er bildet jede Art der Einwirkung auf den Patienten ab, unabhängig von ihrer Form, und umfasst auch unverbindliche Empfehlungen sowie mit der Zu-führung von Untersuchungsmaterial die Weiter-leitung von Proben zu Laboruntersuchungen.Erwachsen dem (Zahn-)Arzt oder einem Drit-ten, also insbesondere auch dem im Alltag häu-fi g als Stellvertreter eingesetzten Ehegatten, hieraus ein Vorteil, ist dessen Annahme zu hin-terfragen. Der Vorteilsbegriff wird hierbei weit verstanden und umfasst neben materiellen Vor-teilen auch ideelle Vorteile wie Ehrungen und Ehrenämter sowie bereits den Abschluss eines Vertrages an sich, auch wenn die daraus folgen-de Vergütung eine adäquate Gegenleistung für die (zahn-)ärztliche Tätigkeit abbildet.Das bloße Annehmen eines Vorteils reicht in-des nicht zur Tatbestandsverwirklichung. Der (Zahn-)Arzt muss den Vorteil vielmehr als Ge-genleistung für eine zumindest intendierte un-lautere Bevorzugung im Wettbewerb fordern oder annehmen. Diese Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung wird als Unrechtsvereinba-rung bezeichnet und gibt der Handlung ihr kor-ruptives Gepräge.

Was (nicht) tun?

Berechtigte Sorgen einerseits sowie Angst- oder Geschäftemacherei andererseits waren und sind in diesem Bereich ebenso schwer zu unterscheiden wie die erlaubte Koope-ration von der unerlaubten Korruption. Da nicht nur über § 299a StGB die ((zahn-)ärzt-

Das Gesetzgebungsverfahren geht auf die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 29.03.2012 zurück, in der der Große Senat festgestellt hat, dass niedergelasse-ne Vertrags(zahn)ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen anzusehen sind und eine damit verbundene Strafbarkeit korruptiven Verhaltens abgelehnt hat.

Antikorruptionsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Was (nicht) tun?

Im Ergebnis ist festzustellen, dass auch in der nun-mehr von der Bundesregierung beschlossenen Form,das Antikorruptionsgesetz eine nicht unerhebli-che Gefahr für alle Beteiligten des Gesundheitsmark-tes darstellt. Je nach Wertungshorizont wird künftig manche Form einer seit Jahren geübten Form der Lieferbeziehung oder der Zusammenarbeit als Ver-stoß gegen die Regelungen der neuen Strafrechtsnor-men angesehen werden. Es droht durchaus die Kri-minalisierung ganzer Teile des Gesundheitsmarktes. Staatsanwälte befürchten aufgrund der generalklau-selartigen Gesetzesformulierungen Fluten von Anzei-gen, sei es in direkter oder anonymer Form. Es empfi ehlt sich jedenfalls aufgrund der oben darge-stellten Auswirkungen eines Ermittlungsverfahrens bereits die präventive Beratung. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, bietet sich ein enges Zusammenwirken von Fachanwälten für Medizinrecht und solche für Strafrecht an, um Auslegungsfragen in den Schnittmengen beider Rechtsgebiete sorgfäl-tig zu begutachten.

FAZIT

Dieser Artikel wurde aus Platzgründen gekürzt. Den gesamten Artikel finden Sie unter: www.nwd.de/aldente

Autor: Dr. Schnieder, Rechtsanwalt

liche) Nehmerseite, sondern nach § 299b StGB auch die (nichtmedizinische) Vorteils-geberseite bestraft wird, ist es in jedem Fall ratsam, Geschäftsfelder zu überdenken und kritisch zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

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17Rech t & P rax i s

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18 Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016Fachbe r i ch t

Mit der neuen Implantmed profitieren An-wender neben den bewährten Implant-

med-Funktionalitäten vor allem von einer modernen und intuitiven Bedienoberfläche, einem noch durchzugsstärkeren Motor so-wie von individuell wählbaren und bei Be-darf nachrüstbaren Produktfeatures wie ei-nem einzigartigen System zur Messung der Implantatstabilität. Die Behandler werden durch das neue W&H Chirurgiegerät nicht nur bei der präzisen Durchführung der oral-chirurgischen Eingriffe, sondern auch beim effizienten Zeitmanagement unterstützt.

Einfache Bedienbarkeit

Das neue Implantmed Bedienkonzept hilft dem Praxisteam, den Behandlungsablauf einfach, schneller und effizienter zu gestal-ten. Die Individualisierbarkeit des Implant-med für bis zu sechs User sorgt vor allem in Gemeinschaftspraxen für mehr Effizienz. Mit der aktivierbaren Dokumentationsfunk-tion können alle Werte der Implantatinser-tion einfach auf einem USB-Stick gespei-chert werden. Für eine schnelle und leich-te Bedienung des Chirurgiegerätes sorgt auch die neu konzipierte Kühlmittelpum-

pe. Das neue Konzept ermöglicht die Bela-dung auch unter sterilen Bedingungen. Der Kühlmittelschlauch kann dadurch ganz ein-fach, schnell und vor allem sicher einge-legt werden.

Präzise in der Anwendung

Selbst schwierige Eingriffe können mit dem Motordrehmoment von 6,2 Ncm und der Motordrehzahl von 200 bis 40.000 rpm prä-zise und ohne großen Kraftaufwand durch-geführt werden. Darüber hinaus verfügt das neue Gerät über den vergleichsweise kür-zesten Motor am Markt. Die ergonomisch geformte und perfekt ausbalancierte Kom-bination von Motor und W&H Winkelstück ermöglicht es dem Anwender, eine sehr lan-ge Zeit ohne Ermüdungserscheinungen der Hand zu arbeiten. Zusätzlich sorgen die fünf neuen chirurgischen Hand- und Winkelstü-cke mit LED+ nun auch für eine volle Aus-leuchtung der Behandlungsstelle unabhän-gig von der Motordrehzahl.

