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Änderungen am Promotions- und Übertrittsreglement per 2013/14Informationsveranstaltung an gemeindlichen Schulen
© 2013 Kanton Zug, Amt für gemeindliche Schulen, Abteilung Schulaufsicht
Veränderungen begünstigen nur den,
der darauf vorbereitet ist. (Louis Pasteur)
Ziele Alle Lehrpersonen sind über die am 20. März 2013 und am
10. April 2013 vom Bildungsrat beschlossenen Änderungen in den beiden Reglementen informiert.
Die Lehrpersonen setzen die Änderungen, welche ihre Klasse und Stufe betreffend, per Schuljahr 2013/14 um.
Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I
2.Primarstufe
3.Sekundarstufe I
4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule-kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I
2.Primarstufe
3.Sekundarstufe I
4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule-kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
1.1 Beurteilung überfachlicher Kompetenzen
Vierstufige Skala
deutlich erkennbar
ausreichend erkennbar
teilweise erkennbar
noch nicht erkennbar
Lern-, Sozial- und Selbstkompetenz
Die Schülerin, der Schülerorganisiert Arbeiten sinnvoll
schätzt eigene Fähigkeiten realistisch ein
arbeitet mit anderen zielorientiert zusammen
verhält sich respektvoll
motiviert sich für das Lernen
übernimmt Verantwortung Normbereich
Neutrale Symbole
1.2 Besondere Förderung§ 5 Sonderfälle1 Wenn eine schulische Leistung aufgrund einer Beeinträchtigung im Lernen, die Lernzielanpassungen notwendig macht, nicht sinnvoll beurteilt werden kann, entscheidet der Rektor, ob auf die Beurteilung im Zeugnis im entsprechenden Fach oder überfachlichen Lernziel während einer bestimmten Dauer zu verzichten ist.► LZA in einem oder mehreren Fächern► überdauernd LZA in mehreren Fächern via SPD► vorübergehende LZA (DaZ, Fremdsprachigkeit, Ereignis….)► ob Note oder Lernziel der überfachlichen Kompetenzen► unabhängig von Therapie
1.2.1 Besondere Förderung - Lernbericht Bei Verzicht auf Beurteilungen im Zeugnis (=Zeugnisnoten
oder überfachliche Kompetenzen)
Integrierender Bestandteil des Zeugnisses
LehrerOffice easy
Modul "Förderung"
Tool "Lernbericht"
Bei Lernbericht ist ein Eintrag im Zeugnis unter "Bemerkungen" erforderlich.
1.3 BemerkungenBemerkungen bei Verzicht auf Beurteilung im Zeugnis
Bisherige Bestimmung Ab Schuljahr 2013/14 a) Keine Zeugnisnote wegen Logopädietherapie b) Keine Zeugnisnote wegen Dyskalkulietherapie c) Keine Zeugnisnote wegen Lernbehinderung
c) Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht
Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen
Die Schülerin, der Schüler
organisiert Arbeiten sinnvoll xschätzt eigene Fähigkeiten realistisch ein
x
arbeitet mit anderen zielorientiert zusammen
verhält sich respektvoll
motiviert sich für das Lernen xübernimmt Verantwortung x
Nur bei überdauernden Lernzielan-passungen, z. B. bei klar diagnosti-zierten Ursachen (bspw. Asperger)
1.3 Bemerkungen
Unter "Bemerkungen" im Zeugnis:
Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht
1.3 Bemerkungen
**
* Anpassung der Beurteilungsbereiche wegen Lese-Rechtschreib-Schwäche
Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht
1.3 Bemerkungen
Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht
Keine Beurteilung wegen fehlenden Fremdsprachenunterrichts vor der Wohnsitznahme im Kanton Zug, Lernbericht
Keine Beurteilung wegen ungenügender Deutschkenntnisse, Lernbericht
* Anpassung der Beurteilungsbereiche wegen Lese-Rechtschreib-Schwäche
2
3
4
1
1.4 Personalblatt
Schulort
Schulort
LandSchweiz
LandSchweiz
1.4 Zeugniskopf
Primarstufe
1. Ebene "Regulär"2. Ebene Besondere Förderung
3. Ebene Sonderschulung
► Struktur► Lesbarkeit
1.4 Zeugniskopf
Sekundarstufe I
1. Ebene "Regulär"
2. Ebene Besondere Förderung3. Ebene Sonderschulung
1.5 Bewertung der SprachfächerDeutsch, Französisch, Englisch
Nur noch 1 Note! mündlich und schriftlich
Identische Fertigkeitsbereiche in allen Sprachfächern der PS und Sekundarstufe I
1.5 Bewertung der Sprachfächer
Grundsatz: Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben und Sprachformales sowie die in den Fertigkeitsbereichen enthaltenen mündlichen und schriftlichen Bereiche sind ausgewogen zu beurteilen.
