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3/16/15 1:01 PMAGB der Sedo GmbH
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Über uns
Sedo ist der weltweit führende Anbieter für Domain-Monetarisierung und Domain-Handel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
+++
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert haben und diese für
Neukunden ab sofort gelten. Für unsere Bestandskunden gelten die geänderten Bestimmungen ab dem 01. April 2015.
Hier können Sie die aktualisierten Vereinbarungen bereits einsehen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH
- Domain Marktplatzbedingungen
- Domain Transfer- und Treuhandbedingungen
- Kaufvertrag für den Domain-Marktplatz
Gemäß den Bestimmungen der bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Änderungen als von Ihnen als
Bestandskunde angenommen und werden wirksamer Vertragsbestandteil, sofern Sie diesen nicht innerhalb der Widerspruchsfrist
widersprechen. Sollten Sie den aktualisierten Geschäftsbedingungen widersprechen, ist Sedo zur Beendigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt.
+++
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH, Stand vom 16.03.2012.
Wenn Sie bei Eingehung des Vertragsverhältnisses zu Sedo in den USA oder Kanada wohnhaft sind, so ist ihr Vertragspartner nicht Sedo
GmbH, sondern Sedo.com, LLC. Zu den AGB von Sedo.com, LLC gelangen Sie hier.
Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH dauerhaft im Internet
unter https://sedo.com verfügbar ist. Es besteht außerdem jederzeit die Möglichkeit, die AGB mit Hilfe der allgemeinen Browser-
Funktionen auszudrucken (Menü "Datei" - Befehl "Drucken") oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes Speichermedium zu
kopieren (Menü "Datei" - Befehl "Speichern").
Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme, zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB aufgefordert.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Begriffsbestimmung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedeuten:
* „Nutzer“: die Person, die Dienstleistungen der Sedo GmbH in Anspruch nimmt;
* „Kunde“: derjenige Nutzer, der darüber hinaus einen Sedo-Kunden-Account eröffnet hat.
1.2. Vertragsschluss und Geltungsbereich dieser AGB
Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Sedo GmbH erfolgt durch das Anlegen eines Sedo-Kunden-Accounts auf einer der
von der Sedo GmbH betriebenen oder dafür durch diese autorisierten Webseiten (Kundenkonto).
Ein Kundenkonto darf nur von juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen
angelegt werden. Insbesondere Minderjährige dürfen kein Kundenkonto anlegen oder Dienstleistungen der Sedo GmbH in Anspruch
nehmen.
Für den Vertrag zwischen dem Kunden und der Sedo GmbH gelten ausschließlich die AGB sowie die ergänzende Regeln der Sedo GmbH.
Diese Regeln sind hier einsehbar.
Folgende Regeln sind von besonderer Bedeutung:
Finden
Domains kaufen Domains verkaufen Domains parken Neue gTLDs Service Wissen Über uns Mein Sedo
Begriff oder Domain eingeben Endungen Registrieren
Deutsch
Hilfe & Support
Einloggen
3/16/15 1:01 PMAGB der Sedo GmbH
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Regeln für Verkäufer
Regeln für Käufer
Regeln für Parker
Regeln bezüglich der Keyword-Wahl
Drittrechtsschutz/Rights Protection Program (RPP)
Policy über anstößige Domains
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Sedo GmbH nicht an, es sei denn die Sedo GmbH hat ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Anmeldung und Kundenkonto
Der Kunde ist verpflichtet, beim Anlegen eines Kundenkontos seine persönlichen Daten und Angaben zu seiner Umsatzsteuerpflicht
(Kundendaten) nach den Vorgaben des Registrierungsformulars vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Kundendaten sind durch den Kunden stets aktuell zu halten.
Postfächer oder Adressen von Bürodienstleistern sind als Adressangabe nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist die Angabe von
Mehrwerttelefondienst-Telefonnummern.
Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt die Sedo GmbH nur sehr begrenzt durch, da die Identifizierung von
Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen ist es daher nicht ausgeschlossen,
dass für ein Kundenkonto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden.
Der Kunde darf nur ein Kundenkonto anlegen.
Kunden müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Kundenkonto sorgfältig sichern. Kunden sind verpflichtet, die
Sedo GmbH umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.
Kunden haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Kundenkontos vorgenommen werden. Hat der Kunde
den Missbrauch seines Kundenkontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet
der Kunde nicht.
1.4. Recht der Sedo GmbH das Kundenkonto zu sperren
Die Sedo GmbH ist berechtigt das Kundenkonto des Kunden jederzeit und ohne Vorankündigung zu sperren.
Die Sedo GmbH wird ein Kundenkonto insbesondere dann sperren, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde die ergänzenden
Regeln der Sedo GmbH missachtet, gegen eine Pflicht aus dem Punkt 1.3. verstoßen wurde oder wenn der Kunde unter den
angegebenen Kontaktdaten nicht mehr zu erreichen ist.
1.5. Leistungsumfang und Entgelte
Die Anlegung eines Kundenkontos ist kostenlos.
Die Sedo GmbH erhebt Gebühren für verschiedene Dienstleistungen. Bei solchen kostenpflichtigen Dienstleistungen ergibt sich die Höhe
der entsprechenden Entgelte aus der jeweils aktuellen Preisliste der Sedo GmbH, die im Internet dauerhaft unter www.sedo.de einsehbar
ist. Die kostenpflichtigen Dienstleistungen sind in diesen AGB benannt oder werden dem Kunden sonstig rechtzeitig vor Vertragsschluss
mitgeteilt. Soweit Zahlungen des Kunden an die Sedo GmbH zu leisten sind, akzeptiert die Sedo GmbH die Zahlung mittels Überweisung,
Paypal, Mastercard- oder Visa-Kreditkarten. Die von der Sedo GmbH angegebenen Preise für Dienstleistungen der Sedo GmbH sind
Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Sedo GmbH kann die Gebühren jederzeit ändern.
Preisänderungen werden den Kunden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten in seinem Kundenkonto oder in anderer geeigneter Form
mitgeteilt.
1.6. Erfüllung von Verpflichtungen und Geltendmachung von Rechten mithilfe von verbundenen Unternehmen
Die Sedo GmbH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Geltendmachung ihrer Rechte aus diesem
Vertragsverhältnis anderer Unternehmen, insbesondere aber nicht ausschließlich eines verbundenen Unternehmens wie Sedo LLC.,
Cambridge, USA zu bedienen.
1.7. Berichtigung von System-Emails
Die Sedo GmbH ist jederzeit berechtigt fehlerhafte System-Emails zu berichtigen.
Kunden können sich nicht auf eine System-Email berufen, wenn diese nachträglich berichtigt wurde. System-Emails sind solche Emails,
die in einem automatischen Verfahren vom Sedo-System ohne menschliche Intervention generiert und versendet werden.
1.8. Haftungsbegrenzung
Die Sedo GmbH haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sedo GmbH, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, solange nicht zugesicherte Eigenschaften oder vertragswesentliche Pflichten
betroffen sind.
Unberührt davon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
1.9. Vertragssprache
Verträge, insbesondere Dienstleistungsverträge, können mit der Sedo GmbH in Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch
abgeschlossen werden.