Hohes Maß an Flexibilität

Die neue kabellose Fußsteuerung sorgt für

noch mehr Flexibilität und Komfort. Alter-nativ zum Touchscreen kann Implantmed auch mittels Fußsteuerung einfach und steril bedient werden. Die neue kabellose Fuß-steuerung ist für mehrere W&H Geräte, wie z. B. den sicheren und leistungsstarken Pie-zomed, einsetzbar und kann auch bei die-sen Geräten einfach nachgerüstet werden.

Mehr Sicherheit

Die Entscheidung über den richtigen Belas-tungszeitpunkt eines Implantats wird un-ter Berücksichtigung aller Schlüsselpara-meter und Risikofaktoren der Patienten im-mer komplexer. Mit dem optional ab Januar

2017 verfügbaren W&H Osstell ISQ Modul bietet das neue Implantmed mehr Sicher-heit und Zuverlässigkeit für die Bewertung des Behandlungserfolges. Während die in Implantmed integrierte maschinelle Gewin-deschneidefunktion sowie die Kontrolle des Eindrehmoments den Zahnarzt beim Setzen der Implantate unterstützen, erleichtert Os-stell ISQ (Implant Stability Quotient) nun die Entscheidung über den optimalen Belas-tungszeitpunkt eines Implantates.

Produkttester bestätigen, dass die Rädchen ein einfaches und zügiges Arbeiten unter-

stützen und zu guten Ergebnissen führen. Nicht nur deshalb würden über 95 % der Tes-tanwender das Produkt ihren Kollegen emp-fehlen.Das Sof-Lex Polierräderset besteht aus einem beigen, mit Aluminiumoxid beschichteten Rad für die Vorpolitur und einem rosa Diamantpo-lierrad für die Hochglanzpolitur. Nacheinander angewendet, erzeugen sie einen natürlichen Glanz. Die Räder lassen sich reinigen, desin-fi zieren und sterilisieren und sind somit wie-derverwendbar.

Erhalt der Struktur

Dank einer hohen Flexibilität passen sich die Polierräder der Restaurationsoberfl äche sehr gut an und gelangen in jeden Winkel, ohne die ursprüngliche Morphologie zu verändern. Diese Eigenschaft ist für den Produkttester ZA Frank Tussing aus Gießen der Hauptgrund dafür, das Set weiterzuempfehlen. Sein Urteil: „Sof-Lex Polierräder erhalten die Makro- und Mikrostruktur von Komposit-Rekonstruktio-nen, ohne die Oberfl äche einzuebnen.“

Top Ergebnisse

Für viele andere Testanwender wie Dr. Sieglin-de Hattinger aus Innsbruck sind es vor allem die Ergebnisse, die für sich sprechen: „Nach dem Anfi nieren der Füllungsränder ist eine sehr gute Politur von Komposit mit dem Set möglich. Vor allem im palatinalen bzw. lingu-alen Bereich der Frontzähne ist es allen bis-her verwendeten Poliersystemen überlegen!“ Zu den weiteren Vorteilen gehören laut den am Test teilnehmenden Zahnärzten die einfa-che Anwendung der Rädchen sowie die hohe Effi zienz des Poliervorgangs.

Portfolio für die Ausarbeitung

Das Sof-Lex Polierräderset ist Teil des 3M ESPE Sof-Lex-Systems, das für jeden Schritt der Ausarbeitung die passenden Scheiben, Streifen oder eben Rädchen bereithält. Letztere sind über die 3M Hotline unter der Rufnummer 0800 2753773 bestellbar.

Bereits seit dem Jahr 2001 bietet W&H mit dem Chirurgiegerät Implantmed implantologisch täti-gen Zahnärzten ein hochwertiges Gerät, das sich durch mehr Sicherheit, einfache Bedienbarkeit, hohe Präzision sowie Flexibilität in der Anwendung auszeichnet. Im September 2016 präsentierte W&H nun die neue Implantmed-Generation mit innovativen Funktionserweiterungen.

Restaurationen auf Hochglanz bringen – ganz ohne Polierpaste und in nur zwei Schritten? Möglich macht‘s das neue Polierräderset von 3M, das absofort in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhältlich ist.

Neue Chirurgie-Einheit von W&H

Mehr Sicherheit in der Implantologie

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Der hier dargestellte klinische Fall soll zeigen, dass eine hochwertige Komposit-Füllung im Seitenzahnbereich durchaus auch ausgefallene ästhetische Aspekte berücksichtigen kann. Die Verwendung eines geeigneten „Flowable-Komposits“ als Unterfüllung wie ENAMEL HRi Plus Flow HF (hier in Farbton A1) ist nach Meinung des Autors als Standardverfahren anzuse-hen. Auch deswegen, da so – bei genauer Einhaltung aller Schritte der „Adhäsiv-Technik bei direkten Komposit-Füllungen“ – eine zuverlässige Versiegelung des Dentins am Kavitätenbo-den bewirkt wird. Darüber hinaus fl ießt ein „Flowable-Komposit“ mit geeigneter Viskosität und Adaptionsfähigkeit ideal in den unteren Kavitätenbereich ein. Hierdurch ist es möglich, Teilmatrizen zusätzlich von innerhalb der Kavität zu stützen und zu sichern.Anatomisch vorgeformte Sektional-Matrizen gewährleisten eine ideale Rekonstruktion der physiologischen Zahnmorphologie, sind aber in Abhängigkeit der supra- und subgingivalen Ausdehnung des Zahnschadens mit Bedacht zu platzieren und zu stabilisieren. Insbesonde-re wenn das Einbringen der oberen Deckfüllung mit pastösen (stopfbaren) Kompositen er-folgt. Im hier gezeigten Fall wurden drei verschiedene Teilmatrizen-Systeme herangezogen, bis der Kompromiss aus dünner, aber formstabiler, interdental sicher positionierbarer Teil-matrizen-Eigenschaft erzielt werden konnte.

Als Komposit für die Deckfüllung wurde im zweizeitigen Schichtungsverfahren UD3 und EF3 des Seitenzahn-Komposites verwendet. Die Auswahl erfolgte ohne vorherige Farbabgleichung mit einem Farbschlüssel. Nicht nur deshalb, da dies eine „alte, durch Übung bewährte Pra-xis“ des Autors ist, sondern insbesondere auch aufgrund der sehr leicht zu interpretierenden Farb- und Opazitätstöne des Komposites ENAMEL HRi plus Function. Zum Füllungsvorgang mit diesen pastösen Komposite selbst ist zu sagen, dass dieser sich recht einfach und schnell gestaltet. Das Erwärmen der relativ pastösen Seitenzahn-Kompo-site mithilfe eines Komposit-Heizgerätes auf 39 Grad Celsius, ist – nach Ansicht des Autors – möglich, aber nicht zwingend nötig.Welche Hilfsmittel bei der Modellation und der nachfolgenden Ausarbeitung im Rahmen des Konturierens, Finierens sowie Polierens benutzt werden, obliegt der persönlichen Erfahrung des Behandlers bzw. der Behandlerin. Ebenso muss je nach Situation entschieden werden, ob, wie in dem hier gezeigten Fall, eine ästhetische (maskierende) Individualisierung in die Restauration eingebracht werden soll.

FALLBEISPIEL

Dr. Markus Th. Firla

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Ästhetik trifft Praktikabilität

ENAMEL plus HRi Function ist ein Restaurati-onswerkstoff, der sowohl für direkte als auch für indirekte Seitenzahnversorgungen entwi-ckelt wurde. Mit einer erfreulicherweise klei-nen Auswahl an Kompositen, den universellen Dentin-Massen (UD1 bis UD6) und den spezi-ellen 3 Functions-Schmelz-Massen (EF1, EF2, EF3) stehen genug Farbtöne bzw. Opazitäts-grade zur Verfügung, sodass für den Einsatz im Seitenzahnbereich – je nach klinischem Fall und Anspruch des Patienten, respektive den „ästhetischen Restaurationskonzepten“ des Behandlers – keine ästhetischen Kompromis-se eingegangen werden müssen. Biomimetik vereint mit Biofunktionalität

Der vom Autor bereits vor über 20 Jahren für ästhetisch überzeugend wirkende Kom-posit-Restaurationen verwendete Begriff der „Biomimetik“ (perfekte Nachahmung lebender Prozesse oder Strukturen) gilt für das hier be-schriebene Komposit sogar in zweierlei Hin-sicht.

• Ästhetik Insbesondere die Schmelzmasse ENAMEL HRi plus Function weist dieselben lichtoptischen Eigenschaften auf wie die bereits bekann-ten Schmelzmassen aus diesem Komposit-System. Denn der Lichtbrechungsindex und die weiteren, eine Komposit-Restauration bio-mimetisch vorteilhaft zur Wirkung bringenden visuellen physikalischen Effekte, sind in diesem Seitenzahnkomposit ideal integriert.

• Funktionalität Ebenso biomimetisch sind die mechani-schen Charakteristika des Seitenzahn-Kom-posites. Das Abrasionsverhalten gleicht laut Hersteller dem des natürlichen Zahnschmel-zes, welche sich auf die werkstoffkundlichen Teste (120.000 Zyklen im Kausimulator) von Prof. Camillo D’Arcangelo, Universität Chie-ti, Italien, stützen. Die dem natürlichen Zahn-schmelz ähnliche Härte und das ebenfalls ver-gleichbare Abrasionsverhalten von ENAMEL plus HRi Function eröffnen die uneingeschränk-te Möglichkeit, Okklusalfl ächen nicht nur fül-lungstechnisch zu restaurieren, sondern auch CMD-therapeutisch funktionell zu versorgen.

ENAMEL plus HRi Function

„Zahn-Art“ und „Zahn-hart“ auch im Seitenzahnbereich

Abb. 2Abb. 3

Zu guter Letzt

Direkte adhäsive Komposit-Restaurationen sollten – sowohl bei gesetzlich Kranken-versicherten als auch bei Privatpatienten – als Extra-Leistung abgerechnet werden. Bei Ersteren im Rahmen einer (vor der Behand-lung schriftlich mit dem Leistungssuchen-den zu vereinbarenden) privaten Zuzahlung zur durch den BEMA gesetzlich gewährten Grundleistung der okklusalen Seitenzahn-füllung; bei Letzteren auf der Basis einer (in der Rechnung nachweislich) begründeten Erhöhung des durchschnittlichen Gebüh-rensatzes über den 2,3-fachen Faktor ge-mäß GOZ § 5 Abs. 2 oder – im Ausnahme-fall, wenn der Steigerungsfaktor über das

3,5-Fache gelegt werden muss – sogar ge-mäß GOZ § 2 Abs. 1 bis 3.

Denn hochwertige Kunst, hier als „Zahn-Art“ zu sehen, hat ihren Preis. Gerade wenn derartige Werke nicht nur in ästhetischer Hinsicht, sondern auch handwerklich zeitlos Bestand haben wie diese mit hochwertigen Materialen ausgeführte Seitenzahnfüllung.

Abb. 1: Eingangsbefund Abb. 2: Zur „inneren Matrizen-Stabilisierung“ und als leicht einfl ießbares, den Kavitätenboden sicher versiegelndes Unterfüllungsmaterial wurde Enamel plus HRi Flow HF (A1) verwendet.

Abb. 3: Fertige direkte „biomimetische“ Komposit-Füllung

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20 Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016Den ta l Consu l t

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Änderung der Medizinproduktebetreiberverordnung

Was ändert sich für mich ab dem 1. Januar 2017?

Neu ist eine Konkretisierung des Anwen-dungsbereiches in § 1 sowie eine Defi ni-

tion der Beteiligten (§ 2). „Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die für den Betrieb der Gesundheitseinrichtung, in der das Medizinprodukt durch dessen Beschäftigte be-trieben und angewendet wird, verantwortlich ist“, laut die Defi nition in der künftigen MP-BetreibV.