1.5 Bewertung der Sprachfächer
Summe Durchschnitte der SpaltenAnzahl Durchschnitte
1.6 Orientierungsgespräche1.-4. Primarklasse, 1.-2. Klasse Sekundarstufe I
Orientierungsgespräche können im 1. oder 2. Semester geführt werden. ► Fördermöglichkeiten im 2. Semester
5./6. Primarklasse (unverändert)
Orientierungsgespräch 2. Sem. 5. Kl., allenfalls 1. Sem. 6. Kl.Zuweisungsgespräch 6. Klasse bis 15. März
1.7 Beobachtungs- und BeurteilungsunterlagenÄnderungen Primarstufe - 2./3. Klasse:
Entfernung der Fachziele in Fächern, die benotet werden
Änderungen Sekundarstufe I - alle Klassen
Angepasste Erklärung zur Berechnung der Erfahrungsnote
Beurteilungsformular für die Übertritte von der Sekundarschule an kantonale Mittelschulen
Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I
2.Primarstufe
3.Sekundarstufe I
4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule-kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
2.1.1 Primarstufe: Mensch und Umwelt
Promotionsreglement: Entfernung der Teilbereiche Sachunter-richt, Geschichte, Geografie, Natur und Technik, Lebenskunde / Bibel bzw. Ethik und Religion
Keine Spaltenunterteilung mehr in LehrerOffice Easy
Neu: Mensch und Umwelt (inkl. Ethik und Religion)
2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse
Änderungen
Zeugnisnoten 2 x jährlich ab der 2. Primarklasse
2. Klasse: Mathe, Deutsch, Mensch und Umwelt
3. Klasse: in allen Fächern, die unterrichtet werden:Mathe, Deutsch, M&U, BG, HG, Schrift, Musik, Sport, Englisch
2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse
Termin Was Wer
28.2.2013 Treffen i@pSchulungshinweise Einführung in Arbeit mit Scheindatei
ICT-Verantwortliche Gemeinden; OSKIN, AgS
20.3.2013 Bildungsrat 2. Lesung: Beschlussfassung in Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse
Bildungsrat
Ab 1.6.2013 ScheindateiArbeit mit technisch angepasster Version LehrerOffice Easy
ICT-Verantwortliche Gemeinden
Juni 2013 Empfehlung AgS: 1. Schulung gemeindeintern gemäss Entscheid des Rektors
ICT-Verantwortliche Gemeinden
Sept. 2013 Empfehlung AgS: 2. Schulung gemeindeintern gemäss Entscheid des Rektors
ICT-Verantwortliche Gemeinden
2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse
Module Minimalanforderungen LehrerOffice EasyNoteneintragNotenverwaltungZeugnisrelevante EinträgeZeugnisdruck
Module erweiterte Kenntnisse LehrerOffice EasyBeurteilung der überfachlichen KompetenzenJournaleinträgeDruckausgaben
2.2.2 Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)
Hinweis Unterricht Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)
Semesternoten HSK ab der 2. Klasse möglich
HSK-Fach und Noten erscheint auf Zeugnisformular nur, wenn die LP entsprechende Einträge vornimmt
2.3.1 Niveaueinteilung in Französisch
Die Niveaueinteilung in Französisch erfolgt neu aufgrund des Zeugnisses des 2. Semesters der 6. Klasse (analog Mathematik)
Zeugnisnoten ab 4.5 → Niveau A
Tiefere Zeugnisnoten→ Niveau B
Bei drei NiveaukursenZeugnisnote von 4.0 → Mittlerer Niveaukurs
Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I
2.Primarstufe
3.Sekundarstufe I
4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule-kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)
Übertritt 1. Sekundarklasse - 1. Klasse Langzeitgymnasium
Ab Schuljahr 2013/14 KEIN Übertritt am Ende des Schuljahres mehr möglich!