2. Datenbank-Service in Form der Bereitstellung einer Plattform für den Kauf und Verkauf von Domainnamen und
Internetprojekten
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2.1. Allgemeines
2.1.1. Domain Marktplatz / Gebühren
Die Sedo GmbH betreibt eine Plattform spezialisiert auf den Handel mit Domainnamen und Internetprojekten. Kunden der Sedo GmbH
können Domainnamen kostenlos in die Verkaufs-Datenbank der Sedo GmbH eintragen und mittels einer Vielzahl von Angebotsformaten
und Funktionen zum Verkauf auf der öffentlichen Plattform freigeben. Diese Plattform umfasst Webseiten, welche unter Domains der
Sedo GmbH, verbundener Unternehmen wie die der Sedo LLC und ausgewählter Partner abrufbar sind („Domain Marktplatz“). Die Art
der Veröffentlichung einer Verkaufsabsicht ist abhängig von der vom Kunden gewählten Angebotsform sowie der jeweiligen im Domain
Marktplatz verfügbaren Webseite. Kunden können die von ihnen in die Verkaufs-Datenbank der Sedo GmbH eingetragene Domainnamen
jederzeit und kostenfrei wieder daraus entfernen und damit die Veröffentlichung auf dem Domain Marktplatz aufheben. Dies gilt nicht,
wenn und solange der jeweilige Domainname Gegenstand einer laufenden Verkaufsverhandlung (Nr. 2.3 ff. und 2.4 ff.), Auktion (Nr. 2.5
ff.) oder Domainvermittlung (Nr. 5 ff.) ist.
Sedo erhebt eine Verkaufsgebühr für Domainnamen, welche über den Domain Marktplatz verkauft wurden oder bei der der
Vertragsschluss zwischen Käufer und Verkäufer durch die Nutzung des Domain Marktplatzes erst maßgeblich ermöglicht wurde. Die
Höhe und der Schuldner der Gebühr, ergeben sich aus der jeweils aktuell veröffentlichten Preisliste der Sedo GmbH. Im Regelfall trägt
der Verkäufer die Gebühren.
Kunden und Nutzer des Domain Marktplatzes nehmen zu Kenntnis, dass in die Verkaufs-Datenbank der Sedo GmbH Domainnamen unter
eine große Anzahl von Top-Level-Domains (TLD)eingetragen werden können und für jede dieser TLD individuelle
Registrierungsbedingungen bestehen können. Die Sedo GmbH hat auf diese Bedingungen keinen Einfluss. Sie ist weder Vergabestelle
noch Registrar. Insbesondere hat sie keinen Einfluss auf etwaige Registrierungsgebühren, welche für den Domainnamen an den Registrar
oder die Vergabestelle zu zahlen sind. Verkäufer und Käufer sind verantwortlich, sich vor Vertragsschluss über die Bedingungen und
Registrierungsgebühren der jeweils betroffenen Domainnamen zu informieren.
Kunden und Nutzer haben die Möglichkeit, durch Eingabe von Suchbegriffen in der Sedo-Datenbank nach Angeboten zu suchen.
Kaufinteressierte Kunden und Nutzer können für Domainnamen, die in die Sedo-Datenbank eingetragen wurden, Gebote abgeben und
Angebote annehmen.
Das Verhältnis des eintragenden Kunden (Domain-Anbieter) zur Sedo GmbH sowie das Verhältnis des kaufinteressierten Kunden zur
Sedo GmbH bestimmen sich nach diesen AGB.
Die Vertragsanbahnung, der Vertragsschluss und die Abwicklung des geschlossenen Vertrages zwischen dem eintragenden Kunden
(Domain-Anbieter) und dem kaufinteressierten Kunden bestimmen sich gleichfalls nach den Bestimmungen dieser AGB.
2.1.2. Allgemeiner Haftungsausschluss
Die Sedo GmbH schließt im Verhältnis zum Kunden jegliche Haftung für Schäden aus, die auf eine Datenfehlübertragung, auf einen
Datenverlust oder auf die fehlerhafte Wiedergabe eines Datenbankeintrags nach seiner Eingabe zurückzuführen sind. Dies jedoch nur
soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Sedo GmbH, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2.2. Rechtsverhältnis zwischen dem eintragenden Kunden und der Sedo GmbH
2.2.1. Der eintragende Kunde ist Berechtigter an der Domain
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, berechtigt zum Verkauf des eingetragenen Domainnamens zu sein
und über die Domain frei verfügen zu können. Gleiches gilt für Internetprojekte.
Der eintragende Kunde stellt die Sedo GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen eines Dritten gegen die Sedo GmbH frei,
die auf einer unberechtigten Eintragung oder Veräußerung eines Domainnamens oder Internetprojektes beruhen.
2.2.2. Keine Rechtsverletzungen Dritter durch Domain
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, dass der eingetragene Domainname und sein Gebrauch keine Firmen-
, Namens- und Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des
eintragenden Kunden.
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, der Sedo GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
2.2.3. Kein Verstoß gegen geltendes Recht durch Domain
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, dass der eingetragene Domainname und die unter diesem
Domainnamen abrufbaren Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des
eintragenden Kunden.
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, der Sedo GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
2.2.4. Datenpflege und Entfernungspflicht bei Möglichkeit einer Rechtsverletzung Dritter
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) verpflichtet sich, seine persönlichen Daten – insbesondere seine E-Mail-Adresse – sowie die in
der Sedo-Datenbank eingetragenen Angebote auf dem aktuellen Stand zu halten.
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, einen eingetragenen Domainnamen aus der Sedo-Datenbank zu löschen, wenn er nicht mehr
berechtigt zum Verkauf dieses Domainnamens ist, insbesondere aber nach Abwicklung eines Verkaufs oder wenn die Registrierung des
betreffenden Domainnamens ausgelaufen ist.
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung oder nach anderweitiger Kenntniserlangung von der
Möglichkeit einer Rechtsverletzung Dritter durch einen in seinem Sedo-Kunden-Account eingetragenen Domainnamen oder ein in seinem
Sedo-Kunden-Account eingetragenes Internetprojekt die betreffende Eintragung bis zu einer Klärung aus der Datenbank zu entfernen.
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Der eintragende Kunde verpflichtet sich, der Sedo GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
2.2.5. Abwicklung eines geschlossenen Kaufvertrages mithilfe des Transaktions- und Treuhandservice
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) verpflichtet sich, im Falle eines Kaufvertragsschlusses über einen eingetragenen
Domainnamen oder ein eingetragenes Internetprojekt mithilfe des Domain Marktplatzes, einschließlich des Falles einer Einigung im
Rahmen einer Domainvermittlung nach Punkt 5 dieser AGB, die Abwicklung der Übertragung des Domainnamens, auch als Teil eines
Internetprojektes, durch die Sedo GmbH und/oder Sedo LLC. im Rahmen des Transaktions- und Treuhandservices (Punkt 6.)
vorzunehmen.
