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GR Mitglied der EGELI-Gruppe | egeli.com
EGELI Informatik AG Führender Entwickler von betriebswirtschaftlichen IT-Lösungen | egeli-informatik.com
Allgemeine Geschäftsbe-
dingungen der EGELI
Informatik AG
1. Allgemeines
Die EGELI Informatik AG (EGELI)
deckt mit ihrem vielfältigen Leis-
tungsangebot breite Kundenbe-
dürfnisse ab. Sie erbringt Dienst-
leistungen (etwa Beratung, Schu-
lung, Support), entwickelt, ändert,
erweitert und installiert Software,
liefert Werke und Waren usw.
EGELI und ihre Kunden stehen
dabei in einem Rechtsverhältnis.
Die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sind
auf dieses Verhältnis anwendbar
und regeln dieses, soweit zwischen
EGELI und dem Kunden nicht eine
abweichende Vereinbarung in
Schriftform (Art. 13 OR) getroffen
wurde.
Mit der Aufnahme von Vertragsver-
handlungen oder Geschäftsbezie-
hungen mit EGELI akzeptiert der
Kunde die vorliegenden AGB als
verbindlich. Die AGB sind auf der
Website von EGELI abrufbar und
liegen ihren Offerten bei.
2. Vertragsverhandlungen
Die Beschreibung der Produkte und
Dienstleistungen in Broschüren,
Inseraten, Webseiten und anderen
Werbe- und Verkaufsunterlagen
von EGELI hat ausschliesslich
orientierenden Charakter und bein-
haltet keine verbindliche Zusiche-
rung bestimmter Eigenschaften.
Für die Aktualität und die inhaltliche
Richtigkeit der einzelnen Werbe-
und Verkaufsunterlagen besteht
keine Gewähr.
Die in den Offerten von EGELI
genannten Preise verstehen sich
rein netto (exkl. Mehrwertsteuer) in
Schweizer Franken und sind wäh-
rend 30 Tagen verbindlich.
Bezüglich Eigentums- und Urheber-
rechten an Offertunterlagen gilt
Ziff. 6 dieser AGB.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung durch
EGELI erfolgt nach erbrachter
Leistung oder Lieferung oder peri-
odisch. Die Zahlungsfrist beträgt in
jedem Fall 30 Tage netto. Nach
Ablauf dieser Frist befindet sich der
Kunde ohne Mahnung im Verzug.
Grundlage des Kaufpreises bildet
der offerierte Preis, die offerierten
Tarife und/oder Budgets. Erhöhen
sich Preise für von EGELI einge-
kaufte Leistungen und Komponen-
ten nach Vertragsabschluss, so
unterliegt der Offertpreis einem
entsprechenden Aufschlag. Bei auf
unbestimmte oder längere Zeit
abgeschlossenen Verträgen (wie
z.B. Wartung und Hosting) können
die massgeblichen Tarife jährlich
angepasst werden.
Vorbehältlich seiner abweichenden
schriftlichen Mitteilung ist der
Kunde damit einverstanden, dass
EGELI Informationen über die
Zahlungsabwicklung an den
Schweiz. Verband Creditreform
weiterleitet und diese zur Prüfung
der Bonität des Kunden verwendet
werden.
4. Vergütungsmodalitäten
Reise-, Übernachtungs- und
Verpflegungsspesen sowie
Gebühren und Material wer-
den dem Kunden nach Auf-
wand in Rechnung gestellt.
Bahnfahrten: Billet 1. Klasse
mit Halbtax-Abo, Flugreisen:
nach Aufwand.
Bei Warensendungen sind die
Versand- und Transportkosten
usw. vom Kunden zu tragen.
Für jeden Einsatz eines EGELI-
Mitarbeiters beim Kunden
werden mindestens 4 Stun-
den in Rechnung gestellt.
Der Aufschlag auf den Stun-
densatz für Einsätze zwischen
20:00 Uhr und 07:00 Uhr so-
wie an Wochenenden und
Feiertagen beträgt 50%.
Pikettdienste ausserhalb der
Bürozeiten sowie an Wochen-
enden und Feiertagen werden
zusätzlich in Rechnung ge-
stellt.
5. Beizug von Partnerfirmen
Je nach Projektumfang und Aufga-
benstellung kann EGELI nach eige-
nem Ermessen Dienstleistungen
von Partnerfirmen beziehen und
diesen die Erfüllung einzelner
Teilaufgaben übertragen.
6. Eigentums- und
Urheberrechte
Wenn EGELI Software liefert, wird
dem Kunden eine Lizenz nur zum
eigenen Gebrauch erteilt. Er darf für
sich eine Sicherungskopie erstellen,
die Software aber ansonsten nicht
vervielfältigen oder dekompilieren.
Der Kunde darf die Software Drit-
ten nicht zugänglich machen, zur
Nutzung überlassen, verkaufen
oder weiterlizenzieren.
Sämtliche durch EGELI erstellten
Unterlagen wie Pläne, Zeichnun-
gen, Diagramme, Offerten, Pro-
duktbeschreibungen, Protokolle
und andere Dokumente bleiben
alleiniges Eigentum von EGELI, die
auch alle Urheberrechte daran
behält. Werden solche Unterlagen
dem Kunden übergeben, so darf er
diese nicht vervielfältigen oder
Dritten zugänglich machen. Sie sind
auf erstes Verlangen unverzüglich
zu retournieren.
7. Umgang mit Zugangsdaten
Verschiedene Dienste von EGELI
benötigen zur Nutzung ein Kenn-
und ein Passwort. Kunden, welche
Kenn- und Passwörter erhalten,
sind verpflichtet, geeignete techni-
sche und organisatorische Mass-
nahmen zu treffen um diese ge-
heim zu halten und zu verhindern,
dass sie Dritten bekannt werden.
8. Gerichtsstand und anwendba-
res Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen
EGELI und ihren Kunden untersteht
ausschliesslich schweizerischem
Recht. Erfüllungsort und aus-
schliesslicher Gerichtsstand ist St.
Gallen, Schweiz. EGELI kann zu-
sätzlich die Gerichte am
Sitz/Wohnsitz des Kunden anrufen.
Stand: Oktober 2013