Praxen wurden z. B. in Hinsicht auf Belegärz-te oder auch fahrende Anästhesisten aus der Pfl icht genommen. „Abweichend von Satz 1 ist für Medizinprodukte, die im Besitz eines An-gehörigen eines Heilberufs sind und von die-sem zur Verwendung in eine Gesundheitsein-richtung mitgebracht werden, der betreffende Angehörige des Heilberufs Betreiber der Medi-zinprodukte“, heißt es in der Änderung.Darüber hinaus gelte als Betreiber auch, wer außerhalb von Gesundheitseinrichtungen in seinem Betrieb oder seiner Einrichtung oder im öffentlichen Raum Medizinprodukte bereit-halte, wie beispielsweise Unternehmen, Be-triebe oder öffentliche Einrichtungen.Dies trifft z. B. auf Behandlungen in einer Se-nioren-Pfl egeeinrichtung oder die Untersu-chungen in einer Schule zu.

Aufbereitung von Medizinprodukten

Wesentliche Änderungen bzw. Konkretisierun-gen treffen den Bereich der Aufbereitung von Medizinprodukten. Diese ist nun nicht mehr wie zuvor in § 4, sondern in § 8 geregelt.

Bestand in der bisherigen MPBetreibV durch die Formulierung „mit geeigneten validier-ten Verfahren“ noch ein gewisser Interpreta-tionsspielraum bei der Umsetzung der Validie-rung („Werksvalidierung“, alternative Verfah-ren) etc., wird in der Neufassung klar Stellung bezogen: „§ 8(4)... Die Validierung und Leis-tungsbeurteilung des Aufbereitungsprozesses muss im Auftrag des Betreibers durch quali-fi zierte Fachkräfte, die die Voraussetzungen nach § 5 hinsichtlich der Validierung derarti-ger Prozesse erfüllen, erfolgen.“

Ebenfalls neu geregelt wurden die Anforderun-gen an die Sachkenntnis für die Aufbereitung.§ 8 (4): „Der Betreiber darf mit der Aufberei-tung nur Personen, Betriebe oder Einrichtun-gen beauftragen, die selbst oder deren Be-schäftigte, die die Aufbereitung durchführen, die Voraussetzungen nach § 5 hinsichtlich der Aufbereitung des jeweiligen Medizinprodukts erfüllen. Sofern die beauftragte Person oder die Beschäftigten des beauftragten Betriebs oder der beauftragten Einrichtung nicht über eine nach § 5 erforderliche Ausbildung ver-fügen, kann für den Nachweis der aktuellen Kenntnis die Teilnahme an fachspezifi schen Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt wer-den.“Laut der amtlichen Begründung soll ein ho-her Ausbildungsstandard erreicht werden, um die Qualität der Aufbereitung zu erhöhen, ins-besondere auch in Hinblick auf die neuesten

Erkenntnisse in diesem Bereich. In der Ge-setzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass es hinsichtlich der Aufbereitung von Me-dizinprodukten an spezifi schen Berufsausbil-dungen fehlt.Das wird sich aber ändern: Im November 2016 startete eine dreijährige Ausbildung zur „Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung – FMA – DGSV®“. Einzelheiten können der Inter-netseite der Deutschen Gesellschaft für Steril-gutversorgung (www.dgsv-ev.de) entnommen werden. Die Fach- und Sachkundelehrgän-ge werden weiterhin an den anerkannten Bil-dungsstätten der DGSV durchgeführt.

Außerdem weist die amtliche Begründung da-rauf hin, dass ohne Nachweis einer Ausbil-dung in entsprechenden Medizinalfachberu-fen eine fachspezifi sche Fortbildung für den Nachweis der aktuellen Kenntnis erforderlich ist. Eine Orientierung biete diesbezüglich An-lage 6 der RKI/BfArM-Empfehlung zur Aufbe-reitung von Medizinprodukten aus dem Jahr 2012. Es bleibt abzuwarten, ob die bereits be-stehenden Kurse seitens der Zahnärztekam-mern und sonstigen Schulungseinrichtungen Bestand haben.Die Anforderungen aus § 5 gelten ebenso für die Instandhaltung, Wartung und Validierung der Medizinprodukte – der Betreiber sollte sich schriftlich die Eignung der Techniker und Validierer nach § 5 MPBetreibV bestätigen lassen.

Der in Bezug genommene neue § 5 MPBe-treibV lautet:

(1) Sofern für eine Tätigkeit nach dieser Ver-ordnung besondere Anforderungen vorausge-setzt werden, darf diese Tätigkeit nur durch-führen, wer1. hinsichtlich der jeweiligen Tätigkeit über ak-

tuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen berufl i-chen Tätigkeit verfügt,

2. hinsichtlich der fachlichen Beurteilung kei-ner Weisung unterliegt und

3. über die Mittel, insbesondere Räume, Ge-räte und sonstigen Arbeitsmittel, wie ge-eignete Mess- und Prüfeinrichtungen, ver-fügt, die erforderlich sind, die jeweilige Tä-tigkeit ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchzuführen.

Von der Änderung der Paragrafen sind auch die Dokumente, die eine Praxis nach MPBe-treibV vorhalten muss, betroffen. Neu ist, neben der Nummerierung, dass nun aus-drücklich alle Datenträger zulässig sind. Der Gesetzgeber lässt die Weiterführung der be-stehenden Dokumente ausdrücklich zu.Neu ist, dass nun eine Einweisung für alle

Am 23.09.2016 hat der Bundesrat der Änderung der Medizinproduk-te-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zugestimmt. In Kürze wird die Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Bei dieser Neu-fassung der MPBetreibV wurden alle Paragrafen neu geordnet, sodass man sich beim Lesen zunächst erst einmal zurechtfi nden muss.

§ 5 MPBETREIBV

Dokument § alt § neu

Medizinproduktebestands-verzeichnis

§ 8 § 13

Medizinproduktebuch § 7 § 12

Der Artikel wurde aus Platzgründen gekürzt. Den gesamten Artikel finden Sie unter: www.nwd.de/aldente

Medizinprodukte vorliegen muss – siehe § 4(3). Hier ist der Betreiber also gefordert, die Einweisung zu dokumentieren. Bei Neu-aufstellung eines Medizinproduktes wird dieses meist vom Lieferanten eingewiesen, hier sollte auf eine Dokumentation im Auf-stellungsbericht geachtet werden.

Beauftragte/-r für Medizinprodukte-sicherheit, § 6

Auf Gesundheitseinrichtungen mit regelmä-ßig mehr als 20 Beschäftigten kommt mit der Novellierung der Medizinproduktebetrei-berverordnung (MPBetreibV) die Pflicht zur Installierung eines Beauftragten für Medi-zinproduktesicherheit zu. Dieser nimmt als zentrale Stelle der Praxis folgende Aufgaben für den Betreiber war:

• Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken sowie bei der

Umsetzung von korrektiven Maßnahmen• Die Koordinierung interner Prozesse der

Praxis zur Erfüllung der Melde- und Mit-wirkungspflichten

• Die Koordinierung von Rückrufmaßnah-men durch den Hersteller

Zusätzlich muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten einge-richtet und auf der Internetseite bekannt gegeben werden. Diese könnte z. B. [email protected] lauten.

Mathias LangeLeiter Hygienemanagement

Dr. Kay Vietor, Zahnarzt für Oralchirurgie und Implantologie aus Langen (Hessen), hat

sich 2014 komplett von der analogen Rönt-gentechnik verabschiedet. „Für die detaillier-te Vorplanung meiner zahnärztlichen Eingriffe setze ich nun seit zwei Jahren auf die Digitale Volumen-Tomografi e (DVT) – und zwar in ih-rer konsequentesten Form: im Ultra-Low-Do-se-Verfahren (ULD)“, so Vietor. Wie der Begriff schon ahnen lässt, bietet das ULD-Verfahren Bilder in guter Qualität, allerdings mit einer um ein Vielfaches geringeren Strahlenbelastung.

DVT versus 2D-Panoramaaufnahme

„Im zahnärztlichen Röntgenalltag hat die Pan-oramaschichtaufnahme nach wie vor einen ho-hen Stellenwert. Doch im Unterschied zu einer DVT-Aufnahme können damit dreidimensiona-le Aspekte nur erahnt werden. Digitale 3D-Auf-nahmen liefern mir dagegen echte Einblicke – damit kann ich tatsächlich sehen, wie es ist“, erläutert Vietor weiter.Allerdings ist die Strahlendosis mit einem kon-ventionellen DVT-Gerät wesentlich höher als bei Anwendung der zweidimensionalen Tech-nik. Für eine komplette Kieferaufnahme wird der Patient beim klassischen DVT einer effekti-ven Strahlendosis von über 50 µSv ausgesetzt. Aber genau dies wollte der Langener Spezia-list für Oralchirurgie und Implantologie nicht.

„Ich weiß noch genau, als man mir auf dem ITI World Symposium in Genf im April 2014 das Ultra-Low-Dose-Verfahren vorstellte. Es klang zunächst fast unmöglich, was Planmeca da for-mulierte. Mit den ULD-Protokollen sollte es – selbst für einen entsprechend großen Aufnah-mebereich – nur eine effektive Strahlendosis von 11 µSv sein“, erinnert sich Vietor. Für eine herkömmliche analoge Panoramaröntgenauf-nahme liegt die effektive Strahlendosis zwi-schen 15 und 20 µSv.

Optimales Gleichgewicht aus Dosis und Bildqualität

In seiner Praxis nutzt Vietor heute ein DVT-Ge-rät, das sowohl zwei- und dreidimensiona-le Röntgenaufnahmen als auch extraorale Facescans erstellen kann (ProMax 3D, Plan-meca). Damit wird nicht nur der Kiefer drei-dimensional abgebildet, sondern die Aufnah-men geben auch präzisen Aufschluss über die anatomischen Feinheiten vor Implantation: den Nervverlauf, die Wurzelstellung der Nachbar-zähne oder die Knochendicke. „Diese Sicher-heit“, so Vietor, „möchte ich nicht mehr mis-sen. Und was für mich im Praxisalltag von gro-ßer Bedeutung ist: Ich kann mit diesem Gerät die Einstellparameter genau an die jeweilige kli-nische Fragestellung anpassen. Das heißt, ich habe die Wahl aus Voxelgrößen und allen Auf-

nahmeprogrammen – vom normalen bis hin zum Endo-Modus. So kann ich die Strahlen-dosis für jede Indikation individuell einstellen und reduzieren – wie es in den ALARA-Leitli-nien gefordert ist.“

Voraussagbare Ergebnisse

Grund für den Umstieg war darüber hinaus die Möglichkeit, mittels der Gerätehard- und -software extraorale 3D-Fotos in die Daten-sätze zu integrieren. Die in einem Geräteum-lauf generierten Datensätze liefern einen deut-lichen diagnostischen Mehrwert. Mit der Gerä-tesoftware Romexis werden sämtliche Daten aus Röntgenaufnahme, Foto des Gesichts und gegebenenfalls Intraoralscan so miteinander „verbunden“, dass der Zahnarzt für seine Dia-gnose einen komplett virtuellen Patienten ge-

neriert hat – mit Haut, Schleimhaut und allen knöchernen und dentalen Strukturen. „Ich kann die Behandlung komplett virtuell durchspielen und die Ergebnisse werden voraussagbarer.“

Jede zweite Aufnahme im Ultra-Low-Dose-Modus

Inzwischen erstellt der Langener Zahnarzt für Oralchirurgie und Implantologie mehr als 50 % aller DVTs im ULD-Modus. „Natürlich stellt diese Technologie auch einen Pluspunkt für meine Praxis dar: Patienten erwarten von ihren Behandlern ein umsichtiges Vorgehen. Sie – wie auch die überweisenden Kollegen – sind immer wieder beruhigt, wenn sie erfahren, dass wir bei bestimmten Indikationen mit dem ULD-Protokoll mittlerweile die effektive Dosis um bis zu 75 % reduzieren können.“

Dr. Kay Vietor zu DVT und Ultra-Low-Dose-Verfahren

Digitale Volumen-Tomografie (DVT)

„Es klang zunächst fast unmöglich“

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Das neue Warenwirtschaftssystem ist auch Laboren eine echte Hilfe im Arbeitsalltag.

Mit ein paar Klicks ist man perfekt organisiert: „Mit my:WaWi haben Sie Ihr Material immer im Griff – ganz schnell und einfach. Damit meis-tern Sie Ihren Alltag in Sekunden!“, ist sich Heike Stetzkamp, führender Kopf hinter der Software, sicher.Neben den vielen praktischen Funktionen eines Warenwirtschaftssystems profi tieren Labore von einem ganz besonderen Highlight: Den-tallabore können mit my:WaWi sogar eigene Chargennummern generieren, verwalten und archivieren. So kann der Weg jedes Produktes exakt nachverfolgt werden. Und das schafft Si-cherheit – Tag für Tag.

„Endlich eine Chargenverwaltung für Labore! (…) Meine Kollegen und ich fi nden das neue my:WaWi sehr übersichtlich und leicht zu be-dienen. Besonders positiv ist uns die Chargen-verwaltung für Labore aufgefallen – diese nut-zen wir zukünftig für die Verwaltung und Do-kumentation der Implantatteile. Demnächst möchten wir noch zwei weitere Filialen über my:WaWi anbinden und steuern“, bewertet eine Laborgruppe aus Leipzig ihren Wechsel zu my:WaWi. Dieses Vorhaben kann problem-los umgesetzt werden: my:WaWi bringt nicht nur eine hervorragende Netzwerkkompatibili-tät mit, sondern erlaubt auch die Verwaltung

mehrerer Filialen eines Unternehmens.Wie man my:WaWi mühelos in seinen Alltag integriert und bestmöglich nutzt, zeigen die kostenfreien Schnupperseminare sowie die praxisnahen Workshops, die bundesweit bei der NWD Gruppe stattfi nden. Alle Termine und Veranstaltungsorte erfahren Interessierte auf www.nwd.de/akademie. my:WaWi ist über verschiedene Handelspart-ner erhältlich. Die NWD Gruppe als einer dieser Partner berät Interessierte gern über alle In-halte, Funktionen und technischen Details der Software – telefonisch unter 0180 / 1000-699 oder per E-Mail an [email protected]. Der besondere Clou zur Einführung der Software: Noch bis Ende des Jahres 2016 ist my:WaWi für Kunden der NWD Gruppe kostenlos – Vor-aussetzung ist eine gültige Kundennummer. Ab 2017 ist das Programm für einmalig 399,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhältlich. Hinzu kommt eine monatliche Servicepauschale von 19,90 € (zzgl. gesetzl. MwSt.).

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22 Das Magaz in fü r d i e den ta l e B ranche · Ausgabe Nr. 94 · Dezember 2016Aus den Reg ionen

Betreiber von Zahn-a r z tpr a xen und

Dentallaboren erfreu-ten sich an der ange-nehmen, lockeren At-mosphäre der Veran-staltung und nutzten die Gelegenheit, ihre Praxis und ihr Labor fit für die Zukunft zu machen und sich ei-nen Materialvorrat zu at trak t iven Preisen zu sichern. Das gute Wetter an beiden Tagen sorgte für eine rund-um gelungene Herbstschau. Am Glücksrad forderten die Besucher ihr Glück heraus und sicherten sich ihren persönlichen Ra-batt auf Produkte von ORBIS Dental. Ne-ben dem umfangreichen Angebot der über 50 Dentalaussteller vor Ort und zukunfts-weisender Beratung war der „heiße Draht“ von NWD.C dental consult und NWD Praxis-start eine beliebte Attraktion.

Auf vielfachen Wunsch bot MPS  Dental auch in diesem Jahr die beliebte Alt-ge-gen-neu-Aktion an: Die Gäste tauschten ihr altes oder defektes Übertragungsinst-rument gegen eine neue Turbine oder ein neues Hand- und Winkelstück zum halben Hersteller-Listenpreis ein. Eine weitere Tau-schaktion feierte ihr Debüt: neue Poly-Lam-pe zum halben Preis! Auch hier erhielten die

Besucher eine neue Polymerisationslam-pe zum halben Her-stel ler-Lis tenpreis im Tausch gegen eine alte oder defek-te aus ihrer Praxis. So konnten sie gleich doppelt profitieren. Zum Thema Daten-schut z und IT-Si-cherhei t refer ier te Dirk Schmitz, IT-Ex-perte der NWD Grup-

pe, in seinem anschaulichen Vortrag und zeigte Interessierten, wie sie ihre Praxis-IT zuverlässig im Griff haben.

„Es ist immer wieder schön zu sehen, wie die MPS Herbstschau zum beliebten Treff-punkt der regionalen Dentalbranche wird. Die familiäre Atmosphäre bei uns und die zahlreichen Angebote machen die Herbst-schau so einzigar tig und charmant“, so Michael Beckers, Geschäf tsführer der MPS  Dental  GmbH. Bei ausgezeichneter Stimmung genossen Zahnärztinnen und Zahnärzte, Zahntechnikerinnen und Zahn-techniker sowie Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner zusammen mit ihren Teams und Familien kulinarische Köstlichkeiten: Ein Highlight war die Wein- und Olivenölverkos-tung, die sich viele Besucher lobend schme-cken ließen.

Mit attraktiven Aktionen, Schnäppchenpreisen und vielen Vor-teilen lockte die diesjährige MPS Herbstschau wieder über 500 Besucher nach Köln. Am 23. und 24. September 2016 hieß das Motto in der Horbeller Straße 9 „Zukunft neu gestalten“.

MPS Herbstschau in Köln

Zukunft neu gestaltet

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Boge 513™ ist das perfekteInstrument für supragingivales Debridement im Frontzahnbereich. Mit XP-Technologie ausgestattet – kein Schleifen mehr erforderlich!

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�e Boge 513 is a modified anterior sickle/hoe scaler used to remove calculus in the dental prophylaxis process. �is instrument is double ended, and is only available in sharpen-free XP Technology from American Eagle Instruments.

Due to the angulation of this instrument, it would be difficult to sharpen, so producing it in XP is significantly beneficial to the clinician.

One end of the Boge 513 has an elongated shank and straight, slightly lipped cutting edge. �e hoe has adequate width to maintain stabi-lization during vertical and horizontal working strokes.

�e alternate end of the instrument is a Nebraska 128 sickle scaler.

About Emily Boge

Prior to beginning her career in administration, Emily practiced as a full-time clinical dental hygienist in Manchester, Iowa (2003-2015). She is the owner of �ink Big Dental, an academic writing and speaking firm, and is the current President of the Iowa Dental Hygienists’ Association (2016-2017). As an active member of her professional associations ADHA and AADH, Emily has advocated for the dental hygiene profession on many levels. Emily was presented with the 2015 Master Clinician Award from ADHA and was Iowa's IDHA 2012 Hygien-ist of the Year. Emily enjoys cooking, motorcy-cling, and spending time with her husband and two boys on their Century Farm north of Farley, Iowa.

Clinical Application Instrument Information

�e anterior hoe is designed to scale: • marginal recession areas with exposed root surfaces • both the upper and lower anterior intraoral regions• areas where patients have fixed orthodontic wires • posterior areas with root surface exposure

�e Nebraska 128 sickle scaler is designed to scale:• interproximal contact areas • areas with crowding and/or recession

Together, the anterior hoe and Nebraska 128 create the ultimate anterior scaler.

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Eine erfolgreiche Praxis ist der Wunsch ei-nes jeden Existenzgründers. Der Erfolg

hängt dabei von vielen verschiedenen Fak-toren ab: Lage, Außenwirkung der Praxis, Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten, Freundlichkeit des Personals und vieles mehr. Gerade das Geschick, Patienten langfristig zu binden und Neupatienten zu gewinnen, ist dabei ein wesentlicher Faktor. Denn nur ein zufriedener Patient, der sich wohl und gut beraten fühlt, kommt gern zu einer weiteren Behandlung in die Praxis und empfi ehlt die-se weiter. Aber wie fi ndet der Patient meine Praxis überhaupt und wie binde ich ihn dann dauerhaft? Wie gelingt erfolgreiches Praxis-marketing und welche Rolle spielt dabei der Außenauftritt?

Gerade wenn man mit seiner Praxis neu am Markt ist, ist es besonders wichtig, posi-tiv auf sich aufmerksam zu machen. Meis-tens reicht es nicht aus, ein paar Anzeigen zu schalten, die mit Kontaktdaten, Leistungs-spektrum und anderen Informationen ver-sehen sind, und etwas Online-Marketing zu betreiben. Um auf Bewertungsportalen be-sondere Empfehlungen zu erhalten, bedarf es meist etwas mehr: Mit einem stimmigen, individuellen Praxismarketingkonzept kann man schon viel erreichen. Erfolgreiche Kom-munikation muss dabei mehr können, als nur sachlich zu informieren. Wirklich gute Werbung bleibt hängen, schafft Bekanntheit,

weckt Sympathien und regt zum Nachdenken an. Erst wenn Werbung im Kopf bleibt, erin-nert sich der Patient an diese und damit an die Praxis. Und Zahnärzte dürfen in Sachen Werbung mehr als viele glauben.Insbesondere bei einer Neugründung, aber auch bei einer Praxisübernahme, ist ein von Anfang an professionell aufgebautes Marke-tingkonzept nicht zu unterschätzen. Dabei müssen erst die aktuelle Lage sowie die ei-genen Bedürfnisse und Ziele analysiert wer-den, um anschließend ein gezieltes und in sich schlüssiges Marketingkonzept zu ent-wickeln. Denn nur ein stimmiges und damit authentisches Marketing ist wirklich überzeu-gend und ermöglicht es, die gewünschte Ziel-gruppe anzusprechen und auf sich aufmerk-sam zu machen. Doch wie werde ich für po-tentielle Kunden relevant? Wie überzeuge ich durch meinen Außenauftritt? Was interessiert und wonach suchen die Patienten wirklich?Das Logo und der Praxisname sind dabei die ersten Aushängeschilder der Praxis und soll-ten neben Kompetenz und Seriosität auch In-dividualität ausstrahlen. Eine Website, die in das Marketingkonzept eingebunden und an alle aktuellen Erfordernisse des Internets an-gepasst ist, ist wie ein zusätzlicher Mitarbei-ter, der sich ausschließlich um die Neukun-dengewinnung kümmert. Text- und Bildspra-che sollten zwingend aufeinander abgestimmt sein. Ein intuitiv verständlicher, anwender-freundlicher Aufbau, regelmäßige News, ggf.

NWD Praxisstart unterstützt gezielt bei Neukundengewinnung und Außenauftritt

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Erfolgreiches Praxismarketing für Existenzgründer

ein Praxisfi lm oder professionelle Bilder des Teams strahlen Kompetenz, Sympathie und Glaubwürdigkeit aus. Dies liefert dem Pati-enten oft den überzeugenden Grund, sich für eine Praxis zu entscheiden. Um in der Viel-zahl von Angeboten im Internet besser ge-funden zu werden, ist die Investition in eine Suchmaschinenoptimierung ratsam – so kön-nen neue Kunden gewonnen werden, die im Internet nach bestimmten Kriterien einen Zahnarzt suchen. Plakate, Anzeigen und re-gelmäßige Pressearbeit in regionalen Medien ergänzen die Maßnahmen des Onlinemarke-tings optimal. Gute Werbung sollte bewirken, dass die Praxis dem Patienten im Gedächtnis bleibt und als die richtige Wahl gilt: modern, innovativ, offen und sympathisch.

NWD Praxisstart bietet die richtige Unter-stützung und gibt Existenzgründern Spezia-listen an die Hand, die bei der Ideenfi ndung sowie dem visuellen Eindruck helfen und ein-zelne Maßnahmen oder ganze Werbekonzepte in die Praxis umsetzen. Sie geben selbststän-digen Zahnärzten und Zahnärztinnen sowie dem gesamten Team nützliche Anregungen

und Handlungsempfehlungen, wie man am Markt konkurrenzfähig wird und bleibt, die Bekanntheit der Praxis kontinuierlich stei-gert und neue Patienten gewinnt.

Die diesjährige 10. Dental Cruise vom 16. bis 23. Oktober 2016 auf der „Mein Schiff

2“ führte von Malta ins östliche Mittelmeer – und konnte bei den rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erneut punkten: „Wie immer und erwartet war dies eine Veranstaltung, die sowohl für den Allrounder als auch den spe-zialisierten Zahnarzt wertvolle Einblicke und Anregungen gab“, so ein Teilnehmer.„Ich war das erste Mal mit NWD auf einer Schiffsfortbildungsreise – es hat mir sehr gut gefallen. Viele gute Informationen und Anregungen, die ich in meiner Praxis sicher umsetzen möchte. Sehr gute Referenten und Referentinnen, sehr gute Organisation vorher und während der Schiffsreise, gute Themen“, so ein weiteres Feedback.

Gelobt wurde die besondere Atmosphäre: „Eine sehr gut organisierte, anspruchsvolle und hochinteressante Weiterbildung. Äußerst angenehm ist auch das kollegiale Klima wäh-rend und der rund um die Fortbildung. Man nimmt viele praktische Anregungen für die tägliche Praxis mit und durch die Möglich-keit, sich mit den Referenten auch nach den Vorträgen austauschen zu können, ist diese Form der Weiterbildung an Bord eines Schif-fes sehr intensiv“, so ein weiteres Statement.In diesem Jahr wartete die Dental Cruise mit einer Neuerung auf: Sie bot diesmal auch Se-minare für die zahnmedizinische Fachassis-tenz und für Zahntechniker. Mehrere Zahn-arztpraxen hatten daher ihre Praxisjubiläen zum Anlass genommen, mit ihrem Team auf Fortbildungsreise zu gehen.Wie schon in den vergangenen Jahren nutz-ten die rund 150 Teilnehmer intensiv das angebotene Kongressprogramm. Dr. Bern-hard Sanecke führte souverän und praxisnah durch das Programm, das von der struktu-riert organisierten Prophylaxe (Dr. Joachim Müller) über die Digitalisierung (Prof. Dr. Karsten Kamm), die Sedierung in der Zahn-medizin (Dr. Frank Mathers), die neuen di-gitalen Möglichkeiten der Funktionsanalyse (Dr. Siegfried Marquardt) und in den drei Vor-

trägen des Hauptreferenten Prof. Dr. Fouad Khoury bis zur Knochenregeneration, Weich-gewebschirurgie und Zahntransplantation eine breite Palette von Themen für Genera-listen wie Spezialisten bot.

Ergänzt wurde das Programm durch den aktuellen standespolitischen Vortrag von Zahnarzt Martin Hendges, der über neue He-rausforderungen für die Praxis informier-te. Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Schnieder brachte Zahnärzte, Zahntechniker und Fach-personal auf den aktuellen Stand in Sachen Antikorruptionsgesetz.

Für die Zahntechniker und zahntechnisch in-teressierten Zahnärzte bot das zweiteilige Se-minar mit dem Laborexperten Werner Weid-hüner aktuelle Zahlen und Informationen zur Digitalisierung im Labor. Das Programm für das Team – unter anderem mit Dr. Joachim Müller zum Praxisklima, Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Schnieder mit Rechtstipps für den Praxisalltag und das dreiteilige Notfallsemi-nar mit Gabi Walgenbach und Dr. Frank Ma-thers – war durchweg sehr gut besucht.

„Hanne Schweizer (VDW) bot ein Update  und praktische Übungen zur Endodontie, Robert Filipovic (BFS Health Finance) beleuchtete aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Chan-cen und Aufgaben für eine erfolgreiche Zahn-arztpraxis.“

Erstmals Kongressprogramm für Zahnärzte, zahnmedizinische Fachassistenz und Zahntechniker

Nachbericht Dental Cruise 2016

Wertvolle Anregungen für Zahnärzte und Team

Informationen und Anmeldung (Frühbucherrabatt für Kabinen und Fortbildungspakete): NWD ReisebüroAbdou NakhlaTel.: +49 (0) 251 / 7607-226www.nwd.de/dentalcruise · [email protected]

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Das Programm für die 11. Dental Cruise steht bereits: Zu den Referenten gehören unter anderem Prof. Dr. Georg Meyer, Prof. Dr. Florian Beuer, Dr. Joachim Mellinghoff, Dr. David und Dr. Gerhard Werling. Für ju-ristische und standespolitische Standort-bestimmungen sorgen Medizinrechtsanwalt Jens Petzold und Dr. Günther E. Buchholz. Zahnärzte können bis zu 20 Fortbildungs-punkte erwerben.Nach dem Erfolg in diesem Jahr wird es auch 2017 ein eigenes Programm für das Fachpersonal geben – unter anderem zu den Themen Professionelle Prophylaxe, Hygie-ne und Praxisbegehung. Die Reise selbst geht vom 22. bis 29. Oktober 2017 mit der „Mein Schiff 4“ auf die Kanaren und nach Marokko.

11. DENTAL CRUISE

Den Abschluss machte wie immer ein beson-derer Vortrag. „Der Fisch stinkt vom Kopf“, so der Hamburger Fischverkäufer Hein Han-sen, Alter Ego des Motivations- und Rheto-riktrainers Michael Ehlers, der mit seinem fulminanten, auf aktuellen wissenschaftli-chen Erkenntnissen basierenden Vortrag über Motivation nicht nur aus der Sicht ei-nes Fischverkäufers für viele Lacher, aber auch für anhaltendes Nachdenken sorgte. (Einen ausführlichen Bericht zur diesjährigen Dental Cruise lesen Sie auf dzw.de.)

Die Rückmeldungen der Teilnehmer auf den zahlreich abgegebenen Bewertungsbögen und im persönlichen Gespräch bestätigten die Veranstalter der Dental Cruise – die NWD Gruppe, die DZW und die Haranni Academie – in ihrem eingeschlagenen Weg eines fach-lich anspruchsvollen Programms für allge-mein tätige Zahnärzte und Spezialisten mit namhaften Referenten und Experten.

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