Soweit mit dem Domainnamen und/ oder dem Internetprojekt, auch weitere Daten, Webseiten oder sonstige Gegenstände übertragen
werden sollen, ist dies nicht Gegenstand der Dienstleistung und hat insbesondere keinen Einfluss auf die Berechtigung der Sedo GmbH
zur Auszahlung des treuhänderisch verwalteten Kaufpreises. Käufer und Verkäufer sind allein verantwortlich die Übertragung dieser
weiteren Vertragsbestandteile zu regeln.
Der eintragende Kunde nimmt schon bei Eintragung zur Kenntnis, dass er als Verkäufer gegebenenfalls im Rahmen des Transaktions-
und Treuhandservices (Punkt 6.) die Kosten der Verlängerung der Registrierung zu tragen hat, wenn das so genannte Expiration -Date
(Ablaufdatum) innerhalb der nächsten sechzig Tage ab Vertragsschluss über den Domainnamen bzw. dem Internetprojekt liegt.
2.2.6. Keine Abgabe von Geboten für eigene Domainnamen oder Internetprojekte
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, keine Gebote für die von ihm selbst in die Sedo-Datenbank eingestellten Domainnamen oder
Internetprojekte abzugeben und auch keinen Dritten mit der Abgabe von Geboten zu beauftragen.
2.2.7. Recht der Sedo GmbH die Eintragung in die Sedo-Datenbank zu verweigern bzw. einen eingetragenen Domainnamen zu
löschen
Die Sedo GmbH ist berechtigt, eine Eintragung in die Sedo-Datenbank durch den Kunden abzulehnen.
Die Sedo GmbH ist berechtigt, einen Eintrag in die Sedo-Datenbank durch den Kunden jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne Angabe
von Gründen zu löschen.
Die Sedo GmbH wird einen Eintrag insbesondere löschen, wenn der Kunde durch die Eintragung gegen die guten Sitten oder gegen die
ihm obliegenden Pflichten oder gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
Die Sedo GmbH wird einen Eintrag auch dann unverzüglich löschen, wenn die Sedo GmbH glaubhaft Kenntnis davon erlangt, dass die
Eintragung des Domainnamens bzw. Internetprojektes durch den Kunden und/oder die Nutzung des eingetragenen Domainnamens bzw.
Internetprojektes durch den Kunden möglicherweise Rechte Dritter verletzt. Die Löschung bleibt bis zu einer gerichtlichen bzw.
schiedsgerichtlichen Klärung aufrechterhalten. Als relevante Rechte Dritter gelten insbesondere Firmen-, Namens- und Markenrechte.
2.3. Verlauf eines Vertragsschlusses
2.3.1. Einstellen eines Domainnamens oder Internetprojekts in die Sedo-Datenbank und Präzisierung, ob darin ein verbindliches
Angebot oder nur eine Einladung zum Angebot liegt
Ein Kunde kann Domainnamen oder Internetprojekte, die er zum Verkauf anbieten möchte, in die Sedo-Datenbank eintragen.
Der Kunde, der von dieser Möglichkeit Gebrauch macht (Domain-Anbieter), kann dabei einen festen Verkaufspreis und die
Verkaufswährung angeben oder den Verkaufspreis offen lassen.
Gibt der Domain-Anbieter einen festen Verkaufspreis an, so liegt im Eintragen des Domainnamens oder Internetprojektes ein
verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zum angegebenen Verkaufspreis, welches solange bindend ist, bis der Eintrag in der
Sedo-Datenbank geändert wurde und die Änderung auf der betreffenden Seite des Sedo Marktplatzes wirksam geworden ist. Der
Verkaufspreis versteht sich als Endpreis für den Käufer, inklusive der für den Verkäufer gültigen Mehrwertsteuer.
Gibt der Domain-Anbieter keinen festen Verkaufspreis an, so liegt im Eintragen des Domainnamens oder Internetprojektes lediglich eine
Einladung zum Angebot (invitatio ad offerendum). Der Domainanbieter hat die Möglichkeit einen Betrag anzeigen zu lassen, ab welchen
er gewillt ist Gebote zu prüfen.
2.3.2. Kontaktherstellung zwischen Kaufinteressenten und dem Anbieter
Kunden und Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, durch Eingabe von Suchbegriffen in der Datenbank nach Angeboten auf dem Sedo
Marktplatz zu suchen.
Kunden können verbindliche Angebote annehmen oder selber Gebote abgeben. Die Sedo GmbH behält sich das Recht vor, die Annahme
und Abgabe von Geboten nur zuvor zertifizierten Bietern zu gestatten. Mit der Abgabe eines Gebotes wird ein Gebotsverlauf gestartet.
Die Abgabe des ersten Gebotes durch den Kunden gilt als Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages über den betreffenden
Domainnamen bzw. das betreffende Internetprojekt.
Das Gebot des Kunden und die Reaktion des Domain-Anbieters sowie weitere Reaktionen während eines Gebotsverlaufes werden von
der Sedo GmbH an den jeweiligen Adressaten, soweit möglich, weitergeleitet.
Alle Willenserklärungen, die im Gebotsverlauf abgegeben werden, verstehen sich unter Einbeziehung der nicht dispositiven Regeln des
den Parteien von der Sedo GmbH zur Verfügung gestellten Online-Kaufvertrages.
Mit Zugang der Annahmeerklärung auf einen Antrag bei der Sedo GmbH ist, vorbehaltlich der Regelungen über den Beginn eines
„Auktionsverlaufes“, der Vertrag zwischen dem Domain-Anbieter und dem Kunden geschlossen.
2.3.3. Begrenzte Anzahl von Gebotsverläufen pro Kunde
Jeder Kunde kann nur an einer begrenzten Anzahl von Gebotsverläufen gleichzeitig teilnehmen.
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2.3.4. Währung des Gebotsverlaufes
Kunden haben die Möglichkeit, während des Gebotsverlaufes für einen Domainnamen bzw. ein Internetprojekt die Währung für Gebote
bzw. Gegengebote zu wählen. Sobald beide Parteien bei Angebot und Gegenangebot innerhalb eines Gebotsverlaufes die gleiche
Währung benutzt haben, gilt diese Währung bis zum Ende des Gebotsverlaufes.
2.3.5. Bindung an einen Antrag auf Vertragsschluss für 168 Stunden
Macht ein Kunde einen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages, so ist er 168 Stunden (entspricht sieben Tagen) an diesen Antrag
gebunden. Sedo behält sich das Recht vor, dem Kunden die Auswahl einer kürzeren Bindungsfrist zu gestatten. Nutzt der Bieter diese
Option wird diese Frist dem Verkäufer mitgeteilt.
Der Antrag erlischt, wenn der andere Kunde den Antrag ablehnt, ein Gegengebot abgibt oder die Bindungsfrist verstreichen lässt.
Reagiert der Domain-Anbieter auf einen Antrag eines kaufinteressierten Kunden innerhalb der Bindungsfrist mit der Einstellung des
Domainnamens in eine „Auktion“, so erlischt der Antrag des kaufinteressierten Kunden dadurch nicht.
Eine verspätete Annahmeerklärung oder ein Gegengebot gelten als neuer Antrag.
Der Antrag eines Verkäufers gegenüber einem Kaufinteressenten erlischt ebenfalls, wenn in einem anderen Gebotsverlauf mit einem
anderen Kaufinteressenten über die Handelsplattform von Sedo bezüglich des betreffenden Domainnamens bzw. des betreffenden
Internetprojekts Einigung erzielt wurde.