Gründe für die Abschaffung:
"Repetition"
Verlagerungsstrategie
Chancenungerechtigkeitim Vergleich zu Real
3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)
Übertritt 1. Sekundarklasse - 1. Klasse Langzeitgymnasium
Ab Schuljahr 2013/14 nur noch während des Schuljahres bisspätestens 1. Dezember möglich
Termine: - bis 10. November Weiterleitung der Zuweisungs- entscheide an die Rektorin, den Rektor- bis spätestens 1. Dezember Übertritt ans LZG
Dokumente: - Zuweisungsentscheid / Fehlende Einigung- ausgefülltes Excelfile sowie weitere Dokumente bei FE
Rechtsmittel: - Neu: Verfahren "Fehlende Einigung" möglich
3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)
www.zug.ch (Suchbegriff: Elektronische Datenerhebung)Dokument: Excelliste: Lehrpersonen von 1. Sekundarklassen
Definitive Zuweisungen jeweils bis 10. November an die Schulleitung (durch Lehrperson) und bis 11. November an [email protected]
3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)
3.2 Tastaturschreiben / TextverarbeitungIm Promotionsreglement als Pflichtfach deklariert (Korrektur)
Keine Auswirkung auf die praktische Arbeit bzw. andere Produkte
3.3 Absenzen
Absenz eines Halbtages im Zeugnis
Fehlen der Mehrheit der Lektionen an einem Vor-/Nachmittag
Nicht als Absenz gelten:
Zuspätkommen
Schnuppertage
3.4 Wechsel der Schulart
Leistungen und mutmassliche Entwicklung sind massgebend.
Folgende Kriterien aufgrund einer Gesamtbeurteilung:
a) Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N unter Berücksichtigung der Niveauzugehörigkeit und der Leistungsentwicklung1. Realschüler mit überwiegend guten Leistungen2. Sekundarschüler mit überwiegend ungenügenden Leistungen
b) Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen
c) Neigungen und Interessen
3.5 Wechsel der Schulart Niveauzugehörigkeit ist Teil der Gesamtbeurteilung
→ Keine Bedingungen für Besuch bestimmter Niveaus für den Wechsel der Schulart
→ Sekundarschüler können in beiden Niveaufächern im B sein, sofern…
Wechsel in der Regel auf Beginn des Schuljahres
Wechsel der Schulart bei deutlicher Über- oder Unterforde-rung in Ausnahmefällen während des Schuljahres möglich
Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors
3.5 Wechsel der Niveaukurse Wechsel des Niveaukurses auf Beginn eines Semesters
Wechsel des Niveaukurses während des Semesters
→ Auf Empfehlung des Lehrerteams
→ Unter Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors
Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I
2.Primarstufe
3.Sekundarstufe I
4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule-kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
4.1 Übertritte an kantonale Mittelschulen und BMSekundarschule - Kantonale Mittelschulen und BM
2. Klasse → Kurzzeitgymnasium
3. Klasse → Kurzzeitgymnasium→ Wirtschaftsmittelschule→ Fachmittelschule→ lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen (KBZ und GIBZ)
4.2 Erfahrungsnote Voraussetzung für Berechnung ist der Besuch des Niveaus A
Anpassung der Berechnung der Erfahrungsnote:
Deutsch + Französisch + Englisch + Arithmetik/Algebra + Geometrie + Ø Welt- und Umweltkunde/Naturlehre _______________________________________________________________________________________
6 Erfahrungsnote relevant für Zulassung zum Abklärungstest
4.3 Zuweisungsgespräche Im Gespräch Ermittlung
…der Fähigkeiten und Interessen
…der mutmasslichen Entwicklung
Gespräch mit Zuweisungsentscheid bis spätestens 15. März geführt (bei BM bis 25. März)
4.4 Zuweisungsentscheid Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der
mutmasslichen Entwicklung Kriterien zur Gesamtbeurteilung der Schülerin, des Schülers:
a) Besuch des Niveaus A in den Niveaufächernb) Leistungen in den Fächern der Erfahrungsnote; Verlauf
der Entwicklungc) Lern-, Sozial-, Selbstkompetenzend) Neigungen und Interessen
Schuljahr 1. Sek LZG 2. Sek KZG 3. Sek KZG, WMS, FMS
3. Sek BMS
August
September
Oktober
November 10.
Dezember
Januar 31.
Februar
März 15.17.25.30.
April
Mai 15.30.
Juni 30.
Übertritt in 1. Klasse KSZ während Schuljahr bis 1. Dez.
Entscheid bis 10. Nov.
Abgabe Broschüre Übertrittean Eltern und Jugendliche
Orientierungs-gespräche
Interesse an Übertrittin KZG eruieren
individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen
Anwärterinnen, Anwärtern KZG
Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid
oder Anmeldung AK-Test
Mitteilung KZG
Orientierungsgespräche
individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen
Anwärterinnen, Anwärtern KZG
Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid
oder Anmeldung AK-Test
Info an KZG, WMS, FMS
keine Zuweisung Abklärungstest
Rechtsmittel
Entscheid
keine Zuweisung Abklärungstest
Rechtsmittel
Entscheid ÜK II
4.4.1 Elemente des Übertrittsverfahrens II
individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen
Anwärterinnen, Anwärtern KZG
Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid
oder Anmeldung Aufnahmeprüfung
Info an BMS
keine Zuweisung Aufnahmeprüfung
Rechtsmittel
Entscheid
4.4.2 LehrerOffice
LehrerOffice easy
Modul "Allgemeines"
Tool "Formulare"
Die Eltern reichen den unter-zeichneten Zuweisungsentscheid der entsprechenden Schule ein.