2.3.6. Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Sämtliche Preisangaben, welche die Kunden untereinander während eines Gebotsverlaufes als Gebote verwenden, verstehen sich als
Endpreise inklusive der eventuell anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3.7. Kaufpreis/ eventuelle Währungsumrechnung/ Rundung
Kaufpreis für den Domainnamen bzw. das Internetprojekt ist der Preis in der Währung über den durch fristgemäße Annahme eines
Antrags Einigung erzielt wurde. Dieser Kaufpreis in dieser Einigungswährung wird bei der Abwicklung des Vertrages sowohl zwischen
Käufer und Verkäufer als auch zwischen den Kunden und der Sedo GmbH zugrunde gelegt.
Ist die Einigungswährung nicht mit der vom Kunden gewählten bzw. mit der dem Kunden zugeordneten Währung identisch, so erfolgt im
Moment der Einigung automatisch eine Umrechnung des Kaufpreises in die vom Kunden gewählte bzw. die dem Kunden zugeordnete
Währung. Der Wechselkurs dieser Umrechnung bestimmt sich nach dem zum Einigungszeitpunkt aktuellsten der Sedo GmbH
vorliegenden Wechselkurs der Europäischen Zentralbank, gerundet auf 5 (fünf) Stellen hinter dem Komma.
Das Ergebnis der eventuellen Umrechnung nach Punkt 2.3.7. Absatz 2 wird kaufmännisch, abhängig von der dem Kunden zugeordneten
Währung, auf volle US-Dollar (USD) bzw. volle EURO (EUR) bzw. volle Britische Pfund (GBP) gerundet. Das Ergebnis der kaufmännischen
Rundung ist der Kaufpreis des Kunden in der vom Kunden gewählten bzw. in der dem Kunden zugeordneten Währung.
2.3.8. Stellung der Sedo GmbH im Verlauf des Vertragsschlusses
Die Sedo GmbH stellt eine Plattform für die Kontaktaufnahme und die Vertragsanbahnung beim Handel mit Domainnamen und
Internetprojekten zur Verfügung. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen den Kunden zustande, denen im Falle des Verkaufs
eines Internetprojekts die Regelung der Vertragskonditionen bezüglich des Inhalts und Umfangs des Projektes freisteht.
Die Sedo GmbH tritt grundsätzlich weder als Verkäufer noch als Käufer auf. Die Sedo GmbH tritt im Rahmen des Datenbank-Service auch
nicht als Versteigerer oder Vermittler auf.
Die Sedo GmbH ist berechtigt, eigene Domainnamen bzw. Internetprojekte in die Sedo-Datenbank einzustellen und zum Verkauf
anzubieten. Die Sedo GmbH ist ebenfalls berechtigt, in Einzelfällen selbst als Käufer eines Domainnamens oder Internetprojekts
aufzutreten. Tritt die Sedo GmbH als Anbieter oder als Kaufinteressent für einen Domainnamen bzw. ein Internetprojekt auf, so wird die
Sedo GmbH den Vertragspartner auf diese Besonderheit hinweisen.
2.3.9. Konsequenz eines Vertragsschlusses für den Verkäufer
Der Verkäufer ist sich darüber bewusst, dass der Käufer im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss den Verkäufer gerichtlich zur
Vertragseinhaltung oder zur Zahlung von Schadenersatz anhalten kann.
Der Verkäufer ist sich ebenfalls darüber bewusst, dass er im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss möglicherweise die
Rechtsverfolgungskosten des Käufers (Anwaltskosten, Gerichtskosten) zu tragen hat.
2.3.10. Zeitpunkt des Zahlungsvorgangs
Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos nach Abschluss der Bestellung, also unmittelbar nachdem der
Kunde den Zahlungsvorgang ausdrücklich eingeleitet hat.
2.4. Besonderheit für den kaufinteressierten Kunden bzw. Käufer
2.4.1. Abgabe einer Annahmeerklärung bei festem Verkaufspreis
Der kaufinteressierte Kunde ist sich dessen bewusst, dass, im Falle eines Festpreises für einen eingestellten Domainnamen oder ein
eingestelltes Internetprojekt, der Kaufvertrag über den betreffenden Domainnamen bzw. das betreffende Internetprojekt zu dem
angegebenen Kaufpreis in der angegebenen Währung in dem Moment zustande kommt, in dem sein Gebot als Annahmeerklärung bei
der Sedo GmbH eintrifft.
Der kaufinteressierte Kunde als Käufer kann sich später weder gegenüber der Sedo GmbH noch gegenüber dem Verkäufer darauf
berufen, er habe nicht gewusst, dass es sich bei seiner Erklärung um eine rechtsverbindliche Annahmeerklärung handelte.
2.4.2. Konsequenz eines Vertragsschlusses für den Käufer
Der Käufer ist sich darüber bewusst, dass der Verkäufer im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss den Käufer gerichtlich zur
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Vertragseinhaltung oder zur Zahlung von Schadenersatz anhalten kann.
Der Käufer ist sich ebenfalls darüber bewusst, dass er im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss möglicherweise die
Rechtsverfolgungskosten des Verkäufers (Anwaltskosten, Gerichtskosten) zu tragen hat.
2.4.3. Keine Garantie der Sedo GmbH für die Inhaberschaft des Verkäufers oder Eigenschaften des Domainnamens bzw.
Internetprojektes
Der Käufer erkennt an, dass die Sedo GmbH keinerlei Gewähr dafür übernimmt, dass der Domain-Anbieter tatsächlich Inhaber des
verkauften Domainnamens bzw. Internetprojektes ist bzw. dass der Domain-Anbieter tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die
Inhaberschaft an dem verkauften Domainnamen oder Internetprojekt zu verschaffen.
Die Sedo GmbH übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass eine Übertragung des angebotenen Domainnamens oder des angebotenen
Internetprojektes auf den Erwerber technisch möglich und durchführbar ist.
Die Sedo GmbH übernimmt ebenfalls keine Gewähr für Eigenschaften des betreffenden Domainnamens oder Internetprojektes. Dies gilt
insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Besucherzahlen und Traffic-Information.
Die Sedo GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass der eingetragene Domainname bzw. das eingetragene Internetprojekt frei von
Firmen-, Namens- und Markenrechten sowie von sonstigen Rechten Dritter ist und vom Käufer verwendet werden kann, ohne dadurch
Rechte Dritter zu verletzen; eine diesbezügliche Prüfung obliegt dem Käufer.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er etwaige Rücktritts-, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche in Bezug auf den gekauften
Domainnamen bzw. das gekaufte Internetprojekt gegenüber seinem Vertragspartner, dem Verkäufer, direkt geltend machen muss.
2.5. „Auktion“
2.5.1. Allgemeines
Hat ein kaufinteressierter Kunde im Rahmen eines Gebotsverlaufes ein Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages abgegeben, so kann
sich der Domain-Anbieter entschließen, den Domainnamen bzw. das Internetprojekt zur „Auktion“ einzustellen. Dadurch wird ein
„Auktionsverlauf“ gestartet. In diesem Fall nimmt der Domain-Anbieter zwar das Angebot des kaufinteressierten Kunden (bedingt) an, es
besteht jedoch die Möglichkeit, dass noch andere kaufinteressierte Kunden innerhalb der Auktionszeit höhere Gebote abgeben.
Die Regeln über den Verlauf eines Vertragsschlusses nach Punkt 2.3 dieser AGB, insbesondere - aber nicht ausschließlich - jene über
Währung und Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer, gelten für den „Auktionsverlauf“ entsprechend, soweit sie ihrem Sinn nach auch
auf einen „Auktionsverlauf“ anwendbar sind. Ebenso gelten die anderen Punkte dieser AGB insbesondere - aber nicht ausschließlich –
Punkt 2.4 dieser AGB für den „Auktionsverlauf“ entsprechend, soweit sie ihrem Sinn nach auch auf einen „Auktionsverlauf“ anwendbar
sind.
2.5.2. Verbindliche Willenserklärungen des Domain-Anbieters
Entschließt sich der Domain-Anbieter, den Domainnamen bzw. das Internetprojekt zur „Auktion“ einzustellen, so liegt darin eine
verbindliche Annahme des Angebots des kaufinteressierten Kunden unter den Bedingungen, dass erstens innerhalb der noch übrig
bleibenden Bindungsfrist für das Angebot des kaufinteressierten Kunden kein höheres Gebot für diesen Domainnamen im Rahmen eines
„Auktionsverlaufes“ über die Plattform von Sedo abgegeben wird, und dass zweitens kein Abbruch der Auktion durch die Sedo GmbH
erfolgt. Gleichzeitig erklärt der Domain-Anbieter mit dem Einstellen zur „Auktion“ verbindlich die Annahme des höchsten im
„Auktionsverlauf“ abgegebenen gültigen Gebots für den Fall, dass der „Auktionsverlauf“ nicht durch die Sedo GmbH abgebrochen wird.
Der Domain-Anbieter, der einen Domainnamen bzw. ein Internetprojekt zur „Auktion“ einstellt, darf seinen Domainnamen nirgendwo
außerhalb der „Auktion“ zum Verkauf anbieten bzw. außerhalb des „Auktionsverlaufes“ kontrahieren.
2.5.3. Ende der „Auktion“
Die „Auktion“ endet grundsätzlich mit dem Ende der Bindungsfrist des kaufinteressierten Kunden für das Angebot, auf welches der
Domain-Anbieter den „Auktionsverlauf“ startet.
Wird in den letzten 5 (fünf) Minuten vor Ende der „Auktionsdauer“ noch ein gültiges Gebot abgegeben, so verlängert sich die
„Auktionszeit“ um 10 (zehn) Minuten. Weitere Verlängerungen um jeweils 10 Minuten sind unbegrenzt möglich, solange weitere gültige
Gebote abgegeben werden.
2.5.4. „Auktionsverlauf“ und Transfer
Während der „Auktionszeit“ können Internetnutzer den Domainnamen und das aktuelle Höchstgebot einsehen. Kunden können höhere
Gebote abgeben.
Alle Gebote verstehen sich als Angebote zu einem Kaufvertrag über den Domainnamen zum Preis des Gebots und zu den Bedingungen
des Kaufvertragsformulars.
Wird während eines „Auktionsverlaufes“ kein Gebot abgegeben, so besteht - vorbehaltlich Punkt 2.5.5 dieser AGB - mit Ende der
„Auktion“ ein Kaufvertrag zwischen dem kaufinteressierten Kunden und dem Domain-Anbieter, der auf das Angebot des
kaufinteressierten Kunden mit der Einstellung zur Auktion reagiert hat. Werden während eines Auktionsverlaufes höhere Gebote
wirksam abgegeben, so besteht - vorbehaltlich Punkt 2.5.5 dieser AGB - mit Ende der Auktion ein Kaufvertrag zwischen dem
HöchstbietendenAGB der Sedo GmbH Kunden und dem Domainanbieter. Dies gilt auch, wenn die Gebotsseite während und/oder zum
Ende des Auktionsverlaufes aus technischen Gründen nicht erreichbar ist.
Im Anschluss an den Auktionsverlauf wird der Transfer des Domainnamens bzw. des Internetprojektes im Rahmen des Transaktions- und
Treuhandservices über Sedo durchgeführt.
2.5.5. Recht der Sedo GmbH „Auktionen“ abzubrechen
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Die Sedo GmbH ist berechtigt, einen Auktionsverlauf abzubrechen. Die Entscheidung über den Abbruch einer „Auktion“ liegt im Ermessen
der Sedo GmbH.
Die Sedo GmbH kann insbesondere – aber nicht ausschließlich – eine Auktion abbrechen, wenn sie glaubhaft von einer Rechtsverletzung
Dritter durch den Domainnamen erfährt.
Im Fall eines Abbruchs eines Auktionsverlaufes durch die Sedo GmbH kommt es zu keinerlei Vertragsschluss zwischen Domain-Anbieter
und kaufinteressierten Kunden bzw. jenen Kunden, die ein Gebot im Auktionsverlauf abgegeben haben. Dies gilt nicht, wenn die Sedo
GmbH eine „Auktion“ abbricht, weil sie nach ihrem Ermessen glaubhaft davon erfahren hat, dass das Gebot, auf welchem der Beginn des
Auktionsverlaufes beruhte, irrtümlich abgegeben wurde; in diesem Fall bleibt es dem Domain-Anbieter unbenommen, sich auf den
Vertrag mit jenem kaufinteressierten Kunden zu berufen, dessen Gebot er bei Start der „Auktion“ angenommen hatte.
2.5.6. Recht der Sedo GmbH Gebote zu annullieren/ Missbrauchssanktion
Die Sedo GmbH ist berechtigt, einzelne Gebote, die während des „Auktionsverlaufs" abgegeben worden sind, zu annullieren, wenn diese
offensichtlich nicht ernst gemeint waren oder auf einem Irrtum beruhen. Der Auktionsverlauf wird in diesem Fall von der Sedo GmbH
und von allen Teilnehmern der „Auktion" so behandelt, als wäre das annullierte Gebot nie abgegeben worden.
Gibt ein Kunde missbräuchliche Gebote während eines „Auktionsverlaufes" ab, so kann die Sedo GmbH diesen Kunden ohne
Vorankündigung von der Handelsplattform ausschließen.
2.5.7. Haftungsfreizeichnung
Die Sedo GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Internetseite, auf welcher Gebote für einen „Auktionsverlauf“ abgegeben
werden können, permanent erreichbar ist. Der Domain-Anbieter kann sich nicht darauf berufen, dass im Falle der Erreichbarkeit der
Gebotsseite ein höheres Gebot erzielt worden wäre. Ein potentieller Bieter kann sich nicht darauf berufen, dass er bei Erreichbarkeit der
Gebotsseite den Domainnamen erworben hätte.
2.5.8 Sonderauktionen
2.5.8.1. Allgemeines
Ein Domain-Anbieter kann einen „Auktionsverlauf“ mit Zustimmung der Sedo GmbH auch ohne vorherigen Gebotsverlauf starten. Für
diesen gelten, soweit hier nichts anderes bestimmt ist, die obigen Regeln über den Gebotsverlauf.
2.5.8.2. „Auktionen“ mit Zielvorstellungspreis (Reserved Price)
Im Fall der „Auktionen“ mit Mindestpreis kann der Domain-Anbieter einen Preis festlegen, ab welchem er bereit ist, den Domainnamen
zu verkaufen (Zielvorstellungspreis). Während des Gebotsverlaufes wird das jeweils höchste Gebot öffentlich angezeigt. Ist das höchste
Gebot niedriger als der Zielvorstellungspreis des Domain-Anbieters, so wird dies auf der Gebotsseite mitgeteilt. Der Zielvorstellungspreis
selbst wird nicht kommuniziert. Wird bis zum Ende des Auktionsverlaufes der Zielvorstellungspreis des Domain-Anbieters nicht erreicht,
so kommt es zu keinerlei Vertragsschluss. Der Domain-Anbieter hat jedoch während des Auktionsverlaufes die Möglichkeit, seinen
Zielvorstellungspreis zu vermindern.
2.5.8.3. Ende der „Auktionen“ und „Auktionsverlauf“ bei Sonderauktionen
Bei „Sonderauktionen“ wird der Zeitpunkt für das Ende der „Auktion“ für jede „Auktion“ einzeln festgelegt und ist im Internet einsehbar.
Die Sedo GmbH ist berechtigt „Sonderauktionen“ zu verlängern. Die Sedo GmbH wird dies insbesondere dann tun, wenn aufgrund von
Schwierigkeiten in der Soft- und/oder Hardware-Infrastruktur eine problemlose Teilnahme am Bietverfahren abschnittsweise nicht für
alle Bietinteressenten gewährleistet war.
3. Showcase
Kunden können für ihre in die Sedo-Datenbank eingetragenen Domainnamen Werbung im Showcase schalten. Es gelten dabei die
besonderen Showcase-Bedingungen. Ein Anspruch auf Showcase-Werbung besteht nicht.
4. Domainbewertungs-Service
Der Domainbewertungs-Service bietet Kauf- und verkaufsinteressierten Kunden die Möglichkeit, den Wert eines Domainnamens oder
Internetprojektes durch die Sedo GmbH ermitteln zu lassen. Es gelten dafür die besonderen Bedingungen für den Domainbewertungs-
Service.
5. Domain-Vermittlungs-Service
Ein Kunde, der einen bereits registrierten Domainnamen bzw. ein bereits existierendes Internetprojekt erwerben oder verkaufen möchte,
kann den Domain-Vermittlungs-Service oder den Domain-Vermarktungs-Service der Sedo GmbH in Anspruch nehmen. Es gelten dafür
die besonderen Bedingungen.
6. Domaintransfer- und Treuhandservice
6.1. Vertragsgegenstand
6.1.1. Allgemeines
Der Domaintransfer- und Treuhandservice bietet Kunden die Möglichkeit, die Abwicklung des Verkaufs eines Domainnamens durch die
Sedo GmbH vornehmen zu lassen. Die Sedo GmbH unterstützt dabei Käufer und Verkäufer in der Übertragung der Domain
(Domaintransfer). Zudem empfängt und verwaltet sie treuhänderisch den Kaufpreis und zahlt diesen an den Verkäufer aus, nachdem die
Übertragung des Domainnamens erfolgt ist (Treuhandservice). Die Sedo GmbH ist weder Käufer oder Verkäufer noch ist sie
Repräsentant einer der Parteien. Dies soll einen möglichst reibungslosen und vertrauensvollen Transfer des Domainnamens und des
Kaufpreises für Käufer wie Verkäufer (die Parteien) gewährleisten.
Die Sedo GmbH erbringt den Domaintransfer- und Treuhandservice lediglich für Domainnamen. Soweit mit dem Domainnamen auch
weitere Daten, Webseiten oder sonstige Gegenstände übertragen werden sollen, beispielhaft im Rahmen eines Internetprojektverkaufs,
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ist dies nicht Gegenstand der Dienstleistung und hat keinen Einfluss auf die Berechtigung der Sedo GmbH zur Auszahlung des
treuhänderisch verwalteten Kaufpreises. Käufer und Verkäufer sind allein verantwortlich die Übertragung dieser weiteren
Vertragsbestandteile zu regeln.
Vertragsgestaltungen des Kaufvertrages oder jedwede Rechtsberatung seitens der Sedo GmbH sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
6.1.2. Entgelt und eventuelle weitere Kosten für Verkäufer und Käufer
Soweit die zu übertragene Domain über den Domain Marktplatz verkauft wurde, ist der sich daran anschließende Service kostenfrei.
Die Gebühren des Services, wenn die Übertragung einer nicht über den Marktplatz verkauften Domain erfolgen soll, richten sich nach der
jeweils aktuell veröffentlichten Preisliste der Sedo GmbH.
Bei der Übertragung einer Domain vom Verkäufer zum Käufer können je nach beteiligtem Provider, weitere Kosten entstehen (z. B. für
die Anmeldung der erworbenen Domain oder eine Verlängerung der Registrierung vor einer Übertragung). Diese
Zahlungsverpflichtungen sind direkt im Verhältnis von Kunde zu Provider abzuwickeln.
Der Verkäufer hat, wenn das so genannte Expiration -Date (Ablaufdatum) innerhalb der nächsten sechzig Tage ab Vertragsschluss liegt,
die Verlängerung der Registrierung zu veranlassen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen.
6.2. Abwicklung der Übertragung
6.2.1. Überwachung des Vertragsschlusses
Wurde die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer im Rahmen eines Gebotsverlaufs der Sedo GmbH erzielt, so hält die Sedo GmbH für
Käufer und Verkäufer ein speziell auf den Verkauf von Domainnamen bzw. Internetprojekten zugeschnittenes Online-Vertragsformular
bereit. Je nach Art der Inanspruchnahme des Transaktions- und Treuhandservices und abhängig vom Stand der Abwicklung der
Transaktion können Daten des jeweils anderen Vertragspartners anonymisiert sein.
6.2.2. Pflicht des Käufers zur Zahlung auf Treuhandkonto
Der Käufer erhält von der Sedo GmbH die Aufforderung, den zu entrichtenden Betrag auf das Treuhandkonto der Sedo GmbH zu
überweisen.
6.2.3. Kontrolle der Kaufpreiszahlung und Einleitung des Übertragungsvorgangs/ Mitwirkungspflichten der Parteien
Sobald die Gutschrift in Höhe des vollständigen Betrages auf dem Treuhandkonto der Sedo GmbH erfolgt ist, wird die Übertragung der
Domain vom alten Inhaber (Verkäufer) auf den neuen Inhaber (Käufer) eingeleitet.
Die Sedo GmbH leitet hierbei Verkäufer und Käufer der Domain zur notwendigen und korrekten Einleitung des technischen
Übertragungsvorganges an.
Eine Übertragung kann nur bei strikter Befolgung der Anweisungen der Sedo GmbH an die Vertragsparteien gewährleistet werden.
Die Parteien sind einander und gegenüber der Sedo GmbH zur notwendigen Mitwirkung verpflichtet.
6.2.4. Kontrolle der erfolgreichen Übertragung und Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer
Wenn die Übertragung des Domainnamens erfolgreich war, wird die Auszahlung des dem Verkäufer zustehenden Betrages an diesen
veranlasst.
Eine erfolgreiche Übertragung eines Domainnamens ist dann gegeben, wenn der Käufer den Domainnamen technisch verwalten und die
Daten des jeweiligen WHOIS Eintrages nach den Bedingungen der zuständigen Vergabestelle ohne weitere Mitwirkung des Verkäufers
ändern kann. Übernimmt die Sedo GmbH kurzzeitig treuhänderisch die Verwaltung über den zu übertragenden Domainnamen, so gilt als
erfolgreiche Übertragung bereits der Moment, in dem die Sedo GmbH Kontrolle über den Domainnamen erlangt hat und der Verkäufer
jegliche Kontrolle über diesen verloren hat.
Die Sedo GmbH wird den Käufer anleiten die Domain aus der treuhänderischen Verwaltung zu übernehmen. Die Sedo GmbH ist nicht
verpflichtet, Inhalte gleich welcher Art während der treuhänderischen Verwaltung unter dem Domainnamen anzuzeigen. Insbesondere
nicht solche, welche zum Zeitpunkt des Verkaufs dort angezeigt wurden. Die Sedo GmbH ist ferner nicht verpflichtet die Konnektierung
der Domain aufrecht zu erhalten und/oder zu verlängern, wenn durch Verschulden des Käufers eine Übernahme der technischen
Verwaltung auf diesen spätestens drei (3) Monate nach Übernahme der treuhänderischen Verwaltung durch die Sedo GmbH nicht
erfolgt ist. Dies kann zu einer Löschung und dem Verlust des Domainnamens für den Käufer führen. Die Sedo GmbH haftet nicht für
Schäden die in diesem Zusammenhang entstehen, es sei denn sie basieren auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sedo GmbH.
Wurde der Kaufvertrag im Rahmen eines Gebotsverlaufes nach Punkt 2.3. oder im Rahmen des Domain-Vermittlungs-Service geschlossen
und ist die vom Verkäufer gewählte bzw. die dem Verkäufer zugeordnete Währung nicht mit der Einigungswährung identisch, so erfolgt
die Auszahlung an den Verkäufer in der von ihm gewählten bzw. der ihm zugeordneten Währung. Maßgeblich für den Betrag ist der
gemäß Punkt 2.3.7. nach Umrechnung und Rundung erlangte Kaufpreis, in der vom Verkäufer gewählten bzw. der dem Verkäufer
zugeordneten Währung abzüglich des eventuellen Entgelts für den Transaktions- und Treuhandservice. In diesem Fall ist der Verkäufer
nicht berechtigt, Auszahlung des Kaufpreises in einer anderen Währung zu verlangen oder sich auf einen anderen Wechselkurs als den
von der Sedo GmbH gemäß Punkt 2.3.7. zugrunde gelegten zu berufen.
6.2.5. Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer bei endgültigem Scheitern der Übertragung
Im Falle des endgültigen Scheiterns der Übertragung wird der dem Treuhandkonto gutgeschriebene Betrag an den Käufer
zurückerstattet.
Endgültiges Scheitern liegt jedoch nicht vor, wenn die erfolgreiche Übertragung des Domainnamens allein daran scheitert, dass der
Käufer nach der Zahlung des von ihm zu entrichtenden Betrages die von seiner Seite erforderlichen weiteren Mitwirkungshandlungen
nicht vornimmt.
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6.2.6. Publikationsrecht der Sedo GmbH
Die Sedo GmbH hat das Recht, zu Referenzzwecken den verkauften Domainnamen sowie den erzielten Kaufpreis auf ihrer Website oder
an anderen Stellen zu veröffentlichen.
Dies gilt nicht, wenn Käufer oder Verkäufer der Veröffentlichung rechtzeitig vor Beendigung des Domaintransfer- und Treuhandservices
in Textform zu Händen der Sedo GmbH widersprechen.
Wurde der Domainname im Rahme eines „Auktionsverlaufes“ oder im Rahmen des Domain-Vermittlungsservices (Nr. 5) verkauft, so
waren Domainname und Höchstgebot ohnehin bei Ende der Auktion und/oder durch die aktive Vermarktung im Internet einsehbar. Aus
diesem Grund ist in diesem Fall ein Widerspruch nach Abs. 2 nicht möglich. Die Sedo GmbH wird jedoch den Domainnamen und den
Kaufpreis einer im Rahmen des Domain-Vermittlungsservice verkauften Domain nicht veröffentlichen, wenn dies von einer der
Kaufvertragsparteien rechtzeitig beantragt wurde und diese eine Gebühr in Höhe von 2,5 % des Verkaufspreises an die Sedo GmbH zahlt.
6.3. Folgen einer Pflichtverletzung durch eine der Parteien
Die Sedo GmbH hat das Recht, die Transaktion abzubrechen, wenn eine der Kaufvertragsparteien ihrer Pflicht zur Mitwirkung bei dem
Übertragungsvorgang auch nach zweimaliger Aufforderung durch die Sedo GmbH nicht nachgekommen ist (Scheitern der Übertragung).
Die Sedo GmbH hat in diesem Fall das Recht, die Zahlung der Provision von demjenigen zu fordern, der seine Mitwirkungspflichten
verletzt hat. Darüber hinaus können gegen denjenigen, der seine Mitwirkungspflichten verletzt, Erfüllungsansprüche oder
Schadensersatzansprüche der anderen Partei gegeben sein.
6.4. Streit der Parteien während des Transfers
Wurde der vom Käufer zu zahlende Betrag auf das Treuhandkonto der Sedo GmbH überwiesen und die Übertragung des Domain-
Namens bzw. des Internetprojektes eingeleitet und geraten die Parteien danach, aber noch vor Auszahlung des dem Verkäufer
zustehenden Betrages über den Wert des verkauften Domainnamens oder Internetprojektes in Streit, so dass eine Partei den Abbruch
des Transfers fordert, so kann die Sedo GmbH den Parteien eine Frist setzen, eine Einigung zu suchen.
Verstreicht diese Frist ohne gütliche Einigung der Parteien, kann die Sedo GmbH den Domaintransfer und Treuhandservice nach den
Regeln dieser AGB fortsetzen.
6.5. Sonderpflichten des Verkäufers und Folgen einer Pflichtverletzung
6.5.1. Verkäufer ist Inhaber des Domainnamens bzw. Internetprojektes
Der Verkäufer versichert ausdrücklich, berechtigt zum Verkauf des Domainnamens bzw. Internetprojekts zu sein und über die Domain
frei verfügen zu können.
Er stellt die Sedo GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen eines Dritten gegen die Sedo GmbH frei, die auf einer
unberechtigten Veräußerung eines Domainnamens bzw. Internetprojektes beruhen.
6.5.2. Verkäufer garantiert das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter
Der Verkäufer versichert, dass der verkaufte Domainname bzw. das verkaufte Internetprojekt und sein Gebrauch keine Firmen-, Namens-
und Markenrechte oder sonstige vorrangige Rechte Dritter verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des
Verkäufers.
Der Verkäufer stellt die Sedo GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter gegen die Sedo GmbH frei, die auf der
Beauftragung des Transaktions- und Treuhandservice beruhen.
6.5.3. Kein Verstoß gegen geltendes Recht durch Domain
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Transaktions- und Treuhandservice nicht für den Verkauf von Domains oder Internetprojekten in
Anspruch zu nehmen, deren Namen oder Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, der Sedo GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
6.6. Haftungsausschluss der Sedo GmbH im Falle des Scheiterns des Übertragungsvorgangs
Eine Haftung der Sedo GmbH für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Scheitern des Übertragungsvorganges ergeben, ist
ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Sedo GmbH,
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen eine der Vertragsparteien die ordnungsgemäße Komplettierung der Transaktionsdokumente
verweigert, die Durchführung der Transaktion auf andere Weise behindert oder in denen die Person einer der Vertragsparteien aufgrund
falscher oder irreführender Angaben nicht ermittelt werden kann.
6.7. Keine Garantie der Sedo GmbH für das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter
Die Sedo GmbH widmet sich ausschließlich der abgesicherten Übertragung eines Domainnamens, nachdem darüber Einigkeit zwischen
Käufer und Verkäufer besteht. Die Sedo GmbH überprüft den verkauften und zu übertragenden Domainnamen nicht auf das
Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter und übernimmt daher keine Garantie dafür, dass an dem Domainnamen keine vorrangigen
Rechte Dritter bestehen.
Die Sedo GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Prüfung hinsichtlich des Bestehens vorrangiger Firmen-, Namens- oder
Markenrechte oder sonstiger Rechte Dritter nicht zum Leistungsumfang des Transaktions- und Treuhandservice gehört. Die Vornahme
oder das Unterlassen einer derartigen Prüfung fällt in den Risikobereich der Parteien. Eine Haftung der Sedo GmbH gegenüber den
Parteien für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Verkauf oder Kauf von Domainnamen oder Internetprojekten ergeben, an denen
vorrangige Rechte Dritter bestehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verhalten der Sedo GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Der den Transaktions- und Treuhandservice nutzende Kunde ist sich bewusst, dass der Handel mit Domainnamen bzw. Internetprojekten
oder die Nutzung von Domainnamen, welche Firmen-, Namens-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen, mit juristischen
Schritten seitens des Inhabers des jeweiligen Rechtes angegriffen und ggf. mit Unterlassungsansprüchen unterbunden werden kann.
Möglicherweise kann in einem solchen Fall ein bereits gezahlter Kaufpreis nicht mehr zurückgefordert werden. Diese Möglichkeit besteht
insbesondere dann, wenn der Käufer vor Vertragsschluss vom Verkäufer über die mit dem Kauf verbundenen markenrechtlichen oder
sonstigen Risiken informiert wurde.
6.8. Beschleunigter Transfer
6.8.1. Allgemeines
Die Sedo GmbH ist berechtigt einen Transfer im beschleunigten Verfahren durchzuführen (beschleunigter Transfer).
Für den beschleunigten Transfer gelten die unter Punkt 6.1. bis Punkt 6.7. genannten Transferbestimmungen, soweit hier nichts anderes
festgelegt wird.
6.8.2. Ermächtigung zur Eröffnung eines Accounts bei einem Partner-Registrar
Wenn der Käufer während des Transfers der von ihm erworbenen Domain nicht innerhalb einer angemessenen Zeit auf die Anweisungen
der Sedo GmbH reagiert, ist die Sedo GmbH ermächtigt, zum Zwecke des beschleunigten Transfers für ihn in seinem Namen einen
Kundenaccount bei einem Partner-Registrar der Sedo GmbH, nach den hier bestimmten Maßgaben, zu eröffnen.
Zur Eröffnung des Kundenaccounts bei dem Partner-Registrar werden die notwendigen Daten des Sedo-Kundenkontos verwendet.
Insofern stimmt der Käufer der Übertragung und Verwendung seiner Daten zu. Die Sedo GmbH wacht darüber, dass der Partner-
Registrar das Datenschutzniveau der Sedo GmbH einhält.
Die Eröffnung eines Kundenaccounts bei einem Partner-Registrar der Sedo GmbH ist für den Käufer kostenlos.
6.8.3. Übertragung des Domainnamens an den Käufer
Die Sedo GmbH unterstützt die Parteien darin, dass der Domainname auf Käufer übertragen wird und dass dieser die Kontrolle
hinsichtlich des Domainnamens über seinen Kundenaccount bei dem Partner-Registrar ausüben kann. Die Übertragung des
Domainnamens an den Käufer gilt als erfolgreich, wenn der Käufer die Möglichkeit zur Kontrollausübung hat; nicht erforderlich ist, dass
der Käufer die Kontrolle über den Domainnamen bereits effektiv ausgeübt hat.
6.8.4. Abschluss des beschleunigten Transfers
Ist der Domainname auf den Käufer nach Punkt 6.8.3 übertragen, so zahlt die Sedo GmbH den Verkäufer aus wenn die Daten des
jeweiligen WHOIS Eintrages nach den Bedingungen der zuständigen Vergabestelle ohne weitere Mitwirkung des Verkäufers durch den
Käufer geändert werden können.
6.8.5. Registrierungsgebühren bei dem Partner-Registrar/ Registrarwechsel
Wird ein Domainname im beschleunigten Transfer übertragen, so trägt die Sedo GmbH die Registrierungskosten hinsichtlich des im
beschleunigten Transfer übertragenen Domainnamens bis zu dem Zeitpunkt an welchem die nächste Verlängerung der Registrierung bei
der jeweiligen Vergabestelle notwendig würde. Danach obliegen die Verlängerung der Registrierung des Domainnamens und die
Tragung der dafür anfallenden Kosten dem Käufer.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er völlig frei ist, den Registrar für die transferierte Domain zu wechseln, noch bevor Kosten für die
Verlängerung der transferierten Domain anfallen. Der Käufer nimmt ebenso zur Kenntnis, dass ein eventueller Registrarwechsel nach
Übertragung der Inhaberschaft des Domainnamens im beschleunigten Verfahren nicht zum Leistungsumfang der Leistungen der Sedo
GmbH gehört. Die Sedo GmbH ist ferner nicht verpflichtet, die Konnektierung der Domain aufrecht zu erhalten und/oder zu verlängern.
7. Domain-Parking
Kunden können ihre in die Sedo-Datenbank eingetragenen Domainnamen für die Anzeige von Werbung nutzen und damit „parken“. Es
gelten dabei die besonderen Parking-Bedingungen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist - soweit nicht anderweitig vereinbart - Köln ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten. Die Sedo GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den
Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).
8.2. Änderungen der AGB
Die Sedo GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser Bedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter
Berücksichtigung der Interessen der Sedo GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der
Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Sedo GmbH verpflichtet sich, den
Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde innerhalb
dieser Frist, so ist die Sedo GmbH berechtigt das Vertragsverhältnis zum Kunden zu beenden und dessen Kundenkonto zu sperren.
8.3. Unwirksame Vertragsbestimmungen
Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit des Vertrags bzw. der AGB im Übrigen nicht berührt.
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