4.5 Abklärungstest kgm, WMS, FMSAnmeldung zum Abklärungstest durch die Eltern bei fehlender Zuweisung
Voraussetzungen:
a)Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern
b)Erfahrungsnote im 1. Sem. des betreffenden Schuljahres:→ min. 4.50 für FMS und WMS→ min. 4.80 für Kurzzeitgymnasium
4.5 Abklärungstest kgm, WMS, FMSAnmeldung bis 20. März an die Übertrittskommission IIDokumente - Anmeldeformular
- Kopien der Zeugnisnoten der 1., 2. bzw. 3. Kl.
der Sekundarschule- Kopien der Beobachtungs- und
Beurteilungs- unterlagen (1., 2. bzw. 3. Klasse)- Formular Erfahrungsnote
Abklärungstest vereinheitlicht für kgm, WMS, FMS
4.6 Übertrittskommission II
Die DBK hat folgende Personen gewählt:
Lukas Fürrer, Stv. Leiter Amt für Mittelschulen, Präsident
Alfredo Bossard, Prorektor Kantonales Gymnasium Menzingen
Andreas Föhn, Prorektor Fachmittelschule
Marlis Flury, Rektorin Oberägeri
Matthias Hasler, Lehrperson Sekundarschule
Markus Pallor, Rektor Wirtschaftsmittelschule
4.6 Übertrittskommission II Zuständig für Organisation, Durchführung und Auswertung des
Abklärungstests für kgm, WMS, FMS
Fällen der Zuweisungsentscheide für kgm, WMS, FMS (ohne Gespräche mit den Eltern und Jugendlichen!)
Überwachung und Begleitung des Verfahrens
Berichterstattung an Bildungsrat
4.7 Rückmeldeveranstaltung Austausch zwischen zuweisenden und abnehmenden
Lehrpersonen der Sekundarstufe I und II (gemeindliche und kantonale Schulen)
Einberufen bei Bedarf
Möglichkeit von Einzelgesprächen
4.8 Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen Rechtliche Grundlagen: Ausführungsbestimmungen 1 zum
Einführungsgesetz Berufsbildung (BGS 413.111)
Zuweisungskriterien, -gespräch, -entscheid wie bei kantonalen Mittelschulen (Ausnahme Termin: bis 25. März)
Anmeldung durch Eltern: Weiterleitung Zuweisungsentscheid und Anmeldeformular bis Ende März an Amt für Berufsbildung
4.8.1 Lehrbegleitende BerufsmaturitätsschulenAufnahmeprüfung
Anmeldung mit Formular durch Eltern bis Ende März bei Amt für Berufsbildung
Stoffumfang: - die ersten 5 Semester der Sekundarschule- Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik
Zulassung: - keine Zulassungsbeschränkung
Einladung: - schriftlich durch Berufsschule, mit Datum, Ort…
Durchführung:- durch die jeweilige Berufsschule, Mitte Mai
Entscheid: - durch die jeweiligen Berufsschulen- Beschwerde bei Volkswirtschaftsdirektion
Schulung, Weiterbildung
Kommunikation, SchulungTermin Was Wer
27.3.2013 Informationsveranstaltung zu den Änderungen an den Reglementen für Schlüsselpersonen
Kanton, Schulaufsicht
April 2013 Schulinfo Zug Nr. 1/2013 "Promotion und Übertritte" Kanton
Mai-Juni 2013
Informationsveranstaltungen in den Gemeinden betreffend das Promotions- und Übertrittsreglement
Gemeindliche Schlüsselpersonen
5./12. Juni 2013
Kantonale Informationsveranstaltung zum Übertritts-verfahren II für Lehrpersonen der Sekundarschulen
Kanton, Schulaufsicht
Juni 2013 Empfehlung: 1. Schulung LehrerOffice gemeindeintern Gemeinden
Sept. 2013 Empfehlung: 2. Schulung LehrerOffice gemeindeintern Gemeinden
Jährlich Weiterbildung zum Übertrittsverfahren II im Rahmen der Lehrerweiterbildung der PHZ
PHZ, Übertritts-kommission II
Fragen Teil
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit